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Weiterentwicklung des EU-Rahmens für Stromnetzplanung

Annual review of Member States 'greenhouse gas inventories under the Effort Sharing Decision'

Interim Report on National Allocation Plans

This study, commissioned by the UK Department for Trade and Industry and Department for the Environment, Food and Rural Affairs, contains the details of in-depth research into member states' National Allocation Plans. The report draws some high-level conclusion as well as providing details of the analysis used to measure NAPs against the EU ETS directive's criteria. The study covers NAPs that had been submitted to the European Commission in final form by the end of July 2004.

Vernetzung, Weiterentwicklung und Rahmenbedingungen zum Hochlauf strombasierter Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe, Vernetzung, Weiterentwicklung und Rahmenbedingungen zum Hochlauf strombasierter Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe (InnoFuels)

Wie die EU ihre Klimaschutzarchitektur stärken kann

<p> <p>Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine wissenschaftliche Stellungnahme zur künftigen Klimaschutzarchitektur der EU veröffentlicht – darin wird dargelegt, was erforderlich ist, um die EU-Klimaziele zu erreichen und Europas Weg zur Klimaneutralität glaubwürdig, kohärent und sozial gerecht zu gestalten.</p> </p><p>Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine wissenschaftliche Stellungnahme zur künftigen Klimaschutzarchitektur der EU veröffentlicht – darin wird dargelegt, was erforderlich ist, um die EU-Klimaziele zu erreichen und Europas Weg zur Klimaneutralität glaubwürdig, kohärent und sozial gerecht zu gestalten.</p><p> <p>Die EU hat sich im März 2026 verpflichtet, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und bis 2050 vollständige Klimaneutralität zu erreichen. Die Maßnahmen, mit denen die EU die Ziele erreichen will, sind ebenso wichtig wie die Ziele selbst. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> empfiehlt, das 2040-Klimaziel noch ambitionierter zu gestalten und die aktuellen klimapolitischen Maßnahmen sorgfältig anzupassen.</p> <p>Die wichtigsten Empfehlungen in Kürze:</p> <p><strong>Anhebung des Ziels der Treibhausgasreduktion für 2040 in künftigen Überprüfungsprozessen auf 95 %</strong>. Das Klimaziel der EU für 2040, die Treibhausgasemissionen um 90 % zu senken, lässt zu, dass bis zu 5 % durch internationale Emissionsgutschriften (nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris) gedeckt werden, wodurch die tatsächliche Reduzierung innerhalb der EU unter voller Ausschöpfung dieses maximalen Rahmens bei nur 85 % liegt. Dies würde eine enorme Lücke bedeuten, da die Nettoemissionen der EU im Jahr 2040 somit bis zu 50 % höher ausfallen könnten, als sie es ohne solche Gutschriften wären – Restemissionen in der EU liegen 2040 bei 15 %, statt bei 10 % der Basisemissionen von 1990. Ein zu schwaches Ziel würde dazu führen, dass in den 2030er-Jahren weniger in grüne Technologien in der EU investiert wird und entsprechende Investitionen im fossilen Energiesektor entstehen (Lock-in-Effekte). Gleichzeitig würde dies die EU zwingen, in den verbleibenden Jahren bis zur Klimaneutralität (zwischen 2040 und 2050) unrealistisch steile Emissionsreduktionen zu erbringen. Darüber hinaus würde ein ehrgeizigeres Ziel für das Jahr 2040 der historischen klimapolitischen Verantwortung Europas besser gerecht werden und seine Rolle als Vorreiter im weltweiten Kampf gegen den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> stärken. Daher empfiehlt das UBA weiterhin ein echtes Netto-Reduktionsziel von 95 % bis 2040.