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Bauleitplanung: Amt Scharmützelsee

Amt Scharmützelsee - Bauleitplanung Navigation überspringen und zum Inhaltsbereichzur Unternavigation Information zur GrundsteuerreformWeltgästeführertag 2025 | 22. Februar 2025KINDERFLOHMARKT im Abenteuerland | TAG DER OFFENEN TÜR IN KITA UND HORTTierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche bei Klauentieren vom 11.01.2025Staatliche Anerkennung der Gemeinde Wendisch Rietz als Erholungsort gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz vom 30. April 2019Information zur GrundsteuerreformWeltgästeführertag 2025 | 22. Februar 2025KINDERFLOHMARKT im Abenteuerland | TAG DER OFFENEN TÜR IN KITA UND HORTTierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche bei Klauentieren vom 11.01.2025Staatliche Anerkennung der Gemeinde Wendisch Rietz als Erholungsort gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz vom 30. April 2019 1. Start 2. Bauleitplanung Bauleitplanung Flächennutzungs- und Bebauungspläne der amtsangehörigen Gemeinden Gemeinde Bad Saarow Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Saarow FNP Bad Saarow Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Saarow mit Ortsteil Petersdorf, Begründung zum FNP BS mit Ortsteilen 1. - 10. Änderung FNP Bad Saarow 1.-10. Änd. Vorhaben- und Erschließungsplan "Golf & Yacht" Teil 1 V+E-Plan Golf u Yacht_oben Teil 2 V+E-Plan Golf u Yacht_unten 1. Änderung V+E-Plan Golf u Yacht_1. Änd. 2. Änderung V+E-Plan Golf u Yacht_2. Änd. 3. Änderung VEP "Golf und Yacht" 4. Änderung VEP "Golf und Yacht" Vorhaben- und Erschließungsplan 015 "Seniorenwohnanlage-Hubertus" V+E-Plan Seniorenwohnanlage-Hubertus Bebauungsplan Nr. 004 "Zentraler Kurpark" BPlan 004 Zentraler Kurpark 15. Änderung B-Plan Nr. 004 "Zentraler Kurpark" 16. Änderung B-Plan Nr. 004 "Zentraler Kurpark" 17. Änderung B-Plan Nr. 004 "Zentraler Kurpark" 20. Änderung B-Plan Nr. 004 "Zentraler Kurpark" 21. Änderung B-Plan Nr. 004 "Zentraler Kurpark" 22. Änderung B-Plan Nr. 004 "Zentraler Kurpark" Bebauungsplan Nr. 006 "Am Weinberg" BPlan 006 Am Weinberg Begründung 1. Änderung BPlan 006 Am Weinberg_1. Änd. Bebauungsplan Nr. 007 "Zentrum" BPlan 007 Zentrum 1. Änderung BPlan 007 Zentrum_1. Änd. 2. Änderung B-Plan Nr. 007 "Zentrum" Anlage zum BPlan: Gestaltungssatzung Bad Saarow-Pieskow "Zentrum" 3. Änderung B-Plan Nr. 007 " Zentrum" Bebauungsplan Nr. 009 "Saarow-Strand" B-Plan Nr. 009 Saarow Strand-Plan B-Plan Nr. 009 Saarow Strand-Begründung 4. Änderung B-Plan Nr. 009 Saarow Strand-Plan 4. Änderung B-Plan Nr. 009 Saarow Strand-Begründung 5. Änderung B-Plan Nr. 009 Saarow Strand-Plan 5. Änderung B-Plan Nr. 009 Saarow Strand-Begründung Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 13 "Seehotel Esplanade" Bad Saarow Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 13 "Seehotel Esplanade" Bad Saarow Bebauungsplan Nr. 028 "An den Rehwiesen" BPlan 028 An den Rehwiesen Begründung B-Plan Nr. 028 An den Rehwiesen Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 028 An den Rehwiesen 1. Änderung BPlan 028 An den Rehwiesen_1. Änd. Bebauungsplan Nr. 029 "Wohngebiet Diensdorfer Chaussee" Bebauungsplan Nr. 29 "Wohngebiet Diensdorfer Chaussee" BPlan 029 Wohngebiet Diensdorfer Chaussee 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 031 "Waldweg" BPlan 031 Waldweg Bebauungsplan Nr. 037 "Friedrich-Engels-Damm" BPlan 037 F-E-Damm Bebauungsplan Nr. 038 "Schlosshotel Pieskow" BPlan 038 Schlosshotel Pieskow Bebauungsplan Nr. 042 "Wohnpark Geschwister Scholl" BPlan 042 Wohnpark Geschwister Scholl 1. Änderung B-Plan Nr. 42 "Wohnpark Geschwister Scholl" Bebauungsplan Nr. 043 "Ferienpark Theresienhof" Bebauungsplan Nr. 43 "Ferienpark Theresienhof" 1. Änderung B-Plan Nr. 43 "Ferienpark Theresienhof" 2. Änderung B-Plan Nr. 43 "Ferienpark Theresienhof" Bebauungsplan Nr. 044 "Amselweg" BPlan 044 Amselweg Bebauungsplan Nr. 045 "Saarow Mitte" B-Plan Nr. 45 "Saarow-Mitte" 1. Änderung B-Plan Nr. 45 "Saarow Mitte" 2. Änderung B-Plan Nr 45 "Saarow Mitte" 4. Änderung B-Plan Nr. 045 "Saarow Mitte" 5. Änderung BPlan 045 Saarow Mitte_5. Änd. Bebauungsplan Nr. 047 "Alte Eichen Bebauungsplan Nr. 047 "Alte Eichen" Bebauungsplan Nr. 048 "Friedrich-Engels-Damm 89" BPlan 048 F-E-Damm 89 Bebauungsplan Nr. 049 "Meckerndorfer Weg" BPlan 049 Meckerndorfer Weg Bebauungsplan Nr. 051 "Bauhof Bad Saarow" BPlan 051 Bauhof Bad Saarow BPlan 051 Bauhof Bad Saarow 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 053 "Wohngebiet Meckerndorfer Weg Nr. 11" VB-Plan Nr. 53 "Wohngebiet Meckerndorfer Weg Nr. 11" Bebauungsplan Nr. 055 "Märkischer Garten" BPlan 055 Märkischer Garten Bebauungsplan Nr. 56/1 "GUS Pieskow Teilfläche 1" Bebauungsplan Nr. 56/1 "GUS Pieskow Teilfläche 1" Bebauungsplan Nr. 056/1 "GUS Pieskow Teilfläche 1" 1. Änderung BPlan 056/1 GUS Pieskow 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 056/2 "GUS Pieskow Teilfläche 2" einschl. 2. Änd. des Bebauungsplans Nr. 056/1 "GUS Pieskow Teilfläche 1" BPlan 056/2 GUS Pieskow Bebauungsplan Nr. 056/3 "GUS Pieskow Teilfläche 3" BPlan 056/3 GUS Pieskow Bebauungsplan Nr. 056/4 "GUS Pieskow Teilfläche 4" BPlan 056/4 GUS Pieskow Bebauungsplan Nr. 058 "Hermann-Duncker-Straße" BPlan 058 Hermann-Duncker-Str. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 058 "Hermann-Duncker-Straße" 1. Änderung BPlan Nr. 058 Bebauungsplan Nr. 59 "Spiritual Care Center" Bebauungsplan Nr. 59 "Spiritual Care Center" Bebauungsplan Nr. 060 "Silberberger Straße" BPlan 060 Silberberger Straße Bebauungsplan Nr. 063 "Kurzentrum II" Bebauungsplan Nr. 063 "Kurzentrum II" Bebauungsplan Nr. 063 "Kurzentrum II" 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 064 "Erholungskomplex Weinberge" der Gemeinde Bad Saarow Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 064 "Erholungskomplex Weinberge" der Gemeinde Bad Saarow Bebauungsplan Nr. 065 "Gewerbegebiet Pieskower Straße" BPlan 065 Gewerbegebiet Pieskower Straße Bebauungsplan Nr. 067 "Amselweg II" BPlan 067 Amselweg II Bebauungsplan Nr. 072 "Hubertusweg II" Planzeichnung Begründung Umweltbericht mit integriertem Artenschutzfachbeitrag Ergänzungssatzung zur Abrundung der Grenzen "Reichenwalder Straße" Flur 6, Flurstücke 29, 35, 36 Ergänzungssatzung zur Abrundung der Grenzen Begründung Ergänzungssatzung "Reichenwalder Straße" Ergänzungssatzung "Reichenwalder Straße" Begründung Ergänzungssatzung "Reichenwalder Straße II" Ergänzungssatzung "Reichenwalder Straße II" Begründung "Reichenwalder Straße II" Ortsteil Petersdorf Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Saarow, Ortsteil Petersdorf FNP Petersdorf Bebauungsplan Büdnerweg B-Plan "Büdnerweg" Bebauungsplan "Dorfstraße 13" B-Plan "Dorfstraße 13" Petersdorf Ortsteil Neu Golm Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Saarow, Ortsteil Neu Golm FNP Neu Golm Ergänzungssatzung "Bergstraße" Bad Saarow OT Neu Golm Begründung Ergänzungssatzung "Bergstraße" Bad Saarow OT Neu Golm Gemeinde Diensdorf-Radlow Flächennutzungsplan der Gemeinde Diensdorf-Radlow FNP Diensdorf-Radlow FNP 1. und 2. Änderung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Radlow K + E Satzung Radlow K + E Satzung Radlow_1. Änderung K + E Satzung Radlow_ 2. Änderung Bebauungsplan "Waldweg" BPlan Waldweg Bebauungsplan Nr. 010 "Sport- und Freizeitanlage am See" BPlan 10 Sport- und Freizeitanlage am See BPlan 10 Sport- und Freizeitanlage 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 12 "Am Wiesenweg" BPlan 12 Am Wiesenweg Bebauungsplan Nr. 13 "Eichenweg" BPlan 13 Eichenweg Bebauungsplan "Wohngebiet Hauptstraße-Fischerhütte" nach § 13a BauGB B-Plan "Wohngebiet Hauptstraße-Fischerhütte" gemäß § 13a BauGB Bebauungsplan "Wohngebiet Hauptstraße-Fischerhütte" nach § 13b BauGB B-Plan "Wohngebiet Hauptstraße-Fischerhütte" gemäß § 13b BauGB Gemeinde Langewahl Flächennutzungsplan der Gemeinde Langewahl FNP Langewahl Bebauungsplan "Am Luch" B-Plan "Am Luch" BPlan Am Luch_2. Änd. Bebauungsplan "Streitberger Straße" der Gemeinde Langewahl Bebauungsplan "Streitberger Straße" Gemeinde Reichenwalde Ortsteil Dahmsdorf Flächennutzungsplan der Gemeinde Reichenwalde, Ortsteil Dahmsdorf FNP RW Dahmsdorf FNP RW Dahmsdorf 1. Änderung Klarstellungssatzung "Dahmsdorf Waldrandsiedlung" Klarstellungssatzung DD Waldrandsiedlung Klarstellungssatzung "Dahmsdorf Süd" Klarstellungssatzung DD Süd Bebauungsplan Nr. 08 "Pension am Zeltplatz Dahmsdorf" VEB Nr. 8 Pension am Zeltplatz Bebauungsplan "Wohngebiet Am Waldrand Dahmsdorf" VEB Am Waldrand Dahmsdorf Ortsteil Kolpin Flächennutzungsplan der Gemeinde Reichenwalde, OT Kolpin FNP RW OT Kolpin FNP RW OT Kolpin 1. Änderung FNP RW OT Kolpin 2. Änderung FNP RW OT Kolpin 3. Änderung Satzung zur Festlegung der Grenzen im Zusammenhang bebauter Ortsteile, Kolpin (Innenbereichssatzung/ Abrundungssatzung Kolpin) Abrundungssatzung Kolpin Abrundungssatzung Kolpin 1. Änderung Bebauungsplan "Alter Kiesweg" BPlan Alter Kiesweg Bebauungsplan Nr. 03 "Altes Seehaus" BPlan 03 Altes Seehaus Bebauungsplan Nr. 01 "Erweiterung Gewerbegebiet Friki Storkow" VEB Nr. 1 Erweiterung Friki Storkow Ergänzungssatzung "Am Forstland" der Gemeinde Reichenwalde OT Kolpin Planzeichnung Ortsteil Reichenwalde Flächennutzungsplan der Gemeinde Reichenwalde Flächennutzungsplan der Gemeinde Reichenwalde Satzung zur Festlegung der Grenzen im Zusammenhang bebauter Ortsteile, Reichenwalde (Innenbereichssatzung/ Abrundungssatzung der Gemeinde Reichenwalde) Abrundungssatzung RW Vorhaben- und Erschließungsplan "Waldrandsiedlung am Mühlenberg" V+ E Plan Waldrandsiedlung 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 04 "Saarower Straße" BPlan 04 Saarower Straße Bebauungsplan Nr. 6 "Technologiezentrum" FNP Technologiezentrum FNP Nr. 6 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 07 "Wochenendhausgebiet Silberberger Straße" B-Plan Nr. 07 "Wochenendhausgebiet Silberberger Straße" Gemeinde Wendisch Rietz Flächennutzungsplan der Gemeinde Wendisch Rietz FNP Wendisch Rietz FNP 1.Änderung FNP 2. Änderung FNP 3. Änderung FNP 3 A. Änderung FNP 4. Änderung Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "Am Scharmützeleck Wendisch Rietz" Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "Am Schamützeleck Wendisch Rietz" Entwicklungssatzung Wendisch Rietz / Ausbau Flur 7 Entwicklungssatzung WR Flur 7 Satzung zur Festlegung der Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Wendisch Rietz / Siedlung (Abrundungssatzung) (Teil A) Abrundungssatzung Teil A (Teil B) Abrundungssatzung Teil B Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 09 "Therapieklinik Am großen Glubigsee" VEP 09 Therapieklinik Am Großen Glubigsee VEP 09 Therapieklinik Am Großen Glubigsee 1. Änderung Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 12 "Feriendorf Am Glubigsee" VEP 12 Feriendorf VEP 12 Feriendorf 2. Änderung BPlan 13 "Am kleinen Glubigsee" der Gemeinde Wendisch Rietz BPlan am kleinen Glubigsee BPlan 13 WR 1. Änderung BPlan 13 WR 2. Änderung BPlan 13 WR 3. Änderung Vorhaben- und Erschließungsplan "Jägersteig" der Gemeinde Wendisch Rietz VEP Jägersteig WR VEP Jägersteig WR 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 01 "Scharmützelseepark" BPlan 01 Scharmützelseepark Bebauungsplan Nr. 02 "Ortszentrum Wendisch Rietz" BPlan 02 Ortszentrum WR BPlan 02 Ortszentrum WR 3. Änderung BPlan 02 Ortszentrum WR 4. Änderung BPlan 02 Ortszentrum WR 5. Änderung BPlan 02 Ortszentrum WR 6. Änderung Bebauungsplan Nr. 03 "Neue Mühle/ Altenpflegeheim" der Gemeinde Wendisch Rietz BPlan 03 Neue Mühle BPlan 03 Neue Mühle 1. Änderung BPlan 03 Neue Mühle 2. Änderung Ergänzungssatzung "Pappelallee Nordwest" der Gemeinde Wendisch Rietz Ergänzungssatzung "Pappelallee Nordwest WR" Bebauungsplan Nr. 17 "Wohngebiet Pappelallee" BPlan 17 "Wohngebiet Pappelallee" Bebauungsplan Nr. 19 "Husarenbucht" B-Plan Nr. 19 "Husarenbucht" B-Plan Nr. 19 "Husarenbucht" 1. Änderung B-Plan Nr. 19 "Husarenbucht" 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 20 "Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee" BPlan 20 Wohn- und Erholungspark WR 1. Änderung BPlan 20 Wohn- und Erholungspark WR 1. Änderung 2. Änderung BPlan 20 Wohn- und Erholungspark WR 2. Änderung 3. Änderung BPlan 20 Wohn- und Erholungspark WR 3. Änderung 4. Änderung BPlan 20 Wohn- und Erholungspark WR 4. Änderung 5. Änderung BPlan 20 Wohn- und Erholungspark WR 5. Änderung 6. Änderung BPlan 20 Wohn- und Erholungspark WR 6. Änderung 7. Änderung BPlan 20 Wohn- und Erholungspark WR 7. Änderung 8. Änderung BPlan 20 Wohn- und Erholungspark WR 8. Änderung 9. Änderung BPlan 20 Wohn- und Erholungspark WR 9. Änderung 11. Änderung BPlan 20 Wohn- und Erholungspark WR 11. Änderung 12. Änderung BPlan 20 Wohn- und Erholungspark WR 12. Änderung 13. Änderung BPlan 20 Wohn- und Erholungspark WR 13. Änderung 14. Änderung BPlan 20 Wohn- und Erholungspark WR 14. Änderung 15. Änderung BPlan 20 Wohn- und Erholungspark WR 15. Änderung 16. Änderung BPlan 20 Wohn- und Erholungspark WR 16. Änderung 17. Änderung BPlan 20 Wohn- und Erholungspark WR 17. Änderun 18. Änderung BPlan 20 Wohn- und Erholungspark WR 18. Änderung 19. Änderung BPlan 20 Wohn- und Erholungspark" WR 19. Änderung 20. Änderung BPlan 20 Wohn- und Erholungspark WR 20. Änderung 21. Änderung BPlan 20 Wohn- und Erholungspark WR 21. Änderung Bebauungsplan Nr. 21 "Erweiterung Ortszentrum" BPlan 21 "Erweiterung Ortszentrum" WR Bebauungsplan Nr. 22 "Freizeitpark Wendisch Rietz" BPlan 22 Freizeitpark WR 1. Änderung BPlan 22 Freizeitpark WR 1. Änderung 2. Änderung BPlan 22 Freizeitpark WR 2. Änderung 3. Änderung BPlan 22 Freizeitpark WR 3. Änderung 4. Änderung BPlan 22 Freizeitpark WR 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 26 "Hauptstraße Waldidyll" BPlan 26 Hauptstraße Waldidyll Bebauungsplan Nr. 27 "Pappelallee/ Eichenweg" BPlan 27 Pappelallee-Eichenweg WR Bebauungsplan Nr. 28 "Seestraße" BPlan 28 Seestr. WR Bebauungsplan zur Ferienwohnanlage mit öffentlichen Restaurant Am kleinen Glubigsee, Planzeichung Teil A und Teil B einschließl. der 3. Änderung BPlan Am kl. Glubigsee 1. Änderung BPlan Am kl. Glubigsee_1. Änd. 2. Änderung BPlan Am kl. Glubigsee_2. Änd. Bebauungsplan "Bahnhofsvorplatz" BPlan "Bahnhofsvorplatz" WR BPlan "Bahnhofsvorplatz" WR 2. Änderung BPlan "Bahnhofsvorplatz" WR 4. Änderung Bebauungsplan "Dahmsdorfer Straße" BPlan Dahmsdorfer Str. Bebauungsplan Nr. 29 "Ferienhausgebiet am Wald" BPlan 29 Ferienhausgebiet am Wald WR Vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Erweiterung des Feriendorfs "Am Glubigsee" Am Glubigsee Bebauungsplan "Alter Konsum" Bebauungsplan "Alter Konsum" Ergänzungssatzung "Heideweg" Ergänzungssatzung "Heideweg" zurück nach oben Links auf zusätzliche Funktionen und Kontaktinformationen überspringen print Drucken mail Link verschicken Teilen auf Facebook Teilen auf Twitter bookmark Als Favorit hinzufügen Kontaktieren Sie uns Amt Scharmützelsee Forsthausstraße 4 15526 Bad Saarow (033631) 45-141 Die Telefonnummern der Mitarbeiter finden Sie hier Das Standesamt steht Ihnen ausschließlich nach Terminvereinbarung zur Verfügung. Veranstaltungen Angelkurs mit Angelscheinprüfung 04. 02. 2025 - 15:30 Uhr Karl-Marx-Damm 59 · 15526 Bad Saarow Vorlesestunde in der Bibo 06. 02. 2025 - 16:30 Uhr Bibliothek Bad Saarow Musik aus Bella Italia 08. 02. 2025 - 18:00 Uhr Moorstraße 3 · 15526 Bad Saarow Angelkurs mit Angelscheinprüfung 11. 02. 2025 - 15:30 Uhr Karl-Marx-Damm 59 · 15526 Bad Saarow [ alle Veranstaltungen ] Immer aktuell Unser Newsletter versorgt Sie mit aktuellen Informationen. Newsletter abonnieren

Bauleitplanung: Petershagen/Eggersdorf

Petershagen/Eggersdorf, Doppeldorf, Volksbegehren, Geoportal, Maerker, Sattelfest Submit Query Petershagen Eggersdorf Veranstaltungstipps mehr lesen Stellenausschreibungen mehr lesen Meldeamt geschlossen mehr lesen Sitzung des Umweltausschusses mehr lesen Sitzung des Finanzausschusses mehr lesen Sitzung des Bildungsausschusses mehr lesen Sitzung des Bau-Ausschusses mehr lesen Veranstaltungstipps Stellenausschreibungen Meldeamt geschlossen Sitzung des Umweltausschusses Sitzung des Finanzausschusses Sitzung des Bildungsausschusses Sitzung des Bau-Ausschusses Grußwort des Bürgermeisters Marco Rutter Herzlich Willkommen in unserer grünen Gemeinde vor den Toren Berlins. In diesem offiziellen Internetauftritt der Gemeinde finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Ort, die Gemeindepolitik, das Rathaus, Wirtschaft, Kultur, Freizeit und Sport. Der Bereich "Lebenslagen" soll Ihnen die Suche erleichtern, wenn Sie bestimmte Ansprechpartner, Einrichtungen, Dokumente oder Verweise zu anderen Seiten benötigen. Unter "Aktuelles" halten wir Sie über alle Neuigkeiten im Ort auf dem Laufenden. Ich hoffe, dass Ihnen der Internetauftritt ein wertvoller Wegweiser ist und freue mich über Ihre Anregungen. Weiterlesen AktuellesTermine Alle NachrichtenAlle Termine Aktuelles 03 Februar 2025 Veranstaltungstipps Mehr erfahren... 03 Februar 2025 Stellenausschreibungen Stellenausschreibungen der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf 30 Januar 2025 Meldeamt geschlossen Mehr erfahren... 30 Januar 2025 Sitzung des Umweltausschusses Mehr erfahren... 30 Januar 2025 Sitzung des Finanzausschusses Mehr erfahren... 30 Januar 2025 Sitzung des Bildungsausschusses Mehr erfahren... 30 Januar 2025 Sitzung des Bau-Ausschusses Mehr erfahren... 30 Januar 2025 Sitzung des Hauptausschusses Mehr erfahren... 30 Januar 2025 Sitzung der Gemeindevertretung Mehr erfahren... 22 Januar 2025 Bürgermeister berichtet Mehr erfahren... 22 Januar 2025 Hinweise zur Maul- und Klauenseuche Mehr erfahren... 