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Fraunhofer Testzentrum für intelligente Netze und Elektromobilität fertig gestellt

Am 16. September 2011 wurde in Fuldatal-Rothwesten das neue Fraunhofer Testzentrum für Intelligente Netze und Elektromobilität IWES-SysTec offiziel eröffnet. Dort wird das Kasseler Fraunhofer IWES neue Betriebsmittel für intelligente Nieder- und Mittelspannungsnetze sowie Komponenten für die Elektromobilität entwickeln und testen.

Windpark Oldenbroker Feld V WEA 3

Kurzbeschreibung Bauleitplanung: Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 hat die Gemeinde Ovelgönne die Grundlage zur Errichtung von 4 Windenergieanlagen zur Erweiterung des vorhandenen Windparks Oldenbroker Feld geschaffen. Als Grundlage des hier beantragten Windenergieanlagenstandortes dient die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3. Die Antragsstellerin beabsichtigt im Geltungsbereich der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 entsprechend der Zweckbestimmung eine Windenergieanlage (WEA 3) zu errichten. Windenergieanlage: Die für die Errichtung und den Betrieb vorgesehene, antragsgegenständliche Windenergieanlage entspricht dem heutigen Stand der Technik und weist eine Leistung von 3,3/3,45 MW, einen Rotordurchmesser von 112 m, eine Nabenhöhe von 140 m und eine Gesamthöhe von 196 m auf. Die vorgesehene Bauwerkshöhe erfordert standardmäßig eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis, hier besteht die Möglichkeit auf Antrag bei der DFS eine bedarfsgerechte Befeuerung zu betreiben. Die Windenergieanlage wird entsprechend der hier eingereichten Unterlagen betrieben. Betriebseinschränkungen, die sich aufgrund der hier eingereichten Unterlagen und Gutachten ergeben, können über die Programmierung der Anlagensteuerung umgesetzt werden. Der antragsgegenständliche Windenergieanlagenstandort liegt auf nachfolgend benanntem Flurstück: WEA-Nr. 3 WEA- Typ: Vestas V 112 Leistung [MW] 3,3/3,45 Koordinaten UTM (ETRS98): Rechtsw. 32.459.091; Hochw. 5.902.357 Gemarkung: Oldenbrok Flur (Fl.): Fl. 14 Flurstück: 23 Fundamentbau: Für die Gründung der Windenergieanlage wurde auf der Grundlage eines Bodengutachtens eine statische Berechnung mit allen erforderlichen Ausführungsplänen erstellt. Aufgrund der vor Ort festgestellten Bodenverhältnisse ist das Fundament mit einer Einbindetiefe von rund 3,0 m unter GOK geplant. Für das Fundament werden zunächst Betonpfähle mit einer Länge von bis zu 19,0 m in den Untergrund eingebaut. Nachdem die Pfähle erstellt sind wird die Baugrube ausgehoben und eine stabilisierende Schicht aus Natursteinschotter eingebaut. Auf dem Schotter wird dann eine Betonsohle zur Aufnahme des Frischbetondrucks erstellt. Auf dieser Betonsohle werden dann alle erforderlichen Arbeiten zur Herstellung