Das Vorhaben InNoPack verfolgt das Kernziel einen Beitrag zu Ressourcenschonung und nachhaltiger Entwicklung zu leisten, indem innovative und abfallvermeidende Systemlösungen für den verpackungslosen Verkauf von Lebensmitteln entwickelt werden. Damit durch Verzicht auf Verpackung ein solcher Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zu einem ökologisch verträglicheren Lebensmittelkonsum geleistet werden kann, sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, welche sich in den Teilzielen des Vorhabens wiederfinden: 1) Alternative Verpackungskonzepte bzw. Unverpackt-Lösungen können bzw. dürfen nicht erst im Einzelhandel beginnen. Aus diesem Grund sollen die dem Lebensmitteleinzelhandel vorgeschaltete Kette von Pack- und Logistikprozessen untersucht werden, um Anpassungsmöglichkeiten zu identifizieren, die Ressourcen einsparen und Lebensmittelverluste minimieren. 2) Zu den Kernanforderungen an Verpackungen gehören der Schutz vor mechanischen, biologischen, chemischen Einflüssen und die Gewährleistung einer Mindesthaltbarkeit. Der Umstieg auf 'unverpackt' und Mehrweggebinde kann diesbezüglich eine große Herausforderung darstellen. Vor diesem Hintergrund bezieht sich das zweite Teilziel auf die Berücksichtigung der Vermeidung von Lebensmittelabfällen oder Reduzierungen der Qualität von Lebensmitteln bei der Entwicklung von Unverpackt-Konzepten. 3) Das grundsätzliche Potential zur Vermeidung von Verpackungsabfällen und Verringerung der ökologischen Wirkungen durch Unverpackt-Lösungen kann nur gehoben werden, wenn die Lösungen von den Kund*innen in der Breite akzeptiert werden. Das dritte Teilziel stellt von daher auf die Entwicklung von Konzepten ab, welche Verbrauchwünsche berücksichtigen und somit für die Breite der Kund*innen geeignet sind und nicht nur auf Nischenanwender (bspw. LOHAS) abzielen.
Das Vorhaben InNoPack verfolgt das Kernziel einen Beitrag zu Ressourcenschonung und nachhaltiger Entwicklung zu leisten, indem innovative und abfallvermeidende Systemlösungen für den verpackungslosen Verkauf von Lebensmitteln entwickelt werden. Damit durch Verzicht auf Verpackung ein solcher Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zu einem ökologisch verträglicheren Lebensmittelkonsum geleistet werden kann, sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, welche sich in den Teilzielen des Vorhabens wiederfinden: 1) Alternative Verpackungskonzepte bzw. Unverpackt-Lösungen können bzw. dürfen nicht erst im Einzelhandel beginnen. Aus diesem Grund sollen die dem Lebensmitteleinzelhandel vorgeschaltete Kette von Pack- und Logistikprozessen untersucht werden, um Anpassungsmöglichkeiten zu identifizieren, die Ressourcen einsparen und Lebensmittelverluste minimieren. 2) Zu den Kernanforderungen an Verpackungen gehören der Schutz vor mechanischen, biologischen, chemischen Einflüssen und die Gewährleistung einer Mindesthaltbarkeit. Der Umstieg auf 'unverpackt' und Mehrweggebinde kann diesbezüglich eine große Herausforderung darstellen. Vor diesem Hintergrund bezieht sich das zweite Teilziel auf die Berücksichtigung der Vermeidung von Lebensmittelabfällen oder Reduzierungen der Qualität von Lebensmitteln bei der Entwicklung von Unverpackt-Konzepten. 3) Das grundsätzliche Potential zur Vermeidung von Verpackungsabfällen und Verringerung der ökologischen Wirkungen durch Unverpackt-Lösungen kann nur gehoben werden, wenn die Lösungen von den Kund*innen in der Breite akzeptiert werden. Das dritte Teilziel stellt von daher auf die Entwicklung von Konzepten ab, welche Verbrauchwünsche berücksichtigen und somit für die Breite der Kund*innen geeignet sind und nicht nur auf Nischenanwender (bspw. LOHAS) abzielen.