17 Januar 2025 Informationen zu den Briefwahlen Versand der Briefwahlunterlagen vorraussichtlich erst ab dem 07.02.2025 16 Januar 2025 Informationen des Landkreises Aktuelles aus Märkisch-Oderland 13 Januar 2025 Polizei Mehr erfahren.... 20 Dezember 2024 Straßenbau aktuell Freie Fahrt: Vollsperrung der Landsberger Straße/Eggersdorfer Chaussee ab 20. Dezember zeitweise aufgehoben Bau eines Gehweges Eggersdorfer Chaussee… 20 Dezember 2024 News zu den Wahlen Mehr erfahren... 19 Dezember 2024 Ausfall Straßenbeleuchtung In dem Gebiet Saalestraße/Neckarstraße/Wilhelm-Busch-Straße kam es seit längerer Zeit immer wieder zu Ausfällen der Straßenbeleuchtung. Die Suche nach… 17 Dezember 2024 Projekt Heuwegbrücke Weg weiterhin gesperrt! Mehr erfahren... 04 Dezember 2024 Tipps aus der S5-Region Mehr erfahren... 11 November 2024 Rathaussturm Im Ortszentrum Eggersdorf wurde traditionell der Rathausschlüssel an die Narren vom ECC übergeben. Mehr erfahren... 23 Oktober 2024 Schulanmeldung 2025 Schulanfänger aufgepasst - Mehr erfahren... 10 Oktober 2024 Bauarbeiten am Bahnhof S-Bahnhof Petershagen bekommt Frischekur Am 10. Oktober 2024 begannen die Bauarbeiten am S-Bahnhof Petershagen-Nord zur Erneuerung des S-Bahnsteiges.… 21 März 2024 Verteilung "Das Doppeldorf" Mehr erfahren.... 02 Januar 2020 Kommunale Wohnungen und Grundstücke Hier finden die die aktuellen Ausschreibungen von kommunalen Wohnungen und Grundstücken Veranstaltungen (Calendarize) 21 Februar 2025 Eggersdorfer Carneval Club Am 21.02.2025 um 20 Uhr lädt der ECC zur Weiberfastnacht I ein. 28 Februar 2025 Eggersdorfer Carneval Club Am 28.02.2025 um 20 Uhr lädt der ECC zur Weiberfastnacht II ein. 01 März 2025 Eggersdorfer Carneval Club Am 01.03.2025 um 20 Uhr lädt der ECC zur Abendveranstaltung ein. 02 März 2025 Eggersdorfer Carneval Club Am 02.03.2025 um 15 Uhr lädt der ECC zum Kinder- und Familiennachmittag ein. [...] 07 März 2025 Eggersdorfer Carneval Club Am 07.03.2025 um 20 Uhr lädt der ECC zum Schlafmützenball ein. 08 März 2025 Eggersdorfer Carneval Club Am 08.03.2025 um 20 Uhr lädt der ECC zum Schlafmützenball 2 ein. Zahlen und Statistiken Petershagen/Eggersdorf ist eine stetig wachsende Gemeinde. Während im Jahr 1875 noch 811 Einwohner insgesamt in beiden Ortsteilen wohnten, stieg die Zahl 1910 schon auf 2231. Im Jahr 1933 waren es schon 7367 Einwohner. Mit dem Zusammenschluss beider Gemeinden 1993 waren es 8285. Seit dieser Zeit wuchs das Doppeldorf um jährlich rund 500 Einwohner und hat sich mittlerweile fast verdoppelt auf nunmehr 15.860 (Stichtag: 31.12.2022). Mittlerweile ist jeder dritte Einwohner über 60 Jahre alt. Das stellt die Gemeinde vor neue Herausforderungen. Was passiert im Ort? Der demografische Wandel wird in der Kommune, als der örtlichen Gemeinschaft, er- und gelebt. Deshalb ist das Zusammenspiel der gewählten Vertreter, der Verwaltung, zwischen den Bürgern und der Wirtschaft vor Ort entscheidend. Wir haben ideenreiche und engagierte Menschen im Land. Vielerorts bilden sich Initiativen und Projekte, die beispielhafte Lösungen im Umgang mit dem demografischen Wandel gefunden und umgesetzt haben. Weiterführende Links Einwohnerstatistik mehr Geoportal Öffnen Fakten zur Übersicht mehr Kurze Fakten 30 Jahre eine Gemeinde 15 Tausend Einwohner 18 Hundert ha Fläche 104 Kilometer Straßennetz Das Ortszentrum Eggersdorf aus der Vogelperspektive. Leitbild 2020 Die Lokale Agenda (LA) ist eine Gruppe von ehrenamtlich arbeitenden Bürgerinnen und Bürgern, die das von ihr initiierte und von der Gemeindevertretung beschlossene Leitbild unserer Gemeinde in seiner Umsetzung begleitet. Die Lokale Agenda 21 Petershagen/ Eggersdorf ist entsprechend dem Gründungsbeschluss der Gemeindevertreter im Jahre 1997 organisatorisch mit der Gemeinde verknüpft (nichteingetragener Verein).Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Unser Ziel ist die Wissensvermittlung in den Bereichen der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit. Dabei bietet sie auch eine Plattform für die Diskussion von Nachhaltigkeitsfragen. Mehr erfahren Gemeindepartner Stadt Petershagen (Nordrhein-Westfalen) Westheim (Rheinland-Pfalz) Bogdaniec (Polen) Dowsk (Weißrussland) https://maerker.brandenburg.de/bb/petershagen-eggersdorf Maerker Gemeinsam die Infrastruktur verbessern https://doppeldorf.meinkitaplatz.de/ KIVAN Vergabe von Kitaplätzen Amtsblatt Amtsblatt Amtsblätter und Bekanntmachungen Auf Facebook teilen Auf Twitter teilen Nach oben

Bauleitplanung: Schorfheide

Gemeinde Schorfheide Bebauungspläne Aktuell Wahlen und Abstimmungen Wahlen 2025 Bundestagswahl 2025 Wahlen 2024 Europa- und Kommunalwahlen 2024 Landtagswahl Brandenburg 2024 Ortsbeiratswahl Schluft 2024 Pressemitteilungen Schorfheidekurier Amtsblatt Stellenausschreibungen Ausschreibungen Abfallentsorgung 2025 Gemeinde entdecken Gemeindesteckbrief aktuelle Einwohnerzahlen Ortsteile Altenhof Böhmerheide Eichhorst Finowfurt Groß Schönebeck Klandorf Lichterfelde Schluft Werbellin Stolpersteine & Gedenkorte Orte des Gedenkens Stolpersteine in Finowfurt Stolpersteine in Groß Schönebeck Aktion BUNTE Schorfheide Partnerstädte & Projekte Partnerstädte Projekt: Bahnhof Groß Schönebeck Bürgerservice Allgemeine Datenschutzinformation Erklärung zur Barrierefreiheit Verwaltung A-Z Anliegen im Überblick Bürgermeister / Ämter Formulare Lebenslagen Ortsvorsteher Satzungen & Verordnungen Schiedsstelle Revierpolizei Städtebauliche Planungen Städtebauliches Leitbild Gemeinde Schorfheide Bebauungspläne BPläne Altenhof BPläne Böhmerheide BPläne Eichhorst BPläne Finowfurt BPläne Groß Schönebeck BPläne Lichterfelde BPläne Werbellin Außenbereichssatzungen Flächennutzungsplan Grünordungsplan Lärmaktionsplan Öffentliche Beteiligung Wohnen & Leben Kitas Schulen Vereine Gesundheit und Pflegehilfen Senioren: Freizeit & Wohnen Feuerwehr Standesamt