[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2025 © Nikola Tomašić / Pexels Tierseuchen: 2025 dominiert von Geflügelpest und Blauzungenkrankheit Die Tierseuchenüberwachung des Jahres 2025 wur- de von einem im Vergleich zu den Vorjahren mas- siven Geflügelpestausbruch im Herbst 2025 bei Wildvögeln und dem Wiederausbruch der Blauzun- genkrankheit vom Serotyp 8 in Rheinland-Pfalz do- miniert. Aber auch andere Tierseuchen haben das Landesuntersuchungsamt (LUA) stark beschäf- tigt: Die Afrikanische Schweinepest, die zusätz- lich zum Geschehen in den Kreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms und im Juni 2025 auch in Nord- rhein-Westfalen nahe der Grenze zu Rheinland- Pfalz festgestellt wurde; der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Berlin-Brandenburg im Januar 2025 und neue Seuchen wie die Epizootische Hä- morrhagie der Hirsche (EHDV) und die Lumpy Skin Krankheit (LSD), die aus dem Westen und Süden Frankreichs immer näher rücken. Ein besonders be- merkenswertes Ereignis war der Nachweis eines Tuberkulose-Erregers bei einem Mähnenwolf aus einem rheinland-pfälzischen Zoo. Das LUA ist die zentrale Einrichtung des Lan- des Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seu- chen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkran- kungen bei Tieren. Hier werden Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Ausschluss von Seuchen durchgeführt. Diese werden ergänzt durch Un- tersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monitoring-Programmen sowie so- genannte Handelsuntersuchungen, durch die si- chergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Be- stände überwacht wird und nur gesunde Tiere in andere Betriebe verbracht werden. Die Untersu- chungen ermöglichen einen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpo- pulation und tragen somit dazu bei, den Gesund- heitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Denn nicht zuletzt wird hierdurch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA 2 2025 insgesamt 207.687 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschiedene Parameter und mit unterschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Im LUA ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstel- le zwischen dem Ministerium und den Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen landesweit einheit- lich ausgelegt werden. Darüber hinaus verfügt das LUA über spezialisierte Tiergesundheitsdienste für Rinder, Schweine und kleine Wiederkäuer, die die Tierbesitzer vor Ort in Sachen artgerechter und hygienischer Haltungsbedingungen beraten. Krankheiten, die durch Vektoren übertragenen werden, wie die die Epizootische Hämorrhagie der Hirsche (EHDV) und die Lumpy Skin Krankheit, haben im LUA zusammen mit der Maul- und Klau- enseuche an Bedeutung gewonnen. Denn sie sind bei Tieren, die eine klinische Symptomatik aufwei- sen, differentialdiagnostisch relevante Erreger zur Blauzungenkrankheit. Das Virus der Epizootischen Hämorrhagie (EHDV) der Hirsche ist wie das Blauzungenvirus ebenfalls ein Orbivirus aus der Familie der Reovi- ridae und diesem sowohl in Hinsicht auf die klini- schen Symptome als auch in Hinblick auf die Aus- breitung sehr ähnlich. Überträger sind wie beim Blauzungenvirus sogenannte Gnitzen. Die höchste Empfänglichkeit wurde bei Antilopen und Weiß- schwanzhirschen beobachtet. Rinder können aber auch erkranken. Unterschieden werden zurzeit sie- ben Serotypen. Im November 2022 wurde das Virus erstmals in- nerhalb Europas in Sardinien und Südspanien nachgewiesen. Im weiteren Verlauf der letzten BVD, BHV-1, Blauzunge: Mehrere Tierseuchen gefährden die Gesundheit von Rindern. © Christina & Peter / Pexels Jahre hat sich das Virus vor allem über Frankreich weiter nach Norden verbreitet. 2025 wurden im LUA 675 Proben von Rindern, Schafen und Ziegen aus 329 rheinland-pfälzischen Beständen, sowie 33 Wild- und Zootiere auf das EHD-Virus unter- sucht. Alle Proben waren negativ. Bei der Lumpy Skin Krankheit (LSD) handelt es um eine Erkrankung, die durch ein Virus der Gat- tung Capripocken verursacht wird. Das Virus ist nahe verwandt mit den Erregern der Schaf- und Ziegenpocken. Die Übertragung erfolgt vor allem durch blutsaugende Insekten. Die Lumpy Skin Krankheit oder Dermatitis No- dularis ist in der Hauptsache eine Erkrankung bei Rindern und Büffeln. Klinisch zeigen die Tie- re zunächst hohes Fieber, Milchrückgang und Hautveränderungen (Knoten/ Knötchen). Auch die Schleimhäute können betroffen sein. In den letzten Jahren wurde LSD in Europa nur in den südlichen Ländern nachgewiesen. Ein Nach- weis in Frankreich in 2025 nahe der Grenze zur Schweiz führte zu vermehrten Untersuchungen in Deutschland, da aus den daraufhin eingerichteten Restriktionszonen zuvor Rinder nach Deutschland transportiert worden waren. Im LUA wurden 2025 insgesamt 78 Proben aus 15 rheinland-pfälzischen Beständen virologisch auf Capripocken und 72 Proben aus elf Beständen auf Antikörper unter- sucht. Auch hier waren alle Proben negativ. Andere Tierseuchen, die schon länger Bekämp- fungsmaßnahmen unterliegen, werden im Rah- men von Monitoring und diagnostischen Untersu- chungen und Handelsuntersuchungen überwacht. Das für Rinder hoch ansteckende Bovine Her- pesvirus Typ 1 (BHV-1) etwa führt zu einer le- benslang bestehenden Infektion, die sich häufig in Leistungsminderung, grippeartigen Erscheinungen und Störungen der Fruchtbarkeit äußert. 2025 hat das LUA in zwei rheinland-pfälzischen Betrie- ben bei insgesamt zwölf Tieren BHV-1-Antikörper nachgewiesen. In einem Fall wurden Tiere bei ei- nem Viehhändler wegen einer Transportüberla- dung vorübergehend eingestellt und untersucht. 3 Die drei Reagenten wurden aus dem Bestand zur Schlachtung verbracht. Nach zwei negativen Nachuntersuchungen des Restbestandes gilt der Betrieb wieder als BHV-1 frei. In dem zweiten Fall wurden bei einer Routineun- tersuchung in dem Bestand bei zwei Tieren BHV- 1-Antikörper nachgewiesen. Die Untersuchung des Gesamtbestandes ergab weitere Reagen- ten. Nach der Entfernung der Reagenten und der Nachuntersuchung des Gesamtbestandes nach etwa sechs Wochen wurden keine weiteren BHV- 1-Antikörper mehr nachgewiesen. Das Auftreten der BHV-1-Infektion zeigt nach- drücklich, dass die Tierhalter weiterhin streng da- rauf achten müssen, ausschließlich Tiere aus seuchenfreien Beständen einzustallen und Biosi- cherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um den Eintrag und die Ausbreitung einer Infek- tion zu verhindern. Insgesamt wurden im LUA im Rahmen der Überwachung der bestehenden Seu- chenfreiheit 54.186 Blutproben aus 2.887 rhein- land-pfälzischen Beständen sowie 5.458 Tank- und Einzelmilchproben aus 941 Beständen auf BHV-1 untersucht. Die zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Erkran- kungen der Rinder zählende Bovine Virusdiarr- hoe (BVD) geht mit Durchfall, grippeartigen Er- scheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, sogenann- te persistent infizierte Kälber, die den Erreger le- benslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen zu entfernen und vom Handel auszuschließen. Daher werden den Kälbern bereits bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohrmarken Hautstanzproben entnommen und auf das BVD-Virus untersucht. Im Jahr 2025 wurden im LUA insgesamt 108.741 Ohrstanzproben aus 3.214 rheinland-pfälzischen Beständen untersucht. Dabei wurde das Virus der BVD bei keinem Kalb nachgewiesen. Im Rahmen von Handelsuntersuchungen und zu diagnosti- schen Zwecken wurden zusätzlich weitere 1.017 4 Blut- und Organproben von diversen Wiederkäu- ern auf das Vorhandensein von BVD mit negati- vem Ergebnis getestet. Nach dem erstmaligen Nachweis des Erregers des West Nil Fiebers (WNF) in Rheinland-Pfalz bei einer Schnee-Eule im Jahr 2023 wurde 2024 erst- mals der Nachweis einer WNF-Infektion bei Pfer- den geführt. In 2025 gab es keine weiteren Nach- weise. Pferde können zwar an WNF erkranken und auch verenden, spielen bei der Ausbreitung des Infektionsgeschehens des durch blutsaugen- de Stechmücken übertragenen Erregers aber kei- ne Rolle. Die Erkrankung tritt insbesondere bei Vögeln auf und kann insbesondere bei Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neuro- logischen Symptomen und gehäuften Todesfäl- len führen. Der Erreger kann auch auf Menschen übertragen werden und verursacht eine grippe- ähnliche Erkrankung. In seltenen Fällen entwickelt sich eine Hirnentzündung, die einen tödlichen Verlauf nehmen kann. Es muss aber weiterhin mit dem Auftreten des WNF in Rheinland-Pfalz gerechnet werden. Die Infektion unterliegt zwar der staatlichen Tierseu- chenüberwachung; tierseuchenrechtliche Maß- nahmen sind bislang allerdings nicht vorgeschrie- ben. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Menschen und Vögel existieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schweren klinischen Sym- ptomen kann mit einer Impfung erreicht werden. Daher gilt die Empfehlung, Pferde und Ponys imp- fen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Vi- rus wird von der rheinland-pfälzischen Tierseu- chenkasse mit einer Beihilfe finanziell unterstützt. Untersuchungen an 5.047 verendeten Rindern, Schafen, Ziegen und Wildwiederkäuern und 347 geschlachteten Rindern, Schafen und Ziegen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf Transmis- sible spongiforme Enzephalopathie (BSE, Scra- pie, CWD) ergaben 2025 erfreulicherweise nur negative Untersuchungsergebnisse. Die mit Verhaltens- und Bewegungsstörungen einhergehende, tödlich verlaufende Erkrankung Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie- re. Eine Salmonelleninfektion führt besonders bei Jungtieren zu klinischen Symptomen mit Durch- fall und teilweise hohem Fieber. Bei Rindern, Schafen, Schweinen und Pferden kann es in Ein- zelfällen zu Fehlgeburten kommen. Ausgewach- sene Tiere erkranken zwar eher selten klinisch, können die Erreger aber über längere Zeit aus- scheiden und damit unerkannt weiterverbreiten und die Umwelt kontaminieren. Die hohe Wider- standsfähigkeit gegen äußere Einflüsse ermöglicht den Bakterien dort ein langes Überleben. Keine Scrapie: Die mit Verhaltens- und Bewegungsstö- rungen einhergehende, tödlich verlaufende Erkrankung wurde 2025 bei keinem Tier aus dem Land nachgewie- sen. © Studio Lichtfang / Pexels tritt spontan auf. Tierseuchenrechtliche Maßnah- men erfolgen in der Regel nicht, da fast immer nur Einzeltiere betroffen sind. Die Nachweise aus den Jahren 2023 und 2024 zeigen aber, dass die Moni- toring-Untersuchungen zum Vorkommen der Er- krankung weiterhin erforderlich sind, um deren verstärktes Auftreten erfassen und einen Eintrag in die Nahrungsmittelkette verhindern zu können. Zu den wechselseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erregern (sogenannte Zoonosen) zählen die Salmonellen. Diese bakteriellen In- fektionserreger werden meist bei differenzialdi- agnostischen Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- oder Todesursache nachgewie- sen. 2025 wurden die Salmonellen bei 16 Rin- dern, Schafen und Ziegen in zwölf Betrieben nachgewiesen. Darüber hinaus wurden die Bakte- rien auch bei 15 Wild- und Zootieren sowie in vier Umgebungsproben aus Hühner- und Gänsehal- tungen in zwei Beständen festgestellt. Landwirtschaftliche Nutztiere und die daraus er- zeugten Lebensmittel tierischen Ursprungs stehen an der Spitze der möglichen Infektionsquellen für den Menschen. Die Infektion erfolgt in der Regel über die Aufnahme kontaminierter Nahrungsmit- tel; aber auch Schmutz- und Schmierinfektionen an Haustieren sind möglich. Die Infektion äu- ßert sich beim Menschen meist als akute Darm- entzündung mit plötzlich einsetzendem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie einer Störung des Allgemeinbefindens und leichtem Fieber. Die oft mehrere Tage anhaltenden Symptome können insbesondere bei Kleinkindern oder älteren Perso- nen zu einer ausgeprägten Dehydratation (Aus- trocknung durch Wasserverlust) führen. In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak- teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest). Das LUA hat im vergangenen Jahr 38 Tiere aus Rhein- land-Pfalz auf Tularämie untersucht, und dabei die Zoonose bei 19 Feldhasen aus sieben Kreisen nachgewiesen. An der Zahl der Nachweise ist er- kennbar, dass die Erkrankung bei Feldhasen relativ weit verbreitet ist. Erkrankte Wildtiere wie Hasen oder Kaninchen wirken matt und teilnahmslos, sie verlieren ihre Schnelligkeit und angeborene Scheu. Grundsätzlich können sich auch Hunde mit dem Erreger der Hasenpest infizieren und diesen weit- geben. Die Tiere zeigen Appetitlosigkeit, Fieber so- wie geschwürige Veränderungen im Rachen und Schwellungen der Körperlymphknoten. Ausgangs- punkt für Infektionen des Menschen ist aber meist der direkte Kontakt mit erkrankten Wildtieren 5
