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Klimawandel Projekt KliBiW Anpassung: Anpassungsstrategien und Handlungsempfehlungen

Auf Basis der Analysen der Klimadaten sowie der Ergebnisse der hydrologischen Modellierung konnten für das Gebiet von Niedersachsen bzw. die betrachteten Untersuchungsräume regional differenzierte Aussagen zu möglichen zukünftigen Entwicklungen gemacht werden. Zusammen mit den Erkenntnissen aus anderen Studien in Niedersachsen (zum Beispiel Klimawirkungsstudie Niedersachsen , Klimareport Niedersachsen , Klimamonitoringbericht und Klimarisikoanalyse ) können nun Strategien und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, um den möglichen Folgen des Klimawandels begegnen zu können. Die bisherigen Ergebnisse aus KliBiW haben gezeigt, dass wir es zukünftig sowohl mit einer Verschärfung der Hochwassersituation als auch der Niedrigwasserverhältnisse in Niedersachsen zu tun haben werden, wenn es nicht gelingt, die globalen Treibhausgas-Emissionen innerhalb kürzester Zeit deutlich zu reduzieren. Gleichzeitig können sich auch Grundwasserdürren und -vernässungen im Jahresverlauf verschärfen. Im Hinblick auf die beobachteten Veränderungen in der Vergangenheit bedeutet dies, dass wir bereits heute Entwicklungen verfolgen, mit denen wir es zukünftig verstärkt unter dem Einfluss des Klimawandels zu tun haben können. · Überschwemmungsgebiete · Hochwasserschutz- und Vorsorgemaßnahmen · Hochwasserrisikomanagement · Regenwasser- bzw. Wassermanagement · Entnahmen aus dem Grundwasser · Einleitungen in Oberflächengewässer · Raumplanung · Katastrophenmanagement · Talsperrenbewirtschaftung · Öffentliche Wasserversorgung · Brauchwassernutzung · Ökosystemschutz Um diesen Anpassungsprozess zu unterstützen, stellt der NLWKN bereits verschiedene Daten und Informationen zur Verfügung. Auf dem Umweltkartenserver Niedersachsen können zum Beispiel die Grenzen von Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten eingesehen werden ebenso wie die möglichen hydrologischen Klimafolgen. Auf dem Informationsportal Hochwasserschutz findet man wichtige Hinweise, wie man für den Hochwasserfall vorsorgen kann und was im Notfall zu tun ist. Und sollte sich schließlich ein Hochwasser ankündigen, findet man auf dem Pegelportal des NLWKN die aktuellen Wasserstände an den gewässerkundlichen Pegeln und für ausgewählte Pegel Wasserstandsvorhersagen für deren weitere Entwicklung innerhalb der nächsten 12-24 Stunden und zum Teil darüber hinaus. Informationen über den Klimawandel und seine möglichen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Wasserwirtschaft findet man plakativ und verständlich unter der Rubrik Klimawandel kompakt . Außerdem unterstützt der NLWKN das Land bei der Entwicklung und Fortschreibung der Niedersächsischen Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels. Eine Neufassung wird voraussichtlich 2026 erarbeitet. Unter Berücksichtigung der Unsicherheiten, die den Klimamodellen der aktuellen Generation, aber auch den hydrologischen Modellen innewohnen, wurde von Seiten des Projektes KliBiW 2019 ein landesweiter Beiwert für wasserwirtschaftliche Planungen und Bemessungsfragen im Bereich Hochwasser empfohlen. Dieser wird auf Grundlage der aktuell vorliegenden Erkenntnisse aus KliBiW weiter diskutiert. Die mögliche Anwendung eines solchen Klimabeiwertes sollte stets mit gebotener Umsicht erfolgen. Die flexible Gestaltung von Maßnahmen und Planungen im Sinne des „No-Regret“-Ansatzes soll dabei oberste Priorität besitzen. Eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Erkenntnisse unter Verwendung zukünftig weiterentwickelter Methoden erscheint angeraten. Grundsätzlich muss zukünftig das Ziel sein, auch in unseren Breiten bewusster mit der Ressource Wasser umzugehen. In den vergangenen Jahren haben wir in Niedersachsen, aber auch in Deutschland erfahren müssen, was zu viel oder zu wenig Wasser bewirken kann und dass unsere bisherigen Strategien nicht immer ausreichend erscheinen, um gegen solche Situationen gewappnet zu sein. Eine wesentliche Maßnahme muss es daher sein, Wasser zukünftig verstärkt zurückzuhalten und ggf. zu speichern (zum Beispiel im Winter oder bei Starkregen bzw. Hochwasser). Dadurch kann es in Zeiten von Trockenheit und Dürre zur Verfügung gestellt werden und den Landschaftswasserhaushalt stabilisieren. Denn entsprechende Extreme werden absehbar im Zuge des Klimawandels häufiger vorkommen und intensiver ausfallen. Dadurch wird das Risiko negativer Folgen für natürliche wie auch menschliche Systeme zunehmen und bereits heute bestehende Nutzungskonflikte um die Ressource Wasser werden sich verschärfen.

