<p> <p>Hersteller und Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten informieren, wenn sie darin in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent vorliegen. Die App Scan4Chem des Umweltbundesamtes hilft bei der Anfrage.</p> </p><p>Hersteller und Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten informieren, wenn sie darin in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent vorliegen. Die App Scan4Chem des Umweltbundesamtes hilft bei der Anfrage.</p><p> Erklärfilm: Smartphone-App Scan4Chem 08.07.2020 Scan4Chem: App gibt Informationen zu Schadstoffen in Produkten </p><p> Scan4Chem <p>Über 200 Stoffe wurden bereits als „besonders besorgniserregend“ identifiziert und in die <a href="https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table">Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur ECHA</a> aufgenommen. Ist ein besonders besorgniserregender <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a> (SVHC) in einem Gebrauchsgegenstand in einer Konzentration von über 0,1 Gewichtsprozent enthalten, muss der Produktanbieter seine Kundschaft auf Anfrage darüber informieren.</p> <p>Europäische Überwachungsbehörden bemängelten 2019 die unzureichende Erfüllung der Auskunftspflicht. In zwölf Prozent der inspizierten Produkte aus 15 EU-Ländern fanden sie besonders besorgniserregende Stoffe. Diese Stoffe sind zwar unerwünscht, aber viele sind bisher nicht verboten. 88 Prozent der Anbieter der Produkte, die SVHCs enthielten, erfüllten ihre Auskunftspflicht nicht oder nicht ausreichend. </p> <p>2023 veröffentlichten die Überwachungsbehörden Ergebnisse eines weiteren Überwachungsprojektes. Sie stellten fest, dass bei 30% der untersuchten Produkte, die besonders besorgniserregende Stoffe enthielten, keine Informationen darüber in der Lieferkette weitergegeben wurden, obwohl dies in der europäischen Chemikalienverordnung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach">REACH</a> vorgeschrieben ist.</p> <p>Bürgerinnen und Bürger können helfen, das zu ändern indem sie bei Unternehmen nach Informationen über besonders besorgniserrege Stoffe (SVHCs) in deren Produkten fragen und damit zeigen, dass sie solche Produkte nicht kaufen möchten. Bis 01.11.2026 können sie dazu noch die kostenlose und werbefreie App Scan4Chem des Umweltbundesamtes nutzen. Bis Ende 2026 steht dafür auch noch die Scan4Chem Web-App zur Verfügung, die gegenüber der Smartphone-App einen reduzierten Funktionsumfang aufweist. Sie können mit der Smartphone-App Barcodes von Produkten scannen oder Produktnamen eingeben und SVHC-Anfragen an den entsprechenden Produktanbieter schicken. Die App ist an eine Datenbank angeschlossen, in die Produktanbieter ihre Informationen zu SVHCs in ihren Produkten eingeben können. Unternehmen können damit ihrer Auskunftspflicht effizienter nachkommen – und ggf. zeigen, dass keine SVHCs in ihren Produkten enthalten sind.</p> <p>Einige Unternehmen haben Informationen in die Datenbank eingepflegt. Ziel war, dass langfristig Daten zu den meisten Produkten in der Datenbank zu finden sind, so dass Nutzerinnen und Nutzer von Scan4Chem die Informationen direkt über die App erhalten. Dazu war es wichtig, dass möglichst viele Anfragen gestellt werden, damit Produktanbieter ein stärkeres Bewusstsein für ihre Auskunftspflicht entwickeln und Informationen mit Hilfe der App zur Verfügung stellen. Großes Interesse von Verbraucherseite kann die Aufmerksamkeit auf das Thema besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten lenken, so dass diese Stoffe ersetzt werden.</p> <p>Wie die Smartphone-App ist auch die Web-App an die Datenbank mit den SVHC-Informationen angeschlossen. In der Web-App können Sie über den Produktnamen oder den Barcode nach SVHC-Informationen in der Datenbank suchen oder, wenn noch keine Daten vorhanden sind, mit unserer Muster-Anfrage über Ihren eigenen E-Mail Client SVHC-Anfragen an den Produktanbieter versenden.</p> <p>Ermöglicht wurde die Programmierung der europäischen App durch das Projekt AskREACH, das über das EU LIFE Programm gefördert wurde. 20 Projektpartner aus 13 europäischen Ländern arbeiteten vom 01.09.2017 bis 31.08.2023 in dem Projekt zusammen, weitere Länder haben sich während des Projektzeitraums angeschlossen. Mittlerweile haben einige Projektpartner ihre Apps eingestellt, dennoch sind derzeit noch in 15 Ländern Apps verfügbar (Stand 10.08.2026).</p> </p><p> Erfahrungen mit Scan4Chem <p>Mit Stand 30.06.2026 wurden über die Smartphone-App europaweit mehr als 90.000 Anfragen an ca. 60.000 Firmen verschickt. Für über 155.000 Produkte wurden von den Anbietern Informationen in die Datenbank hochgeladen, so dass sie App-Nutzern und App-Nutzerinnen direkt in der App zur Verfügung stehen. Zusätzlich nutzten einige Firmen die Möglichkeit, für ganze Barcode-Bereiche anzugeben, dass SVHCs unter 0,1 Gewichtsprozent enthalten sind. Davon sind 14,9 Millionen Barcodes abgedeckt, die aber nicht unbedingt alle bereits in Gebrauch sind.