<p> Das können Sie tun: <ol> <li><strong>Hinterfragen </strong>und prüfen Sie bei Ihren Kaufentscheidungen umweltbezogene Produktaussagen.</li> <li><strong>Orientieren </strong>Sie sich – wenn möglich – an anerkannten Umweltsiegeln wie EU-Energielabel, EU-Biosiegel, EU Ecolabel oder dem Umweltzeichen Blauer Engel.</li> <li><strong>Melden </strong>Sie Verdachtsfälle von Greenwashing auf Produkten oder in Werbeaussagen an die Verbraucherzentralen.</li> </ol> Gewusst wie <p>Im Alltag begegnen uns viele positive Umweltaussagen auf und zu Produkten, sogenannte Green Claims. Das kann helfen, umweltfreundlichere Produktalternativen zu erkennen. Das Problem dabei ist allerdings, dass wir in vielen Fällen nicht prüfen können, ob die Aussagen stimmen oder nur gut klingen. Dies führt zu einem Dilemma: </p> <ul> <li><strong>Gutes Gefühl – ohne Grund:</strong> Wenn wir Produkte mit positiven Umweltaussagen bevorzugen, besteht die Gefahr, dass wir auch Produkte mit Umweltaussagen kaufen, die nur leere Versprechen statt des erhofften Umweltvorteils enthalten.</li> <li><strong>Große Skepsis – ohne Wirkung:</strong> Wenn wir demgegenüber vorsorglich gar keinen Umweltaussagen trauen, verhindern wir, dass reale Umweltvorteile durch unsere Kaufentscheidung zum Tragen kommen.</li> </ul> <p>Aus Umweltsicht sollten wir deshalb unbedingt einerseits bei unseren Kaufentscheidungen Umweltaussagen berücksichtigen, andererseits aber darauf achten, dass die Umweltaussagen auch mit echten Umweltvorteilen verbunden sind.</p> <p><strong>Greenwashing erkennen</strong></p> <p>Greenwashing lässt Produkte oder Dienstleistungen umweltfreundlicher erscheinen, als sie sind. Dabei gibt es verschiedene Varianten und Abstufungen – von klaren Falschaussagen bis hin zu ganz subtilen Effekten (z.B. Weglassen relevanter Informationen oder visuelle Gestaltungselemente, die einen umweltfreundlichen Eindruck erzeugen sollen). Während der Wahrheitsgehalt konkreter Umweltaussagen wie z.B. „Enthält kein Mikroplastik“, in der Regel nur von Prüfinstitutionen, z. B. im Labor festgestellt werden kann, lassen sich andere Formen von Greenwashing gut erkennen. Hinterfragen und prüfen Sie deshalb selbst die Belastbarkeit und Relevanz umweltbezogener Produktaussagen. Sechs typische Muster helfen Ihnen beim Erkennen von Greenwashing (siehe Abbildung).</p> <p><strong>Label-Imitat?</strong></p> <p>Ein Blatt in einem Kreis, vielleicht in einem satten Grün und noch mit dem Wort „geprüft“ ergänzt – fertig ist ein Label-Imitat. Das wirkt auf den ersten Blick wie ein unabhängiges Umwelt- oder Prüfzeichen, ohne es zu sein. </p> <p><strong>Unabhängige Siegel?</strong></p> <p>Siegel sind eine wichtige Hilfe, um positive Umwelteigenschaften eines Produktes sichtbar zu machen. Empfehlenswerte Siegel haben ein transparentes und nachprüfbares Zertifizierungssystem und sind prinzipiell für alle Unternehmen zugänglich. Zudem sollten die Anforderungen des Siegels deutlich über das gesetzlich geforderte Umweltschutzniveau hinausgehen.</p> <p><strong>Allgemeine Umweltaussagen?</strong></p> <p>„Natürlich“ oder „Für die Umwelt“ sind gut klingende Bezeichnungen. Solche allgemeinen Umweltaussagen sind aber nichtssagend und nur erlaubt, wenn es eine klare Begründung oder belastbare Nachweise dafür gibt. Dies können unabhängige Siegel wie das <a href="https://www.eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a>, der <a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blaue Engel</a> oder eine besonders gute Energie-Effizienzklasse im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">EU-Energielabel</a> sein.</p> <p><strong>Klimaneutralitätsversprechen?</strong></p> <p>Es ist prinzipiell gut für die Umwelt, wenn Unternehmen Klimabeiträge in Höhe der Emissionen leisten, die durch ein Produkt entstehen. Auf Produkten oder im Marketing darf aber ein Neutralitätsversprechen nicht platziert werden, wenn es auf Kompensationszahlungen beruht. Verbraucher*innen können daran nicht erkennen, ob Herstellung oder Nutzung des Produktes selbst umweltfreundlicher sind als bei vergleichbaren Produktalternativen, da der Umweltnutzen von freiwilligen Kompensationszahlungen außerhalb des Herstellungsprozesses liegt. Es besteht so die Gefahr der Verbrauchertäuschung.</p> <p><strong>Fokus auf Teilaspekte?</strong></p> <p>Die Umweltbewertung eines Produktes sollte sich idealerweise auf das gesamte Produkt und dessen Lebenszyklus beziehen: von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung, den Transport, die Nutzung bis hin zur Entsorgung. Umweltaussagen beziehen sich aber häufig nur auf einen positiven Teilaspekt. Ein typisches Beispiel sind hervorgehobene Aussagen zum Verpackungsmaterial wie „40% weniger Plastik“. Durch die Hervorhebung eines solchen Teilaspekts wird der Anschein erweckt, dass das ganze Produkt umweltfreundlich sei. Auch der Fokus auf nur einen Umweltaspekt (hier im Beispiel die reduzierte Plastikmenge) kann die Umweltleistung größer erscheinen lassen, als sie tatsächlich ist. Geht der reduzierte Plastikeinsatz z. B. mit einem erhöhten Papierverbrauch einher, ist unklar, ob für diesen Teilaspekt der Verpackung tatsächlich ein Umweltvorteil vorliegt und wie groß dieser ist. </p> <p><strong>Betonung von Selbstverständlichkeiten?</strong></p> <p>Nicht alles, was besonders hervorgehoben wird, ist auch besonders. „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fckw">FCKW</a>-frei“ ist gesetzlicher Standard und Kleidungsstücke sind in den meisten Fällen vegan. Es wird mit einem Vorteil geworben, der nichts oder kaum etwas für das beworbene Produkt bedeutet. Das lenkt ab und lässt das Produkt „grüner“ wirken. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Grafik_Greenwashing_260526.jpg"> </a> <strong> Werbung auf dem Prüfstand </strong> <br> <p>Diese sechs typischen Muster helfen Ihnen dabei, irreführende Umweltaussagen und Greenwashing beim Einkauf schnell zu entlarven.</p> Quelle: Umweltbundesamt | 2026 An empfehlenswerten Umweltsiegeln orientieren <p>Umweltsiegel sind eine wertvolle Hilfe, um umweltrelevante Produkteigenschaften für Verbraucher*innen sichtbar zu machen. Nutzen Sie diese Hilfe! Bereits mit fünf empfehlenswerten Umweltsiegeln können Sie mit hoher Richtungssicherheit in einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen die umweltfreundlicheren Produktvarianten herausfinden:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">EU-Energielabel</a> (Elektrogeräte u.ä.m.)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20336">Bio-Siegel</a> (Lebensmittel)</li> <li><a href="https://www.eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a> (verschiedene Alltagsprodukte)</li> <li><a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blauer Engel</a> (verschiedene Alltagsprodukte)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/73342">Grüner Knopf</a> (Bekleidung).