Seit dem 26. Oktober 2007 gilt in Schleswig-Holstein die Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen (ZFVO). Sie sieht vor, dass diese Abwasservorbehandlungsanlagen nur durch Fachkundige, die vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (obere Wasserbehörde) zugelassen worden sind, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin untersucht werden dürfen.
Das Vorhaben umfasst den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt L 21 in der Gemeinde Mühlenbecker Land. Mit der Planung sind ein einheitlicher Straßenquerschnitt, beidseitige Gehwege, eine funktionale, dem Stand der Technik entsprechend angeschlossene Entwässerung, der Einbau von Leichtflüssigkeitsabscheidern sowie der Ausbau und die Regelung von Knotenpunkten, Zufahrten, Pkw-Stellplätzen, Bushaltestellen und Querungshilfen vorgesehen. Der Trassenbeginn liegt innerhalb der geschlossenen Bebauung am südlichen Ortsrand von Mühlenbeck. Das Trassenende befindet sich hinter dem nördlichen Ortsausgang in der freien Landschaft. Die Länge des Bauvorhabens beträgt etwa 1.200 m.
Im Industriegebiet Horb a.N. IG Heiligenfeld soll ein Kombi-Terminal entstehen, in dem containerisierte Waren von der Schiene auf die Straße und umgekehrt verladen werden sollen. Dazu sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen geplant: Gleisanlage: Gleis 1 (Umfahrungsgleis) mit einer bisherigen Nutzlänge von ca. 260 m soll von der bisherigen Überleitstelle zur bisherigen Weiche 106 um ca. 135 m bis zum Beginn der neuen Weiche 104 verlängert werden. Gleis 2 (Einfahrgleis) mit einer bisherigen Nutzlänge von ca. 230 m soll vom bisherigen Ende der Gleisanlage um ca. 50 m bis zum Beginn der neuen Weiche 104 verlängert werden. Gleis 3 (Lade- und Auszugsgleis) mit einer bisherigen Nutzlänge von ca. 100 m soll in seiner bisherigen Bestandslage auf das Höhenniveau der Gleise 1 und 2 angehoben und um ca. 310 m in westliche Richtung verlängert werden. Die gesamte Gleisanlage soll dabei im Ergebnis um ca. 145 m nach Westen verlängert werden. Im Zuge dieser Änderung sollen die bisherige Weiche 106, sowie die auf Gleis 2 und 3 bestehenden Prellböcke zurückgebaut werden. Demgegenüber sollen die Weichen 104 und 106 ca. 50 bzw. ca. 80 m westlich des bisherigen Glei-sendes beginnend, sowie ein Prellbock ca. 10 m vor dem geplanten neuen Gleisende im Westen der Anlage neu errichtet werden. Container-Abstellflächen: Auf einer Fläche von ca. 430 m Länge und ca. 50 m Breite, unmittelbar südlich an Gleis 3 anschließend, soll eine hochbelastbare Verkehrsfläche entstehen, die dem Umschlag Schiene-Straße-Schiene und der hieraus resultierenden transportbedingten Zwischenabstellung dienen soll. Betriebsgebäude: In der Nähe des Wendehammers Willy-Ledermann-Straße soll ein in Containerbauweise errichtetes ca. 18 m langes, 12 m breites und 6 m hohes Betriebsgebäude entstehen. Tankplatz: Für terminalgebundene Fahrzeuge soll auf einer Fläche von ca. 300 m2 eine Dieseltankstelle mit einem 10.000 l fassenden Tank und einer Zapfsäule für mobile Umschlaggeräte entstehen. Elektrant: Für temperaturgeführte Container soll ein ca. 45 m langer Abstellbereich mit Elektroanschlüssen entstehen. Stützwände: Zur Böschungsabfangung für die Verlängerung der Gleisanlage sollen eine ca. 85 m lange und bis zu 3,7 m hohe sowie eine ca. 15 m lange und 1,5 m hohe Stützwand errichtet werden. Darüber hinaus soll im östlichen Bereich eine ca. 50 m lange und 1,5 m hohe Stützwand errichtet werden. Beleuchtung: Zur Beleuchtung der Umschlagsflächen sollen 7 Lichtmasten und für die Gleisbeleuchtung 8 Lichtmasten jeweils mit einer Höhe von 14 m und LED-Flutern errichtet werden. Entwässerung: Die Gleise sollen über ca. 650 m lange Drainageleitungen ins Mischwassernetz entwässern. Die Terminalfläche soll über eine an der südlichen Grenze vorgesehene ca. 450 m lange Entwässerungsrinne entwässern. Die Tankstelle soll über einen Leichtflüssigkeitsabscheider in den Mischwasserkanal entwässern. Zur Rückhaltung des gesammelten Oberflächenwassers, das über einen geplanten ca. 450 m langen Mischwasserkanal abgeleitet werden soll, ist ein ca. 130 m langer Stauraumkanal vorgesehen. Darüber hinaus sollen ein Notentlastungsbecken mit einer Länge von ca. 15 m und einer Breite von 75 m, sowie ein Regenwasserentlastungskanal mit einer Länge von ca. 110 m errichtet werden. Folgemaßnahmen/Weitere Maßnahmen: Der Wendehammer und ein Teilstück der Willy-Ledermann-Straße sollen zur Anbindung an das Terminal angehoben und der Mischwasserkanal angepasst werden. Eine Reihe von Wasserversorgungsanlagen (Wasserleitungen, Löschwasserversorgung) sowie sonstigen Ver- und Entsorgungsleitungen (wie Strom, Gas, Internet) sollen angepasst werden. Das Gelände soll eingezäunt und mit Eingangsschranken ausgestattet wer-den. Ökologische Begleitmaßnahmen: Darüber hinaus sind im eingriffsnahen Bereich ökologische Kompensationsmaßnahmen (Entwicklung von Saumvegetation und Magerwiesen, Herstellung von Glatthaferwiesenflächen, Pflanzung von Feldgehölzen, Versetzung der Karthäuser-Nelke, Feldlerchenausgleich) vorgesehen.
Die Firma Wachtmann Rohstoffhandel GmbH betreibt seit 1965 am Standort Bünder Str. 112, 32051 Herford, Gemarkung Herford, Flur 22, Flurstücke 104, 193, 195, 202 und 203 eine Anlage zur Lagerung und Aufbereitung von Fe-Schrotten und NE-Metallen. Die Anlage ist nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt, die letzte wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG wurde mit Bescheid vom 24.09.2007, Az.56.20M- 52.0047/07/0809B1, genehmigt. Vorhaben: Im Rahmen dieses Antrages auf Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 16 BImSchG soll folgender Genehmigungsumfang erfasst werden: 1. Antragsgegenstand ist die Erweiterung der Lagerkapazität für gefährliche Abfälle auf 600 t, welche jedoch nur in Spitzenzeiten ausgenutzt werden und als Puffer zu verstehen sind. Bei den Spitzenzeiten handelt es sich erfahrungsgemäß um 4-5 Brückenabbrüche pro Jahr. Erläuterung: Bei Abbruchmaßnahmen entsteht in der Regel ein einmalig erhöhtes Abfallaufkommen. An den „Entfallstellen“ sind häufig nicht ausreichend Lagermöglichkeiten vorhanden. Diese Entfallstellen müssen daher umgehend und sicher entsorgt werden. Dies betrifft beispielsweise Autobahnbrückenabbrüche. Der überwiegende Anteil des Brückenschrotts kann als nicht gefährlicher Abfall deklariert werden. In Ausnahmefällen deklariert der Abfallerzeuger bestimmte Brückenbauteile als gefährlichen Abfall, da diese beispielsweise mit Schutzanstrichen versehen sind, die PAK- oder asbesthaltig sind. Die gefährlichen Abfälle werden teilweise unter Dach gelagert. Gefährliche Abfälle, beispielsweise Schrott mit gefährlichen Anhaftungen (z.B. Stahlbrücken mit Schutzanstrich) werden auf versiegelten Oberflächen gelagert. Das niederschlagswasser aller Lagerflächen wird über Leichtflüssigkeitsabscheider bzw. bei Spänen über einen Koaleszenzabscheider gereinigt, bevor es in die Kanalisation eingeleitet wird. 2. Erweiterung des Abfallartenkatalogs um folgende Abfallschlüsselnummern: 10 05 11 Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie und 12 01 17 Strahlmittelabfälle (jeweils nicht gefährliche Abfälle)