</p> <p>Es zeigt sich, dass viele Firmen auf die Beantwortung von Verbraucheranfragen nicht ausreichend vorbereitet sind. Das Umweltbundesamt hat daher im Rahmen des LIFE AskREACH Projekts gemeinsam mit den Projektpartnern eine Firmen-Kampagne durchgeführt, in der Firmen auf ihre Auskunftspflicht aufmerksam gemacht und geschult wurden. Es wurden gezielt solche Firmen angesprochen, die auf Verbraucheranfragen nicht geantwortet hatten. Die Antwortquote der Firmen verbesserte sich während des Projektes auf europaweit ca. 53 % und in Deutschland auf etwa 63 %. Seit Projektende werden die Antwortquoten leider wieder schlechter. Die Antworten sind zum Teil auch immer noch unzureichend. Erhalten Sie keine oder unzureichende Antworten, können Sie sich gern an <a href="mailto:scan4chem@uba.de">scan4chem@uba.de</a> wenden und wir unterstützen Sie dabei, aussagekräftige Antworten zu bekommen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/anfragen.PNG"> </a> <strong> Statistik versendete Anfragen </strong> Quelle: Umweltbundesamt </p><p> Abschaltung der Apps <p>Leider werden die Smartphone-App und die Web-App von Verbraucher*innen nicht in ausreichendem Maße genutzt, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen zu gewährleisten. Daher werden die in AskREACH entwickelten Apps ihren Betrieb einstellen. Verbraucher*innen können noch bis zum 1. November 2026 über die Apps Anfragen zu SVHCs stellen, so dass Unternehmen ausreichend Zeit haben, bis zum Jahresende darauf zu antworten. Die Smartphone-App wird am 1. November 2026 aus den App-Stores entfernt, die Web-App Ende des Jahres 2026 abgeschaltet.</p> <p>Wir möchten uns bei allen Nutzer*innen der Apps und all unseren Unterstützern für ihr Interesse und ihr Engagement bedanken. Bitte beachten Sie, dass die Verpflichtungen gemäß Artikel 33 der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach-verordnung">REACH-Verordnung</a> weiterhin gelten. Verbraucher*innen haben das Recht, Unternehmen nach besonders besorgniserregenden Stoffen zu fragen, und Unternehmen sind verpflichtet, darauf zu antworten. Die AskREACH-Projektpartner werden ihre Bemühungen fortsetzen, den Informationsaustausch über in Erzeugnissen enthaltene Chemikalien entlang der gesamten Wertschöpfungskette weiter zu fördern sowie die Verfügbarkeit dieser Informationen für Verbraucher*innen.</p> <p>Die auf dieser Seite dargelegten Informationen und Ansichten sind die der Autor*innen und spiegeln nicht unbedingt die offizielle Meinung der Europäischen Union und des LIFE AskREACH Projekts wider.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/362/bilder/asklifebrand-design.png"> </a> <strong> EU Life AskREACH </strong> Quelle: EU Life </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Die Europäische Richtlinie für erneuerbare Energien (RED) enthält derzeit ein Ziel von 10Prozent erneuerbaren Energien im Verkehrssektor der EU im Jahr 2020. Biokraftstoffe werden bei der Zielerreichung voraussichtlich eine wichtige Rolle spielen. Sämtliche Biokraftstoffe, die auf diese Ziel angerechnet werden, müssen die Erfüllung von verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien nachweisen. Zwei Jahre nach der Implementierung der Nachhaltigkeitsanforderungen hat die Europäische Kommission Ecofys gemeinsam mit Winrock und dem Institut für europäische Umweltpolitik (IEEP) beauftragt die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen anhand von drei wichtigen Aspekten zu überprüfen: 1) Notwendigkeit der Einführungen verpflichtender Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe zum Schutz von Wasser, Boden und Luft: Die Risiken für Wasser, Boden und Luft durch den Anbau von Biokraftstoffrohstoffen unterscheiden sich kaum von den Risiken anderer landwirtschaftlicher Ausdehnung. Dennoch kann der Biokraftstoffmarkt zu einem erhöhten Druck auf die bestehende Ackerfläche führen. Der Schutz von Wasser, Boden und Luft ist lokal zu betrachten, da die Auswirkungen von der jeweiligen Betriebsführung vor Ort abhängig sind. Im Bericht werden bestehende Maßnahmen zur Vermeidung dieser Risiken, wie etwa freiwillige Nachhaltigkeitsstandards, untersucht und mögliche Kriterien für die Europäische Kommission entwickelt. 