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Der Einfluss von Habitatfragmentierung und Landschaftsstruktur auf die Diversität, Abundanz und Populationsdynamik von Bienen, Wespen und ihren Gegenspielern auf Streuobstwiesen

Die Diversität, Abundanz und Populationsdynamik von Bienen, Wespen und ihren Gegenspielern sollen auf 45 Streuobstwiesen unterschiedlicher Größe, Bewirtschaftung und Landschaftseinbindung über einen Zeitraum von 3 Jahren untersucht werden. Die Aufstellung von insgesamt 540 Nisthilfen für Bienen und Wespen und die jährliche Auswertung der angelegten Nester erlauben Aussagen zur Artenvielfalt und Häufigkeit sowie zur Populationsentwicklung der einzelnen Arten, zu stadienspezifischen Mortalitätsraten, zu Parasitierungsraten und zum Artenspektrum von Gegenspielern sowie dem resultierenden Reproduktionserfolg. Die Landschaftsstruktur wird in acht Radien von 250m bis 3000m um die Streuobstwiesen mit einem Geographischen Informationssystem (GIS) erfasst. Die Bedeutung der Habitatgröße und der Landschaftsstruktur auf unterschiedlichen räumlichen Skalen für die Populationsdynamik kann so getestet werden. Zur Bewertung der Habitatqualität wird der Baumbestand, der Totholzanteil, die Vegetationsstruktur und das Blütenangebot erfasst, um Aussagen zur relativen Bedeutung von Ressourcenverfügbarkeit (Nistmöglichkeiten und Pollenquellen) und Regulation durch Gegenspieler für die Populationsentwicklung auf den Streuobstwiesen zu erhalten. Die Analyse von Pollenproben ermöglicht Aussagen zur Ressourcennutzung und zur relativen Bedeutung der Streuobstwiesen und der umgebenden Landschaft als Nahrungsquelle. Detaillierte Auswertungen und Experimente mit Osmia rufa beinhalten die Entfernung der Gegenspieler an 15 Standorten, die Bestimmung von Kokongewichten und Geschlechterverhältnissen und die individuelle Markierung und Beobachtung schlüpfender Weibchen zur Ermittlung von Sammelzeiten und Ansiedlungsraten.

Sonderforschungsbereich (SFB) 990: Ökologische und sozioökonomische Funktionen tropischer Tieflandregenwald-Transformationssysteme (Sumatra, Indonesien)

In vielen tropischen Gebieten werden Regenwälder gerodet, um Holz und andere Waldprodukte zu gewinnen und Nahrungs-, Futter-, Faser- und Energiepflanzen anzubauen. Häufig wird angenommen, dass beim Roden natürlicher Wälder alle Funktionen und Leistungen des Waldes verloren gehen. Allerdings ist eine vollständige Konservierung in vielen Situationen nicht realistisch und aus ökologischer Sicht möglicherweise auch nicht erforderlich. Überraschenderweise wurden die Determinanten der Abholzung tropischer Regenwälder und die Rolle der daraus entstehenden agrarischen Nutzungssysteme für den Erhalt von Biodiversität und anderen ökologischen und sozioökonomischen Funktionen im Detail bisher nur wenig wissenschaftlich erforscht. Der Sonderforschungsbereich 990 (SFB 990 / EFForTS) verfolgt das Ziel, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse darüber bereitzustellen, wie auf der Landschaftsskala die ökologischen Funktionen tropischer Regenwälder und landwirtschaftlicher Nutzungssysteme erhalten und verbessert werden können, bei gleichzeitiger Steigerung der menschlichen Wohlfahrt. Ebenso verfolgt der SFB die Frage, wie landwirtschaftliche Nutzung und Naturschutz besser integriert werden können. Die Forschung wird in einer der größten Tieflandregenwaldregionen Südostasiens durchgeführt, der Provinz Jambi in Sumatra, Indonesien. Gummi- und Ölpalmenplantagen gehören zu den wichtigsten landwirtschaftlichen Nutzungssystemen in Jambi. Innerhalb der Provinz wurden zwei Landschaften und 36 Kernflächen für umfassende Analysen ausgewählt, die unterschiedliche Nutzungssysteme und Regenwaldreferenzflächen umfassen. In einer der Landschaften wurden zum Vergleich Flussufer- und nicht-Flussuferbereiche identifiziert. Zudem werden in zwei Experimenten in Ölpalmplantagen der Einfluss von Anreicherungskulturen sowie von unterschiedlichen Dünger- und Pestizidintensitäten erforscht. Bei den Analysen wird eine Vielzahl relevanter Aspekte untersucht und verglichen, z.B. ober- und unterirdische Biodiversität, Bodenfruchtbarkeit, Wasser- und Nährstoffflüsse, Treibhausgasemissionen, sowie wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Dimensionen der Landnutzungsänderung. Besonderes Augenmerk liegt auf der Analyse von Synergien und Konflikten zwischen den unterschiedlichen ökologischen und sozioökonomischen Funktionen, deren detaillierte Kenntnis eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Agrarsysteme ist. Der SFB wird in enger Kooperation zwischen der Universität Göttingen und verschiedenen Partnerinstitutionen in Indonesien durchgeführt. Dieses Programm zur Erforschung von Transformationsprozessen in tropischen Tieflandregenwäldern ist mit Blick auf die sehr breite interdisziplinäre Ausrichtung und die Landschaftsperspektive international einzigartig.

