This study, commissioned by the UK Department for Trade and Industry and Department for the Environment, Food and Rural Affairs, contains the details of in-depth research into member states' National Allocation Plans. The report draws some high-level conclusion as well as providing details of the analysis used to measure NAPs against the EU ETS directive's criteria. The study covers NAPs that had been submitted to the European Commission in final form by the end of July 2004.
Ein bis 2045 fast klimaneutraler Gebäudebestand erfordert große Investitionen in Energieeffizienz, emissionsarme Wärmequellen und Dämmung. Die Kosten der Investitionen sowie die damit verbundenen Heizkostenersparnisse und Komfortsteigerungen müssen zwischen Vermietern und Mietern verteilt werden. Das aktuelle Mietrecht bietet hierfür die Modernisierungsumlage an, die jedoch keine faire Lastenverteilung und damit auch keine Akzeptanz unter Mietern und Vermietern erreicht. FLAMME erarbeitet daher de lege lata et ferenda miet- und heizkostenrechtliche Umlagesysteme und untersucht sie inter- und transdisziplinär bei variierenden CO2-Preisen. Rechtswissenschaftlich wird die Zulässigkeit der Umlagesysteme geprüft. Rechtsethisch werden die Relevanz und die Erfüllung umweltpolitisch anerkannter Prinzipien und verteilungspolitischer Fairnesskriterien erörtert. Ingenieurwissenschaftlich wird geprüft, welche Modernisierungsoptionen unter welchem Mitteleinsatz klimaneutrale Wohngebäude bis 2045 ermöglichen, welche Energieersparnisse zu erwarten sind, wie viel CO2-neutral erzeugte Restenergie eingesetzt werden muss und welche Energiepreise notwendig wären, damit die Modernisierung kostendeckend ist. Darauf aufbauend werden rechtsökonomisch die Wirkungen untersucht, die die Umlagesysteme auf die Kosten-, Nutzen- und Risikoverteilung der Modernisierungen und damit auf Anreize von Vermietern und Mietern haben, Modernisierungen durchzuführen bzw. zu akzeptieren. Um die Zusammenhänge in konkrete Vorschläge umzusetzen, werden sie empirisch gestützt: Mittels repräsentativer Befragungen und ökonometrischer Analysen werden die Präferenzen von Mietern und Vermietern bei variierenden CO2-Preisen und Förderprogrammen bezüglich der Charakteristika der Umlagesysteme und Modernisierungsoptionen ermittelt. FLAMME leitet daraus mit Daten zur Sozialstruktur von Mietern und Vermietern in den Gebäudetypen Abschätzungen der gesamtwirtschaftlichen Verteilungswirkungen der Umlagesysteme ab.
Ein bis 2045 fast klimaneutraler Gebäudebestand erfordert große Investitionen in Energieeffizienz, emissionsarme Wärmequellen und Dämmung. Die Kosten der Investitionen sowie die damit verbundenen Heizkostenersparnisse und Komfortsteigerungen müssen zwischen Vermietern und Mietern verteilt werden. Das aktuelle Mietrecht bietet hierfür die Modernisierungsumlage an, die jedoch keine faire Lastenverteilung und damit auch keine Akzeptanz unter Mietern und Vermietern erreicht. FLAMME erarbeitet daher de lege lata et ferenda miet- und heizkostenrechtliche Umlagesysteme und untersucht sie inter- und transdisziplinär bei variierenden CO2-Preisen. Rechtswissenschaftlich wird die Zulässigkeit der Umlagesysteme geprüft. Rechtsethisch werden die Relevanz und die Erfüllung umweltpolitisch anerkannter Prinzipien und verteilungspolitischer Fairnesskriterien erörtert. Ingenieurwissenschaftlich wird geprüft, welche Modernisierungsoptionen unter welchem Mitteleinsatz klimaneutrale Wohngebäude bis 2045 ermöglichen, welche Energieersparnisse zu erwarten sind, wie viel CO2-neutral erzeugte Restenergie eingesetzt werden muss und welche Energiepreise notwendig wären, damit die Modernisierung kostendeckend ist. Darauf aufbauend werden rechtsökonomisch die Wirkungen untersucht, die die Umlagesysteme auf die Kosten-, Nutzen- und Risikoverteilung der Modernisierungen und damit auf Anreize von Vermietern und Mietern haben, Modernisierungen durchzuführen bzw. zu akzeptieren. Um die Zusammenhänge in konkrete Vorschläge umzusetzen, werden sie empirisch gestützt: Mittels repräsentativer Befragungen und ökonometrischer Analysen werden die Präferenzen von Mietern und Vermietern bei variierenden CO2-Preisen und Förderprogrammen bezüglich der Charakteristika der Umlagesysteme und Modernisierungsoptionen ermittelt. FLAMME leitet daraus mit Daten zur Sozialstruktur von Mietern und Vermietern in den Gebäudetypen Abschätzungen der gesamtwirtschaftlichen Verteilungswirkungen der Umlagesysteme ab.
