<p> <p>Das UBA untersucht, inwieweit die Umweltbelastungen des Straßenverkehrs in Zusammenhang mit den gefahrenen Geschwindigkeiten stehen und welchen Beitrag Geschwindigkeitsbeschränkungen zu einer Verminderung der Umweltbelastungen leisten können.</p> </p><p>Das UBA untersucht, inwieweit die Umweltbelastungen des Straßenverkehrs in Zusammenhang mit den gefahrenen Geschwindigkeiten stehen und welchen Beitrag Geschwindigkeitsbeschränkungen zu einer Verminderung der Umweltbelastungen leisten können.</p><p> Tempolimit auf Autobahnen und Außerortsstraßen <p>Ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen in Verbindung mit einer niedrigeren Höchstgeschwindigkeit auf Außerortsstraßen zählt zu den wirksamsten, kostengünstigsten und am schnellsten realisierbaren Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor. Ein Tempolimit leistet zugleich einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit, reduziert Lärm- und Schadstoffemissionen sowie den Energieverbrauch und trägt erheblich zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität entlang stark belasteter Verkehrswege bei.</p> <p>Im Rahmen der Studie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/modellierung-der-umweltwirkung-von-tempolimit">„Modellierung der Umweltwirkung von Tempolimit-Maßnahmen auf Autobahnen und außerorts“</a> (Friedrich et al. 2024) wurde untersucht, welche Auswirkungen unterschiedliche Tempolimits in Deutschland auf die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fahrleistung">Fahrleistung</a> sowie auf die verursachten Emissionen an Treibhausgasen (THG) und Luftschadstoffen (Stickoxide (NOx) und Feinstaub (PM)) haben. Die Studie umfasst fünf Szenarien für ein Tempolimit in Deutschland: </p> <ul> <li><strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/szenario">Szenario</a> T130/100</strong>: Ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen unter Beibehaltung der Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf allen anderen Außerortsstraßen.</li> <li><strong>Szenario T130/80</strong>: Ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit zusätzlicher Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf allen übrigen Außerortsstraßen.</li> <li><strong>Szenario T120/100</strong>: Ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen unter Beibehaltung der Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf allen anderen Außerortsstraßen.</li> <li><strong>Szenario T120/80</strong>: Ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit zusätzlicher Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf allen übrigen Außerortsstraßen.</li> <li><strong>Szenario T100/80</strong>: Ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit zusätzlicher Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf allen übrigen Außerortsstraßen.</li> </ul> <p>Die Studie baut auf der Methodik des Forschungsprojektes <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/fluessiger-verkehr-fuer-klimaschutz-luftreinhaltung">„Flüssiger Verkehr für Klimaschutz und Luftreinhaltung“</a> (Schmaus et al. 2023) auf. Sie berücksichtigt als Wirkmechanismus nicht nur direkte Geschwindigkeits- und Verbrauchseffekte durch langsameres Fahren, sondern auch Veränderungen in der Routenwahl und Verkehrsnachfrage, die durch ein Tempolimit ausgelöst werden. Die Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs können durch ein Tempolimit um 2,2 % bis 8,1 % gesenkt werden, wobei der Geschwindigkeitseffekt stets die größte Teilwirkung hat, siehe Abbildung.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Abbildung%20THG-%C3%84nderung%20Tempolimit.png"> </a> <strong> Änderung der Treibhausgasemissionen des gesamten Straßenverkehrs in Deutschland durch ein Tempolimit </strong> Quelle: Umweltbundesamt </p><p> <p>Bezogen auf das Jahr 2024 können in Deutschland durch ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen und 80 km/h außerorts insgesamt 6,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente und rund 2,8 Milliarden Liter Kraftstoff eingespart werden. Allein durch den direkten Geschwindigkeitseffekt – also ohne Routenwahl- und Nachfrage-Effekte – können davon sofort 4,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente und gut 2 Milliarden Liter Kraftstoff eingespart werden, siehe Tabelle. Folgende weitere Umweltwirkungen konnten für die verschiedenen Tempolimits ermittelt werden:</p> <ul> <li>Rückgang Stickoxid-Emissionen (NOX) zwischen 5,1 % (T130/100) und 16,1 % (T100/80)</li> <li>Rückgang Feinstaub-Emissionen (PM) zwischen 3,6 % (T130/100) und 11,4 % (T100/80)</li> </ul> <p>Eine 2025 von der <a href="https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Publikationen/StV/studie-tempolimit-auswirkungen.pdf?__blob=publicationFile">Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlichte Studie</a> bestätigt, dass ein Tempolimit die Emissionen senkt. Die Studie analysiert die CO₂-Minderungswirkung eines generellen Tempolimits von 130 km/h auf Autobahnen. Die Berechnungen basieren auf Geschwindigkeits- und Verkehrsdaten aus Dauerzählstellen, aus denen die Fahrleistungsverteilung nach Geschwindigkeitsklassen abgeleitet wird. Die Emissionswirkungen ergeben sich ausschließlich aus der veränderten Fahrweise infolge der Geschwindigkeitsbegrenzung. Effekte der Routenwahl oder Veränderungen der Verkehrsnachfrage werden nicht abgebildet. Betrachtet wird ein einzelnes <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/szenario">Szenario</a>, das sich auf Autobahnen beschränkt; daraus resultiert ein jährliches Einsparpotenzial von etwa 1,3 bis 2,0 Millionen Tonnen CO₂.