Annual Report 2020 Title: Asse mine, Driving cavern section, 825 m level 3 Dear employees ... … the past business year was a special one in the light of the COVID-19 pandemic – it posed big and unfamiliar challenges to all of us, both professionally and personally. By pulling together organisationally and technically, we were able to respond quickly to this health-threatening situ- ation. The most important message is that all of our colleagues who caught the coronavirus have since recovered. The direct and indirect measures associated with this pandemic have, of course, also had a notice- able impact on our company’s success. Coming out of this crisis, we have to do all we can, in a joint effort, to make up for it. But we have already learned a lot. We have learnt to be considerate, to look after each other, and to stand up for each other; and we have learnt new ways of going about our business, with things like extensive mobile working, the introduction of air purifiers, or the installation of spit barriers. At the same time, BGE has made progress with its documentation: examples include publishing the Sub-Areas Interim Report or commencing the licensing process for retrieval of the waste in Asse. We know that it has taken great effort on your part to get through this situation under these conditions. We very much hope that we can soon put this pandemic behind us. But it is also clear to us that many of the changes we have made in the past months are going to stay with us as new work norms of the future. So, let’s use the positive experiences to make BGE better – and let’s look forward together! Thank you all for your commitment and loyalty. Glück auf! The management board Konrad mine: Looking towards the washing bay 2 3 Contents 4 6 8 10 14 18 20 22 24 Report of the supervisory board How BGE wants to communicate, or Transparency comes first Guidelines for communication Everything must be traceable and verifiable – data transparency in the site selection procedure Guest article by Dr. Jan-Hendrik Kamlage Transparency requirements for the participatory repository site search – between effective and full transparency. A democratic theory classification Asse mine – increasing acceptance of retrieval In dialogue – how direct communication works Matthias Ranft, Geologist Dialogue as a way of taking responsibility One cannot do without the other – how internal and external communication complement each other 26 28 30 44 46 46 50 54 54 62 65 68 Balance Profit and loss account Annex for the fiscal year 2020 Development of fixed assets Management report for the fiscal year 2020 Company basics Research and development Economic report Business development Earnings, financial position, and net assets Personnel and social report Forecast, opportunity and risk report
Liebe Leserin, lieber Leser, was sorgt in der Corona-Pandemie am besten für gesunde Luft in Klassenzimmern – Lüften oder mobile Geräte zur Luftreinigung? Mehr dazu im Schwerpunktbeitrag dieser Newsletterausgabe. Weitere Themen sind unter anderem die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, der 2018 erneut gestiegene Verbrauch von Verpackungen in Deutschland sowie Empfehlungen, wie sich Lärmkonflikte in Kommunen lösen oder von Anfang an vermeiden lassen. Interessante Lektüre und bleiben Sie gesund Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Coronaschutz in Schulen: Stoßlüften bringt am meisten für gesunde Luft Regelmäßig kurz Stoßlüften über weit geöffnete Fenster sorgt für frische und virenarme Luft. Quelle: Wavebreakmedia / iStockphoto Die Corona-Pandemie stellt Schulen vor große Herausforderungen und sorgt für Diskussionen über die geeigneten Schutzmaßnahmen. Um die Luft in den Klassenzimmern möglichst virenarm zu halten, rät das UBA, alle 20 Minuten für etwa fünf Minuten sowie in allen Pausen bei weit geöffneten Fenstern zu lüften. Mobile Geräte für die Luftreinigung sind weniger effektiv. Sie sind in der Regel nicht in der Lage, die Innenraumluft schnell und zuverlässig von Viren zu befreien. Außerdem wälzen sie die Luft lediglich um, so dass sich CO2 und Feuchte mit der Zeit im Klassenraum anreichern können – das kann zu Müdigkeit und Konzentrationsproblemen führen und Schimmel begünstigen. Deshalb sind die Geräte allenfalls als Ergänzung zum Lüften geeignet, wenn in Klassenräumen die Fenster nicht ausreichend geöffnet werden können und auch keine unterstützenden, einfachen Zu- und Abluftsysteme in Frage kommen, die frische Luft von draußen zuführen. Mobile Luftreiniger sollten in jedem Fall vor dem Einsatz fachgerecht bewertet werden, damit sie zum entsprechenden Raum passen. So muss der Luftdurchsatz groß genug sein, das Gerät darf nicht zu laut sein und es darf keine unerwünschten Schadstoffe freisetzen. Räume, in denen überhaupt keine Lüftungsmöglichkeit über Fenster vorhanden ist und auch keine Lüftungsanlage mit Zufuhr von Außenluft zum Einsatz kommt, sind aus innenraumhygienischer Sicht für den Unterricht nicht geeignet. Gefährliche Plastikrückstände – Wir alle haben Weichmacher im Urin Dr. Marike Kolossa, Toxikologin am Umweltbundesamt, in der Sendung „W wie Wissen“ im ARD-Fernsehen Wie kann man im Alltag CO2 sparen? Tipps von UBA-Experte Dr. Michael Bilharz Wie der Klimawandel krank macht UBA-Experte für "Umwelt & Gesundheit" Dr. Hans-Guido Mücke in der Radiosendung "Wissen" des SWR2 im Rahmen der ARD-Themenwoche 2020: #WIELEBEN – BLEIBT ALLES ANDERS 180 Mit mehr als 180 Maßnahmen will die Bundesregierung Deutschland klimafest machen – gegen Risiken durch Hoch- und Niedrigwasser oder gestörte Infrastrukturen, Beeinträchtigungen der Landwirtschaft, Gesundheitsgefahren, Sicherheitsrisiken in der Wirtschaft sowie Herausforderungen des Bevölkerungsschutzes.
