Nationales Umweltinformationszentrum unterstützt als Außenstelle des Umweltbundesamtes den Strukturwandel im Kohlerevier Alle deutschen Umweltinformationen und -daten über eine Plattform erreichen – das ist das Ziel des neuen Nationalen Umweltinformationszentrums, welches das Bundesumweltministerium ab dem Sommer 2021 in Merseburg aufbauen wird. Die Auswahl für die Hochschulstadt in Sachsen-Anhalt traf heute ein Bund-Länder-Gremium, das über die Verteilung der Strukturstärkungsgelder für die ehemaligen Kohlereviere entscheidet. In den nächsten Jahren sollen 85 Millionen Euro investiert werden, um einen nationalen Umweltinformationszugang aufzubauen, der alle bundesweit verfügbaren Informationen zu umweltbezogenen Themen an einem Ort bündelt. Die Informationen und Daten sollen zielgruppengerecht aufbereitet und für alle Bürgerinnen und Bürger, Wissenschaft und Forschung, Unternehmen und Industrie sowie der Verwaltung zur Verfügung stehen. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bildet hierfür eine wesentliche Voraussetzung. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Fundierte Daten sind die Grundlage für viele wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen. Damit diese Entwicklungen den Menschen und der Umwelt zu Gute kommen und nachhaltig sind, brauchen wir einen besseren, schnelleren und einfacheren Zugang zu Umweltdaten und -informationen für Bürger*innen und Unternehmen. Deshalb wollen wir Merseburg mit einem offenen Informationszugang zur Quelle für Innovationen machen. Damit werden Umweltinformationen, Daten und Dienstleistungen gut zugänglich, frei verfügbar, valide und transparent. Das lässt sich gezielt nutzen für bessere Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, zum Beispiel wenn es um neue Geschäftsmodelle für Unternehmen geht, universitäre und außeruniversitäre Forschung oder das Umweltmanagement der Verwaltungsbehörden.“ Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff begrüßte die Entscheidung der Ansiedlung des Umweltdatenzentrums in Merseburg: „Im Umfeld einer Hochschule und mit einer guten verkehrlichen Anbindung bietet Merseburg beste Voraussetzungen für die Ansiedlung des Umweltinformationszentrums des Bundesumweltministeriums. Zudem wird die Einrichtung eines Umweltinformationszentrums das Mitteldeutsche Revier in Sachsen-Anhalt bei seiner Transformation in Richtung einer nachhaltigen Industriegesellschaft weiter befördern.“ „Wir gehen mit dem Nationalen Umweltinformationszentrum einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung. Mit dem Portal schaffen wir die Vorraussetzungen, dass Umweltinformationen nun besser gefunden, gut zugänglich, offen bereitgestellt und auch langfristig verfügbar werden. Künftig werden Bürgerinnen und Bürger, Wissenschaft und Forschung, Unternehmen und Industrie unter ‚umwelt.info‘ ein Informations- und Dienstleistungsangebot mit echtem Mehrwert finden. Das neue Datenzentrum werden wir auch mit unserem im Aufbau befindlichen ‚Laboratorium künstliche Intelligenz (KI) für Nachhaltigkeitslösungen‘ vernetzen, das mit KI-Methoden Umweltdaten auswertet und Umweltpolitik so noch besser unterstützen kann“, sagte Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Bürger*innen sollen sich nicht länger durch Datenbanken für Spezialisten wühlen müssen. Einfach, offen und gut zugänglich sollen Interessierte Antworten auf ihre Fragen zu Umweltthemen oder Dienstleistungen der Umweltverwaltung erhalten. Unterstüzt werden sie dabei durch intelligente Suchfunktionen, Sprachassistenten, maßgeschneiderte Newsletter und Dashboards. Wissenschaft, Forschung, Umweltverbände und andere Nichtregierungsorganisationen sollen über das Portal die passenden Angebote an Datensätzen und Informationen finden, mit denen sich zukunftsweisende Fragen beantworten lassen. Unternehmen sollen neue Geschäftsmodelle entwickeln können, die Umwelt- und Naturschutz befördern. Sie sollen es einfacher haben, Umwelt- und nachhaltigkeitsrelevante Aspekte in ihre Angebote zu integrieren, umweltrechtliche Vorschriften einzuhalten und Informationen für Genehmigungen zu finden. Zudem bilden Daten die Grundlage für die Nutzung digitaler Technologien und innovativer Anwendungen zum Schutz von Umwelt, Klima und Ressourcen. Über standardisierte Schnittstellen können Daten außerdem in die Steuerung umwelttechnischer Infrastrukturen einfließen, etwa in der Wasserwirtschaft, und aus diesen vernetzten Systemen wieder zurück in die Umweltdatenbanken. Von einer besseren Aufbereitung, Bereitstellung, Verknüpfung und Auswertung von Umweltdaten profitieren auch Politik und Verwaltung. Das Bestreben, Umweltinformationen zu sammeln und Dritten zur Verfügung zu stellen (insbesondere interessierten Bürger*innen), ist seit vielen Jahrzenten ein starker Antrieb im Bereich des Umweltmanagements. Der Zugang zu diesen Umweltinformationen ist in Deutschland in hohem Maße zersplittert. Die Europäische Kommission hat diese Zersplitterung bemängelt und angeregt, einen zentralen nationalen Zugang zu Umweltinformationen einzurichten. Zudem hat der technologische Fortschritt dazu geführt, dass Daten, die den Zustand von Natur und Umwelt erfassen, nicht mehr ausnahmslos durch die öffentliche Hand erhoben werden. Auch private Haushalte, Einzelpersonen oder Unternehmen erfassen bewusst oder unbewusst Umweltdaten, die zur Verbesserung der Datenlage über die Umwelt beitragen könnten. Dadurch entsteht eine sehr große und umfangreiche Datenmenge für Umweltinformationen. Aufgabe des neuen Umweltinformationszentrums ist daher auch, gemeinsam mit anderen Stellen im UBA zu untersuchen, durch welche Maßnahmen, etwa dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), diese große Informations- und Datenmenge handhabbar und vor allem besser zugänglich gemacht werden kann.