Gutachtliche Landschaftsrahmenplanung der Planungsregionen (PR) 1 bis 4 in Mecklenburg-Vorpommern

Die Gutachtlichen Landschaftsrahmenpläne (GLRP) sind nach § 12 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) aufzustellen und fortzuschreiben. Sie werden für die vier Planungsregionen (PR) des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgestellt: Westmecklenburg (PR 1), Mittleres Mecklenburg/Rostock (PR 2), Vorpommern (PR 3), Mecklenburgische Seenplatte (PR 4). In den GLRP werden die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Vorsorge für die Erholung des Menschen in Natur und Landschaft flächendeckend erarbeitet, dargestellt und begründet. Der GLRP nimmt zunächst eine umfassende Analyse des gegenwärtigen Zustands der Naturgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten und Lebensräume, Landschaftsbild und landschaftliche Freiräume vor. Aus der Analyse des Zustands und den erkennbaren Entwicklungstendenzen werden anhand der aufgestellten Leitbilder und Qualitätsziele die Erfordernisse und Maßnahmen zur Sicherung des Biotopverbundes, der ökologischen Funktionen sowie der Erholungsfunktionen der Landschaft hergeleitet. Neben einem ausführlichen Textteil enthalten die GLRP umfangreiches Kartenmaterial (in der zweiten Ausgabe etwa 20 Textkarten im Übersichtsmaßstab sowie 6 Planungskarten im Maßstab 1:100.000). Die raumbedeutsamen Inhalte der GLRP werden nach einer Abwägung mit anderen Belangen in die Regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) übernommen. Weiterhin sollen die GLRP von Behörden und anderen öffentlichen Stellen, deren Tätigkeit sich auf Natur und Landschaft auswirkt, beachtet werden. Die GLRP für die vier Planungsregionen des Landes wurden erstmalig in den Jahren 1996 bis 1998 veröffentlicht (erste Ausgabe). Der GLRP Mittleres Mecklenburg/Rostock wurde ab Oktober 2004 fortgeschrieben und nach Durchführung eines breit angelegten Beteiligungsverfahrens im April 2007 in einer zweiten Ausgabe fertiggestellt. Der GLRP Westmecklenburg wurde ab Oktober 2006 fortgeschrieben. Für den Entwurf Stand April 2008 wird im Mai/Juni 2008 das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Voraussichtlich Ende 2008 wird die Endfassung der zweiten Ausgabe des GLRP Westmecklenburg veröffentlicht. Die Erarbeitung der Fortschreibung des GLRP Vorpommern begann im Sommer 2007. Ein Beteiligungsexemplar wird voraussichtlich Anfang bis Mitte des Jahres 2009 vorliegen.

