Die Wirtschaftskommission für Europa hat die neue weltweit harmonisierte Testprozedur für leichte Kraftfahrzeuge (Worldwide harmonised Light vehicle Test Procedure / WLTP) im Auftrag der EU-Kommission entwickelt. Ziel war es, die Abgasgesetzgebung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zu verbessern und diese realistischer zu prüfen. Das Vorhaben hat in diesem Zusammenhang erfolgreich Fragestellungen beantwortet, die bei der Entwicklung von WLTP auftraten. Grundlage waren theoretische Studien und praktischen Messungen, deren Ergebnisse in den laufenden WLTP-Entwicklungsprozess einflossen. Im Bericht werden wichtige untersuchte Aspekte sowie generelle Änderungen durch den WLTP beschrieben. Veröffentlicht in Texte | 25/2019.
Der Ladebedarf für Elektrofahrzeuge in Berlin wird bis zum Jahr 2030 um das Siebenfache im Vergleich zu heute ansteigen, von 300 MWh/Tag auf 2.000 MWh/Tag. Damit jetzt die richtigen Weichen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in der Stadt gestellt werden, haben die Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gemeinsam mit der Berliner Agentur für Elektromobilität eMO die Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur 2030 für das Land Berlin erarbeitet. Die Strategie wurde am Dienstag, 16. April 2024 vom Berliner Senat beschlossen und heute vorgestellt. Das Strategiepapier zeigt auf 40 Seiten den heutigen Stand des Ladeangebots in Berlin und die Ziele für das Jahr 2030 auf. 29 Maßnahmen wurden zur Zielerreichung festgelegt. Dabei unterscheidet die Strategie zwischen drei Raumtypen, in denen Laden stattfindet und sich von den Rahmenbedingungen her unterscheidet. Für diese drei städtischen Raumtypen wurde der Ladebedarf jeweils ermittelt. Derzeit sind in Berlin ca. 70.000 elektrische Fahrzeuge zugelassen, 90 % davon sind Pkw (batterieelektrisch und Plug-In-Hybride). Die restlichen 10 % entfallen auf E-Busse und -Transporter, E-Motorräder und Leichtfahrzeuge. Diese Fahrzeuge laden derzeit an etwa 25.000 Ladepunkten gut 300 MWh täglich. Der Großteil dieser Ladepunkte ist rein privat, rund 3.850 sind öffentlich zugänglich (davon rund 2.400 im öffentlichen Straßenland und 1.450 auf privaten Flächen). Für das Jahr 2030 wird angenommen, dass insgesamt 400.000 E-Pkw in Berlin unterwegs sein werden, die wiederum einen täglichen Ladebedarf von 2.000 MWh haben werden. Dies entspricht dem Energieverbrauch einer Kleinstadt. Der für 2030 errechnete Ladebedarf basiert auf der Zahl der elektrischen Fahrzeuge, die zu diesem Zeitpunkt in Berlin zugelassen sind und die nach Berlin einpendeln. Die flankierenden Maßnahmen, um diesen Ladebedarf zu decken, umfassen beispielsweise die Erarbeitung einer Potenzialanalyse für Lademöglichkeiten auf Liegenschaften der Berliner Landesunternehmen und eine Umsetzungsstrategie für diese kommunalen Liegenschaften. Ebenso soll die Flächensuche für Aufsteller von Ladepunkten erleichtert werden. Forschungs- und Pilotprojekte im Bereich des Ladens werden unterstützt und der Fortschritt der Maßnahmen durch ein Monitoring begleitet. Das Land Berlin setzt auf intensive Kooperation und Informationstransfer mit allen Akteurinnen und Akteuren, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu beschleunigen, zu verbessern und zu vereinfachen. Wie auch schon heute soll der überwiegende Teil des Ladens (54 %) privat erfolgen. So haben Fahrzeuge zuhause oder beim Arbeitgeber die längste Standdauer und werden dort vorrangig mit normaler Geschwindigkeit mit bis zu 22 kW Leistung laden können. Hierfür wird die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe mit relevanten Akteuren wie der Wohnungswirtschaft und Arbeitgebern in den Austausch treten, damit die öffentlichen Liegenschaften mit gutem Beispiel vorangehen. Auch die Möglichkeiten für spontanes Laden im öffentlichen Bereich werden weiter ausgebaut. Im öffentlichen Straßenland werden voraussichtlich 20 % des Ladebedarfs gedeckt, wofür die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt das bewährte Berliner Modell der Ladeinfrastruktur weiterführen wird, in dessen Rahmen bereits rund 2.400 öffentliche Ladepunkte aufgebaut wurden. Auch auf privaten Flächen sollen E-Auto-Fahrerinnen und -Fahrer künftig vermehrt auf ihren alltäglichen Wegen laden können: auf Parkplätzen und in Parkhäusern oder an Tankstellen, während sie dort Erledigungen machen. Mithilfe von Schnellladern mit hohen Ladeleistungen, die kurze Ladedauern ermöglichen, wird die E-Mobilität unkompliziert in den Alltag integriert. Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe: „Die Zukunft der Mobilität in Berlin ist elektrisch. Deshalb wollen wir eine echte Ladesäulenoffensive starten. Mit unserer erstmals in diesem Umfang erstellten Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur wollen wir mehr Anreize für den Ausbau der Elektromobilität in unserer Stadt schaffen und dafür sorgen, dass die Berlinerinnen und Berliner Elektromobilität leichter als bisher in ihren Alltag einbauen können. Ziel ist, dass in der ganzen Stadt ausreichend und verlässlich Ladesäulen für E-Autos verfügbar sind. Die bisher verfügbaren 25.000 Ladepunkte in Berlin sind ein gemeinsamer Erfolg des Senats, unserer landeseigenen Betriebe, der Berliner Wirtschaft und auch vieler Privatpersonen, die auf ihren Grundstücken Ladesäulen zur teilöffentlichen Nutzung ermöglicht haben. Eine enorm wichtige Rolle spielt auch unser Stromnetz, dessen Kapazität wir in den nächsten 10 Jahren verdoppeln werden, damit es den immer weiter wachsenden Strombedarf decken kann. Mit den Maßnahmen unserer Gesamtstrategie kommen wir unserem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 wieder ein gutes Stück näher.“ Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Mit der Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur 2030 liegt nun eine umfassende Strategie für die weitere zielgerichtete Entwicklung der Ladeinfrastruktur in Berlin vor. Das im öffentlichen Straßenraum bereits sehr erfolgreiche Berliner Modell mit seinen vielen Ladeinfrastrukturbetreibern geht darin auf. Ich freue mich besonders, dass damit nun zusammen mit dem öffentlichen Raum auch private und öffentlich zugängliche Flächen auf privatem Grund in ein Gesamtkonzept zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Berlin eingebettet werden. Damit werden sich die Ladeangebote für die Berliner und Berlinerinnen, unsere Berliner Wirtschaft sowie unsere Gäste in den nächsten Jahren weiter spürbar verbessern. Eine verlässliche Lade-Infrastruktur ist ein wichtiger Hebel für den Umstieg auf E-Mobilität.“ Gernot Lobenberg, Leiter der Berliner Agentur für Elektromobilität eMO: „Vor allem die von der Wirtschaft und von den Behörden zugelassenen Fahrzeuge spielen eine große Rolle bei der Umstellung auf Elektromobilität. So sind heute in Berlin fast 60% aller elektrischen Pkw gewerblich zugelassen – Tendenz steigend, wie die Zulassungszahlen zeigen. Daher brauchen wir vor allem mehr Ladeinfrastruktur am Arbeitsplatz und zu Hause. Die Berliner Agentur für Elektromobilität eMO bei Berlin Partner ist dafür da, die Berliner Wirtschaft und auch die Behörden rund um den Aufbau kostenfrei zu unterstützen und zu begleiten.“
Die TSR Recycling GmbH & Co. KG (TSR) betreibt im Bereich des Hafens der Stadt Magdeburg einen Lager- und Umschlagplatz für Metallschrotte. Die mit Binnenschifffahrt, Schwerlasttransport oder Schienenverkehr angelieferten Ausgangsstoffe werden in der Anlage größtenteils mittels mobiler Maschinentechnik mechanisch behandelt, aufbereitet und umgeschlagen sowie am Standort für die weitere Verwertung sortiert. Aufgrund der erwarteten zukünftigen Entwicklung und Verwendung von Energiespeichermodulen für mobile Anwendungen, insbesondere für die E-Mobilität, ist die Errichtung und der Betrieb eines RE-Mobility-Centers auf dem Betriebsgelände der TSR geplant. Das RE-Mobility-Center dient grundlegend der Demontage und dem Recycling von Lithiumbatterien und -modulen mitsamt deren Komponenten. Das mehrstufige Verfahren soll dazu für eine Behandlungskapazität von 100 t/d ausgelegt werden. Neben der Behandlung von Energiespeichern aus Elektromobilen sollen damit u. a. auch komplette Elektrokleinstfahrzeuge, E-Fahrräder, Leichtfahrzeuge sowie die darin verbauten Generatoren und Elektromotoren verwertet werden. Vorgesehene ist eine Annahme von bis zu 36.500 t Batterien, 1.500 t elektrobetriebene Kleinstfahrzeuge und 1.500 t Elektromotoren und Generatoren von Geschäfts- und Privatkunden im Jahr. Bei den behandelten Batterien und Bauteilen kann es sich entweder um Abfall oder Produkte gemäß REACH-Verordnung klassierte Stoffe handeln, die entsprechend das gesamte Verfahren oder lediglich einzelne Prozessschritte durchlaufen. Für das Vorhaben sollen die am Standort vorhandenen Gebäude z.B. zur Installation der Betriebseinheiten, Unterbringung der Büro- und Sozialräume genutzt werden. Zur Lagerung von Input- und Output-Stoffen, vor allem von Lithiumbatterien und -modulen, soll die Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle in Leichtbau-weise auf bereits überbauten Flächen erfolgen. Die beanspruchten Bereiche, einschließlich der Verkehrswege am Standort, sollen entsprechend den Anforderungen zur sicheren Handhabung und Lagerung der behandelten Materialien und als Rückstellflächen für die verwendeten Technologien erneuert oder instandgesetzt werden. Die Gesamtlagerkapazität der bestehenden Anlage und die Fläche der Lagereinrichtungen sollen mit der Umsetzung des Vorhabens beibehalten werden. Ebenso ist keine Veränderung der Abläufe zur Behandlung von Metallschrott sowie des jährlichen Durchsatzes von maximal 240.000 t/a vorgesehen.
