Der Downloaddienst stellt Informationen zur geografischen Verteilung von Tier- und Pflanzenarten im Freistaat Sachsen bereit. Die Informationen beinhalten aus der Zentralen Artdatenbank (ZenA) Sachsen stammende Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sowie Vogelbeobachtungsdaten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie der EU (Richtlinie 2009/147/EG) sowie nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders bzw. besonders und streng geschützte Vogelarten mit Bruthinweis.
Der Datensatz beinhaltet Informationen zur geografischen Verteilung von Tier- und Pflanzenarten im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden aus der Zentralen Artdatenbank (ZenA) Sachsen stammende Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sowie Vogelbeobachtungsdaten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie der EU (Richtlinie 2009/147/EG) sowie nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders bzw. besonders und streng geschützte Vogelarten mit Bruthinweis.
Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zur geografischen Verteilung von Tier- und Pflanzenarten im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden aus der Zentralen Artdatenbank (ZenA) Sachsen stammende Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sowie Vogelbeobachtungsdaten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie der EU (Richtlinie 2009/147/EG) sowie nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders bzw. besonders und streng geschützte Vogelarten mit Bruthinweis.
Archivgut der Vereinigungen (Mildtätige Anstalten und Vereinigungen, berufliche, wirtschaftliche, kulturelle, gesellschaftliche, sportliche und sonstige Vereinigungen) und der hamburgischen Firmen (Firmenarchive), Familien und Einzelpersonen (Familienarchive, berufliche und wissenschaftliche Nachlässe).
Unterlagen des Senats, der Regierungsorgane unter nationalistischer Verfassung, der Bürgerschaft, der Senatskanzlei, der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten, der hanseatische und hamburgische diplomatischen Vertretungen und zu Archiv-, Grenz-, Rechts- und Beschwerde- sowie Informationsangelegenheiten.
Überlieferung der Evangelisch-lutherischen Kirche, der nichtlutherischen und freikirchlich-lutherischen christlichen Gemeinden sowie der Jüdischen Gemeinden.
Werkstoffe, die bestimmungsgemäß in Kontakt mit Trinkwasser kommen, haben zum Schutz der menschlichen Gesundheit besondere Anforderungen zu erfüllen. Solche Anforderungen sind gesetzlich verbindlich in der Trinkwasserverordnung festgelegt. Soweit die hygienische Beurteilung von Elastomerprodukten betroffen ist, kann ersatzweise die Elastomerleitlinie des Umweltbundesamts (UBA) herangezogen werden, die sich hauptsächlich mit der Bewertung der Ausgangsstoffe und ihrer Migration befasst. Der vorliegende Aufsatz diskutiert die spezifischen Forderungen und die Prinzipien des Verfahrens.<BR>© www.gupta-verlag.com
In der Strahlenschutzverordnung wird unter anderem die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und der Umgang mit radioaktiven Stoffen geregelt. Diese Verordnung ist Grundlage für die Tätigkeiten der behördlich bestimmten Sachverständigen. Sie beraten, prüfen und begutachten bei strahlenschutzrelevanten Fragestellungen im industriellen, wissenschaftlichen und medizinischen Bereich. Anerkannte Sachverständige des Dezernates Strahlenschutz im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) sind in den hier aufgeführten Bereichen als nach § 172 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) behördlich bestimmte Sachverständige tätig. Das HLNUG führt diese Prüfungen mit eigenen Messgeräten und Labors durch. Umschlossene radioaktiver Stoffe sind gemäß § 89 Abs. 1 und 2 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in regelmäßigen Zeiträumen oder nach Abs. 3 bei besonderem Anlass auf ihre Dichtheit und Unversehrtheit durch behördlich bestimmte Sachverständige zu prüfen. Die Prüfungen werden gemäß der "Richtlinie über Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen" durchgeführt. Die Kontaminationsprüfung an Gaschromatographen mit Elektroneneinfang-Detektoren (ECD) nach § 57 StrlSchV wird ebenfalls von den nach §172 StrlSchG behördlich bestimmten Sachverständigen des HLNUG durchgeführt. Eine Prüfung umfasst Probenahmen vor Ort, die Auswertung der Proben im Labor, die Bewertung der Ergebnisse und die Erstellung eines Berichtes zur Vorlage bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie Geräte für die Gammaradiographie sind durch einen nach §172 Abs. 1 StrlSchG behördlich bestimmten Sachverständigen auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz zum Schutz von Beschäftigten, Patienten und Dritten vor Beginn des Betriebes und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Bestrahlungsvorrichtungen können z. B. Gammabestrahlungsanlagen sein. Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen können Elektronenbeschleuniger, Ionenbeschleuniger oder Plasmaanlagen sein. Die behördlich bestimmten Sachverständigen prüfen, inwieweit die sicherheitstechnische Auslegung sowie die Funktion und Sicherheit des geprüften Gerätes, der Vorrichtung oder des umschlossenen radioaktiven Stoffes sowie die baulichen Gegebenheiten den Schutz des Personals, der Bevölkerung und von untersuchten oder behandelten Personen gewährleisten. Radioaktive Stoffe werden nicht nur im kerntechnischen Bereich genutzt, sondern haben auch in Medizin und Forschung breite Anwendungsfelder. So werden in der Medizin bestimmte radioaktive Stoffe, z.B. zur Krebs- und Schmerztherapie sowie zur Funktionsdiagnostik eingesetzt. In der Forschung wird unter anderem die Verteilung von Stoffen in Organismen mittels Markierung mit radioaktiven Stoffen untersucht. Zum Beispiel kann das Wanderungsverhalten von Insektenvernichtungsmitteln in Pflanzen so beobachtet werden. Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist dabei durch einschlägige Gesetze und Verordnungen reglementiert. Jeder, der mit radioaktiven Stoffen umgehen will, braucht dafür eine Genehmigung der örtlich zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde. Um die Einhaltung der Gesetzte, technischen Regeln und Auflagen der Behörde zu überprüfen, erstellt das HLNUG im Auftrag von Behörden und Unternehmen Gutachten und Stellungnahmen zu baulichen, gerätetechnischen und organisatorischen Strahlenschutzvorkehrungen. Auch die Beendigung des Umgangs mit radioaktiven Stoffen unterliegt festgelegten Bedingungen. Damit der ehemalige Umgangsort wieder uneingeschränkt genutzt werden kann, wird das HLNUG auch in diesem Zusammenhang als Sachverständiger hinzugezogen. Röntgeneinrichtungen müssen in der Regel vor Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung und ansonsten alle fünf Jahre durch einen nach § 172 Absatz 1 Nummer 1 StrlSchG bestimmten Sachverständigen überprüft werden. Hier werden die strahlenschutzrelevanten sicherheitstechnischen Einrichtungen und der Anwenderschutz überprüft. Bei Röntgeneinrichtungen zur Anwendung am Menschen kommen das Zusammenspiel von Dosis und Bildqualität sowie der Patientenschutz hinzu. Das HLNUG führt Sachverständigenprüfungen nach § 88 StrlSchV (wiederkehrende Prüfung) sowie § 19 und §12 StrlSchG (Neuinbetriebnahme im Rahmen eines Anzeige- oder Genehmigungsverfahrens bzw. Prüfung nach wesentlicher Änderung einer angezeigten oder genehmigten Anlage) an allen Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern durch. Anfragen zur Durchführung von Sachverständigenprüfungen an Röntgengeräten oder Störstrahlern senden Sie bitte an das Funktionspostfach Roentgenstrahlenschutz . Lasersysteme können je nach Betriebsparametern unter die Regelungen für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach § 17 Absatz 1 StrlSchG fallen. Grundlegendes Kriterium ist hierbei die im Betrieb verwendete Bestrahlungsstärke in W/cm². Ab einer Größe von 10 13 W/cm² fallen Laseranlagen immer unter die Regelungen nach StrlSchG. Bei Anlagen mit weniger als 10 13 W/cm² ist für den anzeige- und genehmigungsfreien Betrieb zusätzlich ein Nachweis erforderlich, dass im Abstand von 10 cm zur berührbaren Oberfläche eine Ortsdosisleistung von 1 µSv/h an ionisierender Strahlung nicht überschritten wird. Das HLNUG führt mit einer geeigneten Messmittelausstattung eine Beurteilung von (UKP)-Lasersystemen durch, ob diese nach den Bestimmungen in § 17 Absatz 1 StrlSchG in Verbindung mit § 7 StrlSchV anzeige- und/ oder genehmigungsfrei betrieben werden dürfen. Zukünftig werden auch Sachverständigenprüfungen im Bereich der anzeigepflichtigen geschlossenen Lasersysteme angeboten. Anfragen zur messtechnischen Beurteilung eines Lasersystems oder einer Sachverständigenprüfung an einer angezeigten umschlossenen Laseranlage als Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung senden Sie bitte an das Funktionspostfach Roentgenstrahlenschutz . Wenn Sie sich über Sachverständigenprüfungen des HLNUG im Zusammenhang mit dem Umgang mit radioaktiven Stoffen oder dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung informieren möchten, können Sie die nebenstehend bzw. am Seitenende genannten Kontaktpersonen gerne direkt ansprechen. Dichtheitsprüfungen umschlossener radioaktiver Stoffe Dichtheitsprüfung Tel.: 06151 9279 21 Tel.: 0561 2000 159 Prüfungen von Beschleunigern und Bestrahlungseinrichtungen Prof. Dr. Fabio Morales Tel.: 0561 2000 173 Prüfungen von Röntgeneinrichtungen und Lasersystemen Dr. Marlene Adrian Tel.: 0561 2000 121 Gutachten und Stellungnahme beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen N.N. Tel.:
Diese Literaturstudie gibt einen Überblick über die theoretische und empirische Fachliteratur zu den Zusammenhängen zwischen Umweltstressoren - einschließlich Klimawandel - und menschlicher Mobilität. Migration als Reaktion auf Umweltveränderungen ist nicht neu, sondern Teil der Geschichte der menschlichen Besiedlung unseres Planeten. In den Migrationstheorien des späten 19. Jahrhundert wurde Umwelt als ein Kausalfaktor für Migration gesehen. Die Forschungsbemühungen zum besseren Verständnis der Komplexität dieser Verbindung sind aber viel aktueller (die ersten Veröffentlichungen stammen aus den 1980er Jahren). Ein besseres Verständnis der wahrscheinlichen Auswirkungen des Klimawandels stammt jedoch aus den 1990er Jahren und wurde durch alarmierende Vorhersagen über die möglichen Auswirkungen auf die menschliche Migration angeheizt. Das führte dazu, dass seit den 2000er Jahren eine Zunahme der Forschung über den Zusammenhang zwischen Umweltveränderungen und Migration zu verzeichnen ist. Die Studie zieht Bilanz über diese Entwicklungen in der Literatur, indem sie eine strukturierte Analyse der wichtigsten Ergebnisse liefert, einschließlich eines Überblicks über die verschiedenen methodischen Herausforderungen, vor denen die Forschung steht. Zuerst wird die Entwicklung der Forschung zu den Zusammenhängen zwischen Umwelt und Migration dargestellt und die Forschung in ihren breiteren politischen Kontext gestellt. Aus dieser Forschung geht immer deutlicher hervor, dass Migration im Zusammenhang mit Umweltfaktoren multikausal ist und dass eine Reihe anderer Faktoren berücksichtigt werden müssen, auch auf der Mikroebene, also individuelle und Haushaltsentscheidungen. Umweltstressoren führen nicht unbedingt zu Migration, und nach und nach wächst die Einsicht, dass einige der Menschen, die am anfälligsten für Umweltveränderungen sind, diejenigen sein werden, die nicht in der Lage sind, ihre Heimat zu verlassen. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass Veränderungen in der Umwelt und daraus resultierende veränderte Muster von plötzlich auftretenden Ereignissen oder steigende Temperaturen, in den nächsten Jahren weltweit zu immer wichtigeren Kausalfaktoren der Migration werden. Eine der zentralen Herausforderungen der Forschung wird darin bestehen, das Verständnis darüber, wie Umweltmigration mit Vulnerabilität zusammenhängen, zu verbessern und herauszuarbeiten, welche Faktoren maßgeblich dafür sind, ob Mobilität positiv oder negativ zur Existenzgrundlage der von Umwelt- und Klimaveränderungen betroffenen Menschen beiträgt. Neugewonnene Erkenntnisse sollen wissenschaftliche und evidenzbasierte Politikberatung ermöglichen und Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger zu geeigneten politischen Maßnahmen befähigen. Quelle: Forschungsbericht
In diesem Dokument werden einige der wichtigsten Zusammenhänge, die bisher zwischen Umweltveränderungen und Migration hergestellt wurden, untersucht. Es spiegelt die Komplexität und Vielschichtigkeit des Themas wider und soll veranschaulichen, wie sich Umweltveränderungen auf vielfältige und oft subtile Weise auf die Mobilität von Menschen auswirken. Es spiegelt differenzierte Vulnerabilitäten und Kontexte wider, die häufig durch das Vorhandensein mehrerer "Migrationstreiber" gekennzeichnet sind. Bei der Analyse werden neben Umweltfaktoren wichtige wirtschaftliche, politische, demografische und soziale Trends und Treiber berücksichtigt. Hierzu zählen Faktoren wie das Niveau der sozioökonomischen Entwicklung, das Wirtschaftswachstum, die Ressourcenknappheit, die Rahmenbedingungen der Regierungsführung, das Bevölkerungswachstum und die Urbanisierung. Die folgenden vier "Wirkungstypen" werden berücksichtigt: 1) Mobilitätsreaktionen bei plötzlich auftretenden Gefahren 2) Mobilitätsreaktionen im Zusammenhang mit langsam einsetzenden Gefahren 3) Zusammenhänge zwischen Umweltveränderungen, Konflikt und Mobilität 4) Immobile Bevölkerungsgruppen Die Analyse wird in Betracht ziehen, wie sich diese Wirkungstypen in Zukunft entwickeln könnten. Quelle: Forschungsbericht
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