Großräumige Analyse von Verbuschungsflächen mit NOAA-AVHRR-Daten in Namibia

Seit 1979 erfassen Satelliten der NOAA-Serie die Erde und liefern damit eine der längsten kontinuierlichen Bild-Datenreihen von Satelliten überhaupt. Durch ihre großflächige Abdeckung, ihre hohe zeitliche Auflösung und ihren kostengünstigen Empfang eignen sich diese Daten hervorragend zum Monitoring. Bislang werden diese langen Zeitreihen noch kaum herangezogen, um langfristige Veränderungen von Oberflächenphänomenen zu beschreiben, denn der Großteil der Fernerkundungsarbeiten beschäftigt sich mit neueren Sensoren und deren Anwendungen. Gerade vor dem Hintergrund der Landdegradierung durch unangepaßte Landnutzung in den Trockenräumen der Erde sollten die vorhandenen archivierten Datenreihen zur Langzeitanalyse aber genutzt werden und die Ergebnisse in Konzepte des Landmanagements einfließen. In Namibia vollzieht sich in den Nationalparks und dem Weideland die Landdegradierung durch eine massive Verbuschung, v.a. mit Acacia mellifera. Die Verbuschungsdynamik der letzten 20 Jahre soll in Etosha mit NOA-AVHRR-Daten erfasst werden. Die Ergebnisse aus dem Etosha-Nationalpark können dann zum Monitoring der Verbuschung in Namibia von örtlichen Institutionen eingesetzt werden. So ist die Inwertsetzung der Daten gewährleistet und durch die Weiterentwicklung der NOAA-Serie durch das MODIS-System auch für die Zukunft gewährleistet.

Landschaftsdatenbank Schweiz

Die Schweizerische Vogelwarte Sempach hat mit dem Lebensrauminventar (LRI) eine Methode entwickelt, mit der grosse Landschaftsraeume in relativ kurzer Zeit beschrieben und bewertet werden koennen. Mit Hilfe von Formularblaettern werden alle naturnahen Lebensraeume im Feld beschrieben. Wichtigste Kriterien sind die Struktur, teilweise auch die dominanten Pflanzenarten. Die Methode ist auf das Kulturland ausgerichtet, laesst sich aber auch im Siedlungsgebiet anwenden. Seit 1967 setzt die Vogelwarte die LRI-Methode in allen angewandten Projekten ein. Es entstand so eine Datenbank mit 69000 Lebensraeumen auf rund 1400 km2. Urspruenglich wurde das LRI fuer die Raumplanung im Kanton Luzern entwickelt. Sie hat sich aber auch bei Umweltvertraeglichkeitspruefungen, fuer das Erarbeiten von Landschaftsentwicklungskonzepten oder zur Beschreibung von Lebensraeumen von Tieren (Feldhase, Voegel) bewaehrt. Da immer dieselbe Methode angewandt wird, koennen verschiedenen Landschaften miteinander verglichen werden. Zweitkartierungen im Kanton Luzern zeigen die Veraenderungen der Landschaft innerhalb des letzten Jahrzehntes.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1374: Biodiversitäts-Exploratorien; Exploratories for Long-Term and Large-Scale Biodiversity Research (Biodiversity Exploratories), Teilprojekt: Auswirkungen historischen Landnutzungswandels auf Artenreichtum und Zusammensetzung von Artengemeinschaften in fragmentierten und neu geschaffenen Habitaten (HiLUCC)

