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StadtRAD-Stationen Hamburg

Der Datensatz enthält die Position aller StadtRAD-Stationen im Hamburger Stadtgebiet und die Anzahl der aktuell zur Ausleihe zur Verfügung stehenden Fahrräder und Lastenpedelecs. Weitere Informationen zum Echtzeitdienst: Der Echtzeitdatendienst enthält die Position aller StadtRAD-Stationen im Hamburger Stadtgebiet und die Anzahl der aktuell zur Ausleihe zur Verfügung stehenden Fahrräder und Lastenpedelecs im JSON-Format bereitgestellt in der SensorThings API (STA). In der SensorThings API (STA) steht die Entität "Thing" für jeweils eine StadtRad-Stationen. Für die Anzahl der verfügbaren Räder und die Lastenpedelecs gibt es jeweils eine Entität "Datastream" je "Thing". Die Anzahl der verfügbaren Räder (Echtzeitdaten) erhält man über die Entität "Observations". Alle Zeitangaben sind in der koordinierten Weltzeit (UTC) angegeben. In der Entität Datastreams gibt es im JSON-Objekt unter dem "key" "properties" weitere "key-value-Paare". In Anlehnung an die Service- und Layerstruktur im GIS haben wir Service und Layer als zusätzliche "key-value-Paare" unter dem JSON-Objekt properties eingeführt. { "properties":{ "serviceName": "HH_STA_StadtRad", "layerName": "E-Lastenraeder", "key":"value"} } Verfügbare Layer im layerName sind: * E-Lastenraeder * Fahrraeder Mit Hilfe dieser "key-value-Paare" können dann Filter für die REST-Anfrage definiert werden, bspw. https://iot.hamburg.de/v1.0/Datastreams?$filter=properties/serviceName eq 'HH_STA_StadtRad' and properties/layerName eq 'E-Lastenraeder' Die Echtzeitdaten kann man auch über einen MQTT-Broker erhalten. Die dafür notwendigen IDs können über eine REST-Anfrage bezogen werden und dann für das Abonnement auf einen Datastream verwendet werden: MQTT-Broker: iot.hamburg.de Topic: v1.0/Datastream({id})/Observations

KoMoNa: Mein grün-faires Revier ; Umweltgerechtigkeit als Handlungsansatz für junge Menschen zur Gestaltung des Strukturwandels/ MeiFaiR

Schwarm gestützte Messungen von Luftqualität und Asphalttemperaturen in Städten mittels Fahrrädern zur Förderung nachhaltiger Mobilität, Teilvorhaben: Füllner & Partner GmbH

Mobilität und Stadtklima im Zukunfts-Quartier, MCube: Mobilität und Stadtklima im Zukunfts-Quartier (MOSAIQ) - D

Lastenfahrräder und Nachbarschaftsengagement in der 15-Minuten-Stadt: Effektive gemeinsame Fahrradmobilität zur Verbesserung der Erreichbarkeit und Reduzierung der Autonutzung, Teilprojekt: Potenziale für shared Cargo-Bikes in der 15-Minuten-Stadt

Sondernutzung für das gewerbliche Anbieten von stationslosen Mietfahrzeugen

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung VI (Verkehrsmanagement), ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das nicht auf einen Bezirk beschränkte gewerbliche Anbieten von stationsungebundenen Mietfahrzeugen, die selbstständig reserviert und genutzt werden können (sogenanntes Freefloating), zuständig. Das betrifft Fahrzeuge der Mikromobilität: Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) und Kleinkrafträder. Seit dem 01.09.2022 wird das sogenannte Freefloating als Sondernutzung genehmigt. Zum 01.04.2025 wurden neue Sondernutzungserlaubnisse erteilt. Für den Bereich innerhalb des S-Bahn-Rings ist eine Höchstzahl von 19.000 Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) festgelegt worden. Die Verteilung erfolgt gleichmäßig auf alle Antragsteller, die ihren Antrag bis zum 28.02.2025 eingereicht haben. Sollte einer dieser Anbieter seine genehmigte Fahrzeugzahl im Innenbereich durch einen Änderungsantrag verringern oder sich vollständig aus Berlin zurückziehen, wird das entsprechend freigewordene Kontingent an Fahrzeugen gleichmäßig auf die restlichen Anbieter verteilt. Den nachfolgend aufgelisteten Mobilitätsanbietern wurde eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis gemäß § 11 a Berliner Straßengesetz (BerlStrG) für den Zeitraum 01.04.2025 bis 31.03.2027 erteilt. Hier finden Sie zugleich auch die jeweiligen Kontaktdaten für Nachfragen oder Beschwerden. Hinweis: Die Internetseite www.scooter-melder.de ist ausschließlich dafür da, um Elektrokleinstfahrzeuge (E-Roller) zu melden. Geteilte Mobilität Leihfahrräder