Abfälle sind nach Herkunft und Zusammensetzung verschieden, wodurch ihre Entsorgungsmöglichkeiten wesentlich beeinflusst werden. Mineralische Abfälle stellen mit ca. 55 % (ca. 230 Mio. Tonnen) den mit Abstand größten Abfallstrom in Deutschland dar. Im Kontext nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensweise ist ihre verstärkte Nutzung als Roh- oder Baustoff ein Schlüsselelement gelungener Kreislaufwirtschaft. Sie bieten ein hohes Potenzial wiederverwendet, recycelt oder stofflich verwertet und als Mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt zu werden. Seit dem 1. Januar 2025 gilt deutschlandweit eine Getrenntsammlungspflicht fürTextilabfälle. Das Bundesumweltministerium hat hierzu Fragen und Antworten veröffentlicht. Informationen über Entsorgungsmöglichkeiten vor Ort können auch die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Sachsen-Anhalts geben. Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten, unterliegen besonderen Anforderungen an die Entsorgung nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 . Danach sind die POP in Abfällen bei Überschreiten der Grenzwerte des Anhangs IV dieser Verordnung grundsätzlich zu zerstören. Die Einstufung POP-haltiger Abfälle als gefährlich richtet sich nach Nr. 2.2.3 der Einleitung zur Abfallverzeichnis-Verordnung . Für bestimmte als nicht gefährlich eingestufte POP-haltige Abfälle regelt die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Getrennthaltungs-, Nachweis- und Registerpflichten. Damit können die Anforderungen an die Zerstörung der POP-Bestandteile im Abfall nachvollzogen werden. Für die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle gelten zusätzliche Hinweise des LVwA . Hilfreiche Informationen zu POP-haltigen Abfällen sind auch auf den Seiten des Umweltbundesamts verfügbar. Informationen des LAU Untersuchungen zur Relevanz von neuen persistenten organischen Schadstoffen in Abfällen und deren Auswirkungen auf die Abfalleinstufung und die Entsorgungswege in Sachsen-Anhalt (Kurzbericht) Hersteller, Importeure und Vertreiber von gebrauchten Verpackungen haben im Rahmen der Produktverantwortung Rücknahme- und Verwertungspflichten für ihre Verpackungen. Insbesondere bei Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, besteht eine Systembeteiligungspflicht. Für Anfallstellen, die den privaten Haushalten gleichgestellt sind, kann die Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen entfallen, wenn sie an einer Branchenlösung teilnehmen. Die in Sachsen-Anhalt festgestellten Dualen Systeme finden Sie hier . Die zuständige Behörde für die Genehmigung ist das Landesamt für Umweltschutz . Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt die in § 26 VerpackG genannten Aufgaben. Dazu gehören u.a. die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in einem Verpackungsregister zu führen, Datenmeldungen wie die bisherigen Vollständigkeitserklärungen und weitere Meldungen von Herstellern und dualen Systemen zu plausibilisieren, Anzeigen von Branchenlösungen entgegen zu nehmen und Marktanteile der dualen Systeme und Branchenlösungen zu berechnen und zu veröffentlichen. Bestimmte Verpackungen für Einweggetränke unterliegen seit 2005 bzw. 2006 der Pfandpflicht. Fachinformation des LAU "Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen" Bei der Verwertung von Bioabfall sind Vorgaben zur Hygiene der Komposte und Gärrückstände sowie zur Güteüberwachung zu beachten. Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug der Bioabfallverordnung zu gewährleisten, wurden Hinweise für die Vollzugsbehörden erarbeitet und veröffentlicht. Aktion Biotonne Deutschland Warum Plastiktüten oder -teile, Gummibänder oder ähnliche Fremdstoffe nicht in die Biotonne gehören? Diese Materialien, meist aus Erdöl hergestellt, benötigen viel Zeit um sich zu zersetzen. Sie werden aber kaum biologisch abgebaut. Übrig bleiben Reste und Mikrobestandteile, die über den Boden oder Tiere in die Nahrungskette gelangen, das Grundwasser oder die Weltmeere verunreinigen. Mehr Informationen Lebensmittelabfälle und -verluste zu reduzieren, ist ein erklärtes Ziel auf globaler, europäischer und nationaler Ebene. Initiativen und Projekte, die zu einer Verringerung der Lebensmittelverschwendung beitragen, werden in der Initiative "Zu gut für die Tonne" vorgestellt. Studie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen in Sachsen-Anhalt Zur besseren Überwachung der Entsorgung von Abfällen aus der mechanischen Behandlung wurden Recherchen und Untersuchungen an Abfallbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt durchführt. Bewertungskriterien zur Optimierung der behördlichen Überwachung wurden herausgearbeitet. Ausgediente Elektro- und Elektronikaltgeräte, Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Müll sondern in die Sammel- oder Rücknahmestelle. Sie enthalten viele Wertstoffe (Metalle, Kunststoffe, Glas), die wiederverwendet werden können. In ihnen können sich aber auch Schadstoffe wie Schwermetalle, bromierte Flammschutzmittel, FCKW oder Asbest befinden. Diese müssen getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden. Kommunale Sammelstellen oder Rücknahmestelle im Handel sichern ein hochwertiges Recycling in dafür spezialisierten Entsorgungsunternehmen. Faltblatt des LAU "Wohin mit dem Elektroschrott" (pdf 5 MB) Sammelstellenfinder Altbatterien und Akkumulatoren richtig entsorgen: Informationen des Umweltbundesamts (UBA) Hinweise zur richtigen Entsorgung von Altmedikamenten finden Sie in diesem Flyer . (2 MB) Das Bundesumweltministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie 13 Bundesländer, Verbände und Unternehmen haben eine Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm verabschiedet. Ziel ist, den Ausbau der Anlagenkapazitäten zu forcieren und die den Fortschritt bei der Phosphor-Rückgewinnung zu begleiten. mehr Informationen des Landesamtes für Umweltschutz Der Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung wurden in einem Projekt des LAU erfasst. Die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt wurden prognostiziert. Die Ergebnisse sind im Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Stand und Prognose 2022" (pdf-Dateien, 9,5 MB, barrierefrei) dargestellt.