Historischer Landnutzungswandel kann erheblichen Einfluss auf die aktuelle Komposition, Struktur und Funktion von Ökosystemen haben. Frühere lokale Landnutzung kann z.B. durch Standortveränderungen, Samenbank oder überdauernde Arten anhaltende Effekte auf Artengemeinschaften haben. Auf der Landschaftsebene kann es durch Landnutzungswandel zu drastischen Veränderungen der räumlichen Konfiguration von Habitaten, z.B. Patchgrößen, Gesamtfläche und Konnektivität, kommen. Die Habitatkonfiguration hat bekanntermaßen Einfluss auf die Entstehung und die Diversität von Artengemeinschaften. In Fällen, in denen sich die Habitatkonfiguration aufgrund von Landnutzungswandel erheblich verändert hat, kann die historische Konfiguration signifikanten Einfluss auf die aktuellen Artengemeinschaft haben.Wir werden Daten zu Pflanzen und Arthropoden der Grünland-EP und Landnutzungskarten von 1870-2010 (die in diesem Projekt erstellt werden) der drei Exploratorien verwenden, um Auswirkungen früherer Landnutzung und historischer Habitatkonfiguration auf Artenreichtum und Traits der Gemeinschaften zu modellieren. Die Landnutzungskarten und daraus abgeleitete Landschaftsmaße werden allen AGs in den Biodiversitätsexploratorien über BExIS zur Verfügung gestellt, um weitere Studien zu Auswirkungen historischer Landnutzung zu unterstützen.Ziele: 1.) Historische Landnutzungs- und Landschaftsanalyse: wir werden Landnutzung von historischen Karten abdigitalisieren, Landnutzungstrajektorien auf der lokalen und landschaftlichen Ebene analysieren und Maße der historischen Landschaftstruktur berechnen. Für Hainich-Dün ist dies bereits durchgeführt worden. 2.) Modellierung der Auswirkungen historischer Landschaftsdynamik auf Artenreichtum der Pflanzen und Arthropoden: wir werden testen, ob sich die historische Habitatkonfiguration auf den aktuellen Artenreichtum auswirkt und dabei wichtiger als die aktuelle Konfiguration ist, wenn es starke Veränderungen der Grünlandfläche gegeben hat (Zu-/ Abnahme). Des Weiteren werden wir spezifischere Analysen von EP mit neu entstandenem Grünland (z.B. in Hainich-Dün) sowie mit Grünlandfragmentierung durchführen und bei Letzterem auch Aussterbeschuld untersuchen. 3.) Modellierung der Auswirkungen früherer Landnutzung und historischer Habitatkonfiguration auf die Trait-Zusammensetzung von Artengemeinschaften: unter diesem Objective werden wir historische Effekte auf die multivariate Trait-Zusammensetzung, die Anteile bestimmter Artengruppen (z.B. Habitatspezialisten) und Trait-Mittelwerte der Gemeinschaften modellieren. 4.) Quantitative Modellierung der Interaktionen zwischen Traits und früherer Landnutzung und historischer Habitatkonfiguration: hierfür werden wir einen neuen Modellierungsansatz verwenden, der auf Verallgemeinerten Linearen Gemischten Modellen basiert, um zu quantifizieren, wie stark bestimmte Traits die Zusammenhänge zwischen dem Vorkommen von Arten und früherer Landnutzung sowie historischer Konfiguration modifizieren.

Réunion Island dataset: climate, geomorphology, and long-term erosion

The data are based on a 25-m-resolution DEM of Réunion Island, Indian Ocean. Included are data on: i) basin geomorphology ii) precipitation and discharge iii) 3D reconstruction of un-eroded volcanic surfaces iv) erosion rates based on excavated lava volumes and v) correlation between all metrics. To reconstruct pre-erosion topography at the scale of a given drainage basin, we used a simplified approach that consists of interpolating elevation across basin divide. We analyze the effects of surface age, average rainfall, and rainfall variability on basin development and erosion across Reunion Island, Indian Ocean. We calculate basin-averaged values of morphometry, age, precipitation, river discharge, eroded volumes, and erosion rates, and analyze the dominant drivers of landscape evolution through a series of correlation analyses on the two volcanoes of the island (Piton des Neiges and Piton de la Fournaise).

Lebensraum für Insekten in Agrarlandschaften: GIS- und fernerkundungsbasierte Erfassung vorhandener Rückzugsflächen

Es wird eine GIS-basierte Auswertungsroutine entwickelt, um die räumliche Ausstattung der Agrarlandschaft mit Rückzugsflächen (=Refugialflächen) auf und angrenzend an Acker- und andere Anwendungsflächen zu erfassen. Rückzugsflächen beinhalten u. a. naturnahe Landschaftselemente (z. B. Säume, Hecken, Raine), ökologisch wertvolle Ackerlebensräume (z. B. Brachen) oder artenreiches Grünland. Im Vorhaben sind etablierte Ansätze und Methoden auf ihre Eignung zur Auswertung und Zusammenführung von Geo- und Fernerkundungsdaten zu prüfen und basierend auf dieser Analyse eine Routine zur Landschaftsanalyse zu erarbeiten. Dies soll auch Methoden zur Erkennung und Differenzierung verschiedener Typen von Rückzugsflächen umfassen. Die zu entwickelnde Routine soll in der Praxis beim Monitoring der Umsetzung des Vorhaltens von Refugialflächen (Maßnahme 4.2 im APIS) unterstützen und Informationen zur räumlichen Gefährdung von Saumbiotopen durch PSM-Einträge geben. Die Möglichkeit zur Erfassung der Ausstattung der Agrarlandschaften mit Rückzugsräumen mittels digitaler Techniken kann ergänzend einen wichtigen Beitrag darstellen, um durch Verschneidung mitanderen Monitoringdaten, z. B. aus dem Biodiversitätsmonitoring, generell bessere Erkenntnisse zum Zustand und zu Veränderungen der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften in Deutschland zu erlangen.