</li> </ul> <p>Weitere Infos finden Sie in unserem Umwelttipp „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label">TOP-Umweltsiegel für den nachhaltigen Konsum</a>“. </p> Greenwashing melden <p>Greenwashing lässt nicht nur einzelne Produkte umweltfreundlicher erscheinen, als sie sind. Es führt auch dazu, dass Verbraucher*innen Umweltaussagen generell weniger Vertrauen entgegenbringen. Die Vermarktung umweltfreundlicher Produkte wird dadurch erschwert. Es ist deshalb sinnvoll, Fälle von Greenwashing Verbraucherschutzorganisationen zu melden. So können Sie dazu beitragen, Greenwashing durch Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig seriöse Green Claims stärken. Verdachtsfälle von Greenwashing können Sie z. B. direkt bei den <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/beschwerde">Verbraucherzentralen</a> oder bei der <a href="https://www.duh.de/mitmachen/greenwashing-melden/">DUH</a> melden. </p> Hintergrund <p>Umweltfreundliche Produktalternativen leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Umweltbelastungen. Damit Verbraucher*innen die umweltfreundlicheren Produkte erkennen und berücksichtigen können, braucht es vertrauenswürdige umweltbezogene Produktinformationen. Werden diese Informationen allerdings so dargestellt, dass der Umweltnutzen des Produktes größer erscheint, als er in Wirklichkeit ist, sprechen wir von „Greenwashing“. Dieses schadet der Umwelt in doppelter Hinsicht. Zum einen wird die durch Verbraucher*innen in gutem Glauben angestrebte Umweltentlastung im konkreten Produktkauf nicht oder nicht angemessen erreicht. Zum anderen führt als solches aufgedecktes und öffentlich diskutiertes Greenwashing dazu, das grundsätzliche Vertrauen in produktbezogene Umweltinformationen zu untergraben.</p> <p>Aus der Vertiefungsstudie der Umweltbewusstseinsstudie 2022 geht hervor, dass sich ein Großteil der Verbraucher*innen von der Fülle an Informationen eher verunsichert fühlt, als dass sie die angebotene Information als hilfreich für die eigene Kaufentscheidung ansehen. Das generelle Vertrauen in den Wahrheitsgehalt umweltbezogener Aussagen zu Produkten geht in der Bevölkerung zurück. Hohes Vertrauen genießen demgegenüber vor allem staatliche Nachhaltigkeitssiegel wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel (siehe Grafikbox). </p> <strong>Galerie: Verbraucherbefragung: Was wir über Umweltaussagen wissen und wie sie uns beeinflussen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm2.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm3.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm1.png"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Auf EU‑Ebene ist im März 2024 die „EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825, kurz auch EmpCo oder ECGT genannt) in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher*innen zu stärken und besser vor unlauteren Praktiken zu schützen. Durch strengere und klarere Vorgaben sollen Umweltaussagen verlässlicher, vergleichbarer und nachprüfbarer – und so Greenwashing bekämpft werden. Im Februar 2026 wurde die EU-Richtlinie in Form von zwei Gesetzesänderungen in deutsches Recht umgesetzt. Dessen Anforderungen gelten ab dem 27.09.2026. Eine ausführliche Zusammenstellung der Änderungen finden Sie auf unserer Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/staerkerer-schutz-vor-greenwashing-in-deutsches">„Schutz vor Greenwashing“</a>.</p> <p>Neben dieser übergeordneten Gesetzgebung gibt es sowohl weitere gesetzliche Vorgaben als auch freiwillige Standards und Normen, die helfen sollen, Umweltaussagen belastbar zu machen. Hierzu gehören:</p> <ul> <li><strong>Gesetzlich geregelte Siegel und Begriffe: </strong>Die Anforderungen werden hierbei von der EU oder vom deutschen Staat festgelegt. So sind die Anforderungen für das EU-Energielabel durch EU-Verordnungen für die einzelnen Produktgruppen vorgegeben. Der Begriff „Bio“ ist wiederum durch die EU-Öko-Verordnung geschützt.</li> <li><strong>Unabhängig geprüfte, freiwillige Umweltzeichen: </strong>Kriterien, Prüfung und Vergabe sind transparent und unabhängig von einzelnen Herstellern. Die Vergabe kann entweder durch eine staatlich (z. B. Blauer Engel oder EU-Ecolabel) oder durch eine nichtstaatlich (z. B. FSC, PEFC, Grüner Strom oder ok-power) getragene Stelle erfolgen. </li> </ul> <p>Die Rechtsdurchsetzung und damit die Eindämmung von Greenwashing kann über verschiedene Wege adressiert werden: durch Regeln, durch Marktbeobachtung und durch Hinweise und Beschwerden von Verbraucher*innen, die irreführende Werbung sichtbar machen. Dabei spielen klageberechtigte Verbraucher- und Umweltorganisationen eine wichtige Rolle. Bestimmte Verbraucherorganisationen (z. B. Verbraucherzentralen, aber auch als Verbraucherorganisationen zugelassene Umweltorganisationen wie die DUH und BUND) sind nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) klageberechtigt und engagieren sich im Kampf gegen unlautere Umweltaussagen. </p> <p><em>Auf der voraussichtlich ab Herbst 2026 verfügbaren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Wissensplattform „Umweltbezogene Produktaussagen“ finden Sie künftig vertiefende Darstellungen der verschiedenen Instrumente.</em></p> </p><p> Das können Sie tun: <ol> <li><strong>Hinterfragen </strong>und prüfen Sie bei Ihren Kaufentscheidungen umweltbezogene Produktaussagen.</li> <li><strong>Orientieren </strong>Sie sich – wenn möglich – an anerkannten Umweltsiegeln wie EU-Energielabel, EU-Biosiegel, EU Ecolabel oder dem Umweltzeichen Blauer Engel.</li> <li><strong>Melden </strong>Sie Verdachtsfälle von Greenwashing auf Produkten oder in Werbeaussagen an die Verbraucherzentralen.</li> </ol> </p><p> Gewusst wie <p>Im Alltag begegnen uns viele positive Umweltaussagen auf und zu Produkten, sogenannte Green Claims. Das kann helfen, umweltfreundlichere Produktalternativen zu erkennen. Das Problem dabei ist allerdings, dass wir in vielen Fällen nicht prüfen können, ob die Aussagen stimmen oder nur gut klingen. Dies führt zu einem Dilemma: </p> <ul> <li><strong>Gutes Gefühl – ohne Grund:</strong> Wenn wir Produkte mit positiven Umweltaussagen bevorzugen, besteht die Gefahr, dass wir auch Produkte mit Umweltaussagen kaufen, die nur leere Versprechen statt des erhofften Umweltvorteils enthalten.</li> <li><strong>Große Skepsis – ohne Wirkung:</strong> Wenn wir demgegenüber vorsorglich gar keinen Umweltaussagen trauen, verhindern wir, dass reale Umweltvorteile durch unsere Kaufentscheidung zum Tragen kommen.</li> </ul> <p>Aus Umweltsicht sollten wir deshalb unbedingt einerseits bei unseren Kaufentscheidungen Umweltaussagen berücksichtigen, andererseits aber darauf achten, dass die Umweltaussagen auch mit echten Umweltvorteilen verbunden sind.</p> <p><strong>Greenwashing erkennen</strong></p> <p>Greenwashing lässt Produkte oder Dienstleistungen umweltfreundlicher erscheinen, als sie sind. Dabei gibt es verschiedene Varianten und Abstufungen – von klaren Falschaussagen bis hin zu ganz subtilen Effekten (z.B. Weglassen relevanter Informationen oder visuelle Gestaltungselemente, die einen umweltfreundlichen Eindruck erzeugen sollen). Während der Wahrheitsgehalt konkreter Umweltaussagen wie z.B. „Enthält kein Mikroplastik“, in der Regel nur von Prüfinstitutionen, z. B. im Labor festgestellt werden kann, lassen sich andere Formen von Greenwashing gut erkennen. Hinterfragen und prüfen Sie deshalb selbst die Belastbarkeit und Relevanz umweltbezogener Produktaussagen. Sechs typische Muster helfen Ihnen beim Erkennen von Greenwashing (siehe Abbildung).