2) Effektivität und Verwaltungsaufwand nationaler Systeme zum Nachweis der Erfüllung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsanforderungen: Die EU Mitgliedsstaaten haben unterschiedlichen Ansätze zur Implementierung der Nachhaltigkeitsanforderungen verfolgt. Die Wahl des entsprechenden Nachhaltigkeitssystems als solches sagt noch nichts über Effektivität oder Verwaltungsaufwand, allerdings können die entsprechenden Ausgestaltungen schon einen Einfluss haben. Die Ausgestaltung der Berichtspflicht oder die Möglichkeit des Nachweises der Nachhaltigkeit durch alternativer Mechanismen können beispielsweise einen beträchtlichen Einfluss haben. Im Bericht werden Empfehlungen gegeben, wie die Mitgliedsstaaten die Effektivität erhöhen und unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden können. Die nächste Herausforderung für die Mitgliedsstaaten ist die Harmonisierung der verschiedenen Systeme, um so die Effektivität EU weit zu erhöhen. 3) Erfahrungen in der Umsetzung des Massenbilanzsystems zur Überprüfung der Nachhaltigkeit entlang der Biokraftstofflieferkette: Die Biokraftstoffproduzenten haben große Anstrengungen unternommen, um die Rückverfolgbarkeit ihrer Lieferkette zu gewährleisten. Im Großen und Ganzen würden es die Stakeholder bevorzugen, wenn die EU an dem bestehenden Massenbilanzsystem festhält und sicherstellt, dass der gegenwärtige Ansatz optimiert und in allen Mitgliedsstaaten und Nachhaltigkeitssystemen vereinheitlicht wird. (Text gekürzt)
Das Projekt soll Vorschläge für eine Energiekennzeichnung in Europa sammeln, entwerfen und bewerten und so eine Diskussionsgrundlage für politische Entscheidungsträger*innen schaffen. Aus welcher Energiequelle die eingesetzte Energie stammt, ist neben der Transparenz für Haushaltskunden über die Umweltwirkung ihres Energiekonsums unter anderem für den Emissionsbericht von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen relevant. Eine standardisierte und verpflichtende Energiekennzeichnung gibt es in Europa bisher im Bereich Strom. Eine standardisierte Kennzeichnung für die Energieträger Gas, H2, Wärme und Kälte gibt es bislang nicht. Die hier entwickelten Konzepte einer Energiekennzeichnung sollen sowohl zwischen den Mitgliedsstaaten als auch zwischen Energieträgern einheitlich sein. Es soll ein Analyserahmen entwickelt werden, mit dem sich der Nutzen von Energiekennzeichnung für verschiedene gesellschaftliche Gruppen sowie gesamtgesellschaftlich identifizieren lässt. Die aktuelle Stromkennzeichnung in Europa, in diesem Projekt entwickelte Konzepte sowie Konzepte für Energiekennzeichnung aus der Literatur sollen mit dem Analyserahmen bewertet werden.
<p> <p>Für den europäischen Markt sind erstmals verbindliche Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Textilien geplant. Grundlage ist die 2024 in Kraft getretene EU-Ökodesign-Verordnung. Eine UBA-Studie hat fünf mögliche Aspekte identifiziert, für die Vorgaben gemacht werden könnten, und über die Verbraucher*innen in einem neuen Label am Produkt und einem Digitalen Produktpass informiert werden sollten.</p> </p><p>Für den europäischen Markt sind erstmals verbindliche Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Textilien geplant. Grundlage ist die 2024 in Kraft getretene EU-Ökodesign-Verordnung. Eine UBA-Studie hat fünf mögliche Aspekte identifiziert, für die Vorgaben gemacht werden könnten, und über die Verbraucher*innen in einem neuen Label am Produkt und einem Digitalen Produktpass informiert werden sollten.</p><p> Die neue EU-Ökodesign-Verordnung: eine Chance für nachhaltige Textilien <p>Die im Jahr 2024 in Kraft getretene <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401781">Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781</a> zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (engl. Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) macht es möglich, erstmals verbindliche Vorgaben für Textilprodukte zu entwickeln. Ziel ist es, dass nachhaltige Textilprodukte zum Standard in der EU werden. Die zu entwickelnden Ökodesign-Anforderungen für Textilien sind auch Teil der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52022DC0141">EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien</a>. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Studie untersucht mögliche Anforderungen <p>Die im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durchgeführte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ecodesign-for-sustainable-products-regulation">Studie <em>“Ecodesign for Sustainable Products Regulation: requirements for the ecodesign of textiles and the possible transfer to an ecodesign label“</em> </a>unterstützt den europäischen Prozess aus deutscher Perspektive und liefert wissenschaftlich fundierte Vorschläge für mögliche Ökodesign-Anforderungen an Textilprodukte. Ziel war es, konkrete Anforderungen und Informationspflichten für Textilien abzuleiten. Ein weiterer Schwerpunkt lag darauf, wie diese erarbeiteten Anforderungen in ein Label überführt werden könnten und damit für Verbraucher*innen sichtbar gemacht werden können. </p> Fünf Aspekte sind für ein nachhaltiges Textilprodukt essenziell <p>Die Studie hat <strong>fünf mögliche Produktaspekte</strong> identifiziert, die prioritär für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> eines Textilprodukts sind: Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und besorgniserregende Stoffe. Mittels Literaturrecherche, Expertenbefragung, Marktanalyse und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stakeholder">Stakeholder</a>-Workshops wurden mögliche Anforderungen für drei am Markt relevante Produktbeispiele – T-Shirts, Jeans und Funktionsjacken – abgeleitet. Dabei wurden Leistungsanforderungen, die zwingend eingehalten werden müssen, und Informationsanforderungen, die deklariert werden müssen, unterschieden.