API src

Found 11 results.

Landschaftspflege für biologische Vielfalt

Alle, die Grundstücke besitzen oder gepachtet haben, die Fachämter und nicht zuletzt diejenigen, die Pflegemaßnahmen vor Ort umsetzen, tragen Verantwortung für eine Landschaftspflege, die die biologische Vielfalt unterstützt. In der Kulturlandschaft gilt das in besonderem Maß für die Landwirtinnen und Landwirte. Mit der Pflege der Berliner Schutzgebiete und ausgewählter Flächen sind Fachfirmen oder Landschaftspflegeverbände betraut. Bundesweit agieren eigens gegründete gemeinnützige Vereine als fachkundige Partner für Pflege- und Schutzmaßnahmen: die Landschaftspflegeverbände. In Berlin ist das der Landschaftspflegeverband Spandau. Er engagiert sich für den Erhalt der Kulturlandschaft in ihrer Eigenart und biologischen Vielfalt, für regionale Wertschöpfung und Umweltbildung. Dabei kooperiert der Verband mit Bezirken und Senat. Eins seiner Projekte war 2020 die Pflege von Streuobstwiesen an der Schönefelder Chaussee im Stadtteil Altglienicke. Im Auftrag des Bezirksamts Treptow-Köpenick (und in enger Abstimmung mit dem Amt für Naturschutz) wurden die Obstbäume geschnitten und die Wiesen zeitlich gestaffelt gemäht, sodass Tiere während der gesamten Mahd Rückzugsräume fanden. Der Bezirk Pankow geht Maßnahmen der Landschaftspflege auch im Rahmen sogenannter „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ an. Dabei übernehmen Erwerbssuchende Aufgaben vor Ort, gewinnen Einblicke in den Naturschutz – und neue Perspektiven. Angeleitet vom Umwelt- und Naturschutzamt und organisiert durch die Steremat AFS GmbH waren diese Kräfte in den letzten Jahren in den Landschaftsschutzgebieten Zingerwiesen und Blankenfelde, in mehreren Geschützten Landschaftsbestandteilen und im Naturschutzgebiet Schloßpark Buch aktiv. Eine ihrer Aufgaben: Sie legen an Wegen und zum Schutz sensibler Bereiche Benjeshecken aus Reisig an. In diesem Reisig wachsen mit der Zeit Pflanzen wie Wildrosen und Schlehen. Vögel wie die Goldammer oder der Neuntöter nutzen es als Ansitz und Versteck. In den Benjeshecken der Zingergrabenniederung wurden mittlerweile selbst Mauswiesel beobachtet. Vier Prozent der Fläche Berlins werden landwirtschaftlich genutzt – rund 3.500 Hektar. Richtig bewirtschaftet, leisten diese Äcker und Wiesen wertvolle Beiträge zur Biodiversität. Gehören sie dem Land, lassen sich in den Pachtverträgen Vereinbarungen zur Pflege verankern. Pankow etwa hat auf diesem Weg die Art der Bewirtschaftung und den Umfang blühender Feldraine und anderer strukturreicher Elemente festgelegt. Dünger und Pflanzenschutzmittel sind auf diesen Rainen untersagt. Seitdem ist der Feldhase wieder öfter hier anzutreffen. Auch Bodenbrüter wie Feldlerche und Wachtelkönig profitieren. Die Naturschutzbehörde konnte zudem Landwirtinnen und Landwirte dafür gewinnen, freiwillig naturschutzrelevante Flächen zu mähen. Das Mahdgut können sie im Gegenzug verfüttern. Landwirtschaftsbetriebe und Landschaftspflegeverbände sind auch in anderer Hinsicht wichtige Partner: bei der Pflege wertvoller Habitate mit Weidetieren. Dazu kommen in Berlin Pferde, Rinder oder Schafe und in Feuchtgebieten Wasserbüffel zum Einsatz. Wasserbüffel pflegen Feuchtgebiete Nutztierrassen pflegen Offenlandschaften

