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Zusätzliche Untersuchungen an Proben im Rahmen der Tierseuchenüberwachung

Hinweis für die Einsender von Proben: Zur Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen sind zahlreiche Maßnahmen rechtlich vorgeschrieben. Hierunter fallen auch diagnostische Untersuchungen an von Tieren stammenden Proben jedweder Art. Die Untersuchungen dienen dem Nachweis oder dem Ausschluss des Vorkommens von Tierseuchenerregern oder gegen sie gerichteter Antikörper und ermöglichen die frühzeitige Erkennung und gezielte Bekämpfung der Seuchen. Das ist nicht nur für hierzulande bekanntermaßen vorkommende, sondern insbesondere auch für neu auftretende Erreger von entscheidender Bedeutung. Untersuchungen auf Tierseuchenerreger werden grundsätzlich nur an den diesbezüglich gezielt eingesandten Proben oder bei entsprechenden Verdachtsmomenten durchgeführt. Darüber hinaus werden derartige Untersuchungen aber im Interesse des Gesundheitsschutzes von Mensch und Tier und der Früherkennung von Tierseuchenerregern zusätzlich gegebenenfalls stichprobenartig auch an Proben durchgeführt, ohne dass ein entsprechender Verdacht besteht oder diese vom Einsender beauftragt worden sind. So werden beispielsweise verendete, zur Entsorgung auf der Tierkörperbeseitigungsanstalt angelieferte Rinder auf Transmissible Spongiforme Enzephalopathien (TSE), zur Sektion verbrachte Schweine auf Afrikanische Schweinepest und zur Untersuchung auf Blauzungenkrankheit eingesandte Blutproben auf Maul- und Klauenseuche (MKS) untersucht. Dieses Vorgehen ermöglicht es, eingehende Proben auch für Untersuchungen auf andere Tierseuchenerreger zu nutzen und somit auf eine separates Probennahmeverfahren zu verzichten. Dadurch können tierschutzrechtliche Belange durch Vermeidung einer wiederholten oder zusätzlichen Probennahme berücksichtigt und zudem die erforderlichen personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen effizient eingesetzt werden. Die zuständigen Veterinärbehörden werden mittels eines Softwaresystems zur Dokumentation und Auswertung von Kontroll- und Probennahmetätigkeiten in der Veterinärverwaltung automatisch über die Ergebnisse aller Untersuchungen informiert. Die Einsender der Proben erhalten grundsätzlich keine Mitteilung über die Ergebnisse der nicht beauftragten, zusätzlichen Untersuchungen. Im Falle des Nachweises eines Tierseuchenerregers oder gegen ihn gerichteter Antikörper ergeht unmittelbar eine Mitteilung an die zuständige Behörde, die den Einsender der Proben informiert und falls erforderlich tierseuchenrechtliche Maßnahmen einleitet. Die Kosten für die im Zuge der Seuchenprävention und -bekämpfung zusätzlich durchgeführten Untersuchungen trägt das Land. Bezüglich der Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten wird auf die Beiträge zur Gewährung von Beihilfen für diagnostische Untersuchungen auf bestimmte Tierseuchen verwiesen.

Gut gerüstet: Amtstierärzte im Land übten den Tierseuchenfall

Um für den Ernstfall im Stall gut gerüstet zu sein, hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) bei zwei Schafhaltern in den Landkreisen Kaiserslautern und Westerwald 25 rheinland-pfälzische Amtstierärztinnen und -tierärzte für ihre Einsätze bei Tierseuchenausbrüchen aufwändig geschult. Geübt wurde das korrekte Betreten und Verlassen eines seuchenverdächtigen Betriebes und die Entnahme von Blutproben bei Schafen. Die Fortbildung bestand aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Unter anderem haben die Tierseuchen-Experten des LUA über die aktuelle Situation bei der beinahe weltweit verbreiteten und für Schweine häufig tödlichen Afrikanischen Schweinepest referiert. Ein weiteres Thema war die ebenso hochansteckende Maul- und Klauenseuche, die schwere Krankheitsverläufe bei Wiederkäuern und Schweinen verursacht. Um die Verbreitung und den Austausch dieser Erreger zwischen Tierbeständen zu verhindern, ist das A und O für Tierhalter und Tierärzte die richtige Schutzkleidung. Die dafür notwendige Ausrüstung wurde den Teilnehmern vom LUA vorgestellt, danach übten sie bei sehr heißem Maiwetter das Anlegen der verschiedenen Schichten von Anzügen, Stiefeln und Handschuhen. Bei einem Tierseuchenausbruch gehört zur Arbeit der Amtstierärztinnen und -tierärzte neben der Untersuchung von Tieren auch die Entnahme von Blutproben. Weil nur die Übung den Meister macht, wurde bei der Fortbildung des LUA das Handling von Schafen und die Technik der Entnahme von Blutproben live aufgefrischt. Für diesen praktischen Teil hatten zwei Landwirte im Kreis Kaiserslautern und im Westerwaldkreis ihre Schafherden zur Verfügung gestellt. In den Betrieben wurden an beiden Übungstagen bei über 300 Schafen Blutproben entnommen und anschließend im Institut für Tierseuchendiagnostik des LUA auf ansteckende Seuchen untersucht. Die besondere Herausforderung: Bei hochsommerlichen Temperaturen mussten die in Schutzanzügen verpackten Teilnehmer unter freiem Himmel die teilweise über 150 Kilogramm schweren Schafe einfangen und festhalten, damit der Trainingspartner eine Blutprobe entnehmen konnte. Am Ende waren die Amtstierärztinnen und -ärzte zwar schweißgebadet und erschöpft, ihr Fazit war aber trotzdem sehr positiv.

LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen 2013

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2013 Bilanz der Tierseuchenbekämfung: Alte und neue Erreger im Blick Ruhiges Jahr, aber gespannte Aufmerksamkeit Keine Ausbrüche: Aus Sicht der Tierseuchenbe- kämpfung in Rheinland-Pfalz war 2013 ein erfreu- lich ruhiges Jahr. Hatten die Ansteckende Blutar- mut bei Pferden und das Auftreten der bis dahin unbekannten Schmallenbergvirus-Infektion bei Rindern, Schafen und Ziegen die Fachleute 2012 noch stark beschäftigt, spielten beide Erkrankun- gen 2013 keine Rolle mehr. Um ein Wiederaufflammen bekannter oder das Auftreten neuer Krankheiten rechtzeitig zu er- kennen, brauchen die Experten des Landesun- tersuchungsamtes (LUA) aber stets ein aktuel- les Bild vom Gesundheitsstatus der Tierbestände im Land. Gewährleistet wird dies durch die Kom- bination aus moderner Labordiagnostik, umfang- reichen Monitoringuntersuchungen und der Ar- beit spezialisierter Tiergesundheitsdienste vor Ort. Als die zentrale Einrichtung des Landes Rheinland- Pfalz hat das LUA im Jahr 2013 insgesamt knapp 300.000 Proben von landwirtschaftlichen Nutz- tieren, Wild-, Zoo- und Heimtieren untersucht. Von den 55 derzeit anzeigepflichtigen - und da- mit staatlich bekämpften - Tierseuchen sind dabei im Verlauf des Jahres drei nachgewiesen worden: Bovines Herpesvirus Typ 1, Bovine Virusdiarrhoe und das Koi-Herpesvirus. Als anzeigepflichtig nach dem Tierseuchengesetz gelten vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankungen, die eine ernste Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen sowie wirtschaftlich relevante Erkran- kungen bei Tieren, gegen die Maßnahmen Einzel- ner nicht wirksam sind. Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch Sorge bereiten Erreger, auf die sich die rheinland- pfälzische Tierseuchenbekämpfung in Zukunft wohl einstellen muss. Während zum Beispiel die Klassische Schweinepest vorerst besiegt zu sein scheint, ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) weiter auf dem Vormarsch. Die Seuche, deren Ver- 2 breitungsgebiet vor allem afrikanische Länder wa- ren, hat sich inzwischen über Russland und die Ukraine bis nach Litauen, Estland, Lettland und Polen ausgebreitet. Die ASP ist eine für Menschen ungefährliche Vi- ruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wild- schweine betrifft. Die Erkrankung betrifft Tie- re jeden Alters und führt innerhalb einer Woche zum Tod. Die Untersuchungen auf Afrikanische Schweinepest wurden 2013 im LUA vorsorglich eingeführt, um die etwaige Einschleppung des Vi- rus in die rheinland-pfälzische Wildschweinpopu- lation frühzeitig zu erkennen und für einen Aus- bruch gerüstet zu sein. BVD und BHV1: Sanierung zeigt Erfolge Erfolge gab es im Jahr 2013 es bei laufenden Sa- nierungsprogrammen, etwa beim Kampf ge- gen die Bovine Virusdiarrhoe (BVD). Sie geht mit Durchfall, grippeartigen Erscheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher und gehört welt- weit zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Infekti- onserkrankungen beim Rind. Die Mikrobiologie ist nur eine von vielen Methoden für die Diagnostik von Tierseuchen. Gut 300.000 Proben hat das LUA im Jahr 2013 auf die unterschiedlichsten Erreger hin untersucht. Geprüfte Qualität: LUA besteht Audit Das Ziel der seit Januar 2011 bundesweit laufen- den staatlichen Bekämpfung ist es, den Handel mit dauerhaft infizierten Tieren zu unterbinden, da diese den Erreger lebenslang ausscheiden und so andere Tiere anstecken. Deshalb wird seither je- des neugeborene Kalb innerhalb der ersten sechs Lebensmonate im LUA auf das BVD-Virus unter- sucht. Ergebnis: Der Anteil BVD-Virus-positiver Kälber lag im Jahr 2013 in Rheinland-Pfalz bei nur 0,13 Prozent. Erfreulich entwickelt sich auch die Bekämpfung des Bovinen Herpes-Virus Typ 1 (BHV 1), das bei infizierten Rindern sowohl zu Erkrankungen der Atemwege als auch der Geschlechtsorgane mit nachfolgenden Fruchtbarkeitsstörungen führt. Ende 2013 hatten fast 94 Prozent der Herden in Rheinland-Pfalz keine BHV1-positiven Tiere mehr im Bestand Bei der Sanierung geht es darum, Vi- rusträger zu identifizieren und schnellstmöglich aus dem Bestand zu entfernen. Der Nachweis einer Tierseuche kann für einen Tierbestand erhebliche wirtschaftliche Folgen ha- ben. Damit die Ergebnisse des LUA im Zweifelsfall auch juristisch belastbar sind, unterzieht sich das Amt regelmäßig einem Audit durch die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS. Dabei überprüfen externe Fachgutachter durch Laborbegehungen, Sichtung von Unterlagen und Gesprächen mit den Mitarbeitern, inwieweit ein effektives Qualitäts- managementsystem etabliert wurde, das die Vali- dität und Nachvollziehbarkeit der Untersuchungs- ergebnisse sicherstellt. Dem LUA wurde dabei 2013 die uneingeschränkte Akkreditierung als Un- tersuchungslabor ausgesprochen. verwaltung im Land auch dank regelmäßiger Kri- senübungen – im Jahr 2013 anhand eines fiktiven Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS). In 13 landwirtschaftlichen Betrieben in den Regionen Eifel, Koblenz-West, Westerwald-Taunus, Vorder- pfalz, Rheinhessen und Westpfalz wurde der MKS- Ausbruch im Herbst 2013 simuliert. Die Einsatzkräfte übten unter anderem, wie Höfe unter Quarantäne gestellt und ganze Gebiete ab- geriegelt werden. Ein Schwerpunkt war die Epide- miologie des fiktiven Seuchenerregers - also die Frage, wo er seinen Ursprung hatte und wohin er sich ausbreitete. Trotz eines insgesamt positiven Resümees sind die Beteiligten froh, wenn aus der Übung so schnell kein Ernstfall wird. Seuchenalarm: Land übt den Ernstfall Schnelle Entscheidungen treffen: Darum geht es, wenn eine hochansteckende Tierseuche gras- siert. Gerüstet für den Ernstfall ist die Veterinär- 3 Rückkehr der Rindertuberkulose: Keine Nachweise im Land Seit dem Juli 1996 gilt Deutschland als frei von der Rindertuberkulose, auch wenn es vereinzelt immer wieder zu Ausbrüchen gekommen ist. Der letzte Nachweis in Rheinland-Pfalz war 1989. Ganz ausgerottet ist der Erreger aber nicht, wie 2013 ein Ausbruch im Alpenvorland und 2014 ei- ner im Saarland zeigen. Für Behörden, Tierärzte und Landwirte gehört der Kampf gegen die Seu- che also nach wie vor zum täglichen Geschäft. Als Krankheit, die vom Tier auf den Menschen bzw. vom Menschen auf Tiere übertragen werden, wird sie wird staatlich bekämpft. Außerdem wer- den alle geschlachteten Rinder im Rahmen der Fleischuntersuchung auf die typischen Organver- änderungen untersucht, die mit einer Tuberkulo- se einhergehen. Der Ausbruch im Alpenvorland war der Auslö- ser für ein deutschlandweites Monitoring, das den Behörden einen Überblick über die Situation der Rindertuberkulose in ganz Deutschland verschaf- fen sollte. In Rheinland-Pfalz wurden 136 Bestän- de mit 3.579 Tieren ausgewählt, die mit einem so- genannten Simultan-Intrakutantest untersucht wurden. Dabei wird, ähnlich einem Allergie-Haut- test, Tuberkulin in die Haut injiziert, um eine Im- munantwort auszulösen. Das Monitoring wurde durch den Rindergesund- heitsdienst des LUA unterstützt. Bis Ende 2013 waren die Intrakutantests bei zwei Tieren positiv. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Reak- tion nicht auf eine Infektion mit Tuberkulose-Bak- terien zurückzuführen ist, sondern das Ergebnis zurückliegender Infektionen mit anderen, nicht- tuberkulösen Mycobakterien ist. Auch wenn die Tuberkulose bei Rindern nicht nachgewiesen wurde, so kommt das Virus in Rheinland-Pfalz doch vor. Wildtiere können ein ständiges Reservoir für den Erreger sein und als In- fektionsquelle dienen. Dabei bleiben die Übertra- gungswege im Einzelfall oft ungeklärt. Im August 2012 wurde in der Region Westerwald ein Wild- schwein mit verdächtigen Veränderungen an Lun- ge und Milz erlegt. Ergebnis der Untersuchungen im LUA und im Nationalen Referenzlabor für Tu- berkulose am Friedrich-Loeffler-Institut in Jena: Mycobacterium bovis - Rindertuberkulose. Bei vereinzelten Untersuchungen an weiteren Wildschweinen aus der Region fanden sich keine weiteren Hinweise auf das Vorliegen einer Tuber- kulose. Dennoch sollten beim Auftreten verdäch- tiger Veränderungen bei aufgebrochenen Wild- tieren gezielte diagnostische Untersuchungen eingeleitet werden, um Kenntnisse über das Vor- kommen und die Verbreitung der Seuche in der Wildtierpopulation zu erhalten. Noch nicht ganz ausgerottet: Die Rindertuberkulose bleibt eine Gefahr für die Bestände auch in Rheinland-Pfalz. 4 Alles im Griff: Datenfluss in der Tierseuchenbekämpfung Tierhalter, Tierärzte und die Veterinärverwaltun- gen von Kreisen, Ländern und Bund: Sie alle müs- sen beim überregionalen Ausbruch einer Tier- seuche eng zusammenarbeiten. Damit alle Beteiligten stets den gleichen Informationsstand haben und eine Seuche erfolgreich bekämpfen können, nutzt die Veterinärverwaltung verschie- dene Datenbanken und elektronische Meldesys- teme, wie am Beispiel der Bovine Virusdiarrhoe (BVD) deutlich wird. Die Tierseuchenbekämpfung beginnt schon bei der Kennzeichnung und Erfassung der Tierbestän- de im bundesweiten Herkunftssicherungs- und In- formationssystem für Tiere (HI-Tier). Hier werden alle Rinder- und Michviehbestände registriert, alle Einzeltiere mit Ohrmarkenkennzeichnung erfasst sowie Zu- und Abgänge von Tieren in bzw. aus ei- nem Betrieb gemeldet. Damit ist jederzeit eine Übersicht über den aktuellen Tierbestand des Lan- des möglich. Diese Übersicht ist eine Grundvor- aussetzung, um Stichprobenuntersuchungen oder Impfungen planen zu können. Im HI-Tier kann der Lebenslauf eines Rindes von der Geburt bis zur Schlachtung, Ausfuhr oder Tod lückenlos nachverfolgt werden und die Tierseu- chenbekämpfung im Seuchenfall ermitteln, wo ein infiziertes Tier herkam („Tracing-back“) oder hinging („Tracing-on“). In HI-Tier werden auch Schaf- und Ziegenbestände sowie Schweinehal- tungen und deren Handel erfasst – im Gegensatz zu den Rindern aber nicht als Einzeltiere. Mit diesen Daten steht der Tierseuchenbekämp- fung ein wirkungsvolles Instrument zur Verfügung. Ein Beispiel dafür stellt die fortschreitende Sanie- rung der Rinderbestände von der Bovinen Virusdi- arrhoe (BVD) dar, die als eine der verlustreichsten Infektionskrankheiten des Rindes in den letzten Jahren gilt. Seit Einführung der verpflichtenden Bekämpfung ab 2011 wird jedes neugeborene Kalb innerhalb der ersten sechs Lebensmonate im LUA auf BVD Virus untersucht. Die Untersuchungser- gebnisse werden in HI-Tier den dort erfassten Rin- dern und Beständen zugeordnet, zusammen mit den Methoden, mit denen sie erzielt wurden. Vo- raussetzung hierfür ist die Einsendung der Proben mit maschinenlesbaren Untersuchungsaufträgen, aus denen die Daten zum Einzeltier und Bestand automatisiert in die Laborsoftware eingelesen werden können. Lückenloser Lebenslauf: Rinder werden mit einer Ohr- marke gekennzeichnet, ihre Daten elektronisch erfasst. So ist jederzeit eine Übersicht zum Stand der BVD-Untersuchungen in den Betrieben und der Sanierung möglich – auch über die Kreisgrenzen hinweg. Das System verzeichnet die Zahl der dau- erhaft mit BVD-Virus infizierten, sogenannten PI- Rinder (persistent inifiziert) und die Tiere, die noch nicht untersucht wurden. Probleme und Erfol- ge bei der Sanierung können so erkannt und Maß- nahmen darauf ausgerichtet werden. Aber auch Landwirte und behandelnde Tierärz- te haben in eingeschränktem Maße die Möglich- keit, Tiergesundheitsdaten einzusehen und so für den Handel mit Tieren oder die Bestandsbetreu- ung wichtige Informationen zu erhalten. Tierseuchennachrichtensystem (TSN) Die Veterinärverwaltung nutzt auch das Tierseu- chennachrichtensystem (TSN) für melde- und an- zeigepflichtige Tierseuchen. Wird eine anzeige- pflichtige Tierseuche wie die Bovine Virusdiarrhoe in einem Betrieb nachgewiesen, so übermittelt die Kreisveterinärbehörde über dieses System elektro- 5 nisch den Fall an das Friedrich-Löffler-Institut, wo die Daten bundesweit in einer zentralen Tierseu- chendatenbank (ZTSDB) gesammelt und ausge- wertet werden.LUA führt regelmäßig Anwenderschulungen zu TSN und HIT durch, schlägt notwendige Änderun- gen in den länderübergreifenden Arbeitsgruppen vor und begleitet deren Umsetzung fachlich. Das System ermöglicht eine Kartendarstellung der geografischen Lage vorhandener und betrof- fener Betriebe und wird im Tierseuchenfall zur Planung und Dokumentation seuchenrechtlicher Maßnahmen genutzt. Damit können beispielswei- se notwendige Restriktionszonen ermittelt und dargestellt oder Berichte zur Seuchenlage erstellt werden, um die für betroffene Gebiete zuständige Behörden zügig zu informieren.Zur Sicherung der Datenqualität prüft das LUA zu- dem regelmäßig Meldungen und Gesundheitsda- ten in HIT auf ihre Plausibilität und veranlasst bei Auffälligkeiten entsprechende Prüfungen und