des Fundamentes ausgeführt. Nach der Herstellung des Fundamentes wird dieses mit Aushubboden bis zur Oberkante des Turmflansches in einer Böschungsneigung von 1:5 angefüllt. Für die Erdarbeiten ist diesem Antrag ein Aufgabenheft zur Bodenkundlichen Baubegleitung beigefügt. Die Arbeiten werden entsprechend diesem Aufgabenheft ausgeführt. Erschließung (Wegebau): Zum Erreichen der Windenergieanlage soll - um die Eingriffe in die Landschaft möglichst gering zu halten und zudem eine Beantragung weiterer Abfahrten von der Bundesstraße B212 zu vermeiden - die für den Bestandspark bereits bestehende Zuwegung (abgehend von der B212 gegenüber der Hofzufahrt Linebroker Str. 13/15) genutzt werden. Ausgehend von der bestehenden Zuwegung wird die zur Errichtung vorgesehene Windenergieanlage erschlossen. Es ist für die Erschleißung dieses Standortes nicht erfoderlich neue Wege auf privaten Ländereien anzulegen. Alle Wege zur Erschließung sind in einer Breite von ca. 4,50 m und mit einem Kurvenradius von 50,0 m ausgebaut. Es wird erforderlich für die bestehenden Wege Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit zu ergreifen. Dies ist für die Wegeabschnitte erforderlich, die bis lang noch nicht für den Schwerlastverkehr ausgebaut sind. Zusätzlich zu den Erschließungswegen ist an dem Windenergieanlagenstandort die Herstellung einer Kranstellfläche sowie weiterer Lager- und Montageflächen erforderlich. Die Kranstellfläche wird dabei – wie der Wegebau – jedoch in einer verstärkten mit Geogittern bewehrten Schottertragschicht hergestellt. Die bewehrte Schottertragschicht ist so bemessen, dass die auftretenden Kranlasten auf den Baugrund übertragen werden. Die Anlage temporärer Lager- und Montageflächen erfolgt mittels geeigneter Metallplatten und wird nach der Errichtung der Windenergieanlage wieder zurückgebaut. Hierdurch wird bewirkt, dass die versiegelten Flächen auf ein Minimum beschränkt werden. Netzanschluss und parkinterne Kabelbaumaßnahmen: Der Anschluss an das öffentliche Verteilnetz erfolgt am Umspannwerk in Brake. Hierzu wurden bereits für die in Betrieb befindlichen Anlagen eine Mittelspannungsanlage von der Übergabestattion im Windpark bis zum Umspannwerk in Brake aufgebaut. Ebenfalls auf Mittelspannungsebene wird die Windenergieanlage an die Übergabestation im Windpark angebunden. Parallel zum Mittelspannungsnetz sind Datenleitungen (z. B. LWL) für die Regelung der Windenergieanlagen verlegt. Für die hier beantragte Windenergieanlage wird eine entsprechende Datenleitung parallel zum Mittelspannungskabel zwischen der Übergabestation und der Windenergieanlage verlegt. Die Verlegung der Mittelspannungskabel erfolgt entsprechend der maßgeblichen Vorschriften (u. a. VDE-Richtlinien). Alle in Anspruch genommenen Flächen sind privatrechtlich gesichert.