Das BfS und das Umweltinformationsgesetz (UIG)

Das BfS und das Umweltinformationsgesetz (UIG) Das deutsche Recht kennt eine Vielzahl von Informationsfreiheitsrechten. Sie sind entweder in speziellen Gesetzen oder Einzelvorschriften des Bundes und der Länder verbrieft. Dazu zählen unter anderem: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ( IFG ) – Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) , Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation des Bundes. Da sich die Mehrheit der an das BfS gerichteten Anfragen auf Umweltinformationen bezieht, erhalten Sie an dieser Stelle einen Überblick über Ihre Rechte nach dem UIG sowie über das dazu gehörige Antragsverfahren. Das Vorgehen bei Informationsanfragen nach anderen gesetzlichen Grundlagen ist dem hier vorgestellten Verfahren ähnlich. Ziel des UIG ist es, den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen zu verbessern. Dadurch soll das Verwaltungshandeln an Transparenz gewinnen, die Kontrolle der Verwaltung durch den/die Bürger*in ermöglicht und somit der Umweltschutz gestärkt werden. Das UIG verschafft jeder Person unter den Voraussetzungen des Gesetzes einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen, die bei informationspflichtigen Stellen im Sinne des UIG verfügbar sind. Seine gesetzliche Pflicht nach § 10 UIG , die Öffentlichkeit aktiv über Umweltinformationen zu unterrichten, erfüllt das BfS sowohl durch seine Internetangebote als auch durch Publikationen . Das BfS informiert über seine rechtlichen Pflichten hinaus über seine Arbeit und sucht aktiv den Austausch mit den Bürger*innen. Wie wird das Informationsrecht nach dem UIG genutzt? Zunächst muss geklärt werden, ob es sich bei den benötigten Informationen um Umweltinformationen handelt. Umweltinformationen im Sinne des UIG sind generell alle Daten, die einen Bezug zur Umwelt aufweisen. Der Gesetzgeber hat sie in § 2 Absatz 3 UIG genau bestimmt. Hiernach sind Umweltinformationen solche Informationen, die sich auf den Zustand von Umweltbestandteilen (Luft, Wasser, Boden, Landschaft etc. ) und ihre Wechselbeziehung, Faktoren (Stoffe, Energie, Lärm etc. ), die sich auf die Umweltbestandteile auswirken, Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf die Umweltbestandteile auswirken (können) oder ihren Schutz bezwecken, Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts, Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige Analysen von den soeben genannten Maßnahmen oder Tätigkeiten, oder den Zustand der menschlichen Gesundheit etc. beziehen. Der Begriff der Umweltinformation wird sehr umfassend interpretiert. Sofern Sie an Informationen ohne Umweltbezug interessiert sind, wird Ihr Antrag nach Maßgabe der dann jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage geprüft. Der Weg zu verfügbaren Umweltinformationen im BfS 1. Schritt: Antragstellung Sie können Ihren Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen mündlich oder schriftlich stellen. Sie können ihn auch per E-Mail an ePost@bfs.de senden. Beachten Sie hierbei bitte folgende Punkte: Je genauer Sie die gewünschte Umweltinformation beschreiben, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Beschreiben Sie die Umweltinformation nicht oder nicht genau genug, werden Sie möglicherweise gebeten, Ihren Antrag zu präzisieren. Sie brauchen Ihren Informationsantrag nicht zu begründen. Gleichwohl kann eine Erläuterung Ihres Beweggrundes die Bearbeitung Ihres Antrags erleichtern, falls beispielsweise ein Ablehnungsgrund des §§ 8 und / oder 9 UIG Ihrem Informationswunsch ganz oder teilweise entgegensteht. In diesem Fall muss das BfS eine Interessenabwägung vornehmen, deren Ergebnis über den Umfang des Informationszugangs entscheidet. Dafür kann es wichtig sein, den Grund Ihres Antrags zu kennen. Mehr zu der Prüfung der Ablehnungsgründe erfahren Sie im "2. Schritt" . Benennen Sie die von Ihnen gewünschte Art des Informationszugangs: "Auskunftserteilung", "Akteneinsicht" oder "in sonstiger Weise" gemäß § 3 Absatz 2 UIG . Bitte bedenken Sie, dass der Zugang zu Umweltinformationen mit der Erhebung von Gebühren und Auslagen verbunden sein kann. Ihre Höhe richtet sich nach den Bestimmungen der Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV). Einfache mündliche oder schriftliche Auskünfte, die Einsichtnahme vor Ort, die Herausgabe weniger Duplikate sowie die Ablehnung eines Antrags sind kostenlos. Für die übrigen Bekanntgabemaßnahmen der Umweltinformationen müssen grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden. Die maximale Höhe der Gebühren darf dabei den Betrag von 500 € nicht überschreiten. Das BfS kann allerdings von der Erhebung von Gebühren und Auslagen ganz oder teilweise absehen, wenn es aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der Billigkeit geboten ist. Ob in Ihrem Fall Gebühren anfallen und Auslagen erhoben werden, können Sie vorab beim BfS erfragen. 