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Anlagenregister gem. § 36 der 44. BImSchV

Register mit Informationen über jede gem. § 6 zu registrierende mittelgroße Feuerungsanlagen, Gasturbinen und Verbrennungsmotoranalgen

44. BImSchV - Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

Die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV) setzt die „Richtlinie (EU) 2015/2193 vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft“ (Medium Combustion Plants-Directive, kurz: MCP-Richtlinie) in Deutschland um. Sie ist am 20.06.2019 in Kraft getreten und legt Emissionsgrenzwerte sowie verschiedene weitere Anforderungen für Feuerungsanlagen sowie Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 Megawatt fest, unabhängig davon, ob diese nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind oder nicht. Die 44. BImSchV gilt auch für Anlagen, die zur Abdeckung der Spitzenlast bis zu 300 Stunden jährlich in Betrieb sind oder ausschließlich dem Notbetrieb dienen. Die bisher in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) geregelten Anforderungen werden in der 44. BImSchV zusammengefasst und hinsichtlich des technischen Standes aktualisiert. Verordnungstext Die Verordnung unterscheidet zwischen bestehenden Anlagen und Neuanlagen. Bestehende Anlagen im Sinne der Verordnung (§ 2 Abs. 4) sind Feuerungsanlagen, die vor dem 20.12.2018 in Betrieb genommen wurden oder die vor dem 19.12.2017 nach § 4 oder § 16 BImSchG genehmigt wurden und spätestens am 20.12.2018 in Betrieb gingen. Nach § 6 Abs. 1 müssen die von der Verordnung betroffenen Anlagen der zuständigen Behörde vor der Inbetriebnahme angezeigt werden. Bestehende Anlagen müssen bis spätestens 01. Dezember 2023 ebenfalls angezeigt werden. Mit der Anzeige sind die in Anhang 1 genannten Informationen vorzulegen sowie jede emissionsrelevante Änderung der betroffenen Anlagen. Hier finden Sie das in elektronischer Form einzureichende Anzeigeformular: Die Betreiber betroffener Anlagen wurden im November 2020 mit einem Schreiben und im März 2023 mit einem ergänzenden Schreiben informiert (siehe Download). Die Behörden sind verpflichtet, die ihnen mitgeteilten Angaben in einem Anlagenregister aufzuzeichnen und dieses Register über das Internet öffentlich zugänglich zu machen. Das Register für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem BImSchG, die im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegen, finden Sie hier. Alle Anlagen nach der 44. BImSchV, die nicht Bestandteil einer Anlage nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sind, werden durch die jeweiligen bezirklichen Bau- und Wohnungsämter bzw. ggf. die Umweltämter betreut. Für alle mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen, deren Hauptanlage der 4. BImSchV unterliegt, ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig. Ausgenommen davon sind Anlagen, die der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) unterfallen. Für diese Anlagen ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) die zuständige Behörde. Kontaktdaten für das LAGetSi Auskünfte bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erhalten Sie von: Fabian Hold E-Mail: fabian.hold@senmvku.berlin.de Tel.: (030) 9025-2212

Feuerungsanlagen nach 44. BImSchV Hamburg

Einzelfeuerungen im Anwendungsbereich der 44. BImSchV (mittelgroße Feuerungsanlagen z.B. Heizkessel, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen), die eine Feuerungswärmeleistung von gleich oder mehr als 1 MW aufweisen, sind gemäß § 6 der 44. BImSchV registrierpflichtig und müssen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die Pflicht gilt unmittelbar gegenüber dem Anlagenbetreiber von Anlagen, die in den Anwendungsbereich der 44. BImSchV fallen. Weiteres zur Anzeigepflicht in Hamburg ist auf dem Hamburger Internetauftritt zur 44. BImSchV beschrieben: https://www.hamburg.de/fachthemen/15025250/44bimschv/

Untersuchung der Wirkung bestehender primärer und sekundärer Emissionsminderungstechniken an Feuerungsanlagen zur Partikelanzahlminderung abhängig von Brennstoff und Feuerungstechnik

