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Minister Sven Schulze initiiert Länder-Appell an EU-Kommission: „Das Naturwiederherstellungsgesetz muss praxisnah und fair sein!“

Magdeburg. Sachsen-Anhalts Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten, Sven Schulze, hat eine gemeinsame Initiative der unionsgeführten Agrarressorts der Bundesländer gestartet. In einem Schreiben an die EU-Kommissare Christophe Hansen, Costas Kadis und Jessika Roswall fordern die Länder die vollständige Aufhebung der Naturwiederherstellungsverordnung (NRL) in der nächsten Omnibus-Verordnung. Ziel ist ein neues, praxistaugliches und faires Regelwerk. EU-Verordnung als „Bürokratiemonster“ in der Kritik „Wir begrüßen die fortlaufenden Bemühungen der EU, Bürokratie zu verringern, ausdrücklich“, betont Minister Sven Schulze, der auch Sprecher der CDU-geführten Agrarressorts ist. „Doch die Naturwiederherstellungsverordnung, wie sie umgesetzt werden soll, ist ein Bürokratiemonster und belastet unsere Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft unverhältnismäßig. Das können wir so nicht länger akzeptieren.“ Länder warnen vor erheblichen finanziellen und bürokratischen Lasten Die Länder sehen die derzeitige Ausgestaltung der NRL kritisch. Sie bemängeln, dass der im Trilog gefundene Kompromiss komplex, in seiner Ausgestaltung und Finanzierung unklar ist und die Landwirtschaft die Hauptlast der Wiederherstellung sowie deren Kosten tragen soll. Allein für Deutschland wird ein jährlicher Finanzbedarf von geschätzten 1,7 Milliarden Euro nur für Artikel 4 der Verordnung erwartet, der noch deutlich höher ausfallen könnte. Zudem gebe es bislang kein eigenständiges EU-Finanzierungsinstrument, und die in der Verordnung genannten Finanzierungsmöglichkeiten bleiben unkonkret, sowohl in Bezug auf ihre Art als auch ihren Umfang. Forderung nach praxistauglicher Umsetzung und fairer Lastenverteilung „Wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft stärken und gleichzeitig das wichtige Ziel der Naturwiederherstellung konsequent verfolgen“, so Minister Sven Schulze. „Dies muss jedoch stets im Einklang mit den praktischen Erfordernissen und der Finanzierbarkeit für unsere Betriebe geschehen. Eine aktive Wiederherstellung sollte daher immer mit nachhaltigen Nutzungsformen verbunden werden; ein Nutzungsausschluss darf nur als allerletztes Mittel in Betracht gezogen werden." Hintergrund: Die Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restauration Law, NRL) wurde am 27. Februar 2024 vom Europäischen Parlament angenommen und wird derzeit in nationales Recht umgesetzt. Die unterzeichnenden Bundesländer hatten bereits damals Bedenken geäußert

Interim Report on National Allocation Plans

This study, commissioned by the UK Department for Trade and Industry and Department for the Environment, Food and Rural Affairs, contains the details of in-depth research into member states' National Allocation Plans. The report draws some high-level conclusion as well as providing details of the analysis used to measure NAPs against the EU ETS directive's criteria. The study covers NAPs that had been submitted to the European Commission in final form by the end of July 2004.

Annual review of Member States 'greenhouse gas inventories under the Effort Sharing Decision'

Vernetzung, Weiterentwicklung und Rahmenbedingungen zum Hochlauf strombasierter Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe, Vernetzung, Weiterentwicklung und Rahmenbedingungen zum Hochlauf strombasierter Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe (InnoFuels)

Fairness, Lastenverteilung und Akzeptanz des Mietrechts bei Modernisierungen für Energieeffizienz, Teilvorhaben: Modernisierungsoptionen