Landwirtschaftsministerin Christine Schneider und Präsident des Landesuntersuchungsamtes (LUA) Dr. Markus Böhl stellen Tierseuchenbilanz 2025 vor: Klassische Geflügelpest und Afrikanische Schweinepest (ASP) im Fokus der Veterinärbehörden „Seuchenausbrüche bedeuten Leiden für die betroffenen Tiere, wirtschaftliche Schäden für die Betriebe und im schlimmsten Fall Gesundheitsgefahren für den Menschen. Sie früh zu erkennen und konsequent zu bekämpfen, ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Neben verantwortungsbewussten Tierhalterinnen und Tierhaltern und aufmerksamen Veterinärbehörden leistet das Landesuntersuchungsamt einen entscheidenden Beitrag dazu“, so Landwirtschaftsministerin Christine Schneider am heutigen Donnerstag in Koblenz am Landesuntersuchungsamt (LUA). Dort stellte sie gemeinsam mit LUA-Präsident Dr. Markus Böhl die LUA-Bilanz „Tiergesundheit und Tierseuchen 2025“ vor. 2025 standen bei den Veterinärbehörden und Tierhaltern in Rheinland-Pfalz mehrere Tierseuchen im Fokus, darunter vorrangig die Afrikanische Schweinepest und die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt. Das LUA ist die zentrale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Tierseuchen und Zoonosen, den zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erkrankungen, und sonstigen Tier-Erkrankungen. Die Untersuchungen ermöglichen einen aktuellen Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. LUA-Präsident Dr. Markus Böhl sagte: „Im vergangenen Jahr haben wir im LUA fast 208.000 Proben von Tieren untersucht. Da viele Proben auf mehrere Parameter und mit unterschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der Untersuchungen sogar noch viel höher.“ Landwirtschaftsministerin Schneider machte deutlich: „Tierbestände zu schützen bedeutet auch die heimische Landwirtschaft zu schützen. Tierverluste und Handelsbeschränkungen bedeuten für landwirtschaftliche Betriebe erhebliche wirtschaftliche Einbußen. Vor allem schweine- und geflügelhaltende Betriebe merken dies aufgrund der Afrikanischen Schweinepest und Geflügelpest immens. Deshalb lassen wir die Landwirtinnen und Landwirte nicht allein. Neben umfangreichen Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest mit Schutzzäunen, intensiven Bejagungen und Drohnenüberwachungen, bietet das Landesuntersuchungsamt viele Beratungsangebote an und führt die entsprechenden Untersuchungen durch. Hinzukommen Impfzuschüsse zur Verbeugung der Blauzungenkrankheit, die jeweils anteilig vom Land und der Tierseuchenkasse übernommen werden, sowie eine finanzielle Beteiligung des Landes bei der MKS-Vakzinebank der Länder zur Bereitstellung von MKS-Impfstoffen im Seuchenfall.“ Zu den einzelnen Tierkrankheiten und Tierseuchen: Eine Tierseuche, die wegen ihrer Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft wird, ist die Geflügelpest, Aviäre Influenza oder Vogelgrippe . Die bei Wildvögeln zunehmend ganzjährig in Europa zu beobachtende Erkrankung breitete sich ab dem Herbst 2025 in Deutschland mit ungewöhnlicher Dynamik bei Wildvögeln aus – auch in Rheinland-Pfalz. In der Folge ordneten viele kommunale Veterinärämter eine Aufstallpflicht für Hausgeflügel an, um eine Ansteckung durch den hohen Virusdruck zu verhindern. Von Ende Oktober bis Ende des Jahres 2025 gab es in Rheinland-Pfalz gesicherte Erregernachweise bei insgesamt 100 Wildvögeln und in zwei Geflügelhaltungen. Der massive Eintrag des hochansteckenden Influenza A-Virus vom Subtyp H5N1 (HPAI) ging hauptsächlich auf den ersten großen Kranichzug zurück. Die Virus-belasteten Gewässer in Rheinland-Pfalz waren aber auch nach dem Vogelzug noch eine erhöhte Infektionsquelle und der Erreger wurde weiter nachgewiesen – vor allem in toten Wasservögeln wie Graureihern, Schwänen oder Kanadagänsen. Der letzte Nachweis bei einem Wildvogel im Rahmen des Geschehens war im März dieses Jahres. Im Frühjahr und im Sommer 2025 nahm das Seuchengeschehen rund um die Blauzungenkrankheit an Fahrt auf. Der Erreger wird durch stechende Insekten (Gnitzen) übertragen. Das LUA hat das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV-3) bei 100 Rindern, 14 Schafen und Ziegen und 11 Zoo- und Wildtieren aus Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Bei einem Rind aus Rheinland-Pfalz war es der Serotyp 8 (BTV-8), bei einem Rind aus dem Saarland der Serotyp 8 FRA23 (BTV-8). Betroffen waren insgesamt 88 Tierbestände. In der Folge wurde neben der bereits seit Mai 2024 bestehenden BTV-3 Restriktionszone in Rheinland-Pfalz und mittlerweile in ganz Deutschland eine zusätzliche BTV-8 Restriktionszone eingerichtet, die ganz Rheinland-Pfalz sowie Teile von Nordrhein-Westfalen, Belgien und den Niederlanden umfasst. Aus der BTV-8 Zone heraus können empfängliche Tiere grundsätzlich verbracht werden, wenn sie 14 Tage vor dem Transport mit Repellentien behandelt wurden und ein aktuell negatives Untersuchungsergebnis vorweisen können oder wenn sie einen vollständigen Impfschutz gegen BTV-8 haben. Innerhalb derselben Zonen in Deutschland gelten keine Einschränkungen beim Verbringen. Dieselben Anforderungen gelten analog auch für die BTV-3 Restriktionszone, hier gibt es einen BTV-3 Impfstoff. Infizierte Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Fressunlust, Schwellung des Kopfes, der Zunge und Lippen sowie Rötungen und Schwellungen von Schleimhäuten. Auch Lahmheiten, also das Nachziehen eines Beines beim Gehen, deutlicher Milchrückgang und Fehlgeburten werden beobachtet. Eine Impfung der Tiere ist möglich und wird von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) auch empfohlen. Das Land Rheinland-Pfalz und die Tierseuchenkasse zahlten auch 2025 und zahlen dieses Jahr weiterhin einen Zuschuss zur BTV-Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) blieb auch 2025 im Fokus der Veterinärbehörden. In den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms wurden 2025 nur noch wenige Virus- und Antikörpernachweise geführt, die alle aus der Kernzone des Geschehens stammten. Allerdings wurde im Juni 2025 die ASP im nordrhein-westfälischen Kreis Olpe nahe der Landesgrenze festgestellt. In den rheinland-pfälzischen Gemeinden, die an Nordrhein-Westfalen grenzen, wurden daraufhin eine intensivere Bejagung, Überwachung und Untersuchung angeordnet. Alle Untersuchungsergebnisse waren bis heute negativ. Positive ASP-Nachweise gab es im Jahr 2025 bei 17 Wildschweinen (15 Virusnachweise und zwei Nachweise von ASP-Virus-Antikörpern) im Kerngebiet der Sperrzone II. Ausbrüche von ASP bei Hausschweinen wurden 2025 nicht festgestellt. Die mit hohem Fieber und Blutungen einhergehende Infektion führt bei Haus- und Wildschweinen innerhalb weniger Tage fast immer zum Tod der Tiere. Der überraschende Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) bei einer Wasserbüffelherde in Brandenburg im Januar 2025 hatte auch Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz: Nach den Vorgaben der EU und des Bundeslandwirtschaftsministeriums mussten die Bundesländer die mögliche Ausbreitung des Virus stärker überwachen. Im LUA wurden bis Ende des Jahres 1.709 Proben von rheinland-pfälzischen Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen sowie von Zoo- und Wildtieren auf das MKS-Virus und 2.114 Proben auf MKS-spezifische Antikörper untersucht. Es waren alle Ergebnisse negativ. Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren. Betroffen sein können alle Paarhufer wie Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, aber auch viele Zoo- und Wildtiere. Der letzte Ausbruch der MKS in Deutschland lag 2025 bereits 37 Jahre zurück. Weitere Infos: Die gesamte Bilanz finden Sie hier: https://lua.rlp.de/service/publikationen Infos zur ASP sowie die aktuellen Fallzahlen finden Sie hier: https://mlwuf.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp-1 Infos zur Blauzungenkrankheit finden Sie hier: https://mlwuf.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit-bt Infos zur MKS finden Sie hier: https://mlwuf.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/maul-und-klauenseuche
Hinweis für die Einsender von Proben: Zur Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen sind zahlreiche Maßnahmen rechtlich vorgeschrieben. Hierunter fallen auch diagnostische Untersuchungen an von Tieren stammenden Proben jedweder Art. Die Untersuchungen dienen dem Nachweis oder dem Ausschluss des Vorkommens von Tierseuchenerregern oder gegen sie gerichteter Antikörper und ermöglichen die frühzeitige Erkennung und gezielte Bekämpfung der Seuchen. Das ist nicht nur für hierzulande bekanntermaßen vorkommende, sondern insbesondere auch für neu auftretende Erreger von entscheidender Bedeutung. Untersuchungen auf Tierseuchenerreger werden grundsätzlich nur an den diesbezüglich gezielt eingesandten Proben oder bei entsprechenden Verdachtsmomenten durchgeführt. Darüber hinaus werden derartige Untersuchungen aber im Interesse des Gesundheitsschutzes von Mensch und Tier und der Früherkennung von Tierseuchenerregern zusätzlich gegebenenfalls stichprobenartig auch an Proben durchgeführt, ohne dass ein entsprechender Verdacht besteht oder diese vom Einsender beauftragt worden sind. So werden beispielsweise verendete, zur Entsorgung auf der Tierkörperbeseitigungsanstalt angelieferte Rinder auf Transmissible Spongiforme Enzephalopathien (TSE), zur Sektion verbrachte Schweine auf Afrikanische Schweinepest und zur Untersuchung auf Blauzungenkrankheit eingesandte Blutproben auf Maul- und Klauenseuche (MKS) untersucht. Dieses Vorgehen ermöglicht es, eingehende Proben auch für Untersuchungen auf andere Tierseuchenerreger zu nutzen und somit auf eine separates Probennahmeverfahren zu verzichten. Dadurch können tierschutzrechtliche Belange durch Vermeidung einer wiederholten oder zusätzlichen Probennahme berücksichtigt und zudem die erforderlichen personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen effizient eingesetzt werden. Die zuständigen Veterinärbehörden werden mittels eines Softwaresystems zur Dokumentation und Auswertung von Kontroll- und Probennahmetätigkeiten in der Veterinärverwaltung automatisch über die Ergebnisse aller Untersuchungen informiert. Die Einsender der Proben erhalten grundsätzlich keine Mitteilung über die Ergebnisse der nicht beauftragten, zusätzlichen Untersuchungen. Im Falle des Nachweises eines Tierseuchenerregers oder gegen ihn gerichteter Antikörper ergeht unmittelbar eine Mitteilung an die zuständige Behörde, die den Einsender der Proben informiert und falls erforderlich tierseuchenrechtliche Maßnahmen einleitet. Die Kosten für die im Zuge der Seuchenprävention und -bekämpfung zusätzlich durchgeführten Untersuchungen trägt das Land. Bezüglich der Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten wird auf die Beiträge zur Gewährung von Beihilfen für diagnostische Untersuchungen auf bestimmte Tierseuchen verwiesen.