Stadtwerke Bochum Holding GmbH

Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH hat mit Datum vom 08.09.2021 die Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung des BHKW am Standort „Havkenscheider Straße 301“ in 44803 Bochum, beantragt. Das BHKW dient der Fernwärme- und der Stromerzeugung für das Fernwärmenetz bzw. für das Mittelspannungsnetz der Stadt Bochum.

Windpark Oldenbroker Feld V WEA 8

Bauleitplanung: Die Gemeinde Ovelgönne hat mit ihrer 25. Änderung des Flächennutzungsplanes eine bauleitplanerische Grundlage für die Erweiterung des Bestandsparks „Windpark Oldenbrokerfeld“ geschaffen. Die Antragsstellerin beabsichtigt im Bereich der im Flächennutzungsplan mit Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“ bereits ausgewiesenen Sonderbaufläche (südwestlich des Bestandsparks gelegen) eine weitere Windenergieanlage (WEA 8) zu errichten. Windenergieanlage: Die für die Errichtung und den Betrieb vorgesehene, antragsgegenständliche Windenergieanlage entspricht dem heutigen Stand der Technik und weist eine Leistung von 3,3/3,45 MW, einen Rotordurchmesser von 112 m, eine Nabenhöhe von 142,5 m und eine Gesamthöhe von 198,5 m auf. Die vorgesehene Bauwerkshöhe erfordert standardmäßig eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis, hier besteht die Möglichkeit auf Antrag bei der DFS eine bedarfsgerechte Befeuerung zu betreiben. Die Windenergieanlage wird entsprechend der hier eingereichten Unterlagen betrieben. Betriebseinschränkungen, die sich aufgrund der hier eingereichten Unterlagen und Gutachten ergeben, können über die Programmierung der Anlagensteuerung umgesetzt werden. Der antragsgegenständliche Windenergieanlagenstandort liegt auf nachfolgend benanntem Flurstück: WEA-Nr. 8 Koordinaten UTM (ETRS98) Gemarkung: Oldenbrok, Flur 4, Flurstück 57 Rechtswert: 32.457.422 Hochwert: 5.902.366 Fundamentbau: Für die Gründung der Windenergieanlage wurde aufgrund eines Bodengutachtens eine statische Berechnung mit allen erforderlichen Ausführungsplänen erstellt. Aufgrund der vor Ort festgestellten Bodenverhältnisse ist das Fundament mit einer Einbindetiefe von 1,0 m unter GOK geplant. Die Anlage erhöht sich somit gegenüber der Standardgründung der Firma Vestas um 2,50 m. Für das Fundament werden zunächst Betonpfähle mit einer Länge von bis zu 19,0 m in den Untergrund eingebaut. Nachdem die Pfähle erstellt sind wird die Baugrube ausgehoben und eine stabilisierende Schicht aus Natursteinschotter eingebaut. Auf dem Schotter wird dann eine Betonsohle zur Aufnahme des Frischbetondrucks erstellt. Auf dieser Betonsohle werden dann alle erforderlichen Arbeiten zur Herstellung des Fundamentes ausgeführt. Nach der Herstellung des Fundamentes wird dieses mit Aushubboden bis zur Oberkante des Turmflansches in einer Böschungsneigung von 1:5 angefüllt. Für die Erdarbeiten ist diesem Antrag ein Aufgabenheft zur Bodenkundlichen Baubegleitung beigefügt. Die Arbeiten werden entsprechend diesem Aufgabenheft ausgeführt. Erschließung (Wegebau): Zum Erreichen der Windenergieanlage soll - um die Eingriffe in die Landschaft möglichst gering zu halten und zudem eine Beantragung weiterer Abfahrten von der Bundesstraße B212 zu vermeiden - die für den Bestandspark bereits bestehende Zuwegung (abgehend von der B212 gegenüber der Hofzufahrt Linebroker Str. 13/15) genutzt werden. Ausgehend von der bestehenden Zuwegung wird die zur Errichtung vorgesehene Windenergieanlage erschlossen. Alle Wege zur Erschließung werden in einer Breite von ca. 4,50 m und mit einem Kurvenradius von 50,0 m ausgebaut und - wo erforderlich - bestehende Wege entsprechend ausgebessert bzw. Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit bestehender Wege ergriffen. Zusätzlich zu den Erschließungswegen ist an dem Windenergieanlagenstandort die Anlage einer Kranstellfläche sowie weiterer Lager- und Montageflächen erforderlich. Die Kranstellfläche wird dabei – wie der Wegebau – jedoch in einer verstärkten mit Geogittern bewehrten Schottertragschicht hergestellt. Die bewehrte Schottertragschicht ist so bemessen, dass die auftretenden Kranlasten auf den Baugrund übertragen werden. Die Anlage temporärer Lager- und Montageflächen erfolgt mittels geeigneter Metallplatten und wird nach der Errichtung der Windenergieanlage wieder zurückgebaut. Hierdurch wird bewirkt, dass die versiegelten Flächen sich auf ein Minimum beschränken. Netzanschluss und parkinterne Kabelbaumaßnahmen: Der Anschluss an das öffentliche Verteilnetz erfolgt am Umspannwerk in Brake. Hierzu wurden bereits für die in Betrieb befindlichen Anlagen eine Mittelspannungsanlage von der Übergabestattion im Windpark bis zum Umspannwerk in Brake aufgebaut. Ebenfalls auf Mittelspannungsebene wird die Windenergieanlage an die Übergabestation im Windpark angebunden. Parallel zum Mittelspannungsnetz sind Datenleitungen (z. B. LWL) für die Regelung der Windenergieanlagen verlegt. Für die hier beantragte Windenergieanlage wird eine entsprechende Datenleitung parallel zum Mittelspannungskabel zwischen der Übergabestation und der Windenergieanlage verlegt. Die Verlegung der Mittelspannungskabel erfolgt entsprechend der maßgeblichen Vorschriften (u. a. VDE-Richtlinien). Alle in Anspruch genommenen Flächen sind privatrechtlich gesichert.