2. Schritt: Antragsbearbeitung durch das BfS Sobald Ihr Antrag eingegangen ist, prüft das BfS , ob folgende Bedingungen erfüllt sind: Handelt es sich bei den gewünschten Informationen um Umweltinformationen? Wenn nicht, erfolgt die Prüfung Ihres Informationszugangsbegehrens nach der im Einzelfall maßgeblichen Regelung. Das jeweilige Verfahren gleicht in wesentlichen Zügen dem hier dargestellten. Ist der Antrag präzise genug formuliert? Sollte dies nicht der Fall sein, wird das BfS Sie bitten, Ihren Antrag zu spezifizieren. Sind die Umweltinformationen im BfS verfügbar? Die Verfügbarkeit der Umweltinformation setzt voraus, dass die Daten im BfS tatsächlich, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, vorhanden sind oder für das BfS bereitgehalten werden. Deshalb besteht kein Anspruch auf Informationszugang zu Daten, die durch das BfS noch erstellt werden müssten. Steht ein Ablehnungsgrund der §§ 8 und 9 UIG dem Informationswunsch entgegen? Der Umfang Ihres Anspruchs auf Umweltinformationen kann durch die in §§ 8 und 9 UIG normierten Ablehnungsgründe beschränkt werden. In § 8 UIG finden sich Ablehnungsgründe, die dem Schutz öffentlicher Belange dienen. § 9 UIG dient dem Schutz "sonstiger Belange", worunter der Schutz natürlicher und juristischer Personen verstanden wird. Bezieht sich ein Antrag beispielsweise auf Informationen, deren Bekanntgabe nachteilige Auswirkungen auf "bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit", § 8 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 UIG , hätte, darf das BfS die gewünschte Umweltinformation grundsätzlich nicht bekannt geben. Es sei denn, es gelangt im Rahmen einer Interessenabwägung zu dem Ergebnis, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt den Schutzzweck des Ablehnungsgrundes. Bezieht sich ein Antrag auch auf personenbezogene Daten Dritter (Name, Anschrift, Telefonnummer etc. ), § 9 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 UIG , durch deren Bekanntgabe die Interessen Dritter erheblich beeinträchtigt würden, muss die betroffene Person zunächst angehört werden, ob sie sich durch die Bekanntgabe ihrer personenbezogenen Daten erheblich beeinträchtigt fühlt oder ihr zustimmt. Lehnt sie die Bekanntgabe ab, hat das BfS ihr Persönlichkeitsinteresse mit dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe abzuwägen und die Entscheidung der betroffenen Person mitzuteilen. Gegen die Entscheidung steht der betroffenen Person der Rechtsweg offen. Die Bearbeitung Ihres UIG -Antrags erfolgt so schnell wie möglich. Das UIG sieht vor, jeden Antrag grundsätzlich innerhalb eines Monats zu beantworten. Eine Ausnahme bilden qualitativ oder quantitativ komplexe UIG -Anträge, die innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt der Antragstellung zu beantworten sind. Dabei ist zu beachten, dass nach einer Präzisierung die Frist neu beginnt. Das BfS informiert Sie innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres UIG -Antrags über eine mögliche längere Bearbeitungszeit. Die Erfahrung hat gezeigt, dass insbesondere die Anhörungsverfahren die Bekanntgabe der Umweltinformationen verzögern können. 3. Schritt: Entscheidung über den Informationszugang Nach Abschluss der Antragsprüfung teilt Ihnen das BfS mit, ob beziehungsweise in welcher Art und Weise Sie Zugang zu den gewünschten Umweltinformationen erhalten können. Gegebenenfalls schließt sich ein Termin zur Einsichtnahme der Akten im BfS an. Mitteilung der Entscheidung Das BfS teilt Ihnen das Ergebnis der Prüfung Ihres UIG -Antrags mit. Dies ist ein Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Somit erhalten Sie entweder sogleich den Informationszugang im beschiedenen Umfang in Form von Kopien oder sonstigen Datenträgern und / oder eine Mitteilung über mögliche Termine der Akteneinsichtnahme im beschiedenen Umfang im BfS und / oder die Mitteilung über die (Teil-) Ablehnung Ihres Antrags. Sollten die beiden erstgenannten Fälle gebührenpflichtig sein, erhalten Sie gleichzeitig Kenntnis von der Kostenentscheidung. Akteneinsicht Haben Sie eine Akteneinsicht beantragt, vereinbart das BfS mit Ihnen einen Termin zur Durchführung der Akteneinsicht. An diesem Termin erhalten Sie Einsicht in den Akteninhalt in dem im Bescheid genannten Umfang. 4. Schritt: Rechtsschutz Soweit Ihnen das BfS den Zugang zu Umweltinformationen nicht in dem beantragten Umfang ermöglicht, können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung erheben. Dieser ist gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung Ihres UIG -Antrags beim BfS zu erheben. Hieran schließt sich das Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls ein verwaltungsgerichtliches Verfahren an. Des Weiteren können Sie gemäß § 7a UIG in Verbindung mit § 12 IFG den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen, wenn Sie Ihr Recht auf Zugang zu Umweltinformationen als verletzt ansehen. Stand: 07.08.2026