</p> <p><strong>Label-Imitat?</strong></p> <p>Ein Blatt in einem Kreis, vielleicht in einem satten Grün und noch mit dem Wort „geprüft“ ergänzt – fertig ist ein Label-Imitat. Das wirkt auf den ersten Blick wie ein unabhängiges Umwelt- oder Prüfzeichen, ohne es zu sein. </p> <p><strong>Unabhängige Siegel?</strong></p> <p>Siegel sind eine wichtige Hilfe, um positive Umwelteigenschaften eines Produktes sichtbar zu machen. Empfehlenswerte Siegel haben ein transparentes und nachprüfbares Zertifizierungssystem und sind prinzipiell für alle Unternehmen zugänglich. Zudem sollten die Anforderungen des Siegels deutlich über das gesetzlich geforderte Umweltschutzniveau hinausgehen.</p> <p><strong>Allgemeine Umweltaussagen?</strong></p> <p>„Natürlich“ oder „Für die Umwelt“ sind gut klingende Bezeichnungen. Solche allgemeinen Umweltaussagen sind aber nichtssagend und nur erlaubt, wenn es eine klare Begründung oder belastbare Nachweise dafür gibt. Dies können unabhängige Siegel wie das <a href="https://www.eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a>, der <a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blaue Engel</a> oder eine besonders gute Energie-Effizienzklasse im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">EU-Energielabel</a> sein.</p> <p><strong>Klimaneutralitätsversprechen?</strong></p> <p>Es ist prinzipiell gut für die Umwelt, wenn Unternehmen Klimabeiträge in Höhe der Emissionen leisten, die durch ein Produkt entstehen. Auf Produkten oder im Marketing darf aber ein Neutralitätsversprechen nicht platziert werden, wenn es auf Kompensationszahlungen beruht. Verbraucher*innen können daran nicht erkennen, ob Herstellung oder Nutzung des Produktes selbst umweltfreundlicher sind als bei vergleichbaren Produktalternativen, da der Umweltnutzen von freiwilligen Kompensationszahlungen außerhalb des Herstellungsprozesses liegt. Es besteht so die Gefahr der Verbrauchertäuschung.</p> <p><strong>Fokus auf Teilaspekte?</strong></p> <p>Die Umweltbewertung eines Produktes sollte sich idealerweise auf das gesamte Produkt und dessen Lebenszyklus beziehen: von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung, den Transport, die Nutzung bis hin zur Entsorgung. Umweltaussagen beziehen sich aber häufig nur auf einen positiven Teilaspekt. Ein typisches Beispiel sind hervorgehobene Aussagen zum Verpackungsmaterial wie „40% weniger Plastik“. Durch die Hervorhebung eines solchen Teilaspekts wird der Anschein erweckt, dass das ganze Produkt umweltfreundlich sei. Auch der Fokus auf nur einen Umweltaspekt (hier im Beispiel die reduzierte Plastikmenge) kann die Umweltleistung größer erscheinen lassen, als sie tatsächlich ist. Geht der reduzierte Plastikeinsatz z. B. mit einem erhöhten Papierverbrauch einher, ist unklar, ob für diesen Teilaspekt der Verpackung tatsächlich ein Umweltvorteil vorliegt und wie groß dieser ist. </p> <p><strong>Betonung von Selbstverständlichkeiten?</strong></p> <p>Nicht alles, was besonders hervorgehoben wird, ist auch besonders. „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fckw">FCKW</a>-frei“ ist gesetzlicher Standard und Kleidungsstücke sind in den meisten Fällen vegan. Es wird mit einem Vorteil geworben, der nichts oder kaum etwas für das beworbene Produkt bedeutet. Das lenkt ab und lässt das Produkt „grüner“ wirken. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Grafik_Greenwashing_260526.jpg"> </a> <strong> Werbung auf dem Prüfstand </strong> <br> <p>Diese sechs typischen Muster helfen Ihnen dabei, irreführende Umweltaussagen und Greenwashing beim Einkauf schnell zu entlarven.</p> Quelle: Umweltbundesamt | 2026 </p><p> An empfehlenswerten Umweltsiegeln orientieren <p>Umweltsiegel sind eine wertvolle Hilfe, um umweltrelevante Produkteigenschaften für Verbraucher*innen sichtbar zu machen. Nutzen Sie diese Hilfe! Bereits mit fünf empfehlenswerten Umweltsiegeln können Sie mit hoher Richtungssicherheit in einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen die umweltfreundlicheren Produktvarianten herausfinden:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">EU-Energielabel</a> (Elektrogeräte u.ä.m.)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20336">Bio-Siegel</a> (Lebensmittel)</li> <li><a href="https://www.eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a> (verschiedene Alltagsprodukte)</li> <li><a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blauer Engel</a> (verschiedene Alltagsprodukte)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/73342">Grüner Knopf</a> (Bekleidung).</li> </ul> <p>Weitere Infos finden Sie in unserem Umwelttipp „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label">TOP-Umweltsiegel für den nachhaltigen Konsum</a>“. </p> </p><p> Greenwashing melden <p>Greenwashing lässt nicht nur einzelne Produkte umweltfreundlicher erscheinen, als sie sind. Es führt auch dazu, dass Verbraucher*innen Umweltaussagen generell weniger Vertrauen entgegenbringen. Die Vermarktung umweltfreundlicher Produkte wird dadurch erschwert. Es ist deshalb sinnvoll, Fälle von Greenwashing Verbraucherschutzorganisationen zu melden. So können Sie dazu beitragen, Greenwashing durch Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig seriöse Green Claims stärken. Verdachtsfälle von Greenwashing können Sie z. B. direkt bei den <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/beschwerde">Verbraucherzentralen</a> oder bei der <a href="https://www.duh.de/mitmachen/greenwashing-melden/">DUH</a> melden. </p> </p><p> Hintergrund <p>Umweltfreundliche Produktalternativen leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Umweltbelastungen. Damit Verbraucher*innen die umweltfreundlicheren Produkte erkennen und berücksichtigen können, braucht es vertrauenswürdige umweltbezogene Produktinformationen. Werden diese Informationen allerdings so dargestellt, dass der Umweltnutzen des Produktes größer erscheint, als er in Wirklichkeit ist, sprechen wir von „Greenwashing“. Dieses schadet der Umwelt in doppelter Hinsicht. Zum einen wird die durch Verbraucher*innen in gutem Glauben angestrebte Umweltentlastung im konkreten Produktkauf nicht oder nicht angemessen erreicht. Zum anderen führt als solches aufgedecktes und öffentlich diskutiertes Greenwashing dazu, das grundsätzliche Vertrauen in produktbezogene Umweltinformationen zu untergraben.</p> <p>Aus der Vertiefungsstudie der Umweltbewusstseinsstudie 2022 geht hervor, dass sich ein Großteil der Verbraucher*innen von der Fülle an Informationen eher verunsichert fühlt, als dass sie die angebotene Information als hilfreich für die eigene Kaufentscheidung ansehen. Das generelle Vertrauen in den Wahrheitsgehalt umweltbezogener Aussagen zu Produkten geht in der Bevölkerung zurück. Hohes Vertrauen genießen demgegenüber vor allem staatliche Nachhaltigkeitssiegel wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel (siehe Grafikbox). </p> <strong>Galerie: Verbraucherbefragung: Was wir über Umweltaussagen wissen und wie sie uns beeinflussen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm2.