Das Projekt "Etablierung des Food Security Standard als Instrument zur Überprüfung der Menschenrechte in Agrarlieferketten und als Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit bei der Biomassebereitstellung, Teilvorhaben 1: Anpassung an und Etablierung in Lieferkettengesetze/n sowie Wirkung des FSS erfassen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche Welthungerhilfe e.V..
Das Projekt "Etablierung des Food Security Standard als Instrument zur Überprüfung der Menschenrechte in Agrarlieferketten und als Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit bei der Biomassebereitstellung" wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche Welthungerhilfe e.V..Die Einführung von Gesetzen über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten auf deutscher und europäischer Ebene zieht die Notwendigkeit nach sich, praktikable und valide Instrumente zur Überprüfung der Wahrung der Menschenrechte bereitzustellen. Für die Agrarproduktion steht der Food Security Standard (FSS) zur Verfügung: Durch seinen systemischen Ansatz deckt er gleichermaßen das Recht auf Nahrung und die in den Lieferkettengesetzen geplanten menschenrechtlichen Anforderungen ab und kann in bestehende Zertifizierungssysteme integriert werden. Gesamtziel des Projekts ist es, den FSS als Instrument zur Überprüfung der Menschenrechte in Agrarlieferketten zu etablieren. Durch eine kontinuierliche Anpassung an politisch-rechtliche Anforderungen wird eine breite Anwendung ermöglicht. Als übergeordnetes Ziel trägt die Anwendung des FSS zur Ernährungssicherheit und zur sozialverträglichen Gestaltung der biobasierten Wirtschaft bei. Darüber hinaus hat der FSS das Potential einen Beitrag über die Zertifizierung von Agrarrohstoffen hinaus zu leisten, u.a. bei pflanzlichen Reststoffen, im Kontext von Landscape Approaches und zur besseren Integration von Kleinbäuer*innen in internationale Agrarmärkte. Um diese Ziele zu erreichen werden Welthungerhilfe und Meo Carbon Solutions im Rahmen der Kooperation den FSS weiterentwickeln, die korrekte Anwendung sicherstellen und beratend unterstützen.
Das Projekt "Etablierung des Food Security Standard als Instrument zur Überprüfung der Menschenrechte in Agrarlieferketten und als Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit bei der Biomassebereitstellung, Teilvorhaben 2: Unternehmen zur FSS-Zertifizierungsreife befähigen und die Anwendung des FSS unterstützen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Meo Carbon Solutions GmbH.Die Einführung von Gesetzen über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten auf deutscher und europäischer Ebene zieht die Notwendigkeit nach sich, praktikable und valide Instrumente zur Überprüfung der Wahrung der Menschenrechte bereitzustellen. Für die Agrarproduktion steht der Food Security Standard (FSS) zur Verfügung: Durch seinen systemischen Ansatz deckt er gleichermaßen das Recht auf Nahrung und die in den Lieferkettengesetzen geplanten menschenrechtlichen Anforderungen ab und kann in bestehende Zertifizierungssysteme integriert werden. Gesamtziel des Projekts ist es, den FSS als Instrument zur Überprüfung der Menschenrechte in Agrarlieferketten zu etablieren. Durch eine kontinuierliche Anpassung an politisch-rechtliche Anforderungen wird eine breite Anwendung ermöglicht. Als übergeordnetes Ziel trägt die Anwendung des FSS zur Ernährungssicherheit und zur sozialverträglichen Gestaltung der biobasierten Wirtschaft bei. Darüber hinaus hat der FSS das Potential einen Beitrag über die Zertifizierung von Agrarrohstoffen hinaus zu leisten, u.a. bei pflanzlichen Reststoffen, im Kontext von Landscape Approaches und zur besseren Integration von Kleinbäuer*innen in internationale Agrarmärkte. Um diese Ziele zu erreichen werden Welthungerhilfe und Meo Carbon Solutions im Rahmen der Kooperation den FSS weiterentwickeln, die korrekte Anwendung sicherstellen und beratend unterstützen.