Mobilitätslabor 2025 – Erste Erfahrungen aus der Beteiligung

<p>Das Umweltbundesamt hat das nexus Institut beauftragt, in Niesky (Sachsen) und Gotha (Thüringen) gemeinsam mit den Menschen vor Ort zu untersuchen, wie Mobilität in Klein- und Mittelstädten nachhaltig und zukunftsorientiert gestaltet werden kann. In einer Bürgerbeteiligung wird erarbeitet, was es für eine attraktive Mobilität braucht, die sich nach den Bedarfen der Menschen vor Ort richtet.</p><p>Hintergrund und Ziele des Mobilitätslabors 2025</p><p>Die Möglichkeiten von A nach B zu kommen sind gerade in Klein- und Mittelstädten für viele nicht zufriedenstellend. Der Großteil der Menschen ist auf das Auto angewiesen, andere Verkehrsmöglichkeiten sind oft beschränkt. Dies bedeutet zum einen viel Autoverkehr und damit verbundene hohe CO2-Emissionen, zum anderen bedeutet es weniger Wahlmöglichkeiten für die eigene Mobilität. Zudem wirkt sich die Art, wie wir uns fortbewegen, also welche Verkehrsmittel wir nutzen, auch auf das Stadtbild aus. Brauchen wir den öffentlichen Raum für Straßen und Autos oder könnten wir ihn auch für andere Zwecke und Aktivitäten nutzen?</p><p>Im Rahmen des Mobilitätslabors 2025 erforschen wir gemeinsam mit den Bürger*innen vor Ort, welche Rahmenbedingungen wichtig sind, damit unterschiedliche Verkehrsmittel, wie zum Beispiel Bus und Bahn, Carsharing-Angebote, Lastenräder oder E-Räder, eine attraktive Alternative zum Auto darstellen. Dazu werden in der Mittelstadt Gotha in Thüringen und der Kleinstadt Niesky in Sachsen jeweils zwei Dialogforen mit 30 Teilnehmenden, sowie eine Praxisphase mit je 15 Teilnehmenden durchgeführt.</p><p>Prozessverlauf</p><p>Im März 2025 fand die erste Dialogveranstaltung mit je 30 Teilnehmenden in Niesky (Sachsen) und Gotha (Thüringen) statt. Die Teilnehmenden wurden per Zufallsverfahren ausgewählt. Die Gruppe ist hinsichtlich Alter, Haushaltssituation, beruflicher Einbindung, Betreuungspflichten und Mobilitätsgewohnheiten divers zusammengesetzt. Beinahe alle verfügen über ein eigenes Auto oder regelmäßigen Zugang dazu.</p><p>Die Dialogveranstaltung diente der Auseinandersetzung mit dem eigenen Mobilitätsverhalten. Mit Hilfe von Stadtplanarbeit, Ortsbegehungen und Diskussionen entlang konkreter Situationen im Stadtraum wurden individuelle Mobilitätsroutinen mit räumlichen Bedingungen in Beziehung gesetzt. Besonders die Arbeit mit Karten erwies sich als hilfreich für die strukturierte Auseinandersetzung mit dem lokalen Raumbezug. Insgesamt waren die Bürger*innen sehr in die Diskussionen eingebracht und haben lösungsorientiert miteinander diskutiert. Im Anschluss an die Veranstaltung fand eine individuelle Mobilitätsberatung statt. Auf Grundlage der reflektierten Alltagswege wurden den Teilnehmenden geeignete Verkehrsmittel für die folgende Praxisphase vorgeschlagen und kostenlos zur Verfügung gestellt. Hierzu zählten E-Bikes, E-Lastenräder, Carsharingfahrzeuge oder ÖPNV-Tickets.