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm3.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm1.png"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Auf EU‑Ebene ist im März 2024 die „EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825, kurz auch EmpCo oder ECGT genannt) in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher*innen zu stärken und besser vor unlauteren Praktiken zu schützen. Durch strengere und klarere Vorgaben sollen Umweltaussagen verlässlicher, vergleichbarer und nachprüfbarer – und so Greenwashing bekämpft werden. Im Februar 2026 wurde die EU-Richtlinie in Form von zwei Gesetzesänderungen in deutsches Recht umgesetzt. Dessen Anforderungen gelten ab dem 27.09.2026. Eine ausführliche Zusammenstellung der Änderungen finden Sie auf unserer Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/staerkerer-schutz-vor-greenwashing-in-deutsches">„Schutz vor Greenwashing“</a>.</p> <p>Neben dieser übergeordneten Gesetzgebung gibt es sowohl weitere gesetzliche Vorgaben als auch freiwillige Standards und Normen, die helfen sollen, Umweltaussagen belastbar zu machen. Hierzu gehören:</p> <ul> <li><strong>Gesetzlich geregelte Siegel und Begriffe: </strong>Die Anforderungen werden hierbei von der EU oder vom deutschen Staat festgelegt. So sind die Anforderungen für das EU-Energielabel durch EU-Verordnungen für die einzelnen Produktgruppen vorgegeben. Der Begriff „Bio“ ist wiederum durch die EU-Öko-Verordnung geschützt.</li> <li><strong>Unabhängig geprüfte, freiwillige Umweltzeichen: </strong>Kriterien, Prüfung und Vergabe sind transparent und unabhängig von einzelnen Herstellern. Die Vergabe kann entweder durch eine staatlich (z. B. Blauer Engel oder EU-Ecolabel) oder durch eine nichtstaatlich (z. B. FSC, PEFC, Grüner Strom oder ok-power) getragene Stelle erfolgen. </li> </ul> <p>Die Rechtsdurchsetzung und damit die Eindämmung von Greenwashing kann über verschiedene Wege adressiert werden: durch Regeln, durch Marktbeobachtung und durch Hinweise und Beschwerden von Verbraucher*innen, die irreführende Werbung sichtbar machen. Dabei spielen klageberechtigte Verbraucher- und Umweltorganisationen eine wichtige Rolle. Bestimmte Verbraucherorganisationen (z. B. Verbraucherzentralen, aber auch als Verbraucherorganisationen zugelassene Umweltorganisationen wie die DUH und BUND) sind nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) klageberechtigt und engagieren sich im Kampf gegen unlautere Umweltaussagen. </p> <p><em>Auf der voraussichtlich ab Herbst 2026 verfügbaren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Wissensplattform „Umweltbezogene Produktaussagen“ finden Sie künftig vertiefende Darstellungen der verschiedenen Instrumente.</em></p> </p><p>Informationen für...</p>
des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] JAHRESBERICHT 2024 des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Impressum: Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 7 • 55116 Mainz Telefon: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Redaktion und Layout: Stabsstelle Planung und Information Titelfoto: Kartenausshnitt aus der LfU-Cold- und Hotspotkarte Abbildungsnachweis: S. 11: marwin55 – stock.adobe.com; S. 18 unten; Heinz Waldukat – stock.adobe.com; S. 41: Павел Чигирь – stock.adobe.com; S. 48 oben: nd700 – stock.adobe.com alle weiteren Abbildungen, falls nicht anders angegeben: LfU Druck: LM DRUCK + MEDIEN GmbH, Obere Hommeswiese 16, D-57258 Freudenberg © Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Mai 2025 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. INHALT VORWORT5 ÜBER DAS LANDESAMT6 Hier Messen, Beraten und Bewerten wir6 Zahlen & Fakten8 LfU bietet vielfältige Jobs9 Arbeitskreis Fernerkundung10 KLIMA 12 Neue Karten des LfU zeigen Cold- und Hotspots in Rheinland-Pfalz13 Zukunftsplan Wasser – LfU als oberste Fachbehörde des Landes in zentraler Rolle eingebunden15 UMWELT 18 Sondermessprogramm zu organischen Spurenstoffen im Grundwasser19 Auswirkungen von Mikroplastik auf Mensch und Umwelt – Fachtagung im Rahmen der 3. Mainzer Umwelttage23 Luftschadstoffe: Positiver Trend gebremst25 Messtechnisches Kolloquium in Mainz26 Leitfäden, Handbücher, Arbeitshilfen im Bereich des Bodenschutzes – Einblick in die Arbeitsgruppenarbeit28 Informationsveranstaltung „Gewässerentwicklung aktuell“ 202431 NATUR 34 Start des Monitorings der EU-Vogelschutzgebiete in Rheinland-Pfalz35 Lebensraum-Extremist: die „Sandtaucher“-Steinfliege in den Pfälzerwald-Bächen38 Erster Handlungsleitfaden Saatkrähe veröffentlicht40 Burgunderblutalgen in rheinland-pfälzischen Seen43 Bachpatentage 202546 BEVÖLKERUNG 48 Pfingsthochwasser im südwestlichen Rheinland-Pfalz49 Erster landesweiter Lärmaktionsplan für Rheinland-Pfalz52 Gefährdung von Industriebetrieben durch Starkregen55 Jordanische Fachleute zu Besuch in der Hochwasservorhersagezentrale58 Webseite badeseen.rlp.de in neuem Gewand60 3 4 Rheinallee 97-101, 55118 MainzWallstraße 1, 55122 MainzRheingütestation Worms, Am Rhein 1, 67547 Worms (RA)(WA)(RGS) ohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz Standorte: Telefonnummer 06131 6033-Durchwahl Dieter Welzel Jens Grünberg Referat 27 DV-Fachanwendungen Gewerbeaufsicht 1213 Janina Sehr 1407 1436 1406 1420 1401 (WA) Wallstraße 1, 55122 Mainz Datenschutzbeauftragter 1211 Martin Franz (RGS) Rheingütestation Worms, Am Rhein 1, 67547 Worms ohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 1511 Mainz Gleichstellungsbeauftragte Eva Finsterbusch (RA) Rheinallee 97-101, 55118 Mainz 1207 Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung Standorte: Diana Faller Dr. Dirk Paustian Referat 55 Abwasser N. N. Referat 54 (RGS) Rhein N.N. Referat 53 Gewässerchemie Fulgor Westermann Referat 52 Gewässerökologie, Fischerei Christoph Linnenweber Referat 51 Flussgebietsentwicklung Dr. Jochen Fischer 1526 1580 1516 1513 1517 1501 1619 1601 1606 1637 N.N. Referat 67 (WA) 1681 Radioaktivitätsbestimmungen und radiologische Gewässerbeurteilung Petra Enoch Referat 66 (WA) 1683 Organische Spurenanalytik Wasser Dr. Stefan Ullrich Referat 65 (WA) Allg. Wasseranalytik, Anorganische Spurenanalytik, Badegewässerüberwachung Dr. Michael Weißenmayer Referat 62 (RA) Immissionen und Emissionen Luft Dr. Matthias Zimmer Referat 61 (RA) 1644 Klimawandel, Umweltmeteorologie Markus Willeke Abteilung 6 (RA) Umweltlabor Dr. Heinrich Lauterwald Stabsstelle (RA) Allgemeine Qualitätssicherung Abteilung 5 Gewässerschutz 1203 Thomas Isselbächer Referat 45 1414 Kompetenzzentrum für Staatlichen Vogelschutz und Artenvielfalt in der Energiewende (KSVAE) Steffen Gorell Referat 44 Daten zur Natur, DV-Fachanwendungen Naturschutz Kathrin Linnemann (Vertretung) Referat 43 Mensch und Natur Dr. Marlene Röllig Referat 42 Biologische Vielfalt und Artenschutz