Geschäftsbericht 2020 2 3 Titel: Schachtanlage Asse, Auffahrung Kavernenstrecke, 825-m-Sohle Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter … … das vergangene Geschäftsjahr war im Licht der Corona-Pandemie ein besonderes – es hat uns alle beruflich und persönlich vor große und zuvor unbekannte Herausforderungen gestellt. Organi- satorisch und technisch konnten wir zusammen schnell auf diese gesundheitsgefährdende Lage reagieren. Die wichtigste Botschaft aber ist, dass alle unsere mit dem Corona-Virus infizierten Kolleg*innen inzwischen wieder genesen sind. Die mit dieser Pandemie einhergehenden direkten und indirekten Maßnahmen sind natürlich auch bei uns nicht ohne spürbare Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg geblieben. Dies gilt es nach der Überwindung dieser Krise mit gemeinsamer Kraftanstrengung möglichst aufzuholen. Aber wir haben auch viel gelernt. Rücksichtsvoller Umgang, aufeinander achten und füreinander einstehen auf der einen Seite; neue Formen der Arbeitserledi- gung z. B. mit dem umfassenden Mobilem Arbei- ten, dem Aufstellen von Luftreinigungsgeräten oder der Installation von sog. Spuckschutzwänden auf der anderen Seite. Trotzdem ist die BGE auch inhaltlich weitergekom- men - beispielhaft sind hier die Veröffentlichung des Zwischenberichtes Teilgebiete oder der Ein- stieg ins Genehmigungsverfahren der Rückholung der Asseabfälle genannt. Uns ist bewusst, dass Sie die Situation unter diesen Rahmenbedingungen nur unter großen Anstrengungen meistern konnten. Wir hoffen sehr, dass wir diese Pandemie bald hinter uns lassen können. Aber uns ist auch klar: Viele der Verände- rungen aus den vergangenen Monaten werden uns künftig in unserem Arbeitsleben begleiten. Nutzen wir die positiven Erfahrungen, um die BGE besser zu machen - lassen Sie uns also gemeinsam den Blick nach vorne richten! Herzlichen Dank für Ihr Engagement und Ihre Loyalität. Glück auf! Ihre Geschäftsführung Schachtanlage Konrad: Blick in Richtung Waschplatz 2 3 Inhalt 4 6 8 10 14 18 20 22 24 Bericht des Aufsichtsrates Wie die BGE kommunizieren will oder Transparenz steht immer an erster Stelle Leitlinien der Kommunikation Alles muss nachvollziehbar und überprüfbar sein - Datentransparenz im Standort- auswahlverfahren Gastbeitrag Dr. Jan-Hendrik Kamlage Transparenzanforderungen an die partizipative Endlagersuche zwischen effektiver und voll- ständiger Transparenz. Eine demokratie- theoretische Einordnung Schachtanlage Asse - Akzeptanz der Rückholung erhöhen Im Dialog – wie direkte Kommunikation funktioniert Matthias Ranft, Diplom-Geologe Dialog als Wahrnehmung von Verantwortung Die eine kann nicht ohne die andere – wie sich interne und externe Kommunikation ergänzen 26 28 30 44 46 46 50 54 54 62 65 68 Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang für das Geschäftsjahr 2020 Entwicklung des Anlagevermögens Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 Grundlagen der Gesellschaft Forschung und Entwicklung Wirtschaftsbericht Geschäftsverlauf Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Personal- und Sozialbericht Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Liebe Leser*innen, die großen Zerstörungen durch Überflutungen nach Starkregen in Deutschland werfen viele Fragen auf. Warum kommt es zu Hochwasser? Wie können Bürger*innen und Kommunen vorsorgen? Und was ist in den betroffenen Orten jetzt zu beachten, wo das Wasser zurückgegangen ist? Mehr dazu in diesem Newsletter. Auch um das Thema mobile Luftreiniger an Schulen in Zeiten der Pandemie geht es. Das UBA hat im Juli die Einsatzbereiche von Lüftung, Lüftungsanlagen und mobilen Luftreinigern an Schulen aus innenraumhygienischer Sicht zusammengefasst und zusammen mit dem Verband Deutscher Ingenieure (VDI) Anforderungen und Prüfkriterien für mobile Luftreiniger erarbeitet. Außerdem haben wir Ihnen unsere Sommer-Tipps zusammengestellt und würden uns freuen, wenn Sie sich über eine Teilnahme an einer EU-Konsultation mit uns dafür einsetzen, dass Verbraucher*innen künftig besser erkennen können, wie umweltfreundlich Wasch- und Reinigungsmittel sind. Interessante Lektüre wünscht Ihr UBA-Team der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Liebe Leser*innen, die verheerenden Überflutungen nach Starkregen in diesem Juli, aber auch die Schäden durch Hitze und Dürre in den vergangenen Jahren in Deutschland zeigen es deutlich: Die Zeit ist überfällig für wirksamen Klimaschutz – aber auch für die Anpassung an mittlerweile unvermeidliche Folgen der Erderhitzung. Unsere Vorschläge für die Vorsorge vor Klimarisiken in Deutschland stellen wir in dieser Newsletter-Ausgabe vor. Außerdem haben wir den wissenschaftlichen Stand zum Thema Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen in Zeiten der Corona-Pandemie zusammengefasst. Kommunen, Unternehmen, Verbände und Bildungseinrichtungen möchten wir auf die im September wieder anstehende Europäische Mobilitätswoche aufmerksam machen: Teilnehmen lohnt sich in diesem Jahr besonders! Nicht zuletzt wollen wir auf unsere neuen Ratgeber für verschiedene Zielgruppen hinweisen, um Verpackungsmüll bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen zu reduzieren. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Klimaanpassung jetzt gesetzlich verankern: Vorschläge für eine wirksame Vorsorge vor Klimarisiken Extreme Wetterereignisse werden durch den Klimawandel heftiger und häufiger. Quelle: Jürgen Flächle / Fotolia.com Die Risiken durch Folgen der Erderhitzung für Deutschland sind seit langem bekannt und wurden zuletzt in der im Juni 2021 von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt vorgestellten Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland umfassend identifiziert. Ein Netzwerk von 25 Bundesbehörden und -institutionen aus neun Ressorts entwickelte wissenschaftlich fundierte Maßnahmenvorschläge, mit denen Länder, Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen Schäden reduzieren, für Extremwettereignisse vorsorgen und sich an unvermeidliche Klimafolgen anpassen können. Doch bisher fehlt es in Deutschland an geeigneten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, um diese Maßnahmen flächendeckend umzusetzen. Die bereits erfolgte Aufnahme von Klimawandelanpassung in bestehende Förderinstrumente, wie die Städtebauförderung oder das neue Förderprogramm „Klimawandelanpassung in sozialen Einrichtungen“, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wirksame Klimavorsorge ist nur von Bund und Ländern gemeinsam zu leisten. Um Klimaanpassung als staatliche Daueraufgabe zu verankern und Länder und Kommunen bei der flächendenkenden Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen, braucht es eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Anpassung an den Klimawandel“ im Grundgesetz . Mit diesem Instrument kann der Bund finanzielle Unterstützung für umfassende kommunale Klimavorsorge leisten, etwa zur Starkregenvorsorge, Hitze- und Hochwasserprävention sowie für Dürreschutzmaßnahmen. Artikel 91a des Grundgesetzes, in dem auch die Agrarstruktur und der Küstenschutz als Gemeinschaftsaufgabe geregelt sind, sollte um Klimaanpassung erweitert werden. Die notwendige Verfassungsänderung sollte von der neuen Regierung mit höchster Priorität behandelt und als solche auch im Koalitionsvertrag festgehalten werden. Ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz sollte die Einrichtung der neuen Gemeinschaftsaufgabe flankieren. Das Gesetz hätte im Hinblick auf die Fachgesetze, wie das Baugesetzbuch, einen leitenden und ergänzenden Charakter und würde Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Zudem würden klare Verantwortlichkeiten und Verfahrensregelungen für die Umsetzung einer langfristigen Klimawandelanpassungspolitik des Bundes und der Länder geschaffen. Das Gesetz sollte einen Rahmen vorgeben, der für eine regelmäßig Bewertung und Fortschreibung von rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und Maßnahmen, wie etwa Land(um)nutzungen (beispielsweise Ausmaß der Versiegelung und Entwaldung), oder Risikokartierungen für lokalen Starkregen sorgt. Die verheerenden Starkregenfälle im Juli 2021 zeigen aber auch deutlich, dass es Grenzen der Anpassung gibt. Weil der Klimaschutz bisher in Deutschland und weltweit nicht ambitioniert genug vorangetrieben wurde, können Schäden und Zerstörungen infolge der globalen Erwärmung nicht mehr gänzlich verhindert, sondern lediglich reduziert werden. Vor diesem Hintergrund ist die entschlossene Reduzierung der Treibhausgasemissionen die erste und wichtigste Maßnahme, um Menschenleben, Infrastrukturen, Städte und Wohlstand zu schützen. Ziel muss es bleiben, die globale Erwärmung des Planeten auf unter 2 Grad zu begrenzen, um weiter eskalierende Klimafolgen zu begrenzen. Je erfolgreicher Klimaschutz betrieben wird, desto wirksamer kann die Klimaanpassung an unvermeidliche Folgen der globalen Erwärmung noch ausfallen. Misslingt der Klimaschutz, steigen die Kosten der Anpassung, die Unsicherheiten für die Bevölkerung und die Zahl von Extremereignissen, die die Handlungsfähigkeiten unserer Gesellschaft überfordern. Auch noch so erfolgreicher Klimaschutz und kluge Anpassungsstrategien werden Restrisiken der globalen Erwärmung nicht vollständig ausschließen und umfassenden Katastrophenschutz nicht vermeiden können. Dies sind, im Zeitalter globaler Erwärmung, Gemeinschaftsaufgaben, denen sich Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stellen müssen. Klimaanpassung – eine Generationenaufgabe UBA-Präsident Dirk Messner im Interview mit dem RBB-Inforadio Präsident des Umweltbundesamts: "Klimaschutz ist Menschheitsaufgabe für dieses Jahrhundert" UBA-Präsident Dirk Messner im Interview mit dem Radiosender SWR2 Messner: Ohne höheren CO2-Preis wird Klimaschutz noch teurer UBA-Präsident Dirk Messner im "Interview der Woche" des Deutschlandfunks über Klimaschutz, den CO2-Preis, einen sozialen Ausgleich und die Bedeutung der Artenvielfalt für den Klimaschutz UBA-Zahl des Monats Juli 2021 Quelle: Umweltbundesamt Die Badegewässer Deutschlands sind in einem guten Zustand. Rund 91 % der Binnengewässer und fast 84 % der Küstengewässer erreichten im Jahr 2020, gemessen an den Qualitätsanforderungen der EU-Badegewässerrichtlinie, eine ausgezeichnete Badegewässerqualität. Zwischen 1992 und 2001 stieg der Anteil der Badegewässer, die die Richt- und Grenzwerte einhalten, beständig an.
