Die Ausschlusskulisse wurde durch Auswertung von landesweiten Fachdaten erstellt. Die Flächen sind im Zuge der landesweiten Biotopkartierung nicht zu begutachten oder zu kartieren. Zugrundeliegende Fachdaten: 1 / Daten der Wertgrünlandkartierung aus Phase1 der Biotopkartierung aus dem Jahr 2014 (Shape1) Gesamtdatei (Shape1) Version 1_4 der Wertgrünlandkartierung 2014. 2 / Seen (soweit vom Seenmonitoring erfasst) => Shape wurde von der Abt. 4, Dez. 43 erstellt 74 Seen, die bis 2019 im Rahmen des Seenmonitorings durch Dez. 43 erfasst werden (74 von insgesamt 94 werden im Seenmonitoring erfasst). Für die Ausschlusskulisse benennt Dez. 43 die Seen (s. Protokoll 04.04.14). Die Abgrenzung der Kartierfläche erfolgt anhand der Außengrenzen der an das Gewässer gebundenen Biotoptypen (z. B. Röhricht, Bruchwald). Innerhalb dieser Grenzen kartiert das Dez. 43. Außerhalb schließt die landesweite Biotopkartierung direkt an diese Geometrien an. 3 / Nationalpark einschl. 160m-Streifen und Inseln und Halligen wurden vollständig ausgeschnitten. Zudem erfolgte Anpassung an die Küstenlinie an der Ostseeseite und die Elemenierung der Hafenanlagen. Gesamtgebiet des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer incl. eines zum Festlandsockel anschließenden deichseitigen 160m-Streifens (Streifen wurde durch ¿Pufferung¿ erzeugt). Vollständig ausgeschnitten wurden zusätzlich die gesamten Nordfriesischen Inseln und Halligen. In Teilen wurden von Hand noch die Grenzen an Deichlinien angepasst sowie Ostseeflächen und Hafenanlagenherausgenommen. Flächen der Schlei, Eidermündung, Dassower See, Travemündung und die Elbe ohne Elbinseln (alles aus dem Basis_dlm) sind hinzugefügt worden. Die Flächen an der Nordsee sind noch randlich angepassungen vorgenommen worden, damit bei der Verschneidung mit der Prüfkulisse keine kleinen Splitterflächen entstehen. Die Lücke im Wattenmeer vor Helgoland, wurde per Hand geschlossen. 4 / Sämtliche in Schleswig-Holstein gelegenen Militärischen Liegenschaften der Bundeswehr Sämtliche außerhalb und innerhalb der FFH-Gebietskulisse gelegenen Militärischen Liegenschaften. Gem. Einschätzung durch Herrn Kaiser (MELUR, 27.06.2014) wird die Betretung der Liegenschaften mit der Bundeswehr zeitnah nicht zu regeln sein. 5 / HNV-Kartierung - 120 Kacheln a` 1 Quadratkilometer (= 120 Quadratkilometer) Die HNV-Flächen wurden in der Vergangenheit und werden zukünftig in einem eigenständigen Projekt vollständig bearbeitet. 6 / Geometrien des Shape2 aus Phase1 der BK, ohne Hinweis auf Wertbiotope Sämtliche Flächen, welche von den Attributen ¿Biottyp¿, ¿gBT¿ und ¿gBT_Kuer¿, keinen Hinweis auf Wertbiotope geben. Datensatz wurde durch Prüfkulisse abgeschnitten, damit keine Überlagerungen enthalten sind.
In diesem Skriptenband sollen der methodische Ansatz, die Organisation und die bisherigen Ergebnisse des Monitorings von Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert dargestellt werden.