Ulrich Jäger Referat 41 Biotopsysteme und Großschutzprojekte Dr. Jana Riemann Abteilung 4 Naturschutz 1102 Vorsitzender des Personalrats Hans AppelReferat 35 1304 DV-Fachanwendungen Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz Markus Schmitt N. N. 1271 1307 1308 1332 1317 1301 Referat 26 Lärm, Erschütterungen und nichtionisierende Strahlung Referat 34 Deponietechnik, emissionsbezogener Grundwasserschutz N. N. Referat 33 Bodenschutz Julia Borrmann (Vertretung) Referat 32 Betriebliches Stoffstrommanagement, Sonderabfallwirtschaft Eva Bertsch Referat 31 Kommunales Stoffstrommanagement, Siedlungsabfallwirtschaft Tel. 1902 Allgemeine Vertretung des Präsidenten Paul Burkhard Schneider Eva Bertsch (Vertretung) Abteilung 3 Kreislaufwirtschaft 1917 Martin FranzReferat 25 1211 Sozialer und technischer Arbeits- schutz, Koordinierungsaufgaben Gewerbeaufsicht 1140 Referat 14 Informations- und Kommunikationstechnik 1214 Dr. Jens Schadebrodt Referat 24 Strahlenschutz Marc Deißroth Referat 13 Haushalt, Vergabe 1135 Referat 23 1203 Chemikaliensicherheit, Gefahrgut- transport, Biotechnik, Geräte- u. Produktsicherheit, Geräte- untersuchung N. N. Jennifer Klein (ab 01.06.2025) N. N.Referat 12 Organisation, Innerer Dienst und Fahrdienst 1140 N.N.Referat 21 1244 Emissionshandel, Luftreinhaltung, Anlagensicherheit 1110 1201 Referat 11 Personal, Recht, Aus- und Fortbildung Abteilung 2 Gewerbeaufsicht Dr. Frank Wissmann (komm.) 1102 Milan Sell Stabsstelle Planung und Information Paul Burkhard Schneider Abteilung 1 Zentrale Dienste Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz+ Zentrale: 06131 6033-0 Mail: poststelle@lfu.rlp.de Internet: www.lfu.rlp.de Präsident PD Dr. Frank Wissmann 1712 1712 1710 1717 1701 Stand: 15.05.2025 Salvador Gámez-Ergueta Referat 75 1713 DV-Fachanwendungen Wasser Dr. Stephan Sauer (Vertretung) Referat 74 Grundwasserbewirtschaftung Dr. Stephan Sauer Referat 73 Hydrologischer Dienst des Grundwassers, Grundwasserbeschaffenheit Norbert Demuth Referat 72 Hydrometeorologie, Hochwassermeldedienst Yvonne Henrichs (komm.) Referat 71 Hydrologischer Dienst der oberirdischen Gewässer, Hochwasserschutz Dr. Thomas Bettmann Abteilung 7 Hydrologie VORWORT Liebe Leserinnen und Leser, mit unserem Jahresbericht 2024 möchten wir Ih- nen einen Einblick in unsere besonderen Projekte und umfangreichen Umweltdaten des vergange- nen Jahres bieten. Die Beiträge, gegliedert in un- sere vier Themenfelder „Klima“, „Umwelt“, „Na- tur“ und „Bevölkerung“, nehmen Sie mit auf einen Streifzug durch unsere Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz.Besonders freut es mich, dass wir für diese wich- tigen Tätigkeiten in den letzten Jahren zahlreiche neue engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter gewinnen konnten. Fast ein Drittel unserer Be- schäftigen kam in den letzten Jahren neu zu uns, während langjährige Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter sich in den verdienten Ruhestand verab- schiedet haben – ein echter Generationenwechsel. Als Umweltfachbehörde des Landes messen und erheben wir nicht nur zahlreiche Daten, wie zum Beispiel aus Fließ- und Stehgewässern, Grund- wasservorkommen sowie aus Luft und Böden.Aber nicht nur die Zusammensetzung der Be- schäftigten hat sich geändert, auch bei der Tech- nik und der Datenerhebung ist viel in Bewegung. Mit einem Special zum Thema „Fernerkundung“ in diesem Jahresbericht zeigen wir auf, welche Möglichkeiten Satelliten aus dem All bei der Um- weltbeobachtung bieten. Auch im Bereich der Künstlichen Intelligenz sind vielversprechende Ansätze für unsere Arbeit erkennbar – so betei- ligen wir uns seit diesem Jahr im Rahmen eines Forschungsprojekts mit dem Einsatz von KI in der Hochwasservorhersage. Wir helfen daneben auch beim Schutz der Bevöl- kerung, indem wir unter anderem die Hochwas- servorhersagezentrale des Landes Rheinland-Pfalz betreiben, Radioaktivität in der Umwelt messen oder die Gewerbeaufsicht mit unserem Know- how untersützen. Unsere gut 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter des LfU ordnen und analysieren diese erhobe- nen Daten und stellen sie Behörden, Kommunen sowie der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Damit lassen sich der Zustand unserer Umwelt in Rheinland-Pfalz bewerten und zielgerichtete Maßnahmen für Verbesserungen ergreifen. Die meisten dieser Daten sind darüber hinaus über unser Online-Angebot abrufbar. Durch unseren Austausch mit den Umweltämtern der Länder und des Bundes vernetzen wir uns und bleiben hier immer am Ball. Ich wünsche Ihnen einen spannende Lektüre. Ihr Dr. Frank Wissmann Präsident des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz 5
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach dem Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu den in Ihrem Geschäftsbereich vorhandenen Informationen und Unterlagen zum Thema Mikroplastik und dessen gesundheitliche Risiken für den Menschen. Ich bitte insbesondere um die Mitteilung, ob Ihre Behörde oder Ihr Ministerium für die ressortübergreifende Koordinierung des Themas Mikroplastik im Hinblick auf gesundheitliche Risiken zuständig ist. Sofern keine Federführung besteht, bitte ich um Übersendung vorhandener Unterlagen, aus denen die Zuständigkeitsverteilung oder ressortübergreifende Koordinierung hervorgeht. Zudem bitte ich um bereits vorhandene Risikobewertungen, wissenschaftliche Stellungnahmen, Gutachten, interne Vermerke, Lageeinschätzungen, Strategiepapiere oder sonstige Dokumente, die sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen von Mikroplastik auf den Menschen befassen. Ich beschränke meinen Antrag ausdrücklich auf bereits vorhandene Dokumente und Informationen. Die Erstellung neuer Auswertungen oder Zusammenstellungen wird nicht beantragt. Sofern die angefragten Dokumente bereits veröffentlicht wurden, bitte ich um Übersendung der entsprechenden Fundstellen oder Links. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Bis zu meiner Rückmeldung bitte ich, keine kostenpflichtigen Bearbeitungsschritte vorzunehmen. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ziel des Projektes B02 ist, die Wechselwirkungen zwischen physikalischen, biogeochemischen und biologischen Einflüssen auf Transport, Sedimentation und Verteilung von MP in stehenden Gewässern zu verstehen. Neben Faktoren, die die Eigenschaften der Wassersäule definieren, wie z. B. Wasserchemismus, Turbulenzen, Dichtegradienten, Schichtung und Schwebstoffgehalt wird auch der Einfluss der physikalisch-chemischen Eigenschaften von definiertem Modell-MP während des Aufenthaltes in der Wassersäule (Partikelgröße, Kunststofftyp, Form, Oberflächenchemismus), die mikrobielle Besiedlung und Biofilmbildung sowie der organismische Transport von MP in der Wassersäule untersucht um deren Einfluss auf das Transportverhalten von MP zu verstehen. Diese Kombination aus modellhaften Labor-, und kontrollierten Mesokosmenstudien sowie hydrodynamischer Modellierung wird ein wissenschaftlich fundiertes Verständnis des MP-Transports in stehenden Gewässern ermöglichen.
