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Umweltbezogene Steuern in Sachsen-Anhalt

Teil der Statistik "Umweltbezogene Steuern" Raum: Sachsen-Anhalt Gesamt Die Definition umweltbezogener Steuern orientiert sich an der Besteuerungsgrundlage – unabhängig von den Beweggründen zur Einführung der Steuer oder von der Verwendung der Einnahmen. Maßgeblich ist, dass die Steuer sich auf eine physische Einheit (oder einen Ersatz dafür) bezieht, die nachweislich spezifische negative Auswirkungen auf die Umwelt hat. Konkret fallen darunter Emissionen im weitesten Sinne (Luftemissionen, Abwasser, Abfall, Lärm), Energieerzeugnisse, Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie der Verkehr. Für Deutschland sind somit die Energiesteuer (die frühere Mineralölsteuer), die Stromsteuer (Besteuerungsgrundlage Energieerzeugnis) sowie die Kraftfahrzeugsteuer (emissionsbezogene Besteuerungsgrundlage) zu den umweltbezogenen Steuern zu rechnen.

Datenelemente: Umweltbezogene Steuern

<p> Aufkommen umweltbezogener Steuern <ul> <li>Die aufkommensstärksten umweltbezogenen Steuern sind die Energiesteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel.</li> <li>Im Jahr 2023 betrugen die umweltbezogenen Steuern insgesamt 69,5 Milliarden Euro.</li> <li>Der Anteil an den Gesamtsteuern sinkt im Trend seit 2005 und liegt nun bei 7,6 %.</li> </ul> <strong> Aufkommen umweltbezogener Steuern </strong> <p>* vorläufige Daten</p> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/de_indikator_wirt-04_umweltbezogene-steuern_2025-07-29.pdf">Diagramm als PDF (44,01 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/de-en_indikator_wirt-04_umweltbezogene-steuern_2025-07-29.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (60,85 kB)</a></li> </ul> </p><p> Energie- und Stromsteuersätze im Rahmen der ökologischen Steuerreform <ul> <li>Die ökologische Steuerreform wurde im Jahr 1999 eingeführt.</li> <li>Bis zum Jahr 2003 gab es eine mehrstufige Anhebung der Mineralöl- und Stromsteuersätze.</li> <li>Ein Teil der Steuereinnahmen wurde zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge und zur Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz verwendet.&nbsp;</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_tab_energie-stromsteuersaetze_1.png"> </a> <strong> Tab: Energie- und Stromsteuersätze im Rahmen der Ökologischen Steuerreform </strong> Quelle: Bundesministerium der Finanzen Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_tab_energie-stromsteuersaetze_1.pdf">Tabelle als PDF (43,90 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_tab_energie-stromsteuersaetze.xlsx">Tabelle als Excel (229,50 kB)</a></li> </ul> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_schaubild_oekol-steuerreform.png"> </a> <strong> Schaubild: Die ökologische Steuerreform </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_schaubild_oekol-steuerreform.pdf">Diagramm als PDF (68,67 kB)</a></li> </ul> </p><p> slider_single </p><p>Informationen für...</p>

Die Lenkungswirkung von Endenergiepreisen zur Erreichung der Klimaschutzziele

Die Studie untersucht die klimapolitische Lenkungswirkung von Energie- und Strompreisen sowie staatlich bestimmter Preisbestandteile. Der Fokus liegt auf den Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie.Bestehende Modellierungsansätze werden kritisch hinterfragt und in Bezug zu empirischen Energiepreiselastizitäten gesetzt.Diese Potenzialanalysen stützen den breiten Konsens, dass die Klima- und Energiewendeziele Deutschlands nur mit einem Mix aus energie- und klimapolitischen Instrumenten erreicht werden können. Der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur sowie Förderprogramme für einkommensschwache Haushalte flankieren die Lenkungswirkung von Energiepreisen und können diese verstärken.Neben flankierenden Instrumenten und Ansätzen sollten auch die Energie- und Strompreise selbst reformiert werden. Denn so lassen sich die klimapolitische Lenkungswirkung der Energie- und Strompreise deutlich erhöhen und Hemmnisse für den Klimaschutz abbauen.