Die Art und Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung beeinflussen in hohem Maß die biologische Vielfalt des Offenlandes. Der HNV-Farmland-Indikator (HNV = High Nature Value) dient als Messgröße für Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert und dokumentiert die Entwicklung der naturschutzfachlich hochwertigen Flächen und Strukturen in der Agrarlandschaft. Der Indikator wird in Deutschland mit dem HNV-Farmland-Monitoring erhoben – einem Beobachtungssystem, welches den Zustand und die Veränderungen der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft erfasst. Seit 2009 wird der HNV-Farmland-Indikator alle 4 Jahre auf der hessischen Gesamtfläche auf 41 Stichprobenflächen erhoben – deutschlandweit sind es aktuell ca. 1700 Stichprobenflächen. Der HNV-Farmland-Indikator liefert auf diese Weise Daten zum Zustand und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft und einen wichtigen Beitrag zur Evaluierung der europäischen Agrarpolitik. Seit mehr als 10 Jahren wird mit dem HNV-Farmland-Indikator die biologische und strukturelle Vielfalt der hessischen Agrarlandschaft auf einer repräsentativen Auswahl von Stichprobenflächen erfasst und die Entwicklung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft auf Bundes- und auf Länderebene aufgezeigt. Wegen der guten Raumrepräsentativität der Flächen sowie auch wegen der hohen Erfassungsfrequenz liegen wertvolle Datenreihen vor, die außerdem bundesweit einheitlich ausgewertet werden können. Durch die regelmäßigen Wiederholungs-Erfassungen können Veränderungen in der Agrarlandschaft festgestellt werden. Mit dem Wachstum der Zeitreihen dieser Daten steigt der Wert und die Bedeutung dieses Instrumentes kontinuierlich an. Auch aktuell relevante weitere Fragestellungen wie die Ermittlung von kausalen landschaftsökologischen Zusammenhängen unter Einbeziehung weiterer Monitoring- oder Strukturdaten (z. B. Insektenmonitoring) wären zukünftig denkbar. Als HNV-Farmland werden z. B. artenreiches Grünland, extensiv bewirtschaftete Äcker oder Weinberge, Streuobstbestände oder Brachen als unterschiedliche HNV-Typen aufgenommen. Solche Landwirtschaftsflächen verfügen häufig über eine hohe Artenvielfalt und können auch seltene und spezialisierte Tier- und Pflanzenarten beherbergen, die in einer intensiv genutzten Agrarlandschaft keine Überlebenschancen mehr haben. Auch strukturierende und bereichernde Landschaftselemente wie Hecken, Feldgehölze, Gräben oder Trockenmauern zählen zum HNV-Farmland – sie bieten zusätzlichen Lebensraum und Rückzugsorte für viele Arten. Das HNV-Monitoring findet auf 41 Stichprobenflächen in Hessen statt, innerhalb und außerhalb von NATURA 2000-Gebieten. Im zweijährigen Turnus wird seit 2009 jeweils die Hälfte der Stichprobenflächen in zwei Losen (Nord- und Südhessen) erfasst. Im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde von der EU beschlossen, dass die Entwicklung von Landwirtschaft und Ländlichem Raum durch ein breit angelegtes Set von Indikatoren verfolgt wird. Hierzu wurde der HNV-Farmland Indikator ab der Förderperiode 2007/2013 als einer von 35 EU-Indikatoren zur Integration von Umweltbelangen in die gemeinsame Agrarpolitik in das entsprechende Indikatorenset aufgenommen. Der HNV-Indikator muss als so genannter Pflichtindikator im Rahmen der Evaluierung der Entwicklungsprogramme Ländlicher Raum von allen Bundesländern gegenüber der EU berichtet werden und ist auch auf Bundesebene im Rahmen der Berichtspflichten für den Nationalen Strategieplan darzustellen. Bund und Länder verständigten sich zur Erhebung des berichtspflichtigen Indikators auf einen schlanken, stichprobenbasierten Ansatz für ein deutschlandweit einheitliches HNV-Farmland-Monitoring. Inzwischen ist der HNV-Farmland-Indikator auch Teil des Indikatorensets der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt und des Indikatorensets der Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI) und in den Pflanzenschutzindex (PIX) im Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz integriert. Zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators wurde in Deutschland ein Monitoringsystem auf der Basis von bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen (1 km x 1 km) aufgebaut, auf welchen in regelmäßigen Abständen die Nutzflächen und Landschaftselemente mit hohem Naturwert erfasst und bewertet werden. Es gibt drei unterschiedliche Qualitätsstufen, sodass neben rein quantitativen Ergebnissen auch Informationen über den qualitativen Zustand der HNV-Farmland-Elemente bzw. Qualitätsveränderungen innerhalb der HNV-Farmland-Kulisse erfasst werden können: HNV I - äußerst hoher Naturwert HNV II - sehr hoher Naturwert HNV III - mäßig hoher Naturwert Die Erfassung erfolgt auf Grundlage von Luftbildern und Vorkartierungen. Anhand von