Kor- rekturen. Dieses ist z. B. der Fall, wenn ein veren- detes Rind auf BSE untersucht wurde, der Tierhal- ter das Rind aber nicht als verendet gemeldet hat. Das LUA überprüft die Vollständigkeit der TSN- Seuchenmeldungen sowie die Daten für Untersu- chungsstatistiken und stellt diese für ganz Rhein- land-Pfalz zusammen. Verbraucherschutz-Informationssystem Die Kreisveterinärbehörden in Rheinland-Pfalz verwalten die unter ihrer Aufsicht stehenden Be- triebe wie Lebensmittel- und Tierhaltebetriebe mit einem weiteren System, dem Zentralen Ver- braucherschutz-Informationssystem (ZeVIS). Es handelt sich dabei um eine verwaltungsinterne Datenbank, auf die nur die jeweiligen Behörden Zugriff haben. ZeVIS ermöglicht den schnellen Überblick über den Gesundheitsstatus der einzel- nen Tiere und Bestände im Zuständigkeitsbereich. Mit den Daten können Probenanforderungen für die in bestimmten Intervallen anfallenden Un- tersuchungen auf anzeigepflichtige Tierseuchen geplant werden und das System erleichtert das Ausstellen von Gesundheitsbescheinigungen für einzelne Tiere und Bestände. Auch in ZeVIS werden die Untersuchungsergeb- nisse der Tierseuchendiagnostik eingestellt. Wäh- rend die Übertragung der Daten in die Datenbank des ZeVIS vollständig automatisiert erfolgt, müs- sen die Daten ins Hi-Tier durch die Tierärzte und Tierärztinnen des LUA übertragen werden. Regelmäßige Überprüfung Die Datenbanken müssen laufend gepflegt wer- den, um die Daten aktuell zu halten, Fehler zu korrigieren und um sie den wechselnden Frage- stellungen und Anforderungen anzupassen. Das 6 Mehr Lebensqualität für Schweine: Umstellung im Land lief glatt Mehr Platz, mehr Sicherheit, mehr Sauberkeit und mehr Schutz vor zu großer Wärme im Stall: Seit Anfang 2013 gelten für alle 1.465 landesweit ge- meldeten Tierhaltungen mit Schweinen höhe- re Anforderungen. Fazit nach einem Jahr: Die Um- stellung lief in Rheinland-Pfalz erfreulich glatt. Schweine sind gesellige Tiere, die sich in der ih- nen vertrauten Gruppe wohlfühlen. Aber sie brau- chen auch ein Mindestmaß an Bewegungsfreiheit. Für Sauen in der Gruppenhaltung ist jetzt deshalb ein Platzbedarf bei durchschnittlicher Gruppen- größe von 2,25 Quadratmetern je Sau einzuhal- ten. Empfohlen wird, die Buchten in verschiedene Bedürfnisbereiche (liegen, fressen, bewegen) auf- zuteilen. Werden sozial unverträgliche oder kranke Tiere vorübergehend einzeln untergebracht, muss so viel Platz vorhanden sein, dass sie ungehindert aufstehen, sich hinlegen und eine natürliche Kör- perhaltung einnehmen können. Schweine sind übrigens auch reinlicher, als land- läufig angenommen wird. Deshalb müssen sie jetzt zwingend einen trockenen Liegebereich ha- ben und dürfen nicht mehr als unvermeidbar mit Harn und Kot in Berührung kommen. Der Boden muss zudem rutschfest und trittsicher sein. Von Löchern, Spalten oder Aussparungen darf keine Verletzungsgefahr ausgehen. Und die Tiere müs- sen vor zu hohen Temperaturen im Stall geschützt werden, zum Beispiel durch die richtige Führung der Zuluft, schattengebende Bepflanzung so- wie gut isolierte Wände, Decken und Fenster. Im Hochsommer helfen außerdem Duschen oder vorgekühlte Zuluft. Auch die 163 sogenannten Altbetriebe, die vor dem 4. August 2006 genehmigt worden waren, hatten die ihnen gewährte Übergangsfrist genutzt und ihre Ställe rechtzeitig umgerüstet. Es ist da- von auszugehen, dass die rund 15.000 Zucht- und etwa 200.000 Mastschweine in Rheinland-Pfalz jetzt in Gruppenhaltungen leben. Seit dem 1. Januar 2013 stellt die Einzelhaltung von trächtigen Jungsauen oder Sauen nun einen Verstoß gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungs- verordnung dar. Veterinärverwaltungen und LUA hatten bereits seit dem Jahr 2006 konsequent da- rauf hingearbeitet, dass die Anforderungen in den Ställen fristgerecht umgesetzt werden. Denn be- reits frühzeitig war klar, dass gegen säumige Mit- gliedstaaten der Europäischen Union ein soge- nanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden kann, sollten Defizite festgestellt werden. Gesellig: Nach einer Gesetzesänderung müssen Haus- schweine seit 2013 in Gruppen gehalten werden. 7 Tierseuchenbekämpfung in Zahlen Im LUA diagnostizierte anzeigepflichtige Tierseuchen in Rheinland-Pfalz 2013 anzeigepflichtige TierseucheTierart Bovines Herpesvirus Typ 1-InfektionRind Bovine VirusdiarrhoeRind Koiherpesvirus- Infektionkarpfen- artige Fische Matrix Blut Ohrstanze Blut Tierkörper Untersuchungen Im LUA diagnostizierte meldepflichtige Tierkrankheiten in Rheinland-Pfalz 2013 Nachweise ProbenBeständeProbenBestände 92.0583.77666876 146.5134.34920267 3.3198002617 21 8 15 8 Nachweis vonMethode BHV-1-gE- AntikörperELISA BVD-Virus- AntigenELISA KHV-Genom PCR meldepflichtige Tierkrankheit Chlamydiose Listeriose* Maedi Tierart UntersuchungenNachweise ProbenBeständeProbenBestände Matrix PCR Listeria monocytogenesBakterien- kultur 13711ZiervögelTierkörper12611RindTierkörper605054SchafTierkörper412844PferdTierkörper3311SchafTierkörper18621Maedi-Visna-Vi- rus-AntikörperELISA 22351114Mycobacterium avium ssp. paratu- berculosisBakterien- kultur 145923931Mycobacterium avium ssp. paratu- berculosis-GenomPCR 1501031514Tierkörper66504536säurefeste Stäb- chen in NesternZiehl-Neel- sen-Färbung ZiegeTierkörper1111WildtiereTierkörper5311Mycobacterium avium ssp. paratu- berculosis-GenomPCR Tierkörper363411Tupfer/Exkrete13754Coxiella burnetii-GenomPCR SchafStaub21621SchweinKot/Staub872294Nutz- geflügelTierkörper644411Kot/Staub401108176HeimtierTierkörper13811Salmonella speciesBakterien- kultur BisonKot128241TaubeKot583311Tierkörper3221Kot24382RindKot443911SchweinTierköper221111Shiga- (Vero-) toxin bildende Escherichia coliELISA Rind Kot Paratuberkulose** Rind Reptilien Verotoxinbildende Escherichia coli** Chlamydophila speciesTierkörper gegebenenfalls erfolgter Mehrfachuntersuchungen sind Doppelnennungen von Tieren und Beständen möglich. Salmonellose* Methode Schaf Hinweis: Auf Grund der Untersuchung verschiedener Matrizes und der Anwendung verschiedener Untersuchungsmethoden sowie Q-Fieber* Nachweis von * hat als Zoonose Bedeutung für den Menschen ** hat als Zoonose potenziell Bedeutung für den Menschen Hinweis: Auf Grund der Untersuchung verschiedener Matrizes und der Anwendung verschiedener Untersuchungsmethoden sowie gegebe- nenfalls erfolgter Mehrfachuntersuchungen sind Doppelnennungen von Tieren und Beständen möglich. 8 9