Das Projekt "Untersuchung der Wirkung bestehender primärer und sekundärer Emissionsminderungstechniken an Feuerungsanlagen zur Partikelanzahlminderung abhängig von Brennstoff und Feuerungstechnik" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH.Feinstaub hat negative Auswirkungen auf Mensch- und Umwelt. Die gesundheitlichen Auswirkungen durch das Einatmen von Stäuben stellen ein bereits seit Jahrzehnten bekanntes Gesundheitsrisiko dar. Durch eine Verbesserung der Verbrennungstechnik ist es in den letzten Jahrzehnten gelungen, die Staubemissionen zu reduzieren. Eine weitere Reduzierung der Staubemissionen wird zukünftig vor allem durch den Einsatz von Abgasreinigungstechniken erfolgen. Zur Beurteilung der Staubemissionen im Bereich der Feuerungsanlagen wird bisher die Masse der Partikel zur Bewertung herangezogen. Was dabei nur unzureichend erfasst wird, sind Ultrafeine Partikel (UFP), üblicherweise grob definiert als Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 100 nm, was 0,1 Ìm entspricht. Im Unterschied zu Partikeln größer 100 nm lassen sich UFP mit der Metrik Masse nicht ausreichend präzise und anwendungsorientiert erfassen und beurteilen. Sie sind so klein, dass sie wortwörtlich nicht ins Gewicht fallen, so dass sich als Beurteilungsmetrik für diese kleinen Partikel die Partikelanzahl bzw. die Partikelanzahlgrößenverteilung als sinnvoll erwiesen hat. In Bezug auf ihre gesundheitliche Wirkung sind UFP aber sehr wohl von Belang, denn sie können tiefer als größere Partikel in die Lunge eindringen und zu negativen gesundheitlichen Auswirkungen führen. UFP entstehen bei allen Verbrennungsprozessen, sowohl primär, also direkt emittiert, als auch sekundär, also aus gasförmigen Vorläufersubstanzen gebildet. Anthropogene Standorte, an denen besonders hohe Anzahlkonzentrationen von UFP auftreten, sind bspw. verkehrsbelastete Standorte, Umgebungen von Flughäfen, aber auch Kraftwerke sowie kleine und mittelgroße Feuerungsanlagen. Kleine Feuerungsanlagen, die der Gebäudebeheizung dienen, stehen hier besonders im Fokus, da diese im unmittelbaren Wohnumfeld liegen und dadurch zu einer Belastung der Nachbarschaft mit UFP aber auch anderen Schadstoffen beitragen. Für die Messung der Partikelanzahl im Bereich der Feuerungsanlagen gibt es bisher nur wenige Forschungsergebnisse, die sich nicht auf die Gesamtheit der Feuerungsanlagen, der dazugehörigen Abgasreinigungstechniken und Brennstoffe übertragen lassen. Hierzu besteht noch Forschungsbedarf. Es besteht Forschungsbedarf, wie hoch der Beitrag derzeitig verfügbarer primärer und sekundärer Emissionsminderungsmaßnahmen zur Partikelanzahlminderung ist und wie hoch die Partikelkonzentrationen in Abhängigkeit von Brennstoff und Anlagentechnik sind. Daher soll die Wirkung primärer und sekundärer Emissionsminderungstechniken zur Partikelanzahlminderung abhängig von Brennstoff und Feuerungstechnik bewertet werden. Darüber hinaus sind Partikelanzahlmessungen durchzuführen.

Ermittlung von Emissionsfaktoren für bestehende nicht genehmigungsbedürftige Öl- und Gasfeuerungen im Geltungsbereich der EU-Richtlinie über mittelgroße Feuerungsanlagen

Das Projekt "Ermittlung von Emissionsfaktoren für bestehende nicht genehmigungsbedürftige Öl- und Gasfeuerungen im Geltungsbereich der EU-Richtlinie über mittelgroße Feuerungsanlagen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH.Das Vorhaben dient der Bereitstellung von Emissionsfaktoren für nicht genehmigungsbedürftige mittelgroße Feuerungsanlagen. An 100 Öl- und Gasfeuerungsanlagen sollen Messungen der Schadstoffe NOx, CO, Staub, Methan, NMVOC und der Rußzahl erfolgen. Es soll geprüft werden, ob eine Korrelation zwischen Rußzahl und Staub besteht und ggf. ein Umrechnungsfaktor Rußzahl -- größer als Staub für Ölfeuerungsanlagen ermittelt werden. Zusätzlich ist die Fachliteratur auszuwerten, verwendete Techniken (z. B. Brennwerttechnik), Brennstoffqualitäten (z. B. schwefelarmes Heizöl), das Anlagenalter, typische Austauschraten sowie typische Fahrweisen der Anlagen (Betriebsstunden pro Jahr, Anteil Voll- und Teillast) im Rahmen einer Betreiberumfrage zu erheben. Darüber hinaus soll der Stand der Technik zur Nachrüstung bestehender Anlagen mit emissionsarmer Technik (z. B. Low-NOx-Brenner, Abgasrückführung) ermittelt werden. Im Hinblick auf die für 2023 geplante Novelle der EU-Richtlinie über mittelgroße Feuerungsanlagen sollen die besten verfügbaren Techniken für diese Anlagengruppe ermittelt werden sowie aktuelle Emissionsfaktoren für den Anlagenbestand bestimmt werden, um das Minderungspotenzial bei diesen Anlagen schätzen zu können.