Liebe Leserin, lieber Leser, Weihnachten und der Jahreswechsel nahen mit schnellen Schritten. Tipps und Fakten rund um Weihnachtsaccessoires, Feinstaub durch Silvesterfeuerwerk und Streumittel gegen glatte Gehwege finden Sie in dieser Newsletterausgabe. Außerdem können Sie die Einschätzung unserer Kommission für Innenraumlufthygiene zum Einsatz von Luftreinigern an Schulen lesen. Interessante Lektüre und eine schöne und gesunde Adventszeit wünscht Ihr UBA-Team der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
With the arrival of the Omicron variant, the coronavirus pandemic is once again on the rise, resulting in a sharp increase in infection rates in many parts of Germany. The Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) and BGE Technology GmbH have not been spared by the virus. Out of a workforce of some 2,350 members of staff, 110 people have so far tested positive since the start of the pandemic. This figure corresponds to 4.68% of staff (as of January 2022). The BGE is steering a course through this prolonged health crisis on the basis of an updated pandemic plan. Extensive testing programme The BGE has introduced measures to prevent the spread of the virus at numerous points. For example, these measures include the installation of 191 air purifiers for offices and meeting rooms, the use of 2,100 litres of disinfectant so far, the provision of 355,000 FFP2 and 346,000 surgical masks for staff and visitors, and an extensive programme of testing at the various sites. Since the start of the pandemic, 18,820 self-tests and 7,345 rapid medical tests have been carried out at the BGE. This programme is expressly intended for everyone, including those who have already received three vaccines. To ensure the best possible protection of staff on company property, external visitors are also subject to the “2G-Plus” rule: access is granted only to people who have been vaccinated or recovered from the disease and can show proof of a negative COVID test result. Despite all of the safety precautions, mine tours remain suspended for the time being. Vaccination programme for relatives of BGE staff At the medical level, the BGE has responded by launching its own vaccination programme, delivered by the company doctor. Managing Director Stefan Studt has personally called on employees to take up this offer: “Vaccination is an opportunity, and not getting vaccinated is a risk – for you and the people around you. Protect yourself, your colleagues, your relatives and your friends by getting vaccinated and boosted.” The team of the company medical service has already administered 1,926 vaccine doses in over 70 vaccination sessions – and it is not only members of staff who have been vaccinated: family members have been able to and still can take up the offer of vaccination in separate sessions at the BGE. The next vaccination session for relatives will take place on 29 January. BGE crisis committee provides information on current developments As part of the “Corona-Info” service, a BGE crisis committee made up of 20 members of staff provides regular information on the latest developments in the pandemic, as well as changes to the rules, via the intranet. For example, the crisis committee provides information on the latest hygiene and quarantine rules, on recommendations in the case of suspected infections, and on high-risk areas. There have already been 80 such reports – and there are more to follow. This service helps staff maintain an overview of what is currently going on. For individual questions, the BGE has also set up a coronavirus hotline where staff can obtain additional information to that offered on the intranet. The BGE has also adopted other measures to support its staff during the pandemic. For example, the possibility of remote working has been significantly expanded through the acquisition of laptops and corresponding communication software. Core working hours and flexitime have been made as flexible as possible in order to improve the compatibility of work and caring responsibilities during the pandemic. At the mine sites, occupancies and descents have been staggered to minimise the risk of contact. Moreover, any infection that takes place in the workplace is analysed in order to derive any potential conclusions regarding future behaviour. About the BGE The BGE is a federally owned company within the portfolio of the Federal Environment Ministry. On 25 April 2017, the BGE assumed responsibility from the Federal Office for Radiation Protection as the operator of the Asse II mine and the Konrad and Morsleben repositories. Its other tasks include searching for a repository site for the disposal of high-level radioactive waste produced in Germany on the basis of the Repository Site Selection Act, which entered into force in May 2017. The managing directors are Stefan Studt (Chair), Steffen Kanitz (Deputy Chair) and Dr Thomas Lautsch (Technical Managing Director).
Smogalarm am Reiseziel? Gereist wird immer. Ob in den Urlaub oder geschäftlich. Manchmal gefährden aber die Luftverschmutzungen am Reiseziel die Gesundheit. In Deutschland ist die Luftqualität meist gesundheitlich unbedenklich. Wie ist sie aber im Urlaubsland oder in der Stadt Ihres beruflichen Aufenthaltes? Smogepisoden können durchaus ein gesundheitliches Risiko darstellen. Noch vor der Abreise sollten Sie sich deshalb über die Luftqualität des Ziellandes oder -ortes informieren. Besonders betroffen sind China, die Mongolei, Indien, Brasilien, einige Länder des Nahen Ostens und einige Regionen in Afrika. Und dort wiederum die großen Ballungsräume. Die Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) hat 2014 eine weltweite Übersicht veröffentlicht. Einige Länder geben sogenannte Air Quality Indices (AQI) bekannt, die eine schnelle Orientierung über die aktuelle Situation ermöglichen sollen und berichten ihre Werte an die Internetseite Air Quality Now . Wenn Sie einer Risikogruppe für die Wirkung von Luftverunreinigungen angehören, sollten Sie überlegen, ob der Auslandsaufenthalt verschoben werden kann. Bei chronischer Bronchitis, Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen kann der Smog die Gesundheit weiter schädigen. Grundsätzlich sollten Sie bei Smogalarm körperliche Betätigung im Freien reduzieren. Falls Sie den Innenraum verlassen müssen, kann das Tragen einer Atemschutzmaske eine durchaus sinnvolle Maßnahme sein. Im Hotelzimmer oder in Ihrer Wohnung sollten möglichst Klimaanlagen mit Filterfunktion vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, können bei sachgerechter Anwendung Luftreinigungsgeräte weiterhelfen. Den Schlafraum halten Sie von Feinstaub sauber, indem Sie die Straßenkleidung anderswo aufhängen. Die Botschaft der USA in Peking gibt nützliche Tipps , wie die persönliche Feinstaubbelastung in Smog-Episoden verringert werden kann.