TITEL: Mitteldeutsche Seenlandschaft-SEENKATALOG 2010 INHALT: Angesichts der nach wie vor hohen Veränderungsdynamik insbesondere im Bereich der neuen Wasserflächen im Mitteldeutschen Braunkohlerevier, die bedingt durch die Auswirkungen des aktiven Bergbaus, Flutungszeiträume und Entwicklungen an Uferlinien und in der Umgebung der Seen gebietsweise noch über Jahrzehnte fortbestehen wird, begannen Anfang 2009 erste Überlegungen zur Neuausgabe des Katalogs, mit dem auch der fortbestehenden Nachfrage Rechnung getragen werden kann. Die Neuausgabe erscheint als handliche Broschüre, da sich das Vorläuferprinzip einer großformatigen Loseblattsammlung mit Sammelordner gerade bei der Handhabung des Katalogs "im Gelände" mit unter als schwierig erwies. Beibehalten wurden die Seeprofile für die wichigsten Standgewässer. Als neues Element wurden gegenüber der bisherigen tabellarischen Form azsführlichere ganzseitige Kurzprofile zu den kleineren Seen aufgenommen. Der Seenkatalog enthält folgende Grundbausteine: -> eine Übersichtkarte zum räumlichen Umgriff der Mitteldeutschen Seenlandschaft -> den aktuellen Leitplan zum Wassertouristischen Nutzungskonzept Region Leipzig -> 40 Seeprofile zu allen vorhandenen bzw. mittelfristig entstehenden größeren Seen -> und 30 Kurzprofile zu kleineren oder perspektivisch entstehenden Standgewässerkomplexen
Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Zwenkau und Cospuden Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 08.06.2006 Inhalt: * Am 28.02.1997 wurde durch die Verbandsversammlung mit Beschluss Nr. II/VV 10/04d/ 1997 die gemeinsame Fortschreibung des verbindlichen Braunkohlenplans Tagebau Zwenkau und des Braunkohlenplans als Sanierungsrahmenplan Tagebau Cospuden beschlossen. * Die Tagebaue Cospuden und Zwenkau selbst wurden während ihrer Betriebszeit als unabhängig voneinander laufende und räumlich getrennte Abbaubereiche betrieben. Es bestanden jedoch bedeutsame und enge Nachbarschaftsbeziehungen mit einigen technologischen Schnittstellen. Diese Schnittstellen lagen insbesondere in der Überlagerung der Grundwasserabsenkungsbereiche sowie des Verkippungs- und Förderregimes. So wurden die gesamten Abraummassen des Tagebaus Cospuden im Tagebaubereich Zwenkau verkippt bzw. zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche eingesetzt. Im Rahmen der Sanierung beider Tagebaue wurden weitere technologische Verknüpfungen notwendig. * Eine gemeinsame Fortschreibung beseitigte die bestehende, vielfältige räumliche und sachliche Abgrenzungs- und Schnittstellenproblematik. * Mit Beschluss Nr. IV/VV 06/02b/2006 wurde der fortgeschriebene Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Zwenkau/Cospuden als Satzung durch die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Westsachsen am 16.03.2006 festgestellt. Nach Einreichung des Braunkohlenplans zur Genehmigung mit Schreiben vom 22.03.2006 wurde mit Datum vom 05.05.2006 durch die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde die Genehmigung erteilt. * Das Sanierungsgebiet soll als Bestandteil des "Leipziger Neuseenlands" nachhaltig zu einem wertvollen und vielfältig nutzbaren Lebens- und Landschaftsraum mit den Kernbereichen Zwenkauer und Cospudener See entwickelt werden. * Im Bereich Cospuden sind die bergbaulichen Sanierungsarbeiten und die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche nahezu abgeschlossen. Das Restloch ist wassergefüllt, hat bereits seit dem Jahr 2000 den konzipierten Endwasserspiegel von + 110,0 m NN erreicht und wird bereits öffentlich genutzt. Der Endwasserspiegel und die bereits erreichten limnologischen Verhältnisse im Seewasserkörper werden derzeit durch die Einleitung von Wasser aus dem Entwässerungsbetrieb des aktiven Braunkohlentagebaus Profen der MIBRAG mbH gestützt. Schwerpunkte der Wiedernutzbarmachung bilden die Komplettierung des Wegesystems, die Wiederherstellung eines