Die Verleihung des 8. Preis der Umweltallianz stand in diesem Jahr unter dem Motto "Klima- und Ressourcenschutz als wirtschaftlicher Erfolgsfaktor". Er richtete sich an Startups sowie kleine, mittelständische und große Unternehmen die klimabewusst, rohstoff- und materialeffizient wirtschaften oder neue klima- und ressourcenschonende Technologien, Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Insgesamt hat die Umweltallianz Sachsen-Anhalt Preisgelder in Höhe von 25.000 Euro ausgelobt. Eine vierköpfige Jury hatte in einem ersten Bewertungsschritt aus allen 21 Bewerbern zunächst neun Finalisten ausgewählt. Diese konnten sich im September mit ihren Umweltschutzmaßnahmen persönlich der Jury präsentieren und erhalten ein professionell produziertes Video für die eigene Öffentlichkeitsarbeit. Die Preisverleihung fand am 14.11.2022, 16:00 Uhr in der Industrie- und Handelskammer Magdeburg statt. Vorsitz: Prof. Dr. Franziska Scheffler Lehrstuhl für Technische Chemie – Funktionale Materialien der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Mitglieder: Thomas Keindorf Präsident der Handwerksammer Halle (Saale) Marko Mühlstein Geschäftsführer der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) Alexander Gege CR-Lead Climate & Ecology im Bereich Corporate Responsibility der Otto Group Preisträger: Grundstücksgesellschaft Pfälzer Ufer GbR, Uferstrom GbR, Halle (Saale) Preisgeld: 10.000 Euro Würdigung für: Transformation am Pfälzer Ufer Nach dem Erwerb im Jahr 2010 erfolgte die Revitalisierung des ehemaligen Gewerbestandortes an der Saale und die ökologische Transformation durch Revitalisierung und Ertüchtigung der verfallenen Bestandsgebäude (Nutzung grauer Energie) und Ansiedlung von Startups und Gewerbetreibenden mit Verbindungen zu New Work, Freizeit/Tourismus und Kreativität. Seit 2011 entwickeln sich am alten Gewerbestandort neue Nutzungen. Inzwischen sind die Gebäude wieder Heimat für Künstler, Freiberufler, Gastronomen sowie ein Bewegungsstudio. Im „Sonnendeck“ kann stadtnah Strandatmosphäre getankt werden und der „Hafenmeister“ lädt seit 2018 auf seine Terrasse ein. Im Coworkingspace „Docks“ finden seit 2019 Gründer, Startups und Freiberufler in ehemaligen Fahrzeughallen flexible Arbeitsplätze in gemeinschaftlicher Arbeitsatmosphäre. Die Nutzung regenerativer Energien für Strom- und Wärmeerzeugung gemeinsam mit der Uferstrom GbR, Unterstützung alternativer Mobilitätskonzepte (teilAuto und Radreparaturstation), Schaffung eines identitätsstiftenden Quartiers als Motor für Stadtumbau und Innovationen durch Nähe und Kooperationen der verschiedenen Nutzer sowie die harmonische Verbindung von Leben, Wohnen, Arbeit, Gewerbe und Kultur in Verbindung mit kurzen Wegen dienen als Grundlage für das nachhaltige Wirtschaften. Finalist: Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH Würdigung für: Energieautarke Kläranlage Halle-Nord Die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH verfolgt das Ziel, die Kläranlage Halle-Nord bis zum Jahr 2026 zur Energieautarkie zu transformieren. Dabei soll der mittlere jährliche Energiebedarf mithilfe der auf dem Gelände betriebenen Anlagen gedeckt werden. Die dazu geplanten Maßnahmen werden in zwei Kategorien eingeteilt: energieverbrauchsenkende und energieerzeugende Maßnahmen. Bereits nach Umsetzung der ersten Teilschritte lässt sich eine erhebliche Verbesserung der energetischen Situation beobachten: seit dem Umbau der Gebläsestation (2021) konnte der Stromverbrauch im ersten Halbjahr 2022 messbar um ca. 547.000 kWh (ca. 282 t CO₂-Äquivalente) gesenkt werden. Durch Erneuerung der BHKW-Anlage auf moderne Aggregate mit hohem Wirkungsgrad (Fertigstellung 2022) lässt sich das auf der Kläranlage erzeugte Faulgas effizienter nutzen und der Stromselbstversorgungsgrad der Anlage enorm steigern. Als weitere Maßnahmen sind die Optimierung der Schlammfaulung für höheren Faulgasertrag, der Einsatz hocheffizienter Antriebsmotoren und der Ausbau erneuerbarer Energien mittels innovativer Solarfaltdachtechnologie geplant. Finalist: Novelis Sheet Ingot GmbH, Nachterstedt Würdigung für: Novelis Recyclingcenter – mit Kreislaufwirtschaft Energie sparen und CO₂-Emissionen senken Zur Dekarbonisierung unserer Industrie sind Recycling und Kreislaufwirtschaft entscheidend. Das Recycling von Aluminium spart etwa 95 % Energie gegenüber der primären Erzeugung und bis zu 95 % CO₂-Emissionen. Novelis betreibt in Nachterstedt das technologisch fortschrittlichste und größte Aluminium-Recyclingwerk der Welt. Hier werden neben vielen anderen Schrotten vor allem gebrauchte Getränkedosen recycelt. Der Kreislauf vom Konsum der Dose, bis die Dose wieder für den nächsten Lebenszyklus im Supermarktregal steht, dauert etwa 60 Tage. In der hochmodernen Anlage verarbeitetet Novelis jährlich bis zu 400.000 Tonnen Aluminiumschrott innerhalb eines effizienten Recyclingsystems. Das entspricht einer Reduktion der CO₂-Emissionen von ca. 3,7 Mio. Tonnen gegenüber der Primäraluminiumerzeugung. Außerdem reduziert dies Abhängigkeiten von Rohstoffimporten und die entstehende Abwärme wird zur Stromerzeugung genutzt. Preisträger: Vireo.de, Merseburg Preisgeld: 10.000 Euro Würdigung für: recable – für nachhaltigere Technikprodukte, weniger E-Schrott und mehr Reparierbarkeit Das „Projekt: recable“ der Firma Vireo.de hat sich zum Ziel gesetzt, rundum nachhaltige USB-Kabel für Smartphones, Tablets und Laptops herzustellen. Für die Herstellung der Kabel wird Material mit hohem Recyclinganteil bei Außenhaut und Litze selbst verwendet. Mit Mänteln aus Baumwolle und Flachs werden echte Naturfasern verarbeitet. Verlötet wird ausschließlich recyceltes Zinn. Gleichzeitig wird auf Halogene, Weichmacher und Schwermetalle verzichtet. Insgesamt sind die farbenfrohen Kabel zu 90 % recycelbar. Der CO₂-Ausstoß gegenüber vergleichbaren, herkömmlichen USB-Kabel-Herstellern wird um etwa 45 % reduziert, bei einer 5 x längeren Nutzung (u. a. durch Reparierbarkeit und Robustheit) kann der CO₂-Ausstoß weiter verringert werden. Anhand der vorhandenen Ersatzteile und selbstgemachten Tutorials hat jede Person die Möglichkeit, auf einen Neukauf des Kabels zu verzichten. Die Reparierbarkeit mindert jedoch nicht die Robustheit und Leistungsfähigkeit der Alltagsbegleiter. Insgesamt können sie mehr als 30.000 Knicke überstehen. Dabei garantiert Vireo.de eine Stromstärke von bis zu 3A (bis zu 60 W) und eine schnelle Datenübertragung von bis zu 480 Mbit/s für Handys und Laptops. Finalist: Inflotec GmbH, Magdeburg Würdigung für: Trinkwasser autonom, ressourcen- und energieeffizient aufbereiten Wasser ist das kostbarste Gut der Menschheit, aber leider ist der Zugang zu sauberem Wasser nicht flächendeckend vorhanden. Inflotec hat für dieses globale Problem eine innovative und sehr ressourcenschonende Technologie entwickelt. Die wesentliche Innovation des Produktes liegt darin begründet, dass jegliches verschmutztes Wasser zu Trinkwasser aufbereitet werden kann, welches bisher ungenutzt blieb. Mithilfe der neu konzipierten Funktionsweise der Anlage wird eine höhere Effizienz erzielt und die optimierte Wasseraufbereitung erhöht die Leistung des Produktes und dessen Ausbringungsmenge. Zudem bleiben Grundwasserressourcen verschont. Die Anlagen überzeugen durch ihre bedienerfreundliche und wartungsarme Handhabung. Durch die Rückspül- und Selbstreinigungsfunktion der Anlage müssen keine Filter gewechselt werden und die Umwelt wird nachhaltig geschont. Es werden langlebige Keramikfilter verbaut, die eine sehr hohe Reinigungsleistung erzielen. Mit der Nanofiltrationstechnik können Medikamentenrückstände und Mikroplastik zurückgehalten und Salzwasser zu Trinkwasser aufgearbeitet werden. Finalist: NOVO-TECH GmbH & Co. KG, Aschersleben Würdigung für: Zirkularer Holzwerkstoff für gesundes Bauen und Sichern von Ressourcen Der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen ist Teil der gelebten Unternehmens- und Produktphilosophie der Firma NOVO-TECH in Aschersleben, Europas größtem Hersteller von Holzwerkstoffen für den Außenbereich. Die Basis für das Produktdesign ist der schadstofffreie, materialgesunde und zu 100 % kreislauffähige Holzwerkstoff GCC (German Compact Composite), der u. a. mit der unabhängigen, wissenschaftsbasierten Zertifizierung „Cradle to Cradle Certified® Gold“ und „Material Health Certificate Platin“ ausgezeichnet ist. GCC enthält mit bis zu 75 % einen