44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Saubere Luft durch Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen Die 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) ist seit dem 13. Juni 2019 in Kraft. Das Europäische Parlament und der Rat haben am 25. November 2015 die Richtlinie (EU) 2015/2193 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (MCP-RL) beschlossen. Dieser Rechtsakt ist Bestandteil des Maßnahmenpaktes für saubere Luft der EU. Da die Anforderungen für die Anlagen im Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2015/2193 bislang sowohl in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) als auch in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) geregelt waren, wurden diese nun in der Verordnung über mittelgroße Feuerungs- Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen zusammengefasst und an den fortgeschrittenen Stand der Technik angepasst. Bei mittelgroßen Anlagen handelt es sich um Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung zwischen 1 und 50 Megawatt (MW). Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung kleiner 1MW werden in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) geregelt. Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW oder mehr in der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV). Die Richtlinie hat das Ziel, die Regelungslücke bei mittelgroßen Feuerungsanlagen in der EU zu schließen und dadurch die Luftverschmutzung aus diesen Anlagen zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen wurden nationale Emissionsgrenzwerte für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO 2 ), Stickstoffoxide (NOx) und Gesamtstaub festgelegt, die direkt bzw. in Einzelfällen spätestens ab dem Jahr 2030 gelten. Dabei wurde über das Mindestschutzniveau der Richtlinie hinausgegangen. Neben den Grenzwerten enthält die Verordnung auch Anforderungen an die Registrierung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, die Emissionsüberwachung sowie Regelungen über die Berichterstattung an die EU Kommission über die Entwicklung der Emissionen in den geregelten Anlagen. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat auf ihrer Homepage einen Katalog mit Fragen und Antworten rund um die 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes veröffentlicht. Der Katalog enthält konkrete Fallbeispiele und wird regelmäßig von der LAI aktualisiert. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das 44. BImSchV.