Smarter als SMART - Umbau eines konventionellen Smarts zu einem straßenzugelassenem Elektrofahrzeug, Teilprojekt 3: Entwicklung und Simulation eines elektrifizierten Antriebsstranges bei einer Elektrofahrzeug-Umrüstung

In Zusammenarbeit der Lehrstühle Fabrikbetrieb und Produktionssysteme am IAF, Lehrstuhl für Konstruktionstechnik am IMK, Lehrstuhl für Technische Dynamik am IFME sowie Lehrstuhl Mechatronik am IMS gegründet auf einer Kooperation mit der L.E. mobile aus Leipzig koordiniert vom Lehrstuhl für Fabrikbetrieb und Produktionssysteme wird ein reines Elektromobil als straßentaugliches Fahrzeug und langfristig nutzbarer zugelassener Versuchsträger entwickelt.

Verhalten und Desinfektion der Erreger der europaeischen und afrikanischen Schweinepest sowie der Maul- und Klauenseuche in Fluessigmist

Die geplanten Untersuchungen sollen durch Suspensionsversuche im Labormasstab die Frage klaeren, unter welchen Voraussetzungen chemische Desinfektionsmittel wie Formaldehyd, sauer und alkalische Praeparate sowie Kalk in unterschiedlichen Aufbereitungsformen zu einer Inaktivierung der Virusarten in Fluessigmist fuehren. Weiter wird das Verhalten der Viren in gelagertem, nicht desinfizierten Fluessigmist und auf Oberflaechen des Stalles nach erfolgter Desinfektion in die Untersuchungen mit einbezogen.

Kolben-Zylinder-Dynamik

Im Rahmen des Forschungsvorhabens 'Kolben-Zylinder-Dynamik' soll eine Softwareentwicklung zur Berechnung der Kolbensekundaerbewegung und des Kraft-Zeit-Verlaufs (Aufschlagimpulses) auf der Zylinderwand durchgefuehrt werden. Das Programm soll im Hinblick auf guenstige Rechenzeiten auf der Basis ebener Mehrkoerpersystem-Algorithmen (MKS) fuer die Kolbensekundaerbewegung unter Beruecksichtigung zweidimensionaler dynamischer Verformungen und reduzierter Hydrodynamik entwickelt werden. Darueberhinaus soll ein Loesungskonzept zur genaueren Berechnung des Aufschlagimpulses erarbeitet werden, das basierend auf der kommerziellen MKS-Software 'DADS' eine aufwendige, dreidimensionale, dynamische FEM-Verformungsrechnung und volle Hydrodynamikrechnung erlaubt. Das aufwendige Loesungskonzept wird herangezogen, um eine moeglichst exakte Simulation zu gewaehrleisten, aber auch um den Einfluss der getroffenen Vereinfachungen in der Aachener Programmentwicklung an Beispielen zu untersuchen. Dieses Loesungskonzept wird ueber die spezielle 'DADS'-Anwendung hinaus auch fuer weitere Programmsysteme mit vergleichbaren Leistungsmerkmalen verwendbar sein. Die notwendige Beruecksichtigung von Einflussgroessen wie Kolbenschaft- und Zylinderelastizitaet sowie Schmierfilmreaktionen an Kolbenschaft, Ringpaket und Kolbenbolzen erfolgt innerhalb der MKS-Systematik ueber Feder- und Daempfungselemente ('Fluid-Kontakt-Elemente'), deren Eigenschaften basierend auf den gegebenen physikalischen Gesetzmaessigkeiten ermittelt werden: Die Schmierfilmwirkungen auf der Grundlage der hydrodynamischen Schmierungstheorie und die Steifigkeit der Strukturen nach der linearen Elastizitaetstheorie mit Hilfe der Finite-Elemente-Methode (FEM).

Reise-Tipps: Einfuhr von Fleisch und Milch aus fernen Ländern nur in Ausnahmefällen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 056/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 056/05 Magdeburg, den 23. April 2005 Reise-Tipps: Einfuhr von Fleisch und Milch aus fernen Ländern nur in Ausnahmefällen Erste Sonnenstrahlen in Deutschland künden auch von der bevorstehenden Urlaubs- und Reisesaison. Nicht wenige wählen Reiseziele in fernen Regionen. Wer in ein Nicht-EU-Mitgliedsland reist, sollte auch wissen, dass er bei der Rückkehr nach Deutschland nur in Ausnahmefällen und unter sehr strengen Auflagen Fleisch und Milch mitbringen darf. Ziel ist, jede noch so geringe Möglichkeit auszuschließen, dass Erreger von Tierseuchen wie der Maul- und Klauenseuche eingeschleppt werden. Damit würden nicht zuletzt hiesige Tierbestände gefährdet. Grundsätzlich gilt: Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse dürfen von Reisenden nicht aus Staaten außerhalb der Europäischen Union eingeführt werden. Als Ausnahmen zulässig sind Säuglingsmilchpulver, Säuglinsnahrung und medizinische Spezialnahrung. Diese dürfen im Reisegepäck mitgeführt werden, sofern das Erzeugnis vor dem Verzehr nicht gekühlt werden muss, es sich um ein verpacktes Markenprodukt handelt und die Verpackung ungeöffnet ist. Von den Faröern, aus Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz dürfen Milch, Fleisch und deren Erzeugnisse bis zu einem kombinierten Gesamtgewicht von fünf Kilogramm im Reisegepäck mitgeführt werden. Aus Andorra, Norwegen und San Marino dürfen diese Lebensmittel ohne Einschränkungen eingeführt werden. Milch, Fleisch und daraus erzeugte Produkte aus anderen Nicht-EU-Staaten dürfen nur mitgebracht werden, wenn der Reisende dafür auch ein EU-anerkanntes Veterinärzeugnis von der zuständigen Behörde des Abreiselandes vorweisen kann. Die Produkte und das Zeugnis sind bei der Einreise unaufgefordert an der EU-Grenzkontrollstelle anzumelden und vorzulegen. Sollte kein Veterinärzeugnis vorhanden sein, sind die mitgeführten Lebensmittel bei der Einreise zur amtlichen Vernichtung abzugeben. Bei Nichteinhaltung der strengen europäischen Einfuhrregelungen drohen dem Reisenden Geldstrafen oder andere Konsequenzen. Weitere Informationen sind im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de (Themen von A bis Z / Veterinärwesen / Reisetipps) nachzulesen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Maul- und Klauenseuche – Maul- und Klauenseuche (MKS)

