s/landwirtschaftlicher-strukturwandel/Landwirtschaftlicher Strukturwandel/gi
Das Projekt "Forschergruppe (FOR) 2569: Agricultural Land Markets - Efficiency and Regulation, Teilprojekt: Raumzeitliche Analyse der Auswirkungen von Bodenmärkten auf landwirtschaftliche Betriebe und die Umwelt" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Humboldt-Universität zu Berlin, Geographisches Institut, Geomatik.Die Dynamik auf landwirtschaftlichen Bodenmärkten veränderte sich in Deutschland substanziell in den vergangenen zehn Jahren, in denen sowohl die Pacht- als auch die Kaufpreise für Ackerland massiv angestiegen sind. Dieser Preisanstieg wirkte sich auf die landwirtschaftliche Bodennutzung aus und führte unter anderem zu einer Zunahme des Anteils größerer Betriebe, zu größeren Flurstücken und zu einer geringeren Heterogenität der Agrarproduktion. Diese Strukturveränderungen in der Landwirtschaft hatten auch erhebliche Auswirkungen auf Umweltindikatoren sowohl auf landwirtschaftlichen Flächen als auch auf deren Umgebung, beispielsweise durch veränderte Landschaftsstrukturen und durch Beeinflussung der Habitatzusammensetzung. In diesem Teilprojekt soll ein besseres Verständnis generiert werden, wie die beobachteten Veränderungen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt auf die landwirtschaftliche Anbaustruktur, Eigentumsverhältnisse, Betriebsgrößen und Schlaggrößen sowie auf Vogelbiodiversität auswirken. Vogelbiodiversität ist ideal, um die Umweltauswirkungen der Landwirtschaft zu approximieren, da Vögel als Stellvertreterarten für andere Taxa dienen. Zudem sind aus wissenschaftlicher Bürgerbeteiligung konsistente Raumzeitdaten für Vogelbiodiversität für ganz Deutschland erhältlich. Wir werden die Verbindungen zwischen diesen Variablen mit Hilfe räumlich und zeitlich expliziter Analysen sowohl retrospektiv als auch prospektiv untersuchen. Die datengetriebene Herangehensweise bedient sich räumlicher statistischer Analysen und Verfahren des maschinellen Lernens, um Muster und Prozesse in zwei landwirtschaftlich bedeutenden Regionen Deutschlands (Brandenburg und Niedersachen) und in der Tschechischen Republik herauszufiltern. Die retrospektiven Ergebnisse werden zusammen mit Akteurswissen dazu dienen Zukunftsszenarien zu entwickeln, um alternative Entwicklungen der Landmärkte vorherzusehen und deren Folgen auf Betriebsstrukturen, Landnutzung und Vogelbiodiversität abzuschätzen. Das Teilprojekt, angesiedelt in der Schnittstelle zwischen Geographie, Agrarökonomie und Geoinformationswissenschaften, wird detaillierte und flächendeckende Einsichten in Bezug auf die indirekten Auswirkungen der Veränderungen auf Bodenmärkten für die Forschergruppe liefern. Dieses Wissen kann wertvolle Argumente für staatliche Bodenmarktinterventionen liefern und auch deren räumliche Planung unterstützen. Solches Wissen ist bedeutend, weil die Umweltauswirkungen des anhaltenden landwirtschaftlichen Strukturwandels gesellschaftlich eine hohe Bedeutung haben und dadurch auch viel Aufmerksamkeit in Wissenschaft, Politik und Medien bekommen.
