Wie können junge Menschen ihre Heimat aktiv mitgestalten? Diese Frage stand im Mittelpunkt des heutigen Jahrestreffens der sachsen-anhaltischen Naturparke in Gräfenhainichen (Landkreis Wittenberg). Im Paul-Gerhardt-Gymnasium machte sich Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann ein Bild von der Arbeit der Naturparkschule (seit Mai 2025) und kam dabei mit Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern ins Gespräch. Im Fokus stand vor allem die Umwelt-AG, die sich für Umweltbildung im Naturpark „Dübener Heide“ stark macht und ihre Projekte zu Natur, Umwelt und Heimat vorstellte. Willingmann betonte: „Es ist beeindruckend zu sehen, mit welchem Engagement sich junge Menschen für ihre Umwelt einsetzen. Naturparkschulen vermitteln nicht nur Wissen, sondern stärken Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, die eigene Zukunft aktiv mitzugestalten.“ Für die Naturparke hatte Willingmann eine positive Botschaft im Gepäck: So erhalten die Trägervereine für Pflege und Entwicklung der Flächen von 2027 an deutlich mehr Unterstützung. Das Umweltministerium stockt die Finanzierung auf jährlich insgesamt rund 1,7 Millionen Euro auf – ein Plus von rund 54 Prozent (bisher 1,09 Mio. Euro). Der erste spürbare Anstieg seit 2017 soll einerseits höhere Personalkosten und die Inflation kompensieren und andererseits die Nachhaltigkeitsbildung stärken, vor allem durch je eine zusätzliche Personalstelle für Ranger, die künftig Führungen, Exkursionen und weitere hochwertige Angebote zur Umweltbildung organisieren werden. „Naturparke verbinden Naturschutz, Bildung und regionale Entwicklung. Sie sind Orte, an denen Menschen ihre Heimat erleben, verstehen und aktiv mitgestalten können. Gerade die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zeigt, welches Potenzial in diesen Regionen steckt“, betonte Axel Mitzka vom Naturpark Dübener Heide stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der Naturparke Sachsen-Anhalts. In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell folgende Naturparke: Saale-Unstrut-Triasland, Dübener Heide, Fläming/Sachsen-Anhalt, Unteres Saaletal, Harz/Sachsen-Anhalt und Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land). Sie bedecken mit insgesamt 461.330 Hektar knapp ein Viertel der Landesfläche und werden getragen von fünf Vereinen, die Arbeiten zu Pflege und Entwicklung der Flächen koordinieren. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Flussbereich Sangerhausen Termine für die Deich- und Gewässerschau 2026 an Gewässern I. Ordnung gem. WG LSA § 94 (7) und § 67(1) Schauart Schaubereich Schautermin* Gewässer Deich Schaubeauftragter Abschnitt**) LK Deich- oder Gewässerabschnitt/BeschreibungUhrzeit*) ) GewässerschauDienstag, 03.03.2026WipperMansfeld - Südharz GewässerschauDonnerstag, 05.03.2026WipperMansfeld - Südharz GewässerschauDonnerstag, 05.03.2026GonnaMansfeld - Südharz GewässerschauDienstag, 10.03.2026WipperMansfeld - Südharz GewässerschauDienstag, 10.03.2026GonnaMansfeld - Südharz Deich- und GewässerschauDonnerstag, 12.03.2026WipperWipper - DeicheMansfeld - Südharz Deich- und GewässerschauDonnerstag, 12.03.2026HelmeHelme - DeicheMansfeld - Südharz Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter) Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter) Herr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck) Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter) Herr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck) Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter)Wipper 1von km 71,9 TS Wipper bis km 61 Straßenbrücke Ortslage Friesdorf09:00 UhrAn der Talsperre Wippra Wipper 