Luftschadstoff-Emissionen in Deutschland sinken leicht

Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft weiter zu hoch Die Emissionen von Luftschadstoffen in Deutschland sind weiter leicht rückläufig. Das zeigt der jährliche Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) an die Europäische Kommission. Bei Schwefelverbindungen (SO2) wurde 2018 ein Rückgang von knapp -4,2 Prozent gegenüber 2017 registriert; gegenüber 1990 sind es 95 Prozent weniger. Die Stickoxid-Emissionen sind zwischen 1990 und 2018 um 59 Prozent gesunken, dennoch ist die Luftbelastung in etlichen deutschen Städten noch immer zu hoch. Die direkten Feinstaub-Emissionen gingen im gleichen Zeitraum um 55 Prozent zurück. Die Emissionen von Schwermetallen und persistenten organischen Schadstoffen (POP) bleiben 2018 relativ unverändert auf sehr niedrigem Niveau. Die Ammoniakemissionen gingen mit minus 16 Prozent gegenüber 1990 nur geringfügig zurück und verharren auch seit zehn Jahren auf mehr oder weniger gleichem Niveau. ⁠ UBA ⁠-Präsident Dirk Messner drängt deshalb zu weiteren Anstrengungen: „Die Ammoniak-Emissionen sind nach wie vor deutlich zu hoch. Wir brauchen hier tiefgreifende Reformen, vor allem in der landwirtschaftlichen Praxis. Wir müssen Güllelager besser abdecken, die Fütterung optimieren und die Mineraldüngergabe anpassen. Sollte Deutschland seine Emissionen so nicht genügend senken können, müssten wir auch über Maßnahmen in der Struktur der Landwirtschaft diskutieren wie die Reduzierung der Tierbestände.“ Ammoniak entsteht vor allem in der Landwirtschaft bei der Zersetzung abgestorbener Pflanzen und tierischer Exkremente. Es trägt als Vorläuferstoff wesentlich zum Entstehen des sog. sekundären Feinstaub bei und ist in hohem Maße für die Hintergrundbelastung mit Feinstaub verantwortlich. Besonders hohe Konzentrationen in der Umgebung von großen Tierhaltungsanlagen können die Vegetation direkt schädigen. Deutschland ist nach EU-Vorgaben verpflichtet, den jährlichen Ausstoß von Ammoniak um mindestens 5 Prozent gegenüber 2005 zu mindern. Die tatsächlichen Emissionen liegen aber regelmäßig über dem historischen Niveau und nähern sich dem Zielwert kaum. Die Emissionen schädlicher Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber sind mit 89, 58 und 76 Prozent Minderung gegenüber 1990 deutlich rückläufig, auch wenn in den letzten Jahren kaum noch Fortschritte gemacht wurden. Der Trend für persistente organische Schadstoffe zeichnet ein ähnliches Bild: Die Bandbreite reicht hier von minus 85 Prozent für ⁠ Dioxine ⁠ bis zu minus 53 Prozent bei den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, die etwa bei der unvollständige Verbrennung von Holz oder Kohle entstehen. Historisch betrachtet lagen die großen Erfolge der Luftreinhaltung in den 1990er Jahren nach der Wiedervereinigung. Derzeit sind für viele Schadstoffe kaum noch Minderungen zu beobachten. Allerdings werden zur weiteren Minderung von Luftschadstoffemissionen bis 2030 eine Reihe von bereits beschlossenen Änderungen und Neuregelungen beitragen, darunter die 44. Bundesimmissionsschutzverordnung zur Minderung der Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen, die Revision der Technischen Anleitung Luft, neue Vorgaben für die Abgasregulierung von Pkw im Rahmen des RDE-Verfahrens (=Real Driving Emissions) sowie zusätzliche Maßnahmen im Anlagen- und Düngerecht. Auch der bis 2038 beschlossene Kohleausstieg wird die Luftqualität verbessern. Das UBA aktualisiert und ergänzt jedes Jahr seine Berechnungen zu den Emissionen von Luftschadstoffen. Hintergrund ist die Berichterstattung im Rahmen der Genfer Luftreinhaltekonvention, mit der 1979 das Problem der grenzüberschreitenden Luftverschmutzung international angegangen wurde.

Methodik zur kontinuierlichen Überwachung der Funktion von Elektrofilteranlagen bei Biomassefeuerungen durch Erfassung von Betriebsparametern

Das Projekt "Methodik zur kontinuierlichen Überwachung der Funktion von Elektrofilteranlagen bei Biomassefeuerungen durch Erfassung von Betriebsparametern" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität München, Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit, Professur für Regenerative Energiesysteme.Elektrofilteranlagen werden als sekundäre Emissionsminderungsvorrichtungen zur Einhaltung der Staubemissionsgrenzwerte von Feuerungsanlagen eingesetzt. Im Rahmen der EU-weit geltenden MCP (Medium Combustion Plants) Richtlinie (EU) 2015/2193 für mittelgroße Feuerungen ist hierfür ein kontinuierlich effektiver Betrieb bereits nachzuweisen, was im Rahmen der TA Luft und somit der 4. BImSchV umzusetzen ist. In Zukunft wird dies jedoch auch für Anlagen, die unter die 1. BImSchV fallen, zielführend und notwendig sein. Standard-Online-Staubmesssysteme können jedoch in diesem Fall aufgrund der Kosten und deren Funktion nicht eingesetzt werden. Das übergeordnete Ziel dieses Projektes ist die Erstellung einer Methodik, um direkt von den erfassbaren Betriebsparametern (Stromstärke, Spannung) des Filters auf die emittierten Staubkonzentrationen schließen zu können. Hierfür ist im Rahmen des Projektes ein theoretisches Modell zu entwickeln, das mit Daten von realen Anlagen verifiziert und durch Dauerversuche optimiert wird.