weltweit einzigartig hohen Anteil an Naturfasern. Zur Gewinnung der Späne werden keine Bäume gefällt, sondern anfallende Späne aus den heimischen Hobel- und Sägewerken genutzt. In Kombination mit umweltfreundlichen High-Tech-Polymeren aus erster industrieller Anwendung entsteht ein langlebiges Baumaterial, das für die Anwendung im Außenbereich, z. B. als Terrassendiele bestens geeignet ist. Um ressourcenschonend zu produzieren, werden neben den eigenen Materialien aus dem Rücknahmesystem auch alternative High-Performance-Rohstoffe genutzt, z. B. ein Rezyklat aus Rotorblättern von ausgedienten Windkraftanlagen. In Summe befinden sich 90 % Upcycling-Material im Werkstoff. Preisträger: Günter Schulz GmbH & Co. KG, Balgstädt Preisgeld: 5.000 Euro Würdigung für: Regenwasserauffangsystem zur Wassernutzung für ein Steinbearbeitungszentrum Zur Verstärkung der Vorfertigung von industriellen Ofenbauteilen mit feuerfesten oder verschleißfesten Auskleidungen, Formbaumteilen für Ofenanlagen und weiteren Vorfertigungen installiert die Günther Schulz GmbH & Co. KG aktuell eine entsprechende CNC-Steinbearbeitungstechnik. Da der Wasserumlauf des Steinbearbeitungszentrums ca. 7.000 Liter je Stunde beträgt und durch natürliche Verluste ein entsprechender Wasserbedarf besteht, ist geplant, das gesamte Regenwasseraufkommen eines Gebäudeneubaus sowie circa die Hälfte des Regenwasseraufkommens des Bestandgebäudes komplett aufzufangen und dem Fertigungsprozess zuzuführen. Die bereits im Hallenboden installierten Behälter des Neubaus haben ein Vorratsvolumen von ca. 170.000 Liter. Im Rahmen eines Regenwasserkonzeptes inkl. Füllstandüberwachung und angebundener Wasserzufuhr zum Steinbearbeitungszentrum ermöglicht es eine nahezu autarke Fertigung ohne auf Trinkwasser zurückzugreifen. Durch ein Filtersystem und Kreislaufprinzip des Sägeschmutzwassers fallen zudem nur sehr geringe Abwassermengen an. Finalist: Hermes Germany GmbH, Hohe Börde, Ortsteil Hermsdorf Würdigung für: Green Delivery Magdeburg Ziel des Projektes Green Delivery Magdeburg ist es ausnahmslos emissionsfreie Zustellungen auf einer Fläche von zehn Quadratkilometern in den Stadtbereichen Stadtfeld Ost und Altstadt in Magdeburg zu gewährleisten. Im Rahmen der emissionsfreien Zustellung bekommen mehr als 30.000 Magdeburger ihre Pakete lokal CO₂-frei geliefert und abgeholt. Auch die gebündelten Lieferungen und Abholungen an Paketshops werden CO₂-frei geleistet. Zum Einsatz kommen sowohl eTransporter als auch für die Paketbranche ausgerichtete Lastenfahrräder. Möglich wurde dies durch eine neuartige Sendungssortierung mit einer Trennung von Standardsendungen für die Fahrräder und Großstücken für die eTransporter. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die ausschließliche Nutzung von Ökostrom zur Aufladung der Fahrzeuge über die Ladeinfrastrukturen. Pro Jahr sind es circa 288.000 Sendungen, die so ihr Ziel erreichen. In Zukunft sollen weitere Gebiete folgen, sodass die Hermes Germany GmbH einen wichtigen und wachsenden Beitrag für die Stadt Magdeburg bei der Verringerung von CO 2 -Emissionen leisten kann. Finalist: W.u.H. Fernholz GmbH & Co. KG, Schkopau Würdigung für: Nutzung von internen Abfällen für neue Produkte Seit 2019 hat die W.u.H. Fernholz GmbH & Co. KG angefangen, ihre bisherigen Produktionsabfälle aus „Anfahren, Umstellen und Abfahren“ nicht mehr als Kunststoffabfall allgemein zu entsorgen, sondern stattdessen einem Recycling zuzuführen. Das aufgearbeitete Material wird als PIR (Post-Industrial-Recycling) in bis dahin aus Neuware hergestellte Produkte wieder eingebracht und heute zum Beispiel als Spiele-Einsätze verwendet. Dabei genügt es den Anforderungen der EN 71 (Spielzeugnorm). Durch das Unternehmen wird hierbei die Folie hergestellt, die danach durch einen Kunden tiefgezogen wird. Dieser beliefert damit die Spielzeughersteller. Somit werden heute mehrere hundert Tonnen Folie ressourcenschonend durch Fernholz hergestellt. Die Folie besteht zu ca. 70 % aus Recyclingmaterial – abgedeckt mit einer Neuware-Schicht – sodass der Endkunde nie den Eindruck eines minderwertigen Produktes hat.
Abfrage von Art und Ausstattung der Anlage zur Aufarbeitung und Verwertung von Kunststoffen, sowie Art, Menge und Herkunft (regional, Wirtschaftsbereich) der eingesetzten Altkunststoffe.
Anfrage an das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV, aktuelle Bezeichnung) Zelten und Zelt im BNatschG sowie LWaldG, BbgNatSchG und BbgFischG im Bundesland Brandenburg Die hiesige Anfrage wird begründet durch aktuelle Anlässe und zeigt zudem Lücken in den Gesetzen auf. Sachverhalt: Fast ausschließlich Angler und Pseudoangler definieren nachweislich seit Jahren für sich das Recht zum zeitlich unbegrenztem Zelten in freier Landschaft entgegen den gesetzlichen Regelungen. Dabei werden eigens erfundene Auslegungen für das Zelten und das Zelt als Freifahrtschein (1) ins Feld geführt. Dazu kommt, dass die sogenannte „Waldfahrgestattung“ für Angler und Personen, die sich als Angler fälschlicherweise ausgeben (Pseudoangler), als Freifahrtschein (2) für das Zelten, Feuer machen (Grillen, Rauchen, Kiffen) und Lärmen an Gewässern verstanden und benutzt wird. Mit dem Ausstellen der „Waldfahrgestattung“ wird das Zelten, Feuer machen und Lärmen definitiv begünstigt. Noch erheblicher sind die multiplen Folgeerscheinungen wie bspw. Bodenverdichtungen, Eindringen von Kraftfahrzeugbetriebsstoffen, Mikroplastik und Reifenabrieb in Boden und Wasser, Vermüllungen, Nitrifizierungen durch das Verbringen menschlicher Fäkalien insbesondere in sensiblen, oft sogar gesetzlich geschützten Biotopen und gefährdeten Pflanzengesellschaften, Schaffen von festen und flüssigen Nahrungsangeboten insbesondere für das Neozoen usw. Ein generelles Anrecht auf eine „Waldfahrgestattung“ besteht nicht! Die bisherige Vergabepraxis ist generell haarsträubend und dient weder vordringlich der Landschaft noch der menschlichen Gesellschaft, sondern ausschließlich monitären Interessen des Landes und der Kommunen (nicht unerhebliche Einnahmequelle) sowie privater Interessen der Angler. Die Vergabepraxis ist dringend reformbedürftig. Nähere Ausführungen sind möglich. Stichprobenartig belegbar, erfüllen die zuständigen Behörden (Landesforst und Polizei sowie Kreisordnungsamt, Kommunales Ordnungsamt und die ggf. beauftragte Fischereiaufsicht) noch nicht einmal ein Mindestmaß an Kontrollen und Beweissicherung vor Ort und die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren. Hinzu kommt: Die zuständigen Behörden betreiben gern ein unsägliches Ping-Pong-Spiel, einschließlich ihrer Beauftragter mögen sie keine Dunkelheit, alkoholisierte und bekiffte Personen und Ansammlungen über zwei Personen hinaus. Insgesamt wird das von den Anglern und Pseudoanglern ausgenutzt. Gesetzeslage: 1) Das Zelten in freier Landschaft im Bundesland Brandenburg wird im § 44 BbgNatSchG, Betreten der freien Landschaft, und im § 17 LWaldG, Weiter gehende Gestattungen, i.V.m. § 15 LWaldG, Allgemeines Betretungs- und Aneignungsrecht, geregelt. LWaldG: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/lwaldg#15 BbgNatSchG: https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-214595 2) Das Zelten und Nachtangeln sind im BNatschG nicht geregelt! https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BNatSchG.pdf 3) Das Bundesland Brandenburg leistet sich noch immer mehrere die Landschaft betreffende Gesetze unter Zuständigkeit mehrerer Behörden auf Landes- und Kommunalebene, anstatt ein Landschaftsgesetz zu erschaffen. Ein Forstrevier hat mindestens zwei zuständige Landesförster! Das hat in der Praxis schwerwiegende Folgen und wird, wie an diesem kurz anskizzierten Beispiel ersichtlich, ausgenutzt. 4) Das Zelten und Nachtangeln sind im Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13.05.1993, zuletzt geändert am 05.03.2024, nicht geregelt! Fischereigesetz: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgfischg Fragen: 1) Was versteht der Landesgesetzgeber in beiden o.g. Gesetzen tatsächlich unter „Zelten“ über den unzureichenden Gesetzestext hinaus? 2) Was versteht der Landesgesetzgeber in beiden o.g. Gesetzen unter einem Zelt insbesondere hinsichtlich der Folgeerscheinungen? 3) Weshalb ist das Nachtangeln für Privatangler (im Ggs. zum Berufsfischer) im BbgFischG nicht erwähnt und welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus?
