CCiCC addresses the crucial knowledge gap in the climate sensitivity to carbon dioxide emissions, by reducing uncertainty in our quantitative understanding of carbon-climate interactions and feedbacks. This will be achieved through innovative integration of models and observations, providing new constraints on modelled carbon-climate interactions and climate projections, and supporting IPCC assessments and policy objectives. To meet this objective, CCiCC will (a) provide a step change in our ability to quantify the key processes regulating the coupled carbon-climate system, (b) use observational constraints and improved processes understanding to provide multi-model near-term predictions and long-term projections of the climate in response to anthropogenic emissions, and (c) deliver policy-relevant carbon dioxide emission pathways consistent with the UNFCCC Paris Agreement (PA) goals. To achieve its goals, CCiCC will develop and use: state-of-the-art Earth System Models (ESMs) including biogeochemical processes not included in previous IPCC reports; novel observations to constrain the contemporary carbon cycle and its natural variability; ESM-based decadal predictions including carbon-climate feedbacks and novel initialisation methods; novel emergent constraints and weighting methods to reduce uncertainty in carbon cycle and climate projections; and novel climate scenarios following adaptive CO2 emission pathways. CCiCC will support two central elements of the PA. First, the PA global stocktakes, by providing policy-relevant predictions of atmospheric CO2 and climate in response to the national determined contributions. Second, the PA ambitions to keep global warming well below 2°C, by providing robust estimates of the remaining carbon budgets and available pathways. CCiCC will bring together leading European groups on climate modelling and on carbon cycle research, uniquely securing Europe's leadership in actionable science needed for the IPCC assessments.
a) Gegenstand sind meldepflichtige und nicht meldepflichtige Ereignisse, wie Process Safety Incidents, an Anlagen im Sinne des BImSchG. In einer ersten Phase sollen Quellen mit Informationen über Ereignisse ausgewertet und darin Ereignisse identifiziert werden, die aufgrund von Häufigkeiten, wie Art der Anlage, Art der Abläufe, Ursachen, oder wegen der Höhe der potenziellen Auswirkungen für die Vermeidung von Störfällen oder Begrenzung der Auswirkungen besonders relevant sind. In einer zweiten Phase sollen mit systematischen Methoden Detailanalysen der in der ersten Phase ausgewählten ca. 10 Ereignisse erfolgen, um den Kenntnisstand über Abläufe und das Verständnis der Ursachen zu vertiefen. Wenn erforderlich, sind hierzu Informationen bei Behörden oder Betreibern neu zu erheben. Zusätzlich soll die systematische Analyse von Ereignissen gefördert werden. Die Anwendung der Arbeitshilfen zur Ereignisanalyse aus dem Vorhaben 'Ereignisauswertung zur Fortschreibung des Standes der Technik' und die Arbeit des Joint Research Centers der EU zur Förderung der systematischen Ereignisanalyse sollen unterstützt werden. In einer dritten Phase sollen Vorschläge zur Verbesserung der Ereignisanalyse und Anlagensicherheit ausgearbeitet werden. Zwischenberichte und der Endbericht sollen mit dem Ausschuss 'Ereignisauswertung' der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) abgestimmt werden. b) Ergebnis sollen eine Vorlage für die KAS mit Empfehlungen zur Verbesserung der Ereignisanalyse und der Anlagensicherheit gemäß § 51a BImSchG und Kurzberichte (deutsch/englisch) über die analysierten Ereignisse sein.