Mobile Luftreiniger: Nur als Ergänzung zum Lüften sinnvoll Mobile Luftreinigungsgeräte versprechen, virushaltige Partikel in Innenräumen zu reduzieren. Ob die Minderungen ausreichen, eine Infektionsgefahr in dicht belegten Klassenräumen abzuwenden, ist nach jetzigem Wissensstand unsicher. Da die Geräte weder CO2 noch Wasserdampf aus der Raumluft entfernen, empfiehlt das UBA weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme. Dieser Text bildet den Stand am 11.02.2021 ab. Hier finden Sie die aktuelle Einschätzung des UBA zur Thematik . Vor dem Hintergrund einer möglichen Übertragung des SARS-CoV-2-Virus über Aerosole in Klassenräumen werden mobile Luftreinigungsgeräte (d. h. frei im Raum aufstellbare Geräte) als Maßnahme diskutiert, um virushaltige Aerosolpartikel aus der Luft zu entfernen. Mobile Luftreinigungsgeräte sind je nach technischer Auslegung (Prinzip; Dimensionierung) in der Lage, Viren aus der Luft zu entfernen bzw. zu inaktivieren. Allerdings hängt ihre Wirksamkeit in realen Räumen neben den technischen Spezifikationen auch von den Aufstellbedingungen vor Ort und von der Luftausbreitung im Raum ab. Da mobile Luftreinigungsgeräte nicht das in Klassenräumen anfallende Kohlendioxid (CO 2 ) und den Wasserdampf aus der Raumluft entfernen, können sie nicht als vollständigen Ersatz für Lüftungsmaßnahmen eingesetzt werden, sondern allenfalls als Ergänzung ( Kommission Innenraumlufthygiene (IRK), Stellungnahme vom 16.11.2020 [1]). Priorisierung der Lüftungsmaßnahmen an Schulen aus Sicht des UBA Das Umweltbundesamt empfiehlt, Lüftungsmaßnahmen an Schulen in folgender Rangfolge zu betrachten: In Schulen mit raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen sollen für die Dauer der Pandemie die Frischluftzufuhr erhöht werden, und die Betriebszeiten der Anlagen verlängert werden. Arbeitet die Anlage mit Umluft, ist der Einbau zusätzlicher Partikelfilter (Hochleistungsschwebstofffilter H 13 oder H 14) zu erwägen. In Schulen ohne RLT-Anlagen (schätzungsweise 90 % der Schulen) soll intervallartig über weit geöffnete Fenster gelüftet werden, wie in der gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz (KMK) verfassten UBA-Handreichung zum Lüften in Schulen vom 15.10.2020 beschrieben. Diese Maßnahmen sind rasch und einfach umsetzbar und bieten einen wirksamen Schutz, weil die Außenluft nahezu virenfrei ist. Die im Winter unvermeidliche Abkühlung der Raumluft durch Stoßlüften hält nur für wenige Minuten an und ist aus medizinischer Sicht unbedenklich. CO2 -Sensoren können als Orientierung dienen, ob und wie rasch die Frischluftzufuhr von außen gelingt. Sofern sich Fenster in Klassenräumen nicht genügend öffnen lassen , sollte geprüft werden, ob durch den Einbau einfacher ventilatorgestützter Zu- und Abluftsysteme (z.B. in Fensteröffnungen) eine ausreichende Außenluftzufuhr erreicht werden kann. Sind die Maßnahmen unter 1 bis 3 nicht anwendbar, ist ein Raum aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet. Sollen solche Räume dennoch zum Unterricht genutzt werden, kann der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte erwogen werden (Ausnahmefall). Um die Wahrscheinlichkeit einer Infektion über Aerosole wirksam zu vermindern, wird eine Reinigungsleistung des Geräts gefordert, die mindestens dem sechsfachen des Raumvolumens pro Stunde entspricht. Bei einem Klassenraumvolumen von zum Beispiel 200 m³ entspricht dies einer Reinigungsleistung von mindestens 1.200 m³ an keimfreier Luft pro Stunde. Technische Optionen bei mobilen Luftreinigungsgeräten Im Grundsatz sind vier Technologien bei Luftreinigern zu unterscheiden: Filtertechnologien UV-C Technologien Ionisations- und Plasmatechnologien Ozontechnologien Hierzu ist im Einzelnen anzumerken: Mobile Filtergeräte sollten möglichst mit hocheffizienten Gewebefiltern (Filterklassen H 13 oder H 14)) ausgestattet sein, da nur diese eine vollständige Entfernung von Viren aus der durch das Gerät gesaugten Luft gewährleisten. Feinfilter der Klassen F7 bis F9 (alte Bezeichnung) bzw. ISO ePM2,5 65% bis ISO ePM1 80% (neue Bezeichnung), wie sie z.B. in herkömmlichen raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) mit zwei Filterstufen zum Einsatz kommen, lassen einen Anteil der Aerosolpartikel in der behandelten Luft übrig. Filtergeräte mit hocheffizienten Filtern sind in der Lage, die Zahl der die Aerosolpartikel in einem Raum zu senken. Um die bestmögliche Wirkung mit Filtergeräten zu erzielen und über die Dauer der Betriebszeit zu erhalten, müssen die Filter in der Regel nach einer gewissen Betriebszeit gewechselt werden. Je nach Staub- und Partikelbelastung kann das nach einem halben bis einem Jahr der Fall sein. Hierzu sind Fachkenntnisse oder geschultes Personal erforderlich. Um keinen störenden Geräuschpegel im Raum entstehen zu lassen, sollten vor Beschaffungen entsprechende Kenndaten zur Geräuschentwicklung vom Hersteller eingeholt werden. UV-C Strahlung ist vom Grundsatz her in der Lage, Mikroorganismen wie Bakterien und Viren zu inaktivieren. Geräte mit UV-C Strahlungsquellen werden schon seit langem zur Entkeimung von Oberflächen z. B. in Laboren oder zur Raumluftdesinfektion in lebensmittelverarbeitenden Betrieben eingesetzt. Für die Wirksamkeit gegen infektiöse Aerosole in einem Innenraum ist entscheidend, ob ein Gerät einen ausreichend großes Luftvolumen desinfizieren und die gereinigte Luft gut im Raum zirkulieren kann. Die Wirksamkeit ist abhängig von der Bestrahlungsintensität und von der Bestrahlungszeit der Luft im Gerät. Für Augen und Haut stellt UV-C Strahlung ein gesundheitliches Risiko dar. Deshalb wird der Einsatz dieser Strahlungsquellen als offene UV-C Lampe und auch in mobilen Luftreinigern vom UBA für den nicht gewerblichen Einsatz als kritisch betrachtet. Geräte sollten in öffentlichen Bereichen wie Schulen nur eingesetzt werden, wenn gesichert ist, dass kein UV-Licht in den Raum freigesetzt werden kann. Die IRK empfiehlt in ihrer Stellungnahme vom 16.11.2020 daher a) den Nachweis der Gerätesicherheit und b) den Nachweis der Wirksamkeit – als Prüfung des eingesetzten mobilen Geräts. In privaten Wohnungen sieht das UBA den Einsatz solcher Geräte aus Sicherheitsgründen weiterhin kritisch, denn hier bestehen meist wenig Kontrollmöglichkeiten, was die sachgerechte Verwendung, Wartung und den bestimmungsgemäßen Gebrauch angeht. Mobile Geräte mit UV-C-Technik haben gegenüber solchen mit Filtration den Vorteil der meist geringeren Geräuschentwicklung im Betrieb. Auch Ionisation und Plasma sind in der Lage, Mikroorganismen wie Bakterien