The European Climate Law mandates the European Commission to propose a 2040 emissions reduction target by early 2024. In light of the latest report from the European Scientific Advisory Board on Climate Change, the German Environment Agency follows suit and recommends adhering to scientific advice, aiming for the most plausible climate ambition, and setting a domestic 2040 net greenhouse gas emissions reduction target of 95%, compared to 1990. With this 2040 interim target in mind, the paper further discusses the interaction between emissions reductions and sinks, the implications for the current architecture of climate policy (consisting of the three pillars: emissions trading, effort sharing and LULUCF regulations) as well as aspects of regular target reviewing and tightening. Veröffentlicht in Scientific Opinion Paper.
This report analyses the technical provisions related to monitoring and reporting of greenhouse gas emissions under the EU ETS and the 2006 IPCC guidelines for national GHG inventories as of beginning 2014. Differences can lead to different reported CO2 (equivalent) emissions under the EU ETS and in the GHG inventory. Some of these issues may also prevent inventory compilers from using verified emissions reported under the ETS directly for emission reporting in the national GHG inventory. Veröffentlicht in Climate Change | 13/2016.
Deutsche Emissionshandelsstelle zieht positive Bilanz Rund 530 Millionen Zertifikate sind in der Handelsperiode 2005 bis 2007 im Deutschen Emissionshandelsregister transferiert worden. Damit hat mehr als ein Jahresbudget (rund 500 Millionen) der Emissionsberechtigungen in Deutschland den Besitzer gewechselt. Dies bedeutet, dass etwas mehr ein Drittel der ausgegebenen Zertifikate auch gehandelt wurden. Die übrigen Zertifikate wurden von den Anlagenbetreibern direkt zur Erfüllung ihrer Abgabepflichten verwendet. „Die Bilanz für die Pilotphase fällt positiv aus. Die Infrastruktur für den Emissionshandel funktioniert, die Anlagenbetreiber sind mit dem System vertraut und nutzen es”, sagt Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes. „Jetzt kommt es darauf an, dass der Emissionshandel zeigt, was in ihm steckt, indem er Emissionsminderungen im großen Maßstab erwirtschaftet”, so Troge. Auf den Emissionshandel als flexibles Klimaschutzinstrument setzen international immer mehr Staaten und sogar einige Regionen der USA. Die europäischen und insbesondere die deutschen Erfahrungen der Jahre 2005 bis 2007 sind dabei besonders gefragt. Nach der Pilotphase begann am 1. Januar 2008 die zweite Handelsperiode im Europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS). Nunmehr gelten europaweit kleinere nationale Emissionsbudgets. Für Deutschland sind es nur noch insgesamt 453 Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr für die Sektoren Industrie und Energieerzeugung. Ein Teil der Emissionsberechtigungen wird nicht mehr kostenlos ausgegeben, sondern verkauft oder versteigert (40 Millionen pro Jahr). Die Orientierung an technischen Standards löst zunehmend die unentgeltliche Zuteilung auf Basis historischer Emissionen ab. Für die kommenden fünf Jahre gilt zudem eine Lastenteilung zwischen Energiewirtschaft und Industrie: Die Energiewirtschaft übernimmt den Großteil der erforderlichen Kohlendioxid-Emissionsminderungen, die Kraftwerke werden anhand von Effizienzstandards mit Emissionsberechtigungen ausgestattet. Zudem gelten für Industrieanlagen moderate Emissionsminderungsverpflichtungen in Höhe von 1,25 Prozent - bezogen auf die bisherigen Kohlendioxid-Emissionen. Für kleinere Anlagen mit Jahresemissionen von weniger als 25.000 Tonnen Kohlendioxid brauchen die Betreiber die Emissionen nicht zu mindern. Der europäische Emissionshandel zwischen Unternehmen ist damit für die zweite Handelsperiode so aufgestellt, dass das EU-Emissionsminderungsziel für Kohlendioxid und vor allem das deutsche Emissionsminderungsziel nach dem Kyoto-Protokoll im Umfang von 21 Prozent im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 gegenüber 1990 erreicht wird. Einen deutlichen Beitrag können Unternehmen in Deutschland auch mit Minderungen aus bilateralen Klimaschutzprojekten mit Entwicklungsländern, dem Clean Development Mechanism (CDM) des Kyoto-Protokolls, leisten. Darüber hinaus sind Erfahrungen mit der Versteigerung von Emissionsberechtigungen und der Einbeziehung anderer Emissionssektoren - wie dem Flugverkehr – zu sammeln.