</p> <p>Über die klima- und luftqualitätsbezogenen Effekte hinaus, zeigt die Forschung zur Verkehrssicherheit, dass ein Tempolimit sowohl die Zahl schwerer Unfälle als auch die Schwere der Verletzungen reduzieren kann. Besonders ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen wirkt sich hier positiv aus. Ambitionierte Geschwindigkeitsbegrenzungen stellen damit ein schnell umsetzbares Instrument dar, das gleichzeitig Emissionen senkt, die Umweltqualität verbessert und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht. </p> <p>Besonders bedeutsam ist dabei, dass die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Modellierungen reale Mobilitätsprozesse – wie veränderte Routenwahl und Nachfrage – einbeziehen und damit ein vollständigeres Wirkungsspektrum abbilden. Ein flächendeckendes Tempolimit ist damit sowohl ökologisch als auch gesundheitlich sinnvoll.</p> <p>Auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaschutz-durch-tempolimit">ältere Untersuchungen des Umweltbundesamts</a> zeigten, dass ein generelles Tempolimit auf Autobahnen und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf außerörtlichen Straßen die CO₂-Emissionen im Verkehrssektor reduzieren könnten. Die Berechnungen basierten auf mittleren Geschwindigkeiten und den tatsächlichen Geschwindigkeitsverteilungen, berücksichtigten jedoch keine Anpassungen bei Routenwahl oder Verkehrsnachfrage.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Tabelle%20Einsparm%C3%B6glichkeiten%20Tempolimit_0.PNG"> </a> <strong> Einsparmöglichkeiten eines Tempolimits auf Autobahnen und Außerortsstraßen in Deutschland </strong> Quelle: Umweltbundesamt </p><p> Tempolimit auf Innerortsstraßen <p>1957 wurde in der Bundesrepublik Deutschland eine innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eingeführt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass dieses Tempolimit für einen großen Teil des Straßennetzes nicht stadtverträglich ist. Dies ist am Unfallgeschehen, an der Lärm- und Luftschadstoffbelastung, den schwierigen Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr sowie an unzureichenden Aufenthaltsqualitäten gut zu erkennen.</p> <p>In den 1980er Jahren wurden deshalb die „Tempo-30-Zone“ und der „Verkehrsberuhigte Bereich“ als flächenhafte Regelungen für das untergeordnete Straßennetz eingeführt. Inzwischen gilt innerorts im überwiegenden Teil der Nebenstraßen Tempo 30 oder weniger. Auf den meisten Hauptverkehrsstraßen bestehen die Probleme durch Tempo 50 aber fort. Verkehrssicherheit, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Förderung von Fuß- und Radverkehr sowie die Erhöhung der Aufenthaltsqualität sind Gründe für Bürger*innen, Tempo 30 verstärkt auch an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen einzufordern. Das Straßenverkehrsrecht bietet den Kommunen dafür mittlerweile mehr Handlungsspielraum.</p> Wirkungen von 30 km/h als innerörtliche Regelgeschwindigkeit <p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> hat die Wirkungen von Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit erforschen lassen. Grundlage waren Simulationen in sechs Beispielstädten. In Halle/Saale, Göttingen und Ravensburg wurden die Wirkungen auf Lärm, Luftschadstoffe und CO2 untersucht. Hier wurde davon ausgegangen, dass nur in diesen Städten Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit gilt. Die Untersuchung der Stadtregionen Stuttgart, Magdeburg und Dresden bezog die jeweiligen Umlandgemeinden in die Tempo-30-Regelung mit ein, beschränkte sich aber auf die Betrachtung der Luftschadstoffe und CO2.</p> <p>Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/102837">Forschungsprojekt „Umweltwirkungen einer innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 30 km/h“</a> zeigen die Simulationen in Halle/Saale, Göttingen und Ravensburg enorme Lärmentlastungen besonders an Hauptverkehrsstraßen. Aber auch stadtweit sinkt die Lärmbetroffenheit deutlich. Methodik und Ergebnis der Simulationen stellt dieses <a href="https://youtu.be/xGG5I-V-Ic8">Online-Seminar</a> dar.</p> <p>Für die Luftschadstoffe und CO2 ergibt sich zusammen mit der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/100913">Untersuchung „Klimaschutz- und Luftreinhalteeffekte einer Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts in den Stadtregionen Dresden, Magdeburg und Stuttgart“</a>: Die straßenverkehrsbedingten Luftschadstoffemissionen sinken in den meisten untersuchten Städten durch Tempo 30, teilweise sogar deutlich. Die Größenordnung hängt dabei unter anderem von der Stadtstruktur und dem bestehenden Verkehrsangebot ab. In Magdeburg und Ravensburg hat die Simulation aber auch leichte Anstiege des ein oder anderen Luftschadstoffs ergeben.</p> <p>Ein zeigt, dass es besonders in Bezug auf den Klimaschutz offenbar wirkungsvoller ist, die innerörtliche Regelgeschwindigkeit bundesweit einheitlich zu senken, als den Kommunen lediglich das Recht einzuräumen, dies auf Wunsch jeweils selbst zu tun.</p> <p>Aufgrund der positiven Wirkungen auf Umwelt, Gesundheit und Verkehrssicherheit empfiehlt das Umweltbundesamt, deutschlandweit Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit einzuführen. An geeigneten Hauptverkehrsstraßen sollten höhere Geschwindigkeiten in begründeten Ausnahmen zulässig sein. Die Kommunen können mögliche lokale Verkehrsverlagerungen in die Nebenstraßen vorab prüfen und mit punktuellen Begleitmaßnahmen entgegenwirken.