Neue Testmethoden senken Schadstoffausstoß von Neuwagen Dank der Einführung realitätsnaher Testmethoden für die Typengenehmigung neuer Pkw erfüllen immer mehr Neuwagen strengere Anforderungen an den Ausstoß von Luftschadstoffen im realen Betrieb. Das Umweltbundesamt unterstützte die Entwicklung dieser Straßentests und der neuen weltweit harmonisierten Testmethode für den Rollenprüfstand und veröffentlicht nun die Ergebnisse dreier Forschungsprojekte. Die Wirtschaftskommission für Europa ( UNECE ) hat in den letzten Jahren im Auftrag der EU-Kommission eine neue, weltweit harmonisierte Testprozedur für leichte Kraftfahrzeuge (Worldwide harmonised Light vehicle Test Procedure / WLTP) entwickelt. Diese soll realitätsnähere Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den Schadstoffemissionen liefern. Aus diesem Grunde wird beispielsweise ein dynamischer und im mittel auch schnellerer Fahrzyklus genutzt, die Zusatzausstattungen der Fahrzeuge berücksichtigt und der Kraftstoffverbrauch auf eine realistischere Umgebungstemperatur von 14 Grad Celsius korrigiert. Alle ab dem September 2018 erstmalig zugelassenen neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge (LNF) der Kategorie N1 Klasse I müssen die EU-weit einheitlich festgelegten Euro 6-Grenzwerte in der neuen Testprozedur einhalten. Für alle neuen LNF der Kategorie N1 Klasse II und III werden die Anforderungen ab September 2019 verbindlich. Die Messungen im WLTP erfolgen auch weiterhin in einem Prüflabor auf einem Rollenprüfstand. Um vergleichbare Ergebnisse zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO 2 -Emissionen zu erhalten, ist dies sinnvoll. Um niedrige Schadstoffmissionen im praktischen Betrieb unter realen Fahr- und Umgebungsbedingungen zu erreichen, werden neue Pkw im Rahmen der Typgenehmigung inzwischen zusätzlich auch auf der Straße getestet (Real Driving Emissions / RDE). Der Schadstoffausstoß der Pkw und LNF wird durch die RDE-Gesetzgebung effektiver begrenzt als durch Tests im Prüflabor. Für den Ausstoß von Feinstaub müssen alle erstmalig zugelassenen Pkw schon heute die aktuell strengsten Anforderungen erfüllen. Dies sind Pkw mit der Emissionsnorm Euro 6c oder moderner. Für die Stickoxid Emissionen gilt mit der Emissionsnorm Euro 6d-TEMP ein Übergangswert und mit Euro 6d die aktuell strengste Anforderung an das Emissionsniveau. Die Anforderungen von Euro 6d TEMP müssen jedoch aktuell nur von ab dem September 2018 neu genehmigten Fahrzeugtypen eingehalten werden. Alle neu zugelassene Pkw müssen sie erst ab dem 01.09.2019 einhalten und die strengsten Anforderungen nach Euro 6d sind erst im Jahr 2021 für alle neuen Pkw Standard. Aber: Auch für Euro 6d TEMP-Diesel-Pkw wird erwartet, dass die Stickoxid-Emissionen gegenüber Euro 6 ohne RDE im Mittel aller Pkw deutlich sinken. Ein Indiz dafür geben Messungen an modernen Fahrzeugen dieser Emissionsnorm, wie beispielsweise durch den ADAC e.V. für dessen EcoTest. Immer mehr moderne Pkw mit der Emissionsnorm Euro 6d-TEMP sind inzwischen als Neuwagen erhältlich. Insbesondere Diesel-Pkw tragen durch ihre Emissionen aktuell zu den hohen Stickstoffdioxid-Konzentrationen an den Messstationen in deutschen Städten bei, sodass Verbesserungen dringend notwendig sind. Das Umweltbundesamt hat die Weiterentwicklung der Abgasgesetzgebung durch eine aktive Mitarbeit in fachlichen Arbeitsgruppen auf UNECE- und EU-Ebene sowie die Beratung des Bundesumweltministeriums unterstützt. Zudem wurden verschiedene Projekte beauftragt, deren Ergebnisse oder Messungen in die konkrete Umsetzung von WLTP und RDE einflossen. So erfolgten durch Auftragnehmer beispielsweise Ausarbeitungen zur Ladebilanzkorrektur der CO 2 -Emissionen für Fahrzeuge ausschließlich mit Verbrennungsmotor bzw. nicht-extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge („Mild- bzw. Vollhybride“) sowie zur Korrektur der CO 2 -Emissionen aufgrund einer realistischeren Testtemperatur von 14 Grad Celsius. Auch zum Einfluss des neuen Fahrzyklus WLTC auf den Kraftstoffverbrauch sowie die CO2 -Emissionen verschiedener Pkw wurden Untersuchungen durchgeführt. Weitere Messungen wurden auf dem Rollenprüfstand und im praktischen Betrieb auf der Straße an zum Zeitpunkt der Messungen modernen Benzin- und Diesel-Pkw sowie an einem extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeug („Plug-in-Hybrid“) durchgeführt. Dabei wurden beispielsweise das Emissionsverhalten bei verschiedenen Umgebungstemperaturen charakterisiert und die entsprechenden Kraftstoffverbräuche untersucht. Auch diese Messungen waren neben den Beiträgen anderer Akteure wertvolle Grundlage der Weiterentwicklungen der Abgasgesetzgebung. Die Abschlussberichte dreier Forschungsprojekte stehen ab sofort zum Herunterladen bereit (siehe rechts unter "Publikationen").