In this report we evaluate available options for a variety of aspects around the differentiation of mitigation commitments. We find that for the level of participation, the selection of commitment types, and choice of effort-sharing approaches there is no silver bullet. A portfolio approach that incorporates multiple options may be most suited to ensure environmental effectiveness, cost-effectiveness and political feasibility. Veröffentlicht in Climate Change | 15/2014.
Die Europäische Kommission begrüßte die formelle Annahme des Klima- und Energiepakets und der damit verbundenen Rechtsvorschriften, die auf eine Verringerung der CO2-Emissionen aus neuen Kraftfahrzeugen und Verkehrskraftstoffen abzielen. Das Klima- und Energiepaket umfasst vier Rechtstexte: eine Richtlinie zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS), das rund 40% der Treibhausgasemissionen in der EU abdeckt; eine Entscheidung über die „Lastenverteilung“, die verbindliche einzelstaatliche Zielvorgaben für nicht unter das EU-EHS fallende Emissionen vorgibt; eine Richtlinie mit verbindlichen einzelstaatlichen Zielvorgaben für die Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energiequellen am Energiemix; eine Richtlinie zur Schaffung eines Rechtsrahmens für den sicheren und umweltverträglichen Einsatz von Technologien für die CO2-Abscheidung und -Speicherung. Das Paket wird durch zwei weitere gleichzeitig beschlossene Rechtsakte ergänzt: eine Verordnung, nach der die CO2-Emissionen aus neuen Personenkraftwagen von 2012 bis 2015 schrittweise auf durchschnittlich 120 g/km und bis 2020 weiter auf 95 g/km gesenkt werden müssen. Diese Maßnahme allein wird mehr als ein Drittel der Emissionsreduktionen bewirken, die in den nicht unter das EU-EHS fallenden Sektoren erforderlich sind; eine Überarbeitung der Kraftstoffqualitätsrichtlinie, nach der die Kraftstofflieferanten die Treibhausgasemissionen aus der Produktionskette bis 2020 um 6 % reduzieren müssen. Die sechs Rechtsakte treten 20 Tage nach der für Mai erwarteten Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Under the Paris Agreement (PA), Parties to the UN Framework Convention on Climate Change agreed to limit global warming to "well below 2°C above pre-industrial levels" and to make efforts to "limit the temperature rise to 1.5°C above pre-industrial levels". Achieving these temperature objectives depends imperatively on sufficient national climate action in the mid-term. This study commissioned by the German Environment Agency reveals, that – based on fairness and cost-effectiveness considerations for effort sharing - in particular prosperous and wealthy countries need to re-assess their current commitments under the PA. Veröffentlicht in Climate Change | 39/2019.
Die Konzentrationen an Mikroverunreinigungen überschreiten in vielen Gewässern die gesetzlich vorgegebenen Umweltqualitätsnormen. Zur Reduzierung der Einträge reichen die möglichen Vermeidungsmaßnahmen, wie Anwendungsbeschränkungen oder -verbote über Stoffrecht, Produktrecht, Verminderung von Luftemissionen nicht aus, so dass nur eine nachgeschaltete Abwasserbehandlungstechnik Erfolg verspricht. Dies erfordert die Fortschreibung des Standes der Technik bei der Abwasserbehandlung und die Einführung weitergehender Abwasserbehandlungsverfahren (4. Reinigungsstufe) in den kommunalen Kläranlagen (KA) der Größenklasse 5 sowie kleinerer KA, die in sensitive Gewässer einleiten. Am wirksamsten und kosteneffizientesten sind dabei gegenwärtig die Verfahren der Ozonung und der Aktivkohleadsorption durch Pulveraktivkohle. Für eine gerechte Lastenverteilung sollten Optionen für eine öffentliche Anreizfinanzierung erwogen werden. Veröffentlicht in Position.
