The research project analysed and evaluated the current status of the use of climate protection projects from the CDM in the international carbon market. Based on a maximum offer in the CDM of 4.6 billion emission credits (so-called CERs) for the years 2013-2020, a first analysis identified and quantified project types that are particularly dependent on the revenues from the CDM, i.e. where the risk of project termination appears particularly high due to the currently low market prices (so-called vulnerable projects). It was shown, for example, that commercial livestock manure management projects or those to promote improved cook stoves would probably be abandoned without the additional income from the CDM, and therefore cease continuation of their GHG abatement. Based on these findings, the implication of different restrictions on the potential volume and cost of supplying CERs was assessed. The restrictions considered relate both to various cut-off date regulations that would exclude older CDM projects as well as to the promotion of particularly vulnerable projects. According to the analyses, such restrictions have a significant impact on the future supply potential and can reduce the volume of CER supply to less than 1/10 of the maximum possible supply. Finally, the data and calculation tools used in the project were updated and summarized so that, considering various conceivable regulatory restrictions, an updated calculation of possible CER supply until 2035 can be made at any time in the future. Veröffentlicht in Climate Change | 45/2020.
Der Anhang A der Methodenkonvention 2.0 beschreibt die Methoden zur Schätzung von Umweltkosten und gibt Empfehlungen zur Methodenauswahl. Dabei erfolgt eine Differenzierung zwischen tangiblen Umweltschäden, die direkt in Geldeinheiten bemessen werden können, und intangiblen Schäden, bei denen zunächst Wertschätzung für die Schäden bzw. ihre Vermeidung ermittelt werden muss. Tangible Umweltschäden - beispielsweise Produktionsverluste – lassen sich unter bestimmten Bedingungen mit Marktpreisen bewerten. Zur Ermittlung von intangiblen Umweltschadenskosten werden indirekte Bewertungsmethoden zur Schätzung der Zahlungsbereitschaft für Umweltgüter und direkte Bewertungsmethoden vorgestellt. Abschließend gibt Anhang A Empfehlungen zu der Frage, wie sich vorhandene Umweltkostenschätzungen auf ein neues Bewertungsproblem übertragen lassen („Benefit Transfer“).
Annex A of the Methodological Convention 2.0 describes the methods for estimating environmental costs and makes recommendations for the choice of methods, differentiating between tangible environmental damage, which can be directly expressed in monetary units, and intangible damage, for which the value attached to it or its avoidance must first be determined. Tangible environmental damage – e. g., production losses – can under certain circumstances be evaluated by market prices. For determining intangible environmental damage costs, methods of indirect evaluation of willingness to pay for environmental goods and direct evaluation methods are presented. Finally, Annex A gives recommendations regarding the question of how existing environmental cost estimates can be applied to a new valuation problem (“benefit transfer”).
Umweltbundesamt teilt Airlines kostenlose Zertifikate zu Die Deutschland zugeordneten Airlines erhalten in diesen Tagen erstmals einen Bescheid über ihre CO2-Zertifikate. Damit erfahren die Unternehmen, welche Anzahl an Zertifikaten ihnen für den europäischen Emissionshandel bis 2020 zusteht. Der Hintergrund: Ab Januar 2012 müssen Luftfahrzeugbetreiber - Fluggesellschaften und Businessflieger - für jede ausgestoßene Tonne Kohlendioxid eine Emissionsberechtigung abgeben. Einen Großteil davon erhalten die Airlines bis 2020 kostenlos. „Die Airlines erhalten mit der Zuteilung kostenloser Zertifikate Planungssicherheit bis zum Jahr 2020. Einen Teil der Zertifikate müssen die Luftfahrtunternehmen aber am Markt erwerben oder sie müssen durch eigene Klimaschutzmaßnahmen ihre Emissionen reduzieren. Dadurch werden sie ihren längst fälligen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Die Emissionen der Luftfahrt haben sich