AG Wasser 1991: Bericht zur Situation und Entwicklung der öffentlichen Wasserversorgung des Landes Berlin und der Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg im Umland von Berlin (Umlandkonzeption Wasserversorgung), Berlin. Busch, K.-F. 1988: Wasser, Taschenlexikon, VEB Bibliographisches Institut, Leipzig. KdT (Kammer der Technik), VEB Hydrogeologie Nordhausen 1980: Empfehlung zur Ermittlung der Grundwasserneubildung, Berlin. Kloos, R. 1986: Das Grundwasser von Berlin. Besondere Mitteilungen zum Gewässerkundlichen Jahresbericht des Landes Berlin, Hrsg: Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. Leibenath, C. 1990: Einschätzung der Auswirkungen einer geplanten veränderten Betriebsführung der Rieselfelder am Standort Karolinenhöhe in Berlin-Spandau, Gutachten der TU Dresden, im Auftrag der Berliner Wasser-Betriebe, unveröffentlicht. Mull, Dr. R., Boochs, Dr. P.W. – Universität Hannover, Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und Landwirtschaftlichen Wasserbau 1990: Erstellung einer DV-gestützten Übersichtskarte der Grundwasserfließrichtungen und -geschwindigkeiten des oberflächennahen Grundwassers im Raum Berlin, unveröffentlicht. Mull, Dr. R., Boochs, Dr. P.W. – Universität Hannover, Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und Landwirtschaftlichen Wasserbau 1992: Erweiterung der DV-gestützten Übersichtskarte der Grundwasserfließrichtungen und -geschwindigkeiten des oberflächennahen Grundwassers auf den Raum Berlin-Ost, unveröffentlicht. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1977: Gewässerkundlicher Jahresbericht des Landes Berlin, Abflußjahr 1976, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1991a: Gewässerkundlicher Jahresbericht des Landes Berlin, Abflußjahr 1988, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1991b: Gewässerkundlicher Jahresbericht für Berlin und Umland, Abflußjahr 1990, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992a: Gewässerkundlicher Jahresbericht für Berlin und Umland, Abflußjahr 1991, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992b: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweitere Ausgabe 1992, Karte 02.07 Flurabstand des Grundwassers, 1:50 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992c: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 1992, Karte 02.11 Wasserschutzgebiete und Grundwassernutzung, 1 : 50 000, Berlin.
Stand: 14.02.2011 Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Führung von Kompensationsverzeichnissen (Kompensationsverzeichnis-Verordnung - KompVzVO) Umsetzungsrelevante Auszüge aus der Begründung A. Allgemeiner Teil I. Aufgaben und Zielsetzung In der am 1. März 2010 in Kraft getretenen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist geregelt, dass die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft in einem Kompensationsverzeichnis erfasst werden. Die nähere Ausgestal- tung der Regelung wird dem Landesrecht überlassen (§ 17 Abs. 4, 6 und 11 BNatSchG). Im Naturschutzgesetz (NatSchG) ist bereits vorgesehen, dass das Ministerium als oberste Naturschutzbehörde durch Rechtsverordnung Regelungen über die Führung des Kompen- sationsverzeichnisses treffen kann (§ 23 Abs. 8 Halbsatz 2 Nr. 3 NatSchG). In dieses Verzeichnis sind auch Ökokonto-Maßnahmen aufzunehmen (§ 23 Abs. 7 Satz 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 NatSchG). Aufgaben und Ziele des Kompensationsverzeichnisses sind − die Nachprüfbarkeit der ordnungsgemäßen Umsetzung der für die Kompensation eines Eingriffs vorgesehenen Maßnahmen zu erleichtern, − eine erneute Verwendung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die bereits ei- nem Eingriff zugeordnet worden sind, für die Eingriffskompensation auszuschließen und − vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Ökokonto-Maßnahmen) zu be- vorraten. 