Bibliotheken Ortschronisten Kirche Grundstücke/Angebote Kinder und Jugendförderung Jugendclubs Feste & Veranstaltungen Flößerfest Roadrunner's Paradise & Race 61 Schorfheidefrühstück Wirtschaft & Tourismus Wirtschaft Standortprofil Gewerbegebiete Gewerbe- und Wohnpark Finowfurt Unternehmen Freizeit & Tourismus Tourismusregion Schorfheide Tourist-Information Jagdschloss Schorfheide in Groß Schönebeck Ausstellung "Jagd und Macht" Luftfahrtmuseum Finowfurt Wildpark Schorfheide Gemeinde- vertretung Gemeindevertreter(innen), Ausschüsse, Ortsbeiräte und Sitzungskalender Kunst-Kultur- Sport-Stiftung Stiftung in der Gemeinde Schorfheide Die Stiftung Stifter, Zustifter, Spender Die Empfänger Startseite Bürgerservice Städtebauliche Planungen Bebauungspläne Bebauungspläne Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Grundstücksnutzung für Teilbereiche des Gemeindegebietes nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Hierzu werden Bebauungspläne aufgestellt, die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, die in zeichnerischer und schriftlicher Form getroffen werden und für die entsprechenden Grundstückseigentümer und Grundstückeigentümerinnen rechtsverbindlich wirkt. Aktuelles / Auslegungen Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Dazu werden die Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 1 und/oder Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zur Entwurfsplanung vorgebracht werden. Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekanntgeben. Bitte beachten Sie dazu die Ankündigungen im Amtsblatt der Gemeinde Schorfheide. Aktuelle öffentliche Auslegungen in der Bauleitplanung finden Sie hier! Rechtskräftige Bebauungspläne nach Ortsteilen Gern können Sie sich im Bauamt der Gemeinde Schorfheide, Sachgebiet Planung / Bauordnung, über die planungsrechtliche Situation eines Grundstücks informieren bzw. um Zusendung der Bebauungsplanunterlagen bitten, sofern diese nicht online zum Download bereitgestellt sind. Kontakt Bauamt der Gemeinde Schorfheide (Bauplanung und Bauordnung) E-Mail: planung@remove-this.gemeinde-schorfheide.de Telefon: 03335 4534-20 Da die Gemeinde Schorfheide Planauskünfte nur in schriftlicher Form erteilt, bitten wir Sie, uns das Formular für die Anfrage zu einer Planauskunft vollständig ausgefüllt zukommen zu lassen. Eine verbindliche Auskunft zur Bebaubarkeit kann nur über eine förmliche Bauvoranfrage (Vorbescheid gem. § 75 BbgBO) oder einen Antrag auf Baugenehmigung (§ 64 BbgBO) beim Landkreis Barnim, Bauordnungs- und Bauplanungsamt, erreicht werden. Hier geht es zu den Bebauungsplänen für die Ortsteile Altenhof Böhmerheide Eichhorst Finowfurt Groß Schönebeck Lichterfelde Werbellin Richtlinie für die Durchführung von Bebauungsplanverfahren Die Gemeindevertretung Schorfheide hat die Richtlinie für die Durchführung von Bebauungsplanverfahren in der Gemeinde Schorfheide einschließlich der zugehörigen Anlagen in der Sitzung vom 29.06.2022, Beschluss-Nr. BA/0209/22, beschlossen. Am 20.07.2022 wurde der Beschluss der Gemeindevertretung im Amtsblatt Nr. 04/2022 der Gemeinde Schorfheide bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung der Richtlinie ist im Amtsblatt Nr. 05/2022 am 14.09.2022 erfolgt. Die Richtlinie für die Durchführung von Bebauungsplanverfahren ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft getreten. Die Richtlinie für die Durchführung von Bebauungsplanverfahren in der Gemeinde Schorfheide gilt für die Bebauungsplanverfahren, deren Aufstellungsbeschluss mit oder nach dem Tag der Bekanntmachung der Richtlinie durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde. Weiterhin gilt die Richtlinie für die Durchführung von Bebauungsplanverfahren in der Gemeinde Schorfheide für die Bebauungsplanverfahren, bei denen zum Stichtag der Bekanntmachung der Richtlinie der Verfahrensschritt zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB noch nicht durchgeführt wurde. Nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sind die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen. Das in Erarbeitung befindliche, noch durch die Gemeindevertretung zu beschließende städtebauliche Leitbild für die Gemeinde Schorfheide wird künftig als Anlage 1 Bestandteil der Richtlinie. Die Richtlinie für die Durchführung von Bebauungsplanverfahren können Sie hier herunterladen Anlagen zur Richtlinie: Anlage 1 Städtebauliches Leitbild Gemeinde Schorfheide (wird noch von der Gemeindevertretung beschlossen) Anlage 2 Erlass der Zuständigkeit; Landschaftsschutzgebiete (LSG); Bauleitplanung vom 22. September 2017, Anlage 3 B. Anlage 3 Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB Anlage 4 Übersicht Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen Anlage 5 Formblatt Anerkennung der Richtlinie für die Durchführung von Bebauungsplanverfahren in der Gemeinde Schorfheide Schlagzeilen Verfügung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche Abfallentsorgung: Termine für 2025 Suche in den Seiten 〉

Bauleitplanung: Ahrensfelde