Um für den Ernstfall im Stall gut gerüstet zu sein, hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) bei zwei Schafhaltern in den Landkreisen Kaiserslautern und Westerwald 25 rheinland-pfälzische Amtstierärztinnen und -tierärzte für ihre Einsätze bei Tierseuchenausbrüchen aufwändig geschult. Geübt wurde das korrekte Betreten und Verlassen eines seuchenverdächtigen Betriebes und die Entnahme von Blutproben bei Schafen. Die Fortbildung bestand aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Unter anderem haben die Tierseuchen-Experten des LUA über die aktuelle Situation bei der beinahe weltweit verbreiteten und für Schweine häufig tödlichen Afrikanischen Schweinepest referiert. Ein weiteres Thema war die ebenso hochansteckende Maul- und Klauenseuche, die schwere Krankheitsverläufe bei Wiederkäuern und Schweinen verursacht. Um die Verbreitung und den Austausch dieser Erreger zwischen Tierbeständen zu verhindern, ist das A und O für Tierhalter und Tierärzte die richtige Schutzkleidung. Die dafür notwendige Ausrüstung wurde den Teilnehmern vom LUA vorgestellt, danach übten sie bei sehr heißem Maiwetter das Anlegen der verschiedenen Schichten von Anzügen, Stiefeln und Handschuhen. Bei einem Tierseuchenausbruch gehört zur Arbeit der Amtstierärztinnen und -tierärzte neben der Untersuchung von Tieren auch die Entnahme von Blutproben. Weil nur die Übung den Meister macht, wurde bei der Fortbildung des LUA das Handling von Schafen und die Technik der Entnahme von Blutproben live aufgefrischt. Für diesen praktischen Teil hatten zwei Landwirte im Kreis Kaiserslautern und im Westerwaldkreis ihre Schafherden zur Verfügung gestellt. In den Betrieben wurden an beiden Übungstagen bei über 300 Schafen Blutproben entnommen und anschließend im Institut für Tierseuchendiagnostik des LUA auf ansteckende Seuchen untersucht. Die besondere Herausforderung: Bei hochsommerlichen Temperaturen mussten die in Schutzanzügen verpackten Teilnehmer unter freiem Himmel die teilweise über 150 Kilogramm schweren Schafe einfangen und festhalten, damit der Trainingspartner eine Blutprobe entnehmen konnte. Am Ende waren die Amtstierärztinnen und -ärzte zwar schweißgebadet und erschöpft, ihr Fazit war aber trotzdem sehr positiv.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2013 Bilanz der Tierseuchenbekämfung: Alte und neue Erreger im Blick Ruhiges Jahr, aber gespannte Aufmerksamkeit Keine Ausbrüche: Aus Sicht der Tierseuchenbe- kämpfung in Rheinland-Pfalz war 2013 ein erfreu- lich ruhiges Jahr. Hatten die Ansteckende Blutar- mut bei Pferden und das Auftreten der bis dahin unbekannten Schmallenbergvirus-Infektion bei Rindern, Schafen und Ziegen die Fachleute 2012 noch stark beschäftigt, spielten beide Erkrankun- gen 2013 keine Rolle mehr. Um ein Wiederaufflammen bekannter oder das Auftreten neuer Krankheiten rechtzeitig zu er- kennen, brauchen die Experten des Landesun- tersuchungsamtes (LUA) aber stets ein aktuel- les Bild vom Gesundheitsstatus der Tierbestände im Land. Gewährleistet wird dies durch die Kom- bination aus moderner Labordiagnostik, umfang- reichen Monitoringuntersuchungen und der Ar- beit spezialisierter Tiergesundheitsdienste vor Ort. Als die zentrale Einrichtung des Landes Rheinland- Pfalz hat das LUA im Jahr 2013 insgesamt knapp 300.000 Proben von landwirtschaftlichen Nutz- tieren, Wild-, Zoo- und Heimtieren untersucht. Von den 55 derzeit anzeigepflichtigen - und da- mit staatlich bekämpften - Tierseuchen sind dabei im Verlauf des Jahres drei nachgewiesen worden: Bovines Herpesvirus Typ 1, Bovine Virusdiarrhoe und das Koi-Herpesvirus. Als anzeigepflichtig nach dem Tierseuchengesetz gelten vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankungen, die eine ernste Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen sowie wirtschaftlich relevante Erkran- kungen bei Tieren, gegen die Maßnahmen Einzel- ner nicht wirksam sind. Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch Sorge bereiten Erreger, auf die sich die rheinland- pfälzische Tierseuchenbekämpfung in Zukunft wohl einstellen muss. Während zum Beispiel die Klassische Schweinepest vorerst besiegt zu sein scheint, ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) weiter auf dem Vormarsch. Die Seuche, deren Ver- 2 breitungsgebiet vor allem afrikanische Länder wa- ren, hat sich inzwischen über Russland und die Ukraine bis nach Litauen, Estland, Lettland und Polen ausgebreitet. Die ASP ist eine für Menschen ungefährliche Vi- ruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wild- schweine betrifft. Die Erkrankung betrifft Tie- re jeden Alters und führt innerhalb einer Woche zum Tod. Die Untersuchungen auf Afrikanische Schweinepest wurden 2013 im LUA vorsorglich eingeführt, um die etwaige Einschleppung des Vi- rus in die rheinland-pfälzische Wildschweinpopu- lation frühzeitig zu erkennen und für einen Aus- bruch gerüstet zu sein. BVD und BHV1: Sanierung zeigt Erfolge Erfolge gab es im Jahr 2013 es bei laufenden Sa- nierungsprogrammen, etwa beim Kampf ge- gen die Bovine Virusdiarrhoe (BVD). Sie geht mit Durchfall, grippeartigen Erscheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher und gehört welt- weit zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Infekti- onserkrankungen beim Rind. Die Mikrobiologie ist nur eine von vielen Methoden für die Diagnostik von Tierseuchen. Gut 300.000 Proben hat das LUA im Jahr 2013 auf die unterschiedlichsten Erreger hin untersucht. Geprüfte Qualität: LUA besteht Audit Das Ziel der seit Januar 2011 bundesweit laufen- den staatlichen Bekämpfung ist es, den Handel mit dauerhaft infizierten Tieren zu unterbinden, da diese den Erreger lebenslang ausscheiden und so andere Tiere anstecken. Deshalb wird seither je- des neugeborene Kalb innerhalb der ersten sechs Lebensmonate im LUA auf das BVD-Virus unter- sucht. Ergebnis: Der Anteil BVD-Virus-positiver Kälber lag im Jahr 2013 in Rheinland-Pfalz bei nur 0,13 Prozent. Erfreulich entwickelt sich auch die Bekämpfung des Bovinen Herpes-Virus Typ 1 (BHV 1), das bei infizierten Rindern sowohl zu Erkrankungen der Atemwege als auch der Geschlechtsorgane mit nachfolgenden Fruchtbarkeitsstörungen führt. Ende 2013 hatten fast 94 Prozent der Herden in Rheinland-Pfalz keine BHV1-positiven Tiere mehr im Bestand Bei der Sanierung geht es darum, Vi- rusträger zu identifizieren und schnellstmöglich aus dem Bestand zu entfernen. Der Nachweis einer Tierseuche kann für einen Tierbestand erhebliche wirtschaftliche Folgen ha- ben. Damit die Ergebnisse des LUA im Zweifelsfall auch juristisch belastbar sind, unterzieht sich das Amt regelmäßig einem Audit durch die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS. Dabei überprüfen externe Fachgutachter durch Laborbegehungen, Sichtung von Unterlagen und Gesprächen mit den Mitarbeitern, inwieweit ein effektives Qualitäts- managementsystem etabliert wurde, das die Vali- dität und Nachvollziehbarkeit der Untersuchungs- ergebnisse sicherstellt. Dem LUA wurde dabei 2013 die uneingeschränkte Akkreditierung als Un- tersuchungslabor ausgesprochen. verwaltung im Land auch dank regelmäßiger Kri- senübungen – im Jahr 2013 anhand eines fiktiven Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS). In 13 landwirtschaftlichen Betrieben in den Regionen Eifel, Koblenz-West, Westerwald-Taunus, Vorder- pfalz, Rheinhessen und Westpfalz wurde der MKS- Ausbruch im Herbst 2013 simuliert. Die Einsatzkräfte übten unter anderem, wie Höfe unter Quarantäne gestellt und ganze Gebiete ab- geriegelt werden. Ein Schwerpunkt war die Epide- miologie des fiktiven Seuchenerregers - also die Frage, wo er seinen Ursprung hatte und wohin er sich ausbreitete. Trotz eines insgesamt positiven Resümees sind die Beteiligten froh, wenn aus der Übung so schnell kein Ernstfall wird. Seuchenalarm: Land übt den Ernstfall Schnelle Entscheidungen treffen: Darum geht es, wenn eine hochansteckende Tierseuche gras- siert. Gerüstet für den Ernstfall ist die Veterinär- 3 Rückkehr der Rindertuberkulose: Keine Nachweise im Land Seit dem Juli 1996 