2von km 61 Straßenbrücke Ortslage Friesdorf bis km 52,5 Ortslage Biesenrode09:00 UhrStraßenbrücke Ortslage Friesdorf Gonna 1Sangerhausen / OT Grillenberg (Einmündung des Hohensteintals) bis Sangerhausen (Sohlgleite Brandrain)09:00 UhrEinmündung des Hohensteintals Wipper 3von km 52,5 Ortslage Biesenrode bis km 43,9 Wehr Leimbach09:00 UhrWipperbrücke in der Ortslage Biesenrode Gonna 2Sangerhausen (Sohlgleite Brandrain) bis Mündung in die Helme09:00 UhrSohlgleite Brandrain Wipper 409:00 UhrParkplatz am Sportplatz Großörner Herr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck)Helme 1von km 43,9 Wehr Leimbach bis km 34,7 Ortslage Wiederstedt (Brücke Gipshütte); dabei sind: - Deich Leimbach bis Großörner links 1300 m / rechts 1000 m - Deich Großörner bis Altdorf links 400 m Talsperre Kelbra bis Brücke Bennungen - Deich Kelbra , rechts - Deich Thürungen, links - Deich Roßla, links - Deich in der Ortslage Freckleben links 700 m - Deich Ortslage Drohndorf 700 m rechts neu - Deich oberhalb Ortslage Mehringen bis Walkmühle (Rote Welle) links 1400 m / rechts 1700 m - Deich Einmündung Rote Welle bis Salzkoth Aschersleben, links 1400 m (dieser Deich nur bei alleiniger Deichschau; bei gleichzeitiger Gewässerschau, dann als Anfang von Wipper 6) Brücke Bennungen bis Brücke Martinsrieth - Deich Hohlstedt , links - Deich Jahrfeld, rechts - Deich Wallhausen, links - Deich Brücken, rechts - Deich Martinsrieth, rechts - Deich Wehr Groß Schierstedt bis oberhalb Wehr Klein Schierstedt, rechts 2000 m / links 400 m - Deich Groß Schierstedt, Alter Bahndamm 250 m - Deich Groß Schierstedt, rechtes Vorland 650 m - Deich Klein Schierstedt, links 500 m - Deich Klein Schierstedt rechts 700m - Deich oberhalb OL Giersleben bis unterhalb OL Giersleben, links 700 m - Deich oberhalb Straße Warmsdorf bis Bahnbrücke Amesdorf, links 2000 m/rechts 2200 m - Deich Mühlgraben Warmsdorf bis Mühlgraben links 400 m09:00 Uhr10:30 Uhr 11:30 Uhr 09:00 Uhrehemalige Brücke Deutsche Reichsbahn unterhalb Auslauf Talsperre Wehr Roßla links Gemarkungsgrenze Roßla-Bennungen rechts Deichanfang oberhalb Ortslage Freckleben 09:00 Uhr 10:15 Uhr 10:45 Uhr 11:15 UhrBrücke Bennungen Brücke Hohlstedt Brücke Schachtstraße Brücke Brücken / Wallhausen 09:00 UhrWehr Groß Schierstedt Brücke Martinsrieth bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt / Thüringen - Deich Martinsrieth, rechts - Deich Oberröblingen, rechts - Deich Niederröblingen, rechts - Deich Katharinenrieth, rechts - Deich OL Amesdorf bis Gelände Agrargenossenschaft rechts 300 m - Deich ehemaliges Bahnwerk Güsten bis Ruschemühle links 400 m / rechts 300 m - Deich unterhalb Ruschemühle (Straßenbrücke nach Güsten) bis Ortslage Osmarsleben links 1400 m / rechts 400 m - Deich Flutmulde Osmarsleben links 3000 m / rechts 1600 m - Stolberg bis Heimkehle09:00 Uhr 11:00 Uhr 12:30 UhrBrücke Martinsrieth Brücke Oberröblingen Brücke Katharinenrieth 09:00 UhrSportplatz Amesdorf 09:00 UhrBahnhof Stolberg Unstrut 1- Landesgrenze Thüringen / Sachsen-Anhalt bis Ende Deich unterhalb Ortslage Memleben (Alte Eiche)09:00 UhrSchleuse Wendelstein Thyra 2- Heimkehle bis Mündung in die Helme09:00 Uhr 09:45 UhrHeimkehle Brücke " Thyrafuchs" (Gemeinde Berga) Weida 3- Deich Röblingen I, rechts; - Deich Röblingen II, links09:00 UhrParkplatz der Gemeindeverwaltung Röblingen am See - Deich Landesgrenze Thüringen / Sachsen-Anhalt bis Mündung in die Unstrut09:00 UhrFlutkanalbrücke Memleben DeichschauDienstag, 17.03.2026WipperWipper - DeicheSalzlandkreisHerr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter)Wipper 5 Deich- und GewässerschauDienstag, 17.03.2026HelmeHelme - DeicheMansfeld - SüdharzHerr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck)Helme 2 DeichschauDonnerstag, 19.03.2026WipperWipper - DeicheSalzlandkreisHerr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter)Wipper 6 Deich- und GewässerschauDonnerstag, 19.03.2026HelmeHelme - DeicheMansfeld - SüdharzHerr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck)Helme 3 DeichschauDienstag, 24.03.2026WipperWipper - DeicheSalzlandkreisHerr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter)Wipper 7 GewässerschauDienstag, 24.03.2026ThyraMansfeld - SüdharzThyra 1 DeichschauDonnerstag, 26.03.2026UnstrutGewässerschauDonnerstag, 26.03.2026ThyraDeichschauDienstag, 31.03.2026WeidaWeida - DeicheMansfeld - SüdharzDeichschauDienstag, 07.04.2026Unstrutflutkanal / RöstbachUnstrutflutkanal - Deiche Röstbach - DeicheBurgenlandkreisHerr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck) Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter) Herr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck) Herr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck) Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter) Unstrut - Deiche Burgenlandkreis Mansfeld - Südharz Treffpunkt/weitere Bemerkungen Unstrutflutkanal Röstbach
letzte Aktualisierung: 10.04 .2025 Für Städte und Gemeinden, die von Hauptverkehrsstraßen (HVS) ausgehenden Lärmeinwirkungen ausgesetzt sind, besteht die Verpflichtung sowohl zur Ausfertigung von Lärmkarten als auch zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP). Zu den HVS zählen Land- und Bundesstraßen sowie Autobahnen mit einer Verkehrsbelegung von jährlich mehr als 3 Millionen Fahrzeugen (8.200 Kfz/24 Stunden bei Umrechnung auf die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV). Die im Jahr 2022 für die betroffenen Städte und Gemeinden ausgefertigten Lärmkarten beschränken sich somit auf eine Darstellung der Verkehrsgeräuscheinwirkungen, die von derartigen Straßenabschnitten hervorgerufen werden ( Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen 2022 ). Straßen mit DTV-Werten unterhalb von 8.200 Kfz/Tag sowie grundsätzlich alle Straßen in kommunaler Trägerschaft sind folglich nicht Bestandteil der Lärmkartierung. Ausgenommen hiervon sind die beiden Ballungsräume Halle (Saale) und Magdeburg, die erweiterten Lärmkartierungspflichten unterliegen. Neben den HVS können die Städte und Gemeinden, die darüber hinaus Lärmeinwirkungen durch Haupteisenbahnstrecken (HES) und gegebenenfalls Fluglärmeinwirkungen durch den Großflughafen Leipzig-Halle (GFH) ausgesetzt sind, Maßnahmen für die Minderung dieser Lärmarten in den Lärmaktionsplänen festlegen. Aufgrund der eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten der fluglärmbetroffenen Städte und Gemeinden sowie der Aufstellung eines gesonderten, bundesweiten Lärmaktionsplanes für die HES durch das Eisenbahn-Bundesamt dürfte die Aufnahme von Maßnahmen für diese Lärmarten in den Lärmaktionsplan besonderen Einzelfällen vorbehalten sein. Gleiches gilt für die zusätzliche Lärmaktionsplanaufstellung von Städten und Gemeinden, die ausschließlich Einwirkungen durch HES aufweisen. Die Lärmaktionsplanung stellt ein Managementinstrument für die Bewältigung von Lärmkonflikten und Schutz von Gebieten geringer Lärmbelastung (sogenannte ruhige Gebiete) dar. Abgesehen von vorgegebenen Mindestinhalten haben die zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden einen großen Ausgestaltungsspielraum. Sie können insbesondere die Beurteilungsmaßstäbe für sicherzustellende bzw. anzustrebende Lärmschutzanforderungen individuell festlegen, den Betrachtungsrahmen der (Verkehrs-)Lärmquellen erweitern sowie