Gebietsabgrenzungen der bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986) in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februrar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301] (zuletzt geändert 13. Juli 2011 [GVOBl. Schl.-H. S. 225]). Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Hier dargestellt sind nur LSG-Flächen, die außerhalb von Naturschutzgebieten (NSG) liegen. Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung der analog vorliegenden Verordnungskarten der Kreise entstanden. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde) Gebietsspezifische Anfragen bitte an den zuständigen Kreis. Die "Gebietsnr" (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1) Reihenfolge ergibt sich aus dem Datum der Erstverordnung. 2) Werden in einer Verordnung mehrere räumlich oder durch eindeutige Bezeichnung getrennt liegende Landschaftsteile geschützt oder wird explizit deren eigenständige Führung in der amtlichen / offiziellen Liste des Kreises genannt, erhält jeder Landschaftsteil eine eigene lfd. Nummer (und Name). 3) Wird ein LSG aufgehoben, werden die entsprechenden Polygone und Datensätze gelöscht. Dadurch können Sprünge/Lücken in der durchgängigen Nummerierung entstehen. 4) Wird innerhalb eines bereits geschützten Bereichs ein Teilgebiet als LSG ausgewiesen, erhält dieses eine neue lfd. Nummer (und Name). Im Datensatz wird im Feld Jahr als Hinweis auf den durchgängigen bzw. vorausgehenden Schutz - die Angabe des zeitlich vorhergehenden LSG nachrichtlich übernommen. Innerhalb des Landesamtes werden im GIS, im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG lautet: 5322.1-,nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen für OD, OH, PI - ansonsten bislang nur Übereinstimmumng von GIS und SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.
Der größte Teil unserer Landschaften entwässert direkt in Gewässer erster und zweiter Ordnung. Im Mittelpunkt des Projekts stehen Untersuchungen zum Stoffrückhalt und zu Transformationsprozessen in der Übergangszone zwischen Grundwasser und den Gewässern niederer Ordnung. Dazu wird ein räumlich und zeitlich hoch auflösendes Monitoring von Wasser- und Stoffflüssen mit innovativer online-Sondentechnik, komponenten- und enantiomerspezifischer Isotopenanalytik und molekularbiologischen Werkzeugen kombiniert. Ergänzt werden die Felduntersuchungen durch prozessbasierte reaktive Transportmodelle. Durch diese Kombination modernster Methoden soll ein umfassendes Verständnis der räumlich-zeitlichen Muster von Reaktivität und Umsätzen in Abhängigkeit von Landnutzung und hydraulischen Randbedingungen erreicht werden.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Geschützte Landschaftsbestandteile flächenhaft. Dieser Begriff umfasst Elemente aus der Natur und Landschaft, die zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung unter Schutz gestellt werden. Weitere Bedeutung haben die Landschaftsbestandteile als Habitate für bestimmte wild lebende Tier- und Pflanzenarten.
Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes, natürlich entstandenes Landschaftselement. Dabei handelt es sich entweder um ein Einzelobjekt oder ein Gebiet mit einer Flächengröße bis zu fünf Hektar.
Sichtschutzwald übt optisch abschirmende und ästhetische Funktionen aus. Er gewinnt zunehmend in Ballungsräumen und in Landschaftsteilen mit Erholungsfunktion an Bedeutung, und zwar immer dort, wo Störungen des Landschaftsbildes gestalterisch gemildert werden können. Sichtschutzwald soll Objekte, die das Landschaftsbild nachhaltig und empfindlich stören, verdecken und vor unerwünschtem Einblick schützen.
Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere). Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere). Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).