</p> Quelle: Umweltbundesamt 28.11.2022 UBA-Erklärfilm zu Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt gibt es seit 1999. Rund 220 Wirtschaftsunternehmen, Verbände, Kommunen und die Landesregierung arbeiten in der Umweltallianz zusammen. Grundlage für die freiwillige Partnerschaft ist die "Vereinbarung zur Nachhaltigen Standortpolitik durch kooperativen Umweltschutz“. Das Bündnis steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt. Die Mitgliedschaft in der Umweltallianz Sachsen-Anhalt ist kostenlos. Sie steht auch mittelständischen und kleinen Unternehmen offen. Kontakt zur Geschäftsstelle der Umweltallianz im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU): Link: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Link: Jahrestreffen der Umweltallianz Sachsen-Anhalt am 15. Oktober 2025 im cCe Kulturhaus in Leuna Link: 25 Jahre Umweltallianz Sachsen-Anhalt Die fachliche Begleitung und die Weiterentwicklung der Umweltallianz sind Aufgabe des Beirates für „Umwelt und Wirtschaft", der seinen Sitz in Magdeburg beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat. Mitglieder des Beirates Vertreter Anschrift Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Andreas Scholtyssek (Vorsitzender) Franckestraße 5 06110 Halle (Saale) E-Mail: ascholtyss(at)halle.ihk.de Tel.: 0345 212 62 03 Fax: 0345 212 644 203 Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Michael Stief Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg E-Mail: michael.stief(at)mwu.sachsen-anhalt.de Tel.: 0391 567 19 79 Fax: 0391 567 17 27 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Matthias Wagner Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg E-Mail: Matthias.Wagner(at)mw.sachsen-anhalt.de Tel.: 0391 567 44 14 Fax: 0391 567 44 50 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dr. Christiane Röper Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale) E-Mail: Christiane.Roeper(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de Tel.: 0345 57 04 500 Fax: 0345 57 04 190 Industrie- und Handelskammer Magdeburg Lukas Thormann Alter Markt 8 39104 Magdeburg E-Mail: lukas.thormann(at)magdeburg.ihk.de Tel.: 0391 56 93 152 Fax: 0391 56 93 193 Handwerkskammer Halle (Saale) Sven Sommer Gräfestraße 24 06110 Halle (Saale) E-Mail: ssommer(at)hwkhalle.de Tel.: 0345 29 99 228 Fax: 0345 29 99 200 Handwerkskammer Magdeburg Karsten Gäde Gareisstraße 10 39106 Magdeburg E-Mail: kgaede(at)hwk-magdeburg.de Tel.: 0391 62 68 212 Fax: 0391 62 68 110 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e.V. Kai Bieler Verband der Chemischen Industrie e.V. Kleine Klausstraße 14 06108 Halle (Saale) E-Mail: bieler(at)nordostchemie.de Tel.: 0345 38 80 751 Fax: 0345 38 80 760 Landkreistag Sachsen-Anhalt Christian Plath Albrechtstraße 7 39104 Magdeburg E-Mail: plath(at)landkreistag-st.de Tel.: 0391 56 53 140 Fax: 0391 56 53 190 Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt Anika Grimm Sternstraße 3 39104 Magdeburg E-Mail: a.grimm(at)sgsa.info Tel.: 0391 59 24 340 Fax: 0391 59 24 444 Deutscher Gewerkschaftsbund Landesbüro Sachsen-Anhalt Martin Mandel Olvenstedter Straße 66 39108 Magdeburg E-Mail: martin.mandel(at)dgb.de Tel.: 0391 62 50 323 Fax: 0391 62 50 327 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Michael Zorn Dessauer Straße 70 06118 Halle E-Mail: michael.zorn(at)lvwa.sachsen-anhalt.de Tel.: 0345 51 42 500 Fax: 0345 51 42 512 Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt hat 194 Mitglieder. Die aktuelle Mitgliederliste der Umweltallianz und eine Kartenübersicht ist auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt einsehbar. Das Spektrum der Mitglieder reicht von großen internationalen Unternehmen über mittelständische Firmen bis hin zu kleinen Handwerksbetrieben. Bewerbungsberechtigt sind Einzelunternehmen, Kammern, Verbände und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft mit einem Standort bzw. Firmensitz in Sachsen-Anhalt. Hier Bewerbungsformular und Beispiele aus der Praxis. weiterlesen "Mitglied werden" Gemäß der Vereinbarung zur Umweltallianz , sollen verstärkt aktuelle wirtschaftliche und umweltpolitische Fragestellungen auf die Tagesordnung gehoben und in Branchengesprächen und regionalen Arbeitsgruppen thematisiert werden. Zwischen der Landesregierung und Unternehmen der Umweltallianz gibt es einen regelmäßigen Informationsaustausch zu aktuellen umweltpolitischen Themen. So entstanden branchenspezifische Kooperationen , zum Beispiel mit der Abfallwirtschaft. Der erste regionale Arbeitskreis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt wurde im Februar 2020 in Schönebeck gegründet, er war Vorbild für die Bildung weiterer regionaler Netzwerke. Dies war der erste Schritt zur Neuausrichtung der Umweltallianz als Plattform für den Erfahrungsaustausch zu Umwelt- und Energiethemen. Weitere Veranstaltungen folgten, wie das Treffen der Umweltallianz im September 2021 in Sangerhausen , der Workshop der Umweltallianz zur Energieeffizienz in der Wirtschaft in Gardelegen im Oktober 2022 und der Wasserstoff-Stammtisch Mansfeld-Südharz im Februar 2023. Am 28.05.2024 fand die Kick-Off-Veranstaltung des neu gegründeten Arbeitskreises Nachhaltigkeit in Piesteritz statt. Es folgten weitere Treffen des Arbeitskreises Nachhaltigkeit am 13.08.2024 in Leuna, am 24.10.2024 