Flächennutzungsplan | Gemeinde Ahrensfelde Gemeinde Ahrensfelde Aktuelles & Mehr Grußwort des Bürgermeisters Aktuelle Meldungen Notfallversorgung bei Stromausfall Amtsblatt Amtsblatt abonnieren Amtsblatt nicht erhalten? Ortschronisten Ortschronist Mehrow - Benedikt Eckelt Mein Ahrensfelde - Benutzerkonto Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen - Suche Sonstige amtliche Mitteilungen Ahrensfelde stellt sich vor Ahrensfelde Blumberg Eiche Lindenberg Mehrow Hilfe für die Ukraine Politik & Verwaltung Kommunalpolitik Gemeindevertretung Ortsvorsteher Gremiensitzungen Ortsrecht & Satzungen Verwaltung Bürgermeister Verwaltungsmitarbeiter Stellenangebote Steuern & Finanzen Einwohnermeldeamt Kita- & Hortangelegenheiten Gewerbeamt Ordnungsamt Standesamt Friedhofsverwaltung Formulare & Dokumente Was erledige ich wo? 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Der Flächennutzungsplan (FNP), auch vorbereitender Bauleitplan genannt, wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und ist für die Gemeinde ein städtebauliches Steuerungsinstrument. Er legt die Planungs- und Entwicklungsziele der Gemeinde fest und beinhaltet die Art der Bodennutzung für alle Flächen im Gemeindegebiet. Nutzungsflächen sind beispielsweise Wohngebiete, Mischgebiete oder Gewerbegebiete. Der gesamte mögliche Inhalt eines Flächennutzungsplans ist unter § 5 des Baugesetzbuchs nachzulesen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrensfelde hat am 11.03.2014 Rechtskraft erlangt. Übersicht der rechtskräftigen Flächennutzungsplanänderungen Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Bezeichnung rechtswirksam seit 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 11.10.2023 Dokumente 1. Flächennutzungsplan Ahrensfelde (2 MB) 2.1. Flächennutzungsplan Begründung (2 MB) 2.2. Anlage 1 - Liste der Bauflächen (76 kB) 2.3. Anlage 1 - Geplante Flächen / Bauflächenentwicklung (708 kB) 2.4. Plan Altlasten (268 kB) 3. Umweltbericht zum Flächennutzungsplan (503 kB) 4. Zusammenfassende Erklärung (91 kB) zurück Infobereich Aktuelle Meldungen 11.01.2025 Maßnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (MKS) Der Landkreis Barnim hat eine... Der Landkreis Barnim hat eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, um den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) im benachbarten Landkreis Märkisch-Oderland einzudämmen. Die hoch ansteckende Tierseuche wurde dort in einem Rinderbestand festgestellt. 08.01.2025 Sommerferienfahrt 2025 Lust auf Urlaub in den Sommerferien?... Lust auf Urlaub in den Sommerferien? Dann fahr mit uns auf Sommerferienfahrt und erlebe dein Sommerabenteuer mit uns. 07.01.2025 Angepasste Gebührenordnung - Anzeige der Hundehaltung Seit dem 01.07.2024 ist die neue... Seit dem 01.07.2024 ist die neue Hundehalteverordnung des Landes Brandenburg in Kraft getreten. Dies zieht neue Gebühren mit sich, die ggf. rückwirkend erhoben werden. weitere Meldungen Veranstaltungen und Termine Alle Veranstaltungen zeigen Bürgertipp abgeben: Amtsblatt Ratsinfo Abfallentsorgung Freie Stellen Formulare Hundehalter Geoportal Einw. Meldeamt Kita Baustelle Grundschule weiterlesen Unsere Ortsteile Ortsteil Ahrensfelde Ortsteil Blumberg Ortsteil Eiche Ortsteil Lindenberg Ortsteil Mehrow Aktuelles & Mehr Grußwort des Bürgermeisters Amtsblatt Amtsblatt abonnieren Amtsblatt nicht erhalten? 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Reise-Tipps: Einfuhr von Fleisch und Milch aus fernen Ländern nur in Ausnahmefällen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 056/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 056/05 Magdeburg, den 23. April 2005 Reise-Tipps: Einfuhr von Fleisch und Milch aus fernen Ländern nur in Ausnahmefällen Erste Sonnenstrahlen in Deutschland künden auch von der bevorstehenden Urlaubs- und Reisesaison. Nicht wenige wählen Reiseziele in fernen Regionen. Wer in ein Nicht-EU-Mitgliedsland reist, sollte auch wissen, dass er bei der Rückkehr nach Deutschland nur in Ausnahmefällen und unter sehr strengen Auflagen Fleisch und Milch mitbringen darf. Ziel ist, jede noch so geringe Möglichkeit auszuschließen, dass Erreger von Tierseuchen wie der Maul- und Klauenseuche eingeschleppt werden. Damit würden nicht zuletzt hiesige Tierbestände gefährdet. Grundsätzlich gilt: Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse dürfen von Reisenden nicht aus Staaten außerhalb der Europäischen Union eingeführt werden. Als Ausnahmen zulässig sind Säuglingsmilchpulver, Säuglinsnahrung und medizinische Spezialnahrung. Diese dürfen im Reisegepäck mitgeführt werden, sofern das Erzeugnis vor dem Verzehr nicht gekühlt werden muss, es sich um ein verpacktes Markenprodukt handelt und die Verpackung ungeöffnet ist. Von den Faröern, aus Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz dürfen Milch, Fleisch und deren Erzeugnisse bis zu einem kombinierten Gesamtgewicht von fünf Kilogramm im Reisegepäck mitgeführt werden. Aus Andorra, Norwegen und San Marino dürfen diese Lebensmittel ohne Einschränkungen eingeführt werden. Milch, Fleisch und daraus erzeugte Produkte aus anderen Nicht-EU-Staaten dürfen nur mitgebracht werden, wenn der Reisende dafür auch ein EU-anerkanntes Veterinärzeugnis von der zuständigen Behörde des Abreiselandes vorweisen kann. Die Produkte und das Zeugnis sind bei der Einreise unaufgefordert an der EU-Grenzkontrollstelle anzumelden und vorzulegen. Sollte kein Veterinärzeugnis vorhanden sein, sind die mitgeführten Lebensmittel bei der Einreise zur amtlichen Vernichtung abzugeben. Bei Nichteinhaltung der strengen europäischen Einfuhrregelungen drohen dem Reisenden Geldstrafen oder andere Konsequenzen. Weitere Informationen sind im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de (Themen von A bis Z / Veterinärwesen / Reisetipps) nachzulesen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Maul- und Klauenseuche in Europa Sachsen-Anhalt ist für Ernstfall gerüstet