in der EU seit 1990 fast verdoppelt. Zunächst werden 85 Prozent der zur Verfügung stehenden Zertifikate kostenlos an Luftfahrzeugbetreiber ausgegeben, 2013 sinkt die Anzahl auf 82 Prozent. Diese kostenlosen Zertifikate - basierend auf den durchschnittlichen Emissionen des Luftverkehrs in den Jahren 2004 bis 2006 - werden nach europaweit einheitlichen Regeln an die betroffenen Luftfahrzeugbetreiber aus der EU und Drittstaaten vergeben. In Deutschland ist hierfür die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ( UBA ) zuständig. Die restlichen Zertifikate müssen die Betreiber am Markt zukaufen, um ihre Emissionen vollständig abzudecken. Insgesamt teilt die DEHSt für das Jahr 2012 42,8 Millionen Zertifikate sowie für die Jahre 2013-2020 jeweils 40,5 Millionen Zertifikate zu. Diese haben nach aktuellen Marktpreisen einen Wert von insgesamt etwa drei Milliarden Euro. Die vorerst weitgehend kostenlose Zuteilung bis 2020 sollte die finanzielle Belastung für Passagiere durch den Emissionshandel relativ gering halten. Für ein einfaches Flugticket von Berlin nach Mallorca ist beispielsweise mit Mehrkosten von maximal 1,50 Euro zu rechnen; unter Berücksichtigung der kostenlosen Zuteilung sind die Mehrkosten noch einmal deutlich geringer. Viel mehr ins Gewicht fallen die Schwankungen beim Kerosinpreis oder bei den Ticketpreisen verschiedener Airlines. Seit 1990 haben sich die Emissionen der Luftfahrt EU-weit fast verdoppelt. „Der Emissionshandel ist ein wirksames Instrument, um dieses Problem in den Griff zu bekommen“, meint Jochen Flasbarth. „Das System begrenzt den CO 2 -Ausstoß von Flügen nach, in und von Europa und berücksichtigt damit rund ein Drittel der weltweiten Emissionen des Luftverkehrs. Es werden also auch Nicht-EU-Airlines in die Verantwortung genommen. So garantiert der Emissionshandel einerseits das Klimaschutzziel und sorgt andererseits für einen fairen Wettbewerb.“ Der überwiegende Teil der vom Emissionshandel erfassten Emissionen, über 65 Prozent, entfällt auf europäische Luftfahrzeugbetreiber. Bis zum 28. Februar 2012 werden die zugeteilten Zertifikate an die Luftfahrzeugbetreiber ausgegeben. Im Frühjahr 2013 müssen die Luftfahrzeugbetreiber über ihre tatsächlichen Emissionen im Jahr 2012 berichten und die entsprechende Anzahl an Zertifikaten abgeben. Die DEHSt wird bis zum 23. Dezember 2011 eine Liste der Luftfahrzeugbetreiber mit ihrer jeweiligen Zuteilung veröffentlichen. Im Frühjahr 2012 folgt ein umfassender Bericht zum ersten Zuteilungsverfahren für den Luftverkehr. Derzeit steht ein aktuelles Fact Sheet mit den wichtigsten Informationen zum Luftverkehr im Emissionshandel auf der Internetseite der DEHSt zum Download bereit. E Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Dieser Hintergrundbericht dokumentiert die Ableitung von Vergabekriterien für das Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recycling-Kunststoffen (DE-UZ 30a) im Rahmenvorhaben „Weiterentwicklung des Umweltzeichens Blauer Engel, Rahmenvorhaben 2014-2018“. Bisher wird nur ein Teil der Post-Consumer-Kunststoffe, welche aus privaten Haushalten, Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie stammen, werkstofflich verwertet (etwa 17 Prozent bezogen auf das gesamte Kunststoffabfallaufkommen). Gründe hierfür können fehlende Absatzwege für derartige Recycling-Materialien, hohe Marktpreise der Rezyklate im Vergleich zu Neuware, befürchtete Nachteile hinsichtlich der Materialqualität sowie fehlende Möglichkeit zur Sortierung der Materialien sein. Um die Akzeptanz der Materialien zu steigern, wurden u.a. grundlegende Regelungen die Schadstoffbegrenzung betreffend, inklusive einer sachgerechten Nachweiseführung in den Vergabekriterien aufgenommen. Fokussiert wurde sich dabei auf bekannte Schadstoffgruppen, die für den Bereich der Kunststoffe Relevanz haben können, wie z. B. Weichmacher, Flammschutzmittel oder Schwermetalle. Durch eine Umweltkennzeichnung der Fertigerzeugnisse, die mit einem hohen Anteil dieser Recycling-Materialien hergestellt wurden, kann hier ein Beitrag zur Stärkung des Absatzes und damit zur Stärkung des Recyclings von Post-Consumer Kunststoffabfällen erreicht werden. Veröffentlicht in Texte | 124/2020.