LSG Leinewehtal Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das LSG liegt südwestlich von Osterfeld in der Landschaftseinheit Zeitzer Buntsandsteinplateau. Es stellt das Bachtälchen der Leineweh einschließlich der näheren Umgebung unter Schutz. Im Norden grenzt es an das LSG „Saale“. Prägend für das Gebiet ist das meist kleinräumig strukturierte Bachtälchen der Leineweh mit einem überwiegend naturnahen Gewässerlauf und bachbegleitenden Ufergehölzen. Im nördlichen Teil des LSG gibt es vor allem Grünland, Staudenfluren und Bachauengehölze und in den weniger reliefierten Bereichen intensive Acker- und Grünlandnutzung. Nördlich von Goldschau befindet sich ein Feuchtgebiet mit ehemaligen Fischteichen, Röhrichten und Erlengehölzen. Der mittlere LSG-Teil ist durch den Wechsel von Laub- Laubmisch- und Mischwald, Streuobstbeständen, Grünland, Acker, Staudenfluren, Gärten sowie durch kleinere Deponie- und Abgrabungsflächen stärker strukturiert. Etwas ausgedehntere Bachauenwälder und größere Mischwald- und Laubmischwaldflächen an den Hangbereichen kennzeichnen den südlichen LSG-Bereich. Beeinträchtigungen des Gebietes erfolgten durch Schadstoffeinträge aus den intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen und durch den Kiesabbau westlich von Haardorf. Eine zerschneidende Wirkung hat die das Gebiet in West-Ost-Richtung querende Straße Osterfeld-Goldschau. Aufgrund der günstigen Boden- und Klimaverhältnisse wurde das Gebiet relativ früh besiedelt, wovon verschiedene ur- und frühgeschichtliche Funde zeugen. In den ersten Jahrhunderten u.Z. siedelten hier germanische (Hermunduren, Thüringer), später (ab 600) slawische Stämme (Sorben; das Gebiet gehörte zum Gau Tucharin), die im Burgwall von Osterfeld ihren Mittelpunkt besaßen. Im 10. Jahrhundert wurde das Gebiet von den sächsischen Herrschern erobert und dem Reich einverleibt. Aus dem Gebiet südöstlich Goldschau ist die Existenz einer Wüstung Eichlitz belegt. Neben den Wettinern und Askaniern erlangten später auch die Klöster der Prämonstratenser und Zisterzienser zeitweise größere Bedeutung in der Region. Nach ausgedehnten Waldrodungen war die Dreifelderwirtschaft vom Mittelalter bis zum 18. Jahrhundert eine häufige Form der Bodennutzung. An den Hängen wurden Obst- und teilweise auch Weinbau betrieben. Einige ehemals als Fischteiche genutzte Gewässer befinden sich nördlich Goldschau. Zur Zeit wird das Gebiet überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Zwei Trinkwasserschutzgebiete liegen im LSG. Im Einzugsgebiet der Leineweh stehen triassische, tertiäre und quartäre Gesteine an. Am Prallhang auf der rechten Talseite sind Ton-, Schluff- und Sandsteine mit Gips- und Dolomitbänkchen des Oberen Buntsandsteins angeschnitten. Im Bereich des Haardorfer Berges und unmittelbar nördlich des LSG wird der Buntsandstein von eozänem Sand und Kies überlagert. In weniger geneigtem Gelände sind die älteren Gesteine meist durch quartäre Deckschichten verhüllt, das heißt durch eine Grundmoräne und Schmelzwasserablagerungen der elsterkaltzeitlichen Vergletscherung und links des Leinewehbaches auch durch weichselkaltzeitlichen Löß. Der Talboden ist mit holozänen Auensedimenten ausgekleidet. Die Böden werden aus Löß, Lößlehm, Berglöß und Berglehm über Buntsandstein und Geschiebelehm aufgebaut. Aus diesen Lagerungsverhältnissen ergibt sich die Neigung zur Stauvernässung, so daß in diesem Gebiet auf den Hochflächen Pseudogley-Braunerde in weiter Verbreitung vorhanden ist. An den Hängen dominieren meist Pseudogley-Braunerden aus skeletthaltigem Lehm über skeletthaltigem Ton. Im Leinewehtal gibt es Gley-Kolluvisiole aus Kolluviallöß. Das Gebiet wird durch die Leineweh und einen von Haardorf kommenden kleinen Zufluß geprägt, es entwässert über die Wethau in Richtung Saale. Von besonderer hydrologischer Bedeutung sind auch die beiden Quellgebiete des Klink- und des Bernhardsbrunnens südlich von Goldschau. Stillgewässer sind mit den Goldschauer Fischteichen im LSG ebenfalls vorhanden. Klimatisch befindet sich das Gebiet am Rande des Leegebietes der Mittelgebirge im Westen und des subkontinentalen Binnenlandes im Osten mit mittleren Jahrestemperaturen um 8,8 °C und mittleren jährlichen Niederschlagssummen von 583 mm. Die Vegetation der Wälder des Gebietes ist vor allem durch rotbuchenreiche Eichen-Hainbuchenwälder, kleinere Eschen-Ahorn-Schluchtwälder sowie Bachauenwälder mit Weidengehölzen und Erlen-Eschenbeständen gekennzeichnet. Zum Teil weisen die Wälder eine artenreiche Strauchschicht mit Hasel, Faulbaum, Rotem und Schwarzem Holunder auf. In der Krautschicht sind unter anderem Einbeere, Türkenbund-Lilie und Aronstab zu finden. Bemerkenswert und gesondert als Flächenhaftes Naturdenkmal geschützt ist ein größerer Märzenbecherbestand südlich von Goldschau. Reine Nadelholzbestände mit Kiefer und Lärche sind nur kleinflächig vorhanden. Im Bereich der Goldschauer Fischteiche stocken kleinere Erlenbestände mit Bruchwaldcharakter. Die intensiv genutzten Wiesenbereiche sind relativ artenarm und werden von Glatthafer dominiert. Erst bei extensiverer Nutzung weisen sowohl die feuchteren Wiesen der Bachaue als auch die trockeneren Rasen der Hangbereiche einen höheren Artenreichtum auf. Erwähnenswert sind Vorkommen von Sumpf-Dotterblume, Hoher und Wiesen-Schlüsselblume, Stengelloser Kratzdistel, Kleinem Odermennig und Bärenschote. Das Gebiet weist aufgrund seiner vielfältigen Biotopausstattung auch eine artenreiche Fauna auf, darunter eine Reihe gefährdeter Tierarten. Unter anderem gehören zu den im Gebiet vorkommenden Säugetieren Braunes Langohr, Zwerg- und Wasserfledermaus, Wasserspitzmaus, Feldhase, Mauswiesel, Dachs und Iltis. Der Strukturreichtum des Geländes spiegelt sich auch in der Brutvogelfauna wider, so konnten 1994 insgesamt 74 Brutvogelarten festgestellt werden. Von besonderer Bedeutung sind die Nachweise von Rotmilan, Rohrweihe, Rebhuhn, Wachtel, Gebirgsstelze, Wendehals, Grauspecht, Sommergoldhähnchen, Raubwürger und Braunkehlchen. In der Leineweh, einem flachen, schnell fließenden Gewässer mit sandig-kiesigem Substrat, ist die Schmerle zu finden. Ein Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Groppe konnte aktuell nicht bestätigt werden. Lurche und Kriechtiere wie Grasfrosch, Erd- und Kreuzkröte, Teich- und Bergmolch, Blindschleiche, Wald- und Zauneidechse finden hier einen geeigneten Lebens- und Fortpflanzungsraum. Um den Struktur- und Artenreichtum des Gebietes zu sichern und zu fördern, sind die Fließgewässer in ihrer naturnahen Struktur zu erhalten beziehungsweise der Zufluß zur Leineweh im nördlichen Gebiet durch Renaturierungsmaßnahmen wie Entfernung der Sohl- und Uferbefestigungen aufzuwerten. Ein ausreichend breiter Gewässerrandstreifen mit Ufergehölzen, Grünland und Staudenfluren sollte erhalten beziehungsweise angelegt werden. Dazu ist zum Teil auch eine Flächenumnutzung von Acker in Grünland auf Teilflächen anzustreben. Die Bachauenwälder sollten ebenso wie die potentiell natürliche Vegetation der entsprechenden Schluchtwälder und Eichen-Hainbuchenwälder erhalten werden. Kleinflächig vorhandene Monokulturen mit Pappel, Kiefer oder Lärche könnten in standortgerechte Bestände umgebaut werden. Besonderes Augenmerk ist auf den Schutz des Märzenbecherbestandes zu lenken. Das Landschaftsmosaik mit Wechsel zwischen Gewässern, Wald, Feldgehölzen, Grünland und Streuobstbeständen ist zu erhalten. Noch vorhandene Beeinträchtigungen durch Abgrabungen, Abfallablagerungen oder Abwassereinleitungen sind weiter zu reduzieren. Der Strukturreichtum aufgrund des wechselnden Reliefs und der reichen Biotopausstattung innerhalb einer sonst überwiegend agrarisch geprägten Landschaft bietet Erholungssuchenden ein abwechslungsreiches Landschaftsbild. Ein Wanderwegenetz ist zwar nicht ausgeschildert, durch die Nutzung vorhandener Wege ist das Gebiet aber gut erlebbar. Sehenswert sind vor allem im Frühjahr die Blüten der geschützten Märzenbecher und die Obstblüte der Streuobstwiesen. Ganzjährig laden das Bachtälchen, die Quellen am Klink- und Bernhardsbrunnen, einschließlich der angrenzenden Waldbestände, zu Spaziergängen ein. Klink- und Bernhardsbrunnen Die Quellgebiete mit dem Klink- und Bernhardsbrunnen wurden bereits 1968 durch Beschluß des Rates des Kreises Zeitz als hydrologische Naturdenkmale in einem Umkreis von jeweils 10 m um den Quelltopf unter Schutz gestellt. Der Klinkbrunnen ist eine Quelle, die an der westlichen Talseite im Laubmischwald aus einem Rohr mit einer Steinfassung zutage tritt. Am Bernhardsbrunnen tritt das Wasser innerhalb eines gemauerten Gewölbes aus. Beide Brunnen sind historisch bedeutsam aufgrund ihrer Nähe zur Wüstung Eichlitz, von der sich noch Fundamente oberhalb des Bernhardsbrunnens befinden sollen. Die Brunnen wurden früher auch als Pferdetränken genutzt. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019