2 II. Inhalt Der Verordnungsentwurf schreibt vor, dass die unteren Naturschutzbehörden für das Ge- biet ihres Stadt- oder Landkreises ein Verzeichnis von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und von vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen (Ökokonto-Maßnahmen) zu führen haben. Er regelt die Inhalte des Kompensationsverzeichnisses, die erforderlichen Angaben zu den einem Eingriff zugeordneten naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen, die notwendigen Angaben zu den in das Verzeichnis aufzunehmenden Ökokonto- Maßnahmen und schreibt die Verwendung elektronischer Vordrucke für die Datenübermitt- lung von der Zulassungsbehörde zu der das Kompensationsverzeichnis führenden unteren Naturschutzbehörde vor. Das web-basierte Verfahren trägt zu einer erheblichen Arbeitser- leichterung bei den betroffen Behörden bei, es wird somit den Gesichtspunkten der Verwal- tungsvereinfachung und Entbürokratisierung Rechnung getragen. B. Einzelbegründung Zu § 1 (Inhalte des Kompensationsverzeichnisses) § 1 sieht zwei Abteilungen des von der unteren Naturschutzbehörde für das Gebiet ihres Stadt- oder Landkreises zu führenden Kompensationsverzeichnisses vor: a) Die Abteilung "Eingriffskompensation" dient der Aufnahme und Dokumentation aller im Bereich des betreffenden Stadt- oder Landkreises festgelegten naturschutzrecht- lichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich der für die Eingriffskom- pensation eingesetzten Ökokontomaßnahmen. Auf diese Weise wird für jeden Stadt- und Landkreis eine lückenlose Dokumentation der nach Inkrafttreten der Ver- ordnung im jeweiligen Kreisgebiet angeordneten Kompensationsmaßnahmen ge- schaffen. Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Eingriffsfolgen, Maßnahmen zur Verwendung von Ersatzzahlungen (§15 Abs. 6 BNatSchG) und Ausgleichsmaß- nahmen für Eingriffe auf Grund von Bauleitplänen (§ 1a Abs. 3 Baugesetzbuch) werden nicht erfasst. 3 b) In die Abteilung "Ökokonto" werden die Ökokonto-Maßnahmen eingestellt, nachdem die untere Naturschutzbehörde diesen zugestimmt hat (§ 3 Abs. 5 ÖKVO). Die Ab- teilung Ökokonto ist nach § 7 ÖKVO öffentlich einsehbar, für den Bereich der per- sonenbezogenen Daten gilt dies allerdings nur, wenn der Maßnahmenträger zuge- stimmt hat. Dies ist vor allem für die Verursacher von Eingriffen bedeutsam, da sie sich durch Einsichtnahme in die Ökokonto-Verzeichnisse des betreffenden Natur- raums einen raschen Überblick verschaffen können, ob eine Ausgleichs- oder Er- satzmaßnahme aus einem Ökokonto für ihr Eingriffsvorhaben in Frage kommt, die sie dann ggf. vom jeweiligen Maßnahmenträger erwerben können. Die öffentliche Einsehbarkeit ist somit eine wichtige Voraussetzung für die Handelbarkeit von Öko- konto-Maßnahmen (§ 10 ÖKVO). c) Für die Unterrichtung anderer Behörden und Einrichtungen des Landes über die In- halte des Kompensationsverzeichnisses gilt § 23 Abs. 7 Satz 4 NatSchG. Im Übri- gen ist die Abteilung Eingriffskompensation nach § 3 öffentlich einsehbar. Zu § 2 (Angaben zu naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen) Zu Absatz 1: In Satz 1 wird festgelegt, welche Angaben die untere Naturschutzbehörde in die Abteilung Eingriffskompensation aufzunehmen hat. Dabei beschränkt sich die Auflistung auf die für die Dokumentation, das Lokalisieren und Überprüfen der Kompensationsmaßnahme erfor- derlichen Angaben. Die Art des den Eingriff verursachenden Vorhabens (Nr. 4) meint den Maßnahmentyp (Straßen- und Wegebau, Schienenwegebau, Flugplatzbau, Rohstoffgewinnung, Windkraft- anlage, Wasserbau, Deponie, Leitungsbau, landwirtschaftliches Vorhaben, Erholungsnut- zung und Sportgelände, sonstige bauliche Anlage, sonstiger Eingriff). Werden mehrere Kompensationsmaßnahmen durchgeführt, ist bei den Nummern 6 bis 9 eine entsprechend gegliederte Darstellung erforderlich. Die Eingabe der Daten zur Lage der Kompensationsfläche (Nr. 6) erzeugt für die angege- benen Flurstücke einen digitalen Kartenauszug in der Automatisierten Liegenschaftskarte. Dieser Kartenauszug wird Gegenstand der Datenbank. Im Rahmen der Kurzbeschreibung der Kompensationsmaßnahme (Nr. 7) ist bei vorgezo- genen Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG auch die betroffene Art und die für diese getroffene Maßnahme aufzunehmen.