Biokraftstoffe

Biokraftstoffe werden aus Biomasse hergestellt und dienen als Kraftstoffe (Treibstoffe) für Verbrennungsmotoren. Der Kraftstoffsektor als Bereich nachwachsender Rohstoffe wurde bis 2005 fast ausschließlich von Biodiesel bestritten. Im Rahmen des EU-Aktionsprogramms Biotreibstoffe mit Richtwerten für Mindestanteile von Biokraftstoffen sowie der Richtlinie zur Steuerbefreiung/-reduzierung von biogenen Treibstoffen und -komponenten wird 2010 ein Absatz von 3,2 Mio. t in Deutschland angestrebt (5,75 % des Kraftstoffmarktes). Ziel des Aktionsprogramms ist die Minderung der Abhängigkeit von Rohstoffimporten für die Kraftstoffproduktion. Zusätzlich wird eine Minderung der CO2-Belastung angestrebt. Mit den Steigerungsraten im Verkehrsaufkommen besteht die Gefahr, dass die CO2-Einsparungen anderer Wirtschaftsbereiche überdeckt und die gestellten Ziele insgesamt nicht erreicht werden. Neben Kraftstoffen in reiner Form wurden mit Inkrafttreten des neuen Mineralölsteuergesetzes in Deutschland auch Anteile biogener Kraftstoffe in Mischungen mit fossilen Kraftstoffen von der Mineralölsteuer befreit. Damit sind auch Mischungen wirtschaftlich. Als Alternative zu fossilen Kraftstoffen kommen u. a. Pflanzenölmethylester, Pflanzenöl, Alkohol, Biogas und synthetische Kraftstoffe auf Biomassebasis in Frage, wobei reine Kraftstoffe oder Mischungen mit fossilen Kraftstoffen möglich sind.

Zur Besteuerung von Wasserstoff und wasserstoffbasierten Energieprodukten im Rahmen der Energiesteuer

Der Verbrauch von Wasserstoff ist im Rahmen der Energiebesteuerung bisher nicht mit einem eigenständigen Steuersatz belegt. Das Gleiche gilt für die unter Verwendung von Wasserstoff hergestellten synthetischen Brennstoffe (im Folgenden vereinfachend: Derivate). Das führt jedoch nicht zu einer Freistellung von Wasserstoff und seinen Derivaten von der Energiebesteuerung. Vielmehr wird Wasserstoff grundsätzlich nach bestehenden, anderen Steuersätzen behandelt. Das vorliegende Papier geht im Einzelnen der Frage nach, in welchen Fällen, nach welchen Vorschriften und in welchem Umfang Wasserstoffnutzung der Energiebesteuerung unterliegt. Sowohl nach dem deutschen Recht als auch nach der Europäischen Richtlinie kommt es für die energiesteuerrechtliche Behandlung von Wasserstoff und Wasserstoff-Derivaten auf den jeweiligen Verwendungszweck an.

Dynamisches Belichtungssystem und nachhaltige Energielösungen für die smarte Pflanzenkultivierung, Teilvorhaben: Sensorbasierter Regelkreis & Entscheidungsfindung

Dekarbonisierung der Prozesswärme in der Industrie: Reformoptionen für die prozessbezogenen Entlastungsregelungen bei der Energie- und Stromsteuer

Prozesswärme wird in sehr vielen industriellen Produktionsprozessen benötigt und basiert bislang dominiert vor allem auf fossilen Energieträgern wie Gas und Kohle. Der industrielle Anlagenpark hat Potenzial zur Umstellung auf Direktelektrifizierung oder zur Umstellung auf Wasserstoff. Die bisherige Struktur der staatlich bestimmten Energiepreisbestandteile begünstigt den Einsatz fossiler Energieträger. Dieses Kurzpapier betrachtet mögliche Ansätze zum Abbau von Entlastungen für fossile Energieträger bei der Energie- und Stromsteuer für energieintensive Prozesse und Verfahren, um die Wirtschaftlichkeit CO2-neutraler Prozesstechnologien zu verbessern. Durch ergänzende Förderprogramme zur Dekarbonisierung kann in Summe eine mögliche Ausgestaltung belastungsneutral für die Wirtschaft gestaltet werden. Veröffentlicht in Climate Change | 19/2025.