Ein bis 2045 fast klimaneutraler Gebäudebestand erfordert große Investitionen in Energieeffizienz, emissionsarme Wärmequellen und Dämmung. Die Kosten der Investitionen sowie die damit verbundenen Heizkostenersparnisse und Komfortsteigerungen müssen zwischen Vermietern und Mietern verteilt werden. Das aktuelle Mietrecht bietet hierfür die Modernisierungsumlage an, die jedoch keine faire Lastenverteilung und damit auch keine Akzeptanz unter Mietern und Vermietern erreicht. FLAMME erarbeitet daher de lege lata et ferenda miet- und heizkostenrechtliche Umlagesysteme und untersucht sie inter- und transdisziplinär bei variierenden CO2-Preisen. Rechtswissenschaftlich wird die Zulässigkeit der Umlagesysteme geprüft. Rechtsethisch werden die Relevanz und die Erfüllung umweltpolitisch anerkannter Prinzipien und verteilungspolitischer Fairnesskriterien erörtert. Ingenieurwissenschaftlich wird geprüft, welche Modernisierungsoptionen unter welchem Mitteleinsatz klimaneutrale Wohngebäude bis 2045 ermöglichen, welche Energieersparnisse zu erwarten sind, wie viel CO2-neutral erzeugte Restenergie eingesetzt werden muss und welche Energiepreise notwendig wären, damit die Modernisierung kostendeckend ist. Darauf aufbauend werden rechtsökonomisch die Wirkungen untersucht, die die Umlagesysteme auf die Kosten-, Nutzen- und Risikoverteilung der Modernisierungen und damit auf Anreize von Vermietern und Mietern haben, Modernisierungen durchzuführen bzw. zu akzeptieren. Um die Zusammenhänge in konkrete Vorschläge umzusetzen, werden sie empirisch gestützt: Mittels repräsentativer Befragungen und ökonometrischer Analysenwerden die Präferenzen von Mietern und Vermietern bei variierenden CO2-Preisen und Förderprogrammen bezüglich der Charakteristika der Umlagesysteme und Modernisierungsoptionen ermittelt. FLAMME leitet daraus mit Daten zur Sozialstruktur von Mietern und Vermietern in den Gebäudetypen Abschätzungen der gesamtwirtschaftlichen Verteilungswirkungen der Umlagesysteme ab.
Ein bis 2045 fast klimaneutraler Gebäudebestand erfordert große Investitionen in Energieeffizienz, emissionsarme Wärmequellen und Dämmung. Die Kosten der Investitionen sowie die damit verbundenen Heizkostenersparnisse und Komfortsteigerungen müssen zwischen Vermietern und Mietern verteilt werden. Das aktuelle Mietrecht bietet hierfür die Modernisierungsumlage an, die jedoch keine faire Lastenverteilung und damit auch keine Akzeptanz unter Mietern und Vermietern erreicht. FLAMME erarbeitet daher de lege lata et ferenda miet- und heizkostenrechtliche Umlagesysteme und untersucht sie inter- und transdisziplinär bei variierenden CO2-Preisen. Rechtswissenschaftlich wird die Zulässigkeit der Umlagesysteme geprüft. Rechtsethisch werden die Relevanz und die Erfüllung umweltpolitisch anerkannter Prinzipien und verteilungspolitischer Fairnesskriterien erörtert. Ingenieurwissenschaftlich wird geprüft, welche Modernisierungsoptionen unter welchem Mitteleinsatz klimaneutrale Wohngebäude bis 2045 ermöglichen, welche Energieersparnisse zu erwarten sind, wie viel CO2-neutral erzeugte Restenergie eingesetzt werden muss und welche Energiepreise notwendig wären, damit die Modernisierung kostendeckend ist. Darauf aufbauend werden rechtsökonomisch die Wirkungen untersucht, die die Umlagesysteme auf die Kosten-, Nutzen- und Risikoverteilung der Modernisierungen und damit auf Anreize von Vermietern und Mietern haben, Modernisierungen durchzuführen bzw. zu akzeptieren. Um die Zusammenhänge in konkrete Vorschläge umzusetzen, werden sie empirisch gestützt: Mittels repräsentativer Befragungen und ökonometrischer Analysenwerden die Präferenzen von Mietern und Vermietern bei variierenden CO2-Preisen und Förderprogrammen bezüglich der Charakteristika der Umlagesysteme und Modernisierungsoptionen ermittelt. FLAMME leitet daraus mit Daten zur Sozialstruktur von Mietern und Vermietern in den Gebäudetypen Abschätzungen der gesamtwirtschaftlichen Verteilungswirkungen der Umlagesysteme ab.