Energieverbrauch von Elektroautos: Tests realistischer gestalten Die von Autoherstellern angegebenen Verbräuche ihrer Fahrzeuge stimmen oft nicht mit der Realität überein. Dass dies auch bei Elektroautos so ist, zeigt eine UBA-Studie. Der Energieverbrauch von Heizungen und Klimaanlagen müsste künftig viel stärker in das offizielle Testverfahren WLTP einbezogen werden, um realitätsnahe Angaben zu Verbrauch und Reichweite zu erhalten. Klimaanlage und Heizung sind große Nebenverbraucher bei Elektroautos Das Ergebnis der beauftragten Studie zeigt, dass der Anteil der Nicht-Antriebs-Energie-Verbraucher, wie beispielsweise der Klimaanlage, der Heizung und der Schweinwerfer, am Gesamtenergieverbrauch von Elektroautos im Realbetrieb etwa 10 bis 20 Prozent beträgt, wobei etwa ein Drittel dieses Anteils auf die Konditionierung der Batterie und des Fahrgastraumes nach Kaltstarts entfallen dürfte. Abweichungen zwischen Labor- und dem realen Energieverbrauch Die Untersuchungen zeigen, dass – wie bei Verbrennerfahrzeugen – auch bei Elektrofahrzeugen eine deutliche Abweichung zwischen dem Energieverbrauch im WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) auf dem Rollenprüfstand und dem auf der Straße besteht. Diese Differenz wird maßgeblich durch den Energieverbrauch beim Heizen und Kühlen bei unterschiedlichen Fahr- und Temperaturbedingungen hervorgerufen und variiert im Konkreten sehr stark, etwa zwischen 1 Prozent auf langen Autobahnstrecken (bei ca. 20°C) und 65 Prozent bei kurzen Stadtfahrten (mit Kaltstart und -10°C). Diese Abweichung wird künftig weiter bestehen bleiben, solange die Nicht-Antriebs-Energie-Verbraucher bei der Typgenehmigung im Rahmen der WLTP-Prüfung nicht oder nicht ausreichend miteinbezogen werden. Weitere Messungen notwendig Transparente Verbraucherinformationen sollten deshalb durch zusätzliche Messungen im Rahmen des WLTP erreicht werden. Um die Belastbarkeit der Empfehlungen weiter zu verbessern, empfehlen die Experten zunächst weitere Messungen an einem breiten Spektrum von kleinen und großen Elektroautos verschiedener Hersteller im WLTP bei 23°C und bei 0°C. Erst dann sollten Empfehlungen gegenüber der Politik für einen konkreten Vorschlag für die umfangreiche Weiterentwicklung des WLTP im Rahmen der Typprüfung von Elektroautos bzgl. Testablauf und Auswertung ausgearbeitet werden.
Emissionsstandards Luftschadstoff- und Klimagasemissionen werden je nach motorisiertem Verkehrsmittel durch unterschiedliche Institutionen mit verschiedenen räumlichen Anwendungsgebieten sowie durch verschiedene Mechanismen reguliert. Europäische Emissionsstandards für Pkw legen etwa fest, wie viele Luftschadstoffe ein neuer Pkw pro Kilometer ausstoßen darf. Entscheidend ist auch eine realistische Prüfprozedur. Straßenverkehr Luftschadstoffemissionen von motorisierten Straßenverkehrsfahrzeugen (Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, schwere Nutzfahrzeuge, zwei- und dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge) werden durch einheitliche EU-Verordnungen reguliert. Die Begrenzung der klimawirksamen CO2 -Emissionen erfolgt derzeit lediglich für Pkw sowie leichte Nutzfahrzeuge. Weiterentwicklungen dieser Vorschriften finden oftmals auch im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen ( UNECE ) statt. Für motorisierte Straßenfahrzeuge mit Otto- und Dieselmotor gelten für die oben genannten Bereiche jeweils Anforderungen zur Begrenzung des Ausstoßes von Luftschadstoffen im Abgas. Diese Anforderungen wurden in der Vergangenheit in regelmäßigen Abständen verschärft. Somit sind diese neuen Emissionsstandards (Euro-Emissionsnormen) für alle neu zugelassenen Straßenfahrzeuge verbindlich. Die Festlegung der Emissionsgrenzwerte pro gefahrenem