</p> <p>Die Studie identifizierte <strong>Haltbarkeit</strong> als das zentrale Kriterium für die Umweltverträglichkeit von Kleidung. Für die untersuchten Produktbeispiele wurden konkrete und messbare Anforderungen definiert, um diese bewerten zu können. Zu den Anforderungen zählen bei T-Shirts beispielsweise die Formstabilität nach dem Waschen und Trocknen, die Widerstandsfähigkeit des Materials und die Farbechtheit. Auch bei Jeans finden sich einige dieser Anforderungen wieder. Allerdings ist vor allem die Zugfestigkeit und Dehnbarkeit des Stoffes und seine Widerstandsfähigkeit gegen Abrieb relevant. Diese und weitere Aspekte lassen sich mit bestehenden Prüfverfahren ermitteln.</p> <p>Für den Produktaspekt <strong>Reparierbarkeit</strong> empfiehlt die Studie Mindestanforderungen wie die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Reparaturanleitungen und Kooperationen mit Reparaturservices. Für komplexere Produkte wie Funktionsjacken sind darüber hinaus produktspezifische Anforderungen sinnvoll. </p> <p>Hinsichtlich der <strong>Recyclingfähigkeit</strong> schlägt die Studie vor, Materialmischungen beispielsweise auf maximal zwei Fasertypen pro Fläche zu begrenzen. Ebenfalls sollte der Elastaneinsatz auf 5 bis 10 Prozent eingeschränkt werden, um einerseits eine (spektroskopische) Erkennung des Elastananteils zu gewährleisten (mind. 5 %) und andererseits noch eine hochwertige Wiederverwertung sowohl im mechanischen als auch im chemischen Bereich noch zu gewährleisten (max. 10 %). </p> <p>Konkrete Vorgaben für einen <strong>Mindestanteil von Rezyklaten</strong> wurden ebenfalls hergeleitet. Allerdings sind diese konkret für die Produkte T-Shirts und Jeans gedacht und erfordern noch weitere Rahmenbedingungen. So ist zum Beispiel festzulegen, ob der Rezyklatanteil auf Produktebene oder Chargenebene bestimmt werden soll oder woher das Rezylat für das Faser-zu-Faser-Recycling stammen sollte oder auch welche Zertifizierungssysteme anerkannt werden.</p> <p>Hinsichtlich <strong>besorgniserregender Stoffe </strong>schlägt die UBA-Studie als Mindestanforderungen zwei Informationspflichten vor: </p> <ol> <li>Informationen über die absichtlich im Produkt vorhandenen Effektchemikalien (z. B. wasserabweisende Stoffe), indem diese in die Produktspezifikationen aufgenommen und entlang der Lieferkette weitergegeben werden. Ziel ist eine bessere Transparenz dieser Chemikalien über die Zeit. </li> <li>Die Informationsanforderungen zu SVHC (Substances of very high concern / besonders besorgniserregende Stoffe), das heißt, dass die SVHC-Informationspflichten in den öffentlich einsehbaren Teil des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/produktinformation-40-grundlage-fuer-digitale">Digitalen Produktpasses (DPP)</a> integriert werden. Ziel dahinter ist, dass diese Informationen für Endverbrauchende zugänglich sind. </li> </ol> <p>Die Studie untersuchte die genannten Produktaspekte jedoch nicht nur singulär, sondern brachte diese auch zusammen und zeigte mögliche Zielkonflikte auf. </p> Ein neues Ökodesign-Label für Textilien? <p>Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es grundsätzlich möglich ist, solche Ökodesign-Anforderungen in ein Ökodesign-Label zu überführen, welches Verbraucher*innen beim Kauf einen schnellen Überblick bietet, wie nachhaltig ein Textilprodukt ist. Der Produktaspekt Haltbarkeit könnte als wichtigstes Produktmerkmal benannt werden, indem möglicherweise die Anzahl der Wasch-Trockenzyklen angegeben werden. Für die Produktaspekte Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit sind Leistungsklassen denkbar, für den Produktaspekt Rezyklatanteil konkrete Prozent-Angaben. Informationen zu den besorgniserregenden Stoffen werden als zu umfangreich für ein Label am Produkt angesehen und könnten eher in den Digitalen Produktpass einfließen, auf den auf dem Label verwiesen wird. </p> Hintergründe zur Studie <p>Die Studie bietet einen umfassenden Wissensfundus für die Ableitung von nachhaltigen Produktaspekten für Textilien – für Wissenschaft und Unternehmen. Diese Studie unterstützt damit den europäischen Prozess aus deutscher Perspektive und liefert wissenschaftlich fundierte Vorschläge für mögliche Ökodesign-Anforderungen an Textilprodukte. Zudem fließen die Studienergebnisse in die Kommentierung der europäischen Vorstudie des Joint Research Centre (JRC) der EU-Kommission ein. An der Kommentierung wirkt das UBA maßgeblich mit. Damit unterstützt das Forschungsvorhaben das Ziel der EU, einen delegierten Rechtsakt für Textilien zu erarbeiten.