LSG Kleinhaldenareal im nördlichen Mansfelder Land Kurzbeschreibung

Das LSG liegt in der Landschaftseinheit Östliches Harzvorland. Es erstreckt sich in westöstlicher Richtung zwischen Hettstedt und Gerbstedt mit einer Exklave östlich von Gerbstedt. Beide Teilgebiete des LSG werden durch das gehäufte Vorkommen von Halden des Kupferschieferbergbaus aus unterschiedlichen Epochen charakterisiert. Es erfasst damit einen typischen Ausschnitt aus der historischen Kulturlandschaft des durch den Kupferbergbau geprägten Mansfelder Landes. Die unterschiedlichen Formen und Größen der Halden dokumentieren Aspekte der Geschichte des Kupferschieferbergbaus. Insbesondere auf den kleineren Althalden haben sich spezifische Pflanzengesellschaften ausgebildet, die an die schwermetallhaltigen Standorte angepasst sind. Als charakteristische Pflanzengesellschaft ist hier das Vorkommen der Kupfer-Grasnelkenflur (Armerietumhalleri) zu nennen. Die überwiegend ackerbaulich genutzten Flächen werden weiterhin durch Waldflächen des Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwaldes, Baumreihen, Hecken und Feldgehölze sowie Streuobstwiesen gegliedert. An steileren Hängen treten Trocken- und Halbtrockenrasen auf. Das Lebensraummosaik bietet zahlreichen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten geeignete Lebensbedingungen. Spezifische „Kupferpflanzen“ sind das Kupferblümchen, Hallers Grasnelke und das Kupfer-Leimkraut. Neben 68 nachgewiesenen Laufkäferarten tritt der Reichtum an Bläulingsarten und das häufige Vorkommen des Schwalbenschwanzes hervor. Verbreitete Kriechtiere sind Zauneidechse, Glatt- und Ringelnatter sowie Kreuzotter. Die Vogelwelt der Haldenlandschaft bestimmen Steinschmätzer, Hausrotschwanz und Feldsperling sowie in gehölzreicheren Abschnitten Sperbergrasmücke, Goldammer, Nachtigall, Neuntöter und Raubwürger. Im Bereich der Kleinsthalden ist regelmäßig das Rebhuhn anzutreffen. Von den Säugetieren ist das Vorkommen von Feldhase, Mauswiesel und Hermelin hervorzuheben. Das Gebiet dient der Sicherung und Pflege des landschaftsraumtypischen Charakters, der Werte und Funktionen des Naturhaushaltes sowie des Landschaftsbildes. Dazu gehören insbesondere die angeführten Kupferschieferhalden als gehölz offene Standorte, die Trocken- und Halbtrockenrasen, die Wälder, Baumreihen, Hecken und Feldgehölze sowie die Streuobstwiesen und die traditionelle Gartennutzung. Mit dem LSG soll eine einmalige Kulturlandschaft von europäischem Rang gesichert und für die landschaftsbezogene Erholung erschlossen werden. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 31.07.2019