SCRCOAT - Optimierung und Validierung von Verfahren zur kombinierten Reduktion von Feinstaub und sauren Schadgasen an Biomassefeuerungen, Teilvorhaben: Weiterentwicklung und Optimierung eines Dosiersystems für Reduktionsmittel und Precoatmaterial

Das Projekt "SCRCOAT - Optimierung und Validierung von Verfahren zur kombinierten Reduktion von Feinstaub und sauren Schadgasen an Biomassefeuerungen, Teilvorhaben: Weiterentwicklung und Optimierung eines Dosiersystems für Reduktionsmittel und Precoatmaterial" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Industrietechnik Barleben GmbH.Bei der thermischen Konversion biogener Rest- und Abfallstoffe fallen neben erhöhten Staubemissionen auch deutlich erhöhte Stickstoffoxidemissionen (NOx) sowie Chlorwasserstoff- (HCl) und Schwefeldioxidemissionen (SO2) bis hin zu Dioxinen und Furanen an. Diese müssen nicht nur zur Einhaltung von stetig steigenden Grenzwertanforderungen, sondern auch für die Akzeptanz der Anlagen in der Bevölkerung zwingend gemindert werden. Die Antragsteller beabsichtigen daher die in zwei Vorgängerprojekten entwickelten Ansätze zur simultanen Reduktion von Staub und Stickoxiden sowie zur Entfernung saurer Schadgase mittels Precoating an einem Gewebefilter unter Ausnutzung aller möglichen Synergieeffekte zu einer kompakten und kostengünstigen Anlage zu kombinieren. Die notwendigen verfahrenstechnischen Komponenten sollen im Technikumsmaßstab entwickelt und optimiert sowie an einer Feldanlage im Praxisbetrieb evaluiert werden. Ziel des beantragten Projektes ist die Evaluierung des Verfahrens zur sicheren und dauerhaften Abgasreinigung an mit Rest- und Abfallstoffen betriebenen Biomassefeuerungen im Leistungsbereich 0,1- 5 MWth. Die Industriepartner streben die Entwicklung marktreifer Serienprodukte an, welche wirtschaftlich in unterschiedlichen Anlagentypen zur Erzeugung von Wärme oder Kraft und Wärme eingesetzt werden können.

Dampf-KWK - Entwicklung eines Klein-KWK-Dampfmotors zur Nachrüstung von Feuerungsanlagen im mittleren Leistungsbereich

Das Projekt "Dampf-KWK - Entwicklung eines Klein-KWK-Dampfmotors zur Nachrüstung von Feuerungsanlagen im mittleren Leistungsbereich" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Burkhardt GmbH.Der Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Energieerzeugung in Deutschland liegt nicht nur einer quantitativen Steigerung sondern auch einer qualitativen Verbesserung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen zugrunde. Bzgl. der energetischen Nutzung von Biomasse weisen Kraftwärmekopplungsanlagen bereits einen sehr hohen Gesamtwirkungsgrad auf. Doch gerade im Wärmebereich gibt es noch Optimierungspotenzial. So kann insbesondere durch die adaptive Übertragung von KWK-Anlagen auf Biomassefeuerungsanlagen eine wirtschaftliche und energetische Optimierung solcher Anlagenkonzepte erreicht werden. Ziel des Projekts ist es, grundsätzliche Erkenntnisse zur Übertragung von etablierten KWK-Technologien im Leistungsbereich von 10 - 30 kWel auf Feuerungen mit biogenen Festbrennstoffen zu gewinnen, wobei der Fokus auf der Lösung typischer technischer Probleme (z.B. Wärmeüberträger) und der Verbesserung der Gesamteffizienz liegt. Durch Aufbau und Betrieb einer Demonstrationsanlage soll die Praxistauglichkeit der gewonnenen Erkenntnisse nachgewiesen werden. Durch die Beteiligung eines Industriepartners, der Burkhardt GmbH für Energie- und Gebäudetechnik, ist zudem ein schneller Transfer der Forschungsergebnisse in die Industrie und in den Markt gewährleistet. Das Forschungsprojekt wird vom DBFZ koordiniert und gemeinsam mit der Burkhardt GmbH für Energie- und Gebäudetechnik (KMU) innerhalb einer Dauer von drei Jahren durchgeführt. Das Projekt umfasst die folgenden Arbeitspakete: AP 1 - Projektmanagement und -Koordination AP 2 - Rechtliche Rahmenbedingungen und Nachweisverfahren AP 3 - Weiterentwicklung biomassegefeuerter Dampf-KWK-Anlagen AP 4 - Aufbau und Betrieb der Demonstrationsanlage AP 5 - Technisch-ökonomische und ökologische Bewertung AP 6 - Strategien zur Markteinführung - Smart Bioenergy Concepts.

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