The European Climate Law (ECL) mandates the European Commission to propose an emission reduction target for 2040 within six months following the first global stocktake referred to in the Paris Agreement, i.e. by May 2024. The ECL obliges the European Commission to take into account the latest and best scientific findings and to take the recommendations by the European Scientific Advisory Board on Climate Change (Advisory Board) as a point of reference for setting the 2040 climate target. This recommendation was published in the Advisory Board's comprehensive report, published in June 2023, and advises a net greenhouse gas (GHG) emissions reduction by 90-95% for the EU by 2040, relative to 1990, corresponding to a 2030-2050 budget of 11-14 Gt CO2eq. The report provides extensive reasoning and scientific evidence how this target range was derived. The German Environment Agency (UBA) welcomes the timely publication of this report and urges the European Commission and European policy makers to follow scientific advice, aim for the most plausible climate ambition and set an intermediate domestic 2040 net GHG emission reduction target of 95%, compared to 1990. However, a discussion that focuses only on the final figure of the 2040 target would not adequately address the intricate nature of GHG reductions and the essential prerequisites for successfully achieving the target. Therefore, the proposal for the 2040 climate target needs to be supplemented with additional information by the European Commission, allowing politics and stakeholders to evaluate the ambition of different target options, to provide clear guidance on the architecture of the target, in particular regarding the relation of emission reductions and carbon sinks, and to address the burden sharing between sectors and member states. Moreover the 2040 target should not be understood as a single-year target only, but rather as a process of continuous ratcheting up of climate ambition with regular reviews and updates. Quelle: Bericht
Mit dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) hat die Weltgemeinschaft das globale, langfristige Temperaturziel verschärft. Alle Staaten streben damit gemeinsam ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgasemissionen und -senken innerhalb des 21. Jahrhunderts an. Somit ist es unerlässlich, dass weltweit die zugesagten Beiträge zur Minderung von Treibhausgasen (THG) neu bewertet werden. Zudem fordert das ÜvP, dass die jeweiligen Minderungsbeiträge an der größtmöglichen Ambition und den jeweiligen nationalen Kapazitäten angelehnt sind. Diese Studie leitet auf Basis von Fairness- und Kosteneffektivitätserwägungen THG-Minderungsbeiträge für die Zieljahre 2030 und 2050 ab, die mit dem Temperaturzielen (Obergrenzen) des ÜvP vereinbar sind. Die Analyse umfasst diejenigen Länder, deren Emissionen im weltweiten Maßstab einen signifikanten Anteil darstellen und die im internationalen Kontext eine wichtige Rolle einnehmen. Das sind: Brasilien, China, Europäische Union, Indien, Japan, Kanada, die Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschland. Mit dem Vergleich lassen sich Schlüsse auf notwendige Anpassungen der nationalen THG-Minderungsbeiträge ziehen. Die Ergebnisse geben darüber hinaus Auskunft darüber, welche Anstrengungen im jeweiligen nationalen Kontext erbracht werden könnten und darüber, welche Unterstützung von bzw. für andere Staaten geleistet werden sollte. Die Berechnungen mit den beiden Ansätzen zeigen insgesamt, dass im Vergleich zu den Cancun-Zielsetzungen das ambitioniertere, langfristigere Temperaturziel des ÜvP erheblich höhere Klimaschutzanstrengungen erfordert. Quelle: Forschungsbericht
Der Kurzbericht geht der Frage nach, wie regionale Unterschiede bei den Stromnetzentgelten fairer verteilt werden könnten. Ausgangspunkt ist ein Beschluss der Bundesnetzagentur zum teilweisen Ausgleich überdurchschnittlich hoher Netzkosten, welche in einigen Verteilnetzgebieten durch den Anschluss erneuerbarer Energien entstehen. Dieser Schritt trägt zu einer sachgerechten Verteilung der Netzkosten bei, eine umfassendere Netzentgeltreform sollte sich jedoch anschließen. Dazu werden drei Optionen zur Weiterentwicklung der Netzentgeltstruktur vorgestellt, die hinsichtlich ihrer Eignung und rechtlichen Umsetzbarkeit bewertet werden. Im Ergebnis steht die Empfehlung, bundeseinheitliche Netzentgelte anzustreben.
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