</p> <p>Die Studie wurde vom Öko-Institut in Zusammenarbeit mit der Hochschule Niederrhein und der Hochschule Hof durchgeführt.</p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> <p>Unternehmen und andere Organisationen leisten mit dem Betrieb von Umwelt- und Energiemanagementsystemen einen Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaften. EMAS hat sich als wirksamstes Instrument des Umweltmanagements bewährt. Es ergänzt die Umweltmanagementnorm ISO 14001 um mehr Transparenz und Rechtssicherheit und hat Schnittstellen zum Energiemanagement sowie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.</p> </p><p>Unternehmen und andere Organisationen leisten mit dem Betrieb von Umwelt- und Energiemanagementsystemen einen Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaften. EMAS hat sich als wirksamstes Instrument des Umweltmanagements bewährt. Es ergänzt die Umweltmanagementnorm ISO 14001 um mehr Transparenz und Rechtssicherheit und hat Schnittstellen zum Energiemanagement sowie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.</p><p> Umwelt- und Energiemanagement in Deutschland – eine positive Bilanz <p>Organisationen in Deutschland stehen Umwelt- und Energiemanagementsystemen aufgeschlossen gegenüber. Die Zahl der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/emas">EMAS</a>-registrierten Standorte sowie der nach ISO 14001 und ISO 50001 zertifizierten Organisationen ist in den letzten Jahren gestiegen. Ende April 2026 waren in Deutschland rund 1,4 Millionen Personen in EMAS-registrierten Organisationen beschäftigt.</p> </p><p> EMAS - „Eco-Management and Audit Scheme“– Entwicklungen seit 2005 <p>Nach einer wechselhaften Entwicklung zwischen 2005 und 2020 stieg die Zahl der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/emas">EMAS</a>-Registrierungen im Trend an, im Jahr 2025 sogar deutlich. Ende 2025 waren 1.228 Organisationen und 5.510 Standorte in Deutschland EMAS registriert. (siehe Abb. „Anzahl EMAS-registrierter Organisationen, Standorte und Beschäftigte“). Darunter befinden sich 15 deutsche Standorte von EMAS-Organisationen, die im europäischen Ausland registriert sind. Das deutsche EMAS-Register führt zusätzlich 66 Standorte deutscher Organisationen im Ausland, die in der Abbildung nicht berücksichtigt sind. </p> <p>Der Sprung von 2023 auf 2024 ist durch die Registrierung von rund 2.000 Standorten eines großen deutschen Lebensmitteleinzelhändlers zu erklären. Bis 2030 sollen 5.000 Standorte nach EMAS validiert sein. Dies ist das Ziel der Bundesregierung in der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a>. Im Mai 2026 wurde ein neuer Höchststand von 7.686 Standorten erreicht. Der Sprung im Jahr 2026 geht vornehmlich auf die Registrierung eines Einzelhandelunternehmens mit rund 1.800 Standorten zurück.</p> <p>Betrachtet man die Verteilung nach Bundesländern, so zeigt sich: EMAS ist in Deutschland zahlenmäßig am weitesten in Bayern (25 % der EMAS-Organisationen), Baden-Württemberg (25 % der EMAS-Organisationen) und Nordrhein-Westfalen (14 %) verbreitet (siehe Tab. „EMAS-registrierte Unternehmen und Organisationen in Deutschland – Aufschlüsselung nach Bundesländern“). Der Großteil der EMAS-Organisationen sind Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes.</p> <p>Im September 2025 erfüllten EU-weit 4.141 Organisationen an 16.154 Standorten die EMAS-Anforderungen. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DE_Indikator_WIRT-05_Umweltmanagement_2026-06-11.png"> </a> <strong> Anzahl EMAS-registrierter Organisationen, Standorte und Beschäftigte </strong> Quelle: EMAS-Register <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DE_Indikator_WIRT-05_Umweltmanagement_2026-06-11.png">Bild herunterladen</a> (222,88 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE_Indikator_WIRT-05_Umweltmanagement_2026-06-11.pdf">Diagramm als PDF</a> (44,52 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE-EN_Indikator_WIRT-05_Umweltmanagement_2026-06-11.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (41,79 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Tab_EMAS-BuLae_2026-06-11.png"> </a> <strong> EMAS-registrierte Unternehmen und Organisationen in Deutschland - Aufschlüsselung nach Bundesländern </strong> Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Tab_EMAS-BuLae_2026-06-11.png">Bild herunterladen</a> (109,99 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Tab_EMAS-BuLae_2026-06-11.