Mit Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 22. März 2018 ist Berlin Mitglied der internationalen Vereinigung „Blue Community“ geworden. Die „Blue Community“ setzt sich dafür ein, dass Wasser als öffentliches Gut geschützt und als Menschenrecht anerkannt wird. Das Land Berlin verpflichtet sich damit nachhaltig zu folgenden Grundsätzen: Anerkennung von Wasser und sanitärer Grundversorgung als Menschenrecht Erhalt des Wassers als öffentlichem Gut Schutz der Qualität des städtischen Trinkwassers sowie der Berliner Flüsse und Seen Förderung von Berliner Leitungswasser gegenüber Flaschenwasser Pflege von internationalen Partnerschaften, betreffend die oben genannten Ziele Die Initiative Blue Community hat ihren Ursprung in Kanada. Gegründet wurde sie dort durch den größten zivilgesellschaftlichen Verband Kanadas, den „Council of Canadians“, der sich für soziale Gerechtigkeit und Umweltgerechtigkeit einsetzt. Als Blue Community legt eine Stadt oder Gemeinde die Selbstverpflichtung ab, die oben genannten Grundsätze zu verfolgen. Um diese Ziele umzusetzen, arbeiten in den Blue Communities mehrere Akteure aus z.B. Stadtverwaltung, lokalen Wasserversorgern, Universitäten, Schulen, Politik und Zivilgesellschaft zusammen. Inzwischen sind mehrere Dutzend Städte Teil des in Kanada gegründeten Netzwerks, darunter Montreal, Los Angeles, Bern, Brüssel und in Deutschland unter anderem München, Augsburg und Berlin. Im Jahr 2025 lautet das Motto: „GLACIER PRESERVATION“ – „ERHALT DER GLETSCHER“. Die Gletscher schmelzen rasch, stören den Wasserfluss und sind durch Überschwemmungen, Dürren und den Anstieg des Meeresspiegels für Millionen von Menschen von Bedeutung. Die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Gletscherschwund sind für den Schutz von Gemeinschaften und Ökosystemen von entscheidender Bedeutung. Der Weltwassertag 2025 konzentriert sich auf den Gletscherschutz und betont die Notwendigkeit globalen Handelns für einen nachhaltigen Umgang mit Schmelzwasser und die Reduzierung von Emissionen, um lebenswichtige Wasserressourcen für die Zukunft zu sichern. (Quelle: www.unwater.org/our-work/world-water-day ) Im Auftrag der ehemaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) wurden zwei Kurzfilme zum Thema Blue Community produziert, welche am Weltwassertag 2021 ihre Premiere feierten. Wir möchten Sie herzlich einladen, die Ziele und Aktivitäten der Blue Community näher kennenzulernen und die Videos in Ihren Netzwerken zu teilen. Im ersten Film wird der Frage nachgegangen „Was ist eine Blue Community?“ und im zweiten Film wird eines der Ziele, „Förderung von Leitungswasser vor Flaschenwasser“ , näher vorgestellt.
Das Internetportal “Wasser und Geologie” möchte Sie über die fachlichen Zusammenhänge und Planungsstrategien der Wasserwirtschaft des Landes informieren und Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben und Inhalte des Gewässerschutzes vermitteln, die erforderlich sind, um die Gewässer in ihrer ökologischen Funktion als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen zu sichern. Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Abwasser Die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Abwasserreinigung ist im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung eine Schwerpunktaufgabe des Landes Berlin. Weitere Informationen Bild: silverjohn / depositphotos.com Blue Community Berlin ist Mitglied der internationalen Vereinigung „Blue Community“ geworden. Die „Blue Community“ setzt sich dafür ein, dass Wasser als öffentliches Gut geschützt und als Menschenrecht anerkannt wird. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Europäische Wasserrahmenrichtlinie In den vergangenen Jahren konnten wichtige Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umgesetzt werden. Weitere Maßnahmen werden in den nächsten Jahren ergriffen. Hier wird ein Überblick über die WRRL und die Umsetzung der Richtlinie in Berlin gegeben. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Geologie Planungsgrundlagen für die Wasserversorgung, Bauwerksgründung und Geothermie-Nutzung. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwasser Die Hydrogeologie befasst sich mit der Sicherung der Grundwasservorkommen als wichtigste Quelle des Trinkwassers. Zusätzlich sind hydrogeologische Untersuchungen vielfach Grundlage wasserrechtlicher Entscheidungen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Grundwasserbenutzung Berlin gewinnt sein Trinkwasser aus Grundwasser, so dass die dafür genutzten Gebiete einem besonderen Schutz unterliegen und als Wasserschutzgebiete ausgewiesen sind. Der Schutz des Grundwassers stellt daher innerhalb urbaner Räume eine besondere Herausforderung dar. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe Regenwasser Von natürlichen unversiegelten Flächen verdunstet ein Großteil des Regenwassers, ein weiterer Teil versickert. Mit zunehmender Versiegelung steigt der Oberflächenabfluss. Weitere Informationen Bild: Berliner Feuerwehr / Diday Media Starkregen und Überflutungen In Berlin können starke Regenfälle in kurzer Zeit große Mengen Wasser in die Stadt bringen, so dass Straßen, Keller oder Senken überflutet werden und Schäden an Gebäuden und Infrastruktur entstehen können. Weitere Informationen Bild: Berliner Feuerwehr Hochwasser Hochwasser ist ein vom Wetter abhängiges natürliches Ereignis. Für rund 26 km der Gesamtlänge der Fließgewässer in Berlin besteht ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Niedrigwasser Niedrigwasserereignisse werden durch zu geringe Niederschläge und/oder erhöhte Temperaturen verursacht, in dessen Folge die Wasservorräte in Seen, Flüssen und im Grundwasser reduziert werden. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Masterplan Wasser Der Masterplan Wasser versteht sich als Zukunftsstrategie für die Berliner Wasserwirtschaft und verfolgt drei Ziele: Sichere Trinkwasserversorgung, verbesserter Gewässerschutz und Ausbau und Modernisierung der Abwasserentsorgung. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Oberflächengewässer Berlins Die Wasserlandschaft Berlins ist gekennzeichnet durch mehrere große und viele kleine Fließgewässer, meist natürlichen Ursprungs, jedoch auch künstlicher Natur sowie zahlreiche Seen, Teiche, Pfuhle und Weiher. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Wasserschutzgebiete Insgesamt sind in Berlin rund 212 km² als Trinkwasserschutzgebiet durch Wasserschutzgebietsverordnungen ausgewiesen. Zum Schutz des Grundwassers sind in den Wasserschutzgebietsverordnungen in einem umfangreichen Katalog Ver- und Gebote zur Sicherung der Trinkwasserversorgung festgelegt worden. Weitere Informationen Genehmigungs- und Überwachungsdaten In einem halbjährlichen Turnus werden hier Umweltinformationen im PDF-Format eingestellt. Weitere Informationen Publikationen Hier stellen wir Ihnen Publikationen zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen Merkblätter und Hinweise Hier stellen wir Ihnen Merkblätter und Hinweise zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen Wasserportal Berlin Messdaten aus dem Landesmessnetz der Berliner Oberflächengewässer sowie Hochwasserwarnungen. Zum Wasserportal Regenwasseragentur Erfahren Sie, warum dezentrale Regenwasserbewirtschaftung für Berlin wichtig ist und welche Rolle die Berliner Regenwasserragentur spielt. Zur Regenwasseragentur Ergänzender Länderbericht Berlins zur Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms der Flußgebietsgemeinschaft Elbe für den Zeitraum 2022 bis 2027 Zum Bericht Geologisches Auskunftsportal Über das geologische Auskunftsportal sind die Informationen zur Geologie, dem Baugrund und den Grundwasserständen der Berliner Landesgeologie abrufbar. Zur Baugrund- und Grundwasserauskunft
