API src

Found 2199 results.

Similar terms

s/lora/Flora/gi

FFH-Gebiete des Schutzgebietsnetz Natura 2000 der Stadt Osnabrück

Dieser Datensatz enthält die FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitate) in der Stadt Osnabrück. Sie bilden das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000.

MV Arten WMS

Informationen der staatlichen Umweltverwaltung Mecklenburg-Vorpommern: Karten zu Artvorkommen (Flora und Fauna) im Mecklenburg-Vorpommern

Flora, Vegetation und Standortsverhaeltnisse in Naturwaldreservaten und Nationalparken

Ziel ist die floristische und vegetationskundliche Bearbeitung von Naturwaldreservaten und Nationalparken (unmanaged forests). Neben der Dokumentation des aktuellen Zustands wird dabei das Augenmerk zunehmend auf die Veraenderung der Waldoekosysteme und ihre Ursachen gerichtet, wobei natuerliche Entwicklungen (Sukzession) und anthropogene Belastungen zu beruecksichtigen sind. Ueber zahlreiche Naturwaldreservate und Nationalparke in Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt erfolgen Untersuchungen zur Bioindikatorfunktion von ausgewaehlten Waldbodenpflanzen. Zunehmende Bedeutung erfahren die Ergebnisse im Vergleich mit bewirtschafteten Waldflaechen, z.B. im Hinblick auf die Diversitaet und Nachhaltigkeit von Waeldern.

jährliche Sickerwasserrate Brandenburg

Die jährliche Sickerwasserrate (SWR) beschreibt die mit einem Berechnungsverfahren (TUB-BGR Verfahren) geschätzte mittlere Sickerwassermenge in mm/a, die den Boden unter Berücksichtigung des kapillaren Aufstiegs abwärts verlässt. Das gebildete Sickerwasser trägt zur Grundwasserneubildung bei und/oder verlässt die Sickerzone als Zwischenabfluss. Die Sickerwasserrate ist eine entscheidende Eingangsgröße bei Wasserhaushaltsberechnungen oder der hydrogeologischen Grundwassermodellierung. Ebenso steuert sie maßgeblich die Verlagerung von Schad- und Nährstoffen (bspw. Nitrat) im Boden und beeinflusst indirekt die Standorteignung für Flora und Fauna. Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://geo.brandenburg.de/karten/htdocs/21042020_Sickerwasserrate.pdf

mittlere Sickerwasserrate

Die mittlere jährliche Sickerwasserrate (SWR) beschreibt die mit einem Berechnungsverfahren (TUB-BGR Verfahren) geschätzte mittlere Sickerwassermenge in mm/a, die den Boden unter Berücksichtigung des kapillaren Aufstiegs abwärts verlässt. Das gebildete Sickerwasser trägt zur Grundwasserneubildung bei und/oder verlässt die Sickerzone als Zwischenabfluss. Die Sickerwasserrate ist eine entscheidende Eingangsgröße bei Wasserhaushaltsberechnungen oder der hydrogeologischen Grundwassermodellierung. Ebenso steuert sie maßgeblich die Verlagerung von Schad- und Nährstoffen (bspw. Nitrat) im Boden und beeinflusst indirekt die Standorteignung für Flora und Fauna. Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://geo.brandenburg.de/karten/htdocs/21042020_Sickerwasserrate.pdf

maximale Sickerwasserrate

Die maximale jährliche Sickerwasserrate (SWR) beschreibt die mit einem Berechnungsverfahren (TUB-BGR Verfahren) geschätzte maximale Sickerwassermenge in mm/a, die den Boden unter Berücksichtigung des kapillaren Aufstiegs abwärts verlässt. Das gebildete Sickerwasser trägt zur Grundwasserneubildung bei und/oder verlässt die Sickerzone als Zwischenabfluss. Die Sickerwasserrate ist eine entscheidende Eingangsgröße bei Wasserhaushaltsberechnungen oder der hydrogeologischen Grundwassermodellierung. Ebenso steuert sie maßgeblich die Verlagerung von Schad- und Nährstoffen (bspw. Nitrat) im Boden und beeinflusst indirekt die Standorteignung für Flora und Fauna. Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://geo.brandenburg.de/karten/htdocs/21042020_Sickerwasserrate.pdf