Ein bis 2045 fast klimaneutraler Gebäudebestand erfordert große Investitionen in Energieeffizienz, emissionsarme Wärmequellen und Dämmung. Die Kosten der Investitionen sowie die damit verbundenen Heizkostenersparnisse und Komfortsteigerungen müssen zwischen Vermietern und Mietern verteilt werden. Das aktuelle Mietrecht bietet hierfür die Modernisierungsumlage an, die jedoch keine faire Lastenverteilung und damit auch keine Akzeptanz unter Mietern und Vermietern erreicht. FLAMME erarbeitet daher de lege lata et ferenda miet- und heizkostenrechtliche Umlagesysteme und untersucht sie inter- und transdisziplinär bei variierenden CO2-Preisen. Rechtswissenschaftlich wird die Zulässigkeit der Umlagesysteme geprüft. Rechtsethisch werden die Relevanz und die Erfüllung umweltpolitisch anerkannter Prinzipien und verteilungspolitischer Fairnesskriterien erörtert. Ingenieurwissenschaftlich wird geprüft, welche Modernisierungsoptionen unter welchem Mitteleinsatz klimaneutrale Wohngebäude bis 2045 ermöglichen, welche Energieersparnisse zu erwarten sind, wie viel CO2-neutral erzeugte Restenergie eingesetzt werden muss und welche Energiepreise notwendig wären, damit die Modernisierung kostendeckend ist. Darauf aufbauend werden rechtsökonomisch die Wirkungen untersucht, die die Umlagesysteme auf die Kosten-, Nutzen- und Risikoverteilung der Modernisierungen und damit auf Anreize von Vermietern und Mietern haben, Modernisierungen durchzuführen bzw. zu akzeptieren. Um die Zusammenhänge in konkrete Vorschläge umzusetzen, werden sie empirisch gestützt: Mittels repräsentativer Befragungen und ökonometrischer Analysen werden die Präferenzen von Mietern und Vermietern bei variierenden CO2-Preisen und Förderprogrammen bezüglich der Charakteristika der Umlagesysteme und Modernisierungsoptionen ermittelt. FLAMME leitet daraus mit Daten zur Sozialstruktur von Mietern und Vermietern in den Gebäudetypen Abschätzungen der gesamtwirtschaftlichen Verteilungswirkungen der Umlagesysteme ab.

Fairness, Lastenverteilung und Akzeptanz des Mietrechts bei Modernisierungen für Energieeffizienz, Teilvorhaben: Institutionelle Vermieter und gesamtwirtschaftliche Verteilungswirkung

Ein bis 2045 fast klimaneutraler Gebäudebestand erfordert große Investitionen in Energieeffizienz, emissionsarme Wärmequellen und Dämmung. Die Kosten der Investitionen sowie die damit verbundenen Heizkostenersparnisse und Komfortsteigerungen müssen zwischen Vermietern und Mietern verteilt werden. Das aktuelle Mietrecht bietet hierfür die Modernisierungsumlage an, die jedoch keine faire Lastenverteilung und damit auch keine Akzeptanz unter Mietern und Vermietern erreicht. FLAMME erarbeitet daher de lege lata et ferenda miet- und heizkostenrechtliche Umlagesysteme und untersucht sie inter- und transdisziplinär bei variierenden CO2-Preisen. Rechtswissenschaftlich wird die Zulässigkeit der Umlagesysteme geprüft. Rechtsethisch werden die Relevanz und die Erfüllung umweltpolitisch anerkannter Prinzipien und verteilungspolitischer Fairnesskriterien erörtert. Ingenieurwissenschaftlich wird geprüft, welche Modernisierungsoptionen unter welchem Mitteleinsatz klimaneutrale Wohngebäude bis 2045 ermöglichen, welche Energieersparnisse zu erwarten sind, wie viel CO2-neutral erzeugte Restenergie eingesetzt werden muss und welche Energiepreise notwendig wären, damit die Modernisierung kostendeckend ist. Darauf aufbauend werden rechtsökonomisch die Wirkungen untersucht, die die Umlagesysteme auf die Kosten-, Nutzen- und Risikoverteilung der Modernisierungen und damit auf Anreize von Vermietern und Mietern haben, Modernisierungen durchzuführen bzw. zu akzeptieren. Um die Zusammenhänge in konkrete Vorschläge umzusetzen, werden sie empirisch gestützt: Mittels repräsentativer Befragungen und ökonometrischer Analysen werden die Präferenzen von Mietern und Vermietern bei variierenden CO2-Preisen und Förderprogrammen bezüglich der Charakteristika der Umlagesysteme und Modernisierungsoptionen ermittelt. FLAMME leitet daraus mit Daten zur Sozialstruktur von Mietern und Vermietern in den Gebäudetypen Abschätzungen der gesamtwirtschaftlichen Verteilungswirkungen der Umlagesysteme ab.

