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Neue EU-Vorschriften zu Biozidprodukten treten in Kraft

Am 17. Juli 2012 traten neue Vorschriften für Biozidprodukte in Kraft. Die neue Verordnung enthält effizientere Vorschriften für die Produktzulassung sowie für die Anforderungen an produktbezogene Daten und deren Weitergabe. Durch die neuen Vorschriften wird die Zahl von Tierversuchen verringert, indem die Weitergabe von Daten verbindlich vorgeschrieben und ein flexiblerer und integrierter Ansatz für Versuche gefördert wird. Eine spezielle IT-Plattform (das Register für Biozidprodukte) wird für die Einreichung von Anträgen, die Aufzeichnung von Beschlüssen und die Verbreitung von Informationen an die Öffentlichkeit eingesetzt. Zudem wird ein umfassenderer Schutz geboten, da die neuen Rechtsvorschriften nun auch mit Biozidprodukten behandelte Waren und Materialien abdecken (z. B. Möbel und Lebensmittelverpackungen). Der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) kommt bei der Verwaltung der Verordnung eine Schlüsselrolle zu.

EU beschließt Verbot von leichten Plastiktüten

EU-Länder müssen den Verbrauch der am weitesten verbreiteten und umweltschädlichsten Plastiktüten bis 2019 um mindestens 80% verringern. Das beschloss das Europäische Parlament am 16. April 2014. Leichte Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikron können nicht so gut wiederverwendet werden wie Kunststofftüten aus stärkerem Material, werden daher schneller zu Abfall und öfter weggeworfen, so die Abgeordneten. Das Parlament verlangt von den Mitgliedstaaten, den Verbrauch von leichten Plastiktüten mit einer einer Wandstärke unter 50 Mikron bis 2017 mindestens um die Hälfte zu verringern, und um 80% bis 2019 (im Vergleich zu 2010). Sie sollen dabei wirtschaftliche Instrumente wie Steuern und Abgaben sowie Marktbeschränkungen wie Verbote einsetzen, um den Einzelhandel daran zu hindern, die Tüten umsonst auszugeben, außer bei sehr leichten Kunststofftüten, die als Verpackung für Lebensmittel wie rohes Fleisch, Fisch und Milchprodukte verwendet werden. Sehr leichte Kunststofftüten, die als Verpackung für trockene, lose, unverpackte Lebensmittel wie Früchte, Gemüse und Zuckerwaren dienen, müssen schrittweise durch Tüten aus Recyclingpapier oder durch biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststofftüten ersetzt werden, so die Abgeordneten, die auch eine Abänderung der Anforderungen für kompostierbare und biologisch abbaubare Verpackungen fordern.