in Halle, am 06.02.2025 war das vierte Treffen des Arbeitskreises Nachhaltigkeit in Halle, am 20.05.2025 das fünfte Treffen in Eisleben, am 17.06.2025 war das sechste Treffen bei der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) in Magdeburg, am 23.09.2025 war das siebte Treffen in Hettstedt und am 03.12.2025 fand das achte Treffen des Arbeitskreises Nachhaltigkeit in Magdeburg, in unserem Hause statt. Alle Termine und Veranstaltungen der Umweltallianz Sachsen-Anhalt Das Netzwerktreffen der Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften der Bundesländer fand in diesem Jahr in Sachsen-Anhalt vom 14. bis 16. Mai 2025 in Halle (Saale) statt. Gastgeber war die Umweltallianz Sachsen-Anhalt. Auf der Agenda des gemeinsamen Erfahrungs- und Informationsaustauschs standen u. a. Themen wie Nachhaltige Geldanlagen, die Vorstellung des Kompetenzzentrums für Energieeffizienz durch Digitalisierung (KEDi), Entwicklung und aktueller Sachstand der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sowie Stand der Vorhaben zur Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex‘ (DNK). Zudem berichteten die Vertreter der einzelnen Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften über aktuelle Projekte und Verfahrensweisen. Mit dabei waren der Umwelt- und Klimapakt Bayern , das Netzwerk Umwelt Unternehmen im Land Bremen , die UmweltPartnerschaft Hamburg , die Umweltallianz Hessen , die Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit (NAN) , die Umwelt- und Klimaallianz Sachsen , das Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen und natürlich die Umweltallianz Sachsen-Anhalt. Mit dem Preis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt werden hervorragende unternehmerische Leistungen auf dem Gebiet der Ressourceneffizienz und der Green Economy ausgezeichnet. Der landesweite Wettbewerb ist eine gemeinschaftliche Initiative von Partnern und Mitgliedern des Bündnisses. Am 13. November 2024 wurde der Preis der Umweltallianz zum 9. Mal verliehen und stand in diesem Jahr unter dem Motto „25 Jahre Umweltallianz – Innovative Umweltideen aus Sachsen-Anhalt“. Die Preise wurden in den Kategorien „Produkte und Technologien“ sowie „Konzepte und Projekte“ vergeben und waren mit je 8.000 Euro dotiert. Außerdem wurde der Sonderpreis der Umweltallianz verliehen, der ausschließlich Mitgliedsunternehmen der Umweltallianz vorbehalten ist. Er war ebenfalls mit einem Preisgeld von 8.000 Euro ausgestattet. Eine unabhängige Jury wählte die Finalisten aus. Diese erhielten ein professionelles Video für die eigene Öffentlichkeitsarbeit und konnten sich im September persönlich der Jury präsentieren. Weitere Informationen zur Preisverleihung sowie zu den Preisträgern Die Botschafter der Umweltallianz sollen für die Anliegen des Bündnisses werben. Unter ihnen ist Marcus Ostendorf von der Bäckerei Möhring in Barleben, der 2018 als erster Botschafter der Umweltallianz ernannt wurde. Über die App "Too good to go" werden Backwaren zum reduzierten Preis abgegeben, die am Ende des Tages nicht verkauft werden konnten. Dieser Einsatz für Ressourcenschutz und gegen Lebensmittelverschwendung wurde gewürdigt. Auf der Festveranstaltung am 14.11.2022 ernannte Umweltminister Willingmann zwei weitere Botschafter der Umweltallianz. Herr Ostendorf von der Bäckerei Möhring in Barleben teilt sich diese Aufgabe nun mit Robert Dreyer von der Tischlerei Dreyer aus Wulferstedt und Jörg Schulze vom Kompetenznetzwerk „Mittel-deutsche Entsorgungswirtschaft“ aus Halle. Mehr Informationen zu den Botschaftern der Umweltallianz
Auf der Digitalen Übersichtskarte Niedersachsen im Maßstab 1 : 1 000 000 wird der Nordwestdeutsche Raum bis zu den Niederlanden abgebildet. Die Eckpunkte bilden die Städte Heide (Schleswig-Holstein), Bad Doberan (Mecklenburg-Vorpommern), Naumburg (Sachsen-Anhalt), Neuss (Nordrhein-Westfalen), Groningen (Niederlande). Das Bundesland Niedersachsen aber auch Hamburg und Bremen werden damit vollständig dargestellt. Auch Teile der Nachbarländer mit den Städten Lübeck, Schwerin, Magdeburg, Kassel und dem Ruhrgebiet liegen innerhalb des dargestellten Gebietes. Siedlungs-, Gewässer- und Verkehrsstrukturen werden deutlich hervorgehoben. Die naturräumliche Gliederung ist zu erkennen. Damit eignet sich die Karte für überregionale Orientierung, Planung und Forschung. Größere Naturräume, Siedlungsflächen, Flüsse, Gewässerflächen und Kanäle sind mit Namen versehen. Sämtliche niedersächsischen Städte und Gemeinden sind in der Karte dargestellt. Bei Samtgemeinden ist die Gemeinde mit dem Verwaltungssitz verzeichnet. Die Größe der Ortsbeschriftung weist auf die Einwohnerzahl hin. Im Aufbau sind die Inhaltselemente in Ebenen (Layer) gegliedert, diese Einzellayer werden auch einzeln angeboten.Weitere Informationen: http://www.lgn.niedersachsen.de/live/live.php?&navigation_id=11011&article_id=51657&_psmand=35
Auf der Digitalen Übersichtskarte im Maßstab 1 : 2 500 000 wird der Nordwestdeutsche Raum bis zu den Niederlanden abgebildet. Das Bundesland Niedersachsen aber auch Hamburg und Bremen werden damit vollständig dargestellt Auch Teile der Nachbarländer mit den Städten Lübeck, Schwerin, Magdeburg, Kassel und dem Ruhrgebiet liegen innerhalb des dargestellten Gebietes. Siedlungs-, Gewässer- und Verkehrsstrukturen werden hervorgehoben. Die naturräumliche Gliederung ist zu erkennen. Damit eignet sich die Karte für überregionale Orientierung, Planung und Forschung.