43 Frank Reichert Die Gründung der Königlichen Generalkommission der Provinz Sachsen zu Stendal vor 200 Jahren LSA VERM 1/2022 Die Gründung der Königlichen Generalkommission der Provinz Sachsen zu Stendal vor 200 Jahren und ihr erster Direktor Friedrich von Bismarck (1771-1847) Von Frank Reichert, Dessau-Roßlau Zusammenfassung Zur Ausführung der vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit den preußischen Agrarreformen wurde am 10. Juli 1821 die Generalkommission Stendal errichtet.Ausgehend von den Rechtsgrundlagen, die den Rahmen für die Tätigkeit und die Organisation der Generalkommissionen bildeten, widmet sich der Beitrag der Gründungsgeschichte der für die preußische Provinz Sachsen zuständigen Auseinandersetzungsbehörde. 1 Einleitung Von besonderer Bedeutung für die Katastereinrichtung in den östlichen Provinzen Katastereinrichtung Preußens waren die im Rahmen der Separationen im 19. Jahrhundert entstandenen und Separationskarten großmaßstäbigen Karten. Als das „Gesetz, betreffend die anderweite Regelung der Grundsteuer“ vom 21. Mai 1861 [GS, S. 253] ein einheitliches Grundsteuerkataster für die gesamte Monarchie anordnete, zwang der knappe Vorlauf bis zum Inkrafttreten am 1. Januar1865 regelrecht dazu, anstelle einer Neuaufnahme auf sämtliche vorhan- denen Spezialkarten zurückzugreifen. Noch heute bilden die vor 1865 aufgenomme- nen Separationskarten eine bedeutsame Grundlage unseres Liegenschaftskatasters, so dass deren Entstehungsumstände eine nähere Betrachtung verdienen. Zur Durchführung der Separation bestanden in den einzelnen preußischen Provinzen Königliche Generalkommissionen. Neben der Anleitung der von ihnen vor Ort be- schäftigten Spezialkommissare und Separationsgeometer waren sie zur Herausgabe von Grundsätzen zur Anfertigung der Separationskarten und Rezesse zuständig [Stichling 1937, S. 20]. In Fachkreisen weithin bekannt ist die „Geschäfts-Instruction für die Special-Commissarien und Feldmesser im Ressort der Königlich-Preußischen General-Commission zu Merseburg“, die 1856 vom Präsidenten der Generalkom- mission Emil von Reibnitz (* Erfurt 15. April 1805; † Merseburg 16. Dezember 1868) herausgegeben wurde. Daher ist zumindest hierzulande jedem Katasterpraktiker die Generalkommission zu Merseburg ein Begriff. Weitaus weniger im Bewusstsein ist dagegen deren unmittelbare Vorgängereinrichtung. Abb. 1: Merseburger Instruktion, 1.Aufl. 1856 Wäre die „Merseburger Instruktion“ nur ein paar Jahre eher erschienen – sie müsste Generalkommissionen als „Stendaler Instruktion“ bezeichnet werden. Denn in Stendal war die Generalkom- Merseburg und Stendal mission der Provinz Sachsen seit 1821 ursprünglich ansässig. Erst aufgrund des sich mehr und mehr im südlichen Teil der Provinz abspielenden Separationsgeschäfts wur- de sie zum 1. Oktober 1853 [MBliV, S. 237] zunächst teilweise und dann mit Erlass vom 7. August 1865 [GS, S. 940] gänzlich nach Merseburg verlagert. Dort wirkte die Generalkommission 68 weitere Jahre lang; seit der Umbenennung durch das „Gesetz über Landeskulturbehörden“ vom 3. Juni 1919 [GS, S. 101] als Landeskulturamt Mer- seburg. Die Eingliederung in die allgemeine Provinzialverwaltung mittels Verordnung vom 17. März 1933 [GS, S. 43] beendete ihre behördliche Selbständigkeit, während die bestehen bleibenden landeskulturellen und agrarstrukturellen Aufgaben unter wech- Abb. 2: Siegelmarke um 1880 selnden Strukturen bis in die Gegenwart fortgeführt werden [Rakow 1995]. LSA VERM 1/2022 Frank Reichert Die Gründung der Königlichen Generalkommission der Provinz Sachsen zu Stendal vor 200 Jahren 44 Traditionen Absehbar war das anfangs nicht. 