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (57,92 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Tab_EMAS-BuLae_2026-06-11.xlsx">Tabelle als Excel</a> (231,94 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Rechtsgrundlagen zu EMAS <p>EMAS ist die englische Kurzbezeichnung für ein Umweltmanagement- und Auditsystem nach der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12982">europäischen EMAS-Verordnung</a>, die 1995 eingeführt wurde. Es zielt auf Unternehmen und sonstige Organisationen, die ihre Umweltleistung systematisch und transparent verbessern wollen. Die aktuelle Rechtsgrundlage ist die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32009R1221">Verordnung (EG) Nr. 1221/2009</a>, die durch die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32017R1505">Verordnung (EU) Nr. 2017/1505</a> (Anhänge I bis III) und <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1551437374936&uri=CELEX:32018R2026">Verordnung (EU) Nr. 2018/2026</a> (Anhang IV) geändert wurde. EMAS-Organisationen erfüllen gleichzeitig alle Anforderungen der Umweltmanagementnorm ISO 14001, gehen aber in wesentlichen Punkten darüber hinaus. EMAS umfasst auch die Energienutzung als bedeutenden Umweltaspekt. Daher sind für EMAS-Anwender nur wenige inhaltliche Anpassungen und Konkretisierungen erforderlich, um die Anwendung der internationalen Energiemanagementsystemnorm ISO 50001 zu vollziehen. Umgekehrt kann ein Energiemanagementsystem auch als Einstieg zu einem alle Umweltaspekte umfassenden Umweltmanagementsystem nach EMAS sein. Ein Umweltmanagementsystem nach EMAS ist auch eine gute Grundlage für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts (weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen finden Sie auf unserer <a href="http://www.umweltbundesamt.de/CSRD">Themenseite</a>), und zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement.</p> </p><p> ISO 14001 <p>Weltweit gibt es nach einer Umfrage der ISO rund 300.000 gültige Zertifikate nach der Umweltmanagementsystem-Norm ISO 14001 (siehe Abb. „Weltweite Anzahl an ISO 14001-Zertifikaten“, Stand 2023). Zum Vergleich: Für die internationale Norm zum Qualitätsmanagement – ISO 9001 – bestehen rund 840.000 Zertifikate (Stand 2023). Der Großteil der ISO 14001-Zertifikate wird in China ausgestellt, gefolgt von Italien, Japan, Südkorea und Großbritannien. Aktuellere Daten liegen derzeit nicht vor.</p> <p>Die Daten basieren auf einer <a href="https://www.iso.org/the-iso-survey.html">freiwilligen Umfrage der ISO</a> bei den nationalen Akkreditierungs- und Zertifizierungsstellen. Die Angaben können je nach Beteiligung dieser Stellen schwanken und erfassen nicht alle ausgestellten Zertifikate. Im Jahr 2018 wurde eine methodische Berichtigung in der ISO-Umfrage durchgeführt, die den Sprung in den Zertifizierungszahlen erklärt. Auch die Anzahl der gültigen Zertifikate im Jahr 2023 ist nur bedingt aussagekräftig, da sich die chinesische Akkreditierungsstelle nicht an der ISO-Umfrage beteiligte. In China waren in der Vergangenheit die meisten gültigen ISO 14001-Zertifikate zu verzeichnen. Für das Jahr 2022 wurden allein aus China rund 300.000 Zertifikate gemeldet. Gemäß der ISO-Umfrage bestanden in Deutschland im Jahr 2023 mindestens 9.073 gültige Zertifikate.</p> <p>Die europäische <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/emas">EMAS</a>-Verordnung enthält die Inhalte der ISO 14001 an zentraler Stelle. Aus diesem Grund ist ein Großteil der EMAS-Organisationen auch nach ISO 14001 zertifiziert – ohne Mehraufwand. Im Gegenzug besitzen Organisationen mit einem Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 eine gute Ausgangsbasis, um an EMAS teilzunehmen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_iso-14001-zertifizierungen_2025-07-16.png"> </a> <strong> Weltweite Anzahl an ISO 14001 Zertifikaten </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_iso-14001-zertifizierungen_2025-07-16.pdf">Diagramm als PDF (158,83 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_iso-14001-zertifizierungen_2025-07-16.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (28,09 kB)</a></li> </ul> </p><p> ISO 50001 <p>Für die internationale Energiemanagementsystem-Norm ISO 50001 erfasst die ISO-Umfrage im Jahr 2023 weltweit rund 25.000 gültige Zertifikate. Mehr als 40 % davon, rund 10.362 Zertifikate, bestehen in Deutschland. In Deutschland war ein signifikanter Anstieg der Zertifizierungen nach der ISO 50001 vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 zu beobachten. Eine Reihe von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/emas">EMAS</a>-Organisationen hat auch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt.</p> <p>Weitere Informationen zu Umwelt- und Energiemanagementsystemen finden Sie auf unseren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14598">Themenseiten</a>.