The ISCD01 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISC): Climatic observations from land stations A2 (D): 90°E - 0° northern hemisphere (The bulletin collects reports from stations: 10015;Helgoland;10020;List auf Sylt;10035;Schleswig;10055;Fehmarn;10147;Hamburg-Fuhlsbüttel;10162;Schwerin;10184;Greifswald;10200;Emden;10224;Bremen;10270;Neuruppin;10338;Hannover;10361;Magdeburg;10393;Lindenberg;10400;Düsseldorf;10469;Leipzig/Halle;10488;Dresden-Klotzsche;10506;Nürburg-Barweiler;10548;Meiningen;10637;Frankfurt/Main;10685;Hof;10738;Stuttgart-Echterdingen;10763;Nürnberg;10788;Straubing;10852;Augsburg;10946;Kempten;)
Das Liegenschaftskataster Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte Geodatendienst Liegenschaftskataster Landesamt für Vermessung und Geoinformation Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Bezugsmöglichkeiten: Aufgabe des Liegenschaftskatasters Das Liegenschaftskataster ist das öffentlich- rechtliche Register, in dem alle Liegenschaf- ten (Flurstücke und Gebäude) des Landes- gebietes nachgewiesen, dargestellt und beschrieben werden. Es dient vor allem der Sicherung des Grundeigentums, dem Grund- stücksverkehr und der Ordnung von Grund und Boden. Das Liegenschaftskataster hat zwei grundle- gende Zweckbestimmungen: • Es ist amtliches Verzeichnis der Grund- stücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grund- buchordnung und weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach. • Es übt Basisfunktionen für andere Be- reiche aus. So soll es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht werden und insbe- sondere die Bedürfnisse der Landes- und Bauleitplanung, der Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie des Umwelt- und Naturschutzes angemes- sen berücksichtigen. LVermGeo Stand: 03/2026 Das Liegenschaftskataster als Basisinfor- mationssystem mit den zugehörigen Dokumenten wird zusammen mit dem Geotopographischen Informationssystem im Geobasisinformationssystem des Landes Sachsen-Anhalt geführt. Das Geobasisinformationssystem des Landes dient als Raumbezugs- und Organisations- grundlage und wird als Grundlage für die Führung raumbezogener Fachinformations- systeme bereitgestellt (Geodateninfra- strukur). Das Liegenschaftskataster enthält insbeson- dere nachfolgende Daten. Inhalt des Liegenschaftskatasters Geometrische Daten: • Angaben über Flurstücksgrenzen und Grenzmarken • Angaben über Gebäudegrundrisse EigentümerInnen, Behörden und andere Personen und Stellen, die ein berechtigtes Interesse darle- gen, können auf Antrag Auszüge und Auskunft aus dem Liegenschaftskataster beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt erhalten. Ansprechpartner: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleistungen unserer Behörde. Bezeichnende Daten: • Gemarkungsname • Flurnummer • FlurstücksnummerLandesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Beschreibende Daten: • Lagebezeichnung • Flächeninhalt der Flurstücke • Tatsächliche Nutzung • Bodenschätzungsergebnisse und weitere Klassifizierungen • öffentlich-rechtliche Festlegungen • Zugehörigkeit zu GebietskörperschaftenScharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Eigentumsangaben: • Namen der Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten mit ergänzenden Anga- ben • Inhaber der im Grundbuch eingetragenen grundstücksgleichen Nutzungsrechte an staatlichen oder genossenschaftlichen Liegenschaften mit ergänzenden Angaben Grundbuchangaben: • Grundbuchkennzeichen • laufende Nummer des Grundstückes im Bestandsverzeichnis • Buchungsart Standorte der Geokompetenz-Center: Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Kühnauer Straße 164 a-b 06846 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 50250-333* Telefax: 0340 50250-320 Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 * Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Internet: geodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Das Liegenschaftsbuch Der Nachweis „Liegenschaftsbuch“ ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters. Kleinste Buchungseinheit ist das Flurstück. Mehrere Flurstücke werden zu einer Flur, mehrere Fluren wiederum zu einer Gemarkung zusammen- gefasst. Das Liegenschaftsbuch enthält zu jedem Flurstück des Landes die beschreibenden und die bezeichnenden Daten sowie Eigentums- und Grundbuchangaben, die über- einstimmend mit dem Grundbuch geführt werden. Amtliches Liegenschaftskataste- rinformationssystem - ALKIS® Verfahren Die Führung des Liegenschaftskatasters erfolgt in Sachsen- Anhalt mit dem Verfahren ALKIS®. ALKIS® wurde aufgrund der gestiegenen Anforderungen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie der technischen Entwicklung von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungs- verwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) basierend auf internationalen Normen und Standards bundeseinheitlich konzipiert. Daten im ALKIS® Im Verfahren ALKIS® werden die raumbezogenen und die nicht raumbezogenen Daten des Liegenschaftskatasters gemeinsam geführt. Die historisch gewachsene Trennung bei der Datenführung zwischen den beschreibenden Daten und den geometrischen Daten wird damit aufgehoben. Zusätzlich enthält ALKIS® auch nachrichtlich Daten anderer Stellen, z. B. aus Justiz-, Finanz- und Agrarstrukturverwal- tung sowie der kommunalen Gebietskörperschaften. Die Daten werden objektbezogen landesweit vorgehalten. Die Objekte werden mit Attributen beschrieben und die Beziehungen untereinander in Relationen abgebildet. Die Modellierung der Objekte ist durch die AdV in der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) beschrieben und im ALKIS®-Objektartenkatalog-Profil Sachsen-Anhalt konkretisiert. Beide Dokumente können unter www.lverm- geo.sachsen-anhalt.de heruntergeladen werden. Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Liegenschaftskarte Die Liegenschaftskarte Der Nachweis „Liegenschaftskarte“ ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Sie ist die maßstäblich verklei- nerte Darstellung der Liegenschaften im Maßstab 1:1 000. Die Liegenschaftskarte liegt in Sachsen-Anhalt flächende- ckend digital vor. Die Liegenschaftskarte stellt die geometrischen und be- zeichnenden Daten sowie die beschreibenden Daten zu den Flurstücken und Gebäuden dar. Sie wird im amtlichen Bezugssystem ETRS89/UTM geführt. Flurstück und Gebäude LVermGeo Stand: 03/2026 Darstellung in der Liegenschaftskarte Führung im Bezugssystem Raumbezug Soweit die Daten des Liegenschaftskatasters einen Raum- bezug aufweisen, beziehen sie sich auf das amtliche Lagebezugssystem - Europäisches Terrestrisches Referenz- system 1989 mit der Universalen Transversalen Mercator Abbildung (ETRS89/UTM). Nutzerspezifische Fachdaten, die auf der Liegenschafts- karte basieren, können mit dem Programm LSA_TRANS aus dem Gauß-Krüger-Koordinatensystem in das Amtliche Bezugssystem der Lage (ETRS89/UTM) überführt werden. Das Programm kann unter www.lvermgeo.sachsen-anhalt. de kostenfrei heruntergeladen werden. Datenaustausch Der Datenaustausch erfolgt für die ALKIS®-Datensätze stan- dardmäßig über die bundesweit einheitliche Normbasierte Austauschschnittstelle – NAS. Die Aktualisierung von Sekundärdatenbeständen des Lie- genschaftskatasters erfolgt durch die Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung - NBA. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind als Präsen- tationsausgaben und als Datensätze erhältlich. Sie haben eine Gewährleistungsfunktion (amtliche Auszüge). Als Präsentationsausgaben werden die bezeichnenden und beschreibenden Daten des Liegenschaftskatasters sowie die Grundbuch- und Eigentumsangaben mit verschiedenen Inhalten angeboten. Für Auszüge aus der Liegenschaftskar- te ist der Maßstab 1:1 000 festgelegt. Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem haben eine Gewährleistungsfunktion und werden nach §§ 19 bis 21 VermGeoG LSA als LSA-Ausgaben mit weiteren Wahl- möglichkeiten hinsichtlich verschiedener Kombinationen amtlicher, historischer und zusätzlicher Daten des Liegen- schaftskatasters bereitgestellt. Weiterhin sind Maßstabsänderungen, reduzierter bzw. er- weiterter Inhalt oder kombinierte Geobasisdaten möglich. Bezugsmöglichkeiten Der Eigentümer und der Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts erhalten auf Antrag Auskunft über ihre Liegenschaf- ten sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Aus- kunft und Auszüge erhalten auch andere Personen, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Für Auszüge und Auskünfte mit Beratungen stehen die Geokompetenz-Center an den Standorten des LVermGeo zur Verfügung. Hier werden Bestellungen von Auszügen entgegengenommen und Auskünfte erteilt. Bei den Gemeinden und Landkreisen und den Öffentlich be- stellten Vermessungsingenieuren können Auszüge über den Geodatendienst Liegenschaftskataster (GDD LiKat) beim LVermGeo beantragt und gleich mitgenommen werden. LVermGeo Stand: 03/2026 Schutz und Benutzung Die Angaben des Liegenschaftskatasters unterliegen den Anforderungen und dem Schutz des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) und sind durch das Gesetz über Urhe- berrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geschützt. Die Benutzung des Liegenschaftskatasters unterliegt den Bestimmungen des VermGeoG LSA. Weiterhin unterliegen die Daten des Liegenschaftskatasters den Nutzungsbedingungen des LVermGeo. Der Geodatendienst Liegenschaftskataster Das Liegenschaftskataster steht landesweit flächen- deckend digital zur Verfügung. Das LVermGeo stellt mit dem Geodatendienst Liegenschaftskataster (GDD LiKat) in Sachsen-Anhalt einen Service im Rahmen der eGovern- ment-Initiative des Landes bereit. Mit diesem Dienst können von Gemeinden, Landkreisen, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, Bundes- und Landesbehörden sowie sonstigen Nutzern über das Internet aktuelle Daten aus dem Liegenschaftskataster abgerufen und amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte gedruckt werden. Dabei haben die Nutzer die Möglichkeit, Flurstücke nach verschiedenen Kriterien zu selektieren und Auswahllisten zu erstellen. Voraussetzung ist das flächendeckende berechtig- te Interesse des Antragsstellers. Auf der Grundlage des VermGeoG LSA kann der Dienst in verschiedenen Varianten eingesetzt werden: a. Gemeinden und Landkreise können den GDD LiKat für alle Liegenschaften ihres territorialen Zuständigkeitsbe- reiches zur Wahrnehmung von eigenen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. b. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei den Gemein- den, Landkreisen oder Öffentlich bestellten Vermessungs- ingenieuren mit dem Dienst Auszüge aus dem Geobasi- sinformationssystem und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zur Abgabe an Dritte als Service für den Bürger zu erstellen. Hierbei sind die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster auf die Darstellung in 1:1 000 beschränkt, wo hingegen die Auszüge aus dem Geobasi- sinformationssystem auch in anderen Maßstäben erzeugt und mit topographischen Informationen verschnitten werden können. c. Bundes- und Landesbehörden können den GDD LiKat für ihren territorialen Zuständigkeitsbereich zur Wahr- nehmung ihrer gesetzlich zugewiesenen, eigenen, nicht gewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. Sonstige öffentlich-rechtliche Fachnutzer (z. B. ÖbVerm- Ing als Aufgabenträger, Notare) und privatwirtschaftliche Anwender mit flächendeckend berechtigtem Interesse für das beantragte Gebiet können den Geodatendienst Liegenschaftskataster zur Erfüllung ihrer eigenen, nicht gewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. Für die Nutzung des GDD LiKat werden Gebühren erho- ben. Wird der Dienst bei den Gemeinden und Landkreisen zur Abgabe von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster als Service für den Bürger angeboten, ist gleichfalls die interne Verwendung des GDD LiKat zur Wahrnehmung eigener