Lebensmittel sind in unserer heutigen Gesellschaft vielerorts zu einfachen Konsumgütern geworden, denen nicht so viel Wertschätzung entgegengebracht wird, wie sie verdienen. Deshalb ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts Lebensmittel wieder mehr wertschätzen und zukünftig noch mehr Lebensmittelabfälle im Land vermieden werden. Bei "Zu gut für die Tonne!" handelt es sich um die Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft , die auf anschauliche Art und Weise das Thema der Vermeidung von Lebensmittelabfällen beleuchtet. Es werden Tipps und Tricks gegeben, damit jedermann im persönlichen Umfeld Lebensmittel vor der Tonne bewahren kann. Schon neugierig geworden? Dann geht es gleich hier zur Initiative Zu gut für die Tonne! Mit der Kampagne „Sachsen-Anhalt macht mit.“ will Sachsen-Anhalt aktiv dazu beitragen, die Initiative Zu gut für die Tonne! des Bundes im Land Sachsen-Anhalt zu unterstützen. Dazu werden Informationen über und Materialien der Initiative Zu gut für die Tonne! in landeseigenen Aktionen und Veranstaltungen integriert. Streuobstwiesen, Obstbäume und -sträucher in Alleen, in Gärten und an Wegesrändern liefern eine Vielzahl schmackhafter Früchte, die mitunter allein nicht geerntet werden können. Durch die Markierung mit einem gelben Band wird signalisiert, dass für den Eigenbedarf gratis gepflückt werden kann. Ziel ist es, für die regionale Nutzung und Wertschätzung heimischer Produkte zu werben, ihre Weiterverarbeitung zu unterstützen und vor allem Kindern die Verwertung saisonaler Lebensmittel nahe zu bringen. Beteiligen können sich alle, denen Bäume und Sträucher gehören: Kommunen, Vereine und Verbände oder private Eigentümer... Gelbe Bänder, Informationsmaterial und Hinweistafeln werden (solange der Vorrat reicht) kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dafür ist ein Teilnehmerbogen auszufüllen, den Sie unter www.GelbesBandLSA(at)mwu.sachsen-anhalt.de anfordern können. Radweg von Elbenau nach Randau und Apfelwerder: Äpfel, Birnen, Pflaumen Schönebeck, Wilhelm-Dümling-Straße, Auffahrt Schießplatz: Äpfel Schönebeck, Parkplatz Magdeburger Straße Höhe Westfriedhof: Nüsse Schönebeck, Blauer Steinweg zwischen Wohngebiet und Industriepark: Äpfel, Kirschen Schönebeck, Spielplatz Luisenstraße: Haselnüsse Streuobstwiese Bierer Berg am Parkplatz: Äpfel, Birnen, Kirschen, Brombeeren ländlicher Weg Lostau – Gerwisch, alter Bahndamm Richtung Ziegelei: Äpfel, Birnen, Pflaumen, Süß- und Sauerkirschen ländlicher Weg Möser – Pietzpuhl: Äpfel, Pflaumen verschiedene Straßen und Wege in der Ortslage und an Feldwegen rund um Rochau: Äpfel, Pflaumen, Süß- und Sauerkirschen, Birnen Bitte beachten: Nur auf gekennzeichneten Flächen ernten! Sorgsam mit fremden Eigentum umgehen! Keine Pflanzen beschädigen! Vorsichtig sein, um Verletzungen zu vermeiden! Im Rahmen der Initiative hat das Umweltministerium Sachsen-Anhalt gemeinsam mit einigen lokalen Entsorgern die Aktion "Lebensmittel wertschätzen! Sachsen-Anhalt macht mit" gestartet. Ziel dieser Aktion ist es, die Bürgerinnen und Bürger des Landes für das Thema der Lebensmittelabfälle zu sensibilisieren. Mehr Informationen für die Entsorgung von Abfällen vor Ort beim zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger . Zu gut für die Tonne! – Bundespreis des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für herausragende Projekte und Ideen, Pioniergeist und Engagement zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung. Ausgezeichnet werden je ein Projekt aus den Kategorien Landwirtschaft & Produktion, Handel, Gastronomie, Gesellschaft & Bildung sowie Digitalisierung. Aktionswoche Deutschland rettet Lebensmittel : Aufruf zu Mitmach-Aktionen vor Ort oder Online-Formate für kreative Ideen, wie Lebensmittel insbesondere in Privathaushalten gerettet, sinnvoll verwertet und so wertgeschätzt werden können Die Erzeugung von Lebensmitteln benötigt Fläche und Wasser. Zusätzlich entstehen Emission beim Anbau und Transport, um nur einige relevante Umweltaspekte zu benennen. Werden Lebensmittel nun zu Abfall, wurden all die zuvor genannten Ressourcen umsonst verwendet und klimaschädliche Emissionen unnötig erzeugt. Deutschland hat sich verpflichtet bis 2030 die Menge an Lebensmittelabfällen entlang der Wertschöpfungskette deutlich zu reduzieren. Auch das Land Sachsen-Anhalt will seinen Teil zur Zielerreichung beitragen. Doch was sind überhaupt Lebensmittelabfälle? Wie viel Lebensmittelabfälle fallen deutschlandweit an und wie viele Lebensmittel landen bei den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt in der Tonne? Die wichtigsten Antworten sind auf unserer Seite Lebensmittelabfälle zu finden. Ein Überblick zum Thema der Vermeidung von Lebensmittelabfällen in Sachsen-Anhalt ist hier dargestellt. Damit ein Lebensmittel zu Hause oder in der Kantine landet, muss es zunächst angebaut, verarbeitet und verkauft werden. An all diesen Schritten treten Verluste auf, die es zu reduzieren gilt. Daher müssen in allen fünf Stufen der Wertschöpfungskette von Lebensmitteln Maßnahmen erarbeitet und durchgeführt werden, um die gesetzten Reduktionsziele zu erreichen. Um eine bestmögliche Zusammenarbeit zu ermöglichen, wurde vom Bund unter Beteiligung der Länder eine " Nationale Strategie gegen Lebensmittelverschwendung " erarbeitet. Sie stellt eine Plattform zur Koordination von Maßnahmen dar und dient der Verbreitung von Best-Practice-Beispielen. Eine Übersicht über bereits stattfindende Maßnahmen im Bundesgebiet gibt es hier . Bessere Aufklärung der Verbraucher und Erhöhung der Wertschätzung der Lebensmittel stehen im Land an oberster Stelle. Unter Einbeziehung aller Akteure vom Erzeuger bis zum Verbraucher möchte die Landesregierung deshalb auf breiter Basis informieren, Dialogprozesse anstoßen und Maßnahmen initiieren. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen im Land zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu optimieren und Akteure zusammenzuführen. Mit mehr Öffentlichkeitsarbeit soll die Wertschätzung von Lebensmitteln gesteigert werden. In der Aus– und Fortbildung, in den Unterricht von Schulen und in den Kindergärten soll das Thema noch besser integriert werden. Hierbei kommt es auf vier wichtige Fragen an: Wie viel? – Wie viele Lebensmittel werden wirklich benötigt? - Bedarfsgerechtes Einkaufen rettet Lebensmittel und spart Geld! Wie lang? – Wie lange sind die Lebensmittel haltbar? - ein überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Todesurteil, sehen, riechen und schmecken rettet Lebensmittel! Wohin? – Wie werden verschiedene Lebensmittel richtig gelagert? - Kühlschrank, Brotkorb oder Etagere, jedes Lebensmittel hat seinen Lieblingsplatz! Wozu? – Wofür können Reste kreativ verwendet werden? - Altes Brot kann mehr als schimmeln! Antwort auf diese Fragen und viele weitere Anregungen gibt es auf " Zu gut für die Tonne! ". Wer über das Thema nicht nur lesen, sondern es auch sehen möchte, dem sei der Film „TASTE THE WASTE“ (zu Deutsch: „Probiere den Müll“) auf der gleichnamigen Website von Valentin Thurn empfohlen. In 90 Minuten zeigt dieser, welches Ausmaß die Lebensmittelverschwendung annehmen kann. Das REFOWAS-Projekt zeigt viele Möglichkeiten auf, Lebensmittelverluste im Außer-Haus-Verzehr zu reduzieren. Speziell für die Schulverpflegung, wurden wichtige Untersuchungen durchgeführt sowie ansprechende Materialien und Hilfsmittel erarbeitet. Unter dem Titel „Klimagesunde Schulverpflegung“ hat die Verbraucherzentrale NRW, einen hilfreichen Leitfaden erarbeitet: zur Klimagesunden Schulverpflegung . Die Kompetenzstelle Außer-Haus-Verpflegung führt den Dialog in der Branche zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Sie überprüft und dokumentiert die Erfolge bei der Umsetzung der Zielvereinbarung des Sektors. Im Bereich des Handels können Best-Practice-Beispiele auf der Bund-Länder-Seite gefunden werden, die sich vielleicht auch in Ihrem Bereich durchführen lassen. Für Bäckereibetriebe, wird auf der mit dem „Zu gut für die Tonne!“-Bundespreis 2019 ausgezeichneten Website www.foodtracks.de ein speziell abgestimmtes Controlling-System angeboten, das es ermöglicht, Lebensmittelverluste in diesem Bereich zu minimieren. " Food Promotions - ein Leitfaden für Hersteller " erklärt, wie man Werbeaktionen für Lebensmittel entwickelt, die helfen Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Nützlich Anregungen finden sich auf der Seite: https://zugutfuerdietonne.de/strategie/dialogforen/verarbeitung Nützlich Anregungen finden sich auf der Seite: https://zugutfuerdietonne.de/strategie/dialogforen/primaerproduktion Neben „Zu gut für die Tonne!“ gibt es noch viele weitere Seiten, die wichtige Informationen zur Wertschätzung von Lebensmitteln oder zur Vermeidung der Verschwendung von Lebensmitteln haben. WWF Das große Wegschmeißen Themenseite und Studie der World Wide Found For Nature Stiftung zum Stand der Lebensmittelverschwendung in Deutschland Ausstellung „ÜberLebensmittel“ Wanderausstellung zum Thema Lebensmittel der Deutschen Bundesstiftung Umwelt Mehrwert NRW Infoportal der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, das sich ausführlich mit dem Thema Lebensmittelverschwendung befasst
Deutschland ist nach EU-Recht verpflichtet, spätestens für das Berichtsjahr 2024 Lebensmittelabfälle gründlich zu messen. Ziel des Globalvorhabens ist, diese gründliche Messung durchzuführen. Das Globalvorhaben setzt an dem ReFo-Vorhaben 'Ermittlung der Lebensmittelabfälle in Deutschland im Jahr 2020, Erfüllung der Berichtspflicht gegenüber der EU-Kommission im Jahr 2022 und Ableitung von Handlungsempfehlungen' (FKZ 3721 34 309 0) (Laufzeit bis voraussichtlich Ende April 2023) an. In jenem Vorhaben werden die Lebensmittelabfälle auf Grundlage vorhandener, auch älterer Daten ermittelt. Für die nächste, spätestens im Jahr 2024 durchzuführende Erhebung ist gründlich zu messen. Kernelement dieser gründlichen Messung wird die Ermittlung belastbarer Abfallkoeffizienten sein, für die (weitere) Abfallsortieranalysen durchzuführen sind.
Das Erste Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes vom 27. Januar 2021 wurde am 8. Februar 2021 verkündet und ist am 9. Februar 2021 in Kraft getreten (BGBl. I S. 140). Es verbietet Letztvertreibern ab dem 1. Januar 2022 das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die dafür konzipiert und bestimmt sind, in der Verkaufsstelle gefüllt zu werden. Ausgenommen von diesem Verbot sind leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern, die entweder zur Gewährleistung der erforderlichen Hygiene notwendig oder als Erstverpackung für lose Lebensmittel vorgesehen sind, sofern dies zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beiträgt. Verstöße gegen dieses Verbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, welche die zuständigen Behörden mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro ahnden können. Um eine Abgabe oder einen Abverkauf noch vorhandener leichter Kunststofftragetaschen im Handel zu ermöglichen, gilt das Verbot erst ab dem 1. Januar 2022. Ziel des Gesetzes ist es, eine weitere erhebliche Reduzierung von leichten Kunststofftragetaschen in Deutschland zu erreichen. Insbesondere soll erreicht werden, dass sich auch diejenigen Letztvertreiber, die sich bisher nicht an der Vereinbarung des Bundesumweltministeriums mit dem Handel zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen aus dem Jahr 2016 beteiligt haben, keine leichten Kunststofftragetaschen mehr in Verkehr bringen. Das Verbot soll zudem die Ressourceneffizienz in Deutschland weiter verbessern sowie Umweltbelastungen durch das Wegwerfen von leichten Kunststofftragetaschen in die Umwelt ("Littering") verringern. Die Regelung dient zugleich der Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Danach müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, um eine dauerhafte Verringerung des Verbrauchs an leichten Kunststofftragetaschen in ihrem Hoheitsgebiet zu erreichen. Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Ein übergeordnetes rechtliches Rahmenwerk ist nicht vorhanden.