</p> <p><strong>Die EU sollte sich zur Erreichung ihrer Klimaziele nicht auf internationale CO</strong><strong>₂</strong><strong>-Gutschriften verlassen</strong>. Internationale Zertifikate können dazu beitragen, Klimaschutzmaßnahmen im Ausland zu unterstützen, sind jedoch kein verlässlicher Ersatz für heimische Anstrengungen. Das UBA warnt vor den Risiken dieser Entscheidung: Hochwertige Gutschriften werden wahrscheinlich knapp und teuer sein; frühere Erfahrungen mit ähnlichen Systemen – wie dem Clean Development Mechanism des Kyoto-Protokolls – haben gravierende Probleme mit einem Überangebot und schlechter Qualität aufgezeigt. Zudem würde die Akzeptanz von Zertifikaten geringerer Qualität sowohl die Glaubwürdigkeit der EU als auch die Klimaziele der Länder, die diese verkaufen, untergraben.&nbsp;</p> <p><strong>Zuerst Emissionen senken – nicht auf Kohlenstoffentnahmen setzen</strong>. Kohlenstoffentnahmetechnologien, wie Bioenergie mit Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (BECCS) sowie direkte Luftabscheidung und -speicherung (DACCS), spielen in den Plänen der EU zur Erreichung der EU-Klimaziele eine zentrale Rolle, sind aktuell jedoch kaum verfügbar: BECCS beispielsweise soll bis 2030 voraussichtlich nur 4 Millionen Tonnen CO₂ entfernen – ein Bruchteil dessen, was die EU-Pläne erfordern. Zudem sind sie mit erheblichen Risiken verbunden, wie beispielsweise einem hohen Energie- und Biomasseverbrauch. Daher warnt das UBA davor, auf eine vielfache Skalierung dieser Technologien bis 2040 zu setzen, und unterstreicht die Bedeutung einer Priorisierung der Emissionsminderung mit getrennten Zielen für Bruttoemissionsminderungen und -entnahmen, wobei hier natürliche CDR (Carbon Dioxide Removals – idealerweise als naturbasierte Lösungen) Vorrang haben sollten. Ohne diese Priorisierung könnten Industriezweige ihre Dekarbonisierung hinauszögern, wenn sie davon ausgehen, dass zukünftige CO₂-Entfernungstechnologien ihre mangelnde CO2-Reduktion ausgleichen werden.</p> <p><strong>Stärkung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) – und keine weitere Verzögerung des EU-ETS 2</strong>. Ein glaubwürdiger und robuster CO₂-Preis ist das Rückgrat der europäischen Dekarbonisierungsstrategie. Um dies abzusichern, ist es wichtig, bis 2040:&nbsp;</p> <ul> <li>eine ehrgeizige und stabile Obergrenze (Cap) festzulegen, die das übergeordnete Klimaziel widerspiegelt, </li> <li>Verzögerungen beim Ausstieg aus der kostenlosen Zuteilung zu vermeiden und </li> <li>jede weitere Verzögerung bei der Einführung des Europäischen Emissionshandels für Brennstoffe (EU-ETS 2) zu verhindern.&nbsp;</li> </ul> <p>Dies gewährleistet eine robuste und kosteneffiziente Zielerreichung und schafft ein starkes CO2-Preissignal, das erforderlich ist, um die notwendigen Emissionsminderungen in den erfassten Sektoren wirksam zu erreichen. Darüber hinaus ist es unerlässlich sicherzustellen, dass der EU-Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/cbam">CBAM</a>) die Industrie vor Carbon Leakage schützt und die am Emissionshandel teilnehmenden Sektoren mit den Aktionserlösen bei ihrer Transformation wirksam unterstützt werden. Gleichzeitig sollte eine umfassende, gesamtwirtschaftliche Dekarbonisierung gefördert und ein sozial gerechter Übergang gewährleistet werden.</p> <p><strong>Die Verordnung über die Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten muss überarbeitet werden – sie greift bereits jetzt zu kurz</strong>. Die Verordnung über die Lastenteilung (Effort Sharing Regulation – ESR) legt gegenwärtig verbindliche nationale Emissionsminderungsziele für Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall fest – Sektoren, die aktuell 60 % der EU-Emissionen ausmachen. Aktuelle Prognosen zeigen jedoch, dass die EU bis 2030 nur eine Reduzierung um 31 % erreichen wird, statt der erforderlichen 40 %. Allein für Deutschland wird für den Zeitraum 2021–2030 ein Defizit von rund 200 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent erwartet. Das UBA fordert automatische Mechanismen zur Schließung dieser Lücke sowie ein harmonisiertes EU-weites Überwachungssystem. Nach den derzeitigen Regeln erfolgen die Überprüfungen erst in den Jahren 2028 und 2033 – viel zu spät, um Korrekturmaßnahmen umzusetzen.