Kalenderwochen 29 und 30/2019

Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten in den Kalenderwochen 29 und 30/2019 Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Berg- und Atomrecht betreiben. Bergleute betonieren Flächen auf der 2. Ebene (Sohle) der Schachtanlage Bartensleben im Bereich des Haltepunkts des Förderkorbs (Füllort). Die betonierten Flächen werden für die Erneuerung von Toren, die die Frischluftversorgung im Bergwerk steuern ( Wettertore ), benötigt. Mitarbeiter der Abteilung "Verfüllbetrieb" erproben auf der 4. Ebene der Schachtanlage Bartensleben (Einlagerungsbereich Südfeld, Kontrollbereich) die Funktionsfähigkeit eines Sammelbeckens (Pumpensumpf) für radioaktive Flüssigkeiten im Dekontaminationsraum . Bergleute setzen in der Schachtröhre Bartensleben Holzbalken instand. Die Holzbalken dienen als Führungsschienen (Spurlatten) für den Förderkorb. Ein Auftragnehmer verlegt vorhandene Erdkabel auf dem übertägigen Betriebsgelände von Schacht Bartensleben, um Platz für ein neues Gebäude zu schaffen. Die Kabel verbinden einen Teil des Endlagers mit dem öffentlichen Stromnetz. Meldepflichtige Ereignisse Betriebsstörungen oder Störfälle bis zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) in Verbindung mit der Meldeordnung des ERAM. Am 18. Juli werden auf dem übertägigen Betriebsgelände der Schachtanlage Bartensleben vorhandene Erdkabel umverlegt. Die von einem Auftragnehmer eingesetzte Bohranlage hat ein Leck, geringe Mengen Hydraulikflüssigkeit treten aus. Die ausgetretene Flüssigkeit wird unverzüglich aufgefangen, das mit Hydraulikflüssigkeit verunreinigte Erdreich abgetragen und fachgerecht entsorgt. Der Auftragnehmer leitet die Reparatur der Bohranlage ein. Eine N-Meldung (Normalmeldung mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) geht fristgerecht an das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit. Einblick Aufgenommen im August 2019 Das Bild zeigt eine aus zwei Blöcken bestehende 20 Kilovolt Schaltanlage auf dem übertägigen Gelände der Schachtanlage Bartensleben. Die Schaltanlage ist ein zentrales Element für die Stromversorgung des Endlagers Morsleben, insbesondere der Schachtanlage Bartensleben. Die gesamte Stromversorgung ist so aufgebaut, dass die Energie bei Bedarf jeden Arbeitsort im Endlager erreichen kann. Auch den Ausfall eines Versorgungskabels kann das elektrische System durch seinen Aufbau überbrücken. Die Schachtanlage Bartensleben ist über zwei unabhängige Erdkabel an das Netz zur regionalen Stromversorgung (Mittelspannungsnetz mit einer Spannung von 20 Kilovolt) angeschlossen. Diese führen von einer Verteilerstation des örtlichen Netzbetreibers auf das Betriebsgelände. Die Kabel enden in einer 20 Kilovolt Schaltanlage in der Nähe des Förderturms. Die Schaltanlage versorgt vier Transformatoren, die die Spannung von 20 Kilovolt in 6 Kilovolt und 0,4 Kilovolt umwandeln. Die Spannung von 6 Kilovolt wird für den Betrieb der Schachtförderanlage und die Energieversorgung unter Tage genutzt. Die Spannung mit 0,4 Kilovolt wird für die Versorgung der weiteren übertägigen Anlagen genutzt. Die Stromversorgung der Grube ist durch drei Kabel sichergestellt, die in der Schachtröhre des Schachtes Bartensleben verlaufen. Eines der Kabel dient ausschließlich der Reserve. Unter Tage verteilen zwei 6 Kilovolt Schaltanlagen den Strom, den sie zuvor auf die benötigte Spannung umgewandelt haben. Mobile Verteilerstationen können für die Versorgung von Orten genutzt werden, für die keine dauerhafte Stromversorgung eingerichtet wurde. Schacht Marie besitzt einen separaten Anschluss an das Stromnetz. Der Strom wird ähnlich dem System auf Schacht Bartensleben umgewandelt und verteilt. Im Falle eines Stromausfalls im regionalen Versorgungnetz kann Strom über eine mobile Ersatzstromanlage , ähnlich einem Notstromaggregat, erzeugt werden. Die Anlage erzeugt genügend Leistung, um zum Beispiel eine mobile Fördermaschine zur Rettung von Personen auf einem feststeckenden Förderkorb zu betreiben. Über die Aktuellen Arbeiten Mit den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Morsleben. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Infostelle Morsleben gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Links zum Thema Alle Wochenberichte im Überblick