Alternativen zum Neukauf: secondhand, teilen, tauschen und leihen spart Geld und schont die Umwelt So können Sie Neukäufe vermeiden Kaufen Sie gebraucht anstatt neu. Nutzen Sie Konsumgegenstände, aber auch Fahrzeuge oder Wohnungen gemeinsam mit anderen Menschen. Leihen Sie Gegenstände aus, wenn Sie diese nur selten benötigen. Verkaufen, verschenken oder tauschen Sie Produkte, die Sie nicht mehr nutzen. Nutzen Sie dafür Ihre Kontakte, Online-Plattformen und lokale Angebote. Gewusst wie Neukauf schadet der Umwelt: Für die Rohstoffgewinnung, die Produktion, den Transport und den Vertrieb von Konsumgegenständen werden Ressourcen benötigt sowie Treibhausgase emittiert. Dennoch liegt ein Großteil der Dinge in der meisten Zeit ungenutzt herum. Wenn wir Konsumgüter gebraucht kaufen, teilen, tauschen, leihen und nicht mehr Genutztes weitergeben, müssen insgesamt weniger Dinge hergestellt und gelagert werden. Damit können Ressourcen geschont, Treibhausgasemissionen vermieden und somit die Umweltbelastung verringert werden. Secondhand spart Geld: Viele neu gekaufte Konsumgüter verlieren einen erheblichen monetären Wert nach kurzer Nutzungszeit. Daher kann durch die Wahl von gebrauchten Produkten viel Geld gespart werden – ob bei Fahrzeugen, Kleidung, Büchern, Spielzeugen oder Möbeln. Auch bei elektronischen Geräten ist es in der Regel günstiger, diese gebraucht anstatt neu zu erwerben. Sogenannte refurbishte Geräte (z.B.: bei rebuy ) bieten Ihnen Sicherheit: Ihre Funktionsfähigkeit wurde geprüft und sie werden mit Gewährleistung verkauft. Nutzen Sie Ihre sozialen Kontakte sowie gemeinnützige und kommerzielle Anbieter: Fragen Sie im Verwandten- und Freundeskreis, ob Sie Dinge gebraucht übernehmen können, bevor Sie etwas neu kaufen. Alternativ gibt es den ganz klassischen Flohmarkt sowie Secondhand- und Umsonstläden . Auch nehmen die Flohmarkt- und Verschenke-Gruppen bei Messanger-Dienstleistern und in den Sozialen Medien zu. Bei verschiedenen Internetplattformen und Apps für Gebrauchtwaren können Sie auch überregional fündig werden (z.B. ebay , Kleinanzeigen , Vinted , refurbed , Medimops ). Gebrauchte Dinge sollten Sie vor dem Kauf möglichst prüfen. Zwar unterliegen auch gebrauchte Gegenstände aus privater Hand grundsätzlich dem Gewährleistungsrecht. Jedoch können Privatverkäufer*innen – anders als gewerbliche Verkäufer – die Gewährleistung ausschließen, indem sie eindeutig darauf hinweisen. Tauschen statt Kaufen: Bei manchen Produktgruppen, wie Kleidung und Büchern, bietet sich das Tauschen an, um sich ungenutzter Exemplare zu entledigen und sich neu einzudecken. In vielen Städten werden auch regelmäßig Kleidertauschpartys veranstaltet. Hier können alle Teilnehmenden mitbringen, was sie nicht mehr benötigen und kostenfrei mitnehmen, was ihnen gefällt. In der Liste öffentlicher Bücherschränke in Deutschland sind frei zugängliche Orte zum Büchertausch aufgeführt. Besitz bedeutet Aufwand: Der Besitz von Konsumgegenständen geht damit einher, dass diese ausgewählt, gekauft, gereinigt, gepflegt, repariert und manchmal auch versichert werden müssen. Hinzu kommt der notwendige Platzbedarf. Nutzen statt besitzen Häufig ist es einfacher, günstiger und ökologischer, Gegenstände, die nur selten verwendet werden, zu leihen oder zu mieten, anstatt zu kaufen. Dazu gehören beispielsweise Bohrmaschinen, Babyausstattung, Bücher und festliche Kleidung. Insbesondere innerhalb der Familie, im Freundes- und Kollegenkreis sowie in der Nachbarschaft ist das Leihen und Verleihen von Gegenständen häufig unkompliziert möglich. Auch hier gibt es Webseiten wie pumpipumpe , Tauschticket , nebenan.de und fainin , um Gegenstände aus privater Hand auszuleihen und zu verleihen. Zudem bieten viele kommerzielle Anbieter, wie Baumärkte, den Verleih von Elektro- und Elektronikgeräten an. Nutzen Sie Büchereien: Büchereien werden durch die öffentliche Hand gefördert und ermöglichen es, Bücher kostenfrei oder gegen einen geringen Mitgliedsbeitrag auszuleihen. In vielen Büchereien können auch DVDs, Musik-CDs, Spiele und digitale Medien ausgeliehen werden. Manche Büchereien vermieten Räume oder veranstalten Events wie Repair Cafés. In vielen Städten gibt es zudem eine Bibliothek der Dinge . Dort können Gegenstände wie Werkzeuge, Elektrogeräte, Sportgeräte, Partyzubehör, Spielzeug und Musikinstrumente ausgeliehen werden. Für Kleidung gibt es diverse Anbieter, von denen einige hier vorgestellt werden. Fahrzeuge teilen: In vielen Regionen Deutschlands wird Carsharing angeboten. Wenn weniger private Autos unterwegs sind, wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch weniger öffentlicher Raum für das Parken benötigt. In vielen Großstädten