Lärmminderungsmaßnahmen und Festsetzungen ruhiger Gebiete im LAP verankern. Allerdings obliegt es ebenso dem Ermessen der zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden von einer Festlegung von Maßnahmen Abstand zu nehmen, wenn beispielsweise keine bzw. geringe Lärmbetroffenheiten zu verzeichnen sind. Bürgerinnen und Bürger ist eine Mitwirkung an der LAP-Aufstellung zu ermöglichen. Das Beteiligungsverfahren beschränkt sich in dieser Hinsicht nicht nur auf Information und Anhörung. Die Umsetzung der rechtsverbindlichen Vorgaben beinhaltet in der Regel zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung. In der ersten Phase werden die Lärmkarten (einschließlich zugehörige Berichte) ausgelegt und die Bürgerinnen und Bürger können schriftlich Stellung beziehen und beispielsweise auf folgende Aspekte eingehen: Hinweise und Anmerkungen zu den Lärmkartierungsergebnissen Äußerungen zu weiteren, nicht dargestellten Lärmproblemen Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung der Lärmsituation (Lärmminderungsmaßnahmen) sowie zum Schutz ruhiger Gebiete In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Gelegenheit sich zum erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Für eine Rückmeldung zum Planverfahren steht in beiden Beteiligungsphasen jeweils ein Zeitraum von mindestens vier Wochen zur Verfügung. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Durch Bürgerbeteiligung kann die Verwaltung die Bedürfnisse und Interessen der örtlichen Gemeinschaft besser berücksichtigen und insgesamt transparenter handeln. Die Grenze des zumutbaren Verkehrslärms ist allerdings nicht durch gesetzlich bestimmte Grenzwerte festgelegt. Diese Konstellation erschwert es den zur LAP verpflichteten Städten und Gemeinden lärmschutzmindernde Maßnahmen für Verkehrswege in fremder Baulast (Bund, Land, Kreis) zu erwirken. Die Betrachtung von Lärmschutz als Gemeinlastaufgabe sowie eine auf Verständnis der unterschiedlichen Perspektiven ausgerichtete Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit sind daher ein wichtiger Faktor, um abgestimmte Strategien zu entwickeln und letztlich Verbesserungen hinsichtlich des Lärmschutzes zu erzielen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der 4. Runde der Lärmaktionsplanung in Sachsen-Anhalt werden die nachstehenden Informationen bereitgestellt. Übersichten lärmkartierungspflichtiger Verkehrswege Die Lage und die Verkehrsstärke der lärmkartierungspflichtigen Verkehrswege gehen aus den nachstehenden Karten hervor. Karte lärmkartierungspflichtige Hauptverkehrsstraßen Karte lärmkartierungspflichtige Haupteisenbahnstrecken Eine Übersichtskarte mit den Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die zur Aufstellung bzw. zur Fortschreibung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet sind, finden Sie hier ( LAP-Gemeinden ). Das gesamte Verkehrsnetz der Haupteisenbahnstrecken ist hierbei Bestandteil der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes ( Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes - Lärmaktionsplanung ). Ranking nach Lärmbetroffenheiten Ausgehend von den Lärmbelastetenzahlen für die Lärmkennziffern L DEN > 65 dB(A) und LNight > 55 dB(A) sowie den auf Statistiken beruhenden Fallzahlen starker Lärmbelästigungen (HA) und starker Schlafstörungen (HSD) wurde – nach Lärmarten getrennt - jeweils ein Ranking der am stärksten lärmbelasteten Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt vorgenommen. Die Ermittlung der Reihenfolge erfolgte anhand einer Normierung auf die jeweiligen Maximalwerte der vor genannten 4 Kenngrößen und Multiplikation der sich hieraus ergebenden