1846 hatte der langjährige Präsident von Reibnitz anlässlich des 25-jährigen Bestehens noch geglaubt, dass die Generalkommission Stendal „nimmermehr aber ein 50jähriges feiern könne“ und noch bei der dann doch stattfindenden 50-Jahrfeier war der spätere Präsident Otto Gabler (* Ansbach 6. Juni 1815; † Merseburg 3. September 1891) überzeugt, dass die mittlerweile nach Merseburg verlegte Generalkommission „nicht noch 25 Jahre bestehen werde“ [Gabler 1873]. Gabler schloss seine Festrede mit dem frommen Wunsch, dass man seiner Behörde, wenn sie „dereinst nicht mehr besteht, … ein ehrendes Andenken“ bewahren möge. 150 Jahre später ist dieses Andenken weithin verblasst. Und des- halb soll im Folgenden der Entstehungsgeschichte der Stendaler Generalkommission nachgespürt werden, gerade noch rechtzeitig zu dem im Juli 2022 zu Ende gehenden 200. Jubiläumsjahr. 2 Die preußische Agrargesetzgebung bis 1817 Separation Mit dem „amtspreußischen“ Sammelbegriff der von den Generalkommissionen be- arbeiteten „Separationen“ verbinden sich zwei eng verzahnte unterschiedliche agrarpolitische Maßnahmen. Auf der einen Seite sorgte die sogenannte „Gemein- heitsteilung“, auf der anderen Seite die „Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse“ für tiefgreifende und nachhaltige Veränderungen der Agrarstruktur. 2.1 Gemeinheitsteilungen Die in Preußen seit den 1760-er Jahren systematisch geförderte Gemeinheitsteilung bezweckte die Aufhebung gemeinschaftlicher Nutzungsrechte an einem landwirt- schaftlichen Grundstück durch Verteilung unter die einzelnen Nutzungsberechtigten. Dabei spielte es keine Rolle, ob es sich um Grundstücke im kollektiven Eigentum (Allmende) oder lediglich um wechselseitige Nutzungsberechtigungen insbesondere zur Weide oder Hutung handelte (Servituten). Abb. 3: Frontispiz des Allgemeinen Landrechts Bis zur eingehenden Neuregelung in der Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821 [GS, S. 53] enthielt das Allgemeine Landrecht von 1794 dafür die materi- ellen Rechtsgrundlagen. Das Verfahrensrecht war in der Allgemeinen Gerichtsordnung von 1793/1795 niedergelegt. Danach sollte die „gemeinschaftlich ausgeübte Benut- zung der Grundstücke … zum Besten der allgemeinen Landescultur, so viel als mög- lich“ aufgehoben werden (§ 311 ff. I 17 ALR). Und schon damals war für die Aufhebung der „schädlichen Gemeinheiten“ eine Vermessung und Bonitierung erforderlich (§ 20 I 43 AGO), damit „die Separation auf die leichteste, schicklichste, und sämmtli- chen Interessenten vortheilhafteste Art regulirt werden könne“ (§ 25 I 43 AGO). 2.2 Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse Bauernbefreiung Einen entscheidenden Impuls für den Fortgang der Separationen im Preußischen Staat setzte die sogenannte „Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse“ im Zuge der Bauernbefreiung Anfang des 19. Jahrhunderts. Oktoberedikt über Erster Schritt dieses Reformwerks war das als Oktoberedikt bekannte „Edict den die Bauernbefreiung erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums so wie die per- sönlichen Verhältnisse der Land-Bewohner betreffend“ vom 9. Oktober 1807 [GS, S. 170]. Mit dem Ziel der Rechtsgleichheit aller Staatsbürger hob es nicht nur die ständischen Schranken beim Erwerb von Grundeigentum auf (§ 1), sondern be- 45 Frank Reichert Die Gründung der Königlichen Generalkommission der Provinz Sachsen zu Stendal vor 200 Jahren LSA VERM 1/2022 seitigte vor allem die Erbuntertänigkeit. Die Bauern gewannen die persönliche Frei- heit für alle Entscheidungen bezüglich ihres Wohnsitzes, ihrer Berufswahl, Heirat usw. und auch der Gesindezwangsdienst entfiel. Bei erblichen Bauerngütern erfolgte die entschädigungslose Aufhebung der personenrechtlichen Bindung an den Grund- herrn mit Inkrafttreten des Edikts (§ 11), bei Gutsuntertanen mit dem Martinitag 1810 (§ 12). Die auf dem Besitz eines Grundstücks lastenden Feudalrenten in Form von Frondiensten und Grundabgaben blieben hingegen vorläufig bestehen. Ungeachtet der eben errungenen persönlichen Freiheit war der bäuerliche Landbe- sitz noch immer lehnsrechtlich definiert. Die Bauern besaßen zumeist nur ein vom Feudalherrn verliehenes