Kilometer bzw. pro geleisteter Arbeit eines jeden Fahrzeugs, aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Fahrzeugklasse, ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnungen. Darüber hinaus werden dort auch die Prüfprozeduren zur Messung der verschiedenen Luftschadstoffe in der jeweiligen Fahrzeugklasse festgelegt. Vorgaben für CO2-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug, sondern auf ein gewichtetes Mittel aller von einem Hersteller in einem Jahr verkauften Neufahrzeuge. Ab dem Jahr 2025 werden auch bei ausgewählten schweren Nutzfahrzeugen Anforderungen zu erfüllen sein. Mobile Maschinen und Geräte Auch für mobile Maschinen und Geräte werden die Anforderungen an das Emissionsverhalten auf EU-Ebene einheitlich geregelt. Reguliert wird ein weites Feld an Maschinen und Geräten, unter anderem Rasenmäher, Kettensägen, Baumaschinen, Generatoren, Binnenschiffe und Schienenfahrzeuge. Die Emissionsgrenzwerte werden pro geleisteter Arbeit für die Motoren der jeweiligen Leistungsklassen und die einzelnen Schadstoffe detailliert festgelegt und in einer festgelegten Prüfprozedur bestimmt. Für modernste Motoren wird zudem eine Kontrolle der Emissionen im Betrieb mit Überwachungsprogrammen für ausgewählte Motorenklassen durchgeführt. Seeschiffe Die Anforderungen an das Emissionsverhalten des globalen Seeverkehrs werden überwiegend in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organisation (IMO) – Sonderorganisation der Vereinten Nationen) geregelt. Die Emissionsstandards liegen weit hinter den Standards im Landverkehr. Seeschiffe fahren heute beispielsweise überwiegend mit Schweröl, das eine minderwertige Qualität im Vergleich zu Marinedieselöl – und erst recht zum im Straßenverkehr verwendeten Benzin und Diesel – aufweist. Deutliche höhere Luftschadstoffemissionen sind die Folge. Von der IMO sind bislang nur Grenzwerte für Schwefel und Stickstoffoxide festgeschrieben. Es wurden weltweite Standards sowie strengere Grenzwerte für besonders ausgewiesene Emissionskontrollgebieten (ECA) definiert. Der internationale Seeverkehr trägt mit rund 2,7 Prozent zu den vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen bei. Die IMO hat weltweit verbindliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz neuer Schiffe und zur Begrenzung der CO2 -Emissionen im internationalen Seeverkehr verabschiedet. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen der Flotte bis 2050 um 50 % gegenüber den Jahr 2008 zu reduzieren. Flugzeuge Die Schadstoffemissionen des Luftverkehrs werden global durch Zulassungsstandards der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization (ICAO) – Sonderorganisation der Vereinten Nationen) reguliert. Diese legt Grenzwerte für neu entwickelte Flugzeugtypen fest. Von besonderer Relevanz ist dabei die Begrenzung des Stickoxidausstoßes. Zukünftig wird es aber auch einen Anzahl- und Masse-basierten Grenzwert für nicht-flüchtige Partikel (non-volatile particulate matter / nvPM) geben. Der Luftverkehr stellt zudem ein wachsendes Klimaproblem dar. Da der Luftverkehr stark international ausgerichtet ist, unterliegt er kaum der einzelstaatlichen Regulierung oder Besteuerung. Die EU hat den Luftverkehr daher 2012 in ihr Emissionshandelssystem einbezogen und reguliert damit die direkten CO2 -Emissionen. Mit dem "Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation" ( CORSIA ) etabliert die ICAO erstmalig ein globales Ssystem zur Begrenzung der CO2-Emissionen des internationalen Luftverkehrs auf dem Niveau von 2020. Außerdem hat die ICAO einen globalen CO2-Zulassungsgrenzwert für Verkehrsflugzeuge beschlossen. Klimaeffekte aufgrund von Nicht-CO2-Effekten werden bisher noch nicht von den Klimaschutzinstrumenten erfasst.