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 089/01 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 089/01 Magdeburg, den 26. März 2001 Maul- und Klauenseuche in Europa Sachsen-Anhalt ist für Ernstfall gerüstet Sollte in Sachsen-Anhalt die Maul- und Klauenseuche (MKS) ausbrechen, wäre das Land für diesen Ernstfall gerüstet. Im Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt und im Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt wurde eine ständige Rufbereitschaft eingerichtet. Darüber hinaus existiert ein Notfall- und Benachrichtigungsplan zur Einrichtung eines Landeskrisenzentrums. Die Leitung des zehnköpfigen Gremiums übernimmt im Ernstfall Staatssekretär Dr. Aloys Altmann. Zuständig für die Durchführung von Maßnahmen sind die Veterinärbehörden und der Katastrophenschutz der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit der Polizei. Ablauf beim Ausbruch oder Verdacht auf MKS: Tritt in einem Bestand ein Verdachtsfall auf (Symptome sind u.a. Bläschenbildung im Maulbereich, krankhafte Veränderungen an den Klauen), so wird vom zuständigen Veterinäramt des Landkreises eine sofortige Bestandssperre angeordnet. Kein Tier darf den Betrieb verlassen, kein Tier darf hinein. Tiere des Bestandes werden auf MKS untersucht. Fällt das Resultat der Diagnostik negativ aus, wird die Bestandssperre wieder aufgehoben (die MKS-Symptome können z.B. auch bei einer überversorgung mit Selen oder bei Allergien auf Desinfektionsmittel auftreten). Fällt das Resultat der Diagnostik positiv aus, d.h. der Bestand hat sich infiziert, so wird folgende Kette in Gang gesetzt: Tötung des gesamten Tierbestandes und aller Kontaktbestände (alle Tierkontakte von und zu anderen Betrieben werden im Bestandsregister, das jeder Betrieb führt, registriert). Einrichtung eines Sperrgebietes im Radius von 3 km um den betroffenen Betrieb. Die Agrarminister der Länder haben sich heute in Cottbus darauf verständigt, bei Ausbruch der Seuche in viehreichen Gebieten eine sogenannte Ringimpfung durchzuführen. (Sachsen-Anhalt ist kein viehreiches Gebiet!) Einrichtung eines Beobachtungsgebietes im Radius von 10 bis 30 km um den betroffenen Betrieb (Radius hängt von der konkreten Situation, Bestandsdichte etc. in der Region ab). Im Beobachtungsgebiet herrscht eine Bestandssperre. Kein Tier darf das Gebiet verlassen, kein Tier darf hinein. Anfallende Milch wird zentral gesammelt, aus dem Gebiet gebracht und einer doppelten Hitzebehandlung unterzogen. In allen Beständen werden täglich klinische Bestandskontrollen auf eine Infektion mit MKS durchgeführt. Gibt es nach mindestens 30 Tagen keine weiteren Anzeichen auf einen Ausbruch der Seuche, kann das Beobachtungsgebiet wieder aufgehoben werden. (Detaillierte Einzelheiten zu den Punkten 1. bis 5. sind auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft: www.bml.de zu finden) Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Keine Sicherheit durch Impfen vorgaukeln Tiertourismus in Europa reduzieren statt schützen

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 105/01 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 105/01 Magdeburg, den 6. April 2001 Keine Sicherheit durch Impfen vorgaukeln Tiertourismus in Europa reduzieren statt schützen Sachsen-Anhalts Agrarminister Konrad Keller hat vor einer grundsätzlichen Umkehr bei der Impfpolitik bei der Maul- und Klauenseuche gewarnt: "Wer Bürgern und Landwirten eine Sicherheit durch Impfungen vorgaukelt, handelt unredlich. Deutschland bleibt keineswegs MKS-frei, wenn wir alle Tiere vorbeugend impfen." Geimpfte Tiere können als Virenträger den Virus weiter übertragen. Geimpfte Tiere erkranken zwar nicht, bleiben aber ansteckend. Einschleppungsgefahr durch Reisende bleibt bestehen. Geimpfte Tiere sind von ungeimpften, aber erkrankten Tieren nicht zu unterscheiden. Keller: "Solange es keinen sicheren Test zur Unterscheidung infizierter und nicht infizierter Tiere gibt, ist eine MKS- Bekämpfung durch vorbeugende Impfungen ungeeignet." Die Ausbreitung der MKS wird vor allem durch die bisher üblichen Tiertransporte kreuz und quer durch Europa ermöglicht. Keller: "Wer jetzt nach flächendeckenden Impfungen ruft, reduziert nicht das System der unsinnigen Tiertransporte, sondern schützt es weiter. Ich frage mich, wo da die Umkehr in der Agrarpolitik bleibt." Die Agrarminister des Bundes und der Länder hatten sich vor zwei Wochen auf einen Dreistufenplan bei der Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche geeinigt. Danach sind Impfungen nur gestattet in Tierbeständen bei Ausbruch der Seuche, wenn Tötung und Abtransport/Verbrennung der Tiere nicht unverzüglich möglich sind, sowie bei Ausbruch der Seuche in tierreichen Gebieten ringförmig um den Seuchenherd gestattet. Dieses Vorgehen hält Sachsen-Anhalt für richtig. Keller: "Das derzeitige Seuchengeschehen in Europa gibt keinen Anlass dieses Vorgehen zu ändern." Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Staatssekretär Altmann begrüßt Schutzmaßnahmen gegen Maul- und Klauenseuche

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 073/01 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 073/01 Magdeburg, den 8. März 2001 Staatssekretär Altmann begrüßt Schutzmaßnahmen gegen Maul- und Klauenseuche Sachsen-Anhalts Agrarstaatssekretär Dr. Aloys Altmann hat die heute beschlossenen Maßnahmen des nationalen Krisenstabes zur Vorbeugung vor der Maul- und Klauenseuche ausdrücklich begrüßt. "Angesichts des fortdauernden Seuchengeschehens in Großbritannien ist die Lage auch für das europäische Festland sehr ernst. Die beschlossenen Maßnahmen sind zwar sehr restriktiv, aber nur so kann es uns gelingen, ein überschwappen der Seuche zu verhindern und die Seuche vor unseren Toren aufzuhalten." Der nationale Krisenstab der zuständigen Staatssekretäre aus Bund und Ländern hatte heute in Bonn beschlossen, zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche ein generelles Transportverbot von Klauentieren auszusprechen. Weiterhin bleiben auch die Viehmärkte vorerst bundesweit geschlossen. Das generelle Transportverbot von Klauentieren (z.B. Schafe und Schweine) kann nur nach Genehmigung für direkte Transport zur Schlachtung sowie für direkte Transporte von Betrieb zu Betrieb außer Kraft gesetzt werden. Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Weitere Vorsichtsmaßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche Tiertransporte aus EU-Mitgliedsländern werden kontrolliert Das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt hat weitere Vorsichtsmaßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS) ergriffen.