Die Uniper Kraftwerke GmbH (UKW) betreibt am Standort Irsching ein Kraftwerk bestehend aus den Kraftwerksblöcken 1 bis 5. Während der Block 3 derzeit als Netzreserve zur Deckung von Lastspitzen eingesetzt wird (längstens bis zum 31.12.2023), sind sowohl Block 1 als auch Block 2 bereits stillgelegt. Die Blöcke 4 und 5, zwei hochmoderne Gas- und Dampfkraftwerke sind 2010/2011 in den kommerziellen Betrieb gegangen. Beide Gaskraftwerke wurden zur vorläufigen Stilllegung nach § 13b Abs. 1 S. 1 EnWG angezeigt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen Bedarf an Anlagen als besondere netztechnische Betriebsmittel (bnBm) in Süddeutschland in Höhe von 1.200 Megawatt (MW) elektrischer Nettoleistung festgestellt, um ein hohes Sicherheitsniveau im Netzbetrieb auf Grund vom Atomkraftausstieg und der verzögerten Errichtung von Stromtrassen erhalten zu können. Für die Region südliches Bayern wurde der UKW der Zuschlag zum Bau einer Gasturbinenanlage in Irsching bei Vohburg/Ingolstadt erteilt. Aus diesem Grund plant die UKW den Bau und den Betrieb eines weiteren Kraftwerkblocks 6 am Standort in Irsching. Die geplante Anlage dient nach § 11 Abs. 3 EnWG als besonderes netztechnisches Betriebsmittel aus-schließlich der Wiederherstellung der n-1 Sicherheit des Stromversorgungsnetzes. Bei der geplanten Neuanlage (Block 6) handelt es sich um eine bnBm-Gasturbinenanlage (Open Cycle Gas Turbine – OCGT), die entsprechend dem gegenwärtigen Stand der Technik mit einer Heavy Duty Gasturbine mit einer max. Leistung von 320 MW und einer max. Feuerungswärmeleistung von 800 MW errichtet werden soll. Für den Betrieb ist eine maximale jährliche Betriebsdauer von < 1.500 Stunden vorgesehen. Die Uniper Kraftwerke GmbH hat nun die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung des Kraftwerkes Irsching, Paarstraße 30, 85088 Vohburg, Fl.Nrn. 268, 282, 312 - 316 und 1328 der Gemarkung Irsching durch die Errichtung und den Betrieb einer neuen Gasturbinenanlage (Block 6) beantragt. Im Wesentlichen sind folgende Änderungen beantragt: - Errichtung einer ausschließlich mit Erdgas betriebenen neuen Gasturbinenanlage mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 800 MW mit Generator und eingehausten Nebeneinrichtungen, - Errichtung eines 65 Meter hohen Schornsteines mit Entwässerung/Neutralisation und Emissionsmesscontainer, - Errichtung eines Containergebäudes für E-Technik und Leittechnik, - Errichtung einer Stromableitung mit Trafoanlagen und dem Erdkabel bis zur Übergabe an der Grenze zur vorhandenen 380 kV-Freiluftschaltanlage der TenneT, - Errichtung einer Zellenkühleranlage und eines Zwischenkühlwasserpumpenhauses sowie weiteren Nebeneinrichtungen, - Errichtung des Gebäudes der Druckluftanlage und der VE-Wasserpumpen, - Errichtung einer Gasversorgungsanlage mit zwei gasbefeuerten Vorwärmern, Filtern und entsprechenden Mess-/Regelsystemen, - Aufstellung eines Notstromaggregates mit Heizöltank, - Aufstellung eines ca. 500 m³ fassenden Tanks für vollentsalztes Wasser, - Errichtung eines Regenrückhaltebeckens mit Sedimentationsanlage und Ölabscheider. Bei dem Kraftwerk Irsching handelt es sich um eine Anlage nach Nr. 1.