</p> <p><strong>Erneuerbare Energien, grünen Wasserstoff und Energieeffizienz schnell ausbauen</strong>. Vor dem russischen Einmarsch in die Ukraine importierte die EU 56–60 % ihrer Energie, wobei etwa 45 % der Erdgasimporte allein aus Russland stammten. Letzterer Anteil wurde durch REPowerEU auf rund 15 % gesenkt – doch die strukturelle Anfälligkeit von fossilen Energieimporten bleibt zunächst weiter bestehen. Das UBA fordert verbindliche Energieeffizienzziele für 2040 (die Ziele für 2030 laufen aus und es wurden keine neuen Ziele vorgeschlagen), einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien und eine schnellere Elektrifizierung in allen Sektoren.</p> <p><strong>Der Übergang muss sozial gerecht gestaltet werden – ansonsten droht der Verlust der öffentlichen Unterstützung</strong>. Höhere CO2-Preise treffen Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen am härtesten, sofern sie nicht entsprechend kompensiert werden. Insbesondere in Ost- und Südosteuropa sind diese Haushalte beim Heizen und in der Mobilität stärker auf fossile Brennstoffe angewiesen. Das UBA fordert gezielte Förderprogramme, einen stärkeren und erweiterten Klimasozialfonds sowie die Rückverteilung der Einnahmen aus dem Emissionshandel an die Bürger, beispielsweise durch Einkommensunterstützung und subventionierten Zugang zu Wärmepumpen, energetischen Gebäudesanierungen und E-Mobilität, ähnlich dem französischen „Social Leasing“-Programm für Elektrofahrzeuge.</p> <p><strong>Über die Grenzen Europas hinausdenken</strong>. Selbst in den ehrgeizigsten Szenarien wird der Emissionspfad der EU den fairen europäischen Anteil am globalen Kohlenstoffbudget überschreiten. Daher ist die Ausweitung der EU-Unterstützung für internationale Klimaschutzmaßnahmen von entscheidender Bedeutung und muss in Zukunft verstärkt werden. Die EU sollte Handels-, Finanz- und Entwicklungspolitik konsequent nutzen, um Emissionsminderungen weltweit zu unterstützen. Gleichzeitig sollte die EU eine führende Rolle übernehmen, insbesondere nachdem sich die USA aus dem Pariser Abkommen zurückgezogen haben, ein Moment, den die UBA-Stellungnahme sowohl als Herausforderung als auch als Chance beschreibt. Darüber hinaus muss die EU sicherstellen, dass Emissionsminderungen im Inland nicht durch höhere Emissionen im Ausland (Carbon Leakage) ausgeglichen werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission diese Risiken identifizieren und wirksame Maßnahmen zu ihrer Verhinderung umsetzen. Die Mechanismen nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris bieten ein zusätzliches Instrument zur Unterstützung globaler Klimaschutzbemühungen.</p> <p>Die Botschaft des UBA ist klar: Der rechtliche Rahmen für das Gesamtziel für 2040 ist gesetzt, aber die Maßnahmen, die die EU zur Erreichung dieser Ziele umsetzen muss, sind genauso wichtig wie die Ziele selbst. Alle relevanten Umsetzungsregeln werden in den kommenden Monaten ausgehandelt – die EU braucht klarere und ambitioniertere Ziele, eine strengere Durchsetzung und verstärkte Klimapolitiken, die kohärent, koordiniert und sozial gerecht sind. Die Ziele für 2030 bilden die Brücke zu den Jahren 2040 und 2050 – doch diese Brücke weist bereits Risse auf. Es ist höchste Zeit, diese zu beheben.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Greenhouse gas emissions under the Effort Sharing Legislation, 2005-2024

