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Ufernutzungskonzept für die Region Mecklenburgische Seenplatte, Teil Mecklenbg. Oberseen (2005)

Zielstellung: Auf Grund des weiter zunehmenden Vernutzungsgrades der Uferzonen an den Gewässern der Seenplatte besteht deutlicher Handlungsbedarf hinsichtlich einer raumplanerischen Steuerung der differenzierten Nutzungs- und Schutzinteressen. Für das Schwerpunktrevier Mecklenburgische Oberseen im Landkreis Müritz liegen erste Ergebnisse vor. Das Konzept wurde mit dem Landkreis Müritz gemeinsam erarbeitet.

Anlagenbezogener Immissionsschutz (StALU MS Neubrandenburg)

Immissionsschutzrechtlich relevante Daten der gemäß der Anhänge zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) genehmigungsbedürftigen Anlagen, die in den Landkreisen Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz und Uecker-Randow sowie der kreisfreien Stadt Neubrandenburg betrieben werden bzw. betrieben wurden oder deren Errichtung und Betrieb in den genannten Landkreisen und in der kreisfreien Stadt Neubrandenburg beantragt wurden.

Standardisiertes Monitoring von Wachstumsreaktionen wichtiger Waldbaumarten auf klimatische Extremereignisse, Teilvorhaben 4: Klima-Wachstumsbeziehungen, Wasserspeicher ungesättigte Zone und Grundwassereinfluss

Das Projekt "Standardisiertes Monitoring von Wachstumsreaktionen wichtiger Waldbaumarten auf klimatische Extremereignisse, Teilvorhaben 4: Klima-Wachstumsbeziehungen, Wasserspeicher ungesättigte Zone und Grundwassereinfluss" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum.Hauptziel von TV4 ist die Untersuchung verschiedener Hauptbaumarten in Bezug auf ihre Reaktion auf klimatische Extremereignisse. Dazu werden in Kooperation mit der RWTH Aachen durch dendrochronologische Messungen langfristige Klima-Wachstumsbeziehungen ermittelt und mit hochfrequenten physiologischen Messungen am Baum sowie Messungen der Wasserspeicheränderungen im Untergrund kombiniert. Zur Erklärung der beobachteten Reaktionsmuster werden verschiedene Standortfaktoren und Umweltparameter herangezogen. Dabei werden Klima, Boden und Topographie genauso berücksichtigt wie die Bestandshistorie, Bestandes-Charakteristika und Managementfaktoren. Schwerpunkte bei der Analyse der Reaktionen der verschiedenen Baumarten werden in TV4 auch insbesondere in der Untersuchung des Einflusses der unterirdischen Wasserspeicher, ihrer räumlichen Variabilität und Dynamik liegen. Ein Arbeitspaket befasst sich hier mit dem Einfluss des Grundwasserflurabstandes auf Wachstum und Stressreaktionen der Baumarten. Dazu eignet sich das Untersuchungsgebiet im Müritz Nationalpark besonders, da hier auf geringen Distanzen sehr unterschiedliche Flurabstände auftreten. Zusätzlich ermöglicht das experimentelle Design auch den Vergleich verschiedener grundwasserferner Standorte um den Effekt des Baumbestandes, d.h. Reinbestand gegenüber Mischbestand genauer zu untersuchen. Unterstützend wird die Tiefenverteilung der Wurzelwasseraufnahme aus der Dynamik der Bodenfeuchtedaten ermittelt. An Standorten mit intensiver Instrumentierung zur Bodenfeuchte und Saugspannung werden die räumlichen Verteilungen der Bodenfeuchte (lateral und vertikal) im Kontext der Waldbestände ausgewertet. Diese dynamischen räumlichen Muster werden den hochaufgelösten Wachstums- und Stressreaktionen der Bäume gegenübergestellt. Die direkte Gegenüberstellung sowie die lokalen meteorologischen Beobachtungen ermöglichen dann die Ermittlung von kombinierten hydropedo- und hydrometeorologischen Schwellenwerten der Stressreaktion.

Gebietsbezogener Immissionsschutz (StALU MS Neubrandenburg)

Dokumentationssammlung von Flächennutzungs- und Bebauungsplanungen, Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie Abrundungssatzungen, die von den Gemeinden der Landkreise Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz und Uecker-Randow sowie der kreisfreien Stadt Neubrandenburg eingereicht und bearbeitet wurden.

Umweltbildung durch Beobachten

Das Projekt "Umweltbildung durch Beobachten" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Förderverein Müritz-Nationalpark.

Aufbau einer Umweltbildungseinrichtung in der Mueritz-Nationalparkgemeinde Goldenbaum

Das Projekt "Aufbau einer Umweltbildungseinrichtung in der Mueritz-Nationalparkgemeinde Goldenbaum" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Förderverein Müritz-Nationalpark.