ausgeglichenen, sich weitgehend selbst regulierenden Gebietswasserhaushalts mit dem natürlichen Wiederanstieg des Grundwassers und die Ableitung zukünftig anfallenden Überschusswassers des Cospudener Sees sowie der Ertüchtigung bzw. Herstellung dafür notwendiger Fließgewässer. * Der Tagebau Zwenkau wurde als letzter Sanierungstagebau der LMBV mbH im mitteldeutschen Revier im Jahr 1999 außer Betrieb genommen. Bis zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme wurde der Tagebau zur Braunkohlengewinnung zur Sicherung der Kohlelieferungen zum Kraftwerk Lippendorf (alt) durch die MIBRAG mbH auf Basis eines Pachtverhältnisses betrieben. Noch im Zuge der Restauskohlung des Tagebaus wurde das Betriebsregime an Erfordernisse der nachfolgenden Sanierungsarbeiten angepasst. Aufgrund des Förderbrückeneinsatzes entstanden während des Betriebs erhebliche Wiedernutzbarmachungsdefizite, insbesondere in Form von Brückenkippenarealen und offenen Hohlformen. Am 30.09.1999 verließ der letzte Kohlezug den Tagebau Zwenkau. * Die notwendigen Sanierungsarbeiten werden in Verantwortung der LMBV mbH durchgeführt. Der Rückbau der bergtechnischen Anlagen und Tagebaugroßgeräte und die Wiedernutzbarmachung der Kippenflächen sind nahezu abgeschlossen. Die regionalen Anstrengungen um den Erhalt der Abraumförderbrücke F 45 als technisches Denkmal und Zeitzeuge des mitteldeutschen Braunkohlenbergbaus waren nicht erfolgreich. Lediglich ein technisches Modell im Aussichtspavillon am Kap Zwenkau/Stadt Zwenkau erinnert an das technische Denkmal. * Die im Plangebiet aufgestellten raumordnerischen Ziele und Grundsätze sollen die Entwicklung einer vielfältig nutzbaren, gestalterisch akzeptanzfähigen und weitgehend nachsorgefreien Bergbaufolgelandschaft als einen eigenständigen Landschaftsraum mit überregionaler touristischer Bedeutung gewährleisten und eine miteinander verträgliche Gestaltung der Belange von Hochwasserschutz, Freizeit und Erholung, Natur und Landschaft und Waldmehrung mit klarer Funktionstrennung zwischen intensiv genutzten und störempfindlichen Bereichen sicherstellen. * Im Einzelnen sind folgende Entwicklungsschwerpunkte zu benennen: o Nutzung des Zwenkauer Sees als Speicherbecken als Bestandteil der Gesamtkonzeption des vorbeugenden Hochwasserschutzes an der Weißen Elster, o Gewährleistung eines wirksamen Landschafts-, Natur- und Artenschutzes in den besonders wertvollen Auenbereichen der Weißen Elster und in den Sukzessionsarealen sowie deren räumliche und funktionale Vernetzung mit Landschaftselementen im Sanierungsgebiet und im übrigen unverritzten Umfeld unter besonderer Beachtung der im Plangebiet befindlichen FHH-Gebiete Nr. 50E "Leipziger Auensystem" und Nr. 218 "Elsteraue südlich Zwenkau" sowie der SPA-Gebiete "Leipziger Auwald" und "Elsteraue bei Groitzsch", o Schaffung eines zusammenhängenden, reich strukturierten Waldgebiets durch die systematische Erhöhung des Waldanteils und den Schutz des vorhandenen Waldes, o Sicherung der vorhandenen Sport-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen in den Bereichen Cospudener See (Landschaftspark Nordufer, Zöbigker Winkel) und am Standort des Freizeitparks Belantis sowie die Entwicklung entsprechender Angebote am Zwenkauer See (' Nordufer und Kap Zwenkau), o Schaffung eines touristischen Gewässerverbunds zwischen dem Zwenkauer und dem Cospudener See mit Anbindung an das Stadtgebiet Leipzig über die bestehende Schleuse am Nordstrand des Cospudener Sees, o Verkehrsanbindung und innere Erschließung des Sanierungsgebiets durch die Realisierung großräumiger Verbindungen (A 72), die bedarfsgerechte verkehrstechnische Erschließung der Erholungsbereiche, die Wiederherstellung devastierter bzw. unterbrochener historischer Wegebeziehungen sowie die Schaffung eines vielseitig nutzbaren Rad- und Wanderwegenetzes mit Einbindung in das überregionale und regionale Verkehrs- und -wegenetz.