Oberirdische Gewässer Band 33 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Globaler Klimawandel Wasserwirtschaftliche Folgenabschätzung für das Binnenland Oberirdische Gewässer Band 33 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Betriebsstelle Hannover-Hildesheim Projektpartner Leibniz Universität Hannover (LUH) Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und landwirtschaftlichen Wasserbau Prof. Dr.-Ing. Uwe Haberlandt Technische Universität Braunschweig (TU BS) Leichtweiß Institut für Wasserbau Abteilung Hydrologie, Wasserwirtschaft und Gewässerschutz Prof. Dr.-Ing. Günter Meon Globaler Klimawandel Wasserwirtschaftliche Folgenabschätzung für das Binnenland Abschlussbericht – Phase 1 + 2
Oberirdische Gewässer Band 36 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Globaler Klimawandel Wasserwirtschaftliche Folgenabschätzung für das Binnenland Niedrigwasser Projektpartner Leibniz Universität Hannover (LUH) Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und landwirtschaftlichen Wasserbau Prof. Dr.-Ing. Uwe Haberlandt Technische Universität Braunschweig (TU BS) Leichtweiß Institut für Wasserbau Abteilung Hydrologie, Wasserwirtschaft und Gewässerschutz Prof. Dr.-Ing. Günter Meon Globaler Klimawandel Wasserwirtschaftliche Folgenabschätzung für das Binnenland Abschlussbericht – Phase 3 Dezember 2014 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Das Projekt "Einfluss des Waldes auf den Oberflaechenabfluss" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Institut für Städtebau, Bodenordnung und Kulturtechnik, Lehrstuhl für Landwirtschaftlichen Wasserbau und Kulturtechnik durchgeführt. Anhand von Niederschlags- und Abflussdaten aus Kleineinzugsgebieten der Eifel sollen mit Hilfe der Doppelsummenanalyse und weiteren statistischen Auswertungsmethoden Einfluesse von Vegetationsveraenderungen auf den Oberflaechenabfluss analysiert werden.
Das Projekt "Industrie in der Landschaft (Bundeswettbewerb)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Institut für Städtebau, Bodenordnung und Kulturtechnik, Lehrstuhl für Landwirtschaftlichen Wasserbau und Kulturtechnik durchgeführt.
Das Projekt "Steuerung von Bewaesserungssystemen in ariden und semiariden Gebieten - untersucht und dargestellt am Bewaesserungsgebiet El Nahda/Egypt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Institut für Städtebau, Bodenordnung und Kulturtechnik, Lehrstuhl für Landwirtschaftlichen Wasserbau und Kulturtechnik durchgeführt. Problemstellung: Die Steuerung von Bewaesserungssystemen ist die wichtigste Zielsetzung des Bewaesserungsbetriebes, weil sie neben den natuerlichen Ressourcen und den Zielvorstellungen der Bewaesserung die limitierenden Faktoren fuer die Planung und den Bau von Bewaesserungsanlagen vorgibt. Dieser bedeutsame Faktor wurde bisher nur unzureichend beruecksichtigt, so dass nicht nur die Ausnutzung des Wasserdargebots verbessert werden kann, sondern auch negative Auswirkungen (z.B. Versalzung) vermieden werden koennen. Zielsetzung: Erarbeitung eines flexiblen Steuerungsmodells, das unter optimaler Ausnutzung des Wasserdargebots zu jeder Zeit und an jedem Ort des Bewaesserungsgebietes ein moeglichst hoher Bewaesserungseffekt erzielt wird. Forschungsmethodik: Analyse und Wertung der den Bewaesserungsbetrieb beeinflussenden Faktoren. Sensitivitaetsanalysen der Einflussfaktoren. Ueberpruefung des theoretisch-mathematischen Modells an begrenztem Gebiet. Anwendung des Modells am Gesamtgebiet.