EU erkennt Bisphenol A als besonders besorgniserregend an

Studien belegen hormonelle Wirkung auf Fische und Amphibien – UBA prüft weitere Regulierung Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die Entscheidung der EU, die Chemikalie Bisphenol A nun auch aufgrund ihrer hormonellen Wirkungen auf Tiere in der Umwelt als besonders besorgniserregend anzuerkennen. Der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hatte dies im Dezember 2017 entschieden und ist damit einem Vorschlag Deutschlands einstimmig gefolgt. Ab Januar 2018 ist Bisphenol A damit nicht nur wegen seiner schädlichen Wirkung auf den Menschen sondern auch wegen seiner Umwelteigenschaften auf der sogenannten REACH-Kandidatenliste. Der Stoff könnte nun noch weitgehender reguliert werden. Studien hatten gezeigt, dass Bisphenol A bei Fischen und Froschlurchen hormonähnlich wirkt und Fortpflanzung und Entwicklung schädigt. Das UBA wird prüfen, ob und gegebenenfalls welche Verwendungen von Bisphenol A für einen besseren Schutz der Umwelt zusätzlich beschränkt werden müssen. Umzusetzen wäre das durch den europäischen Gesetzgeber. Bisphenol A ist Ausgangsstoff für Polykarbonat-Kunststoffe sowie Epoxidharze und gehört mit 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit. Der ⁠ Stoff ⁠ steckt noch in vielen Alltagsprodukten wie Trinkflaschen, Konservendosen, DVDs, Kassenzetteln aus Thermopapier oder Lebensmittelverpackungen und kann über verschiedene Wege in die Umwelt gelangen. Für den Menschen wurde Bisphenol A bereits auf Vorschlag von Frankreich wegen seiner fortpflanzungsschädigenden und hormonellen Wirkung als besonders besorgniserregender Stoff identifiziert und in die sogenannte Kandidatenliste aufgenommen. Stoffe dieser Liste sind Kandidaten für das Zulassungsverfahren unter ⁠ REACH ⁠, welches das langfristige Ziel hat, den Stoff zu ersetzen und die Verwendung von weniger schädlichen Alternativen zu fördern. Im August 2017 hatte das ⁠ UBA ⁠ bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA ein Dossier zur Identifizierung von Bisphenol A als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) für die Umwelt eingereicht. Ziel war, Bisphenol A aufgrund seiner hormonellen Wirkung auf Organismen in der Umwelt als sogenannten „endokrinen Disruptor“ zu identifizieren. Dem folgte der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA im Dezember 2017. Vorausgegangen war eine ausführliche Bewertung der verfügbaren wissenschaftlichen Studien durch das UBA. Diese zeigte, dass Bisphenol A vor allem in Fischen und Amphibien (Froschlurchen) endokrin-vermittelte schädliche Effekte auf die Fortpflanzung und Entwicklung haben kann. Mit der erneuten Aufnahme in die Kandidatenliste müssen nun auch die Wirkungen auf die Umwelt bei weiteren regulatorischen Maßnahmen stärker berücksichtigt werden. Die Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes ab 2020 verboten. Hierdurch könnten auch Einträge von Bisphenol A in die Umwelt sinken. Das UBA prüft derzeit ob und wenn ja welche weiteren Verwendungen beschränkt werden müssten, um das Vorkommen in der Umwelt zu reduzieren. Welche Risiken Ersatzstoffe von Bisphenol A für die Umwelt haben, wird derzeit in einem Forschungsprojekt des UBA und durch Bewertungen von EU-Mitgliedstaaten analysiert. Mit der Identifizierung von Bisphenol A als SVHC und der Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste geht eine Informationspflicht innerhalb der Lieferkette einher. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt ein explizites Auskunftsrecht über Vorkommen von SVHC in Erzeugnissen. Die Hersteller, Lieferanten und Händler müssen offenlegen, ob in Erzeugnissen ein besonders besorgniserregender Stoff in einer Konzentration von über 0,1% enthalten ist. Verbraucherinnen und Verbraucher können dazu mit Hilfe der Smartphone-App „Scan4Chem“ des UBA bei Herstellern einfach eine Anfrage stellen – und so deutlich machen, dass sie keine SVHC in Produkten akzeptieren. Auch für die Umwelt lassen sich mögliche Einträge verringern: Alltagsprodukte mit Bisphenol A lassen sich vermeiden, indem man zum Beispiel von Konservendosen (dort kann Bisphenol A in der Innenbeschichtung enthalten sein) und von Plastikbehältern auf Mehrweg-Behälter aus z.B. Glas umsteigt. Bedrucktes Thermopapier wie Kassenzettel oder Fahr- und Eintrittskarten sollten soweit wie möglich über den Restmüll entsorgt werden. Dadurch wird verhindert, dass Bisphenol A über recycelte Papierprodukte wie Toilettenpapier wieder in den Stoffkreislauf und in die Umwelt gelangt.