Gemeinsam mit UNDP, UNEP, Future Earth, ISC, ITU und Kenia setzt sich das Umweltbundesamt (UBA) für die Coalition for Digital Environment Sustainability - kurz „CODES“ ein. Die Initiative bringt Forschende, Regierungseinrichtungen, UN-Organe, Technologieunternehmen und die Zivilgesellschaft für mehr Nachhaltigkeit im digitalen Zeitalter auf internationaler Ebene zusammen. Digitalisierung schafft neue Möglichkeiten für die Umsetzung der Agenda 2030 und der Nachhaltigkeitsziele der UN - und damit auch für den Umwelt- und Klimaschutz . Ziel der CODES-Initiative ist, das weltweite Handeln für Nachhaltigkeit im digitalen Zeitalter zu beschleunigen unter dem Dach der „Roadmap for Digital Cooperation“ des UN-Generalsekretärs. Die Entstehung von CODES CODES wurde 2021 als Reaktion auf den Fahrplan für die digitale Zusammenarbeit („Roadmap for Digital Cooperation“) von UN -Generalsekretär António Guterres gegründet. Er forderte weiterhin in seinem Bericht „ Our Common Agenda “ eine neue Struktur für digitale Governance und Zusammenarbeit durch einen globalen Digitalpakt („Global Digital Compact“, kurz GDC ) . CODES hat aktiv an der Entwicklung des GDC mitgewirkt und sich dafür eingesetzt, Nachhaltigkeit darin als zentrales Element zu verankern. Konkrete Maßnahmen in einem weitreichenden Netzwerk vorantreiben ist dabei das Credo. Auch in Zukunft wird CODES die Umsetzung des GDC begleiten, mit besonderem Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit. CODES wird sich auch dafür einsetzen, dass Umweltschutz ein fester Bestandteil der GDC-Implementierung auf internationaler Ebene bleibt. Das Ziel von CODES CODES möchte die Chancen digitaler Technologien nutzen und ihre Herausforderungen bewältigen, um die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung („sustainable development goals“, kurz SDGs) bis 2030 und darüber hinaus zu erreichen. Dazu müssen geeignete infrastrukturelle und institutionelle Rahmenbedingungen für eine nachhaltige digitale Gesellschaft auf lokaler und globaler Ebene geschaffen werden. Ebenso entscheidend sind der Ausbau der Forschungskapazitäten im Bereich der digitalen Nachhaltigkeit und die Förderung nachhaltiger Digitalisierung. Auf Grundlage der Menschenrechte und des UN -Grundsatz „niemanden zurückzulassen“ wird CODES die Debatte über einen fairen, gerechten und Werte orientierten Übergang in eine nachhaltige digitale Zukunft weiter vertiefen. Aufruf zum globalen Handeln – Der CODES-Aktionsplan „Action Plan for Sustainable Planet in the Digital Age“ Der CODES-Aktionsplan unterstützt den Fahrplan des UN -Generalsekretärs für die digitale Zusammenarbeit. Er trägt dazu bei, die Prioritäten für den GDC zu untermauern, die im Bericht „Our Common Agenda“ vorgeschlagen wurden. Ziel des Aktionsplans ist eine gemeinsame Vision zu zeichnen sowie wichtige Handlungsfelder und Zielsetzungen zu definieren, die durch die CODES-Initiative mitgestaltet wurden. Der Aktionsplan ist Ergebnis eines umfassenden Konsultationsprozesses. Er skizziert drei zentrale Veränderungen und 18 strategische Prioritäten, die nötig sind, um die digitale Transformation als treibende Kraft für eine ökologisch und sozial nachhaltige Entwicklung zu nutzen. Kürzlich bei CODES: UBA Begleitforschung „Die Gestaltung einer gerechten und nachhaltigen digitalen Zukunft: Einblicke, Wege und globale Zusammenarbeit“ Im Folgenden werden die Ergebnisse der vom UBA finanzierten Begleitforschung zu CODES vorgestellt. Die Forschungsgruppe aus Konnektiv, dem SUPERRR Lab und der Green Web Foundation untersuchte die Schnittstelle von Digitalisierung und Nachhaltigkeit auf globaler Governance-Ebene. Ziel war es, Wege für eine gerechte und nachhaltige digitale Transformation zu identifizieren und internationale sowie nationale Umsetzungsmöglichkeiten zu diskutieren. Die daraus entstandenen Analysen und Handlungsempfehlungen sollen zur Weiterentwicklung des CODES-Ansatzes beitragen und Impulse für eine zukunftsfähige digitale Politik setzen. Das Projekt führte zu vier Schlüsselergebnissen: 1. Policy Paper: Auf dem Weg zu einer gerechten und nachhaltigen digitalen Transformation für Mensch