The Effort Sharing legislation covers greenhouse gas (GHG) emissions from domestic transport, buildings, agriculture, small industry and waste, and accounts for more than 60 % of total EU GHG emissions. For the period 2013-2020, the Effort Sharing Decision established annual greenhouse gas emission targets for Member States, using global warming potentials (GWPs) from the Fourth Assessment Report (AR4) of the Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) and excluding NF3 emissions. For the period 2021-2030, emissions are regulated by the Effort Sharing Regulation (ESR), including NF3 emissions and with the use of the GWP values of the IPCC AR5. The EEA coordinates the Effort Sharing Legislation review of Member States’ greenhouse gas inventories, so that the European Commission can determine compliance with the annual Effort Sharing Legislation targets on the basis of accurate, reliable and verified emission data. Review reports and final Effort Sharing Legislation emissions are published by the European Commission. The Effort Sharing Legislation emissions for the period 2005–2012 and for the latest year ('Y-1') are estimated by EEA on the basis of national GHG inventory data and ETS emissions.

Greenhouse gas emissions under the Effort Sharing Legislation

The Effort Sharing legislation covers greenhouse gas (GHG) emissions from domestic transport, buildings, agriculture, small industry and waste, and accounts for more than 60 % of total EU GHG emissions. For the period 2013-2020, the Effort Sharing Decision established annual greenhouse gas emission targets for Member States, using global warming potentials (GWPs) from the Fourth Assessment Report (AR4) of the Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) and excluding NF3 emissions. For the period 2021-2030, emissions are regulated by the Effort Sharing Regulation (ESR), including NF3 emissions and with the use of the GWP values of the IPCC AR5. The EEA coordinates the Effort Sharing Legislation review of Member States’ greenhouse gas inventories, so that the European Commission can determine compliance with the annual Effort Sharing Legislation targets on the basis of accurate, reliable and verified emission data. Review reports and final Effort Sharing Legislation emissions are published by the European Commission. The Effort Sharing Legislation emissions for the period 2005–2012 and for the latest year ('Y-1') are estimated by EEA on the basis of national GHG inventory data and ETS emissions.

Greenhouse gas emissions under the Effort Sharing Decision, 2005-2018

The Effort Sharing Decision (ESD) No 406/2009/EC establishes annual greenhouse gas emission targets for Member States for the period 2013–2020. These targets concern emissions from most sectors not included in the EU Emissions Trading System (ETS), such as transport, buildings, agriculture and waste. Emissions from land use, land use change and forestry (LULUCF) and international shipping are not included. Every year, the EEA coordinates the ESD review of Member States’ greenhouse gas inventories, so that the European Commission can determine compliance with the annual ESD targets on the basis of accurate, reliable and verified emission data. Review reports and final ESD emissions are published by the European Commission. ESD emissions for the period 2005–2012 and for the latest year ("Y-1") are estimated by EEA on the basis of national GHG inventory data and ETS emissions.

Greenhouse gas emissions under the Effort Sharing Decision, 2005-2017

The Effort Sharing Decision (ESD) No 406/2009/EC establishes annual greenhouse gas emission targets for Member States for the period 2013–2020. These targets concern emissions from most sectors not included in the EU Emissions Trading System (ETS), such as transport, buildings, agriculture and waste. Emissions from land use, land use change and forestry (LULUCF) and international shipping are not included. Every year, the EEA coordinates the ESD review of Member States’ greenhouse gas inventories, so that the European Commission can determine compliance with the annual ESD targets on the basis of accurate, reliable and verified emission data. Review reports and final ESD emissions are published by the European Commission. ESD emissions for the period 2005–2012 and for the latest year ("Y-1") are estimated by EEA on the basis of national GHG inventory data and ETS emissions.

Greenhouse gas emissions under the Effort Sharing Decision, 2005-2021

The Effort Sharing Decision (ESD) No 406/2009/EC establishes annual greenhouse gas emission targets for Member States for the period 2013–2021. These targets concern emissions from most sectors not included in the EU Emissions Trading System (ETS), such as transport, buildings, agriculture and waste. Emissions from land use, land use change and forestry (LULUCF) and international shipping are not included. Every year, the EEA coordinates the ESD review of Member States’ greenhouse gas inventories, so that the European Commission can determine compliance with the annual ESD targets on the basis of accurate, reliable and verified emission data. Review reports and final ESD emissions are published by the European Commission. ESD emissions for the period 2005–2012 and for the latest year ("Y-1") are estimated by EEA on the basis of national GHG inventory data and ETS emissions.

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