Ein bis 2045 fast klimaneutraler Gebäudebestand erfordert große Investitionen in Energieeffizienz, emissionsarme Wärmequellen und Dämmung. Die Kosten der Investitionen sowie die damit verbundenen Heizkostenersparnisse und Komfortsteigerungen müssen zwischen Vermietern und Mietern verteilt werden. Das aktuelle Mietrecht bietet hierfür die Modernisierungsumlage an, die jedoch keine faire Lastenverteilung und damit auch keine Akzeptanz unter Mietern und Vermietern erreicht. FLAMME erarbeitet daher de lege lata et ferenda miet- und heizkostenrechtliche Umlagesysteme und untersucht sie inter- und transdisziplinär bei variierenden CO2-Preisen. Rechtswissenschaftlich wird die Zulässigkeit der Umlagesysteme geprüft. Rechtsethisch werden die Relevanz und die Erfüllung umweltpolitisch anerkannter Prinzipien und verteilungspolitischer Fairnesskriterien erörtert. Ingenieurwissenschaftlich wird geprüft, welche Modernisierungsoptionen unter welchem Mitteleinsatz klimaneutrale Wohngebäude bis 2045 ermöglichen, welche Energieersparnisse zu erwarten sind, wie viel CO2-neutral erzeugte Restenergie eingesetzt werden muss und welche Energiepreise notwendig wären, damit die Modernisierung kostendeckend ist. Darauf aufbauend werden rechtsökonomisch die Wirkungen untersucht, die die Umlagesysteme auf die Kosten-, Nutzen- und Risikoverteilung der Modernisierungen und damit auf Anreize von Vermietern und Mietern haben, Modernisierungen durchzuführen bzw. zu akzeptieren. Um die Zusammenhänge in konkrete Vorschläge umzusetzen, werden sie empirisch gestützt: Mittels repräsentativer Befragungen und ökonometrischer Analysenwerden die Präferenzen von Mietern und Vermietern bei variierenden CO2-Preisen und Förderprogrammen bezüglich der Charakteristika der Umlagesysteme und Modernisierungsoptionen ermittelt. FLAMME leitet daraus mit Daten zur Sozialstruktur von Mietern und Vermietern in den Gebäudetypen Abschätzungen der gesamtwirtschaftlichen Verteilungswirkungen der Umlagesysteme ab.
Neue UBA-Studie formuliert Leitprinzipien und konkrete Maßnahmen, um Haushalte mit geringen bis mittleren Einkommen bei Klima- und Umweltschutzmaßnahmen zu entlasten Werden die Umweltfolgekosten fossiler Energien berücksichtigt, etwa durch die Einführung eines CO₂-Preises, führt dies zu höheren Preisen für Benzin, Öl und Gas. Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, wie sich eine ambitionierte Umwelt- und Klimaschutzpolitik sozial gerecht gestalten lässt. Eine sozial gerechte Umweltpolitik setzt auf eine faire Lastenverteilung. So benötigen einkommensschwache Haushalte, die wenig finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um in energetische Sanierung oder die Anschaffung eines E-Autos zu investieren, gezielte Unterstützung. Das kann etwa durch höhere staatliche Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen und Sanierungsmaßnahmen, durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs oder durch direkte finanzielle Kompensationen geschehen. Die Studie „Eckpunkte einer sozialen Umwelt- und Klimapolitik“ beschreibt verschiedene soziale Dimensionen der Umweltpolitik: Einkommensstarke Haushalte haben in der Regel einen verhältnismäßig größeren CO 2 -Fußabdruck und weisen einen höheren Ressourcenverbrauch auf. Gleichzeitig sind Menschen aus ärmeren Haushalten eher von Umweltbelastungen betroffen: Sie leben häufiger an stark befahrenen Straßen mit hoher Lärm- und Luftbelastung. Umweltpolitische Maßnahmen können zudem unbeabsichtigte soziale Folgen haben. UBA -Präsident Dirk Messner betont: „Umwelt- und Klimaschutz müssen für alle Menschen machbar und bezahlbar sein. Eine sozial gerechte Umweltpolitik ist der Schlüssel für eine erfolgreiche ökologische Transformation unserer Gesellschaft. Nur wenn wir allen Menschen ermöglichen teilzuhaben, können wir unsere ambitionierten Umwelt- und Klimaziele erreichen.