und Erde Die Auswirkungen digitaler Technologien und der Klimakrise sind weltweit ungleich verteilt. Besonders marginalisierte Bevölkerungsgruppen leiden unter dem sogenannten „digitalen gap“ – dem eingeschränkten Zugang zu digitalen Technologien – und den Folgen der Klimakrise, während sie in globalen Entscheidungsgremien kaum Mitspracherecht haben. Dieses Policy Paper beleuchtet die Notwendigkeit einer gerechten und nachhaltigen digitalen Transformation im Rahmen der globalen Governance und analysiert aktuelle Entwicklungen an der Schnittstelle von Digitalisierung und Nachhaltigkeit auf internationaler Ebene. Verschiedene Politikbereiche konzentrieren sich entweder auf die digitale Transformation oder die Nachhaltigkeit, aber nur wenige befassen sich mit diesen Themen in der Zusammenschau, und noch weniger mit dem Schwerpunkt auf Gleichheit und Gerechtigkeit. Das Papier gibt einen Überblick über bestehende Ansätze und identifiziert drei zentrale Politikfelder, die besonders relevant für die Mission von CODES sein könnten: Nachhaltige Entwicklung (UNCTAD & UNDP), Wissenschaft und Kultur (ISC & UNESCO ) sowie Arbeit und wirtschaftlicher Wandel (ITC, Weltbank & ILO). Lesen Sie hier das Policy Paper (auf Englisch). 2. Umsetzungspfade: Auf dem Weg zu einer gerechten und nachhaltigen digitalen Transformation für Mensch und Erde Auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen wurden fünfzehn Umsetzungspfade entwickelt. Sie bieten der CODES-Gemeinschaft und anderen Interessierten eine Vielzahl konkreter Handlungsmöglichkeiten. Die Umsetzungspfade sind mit verschiedenen transnationalen und internationalen Politikbereichen verknüpft und identifizieren zentrale Hebelpunkte, relevante Akteure sowie Empfehlungen für zukünftiges Engagement. Sie zeigen zudem auf, wo Narrative angepasst werden sollten – etwa durch die Einbettung von Nachhaltigkeit als Dimension in den ethischen KI-Diskurs. Einige der Wege stellen Verbindungen zwischen Akteuren, Themen oder Politikbereichen her, wie zum Beispiel die Festlegung von globalen Emissionsreduktionszielen für digitale Dienste. Andere setzen sich dafür ein, neue Stimmen in politische Debatten zu holen, etwa in Foren wie den "Climate Action Hubs". Die Pfade verstehen sich als Impulsgeber für den Austausch und laden dazu ein, mit CODES und seiner Gemeinschaft in den Dialog zu treten. Lesen Sie hier die Umsetzungspfade (auf Englisch). 3. Beiträge zu einem Rahmenkonzept für nachhaltige digitale Infrastrukturen Das dritte im Rahmen des Projekts entstandene Papier trägt zur "CODES Impact Initiative 5: Nachhaltige digitale Infrastrukturen" bei. Sie zielt darauf, ein internationales, wissenschaftlich fundiertes Rahmenwerk zu schaffen. Dieses ermöglicht die Standardisierung und Harmonisierung von nachhaltigen Beschaffungsprinzipien und -kriterien für grüne digitale Infrastrukturen zwischen Regierungen, Unternehmen und anderen Interessengruppen. Das Papier analysiert aktuelle technologische und politische Entwicklungen und identifiziert zentrale Hebelpunkte für die Gestaltung nachhaltiger Rechenzentren und Hardware. Lesen Sie hier das Rahmenkonzept (auf Englisch). 4. Deutsche Impulse für eine faire und nachhaltige digitale Transformation Ziel des abschließenden Papiers ist es, aufbauend auf den bisherigen normativen Ansätzen, umsetzbare Lösungen aufzuzeigen und Anregungen für deutsche Impulse auf die Weltpolitik zu geben. Wie die Ergebnisse der bisherigen Forschung in diesem Projekt gezeigt haben, gibt es im globalen Handlungsrahmen kaum Nationen, die kohärent über eine gerechte und nachhaltige digitale Transformation nachdenken. Deutschland kann dieses politische Zeitfenster nutzen, um international und transnational eine Vorreiterrolle für eine gerechte und nachhaltige digitale Transformation einzunehmen. Lesen Sie hier die Deutschen Impulse. Diese Publikationen bieten einen wertvollen Beitrag zum aktuellen Diskurs und dienen anderen Akteuren als Quelle.
