Am 30. Mai 2013 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Zuvor hatte die Europäische Kommission unter anderem Beschwerden über die nachträgliche Änderung von Flugrouten am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) erhalten. Gegenstand sind jedoch nicht die Flugrouten am Flughafen BER oder einem anderen spezifischen Flughafenprojekt, sondern das deutsche Luftverkehrsrecht allgemein. Aus Sicht der Kommission steht die deutsche Gesetzgebung in diesem Bereich zum Teil nicht in Einklang mit zwei EU-Richtlinien: der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (2011/92/EU) und der Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, 92/43/EWG). Die Kommission verlangt deshalb, dass Deutschland sein Luftverkehrsrecht an die EU-Gesetzgebung anpasst und die Planung von Flugrouten vollständig in die Umweltverträglichkeitsprüfung einbezieht.
Gegenstand des vorliegenden Gutachtens ist die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten in Deutschland aktuell bestehen, Lärmkontingentierungen zu implementieren und welche Rechtsänderungen nötig wären, Lärmkontingentierungen verstärkt zu nutzen als Instrument der Lärmbewältigung. Sie sind für das verwaltungsrechtliche Handeln der Luftfahrtbehörden auf Landes- und Bundesebene bedeutsam. Im Ergebnis enthält die deutsche Gesetzeslage im Luftverkehrsrecht keine konkreten Vorgaben, welche Lärmminderungsmaßnahmen die Genehmigungsbehörde ergreifen kann oder muss, um Lärmminderung zu erreichen. Den Luftfahrtbehörden obliegt es, die Lärmproblematik mit anderen Belangen zu einem Ausgleich zu bringen. Veröffentlicht in Texte | 122/2019.
Öffentliche Bekanntmachung Datum: 10.01.2025 Kreis Lippe - Der Landrat Fachgebiet 680 – Immissionsschutz, Umweltrecht und Controlling Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold immissionsschutz@kreis-lippe.de Aktenzeichen: 766.0049/23/1.6.2 (HB-42) 766.0050/23/1.6.2 (HB-43) Immissionsschutz Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich der Stadt Horn- Bad Meinberg Der Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Straße 176, 32805 Horn- Bad Meinberg, wurde mit Bescheid vom 03.01.2025 die Genehmigung gem. § 4 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen erteilt. Jeweils eine der genehmigten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • HB-42: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Veldrom, Flur 3, Flurstücke 6, 39 • HB-43: Horn-Bad Meinberg, Gemarkungen Kempenfeldrom; Veldrom, Flure 4; 3, Flurstücke 234, 246; 17, 18, 19, 20. Bei der Anlage HB-42 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,25 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m sowie einer Nennleistung von 4,26 MWel. Bei der Anlage HB-43 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m und einer Gesamthöhe von 246,6 m sowie einer Nennleistung von 5,56 MWel. Die öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides erfolgt gem. § 10 Abs. 7 S. 2, Abs. 8 S. 2 u. 3 BImSchG i.V.m. § 21a Abs. 1 und Abs. 2 der 9. BImSchV. Seite 2 von 3 Der Genehmigungsbescheid enthält Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung des Immissionsschutzes, zum Baurecht, Brandschutz, Denkmalschutz, Gewässerschutz, Abfallrecht, Bodenschutz, Landschafts- und Naturschutz, Arbeitsschutz, Luftverkehrsrecht und Straßen-/Wegerecht. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach der Bestandskraft des Bescheides mit der Errichtung der Windenergieanlagen begonnen worden ist.
Der Kreis Borken hat der Dorenfeld Wind GmbH & Co. KG mit Datum vom 30.12.2024 eine Genehmigung nach §§ 4 und 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V172-7.2 (WEA 1, WEA 2 und WEA 5) auf den Grundstücken in Velen, Gemarkung Ramsdorf, Flur 43, Flurstück 31, Gemarkung Waldvelen, Flur 2, Flurstück 268 und Gemarkung Waldvelen, Flur 3, Flurstück 4 erteilt. Der Genehmigungsbescheid ist unter Auflagen zum Baurecht/Brandschutz, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Abfallrecht, Landschafts- und Naturschutz, Arbeitsschutz und Luftfahrtrecht ergangen.
Der Kreis Borken hat der Weseke-Ost Wind GmbH & Co.KG mit Datum vom 02.01.2025 eine Genehmigung nach §§ 4 und 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen auf den Grundstücken in Borken, Gemarkung Weseke, Flur 20, Flurstück 21, Flur 21, Flurstücke 5 und 20, Flur 22, Flurstück 4 sowie Flur 23, Flurstück 12 erteilt. Der Genehmigungsbescheid ist unter Auflagen zum Baurecht/Brandschutz, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Abfallrecht, Landschafts- und Naturschutz, Arbeitsschutz und Luftfahrtrecht ergangen.