Verbreitung und Gefaehrdungsgrad des Mauswiesels in Abhaengigkeit der strukturellen Vielfalt in einem ausgewaehlten Naturraum

Wie fuer viele einheimische Saeugetierarten, so liegen auch ueber das Mauswiesel (Mustela nivalis) nur sehr unzureichende Daten aus der Bundesrepublik Deutschland vor. Fuer das Vorkommen und die Verbreitung von vor allem kleineren Saeugetieren sind oft regionale oder lokale Gegebenheiten entscheidend. Die Ergebnisse des Projektes flossen einerseits in das Grundlagenwerk zum Artenschutz ein, andererseits sollten sie eine aktuelle artenschutzrechtliche Bewertung des Mauswiesels in Baden-Wuerttemberg zulassen. Darueber hinaus sollte die Untersuchung klaeren, welchen Einfluss die Jagd auf die Populationsstaerke des Mauswiesels ausuebt. Das Mauswiesel ist als Nuetzling hinsichtlich der Bekaempfung von Wuehlmauspopulation einzustufen. Die Populationsdynamik des Mauswiesels wird in der Regel durch verschiedene Wuehlmausarten bestimmt, wie zB Feldmaus Microtus arvalis in der Schweiz. In Baden-Wuerttemberg uebernimmt die Erdmaus Microtus agrestis diese Funktion. Die Abundanzen der Mauswiesel in den untersuchten Gebieten schwanken zwischen 4,2 und 28,8 Individuen pro 100 Hektar. Als Habitate in der Kulturlandschaft wurden die Mauswiesel haeufig entlang von Sommergetreidefeldern und Gruenlandbrachen gefangen. Im Spaetsommer nach der Maisernte wurden auch diese Flaechen fuer die Mauswiesel zusehends attraktiver. Ueber den Einfluss der Jagd auf Mauswieselpopulationen konnten keine endgueltigen Aussagen getroffen werden. So war es auch sehr schwer zu entscheiden, ob der Rueckgang der Wieselstrecken, wie zB im Regierungsbezirk Karlsruhe, auf einen Rueckgang der Wieselpopulationen oder aufgrund einer geringeren Verwendung von Fallen durch die Jaeger zurueckzufuehren ist.

Tier des Jahres 2013 ist das Mauswiesel

Die Schutzgemeinschaft Deutsches Wild hat das Mauswiesel (Mustela nivalis), auch Zwerg- oder Kleinwiesel genannt, zum Tier des Jahres 2013 gewählt.