Energetische Sanierung von Großwohnsiedlungen - Vertiefende Modellprojekte der Umsetzung integrierter Stadtteilentwicklungskonzepte

Das Projekt "Energetische Sanierung von Großwohnsiedlungen - Vertiefende Modellprojekte der Umsetzung integrierter Stadtteilentwicklungskonzepte" wird/wurde gefördert durch: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Es wird/wurde ausgeführt durch: plan zwei - Stadtplanung und Architektur.In den Großwohnsiedlungen der 1950er bis 1980er Jahre leben bundesweit rund fünf Millionen Menschen. Mit dem vom BMVBS ausgelobten Wettbewerb Energetische Sanierung von Großwohnsiedlungen auf der Grundlage integrierter Stadtteilentwicklungskonzepte sollten Impulse gesetzt werden für die Weiterentwicklungder Großsiedlungen auf der Basis integrierter Stadtteilentwicklungskonzepte und unter Einbeziehung energetischerAspekte. Im Juli 2009 fand die Preisverleihung zu dem Wettbewerb statt. Aufbauend auf den Wettbewerb startete im Frühjahr 2010 das Forschungsprojekt Vertiefende Modellprojekte der Umsetzung integrierter Stadtteilentwicklungskonzepte mit acht Modellprojekten, die sich selbst verpflichteten, Teilziele ihres Wettbewerbsbeitrags bis 2012 umzusetzen. Folgende Modellprojekte wurden ausgewählt und im Rahmen des Forschungsprojektes über zwei Jahre begleitet und untersucht: - WOGEWA, Konzeptgebiet Waren West, Waren Müritz - GESOBAU AG, Konzeptgebiet Märkisches Viertel, Berlin - SBV eG, Konzeptgebiet Fruerlund-Süd, Flensburg - VBW GmbH, Konzeptgebiet Innere Hustadt, Bochum - wbg GmbH, Konzeptgebiet Parkwohnanlage West, Nürnberg - VOLKSWOHNUNG GmbH, Konzeptgebiet Rintheimer Feld, Karlsruhe - WOBAU MAGEBURG GmbH, Konzeptgebiet Neu-Reform, Magdeburg - Pro Potsdam GmbH, Konzeptgebiet Drewitz, Potsdam. Die Projekte bilden ein breites Spektrum an Gebietstypen, Problemlagen, Akteurskonstellationen und Ansätzen der Immobilieneigentümer hinsichtlich energetischer Sanierungsmaßnahmen und der Aufwertung des Stadtteilsab. Zum Beginn des Forschungsprojektes war die Umsetzung der integrierten Konzepte in einzelnen Modellprojekten bereits vorangeschritten, andere standen noch ganz am Anfang des Prozesses. Bis Ende 2012 sind in allen begleiteten Konzeptgebieten wesentliche Maßnahmenbündel umgesetzt worden, die dazu beitragen die Energieeffizienz zu verbessern und die Zukunftsfähigkeit der Quartiere zu sichern. Voraussetzung war ein von allen Unternehmen zum Ausdruck gebrachtes hohes Vertrauen in die Entwicklungsfähigkeit ihrer Siedlungen. Das strategische Portfoliomanagement differenziert dabei nicht nur die Lage des Siedlungstypus auf dem jeweiligen lokalen Wohnungsmarkt, sondern bezieht auch energetische Erneuerungsstrategien in die Unternehmensentscheidungenmit ein.

Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Geothermiebohrungen in Waren (Müritz), Gemarkung Waren (Flur 15, Flurstück 12/6)"

Aktenzeichen: BASE21102/08-A#0324 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Waren (Müritz), Gemarkung Waren Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat mit Schreiben vom 13.12.2024 beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für zwei Geothermiebohrungen in Waren (Müritz), Gemarkung Waren (Flur 15, Flurstück 12/6) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von jeweils 150 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M- V) kommt in seiner dem Schreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte beigefügten Stellungnahme vom 11.12.2024 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort in einem Gebiet liege, in dem gemäß Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) tertiäre Tonsteine mit Mächtigkeiten über 100 m im Teufenbereich 300 m bis 1500 m auftreten würden. Zusätzlich könne das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Gemäß der Stellungnahme des LUNG M-V sei der Ausnahmetatbestand nach § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 erfüllt, da die Bohrungen deutlich oberhalb von Schichten mit einer potentiell langfristigen Barrierewirksamkeit für darunterliegende Schichten enden würden. Auf Grundlage der Ausführungen des LUNG M-V und des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 17.12.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Einvernehmen zum Vorhaben "eine Geothermiebohrung in Waren (Müritz), Gemarkung Rügeband (Flur 1, Flurstück 18/1)"

Aktenzeichen: BASE21102/08-A#0323 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrung in Waren (Müritz), Gemarkung Rügeband Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat mit Schreiben vom 13.12.2024 beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Geothermiebohrung in Waren (Müritz), Gemarkung Rügeband (Flur 1, Flurstück 18/1) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von 150 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M- V) kommt in seiner dem Schreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte beigefügten Stellungnahme vom 11.12.2024 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort in einem Gebiet liege, in dem gemäß Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) tertiäre Tonsteine mit Mächtigkeiten über 100 m im Teufenbereich 300 m bis 1500 m auftreten würden. Zusätzlich könne das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Weiter kann das Vorhaben zugelassen werden, da der Bohrung keine erhebliche Schädigung von Deckschichten mit potentiell langfristiger Schutzwirkung bzw. Barrierewirksamkeit zu unterstellen ist. Auf Grundlage der Ausführungen des LUNG M-V und des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 17.12.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Geothermiebohrungen in Waren (Müritz), Gemarkung Waren (Flur 21, Flurstück 179)"

Aktenzeichen: BASE21102/08-A#0304 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Waren (Müritz), Gemarkung Waren Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) mit Schreiben vom 26.09.2024 für zwei Geothermiebohrungen in Waren (Müritz), Gemarkung Waren (Flur 21, Flurstück 179) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrungsteufen von jeweils 150 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (GD LUNG) kommt in seiner dem Schreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte beigefügten Stellungnahme vom 20.09.2024 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung des BASE befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Weiterhin ist der Stellungnahme des GD LUNG zu entnehmen, dass das Vorhaben zugelassen werden könne, da sich in dem Siedlungsbereich bereits Geothermiebohrungen mit ähnlicher Endteufe befänden. Auf Grundlage der Ausführungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und des GD LUNG sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 30.09.2023 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

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