In der Bundesrepublik Deutschland wurden von 1990 bis 2005 in fünfjährigem Abstand sowie in den Jahren 2015/16 und 2020/21 Untersuchungen zur Bestimmung der Inhaltsstoffe von Moosen durchgeführt. Schwerpunkt war die Analyse von Schwermetallen, ab 2005/06 auch von Sticksoff. Seit 2015/16 wurde das Stoffspektrum auf persistente organische Stoffe (POP) und Mikroplastik ausgeweitet. Dieses „Moosmonitoring“ ist der deutsche Beitrag zum europäischen Moosmonitoringprogramm, welches durch das „Internationale Kooperativprogramm zur Wirkung von Luftverunreinigungen auf die natürliche Vegetation und auf landwirtschaftliche Kulturpflanzen“ („International Cooperative Programme on Effects of Air Pollution on Natural Vegetation and Crops“, kurz: ICP Vegetation) der Genfer Luftreinhaltekonvention (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, CLRTAP) koordiniert wird. Mit der Durchführung der einzelnen Probenahmekampagnen sowie der Auswertung der Untersuchungsergebnisse wurden durch das Umweltbundesamt (UBA) wechselnde Institutionen beauftragt, so die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) mit dem Moosmonitoring 1995/96. Die Ergebnisse der nachfolgenden Monitoringjahre hat das Umweltbundesamt veröffentlicht. Sie sind abrufbar unter https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/bioindikation-von-luftverunreinigungen. Das Moos-Monitoring 1995/96 ist mit 1026 Standorten neben dem Moos-Monitoring 2000 das mit der größten Probenahmedichte und mit 40 analysierten Elementen das mit dem größten Untersuchungsspektrum. Obwohl die in den Jahren 1998 und 1999 fertiggestellten Forschungsberichte (Siewers & Herpin, 1998; Siewers, Herpin & Straßburg, 1999) eine Auswertung (Kurzbeschreibung, statistische Maßzahlen, Verteilungskarten) aller 40 analysierten Elemente enthalten, wurden bislang nur die Daten von 12 der analysierten Elemente veröffentlicht. Darüber hinaus wurden im Jahr 2007 die im Ergebnis der Analytik vorliegenden Rohdaten aus den Laboratorien einer Neubewertung unterzogen. Daraus resultiert eine Reihe von Fehlerkorrekturen, das auswertbare Elementspektrum konnte auf 42 Elemente erweitert werden. Auch die Ergebnisse dieser Neubewertung sind bislang unveröffentlicht. Die ergänzende Bearbeitung der Daten mit modernen Verfahren bringt eine zusätzliche Aufwertung dieser. Die Downloads zeigen die Verteilung der Natriumgehalte in Moosen in vier verschiedenen farbigen Punkt- und Isoflächenkarten. Die Legenden der Karten sind wahlweise in der Maßeinheit µg/g oder in einer an den Gehaltsbereich des dargestellten Elements angepassten Maßeinheit abrufbar.
Teilprojekt C05 hat zum Ziel, den wichtigen Eintragsweg für Kunststoffe, in Form von Mikroplastik, in die Umwelt aus technischen Anlagen (MP) mechanistisch aufzuklären. Gleichzeitig sollen neue Ansätze verfolgt werden, die zur Vermeidung bzw. Reduktion von MP aus Standardkunststoffen maßgeblich beitragen sollen. Zu diesem Zweck sollen Polyethylen, Polypropylen, Polystyrol, Nylon, Polyethylenterephthalat, Polyisopren und Polyvinylchlorid durch Beschleuniger (in situ) in ihren Oberflächeneigenschaften für die Biofilmbildung modifiziert und dadurch unter Prozessbedingungen biologisch angreifbar und abbaubar gemacht werden. So können auch Standardkunststoffe umweltverträglicher bezüglich der MP-Partikel Bildung werden. Damit geht TP C05 weit über die bislang üblichen eher deskriptiven Studien zu MP in technischen Anlagen und der Umwelt hinaus. Folgende zentrale Fragen sollen in TP C05 in Hinblick MP-Partikel in technischen Anlagen der Abfall- und Abwasserwirtschaft beantwortet werden: 1. Kommt es in den Anlagen zu spezifischen (biologischen) Abbau- und Degradationsvorgängen? 2. Wie hängen die zu beobachtenden Prozesse von MP-Charakteristika (Materialsorte, Zusammensetzung, Größe, Morphologie, Beschichtung) ab, ? 3. Lassen sich die Vorgänge ('Bioabbaubarkeit') durch gezielte Modifikation der Partikeloberfläche vor oder in den Anlagen beschleunigen? 4. Welche ökologischen Konsequenzen einer Ausbringung der (modifizierten) Partikel in die Umwelt und hier vor allem in den Boden lassen sich postulieren?
In Projekt C01 wird die Entstehung von sekundärem Mikroplastik aus makroskopischen Kunststoffformkörpern und der weitere Zerfall durch Einwirkung von UV-Strahlung, Wasser und mechanischen Kräften untersucht. Dazu werden verschiedene Kunststoffe in reiner und additivierter Form durch beschleunigte Bewitterungsprozesse gealtert und hinsichtlich ihrer mechanischen Eigenschaften und molekularen Struktur charakterisiert. So verbinden wir Rissbildung und -fortschritt mit Molekulargewicht, Kettenbruch bzw. Endgruppen der Makromolekülketten sowie Additivkonzentration bzw. -migration. Hierzu wird eine breite Palette verschiedener Techniken von mechanischen Analysen über Massenspektrometrie bis hin zur Festkörper-NMR-Spektroskopie genutzt. Durch Korrelation dieser Ergebnisse, die von mikroskopischen bis hin zu makroskopischen Längenskalen reichen, wird ein vertieftes Verständnis der Mechanismen und der zeitlichen Abläufe des Abbaus von Kunststoffen in der Natur erreicht.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1289 |
| Kommune | 3 |
| Land | 226 |
| Weitere | 225 |
| Wirtschaft | 15 |
| Wissenschaft | 420 |
| Zivilgesellschaft | 99 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 446 |
| Ereignis | 48 |
| Förderprogramm | 988 |
| Gesetzestext | 2 |
| Kartendienst | 3 |
| Mitmachportal | 1 |
| Text | 335 |
| Umweltprüfung | 13 |
| unbekannt | 73 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 509 |
| Offen | 1190 |
| Unbekannt | 210 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1493 |
| Englisch | 506 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 49 |
| Bild | 51 |
| Datei | 145 |
| Dokument | 177 |
| Keine | 995 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 757 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1122 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1520 |
| Luft | 1409 |
| Mensch und Umwelt | 1886 |
| Wasser | 1232 |
| Weitere | 1881 |