Gutachten_Greifvoegel_Eulen_Neugehege.pdf

Leitlinien für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen (die Haltung von Wild in Zoologischen Gärten und Tierparks1 sowie die nutztierartige Wildtierhaltung2 werden durch diese Leitlinien nicht berührt) INHALTSVERZEICHNIS Systematik der berücksichtigten Tierarten.................................................................... 2 Präambel ..................................................................................................................................... 3 Allgemeine Grundsätze.......................................................................................................... 3 Begriffsbestimmungen........................................................................................................... 3 Registrierung und Überwachung....................................................................................... 4 Gestaltung der Gehege und ähnlicher Einrichtungen Berücksichtigung der ethologisch-ökologischen Haltungsdynamik ..................................... 5 Allgemein verbindliche haltungstechnische Erfordernisse ................................................... 6 Erhaltung des Lebensraumes.................................................................................................. 6 Sicherung der Lebensansprüche der gehaltenen Tiere .......................................................... 6 Säugetiere Hirsche.................................................................................................................................... 7 Pferde...................................................................................................................................... 9 Rinder ..................................................................................................................................... 9 Schafe ..................................................................................................................................... 9 Ziegen ................................................................................................................................... 10 Schweine............................................................................................................................... 10 Raubtiere............................................................................................................................... 10 Vögel Wassergeflügel ..................................................................................................................... 11 Birkhuhn, Auerhuhn, Haselhuhn ......................................................................................... 12 Stelzvögel ............................................................................................................................. 12 Greifvögel und Eulen ........................................................................................................... 13 Haustiere ................................................................................................................................ 15 Streichelgehege/Streichelhöfe.............................................................................................. 16 Haustierhaltung in speziellen Gehegen................................................................................ 16 Fang und Transport.............................................................................................................. 18 Aktueller Wissensstand....................................................................................................... 19 1 siehe: Mindestanforderungen an die tierschutzgerechte Haltung von Säugetieren vom 10. Juni 1996 siehe: Gutachten über tierschutzgerechte Haltung von Damwild in Gehegen zum Zwecke der Fleischproduk­ tion einschließlich der Gewinnung von Nebeprodukten (Nutztierartige Damwildhaltung) vom 2. No­ vember 1979 Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Postfach, 53107 Bonn 1 2 Systematik der berücksichtigten Tierarten Vögel Ruderfüßer s. Wassergeflügel (Kormoran) ................................................................................................................11;16 Stelzvögel Weißstorch, Schwarzstorch .......................................................................................................................... 12 Gänsevögel (Wassergeflügel) Gänse, Enten allgemein................................................................................11;17 Greifvögel Rotmilan, Schwarzmilan, Mäusebussard, Rotschwanzbussard, Fischadler, Steinadler, Seeadler u.a., div. Geier, Weihe, div. Falken, ....................................................................................... 13 Hühnervögel Auerhuhn, Birkhuhn, Haselhuhn ........................................................................................................... 12 Haushuhn ............................................................................................................................................... 17 Kranichvögel Europäischer Kranich, Lilfordkranich, Mandschuren-Kranich ........................................................... 13 Eulen Schleiereule, Uhu, Steinkauz, Sperlingskauz......................................................................................... 13 Säugetiere Nagetiere Streifenhörnchen, Goldhamster, Nutria, Maus, Ratte................................................................................. 16 Hasenartige Hauskaninchen .............................................................................................................................. 16 Raubtiere Marderartige Mauswiesel, Iltis, Baummarder, Steinmarder Dachs, Fischotter, Vielfraß, Frettchen, Nerz...................................................................................10;16 Hundeartige Rotfuchs u. Unterarten, Eisfuchs, Marderhund, Wolf Farmfuchs, Hallstromhund, Dingo...................................................................................................10;16 Katzenartige Kleinkatzen: Wildkatze, Luchs ............................................................................................................... 11 Bären Kleinbären: Waschbär.................................................................................................................................. 11 Großbären: Braunbär................................................................................................................................... 11 Unpaarhufer Pferdeartige Esel, Tarpan, Konik, Dülmener Wildpferd, Camargue-Pferd, Hauspferd ........................................9;16 Paarhufer Schweine Wildschwein, Hausschwein ...............................................................................................................11;16 Schwielensohler: Lama, Alpaka................................................................................................................... 17 Hirsche Trughirsche: Reh, Elch............................................................................................................................. 8 Echthirsche europäischer Rothirsch, Wapiti, Maral, Damhirsch, Davidshirsch, Axishirsch, Sikahirsch, Barasingha-Hirsch ................................................. 7 Hornträger Rinder Wisent, Auerochse, Bison, Hausrind...................................................................................................9;17 Böcke Mufflon, Hausschaf, Gemse, Alpensteinbock, Hausziege .............................................................9;10;17 2 Präambel Die grundlegenden, atemberaubend schnell ablaufenden und eingetretenen Änderungen der soziologischen Strukturen der Bevölkerung aller Industrienationen, der umfassende Umbau der Landschaft und deren Bewirtschaftungsform haben zu einer enormen Konzentration der Bewohner in den Ballungszentren geführt. Aus dieser totalen Urbanisation heraus erklärt sich eine beklagenswerte wachsende Entfremdung des Menschen von Natur und Landschaft, von Wildtieren und landwirtschaftlichen Haustieren. Hierdurch ist jedoch andererseits auch die zu beobachtende Natursehnsucht der Menschen bedingt, die zu einer immer intensiver werdenden Nutzung noch intakt erscheinender Naturräume führt. Dem wachsenden Bedürfnis des Menschen, sich in der Begegnung mit Natur, Wald und Wildtier zu erholen, bemühen sich die Wildgehege nach zu kommen. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zur Freizeitgestaltung des erholungssuchenden Menschen in naturnaher Umgebung und tragen durch Lenkung und Kanalisation der Erholungssuchenden zu einer wesentlichen und notwendigen Entlastung von Naturräumen bei. Darüber hinaus vermitteln in immer größerer Zahl Wildgehege Gedanken des Natur-, Umwelt­ und Artenschutzes und sehen in einer praxisnahen Umwelterziehung eine grundlegende Zukunftsaufgabe für ihre Einrichtungen. Die vorliegenden Leitlinien beinhalten auf der Basis des derzeitigen etho-ökologischen Wissenstandes sachverständige Aussagen der tiergärtnerischen Haltung von vornehmlich europäischen Wildarten sowie von selten gewordenen oder vom Aussterben bedrohten Haustierarten. Sie sind als Leitlinien für Gehegebetreiber gedacht, damit nicht aus falsch verstandener Tierliebe oder aus unvertretbarem kommerziellen Interesse tierschutzrelevante Zustände bei der Haltung der unterschiedlichen Tiere auftreten und zu bemängeln sind. Darüber hinaus vermitteln die Leitlinien den zuständigen Überwachungsbehörden den aktuellen Wissenstand über die tierschutzgerechte Haltung der in Wildgehegen gezeigten Tierarten. 1. Allgemeine Grundsätze: a) Bei der artgerechten Haltung von Tieren durch den Menschen gilt der Grundsatz, daß diese nur dann ihre Anlagen entfalten können, wenn sie sich hinsichtlich ihrer artspezifischen Lebensansprüche mit ihrer Umwelt im Einklang befinden. b) Die Haltung von Wildtieren in Gehegen erfordert neben der Beachtung der relevanten Gesetzgebung umfangreiche Erfahrungen und qualifizierte Kenntnisse. Bei Planung, Erstellung, Gestaltung und Unterhaltung von Gehegen sind Sachverständige maßgeblich zu beteiligen. 2. Begriffsbestimmungen I. Tiergehege sind eingefriedete Flächen (z.B. durch Gräben, Zäune, Mauern etc.) oder sonstige Einrichtungen, auf oder in denen Tiere gehalten werden. a) Zoologische Gärten (Tierparks, Tiergärten) 3

Mustela nivalis Linné, 1766 Mauswiesel Säugetiere Daten unzureichend

Es liegen keine großräumigen Erhebungsdaten vor. Durch die Intensivierung landwirtschaftlicher Produktionsmethoden, die einen Rückgang der Nahrungsverfügbarkeit (Wühlmäuse) mit sich gebracht hat, sind jedoch zurückgehende Bestände wahrscheinlich.