Weichmacher DEHP wird hauptsächlich über Lebensmittel aufgenommen

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) BfR und UBA untersuchen gemeinsam die DEHP-Belastung der Bevölkerung Lebensmittel stellen einen bedeutenden Übertragungsweg des Weichmachers DEHP dar. Der Stoff, der Kunststoffe flexibel macht, wird in der Umwelt sowie im menschlichen Urin nachgewiesen. Dies ist unerwünscht, da der Stoff schädigende Wirkungen auf die Fortpflanzungsorgane hat und dadurch die Fortpflanzungsfähigkeit und die Entwicklung des Kindes im Mutterleib beeinträchtigen kann. In Spielzeug oder Kosmetika darf DEHP daher nicht mehr eingesetzt werden. Insgesamt ist die Aufnahmemenge bei fast allen Menschen gering und es besteht daher in der Regel kein Gesundheitsrisiko. Kleinkinder können im ungünstigen Fall stärker belastet sein, da sie DEHP nicht nur über die Nahrung, sondern auch über den Hausstaub am Boden und über Gegenstände aufnehmen, die sie in den Mund stecken. Allerdings werden auch über diesen Weg meist nur geringe Mengen aufgenommen. Für einen geringen Teil der Bevölkerung kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die gesundheitlich tolerierbaren Aufnahmemengen überschritten werden. Diese Ergebnisse zeigt eine neue Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Auf Grundlage aktueller Daten zum Lebensmittelverzehr und gemessenen DEHP-Gehalten in Lebensmitteln und Verbraucherprodukten wurde untersucht, wie viel DEHP aufgenommen werden kann. Die Ergebnisse stimmen gut mit bisher durchgeführten Messungen von DEHP-Abbauprodukten im menschlichen Körper überein. DEHP ist die Abkürzung für Di(2-ethylhexyl)phthalat. Die Substanz gehört zu den am häufigsten verwendeten Weichmachern. Sie hält Kunststoffprodukte aus PVC geschmeidig. DEHP wurde von der Europäischen Union, wie einige andere Phthalate auch, als reproduktionstoxisch eingestuft: Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme, dass DEHP durch seine hormonähnliche Wirkung die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinflussen bzw. zu schädlichen Wirkungen auf die Entwicklung von Kindern im Mutterleib führen kann. Jugendliche und Erwachsene nehmen DEHP hauptsächlich über Lebensmittel auf. Die Aufnahmemenge ist für die große Mehrheit der Verbraucher in der Regel aber gering, so dass kein Gesundheitsrisiko besteht. Die Werte liegen im Mittel unterhalb der Menge, die täglich ein Leben lang ohne gesundheitliches Risiko aufgenommen werden kann. Außerdem werden Weichmacher wie DEHP aus dem Körper schnell wieder ausgeschieden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat für DEHP eine tägliche Menge von maximal 50 Mikrogramm festgelegt, die ein Leben lang je Kilogramm Körpergewicht aufgenommen werden kann (Tolerable Daily Intake, ⁠ TDI ⁠-Wert), ohne dass eine gesundheitsschädliche Wirkung eintritt. Beim Verzehr von Lebensmitteln nehmen Jugendliche und Erwachsene in Deutschland derzeit durchschnittlich 13-21 Mikrogramm DEHP je Kilogramm Körpergewicht auf. Wenn allerdings Lebensmittel mit dauerhaft sehr hohen DEHP-Gehalten verzehrt werden, kann der TDI-Wert im ungünstigen Fall nach Schätzung des ⁠ BfR ⁠ zeitweise auch überschritten werden. Dies ist bei etwa einem Prozent der Verbraucher der Fall. Welche Lebensmittel enthalten DEHP? Alle Grundnahrungsmittel wie Fleisch, Fett, Getreide, Obst, Gemüse und Milch bzw. Milchprodukte können mit der Chemikalie belastet sein. Im Vergleich zu