Flächenverbrauch für Rohstoffabbau Der Abbau von Rohstoffen im Tagebau geht mit einer unwiderruflichen Zerstörung von Böden und Landschaften einher. Wasserhaushalt und Wasserqualität können dauerhaft beeinträchtigt werden. Durch den Abbau von Rohstoffen kamen 2022 pro Tag etwa 7,7 Hektar (ha) Fläche "unter den Bagger", davon 4,3 ha für Bau- und Industriemineralien, 1,8 ha für Torf und 1,6 ha für Braunkohle. Inländische Rohstoffentnahme Nach Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe wurden 2022 insgesamt 690,75 Millionen Tonnen abiotische Rohstoffe im Tagebau abgebaut. Das sind fossile Energierohstoffe wie Kohle, Baumineralien wie Sande, Kiese oder Steine sowie mineralische Industrierohstoffe wie Salze oder feuerfeste Tone. Statistisch gesehen wird Torf auch zu den abiotischen Rohstoffen gerechnet (siehe Abb. „Inländische Entnahme von Rohstoffen im Tagebau“). Zwischen den Jahren 1994 und 2009 ging die Masse der im Tagebau entnommenen Rohstoffe um über ein Viertel oder 28,8 % zurück. Seit 2009 verharrt der Abbau von Baumineralien mit kleinen Schwankungen allerdings auf nahezu gleichem Niveau. Neu in Anspruch genommene Fläche durch Rohstoffabbau im Tagebau Der Abbau von Rohstoffen im Tagebau ist mit einem unwiderruflichen Eingriff in Landschaften und Böden verbunden. Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes ( UBA ) auf Basis aktueller Daten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) wurde 2022 eine Fläche von 2.802 Hektar (ha) neu vom Tagebau in Anspruch genommen (siehe Abb. „Flächenverbrauch durch inländische Entnahme von Rohstoffen im Tagebau!“). Das entspricht einer täglichen Flächenneuinanspruchnahme von rund 7,7 ha oder mehr als 10 Fußballfeldern. Vom täglichen Flächenverbrauch durch Tagebau entfielen im Jahr 2022 pro Tag rund 4,3 ha auf den Abbau von Bau- und Industriemineralien, 1,8 ha auf den Abbau von Torf und 1,6 ha auf den Abbau von Braunkohle. Gegenüber 2021 ist die tägliche Flächenneuinanspruchnahme durch Tagebau um rund 0,4 Hektar gesunken. 1994 betrug der tägliche Flächenverbrauch – also das Ausmaß der täglichen neu hinzukommenden Flächenbeeinträchtigung oder Bodenzerstörung durch den Rohstoffabbau – noch rund 9,3 ha. Seitdem ging der Flächenverbrauch nach Berechnungen des UBA basierend auf Daten der BGR um 17,6 % zurück. Damit fällt der Rückgang bei der jährlichen Flächenneuinanspruchnahme geringer aus, als der Rückgang der Rohstoffentnahme vermuten lässt, denn diese sank im selben Zeitraum um 31,7 %. Gesamtfläche, die durch Rohstoffabbau belegt ist Zwischen der Neuinanspruchnahme von Flächen für den Rohstoffabbau und ihrer Aufgabe und Renaturierung oder Rekultivierung können Jahre oder Jahrzehnte vergehen. Die Fläche, die aktuell durch den Rohstoffabbau belegt und überformt ist, ist deshalb wesentlich größer als die jährlich neu in Anspruch genommene Fläche. Ausweislich der Flächenstatistik für das Jahr 2022 sind aktuell rund 134.000 ha (1.340 km²) durch Bergbaubetriebe, Steinbruch, Tagebau und Gruben belegt. Berechnung des Flächenverbrauchs Der Flächenverbrauch hängt wesentlich davon ab, mit welcher Abbaumächtigkeit der jeweilige Rohstoff zur Verfügung steht. Sand- und Kiesschichten sind im Schnitt 15 Meter (m) mächtig. Natursteine werden aus 25 m dicken Schichten gebrochen. Die Mächtigkeit der Braunkohleflöze ist regional unterschiedlich. Im rheinischen Revier sind die Braunkohleflöze im Mittel 35 m dick, in der Lausitz sowie im mitteldeutschen Revier lediglich 11 m. Torfschichten hingegen sind deutlich dünner: Ihre Mächtigkeit beträgt meist nur etwa 1,5 – 2 m. Wird zusätzlich die Dichte des jeweiligen Rohstoffs berücksichtigt, lässt sich schnell errechnen, wie viel Oberfläche zerstört wird, um von einem Rohstoff eine Tonne abzubauen: Für Sand oder Kies liegt der entsprechende Wert bei 370 Quadratzentimetern (cm²), für Natursteine bei 154 cm², für rheinische Braunkohle bei 220 cm² und für mitteldeutsche Braunkohle bei 700 cm².