regionalisierten Kennartenlisten und einer bundesweit einheitlichen Kartieranleitung erfolgt u. a. die Zuordnung zu den Qualitätsstufen. Für die Auswertung werden die kartierten HNV-Flächen unterschiedlicher Qualitätsstufen digitalisiert und die Größen bilanziert. Durch diese Methode können mit geringem Aufwand relativ robuste qualitative und quantitative Daten zur Biodiversität in der Agrarlandschaft erzeugt werden, die ohne den Indikator nicht zur Verfügung stehen würden. Es handelt sich um ein äußerst kostengünstiges und außerdem aufgrund der methodischen Vorgaben einfach zu handhabendes Instrument zur qualitativen Bewertung der Biodiversitätsentwicklung in der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Der Anteil der Flächen mit hohem Naturwert an der Landwirtschaftsfläche lag im Jahr 2009 für Hessen mit 18,9 % nahe bei dem für Deutschland insgesamt für das Jahr 2015 ausgegebenen Zielwert von 19 %. Von 2009 bis 2013 ist der Anteil von Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert auf unter 16 % zurückgegangen. Zum Jahr 2020* lag der Anteil in Hessen – nach einem kurzen Anstieg bis 2017 – bei 17,6 % und liegt damit unter dem dargestellten Zielwert für Deutschland. Von den Rückgängen am stärksten betroffen ist dabei die HNV-Wertstufe III „Flächen mit mäßig hohem Naturwert“. * Die Daten für das Jahr 2019 wurden 2020 nachgeliefert. Die Hintergründe zur Hochrechnungsmethodik sowie die Ergebnisse zur bundesweiten Auswertung sind auf den Seiten des BfN nachzulesen. Ergebnisse anderer Bundesländer finden sie u. a. auf den Seiten der Länderinitiative Kernindikatoren . Das Dezernat N1 Lebensräume der Abteilung Naturschutz – Zentrum für Artenvielfalt im HLNUG übernimmt die Ausschreibung und Vergabe der Kartierleistungen, während die Schulungen der Gutachterinnen und Gutachter sowie die zentrale Datenauswertung für Bund und Länder vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) übernommen wird. Claudia Hepting Tel.: 0641-200095 67 Bundesamt für Naturschutz (BfN) zum HNV-Monitoring Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI) Übersichtskarte HNV-Monitoring: Lage der Stichprobenflächen in Hessen
Die Ökologische Flächenstichprobe (ÖFS) ist zentraler Baustein des Biodiversitätsmonitorings NRW. Sie basiert auf einem repräsentativen Netz von 191 zufällig ausgewählten Untersuchungsflächen mit einer Größe von je 100 Hektar. Das entspricht einem Anteil von 0,5% der Landesfläche. Als Vergleichsflächen dienen weitere 29, ebenfalls 100 Hektar große sogenannte Referenzflächen in Naturschutzvorranggebieten. Mit Beginn dieses Monitorings werden seit 1997 flächendeckend folgende Parameter erfasst: Nutzungs- und Biotoptypen (parzellenscharf) Biotoptypenspezifische Strukturparameter Pflanzengesellschaften Biotopwert (Skala von 0 bis 10) High-Nature-Value (HNV) Farmland-Wert Gefäßpflanzen mit prozentualen Deckungsgraden Erhaltungszustand der FFH (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) Lebensraumtypen Brutvögel (Revierkartierung) weitere faunistische Zielarten (Säugetiere, Amphibien, Reptilien u.a.) Gentechnisch verändertes Organismen (GVO) – Monitoring (Raps und 8 weitere potentielle Kreuzungspartner) Die Daten der ÖFS Die Ökologische Flächenstichprobe liefert landesweit repräsentative Daten über Zustand, Veränderungen bzw. Entwicklungen der biologischen Vielfalt der Normallandschaft. Die seltenen und sehr seltenen Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie werden im Rahmen des Biotopmonitorings erfasst (siehe auch Tabelle 1: häufige FFH-Lebensraumtypen ) Die Daten der ÖFS dienen der Erfüllung folgender EU-Berichterstattungen: FFH (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) Berichtspflicht für Lebensraumtypen High-Nature-Value Farmland (HNV) -Indikator Evaluation von Vertragsnaturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen von ELER Farmland Bird Index (FBI) -Indikator Auf Bundes- und Landesebene fließen die Ergebnisse der ÖFS ein in: Brutvogelbestandsentwicklungen Biodiversitätsstrategie des Landes NRW LIKI Indikatoren Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert (HNV), Nr.47 Artenvielfalt und Landschaftsqualität, Nr. … Laub-/Nadelbaumanteil, Nr.43 Umweltberichterstattungen Weitergehende Informationen und Ergebnisse finden sich im Fachinformationssystem (FIS) Biodiversitätsmonitoring . Datenerhebung und Jahreswerte Jährlich werden 1/6 der ÖFS-Untersuchungsflächen fortgeschrieben. Die Geländekartierungen werden durch Fachbüros und Biologische Stationen durchgeführt. Die Berechnung der aggregierten Jahreswerte erfolgt unter Anwendung des "Gleitenden Mittelwertes". Das bedeutet, dass die zur Ermittlung eines Jahreswerte einfließenden Daten zu je einem Sechstel im betreffenden Jahr und den 5 davor liegenden Jahren erhoben werden (6-jähriges gleitendes Mittel).