Arten und Lebensräume

Berlin verfügt über eine hohe Vielfalt an Arten und Lebensräumen. Hierzu gehören Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft, wie Wälder, Moore und naturnahe Flüsse, der historischen Kulturlandschaft, wie Wiesen und Magerrasen sowie auch typisch urbane Lebensräume, wie Parkanlagen und Stadtbrachen. Selbst Gebäude können bestimmte Lebensraumfunktionen haben. Diese vielfältige Ausstattung ist eine wesentliche Voraussetzung für Berlins biologische Vielfalt. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um diese Lebensräume zu stärken und dem Artenverlust entgegenzuwirken. Spezielle Maßnahmen und Programme richten sich an die Bedürfnisse einzelner Artengruppen, wie Fledermäuse, Amphibien, Vögel oder Insekten. Bild: Klemens Steiof Vögel und Glas Wer biologische Vielfalt fördern will, muss auch Bauten und andere Elemente der Stadt in den Blick nehmen. Sie können Vielfalt fördern oder hemmen. Glasfassaden sind für viele Vögel eine große Gefahr. Wer vogelfreundliches Glas verwendet, schaltet diese Todesfalle aus. Vögel und Glas Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Was tun gegen invasive gebietsfremde Arten? Die biologische Vielfalt Berlins ist ständig im Fluss – auch, weil immer wieder bislang nicht heimische Arten dazukommen. Einige von ihnen sind invasiv: Sie gefährden die heimische Flora und Fauna. Die Senatsverwaltung überwacht ihre Ausbreitung und steuert wo nötig gegen. Was tun gegen invasive gebietsfremde Arten? Weitere Informationen Bild: SenMVKU Artenhilfsprogramm Fledermäuse Was Fledermäuse angeht, ist Berlin die Hauptstadt Europas. Seit mehr als 30 Jahren zählt die Stadt in einem Artenhilfsprogramm, wie viele hier überwintern. Die Zahl steigt – nicht zuletzt, weil wichtige Winterquartiere eigens für die streng geschützten Tiere hergerichtet wurden. Artenhilfsprogramm Fledermäuse Weitere Informationen Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Teile von Natur und Landschaft sichern Beträchtliche Teile Berlins stehen unter Schutz. Dadurch bleiben Lebensräume seltener Tiere und Pflanzen erhalten und können sich weiterentwickeln. Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Schutzgebieten. Teile von Natur und Landschaft sichern Weitere Informationen Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Berliner Biotopverbund Erst der Austausch zwischen Populationen sichert die biologische Vielfalt. Das ist ein Grund, warum Berlin so viel unternimmt, um Biotope zu vernetzen. Die anderen: Tiere können im wachsenden Biotopverbund leichter zwischen ihren Quartieren wandern, sich ausbreiten und neue Lebensräume erobern. Berliner Biotopverbund Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Mischwaldprogramm Berlins Wälder sind Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen und ein Ort, an dem wir Menschen uns erholen. Damit das auf lange Sicht so bleibt, baut Berlin seine Wälder Schritt für Schritt zum Mischwald um. Mischwald ist widerstandsfähiger und kommt besser mit dem Klimawandel zurecht. Mischwaldprogramm Weitere Informationen Bild: Carsten Fischer / Naturfotografie Naturnahe Waldbewirtschaftung Wie man einen Wald bewirtschaftet, ist entscheidend für seine Artenvielfalt. Die Berliner Forsten bewirtschaften die Wälder der Stadt naturnah: Holz wird nachhaltig verwertet, natürliche Prozesse werden gefördert. Ergebnis sind gesunde und strukturreiche Wälder, in denen man Natur erleben kann. Naturnahe Waldbewirtschaftung Weitere Informationen Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Kleingewässer – Blaue Perlen für Berlin Pfuhle, Gräben und Teiche sind artenreiche Biotope. In Berlin fördert das Programm „Blaue Perlen für Berlin“ ihre ökologische Aufwertung. Das Programm fokussiert Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft auf diese kleinen Gewässer. Kleingewässer – Blaue Perlen für Berlin Weitere Informationen Bild: Forstamt Pankow / Detlef Schwarz Wasser in die Landschaft! Trockenheit macht Mensch und Natur zu schaffen. Im Klimawandel nimmt sie zu. Berlin geht deshalb neue Wege, um den Wasserkreislauf zu verbessern: Regenwasser und gereinigtes Abwasser sind wertvolle Ressourcen – und können den Wasserhaushalt der Landschaft stabilisieren. Wasser in die Landschaft! Weitere Informationen Bild: Justus Meißner/Stiftung Naturschutz Berlin Kompensation von CO₂-Immissionen bei Dienstflügen - "Klimaschutzabgabe" für Moore Berlins Moore sind Lebensraum seltener und hoch spezialisierter Tier- und Pflanzenarten. Deshalb renaturiert sie die Stiftung Naturschutz nach und nach – mit Geldern aus der Klimaschutzabgabe der Berliner Behörden. Kompensation von CO₂-Immissionen bei Dienstflügen - "Klimaschutzabgabe" für Moore Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Doron Wohlfeld Berlins Gewässer: klares Wasser, naturnahe Ufer Berlins ausgedehnte Gewässerlandschaften sind ein Schatz für die biologische Vielfalt. Deshalb tut die Stadt alles, um die Wasserqualität immer weiter zu verbessern und naturnahe Ufer zu erhalten und zu entwickeln. Berlins Gewässer: klares Wasser, naturnahe Ufer Weitere Informationen