WEA 6 Reinsdorf Ost

Gemäß § 5 Abs. 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert am 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323), wird Folgendes bekannt gemacht: Die Firma Energieanlagen Frank Bündig GmbH, Mendener Weg 2 in 04736 Waldheim, beantragte mit Datum vom 24. September 2024 gemäß § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert am 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58), in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert am 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355), und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 175 Metern und einem Rotordurchmesser von 172 Metern am Standort 08141 Reinsdorf, Gemarkung Reinsdorf, Flurstücke 1852 und 435/4. Mit diesem Vorhaben wird die aus fünf bereits genehmigten Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern bestehende Windfarm erweitert und bedarf somit einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 10 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG. Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Dabei war zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Der Standort des Vorhabens befindet sich in keinem Natura 2000-Gebiet, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet. Südöstlich des geplanten Vorhabengebietes in etwa 4.720 m Entfernung befindet sich das FFH-Gebiet „Wildenfelser Bach und Zschockener Teiche“. Weiterhin befindet sich das FFH-Gebiet „Muldetal bei Aue“ ca. 4.890 m südlich des Vorhabenstandortes. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Am Röhrensteg“ ist ca. 4.080 m westlich, das LSG „Wildenfelser Zwischengebirge“ ca. 5.180 m südlich des Vorhabenstandortes zu finden. Beeinträchtigungen der umliegenden FFH-Gebiete und Landschaftsschutzgebiete, die die besondere Empfindlichkeit oder Schutzziele dieser Gebiete betreffen, sind aufgrund ihrer Entfernung von dem Vorhaben nicht gegeben. Auswirkungen auf umliegende gesetzlich geschützte Biotope können ausgeschlossen werden. Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie in das Landschaftsbild sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan zu leisten. Ebenso sind am Vorhabenstandort keine Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG, Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Abs. 4 WHG, Risikogebiete nach § 73 Abs. 1 WHG sowie Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG ausgewiesen. Da Auswirkungen auf Lebensräume geschützter Vogel- und Fledermausarten nicht ausgeschlossen werden können, sind umfangreiche Betriebsbeschränkungen der Windenergieanlage zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Auswirkungen festzulegen. Durch Begrenzung der Schall- und Schattenwurfemissionen der Windenergieanlage wird entsprechend den erstellten Immissionsprognosen unter Berücksichtigung der bestehenden Windenergieanlagen die Einhaltung der Richtwerte für Geräusche und Schattenwurf an der umliegenden Wohnbebauung gewährleistet. Erhebliche Belästigungen durch Geräusche und Schattenwurf werden damit ausgeschlossen. Durch das Vorhaben ergeben sich keine zusätzlichen Abfallströme. Der Eintrag wassergefährdender Stoffe in Wasser, Boden und Grundwasser kann im bestimmungsgemäßen Be-trieb ausgeschlossen werden. Auswirkungen des Vorhabens auf den Wasserhaushalt, das Klima und die Luft sowie auf Kultur- und Sachgüter sind nicht zu erwarten. Aufgrund des Standortes auf einer intensiv genutzten Ackerfläche wird die Pflanzenwelt ebenfalls nicht beeinträchtigt. Nach Aufgabe der Nutzung und Rückbau der WEA entfallen die Beeinträchtigungen vollständig. Die allgemeine Vorprüfung des Landratsamtes Zwickau hat ergeben, dass die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der zur Verminderung der Beeinträchtigungen vorgesehenen Maßnahmen nicht als erheblich einzustufen sind. Dementsprechend besteht für das beantragte Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 3 UVPG die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Zwickau nicht selbstständig anfechtbar ist. Werdau, den 31. Juli 2025

openSenseMap: Sensor Box colonia_panta

Diese SenseBox steht auf einem Balkon im Kölner Pantaleonsviertel.

Langer Tag der StadtNatur 2025

Seit 2007 rückt die Stiftung Naturschutz Berlin einmal im Jahr mit dem Langen Tag der StadtNatur den Artenreichtum Berlins in den Fokus. Am 14. und 15. Juni 2025 konnten binnen 28 Stunden zahlreiche Veranstaltungen in allen Berliner Stadtteilen besucht werden. Von tierischen Nachbarn direkt vor der Haustür bis zu unbekannten oder sonst unzugänglichen Naturräumen – die Führungen, Vorträge und Mitmachaktionen machen das Erleben von Flora und Fauna in Berlin von Jahr zu Jahr zu einem einzigartigen Erlebnis. Auch in Revieren aller vier Forstämter gab es 2025 einiges zu entdecken. Ob Interessantes zur Waldgeschichte wie die frühere Harzgewinnung oder die ehemaligen Rieselfelder, Aktuelles zum Waldumbau und zum Klima oder tierisch Wissenswertes zu nachtaktiven Waldbewohnern und zu Pferden als Landschaftspfleger – alle Themen erfreuten sich großer Beliebtheit. Familien kamen besonders gut bei den spannenden Angeboten der Ber liner Waldschulen auf ihre Kosten. Wir freuen uns schon jetzt auf kommendes Jahr. Führung mit der Försterin im Revier Stolpe: Das Gold des Waldes Harzgewinnung damals und heute Führung mit dem Förster: Waldumbau im Berliner Wald Gemeinsam durch das Revier Fahlenberg Was ist das denn hier für ein Wald? Mit dem Förster des Reviers Buch die Waldgeschichte auf den ehemaligen Rieselfeldern um Hobrechtsfelde entdecken (inklusive praktischer Übung) Führung mit der Försterin: Ausstellung Wald.Berlin.Klima. Geführte Wanderung im Revier Saubucht Führung mit der Försterin im Revier Gatow: Nachtwanderung auf der Insel Pichelswerder Informatives zum Berliner Wald und seinen nachtaktiven Bewohnern Pferde als Landschaftspfleger im Revier Buch Die Rolle und Bedeutung von freilebenden Pferden für die Renaturierung entdecken In Kooperation mit der Agrar GmbH Gut Hobrechtsfelde und Pferdekultur Hobrechtsfelde Rucksack-Waldschule Eichhörnchen: Schnitzen im Wald Familienworkshop: Holz kreativ bearbeiten Rucksackwaldschule Mistkäfer: Spielen fürs Klima Interaktives Klimaspiel im Wald Waldschule Zehlendorf zusammen mit Jugend Berliner Wäldern e.V.: Waldtag für janz Kleene Naturerlebnisse für Familien mit Kindern Rucksack-Waldschule Eichhörnchen: Abend- und Nachtwanderung Was raschelt da im Bucher Forst?

DAS: Co-Adapted Braunschweig: Durch Co-Creation gemeinsam an den Klimawandel anpassen, Durch Co-Creation gemeinsam an den Klimawandel anpassen

1 2 3 4 5218 219 220