Nutzungsrecht, für das im Gegenzug Frondienste sowie Geld- und Naturalabgaben zu leisten waren. Art und Umfang der bäuerlichen Leis- tungen hingen dabei vom vielfältig abgestuften Besitzrecht ab, das vom eigentums- ähnlichen Recht bis hin zu reinen Zeitpachtverhältnissen reichen konnte [Schissler 1978, S. 91]. Das beste Besitzrecht besaßen die Erbzinsbauern, denen ein nur mit Abb. 4: Oktoberedikt dem Erbzins belastetes Eigentum zustand (§ 680 ff. I 18 ALR). Die zahlenmäßig stärkste Gruppe der sogenannten Lassbauern verfügte dagegen über keine Eigen- Feudale Besitzrechte tumsrechte (§ 626 ff. I 21 ALR). Als die eigentlichen Gutsbauern waren sie erbun- tertänig und stark mit Diensten belastet (§ 87 ff. II 7 ALR). Dazwischen standen die Erbpachtbauern mit einem „immerwährenden“ Nutzungsrecht (§ 187 ff. I 21 ALR). Mit dem Edikt vom 14. September 1811, „die Regulierung der gutsherrlichen und Regulierungsedikt bäuerlichen Verhältnisse betreffend“ [GS, S. 281] und der dazu ergangenen Deklara- tion vom 29. Mai 1816 [GS, S. 154] sollte nun für die große Gruppe der Lassbauern die Umwandlung der von ihnen bewirtschafteten Besitzungen in freies Privateigen- tum erfolgen, stets unter der Prämisse, dass die Bauern ihren Gutsherrn für die Auf- hebung der auf den Grundstücken ruhenden feudalen Lasten entschädigten. Abgelei- tet wurde dieser Grundsatz aus den §§ 74 und 75 der Einleitung des ALR, wonach wohlerworbene Rechte nur gegen Entschädigung entzogen werden konnten [Ipsen 2021, S. 24]. Zur Verfahrensvereinfachung sah das Regulierungsedikt dazu pau- schale Grundabtretungen für die Abgeltung der gutsherrlichen Rechte vor: Erbliche Lassbauern sollten ein Drittel, nichterbliche die Hälfte ihres Lands abtreten (§§ 10, 37). Unangetastet bleiben sollte aber in jedem Fall die Hofstelle (§ 16). Auch war statt einer Entschädigung in Land eine Ablösung in Kapital oder Rente möglich (§ 12). 2.3 Förderung der Landeskultur Einen weiteren Baustein der Agrarreformgesetzgebung bildete das ebenfalls am Änderung der 14. September 1811 erlassene „Edikt zur Beförderung der Land-Cultur“ [GS, S. 300]. Flurverfassung Mit ihm sollten weitere Hindernisse beseitigt werden, die der Verbesserung der Lan- deskultur entgegenstanden. Zielsetzung war die Aufhebung aller öffentlich-rechtli- chen Beschränkungen des Grundeigentums. Auch wenn dies nicht ausdrücklich er- wähnt wird, führten die mit dem Edikt eingeräumten absoluten Verfügungsrechte der Grundbesitzer über ihre Grundstücke (§ 1) letztlich zur Aufhebung des altherge- brachten Flurzwangs, der es bisher erfordert hatte, dass alle Parzellen eines Feldes gleichzeitig mit einer Frucht bestellt sowie Brach- und Stoppelweidezeiten eingehal- ten wurden [Rakow 2003, S. 16]. Des Weiteren sah das Landeskulturedikt vor, dass der „dritte Theil der Ackerlände- Anregung der rei“ von gemeinschaftlicher Hutung befreit werden sollte (§ 10), während die übrigen Separation zwei Drittel der Feldmark bis zu einer Gemeinheitsteilung, auf die speziell hingewie- sen wurde (§ 16), weiterhin zur gemeinsamen Weide genutzt werden durften (§ 17).
Das Projekt "GAP nach 2020: Für einen zukunftsfähigen Gesellschaftsvertrag mit der Landwirtschaft - Umsetzung gesamtgesellschaftlicher Anforderungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V..Ziel des Vorhabens ist es, die im Jahr 2018 beginnenden legislativen Prozesse der neuerlichen Reform der EU-Agrarpolitik (GAP) und ihrer Umsetzung in Deutschland fachlich in Bezug auf Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeit unter Einbezug einer breit aufgestellten Verbändeplattform zu bewerten und die Ergebnisse der Bewertung und der daraus resultierenden Änderungsvorschläge insbesondere dem BMUB und BfN für ihre Arbeit zum Thema zur Verfügung zu stellen. Aufgrund des engen Zusammenhangs zwischen der GAP und dem Mehrjährigen Finanzrahmen wird der Prozess der EU-Budgetplanung einbezogen.