Bewirtschaftung von Stieleichen-Mischwäldern auf Nassstandorten

Moore und Moorbodenschutz Was sind Moore? Wie können wir Moore schützen? Moorböden in Sachsen-Anhalt Moorbodenschutz in Sachsen-Anhalt Flächenkulisse Moorböden und grundwasserbeeinflusste organische Böden

Moore sind unverzichtbare Ökosysteme, die im intakten Zustand zahlreiche ökologische Funktionen erfüllen. Intensive Landnutzung und damit einhergehende menschliche Eingriffe wie Entwässerung, Versiegelung oder Torfabbau haben jedoch vielfach zu einem Verlust dieser Funktionen geführt. Das erfordert die Entwicklung geeigneter Strategien zum Schutz von Mooren und kohlenstoffreichen Böden. Moore sind wertvolle Lebensräume hochspezialisierter Tier- und Pflanzenarten, sie sind Kohlenstoffspeicher, regulieren das lokale Klima und den Landschaftswasserhaushalt und dienen als Schadstofffilter. Hauptbestandteile eines intakten Moores sind Wasser, eine moorspezifische Vegetation und Torf. Ganzjährige hohe Wasserstände sind für ein funktionsfähiges Moorökosystem unabdingbar. Diese sorgen dafür, dass sich der Boden unter Luftabschluss befindet und abgestorbene Pflanzenreste konserviert, die sich dann allmählich in Torf umwandeln. Die Torfschichten unserer Moore sind über Jahrtausende gewachsen (Wachstumsrate unter guten Bedingungen ca. 1 mm im Jahr) und speichern enorme Mengen Kohlenstoff. Jedoch sind deutschlandweit über 95 Prozent aller Moore entwässert worden, um diese land- und forstwirtschaftlich oder für den Torfabbau zu nutzen. Ein sinkender Wasserstand im Moor führt zum Abbau der festgelegten organischen Substanz und einer Torfzehrung. Somit gelangen die großen Mengen des ehemals gespeicherten organischen Kohlenstoffs als klimawirksames Kohlenstoffdioxid in unsere Atmosphäre und befeuern den Klimawandel. In Deutschland sind entwässerte Moore für etwa 7 Prozent der landesweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Weiterhin gehen diese Ökosysteme durch Entwässerung als einzigartige Lebensräume verloren und büßen ihre Filterfunktion ein. Trockengelegte Moorböden degradieren und die voranschreitende Torfzehrung sowie Setzungsprozesse führen zu Verlusten der Torfmächtigkeit von über 1 cm jährlich. Für den Schutz unseres Klimas, seltener Arten, der Bodenfunktionen und einem funktionsfähigen Landschaftswasserhaushalt müssen intakte Moore unter Schutz gestellt und entwässerte Moore wiedervernässt werden. Es müssen Maßnahmen für den Rückhalt von Wasser in der Landschaft getroffen werden, unter anderem durch die Instandsetzung alter Stauanlagen zur wechselseitigen Wasserregulierung, die Renaturierung von Flussläufen oder den Verschluss von Gräben und den Rückbau von Drainagen. Neben den technischen Herausforderungen gilt es neue und alternative Bewirtschaftungsmöglichkeiten nasser Moorstandorte zu finden und zu erproben. Der überwiegende Anteil der Moorböden in Deutschland (und auch in Sachsen-Anhalt) wird als Acker- oder Grünland genutzt. Durch Torfzehrungs- und Setzungsprozesse ist eine rentable wirtschaftliche Nutzung entwässerter Moorböden endlich. Eine erfolgreiche Transformation bedeutet vor allem eine Umstellung der bisherigen Wirtschaftsweise zu einer nassen Bewirtschaftung auf diesen Flächen durch die Landwirtschaft. Dies kann nur gelingen, indem Landbewirtschaftende bei dieser Herausforderung, unter anderem durch entsprechende Förderprogramme (Kompensation von geringeren Erträgen, Investition in neue Technik usw.), unterstützt werden und neue Wertschöpfungsketten entstehen. Eine grundlegende Voraussetzung ist auch die Anpassung der gesetzlichen und administrativen Rahmenbedingungen. Um bis 