können auch (Lasten-)Fahrräder und Roller gemietet werden. Falls es keinen Carsharing-Anbieter gibt: Viele Autobesitzer*innen nutzen ihr Fahrzeug nur unregelmäßig und können es darüber hinaus an Im Freundeskreis und an Nachbarn*Nachbarinnen verleihen. Für einzelne Strecken können auch Fahrgemeinschaften praktisch, geldsparend und umweltschonend sein. Smartphones möglichst lange nutzen Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Elektrogeräte länger nutzen Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Produkte lange nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Smartphones möglichst lange nutzen Elektrogeräte länger nutzen Produkte lange nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz G emeinschaftliches Wohnen: Sei es in einer gemeinsamen Wohnung (als klassische Wohngemeinschaft) oder innerhalb eines Hauses oder Häuserkomplexes – das gemeinschaftliche Wohnen spart Kosten und schont die Umwelt. Außerdem ermöglichen gemeinschaftliche Wohnformen gegenseitige Hilfe und Unterstützung. Wohngemeinschaften oder Mitbewohner*innen können über Internetplattformen gefunden werden. Gartenprojekte und Lebensmittel: Gerade in Großstädten, wo der Platz knapp ist, haben sich in den letzten Jahren zahlreiche gemeinschaftliche Gartenprojekte etabliert. Die Bandbreite dieser Projekte ist vielfältig und reicht vom kleinen Beet in einer vom Nachbarschaftsverein bewirtschafteten Brache bis hin zur Solidarischen Landwirtschaft , bei der monatlich ein fester Betrag gezahlt wird und frisches Obst und Gemüse quasi als Dividende ausgeschüttet wird. Auch die Weitergabe von Nahrungsmitteln (z.B. über Foodsharing ) hat viele Mitstreiter*innen gefunden, die dazu beispielsweise die Gruppenfunktion in sozialen Netzwerken nutzen. Die App TooGoodTooGo bietet niedrigschwellig die Möglichkeit, Lebensmittel von Gastronomiebetrieben und Supermärkten zu retten. Zudem gibt es einige Online-Versandhändler, bei denen Lebensmittel, die im Handel aussortiert wurden, beispielsweise wegen Verpackungsumstellungen, Überproduktionen, Transportschäden sowie und kurzem Mindesthaltbarkeitsdatum zu günstigen Preisen bestellt werden können (z.B. Motatos , Sirplus , Lebensmittel-Sonderposter.de ). Was Sie noch tun können: Nutzen Sie, was Sie haben, solange wie möglich. Pflegen und reparieren Sie Ihre Dinge. Betrachten Sie die Gegenstände/den Inhalt Ihrer Wohnung und insbesondere Ihres Kleiderschranks. Was Sie nicht mehr nutzen, könnte jemandem anderen gefallen. Achten Sie bei jedem Neukauf auf möglichst ökologische und fair-gehandelte Produkte. Siegel können bei der Auswahl von nachhaltigen Produkten unterstützen. Hintergrund Umweltsituation: Beispiel Wohngemeinschaft: Durch Wohngemeinschaften können CO 2 -Emissionen eingespart werden, denn durch das Teilen und gemeinsame Nutzen von Wohnfläche werden Heizkosten gesenkt. Doch nicht nur CO 2 -Emissionen, auch Materialverbrauch kann durch das Zusammenwohnen verringert werden, da Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschine oder Trockner nur einmal angeschafft werden müssen. Positiv ist es auch, wenn weniger Wohnfläche pro Person benötigt wird, da Räume wie Bad und Küche geteilt werden. Nach den Ergebnissen einer Studie, die im Auftrag des UBA durchgeführt wurde, ließen sich pro Jahr rund eine Million Tonnen Baumaterial einsparen, wenn rund 1,6 Millionen Menschen zusätzlich in gemeinschaftlichen Wohnformen wohnen würden. Beispiel Carsharing: Die mögliche Umweltentlastung durch Carsharing ist hier nachzulesen. Beispiel Lebensmittel: Die mögliche Umweltentlastung durch die Reduzierung von Lebensmittelabfällen ist hier nachzulesen. Gesetzeslage: Bei einem Schenkungsvertrag bestehen hinsichtlich der verschenkten Sache nur sehr beschränkte Gewährleistungsrechte. Bei der Schenkung eines individuellen Gegenstands besteht kein Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache, sondern nur u.U. bei einem arglistig verschwiegenen Fehler ein Schadenersatzanspruch auf Ersatz eines sog. Vertrauensschadens. Bei einem Tausch gelten Gewährleistungsansprüche wechselseitig für die getauschten Sachen, wie wenn sie jeweils gekauft worden wären (§ 480 BGB). Dies bedeutet, dass beim Tausch von gebrauchten Sachen unter Privatpersonen, gegenseitig Gewährleistungsrechte bestehen. Unter Privaten können Gewährleistungsrechte aber in gewissen Maße vertraglich ausgeschlossen werden (§ 444 BGB), anders als einem Verbrauchsgüterkauf zwischen einem Unternehmer und bei Verbraucher*innen (§ 476 BGB) Wird ein Gegenstand verliehen, also unentgeltlich von dem*der Besitzer*in für einen bestimmten Zeitraum einer anderen Person zur Nutzung überlassen, muss der entliehene Gegenstand nach Ablauf