Am 10. Januar 2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland, in Hoppegarten, Ortsteil Hönow, ein Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche amtlich bestätigt. Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Paarhufern wie Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen, Kameliden sowie Zoo- und Wildtieren. Am 10. Januar 2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland, in Hoppegarten, Ortsteil Hönow, ein Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche amtlich bestätigt. Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Paarhufern wie Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen, Kameliden sowie Zoo- und Wildtieren. Bild vergrößern Zur Eindämmung der Tierseuche hat der Landkreis eine Schutzzone eingerichtet. Die Landesregierung hat im gesamten Land Brandenburg ein Verbringungsverbot für Paarhufer erlassen ( siehe Presseinformation vom 10. Januar 2025 ). Demnach ist der Transport der Tiere und deren Körper oder Körperteile sowie deren Gülle verboten. Die entsprechende Eilverordnung vom Freitag, die heute Nacht um 0 Uhr ausläuft, wird um 48 Stunden – bis 15. Januar – verlängert ( siehe Presseinformation vom 13. Januar 2025 ). Diese Zeit ist nötig, damit alle erforderlichen Untersuchungsergebnisse vorliegen, um die Seuchenlage bewerten zu können. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind keine neuen Fälle zu verzeichnen. In einem Radius von 1 Kilometer um den Ausbruchsbestand im Landkreis Märkisch-Oderland wurden durch die Veterinärämter die Bestände mit empfänglichen Tieren untersucht und beprobt. Die Ergebnisse der Untersuchungen dieser Proben im Landeslabor liegen jetzt vor. Die eingesendeten Proben wurden durch das Landeslabor mit negativem Ergebnis befundet. Das bedeutet, dass es im Radius von 1 Kilometer keinen weiteren Ausbruch der Seuche gibt ( siehe Presseinformation vom 14. Januar 2025 ). Da die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse noch nicht ausreichen, um die Lage abschließend zu bewerten, wird die entsprechende Verordnung um 48 Stunden – bis 17.  Januar 2025 – verlängert ( siehe Presseinformation vom 15. Januar 2025 ). Weitere Verdachtsfälle im Landkreis Barnim haben sich nicht bestätigt ( siehe Presseinformation vom 17. Januar 2025 ). Die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche läuft mit dem Ende des heutigen Tages aus und wird nicht verlängert. Die eingerichtete Schutzzone und die Überwachungszone um den Ausbruchsort bleiben weiter aufrecht erhalten ( siehe Presseinformation vom 17. Januar 2025 ). Brandenburg hat heute MKS-Impfstoffbank aktiviert. Eine Impfung ist bei der jetzigen Seuchensituation jedoch nicht vorgesehen ( siehe Presseinformation vom 20. Januar 2025 ). Seit dem 11. Februar 2025  beginnt das Land Brandenburg mit der schrittweisen Aufhebung der mit der Maul- und Klauenseuche verbundenen Restriktionen ( siehe Presseinformation vom 11. Februar 2025 ). Fragen beantworten die zuständigen Veterinäramter in den Landkreisen Bild vergrößern Zur Eindämmung der Tierseuche hat der Landkreis eine Schutzzone eingerichtet. Die Landesregierung hat im gesamten Land Brandenburg ein Verbringungsverbot für Paarhufer erlassen ( siehe Presseinformation vom 10. Januar 2025 ). Demnach ist der Transport der Tiere und deren Körper oder Körperteile sowie deren Gülle verboten. Die entsprechende Eilverordnung vom Freitag, die heute Nacht um 0 Uhr ausläuft, wird um 48 Stunden – bis 15. Januar – verlängert ( siehe Presseinformation vom 13. Januar 2025 ). Diese Zeit ist nötig, damit alle erforderlichen Untersuchungsergebnisse vorliegen, um die Seuchenlage bewerten zu können. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind keine neuen Fälle zu verzeichnen. In einem Radius von 1 Kilometer um den Ausbruchsbestand im Landkreis Märkisch-Oderland wurden durch die Veterinärämter die Bestände mit empfänglichen Tieren untersucht und beprobt. Die Ergebnisse der Untersuchungen dieser Proben im Landeslabor liegen jetzt vor. Die eingesendeten Proben wurden durch das Landeslabor mit negativem Ergebnis befundet. Das bedeutet, dass es im Radius von 1 Kilometer keinen weiteren Ausbruch der Seuche gibt ( siehe Presseinformation vom 14. Januar 2025 ). Da die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse noch nicht ausreichen, um die Lage abschließend zu bewerten, wird die entsprechende Verordnung um 48 Stunden – bis 17.  Januar 2025 – verlängert ( siehe Presseinformation vom 15. Januar 2025 ). Weitere Verdachtsfälle im Landkreis Barnim haben sich nicht bestätigt ( siehe Presseinformation vom 17. Januar 2025 ). Die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche läuft mit dem Ende des heutigen Tages aus und wird nicht verlängert. Die eingerichtete Schutzzone und die Überwachungszone um den Ausbruchsort bleiben weiter aufrecht erhalten ( siehe Presseinformation vom 17. Januar 2025 ). Brandenburg hat heute MKS-Impfstoffbank aktiviert. Eine Impfung ist bei der jetzigen Seuchensituation jedoch nicht vorgesehen ( siehe Presseinformation vom 20. Januar 2025 ). Seit dem 11. Februar 2025  beginnt das Land Brandenburg mit der schrittweisen Aufhebung der mit der Maul- und Klauenseuche verbundenen Restriktionen ( siehe Presseinformation vom 11. Februar 2025 ). Fragen beantworten die zuständigen Veterinäramter in den Landkreisen Die Viruserkrankung kann bei allen Paarhufern auftreten (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Büffel, Waldwiederkäuer). Unter Umständen können auch Giraffen, Elefanten und Kamele infiziert werden. Die Viruserkrankung kann bei allen Paarhufern auftreten (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Büffel, Waldwiederkäuer). Unter Umständen können auch Giraffen, Elefanten und Kamele infiziert werden. Unter den heute üblichen hygienischen Bedingungen wird auch im Falle einer Einschleppung der Maul- und Klauenseuche (MKS) nach Deutschland oder in das benachbarte Ausland keine Gefahr für den Verbraucher von pasteurisierter Milch beziehungsweise von Milchprodukten gesehen. Diese Einschätzung wird auch durch die Erfahrungen aus MKS-Seuchenzügen in der Vergangenheit und im Ausland gestützt. In der Fachliteratur werden einzelne Infektionen beim Menschen beschrieben, die dieser Einschätzung aber nicht widersprechen. Nur bei Personen, die unmittelbaren und intensiven Kontakt zu erkrankten