2045 in Deutschland Klimaneutralität zu erreichen und die Biodiversität wertvoller Moorlandschaften zu fördern, wurde Ende 2022 die nationale Moorschutzstrategie vom Bundeskabinett verabschiedet. Darin wird die Wiedervernässung trockengelegter Moorstandorte präferiert, unter anderem durch die Förderung klimaverträglicher Nutzungsmethoden. Weiterhin sollen naturnahe Moore konsequent geschützt und die Verwendung von Torfen im Gartenbau stark vermindert werden. Auch ist der Moorbodenschutz ein wesentlicher Bestandteil des Bundesförderprogramms - Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz , welches mit Kabinettsbeschluss vom 29. März 2023 beschlossen worden ist. Mit diesem Programm stehen bis 2026 etwa 4 Milliarden EURO, unter anderem für die Wiederherstellung von Moorökosystemen, zur Verfügung. Moorböden in Sachsen-Anhalt Vor allem in der nördlichen Landeshälfte sind Moorböden sowie organische Böden zu finden. Beim überwiegenden Teil der Moore in Sachsen-Anhalt handelt es sich um grundwassergespeiste Niedermoore, die sich in Niederungsbereichen, in feuchten Senken oder durch den Austritt von Quellwasser auch in Hangbereichen bilden konnten. Die regenwassergespeisten und deutlich nährstoffärmeren Hochmoore konzentrieren sich auf den Bereich des Harzes. Diese nehmen im Land eine deutlich geringere Fläche ein, sind jedoch ein bedeutender Lebensraum für hochspezialisierte und vielfach bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Hier im Land wurde Anfang 2021 die Arbeitsgruppe Moorbodenschutz durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt unter Federführung des Landesamtes für Umweltschutz ins Leben gerufen, um dieses Thema fachlich zu begleiten und voranzubringen. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind Vertreter verschiedener Ministerien und Behörden (Bereiche: Wasser, Landwirtschaft, Naturschutz, Klimaschutz, Bodenschutz, Förderwesen) sowie aus der Forschung. Flächenkulisse Moorböden und grundwasserbeeinflusste organische Böden Um einen Überblick über die Moorböden im Land zu erhalten, wurde im Rahmen der AG Moorbodenschutz, federführend durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen, eine Flächenkulisse erarbeitet, welche sukzessive aktualisiert werden soll. Sie beruht auf bodenkundliche Kriterien. Der Ausweisung der Kulisse liegen folgende Datengrundlagen zu Grunde: Daten der Bodenschätzung (Klassenzeichen), die vorläufige Bodenkarte (VBK50), die Forstliche Standortskarte (FSK) sowie die digitale geologische Karte (dGK25). Die insgesamt 104.873 Hektar umfassende Flächenkulisse schließt mit 90.606 Hektar die Moorböden im engeren Sinne ein. Das sind naturnahe Moore, Erd- und Mulmmoore, überdeckte Niedermoore sowie sogenannte Sanddeckkulturen. Überdies bezieht die Flächenkulisse in einem Umfang von 14.267 Hektar die grundwasserbeeinflussten organischen Böden ein. Das sind Moor- und Anmoorgleye. Mit etwa 5 Prozent der Landesfläche befindet sich Sachsen-Anhalt innerhalb der „TOP Sechs“ der moorreichen Bundesländer. Innerhalb des Landes sind die größten Moorvorkommen in den drei nördlichen Landkreisen zu finden, dem Altmarkreis-Salzwedel (34.527 ha Moore mit organischen Böden), dem Jerichower Land (18.758 ha Moore mit organischen Böden) und dem Landkreis Stendal (16.445 ha Moore mit organischen Böden). Der überwiegende Teil (54 %) der Moorböden sowie grundwasserbeeinflussten organischen Böden im Land werden als Grünland genutzt (54.305 ha). Eine Nutzung als Ackerland erfolgt auf 17 % (18.353 ha) dieser Böden, 15 % sind unter Wald (15.792 ha) und 4 % befinden sich unter Siedlungs- und Verkehrsflächen (3.711 ha).