Agrarwirtschaft: Situation und Herausforderung des Agrarsektors, Einkommenslage, Weinbau, Obstbau, Ackerbau, Milchmarkt, Futterbau, Rindfleischmarkt, Veredlung, Gartenbau, Ökologischer Landbau und Weinbau, Agrarstruktur und struktureller Wandel: Jahreswitterung 2018, betriebliche Entwicklung, Treibhausgasemission, Statistik, Digitalisierung
Situation und Herausforderung des Agrarsektors: Einkommenslage, Weinbau, Obstbau, Ackerbau, Milchmarkt, Futterbau, Rindfleischmarkt, Veredlung, Gartenbau, Ökologischer Landbau und Weinbau, Agrarstruktur und struktureller Wandel, Wirtschaftsjahr 2017/18; Zukunft des ländlichen Raums: Digitalisierung, Entwicklungsprogramm EULLE; Agrarpolitischer Ausblick: Weiterentwicklung GAP, Mitteilung der EU-KOM "Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft", Finanzrahmen 2021 bis 2017 der EU (MFR), Sektorspezifische Legislativvorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU gestaltet die Landwirtschaft wesentlich. In 2015 traten die 2013 beschlossenen Reformen der GAP in Kraft, die unter anderem das Ziel hatten, die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft zu verringern. Deutlich umweltschonender ist die Landwirtschaft dadurch nicht geworden. Das zeigt ein Forschungsprojekt des UBA. Das Forschungsprojekt untersuchte die Veränderungen in der landwirtschaftlichen Landnutzung in Deutschland in den Jahren von 2010 bis 2015. Erstmals umfasste die GAP in 2015 auch Landbewirtschaftungsmethoden, die den Klima - und Umweltschutz (Greening) durch Direktzahlungen unterstützen sollen. Konkret beinhaltet das Greening die folgenden Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe: Anbaudiversifizierung, Erhalt des Dauergrünlands und das Ausweisen im Umweltinteresse genutzter Flächen (ökologische Vorrangflächen). Allerdings führte die Einführung der genannten Instrumente im betrachteten Zeitraum nur zu geringfügigen Änderungen in der Landnutzung. Auch die Auswirkung der Landwirtschaft auf die Schutzgüter Boden, Wasser und Luft haben sich kaum verbessert. Eine Analyse der Entwicklung der agrar- und förderstatistischen Daten lässt erwarten, dass das Greening auch seit 2015 keine stärkere Wirkung entfaltet hat. Konkret wurden die Wirkungen der drei Greening-Instrumente wie folgt bewertet: Die Vorgabe, die Kulturartendiversität durch bestimmte Anteile an verschiedenen Feldfrüchten pro Fläche zu fördern, konnte die Dominanz von Monokulturen nicht ändern und entfaltete keine nennenswerte Umweltwirkung. Eine Ausnahme stellten lediglich Ackerfutterbaubetriebe mit einem sehr hohen Anteil an Mais dar. Hier konnte eine Diversifizierung der Kulturarten verzeichnet werden. Das verpflichtende Anlegen ökologischer Vorrangflächen führte zu einer geringfügigen Zunahme von Ackerbrachen und des Anbaus von Leguminosen. Das weitgehende Verbot des Grünlandumbruchs kann nicht als Ursache für den positiven Trend der Dauergrünlandgesamtfläche gesehen werden, da der Rückgang der Dauergrünlandflächen schon im Rahmen von Regelungen der vorhergehenden Förderperiode (Cross-Compliance) zum Erliegen kam. Nach Ansicht von Landwirten und Landwirtinnen, Beratern und Beraterinnen, sowie Verwaltungsvertretern und Verwaltungsvertreterinnen haben die Komplexität der Regelungen und der Verwaltungsaufwand deutlich zugenommen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich in der Förderperiode das Spektrum an Maßnahmen mit Relevanz für den Umwelt- und Naturschutz in den Entwicklungsprogrammen für den Ländlichen Raum kaum verändert hat. Hintergrund zum Projekt Im Mittelpunkt des Projektes standen die Agrarreform von 2013 sowie die daraus resultierenden Änderungen für den abiotischen Ressourcenschutz. Die Forschungsgruppe analysierte ausgewählte ländliche Entwicklungsprogramme, die Daten des Integrierten Verwaltungs-und Kontrollsystems (InVeKos) für die Jahre 2010 bis 2015 und befragte landwirtschaftliche Betriebe und Fachleute aus Verwaltung und Beratung.