Seit Beginn des Gesetzgebungsvorgangs zum BEHG wird die Verfassungsmäßigkeit des BEHG in Literatur und Praxis diskutiert. Wesentlicher Kritikpunkt ist dabei, dass es während der Einführungs- und Korridorphase (Kalenderjahre 2021 - 2026) an einer „Knappheit der Emissionszertifikate“ fehle und sich somit kein freier Marktpreis bilden könne. Vor diesem Hintergrund hat die DEHSt die Kanzlei lindenpartners in Zusammenarbeit mit Professor Dr. Jörn Ipsen (Universität Osnabrück) beauftragt, im Rahmen eines Rechtsgutachtens die Verfassungsmäßigkeit des BEHG während der Einführungs- und Versteigerungsphase zu prüfen. Die Verfasser*innen kommen in dem Gutachten zu dem Ergebnis, dass es sich bei der CO 2 -Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandel um eine nicht-steuerliche Abgabe handelt und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an diese erfüllt sind. Auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird in diesem Zusammenhang insbesondere die Frage beleuchtet, ob ein besonderer sachlicher Rechtfertigungsgrund in Form eines Vorteilsausgleichs vorliegt. Die Verfasser*innen gelangen unter besonderer Berücksichtigung des Klimabeschlusses des BVerfG vom 24.03.2021 zu der Überzeugung, dass auch bei einer Veräußerung zu Festpreisen die Voraussetzungen einer Vorteilsabschöpfungsabgabe i.S.d. Rechtsprechung des BVerfG vorliegen und das BEHG in der Einführungs- und Versteigerungsphase auch unter sonstigen Gesichtspunkten verfassungsgemäß ist. Veröffentlicht in Texte | 04/2022.
Während die Kosten umweltpolitischer Maßnahmen relativ einfach zu erfassen sind, ist dies bei dem Nutzen ungleich schwieriger, denn umweltpoltische Maßnahmen streben oft langfristige Ziele an und viele Wirkungen dieser Maßnahmen haben keinen Marktpreis. Dieser strukturelle Nachteil bei der Quantifizierung der Folgen umweltpolitischer Maßnahmen ist in den letzten Jahren mit der zunehmenden Quantifizierung von Politikfolgen noch bedeutsamer geworden. Diese Arbeitshilfe stellt Bearbeitern von Gesetzesfolgenabschätzungen einen Leitfaden und ein Excel-Werkzeug zur Verfügung, um einzelne Umwelt- und wirtschaftliche Kosten und Nutzen in einem überschaubaren Zeitrahmen zu quantifizieren. Mit Hilfe der Arbeitshilfe können Argumente für umweltpolitische Maßnahmen wirkungsvoller vorgetragen werden. Veröffentlicht in Texte | 01/2015.