Bewirtschaftung von Stieleichen-Mischwäldern auf Nassstandorten, Teilvorhaben 1: Waldbau und Ökonomie

Bewirtschaftung von Stieleichen-Mischwäldern auf Nassstandorten, Teilvorhaben 3: Dendrochronologie

Effektiver Landschaftswasserhaushalt

Position der Kommission Bodenschutz beim UBA (KBU) mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), dem Bundesverband Boden e.V. (BVB), der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft (DBG), dem Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) und der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA).Angesichts zunehmen­der Trockenheit und häufiger Starkregenereignisse mit Hochwassergefahr sind der Schutz und die Wiederherstellung des Landschaftswasserhaushalts mehr denn je erforderlich. Das gemeinsam von Verbänden und Behörden erarbeitete Positionspapier benennt die aktuellen Proble­me und weist Handlungsempfehlun­gen zur besseren Verteilung und zum Halten von Wasser in der Landschaft aus. Im besonderen Fokus steht dabei das Handlungsfeld Boden.

Konkrete Fragen als Bauherr, Gartenbesitzer, ...

Vor dem Kauf eines Grundstücks sollte man sich informieren, ob für dieses Grundstück der Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung vorliegt (z.B. eine Altlast). Diese Auskunft erteilt das Umweltamt des zuständigen Bezirksamtes mit Hilfe des Bodenbelastungskatasters. Liegt ein solcher Verdacht vor, so sollte durch eine Ersterkundung festgestellt werden, ob dieser Verdacht begründet ist. Für die Ersterkundung kann ein Sachverständiger (zu finden im Branchenbuch; Liste vereidigter Sachverständiger bei der IHK oder im Recherchesystem der Bundesländer für die in den Umweltbereichen Abfall, Boden/Altlasten, Immissionsschutz und Wasser notifizierten Stellen und Sachverständigen – ReSyMeSa beauftragt werden. Erhärtet sich der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung ist die zuständige Behörde (siehe Merkblatt ). zu informieren; geht von dieser schädlichen Bodenveränderung eine Gefahr aus, so wird durch die zuständige Behörde die erforderliche Sanierungsmaßnahme festgelegt. Die Behörde steht auch bei den durchzuführenden Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen beratend zur Seite. Wesentliche Altlasten oder Altablagerungen können Bauvorhaben schwerwiegend durch lange Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen blockieren und die Kostenplanung für das Vorhaben in die Höhe treiben; von daher sollten immer rechtzeitig im Voraus Altlastenauskünfte eingeholt werden. Gem. § 2 Abs. 1 Berliner Bodenschutzgesetz vom 24.06.2004 besteht eine Pflicht zur unverzüglichen Meldung von Anhaltspunkten für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast bei der zuständigen Behörde. Die jeweils zuständige Behörde gibt auch Vorgaben und Hilfestellungen zur weiteren Vorgehensweise, wenn ein Schadensfall entdeckt bzw. aufgedeckt wurde. Die zu ergreifenden Maßnahmen sind vom Verursacher, dem Grundstückseigentümer oder dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt durchzuführen. Ein akuter Schadensfall oder eine gerade entdeckte schädliche Bodenveränderung (z.B. im Rahmen einer Baumaßnahme beim Aushub des Bodens) muss sofort der zuständigen Behörde und im akuten Fall der Feuerwehr mitgeteilt werden (siehe Merkblatt ) Zur Gesundheitsvorsorge und zum Grundwasserschutz ist ein sofortiges Handeln geboten. Dadurch lassen sich bei akuten Schadensfällen die Kosten für eine Sanierung minimieren, da es zu noch keiner Verschleppung der Verunreinigung gekommen ist. Bodenaushub kann im Rahmen von Baumaßnahmen anfallen (z.B. beim Ausheben einer Baugrube, bei Straßenbauarbeiten, etc.). Da der ausgehobene Boden mit Schadstoffen belastet sein kann, gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten der Entsorgung: die Verwertung nicht oder gering belasteten Bodens die Beseitigung des Bodenaushubs bei erheblicher Belastung auf einer dazu zugelassenen Deponie oder dessen Behandlung. Nähere Informationen hierzu sind den Technischen Regeln „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen“ der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zu entnehmen. Eine Verwertung ist bei hoher Schadstoffbelastung in der Regel nicht möglich. Bei der Kostenplanung ist zu beachten, dass hohe Entsorgungskosten entstehen, wenn der Boden nicht verwertet werden kann. Auskünfte über Fragen zur Entsorgung erteilen die zuständigen Ordnungsbehörden (siehe auch Merkblatt ) Kleingartenanlagen befinden sich oft auf ehemaligen Industriestandorten, Altablagerungen (Deponien), Rieselfeldern, an Autobahnen, Bahnanlagen oder in Einflugschneisen von Flughäfen. Sie können daher überdurchschnittlich hoch mit Schadstoffen und durch Immissionen betroffen sein, die oft erheblich höher sein können als in ländlichen Gebieten. An vielen Standorten in Berlin wurden bereits Bodenproben genommen, um mögliche Bodenbelastungen festzustellen und eventuell Nutzungsbeschränkungen auszusprechen. Dabei können höhere Gehalte an Schwermetallen, Arsen und organischen Schadstoffen in Gartenböden, im Vergleich zu landwirtschaftlichen Flächen, nicht ausgeschlossen werden. Zu empfehlen ist daher, zunächst eine Informationseinholung vor einem beabsichtigten gartenbaulichen Anbau von zum Verzehr bestimmten Produkten auf Kleingartenböden. Dies kann beim jeweiligen Kleingartenverein bzw. Verband oder dem zuständigen Umweltamt des jeweiligen Stadtbezirkes erfolgen. Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. (BKD) hat diesbezüglich die nachstehende Informationsbroschüre herausgebracht: Weitere Informationen unter: Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. Platanenallee 37 14050 Berlin Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. Gerade auch der Gartenbesitzer sollte sich bewusst werden, dass Boden schützenswert ist und entsprechend schonend behandelt werden sollte. Es ist wichtig, Schäden am und im Boden wie z.B. Bodenverdichtung zu vermeiden und eine Schadstoffbelastung soweit wie möglich zu verhindern. Tipps für den Gärtner gibt es viele: Der Boden sollte mit Pflanzenwuchs bedeckt werden, um eine Verhärtung des Bodens durch Regentropfen und eine zu intensive Sonneneinstrahlung zu verhindern. Alternativ kann man den Boden auch mit Mulch abdecken. Der Boden sollte im Frühling nur gelockert, nicht umgegraben werden. Zur Bearbeitung des Bodens sollte dieser weder zu trocken noch zu nass sein (mittlere Feuchtigkeit). Verwendung von Dünger und – falls überhaupt nötig – Pflanzenschutzmitteln nach dem Motto: „Soviel wie nötig, so wenig wie möglich“ (Gartenkompost ist unbedenklich) Kompostierung der Gartenabfälle im Garten spart Entsorgungskosten und verbessert dauerhaft den Boden durch Humusanreicherung. Verzicht auf Torf und torfhaltige Erden: der Torf entstammt Moorgebieten, die nicht nur wegen ihrer besonderen Tier- und Pflanzenwelt, sondern auch wegen ihrer Bedeutung im Landschaftswasserhaushalt erhalten bleiben sollten. Verzicht auf Asche oder Klärschlamm als Dünger, da diese besonders schwermetallhaltig sein können (Asche von unbehandeltem Holz ist unbedenklich). Zwischen August und dem Frühling sollte nicht gedüngt werden. Artenvielfalt der Pflanzen verhindert Bodenmüdigkeit und hat auch tierische Artenvielfalt zur Folge. Weitere Tipps u.a. zur Kompostierung und Düngung finden Sie unter folgenden Links: Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. Diese Frage wird in § 4 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) beantwortet; die möglichen Verantwortlichen sind nachfolgend unterstrichen. § 4 BBodSchG: Pflichten zur Gefahrenabwehr (Auszug) ….. Der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen zu ergreifen. Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, den Boden und Altlasten sowie durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigungen von Gewässern so zu sanieren, dass …… Zur Sanierung ist auch verpflichtet, wer aus handelsrechtlichem oder gesellschaftsrechtlichem Rechtsgrund für eine juristische Person einzustehen hat, der ein Grundstück, das mit einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast belastet ist, gehört, und wer das Eigentum an einem solchen Grundstück aufgibt. ….. ….. Der frühere Eigentümer eines Grundstücks ist zur Sanierung verpflichtet, wenn er sein Eigentum nach dem 1. März 1999 übertragen hat und die schädliche Bodenveränderung oder Altlast hierbei kannte oder kennen musste. Dies gilt für denjenigen nicht, der beim Erwerb des Grundstücks darauf vertraut hat, dass schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten nicht vorhanden sind, und sein Vertrauen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles schutzwürdig ist. Streusalz ist ein Mittel zur Herabsetzung der Gefriertemperatur von Wasser zur Vermeidung von Straßenglätte. Obwohl es meist auf versiegelten Flächen angewandt wird, kann das Salz mit dem Spritzwasser, mit seitlich abfließendem Schmelzwasser, mit dem von den Verkehrsflächen geräumten Schnee und durch Verluste beim Lagern und Anwenden des Salzes auf den Boden gelangen. Dort versickert es mit dem Schmelzwasser und führt zu Schäden an den dort wurzelnden Bäumen und Sträuchern, belastet Boden und Grundwasser und begünstigt Korrosion (z.B. an Autos und Brücken). Wegen dieser Schäden beschränkt Berlin im Straßenreinigungs- und im Naturschutzgesetz den Einsatz von Streusalz auf einige Abschnitte wichtiger Fahrbahnen. Auf Gehwegen und in Gärten ist der Einsatz generell verboten. Alternativen dazu sind abstumpfende Mittel.