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Im Kerngebiet des Mongolenreiches wurden im 13. Jh. n. Chr. Städte gegründet, und dieser Vorgang wirft in der bis dahin von Hirtennomadismus geprägten Steppe nach wie vor ungelöste Fragen auf: Wer bevölkerte diese „implantierten“ Städte? Wie wurden die Städte versorgt? Welche Auswirkungen hatte der neue städtische Lebensstil und das neue Lebensumfeld auf die Ernährungsgewohnheiten und die Gesundheit der Bewohner und der umliegenden Bevölkerung? Dank der jüngsten Entwicklungen auf dem Gebiet der archäologischen Naturwissenschaft können zentrale Fragen zu den Lebensgewohnheiten vergangener Populationen nun durch biomolekulare Untersuchungen an archäologischem Material beantwortet werden. Das beantragte Teilprojekt setzt sich daher zum Ziel, anhand stabiler Isotopen (d13C, d15N und d34S bzw. d18O, d34S und 87Sr/86Sr) menschlicher und tierischer Überreste aus den Siedlungen Karakorum, Khar Khul Khaany Balgas and Bayan Gol Aufschlüsse zu den Ernährungsgewohnheiten der Bewohner und ihrer geographischen Herkunft zugewinnen. In Verbindung mit der Analyse organischer Rückstände (Lipide) an Gefäßkeramik sowie osteologischen und archäologischen Daten zu Geschlecht, Alter und sozialem Status lassen sich Schlüsse für die Versorgungsketten der Städte und die Auswirkungen der durch ihre Gründung ausgelösten Lebensstil- und Umweltveränderungen auf die Gesundheit der lokalen Bevölkerung ziehen. Darüber hinaus soll das Potential weiterführender und bisher weniger etablierter Analyseansätze (u.a. verbindungsspezifische Analyse stabiler Isotope, Schwermetallrückstände und Paläoproteomik) ausgelotet werden.
Der Re-Use Superstore war in diesem Jahr wieder auf der Grünen Woche vertreten – diesmal als Teil der Themeninsel ZERO. 16 Partnerinnen und Partner der Re-Use Initiative präsentierten den Besuchenden ihre Angebote in den Themenfeldern Abfallvermeidung, Upcycling, Reparatur und Abfallberatung. Rund 400 Schülerinnen und Schüler nahmen an den Upcycling-Workshops teil und bastelten beispielsweise aus Planen Portemonnaies und aus defekten T-Shirts Einkaufsbeutel. Darüber hinaus gab es zahlreiche weitere Mitmach-Angebote. Eines der Highlights war ein Projekt, bei dem mithilfe verschiedener Webtechniken aus Alttextilien ein Lkw nachgebaut wird, um zu verdeutlichen, wie viele Textilien weltweit entsorgt werden – nämlich eine Lkw-Ladung pro Sekunde. Die E-Schrott-Installation von Batman Elektronik symbolisierte, dass scheinbar defekte Geräte unter fachkundiger Anleitung wiederbelebt werden können. Informationen zu allen Ausstellenden gibt es auf der Website des Re-Use Superstore. Website des Re-Use Superstore Nachbericht der Messe Berlin zur Themeninsel ZERO Kurzfilm der Messe Berlin zur Themeninsel ZERO (YouTube) Videotrailer des Lkw-Projektes (YouTube) Website von „Batman Elektronik“ Mit der Inklusionsmanufaktur (iMa) startet die Komm & Sieh gGmbH, das Inklusionsunternehmen der Berliner Stadtmission, am 1. April 2026 ein Projekt für lokale, inklusive und nachhaltige Textilproduktion. In der neuen Produktionsstätte für textile Upcycling-Produkte, z.B. im Merchandise-Bereich, werden individuelle Designideen umgesetzt – von der Prototypenentwicklung über die Serienfertigung bis zur finalen Konfektionierung. Damit wird ein Ort erschaffen, an dem Textilien, Menschen und nachhaltige Verantwortung zusammenkommen. Im Fokus stehen das Upcycling vorhandener Materialien, kurze Lieferwege und transparente Lieferketten. Zusätzlich werden Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen – tariflich bezahlt und langfristig gedacht. Für das neue Projekt werden Firmen, Designerinnen und Designer, Modelabels und Organisationen gesucht, die verantwortlich produzieren lassen möchten. Die Vision: Ein neuer Standard für nachhaltige, inklusive und lokal verwurzelte Produktionsprozesse. Kontakt: inklusionsmanufaktur@berliner-stadtmission.de Projektseite: Inklusionsmanufaktur (iMa) Gute Nachrichten für alle, die gerne nachhaltige Unikate kaufen: In den Schönhauser Allee Arcaden haben 12 kreative Upcycling-Labels aus Berlin ein neues Zuhause gefunden. Seit Dezember 2025 präsentieren sie gemeinsam ihre Produkte im neuesten Re-Use Superstore “POP UP CYCLING“ im 1. Stock des Einkaufscenters. Beim Sortiment dreht sich alles um die zweite Chance für Materialien: Einzigartige Upcycling-Mode, Taschen aus Sicherheitsgurten und Lkw-Planen, Accessoires für Vierbeiner sowie aufbereitete Möbel, Lampen und zirkuläre Kunst. Im Februar wurde der Store offiziell eröffnet. Die Labels stellen sich vor, es konnte durch die Unikate gestöbert und das Gespräch mit den Köpfen dahinter gesucht werden. Für die musikalische Untermalung sorgte der Designer und Musiker Adam Frost mit einem Live-Set direkt im Store. Website von „POP UP CYCLING” Bereits zum