Gegenstand des vorliegenden Gutachtens ist die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten in Deutschland aktuell bestehen, Fluglärmkontingentierungen zu implementieren und welche Rechtsänderungen nötig wären, Lärmkontingentierungen verstärkt zu nutzen als Instrument der Lärmbewältigung. Dabei ist hinsichtlich der Genehmigungssituation der deutschen Flugplätze (Neu- oder Ausbaufall, Bestand, fiktiv genehmigter Flugplatz) zu unterscheiden. Das Gutachten führt zunächst aus, dass es sich bei Lärmkontingentierungen um Betriebsregelungen handelt, die Bestandteil der Genehmigung nach § 6 LuftVG werden beziehungsweise im Rahmen einer Planfeststellung nach § 8 LuftVG ergehen können, soweit sich die Planfeststellung auch auf die Genehmigungssituation erstreckt. Zuständig für das Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren sind die Luftfahrtbehörden der Länder. Es hat sich gezeigt, dass die Einführung einer Lärmkontingentierung im Rahmen des bestehenden Lärmschutzkonzeptes des Gesetzgebers bei Neu- und Ausbaufällen grundsätzlich rechtlich möglich ist. Für die Bestandsflugplätze ist der Handlungsspielraum deutlich begrenzter. Lärmbezogene Auflagenvorbehalte können genutzt werden um im Rahmen einer Änderungsgenehmigung Schutzmaßnahmen einzuführen. Dabei wird jedoch eine Lärmkontingentierung nur dann rechtlich zulässig sein, wenn sie dem Widmungszweck des Flughafens z.B. als internationales Drehkreuz nicht widerspricht.
Im UNECE Ammoniakleitfaden sind alle Techniken zur Minderung der Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung zusammengestellt und hinsichtlich ihrer Minderungspotenziale und Kosten bewertet. Dies gilt auch für die Maßnahme 'Ansäuerung von Gülle'. Jedoch fehlt eine umfassende Betrachtung der Umweltwirkungen dieser Maßnahme. Ziel des Gutachtens ist es daher, die Maßnahme 'Ansäuerung von Gülle' wissenschaftlich-fachlich tiefgründiger als bisher zu analysieren. Der Schwerpunkt der Bewertung liegt auf der Wirksamkeit und Umweltverträglichkeit der Maßnahme. Jedoch werden auch anwendungstechnische und juristische Aspekte berücksichtigt. Die Ergebnisse sollen unmittelbar in den Prozess der Maßnahmenbewertung im Rahmen der UNECE CLRTAP einfließen. Vorab bereitgestellte Informationen wurden der UNECE TFRN bereits im Oktober 2018 vorgestellt. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse des Vorhabens zur Umsetzung der europäischen NEC-Richtlinie in Deutschland, insbesondere in die Erarbeitung des Nationalen Programms zur Luftreinhaltung einfließen. Neue Erkenntnisse aus dem Gutachten sollen zudem den Prozess der TA-Luft-Anpassung unterstützen.
Gemäß des aktuellen Bewertungskonzeptes für Chemikalien (z.B. Pflanzenschutzmittel oder Arzneimittel) wird das Risiko für Bodenorganismen in einer ersten Stufe der Bewertung anhand standardisierter Testböden im Labor geprüft. Die verwendeten Testböden bestehen aus Sand, Torf, Ton und Kalziumkarbonat und sind mit natürlichen Böden nicht vergleichbar. Bei der Extrapolation von den im Labor ermittelten Effektwerten auf die Situation im Feld werden in der derzeitigen Bewertungspraxis Sicherheitsfaktoren angewendet um das Schutzziel für Bodenorganismen im Feld zu gewährleisten. Jedoch gibt es derzeit wenige Informationen über den Einfluss verschiedener Bodenparameter auf die Toxizität gegenüber Bodenorganismen, obwohl Toxizität durch chemische Sorption und Bioverfügbarkeit moduliert wird. Zielsetzung von diesem Projekt ist es deshalb, anhand von Tests mit natürlichen Böden zu überprüfen, welche Auswirkungen unterschiedliche Bodeneigenschaften auf den ermittelten ökotoxikologischen Endpunkt haben. In einem ersten Screening werden parallele Tests mit Bodenorganismen an 5 unterschiedlichen Böden mit mindestens 3 verschiedenen Testsubstanzen pro Spezies durchgeführt. Entscheidend ist dabei herauszufinden, in welchem Maß die verschiedenen Durchführungsvarianten die Testergebnisse beeinflussen. In dem Projekt sollen nach einer gezielten Literaturrecherche zum Einfluss von Bodenparametern auf die Toxizität von organischen Chemikalien auf Bodenorganismen geeignete Testspezies in Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgewählt werden. Anschließend wird eine Charakterisierung der in den Tests zu verwendenden Böden vorgenommen und geeignete Wirkstoffe mit unterschiedlichen Eigenschaften ausgewählt. Nach der Durchführung der Tests wird eine Analyse der Ergebnisse mit geeigneten statistischen Verfahren durchgeführt. Schwerpunkt soll hierbei die Gegenüberstellung der ökotoxikologischen Endpunkte mit den im Test verwendeten Variablen sein. In dem zu erstellenden Endbericht soll eine Beschreibung der Konsequenzen der Testergebnisse für die Risikobewertung in Zulassungsverfahren stattfinden und Hinweise zur Präzisierung vorhandener Testrichtlinien gegeben werden. Ebenso sollen eine Darstellung der verbleibenden Informationslücken und Möglichkeiten der Informationsbeschaffung (z.B. Qualität der Datenübermittlung, Generierung spezieller Daten), sowie eine Beschreibung des verbleibenden Forschungsbedarfs vorgenommen werden.