Potenzialkarte zur Grundwasseranreicherung - Versickerungsteiche

Die Auswirkungen des Klimawandels bringen zukünftig Veränderungen und Herausforderungen für das Management des Landschaftswasserhaushalts mit sich. Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung und zum Wasserrückhalt sind eine Möglichkeit die Ressource Grundwasser und damit den Landschaftswasserhaushalt nachhaltig positiv zu beeinflussen. Für verschiedene Maßnahmen wurden landesweite Potenzialkarten berechnet. Die Karten unterstützen bei der Auswahl von geeigneten Maßnahmen an potentiellen Standorten oder bei der Identifizierung von potentiell geeigneten Standorten für gewünschte Maßnahmen. Die Potenzialkarte für die Maßnahme „Versickerungsteiche“ zeigt landesweit das hydrogeologische Standortpotenzial für die Umsetzung dieser Maßnahme in Niedersachsen. Das Potenzial wird in Rasterzellen (100 m x 100 m) mit Werten zwischen null (kein Potenzial) und fünf (sehr hohes Potenzial) dargestellt. Die Karte basiert auf nachfolgenden hydrogeologischen Standortfaktoren: - mittlerer Grundwasserflurabstand (LBEG, unveröffentlicht) - Durchlässigkeit der oberflächennahen Gesteine (LBEG 2025) - Gewässerentfernung (LBEG, unveröffentlicht) Standorte mit zu steilen Hanglagen werden ausgeschlossen. Das Ausschlusskriterium basiert auf Auswertungen des digitalen Geländemodells (unveröffentlicht). Methodik Die Berechnung des hydrogeologischen Potenzials erfolgt für jede Rasterzelle mit einer multikriteriellen Entscheidungsanalyse. Dafür werden die Attributwerte der oben genannten Kriterien zunächst innerhalb einer fest definierten Skala (0 – 5) bewertet, sodass die einzelnen Kriterien untereinander vergleichbar werden (Standardisierung). Mit einer Gewichtung der standardisierten Kriterien wird festgelegt, wie stark der Einfluss des jeweiligen Kriteriums in der Berechnung des Standortpotenzials ist. Durch Bildung des gewichteten Mittelwertes der standardisierten Kriterien wird das Potenzial für die Umsetzung der Maßnahme für jede Rasterzelle berechnet und mit einem Wert zwischen null (kein Potenzial) und fünf (sehr hohes Potenzial) dargestellt. Sobald ein Kriterium innerhalb einer Rasterzelle mit null bewertet wird, erhält die Zelle in der Potenzialkarte unabhängig von der Bewertung der anderen Kriterien den Wert „kein Potenzial“. In der Potenzialkarte kann zwischen den Rasterzellen mit dem Wert „kein Potenzial“ differenziert werden (s. Grauwerte in der Legende), sodass die Kriterien, die zum Ausschluss einer Rasterzelle geführt haben, identifiziert werden können. Hinweis Die Einstufung der Potenzialkarte ersetzt keine detaillierte Einzelfallprüfung vor Ort. Die Karten stellen daher lediglich Suchräume für die jeweilige Grundwasseranreicherungsmaßnahme dar. Literatur LBEG (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie) (2025): Hydrogeologische Karte von Niedersachsen 1 : 50 000 - Durchlässigkeiten der oberflächennahen Gesteine/ CC BY 4.0 LBEG (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie): Mittlerer Grundwasserflurabstand (unveröffentlicht) LBEG (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie): Infiltrationsleistung des Bodens (unveröffentlicht)