Projektbeginn: 2021 / Projektende: 2023 Die Berliner Taxiflotte umfasst derzeit circa 5.400 Taxis. Fast alle dieser Fahrzeuge haben noch einen Verbrennungsmotor, auch wenn Schritt für Schritt E-Fahrzeuge eingeflottet werden. Deshalb hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr und Klimaschutz und Umwelt gemeinsam mit den Projektpartnern der Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO), der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Eigene Betrieb (SenWEB), der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. sowie der Berliner Stadtwerke Kommunal Partner GmbH das Projekt „e-Taxi-Flotte Berlin: Mittelfristiges Testen von e-Taxis und Aufbau gesteuerter Ladeinfrastruktur zum Abbau von Vorurteilen in Bezug auf das Fahren und Laden“ initiiert. Im Kern geht es darum, das Taxigewerbe in Berlin bei der Umstellung auf die Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu unterstützen. In dem Gemeinschaftsprojekt, welches die eMO koordiniert, … werden angegliedert, an vier ausgewählte Taxihaltestände, vier Ladeeinrichtungen mit je 50kW Ladeleistung errichtet und betrieben (SenMVKU und Berliner StadtwerkeKommunalpartner GmbH). … werden über eine Begleitforschung grundsätzliche Basisdaten des Berliner Taxiverkehrs gewonnen und zukünftige Anforderungen an eine Taxiladeinfrastruktur ermittelt (DLR im Auftrag der eMO). …werden über das Förderprogramm WELMO Taxiunternehmen gefördert, die auf e-Taxis oder e-Inklusionstaxis umsteigen möchten und/oder sich private Ladeinfrastruktur beschaffen wollen (SenWEB). Taxiladeeinrichtungen – Standorte Die Berliner Stadtwerke haben eine zweistellige Zahl von Taxihalteständen überprüft. An nur sehr wenigen ist die erforderliche Stromversorgung gegeben. Um eine anfänglich gute geographische Abdeckung sicherzustellen, wurden vier Taxihaltestände ausgewählt (Karte). An den Taxihalteständen am Augustenburger Platz sowie an der Heerstraße (Höhe Scholzplatz) wurden durch die Berliner Stadtwerke jeweils eine Ladeeinrichtung mit einem reservierbaren AC und DC Ladepunkt errichtet. Für die zwei weiteren Ladeeinrichtungen an der Möllendorffstraße sowie am Moritzplatz liegen die Genehmigungen vor. Diese werden voraussichtlich im Spätsommer errichtet. Was muss ich tun? Jetzt kostenlos auf LadeApp Berliner Stadtwerke registrieren, Konto-Nummer hinterlegen und Taxilizenz an: emobilitaet@berlinerstadtwerke.de senden. Eine Ladekarte kann über die App angefordert werden, welche dann exklusiv für E-Taxi Ladestationen genutzt werden kann. Wie kann ich laden? Mit Ladeapp oder Ladekarte der Berliner Stadtwerke. Das Laden mit Ladeapps oder Ladekarten anderer Anbieter ist nicht möglich an E-Taxi Ladestationen. Kann ich die Ladestation reservieren? Ja, die App hat eine Reservierungsfunktion. Reservierung ist bis zu 20 Minuten vor der Anfahrt an der E-Taxi Ladestation möglich. Wo kann ich mich hinwenden bei Fragen zur Infrastruktur oder Registrierungen? Berliner Stadtwerke Tel.: (0800) 537 3000 Mo.–Fr. 8–20 Uhr, kostenfrei E-Mail: emobilitaet@berlinerstadtwerke.de Zur Info: die Service Nummer ist 24/7 für technische Notfälle besetzt, aber generelle Anfragen bitte in der o.g. Zeit stellen. Die Info ist auch an den Ladestationen angebracht. Die Begleitforschung erfasst Anforderungen an ein zukünftiges Ladenetz durch drei empirische Erhebungsformate. Es wurden bereits Interviews mit e-TaxifahrerInnen und eine Befragung der Berliner TaxifahrerInnen durchgeführt. Erste Ergebnisse zeigen, dass die Nutzung von e-Taxis grundsätzlich für den Taxibetrieb geeignet und rentabel sind. Die WELMO Förderung wurde besonders positiv bewertet. Die Bereitstellung von geeigneter Ladeinfrastruktur wird als besonders wichtig erachtet. Im weiteren Verlauf des Projektes werden Fahrprofile des Taxigewerbes erhoben und Daten der neues Ladesäulen analysiert um Ladebedarfe ermitteln und Planungsannahmen für eine weitere Ausgestaltung des Taxiladenetzes in Berlin zu identifizieren. Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität Mit dem Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ möchte der Senat von Berlin die Elektrifizierung von gewerblichen Kraftfahrzeug-Flotten in der Hauptstadt vorantreiben und kleine und mittelständische Unternehmen motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen. Damit soll ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden. Seit Sommer 2018 können kleine- und mittelständische Unternehmen von der WELMO-Förderung profitieren. Gefördert werden Beratungsgespräche, elektrisch betriebene Fahrzeuge (Nutzfahrzeuge, elektrische Klein- u. Leichtfahrzeuge sowie motorisierte Zweiräder). Im Juli 2021 wurde das Förderprogramm für Taxiunternehmen geöffnet und im Dezember 2022 um die Förderung von E-Inklusionstaxis sowie Ein- und Umbauten von E-Taxis zu E-Inklusionstaxis erweitert. Auch die dafür benötigte Ladeinfrastruktur (Normal- u. Schnellladeinfrastruktur) sowohl auf öffentlich zugänglichen als auch nicht öffentlich zugänglichen privaten betrieblichen Flächen wird über WELMO gefördert. Das Förderprogramm hat derzeit eine Laufzeit bis 31.12.2023 und wird voraussichtlich um zwei Jahre bis 31.12.2025 verlängert. Weitere Informationen Projektpartner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Eigene Betriebe Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO) Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH Eigenprojekt der Berliner Partner
Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 006/05 Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 006/05 Magdeburg, den 1. Februar 2005 Führerscheinklasse S: Daehre warnt vor Gefahren durch Klein-Pkw Mit der Einführung der neuen Führerscheinklasse S, die das Führen so genannter Mini-Pkw ab einem Alter von 16 Jahren ermöglicht, sind nach Ansicht von Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre erhebliche Gefahren für die Sicherheit auf den Straßen verbunden. Die Konstruktion dieser Fahrzeuge biete kaum einen wirksamen Schutz vor den Folgen eines Unfalls, sagte er mit Hinweis auf durchgeführte Crash-Tests. Die auf dem Markt angebotenen Modelle verfügten trotz des verhältnismäßig hohen Anschaffungspreises in der Regel über keine der inzwischen üblichen Sicherheitsausrüstungen wie Airbag oder ABS. "Nicht nur im eigenen Interesse sind junge Leute deshalb gut beraten, lieber auf ein sicheres Fahrzeug zu sparen", meint Daehre. Die Einführung der Führerscheinklasse S zum 1. Februar basiert auf der durch Drängen der EU zustande gekommenen 3. Verordnung zur änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenrechtlicher Vorschriften. Somit ist es erstmals in Deutschland möglich, bereits im Alter von 16 Jahren bestimmte mehrspurige Kraftfahrzeuge zu fahren. Zu Ihrer Information: Die Klasse S erfasst neben vier- und mehrrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (z.B. so genannte Quads und Klein-Pkw) auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit vergleichbarer Leistung. Bislang ist zum Führen dieser Fahrzeuge die Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) erforderlich. Zukünftig können mit der Klasse S folgende Fahrzeuge gefahren werden: Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer (durch die Bauart bestimmten) Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen. Die Klasse S ist in den Klassen B (Pkw) und T (land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen) enthalten. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Grundlage dafür ist der Rahmenplan für die Klasse B (Pkw). Harald Kreibich Impressum: Ministerium für Bau und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mbv.lsa-net.de Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de
Reifen zerstochen ? Scheiben eingeschlagen Stendal, 10.08.2015 Unbekannte Täter zerstachen am Montagabend auf dem Herrmann-Günsche-Platz vier Reifen eines VW Transporters. Auf der rechten Fahrzeugseite und an der Heckklappe wurden zudem die Scheiben des Fahrzeuges eingeschlagen. Das Firmenfahrzeug war dort bereits am Vormittag abgestellt worden. Gegen 19:30 Uhr war der Halter letztmalig am Transporter. Zu diesem Zeitpunkt war das Fahrzeug noch unbeschädigt. Gegen 23:00 Uhr wurden die Beschädigungen festgestellt. In Schlangenlinien unterwegs Stendal, Uchtspringe, 10.08.2015, 21:05 Uhr Auf der Staatser Dorfstraße stoppte eine Steife einen unter Drogeneinfluss stehenden 41-jährigen Fahrer eines Pkw VW-Golf. Der Mann war aufgefallen, weil er äußerst unsicher fuhr, mehrmals sehr ausschweifend die Mittellinie überfuhr und zum Teil unkontrolliert Gas gab. Nach dem Anhalten blickten die Beamten in die stark geröteten, lichtstarren Pupillen des Fahrers. Eigenen Angaben zufolge hatte der Mann letztmalig am Vormittag Speed genommen. Eine Fahrerlaubnis hätte er auch nicht mehr, so der Mann weiter. Es folgte eine Blutentnahme und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Brand eines Getreidefeldes Osterburg, Orpensdorf, 10.08.2015, 17:50 Uhr Etwa 1 ha Roggen gerieten in den Haidstücken bei Schmersau in Brand. Als Ursache wird Funkenflug während der Erntearbeiten vermutet. Zur Brandbekämpfung waren 22 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr mit Einsatzfahrzeugen vor Ort. Der entstandene Sachschaden wurde auf etwa 1.000,- Euro geschätzt. Leicht verletzt Bismark, Kläden, 10.08.2015, 16:20 Uhr Ein 80-jähriger Fahrer eines Pkw Hyundai kam am Montagnachmittag von der Fahrbahn ab und landete mit seinem Pkw im Straßengraben. Der 80-Jährige befuhr die Landesstraße 15 aus Richtung Bismark kommend in Richtung Kläden. An der Einmündung in Richtung Schäplitz bog er rechts ab. Aus unbekannter Ursache geriet er zu weit nach links und fuhr in den linksseitigen Straßengraben. Der Mann zog sich leichte Verletzungen zu und wurde durch den Rettungsdienst in das Johanniterkrankenhaus Stendal eingeliefert. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von ca. 2.500,- Euro. Sachschaden Stendal, 11.08.2015, 09:45 Uhr Auf dem Nachtigalplatz entstand bei einem Zusammenstoß zwischen einem Pkw Fiat und einem Pkw Renault Sachschaden in Höhe von ca. 2.600,- ?. Der 71-jährige Fahrer des Fiat befuhr die Tangermünder Straße aus Richtung Ortsausgang mit der Absicht, in die Bahnhofstraße einzufahren. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem im Kreuzungsbereich stehenden Renault. Der 59-jährige Fahrer des Renault beabsichtigte, aus der Bahnhofstraße kommend nach links in den Südwall abzubiegen. Er musste seinen Pkw im Kreuzungsbereich anhalten, um die Durchfahrt eines Rettungswagens zu ermöglichen. Wildunfälle Stendal, 10.08.2015, 21:40 Uhr Auf der Bundesstraße 189, am Abzweig Neuendorf am Speck, überfuhr ein 42-jähriger VW Fahrer ein Reh. Der Mann war mit seinem Pkw aus Richtung Groß Schwechten kommend in Richtung Stendal unterwegs, als das Tier über die Fahrbahn lief und erfasst wurde. Am Pkw entstand Sachschaden, das Reh lief nach dem Zusammenstoß weiter. Wust-Fischbeck, Briest, 10.08.2015, 21.30 Uhr Auf der Landesstraße 33, zwischen Sydow und Briest, kollidierte ein 37-jähriger Fahrer eines Pkw Ford mit einem Reh. Der Ford wurde beschädigt, das Wildtier verendete an der Unfallstelle. Impressum: Polizeiinspektion Stendal - PRev. Stendal - Pressestelle Uchtewall 3 39576 Stendal Tel: +49 3931 685 251 Fax: +49 3931 685 190 Mail: bpa.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de In eigener Sache Fachleute beraten neutral und kostenlos ? Rat und Tipps zum Schutz vor Kriminalität Der mobile Beratungsbus des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt kommt nach Gollensdorf. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich am Samstag, 15.08.2015, in der Zeit von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr in Gollensdorf, am Sportplatz zu informieren. Gemeinsam mit Mitarbeitern des LKA geben der Bereich Kriminalprävention und die Regionalbereichsbeamten der Verbandsgemeinde Seehausen Tipps und Empfehlungen zum Einbruchsschutz und informieren zu speziellen Kriminalitätsfeldern die im Landkreis Stendal aufgetreten sind. Impressum: Polizeiinspektion Stendal - PRev. Stendal - Pressestelle Uchtewall 3 39576 Stendal Tel: +49 3931 685 251 Fax: +49 3931 685 190 Mail: bpa.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de Verkehrsunfall mit einer tödlich verletzten Person Stendal. Ein Verkehrsunfall, an dessen Folge ein 78-jähriger Fahrzeugführer aus Kalbe/Milde verstarb, ereignete sich am heutigen Tage gegen 13:20 Uhr auf der Bundesstraße 188 zwischen Tangermünde und Stendal. Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr der 78-Jährige mit seinem Leichtkraftfahrzeug die Bundesstraße 188 in Fahrtrichtung Stendal. Dabei fuhr er bauartbedingt mit seinem Leichtkraftfahrzeug deutlich langsamer, als die an der Unfallstelle zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Aus bisher unbekannter Ursache übersah ein nachfolgender 54-jähriger BMW Fahrer das vorausfahrende Fahrzeug und fuhr auf. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Leichtkraftfahrzeug in den rechten Straßengraben geschleudert. Der 78-jährige Fahrer erlitt schwerste Verletzungen, denen er noch an der Unfallstelle erlag. Der BMW kam auf der Fahrbahn zum Stehen. Der 54-jährige Fahrer erlitt einen Schock und wurde durch den Rettungsdienst in das Johanniterkrankenhaus eingeliefert. Zur Unfallrekonstruktion wurde ein Gutachter hinzu gezogen. Die Freiwillige Feuerwehr Stendal/Tangermünde war mit 5 Einsatzfahrzeugen und 19 Kameraden vor Ort. Die Richtungsfahrbahn Stendal, der vierspurigen Bundesstraße, war in der Zeit von 13:30 Uhr bis 16:45 Uhr voll gesperrt. Bei Leichtkraftfahrzeugen handelt es sich um Fahrzeuge, deren Leergewicht nicht mehr als 350 kg, deren Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h, Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt. Diese Fahrzeuge sind vom TÜV und der Zulassung befreit. Es ist Versicherungsnachweis notwendig, an diesen Fahrzeugen ist ein Moped Kennzeichen befestigt. Impressum: Polizeiinspektion Stendal - PRev. Stendal - Pressestelle Uchtewall 3 39576 Stendal Tel: +49 3931 685 251 Fax: +49 3931 685 190 Mail: bpa.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de
Das Projekt "Teil 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von WBZU - Weiterbildungszentrum Brennstoffzellen Ulm E.V. durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, den Einsatz von Brennstoffzellen im Freizeitbereich am Bodensee und in der Umgebung zu demonstrieren. Mögliche Einsatzfelder dabei sind: - Antrieb von Booten, Yachten, Schiffen - Antrieb von Leichtfahrzeugen (Fahrräder, Scooter, Mini-Autos usw.) - Bordstromversorgung im Bereich Camping und Caravan. Im Rahmen des Projektes werden bereits bestehende Projekt-Initiativen bis zur Antragsreife weiterentwickelt. Dabei sollen zum einen bereits marktreife Brennstoffzellen-Systeme berücksichtigt werden, zum anderen aber auch neue Start-Ups' mit innovativen Systemen integriert werden. Nach dem Motto das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile' werden die einzelnen Projekte zu einem Leuchtturm vernetzt, so dass die Vision eines emissionsfreien Tourismus' nicht nur vor Ort erlebbar, sondern auch weit über die Region hinaus getragen wird. Die Umsetzung der einzelnen Projekte soll im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie' (NIP) als NIP-Leuchtturmprojekt Brennstoffzellen in Freizeitanwendungen am Bodensee' erfolgen. Projekt-Initiativen, welche sich für diese NIP-Förderung qualifizieren, können durch den Bund mit bis zu 48 Prozent unterstützt werden.
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