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV), die ab einer Feuerungs-wärmeleistung von 50 MW für sich betrachtet einer immissionsschutzrechtlichen Genehmi-gung bedarf, sowie um eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie gemäß § 3 der 4. BImSchV. Das geplante Änderungsvorhaben stellt eine wesentliche Änderung des Kraft-werkes dar und bedarf einer Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung. Die UKW hat ferner die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns gemäß § 8a BImSchG zur Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen sowie die beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnisse nach § 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) für folgende Benutzungen im Sinne des § 9 WHG beantragt: - Bauwasserhaltung mit Wiedereinleitung von entnommenem Grundwasser in die Paar bei einer max. Grundwasserentnahme 1.084.000 m³ und einer maximalen Förderrate von 125 l/s bis längstens zum 30.09.2022, -Die Gründung von Gebäudeteilen im Grundwasser, deren Fundamente in den Grundwasserleiter (Flussschotter) einbinden
Die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH plant die Anpassung und Erweiterung („Redesign“) der Flugbetriebsflächen im Bereich des GA 1 (General Aviation) um zusätzliche befestigte Betankungsflächen und unterirdische Leichtflüssigkeits-/ Ölabscheider. Hintergrund der vorgesehenen Baumaßnahme ist die Umsetzung von Richtlinien der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2 (AwSV). Zur Gewährleistung der richtlinienkonformen Betankung an der Tankstation am GAT 1 (General Aviation Terminal) sollen die versiegelten Betankungsflächen erweitert und zwei unterirdische Leichtflüssigkeits-, bzw. Ölabscheider eingebaut werden. Dadurch sollen die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, um Gefährdungen des Bodens und Grundwassers, die durch den Umgang mit Öl und Kraftstoffen im Bereich der Tankstation nicht auszuschließen sind, zukünftig bestmöglich zu vermeiden.
Berichtsjahr: 2021 Adresse: An der Wässerung 2 76187 Karlsruhe Bundesland: Baden-Württemberg Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Buchen UmweltService GmbH Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d
In chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen (CPB) werden vor allem flüssige und pastöse Sonderabfälle behandelt. Die Abfälle, die vorwiegend aus industriellen Produktionsprozessen oder gewerblichen Betrieben stammen, werden mit dem Ziel aufbereitet, Schadstoffe so umzuwandeln oder abzutrennen, dass die Stoffströme einer geeigneten Verwertung oder schadlosen Beseitigung zugeführt werden können. In NRW gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Anlagen und Behandlungsmethoden um Abfälle wie Lösemittel, Altöle oder Schlämme chemisch und/oder physikalisch aufzubereiten. Viele dieser Anlagen verfügen über eine Reihe von Verfahren oder Verfahrenskombinationen und sind auf die Behandlung unterschiedlicher Abfälle ausgerichtet. Destillationsanlagen oder Silber-Elektrolyse-Anlagen dagegen sind auf die Rückgewinnung bestimmter Wertstoffe, wie Lösemittel oder Silber, spezialisiert. Bei den Behandlungsmethoden ist zwischen Verfahren zur Stofftrennung (physikalische Verfahren) und Verfahren zur Stoffumwandlung (chemische Verfahren) zu unterscheiden. So werden in chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen z.B. bestimmte Schadstoffe durch chemische Verfahren wie Neutralisation, Reduktion oder Oxidation umgewandelt, um das Gefährdungspotenzial zu reduzieren oder Abfälle durch physikalische Verfahren wie Filtration oder