Anteil der HNV-Fläche an der Agrarlandschaftsfläche Baden-Württemberg 2009-2017 Anteil (%) 18% 16% 14% 15,615,8 3,02,9 15,014,614,7 2,72,52,6 äußerst hoher Naturwert HNV-Wert I 12% 10% 6,3 6,4 sehr hoher Naturwert HNV-Wert II 6,36,15,8 mäßig hoher Naturwert HNV-Wert III 8% 6% 4% 6,26,56,06,06,3 20092011201320152017 2% 0%
Anteil der HNV-Nutzungstypen und Landschaftselemente (Wertigkeitsstufe I-III) an der HNV-Fläche in Baden-Württemberg 2017 Äcker 1,4 % Brachen 1,4 % sonstige Lebensraumtypen und Biotope 0,8 % Rebflächen < 0,3 % Obstbestände 22,9 % Wege 8,6 % Hecken, Feldgehölze 7,7 % Komplexelemente 2,3 % Einzelbäume, Alleen 2,8 % Ruderal- und Staudenfluren 1,8 % Bäche und Quellen 2,4 % Feuchtgebietselemente, Seggenrieder 1,6 % Gräben 1,2 % Stillgewässer und Trockenmauern je < 0,3 % Grünland 44,2 % Nutzungstypen 70,9 % Landschaftselemente 29,1 %
Anteil der HNV-Fläche an der Agrarlandschaftsfläche Baden- Württemberg 2017 HNV-Fläche 14,7 % sonstige Landwirtschaftsfläche 85,3 %
7. Mainzer Arbeitstage: 10 Jahre Erfolgskontrolle im Vertragsnaturschutz (Bericht; 3,4 MB) 10 Jahre Erfolgskontrolle im Vertragsnaturschutz (Vortrag von Dr. Peter Wahl; Stand: März 2011; 0,3 MB) Fachdokumentation und Erfolgskontrolle im Vertragsnaturschutz (Bericht; Stand: März 2011; 0,7 MB) High Nature Value Farmland - Erhebung landwirtschaftlicher Flächen mit hohem Naturwert in Rheinland-Pfalz / Grundlagen (Vortrag von Dorle Lampert-Keitsch und Florian Wulff; Stand: März 2011; 1,8 MB) HNV – Farmland – Indikator (Vortrag von Regina Horn; Stand: März 2011; 0,7 MB)
Knapp die Hälfte der Fläche Baden-Württembergs wird landwirtschaftlich genutzt. In den letzten Jahrzehnten führte die Intensivierung der Landwirtschaft zu einem drastischen Verlust weniger intensiv genutzter Flächen wie z. B. blütenreiche Wiesen oder Brachflächen und damit zu einem drastischen Rückgang der Artenvielfalt und von seltenen Tier- und Pflanzenarten. Um extensiv genutzte Flächen für den Erhalt der Biologischen Vielfalt zu sichern, hat das Land Förderprogramme wie z. B. das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) und die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) aufgelegt. Mit dem High Nature Value farmland -Indikator (HNV farmland-Indikator, Indikator für ökologisch wertvolle landwirtschaftliche Flächen) wird überprüft, inwieweit diese Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum positive Wirkungen auf sogenannte HNV-Flächen (ökologisch wertvolle landwirtschaftliche Flächen) haben. Dies erfolgt im Gesamtblick und hat keine direkten Konsequenzen für die Fördernehmer. Der HNV farmland-Indikator ist ein Agrar-Umweltindikator, der den Naturschutzwert verschiedener Landwirtschaftssysteme aufzeigen soll. Ziel der Umwelt-Förderprogramme ist es, die Formen von Landwirtschaft zu unterstützen, die zum Naturschutz beitragen und die Biodiversität begünstigen. Es geht nicht darum, bestimmte Gebiete auf Grund eines hohen Naturschutzwertes als HNV-Schutzgebiete abzugrenzen oder auszuweisen. Im Vordergrund steht die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Bewirtschaftungsformen mit hohem Naturschutzwert. Laut Rechenschaftsbericht 2017 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sollte sich der Anteil der Agrarlandschaftsfläche mit hohem Naturwert bis zum Jahr 2015 auf mindestens 19 % erhöhen. Der HNV farmland-Indikator ist einer der Indikatoren der Länderinitiative Kernindikatoren der Länder (LIKI) im Bereich Natur und Landschaft (B) als Teilindikator B7 - Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert. Auf den Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW ) finden Sie Informationen zum HNV-Wert der Bundesländer und Deutschlands. Weitere Informationen zum HNV farmland-Indikator erhalten Sie auch auf den Seiten des BfN (Bundesamt für Naturschutz). Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) ruht auf zwei Säulen. Die erste Säule dient mit den Direktzahlungen der Einkommensstützung und honoriert die gesellschaftspolitischen Leistungen der Landwirte. Die zweite Säule flankiert die erste Säule und setzt die Ziele der EU zur Entwicklung der ländlichen Räume um. Im Jahr 2013 hat der Rat der Europäischen Union als neue rechtliche Grundlage für die 2. Säule der GAP die „Verordnung über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums" (ELER-VO, (EG) Nr. 1305/2013) erlassen. Sie gilt für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020. Alle Maßnahmen der 2. Säule der GAP werden aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Baden-Württemberg hat auf Grundlage der ELER-VO 16 Förderprogramme für im "Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020" ( MEPL