Der WFS (Web Featrue Service) enthält die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen nachts (22-6h) aus Lärmschutzgründen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet ist. Die Abschnitte werden durch das Verkehrszeichen Nr. 274-30 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) in Kombination mit dem Zusatzzeichen Nr. 1040-30 (22-6h) und dem Verkehrszeichen Nr. 1012-36 (Lärmschutz) angekündigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WMS (Web Map Service) enthält die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen nachts (22-6h) aus Lärmschutzgründen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet ist. Die Abschnitte werden durch das Verkehrszeichen Nr. 274-30 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) in Kombination mit dem Zusatzzeichen Nr. 1040-30 (22-6h) und dem Verkehrszeichen Nr. 1012-36 (Lärmschutz) angekündigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WebMapService (WMS) zeigt eine Nachtaufnahme von Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Datensatz wird nicht mehr gepflegt. Sie finden die Strecken mit Tempo 30 nachts nun im Datensatz "Zulässige Höchstgeschwindigkeiten Hamburg" im Layer Sonderregelungen zulässige Höchstgeschwindigkeiten.
Achtung: Dieser Datensatz wird gelöscht. Möglicherweise stehen nicht mehr alle Funktionen vollumfänglich zur Verfügung. Entdecken Sie die Sportboothäfen in der Metropolregion Hamburg. Unter dem Reiter "Tourismus - Maritimes und Wasser - Häfen" bietet die Metropolregion Hamburg Informationen zu den Sportboothäfen im gesamten Bereich der Region. Visualisiert werden sie neben dem Geoportal der Metropolregion auch auf folgender Seite: <a href="http://metropolregion.hamburg.de/haefen/nofl/3942396/sportboothaefen-uebersichtskarte/">
Bei dieser Nachtaufnahme handelt es sich um ein Mosaik, welches aus zwei unterschiedlichen Datensätzen besteht. Datensatz 1 [Zentrum und Randgebiete] - Satellitenaufnahmen: Jilin-1 - Spektrale Auflösung: RGB - Aufnahmezeitraum: 12/21 – 01/22 - Quelle: Chang Guang Satellite Technology CO., LTD (CGSTL)/Veritas Imagery Services Ltd Datensatz 2 [vereinzelte Randgebiete] - Astronautenphotographie: NASA - Spektrale Auflösung: RGB - Aufnahmezeitraum: 03/22 - Quelle: Earth Science and Remote Sensing Unit, NASA Johnson Space Center; https://eol.jsc.nasa.gov/ Hinweise: Die Datensätze unterscheiden sich hinsichtlich ihrer geometrischen Auflösung. Die Datensätze sind spektral nicht zueinander kalibriert. Verwendung nur zu Visualisierungszwecken.
§ 130 Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge (1) § 34 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung bleibt unberührt. (2) Die in § 15 Absatz 5 Satz 1 genannten Fahrzeuge können bis zum Ablauf des 17. Januar 2028 abweichend von § 15 Absatz 1 Satz 1 auch mit folgenden Fahrerlaubnissen geführt werden: auf Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 mit einer Fahrerlaubnis für Sportboote unter Antriebsmaschine mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen nach der Sportbootführerscheinverordnung, auf Wasserstraßen der Zonen 3 und 4 mit einer Fahrerlaubnis für Sportboote unter Antriebsmaschine mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen nach der Sportbootführerscheinverordnung. Für das Führen der in § 15 Absatz 5 Satz 1 genannten Fahrzeuge hat die zuständige Behörde ein Kleinschifferzeugnis mit dem entsprechenden Geltungsbereich auszustellen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis nach Absatz 2 bis zum Ablauf des 17. Januar 2027 einen entsprechenden Antrag stellt, die Fahrerlaubnis und einen Nachweis der Tätigkeit in der Personenbeförderung im Sinne des § 15 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 zusammen mit dem Antrag vorlegt und zugleich seine Identität nachweist. Ein Tauglichkeitsnachweis ist nicht erforderlich, auch wenn die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung das 60. Lebensjahr vollendet hat. (3) Gewerblich, beruflich oder dienstlich genutzte Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 20 Metern, ausgenommen Fahrgastschiffe, Fahrgastboote, Sportfahrzeuge, die nach § 34 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung zur Beförderung von Fahrgästen eingesetzt werden, Schub- und Schleppboote, schwimmende Geräte sowie Fähren, können bis zum Ablauf des 30. Dezember 2025 auch mit folgenden Fahrerlaubnissen geführt werden: auf Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 mit einer Fahrerlaubnis mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen nach der Sportbootführerscheinverordnung, auf Wasserstraßen der Zonen 3 und 4 mit einer Fahrerlaubnis für Sportboote unter Antriebsmaschine mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen nach der Sportbootführerscheinverordnung. Für das Führen der in Satz 1 genannten Fahrzeuge hat die zuständige Behörde ein Kleinschifferzeugnis mit dem entsprechenden Geltungsbereich auszustellen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis nach Satz 1 bis zum Ablauf des 30. Dezember 2025 einen entsprechenden Antrag gestellt hat, die Fahrerlaubnis und einen Nachweis der gewerblichen, beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit zusammen mit dem Antrag vorgelegt und zugleich seine Identität nachgewiesen hat. Ein Tauglichkeitsnachweis ist nicht erforderlich, auch wenn die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung das 60. Lebensjahr vollendet hat. Stand: 31. Dezember 2025
Für die Ergebnisse wurde die Tagsituation zusammengefasst, um sie in den Bewertungskarten darzustellen. Die Bewertung der Verkehrsfläche bei Tag im IST-Zustand unterscheidet in (1 = sehr günstig bis 5 = sehr ungünstig, 0 = kein Wirkraum). Dabei wurden die Straßen- und Plätze berücksichtigt.
Für die Ergebnisse wurde die Nachtsituation zusammengefasst, um sie in den Bewertungskarten darzustellen. Die Bewertung des Wirkraums bei Nacht im IST-Zustand unterscheidet in (1 = sehr geringe Aufenthaltsqualität bis 5 = sehr hohe Aufenthaltsqualität, 0 = kein Ausgleichsraum). Dabei wurden Wohn- und Gewerbeflächen berücksichtigt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 290 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 13 |
| Land | 68 |
| Weitere | 16 |
| Wissenschaft | 9 |
| Zivilgesellschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 56 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 236 |
| Umweltprüfung | 9 |
| unbekannt | 58 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 66 |
| Offen | 287 |
| Unbekannt | 10 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 362 |
| Englisch | 21 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 13 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 58 |
| Keine | 179 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 15 |
| Webseite | 126 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 117 |
| Lebewesen und Lebensräume | 294 |
| Luft | 353 |
| Mensch und Umwelt | 363 |
| Wasser | 180 |
| Weitere | 314 |