Destillation behandelt, um bestimmte Inhaltsstoffe abzutrennen. Die chemisch-physikalischen Behandlung anorganisch belasteter Abfälle umfasst u.a. die Aufbereitung von Säuren, Laugen, schwermetallhaltigen Lösungen oder Schlämmen. Zur Behandlung dieser Abfälle werden beispielsweise Verfahren zur Neutralisation, Schwermetallfällung, Entgiftung von Flüssigkeiten, die z.B. Chromate oder Cyanide enthalten oder Entwässerung von Schlämmen eingesetzt. Die Konzentration von Schadstoffen in der Schlammphase sowie die Trennung von der wässrigen Phase dienen vor allem einer Volumenreduzierung des schadstoffhaltigen Stoffstromes z.B. vor einer Deponierung. Das anfallende Abwasser wird so aufbereitet, dass die Anforderungen an eine Einleitung erfüllt werden. Organisch belastete Sonderabfälle, die in chemisch-physikalischen Anlagen behandelt werden, sind vor allem wässrige Flüssigkeiten oder Schlämme, die mit Ölen oder Fetten verunreinigt sind. Hierzu gehören u.a. ölhaltige Abwässer, Rückstände aus Öl- und Benzinabscheidern oder aus der Tankreinigung. Die Abfälle werden mit dem Ziel aufbereitet, Feststoffe und Öle von der wässrigen Phase abzutrennen. Je nach Reinheitsgrad können die abgeschiedenen Öle entweder stofflich genutzt oder thermisch verwertet werden. Die Feststoffe bzw. Schlämme werden ebenfalls thermisch verwertet oder deponiert.
Die Firma FAWA Fahrzeugwaschanlagen GmbH ist seit über 30 Jahren in der Fahrzeugreinigungsbranche tätig. Aktuell betreibt das Unternehmen zwei maschinelle Fahrzeugwaschanlagen im Stadtgebiet der Universitätsstadt Gießen. Beim Betrieb von Autowaschanlagen werden dem Waschwasser verschiedene Stoffe zugefügt, beispielsweise Tenside, Säuren oder Laugen zur Erhöhung der Reinigungsleistung. Außerdem gelangen bedingt durch den Reinigungsprozess selbst organische und anorganische Substanzen in den Wasserkreislauf. In Deutschland wird die Behandlung von Abwässern aus Autowaschanlagen im Rahmen der Abwasserverordnung geregelt. Zudem wird darin zwar auch festgelegt, dass Waschwasser weitestgehend im Kreislauf zu führen ist, allerdings greift diese Regelung nicht für SB-Waschplätze, da es sich hierbei nicht um eine maschinelle, sondern um eine manuelle Fahrzeugreinigung handelt. Standard-SB-Waschplätze haben allgemein folgenden Aufbau: Die Bodenabläufe der SB-Waschplätze enthalten selbst separate Schlamm- und Sandfänge, oder werden über Rohrleitungen in einen zentralen Schlammfang geführt. Danach ist ein Leichtflüssigkeitsabscheider installiert. Das verbrauchte Waschwasser wird dann in die Kanalisation eingeleitet, da die Qualität des Abwassers für eine Kreislaufführung nicht ausreicht. Im Rahmen dieses UIP-Projekts ist ein Kfz-Waschpark mit SB-Waschplätzen geplant, der mit Regenwassernutzung und einer membranbasierten Wasseraufbereitung ausgestattet ist und so fast komplett ohne Frischwasser auskommt. Darüber hinaus wird ein neutraler CO 2 -Betrieb mit Energieversorgung durch PV-Anlage und Energiespeicher sowie eine innovative Wärmerückgewinnung aus dem Betrieb von speziellen SB-Staubsaugern angestrebt. Durch die Realisierung des Vorhabens werden regenerative Energien effizient genutzt, Regenwasser verwendet und der Einsatz von Chemikalien minimiert. Durch Kreisläufe wird Grauwasser wieder zu Nutzwasser. Anfallende Wärme wird in den energetischen Kreislauf eingebunden und minimiert damit den energetischen Aufwand. Die Nutzung von Regenwasser reduziert im Projekt die projizierte notwendige Menge von Frischwasser