</p><p>Die anschließende Praxisphase läuft seit Frühjahr 2025. In beiden Städten testen jeweils 15 Teilnehmende für sechs Monate alternative Verkehrsmittel und versuchten ihre privaten Pkw so oft wie möglich stehen zu lassen. Ziel ist es, den Einsatz von E-Bike, E-Lastenrad, Carsharing und ÖPNV unter realen Alltagsbedingungen zu beobachten. Die Nutzung erfolgt im privaten Alltag, etwa für Arbeitswege, Einkäufe oder Freizeitaktivitäten. Alle Teilnehmenden dokumentieren ihre Erfahrungen in Mobilitätstagebüchern.</p><p>Ein Zwischentreffen diente dem Erfahrungsaustausch sowie dem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a>⁠ der laufenden Testphase. Dabei wurden erste Einschätzungen zur Nutzbarkeit, Erreichbarkeit und Alltagstauglichkeit der Verkehrsmittel erfasst. Die Praxisphase ist derzeit im vollen Gang. Die Zufallsauswahl hat sich als geeigneter Zugang erwiesen, um unterschiedliche Mobilitätsbedarfe und Nutzungsvoraussetzungen einzubeziehen. Trotz teils unterschiedlicher Voraussetzungen – etwa hinsichtlich Fahrzeugverfügbarkeit, familiärer Verpflichtungen, Entfernung zu alltäglichen Zielen oder Anbindung an den öffentlichen Verkehr – nutzen die Teilnehmenden im Rahmen der Praxisphase über mehrere Monate hinweg alternative Mobilitätsangebote. Ihre Erfahrungen zeigen, dass die Alternativen bereits jetzt Potenzial haben, es aber noch viele Verbesserungspotenzial gibt.</p><p>Die Erfahrungen und Erkenntnisse der Praxisphase werden unter anderem im Ergebnisworkshop der Praxisphase mit den Teilnehmenden sowie der zweiten Dialogveranstaltung im November 20205 diskutiert werden. Die dokumentierten Erfahrungen werden ausgewertet und weitere Entwicklungsmöglichkeiten diskutiert.</p><p>Am Ende des Projekts steht eine große Abschlusstagung, bei der die Ergebnisse des Projekts präsentiert und diskutiert werden. Teilnehmende sowie Fachleute teilen ihre Erfahrungen und Erkenntnisse in verschiedenen Formaten, wie Podiumsdiskussionen und Workshops. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in einem Abschlussbericht und in verschiedenen Publikationen zusammengefasst, um Impulse für zukünftige Infrastrukturplanungen und nachhaltige Mobilitätslösungen in Klein- und Mittelstädten zu geben.</p><p>Die Projektergebnisse werden zudem durch verschiedene öffentlichkeitswirksame Formate, wie Scrollytelling und ein Kurzfilm, für die breite Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ziel ist es, das Bewusstsein für Möglichkeiten für eine nachhaltigere Mobilität zu schärfen und langfristig Veränderungen im Mobilitätsverhalten zu fördern. Die Erkenntnisse sollen nicht nur die teilnehmenden Städte, sondern auch andere Kommunen dazu anregen, ähnliche Projekte umzusetzen und Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität in der eigenen Stadt voranzutreiben.</p>