der vereinbarten Frist oder Aufforderung zurückgegeben werden. Die geliehene Sache darf ohne Zustimmung des Verleihenden keinem Dritten zum Gebrauch überlassen werden. Es fallen für den*die Entleihende*n keine Kosten an. Eine Ausnahme bilden Kosten, die für die Erhaltung des Ausleihgegenstandes notwendig sind. Die gesetzlichen Regelungen der Leihe sehen aufgrund der Unentgeltlichkeit analog zur Schenkung keine Mängelgewährleistung vor, sondern nur eine auf den Vertrauensschaden beschränkte Fehlerhaftung für arglistig verschwiegene Fehler. Bei einer Leihe über ein Sharing-Portal gelten dieselben Regeln, solange die Leihe unentgeltlich bleibt. Diese gesetzlichen Regeln können aber in gewissem Maße vertraglich abgeändert werden. Im Normalfall werden von den Sharing-Portalen keine Haftungen im Schadensfall oder bei Qualitäts- und Sicherheitsmängeln übernommen. Hier lohnt es sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Portale aufmerksam zu lesen. Generell gilt, dass selbstverschuldete Schäden an geliehenen Gegenständen oder der Verlust des Gegenstands von der leihenden Person übernommen werden müssen. Für Abnutzungserscheinungen muss aber nicht aufgekommen werden. Wird ein Gegenstand gegen eine Gebühr verliehen, handelt es sich um ein Mietverhältnis. Hier gelten andere gesetzliche Regelungen. Es wird nicht unterschieden in Mietverhältnisse einerseits zwischen Unternehmen und Verbraucher*innen (Business-to-Consumer, kurz B2C) und andererseits zwischen Privatpersonen untereinander (Consumer-to-Consumer, kurz C2C). Die Mängelgewährleistungsansprüche des Mietenden sind umfangreicher als bei der Leihe, können allerdings in gewissem Maße vertraglich modifiziert werden. Es ist daher wichtig, sowohl die AGBs der Mietportale als auch eventuelle Mietverträge genau zu lesen. Wie bei der Leihe muss im Regelfall die mietende Person für selbstverschuldete Schäden oder den Verlust des gemieteten Gegenstandes aufkommen.
Der Leitfaden informiert über die gesetzliche Verpflichtung zur separaten Sammlung von Speiseabfällen und vermittelt Tipps zur Vermeidung und im praktischen Umgang mit Lebensmittelabfällen. Sind Sie unsicher, wie Sie Speisereste schnell und unkompliziert sammeln können? Sie brauchen Tipps für die generelle Vermeidung von Abfällen? Im Folgenden haben wir einige Anregungen für Sie gesammelt: Tipps zum einfachen und praktischen Sammeln der Speisereste in der Gastronomieküche Wickeln Sie feuchte Speisereste in Zeitungspapier. Auch Papierservietten können gemeinsam mit den Essensresten in die Speiseresttonne gegeben werden. Ein Vorsortierbehälter hilft dabei, die Küchenabfälle bereits während des Zubereitens der Speisen zu sammeln. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Getrenntsammlung von Speiseabfällen, indem Sie in direkter Nähe des Vorsortierbehälters / der Speiseresttonne eine Tabelle zum richtigen Sortieren anbringen. Diese können Sie sich hier kostenlos herunterladen und ausdrucken: Frittierfette und Speiseöle müssen ebenfalls separat entsorgt werden. Wie für die Speiseresttonne stehen auch hier Behälter in verschiedenen Größen zur Verfügung, die bei der Entsorgung gegen ein neues, gereinigtes Fass getauscht werden. Die Fässer werden in flexiblen Rhythmen entsorgt. Fragen Sie bei Ihrem Entsorgungsbetrieb ein individuelles Angebot an. Papier und Kartonagen können zu sehr geringen Kosten entsorgt werden – fragen Sie Ihren Entsorger. Die “Gelbe Tonne” für Verpackungen/Wertstoffe ist entgeltfrei und entlastet die teure Restmülltonne insbesondere von den voluminösen Verpackungsabfällen. Soweit genug Stellplatz vorhanden ist, ist die Nutzung der gelben Verpackungs-Tonne vorgeschrieben. Um Ihr Anrecht auf diese Tonne zu klären bzw. um eine solche zu bestellen, können Sie sich bei ALBA informieren: Tel.: (030) 35182-3260 Abfall ist am günstigsten, wenn er gar nicht erst entsteht. Oft kann eine Analyse der internen Betriebsabläufe dabei helfen, Möglichkeiten zur Abfallvermeidung zu identifizieren. Potenziale zur Abfallvermeidung gibt es an vielen Stellen: Bieten Sie verschiedene Portionsgrößen an und informieren Sie Ihre Gäste über die Option, um Tellerreste zu vermeiden. Kaufen Sie Lebensmittel in Großgebinden, um Verpackungsmüll zu vermeiden. Setzen Sie auf Getränke in Mehrwegflaschen. Bieten Sie Ihren Gästen Mehrwegbehälter für Take-Away-Gerichte an. Geben Sie einen Preisnachlass, wenn eigene Mehrwegbecher für den Kaffee “to go” mitgebracht werden. Sortieren Sie die Lebensmittel nach Haltbarkeitsdatum und überprüfen Sie die Waren regelmäßig. Lebensmittel, die bald das Mindesthaltbarkeitsdatum erreichen, eignen sich gut für tagesbezogene Menü-Angebote. Maßnahmen zur