auf null, wenn Niederschläge, wie in den vergangenen Jahren fallen. Wenn kein Regenwasser zur Verfügung steht, kann die nötige Qualität auch mittels Umkehrosmose erzeugt werden. Das Wasser, welches normalerweise aufgrund seiner hohen Salzfracht ins Stadtnetz eingeleitet werden würde, kann hier einfach zurück in den Entnahmebehälter geleitet werden. Dort vermischt es sich im Betrieb wieder mit dem Osmosewasser und kann so ohne Weiteres erneut aufbereitet werden. Der Bedarf an Osmosewasser beträgt etwa 20 Prozent des Gesamtbedarfs. Die Bereitstellung des Wassers durch die Aufbereitungsanlage folgt einfachen Regeln, welche in der Steuerung über die Zeit in Abhängigkeit vom Nutzungsverhalten, Wetterdaten und damit u.a. dem PV-Strom Aufkommen optimiert werden. Im weiteren Betrieb optimiert sich die Anlage bezüglich genauerer Vorhersagen, was die täglichen Bedarfsmengen betrifft. Gegenüber einer herkömmlichen Anlage werden voraussichtlich mindestens 1.050 Kubikmeter, gegenüber einer effizienten Anlage immer noch ca. 350 Kubikmeter Frischwasser eingespart. Regenwasser hat eine geringere Härte, dadurch und durch eine Erhöhung der Prozesswassertemperatur um ca. 5 Grad Celsius kann eine Reduzierung von bis zu 35 Prozent der schaumbildenden Chemie erreicht werden. Es können ca. 440 Liter Chemikalien eingespart werden. Trotz der 100-prozentigen Einsparung von Frischwasser kann die innovative Anlage mit dem gleichen Energiebedarf wie eine herkömmliche Anlage betrieben werden. Der Gesamtenergiebedarf reduziert sich bei der Projektanlage um ca. 6.800 Kilowattstunden auf 11.503 Kilowattstunden pro Jahr, was einer Reduktion von etwa 40 Prozent gegenüber einer effizienten Anlage entspricht. Besonders an der Anlage ist vor allem die sehr gute Übertragbarkeit der einzelnen Technologien in der Branche. Die Komponenten können fast alle, teilweise in abgewandelter Form, einfach in bereits bestehende SB-Waschanlagen, Portalanlagen und Waschstraßen integriert und nachgerüstet werden. Branche: Grundstücks- und Wohnungswesen und Sonstige Dienstleistungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: FAWA Fahrzeugwaschanlagen GmbH Bundesland: Hessen Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend
Aluminiumbauteile: Entfettung mit Ultraschall spart Chemikalien Rita Schwarzelühr-Sutter, Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, übergab im März 2017 den Zuwendungsbescheid an Jochen Holder von der Holder GmbH Oberflächentechnik Fast 20 Tonnen Chemikalien jährlich sollen in der Holder GmbH Oberflächentechnik in Süddeutschland demnächst eingespart werden: Indem Aluminiumbauteile, bevor sie beschichtet werden, mit Ultraschall statt mit Lösemitteln entfettet werden. Das Umweltinnovationsprogramm fördert die neue Anlage. Mit der Anlage sollen komplexe, große Aluminiumleichtbauteile, etwa für die Automobil- und Elektroindustrie, gereinigt werden, bevor sie gegen Korrosion beschichtet werden. Dies soll mit Ultraschall und einem fluorfreien, leicht abbaubaren Tensid erfolgen, durch welches das Öl mit einen Ölabscheider von der Oberfläche des Bades entfernt werden kann und somit nicht ins Abwasser gelangt. Durch eine Kreislaufführung des Spülwassers und eine energiesparende Konvektionstrocknung mit Wärmerückgewinnung sollen zusätzlich knapp 13.000 Kubikmeter Wasser und bis zu 2.500 Megawattstunden Energie jährlich eingespart werden. Das Vorhaben läuft noch bis Ende August 2017.
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