Geteilte Mobilität

“Nutzen statt besitzen”, das ist der Leitspruch der sogenannten Geteilten Mobilität (Shared Mobility). Ob Lastenräder, Mopeds, E-Autos oder Roller: In Berlin gibt es inzwischen ein riesiges Angebot an Mietfahrzeugen, die sich bequem per App orten, buchen, entsperren und bezahlen lassen. Das Sharing-Prinzip erlaubt es, sich jederzeit einen individuellen Mobilitäts-Mix spontan zusammenzustellen. Dies kann einen wertvollen Baustein für die Verkehrswende darstellen – bringt aktuell aber immer wieder auch Konflikte mit sich, die zu lösen sind. In Berlin haben sich zwei Sharing-Modelle etabliert: Bei stationsbasierten Angeboten müssen Nutzerinnen und Nutzer die Fahrzeuge an festgelegten Stationen abholen und nach Gebrauch wieder abstellen. Manche Anbieter haben Ausleihstationen im gesamten Stadtgebiet – wie beispielsweise das städtische Fahrradleihsystem nextbike. Bei Freefloating-Angeboten können Nutzerinnen und Nutzer das nächstgelegene Fahrzeug per App orten und es nach Gebrauch an einem beliebigen Ort im Geschäftsbereich des Anbieters wieder abstellen. Beim Parken müssen sie darauf achten, dass die Fahrzeuge nicht Gehwege, Einfahrten, Rettungswege oder ähnliches verstellen. In einigen Gebieten können zweirädrige Sharing-Fahrzeuge (Fahrräder und E-Scooter) nur an dafür vorgesehenen Mobilitätsstationen abgegeben werden. In den Buchungsapps aller Anbieter wird angezeigt, in welchen Bereichen die Fahrzeuge abgegeben werden dürfen und in welchen nicht. Bikesharing Bikesharing ermöglicht eine flexible und spontane Radnutzung im Alltag. So kann man beispielsweise ein Lastenrad für den Wocheneinkauf nutzen, ohne selbst eins besitzen zu müssen. Bikesharing spielt auch eine wichtige Rolle bei intermodalen Wegeketten – um zum Beispiel mit dem Rad zum Bahnhof zu gelangen. Das Land Berlin bietet mit nextbike ein eigenes Fahrradleihsystem an. Lastenräder lassen sich in Berlin kostenlos bei der „fLotte Berlin“ des ADFC ausleihen. Leihfahrräder „fLotte Berlin“ Geteilte Leichtkrafträder Leichtkrafträder werden umgangssprachlich häufig als Mopeds, Vespas oder Roller bezeichnet. Wer ein Leichtkraftrad fahren will, muss die Führerscheinklasse B besitzen. Leichtkrafträder dürfen nicht auf Radwegen gefahren werden und müssen auf Pkw-Stellplätzen geparkt werden Geteilte Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) Elektrokleinstfahrzeuge (zu welchen auch E-Scooter gehören) sind in Deutschland seit Juni 2019 zugelassen. Die Fahrzeuge stehen meistens als “Freefloating-Angebote” im (halb-)öffentlichen Raum und werden mit Strom betrieben. Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nur auf Radwegen oder Autospuren gefahren werden. Das Befahren von Gehwegen, Fußgängerzonen und Grünanlagen ist untersagt. Die Fahrzeuge dürfen auch nicht auf oder in Grünanlagen geparkt werden. Darüber hinaus ist beim Abstellen der Fahrzeuge darauf zu achten, dass Gehwege, S- und U-Bahn-Zugänge oder Rettungswege einwandfrei nutzbar bleiben – auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Carsharing Carsharing beschreibt die geteilte Nutzung von Kraftfahrzeugen (Pkw). Diese Form der geteilten Mobilität gibt es in Berlin etwa seit 1990. Mittlerweile ist eine Vielzahl von Anbietern vertreten, die Pkw aber auch Kleintransporter anbieten. Die Fahrzeuge stehen meist als „Freefloating-Angebote“ im (halb-)öffentlichen Raum, es gibt jedoch auch stationsbasiertes Carsharing mit dazugehörigen Parkplätzen sowie Mischformen aus beiden. Ride-Pooling Ride-Pooling beschreibt kommerzielle Fahrdienste, bei denen mehrere Personen gleichzeitig ein Verkehrsmittel nutzen. Dabei teilen sich Personen die gesamte oder einen Teil der Strecke, nehmen geringe Umwege in Kauf und können so kostenreduziert unterwegs sein. Transportiert werden sie dabei durch professionelle Fahrer. Einer dieser Dienste wird in Berlin durch das BVG-Angebot Muva bereitgestellt. Bild: BVG / Michael Bartnik Mobilitätsstationen In Berlin entstehen immer mehr sogenannte Mobilitätsstationen, die Sharing-Angebote zum Beispiel an S + U Bahnhöfen bündeln. Hier lässt sich schnell und komfortabel vom ÖPNV auf Roller, Rad oder Mietauto umsteigen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Freefloater Anforderungskonzept Um die positiven Effekte von Freefloating-Angeboten zu erhöhen und unerwünschte Folgen zu vermeiden, hat das Land Berlin 2021gemeinsam mit Akteuren aus Verwaltung, Bezirken und Sharing-Anbietern ein Anforderungs- und Evaluationskonzept erarbeitet. Weitere Informationen Bild: Björn Wylezich – stock.adobe.com Leitfaden „Carsharing-Stationen für Berlin“ Der Leitfaden „Carsharing-Stationen für Berlin“ bündelt sowohl fachliche Grundlagen für die Förderung des stationsbasierten Carsharings, rechtliche Rahmenbedingungen als auch Umsetzungsvorschläge für die Bezirksämter. Weitere Informationen