Carl von Ossietzky Universität, Oldenburg

Die Carl von Ossietzky Universität plant den Neubau eines BHKWs in der vorhandenen Heizzentrale am Haarentor. Folgende Maßnahmen sind geplant: • Errichtung eines BHKWs mit einer FWL von 1.310 kW (532 kW el. und 652 kW th.) inkl. Anpassung der Gastechnik. • Errichtung eines 30m³ Pufferspeichers • Anbindung an das interne 20kV Stromnetz durch einen neuen Trafo. Die vorhandene Heißwasserkesselanlage mit drei Heizkesseln soll durch ein neues BHKW ergänzt werden. Die vorhandenen Heizkessel bleiben unverändert und sollen zukünftig als Spitzenlastkessel dienen. Der erzeugte Strom soll in das Mittelspannungsnetz der Uni eingespeist und im Campusbereich verbraucht werden.

Wesentliche Änderung der Beschaffenheit und der Betriebsweise gemäß § 16 BImSchG des Heizwerks 1 der SWS Energie GmbH

Die SWS Energie GmbH beabsichtigt im Heizwerk 1 (HW 1) am Standort Prohner Straße 31b in 18435 Stralsund (Flurstücke 40/24 und 40/18, Flur 3, Gemarkung Stralsund), vier vorhandene Blockheizkraftwerke (BHKW) zu demontieren und zwei BHKW inkl. zwei Wärmepumpen neu zu errichten und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche (Änderungs-)Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Im Zuge der wesentlichen Änderung nach § 16 BImSchG erhöht sich die Feuerungswärmeleistung des Heizwerks 1 von 15 MW auf 19,6 MW. Als Brennstoff kommt weiterhin Erdgas zum Einsatz. Die Aufstellung der Neuanlagen erfolgt komplett im Bestandsgebäude. Lediglich die 3-zügige Stahlkaminanlage mit einer Höhe von 32 Metern wird gegen eine neue, 2-zügige Stahlkaminanlage mit einer Höhe von 22 m ausgetauscht. Die nutzbare Motor- und Abgaswärme der BHKW-Anlage wird ausschließlich in das Fernwärmenetz eingebunden. Die erzeugte elektrische Energie wird in das sich am Standort befindende Mittelspannungsnetz eingespeist. Zur sicheren und effizienten Installation der KWK-Anlage in das Bestandsheizwerk werden, neben den erdgasbetriebenen BHKW-Modulen und der Ammoniakwärmepumpen, weitere Nebensysteme zur Wärme- und Stromverteilung und Versorgung mit Betriebsstoffen vorgesehen.