Vorläufige Fassung vom 04.09.2024 754 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung Erl. des MWU vom 8. Januar 2024 – 31-46813-9 1. 1.1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen Zuwendungszweck 1.1.1 Für Vorhaben, die nach dieser Richtlinie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden, ist der Zuwendungszweck, Treibhaus- gasemissionen durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, die Vermeidung der Nutzung fossiler Energie und die Senkung des Energieverbrauchs zu reduzieren. Dies soll durch Maßnahmen der Sektorenkopplung erreicht werden, wobei die Energiesektoren Strom, Wärme und Gas miteinander verbunden werden und der Anteil erneuerbarer Energien in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr im Gesamtsystem erhöht wird. Durch eine intelligente Kopplung energieeffizienter Technologien können Synergieeffekte zwi- schen den Sektoren genutzt und die Integration der erneuerbaren Energien verbessert wer- den. 1.1.2 Für Vorhaben, die nach dieser Richtlinie mit Mitteln aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) gefördert werden, ist der Zuwendungszweck die klimaneutrale Transformation der bisher fossil geprägten Rohstoff- und Energieversorgung industrieller Prozesse. Für im Mitteldeutschen Revier des Landes Sachsen-Anhalt ansässige Unternehmen sollen die infra- strukturellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Ener- giequellen geschaffen werden. Wasserstoff soll für die Nutzung als Prozesswärme oder als Rohstoff für die Herstellung von Folgeprodukten zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist hierbei eine klimaneutrale Transformation des Industriestandortes Mitteldeutsches Revier des Landes Sachsen-Anhalt auf der Basis weitgehend geschlossener Wertschöpfungsketten. 1.2 Rechtsgrundlagen Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für Maßnahmen gemäß Nummer 1.1 zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme auf der Grundlage a) der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regi- onale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und 1 Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instru- ment für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159; L 261 vom 22.7.2021, S. 58; L 450 vom 16.12.2021, S. 158; L 241 vom 19.9.2022, S. 16; L 65 vom 2.3.2023, S. 59), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2024/795 (ABl. L, 2024/795, 29.2.2024), sowie der hierzu von der Europäischen Kommission erlassenen Delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen, b) der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsi- onsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60; L 13 vom 20.1.2022, S. 74), geändert durch Verordnung (EU) 2024/795 (ABl. L, 2024/795, 29.2.2024), sowie der hierzu von der Europäischen Kommission erlassenen Delegierten Verordnungen und Durchfüh- rungsverordnungen, c) der Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 1; L 421 vom 26.11.2021, S. 74), d) der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwen- dung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABI. L 187 vom 26.6.2014, S. 1; L 283 vom 27.9.2014, S. 65), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/1315 (ABI. L 167 vom 30.6.2023, S. 1), e) der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. April 1991 (GVBI. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. April 2023 (GVBI. LSA S. 201, 204), f) der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO, RdErl. des MF vom 1. Februar 2001, MBI. LSA S. 241, zuletzt geändert durch RdErl. vom 21. Februar 2024, MBI. LSA S. 310, in der jeweils geltenden Fassung), g) des Zuwendungsrechtsergänzungserlasses (RdErl. des MF vom 6. Juni 2016, MBI. LSA S. 383, zuletzt geändert durch RdErl. vom 28. September 2022, MBl. LSA S. 510, in der jeweils geltenden Fassung), h)des EFRE/JTF - Programms 2021–2027 Sachsen-Anhalt und i)der Erlasse der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF für die Förderperiode 2021 bis 2027. 1.3 Zuwendungsanspruch 2 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde ent- scheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 2. 2.1 Gegenstand der Förderung Im Rahmen von Vorhaben, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.1 zuzu- ordnen sind, werden investive Maßnahmen gefördert, die der Übertragung von erneuerbar erzeugtem Strom in die Energiesektoren Wärme und Gas dienen. Erneuerbare Energien sol- len auf diese Weise in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr zum Zwecke der Senkung von Treibhausgasemissionen verfügbar gemacht und deren Nut- zung ermöglicht werden. 2.2 Im Rahmen von Vorhaben, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.2 zuzu- ordnen sind, werden investive Maßnahmen zur Erzeugung, zur Speicherung, zum Transport und zur Verteilung von aus erneuerbaren Energiequellen produzierten grünen Wasserstoff ge- fördert, welche die Bereitstellung grünen Wasserstoffs als Prozesswärme sowie als Rohstoff für Folgeprodukte (zum Beispiel Ammoniak und Methanol) ermöglichen. 2.3 Projekte, die den Zuwendungszwecken in Nummer 1.1 und den näher definierten För- dergegenständen in den Nummern 2.1 und 2.2 entsprechen, sind grundsätzlich förderfähig, soweit sich aus dieser Richtlinie keine Einschränkungen ergeben. 2.3.1 Förderfähige Bereiche, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.1 zuzuordnen sind, sind insbesondere: a) Power-to-Gas-Anlagen (Wasserstofferzeugung) einschließlich der erforderlichen peri- pheren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstel- lung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse und b) Power-to-Heat-Anlagen (Wärme aus Strom) einschließlich der erforderlichen periphe- ren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse. In Kombination mit Vorhaben gemäß Nummer 2.3.1 Buchst. a sind Anlagen zum Transport, zur stationären Speicherung und der unternehmensinternen Nutzung von grünem Wasserstoff förderfähig. 2.3.2 Förderfähige Bereiche, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.2 zuzuordnen sind, sind beispielsweise: a)Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff, b)Anlagen zur stationären Speicherung von Wasserstoff oder 3