Lebensmittelrettung Traurig, aber wahr: nach wie vor werden zu viele noch gut verzehrbare Lebensmittel einfach weggeworfen – in Deutschland sind es rund 4 Millionen Tonnen jährlich aus Privathaushalten, hinzu kommen noch 2,5 Millionen Tonnen aus der Vorverarbeitung und dem Handel. Diese Verschwendung von Lebensmitteln möchte die Stadt Berlin im Rahmen ihres Zero-Waste-Konzeptes maßgeblich eingrenzen. Ein wichtiger Schritt hierzu ist das vorliegende Modellprojekt, das insbesondere die Gastronomie für einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln sowie für die korrekte Trennung und Verwertung von entstandenen Speiseresten sensibilisieren will. Im Modellprojekt wurden eine Vielzahl von gastronomischen Betrieben untersucht, die schon heute eine vorbildliche Rolle im Hinblick auf Lebensmittelrettung einnehmen. Eindeutiges Ergebnis : Durch die konsequente Verfolgung verschiedener Maßnahmen lassen sich große Mengen an Lebensmittelabfällen vermeiden UND Kosten sparen. Speisekarte und Angebot werden auf die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ausgerichtet, z.B. durch Maßnahmen wie: Portionen werden eher klein gehalten, bei Bedarf kann nachbestellt oder direkt um eine größere Portion gebeten werden (Hinweis im Betrieb nötig), Die Reste vom Vortag werden vollständig nachverwertet, z.B. durch Tagesmenus bzw. durch intelligente, flexible Speisenzusammenstellung, Gerichte werden auf möglichst vollständige Verwertung der Lebensmittel ausgerichtet, „From Head to Root“-Ansatz, Wenig bis kein Einsatz von begrenzt haltbaren, meist tierischen Produkten (vegan), Lagerung erfolgt nach Haltbarkeit, Anlieferung immer möglichst frisch. Konsequente Vermeidung von Überproduktion : Nicht alle Speisen/Gerichte müssen immer verfügbar sein (lieber das Risiko eingehen, nicht alle Gerichte durchgehend anbieten zu können, als Über-schuss zu generieren), Bedarfsgerechte Produktionsplanung und Beschaffung durch verstärkte Dokumentation der Erfahrungen. Überproduzierte Speisen etc. werden vergünstigt kurz vor Ladenschluss abgegeben: Abverkauf per App (z.B. „To Good To Go“) Übergabe an Organisationen/Privatpersonen (Foodsharing) Die Untersuchungen zeigten, dass ein kleiner bis mittelgroßer gastronomischer Betrieb mit rd. 100 Speisen/Tag relativ leicht 10 kg organischen Abfall pro Tag vermeiden kann (100 g/Speise). Bezogen auf vermeidbare Entsorgungskosten entspricht dies rd. 60 €/Monat. Haben wir Ihr Interesse am Thema Lebensmittelrettung geweckt? Nachfolgend finden Sie noch zwei Beispielbetriebe , die sich im Projekt als besonders vorbildlich erwiesen haben. Das Frea bezeichnet sich als erstes Zero Waste Restaurant in Berlin und erreicht bemerkenswerte Ergebnisse darin, Abfälle aller Arten zu vermeiden. Gemischter gewerblicher Siedlungsabfall fällt beispielsweise nur mit rd. 10 kg pro Monat an, Plastik-Verpackungen gar nicht. Die biogenen Abfälle werden in einer Kompostierungsmaschine vor Ort in Kompost umgesetzt und den Lieferanten von Obst- und Gemüse zur Abnahme angeboten bzw. in Teilmengen unkompostiert der Vergärung über die Biotonne zugeführt. Es bestehen ausschließlich Lieferantenbeziehungen zu sehr regionalen Landwirten, die unverpackt liefern können bzw. in Mehrwegbehältern. Menüs werden für einen ganzen Monat festgelegt und es besteht kein a la carte Service, um Überproduktion zu vermeiden und keine Lebensmittel verderben lassen zu müssen. Weiterhin kommen zum Einsatz: Stoffservietten und Vor-Ort gefiltertes Wasser in Mehrwegflaschen. Das Frea ist ein rein veganes Restaurant; aus Sicht des Inhabers das entscheidendste Kriterium im Bereich Abfallvermeidung und Nachhaltigkeit. Zitat (Geschäftsführer David Suchy): „Mit FREA haben wir einen Ort geschaffen, der Nachhaltigkeit und Geschmack verbindet, ohne dass auf Qualität und Service verzichtet werden muss. Der ganzheitliche Weg, auf Verpackungen und Müll zu verzichten hilft uns dabei, eine klare Linie für die Zukunft der Gastronomie vorzugeben.“ Die Vetzgerei ist ein veganer Metzger im Prenzlauer-Berg. Alle Produkte sind rein pflanzlich und werden in der Manufakturküche täglich frisch zubereitet. Die Mittagsmenus richten sich nach Saison und Zutatenvorrat. Tellerreste gibt es nur bei < 10 % der Fälle und werden zur Mitnahme in s.g. „Nichtpfandgläsern“ angeboten. Zitat (Geschäftsführerin Sarah Pollinger) : „Wir können alle etwas tun, damit weniger Lebensmittel weggeworfen werden. Besonders gastronomische Betriebe haben die Möglichkeit Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und Kundinnen und Kunden für mehr Lebensmittelwertschätzung zu sensibilisieren. Und diese Chance sollten wir nutzen!“
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