Automatisierte Zustandserfassung der Radwegeinfrastruktur - Entwicklung eines automatisierten Erfassungs- und Bewertungsverfahrens für Außerortsradwege, Teilvorhaben: Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften - Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel

Flotte Berlin e.V.: Keine Gewährleistung der zivilrechtlichen Leihvertragssicherheit und des Datenschutzes bei der Ausleihe von Lastenfahrrrädern?

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, DSGVO (Abteilung I/Referat I) Sehr geehrte Frau Senatorin Bode, bitte senden Sie mir Folgendes, erteilen Sie mir Auskunft bzw. gewähren Sie mir Akteneinsicht. Ihre Senatsverwaltung fördert mich öffentlichen Mitteln den Verein Flotte e.V. des ADFC Berlin für die Bereitstellung von kostenfreien Lastenfahrrädern, die an verschiedenen Standorten in Berlin für BürgerInnen bereitstehen. Interessierte für eine Ausleihe müssen sich zuvor bei der Flotte Berlin anmelden und ein Konto anlegen. Über den Buchungskalender können sie dann ein Lastenrad verbindlich buchen. Grundlage hierfür bildet dann ein Leihvertrag. Die Ausgabe- und Rückgabe-Standorte stellen dann die Lastenräder für die Abholung und Rückgabe zur Verfügung und kontrollieren die ordnungsgemäße Rückgabe. Fragen: 1. Seit wann erhält die Flotte Berlin e.V. welche Förderungen mit welchen Qualitätsanforderungen und wie hoch sind die jährlichen Zuwendungen durch Ihre Senatsverwaltung? 2. Erhält die Flotte Berlin e.V. auch noch von weiteren Stellen öffentliche Zuwendungen und wenn ja, von wem? 3. Hat die Senatsverwaltung, im Rahmen der Förderung durch das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm, eine Dienst-, Fach-, Rechtsaufsicht oder eine andere Art von Aufsicht über die Flotte Berlin e.V. als Zuwendungsempfänger? 4. Nimmt die Senatsverwaltung Beschwerden von AusleiherInnen entgegen und wenn ja, wie ist das interne verwaltungsrechtliche Procedere? 5. Hat die Senatsverwaltung im Zuge der Bewilligung der Förderung für die Flotte Berlin e.V. juristisch geprüft: - ob zwischen der Flotte Berlin e.V. und den AusleiherInnen ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis i.S. § 598 BGB zustande kommt? - welchen Rechtsstatus die Ausgabe-/Rückgabe-Standorte für die Lastenräder in diesem Leihvertragsverhältnis mit der Flotte Berlin e.V. haben? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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