loser, unverarbeiteter Ware wiesen fetthaltige Würzsoßen wie Mayonnaise und ölhaltige Fertigprodukte wie Gemüse und Fisch aus Gläsern und ölhaltigen Konserven in den in dieser Studie berücksichtigten Produkten wesentlich höhere DEHP-Werte auf. Lebensmittel können DEHP und andere Weichmacher insbesondere während der Verarbeitung oder aus ihrer Verpackung aufnehmen. Daher wurde 2007 die Verwendung von DEHP als Weichmacher in Verpackungen fetthaltiger Lebensmittel verboten. In der EU darf DEHP ab 2015 nicht mehr ohne Zulassung für die Herstellung von Verbraucherprodukten verwendet werden. Das legt die EU-Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠ fest. Da der ⁠ Stoff ⁠ jedoch durch Importprodukte weiterhin eingeführt werden darf und in der Umwelt weit verbreitet ist, lässt sich nicht ausschließen, dass Spuren davon in Lebensmitteln vorkommen können. Die DEHP-Aufnahme bei Kindern erfolgt etwa zur Hälfte über die Nahrung. Weitere Eintragspfade sind der Hausstaub und Verbraucherprodukte sowie Spielzeug. Das betrifft insbesondere Kinder, die sich viel auf dem Fußboden aufhalten. Bei ihnen kann die DEHP-Aufnahme dadurch höher sein als bei Jugendlichen und Erwachsenen. In dieser Studie wurde als mittlere Gesamtexposition für Kinder eine Aufnahmemenge von 15-44 Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag geschätzt. Diese durchschnittliche Aufnahmemenge liegt unterhalb des TDI-Wertes. Die Aufnahme von DEHP lässt sich im Alltag mit einfachen Verzehrs- und Hygienemaßnahmen verringern. Hierzu gehört, dass Speisen häufiger frisch zubereitet, wenig Fertigprodukte verwendet sowie Produktmarken öfter gewechselt werden. Denn gleiche Lebensmittel können je nach Herkunft unterschiedliche Mengen an DEHP enthalten. Außerdem empfiehlt es sich, Böden und Teppichböden häufiger zu reinigen. Für Kleinkinder ist es wichtig, dass sie möglichst nur Sachen in den Mund nehmen, die dafür gedacht sind. Obwohl der Stoff in Spielzeug und Kinderartikeln seit 1999 verboten ist, wird er gelegentlich in solchen Produkten nachgewiesen, wie die Meldungen des europäischen Schnellwarnsystems RAPEX zeigen. Auch älteres Spielzeug, das vor in Kraft treten des Verbots auf den Markt kam, kann DEHP enthalten. Die Studie „Phthalat-Belastung der Bevölkerung in Deutschland: Expositionsrelevante Quellen, Aufnahmepfade und Toxikokinetik am Beispiel von DEHP und DINP“ wurde vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (⁠ BMU ⁠) durchgeführt. Ziel war, die Aufnahmemenge (⁠ Exposition ⁠) der Bevölkerung gegenüber DEHP zu schätzen und die Aufnahmepfade zu bestimmen. Dazu wurden Daten der vergangenen 20 Jahre zum Verzehrsverhalten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland sowie die verschiedenen Aufnahmepfade über 37 Lebensmittelgruppen, Spielzeug, Verbraucherprodukte aus Kunststoffen wie Schuhe, Kosmetika, Textilien, Hausstaub und die Innenraumluft von Autos berücksichtigt. Mit der Studie können erstmals verlässliche Aussagen zur Gesamtbelastung der Bevölkerung in Deutschland mit DEHP und zu den Aufnahmepfaden getroffen werden. Messungen im Rahmen des vom Umweltbundesamt von 2003 bis 2006 durchgeführten Kinder-Umwelt-Surveys zeigten bei 1,5 % aller Kinder in Deutschland Konzentrationen von Stoffwechselprodukten im Urin, die auf eine erhöhte Aufnahme von DEHP hinweisen. Welchen Beitrag die verschiedenen Aufnahmepfade dabei spielen, kann durch die Studie des BfR nun wesentlich besser erklärt werden.