Fairness, Lastenverteilung und Akzeptanz des Mietrechts bei Modernisierungen für Energieeffizienz

Ein bis 2045 fast klimaneutraler Gebäudebestand erfordert große Investitionen in Energieeffizienz, emissionsarme Wärmequellen und Dämmung. Die Kosten der Investitionen sowie die damit verbundenen Heizkostenersparnisse und Komfortsteigerungen müssen zwischen Vermietern und Mietern verteilt werden. Das aktuelle Mietrecht bietet hierfür die Modernisierungsumlage an, die jedoch keine faire Lastenverteilung und damit auch keine Akzeptanz unter Mietern und Vermietern erreicht. FLAMME erarbeitet daher de lege lata et ferenda miet- und heizkostenrechtliche Umlagesysteme und untersucht sie inter- und transdisziplinär bei variierenden CO2-Preisen. Rechtswissenschaftlich wird die Zulässigkeit der Umlagesysteme geprüft. Rechtsethisch werden die Relevanz und die Erfüllung umweltpolitisch anerkannter Prinzipien und verteilungspolitischer Fairnesskriterien erörtert. Ingenieurwissenschaftlich wird geprüft, welche Modernisierungsoptionen unter welchem Mitteleinsatz klimaneutrale Wohngebäude bis 2045 ermöglichen, welche Energieersparnisse zu erwarten sind, wie viel CO2-neutral erzeugte Restenergie eingesetzt werden muss und welche Energiepreise notwendig wären, damit die Modernisierung kostendeckend ist. Darauf aufbauend werden rechtsökonomisch die Wirkungen untersucht, die die Umlagesysteme auf die Kosten-, Nutzen- und Risikoverteilung der Modernisierungen und damit auf Anreize von Vermietern und Mietern haben, Modernisierungen durchzuführen bzw. zu akzeptieren. Um die Zusammenhänge in konkrete Vorschläge umzusetzen, werden sie empirisch gestützt: Mittels repräsentativer Befragungen und ökonometrischer Analysenwerden die Präferenzen von Mietern und Vermietern bei variierenden CO2-Preisen und Förderprogrammen bezüglich der Charakteristika der Umlagesysteme und Modernisierungsoptionen ermittelt. FLAMME leitet daraus mit Daten zur Sozialstruktur von Mietern und Vermietern in den Gebäudetypen Abschätzungen der gesamtwirtschaftlichen Verteilungswirkungen der Umlagesysteme ab.

Fairness, Lastenverteilung und Akzeptanz des Mietrechts bei Modernisierungen für Energieeffizienz, Teilvorhaben: Anreizwirkungen und Präferenzen

Ein bis 2045 fast klimaneutraler Gebäudebestand erfordert große Investitionen in Energieeffizienz, emissionsarme Wärmequellen und Dämmung. Die Kosten der Investitionen sowie die damit verbundenen Heizkostenersparnisse und Komfortsteigerungen müssen zwischen Vermietern und Mietern verteilt werden. Das aktuelle Mietrecht bietet hierfür die Modernisierungsumlage an, die jedoch keine faire Lastenverteilung und damit auch keine Akzeptanz unter Mietern und Vermietern erreicht. FLAMME erarbeitet daher de lege lata et ferenda miet- und heizkostenrechtliche Umlagesysteme und untersucht sie inter- und transdisziplinär bei variierenden CO2-Preisen. Rechtswissenschaftlich wird die Zulässigkeit der Umlagesysteme geprüft. Rechtsethisch werden die Relevanz und die Erfüllung umweltpolitisch anerkannter Prinzipien und verteilungspolitischer Fairnesskriterien erörtert. Ingenieurwissenschaftlich wird geprüft, welche Modernisierungsoptionen unter welchem Mitteleinsatz klimaneutrale Wohngebäude bis 2045 ermöglichen, welche Energieersparnisse zu erwarten sind, wie viel CO2-neutral erzeugte Restenergie eingesetzt werden muss und welche Energiepreise notwendig wären, damit die Modernisierung kostendeckend ist. Darauf aufbauend werden rechtsökonomisch die Wirkungen untersucht, die die Umlagesysteme auf die Kosten-, Nutzen- und Risikoverteilung der Modernisierungen und damit auf Anreize von Vermietern und Mietern haben, Modernisierungen durchzuführen bzw. zu akzeptieren. Um die Zusammenhänge in konkrete Vorschläge umzusetzen, werden sie empirisch gestützt: Mittels repräsentativer Befragungen und ökonometrischer Analysenwerden die Präferenzen von Mietern und Vermietern bei variierenden CO2-Preisen und Förderprogrammen bezüglich der Charakteristika der Umlagesysteme und Modernisierungsoptionen ermittelt. FLAMME leitet daraus mit Daten zur Sozialstruktur von Mietern und Vermietern in den Gebäudetypen Abschätzungen der gesamtwirtschaftlichen Verteilungswirkungen der Umlagesysteme ab.