Altkreise vor 2007: Aschersleben-Staßfurt (ASL), Halberstadt (HBS), Quedlinburg (QLB), Wernigerode (WR) ASL: 2001: Verordnung des Landkreises Aschersleben-Staßfurt für das Landschaftsschutzgebiet "Harz" vom 23.05.2001; Amtsblatt für den Landkreis Aschersleben-Staßfurt 10/2001 (pdf 754 KB) HBS: 2000: Verordnung des Landkreises Halberstadt über das Landschaftsschutzgebiet "Nördliches Harzvorland" vom 15.12.2000; Amtsblatt Landkreis Halberstadt 24/2000 vom 27.12.2000 (pdf 1,1 MB) QLB: 2021: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Quedlinburg über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Quedlinburg“ vom 25.11.2021; Harzer Kreisblatt - Amtsblatt des Landkreises Harz 12/2021 vom 18.12.2021 (pdf 1,2 MB) 2010: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Quedlinburg über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Quedlinburg“ vom 16.09.2010; Amtsblatt des Landkreises Harz 10/2010 vom 23.10.2010 (pdf 1,9 MB) 2007: Achte Verordnung des Landkreises Quedlinburg zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ im Landkreis Quedlinburg Vom 19.02.2007; Amtsblatt des Landkreises Quedlinburg 4/2007 (pdf 931 KB) 2002: Siebente Verordnung des Landkreises Quedlinburg zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet ”Harz und nördliches Harzvorland” im Landkreis Quedlinburg (LSG-VOHV) Vom 18. Juli 2002; Amtsblatt des Landkreises Quedlinburg 16/2002 (pdf 321 KB) 2002: Sechste Verordnung des Landkreises Quedlinburg zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ im Landkreis Quedlinburg Vom 17. Mai 2002; Amtsblatt des Landkreises Quedlinburg 12/2002 (pdf 342 KB) 2002: Fünfte Verordnung des Landkreises Quedlinburg zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ im Landkreis Quedlinburg Vom 03. April 2002; Amtsblatt des Landkreises Quedlinburg 8/2002 (pdf 295 KB) 2001: Vierte Verordnung der Landkreises Quedlinburg zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ im Landkreis Quedlinburg vom 04. Februar 1994 - Vom 18. April 2001 (pdf 164 KB) 1994: Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Harz und nördliches Harzvorland" im Landkreis Quedlinburg (LSG-VOHV) vom 04.02.1994 (pdf 3,3 MB) WR: 2020: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode“ vom 11.08.2020; Harzer Kreiblatt - AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 9/2020 vom 19.09.2020 (pdf 200 KB) 2019: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode“ vom 22.11.2019; Harzer Kreiblatt - AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 12/2019 vom 21.12.2019 (pdf 409 KB) 2016: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode“ vom 06.10.2016; AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 10/2016 vom 22.10.2016 (pdf 1,9 MB) 2012: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode" vom 04.09.2012; AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 9/2012 vom 22.09.2012 (pdf 1,7 MB) 2012: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode" vom 23.05.2012; AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 6/2012 vom 23.06.2012 (pdf 1,6 MB) 2012: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode" vom 07.03.2012; AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 3/2012 vom 24.03.2012 (pdf 2 MB) 2012: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode" vom 25.01.2012; AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 2/2012 vom 18.02.2012 (pdf 1,6 MB) 2010: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ im Landkreis Wernigerode vom 10.04.2008; AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 7/2010 vom 24.07.2010 (pdf 3 MB) 2009: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode“ vom 12.06.2009; AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 7/2009 vom 25.07.2009 (pdf 1,3 MB) 2009: V E R O R D N U N G des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode“ vom 09.03.2009; AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 4/2009 vom 25.04.2009 (pdf 1,5 MB) 1999/2000: Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet "Harz und nördliches Harzvorland" im Landkreis Wernigerode vom 08.12.1999; (Amtsblatt für den Landkreis Wernigerode 3/2000 vom 31.03.2000 (pdf 636 KB) zurück zu LSG0032___ Altkreise vor 2007: Mansfelder Land (ML), Sangerhausen (SGH) ML: 2021: 21. Änderungsverordnung zum Beschluss Nr. 45-10/68 des Rates des Bezirkes Halle (Saale) vom 26.04.1968 zur „Unterschutzstellung der Landschaftsteile Harz, Rippachtal, Aga- und Elstertal zu Landschaftsschutzgebieten" für den Landkreis Mansfeld-Südharz vom 07.10.2021 (pdf 1 MB) 2021: 20. Änderungsverordnung zum Beschluss Nr. 45-10/68 des Rates des Bezirkes Halle (Saale) vom 26.04.1968 zur „Unterschutzstellung der Landschaftsteile Harz, Rippachtal, Aga- und Elstertal zu Landschaftsschutzgebieten“ für den Landkreis Mansfeld-Südharz vom 22.03.2021; DAS AMTSBLATT Landkreis Mansfeld-Südharz 04-2021 vom 24.04.2021 (pdf 1,9 MB) 2020: 19. Änderungsverordnung zum Beschluss Nr. 45-10/68 des Rates des Bezirkes Halle (Saale) vom 26.04.1968 zur „Unterschutzstellung der Landschaftsteile Harz, Rippachtal, Aga- und Elstertal zu Landschaftsschutzgebieten“ für den Landkreis Mansfelder-Südharz vom 17.11.2020 (pdf 388 KB) Karte zur 19. Änderungsverordnung (pdf 950 KB) 