III ) zusammengefasst. Im Rahmen der ELER-VO müssen die EU-Mitgliedsstaaten über die Wirkung der Förderprogramme anhand verschiedener Indikatoren an die Europäische Kommission Bericht erstatten. Insgesamt sind 45 Kontextindikatoren nach der Durchführungsverordnung zur ELER-VO (EG Nr. 1698/20051305/2013, Anhang IV) vorgegeben. Mit dem HNV farmland-Indikator werden Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum bezüglich ihrer positiven Wirkungen auf die Natur und Umwelt überprüft. Der HNV farmland-Indikator wird als Kontextindikator (C37) nach ELER-VO und Wirkungsindikator der GAP (I.09) zur Beurteilung der Wirkungen von durchgeführten (Agrarumwelt-) Maßnamen erhoben und ausgewertet. Er ist als sogenannter Pflichtindikator von allen Mitgliedsstaaten an die EU zu berichten ( EU-Bericht ). Weitere Informationen zur Agrarförderung und zum Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum (MEPL III) finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Insekten werden, wenn überhaupt, von uns Menschen meist emotional entweder negativ als lästig und schädlich oder positiv als ästhetisch reizvoll und fleißig wahrgenommen, je nachdem, ob es sich nun um Mücken und Blattläuse oder Schmetterlinge und Bienen handelt. Tatsächlich übernehmen Insekten jedoch aufgrund ihrer enormen Vielfalt und Masse essentielle Schlüsselfunktionen in Ökosystemen. Sie sind unverzichtbar für das menschliche Leben, indem sie z. B. den Großteil unserer Nutzpflanzen bestäuben und wesentlich zur Fruchtbarkeit der Böden beitragen. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass der starke Rückgang der Insektenbestände Anlass zur Besorgnis gibt. In Reaktion auf diese Entwicklung und die insgesamt zunehmende Bedrohung der Biodiversität beschloss die Landesregierung von Baden-Württemberg das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt. In dessen Rahmen werden seit 2018 auch Grundlagendaten zu den Insektenbeständen im Land erhoben. Die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) baut seit 2018 ein landesweites Insektenmonitoring auf. Ausgewählte Insektengruppen werden mit standardisierten Methoden in regelmäßigen Zeitabständen erfasst. „Früher gab es mehr Schmetterlinge!“ - dieser Aussage würden viele Menschen zustimmen. Datenreihen, die diese Vermutung für ein größeres Gebiet oder gar ein Bundesland systematisch untermauern, gibt es jedoch kaum. Das Insektenmonitoring soll deshalb erstmals statistisch belastbare und repräsentative Daten zu den in Baden-Württemberg lebenden Insekten liefern. Zuerst geht es darum, eine Datenbasis zu schaffen. Auf repräsentativen Probeflächen soll erfasst werden, welche Arten ausgewählter Insektengruppen mit welcher Häufigkeit vorkommen. Aufbauend auf dieser Grundlage sollen dann in regelmäßigen Abständen die Erhebungen am jeweils selben Ort mit derselben Methodik wiederholt werden. Dies wird voraussichtlich langfristig Aussagen zu den Entwicklungstrends der Insektenbestände ermöglichen. Die so gewonnenen Datenreihen können Auskunft darüber geben, wie sich z. B. Biomasse auf den Probeflächen (Gewicht aller gefangenen Individuen) sowie Anzahl und Artenspektrum von Insekten ändern. Daraus lassen sich wiederum Rückschlüsse auf die Einflussfaktoren, wie Lebensraumverlust, Landnutzung oder Klimawandel, ziehen. Das Monitoringdesign ist nicht dazu gedacht und geeignet, Umweltveränderungen und deren Folgen an einem speziellen Ort detailliert zu verfolgen. Vielmehr messen die Dauerbeobachtungen damit sozusagen den „Puls“ der Insektenbiodiversität im Land. Dadurch werden ein frühzeitiges Eingreifen und eine flexible Steuerung von Förder- und Schutzmaßnahmen ermöglicht. Aktuellen Forschungen zufolge beschränken sich die Bestandsrückgänge der Insekten inzwischen nicht mehr nur auf seltene Arten, die oft relativ gut untersucht sind. Die Rückgänge betreffen vermehrt auch weit verbreitete ehemals häufige Arten, wie z. B. bestimmte Hummeln und Wildbienen. Gerade diese Arten, deren Vorhandensein bisher oft als selbstverständlich betrachtet wurde, erbringen über ihre enorme Zahl auch in der Kulturlandschaft essentielle Ökosystemleistungen, auf die der Mensch angewiesen ist. Deshalb wurde der Fokus des Insektenmonitorings auf das Offenland der „Normallandschaft“ gelegt. Dieses nimmt mehr als 50 % der Landesfläche ein. Durch die Landnutzung und die Produktion von Lebensmitteln vollziehen sich Veränderungen dort rascher als anderswo und wird der Bezug zwischen Ursachen und Wirkungen besonders deutlich. Im Wald, der auch der „Normallandschaft“ angehört, führt die Forstliche Versuchsanstalt Freiburg ein Monitoring