Fairness, Lastenverteilung und Akzeptanz des Mietrechts bei Modernisierungen für Energieeffizienz, Teilvorhaben: Ausgleich von umweltpolitischen Prinzipien und Fairnesskriterien, Praxistransfer und Projektsteuerung

Ein bis 2045 fast klimaneutraler Gebäudebestand erfordert große Investitionen in Energieeffizienz, emissionsarme Wärmequellen und Dämmung. Die Kosten der Investitionen sowie die damit verbundenen Heizkostenersparnisse und Komfortsteigerungen müssen zwischen Vermietern und Mietern verteilt werden. Das aktuelle Mietrecht bietet hierfür die Modernisierungsumlage an, die jedoch keine faire Lastenverteilung und damit auch keine Akzeptanz unter Mietern und Vermietern erreicht. FLAMME erarbeitet daher de lege lata et ferenda miet- und heizkostenrechtliche Umlagesysteme und untersucht sie inter- und transdisziplinär bei variierenden CO2-Preisen. Rechtswissenschaftlich wird die Zulässigkeit der Umlagesysteme geprüft. Rechtsethisch werden die Relevanz und die Erfüllung umweltpolitisch anerkannter Prinzipien und verteilungspolitischer Fairnesskriterien erörtert. Ingenieurwissenschaftlich wird geprüft, welche Modernisierungsoptionen unter welchem Mitteleinsatz klimaneutrale Wohngebäude bis 2045 ermöglichen, welche Energieersparnisse zu erwarten sind, wie viel CO2-neutral erzeugte Restenergie eingesetzt werden muss und welche Energiepreise notwendig wären, damit die Modernisierung kostendeckend ist. Darauf aufbauend werden rechtsökonomisch die Wirkungen untersucht, die die Umlagesysteme auf die Kosten-, Nutzen- und Risikoverteilung der Modernisierungen und damit auf Anreize von Vermietern und Mietern haben, Modernisierungen durchzuführen bzw. zu akzeptieren. Um die Zusammenhänge in konkrete Vorschläge umzusetzen, werden sie empirisch gestützt: Mittels repräsentativer Befragungen und ökonometrischer Analysenwerden die Präferenzen von Mietern und Vermietern bei variierenden CO2-Preisen und Förderprogrammen bezüglich der Charakteristika der Umlagesysteme und Modernisierungsoptionen ermittelt. FLAMME leitet daraus mit Daten zur Sozialstruktur von Mietern und Vermietern in den Gebäudetypen Abschätzungen der gesamtwirtschaftlichen Verteilungswirkungen der Umlagesysteme ab.

Verteilung der Netzkosten der Energiewende

Der Kurzbericht geht der Frage nach, wie regionale Unterschiede bei den Stromnetzentgelten fairer verteilt werden könnten. Ausgangspunkt ist ein Beschluss der Bundesnetzagentur zum teilweisen Ausgleich überdurchschnittlich hoher Netzkosten, welche in einigen Verteilnetzgebieten durch den Anschluss erneuerbarer Energien entstehen. Dieser Schritt trägt zu einer sachgerechten Verteilung der Netzkosten bei, eine umfassendere Netzentgeltreform sollte sich jedoch anschließen. Dazu werden drei Optionen zur Weiterentwicklung der Netzentgeltstruktur vorgestellt, die hinsichtlich ihrer Eignung und rechtlichen Umsetzbarkeit bewertet werden. Im Ergebnis steht die Empfehlung, bundeseinheitliche Netzentgelte anzustreben.

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