siebten Mal zeichnete die BSR im Januar kreative Kurzfilme von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe aus – diesmal zum Thema „Re-Use-Wiederverwenden statt wegwerfen oder verschwenden”. Die Vielfalt der 24 eingereichten Beiträge reichte von Upcycling-Ideen bis hin zu Zukunftsvisionen. Eine Fachjury wählte den Film „Berliner Skateboardretter“ (Grüner Campus Malchow) auf Platz 1. Platz 2 und 3 gingen an die Schule an der Jungfernheide und die Anna-Freud-Schule. Zusätzlich wurde je ein Sonder- und ein Publikumspreis ausgelobt. Die Jury und das Publikum waren beeindruckt vom großen Engagement der Schülerinnen und Schüler. Angela Sonnenschein (BSR) lobte: „Gemeinsam tragen wir das Ziel, Berlin zur Null-Verschwendungs-Hauptstadt zu machen – die prämierten Filme zeigen eindrucksvoll, auf wie vielen Wegen dieses Ziel erreicht werden kann.” Mehr Informationen zum Filmwettbewerb Kurzbericht zur Preisverleihung Bereits zum 15. Mal sucht das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg gemeinsam mit zahlreichen Kooperationspartnern nachhaltige und klimafreundliche Initiativen und Projekte und setzt damit ein starkes Zeichen für den Klimaschutz. Berliner Unternehmen und Projektgruppen können Beiträge in den Kategorien „Einzelhandel“, „Abfallvermeidung“ und „Smart Cities“ einreichen. Für Teilnehmende aus dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg gibt es zusätzlich die Möglichkeit, innovative Ideen zu den Themen „Erneuerbare Energien“ und „Produktion, Dienstleistungen, Handwerk“ zu präsentieren sowie sich für den Nachwuchspreis „Young Buddy Award“ zu bewerben. Die besten Ideen werden mit Preisgeldern, grünen Buddy Bären, öffentlicher Sichtbarkeit im Rahmen der Preisverleihung am 18. Juni 2026 und begleitenden Aktivitäten unterstützt. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 31. März. Mehr Informationen zum Award (Informationen zur Bewerbung finden sich jeweils auf den Unterseiten der Kategorien) Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, Null-Verschwendungs-Hauptstadt zu werden. Mehr Wiederverwendung und weniger Abfällen in den Berliner Wohnquartieren sind dabei wichtige Bausteine. Um die vielen guten Initiativen, die es in den Berliner Kiezen gibt, sichtbar zu machen, haben BSR und Zero-Waste-Agentur einen Zero Waste Award ausgelobt. Eine Fachjury wählte aus 158 Einreichungen 13 herausragende Projekte und prämierte sie im November 2025 in der NochMall, dem Gebrauchtwarenhaus der BSR. Unter den Gewinnern sind der Marzahner Umsonstladen mit Sozialberatung „UnbezahlBar“, eine Tauschbörse in Lichterfelde, eine von Azubis entwickelte Sensibilisierungskampagne sowie ein digitaler Müll-Führerschein. Alle Wettbewerbsbeiträge und Gewinner sind auf der BSR-Website zu finden. Überblick über die Gewinner je Kategorie Alle Wettbewerbsbeiträge Die NochMall, das Gebrauchtwarenkaufhaus der BSR, versteht sich als Ort der Kreislaufwirtschaft. Von Anfang an kooperiert die NochMall mit nachhaltigen Menschen, Initiativen und Unternehmen. Die jüngste Kooperation betrifft die Zusammenarbeit mit dem Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB), zu dem über 80 Bibliotheken in ganz Berlin gehören. Sowohl der VÖBB als auch die NochMall stehen für Nachhaltigkeit und Wissensvermittlung. In diesem Jahr erhalten alle Inhaberinnen und Inhaber eines VÖBB-Ausweises beim Einkauf in der NochMall 10 Prozent Rabatt auf alle Artikel. Einzige Bedingung: Der Bibliotheksausweis muss an der Kasse vorgelegt werden. Darüber hinaus lohnt sich ein Besuch der NochMall auch wegen des umfangreichen Veranstaltungsprogramms. Anstehende Veranstaltungen der NochMall Website der VÖBB Trennen können alle – und du machst den Unterschied! Richtig getrennt wird aus deiner Saftpackung und dem Marmeladenglas echter Klimaschutz. Klingt gut? Ist es auch! Denn nur richtig getrennter Abfall lässt sich optimal recyceln oder verwerten. Das schont Ressourcen und schützt unser Klima. Die gute Nachricht: Es braucht nicht viel. Ein kurzer Klick auf die BSR-Website, ein Wurf in die richtige Tonne – fertig. Schon leistest du einen echten Beitrag für ein nachhaltigeres Berlin. Lust auf mehr Trenn-Power? Dann klick dich rein und werde zum Trenn-Profi! Mehr über die BSR-Abfalltrennkampagne erfahren Donnerstag, 7. Mai 2026 , 14:00 bis 15:00 Uhr Was können Kultureinrichtungen für eine Kreislaufwirtschaft tun? Und wo liegen die konkreten Hebel im Arbeitsalltag? Diese und weitere Fragen werden im kostenlosen Webinar der Plattform „kultur-klima“ beleuchtet und diskutiert. Geladener Experte ist Prof. Dr. Henning Wilts, Leiter der Abteilung Circular Economy am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie. Mehr Informationen und Anmeldung
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 775 |
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