Meldepflichtige Ereignisse: Stromausfall, Ausfall eines Messsystems und Verstoß gegen Verfahrensregeln beim Umbau einer Lüftungsklappe

Meldepflichtiges Ereignis: Stromausfall Am Dienstag, den 27. März 2018, ist auf der Schachtanlage Asse II von 16:21 bis 18:05 Uhr der Strom ausgefallen. Die 20-Kilovolt-Zuleitung des regionalen Stromversorgers Avacon war gestört. Die Ursache ist auch zwei Tage später noch unklar. Nach Angaben des regionalen Stromversorgers Avacon ist die Störung im Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Wolfenbüttel aufgetreten. Unverzüglich nach dem Stromausfall wurde schon um 16:22 Uhr der Fahrzeugbetrieb unter Tage reduziert. Zur Zeit des Stromausfalls befanden sich 55 Mitarbeiter unter Tage. Ein Kollege befand sich im Förderkorb von Schacht Asse 4. Eine Bergung aus dem Förderkorb war aufgrund des kurzen Ausfalls nicht erforderlich. Er konnte, nachdem der Stromausfall behoben war, sicher nach über Tage fahren. Eine Gefährdung der Bergleute unter Tage bestand zu keinem Zeitpunkt. Bis 17:00 Uhr wurden die zuständigen Aufsichtsbehörden über den Sachverhalt informiert. Zugleich bereiteten die Kollegen auf der Schachtanlage den Einsatz des Notstromaggregates vor. Der Einsatz war dann aber nicht mehr notwendig, denn um 17:55 Uhr schaltete der Energieversorger die 20-Kilovolt-Zuleitung wieder zu. Zwischen 17:55 und 18:47 Uhr stellten die Kollegen auf der Schachtanlage Asse II die Betriebsbereitschaft der Anlagen unter Tage wieder her. Auch die Bewetterungseinrichtung wurde wieder in Betrieb genommen. Von 19:28 Uhr an konnte unter Tage weiter gearbeitet werden. Der Stromausfall ist ein nach Atom- und Bergrecht meldepflichtiges Ereignis, dass den zuständigen Aufsichtsbehörden entsprechend angezeigt worden ist. Meldepglichtiges Ereignis: Ausfall eines Messsystems In Folge des Stromausfalls ist in der Schachtanlage Asse II ein Ausfall des Dichtigkeits-Kontrollsystems für die Laugenspeicherbecken für die Zwischenspeicherung der Zutrittslösung und Anmachflüssigkeit im Abbau 3 auf der 490-Meter-Ebene (Sohle) festgestellt worden. Der Stromausfall in Verbindung mit dem Ausfall dieses Kontrollsystems ist nach der atomrechtlichen Meldeordnung ein meldepflichtiges Ereignis der Kategorie N (normal). Die Schäden werden heute (29. März 2018) weiter untersucht und sofern möglich behoben. Meldepflichtiges Ereignis: Verstoß gegen Verfahrensregeln beim Umbau einer Lüftungsklappe Darüber hinaus ist durch einen Umbau der Klappensteuerung des Notfalllüfters des Schachtes Asse 4 ohne Beachtung verfahrensrechtlicher Schritte ein meldepflichtiges Ereignis gemäß atomrechtlicher Meldeordnung ausgelöst worden. Auch dieses Ereignis ist der Meldekategorie N (normal) zuzuordnen. Der Umbau der Lüftungsklappe ohne Beachtung verfahrensrechtlicher Schritte ist ein Verstoß gegen sicherheitsrelevante Betriebsregelungen oder Prüfvorschriften. Derzeit wird geprüft, ob Möglichkeiten eines Rückbaus in den Ursprungszustand bestehen. In Abstimmung mit der zuständigen atomrechtlichen Aufsicht wird aber auch geprüft, ob andere Lösungen gefunden werden können. Dieses meldepflichtige Ereignis hat aber für das Sicherheitsniveau der Schachtanlage Asse II keine Auswirkungen, da sich der Notfalllüfter im Ereignisfall sicher bedienen lässt.