gilt Deutschland als frei von der Rindertuberkulose, auch wenn es vereinzelt immer wieder zu Ausbrüchen gekommen ist. Der letzte Nachweis in Rheinland-Pfalz war 1989. Ganz ausgerottet ist der Erreger aber nicht, wie 2013 ein Ausbruch im Alpenvorland und 2014 ei- ner im Saarland zeigen. Für Behörden, Tierärzte und Landwirte gehört der Kampf gegen die Seu- che also nach wie vor zum täglichen Geschäft. Als Krankheit, die vom Tier auf den Menschen bzw. vom Menschen auf Tiere übertragen werden, wird sie wird staatlich bekämpft. Außerdem wer- den alle geschlachteten Rinder im Rahmen der Fleischuntersuchung auf die typischen Organver- änderungen untersucht, die mit einer Tuberkulo- se einhergehen. Der Ausbruch im Alpenvorland war der Auslö- ser für ein deutschlandweites Monitoring, das den Behörden einen Überblick über die Situation der Rindertuberkulose in ganz Deutschland verschaf- fen sollte. In Rheinland-Pfalz wurden 136 Bestän- de mit 3.579 Tieren ausgewählt, die mit einem so- genannten Simultan-Intrakutantest untersucht wurden. Dabei wird, ähnlich einem Allergie-Haut- test, Tuberkulin in die Haut injiziert, um eine Im- munantwort auszulösen. Das Monitoring wurde durch den Rindergesund- heitsdienst des LUA unterstützt. Bis Ende 2013 waren die Intrakutantests bei zwei Tieren positiv. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Reak- tion nicht auf eine Infektion mit Tuberkulose-Bak- terien zurückzuführen ist, sondern das Ergebnis zurückliegender Infektionen mit anderen, nicht- tuberkulösen Mycobakterien ist. Auch wenn die Tuberkulose bei Rindern nicht nachgewiesen wurde, so kommt das Virus in Rheinland-Pfalz doch vor. Wildtiere können ein ständiges Reservoir für den Erreger sein und als In- fektionsquelle dienen. Dabei bleiben die Übertra- gungswege im Einzelfall oft ungeklärt. Im August 2012 wurde in der Region Westerwald ein Wild- schwein mit verdächtigen Veränderungen an Lun- ge und Milz erlegt. Ergebnis der Untersuchungen im LUA und im Nationalen Referenzlabor für Tu- berkulose am Friedrich-Loeffler-Institut in Jena: Mycobacterium bovis - Rindertuberkulose. Bei vereinzelten Untersuchungen an weiteren Wildschweinen aus der Region fanden sich keine weiteren Hinweise auf das Vorliegen einer Tuber- kulose. Dennoch sollten beim Auftreten verdäch- tiger Veränderungen bei aufgebrochenen Wild- tieren gezielte diagnostische Untersuchungen eingeleitet werden, um Kenntnisse über das Vor- kommen und die Verbreitung der Seuche in der Wildtierpopulation zu erhalten. Noch nicht ganz ausgerottet: Die Rindertuberkulose bleibt eine Gefahr für die Bestände auch in Rheinland-Pfalz. 4 Alles im Griff: Datenfluss in der Tierseuchenbekämpfung Tierhalter, Tierärzte und die Veterinärverwaltun- gen von Kreisen, Ländern und Bund: Sie alle müs- sen beim überregionalen Ausbruch einer Tier- seuche eng zusammenarbeiten. Damit alle Beteiligten stets den gleichen Informationsstand haben und eine Seuche erfolgreich bekämpfen können, nutzt die Veterinärverwaltung verschie- dene Datenbanken und elektronische Meldesys- teme, wie am Beispiel der Bovine Virusdiarrhoe (BVD) deutlich wird. Die Tierseuchenbekämpfung beginnt schon bei der Kennzeichnung und Erfassung der Tierbestän- de im bundesweiten Herkunftssicherungs- und In- formationssystem für Tiere (HI-Tier). Hier werden alle Rinder- und Michviehbestände registriert, alle Einzeltiere mit Ohrmarkenkennzeichnung erfasst sowie Zu- und Abgänge von Tieren in bzw. aus ei- nem Betrieb gemeldet. Damit ist jederzeit eine Übersicht über den aktuellen Tierbestand des Lan- des möglich. Diese Übersicht ist eine Grundvor- aussetzung, um Stichprobenuntersuchungen oder Impfungen planen zu können. Im HI-Tier kann der Lebenslauf eines Rindes von der Geburt bis zur Schlachtung, Ausfuhr oder Tod lückenlos nachverfolgt werden und die Tierseu- chenbekämpfung im Seuchenfall ermitteln, wo ein infiziertes Tier herkam („Tracing-back“) oder hinging („Tracing-on“). In HI-Tier werden auch Schaf- und Ziegenbestände sowie Schweinehal- tungen und deren Handel erfasst – im Gegensatz zu den Rindern aber nicht als Einzeltiere. Mit diesen Daten steht der Tierseuchenbekämp- fung ein wirkungsvolles Instrument zur Verfügung. Ein Beispiel dafür stellt die fortschreitende Sanie- rung der Rinderbestände von der Bovinen Virusdi- arrhoe (BVD) dar, die als eine der verlustreichsten Infektionskrankheiten des Rindes in den letzten Jahren gilt. Seit Einführung der verpflichtenden Bekämpfung ab 2011 wird jedes neugeborene Kalb innerhalb der ersten sechs Lebensmonate im LUA auf BVD Virus untersucht. Die Untersuchungser- gebnisse werden in HI-Tier den dort erfassten Rin- dern und Beständen zugeordnet, zusammen mit den Methoden, mit denen sie erzielt wurden. Vo- raussetzung hierfür ist die Einsendung der Proben mit maschinenlesbaren Untersuchungsaufträgen, aus denen die Daten zum Einzeltier und Bestand automatisiert in die Laborsoftware eingelesen werden können. Lückenloser Lebenslauf: Rinder werden mit einer Ohr- marke gekennzeichnet, ihre Daten elektronisch erfasst. So ist jederzeit eine Übersicht zum Stand der BVD-Untersuchungen in den Betrieben und der Sanierung möglich – auch über die Kreisgrenzen hinweg. Das System verzeichnet die Zahl der dau- erhaft mit BVD-Virus infizierten, sogenannten PI- Rinder (persistent inifiziert) und die Tiere, die noch nicht untersucht wurden. Probleme und Erfol- ge bei der Sanierung können so erkannt und Maß- nahmen darauf ausgerichtet werden. Aber auch Landwirte und behandelnde Tierärz- te haben in eingeschränktem Maße die Möglich- keit, Tiergesundheitsdaten einzusehen und so für den Handel mit Tieren oder die Bestandsbetreu- ung wichtige Informationen zu erhalten. Tierseuchennachrichtensystem (TSN) Die Veterinärverwaltung nutzt auch das Tierseu- chennachrichtensystem (TSN) für melde- und an- zeigepflichtige Tierseuchen. Wird eine anzeige- pflichtige Tierseuche wie die Bovine Virusdiarrhoe in einem Betrieb nachgewiesen, so übermittelt die Kreisveterinärbehörde über dieses System elektro- 5 nisch den Fall an das Friedrich-Löffler-Institut, wo die Daten bundesweit in einer zentralen Tierseu- chendatenbank (ZTSDB) gesammelt und ausge- wertet werden.LUA führt regelmäßig Anwenderschulungen zu TSN und HIT durch, schlägt notwendige Änderun- gen in den länderübergreifenden Arbeitsgruppen vor und begleitet deren Umsetzung fachlich. Das System ermöglicht eine Kartendarstellung der geografischen Lage vorhandener und betrof- fener Betriebe und wird im Tierseuchenfall zur Planung und Dokumentation seuchenrechtlicher Maßnahmen genutzt. Damit können beispielswei- se notwendige Restriktionszonen ermittelt und dargestellt oder Berichte zur Seuchenlage erstellt werden, um die für betroffene Gebiete zuständige Behörden zügig zu informieren.Zur Sicherung der Datenqualität prüft das LUA zu- dem regelmäßig Meldungen und Gesundheitsda- ten in HIT auf ihre Plausibilität und veranlasst bei Auffälligkeiten entsprechende Prüfungen und Kor- rekturen. Dieses ist z. B. der Fall, wenn ein veren- detes Rind auf BSE untersucht wurde, der Tierhal- ter das Rind aber nicht als verendet gemeldet hat. Das LUA überprüft die Vollständigkeit der TSN- Seuchenmeldungen sowie die Daten für Untersu- chungsstatistiken und stellt diese für ganz Rhein- land-Pfalz zusammen. Verbraucherschutz-Informationssystem Die Kreisveterinärbehörden in Rheinland-Pfalz verwalten die unter ihrer Aufsicht stehenden Be- triebe wie Lebensmittel- und Tierhaltebetriebe mit einem weiteren System, dem Zentralen Ver- braucherschutz-Informationssystem (ZeVIS). Es handelt sich dabei um eine verwaltungsinterne Datenbank, auf die nur die jeweiligen Behörden Zugriff haben. ZeVIS ermöglicht den schnellen Überblick über den Gesundheitsstatus der einzel- nen Tiere und Bestände im Zuständigkeitsbereich. Mit den Daten können Probenanforderungen für die in bestimmten Intervallen anfallenden Un- tersuchungen auf anzeigepflichtige Tierseuchen geplant werden und das System erleichtert das Ausstellen von Gesundheitsbescheinigungen für einzelne Tiere