Das Projekt "Einsatz chemischer Mittel (Herbizide) zur Unterhaltung von Gewaessern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Institut für Städtebau, Bodenordnung und Kulturtechnik, Lehrstuhl für Landwirtschaftlichen Wasserbau und Kulturtechnik durchgeführt.
Das Projekt "Sozialpolitische und staedtebauliche Bedeutung der Kleingaerten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Institut für Städtebau, Bodenordnung und Kulturtechnik, Lehrstuhl für Landwirtschaftlichen Wasserbau und Kulturtechnik durchgeführt. Befragung von 10 v.H. der 450 000 Kleingaertner; Analyse; Stellungnahme zur sozialpolitischen Bedeutung, zur staedtebaulichen Einordnung und zum Kleingartenrecht.
Das Projekt "Vorbeugender Hochwasserschutz durch Wasserrückhalt in der Fläche unter besonderer Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte - untersucht am Beispiel des Flusseinzugsgebietes der Mulde in Sachsen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz Universität Hannover, Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und landwirtschaftlichen Wasserbau, Außenstelle Dahlwitz-Hoppegarten durchgeführt. An dem Projekt sind außer dem federführenden Institut folgende Partner beteiligt: Institut für Landschaftspflege und Naturschutz der Universität Hannover (ILN), Insitut für Volkswirtschaftslehre der Universität Hannover/Lehrstuhl für Ordnungs- und Prozesspolitik (VWL), Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft in Leipzig, Fachbereich Bodenkultur und Pflanzenbau (LfL). Ziel ist u.a., ein einzugsgebietsweites Planungsinstrument zu entwickeln, mit dem Flächenanteile ausgewiesen werden können, auf denen sich abflussmindernde Maßnahmen für den Hochwasserschutz hinsichtlich ihrer Auswirkungen lohnen. Durch den Nachweis von Synergieeffekten im Hinblick auf andere wasserwirtschaftliche Ziele soll die Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit der Maßnahmen bestätigt werden. Die Untersuchungen beziehen sich insbesondere auf ackerbaulich genutzte Flächen und auf Siedlungs- und Verkehrsflächen. Ein grundsätzlicher Ansatz ist dabei, dass keine Landnutzungsänderungen vorausgesetzt werden, also keine 'Entsiegelungsmaßnahmen', keine Aufforstungen bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen usw. Der Ansatz geht vielmehr davon aus, durch geeignete, wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen die Abflussbildung auf den Flächen zu verringern, d.h., durch ober- und unterirdische Rückhaltemaßnahmen unterstützt die Versickerung zu erhöhen. Dabei spielen die konservierende Bodenbearbeitung auf Ackerflächen und die dezentrale Bewirtschaftung von Siedlungsabflüssen eine besondere Rolle. Die Wirtschaftlichkeit und naturschutzfachliche Aspekte werden durch die beteiligten Partner in besonderer Weise einbezogen. Innerhalb des Projektablaufs werden Pilotprojekte ausgeführt und wissenschaftlich begleitet. Eine intensive Zusammenarbeit mit sächsischen Institutionen soll eine mögliche Übernahme und Weiterführung der Projektergebnisse sicherstellen.
Origin | Count |
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Bund | 206 |
Land | 4 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 206 |
Text | 3 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
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geschlossen | 4 |
offen | 206 |
Language | Count |
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Deutsch | 210 |
Englisch | 13 |
Resource type | Count |
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Keine | 196 |
Webseite | 14 |
Topic | Count |
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Boden | 155 |
Lebewesen & Lebensräume | 143 |
Luft | 117 |
Mensch & Umwelt | 210 |
Wasser | 201 |
Weitere | 210 |