Save-the-Date Dialogtreffen für kommunale Entscheidungstragende im mitteldeutschen Revier: Die Chancen energieeffizienter Kommunalentwicklung nutzen Termin: 20.02.2020, 09:00-15:30 Ort: Ratssaal des Rathauses im Ortsteil Stadt Bitterfeld Markt 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld Veranstalter: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) Sehr geehrte Vertreter und Vertreterinnen der Kommunen, wir möchten Sie herzlich zum Dialogtreffen für kommunale Entscheidungstragende im mitteldeutschen Revier einladen. Wie können Städte und Gemeinden künftig die kommunalen Strukturen energieeffizient gestalten? Vielerorts werden Klimaschutzprojekte initiiert, um Treibhausgasemissionen und Energiekosten zu senken und so natürlich auch den kommunalen Haushalt zu entlasten. Kommunale Entscheidungstragende stehen vor der die Aufgabe, durch vorausschauende Investitionen energieeffiziente und klimafreundliche Strategien zu etablieren. Im Mittelpunkt des Dialogs stehen die Themen kommunales Energiemanagement, effiziente Infrastruktur(en) sowie der Wissens- und Ressourcenaufbau. Welches Potential steckt in Energiemanagementsystemen für die kommunalen Liegenschaften? Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Investitionen in eine effiziente Infrastruktur? Und wie können nachhaltig wirksame Klimaschutzstrategien auf den Weg gebracht werden? Den Programmablauf senden wir Ihnen zu Beginn des neuen Jahres zu. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich den Termin schon jetzt vormerken würden. Hier können Sie sich anmelden: https://klimaschutz.de:8080/node/44538 Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des SK:KK gern zur Verfügung! Kontakt: Judith Utz, utz@difu.de, 030-39001-244
Information über den Start eines Förderprogramms im EFRE 2021 - 2027 Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung Vom 8. Januar 2024 Zielsetzung Ziel der Fördermaßnahmen ist die Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, die Vermeidung der Nutzung fossiler Energie und die Senkung des Energieverbrauchs. Dies soll durch Maßnahmen der Sektorenkopplung erreicht werden, wobei die Energiesektoren Strom, Wärme und Gas miteinander verbunden werden und der Anteil erneuerbarer Energien in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr im Gesamtsystem erhöht wird. Durch eine intelligente Kopplung energieeffizienter Technologien können Synergieeffekte zwischen den Sektoren genutzt und die Integration der erneuerbaren Energien verbessert werden. Fördergegenstand Gefördert werden investive Maßnahmen, die der Übertragung von erneuerbar erzeugtem Strom in die Energiesektoren Wärme und Gas dienen. Erneuerbare Energien sollen auf diese Weise in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr zum Zwecke der Senkung von Treibhausgasemissionen verfügbar gemacht und deren Nutzung ermöglicht werden. Förderfähige Bereiche sind insbesondere: a)Power-to-Gas-Anlagen (Wasserstofferzeugung) einschließlich der erforderlichen peripheren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Auf-stellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse und b)Power-to-Heat-Anlagen (Wärme aus Strom) einschließlich der erforderlichen peripheren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse. In Kombination mit dem förderfähigen Bereich a) sind Anlagen zum Transport, zur stationären Speicherung und der unternehmensinternen Nutzung von grünem Wasserstoff förderfähig. Zugangsvoraussetzungen Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen sowie sonstige juristische Personen. Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus: -der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und -der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung auf Grundlage der De-minimis-Verordnung. Auswahlkriterien Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Beitrag des Vorhabens zur Minderung der Treibhausgasemissionen, Fördereffizienz, Unternehmensklasse und Unternehmensgröße, Umsetzungsdauer der Vorhaben und Klimaverträglichkeit Näheres ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Einzureichende Unterlagen Die Unterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen. Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“ Beginn und Ende des Antragsverfahrens Anträge können ab sofort bis spätestens zum 05.04.2024 eingereicht werden. Für die Auswahlrunde zur Verfügung stehendes Budget Für diesen Förderaufruf steht ein Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro zur Bewilligung zur Verfügung. Information über den Start eines Förderprogramms im JTF 2021 - 2027 Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung („Grüner Wasserstoff“) Vom 8. Januar 2024 Zielsetzung Ziel der Fördermaßnahmen ist die die klimaneutrale Transformation der bisher fossil geprägten Rohstoff- und Energieversorgung industrieller Prozesse. Für im Mitteldeutschen Revier des Landes Sachsen-Anhalt ansässige Unternehmen sollen die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen geschaffen werden. Wasserstoff soll für die Nutzung als Prozesswärme oder als Rohstoff für die