Im Folgenden finden Sie Hinweise auf externe Veranstaltungen sowie weiterführende Informationen: UN Global Compact Netzwerk Deutschland | online | kostenfrei 24. April 2025 | 10:00 - 11:00 Uhr Weitere Informationen IHK Halle-Dessau | online | kostenfrei 24. April 2025 | 13:00 - 15:00 Uhr Weitere Informationen VDI/VDE-IT | online | kostenfrei 25. April 2025 | 11:00 - 12:00 Uhr Weitere Informationen UN Global Compact Netzwerk | online | kostenfrei 29. April 2025 | 10:00 - 11:00 Uhr Weitere Informationen UN Global Compact Netzwerk | online | kostenfrei 06. Mai 2025 | 10:00 - 11:00 Uhr Weitere Informationen Elbfabrik des Fraunhofer IFF, Joseph-von-Fraunhofer-Str. 1, im Wissenschaftshafen 39106 Magdeburg | kostenfrei 07. Mai 2025 | 13:00 - 17:00 Uhr Weitere Informationen Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte | online | kostenfrei 13. Mai 2025 | 10:30 - 12:00 Uhr Weitere Informationen UN Global Compact Netzwerk | online | kostenfrei 02. Juni 2025 | 10:00 - 11:00 Uhr Weitere Informationen Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte | online | kostenfrei 03. Juni 2025 | 10:30 - 12:00 Uhr Weitere Informationen FNR | online | kostenfrei 04. Juni 2025 | 10:00 - 12:00 Uhr Weitere Informationen UN Global Compact | online | kostenfrei 05. Juni 2025 | 10:00 - 11:30 Uhr Weitere Informationen UN Global Compact | online | kostenfrei 12. Juni 2025 | 10:00 - 11:30 Uhr Weitere Informationen UN Global Compact | online | kostenfrei 25. Juni 2025 | 10:00 - 11:30 Uhr Weitere Informationen KliMa Wirtschaft | online | kostenfrei 26. Juni 2025 | 10:00 - 11:00 Uhr Weitere Informationen Event von Projekt KliMaWirtschaft | Online | Kostenfrei 16. September 2025 | 10:00 - 11:00 Uhr Weitere Informationen UN Global Compact | online | kostenfrei 16. September 2025 | 10:00 - 11:00 Uhr Weitere Informationen Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte | online | kostenfrei 23. September 2025 | 10:30 - 12:00 Uhr Weitere Informationen UN Global Compact | online | kostenfrei 07. Oktober 2025 | 10:00 - 11:00 Uhr Weitere Informationen UN Global Compact | online | kostenfrei 14. Oktober 2025 | 10:00 - 11:30 Uhr Weitere Informationen Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte | online | kostenfrei 04. November 2025 | 10:30 - 12:00 Uhr Weitere Informationen UN Global Compact | online | kostenfrei 18. November 2025 | 10:00 - 11:30 Uhr Weitere Informationen
Die neue EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (2024/1760, Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) sieht neben anderen Durchsetzungsmechanismen ausdrücklich eine zivilrechtliche Haftung vor. Das Kurzgutachten untersucht die Haftungsregelung der Richtlinie hinsichtlich der Haftung für Umweltschäden. Es wird festgestellt, dass die Verletzung von Sorgfaltspflichten nur haftungsbegründend wirkt, soweit diese dem Schutz von Personen dienen (Individualschutz). Zusätzlich wird der Haftungstatbestand dadurch eingeschränkt, dass ein nach „nationalem Recht geschütztes rechtliches Interesse“ verletzt sein muss. Eine Haftung für reine Umweltschäden an Allgemeingütern ( Klima , Luft, Biodiversität , etc.) ist nicht vorgesehen. Die Verletzung von Umweltschutzgütern kann aber haftungsrechtlich relevant werden, wenn dadurch auch Menschenrechte beeinträchtigt sind. Veröffentlicht in Texte | 171/2024.
Die Rechtsgrundlage für die Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft liegt im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dazu zählen insbesondere Vorgaben für die Entwicklung langlebiger Produkte, den Einsatz von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung sowie die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung nach Gebrauch. Das Verbot von Stoffen, Kennzeichnungspflichten sowie Rücknahmepflichten für Hersteller sowie den Handel unterstützen diese Ziele. Der Umfang der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung wird in einigen Gesetzen beziehungsweise Verordnungen für Verpackungen, Fahrzeuge, Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte konkretisiert: Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, tragen diejenigen, die Erzeugnisse entwickeln, herstellen, be- und verarbeiten oder vertreiben eine Produktverantwortung. Die Produktverantwortung ist im dritten Teil des KrWG in den §§ 23 – 27 beschrieben. Des Weiteren ermächtigt der § 23 Abs. 4 die Bundesregierung Rechtsverordnungen zur Präzisierung der Pflichten, die sich aus der Produktverantwortung ergeben, zu erlassen. Dazu wurde das untergesetzliche Regelwerk in Form des Batteriegesetzes (BattG), des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG), der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) und der Verpackungsgesetzes (VerpackG) erlassen. Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) regelt die Rücknahme von gebrauchten Batterien. Es bestimmt u. a. die Pflichten von Herstellern (§§ 4 und 5), der Vertreiber (§ 9) und der Endnutzer (§ 11). Die Entsorgung von gebrauchten Batterien wird über die Stiftung „Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien“ www.grs-batterien.de organisiert. Elektro- und Elektronikgeräte sind ein selbstverständlicher Teil unseres Alltags, für große Teile unseres heutigen Lebensstils sind sie unverzichtbar. Die Verkaufsmengen nehmen seit Jahren kontinuierlich zu: Wurden 2006 etwas mehr als 1,8 Mio. Tonnen Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr gebracht, waren es 2019 bereits fast 2,6 Mio. Tonnen. Die Sammelmenge, also die Menge der korrekt entsorgten Altgeräte, stieg im selben Zeitraum jedoch nur von etwa 0,8 auf 0,9 Mio. Tonnen. Für die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten wird eine große Menge an Energie und Rohstoffen verwendet, darunter auch solche, die nur an wenigen Orten der Welt verfügbar sind und deren Abbau mitunter ohne Beachtung von Umweltschutz und Menschenrechten stattfindet. Darüber hinaus enthalten Elektro- und Elektronikgeräte häufig gefährliche Substanzen. Daher ist es besonders wichtig, durch eine hochwertige und fachgerechte Entsorgung zumindest einen Teil der Rohstoffe zurückgewinnen, den illegalen Export und die Verbreitung von Schadstoffen in der Umwelt zu verhindern. Die seit 2019 geltende gesetzliche Sammelquote wurde in Deutschland bisher verfehlt. Auf europäischer Ebene regelt die WEEE-Richtlinie die Entsorgung von Altgeräten und die RoHS-Richtlinie macht Vorgaben zur Beschränkung gefährlicher Stoffe. Diese sind mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in nationales Recht umgesetzt und seit dem ersten Inkrafttreten bereits mehrfach geändert worden. Die Anforderungen an die Behandlung der Altgeräte wurden durch Inkrafttreten der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) am 1. Januar 2022 neu geregelt. Die Rücknahme von Altgeräten ist in Deutschland grundsätzlich nach dem Prinzip der geteilten Produktverantwortung organisiert. Das heißt, die Hersteller müssen ihre Geräte zunächst registrieren. Die Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten erfolgt über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Hersteller müssen reihum nach einem bestimmten Schlüssel die Abholung sowie die weitere Behandlung der gesammelten Geräte organisieren und finanzieren. Die Registrierung und Durchführung dieser so genannten Abholkoordination übernimmt die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) als gemeinsame Stelle der Hersteller. Die Abgabe von Altgeräten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfolgt in der Regel an Wertstoffhöfen. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, Altgeräte fachgerecht zu entsorgen. Als Erkennungszeichen dient dieses von der Stiftung ear entwickelte Logo. Bei großen Geräten gilt hier das Prinzip der 1:1-Rücknahme: Das heißt, wird zum Beispiel ein neuer Kühlschrank gekauft, muss der Händler/Vertreiber das Altgerät kostenlos zurücknehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkauf vor Ort oder über das Internet erfolgt. Kleine Geräte müssen in haushaltsüblichen Mengen auch ohne Kauf eines neuen Gerätes kostenlos angenommen werden (0:1-Rücknahme). Ab 01.07.2022 sind auch große Lebensmittelhändler verpflichtet, Elektro- oder Elektronikgeräte kostenlos zurückzunehmen. Auch hier gilt: 1:1-Rücknahme eines ähnlichen Altgerätes bei Neuverkauf; 0:1-Rücknahme beliebiger Kleingeräte bis max. 25 cm ( max. 3 Altgeräte pro Geräteart), auch ohne Neukauf eines Gerätes . Wichtig zu wissen ist, dass Altgeräte unter keinen Umständen in die häusliche Abfalltonne gehören! Jedes Elektro- und Elektronikgerät trägt aus diesem Grund die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Abfalltonne. Auch die Mitnahme von Elektro- oder Elektronikaltgeräten im Rahmen von Schrottsammlungen ist illegal! Hinweise zur korrekten Entsorgung gibt das vom LAU herausgegebene Faltblatt sowie die Informationsplattform e-schrott-entsorgen.org . Diese Verordnung regelt die Rücknahmepflicht der Hersteller von Fahrzeugen (§ 3), die Überlassungspflicht des Letzthalters (§ 4) und die Entsorgungspflicht der Wirtschaftsbeteiligten (§ 5). Sie dient der Abfallvermeidung (§ 8). Verpackungen sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags und kaum noch wegzudenken. Sie bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie zum Beispiel Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Abhängig von den Anforderungen, die die Verpackung erfüllen soll, werden dabei auch Materialien kombiniert. Bei einem jährlichen Aufkommen von über 18 Millionen Tonnen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Mainz, Stand 06/2020) im gesamten Bundesgebiet sind Bürger, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gefragt, die