Potenzialkarte zur Grundwasseranreicherung - Versickerungsmulde

Die Auswirkungen des Klimawandels bringen zukünftig Veränderungen und Herausforderungen für das Management des Landschaftswasserhaushalts mit sich. Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung und zum Wasserrückhalt sind eine Möglichkeit die Ressource Grundwasser und damit den Landschaftswasserhaushalt nachhaltig positiv zu beeinflussen. Für verschiedene Maßnahmen wurden landesweite Potenzialkarten berechnet. Die Karten unterstützen bei der Auswahl von geeigneten Maßnahmen an potentiellen Standorten oder bei der Identifizierung von potentiell geeigneten Standorten für gewünschte Maßnahmen. Die Potenzialkarte für die Maßnahme „Versickerungsmulde“ zeigt landesweit das hydrogeologische Standortpotenzial für die Umsetzung dieser Maßnahme in Niedersachsen. Das Potenzial wird in Rasterzellen (100 m x 100 m) mit Werten zwischen null (kein Potenzial) und fünf (sehr hohes Potenzial) dargestellt. Die Karte basiert auf nachfolgenden hydrogeologischen Standortfaktoren: - mittlerer Grundwasserflurabstand (LBEG, unveröffentlicht) - Infiltrationsleistung des Bodens (LBEG, unveröffentlicht) - Durchlässigkeit der oberflächennahen Gesteine (LBEG 2025) Methodik Die Berechnung des hydrogeologischen Potenzials erfolgt für jede Rasterzelle mit einer multikriteriellen Entscheidungsanalyse. Dafür werden die Attributwerte der oben genannten Kriterien zunächst innerhalb einer fest definierten Skala (0 – 5) bewertet, sodass die einzelnen Kriterien untereinander vergleichbar werden (Standardisierung). Mit einer Gewichtung der standardisierten Kriterien wird festgelegt, wie stark der Einfluss des jeweiligen Kriteriums in der Berechnung des Standortpotenzials ist. Durch Bildung des gewichteten Mittelwertes der standardisierten Kriterien wird das Potenzial für die Umsetzung der Maßnahme für jede Rasterzelle berechnet und mit einem Wert zwischen null (kein Potenzial) und fünf (sehr hohes Potenzial) dargestellt. Sobald ein Kriterium innerhalb einer Rasterzelle mit null bewertet wird, erhält die Zelle in der Potenzialkarte unabhängig von der Bewertung der anderen Kriterien den Wert „kein Potenzial“. In der Potenzialkarte kann zwischen den Rasterzellen mit dem Wert „kein Potenzial“ differenziert werden (s. Grauwerte in der Legende), sodass die Kriterien, die zum Ausschluss einer Rasterzelle geführt haben, identifiziert werden können. Hinweis Die Einstufung der Potenzialkarte ersetzt keine detaillierte Einzelfallprüfung vor Ort. Die Karten stellen daher lediglich Suchräume für die jeweilige Grundwasseranreicherungsmaßnahme dar. Literatur LBEG (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie) (2025): Hydrogeologische Karte von Niedersachsen 1 : 50 000 - Durchlässigkeiten der oberflächennahen Gesteine/ CC BY 4.0 LBEG (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie): Mittlerer Grundwasserflurabstand (unveröffentlicht) LBEG (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie): Infiltrationsleistung des Bodens (unveröffentlicht)

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