Marder

Ein Lernangebot für Kinder. Was haben Fischotter, Dachs und Mauswiesel gemeinsam? Sie alle gehören zur großen Familie der Marder und haben relativ kurze Beine und einen lang gestreckten Körper. Aber es gibt auch große Unterschiede, die vor allem mit ihrer Lebensweise zu tun haben. Lerne die Marder näher kennen!

Mauswiesel

<p><p>Das Mauswiesel wird auch Kleinwiesel genannt und ist nahe mit dem <a href="/wald/saeugetiere/hermelin">Hermelin</a> verwandt. Es ist jedoch weitaus kleiner als sein Vetter und weniger bekannt als dieser, den die meisten Menschen nur unter dem vereinfachten Namen „Wiesel“ kennen. Das Mauswiesel ist der kleinste vorkommende Stinkmarder und gleichzeitig sogar das kleinste Raubsäugetier, das es bei uns gibt.</p>Aussehen<p>Das Mauswiesel erreicht eine Kopf-Rumpf-Länge von 16 bis 23 Zentimetern. Einschließlich seines Schwanzes ist es 20 bis 29 Zentimeter lang. Von seinem größeren Vetter, dem Hermelin, kann man das Mauswiesel recht einfach unterscheiden. Es ist einerseits viel kleiner als das Großwiesel und andererseits ist sein Schwanz einfarbig und weist keinen Haarbüschel am Ende auf. Außerdem ist die Linie an der Flanke, die das braune Fell der Oberseite von der hellen Unterseite abtrennt, deutlich gezackt. Das Mauswiesel bringt als ausgewachsenes Exemplar stattliche 115 Gramm auf die Waage.<br> Es kann eventuell passieren, dass man Hermelinweibchen, die weitaus kleiner sind als ihre männlichen Partner, mit dem Mauswieselmännchen, das erheblich größer als sein Weibchen ist, verwechselt. Ein Blick auf die Schwanzspitze, die beim Hermelin schwarz und buschig ist, beim Mauswiesel hingegen braun und glatt, trägt zur Klärung bei.</p></p><p>Verbreitung<p>Das zu den marderartigen Raubtieren gehörende Kleinwiesel kommt mit Ausnahme von Irland und Island in ganz Europa vor. Des Weiteren lebt es in Nordafrika, in Kleinasien sowie in Mittel- und Nordasien. In Nordamerika erstreckt sich seine Verbreitung von Alaska durch Kanada bis in die nordöstlichen Staaten der USA. Es lebt bis in einer Höhe von 2.500 Metern.</p></p><p>Lebensraum<p>An seinen Lebensraum stellt der kleine Räuber keine großen Ansprüche. Mit Ausnahme von feuchten Gebieten, die es weitgehend meidet, kommt es überall vor. Es lebt in Baumhöhlen, Stein- und Holzhaufen und im Sommer auch oft in Wühlmaus-, Ratten- und Hamstergängen. Im Winter sucht der kleine Geselle geschütztere Plätze wie zum Beispiel Scheunen, Ställe und Dachböden auf.</p></p><p>Verhalten<p>Das Mauswiesel ist, wie sein großer Bruder, ein Einzelgänger. Es ist ebenso dämmerungs- und nachtaktiv und verteidigt sein 1 bis 5 Hektar großes Revier gegen jegliche Artgenossen. Territorien von Kleinwieselweibchen können direkt an ein Männchenrevier angrenzen. Die Grenzen werden markiert und verteidigt. Der kleine Patron verfügt über eine ganze Reihe von Lautäußerungen. Experten gehen davon aus, dass dies eigentlich auf eine eher gesellige Lebensweise schließen lässt als auf das dem Mauswiesel zugeschriebene Einzelgängertum.<br> Bejagt wird der kleine Räuber kaum, da ihn Land- und Forstwirtschaft durch seine Vorliebe für Mäuse als Hauptbeutetier als Nützling ansehen.</p></p><p>Nahrung<p>Wie schon erwähnt und sein Name auch verrät besteht die Hauptnahrung des Mauswiesels aus Mäusen. Diese werden durch einen Biss in den Hinterkopf getötet. Aufgrund seines kleinen Körpers ist das Mauswiesel in der Lage in Mauselöcher einzudringen und ganze Nester zu zerstören. Dabei tötet das kleine Raubtier oft mehr Tiere als es verzehren kann.</p></p><p>Paarungsverhalten und Aufzucht der Jungen<p>Die Hauptpaarungszeit liegt im Zeitraum Februar/ März. Trächtige Weibchen, die nach einer Tragzeit von 33 bis 37 Tagen 3 bis 12 Jungtiere setzen, werden jedoch das ganze Jahr über angetroffen. Meistens werden sie zwei Mal im Jahr trächtig. Die Jungen Mauswiesel sind bereits nach vier Monaten selbständig und verlassen das mütterliche Versteck.</p></p><p>Unterschiedliche Arten<p>In früheren Zeiten hat man neben Großwiesel (Hermelin) und Kleinwiesel (Mauswiesel) noch eine dritte Art unterschieden. Das sogenannte Zwergwiesel, ein sehr kleines Wiesel, wird heute nicht mehr als eigene Art betrachtet, sondern als eine besonders kleine Form des Mauswiesels angesehen.<br> KING (1987) unterscheidet außerdem eine kleinere Form des Mauswiesels, mit gerader Grenzlinie zwischen braunem und weißem Fell und regelmäßiger Winterumfärbung (Mustela nivalis nivalis) und eine größere Form (Mustela nivalis vulgaris), mit gezackter Grenzlinie zwischen braunem und weißem Fell und ohne Verfärbung des Fells im Frühjahr&nbsp;beziehungsweise Herbst. In Deutschland ist nur letzteres Mauswiesel (Mustela nivalis vulgaris) weiter verbreitet. Die Art Mustela nivalis nivalis kommt laut KING nur in den Alpen vor.</p></p>