Fluglärm und Nachhaltigkeit

Fluglärm Nachhaltigkeit im Luftverkehr Mit der Außerbetriebnahme des Flughafens Berlin-Tegel konnten knapp 300.000 Menschen in Berlin vom Fluglärm entlastet werden. Der Luftraum über Berlin wird auch weiterhin von verschiedenen Luftfahrzeugen genutzt werden. Gemäß § 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist die Nutzung des Luftraumes frei, soweit sie nicht durch andere Gesetze oder Rechtsvorschriften beschränkt wird. Eine Beschränkung ist z.B. die Mindestflughöhe. Diese beträgt in Berlin für Sichtflüge 300 m (1.000 ft) über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600 m um das Luftfahrzeug. Die Mindestflughöhe ist hierbei eine absolute Größe, die nur bei Starts und Landungen oder wenn es von der zuständigen Behörde besonders genehmigt wurde, unterschritten werden darf. Somit kann auch weiterhin Luftverkehr über der Stadt stattfinden, solange die gültigen Höhen und ggf. weitere gültige Flugbeschränkungen durch die Luftfahrzeugführer*in eingehalten werden. Daneben gibt es über Berlin regelmäßig Flüge durch Rettungsdienste und Polizeibehörden, die auch verschiedene Landeplätze in der Stadt nutzen. Hierdurch und durch weitere Flugbewegungen kann es auch ohne einen Flughafen zu luftfahrtspezifischen Lärmereignissen im Berliner Stadtgebiet kommen. Für weitere Fragen hierzu nutzen Sie bitte die nachfolgenden Kontaktdaten: Tel.: (030) 9025-1423 E-Mail: fluglaerm@SenMVKU.berlin.de Fluglärmbeschwerden im Zusammenhang mit dem Flughafen Berlin Brandenburg richten Sie bitte direkt an den Fluglärmschutzbeauftragten für den Flughafen Berlin Brandenburg : Büro des Fluglärmschutzbeauftragten Mittelstraße 11 12529 Schönefeld Telefon: (030) 6341-07920 Fax: (030) 6341-07929 E-Mail: info@fluglaermschutzbeauftragter-ber.de Der Berliner Senat setzt sich für die Reduzierung von Luftverkehrsimmissionen ein. Es werden kontinuierlich Maßnahmen entwickelt, begleitet und umgesetzt. Das Land Berlin unterstützt den Markthochlauf für alternative Antriebe und Kraftstoffe im Luftverkehr und ist in den nationalen Gremien vertreten. Die Förderung nachhaltiger alternativer Kraftstoffoptionen stellt national und international ein bedeutsames Ziel dar. Insbesondere synthetische Kraftstoffe, die mittels erneuerbarer Energien erzeugt werden (z.B. das sogenannte Power-to-Liquid Verfahren (PtL)), ermöglichen eine Verringerung der Treibhausgas-Emissionen und können so einen wichtigen Beitrag zum Erreichen von Klimazielen darstellen. Darüber hinaus hat sich das Land Berlin mit dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm – BEK 2030 ambitionierte Ziele zur Reduktion von Luftverkehrsemissionen gegeben. Die Entwicklung eines Modells für emissionsabhängige Start‐ und Landegebühren im Rahmen einer CO 2 ‐basierten Entgeltverordnung für den Flughafen BER. Die Untersuchung einer möglichen Aufnahme von verpflichtenden CO 2 ‐Kompensationsmaßnahmen in die Umweltrichtlinien der Flughafen Berlin‐Brandenburg GmbH (FBB). Die Prüfung von Ansätzen zur Verlagerung des innerdeutschen Luftverkehrs auf die Bahn. Einheitliche Energiebesteuerung auf EU Ebene des gewerblich verwendeten Kerosins. Internationale Flugtickets für den auf deutschem Gebiet anteiligen Weg mit dem vollen Umsatzsteuersatz besteuern und damit die Umsatzsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Flugtickets abschaffen.