Sachsen-Anhalt-Viewer Landesamt für Vermessung und Geoinformation Visualisierung von amtlichen Geobasisdaten und Geofachdaten im Internet Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Ansprechpartner: Was ist der Sachsen-Anhalt-Viewer? Der Sachsen-Anhalt-Viewer ist ein Darstel- lungsdienst für Wirtschaft, Verwaltung und die Öffentlichkeit zur webbasierten Visualisierung und kombinierten Darstellung der amtlichen Geobasisdaten und verschiedener Geofach- daten Sachsen-Anhalts im Geodatenportal. Er zeichnet sich durch Einfachheit, Effizienz und Anwenderfreundlichkeit aus. Die Benutzung des Sachsen-Anhalt-Viewers ist kostenfrei. Was kann der Sachsen-Anhalt-Viewer? Der Sachsen-Anhalt-Viewer verfügt über eine benutzerfreundliche Oberfläche mit einer übersichtlichen Menüführung und leicht auf- findbaren Funktionen. Weitere Funktionalitäten: • Reihenfolge der angezeigten Layer der Geobasis- und Geofachdaten kann dyna- misch verändert werden • Suchfunktion nach Orten oder Adressen • Druckfunktion • Analyse-, Zeichen- und Beschriftungswerk- zeuge, Höhenprofile erstellen • aktuelles Kartenbild mit aktiven Karten- ebenen, Zoomstufe und räumlichem Ausschnitt lässt sich als Link mit anderen Nutzern teilen • hinzuladen von Karten über Web Service Schnittstellen oder eigene Geodaten in verschiedenen Formaten (z. B. Shape) hinzufügen LVermGeo Stand: 03/2026 Grundkarten • basemap.de Web Raster (Farbe und Grau) • Digitale Orthophotos (DOP) • basemap.de Web Raster Schummerung, Höhenschichten Themenkarten Ausbildung • Ausbildungs- und Praktikumsstätten Topographische Karten (TK) z. B. • TK 1:10 000, 1:25 000, 1:50 000, 1:100 000 (farbig und Graustufen) • Top. Übersichtskarte 1:250 000 (farbig und Graustufen) • Blattschnitte der TK Luft- und Satellitenbilder z. B. • Satellitenbilder Sentinel-2 (verschiedene Jahrgänge) • Aktualität Orthophotos (TrueDOP) Liegenschaftskataster u. Grundstückswerte z. B. • Bodenrichtwerte • Flurstücke, Gebäude • Flur- und Gemarkungsübersichten Natur und Umwelt z. B. • Schutzgebiete Naturschutz • Denkmalbestand • Emissionskataster Geologie, Bergbau und Rohstoffe z. B. • Bodendaten • Geophysik-Untersuchungsgebiete • Bergbau und Rohstoffe Planen und Bauen z. B. • Bauleitplanung Sport und Freizeit z. B. • touristischen Themen des Landes (z. B. Straße der Romanik) Verkehr z. B. • Straßennetz, Straßenbrücken • Radwege Verwaltung z. B. • Digitale Verwaltungsgrenzen Gewässer z. B. • Gewässerfachdaten • Wasserschutzgebiete • Überschwemmungsgebiete Landwirtschaft und Forst z. B. • ALFF • InVeKoS • Flurneuordnung Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleistungen unserer Behörde. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Standorte der Geokompetenz-Center: Scharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Kühnauer Straße 164 a-b 06846 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 50250-333* Telefax: 0340 50250-320 Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 * Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Internet: geodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Sachsen-Anhalt-Viewer Darstellungsdienst der amtlichen Geobasisdaten und verschiedener Geofachdaten im Geodatenportal Sachsen-Anhalts webbasierte Visualisierung kombinierte Darstellung kostenfrei Vielzahl von Werkzeugen eigene Geodaten hinzuladen basemap.de Web Raster Grau und Bodenlandschaften Topographische Karte und Gewässerfachdaten basemap.de Web Raster Grau und Schutzgebiete Naturschutz Digitales Orthophoto und Flurstücke Schummerung und Topographische. Karte LVermGeo Stand: 03/2026 Den Sachsen-Anhalt-Viewer finden Sie unter geodatenportal.sachsen-anhalt.de basemap.de Web Raster Grau und Bodenrichtwerte Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
LENA GmbH Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Pressekontakt: Anja Hochmuth E-Mail hochmuth@lena-lsa.de Tel. 0391 5067-4045 Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Magdeburg | 1. Oktober 2025 Wasserstoff im Schulunterricht: Neues digitales Lernangebot der Landesenergieagentur freigeschaltet Erneut hat die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) gemeinsam mit dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU) digitale Lerninhalte für Schülerinnen und Schüler entwickelt. Bei dem neuen Lernangebot dreht sich alles um den Themenkomplex Wasserstoff. Es soll Schülerin- nen und Schülern ein fundiertes Wissen zur zukünftigen Alltagsrelevanz von Wasserstoff vermit- teln und ihnen die Einsatzmöglichkeiten zum Gelingen der Energie- und Wärmewende bewusstma- chen. Mit der heutigen offiziellen Freischaltung durch Energiestaatssekretär Thomas Wünsch, Schullei- terin Birgit Smirnow, den Klimaschutzmanager des Landkreises Stendal, Fabian Fuchs, und LENA- Geschäftsführer Marko Mühlstein sind die Inhalte ab sofort auch für alle andere Schulen im Land auf der digitalen Lernplattform „Moodle“ abrufbar. Darüber hinaus hatte die LENA einen Wasserstoff-Experimentierkoffer als Leihgabe im Gepäck, mit dem die Schülerinnen und Schüler ihre gewonnenen Erkenntnisse direkt in passenden Experi- menten anwenden können. Staatssekretär Thomas Wünsch betont: „Sachsen-Anhalt ist ein Vorreiter der Energiewende – und dank der LENA macht dieses wichtige Zukunftsthema hierzulande auch Schule. Die Lernangebote sind ein tolles Tool, um junge Menschen auf digitalem Wege für Energie und Klimawandel zu inte- ressieren. Umso mehr freue ich mich, dass alle Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt ab sofort auch online ins Thema ‚Grüner Wasserstoff‘ eintauchen können.“ Marko Mühlstein ergänzt: „Mit unserem neuen Lernangebot bringen wir ein Schlüsselthema der Energiewende direkt ins Klassenzimmer. Wasserstoff ist nicht nur ein Zukunftsthema – er wird Teil des Alltags werden. Umso wichtiger ist es, dass junge Menschen schon heute verstehen, welches Potenzial in grünem Wasserstoff steckt und wie sie selbst Teil der Veränderung sein können. Bildung ist der Schlüssel zur Akzeptanz und aktiven Mitgestaltung der Energiezukunft.