Die InnoVent Planungs GmbH & Co. KG, Oldenburger Str. 49, 26316 Varel, beantragte mit Schreiben vom 14.03.2024, hier eingegangen am 20.03.2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergie-anlagen des Typs Vestas V172-7.2 MW mit 199 m Nabenhöhe, 285 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf den folgenden Grundstücken in 34414 Warburg und 34439 Willeba-dessen: WEA 1: Gemarkung Borlinghausen, Flur 3, Flurstück 30 WEA 2: Gemarkung Borlinghausen, Flur 5, Flurstück 74 WEA 3: Gemarkung Borlinghausen, Flur 5, Flurstück 241 WEA 4: Gemarkung Bonenburg, Flur 3, Flurstück 121 (Az.: 43.0041/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 17.12.2024 wurde der InnoVent Planungs GmbH & Co. KG die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbe-lehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffent-lich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 31.01.2025 bis einschließlich zum 14.02.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Hanse-stadt Warburg, Bahnhofstraße 28, 34414 Warburg, Raum 309 und bei der Stadt Willebades-sen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 aus und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Ver-meidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voran-meldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Warburg: Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Montag, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Nadine Büscher, n.buescher@warburg.de, 05641/92-1390 (Hansestadt Warburg), Frau Lara Kleinert, l.kleinert@willebadessen.de; 05644/8862 (Stadtverwaltung Willebadessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können während des Zeitraums vom 31.01.2025 bis einschließlich zum 14.02.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (14.02.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier.
Die Lackmann Phymetric GmbH, Vattmannstraße 3, 33100 Paderborn, beantragte mit Schreiben vom 18.12.2023, hier eingegangen am 22.12.2023, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs E-138 EP3 E3 mit 160 m Nabenhöhe, 229,13 m Gesamthöhe und einer Leistung von 4,26 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 2: Gemarkung Löwen, Flur 2, Flurstücke 67,68 (Az.: 43.0002/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 20.12.2024 wurde der Lackmann Phymetric GmbH die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich be-kannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öf-fentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 31.01.2025 bis einschließlich zum 14.02.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Lara Kleinert, l.kleinert@willebadessen.de; 05644/8862 (Stadtverwaltung Willeba-dessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 31.01.2025 bis einschließlich zum 14.02.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (14.02.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier.
Die Windenergie Bonenburg / Scherfede GmbH & Co. KG, Briloner Str. 70, 34414 Warburg, beantragte mit Schreiben vom 15.11.2023, hier eingegangen am 21.11.2023, die immissions-schutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Vestas V172-7.2 MW mit 199 m Nabenhöhe, 285 m Ge-samthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf dem folgenden Grundstück in 34414 Warburg-Scherfede: WEA 5: Gemarkung Scherfede, Flur 3, Flurstück 11 (Az.: 43.0076/23/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 19.12.2024 wurde der Windenergie Bonenburg / Scherfe-de GmbH & Co. KG die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorha-benträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 24.01.2025 bis einschließlich zum 07.02.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Hanse-stadt Warburg, Bahnhofstraße 28, 34414 Warburg, Raum 309, aus und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebe-ten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Warburg: Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Montag, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Nadine Büscher, n.buescher@warburg.de, 05641/92-1390 (Hansestadt Warburg). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können während des Zeitraums vom 24.01.2025 bis einschließlich zum 07.02.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (07.02.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier.
Vorbescheid gem. § 9 Abs. 1a BImSchG hinsichtlich des Planungsrechts, des Raumordnungsrechts, der Schallprognose, der Schattenwurfanalyse und des Luftverkehrsrechts für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 sowie einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-175 EP5 in Bad Wünnenberg
Die Windenergie Bonenburg / Scherfede GmbH & Co. KG, Briloner Str. 70, 34414 Warburg, beantragte mit Schreiben vom 15.11.2023, hier eingegangen am 21.11.2023, die immissions-schutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Vestas V172-7.2 MW mit 199 m Nabenhöhe, 285 m Ge-samthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf dem folgenden Grundstück in 34414 Warburg-Scherfede: WEA 4: Gemarkung Scherfede, Flur 3, Flurstück 6 (Az.: 43.0075/23/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 20.12.2024 wurde der Windenergie Bonenburg / Scherfe-de GmbH & Co. KG die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorha-benträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 24.01.2025 bis einschließlich zum 07.02.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Hanse-stadt Warburg, Bahnhofstraße 28, 34414 Warburg, Raum 309, aus und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebe-ten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Warburg: Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Montag, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Nadine Büscher, n.buescher@warburg.de, 05641/92-1390 (Hansestadt Warburg). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können während des Zeitraums vom 24.01.2025 bis einschließlich zum 07.02.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (07.02.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier.
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Bund | 7 |
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Text | 4 |
Umweltprüfung | 34 |
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