H-FCKW R22-Herstellung durch Umsetzung von Chloroform (CHCl3) mit Fluorwasserstoff nach folgender Gleichung: CHCl3 + 2 HF à CHClF2 (R22) + 2 HCl Die Daten gelten für Deutschland Anfang 90er Jahre. Allokation: Die Allokation der benötigten Chemikalien, der Energie und Emissionen der einzelnen Koppelprodukte erfolgt nach #1 über die obige Gleichung und den erzielbaren Marktpreis, d.h die Belastung der Umwelt wird im Verhältnis ihrer Marktpreise aufgeschlüsselt. Analog zu #1 werden in GEMIS nur die anteiligen Belastungen für R22 aufgenommen (d.h. es werden keine Gutschriften für Chlorwasserstoff erteilt). Genese der Daten: Die Kennziffern für den Einsatz von Chloroform (CHCl3), Fluorwasserstoff (HF), Heizöl EL (100 kW Heizung) und elektrischer Energie (Mittelspannung) stammen alle von #1 und basieren auf Herstellerangaben. Zu prozeßspezifischen Emissionen wurden von den betreffenden Firmen keine Angaben gemacht. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Grundstoffe-Chemie gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 71,9% Produkt: Grundstoffe-Chemie
FCKW R12-Herstellung durch Umsetzung von Tetrachlorkohlenstoff mit Fluorwasserstoff nach folgender Gleichung: CCl4 + 2 HF à CCl2F2 (R12) + 2 HCl Die Daten gelten für Deutschland, Anfang 90er Jahre. Allokation: Die Allokation der benötigten Chemikalien, der Energie und Emissionen der einzelnen Koppelprodukte erfolgt nach #1 über die obige Gleichung und den erzielbaren Marktpreis, d.h die Belastung der Umwelt wird im Verhältnis ihrer Marktpreise aufgeschlüsselt. Analog zu #1 werden in GEMIS nur die anteiligen Belastungen für R12 aufgenommen (d.h. es werden keine Gutschriften für Chlorwasserstoff erteilt). Genese der Kennziffern Die Kennziffern für den Einsatz von Tetrachlorkohlenstoff (CCl4), Fluorwasserstoff (HF), Heizöl EL (100 kW Heizung) und elektrischer Energie (Mittelspannung) stammen alle aus #1 und basieren auf Herstellerangaben. Zu prozeßspezifischen Emissionen wurden von den betreffenden Firmen keine Angaben gemacht. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Grundstoffe-Chemie gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 87,3% Produkt: Grundstoffe-Chemie
Die Herstellung von R134a kann auf diversen Wegen erfolgen und hängt im wesentlichen vom Preis und der Verfügbarkeit der Rohstoffe (chlorierte C2-Kohlenwasserstoffe) ab. In #1 ist eine vereinfachte aggregierte Bilanz (der komplexen Reaktionen) ausgehend von Methan, Kochsalz und Fluorwasserstoff aufgestellt. Die Daten beziehen sich auf Deutschland Anfang der Neunziger Jahre. Allokation: Die Allokation der benötigten Chemikalien, der Energie und Belastung der einzelnen Koppelprodukte erfolgt nach #1 im Verhältnis der Marktpreise der Koppelprodukte, d.h die Belastung der Umwelt wird im Verhältnis ihrer Marktpreise aufgeschlüsselt. Analog zu #1 werden in GEMIS nur die anteiligen Belastungen für R134a aufgenommen (d.h. es werden keine Gutschriften für Koppelprodukte erteilt). Genese der Daten: Die Kennziffern für den Einsatz von Kochsalz (NaCl), Wasser, Heizöl EL (100 kW Heizung) und elektrischer Energie (Mittelspannung) stammen alle aus #1 und basieren auf Herstellerangaben. Die Einsatzmengen von Methan (Erdgas) und Flußsäure (HF) werden stöchiometrisch (aus den C- bzw. F-Anteilen in R134a) ermittelt. Zu prozeßspezifischen Emissionen wurden von dem betreffenden Unternehmen Angaben zu R134a-Emissionen und dem Anfall von Aluminiumoxid gemacht. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-fossil-Gase gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 319% Produkt: Grundstoffe-Chemie
Origin | Count |
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Bund | 157 |
Land | 6 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 134 |
Text | 25 |
unbekannt | 4 |
License | Count |
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geschlossen | 24 |
offen | 134 |
unbekannt | 5 |
Language | Count |
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Deutsch | 161 |
Englisch | 33 |
Resource type | Count |
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Archiv | 5 |
Datei | 7 |
Dokument | 14 |
Keine | 105 |
Webseite | 46 |
Topic | Count |
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Boden | 117 |
Lebewesen & Lebensräume | 118 |
Luft | 96 |
Mensch & Umwelt | 163 |
Wasser | 89 |
Weitere | 155 |