Innovative Techniken für den Zeitungsdruck: Druckversuche mit alternativen Druckfarben für den Zeitungsdruck, die aus gesundheitlicher Sicht und aus Umweltsicht unbedenklich sind

In der letzten Zeit haben sich die Probleme mit Kontaminationen von Lebensmitteln durch Mineralöle aus Verpackungen gehäuft. Eine Quelle für diese Kontaminationen bildeten Inhaltsstoffe der für den Druck benutzten Druckfarben. Dieses Projekt sollte klären, ob Mineralöle in Zeitungsdruckfarben durch vegetabile Öle bzw. deren Ester ersetzbar sind, inwieweit sich dieser Ersatz in den Deinkingergebnisse bei der Papier-bzw. Kartonherstellung zeigt und wie stark sich der Gehalt an Mineral-bzw. vegetabilen Ölen durch einen Deinkingprozess verringern lässt. Veröffentlicht in Texte | 08/2014.

Bisphenol A - Massenchemikalie mit unerwünschten Nebenwirkungen

Umweltbundesamt liefert aktuellen Hintergrundbericht Berichten die Medien über gefährliche Chemikalien, fällt häufig der Name Bisphenol A. Immer wieder verunsichern Meldungen über diese Substanz Verbraucherinnen und Verbraucher. Was ist das für ein Stoff, wo kommt er vor, und wie hoch sind die Risiken für Mensch und Umwelt? In einem aktuellen Hintergrundpapier erläutert das Umweltbundesamt (UBA) die Risiken von Bisphenol A und zeigt Handlungsoptionen für die Zukunft auf. UBA-Präsident Jochen Flasbarth empfiehlt Herstellern und Nutzern der Chemikalie, vorsorglich schon heute alternative Stoffe einzusetzen und so Mensch und Umwelt zu schützen. Bisphenol A steckt in vielen Alltagsgegenständen: Konservendosen, DVDs, Thermopapier, Lebensmittelverpackungen und Babyflaschen. Aus diesen Produkten kann sich der ⁠ Stoff ⁠ lösen und dann auch von Menschen aufgenommen werden. Herstellung, Weiterverarbeitung und Recycling kann Flüsse und Seen mit Bisphenol A belasten. Der Ausgangsstoff für Polykarbonat-Kunststoffe und Epoxidharze gehört mit 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit. Bisphenol A wirkt ähnlich wie das weibliche Sexualhormon Östrogen. Das zeigen zahlreiche Studien an Säugern oder Fischen. Die Chemikalie ist zwar weniger potent als das natürliche Sexualhormon, stört aber nachweislich bei einigen Organismen die Fortpflanzung. Das Altstoffchemikalien-Programm der EU und die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bewerten Produkte auf Bisphenol A-Basis für Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit als unbedenklich. Kanada, Dänemark und Frankreich dagegen haben aus Vorsorgegründen Bisphenol A-haltige Babyflaschen und andere Produkte für Kinder verboten. Jochen Flasbarth: „Aus Sicht des Umweltbundesamtes bestehen zwar noch Datenlücken; doch die vorliegenden Kenntnisse sollten ausreichen, die Verwendung bestimmter Bisphenol A-haltiger Produkte aus Vorsorgegründen zu beschränken.“ Die europäische Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠ ( R egistration, E valuation and A uthorisation of Ch emicals) stärkt die Eigenverantwortung der Chemieindustrie. Unternehmen, die Bisphenol A herstellen oder verwenden sind verantwortlich, die Risiken von Bisphenol A über den gesamten Lebenszyklus zu bewerten und eventuelle Risiken zu mindern. Das Ergebnis müssen Sie den europäischen Behörden in einem Registrierungsdossier bis zum 30.11.2010 darlegen. Das ⁠ UBA ⁠ wird dieses Dossier genau prüfen und dann entscheiden, welche zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt möglich und notwendig sind. Vorsorglich empfiehlt das UBA den Herstellern, Importeuren und Verwendern von Bisphenol A bereits heute Verwendungen die Mensch und Umwelt belasten durch gesundheits- und umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen - als Beitrag zum vorsorglichen Schutz von Mensch und Umwelt.