Niedersachsen ist das landschaftlich vielfältigste Bundesland. Die Naturräume der Nordseeküste, der Marschen, der Geest, der Börde, des Berg- und Hügellands und des Harzes unterscheiden sich stark voneinander. Das zeigt sich nicht nur in einer völlig unterschiedlichen Ausstattung an Lebensräumen mit speziellen Tier- und Pflanzenarten, sondern auch in einer Kulturgeschichte, die an Vielfalt in Deutschland nicht übertroffen wird. Das führte zur Entstehung unterschiedlichster Landschaftsausprägungen. Eine aktuelle Publikation des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), die in Kooperation mit dem Niedersächsischen Heimatbund (NHB) entstand, beschäftigt sich mit den niedersächsischen Kulturlandschaften. Die niedersächsische Landschaft hat sich in der Geschichte unter dem Einfluss des Menschen laufend verändert. Die natürlichen Laubwälder der niedersächsischen Geest verschwanden im Mittelalter größtenteils durch den Ackerbau und die Nutzung als Waldweide. Relikte historischer Weidelandschaften finden sich im Emsland noch mit dem Borkener Paradies und der Haselünner Kuhweide. Die Eschkultur war die übliche Form des Ackerbaus in der niedersächsischen Geest und wurde rund 1.000 Jahre lang bis zur Erfindung des Mineraldüngers praktiziert. Eschkanten sind in vielen Bereichen, insbesondere im südwestlichen Niedersachsen, noch als markante Ackerränder erkennbar. Fruchtbarer als die trockene Geest war das durch ein Binnendelta gebildete Schwemmland des Artlandes. Hier bildete sich eine wohlhabende ländliche Oberschicht heraus, was die prächtigen Artländer Bauernhäuser bezeugen. Ab dem 17. Jahrhundert wurden die Moore durch Fehnsiedlungen erschlossen, die noch heute weite Teile des Emslands prägen. Auch die Agrarreformen des 18. Jahrhunderts, die zur großräumigen Anlage von Wallhecken führten, hatten einen entscheidenden Einfluss auf das heutige Erscheinungsbild der Landschaft. Für alle wichtigen Phasen der niedersächsischen Landschaftsgeschichte lassen sich in den verschiedenen Landesteilen beispielhafte Gebiete finden, die noch immer stark von historischen Strukturen geprägt sind. 71 solcher für Niedersachsen repräsentativen historischen Kulturlandschaften werden in der aktuellen Publikation porträtiert. Es handelt sich bei der Veröffentlichung um ein Gutachten, das ursprünglich vom NLWKN als Grundlage für die Arbeit der Landesnaturschutzverwaltung zum Erhalt charakteristischer niedersächsischer Landschaften in Auftrag gegeben wurde. Alexander Harms vom NLWKN erläutert: „Naturschutz ist eine Staatsaufgabe, die sich nicht auf den Erhalt der biologischen Vielfalt beschränkt, sondern auch den Erhalt besonderer Landschaften und deren Erlebniswert für den Menschen umfasst.“ Der Autor Christian Wiegand ist sich sicher, dass die Veröffentlichung des Gutachtens nicht nur für Fachleute von Nutzen ist: „Historische Kulturlandschaften haben einen hohen Erlebniswert. Das Gutachten liefert Hintergrundinformationen zu diesen besonderen Gebieten, die auch für einen interessanten Wochenendausflug nützlich sein können.“ Thomas Krueger vom NHB ergänzt, dass das Verständnis von Landschaft häufig mit verblüffenden Überraschungen verbunden ist: „Eine gewohnte landschaftliche Umgebung kann Betrachtern in einem völlig neuen Licht erscheinen, wenn ihre Geschichte offenbar wird. Das stärkt den persönlichen Bezug zur Landschaft und zum Wohnort.“ „Kulturlandschaftsräume und historische Kulturlandschaften landesweiter Bedeutung in Niedersachsen - Landesweite Erfassung, Darstellung und Bewertung“ von Christian Wiegand, 19,00 € Der Band umfasst 338 Seiten und ist erhältlich gegen Rechnung (19,- € zzgl. Versandkostenpauschale) beim NLWKN: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) – Naturschutzinformation – Postfach 91 07 13, 30427 Hannover Tel.: 0511 / 3034-3305 naturschutzinformation@nlwkn-h.niedersachsen.de www.nlwkn.niedersachsen.de > Naturschutz > Veröffentlichungen