und Bestände. Auch in ZeVIS werden die Untersuchungsergeb- nisse der Tierseuchendiagnostik eingestellt. Wäh- rend die Übertragung der Daten in die Datenbank des ZeVIS vollständig automatisiert erfolgt, müs- sen die Daten ins Hi-Tier durch die Tierärzte und Tierärztinnen des LUA übertragen werden. Regelmäßige Überprüfung Die Datenbanken müssen laufend gepflegt wer- den, um die Daten aktuell zu halten, Fehler zu korrigieren und um sie den wechselnden Frage- stellungen und Anforderungen anzupassen. Das 6 Mehr Lebensqualität für Schweine: Umstellung im Land lief glatt Mehr Platz, mehr Sicherheit, mehr Sauberkeit und mehr Schutz vor zu großer Wärme im Stall: Seit Anfang 2013 gelten für alle 1.465 landesweit ge- meldeten Tierhaltungen mit Schweinen höhe- re Anforderungen. Fazit nach einem Jahr: Die Um- stellung lief in Rheinland-Pfalz erfreulich glatt. Schweine sind gesellige Tiere, die sich in der ih- nen vertrauten Gruppe wohlfühlen. Aber sie brau- chen auch ein Mindestmaß an Bewegungsfreiheit. Für Sauen in der Gruppenhaltung ist jetzt deshalb ein Platzbedarf bei durchschnittlicher Gruppen- größe von 2,25 Quadratmetern je Sau einzuhal- ten. Empfohlen wird, die Buchten in verschiedene Bedürfnisbereiche (liegen, fressen, bewegen) auf- zuteilen. Werden sozial unverträgliche oder kranke Tiere vorübergehend einzeln untergebracht, muss so viel Platz vorhanden sein, dass sie ungehindert aufstehen, sich hinlegen und eine natürliche Kör- perhaltung einnehmen können. Schweine sind übrigens auch reinlicher, als land- läufig angenommen wird. Deshalb müssen sie jetzt zwingend einen trockenen Liegebereich ha- ben und dürfen nicht mehr als unvermeidbar mit Harn und Kot in Berührung kommen. Der Boden muss zudem rutschfest und trittsicher sein. Von Löchern, Spalten oder Aussparungen darf keine Verletzungsgefahr ausgehen. Und die Tiere müs- sen vor zu hohen Temperaturen im Stall geschützt werden, zum Beispiel durch die richtige Führung der Zuluft, schattengebende Bepflanzung so- wie gut isolierte Wände, Decken und Fenster. Im Hochsommer helfen außerdem Duschen oder vorgekühlte Zuluft. Auch die 163 sogenannten Altbetriebe, die vor dem 4. August 2006 genehmigt worden waren, hatten die ihnen gewährte Übergangsfrist genutzt und ihre Ställe rechtzeitig umgerüstet. Es ist da- von auszugehen, dass die rund 15.000 Zucht- und etwa 200.000 Mastschweine in Rheinland-Pfalz jetzt in Gruppenhaltungen leben. Seit dem 1. Januar 2013 stellt die Einzelhaltung von trächtigen Jungsauen oder Sauen nun einen Verstoß gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungs- verordnung dar. Veterinärverwaltungen und LUA hatten bereits seit dem Jahr 2006 konsequent da- rauf hingearbeitet, dass die Anforderungen in den Ställen fristgerecht umgesetzt werden. Denn be- reits frühzeitig war klar, dass gegen säumige Mit- gliedstaaten der Europäischen Union ein soge- nanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden kann, sollten Defizite festgestellt werden. Gesellig: Nach einer Gesetzesänderung müssen Haus- schweine seit 2013 in Gruppen gehalten werden. 7 Tierseuchenbekämpfung in Zahlen Im LUA diagnostizierte anzeigepflichtige Tierseuchen in Rheinland-Pfalz 2013 anzeigepflichtige TierseucheTierart Bovines Herpesvirus Typ 1-InfektionRind Bovine VirusdiarrhoeRind Koiherpesvirus- Infektionkarpfen- artige Fische Matrix Blut Ohrstanze Blut Tierkörper Untersuchungen Im LUA diagnostizierte meldepflichtige Tierkrankheiten in Rheinland-Pfalz 2013 Nachweise ProbenBeständeProbenBestände 92.0583.77666876 146.5134.34920267 3.3198002617 21 8 15 8 Nachweis vonMethode BHV-1-gE- AntikörperELISA BVD-Virus- AntigenELISA KHV-Genom PCR meldepflichtige Tierkrankheit Chlamydiose Listeriose* Maedi Tierart UntersuchungenNachweise ProbenBeständeProbenBestände Matrix PCR Listeria monocytogenesBakterien- kultur 13711ZiervögelTierkörper12611RindTierkörper605054SchafTierkörper412844PferdTierkörper3311SchafTierkörper18621Maedi-Visna-Vi- rus-AntikörperELISA 22351114Mycobacterium avium ssp. paratu- berculosisBakterien- kultur 145923931Mycobacterium avium ssp. paratu- berculosis-GenomPCR 1501031514Tierkörper66504536säurefeste Stäb- chen in NesternZiehl-Neel- sen-Färbung ZiegeTierkörper1111WildtiereTierkörper5311Mycobacterium avium ssp. paratu- berculosis-GenomPCR Tierkörper363411Tupfer/Exkrete13754Coxiella burnetii-GenomPCR SchafStaub21621SchweinKot/Staub872294Nutz- geflügelTierkörper644411Kot/Staub401108176HeimtierTierkörper13811Salmonella speciesBakterien- kultur BisonKot128241TaubeKot583311Tierkörper3221Kot24382RindKot443911SchweinTierköper221111Shiga- (Vero-) toxin bildende Escherichia coliELISA Rind Kot Paratuberkulose** Rind Reptilien Verotoxinbildende Escherichia coli** Chlamydophila speciesTierkörper gegebenenfalls erfolgter Mehrfachuntersuchungen sind Doppelnennungen von Tieren und Beständen möglich. Salmonellose* Methode Schaf Hinweis: Auf Grund der Untersuchung verschiedener Matrizes und der Anwendung verschiedener Untersuchungsmethoden sowie Q-Fieber* Nachweis von * hat als Zoonose Bedeutung für den Menschen ** hat als Zoonose potenziell Bedeutung für den Menschen Hinweis: Auf Grund der Untersuchung verschiedener Matrizes und der Anwendung verschiedener Untersuchungsmethoden sowie gegebe- nenfalls erfolgter Mehrfachuntersuchungen sind Doppelnennungen von Tieren und Beständen möglich. 8 9
In Zusammenarbeit der Lehrstühle Fabrikbetrieb und Produktionssysteme am IAF, Lehrstuhl für Konstruktionstechnik am IMK, Lehrstuhl für Technische Dynamik am IFME sowie Lehrstuhl Mechatronik am IMS gegründet auf einer Kooperation mit der L.E. mobile aus Leipzig koordiniert vom Lehrstuhl für Fabrikbetrieb und Produktionssysteme wird ein reines Elektromobil als straßentaugliches Fahrzeug und langfristig nutzbarer zugelassener Versuchsträger entwickelt.
Die geplanten Untersuchungen sollen durch Suspensionsversuche im Labormasstab die Frage klaeren, unter welchen Voraussetzungen chemische Desinfektionsmittel wie Formaldehyd, sauer und alkalische Praeparate sowie Kalk in unterschiedlichen Aufbereitungsformen zu einer Inaktivierung der Virusarten in Fluessigmist fuehren. Weiter wird das Verhalten der Viren in gelagertem, nicht desinfizierten Fluessigmist und auf Oberflaechen des Stalles nach erfolgter Desinfektion in die Untersuchungen mit einbezogen.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens 'Kolben-Zylinder-Dynamik' soll eine Softwareentwicklung zur Berechnung der Kolbensekundaerbewegung und des Kraft-Zeit-Verlaufs (Aufschlagimpulses) auf der Zylinderwand durchgefuehrt werden. Das Programm soll im Hinblick auf guenstige Rechenzeiten auf der Basis ebener Mehrkoerpersystem-Algorithmen (MKS) fuer die Kolbensekundaerbewegung unter Beruecksichtigung zweidimensionaler dynamischer Verformungen und reduzierter Hydrodynamik entwickelt werden. Darueberhinaus soll ein Loesungskonzept zur genaueren Berechnung des Aufschlagimpulses erarbeitet werden, das basierend auf der kommerziellen MKS-Software 'DADS' eine aufwendige, dreidimensionale, dynamische FEM-Verformungsrechnung und volle Hydrodynamikrechnung erlaubt. Das aufwendige Loesungskonzept wird herangezogen, um eine moeglichst exakte Simulation zu gewaehrleisten, aber auch um den Einfluss der getroffenen Vereinfachungen in der Aachener Programmentwicklung an Beispielen zu untersuchen. Dieses Loesungskonzept wird ueber die spezielle 'DADS'-Anwendung hinaus auch fuer weitere Programmsysteme mit vergleichbaren Leistungsmerkmalen verwendbar sein. Die notwendige Beruecksichtigung von Einflussgroessen wie Kolbenschaft- und Zylinderelastizitaet sowie Schmierfilmreaktionen an Kolbenschaft, Ringpaket und Kolbenbolzen erfolgt innerhalb der MKS-Systematik ueber Feder- und Daempfungselemente ('Fluid-Kontakt-Elemente'), deren Eigenschaften basierend auf den gegebenen physikalischen Gesetzmaessigkeiten ermittelt werden: Die Schmierfilmwirkungen auf der Grundlage der hydrodynamischen Schmierungstheorie und die Steifigkeit der Strukturen nach der linearen Elastizitaetstheorie mit Hilfe der Finite-Elemente-Methode (FEM).
