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Windenergie LIED GbR, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG in 34439 Willebadessen (WEA 5)

Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windenergie LIED GbR, Alfredshöher Str. 12, 34434 Willebadessen, beantragte mit Schreiben vom 19.06.2024, hier eingegangen am 21.06.2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Vestas V172-7.2 MW mit 199,00 m Nabenhöhe, 285,00 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 5: Gemarkung Löwen, Flur 4, Flurstück 86 (Az.: 43.0084/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 19.08.2025 wurde der Windenergie LIED GbR die Ge-nehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung wer-den hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlich-keitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 07.11.2025 bis einschließlich zum 21.11.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Lara Kleinert, l.kleinert@willebadessen.de; 05644/8862 (Stadtverwaltung Willeba-dessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 07.11.2025 bis einschließlich zum 21.11.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (21.11.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 06.11.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0084/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

Verordnung über das Naturschutzgebiet Boberger Niederung - Ballonstarts vom Segelfluggelände Boberg

Sachverhalt: Gemäß § 1 (1) Nr. 24 der Verordnung über das Naturschutzgebiet Boberger Niederung ist das Starten und Landen von Ballonen dort verboten. In § 1 (2) Nr. 6 heißt es: von den Verboten des Absatzes 1 gelten nicht für die Nummer 24 für den nach Luftverkehrsrecht zulässigen Betrieb des Segelfluggeländes Boberg. Zugelassen war der Betrieb jahrzehntelang gemäß § 18 LuftVO i.V. mit § 25 LuftVG, dann aufgrund einer Weisung der BUKEA nicht mehr. Die Maßnahme ist unberechtigt und verstößt gegen geltendes Recht. Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Sache 7 CN 1/22 (Causa Steinhuder Meer) entschieden, dass Umweltbehörden nicht berechtigt sind, Verfügungen zu erlassen, die luftrechtliche Belange betreffen. Es wird gegen „höherrangiges Recht“ verstoßen. Somit ist das Verbot gemäß § 1 (1) Nr. 24 nichtig! Ähnlich hat auch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Urt. v. 13.05.2025, Az.: 4 KN 41/22) zur VO Naturschutzgebiet Lüneburger Heide entschieden. Fragen: 1. Wann beabsichtigt die BUKEA die Verordnung entsprechend zu ändern? 2. Ist die BUKEA bereit, mit den betroffenen Ballonfahrern ein Verfahren für Ballonstarts vom Segelfluggelände Boberg zu erarbeiten, das allen Seiten gerecht wird? Die Betreiber des Geländes sind dazu bereit.

Luftverkehrsrecht; Plangenehmigung gemäß § 8 LuftVG i.V.m. Art. 74 Abs. 6 BayVwVfG für den Sonderlandeplatz Donauwörth-Genderkingen; Errichtung eines Flugzeughangars mit Bürobereich sowie Vorfeld und Taxiway auf dem Grundstück Fl.Nr. 409/1, Gem. Genderkingen

Am 29.10.2025 beantragte die Motorflugsportgruppe Donauwörth-Genderkingen e.V., Platzhalter des Sonderlandeplatzes Donauwörth-Genderkingen, die Genehmigung der Errichtung eines Flugzeughangars (sog. „Halle B“) mit Bürobereich sowie Vorfeld und Taxiway auf dem vereinseigenen, flugplatzzugehörigen Grundstück Fl.Nr. 409/1 der Gem. Genderkingen. Flugbetriebliche Änderungen oder Erweiterungen sind nicht Inhalt des Antrags. Da für den Sonderlandeplatz ein beschränkter Bauschutzbereich nach § 17 LuftVG festgesetzt ist, führte das Luftamt Südbayern zu dem Antrag ein luftrechtliches Plangenehmigungsverfahren gem. § 8 LuftVG i. V. m. Art. 74 Abs. 6 BayVwVfG durch.

Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG (HB-42 und HB-43)

Öffentliche Bekanntmachung Datum: 10.01.2025 Kreis Lippe - Der Landrat Fachgebiet 680 – Immissionsschutz, Umweltrecht und Controlling Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold immissionsschutz@kreis-lippe.de Aktenzeichen: 766.0049/23/1.6.2 (HB-42) 766.0050/23/1.6.2 (HB-43) Immissionsschutz Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich der Stadt Horn- Bad Meinberg Der Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Straße 176, 32805 Horn- Bad Meinberg, wurde mit Bescheid vom 03.01.2025 die Genehmigung gem. § 4 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen erteilt. Jeweils eine der genehmigten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • HB-42: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Veldrom, Flur 3, Flurstücke 6, 39 • HB-43: Horn-Bad Meinberg, Gemarkungen Kempenfeldrom; Veldrom, Flure 4; 3, Flurstücke 234, 246; 17, 18, 19, 20. Bei der Anlage HB-42 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,25 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m sowie einer Nennleistung von 4,26 MWel. Bei der Anlage HB-43 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m und einer Gesamthöhe von 246,6 m sowie einer Nennleistung von 5,56 MWel. Die öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides erfolgt gem. § 10 Abs. 7 S. 2, Abs. 8 S. 2 u. 3 BImSchG i.V.m. § 21a Abs. 1 und Abs. 2 der 9. BImSchV. Seite 2 von 3 Der Genehmigungsbescheid enthält Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung des Immissionsschutzes, zum Baurecht, Brandschutz, Denkmalschutz, Gewässerschutz, Abfallrecht, Bodenschutz, Landschafts- und Naturschutz, Arbeitsschutz, Luftverkehrsrecht und Straßen-/Wegerecht. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach der Bestandskraft des Bescheides mit der Errichtung der Windenergieanlagen begonnen worden ist.

WestfalenWind Verwaltungs GmbH II - Windpark Meerhof

Die WestfalenWIND Verwaltungs GmbH II, v.d. GF Herrn Matthias Rieger mit Sitz in 33100 Paderborn hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 14.11.2025 die Erteilung eines Vorbescheids gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-175 EP5 E2 (WEA M1 bis WEA M3); Antragsgegenstand: Öffentliche Belange gem. § 35 Abs. 3. S. 1 Nr. 1 BauGB (Darstellungen FNP) sowie § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB (sog. Ausschlusswirkung), Ziele der Raumordnung sowie Genehmigungsfähigkeit in Bezug auf Luftverkehrsrecht, Schallimmissionen und Standorteignung in Marsberg-Meerhof beantragt.

WestfalenWIND Etteln Ost GmbH & Co. KG; Az.: 41814-24-600; Antrag auf Vorbescheid gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage in Borchen-Etteln

Antrag auf Vorbescheid gem. § 9 Abs. 1 a BImSchG hinsihctlich der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB, § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB, Raumordnungsrecht im Hinblick auf den akutellen Regionalplanentwurf der Bezirksregierung Detmold, Schallimmissionen, Schattenwurf, Luftverkehrsrecht und Standorteignung im Hinblick auf die effektive Turbulenzintensität für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-175 EP5 mit einer Nabenhöhe von 162 m und einer Nennleistung von 6.000 kW in Borchen-Etteln

Windenergie zur Marburg Dienstleistungs-GmbH, Genehmigungsverfahren nach § 16b Abs. 7 S. 3 BImSchG in 33039 Nieheim

Die Windenergie zur Marburg Dienstleistungs-GmbH, Hauptstraße 74, 33378 Rheda-Wiedenbrück, beantragte mit Schreiben vom 24.10.2025, hier eingegangen am 10.11.2025, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16b Abs. 7 S. 3 BImSchG für die Er-richtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-175 EP5 E2 mit 174,5 m Nabenhöhe, 262 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,0 MW auf den folgenden Grundstücken in 33039 Nieheim: WEA 1: Gemarkung Merlsheim, Flur 4, Flurstück 149 WEA 2: Gemarkung Merlsheim, Flur 4, Flurstück 176 WEA 3: Gemarkung Merlsheim, Flur 4, Flurstück 176 (Az.: 43.0182/25/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 19.12.2025 wurde der Windenergie zur Marburg Dienst-leistungs-GmbH die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorha-benträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestandskraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 16.01.2026 bis einschließlich zum 30.01.2026 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Nieheim, Marktstraße 28, 33039 Nieheim, Zimmer 9 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Vo-ranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Nieheim: Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienstag, Donnerstag: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Manuel Bröker, broeker@nieheim.de, 05274/982-200 (Stadt Nieheim) Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 16.01.2026 bis einschließlich zum 30.01.2026 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (30.01.2026, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 15.01.2026 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0182/25/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