Klauentieren beziehungsweise dem von diesen ausgeschiedenen Virus hatten, kam es in seltenen Fällen zu gutartig verlaufenden Erkrankungen. Unter den heute üblichen hygienischen Bedingungen wird auch im Falle einer Einschleppung der Maul- und Klauenseuche (MKS) nach Deutschland oder in das benachbarte Ausland keine Gefahr für den Verbraucher von pasteurisierter Milch beziehungsweise von Milchprodukten gesehen. Diese Einschätzung wird auch durch die Erfahrungen aus MKS-Seuchenzügen in der Vergangenheit und im Ausland gestützt. In der Fachliteratur werden einzelne Infektionen beim Menschen beschrieben, die dieser Einschätzung aber nicht widersprechen. Nur bei Personen, die unmittelbaren und intensiven Kontakt zu erkrankten Klauentieren beziehungsweise dem von diesen ausgeschiedenen Virus hatten, kam es in seltenen Fällen zu gutartig verlaufenden Erkrankungen. Fleisch und Milch können bedenkenlos verzehrt werden. Fleisch und Milch können bedenkenlos verzehrt werden. Hunde, Katzen und andere Haustiere können in der Regel nicht erkranken, aber das Virus weitertragen. Hunde, Katzen und andere Haustiere können in der Regel nicht erkranken, aber das Virus weitertragen. direkt : von Tier zu Tier über Sekrete und Exkrete indirekt : über Menschen, Fahrzeuge, Milch, Knochen, Häute, Borsten, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Trophäen als Reisesouvenir, verunreinigte Geräte und so weiter Der Mensch kann die Seuche durch nicht gereinigte und desinfizierte Kleidung, Schuhe oder Hände übertragen und weitertragen. direkt : von Tier zu Tier über Sekrete und Exkrete indirekt : über Menschen, Fahrzeuge, Milch, Knochen, Häute, Borsten, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Trophäen als Reisesouvenir, verunreinigte Geräte und so weiter Der Mensch kann die Seuche durch nicht gereinigte und desinfizierte Kleidung, Schuhe oder Hände übertragen und weitertragen. MKS ist eine leicht übertragbare Krankheit mit einer kurzen Inkubationszeit, daher breitet sich die Seuche sehr schnell aus. MKS ist eine leicht übertragbare Krankheit mit einer kurzen Inkubationszeit, daher breitet sich die Seuche sehr schnell aus. Das Virus der MKS hat eine sehr hohe Widerstandskraft gegenüber der Außenwelt. Im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie gefroren – auch in Gefrierfleisch – bleibt es lange ansteckungsfähig. Eingetrocknet in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu und so weiter. kann es über Monate bis Jahre überleben. Auf hohe Temperaturen (zum Beispiel bei der Pasteurisierung der Milch) reagiert das Virus empfindlich und wird abgetötet, ebenso auf Säure mit einem pH-Wert < 6 und Lauge pH > 9. Bei pH-Werten < 4 oder > 11 erfolgt die Abtötung des Virus innerhalb von Sekunden. Das Virus der MKS hat eine sehr hohe Widerstandskraft gegenüber der Außenwelt. Im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie gefroren – auch in Gefrierfleisch – bleibt es lange ansteckungsfähig. Eingetrocknet in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu und so weiter. kann es über Monate bis Jahre überleben. Auf hohe Temperaturen (zum Beispiel bei der Pasteurisierung der Milch) reagiert das Virus empfindlich und wird abgetötet, ebenso auf Säure mit einem pH-Wert < 6 und Lauge pH > 9. Bei pH-Werten < 4 oder > 11 erfolgt die Abtötung des Virus innerhalb von Sekunden. An der Seuche selbst sterben je nach Tierart nur etwa zwei bis fünf Prozent der erkrankten Tiere. Bei jungen Tieren liegt die Sterberate erheblich höher. In Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten werden die infizierten Tiere getötet und unschädlich beseitigt. An der Seuche selbst sterben je nach Tierart nur etwa zwei bis fünf Prozent der erkrankten Tiere. Bei jungen Tieren liegt die Sterberate erheblich höher. In Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten werden die infizierten Tiere getötet und unschädlich beseitigt. Wird MKS bei einem Tier festgestellt, muss der ganze Bestand eines Hofes getötet und unschädlich beseitigt werden, damit die Tierseuche sich nicht weiter ausbreitet. Wird MKS bei einem Tier festgestellt, muss der ganze Bestand eines Hofes getötet und unschädlich beseitigt werden, damit die Tierseuche sich nicht weiter ausbreitet. Das Virus ist derzeit weltweit verbreitet – mit Ausnahme der EU, Nordamerikas, Australiens und Neuseelands. In Deutschland gab es die letzten Ausbrüche 1987/1988. Eine Einschleppung ist jedoch jederzeit möglich. So kam es 2001 zu einem folgenschweren Ausbruch in Großbritannien. 2007 gab es in Großbritannien einen Ausbruch durch die Verschleppung aus einem Labor. Aktuelle Informationen zur internationalen Lage und weitweiten Ausbreitung können dem monatlichen Bericht der European Commission for the Control of Foot-and-Mouth Disease (EuFMD) oder dem Radar Bulletin des Friedrich-Loeffler-Instituts entnommen werden. Das Virus ist derzeit weltweit verbreitet – mit Ausnahme der EU, Nordamerikas, Australiens und Neuseelands. In Deutschland gab es die letzten Ausbrüche 1987/1988. Eine Einschleppung ist jedoch jederzeit möglich. So kam es 2001 zu einem folgenschweren Ausbruch in Großbritannien. 2007 gab es in Großbritannien einen Ausbruch durch die Verschleppung aus einem Labor. Aktuelle Informationen zur internationalen Lage und weitweiten Ausbreitung können dem monatlichen Bericht der European Commission for the Control of Foot-and-Mouth Disease (EuFMD) oder dem Radar Bulletin des Friedrich-Loeffler-Instituts entnommen werden. Schuhe und Kleidung sind unbedingt zu reinigen und desinfizieren. Außerdem ist für mindestens eine Woche jeder Kontakt mit Tieren der empfänglichen Arten zu vermeiden. Bei der Einreise werden die Reisenden möglicherweise aufgefordert Schuhe, Kleidung und gegebenenfalls Rollkoffer zu desinfizieren. Schuhe und Kleidung sind unbedingt zu reinigen und desinfizieren. Außerdem ist für mindestens eine Woche jeder Kontakt mit Tieren der empfänglichen Arten zu vermeiden. Bei der Einreise werden die Reisenden möglicherweise aufgefordert Schuhe, Kleidung und gegebenenfalls Rollkoffer zu desinfizieren. Informationen aus dem Landreis Märkisch-Oderland Informationen aus dem Landreis Märkisch-Oderland Fragen und Antworten des Bundeslandwirtschaftsministeriums Fragen und Antworten des Bundeslandwirtschaftsministeriums Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts

Maul- und Klauenseuche in Europa Sachsen-Anhalt ist für Ernstfall gerüstet

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 089/01 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 089/01 Magdeburg, den 26. März 2001 Maul- und Klauenseuche in Europa Sachsen-Anhalt ist für Ernstfall gerüstet Sollte in Sachsen-Anhalt die Maul- und Klauenseuche (MKS) ausbrechen, wäre das Land für diesen Ernstfall gerüstet. Im Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt und im Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt wurde eine ständige Rufbereitschaft eingerichtet. Darüber hinaus existiert ein Notfall- und Benachrichtigungsplan zur Einrichtung eines Landeskrisenzentrums. Die Leitung des zehnköpfigen Gremiums übernimmt im Ernstfall Staatssekretär Dr. Aloys Altmann. Zuständig für die Durchführung von Maßnahmen sind die Veterinärbehörden und der Katastrophenschutz der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit der Polizei. Ablauf beim Ausbruch oder Verdacht auf MKS: Tritt in einem Bestand ein Verdachtsfall auf (Symptome sind u.a. Bläschenbildung im Maulbereich, krankhafte Veränderungen an den Klauen), so wird vom zuständigen Veterinäramt des Landkreises eine sofortige Bestandssperre angeordnet. Kein Tier darf den Betrieb verlassen, kein Tier darf hinein. Tiere des Bestandes werden auf MKS untersucht. Fällt das Resultat der Diagnostik negativ aus, wird die Bestandssperre wieder aufgehoben (die MKS-Symptome können z.B. auch bei einer überversorgung mit Selen oder bei Allergien auf Desinfektionsmittel auftreten). Fällt das Resultat der Diagnostik positiv aus, d.h. der Bestand hat sich infiziert, so wird folgende Kette in Gang gesetzt: Tötung des gesamten Tierbestandes und aller Kontaktbestände (alle Tierkontakte von und zu anderen Betrieben werden im Bestandsregister, das jeder Betrieb führt, registriert). Einrichtung eines Sperrgebietes im Radius von 3 km um den betroffenen Betrieb. Die Agrarminister der Länder haben sich heute in Cottbus darauf verständigt, bei Ausbruch der Seuche in viehreichen Gebieten eine sogenannte Ringimpfung durchzuführen. (Sachsen-Anhalt ist kein viehreiches Gebiet!) Einrichtung eines Beobachtungsgebietes im Radius von 10 bis 30 km um den betroffenen Betrieb (Radius hängt von der konkreten Situation, Bestandsdichte etc. in der Region ab). Im Beobachtungsgebiet herrscht eine Bestandssperre. Kein Tier darf das Gebiet verlassen, kein Tier darf hinein. Anfallende Milch wird zentral gesammelt, aus dem Gebiet gebracht und einer doppelten Hitzebehandlung unterzogen. In allen Beständen werden täglich klinische Bestandskontrollen auf eine Infektion mit MKS durchgeführt. Gibt es nach mindestens 30 Tagen keine weiteren Anzeichen auf einen Ausbruch der Seuche, kann das Beobachtungsgebiet wieder aufgehoben werden. (Detaillierte Einzelheiten zu den Punkten 1. bis 5. sind auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft: www.bml.de zu finden) Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Keine Sicherheit durch Impfen vorgaukeln Tiertourismus in Europa reduzieren statt schützen

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 105/01 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 105/01 Magdeburg, den 6. April 2001 Keine Sicherheit durch Impfen vorgaukeln Tiertourismus in Europa reduzieren statt schützen Sachsen-Anhalts Agrarminister Konrad Keller hat vor einer grundsätzlichen Umkehr bei der Impfpolitik bei der Maul- und Klauenseuche gewarnt: "Wer Bürgern und Landwirten eine Sicherheit durch Impfungen vorgaukelt, handelt unredlich. Deutschland bleibt keineswegs MKS-frei, wenn wir alle Tiere vorbeugend impfen." Geimpfte Tiere können als Virenträger den Virus weiter übertragen. Geimpfte Tiere erkranken zwar nicht, bleiben aber ansteckend. Einschleppungsgefahr durch Reisende bleibt bestehen. Geimpfte Tiere sind von ungeimpften, aber erkrankten Tieren nicht zu unterscheiden. Keller: "Solange es keinen sicheren Test zur Unterscheidung infizierter und nicht infizierter Tiere gibt, ist eine MKS- Bekämpfung durch vorbeugende Impfungen ungeeignet." Die Ausbreitung der MKS wird vor allem durch die bisher üblichen Tiertransporte kreuz und quer durch Europa ermöglicht. Keller: "Wer jetzt nach flächendeckenden Impfungen ruft, reduziert nicht das System der unsinnigen Tiertransporte, sondern schützt es weiter. Ich frage mich, wo da die Umkehr in der Agrarpolitik bleibt." Die Agrarminister des Bundes und der Länder hatten sich vor zwei Wochen auf einen Dreistufenplan bei der Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche geeinigt. Danach sind Impfungen nur gestattet in Tierbeständen bei Ausbruch der Seuche, wenn Tötung und Abtransport/Verbrennung der Tiere nicht unverzüglich möglich sind, sowie bei Ausbruch der Seuche in tierreichen Gebieten ringförmig um den Seuchenherd gestattet. Dieses Vorgehen hält Sachsen-Anhalt für richtig. Keller: "Das derzeitige Seuchengeschehen in Europa gibt keinen Anlass dieses Vorgehen zu ändern." Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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