Verpackungen nach ihrer mitunter kurzen Lebenszeit richtig zu trennen, zu verwerten und im Idealfall schon vorher zu vermeiden. Tipps zur Vermeidung von Verpackungsabfällen finden Sie hier auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Vor allem Kunststoffabfälle und ihre Auswirkungen auf die Umwelt finden sich nach wie vor in den Schlagzeilen der aktuellen Diskussionen zu Verpackungsabfällen. Im Ergebnis dieser schon lang anhaltenden Diskussion wurden Hersteller von Produkten und Verpackungen frühzeitig zur Verantwortung gezogen, sodass vor allem Ziele wie Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zur Sicherstellung des Umweltschutzes erfolgreich umgesetzt werden können. Europaweit gilt, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle inklusive der Anforderungen an die Hersteller durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) in deutsches Recht umgesetzt. Das VerpackG legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen fest und bildet damit ein Standbein für eine fortlaufende Wertschöpfung. Weiterhin werden mit dem VerpackG die Rahmenbedingungen zur Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle geschaffen, um die von der EU vorgegebenen Verwertungsquoten für die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien zu erfüllen. In der Praxis werden in Deutschland die Sammlung, Sortierung und Verwertung nach den zuvor genannten Rahmenbedingungen von den dualen Systemen organisiert. Sie stimmen sich mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgern der einzelnen Landkreise über die Sammlung ab, teilen die Verpackungsabfälle untereinander auf und sorgen dafür, dass die verschiedenen Verpackungsmaterialien durch moderne Sortier- und Verwertungstechniken im Kreislauf geführt werden können. Derzeit gibt es in Deutschland 11 genehmigte Systeme, die sich den Markt der Verpackungen teilen. Genehmigt werden die dualen Systeme nicht bundesweit, sondern von den einzelnen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist das LAU die zuständige Genehmigungsbehörde für die dualen Systeme. Im Dezernat 22 werden dazu die Genehmigungsanforderungen nach VerpackG geprüft. Sobald ein System die Anforderungen zur Sammlung und Verwertung erfüllt, wird es genehmigt. Eine Übersicht der in Sachsen-Anhalt genehmigten dualen Systeme finden Sie hier. Beabsichtigen Sie selbst ein duales System zu betreiben, finden Sie hier weitere Infos zum Genehmigungsverfahren . Der laufende Betrieb der Systeme wird von der Zentralen Stelle überwacht. Dort werden unter anderem die Mengenströme der Systeme ausgewertet, in denen die Verwertung der Verpackungsabfälle dargelegt wird. Bei der Zentralen Stelle müssen sich außerdem alle Hersteller registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Jährlich müssen diese auch die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der Zentralen Stelle einreichen. Das Herstellerregister ist öffentlich und kann hier gefunden werden. Auf der Seite der Zentralen Stelle finden Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Informationen, falls Sie selbst Hersteller sind und Verpackungen in Verkehr bringen. Das VerpackG regelt ebenfalls den Umgang mit Einweg- und Mehrwegverpackungen. Zum Thema Einweg- und Mehrweg getränke verpackungen finden Sie weitere Informationen im Faltblatt "Dosenpfand" , welches das LAU herausgegeben hat. Falls Sie weitere Informationen zur Thematik Mehrwegangebotspflicht benötigen, steht Ihnen das FAQ vom MWU zur Verfügung. Letzte Aktualisierung: 02.02.2023
Das Projekt "Kostenverteilungs- und Anreizmechanismen für Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz entlang globaler Lieferketten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Adelphi Research gemeinnützige GmbH.Die zunehmende Regulierung zum Schutz von Umwelt, Klima, Ressourcen und Menschenrechten in globalen Lieferketten erhöht den Druck auf Unternehmen bei ihren Lieferanten und Sub-Lieferanten auf entsprechende Maßnahmen hinzuwirken und einen systematischen Datenaustausch zu etablieren. Wesentlich dafür ist die Frage, wer die Kosten trägt, ob und wie diese als höhere Preise weitergereicht werden können und wie Anreizmechanismen zur Datenbereitstellung und Maßnahmenumsetzung gestaltet sind. Im Vorhaben sollen verschiedene Möglichkeiten zur Kostenverteilung und für Anreizmechanismen aus der Praxis und Literatur ermittelt, zusammen mit nationalen und internationalen Akteuren aus der Unternehmenspraxis bewertet und anschließend pilotiert werden. Das Vorhaben soll die Lieferketten für mineralische Rohstoffe, Textilien, Lebensmittel und Holzprodukte in den Blick nehmen. Ergebnisse sind praxiserprobte Lösungen, die bei der Gestaltung von Brancheninitiativen, Lieferkettenregulierungen und in Unternehmen Anwendung finden können.
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