Die Schädlingsmeldungen und die Schädlingsüberwachung sowie die darauf aufbauende Beratung sollen durch die Einführung eines Internet-basierten Melde- und Berichtswesen sowie von Waldschutz-Korrespondenten an die Unteren Forstbehörden neu organisiert werden. Zudem soll auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfasst und dokumentiert werden.
A) Problemstellung: Das ElektroG ist aufgrund der EU-Rechtsbasis von erheblicher Komplexität. Ca. 10.000 Hersteller haben Pflichten wahrzunehmen und stehen in Vertragsbeziehungen zu diversen Entsorgern und Logistikern. Die EAR erfasst Daten über die in Verkehr gebrachten Geräte und die erreichten Verwertungsleistungen. Informationspflichten von Herstellern, Entsorgern etc. sind im ElektroG nicht verankert. Die Datenlage bei der EAR stellt keine qualifizierte Meldung an die Com sicher. Außerdem ist problematisch, dass die Meldepflichten der Hersteller auf die zehn Kategorien der WEEE bezogen sind, aber die Daten bei den Entsorgern nicht den Kategorien entsprechend vorliegen. Die KOM hat in einem sog. Protokoll erläutert, wie die Ermittlung der Quoten durch statistisch belegte Versuche erfolgen könnte . Die Durchführung solcher Untersuchungen ist als sehr aufwändig einzuschätzen. Da alle Hersteller in ihrer Gesamtheit zur Erfüllung der Quoten verpflichtet sind, ist davon auszugehen, dass eine statistisch gesicherteUntersuchung nicht von einem Einzelhersteller übernommen werden wird. wegen der Datenlücken und der fehlenden Verpflichtung der Hersteller zur Schließung der Datenlücken besteht Handlungsbedarf zum Aufbau gesicherter Kenntnisse. Für die Berichtspflichten gegenüber der KOM und für die ökologische Bewertung des Gesamtsystems sind modellhaft Kategorieweisedie Quoten für Deutschland aus den Mischungen im Input von Behandlungsanlagen zu ermitteln. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die Bundesregierung steht in der Pflicht, über die Leistungen aller Hersteller pro Jahr und je Gerätekategorie zusammenfassend zu berichten. Da der einzelne Hersteller diese gesamthafte Verpflichtung nicht übernehmen kann, sind im Bundesinteresse die Informations- und Datenlücken zur Erfüllung der Berichtspflichten 2008 durch Schätzungen und modellhaft statistisch belegte Versuchsreihen zu schließen. C) Ziel des Vorhabens ist, die Berichterstattungspflicht zum Monitoring der Entsorgungsaktivitäten durch Qualitätssichernde Maßnahmen vorzubereiten, zum Beispiel durch Prüfung der vorhandenen Daten bei EAR und ggf. Entsorgern und Entwicklung von statistisch gesicherten Methoden zur Schließung der Datenlücken.
Origin | Count |
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Bund | 18 |
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Förderprogramm | 18 |
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