Die Regelungen des Reiseverkehrs und Tierhandels sind aus zwei Gründen von großer Bedeutung für die Gesundheit von Mensch und Tier: Die Regelungen des Reiseverkehrs und Tierhandels sind aus zwei Gründen von großer Bedeutung für die Gesundheit von Mensch und Tier: Der Transport von Tieren, insbesondere über lange Strecken, kann zu besonderen Belastungen der Tiere führen. Aus Gründen des Tierschutzes sollten derartige Transporte daher soweit wie möglich vermieden werden, vor allem wenn die Transporte in das sogenannte EU-Ausland exportiert werden. Die nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften enthalten jedoch nicht die Möglichkeit für die Behörden, lange Tiertransporte grundsätzlich zu verbieten. Weiterlesen Der Transport von Tieren, insbesondere über lange Strecken, kann zu besonderen Belastungen der Tiere führen. Aus Gründen des Tierschutzes sollten derartige Transporte daher soweit wie möglich vermieden werden, vor allem wenn die Transporte in das sogenannte EU-Ausland exportiert werden. Die nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften enthalten jedoch nicht die Möglichkeit für die Behörden, lange Tiertransporte grundsätzlich zu verbieten. Weiterlesen Die Tollwut ist eine virusbedingte Infektionskrankheit. Empfänglich sind alle Säugetierarten und der Mensch. Eine Erkrankung an Tollwut führt in der Regel zum Tod, da die Möglichkeiten einer Behandlung beschränkt sind. Sowohl für den Mensch als auch für verschiedene Tierarten stehen wirksame Impfstoffe zur Verfügung, so dass eine vorbeugende Schutzimpfung gegen Tollwut möglich ist. Das Tollwutgeschehen in Mittel- und Westeuropa wird durch das Vorkommen der Tollwut beim Wild bestimmt. Die Rolle des Fuchses als Träger des Seuchengeschehens geht dabei auf Grund von Bekämpfungsprogrammen in den letzten Jahren zurück, die der Fledermaus nimmt dagegen tendenziell zu. In den letzten zehn Jahren hat sich die Tollwutsituation EU -weit entscheidend gebessert. Dies ist auf die Durchführung von Programmen zur oralen Impfung von Füchsen in Gebieten zurückzuführen, die seit den 1960iger Jahren von der Fuchstollwut betroffen waren. Deutschland ist im Ergebnis dieser Impfprogramme seit September 2008 tollwutfrei. Brandenburg gelang es sogar bereits 2001 den tollwutfreien Status zu erreichen. Einzelne Tollwutfälle bei Fledermäusen wurden jedoch weiterhin nachgewiesen. Seit 2004 ist die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr innerhalb der EU (ausgenommen Irland, Schweden, Malta und Vereinigtes Königreich) durch einheitliche Regelungen erleichtert worden. Zur Aufrechterhaltung der günstigen Tollwutsituation in der EU sind die Anforderungen bei Reisen in und Rückreisen aus Drittländern dagegen verschärft worden. Im privaten Reiseverkehr dürfen seit dem 27. Mai 2010 maximal fünf Heimtiere innergemeinschaftlich verbracht werden. Damit wurde die bestehende Drittlandregelung auf den innergemeinschaftlichen Reiseverkehr übertragen. Hunde und Katzen, die im privaten Reiseverkehr in andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mitgenommen werden, müssen Bei Reisen nach Finnland, Irland, Malta und das Vereinigte Königreich ist bei Hunden vor Reiseantritt zusätzlich eine tierärztliche Behandlung gegen den Parasiten Echinococcus mul-tilocularis durchführen zu lassen. Diese Behandlung ist ebenfalls im EU -Heimtierausweis nachzuweisen. Der EU -Heimtierausweis wird in der Tierarztpraxis ausgestellt. Dort können auch die weiteren Grundforderungen wie Kennzeichnung und Impfung oder eine zusätzliche Behandlung erledigt werden. Eine Impfung gegen Tollwut ist unter folgenden Voraussetzungen gültig: Eine Auffrischungsimpfung innerhalb der eingetragenen Gültigkeitsdauer ist unmittelbar gültig. Eine Wiederholungsimpfung, die nicht innerhalb der eingetragenen Gültigkeitsdauer der vorausgegangenen Impfung vorgenommen wird, ist als Erstimpfung anzusehen. Seit Juli 2011 ist für Hunde und Katzen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr ausschließlich die Kennzeichnung mittels Transponder zulässig. Eine vor Juli 2011 vorgenommene Tätowierung bleibt gültig. Für die Einreise von unter drei Monaten alten, nicht geimpften Welpen gibt es keine EU -einheitliche Regelung. Die Vorgaben müssen bei der Veterinärbehörde des jeweiligen Mitgliedsstaates erfragt werden. Bei Reisen in Nicht-EU-Länder sind die Vorschriften des jeweiligen Landes zu erfüllen. Zusätzlich ist zu beachten, dass bei der Rückreise aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union die gleichen Bestimmungen gelten, wie für das Reisen innerhalb der EU . Bei der Rückreise aus Nicht-EU-Ländern, die keinen mit der EU vergleichbaren günstigen Tollwutstatus haben, muss zusätzlich der Tollwutimpfschutz in einer Blutprobe nachgewiesen werden. Dieser Bluttest sollte unbedingt in Deutschland vor Antritt der Reise erfolgen. Nur dann entfällt eine dreimonatige Wartefrist vor der Wiedereinreise. Nähere Auskünfte erteilen Reiseorganisationen oder die Veterinärämter der Landkreise. Die Tollwut ist eine virusbedingte Infektionskrankheit. Empfänglich sind alle Säugetierarten und der Mensch. Eine Erkrankung an Tollwut führt in der Regel zum Tod, da die Möglichkeiten einer Behandlung beschränkt sind. Sowohl für den Mensch als auch für verschiedene Tierarten stehen wirksame Impfstoffe zur Verfügung, so dass eine vorbeugende Schutzimpfung gegen Tollwut möglich ist. Das Tollwutgeschehen in Mittel- und Westeuropa wird durch das Vorkommen der Tollwut beim Wild bestimmt. Die Rolle des Fuchses als Träger des Seuchengeschehens geht dabei auf Grund von Bekämpfungsprogrammen in den letzten Jahren zurück, die der Fledermaus nimmt dagegen tendenziell zu. In den letzten zehn Jahren hat sich die Tollwutsituation EU -weit entscheidend gebessert. Dies ist auf die Durchführung von Programmen zur oralen Impfung von Füchsen in Gebieten zurückzuführen, die seit den 1960iger Jahren von der Fuchstollwut betroffen waren. Deutschland ist im Ergebnis dieser Impfprogramme seit September 2008 tollwutfrei. Brandenburg gelang es sogar bereits 2001 den tollwutfreien Status zu erreichen. Einzelne Tollwutfälle bei Fledermäusen wurden jedoch weiterhin nachgewiesen. Seit 2004 ist die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr innerhalb der EU (ausgenommen Irland, Schweden, Malta und Vereinigtes Königreich) durch einheitliche Regelungen erleichtert worden. Zur Aufrechterhaltung der günstigen Tollwutsituation in der EU sind die Anforderungen bei Reisen in und Rückreisen aus Drittländern dagegen verschärft worden. Im privaten Reiseverkehr dürfen seit dem 27. Mai 2010 maximal fünf Heimtiere innergemeinschaftlich verbracht werden. Damit wurde die bestehende Drittlandregelung auf den innergemeinschaftlichen Reiseverkehr übertragen. Hunde und Katzen, die im privaten Reiseverkehr in andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mitgenommen werden, müssen Bei Reisen nach Finnland, Irland, Malta und das Vereinigte Königreich ist bei Hunden vor Reiseantritt zusätzlich eine tierärztliche Behandlung gegen den Parasiten Echinococcus mul-tilocularis durchführen zu lassen. Diese Behandlung ist ebenfalls im EU -Heimtierausweis nachzuweisen. Der EU -Heimtierausweis wird in der Tierarztpraxis ausgestellt. Dort können auch die weiteren Grundforderungen wie Kennzeichnung und Impfung oder eine zusätzliche Behandlung erledigt werden. Eine Impfung gegen Tollwut ist unter folgenden Voraussetzungen gültig: Eine Auffrischungsimpfung innerhalb der eingetragenen Gültigkeitsdauer ist unmittelbar gültig. Eine Wiederholungsimpfung, die nicht innerhalb der eingetragenen Gültigkeitsdauer der vorausgegangenen Impfung vorgenommen wird, ist als Erstimpfung anzusehen. Seit Juli 2011 ist für Hunde und Katzen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr ausschließlich die Kennzeichnung mittels Transponder zulässig. Eine vor Juli 2011 vorgenommene Tätowierung bleibt gültig. Für die Einreise von unter drei Monaten alten, nicht geimpften Welpen gibt es keine EU -einheitliche Regelung. Die Vorgaben müssen bei der Veterinärbehörde des jeweiligen Mitgliedsstaates erfragt werden. Bei Reisen in Nicht-EU-Länder sind die Vorschriften des jeweiligen Landes zu erfüllen. Zusätzlich ist zu beachten, dass bei der Rückreise aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union die gleichen Bestimmungen gelten, wie für das Reisen innerhalb der EU . Bei der Rückreise aus Nicht-EU-Ländern, die keinen mit der EU vergleichbaren günstigen Tollwutstatus haben, muss zusätzlich der Tollwutimpfschutz in einer Blutprobe nachgewiesen werden. Dieser Bluttest sollte unbedingt in Deutschland vor Antritt der Reise erfolgen. Nur dann entfällt eine dreimonatige Wartefrist vor der Wiedereinreise. Nähere Auskünfte erteilen Reiseorganisationen oder die Veterinärämter der Landkreise. Im Reiseverkehr gelten ab 1. Mai 2009 EU-weit neue Bestimmungen für die Mitnahme von Fleisch und Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse, wie Wurst und Käse, sowie anderen Erzeugnissen tierischer Herkunft bei der Einreise aus Drittländern in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Vorschriften sind notwendig, um die Einschleppung wirtschaftlichwirtschaftlich bedeutsamer Tierseuchen, wie Maul- und Klauenseuche, Schweinpest und anderer Tierkrankheiten, zu verhindern. Es wird dringend gebeten, Fleisch und Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse sowie anderen Erzeugnissen tierischer Herkunft aus Drittländern nicht mitzubringen. Neu ist, Die Einhaltung der Vorschriften wird bei der Einreise kontrolliert. Waren, die den Anforderungen nicht entsprechen, werden entschädigungslos eingezogen und unschädlich beseitigt. Reisende werden gebeten, die Hinweisschilder an den Eintrittsstellen in die Europäische Union und die Informationen der Personenbeförderungsunternehmen zu beachten. Im Reiseverkehr gelten ab 1. Mai 2009 EU-weit neue Bestimmungen für die Mitnahme von Fleisch und Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse, wie Wurst und Käse, sowie anderen Erzeugnissen tierischer Herkunft bei der Einreise aus Drittländern in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Vorschriften sind notwendig, um die Einschleppung wirtschaftlichwirtschaftlich bedeutsamer Tierseuchen, wie Maul- und Klauenseuche, Schweinpest und anderer Tierkrankheiten, zu verhindern. Es wird dringend gebeten, Fleisch und Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse sowie anderen Erzeugnissen tierischer Herkunft aus Drittländern nicht mitzubringen. Neu ist, Die Einhaltung der Vorschriften wird bei der Einreise kontrolliert. Waren, die den Anforderungen nicht entsprechen, werden entschädigungslos eingezogen und unschädlich beseitigt. Reisende werden gebeten, die Hinweisschilder an den Eintrittsstellen in die Europäische Union und die Informationen der Personenbeförderungsunternehmen zu beachten. Seit dem 29. Dezember 2014 gilt die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken. Für den Reiseverkehr mit Heimtieren wie Hunde, Katzen und Frettchen gelten zur Vermeidung von Tollwut strenge Restriktionen: Die oben genannte Verordnung gilt für Tiere, die in Begleitung des Besitzers oder einer anderen verantwortlichen Person reisen und nicht zum Verkauf oder als Geschenk gedacht sind. Für Reisende aus Drittländern (außer AD , CH , FO , GI , GL , IS , LI , MC , NO , SM und VA ), die von mehr als fünf Tieren begleitet werden, gelten die Bedingungen der gewerblichen Einfuhr. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) * und die Einreise oder Wiedereinreise aus gelisteten Drittländern** (günstige Tollwutsituation) nach Deutschland sind nachfolgende Bedingungen einzuhalten: Die Tiere müssen dauerhaft durch Mikrochip oder Tätowierung (nur noch bis Juli 2011 gültig) gekennzeichnet und gegen Tollwut schutzgeimpft sein. Die Erstimpfung muss mindestens 30 Tage alt sein und die Wiederholungsimpfung muss nach maximal 12 Monaten durchgeführt werden, wenn nicht vom Impfstoffhersteller eine andere Frist festgelegt ist und diese durch den Tierarzt im Heimtierausweis eingetragen wurde. Die Kennzeichnung muss vor oder mit der Impfung zusammen vorgenommen worden sein! Vor Ausreise in ein nicht gelistetes Drittland*** (ungünstige oder unbekannte Tollwutsituation) ist zusätzlich die Wirksamkeit der Tollwutschutzimpfung durch eine Titerbestimmung 30 Tage nach der Tollwutimpfung zu bestätigen, die durch eine Untersuchung einer Blutprobe in einem für diesen Zweck zugelassenen Labor vor der Ausreise aus der Europäischen Union (EU) beziehungsweise Deutschland erfolgen muss. Das positive Ergebnis der Titerbestimmung muss durch einen bevollmächtigten Tierarzt in den Heimtierpass bei aus Deutschland beziehungsweise aus der EU stammenden Tieren eingetragen werden. Eine Wartezeit nach der Tollwut-Titerbestimmung für Tiere aus Deutschland beziehungsweise der EU ist nicht erforderlich, wenn die Bestimmung vor der Ausreise erfolgt ist. Die Titerbestimmung ist einmalig durchzuführen, wenn regelmäßige Auffrischungsimpfungen erfolgen. Stammt das mitgeführte Tier nicht aus der EU beziehungsweise Deutschland sind folgende Bedingungen zu erfüllen: Weitere Informationen erhalten sie bei jedem Tierarzt, Veterinäramt oder jeder Grenzkontrollstelle beziehungsweise dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie der Bundestierärztekammer. *EU-Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakai, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern **Gelistete Drittländer: AC Ascension, AE Vereinigte Arabische Emirate, AG Antigua und Barbuda, AR Argentinien, AU Australien, AW Aruba, BA Bosnien und Herzegowina, BB Barbados, BH Bahrain, BY Belarus, BM Bermuda, BQ Bonaire und St. Eustatius und Saba, BY Belarus, CA Kanada, CL Chile, CW Curacao, FJ Fidschi, FK Falklandinseln, HK Hongkong; JM Jamaika, JP Japan, KN St. Kitts und Nevis, KY Kaimaninseln, LC St. Lucia, MK ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, MS Montserrat, MU Mauritius, MX Mexiko, MY Malaysia, NC Neukaledonien, NZ Neuseeland, PF Französisch - Polynesien, PM St. Pierre und Miquelon, SG Singapur, SH St. Helena, SX Sint MaartenTT Trinidad und Tobago, TW Taiwan, US Vereinigte Staaten von Amerika (AS,GU,MP,PR,VI), VC St. Vincent und die Grenadinen, VG Britische Jungferninseln, VU Vanuatu, WF Wallis und Futuna, AD Andorra, CH Schweiz, FO Färöer; GI Gibraltar, GL Grönland, IS Island, LI Liechtenstein, MC Monaco, NO Norwegen, SM San Marino, VA Vatikanstadt, ***Nicht gelistete Drittländer: alle nicht in ** genannten Länder Seit dem 29. Dezember 2014 gilt die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken. Für den Reiseverkehr mit Heimtieren wie Hunde, Katzen und Frettchen gelten zur Vermeidung von Tollwut strenge Restriktionen: Die oben genannte Verordnung gilt für Tiere, die in Begleitung des Besitzers oder einer anderen verantwortlichen Person reisen und nicht zum Verkauf oder als Geschenk gedacht sind. Für Reisende aus Drittländern (außer AD , CH , FO , GI , GL , IS , LI , MC , NO , SM und VA ), die von mehr als fünf Tieren begleitet werden, gelten die Bedingungen der gewerblichen Einfuhr. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) * und die Einreise oder Wiedereinreise aus gelisteten Drittländern** (günstige Tollwutsituation) nach Deutschland sind nachfolgende Bedingungen einzuhalten: Die Tiere müssen dauerhaft durch Mikrochip oder Tätowierung (nur noch bis Juli 2011 gültig) gekennzeichnet und gegen Tollwut schutzgeimpft sein. Die Erstimpfung muss mindestens 30 Tage alt sein und die Wiederholungsimpfung muss nach maximal 12 Monaten durchgeführt werden, wenn nicht vom Impfstoffhersteller eine andere Frist festgelegt ist und diese durch den Tierarzt im Heimtierausweis eingetragen wurde. Die Kennzeichnung muss vor oder mit der Impfung zusammen vorgenommen worden sein! Vor Ausreise in ein nicht gelistetes Drittland*** (ungünstige oder unbekannte Tollwutsituation) ist zusätzlich die Wirksamkeit der Tollwutschutzimpfung durch eine Titerbestimmung 30 Tage nach der Tollwutimpfung zu bestätigen, die durch eine Untersuchung einer Blutprobe in einem für diesen Zweck zugelassenen Labor vor der Ausreise aus der Europäischen Union (EU) beziehungsweise Deutschland erfolgen muss. Das positive Ergebnis der Titerbestimmung muss durch einen bevollmächtigten Tierarzt in den Heimtierpass bei aus Deutschland beziehungsweise aus der EU stammenden Tieren eingetragen werden. Eine Wartezeit nach der Tollwut-Titerbestimmung für Tiere aus Deutschland beziehungsweise der EU ist nicht erforderlich, wenn die Bestimmung vor der Ausreise erfolgt ist. Die Titerbestimmung ist einmalig durchzuführen, wenn regelmäßige Auffrischungsimpfungen erfolgen. Stammt das mitgeführte Tier nicht aus der EU beziehungsweise Deutschland sind folgende Bedingungen zu erfüllen: Weitere Informationen erhalten sie bei jedem Tierarzt, Veterinäramt oder jeder Grenzkontrollstelle beziehungsweise dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie der Bundestierärztekammer. *EU-Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakai, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern **Gelistete Drittländer: AC Ascension, AE Vereinigte Arabische Emirate, AG Antigua und Barbuda, AR Argentinien, AU Australien, AW Aruba, BA Bosnien und Herzegowina, BB Barbados, BH Bahrain, BY Belarus, BM Bermuda, BQ Bonaire und St. Eustatius und Saba, BY Belarus, CA Kanada, CL Chile, CW Curacao, FJ Fidschi, FK Falklandinseln, HK Hongkong; JM Jamaika, JP Japan, KN St. Kitts und Nevis, KY Kaimaninseln, LC St. Lucia, MK ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, MS Montserrat, MU Mauritius, MX Mexiko, MY Malaysia, NC Neukaledonien, NZ Neuseeland, PF Französisch - Polynesien, PM St. Pierre und Miquelon, SG Singapur, SH St. Helena, SX Sint MaartenTT Trinidad und Tobago, TW Taiwan, US Vereinigte Staaten von Amerika (AS,GU,MP,PR,VI), VC St. Vincent und die Grenadinen, VG Britische Jungferninseln, VU Vanuatu, WF Wallis und Futuna, AD Andorra, CH Schweiz, FO Färöer; GI Gibraltar, GL Grönland, IS Island, LI Liechtenstein, MC Monaco, NO Norwegen, SM San Marino, VA Vatikanstadt, ***Nicht gelistete Drittländer: alle nicht in ** genannten Länder (Stand August 2010) Auf Grund der Aviären Influenza ("Vogelgrippe") gelten derzeit verschärfte Bestimmungen zur Einfuhr von Vögeln Wenn Sie aus Drittländern im Reiseverkehr oder bei Wohnsitzverlegung bis zu fünf Heimvögel (andere Vögel als Geflügel, die nicht zur Abgabe oder Veräußerung bestimmt sind) mitbringen wollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Ausgenommen von diesen Regelungen sind nur Heimvögel, die von ihrem Besitzer aus Andorra, den Färöer Inseln, Grönland, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und der Vatikanstadt mitgeführt werden. Zusätzlich ist, wenn Sie aus dem Ausland im Reiseverkehr oder bei Wohnsitzverlegung Papageien oder Sittiche mitbringen wollen, eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung mitzuführen. Diese Bescheinigung muss von einem amtlichen Veterinär des Herkunftsortes des Vogels oder der Vögel ausgestellt werden und darf nicht älter als 10 Tage bei Grenzübertritt sein. Es ist zu bescheinigen, dass die Tiere gesund sind und im Herkunftsbestand während der letzten 30 Tage keine auf Papageien und Sittiche übertragbare Krankheiten amtlich zur Kenntnis gelangt sind. Die Gesundheitsbescheinigungen sind im Original und in deutscher Sprache oder mit einer amtlich beglaubigten deutschen Übersetzung vorzulegen. Fehlen diese Bescheinigungen oder werden sie nicht in deutscher Sprache vorgelegt, können die Tiere nicht eingeführt werden. Sie werden zurückgesandt oder müssen für mindestens 30 Tage in Quarantäne, in der Untersuchungen auf Aviäre Influenza, Newcastle Disease und im Bedarf auf Psittakose durchgeführt werden müssen. Die anfallenden Kosten für Quarantäne, Untersuchungen und eventuelle notwendige Behandlungen hat der Einführer zu tragen. Der Transport der Vögel hat in artgerechten Käfigen zu erfolgen. Aufgrund dieser verschärften Bedingungen wird angeraten, rechtzeitig vor der Einfuhr von Heimvögeln Kontakt mit der Grenzkontrollstelle am Ort der Einreise aufzunehmen. Die Vorschriften anderer Rechtsgebiete (Zoll, Devisen und Artenschutz) sind darüber hinaus zu beachten. (Stand August 2010) Auf Grund der Aviären Influenza ("Vogelgrippe") gelten derzeit verschärfte Bestimmungen zur Einfuhr von Vögeln Wenn Sie aus Drittländern im Reiseverkehr oder bei Wohnsitzverlegung bis zu fünf Heimvögel (andere Vögel als Geflügel, die nicht zur Abgabe oder Veräußerung bestimmt sind) mitbringen wollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Ausgenommen von diesen Regelungen sind nur Heimvögel, die von ihrem Besitzer aus Andorra, den Färöer Inseln, Grönland, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und der Vatikanstadt mitgeführt werden. Zusätzlich ist, wenn Sie aus dem Ausland im Reiseverkehr oder bei Wohnsitzverlegung Papageien oder Sittiche mitbringen wollen, eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung mitzuführen. Diese Bescheinigung muss von einem amtlichen Veterinär des Herkunftsortes des Vogels oder der Vögel ausgestellt werden und darf nicht älter als 10 Tage bei Grenzübertritt sein. Es ist zu bescheinigen, dass die Tiere gesund sind und im Herkunftsbestand während der letzten 30 Tage keine auf Papageien und Sittiche übertragbare Krankheiten amtlich zur Kenntnis gelangt sind. Die Gesundheitsbescheinigungen sind im Original und in deutscher Sprache oder mit einer amtlich beglaubigten deutschen Übersetzung vorzulegen. Fehlen diese Bescheinigungen oder werden sie nicht in deutscher Sprache vorgelegt, können die Tiere nicht eingeführt werden. Sie werden zurückgesandt oder müssen für mindestens 30 Tage in Quarantäne, in der Untersuchungen auf Aviäre Influenza, Newcastle Disease und im Bedarf auf Psittakose durchgeführt werden müssen. Die anfallenden Kosten für Quarantäne, Untersuchungen und eventuelle notwendige Behandlungen hat der Einführer zu tragen. Der Transport der Vögel hat in artgerechten Käfigen zu erfolgen. Aufgrund dieser verschärften Bedingungen wird angeraten, rechtzeitig vor der Einfuhr von Heimvögeln Kontakt mit der Grenzkontrollstelle am Ort der Einreise aufzunehmen. Die Vorschriften anderer Rechtsgebiete (Zoll, Devisen und Artenschutz) sind darüber hinaus zu beachten. Beim gewerblichen Handel mit Heimtieren sind je nach Reiseziel unterschiedliche tierseuchenrechtliche Anforderungen zu erfüllen. In der Regel sind amtstierärztliche Zeugnisse notwendig. Diese können nur bei Vorliegen aller Unterlagen und Untersuchungen ausgestellt werden. Für den gewerblichen Handel ist eine tierschutzrechtliche Zulassung notwendig. Außerdem benötigen Transporteure eine Zulassung für den Transport von Tieren. Hierfür werden unter anderem geeignete Fahrzeuge, Transportmittel und eine ausreichende Sachkunde vorausgesetzt. Wer Nutztiere über die Grenzen Deutschlands hinaus transportiert, benötigt hierfür ein amtstierärztliches Zeugnis, welches die individuellen Anforderungen des Ziellandes berücksichtigt. Die Ausstellung dieses Zeugnisses muss vor Beginn des Transports beim Veterinäramt angemeldet werden. Grundsätzlich gilt: Wer Tiere gewerbsmäßig transportiert, benötigt Die Anforderungen der Viehverkehrsverordnung müssen beachtet werden. Bei Transporten außerhalb Deutschlands ist die tierschutzrechtliche Zulassung nach EU-Recht notwendig. Zudem ist eine Registrierung nach Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung erforderlich. Beim gewerblichen Handel mit Heimtieren sind je nach Reiseziel unterschiedliche tierseuchenrechtliche Anforderungen zu erfüllen. In der Regel sind amtstierärztliche Zeugnisse notwendig. Diese können nur bei Vorliegen aller Unterlagen und Untersuchungen ausgestellt werden. Für den gewerblichen Handel ist eine tierschutzrechtliche Zulassung notwendig. Außerdem benötigen Transporteure eine Zulassung für den Transport von Tieren. Hierfür werden unter anderem geeignete Fahrzeuge, Transportmittel und eine ausreichende Sachkunde vorausgesetzt. Wer Nutztiere über die Grenzen Deutschlands hinaus transportiert, benötigt hierfür ein amtstierärztliches Zeugnis, welches die individuellen Anforderungen des Ziellandes berücksichtigt. Die Ausstellung dieses Zeugnisses muss vor Beginn des Transports beim Veterinäramt angemeldet werden. Grundsätzlich gilt: Wer Tiere gewerbsmäßig transportiert, benötigt Die Anforderungen der Viehverkehrsverordnung müssen beachtet werden. Bei Transporten außerhalb Deutschlands ist die tierschutzrechtliche Zulassung nach EU-Recht notwendig. Zudem ist eine Registrierung nach Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung erforderlich.