Einnahmen umweltbezogener Steuern: Deutschland, Jahre,Steuerart, Wirtschaftsbereiche

Indikator: Umweltbezogene Steuern

<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>Im Jahr 2023 betrugen die umweltbezogenen Steuern insgesamt 69,5 Milliarden Euro.</li> <li>Der Anteil an den Gesamtsteuern sinkt im Trend seit 2005 und liegt nun bei 7,6 %.</li> <li>Die aufkommensstärksten umweltbezogenen Steuern sind die Energiesteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Der Einsatz umweltbezogener Steuern trägt wirksam dazu bei, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen, die sich zum Beispiel aus dem Energie- und Ressourcenverbrauch ergeben: Unternehmen und Haushalte werden über einen höheren Preis dazu angehalten, die Umweltkosten der betreffenden Produkte in ihre Produktions- und Kaufentscheidungen einzubeziehen. Darüber hinaus werden die Unternehmen motiviert, neue, umweltfreundlichere Technologien zu entwickeln. Dadurch haben sie die Möglichkeit, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.</p> <p>Für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft gelten ermäßigte Steuersätze für Strom, Heizöl und Gas. Der Dienstleistungssektor und die privaten Haushalte werden daher stärker belastet. Die Einnahmen aus der ökologischen Steuerreform fließen zu einem großen Teil in die Rentenversicherung und senken damit die Rentenversicherungsbeiträge. Auch die Erlöse aus der Auktionierung von Emissionsberechtigungen im Emissionshandel werden in dieser Statistik zusammen mit den umweltbezogenen Steuern ausgewiesen.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>Im Jahr 2023 beliefen sich die <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/steuern-weitere-abgaben/_inhalt.html">Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern</a> auf 69,5 Milliarden (Mrd.) Euro. Den größten Anteil daran hatte die Energiesteuer mit 36,8 Mrd. Euro, gefolgt von der Kraftfahrzeugsteuer (9,5 Mrd. Euro) und den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel (8,5 Mrd. Euro).</p> <p>Von 2005 bis 2023 haben sich die umweltbezogenen Steuern um 26 % erhöht, die Steuern insgesamt stiegen jedoch um 102,6 %. Der Anteil umweltbezogener Steuern an dem gesamten Steueraufkommen beträgt daher nur noch 7,6 %. Im Jahr 2005 waren es noch 12,2 %.</p> <p>Mit der Einführung der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 sind die Einnahmen umweltbezogener Steuern in Deutschland bis 2005 deutlich angestiegen. Bis 2010 war das Aufkommen der umweltbezogenen Steuern leicht rückläufig, denn die ökologische Steuerreform führte zu einer sparsameren Nutzung von Energie und Strom. Außerdem wirkten sich Preiserhöhungen oder Inflation nicht auf die Steuerhöhe aus, da es sich um Mengensteuern handelt (zum Beispiel 2 Cent pro Kilowattstunde Strom).</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Das Konzept einer Statistik über umweltbezogene Steuern wurde auf internationaler Ebene von der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/oecd">OECD</a> und dem Statistischen Amt der Europäischen Union erarbeitet <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/web/products-manuals-and-guidelines/-/KS-GQ-13-005">(Eurostat 2013)</a>. Über die Entwicklung umweltbezogener Steuern wird im Rahmen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes berichtet (<a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/steuern-weitere-abgaben/_inhalt.html">Destatis 2025</a>).</p> <p><strong>Weitere Informationen zum Thema finden Sie </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/datenelemente-umweltbezogene-steuern"><strong>hier.</strong></a></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

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