Mineralölrückstände in Adventskalendern sind vermeidbar

Mineralölfreie Druckfarben senken Risiko von Verunreinigungen in Lebensmitteln Mineralöle in Lebensmitteln haben viele Quellen. Diese lassen sich durch verschiedene Maßnahmen mindern oder ganz abstellen. Einen wichtigen Beitrag kann der Einsatz mineralölfreier Druckfarben leisten. Dadurch lässt sich die Übertragung von Mineralölen deutlich abschwächen. Auch wenn dafür technische Anpassungen an den Druckmaschinen und den Druckfarben erforderlich sein können, sind mineralölfreie Farben mit keinen größeren Mehrkosten verbunden. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth appelliert: „Verpackungshersteller und Zeitungsdrucker sollten flächendeckend auf mineralölfreie Druckfarben umsteigen. Damit kann der Eintrag von Mineralöl in den Papierkreislauf direkt an der Quelle vermieden werden.“ Das Umweltbundesamt (UBA) verwendet für seine im Bogenoffset-Heatset-Verfahren gedruckten Broschüren und Flyer schon seit längerem mineralölfreie Druckfarben -  ohne Qualitätsverlust. Mineralöle können sich von Verpackungen auf Lebensmittel übertragen. Selbst durch Zwischenverpackungen können die Mineralölrückstände diffundieren und auf die Produkte  übergehen. In einem am 26. November 2012 veröffentlichten Test der Stiftung Warentest konnten Mineralölbestandteile in der Schokolade von Adventskalendern nachgewiesen werden. In einigen Proben konnten die Tester pro Kilogramm Schokolade mehr als 10 Milligramm Mineralöl ermitteln. Hierfür werden verschiedene Ursachen verantwortlich gemacht. Mineralöle und mineralölähnliche Verbindungen können sowohl aus Druckfarben als auch aus Kunststofffolien entweichen. Negativ wirken sich mineralölhaltige Druckfarben auch beim Papierrecycling aus. Wenn das Altpapier mit diesen Farben bedruckt wurde, kann das daraus entstehende Recyclingpapier wieder Mineralöle enthalten und in Lebensmittel abgeben. Weitere potentielle Quellen für Mineralöle in Lebensmitteln bilden die Maschinenöle in den Produktionsmaschinen sowie altpapierhaltige Verpackungen, die für den Transport verwendet werden. Für besonders gefährdete Lebensmittel ist daher eine wirksame Barriere in der Verpackung zum Schutz der Verbraucher notwendig. Solche Lösungen stehen bereits zur Verfügung. An der Weiterentwicklung entsprechender Konzepte wird intensiv gearbeitet. Dennoch gilt: Verpackungen aus recycelten Altpapier sind umweltfreundlicher und nachhaltiger als Verpackungen aus Frischfasern. Dieser Vorteil ließe sich noch weiter ausbauen, wenn beim Bedrucken von Papier nur mineralölfreie Farben zum Einsatz kämen. Besonders relevant ist der Zeitungsdruck. Setzten die Druckereien für Zeitungen nur mineralölfreie Farben ein, könnten mehr als 60.000 Tonnen Mineralöl im Papierkreislauf direkt an der Quelle vermieden werden. Die Mehrkosten dafür belaufen sich dabei nach Schätzungen auf 1 bis 2 Cent pro Zeitung. Druckfarbenhersteller bestätigen: Wir liefern mineralölfreie Druckfarben, sobald die Nachfrage dafür wächst. Unterschiedliche Unternehmen gehen bereits mit positivem Beispiel voran. Bereits seit Januar 2012 druckt die Report Verlagsgesellschaft mbH in Bocholt ihre Zeitungen mineralölfrei. Dafür nutzt sie das Rollenoffset-Coldset-Verfahren. Auch die Kundenzeitungen mehrerer Supermarktketten werden mit mineralölfreien Farben gedruckt, genutzt wird hierfür das Rollenoffset-Heatset-Verfahren. Auch das Umweltbundesamt druckt alle Publikationen im Bogenoffset-Heatset-Verfahren ohne mineralölhaltige Farben. Jochen Flasbarth: „Es ist wichtig, dass alle Akteure in der Wertschöpfungskette dazu beitragen, den Eintrag von Mineralöl in den Stoffkreislauf zu verringern. Mit dem Einsatz mineralölfreier Druckfarben kann bereits an der Quelle ein großer Schritt in diese Richtung getan werden. So wird sowohl dem Verbraucherschutz wie auch dem Umweltschutz nachhaltig Rechnung getragen.“ Auch die deutschen Verlagshäuser und die Druckbranche als wesentliche Akteure in der Papierrecyclingkette sind daher aufgerufen, die Ergebnisse des erfolgreichen mineralölfreien Drucks einzelner Unternehmen auf die flächendeckende Herstellung von Presseprodukten zu übertragen. Die Broschüre kann kostenlos bestellt und heruntergeladen werden.

Leitfaden für umweltgerechte Versandverpackungen im Onlinehandel

Dieser Leitfaden gibt Hinweise für Versand- und Onlinehändler hinsichtlich eines verantwortungsvollen und umweltgerechten Einsatzes von Versandverpackungen. Unser Interesse liegt dabei auf der Vermeidung von Umweltbelastungen durch Verpackungen. Zudem wird auf die Pflichten der Verpackungsverordnung für diejenigen Inverkehrbringer, die Verpackungen erstmals in Deutschland in Verkehr bringen, hingewiesen. Anforderungen an Verpackungen, die sich aufgrund von speziellen Regelungen beispielsweise für Lebensmittel oder Chemikalien ergeben, betrachten wir hier nicht. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Weiterentwicklung und Einsatz mineralölfreier Zeitungsdruckfarben im Zeitungsdruck