und Viren zu inaktivieren. Im Rahmen von Luftreinigungsanlagen findet diese Technologie seit vielen Jahren Anwendung. Tendenziell sind auch die Geräte wartungsärmer als solche mit Filtration, weil keine Filter zu ersetzen sind. Auch die Geräuschentwicklung ist im Allgemeinen geringer als bei filtrierenden Geräten. Dem UBA liegen derzeit jedoch keine Daten vor, ob die Effizienz der im Handel befindlichen Geräte ausreicht, um einen ausreichenden Schutz gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 in großen und dicht belegten Innenräumen wie Klassenräumen zu gewährleisten. Generell sollte vor Beschaffung entsprechender Geräte eine Wirksamkeitsprüfung vom Hersteller eingeholt werden. Bei Ionisations- und Plasmatechnologie kann aufgrund des physikalischen Prinzips im Gerät Ozon entstehen. Es wird empfohlen, Herstellerinformationen einzuholen, inwieweit Ozon als unerwünschtes Nebenprodukt bei einem bestimmten Gerät auch in den Innenraum gelangen kann. Eine gezielte Behandlung von Raumluft mit Ozon (auch während der Durchleitung der Luft durch einen mobilen Luftreiniger) lehnt das UBA grundsätzlich ab. Ozon ist ein Reizgas und kann mit anderen Stoffen, allen voran mit flüchtigen organischen Verbindungen ( VOC ), chemisch reagieren und dabei unbekannte Folgeprodukte bilden. Diese Kategorie von Luftreinigern ist ungeeignet für eine Anwendung in Räumen, in denen sich Personen befinden. Für eine größtmögliche Wirksamkeit von mobilen Luftreinigungsgeräten (egal mit welcher Technologie sie arbeiten) ist die sorgfältige Planung und Realisation des Aufstellungsortes im Raum und die Berücksichtigung der Raumgegebenheiten (Raumvolumen, Luftführung und Luftströmungen im Raum) von entscheidender Bedeutung. Die Reinigungsleistung muss in Abhängigkeit der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum einstellbar sein. Bei Geräten, deren Wirkung auf einer Luftreinigung innerhalb des Geräts beruht (wie z.B. Filtergeräte), sind die Ansaug- und Abblasrichtung der Luft mit entscheidend dafür, dass die Geräte wesentliche Anteile der Mischluft im Raum erfassen und als gereinigte Luft wieder in den Raum abgeben können. In der Produktliteratur finden sich häufig Prüfberichte zu Luftreinigungsgeräten, wo zu Beginn des Experiments ein Raum einmalig mit Partikeln gefüllt wird, und anschließend Abklingkurven infolge der Luftreinigung ausgewertet werden. Solche Prüfberichte erwecken den Eindruck, man könne die Konzentration von Aerosolen in einem Realraum beliebig reduzieren. Die reale Situation ist jedoch verschieden, insofern eine infektiöse Person kontinuierlich virushaltige Aerosole in die Raumluft emittiert. Ein mobiles Gerät kann die Konzentration von Aerosolen in einer realen Situation somit reduzieren, aber zu keinem Zeitpunkt auf null bringen. Sind mehrere infektiöse Personen anwesend, würde die Reinigungswirkung mobiler Geräte in Bezug auf virushaltige Aerosole entsprechend weiter sinken. Mobile Luftreinigungsgeräte dürfen daher nicht als absoluter Schutz vor infektiösen Aerosolen angesehen werden. Fazit Zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit mobiler Luftreinigungsgeräte benötigt man Prüfnachweise, dass ein Gerät die geforderte Menge an keimfreier Luft (sechsfaches Raumvolumen pro Stunde) breitstellen kann. Im Fall von Techniken, welche ihre Wirkung durch Inaktivierung der Erreger entfalten, erfordern diese Prüfungen Versuche mit echten Erregern (Bakterien, Viren) unter den geplanten Betriebsbedingungen und nicht nur den grundsätzlichen Nachweis des Effekts unter Laborbedingungen. Vor Beschaffungen wird empfohlen, entsprechende Prüfnachweise der Geräte unter Realbedingungen von den Herstellern einzuholen. Da mobile Luftreinigungsgeräte nicht das in Klassenräumen anfallende Kohlendioxid und den Wasserdampf aus der Raumluft entfernen, können sie nicht als vollständigen Ersatz für Lüftungsmaßnahmen eingesetzt werden, sondern allenfalls als Ergänzung Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme. Die Kommission für Innenraumhygiene (IRK) ist in Ihrer Stellungnahme vom 16.11.2020 zum selben Schluss gekommen und hat die hier beschriebenen Empfehlungen weiter detailliert [1]. Langfristige und nachhaltige Ziele Aus gesundheitlichen und Nachhaltigkeits-Gründen sollten perspektivisch alle dicht belegten Veranstaltungsräume in Schulen und Bildungseinrichtungen mit raumluft-technischen (RLT)-Anlagen ausgerüstet bzw. nachgerüstet werden [7]. Solche Anlagen beseitigen die Vielzahl innenraumhygienischer Probleme in dicht belegten Räumen (Luftgetragene Erreger, Kohlendioxid, Wasserdampf, Gerüche) in einem Gang. Stand der Technik sind Anlagen mit Wärmerückgewinnung, welche die Außenluft energiesparend mittels der Abluft anwärmen. Als „Komfortlüftung“ werden Systeme bezeichnet, die eine kontrollierte Erwärmung oder auch Abkühlung (Sommer) erlauben. Solche Systeme sind auch als dezentrale Anlagen verfügbar, mit denen Räume einzeln ausgestattet werden können. Quellen [1] IRK (2020): Einsatz mobiler Luftreiniger als lüftungsunterstützende Maßnahme in Schulen während der SARS-CoV-2 Pandemie. Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt. https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/corona-in-schul... [2] Kähler, C. J., T. Fuchs, B. Mutsch, R. Hain (2020): Schulunterricht während der SARS-CoV-2 Pandemie ‒ Welches Konzept ist sicher, realisierbar und ökologisch vertretbar? doi: 10.13140/RG.2.2.11661.56802 [3] Curtius, J., M. Granzin, J. Schrod (2020): Testing mobile air purifiers in a school classroom: Reducing the airborne transmission risk for SARS-CoV-2. medRxiv 2020.10.02.20205633; doi: https://doi.org/10.1101/2020.10.02.20205633 [4] Exner, M. et al. (2020): Zum Einsatz von dezentralen mobilen Luftreinigungsgeräten im Rahmen der Prävention von COVID-19. Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), Stand 25.9.2020. [5] Gunschera, J., Markewitz, D., Bansen, B., Salthammer, T., Ding, H., 2016. Portable photocatalytic air cleaners: efficiencies and by-product generation. Environ Sci Pollut Res 23, 7482–7493. https://doi.org/10.1007/s11356-015-5992-3 [6] Siegel, J.A., 2016. Primary and secondary consequences of indoor air cleaners. Indoor Air 26, 88- 96. https://doi.org/10.1111/ina.12194 [7] IRK (2015): Stellungnahme der Innenraumlufthygiene-Kommission zu Luftreinigern, Bundesgesundheitsblatt 58, S. 1192 [8] UBA (2017): Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Gebäuden. Teil I: Bildungseinrichtungen https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/anforderungen-an-lueftungsk...
Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen Aerosolpartikel spielen eine wichtige Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 Viren. Angesichts der aktuellen Ausbreitung von Mutationen stellt sich die Frage nach Maßnahmen zur Verminderung der Übertragung des Virus auch an Schulen. Im Folgenden fassen wir die Einsatzbereiche von Lüftung, Lüftungsanlagen und mobilen Luftreinigern an Schulen aus innenraumhygienischer und aktueller Sicht zusammen. Generell kann man zwischen einer direkt übermittelten Infektion – durch ausgeschiedene Tröpfchen im Nahfeld einer Person – und einer indirekt übermittelten Infektion durch kleinere Aerosolpartikel, die sich in einem Innenraum anreichern, unterscheiden. In beiden Fällen handelt es sich um Aerosolpartikel, der Übergang zwischen beiden Ereignissen ist jedoch fließend. Weitere Informationen: "Infektiöse Aerosole in Innenräumen" Maßnahmen zum Infektionsschutz Masken (FFP2 und medizinisch) tragen maßgeblich zur Vermeidung direkter Infektionen im Nahfeld (< 1,5 m) und zur Abschwächung der Emission virushaltiger Partikel (alle SARS-CoV-2-Varianten) in der Raumluft bei. Aktuelle Untersuchungen der Universität Bonn mit Bakteriophagen bestätigen die hohe Wirksamkeit von Masken (FFP2 und medizinisch); es wurde eine Reduzierung der infektiösen Aerosolpartikel im Raum um mehr als 99 Prozent nachgewiesen. Die nachfolgend beschriebenen Schutzmaßnahmen helfen als Ergänzung vor indirekten Infektionen, d.h. der Ausbreitung von Viren über die Raumluft. Die nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene, deren Erfolg auch nach Beendigung der Pandemie anhält, ist der Einbau stationärer (= fest installierter) raumlufttechnischer (RLT)-Anlagen. Diese können als zentrale Anlagen ein Gebäude versorgen, aber auch dezentral als Einzelraumbelüftung realisiert werden. Beide Varianten sichern eine wirksame Reduzierung von Virenbelastungen, sind für Wärme- und Feuchterückgewinnung verfügbar, schonen die Energiebilanz des Gebäudes und gewährleisten einen hohen Wohlfühlkomfort im Innenraum. Einzelraumbelüftungen sind baulich rascher umzusetzen als zentrale Lüftungsanlagen. Anlässlich der Erfahrungen mit der Pandemie empfiehlt das UBA , Schulräume in Deutschland sukzessive mit RLT-Anlagen auszustatten. Allerdings besitzen bis heute erst rund 10 Prozent der Schulen solche fest installierten Lüftungsanlagen. Zentral gesteuerte RLT-Anlagen lassen sich zudem nur mit beachtlichem baulichem und technischem Aufwand und nach bauordnungsrechtlicher Genehmigung einbauen. Das kostet wertvolle Zeit, die in der aktuellen Pandemie oft nicht zur Verfügung steht. Neben der Einhaltung der Hygieneregeln („AHA“) bleibt daher die regelmäßige Lüftung über die Fenster die wichtigste Maßnahme zur Reduzierung der Virenmengen in der Luft sowie zur Aufrechterhaltung einer gesunden Raumluft („AHA+L“). Aktuelle Untersuchungen mit Bakteriophagen belegten auch hier, dass das Lüften gemäß den UBA-Empfehlungen die Konzentration der infektiösen Aerosolpartikel über die Dauer einer Schulstunde um etwa 90 Prozent reduziert. Dort, wo nicht ausreichend gelüftet werden kann, helfen kontinuierlich betriebene, einfache Zu- und Abluftanlagen oder mobile Luftreiniger, die Virenlast im Raum ebenfalls in einer Größenordnung von bis zu 90 Prozent zu reduzieren. Lüftung versus mobile Luftreiniger in Schulräumen Das Umweltbundesamt teilt Schulräume aus innenraumhygienischer Sicht in drei Kategorien ein: Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit (raumlufttechnische Anlage und/oder Fenster weit zu öffnen) ( Kategorie 1 ). Diese Voraussetzungen sind in der Mehrzahl der Schulräume gegeben. Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) ( Kategorie 2 ). Erhebungen in zwei Bundesländern zufolge liegt der Anteil solcher Klassenräume bei rund 15 bis 25 Prozent. Nicht zu belüftende Räume ( Kategorie 3 ). In Räumen der Kategorie 1 ist der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte nicht notwendig, wenn der erforderliche Luftwechsel von mindestens 3 pro Stunde entweder durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch raumlufttechnische Anlagen gewährleistet wird. Bestehen Zweifel, kann der Lüftungserfolg zweckmäßig durch CO2 -Messungen im Klassenraum überprüft werden. Kann die CO2-Konzentration während einer Unterrichtsstunde im Mittel bei 1000 ppm oder kleiner gehalten werden, dann ist der Raum ausreichend belüftbar (Kategorie 1). Die gleichzeitige Anwendung von Lüftung und der Einhaltung der AHA-Regeln ist aus innenraumhygienischer Sicht umfassend und ausreichend für den Infektionsschutz gegenüber dem Corona-Virus. Modellrechnungen zufolge lässt sich mit mobilen Luftreinigern in Räumen der Kategorie 1 ein