Herstellung von Folgeprodukten zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist hierbei eine klimaneutrale Transformation des Industriestandortes Mitteldeutsches Revier des Landes Sachsen-Anhalt auf der Basis weitgehend geschlossener Wertschöpfungsketten Fördergegenstand Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erzeugung, zur Speicherung, zum Transport und zur Verteilung von aus erneuerbaren Energiequellen produzierten grünen Wasserstoff, welche die Bereitstellung grünen Wasserstoffs als Prozesswärme sowie als Rohstoff für Folgeprodukte (zum Beispiel Ammoniak und Methanol) ermöglichen. Förderfähige Bereiche sind insbesondere: a)Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff, b)Anlagen zur stationären Speicherung von Wasserstoff oder c)Neubau von Wasserstoffleitungen und -netzen zur Anbindung der Wasserstofferzeugungsanlagen sowie der gewerblichen und industriellen Verbraucher sowie Umwidmung von bestehenden Erdgasleitungen. Zugangsvoraussetzungen Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen mit ihrem Hauptsitz oder einer Außenstelle im Mitteldeutschen Revier im Land Sachsen-Anhalt. Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Auswahlkriterien Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Produktionskapazität / Transportkapazität, Abnehmerstruktur, Fördereffizienz und Klimaverträglichkeit Näheres ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Begleitausschuss EFRE/ESF+/JTF 2021-2027 in Sachsen-Anhalt Vorlage für den Begleitausschuss EFRE/ESF+/JTF 2021 – 2027 zum Beschluss der Auswahlkriterien Allgemeine Informationen (nicht Gegenstand des Beschlusses) FörderprogrammGrüner Wasserstoff: Elektrolyseure FondsJust Transition Fund Finanzplanebene15.01.4. RichtlinienverantwortlichesMinisterium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, Ressort/FachreferatReferat 36 Spezifisches ZielSS08.1: Regionen und Menschen in die Lage versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen (JTF) Beitrag zur Erreichung des spezifischen Zieles (Förderziel dieses Programmes)Mit der Förderung von Vorhaben zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbar erzeugtem, grünem Wasserstoff soll dem Transitionserfordernis der fossil geprägten Rohstoff- und Energieversorgung im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt ansässiger Industrieunternehmen begegnet werden. Die Vorhaben sollen, bei langfristig gesicherter Wasserverfügbarkeit, der Bereitstellung grünen Wasserstoffs für dessen nachfolgende Nutzung als Prozesswärme sowie als Rohstoff für die Herstellung von Folgeprodukten (u. a. Ammoniak und Methanol) dienen. Ziel ist die Gewährleistung einer langfristig klimaneutralen Rohstoff- und Energieversorgung im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt durch die Integration erneuerbarer Energien in industrielle und gewerbliche Prozesse unter Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit. Damit werden die Wettbewerbs- und Zukunftsfestigkeit der dort ansässigen Unternehmen sowie die Attraktivität des Standortes für Neuansiedlungen sichergestellt. Zudem werden für die Braunkohlewirtschaft Perspektiven eröffnet, alternative, defossilisierte Wertschöpfungspfade in der Region zu entwickeln sowie die Grundlage für die klimaneutrale Transformation des Industriestandortes Mitteldeutsches Revier Sachsen-Anhalt auf Basis weitgehend geschlossener Wertschöpfungsketten geschaffen. ETS Aktivitäten sind von JTF-Investitionen ausgeschlossen. Fördergegenstand Gefördert werden investive Vorhaben an Kraftwerksstandorten und Braunkohletagebaustätten im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt zur Erzeugung und Speicherung von aus erneuerbaren Energien erzeugtem, grünem Wasserstoff für dessen lokalen Einsatz in Schlüsselsektoren der Industrie, die vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffen sind. Dazu zählen insbesondere die chemische Industrie und andere Begleitausschuss EFRE/ESF+/JTF 2021-2027 in Sachsen-Anhalt energieintensive Industrien, die erneuerbaren Wasserstoff für ihre Produktion benötigen. Das können zum Beispiel sein: - Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff (Elektrolyseure), einschließlich deren Anschlusses an die erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen, - Anlagen zur Speicherung von Wasserstoff. Voraussetzung ist jeweils, dass es sich um aus erneuerbaren Energien erzeugten, grünen Wasserstoff handelt. Die für die Erzeugung des grünen Wasserstoffs benötigten zusätzlichen erneuerbaren Stromerzeugungskapazitäten in Form von Windkraft- und Photovoltaikanlagen sind zusätzlich zu schaffen. Diese (Stromerzeugungs-) Anlagen sind nicht Fördergegenstand. Bewilligende StelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt Art des ProjektauswahlverfahrensDie Projektauswahl erfolgt durch ein Wettbewerbsverfahren auf der Grundlage der befristeten Richtlinie für JTF-unterstützte Wasserstoffprojekte. Antragsberechtigte/BegünstigteUnternehmen. Voraussetzung ist, dass der Antragstellende seinen Hauptsitz oder eine Außenstelle in einer der nachfolgenden Gebietskörperschaften hat: Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Burgendlandkreis, Landkreis Mansfeld Südharz, Saalekreis sowie kreisfreie Stadt Halle. Auswahlkriterien Beschluss des Begleitausschusses vom 14.03.2023, geändert am 23.05.2023; 04.12.2023; geändert durch Umlaufverfahren am 17.05.2024: Auswahlkriterien Klimaverträglichkeit NUR für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren: Die Förderwürdigkeit setzt eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis voraus. 