In diesem Projekt wurden zwei mineralöloptimierte Zeitungsdruckfarbensysteme so weit entwickelt, dass ihr Einsatz in der Praxis mit freiwilligen Instrumenten wie Umweltzeichen gefordert werden kann. Die Ergebnisse sind für Zeitungsdruckereien, Farbhersteller, Papierhersteller, Lebensmittelüberwachungsämter, das Umweltbundesamt und die Europäische Kommission sowie interessierte Verbraucher von Interesse. Es wurden zwei Farbsysteme für den Zeitungsdruck entwickelt und in einer Zeitungsdruckerei in Langzeitdruckversuchen getestet. Mineralölgehalt und Deinkbarkeit der erzeugten Druckerzeugnisse wurden untersucht. Die Mineralölbelastung des Altpapierkreislaufes aus Druckfarben soll reduziert werden. Die Belastung graphischer Altpapiere mit gesundheitlich bedenklichen Mineralölbestandteilen schränkt den Einsatz von Altpapier für die Herstellung von direkte und indirekte Lebensmittelverpackungen ein. Mit diesen Forschungsergebnissen wird es zukünftig besser möglich, Lebensmittelverpackungen aus dem nachhaltigen Rohstoff Altpapier herzustellen. Dies trägt zum ⁠ Klima ⁠- und Ressourcenschutz sowie zum Schutz der ⁠ Biodiversität ⁠ bei. Gleichzeitig wird die menschliche Gesundheit vor der Aufnahme von Mineralöl über Lebensmittel aus altpapierbasierten Verpackungen besser geschützt. Veröffentlicht in Texte | 99/2021.

Erhebung von Daten zu ausgewählten nach SUP-Richtlinie berichtspflichtigen Einwegkunststoffprodukten - Berichtsjahr 2020

Hintergrund des Vorhabens ist die Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoff produkte auf die Umwelt. Zielsetzung des Projekts ist es, die in Artikel 4, Artikel 6 Abs. 5 und Artikel 9 unter Berücksichtigung von Artikel 13 Abs. 1 bis 3 der Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) geforderten Daten für Deutschland zu ermitteln. Der erste verpflichtende Berichtszeitraum ist 2022. Mit diesem Vorhaben soll der Stand vor dem Ergreifen nationaler Maßnahmen erhoben werden. Als Bezugsjahr wurde deshalb das Jahr 2020 gewählt. 2020 wurden in Deutschland 36,3 Mrd. Einwegartikel (Haupteinheiten) im Sinne des Artikel 4 der Einwegkunststoffrichtlinie verbraucht. 79,3 % des stückzahlbezogenen Verbrauchs sind Lebensmittelverpackungen. Die Einwegartikel haben ein Gesamtgewicht von 355 kt und ein Kunststoffgewicht von 288,2 kt. Deutschland erreicht bereits 2020 die ab dem Bezugsjahr 2025 geforderte Zielquote von 25 % Rezyklatanteil in Einweggetränkeflaschen, die hauptsächlich aus Polyethylenterephthalat bestehen (PET-Flaschen). Die Rezyklateinsatzquote beträgt im Bezugsjahr 2020 27,9 %. 494 kt Kunststoffflaschen im Sinne des Artikel 6 Absatz 5 Einwegkunststoffrichtlinie wurden 2020 verbraucht. Insgesamt 138 kt Kunststoffrezyklate sind in der Verbrauchsmenge dieser Einweggetränkeflaschen aus PET enthalten. Ziel des Artikel 9 Einwegkunststoffrichtlinie ist die Steigerung der hochwertigen Verwertung von Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff. Bis 2025 müssen die Mitgliedstaaten nachweisen, dass 77 % der Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff getrennt gesammelt werden, 2029 erhöht sich die Zielquote auf 90 %. Sowohl die Erfassung über die Rücknahmesysteme als auch die LVP-Sammlung der dualen Systeme sind als getrennte Sammelsysteme qualifiziert. Insgesamt erreichen Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff im Sinne der Einwegkunststoffrichtlinie eine getrennte Sammelquote von 94,7 %. Die Zielquote für 2029 übertrifft Deutschland bereits 2020 deutlich. Quelle: Bericht

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