Niedersachsen ist das landschaftlich vielfältigste Bundesland. Die Naturräume der Nordseeküste, der Marschen, der Geest, der Börde, des Berg- und Hügellands und des Harzes unterscheiden sich stark voneinander. Das zeigt sich nicht nur in einer völlig unterschiedlichen Ausstattung an Lebensräumen mit speziellen Tier- und Pflanzenarten, sondern auch in einer Kulturgeschichte, die an Vielfalt in Deutschland nicht übertroffen wird. Das führte zur Entstehung unterschiedlichster Landschaftsausprägungen. Eine aktuelle Publikation des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), die in Kooperation mit dem Niedersächsischen Heimatbund (NHB) entstand, beschäftigt sich mit den niedersächsischen Kulturlandschaften. Die niedersächsische Landschaft hat sich in der Geschichte unter dem Einfluss des Menschen laufend verändert. Bis ins Hochmittelalter war sie in einem relativ naturnahen Zustand, weiträumig mit Laubbäumen bewaldet und von Mooren bedeckt. Die Nordseemarsch war den Sturmfluten weitgehend ausgeliefert. Siedlungsplätze konnten hier nur auf erhöhten Wurten bestehen oder auf der angrenzenden Kante der Geest. Beides ist in einigen Gebieten heute noch gut erkennbar. Durch den Bau von Deichen und Poldern sowie aufgrund neuer Möglichkeiten der Besiedlung und landwirtschaftlichen Nutzung veränderte die Marsch ihren Charakter grundlegend. Die natürlichen Laubwälder der niedersächsischen Geest verschwanden im Mittelalter größtenteils durch den Ackerbau und durch die Nutzung als Waldweide. Heidegebiete breiteten sich aus. Ab dem 17. Jahrhundert wurden die Moore durch Fehnsiedlungen erschlossen, die noch heute weite Teile Ostfrieslands und des Emslands prägen. Auch die Agrarreformen des 18. Jahrhunderts, die zur großräumigen Anlage von Wallhecken führten, hatten einen entscheidenden Einfluss auf das heutige Erscheinungsbild Nordwest-Niedersachsens. Für alle wichtigen Phasen der niedersächsischen Landschaftsgeschichte lassen sich in den verschiedenen Landesteilen beispielhafte Gebiete finden, die noch immer stark von historischen Strukturen geprägt sind. 71 solcher für Niedersachsen repräsentativen historischen Kulturlandschaften werden in der aktuellen Publikation porträtiert. Es handelt sich bei der Veröffentlichung um ein Gutachten, das ursprünglich vom NLWKN als Grundlage für die Arbeit der Landesnaturschutzverwaltung zum Erhalt charakteristischer niedersächsischer Landschaften in Auftrag gegeben wurde. Alexander Harms vom NLWKN erläutert: „Naturschutz ist eine Staatsaufgabe, die sich nicht auf den Erhalt der biologischen Vielfalt beschränkt, sondern auch den Erhalt besonderer Landschaften und deren Erlebniswert für den Menschen umfasst.“ Der Autor Christian Wiegand ist sich sicher, dass die Veröffentlichung des Gutachtens nicht nur für Fachleute von Nutzen ist: „Historische Kulturlandschaften haben einen hohen Erlebniswert. Das Gutachten liefert Hintergrundinformationen zu diesen besonderen Gebieten, die auch für einen interessanten Wochenendausflug nützlich sein können.“ Thomas Krueger vom NHB ergänzt, dass das Verständnis von Landschaft häufig mit verblüffenden Überraschungen verbunden ist: „Eine gewohnte landschaftliche Umgebung kann Betrachtern in einem völlig neuen Licht erscheinen, wenn ihre Geschichte offenbar wird. Das stärkt den persönlichen Bezug zur Landschaft und zum Wohnort.“ „Kulturlandschaftsräume und historische Kulturlandschaften landesweiter Bedeutung in Niedersachsen - Landesweite Erfassung, Darstellung und Bewertung“ von Christian Wiegand, 19,00 € Der Band umfasst 338 Seiten und ist erhältlich gegen Rechnung (19,- € zzgl. Versandkostenpauschale) beim NLWKN: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) – Naturschutzinformation – Postfach 91 07 13, 30427 Hannover Tel.: 0511 / 3034-3305 naturschutzinformation@nlwkn-h.niedersachsen.de www.nlwkn.niedersachsen.de > Naturschutz > Veröffentlichungen
Mit der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) 2013 wurde, neben einer gerechteren Verteilung der Agrarförderung, eine stärkere Ausrichtung auf ökologische Ziele angestrebt. Zentrales Element für eine nachhaltigere, ökologisch ausgerichtete Agrarförderung war dabei das Greening mit den drei verpflichtenden Elementen Kulturartendiversität, Grünlandschutz und Etablierung ökologischer Vorrangflächen auf 5 % des Ackerlandes. Die ökologische Wirksamkeit der damit verbundenen Regelungen wurde bereits vorab kontrovers diskutiert, ebenso wie die Verhältnismäßigkeit des damit einhergehenden Management- und Kontrollaufwandes für die Landwirte und Landwirtschaftsbehörden. Aufwand und Nutzen sind daher im Rahmen wissenschaftlicher Studien zu analysieren und zu evaluieren. Das Forschungsprojekt "Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes" analysierte landwirtschaftliche Landnutzungsänderungen im Zeitraum von 2010 bis 2015 in Deutschland. Im Fokus lagen dabei Veränderungen durch die Agrarreform sowie daraus resultierende Effekte auf den abiotischen Ressourcenschutz. Zur Beantwortung der Forschungsfrage wurde zunächst eine Dokumentenanalyse ausgewählter ländlicher Entwicklungsprogramme vorgenommen und zusätzlich Be-fragungen landwirtschaftlicher Betriebe sowie von Vertretern aus der Agrarverwaltung und Beratung. Ergänzend dazu wurde eine statistische Analyse der Daten des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKos) von sieben Bundesländern für den Zeitraum 2010 bis 2015 vorgenommen. Quelle: Forschungsbericht