2014: 18. Änderungsverordnung zum Beschluss Nr. 45-10/68 des Rates des Bezirkes Halle (Saale) vom 26.04.1968 zur „Unterschutzstellung der Landschaftsteile Harz, Rippachtal, Aga- und Elstertal zu Landschaftsschutzgebieten“ für den Landkreis Mansfelder Land vom 10.09.2014; DAS AMTSBLATT Landkreis Mansfeld-Südharz 9/2014 vom 27.09.2014 (pdf 4,4 MB) 2014: 17. Änderungsverordnung vom 10.07.2014; DAS AMTSBLATT Landkreis Mansfeld-Südharz 7/2014 vom 28.07.2014 (pdf 3,7 MB) 2013: 16. Änderungsverordnung zum Beschluss Nr. 45-10/68 des Rates des Bezirkes Halle (Saale) vom 26.04.1968 zur „Unterschutzstellung der Landschaftsteile Harz, Rippachtal, Aga- und Elstertal zu Landschaftsschutzgebieten“ für den Landkreis Mansfeld-Südharz vom 10.06.2013; DAS AMTSBLATT Landkreis Mansfeld-Südharz 6/2013 vom 01.07.2013 (pdf 6,6 MB) 2009: 15. Änderungsverordnung zum Beschluss Nr. 45-10/68 des Rates des Bezirkes Halle (Saale) vom 26.04.1968 zur „Unterschutzstellung der Landschaftsteile Harz, Rippachtal, Aga- und Elstertal zu Landschaftsschutzgebieten“ für den Landkreis Mansfelder Land vom 09.10.2009; DAS AMTSBLATT Landkreis Mansfeld-Südharz 10/2009 vom 24.10.2009 (pdf 861 KB) 1968: Beschluß-Nr. 45-10/68 vom 26.04.1968 des Rates des Bezirkes Halle - Unterschutzstellung der Landschaftsbestandteile Harz, Rippachtal, Aga- und Elstertal zu Landschaftsschutzgebieten; Mitteilungsblatt des Bezirkstages und des Rates des Bezirkes Halle 2/1968 vom Mai 1968 (pdf 224 KB) SGH: 2013: 5. Änderungsverordnung zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ (Landkreis Sangerhausen) vom 02.08.1995 - vom 15.10.2013; DAS AMTSBLATT Landkreis Mansfeld-Südharz 10/2013 vom 28.10.2013 (pdf 3,8 MB) 2013: 4. Änderungsverordnung zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ (Landkreis Sangerhausen) vom 02.08.1995 - vom 13.08.2013; DAS AMTSBLATT Landkreis Mansfeld-Südharz 8/2013 vom 26.08.2013 (pdf 6,1 MB) 2007: 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ (Landkreis Sangerhausen) vom 02.08.1995 - vom 27.09.2007; Das Amtsblatt Landkreis Mansfeld-Südharz 5/2007 vom 27.10.2007 (pdf 1,9 MB) 2006: 2. Änderungsverordnung zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Harz und südliches Harzvorland" (Landkreis Sangerhausen) vom 02.08.1995 - vom 09.11.2006; Amtsblatt für den Landkreis Sangerhausen 15/2006 vom 09.11.2006 (pdf 2,1 MB) 1998: Verordnung zur 1. Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiete "Harz und südliches Harzvorland" im Landkreis Sangerhausen vom 09.04.1998 (pdf 400 KB) 1995: Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Harz und südliches Harzvorland" vom 02.08.1995; Amtsblatt für den Landkreis Sangerhausen 7/1995 vom 18.09.1995 (pdf 1,3 MB) zurück zu LSG0032___
Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-172. Änderung, der 1.- 32. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 06/2025 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.
Der interoperable INSPIRE-Datensatz beinhaltet Daten der EU-Zahlstelle BB über die Landschaftselemente in Brandenburg, transformiert in das INSPIRE-Zielschema Bodenbedeckung. Der Datensatz wird über je einen interoperablen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. --- The compliant INSPIRE data set contains data about the landscape features in the State of Brandenburg from the paying agency, transformed into the INSPIRE annex schema Land Cover. The data set is provided via compliant view and download services. Der interoperable INSPIRE-Datensatz beinhaltet Daten der EU-Zahlstelle BB über die Landschaftselemente in Brandenburg, transformiert in das INSPIRE-Zielschema Bodenbedeckung. Der Datensatz wird über je einen interoperablen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. --- The compliant INSPIRE data set contains data about the landscape features in the State of Brandenburg from the paying agency, transformed into the INSPIRE annex schema Land Cover. The data set is provided via compliant view and download services. Der interoperable INSPIRE-Datensatz beinhaltet Daten der EU-Zahlstelle BB über die Landschaftselemente in Brandenburg, transformiert in das INSPIRE-Zielschema Bodenbedeckung. Der Datensatz wird über je einen interoperablen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. --- The compliant INSPIRE data set contains data about the landscape features in the State of Brandenburg from the paying agency, transformed into the INSPIRE annex schema Land Cover. The data set is provided via compliant view and download services.
Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).
Origin | Count |
---|---|
Bund | 291 |
Kommune | 32 |
Land | 276 |
Wirtschaft | 3 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 197 |
Text | 65 |
Umweltprüfung | 11 |
unbekannt | 209 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 135 |
offen | 309 |
unbekannt | 38 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 465 |
Englisch | 51 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 32 |
Bild | 10 |
Datei | 18 |
Dokument | 92 |
Keine | 220 |
Unbekannt | 5 |
Webdienst | 70 |
Webseite | 160 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 351 |
Lebewesen und Lebensräume | 482 |
Luft | 165 |
Mensch und Umwelt | 482 |
Wasser | 239 |
Weitere | 475 |