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 057/01 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 057/01 Magdeburg, den 28. Februar 2001 Weitere Vorsichtsmaßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche Tiertransporte aus EU-Mitgliedsländern werden kontrolliert Das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt hat weitere Vorsichtsmaßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS) ergriffen. Um auszuschließen, dass die MKS über EU-Mitgliedsländer nach Sachsen-Anhalt eingeschleppt wurde, sind gestern alle Landkreise über Tiertransporte seit dem 20. Januar informiert worden. In dem Zeitraum wurden nach Sachsen-Anhalt keine Schaftransporte, aber 19 Schweinetransporte sowie 7 Rindertransporte aus EU- Mitgliedsländern (außer Großbritannien) registriert. Die Transporte gingen in die Landkreise Halberstadt, Anhalt Zerbst, Weißenfels, Salzwedel, Stendal, Sangerhausen, Bördekreis und Ohrekreis. Die Landkreise wurden angewiesen: Bei den Viehzüchtern nachzuprüfen, ob die Tiere aus Großbritannien in andere EU-Staaten verbracht waren. Wenn ja, klinische Untersuchung der Tiere durchzuführen. Bericht an das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt zu geben. Das Ministerium schätzt die Chance, dass bei den Tiertransporten aus EU-Ländern die Seuche eingeschleppt wurde, als gering ein. Da die Tiere nach jedem Transport mindestens 30 Tage an einem Ort (Land) stehen müssen. In dieser Zeit wäre die MKS schon mit Krankheitsanzeichen deutlich sichtbar geworden. Der einzige direkte Tiertransport aus Großbritannien (Schweine nach Neuenhofe im Ohrekreis) wurde bereits in der vergangenen Woche tierärztlich untersucht. Der Befund war negativ. Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1946 Fax: (0391) 567-1920 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Das Landestierseuchenkontrollzentrum (LaTiKo) im LANUV

Der Auftrag des LaTiKo Foto: panthermedia.net, Wavebreak Media Ltd Das LaTiKo ist die zentrale Einrichtung zur Tierseuchenbekämpfung für die veterinärfachlichen Belange auf Landesebene. Es wurde räumlich, sachlich wie personell 2007 beim LANUV eingerichtet. Zahlreiche EU-Vorschriften verlangen, dass auf allen Verwaltungsebenen koordinierende Stellen zu schaffen sind - insbesondere für den Fall eines Ausbruches der Maul- und Klauenseuche. Weitere Tierseuchen, die der Koordinierung bedürfen, sind die klassische Schweinepest, die Geflügelpest (Vogelgrippe) und andere Erkrankungen von Tieren, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und/oder große wirtschaftliche Schäden verursachen können. Das LaTiKo ist bei Ausbruch einer gefährlichen Tierseuche landesweite Kontakt- und Koordinierungsstelle, die das Auftreten dieser Krankheit beobachtet und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung aufeinander abstimmt. Daten über das Krankheitsgeschehen werden gesammelt und ausgewertet, die rechtlich möglichen Handlungsalternativen werden geprüft und Entscheidungen über notwendige Maßnahmen getroffen oder vorbereitet. LaTiKo ist Mitglied bei den Krisenstäben der Bezirksregierungen und des Innenministers, wenn die Gefahr von Nutztieren ausgeht oder Tiere betroffen sein können. Wichtige Maßnahmen zur Eindämmung infektiöser Tierkrankheiten sind: den Seuchenherd ausschalten, den Tierverkehr beschränken, Restriktionsgebiete bilden, die generelle Verbreitung der Erkrankung ermitteln (Monitoring), die Verschleppung der Erkrankung ermitteln (Tracing on), die Herkunft der Erkrankung ermitteln (Tracing back), kurzfristig Impfungen anordnen. Solche Maßnahmen werden gemeinsam mit den zuständigen Kreisordnungsbehörden konzipiert und umgesetzt. Außerdem werden die notwendigen Daten über die betroffenen Tiere und Regionen beschafft und in geeigneter Weise dargestellt. Weitere wichtige Aufgaben des LaTiKo sind: die Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs des Tierseuchenrechts, das Zusammenführen der Anregungen und Anforderungen der Kreisordnungsbehörden und die Nutzung von Einflussmöglichkeiten auf EU-Entscheidungen und Eilverordnungen durch Stellungnahmen und Vorschläge. Organisation und Aufbau des LaTiKo Das LaTiKo wird von dem für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Referatsleiter des Umweltministeriums NRW (MKULNV) geleitet und besteht aus einem Meldekopf und 5 Arbeitsgruppen: AG1: Personal und Logistik AG2: Lage und Epidemiologie AG3: Einsatz AG4: Epidemiologische EDV und -Logistik AG5: Öffentlichkeitsarbeit Die Aufgaben werden in erster Linie von den tierärztlichen Dezernenten/Dezernentinnen und Sachbearbeitern/ Sachbearbeiterinnen des zuständigen Fachbereichs im LANUV wahrgenommen. Sie werden hierbei zuerst durch weitere Beschäftigte der Fachabteilung und ab der Alarmierungsstufe 3 zusätzlich von Beschäftigten aus anderen Abteilungen des LANUV unterstützt. Die betroffenen Personen werden vom Präsidenten zum Einsatz im LaTiKo verpflichtet. Die Personalstärke des LATIKO beträgt 15 Personen bei Alarmierungsstufe 1, 30 Personen bei Stufe 2 und 43 Personen bei Alarmierungsstufe 3. Aktivierung des LaTiKo Die Aktivierung des LaTiKo erfolgt im Krisenfall durch das MKULNV, die konkrete Alarmierung erfolgt dann über den zuständigen Fachbereich im LANUV. Schulungen und Übungen Die LaTiKo-Beschäftigten werden durch Schulungen und Übungen in die Inhalte der Tierseuchenbekämpfung, in die Struktur der Veterinärverwaltung und des Krisenmanagements eingearbeitet. Zudem wird dadurch auf die reale Krisenarbeit im Tierseuchenfall vorbereitet. Insbesondere die Schulungen sind erforderlich, weil die Aufgaben des LaTiKo nicht nur vom zuständigen Fachbereich des LANUV wahrgenommen werden können, sondern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der gesamten Fachabteilung und auch aus anderen Abteilungen mitarbeiten müssen, um die Krisenarbeit bei einem größeren Seuchengeschehen personell und logistisch zu meistern. Das LaTiKo ist nicht nur eine Fachaufgabe, sondern eine über Fachgrenzen hinausgehende Aufgabe des gesamten LANUV.

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