Tierische Nebenprodukte sind sämtliche vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind oder aus kommerziellen Gründen vom Unternehmer von der Lebensmittelkette ausgeschlossen wurden und für andere Zwecke als zum menschlichen Verzehr verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise Tierische Nebenprodukte können unabhängig davon, wo sie anfallen, ein mögliches Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt darstellen. Zudem können durch tierische Nebenprodukte Tierseuchen, wie zum Beispiel die Maul- und Klauenseuche oder die Schweinepest, ausgelöst werden. Um dieses Risiko zu begrenzen, müssen tierische Nebenprodukte so verwertet oder beseitigt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Die tierischen Nebenprodukte werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt. Die Zuordnung zu einer Risikokategorie bestimmt die jeweils zulässige Verwendung beziehungsweise Beseitigung. Tierische Nebenprodukte sind sämtliche vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind oder aus kommerziellen Gründen vom Unternehmer von der Lebensmittelkette ausgeschlossen wurden und für andere Zwecke als zum menschlichen Verzehr verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise Tierische Nebenprodukte können unabhängig davon, wo sie anfallen, ein mögliches Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt darstellen. Zudem können durch tierische Nebenprodukte Tierseuchen, wie zum Beispiel die Maul- und Klauenseuche oder die Schweinepest, ausgelöst werden. Um dieses Risiko zu begrenzen, müssen tierische Nebenprodukte so verwertet oder beseitigt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Die tierischen Nebenprodukte werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt. Die Zuordnung zu einer Risikokategorie bestimmt die jeweils zulässige Verwendung beziehungsweise Beseitigung. Zu den Materialien mit dem höchsten Risiko zählen zum Beispiel Material der Kategorie 1 ist durch Verbrennung oder Mitverbrennung unschädlich zu beseitigen. Die Verbrennung oder Mitverbrennung dieser Materialien kann mit oder ohne Vorbehandlung erfolgen. Zu den Materialien mit dem höchsten Risiko zählen zum Beispiel Material der Kategorie 1 ist durch Verbrennung oder Mitverbrennung unschädlich zu beseitigen. Die Verbrennung oder Mitverbrennung dieser Materialien kann mit oder ohne Vorbehandlung erfolgen. Zu dieser Kategorie zählen unter anderem: Material der Kategorie 2 kann verbrannt, teilweise in Biogas- oder Kompostierungsanlagen eingesetzt oder zur Herstellung von organischen Düngemitteln verwendet werden. Zu dieser Kategorie zählen unter anderem: Material der Kategorie 2 kann verbrannt, teilweise in Biogas- oder Kompostierungsanlagen eingesetzt oder zur Herstellung von organischen Düngemitteln verwendet werden. Zur Kategorie 3 zählen zum Beispiel: Material der Kategorie 3 kann wie Kategorie 1- oder 2-Material beseitigt oder verwendet werden und zusätzlich zur Herstellung von Futtermittelausgangsstoffen für Nutztiere oder Futtermitteln für Heimtiere verwendet werden. Zur Kategorie 3 zählen zum Beispiel: Material der Kategorie 3 kann wie Kategorie 1- oder 2-Material beseitigt oder verwendet werden und zusätzlich zur Herstellung von Futtermittelausgangsstoffen für Nutztiere oder Futtermitteln für Heimtiere verwendet werden. Sämtliche Unternehmer, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten durchführen, müssen dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zum Zwecke einer behördlichen Registrierung anzeigen. Die Anzeige hat beim örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittel-überwachungsamt zu erfolgen. Für die Anzeige sollte das Formular „Antrag Registrierung TNP Betriebsarten“ (siehe Downloads) genutzt werden. Bestimmte Tätigkeiten beziehungsweise Betriebe (wie zum Beispiel Verarbeitungsbetriebe, Biogasanlagen, Zwischenbehandlungsbetriebe oder Heimtierfutterhersteller) bedürfen einer Zulassung. Die Zulassung ist gesondert zu beantragen. Nähere Hinweise zum Antragsverfahren erteilen die jeweils örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsämter. Für Material der Kategorie 1 sowie für bestimmte Materialien der Kategorie 2 besteht eine Pflicht zur Beseitigung. Die Pflicht zur Beseitigung dieser tierischen Nebenprodukte obliegt in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Beseitigungspflicht ist in Brandenburg auf das Unternehmen SecAnim GmbH, An der Landwehr, 17139 Malchin übertragen worden. Tierkörper von verendeten oder getöteten Tieren sind vom Tierhalter diesem Unternehmen zu überlassen. Für die Anmeldung zur Abholung können folgende Kontaktdaten genutzt werden: SecAnim GmbH Niederlassung Bresinchen Neuzeller Straße 29 03172 Guben +49 3561 6846-11 oder -12 +49 3561 6846-20 E-Mail: tierannahme.bresinchen@secanim.de Seit kurzem bietet die SecAnim auch die Möglichkeit einer Anmeldung über die SecAnim-Plus-APP an. Bei Rückfragen zur Nutzung dieser App wenden Sie sich bitte direkt an die Niederlassung der SecAnim GmbH in Bresinchen. Für die Abholung, Sammlung und Verarbeitung von toten Tieren und tierischen Nebenprodukten werden kostendeckende Entgelte erhoben. Für die Beseitigung von landwirtschaftlichen Nutztieren hat der Besitzer gemäß den Vorgaben in Paragraph 5 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) lediglich 60 Prozent der anfallenden Kosten zu tragen. Die übrigen Kosten werden jeweils hälftig durch die Landkreise und kreisfreien Städte sowie durch das Land Brandenburg getragen. Sämtliche Unternehmer, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten durchführen, müssen dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zum Zwecke einer behördlichen Registrierung anzeigen. Die Anzeige hat beim örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittel-überwachungsamt zu erfolgen. Für die Anzeige sollte das Formular „Antrag Registrierung TNP Betriebsarten“ (siehe Downloads) genutzt werden. Bestimmte Tätigkeiten beziehungsweise Betriebe (wie zum Beispiel Verarbeitungsbetriebe, Biogasanlagen, Zwischenbehandlungsbetriebe oder Heimtierfutterhersteller) bedürfen einer Zulassung. Die Zulassung ist gesondert zu beantragen. Nähere Hinweise zum Antragsverfahren erteilen die jeweils örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsämter. Für Material der Kategorie 1 sowie für bestimmte Materialien der Kategorie 2 besteht eine Pflicht zur Beseitigung. Die Pflicht zur Beseitigung dieser tierischen Nebenprodukte obliegt in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Beseitigungspflicht ist in Brandenburg auf das Unternehmen SecAnim GmbH, An der Landwehr, 17139 Malchin übertragen worden. Tierkörper von verendeten oder getöteten Tieren sind vom Tierhalter diesem Unternehmen zu überlassen. Für die Anmeldung zur Abholung können folgende Kontaktdaten genutzt werden: SecAnim GmbH Niederlassung Bresinchen Neuzeller Straße 29 03172 Guben +49 3561 6846-11 oder -12 +49 3561 6846-20 E-Mail: tierannahme.bresinchen@secanim.de Seit kurzem bietet die SecAnim auch die Möglichkeit einer Anmeldung über die SecAnim-Plus-APP an. Bei Rückfragen zur Nutzung dieser App wenden Sie sich bitte direkt an die Niederlassung der SecAnim GmbH in Bresinchen. Für die Abholung, Sammlung und Verarbeitung von toten Tieren und tierischen Nebenprodukten werden kostendeckende Entgelte erhoben. Für die Beseitigung von landwirtschaftlichen Nutztieren hat der Besitzer gemäß den Vorgaben in Paragraph 5 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) lediglich 60 Prozent der anfallenden Kosten zu tragen. Die übrigen Kosten werden jeweils hälftig durch die Landkreise und kreisfreien Städte sowie durch das Land Brandenburg getragen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 3 |
| Land | 3 |
| Weitere | 9 |
| Wissenschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 3 |
| Text | 12 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 12 |
| Offen | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 15 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Dokument | 5 |
| Keine | 5 |
| Webseite | 8 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 3 |
| Lebewesen und Lebensräume | 13 |
| Luft | 4 |
| Mensch und Umwelt | 15 |
| Wasser | 4 |
| Weitere | 14 |