Nach der Reform ist vor der Reform: Der Reformprozess der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die nächste Förderperiode ist bereits im vollem Gange. Die Europäische Kommission hatte am 1. Juni 2018 ihre Vorschläge vorgelegt, seitdem werden sie im Ministerrat und dem EU-Parlament diskutiert. Die Ministerinnen und Minister der grünen Agrarressorts sind der Auffassung, dass der vorgelegte Vorschlag bezüglich einer nachhaltigen Fortentwicklung der GAP nicht ausreicht und fordern daher im Vorfeld der kommenden Agrarministerkonferenz (AMK) in Landau eine klarere Positionierung der Bundesregierung.?Es ist frustrierend dabei zuzuschauen, wie Deutschland seinen potentiellen Einfluss für eine zukunftsfähigere GAP verspielt und sich in Verzögerungsfloskeln verliert. Gerade Deutschland, das Land, das bei seiner Bevölkerung den allergrößten Rückhalt für eine tiergerechtere, klimafreundlichere und ressourcenschonendere GAP hat, eiert herum und bezieht keine Stellung. Jetzt kann Bundesministerien Klöckner endlich mal zeigen, dass Sie tatsächlich die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft im Blick hat. Sie muss endlich echte positive Botschaften zur Stärkung der ökologischen Landwirtschaft platzieren und auch darlegen, wie sie das erklärte Ziel der Bundesregierung - 20 Prozent Ökolandbau bis zum Jahr 2030 ? erreichen will?, sagte Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht.Es hat sich gezeigt, dass es eine stärkere Lenkungswirkung für eine nachhaltige europäische Agrarpolitik braucht. Direktbeihilfen können das nicht leisten. Landwirtinnen und Landwirte sollten mit Blick auf ihre Umweltleistungen entlohnt werden. Die Ministerinnen und Minister der grünen Agrarressorts sprechen sich daher dafür aus, dass öffentliches (Steuer-)Geld auch nur für öffentliche (Gemeinwohl-)Leistungen eingesetzt wird.Um die Herausforderungen im Bereich Biodiversität, Gewässerschutz, Klimawandel und -anpassung sowie den erforderlichen Umbau der Tierhaltung meistern zu können, braucht es eine klare Zuweisung des GAP-Budgets für Umwelt- und Klimamaßnahmen und eine klare Definition der Ziele für die Einzelmaßnahmen. Mindestens 70 Prozent der Mittel der europäischen Agrarpolitik sollten mittel- bis langfristig dafür reserviert werden.?Wir brauchen ambitionierte europaweit gültige Umwelt- und Klimastandards. Das ist gut für Umwelt und Klima, und das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit und Wettbewerbsfähigkeit?, ergänzte Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin, Prof. Dr. Claudia Dalbert.Die Europäische Kommission hat mit ihren New Delivery Model einen Vorschlag vorgelegt, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeiten für eine mutigere Agrarpolitik gibt. Am Ende werden gerade die Nationalstaaten gefordert sein, in der Umsetzung die gegebene Flexibilität im Sinne einer zielorientieren Agrarpolitik zu nutzen. ?Wir befürchten, dass es zu einem Dumping bei Umweltstandards kommt, denn die Kommission spricht zwar von Umwelt- und Klimathemen, Vorgaben macht sie aber nicht. Wenn wir dann feststellen müssen, dass in dieser entscheidenden Phase Agrar- und Umweltministerium auf Bundesebene noch nicht mal an einem Strang ziehen, sehen wir schwarz für eine grüne Agrarreform?, so die Ministerinnen und Minister.Ein Weiter so führt zu weiteren sieben Jahren Stillstand bei der Lösung der Herausforderungen wie Klimawandel, Biodiversitätsverlust, aber auch der fehlenden Risikovorsorge bei den landwirtschaftlichen Betrieben. Es braucht eine klare gemeinsame Zieldefinition von Bund und Ländern über die Agrarpolitik von morgen und übermorgen, denn es werden jetzt schon die Weichen gestellt für die übernächste GAP-Reform nach 2027. ?Wir brauchen dringend den politischen Einsatz für ein Modell der Agrarförderung, dass sich am Prinzip öffentliches Geld für öffentliche Leistung orientiert und das aktuelle Modell der zwei-Säulen auf den Prüfstand stellt?, fordern die Ministerinnen Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt) und Priska Hinz (Hessen) sowie die Senatoren Dr. Joachim Lohse (Bremen), Dr. Dirk Behrendt (Berlin) und Minister Jan Philipp Albrecht (Schleswig-Holstein). Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
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