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 1/2007: Beiträge zur Situation der Wildkatze in Niedersachsen II

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 1/2007 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Beiträge zur Situation der Wildkatze in Niedersachsen II Populationsentwicklung • Gehecke • Totfunde • Wanderkorridore • Vernetzung • Ausbreitungstendenz • Koexistenz Luchs-Wildkatze • Lockstockmethode • Mageninhaltsanalyse Niedersachsen , Beiträge RAIMER, F.: Zur Entwicklung der Wildkatzenpopulationen seit dem 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart in Hessen und Niedersachsen – Verfolgung, Bedrohung, Schutz und Stützung der Wildkatze (Felis silvestris silvestris Schreber,1777) im Spiegel der Jahrhunderte3HUPE, K.: Wildkatzen-Geheckfunde im Solling10POTT-DÖRFER, B. & F. RAIMER: Wildkatzen-Totfunde in Niedersachsen – Konsequenzen für den Wildkatzenschutz15HUPE, K. & O. SIMON: Die Lockstockmethode – eine nicht invasive Methode zum Nachweis der Europäischen Wildkatze (Felis silvestris silvestris) 66 23MEINIG, H.: Mageninhaltsanalysen niedersächsischer Wildkatzen (Felis silvestris) 70 LANG, J., S. LANG, B. POTT-DÖRFER & K. HUPE: Totfunde von Wildkatzen: Rechtliche Grundlagen und praktische Vorgehensweise POTT-DÖRFER, B. & K. DÖRFER: Zur Ausbreitungstendenz der Wildkatze Felis silvestris silvestris in Niedersachsen – Ist die niedersächsische Wildkatzenpopulation gesichert? 56 SIMON, O. & F. RAIMER: Wanderkorridore von Wildkatze und Rothirsch und ihre Relevanz für künftige infrastrukturelle Planungen in der Harzregion 27 HUPE, K.: Untersuchung zum Vorkommen der Wildkatze (Felis silvestris silvestris) in Wäldern und bewaldeten Höhenzügen zwischen Solling und Hainberg im Hinblick auf eine mögliche Vernetzung der Harz- und Sollingpopulation 38 SARBOCK, S. & F. RAIMER: Untersuchungen zur Identifikation von potenziellen Wanderkorridoren für Wildkatze und Rothirsch im nördlichen Harzvorland zwischen Bad Harzburg und Ilsenburg unter besonderer Berücksichtigung des „Grünen Bandes“ Eckertal 46 RAIMER, F.: Luchs und Wildkatze – Koexistenz zweier Katzenarten Liste der Wildkatzen-Melderinnen und -Melder (1990 – 2007) Kurzmitteilungen Neue Veröffentlichungen T Grundlagen für ein Artenhilfsprogramm „Birkhuhn in Niedersachsen“ T Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen und Bremen T NLWKN-Jahresbericht 2006 63 73 74 Nachmeldung von EU-Vogelschutzgebieten beschlossen NLWKN WebShop Neue Naturschutzgebiete ausgewiesen Internationales Natura 2000-Seminar Fachtagung zur Dümmerniederung Nachwuchs in den Cuxhavener Küstenheiden Zu diesem Heft Über Jahrzehnte war die stark gefährdete Wildkatze in Niedersachsen nur noch im Harz heimisch, jetzt kommt sie „auf leisen Pfoten“ aber stetig auch in ehemals besiedelte Gebiete zurück – und langsam schleicht sie sich auch in die Köpfe der Menschen, die bei der Wild- katze „nur“ an den verwilderten, unleidlichen „Haus- tiger“ dachten. Erfassung und Dokumentation bekannter und neuer Vorkommen zusammen mit fundierter Forschung zeigen inzwischen handfeste Erfolge zum Schutz der Wildkatze und ihrer Lebensräume: So sind maßgeblich aufgrund der Kenntnisse über Vorkommen und Raumnutzung der Art beispielsweise im Hainberg an der Autobahn A 7 und an der B 243 am Südharzrand bei Bad Lauterberg Grünbrücken als Querungshilfen geplant. Eine Wander- möglichkeit über stark befahrene Straßen hinweg wird 2 somit erhalten und der Isolierung von Teilpopulationen auch anderer mobiler Arten entgegengewirkt. Die Ver- netzung von Lebensräumen mit den darin lebenden Tierarten wird auch zukünftig eine der großen Aufga- ben im Säugetierschutz sein. Die Vielzahl der Artikel, die dieses Heft zum Thema Wildkatze füllen, sehe ich als einen Indikator für die hohe Schutzrelevanz und nicht zuletzt für das große Interesse an der Rückkehr eines faszinierenden Raub- säugers, stellvertretend für naturnahe Waldlebens- räume mit ihrer gesamten heimischen Fauna, vom Rot- hirsch bis zum Mauswiesel. Bärbel Pott-Dörfer Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 1/2007 Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 27. Jg. Nr. 1 3–9 Hannover 2007 Zur Entwicklung der Wildkatzenpopulationen seit dem 18. Jahr- hundert bis zur Gegenwart in Hessen und Niedersachsen Verfolgung, Bedrohung, Schutz und Stützung der Wildkatze (Felis silvestris silvestris Schreber,1777) im Spiegel der Jahrhunderte1) von Frank Raimer Inhalt 