Asse - Meldepflichtige Ereignisse

Meldung – Schachtanlage Asse II 29. März 2018: Meldepflichtige Ereignisse - Stromausfall, Ausfall eines Messsystems und Verstoß gegen Verfahrensregeln beim Umbau einer Lüftungsklappe Meldepflichtiges Ereignis: Stromausfall Am Dienstag, den 27. März 2018, ist auf der Schachtanlage Asse II von 16:21 bis 18:05 Uhr der Strom ausgefallen. Die 20-Kilovolt-Zuleitung des regionalen Stromversorgers Avacon war gestört. Die Ursache ist auch zwei Tage später noch unklar. Nach Angaben des regionalen Stromversorgers Avacon ist die Störung im Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Wolfenbüttel aufgetreten. Unverzüglich nach dem Stromausfall wurde schon um 16:22 Uhr der Fahrzeugbetrieb unter Tage reduziert. Zur Zeit des Stromausfalls befanden sich 55 Mitarbeiter unter Tage. Ein Kollege befand sich im Förderkorb von Schacht Asse 4. Eine Bergung aus dem Förderkorb war aufgrund des kurzen Ausfalls nicht erforderlich. Er konnte, nachdem der Stromausfall behoben war, sicher nach über Tage fahren. Eine Gefährdung der Bergleute unter Tage bestand zu keinem Zeitpunkt. Bis 17:00 Uhr wurden die zuständigen Aufsichtsbehörden über den Sachverhalt informiert. Zugleich bereiteten die Kollegen auf der Schachtanlage den Einsatz des Notstromaggregates vor. Der Einsatz war dann aber nicht mehr notwendig, denn um 17:55 Uhr schaltete der Energieversorger die 20-Kilovolt-Zuleitung wieder zu. Zwischen 17:55 und 18:47 Uhr stellten die Kollegen auf der Schachtanlage Asse II die Betriebsbereitschaft der Anlagen unter Tage wieder her. Auch die Bewetterungseinrichtung wurde wieder in Betrieb genommen. Von 19:28 Uhr an konnte unter Tage weiter gearbeitet werden. Der Stromausfall ist ein nach Atom- und Bergrecht meldepflichtiges Ereignis, dass den zuständigen Aufsichtsbehörden entsprechend angezeigt worden ist. Meldepglichtiges Ereignis: Ausfall eines Messsystems In Folge des Stromausfalls ist in der Schachtanlage Asse II ein Ausfall des Dichtigkeits-Kontrollsystems für die Laugenspeicherbecken für die Zwischenspeicherung der Zutrittslösung und Anmachflüssigkeit im Abbau 3 auf der 490-Meter-Ebene (Sohle) festgestellt worden. Der Stromausfall in Verbindung mit dem Ausfall dieses Kontrollsystems ist nach der atomrechtlichen Meldeordnung ein meldepflichtiges Ereignis der Kategorie N (normal). Die Schäden werden heute (29. März 2018) weiter untersucht und sofern möglich behoben. Meldepflichtiges Ereignis: Verstoß gegen Verfahrensregeln beim Umbau einer Lüftungsklappe Darüber hinaus ist durch einen Umbau der Klappensteuerung des Notfalllüfters des Schachtes Asse 4 ohne Beachtung verfahrensrechtlicher Schritte ein meldepflichtiges Ereignis gemäß atomrechtlicher Meldeordnung ausgelöst worden. Auch dieses Ereignis ist der Meldekategorie N (normal) zuzuordnen. Der Umbau der Lüftungsklappe ohne Beachtung verfahrensrechtlicher Schritte ist ein Verstoß gegen sicherheitsrelevante Betriebsregelungen oder Prüfvorschriften. Derzeit wird geprüft, ob Möglichkeiten eines Rückbaus in den Ursprungszustand bestehen. In Abstimmung mit der zuständigen atomrechtlichen Aufsicht wird aber auch geprüft, ob andere Lösungen gefunden werden können. Dieses meldepflichtige Ereignis hat aber für das Sicherheitsniveau der Schachtanlage Asse II keine Auswirkungen, da sich der Notfalllüfter im Ereignisfall sicher bedienen lässt. Außenansicht der Schachtanlage Asse II Links zum Thema Alle Meldungen und Pressemitteilungen der BGE im Überblick