Quotienten. Ranking Städte/Gemeinden in Bezug auf Lärmeinwirkungen durch Hauptverkehrsstraßen (ausgenommen Ballungsräume) Ranking Städte Gemeinden in Bezug auf Lärmeinwirkungen durch Haupteisenbahnstrecken (einschließlich Ballungsräume) Aktueller Stand der Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren Die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der Ballungsräume (BR) sowie Städte und Gemeinden mit Hauptverkehrsstraßen (HVS) und Haupteisenbahnstrecken (HES) sind in Sachsen-Anhalt vollständig abgeschlossen. Eine Dokumentation des zeitlichen Ablaufs der Lärmaktionsplanung Stufe 4 (2023-24) der jeweiligen Städte und Gemeinden inklusive Angaben zu den noch ausstehenden Stadt-/Gemeinderatsbeschlüssen zur Inkraftsetzung der aufgestellten Pläne finden Sie hier: Stand LAP ST Ausblick: Die nächste Lärmaktionsplanung (Stufe 5) zur Fortschreibung und Überprüfung der Pläne aus der 4. Stufe findet turnusmäßig im Zeitraum 2028-29 statt. In diesem Zeitraum wird analog zur 4. Stufe wieder eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Lärmaktionspläne 4. Stufe Hier finden Sie nachfolgend die abgeschlossenen und inkraftgetretenen Lärmaktionspläne Stufe 4 der Städte und Gemeinden in alphabetischer Reihenfolge. Für die Ausfertigung der Lärmaktionspläne zeichnen sich die angegebenen Städte und Gemeinden verantwortlich. Die Unterlagen sind größtenteils nicht barrierefrei. A Allstedt Alsleben Aschersleben B Bad Dürrenberg Bad Lauchstädt Ballenstedt Barleben Beendorf Berga Bernburg Biederitz + schalltechn. Gutachten Bitterfeld-Wolfen Blankenburg Börde-Hakel Bördeland Braunsbedra Brücken-Hackpfüffel Burg C Calbe Colbitz Coswig D Dessau-Roßlau Ditfurt Droyßig E Edersleben Egeln Eilsleben Eisleben Erxleben F Falkenstein/Harz Farnstädt G Gardelegen Genthin Gerbstedt Giersleben Gommern + schalltechn. Gutachten Gröningen Groß Quenstedt Güsten Gutenborn H Halberstadt Haldensleben Halle Harbke Harsleben Hecklingen Hettstedt Hohe Börde Hohenmölsen I Ilberstedt Ilsenburg Ingersleben J Jerichow Jessen K Kabelsketal Kelbra Kemberg Könnern Köthen Kretzschau Kroppenstedt L Landsberg Leuna Lützen M Magdeburg Mansfeld Meineweh Merseburg Möckern Möser Muldestausee N Naumburg Niedere Börde Nienburg Nordharz O Obhausen Oranienbaum-Wörlitz Oschersleben Osterfeld Osternienburger Land Osterwieck P Petersberg Plötzkau Q Quedlinburg R Raguhn-Jeßnitz S Salzatal Salzwedel Sandersdorf-Brehna Sangerhausen Schkopau Schnaudertal Schönburg Schönebeck Schönhausen Schraplau Seegebiet-Mansfelder Land Seeland Selke-Aue Sommersdorf Staßfurt Stendal Stößen Südharz Südliches Anhalt Sülzetal T Tangerhütte Tangermünde Teuchern Teutschenthal Thale U Ummendorf W Wallhausen Wanzleben Wefensleben Weißenfels Wernigerode Wethau Wettin-Löbejün Wimmelburg Lutherstadt Wittenberg Wolmirsleben Wolmirstedt + schalltechn. Gutachten Wust-Fischbeck Z Zahna-Elster Zeitz Zerbst-Anhalt Zörbig
Die Biotopverbundflächen wurden für jeden der 24 Landkreise (Altkreise) geplant: Anhalt-Zerbst (AZE), Ascherleben-Staßfurt (ASL), Bördekreis (BÖ), Bernburg (BBG), Bitterfeld (BTF), Burgenlandkreis (BLK), Halberstadt (HBS), Jerichower Land (JL), Köthen (KÖT), Mansfelder Land (ML), Merseburg-Querfurt (MQ), Ohrekreis (OK), Quedlinburg (QLB), Saalkreis (SK), Schönebeck (SBK), Stadt Dessau (DE), Stadt Halle (HAL), Stadt Magdeburg (MD), Sangerhausen (SGH), Stendal (SDL), Salzwedel (SAW), Weißenfels (WSF), Wernigerode (WR), Wittenberg (WB). Für die einzelnen Landkreisplanungen liegen jeweils auch Erläuterungsberichte mit Kurzbeschreibungen der nummerierten Biotopverbundflächen (KNZ) sowie Karten im PDF-Format (ursprünglich als CD-ROM) vor.
Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Mansfeld (44347474) in Sachsen-Anhalt. Der Datensatz enthält mehrjährige Monats-Mittelwerte aller Monate. Der Datensatz enthält Extremwerte der Pegelstände. Die Messstelle ist ein GW-Beobachtungsrohr. Die Bodenzustandserhebung entspricht: 11 - Permokarbon. Die Probennahmehäufigkeit ist wöchentlich.
Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Mansfeld (44349474) in Sachsen-Anhalt. Der Datensatz enthält mehrjährige Monats-Mittelwerte aller Monate. Der Datensatz enthält Extremwerte der Pegelstände. Die Messstelle ist ein GW-Beobachtungsrohr. Die Bodenzustandserhebung entspricht: 11 - Permokarbon. Die Probennahmehäufigkeit ist wöchentlich.
Staatssekretär Thomas Wünsch vom Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt (MWU) hat am 17.04.2024 gemeinsam mit Vertretern und Partnern der Umweltallianz die KME Mansfeld GmbH besucht. Nach einem Gespräch mit dem Werkleiter des Standortes in Hettstedt, Thorsten Wolff, sowie weiteren Unternehmensvertretern folgte eine Betriebsbesichtigung, in deren Rahmen sich die Vertreter der Umweltallianz und der Landesbehörden einen Eindruck von der Produktion verschafften. Außerdem übereichte der Staatssekretär dem Werkleiter die Urkunde für die Allianzteilnahme. Mit ihren Produktionsstätten in Europa ist die KME SE einer der größten Hersteller von Erzeugnissen aus Kupfer und Kupferlegierungen für innovative und intelligente Produktlösungen. Das Kerngeschäft der Betriebsstätte in Mansfeld sind Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Primärprodukten und Halbzeugen aus Kupfer und Kupferlegierungen, die an zahlreiche Kunden in über 65 Ländern geliefert werden. Als Ausgangsmaterialien werden hauptsächlich Kupferkathoden, Kupferschrotte sowie andere Legierungsmetalle eingesetzt. Die KME Mansfeld GmbH kann dabei auf eine langjährige Erfahrung in der Kupferverarbeitung zurückgreifen. Die KME Mansfeld GmbH ist seit 2023 Mitglied der Umweltallianz Sachsen-Anhalt. Als Grundlage für eine nachhaltige Betriebsführung arbeitet das Unternehmen mit einem nach DIN EN ISO 14001 zertifizierten Umweltmanagementsystem. Durch zahlreiche Optimierungsmaßnahmen konnte die Energieeffizienz des Standortes Hettstedt deutlich verbessert werden. So ist beispielsweise die eigens entwickelte Conti-M ® -Anlage zur Herstellung von Vor- und Walzband einmalig und existiert in dieser Form bei keinem anderen Produzenten. In der Kupferindustrie stellt diese Technologie, deren Herzstück eine Twin-Belt-Gießmaschine bildet, ein einzigartiges Produktionsverfahren dar. Durch die Kombination von Schmelzen, Gießen, Homogenisieren, Warmwalzen und Flächenfräsen in einer Produktionslinie werden zusätzliche Abkühlungs- und Wiedererwärmungsphasen vermieden. Dies führt zu einem hocheffizienten Prozess in Bezug auf Energieverbrauch, Ertrag und Durchsatz. Bei der KME Mansfeld GmbH werden auf diese Weise sämtliche Bandprodukte hergestellt. Die KME Mansfeld GmbH hat sich ambitionierte Ziele für die Zukunft gesetzt – so will das Unternehmen seine CO 2 -Emissionen bis zum Jahr 2030 halbieren und bis 2050 soll die Produktion vollständig CO 2 -neutral werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 38 |
| Land | 93 |
| Weitere | 20 |
| Wissenschaft | 15 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 6 |
| Daten und Messstellen | 9 |
| Förderprogramm | 35 |
| Taxon | 1 |
| Text | 19 |
| Umweltprüfung | 6 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 84 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 92 |
| Offen | 53 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 149 |
| Englisch | 18 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 70 |
| Keine | 42 |
| Unbekannt | 16 |
| Webseite | 38 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 118 |
| Lebewesen und Lebensräume | 149 |
| Luft | 69 |
| Mensch und Umwelt | 146 |
| Wasser | 77 |
| Weitere | 142 |