“ Die Studie formuliert Leitprinzipien für eine soziale Umweltpolitik. Diese soll einen möglichst großen sozialen Nutzen entfalten, Kosten und Belastungen gerecht verteilen, strukturelle Ursachen hoher Ressourcenverbräuche adressieren und alle Bevölkerungsgruppen zur aktiven Teilhabe befähigen. Auch die Kosten und Nutzen von Umweltpolitik, die unterschiedlichen Voraussetzungen für umweltfreundliches Handeln und die Beteiligungsmöglichkeiten an umweltpolitischen Prozessen werden beleuchtet. Die Studie formuliert konkrete Handlungsansätze, um Haushalte mit geringen bis mittleren Einkommen gezielt zu entlasten: direkte Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen, Gebäudesanierungen oder Elektroautos aus den Einnahmen der CO 2 -Bepreisung Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und Einführung eines vergünstigten Deutschlandtickets für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen zusätzliche Angebote für zielgerichtete Energiesparberatungen für Haushalte direkte finanzielle Unterstützung, wo Anpassung an zusätzliche Belastungen nicht möglich ist, etwa durch die Einführung eines sozial gestaffelten Klimageldes Das UBA wird die Erkenntnisse der Studie in seine zukünftige Arbeit einfließen lassen und weitere Forschungsvorhaben zu spezifischen Themen wie klimafreundliche und bezahlbare Ernährung oder klimagerechtes und bezahlbares Wohnen durchführen. Weitere Informationen: Die Studie ist im Rahmen eines Forschungsvorhabens für das UBA zu sozialen Aspekten von Umweltpolitik entstanden. Das Vorhaben wurde durch ein Konsortium aus Öko-Institut e.V., dem Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und dem Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) bearbeitet. Weitere Publikationen aus diesem Vorhaben finden sich auf der UBA-Themenseite „Umweltpolitik sozialverträglich gestalten“
Magdeburg. Sachsen-Anhalts Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten, Sven Schulze, hat eine gemeinsame Initiative der unionsgeführten Agrarressorts der Bundesländer gestartet. In einem Schreiben an die EU-Kommissare Christophe Hansen, Costas Kadis und Jessika Roswall fordern die Länder die vollständige Aufhebung der Naturwiederherstellungsverordnung (NRL) in der nächsten Omnibus-Verordnung. Ziel ist ein neues, praxistaugliches und faires Regelwerk. EU-Verordnung als „Bürokratiemonster“ in der Kritik „Wir begrüßen die fortlaufenden Bemühungen der EU, Bürokratie zu verringern, ausdrücklich“, betont Minister Sven Schulze, der auch Sprecher der CDU-geführten Agrarressorts ist. „Doch die Naturwiederherstellungsverordnung, wie sie umgesetzt werden soll, ist ein Bürokratiemonster und belastet unsere Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft unverhältnismäßig. Das können wir so nicht länger akzeptieren.“ Länder warnen vor erheblichen finanziellen und bürokratischen Lasten Die Länder sehen die derzeitige Ausgestaltung der NRL kritisch. Sie bemängeln, dass der im Trilog gefundene Kompromiss komplex, in seiner Ausgestaltung und Finanzierung unklar ist und die Landwirtschaft die Hauptlast der Wiederherstellung sowie deren Kosten tragen soll. Allein für Deutschland wird ein jährlicher Finanzbedarf von geschätzten 1,7 Milliarden Euro nur für Artikel 4 der Verordnung erwartet, der noch deutlich höher ausfallen könnte. Zudem gebe es bislang kein eigenständiges EU-Finanzierungsinstrument, und die in der Verordnung genannten Finanzierungsmöglichkeiten bleiben unkonkret, sowohl in Bezug auf ihre Art als auch ihren Umfang. Forderung nach praxistauglicher Umsetzung und fairer Lastenverteilung „Wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft stärken und gleichzeitig das wichtige Ziel der Naturwiederherstellung konsequent verfolgen“, so Minister Sven Schulze. „Dies muss jedoch stets im Einklang mit den praktischen Erfordernissen und der Finanzierbarkeit für unsere Betriebe geschehen. Eine aktive Wiederherstellung sollte daher immer mit nachhaltigen Nutzungsformen verbunden werden; ein Nutzungsausschluss darf nur als allerletztes Mittel in Betracht gezogen werden." Hintergrund: Die Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restauration Law, NRL) wurde am 27. Februar 2024 vom Europäischen Parlament angenommen und wird derzeit in nationales Recht umgesetzt. Die unterzeichnenden Bundesländer hatten bereits damals Bedenken geäußert
Origin | Count |
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Bund | 123 |
Europa | 9 |
Land | 5 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 55 |
Text | 64 |
unbekannt | 17 |
License | Count |
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Datei | 2 |
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