“ Im Rahmen einer Kooperation wird die LENA die Sekundarschule Bismark in den kommenden Monaten aktiv bei der Anwendung der Inhalte mit ihrem Know-how unterstützen und das von der Schule übermittelte Nutzer-Feedback für die Optimierung des Systems verwenden. LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Wir machen Energiegewinner. Hintergrund zu den Lernmodulen Die Idee, Lerninhalte zu Energie- und Klimaschutzthemen auch digital anzubieten, entstand wäh- rend der coronabedingten Digitalisierungswelle an Sachsen-Anhalts Schulen. Gemeinsam mit dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU) wurden bereits 2023 erste Inhalte für die Lernplatt- form „Moodle“ zu den Themen Erneuerbare Energien und Klimaschutz entwickelt und anschließend freigeschaltet. Mit der zunehmenden Bedeutung von Wasserstoff und der konsequenten Umsetzung der Wasser- stoffstrategie des Landes Sachsen-Anhalt wurde 2022 auf Beschluss der Landesregierung die „Landeskoordinierungsstelle Wasserstoff“ bei der LENA eingerichtet. Da Wasserstoff eine zentrale Rolle in der Energiewende spielt und in Zukunft vor allem in Berei- chen wie Industrie, Mobilität und Energieversorgung eine wichtige Funktion übernehmen wird, sollten Schülerinnen und Schüler frühzeitig Zugang zu grundlegendem Wissen über Wasserstoff und seiner Relevanz haben. Entsprechend erstellte das UfU auf Basis von bereitgestellten Lern- inhalten des Wasserstoffnetzwerks HYPOS e.V. diese neuen Module. Das entstandene Angebot be- inhaltet insgesamt fünf Kurse, die wiederum aus mehreren Lerneinheiten bestehen. Diese richten sich an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und können rahmenlehrplangerecht in den Unterricht integriert werden. Die Kurse vereinen unterschiedliche Lernmethoden miteinander (so genanntes „blended learning“) und sollen dadurch für eine hohe Motivation bei den Schülerinnen und Schülern sorgen. Die Module sind so konzipiert, dass sie unabhängig voneinander und nacheinander absolviert werden können. Je mehr Inhalte aus den Modulen durchgeführt werden, desto stärker erschließt sich den Schüle- rinnen und Schülern die Komplexität der Themen Klimawandel und Energie für ihren Alltag und welchen Teil Wasserstoff zur Energiewende beitragen kann.
Nachfolgende Dateien sind nicht barrierefrei. Abschlussbericht Sonderuntersuchung FeReSa 2022 (pdf-Datei 4,7 MB) Urbane Systeme (pdf-Datei 5,0 MB) Bauerhaltungsprogramm Regenbecken 2009 – 2015, Vorstellung der Sanierungsergebnisse (pdf-Datei 1,2 MB) Optimierung Straßenentwässerungsplanung in der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) (pdf-Datei 6,3 MB) Nachweisführung mit KOSIM (pdf-Datei 3,3 MB) Neuerungen in KOSIM (pdf-Datei 1,2 MB) Fachinformation 2/2010 Ableitung, Rückhaltung und Behandlung von Niederschlagswasser mit offenen, die Versickerung begünstigenden, Systemen (Hinweise zur Planung und Bemessung) (pdf-Datei 5,6 MB nicht barrierefrei) Frank Fromm (Landesamt für Umweltschutz) Offene, die Versickerung begünstigende, Systeme zur Ableitung, Rückhaltung und Behandlung von Niederschlagswasser (pdf-Datei 1,3 MB) Gerald Borchert (Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt) Hinweise und Empfehlungen für die Planung offener Entwässerungssysteme (pdf-Datei 4,4 MB) Gerald Borchert (Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt) Erfahrungen beim Bau und Betrieb offener Entwässerungssysteme (pdf-Datei 5,7 MB) Stefan Hoffmann (H+K Ingenieurgesellschaft bR Magdeburg) Erfahrungen beim Bau und Betrieb offener Entwässerungssysteme (pdf-Datei 3,1 MB) Stefan Hoffmann (H+K Ingenieurgesellschaft bR Magdeburg) Erfahrungen beim Bau und Betrieb offener Entwässerungssysteme (pdf-Datei 6,1 MB) Dr. Bettina Friede (Landesamt für Umweltschutz) Abwasserbeseitigungskonzepte Niederschlagswasser (pdf-Datei 1,2 MB) FeReSA - Aktuelles zur stofflichen Belastung des Regenwasserabflusses Vorträge Letzte Aktualisierung: 01.12.2023
Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge Sachlicher Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ Beschluss vom 27.03.2014, genehmigt durch oberste Landesplanungsbehörde am 23.06.2014 Am 26.07.2014 ist der Sachliche Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg” in Kraft getreten. Der Normenkontrollantrag der Stadt Sandersdorf-Brehna auf Gültigkeit des Sachlichen Teilplans wurde am 17.05.2017 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt, sodass der Sachliche Teilplan rechtskräftig ist. Im Sachlichen Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 23.06.2014 werden u.a. Grundzentren festgelegt und die Abgrenzung der Mittelzentren vorgenommen. Mit einer Zielfestlegung wird der Vorrang der Innenentwicklung in den vorhandenen Ortslagen festgeschrieben, um dem Bodenschutz und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Zentraler Ort ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet einer Gemeinde einschließlich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 375 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 2 |
| Land | 1020 |
| Weitere | 447 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 42 |
| Zivilgesellschaft | 19 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 8 |
| Daten und Messstellen | 268 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 180 |
| Infrastruktur | 1 |
| Taxon | 200 |
| Text | 1012 |
| Umweltprüfung | 102 |
| unbekannt | 260 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1292 |
| Offen | 314 |
| Unbekannt | 213 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1804 |
| Englisch | 77 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 12 |
| Bild | 5 |
| Datei | 264 |
| Dokument | 991 |
| Keine | 524 |
| Unbekannt | 78 |
| Webdienst | 11 |
| Webseite | 490 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1018 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1819 |
| Luft | 599 |
| Mensch und Umwelt | 1783 |
| Wasser | 786 |
| Weitere | 1692 |