Zusatznutzen hinsichtlich der Reduzierung der Virenlast erzielen, insbesondere wenn die vom UBA empfohlene Lüftung und die Befolgung der AHA-Regeln nicht konsequent umgesetzt wird. Aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren (z.B. Gerätetyp, Aufstellungsbedingungen, Luftzirkulation, Umsetzung der Lüftungs- und AHA-Regeln) lässt sich diese Virenlastreduktion nicht exakt quantifizieren. Dies zeigt sich auch mit Blick auf die hinsichtlich der Methoden und Ergebnissen heterogene aktuelle Studienlage. Weitere Informationen: „Richtig Lüften in Schulen“ In Räumen der Kategorie 2 kann als technische Maßnahme die Zufuhr von Außenluft durch den Einbau einfach und rasch zu installierender Zu- und Abluftanlagen erhöht werden. Alternativ ist der Einsatz mobiler Luftreiniger sinnvoll. Fachgerecht positioniert und betrieben ist ihr Einsatz wirkungsvoll, um während der Dauer der Pandemie die Wahrscheinlichkeit indirekter Infektionen zu minimieren. Räume der Kategorie 3 werden aus innenraumhygienischer Sicht für den Schulunterricht nicht empfohlen. In solchen Räumen reichern sich ausgeatmetes Kohlendioxid und Feuchtigkeit rasch zu hohen Werten an. Auch viele gasförmige chemische Schadstoffe verbleiben im Raum. Jenseits des hygienischen Leitwerts für Kohlendioxid von 1.000 ppm sinkt die Konzentration und Lernfähigkeit. Der Einsatz von Luftreinigern in solchen Räumen ergibt keinen Sinn, da kein Luftaustausch mit der Außenluft (Lüftungserfolg) gewährleistet wird. Weitere Informationen: „Hygienische Leitwerte für die Innenraumluft“ Für Räume der Kategorie 2 sind mobile Luftreinigungsgeräte somit, neben der eingeschränkten Lüftung, ein wichtiges Element eines Maßnahmenpakets, die Konzentration virushaltiger Partikel in Innenräumen durch Filtration zu reduzieren oder luftgetragene Viren mittels Luftbehandlungsmethoden (UV-C, Ionisation/Plasma) zu inaktivieren. Es ist zu beachten, dass mobile Luftreinigungsgeräte die Notwendigkeit für das Lüften nicht ersetzen können. Die mobilen Geräte beseitigen nicht die sich in einem Schulraum durch Atmung anreichernde Luftfeuchte, das Kohlendioxid und weitere chemische Gase aus Mobiliar und Bauprodukten. Daher muss auch bei Nutzung mobiler Luftreiniger regelmäßig gelüftet werden. Voraussetzungen zum Betrieb von mobilen Luftreinigern Die Wirksamkeit von mobilen Luftreinigern in Schulräumen hängt entscheidend von den technischen Spezifikationen ab. Zum einen müssen die Geräte in der Lage sein, einen ausreichenden Luftstrom an gefilterter bzw. aufbereiteter Luft bereitzustellen. Unter Pandemiebedingungen wird eine Förderleistung (Luftdurchsatz durch das Gerät) des fünf- bis sechsfachen Raumvolumens pro Stunde als notwendig erachtet, um die Konzentration infektiöser Partikel um eine Größenordnung von bis zu 90 Prozent im Raum bereits während des Unterrichtes (und nicht erst gegen Ende der Unterrichtsstunde) zu reduzieren. Durch die Aufstellung vor Ort soll jeder mit Personen besetzte Bereich des Raums von der erzeugten Luftströmung möglichst vollständig erfasst werden, ohne jedoch dauernde Zugerscheinungen zu verursachen. Auch die evtl. störende Geräuschentwicklung bei hohen Luftdurchsätzen ist zu beachten. Geräte, die nicht mit Filtersystemen arbeiten, haben hier Vorteile. Vor Beschaffung der Geräte sind die Filter- bzw. Inaktivierungswirksamkeit in einer Realraumsituation zu bestätigen und die zu erwartenden Geräuschpegel zu berücksichtigen. Bei Luftreinigern, welche die durchgeleitete Luft behandeln (z.B. mit UV-C oder Plasma/Ionisation), ist der Luftdurchsatz so zu wählen, dass die zu behandelnde Luft genügend lange im Wirkungsbereich des Geräts verweilt, damit die Inaktivierung erfolgreich ist. Darüber hinaus sind bei optischen Verfahren Sicherheitsaspekte (Verhinderung des direkten Kontakts mit der UV-Strahlungsquelle) zu berücksichtigen. Für alle Verfahren gilt, dass ihre Wirksamkeit möglichst vor Ort oder unter realraumnahen Bedingungen getestet werden soll. Im Grundsatz sind vier Technologien bei Luftreinigern zu unterscheiden. Filtertechnologien UV-C Technologien Ionisations- und Plasmatechnologien Ozontechnologien Für Einzelheiten zu diesen Verfahren und Gerätetypen verweisen wir auf unser Kapitel: „Können mobile Luftreinigungsgeräte einen Beitrag leisten, um das Infektionsrisiko in Innenräumen durch SARS-CoV-2 zu reduzieren?“ Detaillierte Vorgaben zu den Prüf- und Einsatzbedingungen werden derzeit in einer Sonder-Arbeitsgruppe des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) unter Vorsitz des UBA erarbeitet. Dieser Text stellt eine Überarbeitung und Ergänzung der Einschätzung des UBA zu mobilen Luftreinigern vom 11.02.2021 dar.
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