Austausch von Transformatoren abgeschlossen

Am 28. November wurden im Endlager Morsleben zwei von vier Transformatoren ausgetauscht. Die Transformatoren sind zentral für die Stromversorgung des Betriebes. Die Bauteile müssen etwa alle 25 bis 30 Jahre ersetzt werden. Die ausgetauschten Transformatoren waren seit 1993 im Einsatz. Der Austausch der beiden Transformatoren war altersbedingt notwendig und hat rund 100.000 Euro gekostet. Mit der technischen Abnahme durch einen Sachverständigen des TÜV sind die Arbeiten abgeschlossen. Der rechtzeitige Austausch gewährleistet den sicheren Betrieb der Anlage. Wozu sind die Transformatoren da? Einer der ausgetauschten Transformatoren diente der Stromversorgung der Grube Bartensleben sowie der Hauptseilfahrtsanlage Bartensleben. Der zweite Transformator diente der Stromversorgung des übertägigen Bereichs der Schachtanlage Bartensleben. Die Aufgabe der elektrischen Bauteile ist die Umwandlung der Spannung aus dem regionalen Stromversorgungsnetz (Mittelspannungsnetz mit einer Spannung von 20. 00 Volt) auf die im Betrieb genutzten Spannungsebenen. Im übertägigen Bereich der Schachtanlage Bartensleben werden 400 Volt (Niedrigspannung) genutzt, die Versorgung der Grube Bartensleben erfolgt mit 6.000 Volt (Mittelspannung). Wie wurde der Austausch durchgeführt? Da es sich bei den Transformatoren um zentrale Bauteile der Stromversorgung für das Endlager Morsleben handelt, wurde der Austausch gut vorbereitet. Zunächst wurden die Transformatoren per Tieflader angeliefert. Um genügend Platz für den notwendigen Autokran und die Aufbauarbeiten zu haben musste im Vorfeld die mobile Ersatzstromanlage vorübergehend auf der anderen Seite der Trafostation aufgebaut werden. Für den eigentlichen Austausch wurden zuerst die vorhandenen Transformatoren demontiert. Dazu mussten die Transformatoren von Stromnetz abgekoppelt (Freischalten) und Meldekabel für die Systemüberwachung demontiert werden. Anschließend wurden die alten Transformatoren mit dem Autokran entfernt. Die alten Transformatoren wurden der Entsorgung zugeführt. Dieser Teil der Maßnahme wurde an einem Tag abgeschlossen. Abschließende Arbeiten Nach dem Austausch folgte in den darauffolgenden Tagen die Verbindung mit allen notwendigen Anschluss- und Meldekabeln. Auch wurden Schutzrelais, die dem Schutz der Transformatoren – ähnlich einer Sicherung in einem elektrischen Schaltkasten – dienen, angeschlossen, neu eingestellt und geprüft. Nach einer grundlegenden Überprüfung durch das Fachpersonal der Anlage erfolgte zunächst der Probebetrieb. Mit der technischen Abnahme durch einen Sachverständigen des TÜV konnte die Gesamtmaßnahme technisch abgeschlossen werden. Während der Maßnahme kam es zu keinerlei Einschränkungen der Stromversorgung des Endlagers Morsleben.

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