1 Einleitung 2 Niedergang der Wildkatzenpopulation in Hessen und Niedersachsen 3 Räumliche Verluste infolge intensiver Bejagung 4 Rückbesinnung und erste Schutzbemühungen im angehenden 20. Jahrhundert sowie nationaler und internationaler Rechtsrahmen 5 Positive Bestandesentwicklung infolge neuer Sichtweise 6 Zusammenfassung / Summary 8 Literatur 1 Einleitung Die ältesten Funde von Wildkatzen stammen aus dem Mittelpleistozän (vor etwa 500.000 – 300.000 Jahren) (TOEPFER 1963). Nachweislich ist die Waldwildkatze (Felis silvestris) durch Knochenfunde und Skelettteile in Europa an vielen mittel- und jungpleistozänen Lager- plätzen eiszeitlicher Jäger mit einer entsprechenden Begleitfauna ausgegraben worden (PIECHOCKI 1990). Weitere Funde von Wildkatzenknochen aus der letzten Eiszeit gelangen in einem fossilen Bausystem des Dach- ses, welches sich in einer Stauchmoräne befand (PETERS et al. 1972). Aus der Bronzezeit gelang der Fund einer tönernen Kleinplastik mit Katzendarstellung, die einer Wildkatze gleicht (PETZSCH 1951). In der Höhlenkult- stätte am Südhang des Kyffhäusergebirges, nahe dem Harz, fand man 486 sehr gut erhaltene Wildkatzenkno- chen neben zahlreichen anderen Säugetiernachweisen (TEICHERT 1978). Dass die Wildkatze in Mitteleuropa eine weite Ver- breitung hatte, wird an diesen Funden deutlich, wie auch Abb. 1: Wildkatze 1) Leicht veränderter Nachdruck aus: NATURSCHUTZAKADEMIE HES- SEN, BUND FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, INSTITUT FÜR TIER- ÖKOLOGIE UND NATURBILDUNG (Hrsg.) (2006): „Kleine Katzen - Große Räume – Ein Rettungsnetz für die Wildkatze.“ – Tagungsband Wildkatzentagung Fulda 11.11.2005, NAH-Ber. 5. HALTENORTH (1953, 1957) im Zusammenhang mit den benachbarten Feliden-Arten nachweist. Bis ins 17. Jahr- hundert war sie in allen Gebieten Deutschlands behei- matet und erst um 1848, nach Jagdfreigabe, wurde sie in vielen Gebieten Deutschlands selten oder ausgerottet (GILLE 1916, HALTENORTH 1957, KOCH o.J., DIEZEL 1887). 2 Niedergang der Wildkatzenpopulation in Hessen und Niedersachsen Wildkatzen kamen im historischen Verbreitungsareal der Bundesländer Hessens und Niedersachsens in allen größeren Waldgebieten des 17. und 18. Jahrhunderts bis zur generellen Freigabe der Jagd 1848 vor – so in folgenden regionalen Gebieten: Lüneburger Heide, Göhrde, Hannoversches Bergland, Weserbergland (Sol- ling, Bramwald, Reinhardswald), um Hameln, Harz, Teu- toburger Wald, Eggegebirge und Sauerland, Kaufunger Wald, Meißner, um Waldkappel, Forstinspektion Wetter, Burgwald, südlich Fulda, Bulau bei Hanau, Odenwald, Wälder um Lorsch, Spessart, Hofjagdforsten des Groß- herzogtums Hessen, um Marburg, Vogelsberg, Sauer- land an der Grenze zu Hessen, um Darmstadt und Aschaffenburg, Romrod, Westerwald, Main-Rheinebe- ne, Forst Lorsch, Lahn-Dill-Kreis, Rhön, Thüringer Wald und seine Ausläufer, Wiehengebirge (v. BEHLEN 1823, BLASIUS 1857, KLEINSORGEN 1901, LANDAU 1849, ALTUM 1867 in FELDMANN 1984, LOREY 1892, ZIMMER- MANN 1834, ANONYMUS 1881, 1883, LICHTENBERG 1929/30, ZORN 1954/55, LÖNS 1928, STEINACKER 1906, KOEPERT 1926, ROBINSON 1929/30, NEUHÖFER 1935/36, HALTENORTH 1951, MÜLLER-USING 1951). Die geringe landschaftliche Beeinträchtigung durch Siedlungen, Städte und Straßen ließen eine ständige Migration der unterschiedlichen Wildkatzenbestände zwischen allen näheren und entfernteren Naturräumen bzw. zwischen allen Landschaftstypen zu. Die Bejagung des Raubwildes, eben auch der Wild- katze, erfolgte durch unterschiedliche Fangjagden (Fal- lenfang), die Pirschjagd, die Jagd am Luder, die Ansitz- jagd, die Baujagd, die Netzjagd und mit abgerichteten Hunden (TSCHUDI 1878, BOSCH 1879, DIEZEL 1887). Seit Mitte des 16. Jahrhunderts wurde die Jagdausübung durch die Entwicklung der Radschlossbüchse sehr erleichtert. Verfeinerte Technik machte es dem Jäger leichter das Wild zu erlegen. Für die Erbeutung und Bejagung des Raubwildes wurden die angestellten Jäger bei Ablieferung der Tiere belohnt. Es gab für die Erlegung Schuss- und Fangprämien, sodass dieser zusätzliche Verdienst die Lebensgrundlagen über die sonst recht mageren Naturalabgaben ihrer Dienst- herren hinaus verbesserte. Um 1600 gewährte man für einen „Wolfbalck“ einen dicken Taler, für eine „Beeren- haut“ und einen „Luxbalck“ einen halben Taler und für einen „Wildkatzenbalck“ vier Groschen (REULECKE 1979, KALTHAMMER 1970). 3 Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 1/2007 ,

1 2