1. Fördereffizienz: Wie ist das Verhältnis zwischen eingesetzten Fördermitteln und zusätzlich geschaffener Erzeugungskapazität für die Erzeugung des grünen Wasserstoffs? Bewertung: Eingesetzte Fördermittel in Euro pro Megawatt (MW) der geplanten Elektrolyseanlage im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt Begleitausschuss EFRE/ESF+/JTF 2021-2027 in Sachsen-Anhalt ≥ 650.000 Euro / 1 Megawatt = 0 Punkte (Das Vorhaben ist nicht förderfähig.) Das Vorhaben, welches weniger Fördermittel pro Megawatt einsetzt, ist kosteneffizienter und erhält Vorrang. Bewertung der AuswahlkriterienFür eine Förderung des Vorhabens muss dieses weniger als 650.000 Euro Fördermittel pro Megawatt einsetzen. Unterscheiden sich die Vorhaben nicht wesentlich in ihrer Fördereffizienz, wird entsprechend der Vorgaben der befristeten Richtlinie für JTF-unterstützte Wasserstoffprojekte ausgewählt. für die Auswahl zuständige Stelle/GremiumInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
Bundesinnenminister Seehofer, BMVg-Staatssekretär Tauber sowie die Ministerpräsidenten Kretschmer und Haseloff unterzeichnen Absichtserklärung Die Cyberagentur des Bundes soll nach einer Interimsphase in Halle (Saale) ihren dauerhaften Sitz am Flughafen Leipzig-Halle beziehen. Darauf haben sich der Bund sowie die Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt geeinigt. Auf dem Gelände des Flughafens unterzeichneten Bundesinnenminister Horst Seehofer, der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Peter Tauber, der Ministerpräsident des Freistaats Sachsen, Michael Kretschmer, und der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, eine entsprechende Absichtserklärung. Die Cyberagentur ist ein Baustein der Bundesregierung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Cyberraum. Aufgabe der Cyberagentur wird es sein, Innovationen zu identifizieren und konkrete Aufträge für die Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten zu vergeben. Die Auswahl des Standortes im Mitteldeutschen Revier ist Bestandteil der Heimatstrategie der Bundesregierung. Bis zum Jahre 2022 sollen bis zu 100 neue Arbeitsplätze entstehen. Bundesinnenminister Horst Seehofer hebt hervor: ?Die Cyberagentur fördert gezielt ambitionierte Cyber-Sicherheitstechnologien. Die Ansiedlung der Agentur im mitteldeutschen Revier ist gleichzeitig gelebte Heimatpolitik. Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland ? das hat für die Bundesregierung oberste Priorität. Denn alle Menschen sollen die gleichen Lebenschancen haben, egal, wo sie wohnen. Wir schaffen daher ganz bewusst behördliche Arbeitsplätze in Regionen, die vom Strukturwandel betroffen sind.? Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Peter Tauber betont: ?Die Bundeswehr stellt sich auf, um unser aller Sicherheit auch im Cyber-Raum zu gewährleisten. Die Cyberagentur wirft dabei den Blick weit in die Zukunft. Die Cyberagentur des Bundes ist ein echter Edelstein. Mit der Entscheidung des Standorts für die Cyberagentur in der Region Leipzig/Halle gehen wir nun konkrete Schritte, die uns alle hier voranbringen.? Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer sagt: ?Für die neuen Bundesländer, für Sachsen, für die gesamte Region hat die Ansiedlung eine enorme Bedeutung. Denn hier in der Metropolregion Leipzig/Halle entsteht etwas Neues mit einer starken Magnetwirkung. Hier entstehen zum einen ganz direkt neue Arbeitsplätze. Rund um die neue Bundesinstitution kann es darüber hinaus in der Folge weitere Ansiedlungen und Neugründungen geben. Das Zentrum wird aus unserer Region heraus bei der Cybersicherheit für ganz Deutschland eine wichtige Rolle spielen. Die heutige Unterzeichnung ist somit ein starkes und richtiges Signal des Aufbruchs.? ?Dem Staat kommt die Aufgabe zu, Sicherheit und Ordnung im Lande zu gewährleisten. Dies liegt im Interesse seiner Bürgerinnen und Bürger und gilt im Zeitalter der Digitalisierung in wachsendem Maße auch für die Cybersicherheit. Die Agentur für Cybersicherheit wird dazu künftig aus dem Raum Halle/Leipzig einen wichtigen Beitrag leisten. Sie gibt damit Impulse für Forschung und Innovationen im gesamten mitteldeutschen Raum?, so Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Braunkohlereviere Deutschland, Karte: LANUV Braunkohle entsteht durch eine langanhaltende Moorbildung und anschließende Sedimentüberdeckung. Unter Luftabschluss setzen biochemische Umsetzungsprozesse (Torfbildung) ein, die den Kohlenstoffanteil der organischen Substanz erhöhen (Inkohlung). Durch die Auflast des überdeckenden Sediments wird der Torf entwässert. Bei ausreichend hoher Überdeckung entsteht aus dem Torf nach langen Zeiträumen Braunkohle. Günstige Voraussetzungen für die Bildung mächtiger Braunkohleflöze lagen während des Tertiärs z. B. an den absinkenden Küstenbereichen der Niederlausitz und in der Niederrheinischen Bucht vor. Bedeutende Vorkommen von Braunkohle finden sich in Deutschland in den Lausitzer Revieren, im Mitteldeutschen Revier, im Helmstedter Revier und im Rheinischen Revier. Mit einer Jahresmenge von ca. 131,1 Mio. t (Stand: 2019) war Deutschland bis dahin der größte Braunkohleförderer der Welt. Die wirtschaftliche Bedeutung des Rohstoffes Braunkohle lag hauptsächlich in der Verstromung, in die über 80% der geförderten Mengen gingen. Die Stein- und Braunkohleverstromung soll jedoch gemäß Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz – KvbG) bis zum Jahr 2038 „reduziert und beendet“ werden (BMWI, 2020). Die neue „Leitentscheidung Braunkohle“ des Landes NRW legt einen vorzeitigen Ausstieg im Jahr 2030 fest. Kohleausstiegsgesetz Leitentscheidung Braunkohle 2023 Das Braunkohlerevier
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