Windpark Borgentreich-Bühne GbR, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG in 34434 Borgentreich, WEA 9

Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windpark Borgentreich-Bühne GbR, Vattmannstr. 3, 33100 Paderborn, beantragte mit Schreiben vom 25.04.2025, hier eingegangen am 15.05.2025, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Enercon E-175 EP5 E2 mit 174,50 m Nabenhöhe, 262 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,0 MW auf dem folgenden Grundstück in 34434 Borgentreich: WEA 9: Gemarkung Bühne, Flur 8, Flurstück 218 (Az.: 43.0078/25/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 23.12.2025 wurde der Windpark Borgentreich-Bühne GbR die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbeleh-rung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öf-fentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 23.01.2026 bis einschließlich zum 06.02.2026 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Borgentreich, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, Zimmer 20 und kann dort an jedem be-hördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebe-ten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Borgentreich: Montag, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Elvira Tewes, e.tewes@borgentreich.de, 05643/809-300 (Stadtverwaltung Borgen-treich). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 23.01.2026 bis einschließlich zum 06.02.2026 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (06.02.2026, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 22.01.2026 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0078/25/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

Windpark Borgentreich-Bühne GbR, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG in 34434 Borgentreich, WEA 6

Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windpark Borgentreich-Bühne GbR, Vattmannstr. 3, 33100 Paderborn, beantragte mit Schreiben vom 25.04.2025, hier eingegangen am 15.05.2025, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Enercon E-175 EP5 E2 mit 174,50 m Nabenhöhe, 262 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,0 MW auf dem folgenden Grundstück in 34434 Borgentreich: WEA 6: Gemarkung Bühne, Flur 6, Flurstück 197 (Az.: 43.0075/25/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 23.12.2025 wurde der Windpark Borgentreich-Bühne GbR die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbeleh-rung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öf-fentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 23.01.2026 bis einschließlich zum 06.02.2026 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Borgentreich, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, Zimmer 20 und kann dort an jedem be-hördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebe-ten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Borgentreich: Montag, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Elvira Tewes, e.tewes@borgentreich.de, 05643/809-300 (Stadtverwaltung Borgen-treich). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 23.01.2026 bis einschließlich zum 06.02.2026 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (06.02.2026, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 22.01.2026 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0075/25/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

Windpark Borgentreich-Bühne GbR, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG in 34434

Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windpark Borgentreich-Bühne GbR, Vattmannstr. 3, 33100 Paderborn, beantragte mit Schreiben vom 25.04.2025, hier eingegangen am 15.05.2025, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit 160 m Nabenhöhe, 229 m Gesamthöhe und einer Leistung von 4,26 MW auf dem folgenden Grundstück in 34434 Borgentreich: WEA 4: Gemarkung Bühne, Flur 6, Flurstück 53 +52 (Az.: 43.0073/25/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 23.12.2025 wurde der Windpark Borgentreich-Bühne GbR die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbeleh-rung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öf-fentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 23.01.2026 bis einschließlich zum 06.02.2026 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Borgentreich, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, Zimmer 20 und kann dort an jedem be-hördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebe-ten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Borgentreich: Montag, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Elvira Tewes, e.tewes@borgentreich.de, 05643/809-300 (Stadtverwaltung Borgen-treich). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 23.01.2026 bis einschließlich zum 06.02.2026 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (06.02.2026, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 22.01.2026 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0073/25/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

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