durch. Insekten kommen beinah überall vor. Sprichwörtlich stellt sich folglich „die Qual der Wahl“, wo man diese untersuchen soll. Voraussetzung für eine möglichst realistische Einschätzung der Bestandssituation in Baden-Württemberg ist deswegen ein Stichprobensystem, das in Anzahl und Verteilung seiner Flächen die vorhandenen Naturräume und Landnutzungen repräsentativ abbildet. Für das Insektenmonitoring kann auf ein bereits bestehendes System bundesweit repräsentativer Stichprobenflächen zurückgegriffen werden, das auch für andere Monitoringprogramme des Naturschutzes genutzt wird. Auf Flächen von je einem Quadratkilometer Größe werden außerdem das Monitoring von landwirtschaftlichen Flächen mit hohem Naturwert (HNV-Farmland Indikator), das Monitoring häufiger Brutvögel (MhB) sowie die im Aufbau befindlichen Monitoringmassnahmen zu Ökosystemen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) durchgeführt. Die Kombination dieser Erhebungen soll künftig die Möglichkeit bieten, Einzelergebnisse in größeren kausalen Zusammenhängen zu analysieren und darzustellen. Um das Offenland abzubilden, wurden 161 Stichprobenflächen „Acker“ und „Grünland“ für das Insektenmonitoring ausgewählt. Die jeweils einen Quadratkilometer großen Quadranten repräsentieren statistisch Acker und Grünland, beinhalten aber auch Wald, Siedlungsgebiete etc. Zusätzlich werden Erhebungen in 40 Naturschutzgebieten durchgeführt, um einen Vergleich mit geschützten Landschaftsteilen zu ermöglichen. Pro Jahr kann ein Drittel bzw. ein Viertel der Flächen bearbeitet werden. Damit werden nach vier Jahren erstmals Daten für die gesamte Stichprobenkulisse vorliegen. Für die Kartierungen müssen im Offenland regelmäßig, meist landwirtschaftlich, genutzte Flächen betreten werden. Um einerseits die Störung der Bearbeitungsabläufe und Kulturen so gering wie möglich zu halten und andererseits unbeeinträchtigte Datenreihen zu erhalten, legt die LUBW großen Wert darauf, die Arbeiten vor Beginn mit den jeweiligen Eigentümerinnen/Eigentümern und Nutzern/Nutzerinnen der ausgewählten Flächen abzustimmen sowie die Monitoringmethoden und -ziele zu vermitteln. Die große Mehrheit der ca. 30.000 für Deutschland nachgewiesenen Insektenarten ist pauschal betrachtet schwarz, winzig klein und nur kurze Zeit im Jahr nachweisbar. Deshalb ist es notwendig, das Insektenmonitoring auf wenige Gruppen zu beschränken. Deren Untersuchung soll jedoch möglichst auf die Gesamtheit der Insektenarten übertragbare Aussagen liefern, - sogenannte Indikatorgruppen. Indikatoren zeichnen sich durch bestimmte Eigenschaften aus, zu denen ein guter Kenntnisstand der Ökologie, eine einfache Erfassbarkeit und eine sensible Reaktion auf Umweltveränderungen gehören. Zusätzlich ist auch zu berücksichtigen, dass genügend Expertinnen und Experten verfügbar sind, die die Erfassungen durchführen können. Für das Insektenmonitoring wurden deshalb folgende sechs Gruppen aus verschiedenen Trophieebenen 1 (Nahrungsebenen) und räumlichen Skalen ausgewählt: Landschaftsebene Biotopebene Je Jahr und Indikator können im Rahmen des Insektenmonitorings maximal 50 Stichprobenflächen bearbeitet werden. Daraus resultiert für die Indikatoren auf Landschaftsebene ein vierjähriger und für die Indikatoren auf Biotopebene ein dreijähriger Turnus. In einem langfristig angelegten Projekt wie dem Insektenmonitoring ist die Verwendung standardisierter Erfassungsmethoden entscheidend für die späteren Aussagemöglichkeiten. Nur so kann gesichert werden, dass beobachtete Veränderungen der Bestände auch tatsächlich auf Umwelteinflüsse und nicht auf wechselnde Zählweisen oder Fallentypen zurückzuführen sind. Für jeden Indikator wird ein individuelles Verfahren verwendet, da die zu erfassenden Arten in ihren Lebens- und Verhaltensweisen stark voneinander abweichen. Ziel eines Monitorings ist die Dokumentation von Veränderungen. Es ist deshalb nicht notwendig, komplette Arteninventare je Gebiet zu erstellen, was mit extremem Aufwand verbunden wäre. Stattdessen wird ein Ausschnitt der Insektenfauna erfasst. Dieser ist so gewählt, dass sich darüber generelle Bestandstrends dokumentieren lassen. Neben den Artdaten werden jeweils auch einfache Umweltparameter wie z. B. Biotoptyp und Nutzung nach einem einheitlichen Schlüssel (Landesdatenschlüssel) aufgenommen. Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse auch mit anderen Insekten-Studien zu ermöglichen, werden nach Abwägung von Aufwand, Ziel und wissenschaftlichem Anspruch möglichst allgemein anerkannte Methoden verwendet. Diese werden laufend mit dem Bundesamt für Naturschutz abgestimmt, das Vorgaben für ein bundesweites Insektenmonitoring entwickelt. Aufgrund der weit verstreut liegenden Probeflächen und der methodisch bedingten engen zeitlichen Vorgaben, können die Erhebungen zum Insektenmonitoring in Baden-Württemberg nicht ehrenamtlich durchgeführt werden. Mit diesen werden deshalb Planungsbüros beauftragt. Die wissenschaftliche Genauigkeit wird durch enge Kooperationen mit den staatlichen Naturkundemuseen, Universitäten, entomologischen Vereinen und Experten für bestimmte Insektengruppen gewährleistet. Die meisten der im Land vorkommenden etwa 160 Tagfalterarten sind sehr mobil. Daher ist der Nachweis eines Exemplares einer Art kein sicherer Beleg für dessen Bindung an den Lebensraum, in dem es gefunden wird. Tagfalter halten sich oftmals an kleinen und linienförmigen Strukturen auf, die über die „Normallandschaft“ verteilt wertvolle Rückzugslebensräume für viele weitere Tiere und Pflanzen bilden. Diese Gruppe eignet sich deshalb besonders als Landschaftsindikator, der über die gesamte Stichprobenfläche erhoben wird. Lesen Sie mehr... Ein Hauptgrund des evolutiven Erfolgs der Insekten ist ihre Flugfähigkeit. So bevölkern Arten fast aller Ordnungen äußerst zahlreich besonders bodennahe Luftschichten dicht über und zwischen der Vegetation. Eine der effektivsten Methoden, Proben dieser flugaktiven Insekten zu erhalten, ist der Einsatz von sogenannten Malaise-Fallen. Lesen Sie mehr... Viele Menschen nehmen einen Rückgang der auffälligen Tagfalter wahr. Hingegen ist aufgrund ihrer heimlichen Lebensweise kaum etwas zu den Bestandsentwicklungen von Nachtfaltern bekannt. Dabei sind diese mit einem etwa sechsmal höheren Artenreichtum im Land vertreten als ihre sonnenliebenden Verwandten. Aufgrund ihrer großen Artenvielfalt liefern Nachtfalter über ihre Artenzusammensetzung noch genauere Aussagen über Lebensräume als Tagfalter. Deshalb wird im Rahmen des Insektenmonitorings ein Vergleich alter Nachtfalterdaten mit aktuellen Nachweisen aus denselben Gebieten durchgeführt. Lesen Sie mehr... Mit rund 70 in Baden-Württemberg vorkommenden Arten bilden Heuschrecken eine relativ übersichtliche Gruppe. In geeigneten Lebensräumen treten sie jedoch oft in Massen auf und besetzen damit eine wichtige Rolle im Ökosystem. Indem sie harte Gräser in für andere Organismen leichter abbaubare Produkte umwandeln, tragen sie wesentlich zur Bodenfruchtbarkeit bei und dienen wiederum selbst vielen Wirbeltieren als wichtige Nahrungsquelle. Lesen Sie mehr... Aufgrund ständiger Bearbeitung gibt es auf Ackerstandorten nur sehr wenige Insektengruppen, die als Indikatoren geeignet sind, eine davon sind die mit ca. 560 Arten im Land vertretenen Laufkäfer. Oftmals stammen diese ursprünglich aus östlichen Steppengebieten, von wo sie mit der Ausbreitung der Landwirtschaft einwanderten. Viele Laufkäfer ernähren sich u. a. von Schnecken und von für Kulturpflanzen schädlichen Insekten, wodurch ihnen eine Funktion als Nützlinge zukommt. Laufkäfer bewohnen die Bodenoberfläche bzw. die oberste Bodenschicht. Damit geben sie auch ein gutes Abbild vom Zustand der diese besiedelnden Organismengemeinschaft. Die meisten Arten sind schlechte Flieger und eignen sich durch ihre Standorttreue gut als Biotopindikatoren. Lesen Sie mehr... In den Jahren 2018-2021 fand der erste Durchgang des landesweiten Insektenmonitorings für Baden-Württemberg statt. Damit liegen erstmals repräsentative Insektendaten zu allen 201 Stichprobenflächen vor. Die daraus resultierenden Auswertungen und Ergebnisse besitzen somit Gültigkeit für die Normallandschaft 1 im gesamten Land Baden-Württemberg. Aussagen zum Trend der Entwicklung von Insektenbeständen können erst nach einer weiteren Wiederholungskartierung oder durch den Vergleich mit historischen Daten getroffen werden. Ein historischer Vergleich wurde mit den Daten des Nachtfaltermonitorings durchgeführt. Lesen Sie mehr … Aussagen zum Einfluss der Landnutzung auf die Insektenbestände können bereits nach dem ersten Kartierdurchgang getroffen werden. Hierzu wurden im Jahr 2022 Auswertungen für alle Flächen der Indikatoren Tagfalter & Widderchen sowie Laufkäfer & Biomasse Boden durchgeführt. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Analysen fasst ein Fachtext zusammen: Landesweites Insektenmonitoring Baden-Württemberg - Ergebnisse unter Betrachtung der Landnutzung Die an dieser Stelle bereitgestellten Informationen dienen der Ergänzung des Fachtextes. Es werden die verwendeten Methoden erläutert und Ergebnisse anhand von weiteren Abbildungen und Beispielarten veranschaulicht. Lesen Sie mehr zu den Methoden … Für Tagfalter & Widderchen wurden die Einflussgrößen in einem 100 m-Pufferbereich um die 1500 m langen Linien-Transekte ausgewertet. Beispiele für solche Pufferbereiche zeigen die Abbildungen 1 und 2. In Abbildung 1 ist ein artenarmes Transekt dargestellt, das überwiegend von Ackerflächen umgeben ist. Der Pufferbereich deckt daneben in geringem Umfang auch Siedlungen, Grünland (Wiesen und Weiden) sowie Gehölze ab. Gesetzlich geschützte Biotope finden sich in diesem Bereich nicht. In Abbildung 2 ist dagegen ein artenreiches Transekt dargestellt. Der ausgewertete Pufferbereich wird dominiert von Wald und Grünland (Wiesen und Weiden). Ein großer Teil dieser Flächen ist durch die Offenland-Biotopkartierung erfasst (weiß schraffiert) und damit als Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) gesetzlich geschützt. Gesetzlich geschützte Biotope spielen auf den im Monitoring untersuchten Flächen eine zentrale Rolle für die Biodiversität von Tagfaltern. Bis zu einem Anteil von 10-20 % gesetzlich geschützter Biotope besteht ein besonders enger positiver Zusammenhang zu Artenzahlen und Abundanzen von weit verbreiteten, weniger anspruchsvollen Tagfaltern im Offenland der Normallandschaft 1 . Betrachtet man die Gesamtheit der Tagfalter, schwächt sich dieser Zusammenhang oberhalb dieses Schwellenwertes ab – die Falterzahlen steigen mit einem weiter zunehmenden Anteil gesetzlich geschützter Biotope nicht weiter an. Das bedeutet, dass für weit verbreitete Tagfalterarten, die keine besonders hohen Ansprüche an ihre Lebensräume stellen, mit dem Schutz von Biotopen auf 10 % bis max. 20 % der Fläche besonders viel erreicht werden kann. Beispiele für solche Arten sind das Große Ochsenauge ( Maniola jurtina ), der Schachbrettfalter ( Melanargia gelathea ), der Mauerfuchs (Lasiommata megera) und der Braunkolbige Dickkopffalter ( Thymelicus sylvestris ). Anders reagieren die Artenzahlen anspruchsvoller, oftmals gefährdeter Tagfalterarten. Deren Gesamtzahl für sich genommen steigt auch bei höheren Anteilen gesetzlich geschützter Biotope von über 20 % weiter an. Beispiele für solche Arten sind der Weißdolch-Bläuling ( Polyommatus damon ), die Ameisenbläulinge ( Maculinea spp. ), der Blaugraue Bläuling ( Pseudophilotes baton ) und der Ehrenpreis-Scheckenfalter ( Melitaea aurelia ). Da solch hohe Anteile gesetzlich geschützter Biotope fast ausschließlich in Naturschutzgebieten vorkommen, spielen diese für den Erhalt anspruchsvoller und seltener Arten eine entscheidende Rolle. Außerdem weist das schwerpunktmäßige Vorkommen solcher Arten in Naturschutzgebieten darauf hin, dass der allgemeine Biotopschutz für den Erhalt dieser weitaus selteneren Arten allein nicht ausreicht. Vielmehr benötigen diese Arten spezielle, besonders hochwertige Biotope, die oft von einem gezielten Pflegeregime abhängig sind. Für die Laufkäfer und die Biomasse Boden wurden die Einflussgrößen (Umweltvariablen) in einem Pufferbereich von 200 m Radius um die beiden Bodenfallen-Transekte ausgewertet. Die Abbildungen 3 und 4 zeigen beispielhaft die Fallentransekte (blaue Punkte), die Abgrenzung des untersuchten Ackerschlags (blaue Linie, Polygon) und den Pufferbereich von 200 m Radius um den Fallenstandort. Während der Pufferbereich der Untersuchungsfläche in Abbildung 3 keinen ökologischen Landbau (D 2) und nur sehr wenig Flächenanteil HNV aufweist, zeigt Abbildung 4 eine Fläche mit hohen Anteilen dieser beiden Einflussgrößen. 1.2.1 Ökologische Bewirtschaftung als Einflussgröße Der Anteil von Flächen mit ökologischer Bewirtschaftung (D1 und D2) beträgt in den Pufferbereichen um die im Monitoring untersuchten Fallenstandorte durchschnittlich rund 9 %. Die Analysen ergaben, dass sich bereits dieser Anteil von 9 % positiv auf die Laufkäferbestände auswirkt. So korrelieren Artenzahl, Abundanz und die Biomasse der Laufkäfer positiv mit dem Flächenanteil der ökologischen Bewirtschaftung. Beispiele für einzelne Arten, die von ökologischer Bewirtschaftung profitieren sind der Kleine Bombardierkäfer ( Brachinus explodens ) und der Langhals-Grabläufer (Pterostichus longicollis). Im Gegensatz zu dem Ergebnis der Analyse der Tagfalterdaten wurde auf die Diversität der Laufkäfer und die Biomasse Boden kein Einfluss von Flächen festgestellt, die über die Offenland-Biotopkartierung und den HNV farmland-Indikator kartiert wurden. Dies ist vermutlich auf die geringen Anteile entsprechender Flächen in ackerdominierten Gebieten zurückzuführen. 1 Normallandschaft : Die Normallandschaft umfasst für die bundesweite Gesamtlandschaft repräsentative Flächen, beinhaltet also insbesondere die genutzte und nicht besonders geschützte Landschaft
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