Entstehung, Umwandlung und Erhaltung historischer Kulturlandschaft in Deutschland und Japan

Ziele des Projekts sind es, die Ausformung und den Wandel der historischen Kulturlandschaft in verschiedenen Räumen vergleichend zu rekonstruieren, zu interpretieren und dabei noch erkennbaren Einflüsse menschlicher Landnutzungen zu dokumentieren und soziokulturelle Einflüsse auf Entwicklung der Kulturlandschaft zu erfassen. Ziele des Projekts sind es, im ersten Schritt die Ausformung und den Wandel der historischen Kulturlandschaft in verschiedenen Räumen des Schwarzwaldes sowie im Mittelgebirgsraum Japans vergleichend zu rekonstruieren, zu interpretieren und dabei (noch) erkennbare Einflüsse menschlicher Landnutzungen im Gelände als kulturelles Erbe zu dokumentieren. Durch dieses Projekt soll ein Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft und ihrer Elemente geleistet werden. Im zweiten Schritt wird eine Untersuchung der soziokulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung und der interessierten Stakeholder in der Kulturlandschaft durchgeführt. Diese beiden Schritte sollen zusammengeführt werden, so dass ausgehend von der gewachsenen Kulturlandschaft Szenarien für die zukünftige Entwicklung der Kulturlandschaft in den Untersuchungsgebieten entwickelt werden können. Als Untersuchungsgebiete der Arbeit werden drei Orte ausgewählt; zwei im Schwarzwald und einer in Japan, zum einen im Schwarzwald das Terrain der Gemeinde Fröhnd im Wiesental (Südschwarzwald) und das Gebiet des Stadtteils Yach im Elztal (mittlerer Schwarzwald), zum anderen das Gebiet der Gemarkung Isarigami der Gemeinde Kami-cho in der Hyogo-Präfektur (Japan). Methodisch sollen diese Zielsetzungen durch eine historisch orientierte Landschaftsanalyse auf der Basis von Geländeaufnahmen mit Unterstützung von historischen Karten und schriftlichen Quellen und durch eine Untersuchung sozio-kultureller Aspekte mit Hilfe von Methoden der empirischen Sozialforschung erreicht werden. Für die Datenverarbeitung der Landschafts-, Literatur- sowie der sozio-kulturellen Analyse wird auf geographische Informationsinstrumente (GIS) zurückgegriffen. Darüber hinaus werden im Rahmen der Dokumentation graphische Darstellungen historisch bedeutsamer Kulturlandschaftselemente (z.B. Weidbuchen, Steinmauer, Terrassen usw.) angefertigt.

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