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Netzwerkorientierte Analyse urbaner Wirtschaftsverkehre

Der Güterverkehr in Deutschland ist für erhebliche Belastungen der Umwelt und des Klimas verantwortlich. Er wächst weiter deutlich, so stieg die inländische Güterverkehrsleistung zwischen 1991 und 2019 um 75 %, insbesondere der Straßengüterverkehr (Umweltbundesamt 2022). Auch die Kommunen werden durch den innerstädtischen Güterverkehr stark belastet. Nutzfahrzeuge haben einen überproportionalen Anteil an den innerstädtischen Emissionen in die Luft von Feinstaub, Stickoxiden und Treibhausgasen. Sie verursachen belastende Lärmemissionen und gefährden die Sicherheit des Verkehrs, vor allem durch Konflikte zwischen dem Güterverkehr und Fuß- bzw. Radverkehr. Die Kommunen sind auch durch das Lkw-Parken in Wohn- und Gewerbegebieten belastet. Parkende und durchfahrende LKW vermindern die Aufenthaltsqualität und Attraktivität von Quartieren und wirken sich negativ auf den Verkehrsfluss aus. Nicht zuletzt belasten sie die Infrastruktur und verursachen so erhebliche Kosten. Gleichzeitig ist der urbane Güterwirtschaftsverkehr das Rückgrat für umfassende Ver- und Entsorgungsfunktionen und eine zentrale Säule ökonomischer Aktivitäten. Der Wirtschaftsverkehr in urbanen Räumen muss zudem spezifischen Anforderungen gerecht werden, denen allein mit negativplanerischen Ansätzen (Durchfahrverbote, Lieferzeitfenster) nicht adäquat begegnet werden kann. Hierfür ist ein Gesamtrahmen erforderlich, der eine nachhaltige urbane Logistik ermöglicht, beispielsweise durch unternehmerische Kooperation und komplexe Governance-Ansätze, intelligenten Lager- und Umschlagstrukturen oder umfassende Ladeinfrastrukturen für eine Energiewende vor Ort. An dieser Stelle setzt das beabsichtigte Vorhaben an und hat das Ziel, die Bedeutung der urbanen Logistik für Kommunen systematisch aufzuarbeiten und vor allem Lösungen für die zunehmenden Belastungen zu entwickeln. Dabei soll der Fokus auf den kleineren Großstädten und Mittelstädten liegen, die bislang ganz überwiegend nicht über Wirtschaftsverkehrskonzepte bzw. personelle, organisatorische und finanzielle Ressourcen verfügen, um dem städtischen Güterverkehr eine nachhaltige Richtung zu geben. Der genaue Zuschnitt der Untersuchungsräume soll im Projekt basierend auf der Klassifikation der Regionalstatistische Raumtypologie (RegioStaR 7) des BMDV entwickelt werden. Dafür sollen typische Netzwerkstrukturen erfasst und exemplarisch für einzelne Branchen oder Versorgungsfunktionen auch Knotenpunkte, also Lagerstandorte, Lagerkapazitäten und Umschlagpunkte untersucht werden. Die KEP-Dienste sollen nicht Schwerpunkt des Vorhabens sein, weil für diese bereits viele Lösungsansätze und Untersuchungen vorliegen.

Nachhaltige Speicher- und Energieverteilungssysteme in kleineren und mittleren Kommunen unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Akzeptanz der Energiewende, Teilvorhaben: Energiesystemanalyse im Kontext der Energiewandlung und -speicherung erneuerbarer Energieträger

Nachhaltige Speicher- und Energieverteilungssysteme in kleineren und mittleren Kommunen unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Akzeptanz der Energiewende, Teilvorhaben: Ableitung von Speicherpotenzialen und Infrastrukturkonzepten auf Basis gesellschaftlicher Akzeptanz

INSPIRE SL Bodennutzung Bebauungspläne Völklingen

Dieser INSPIRE-Datensatz enthält ins INSPIRE Datenmodell „Landuse“ transformierte Umringe der Bebauungspläne der Mittelstadt Völklingen. Die Transformation erfolgte gemäß der Inspire Richtlinie Landuse (Planned Land Use) in der Version 4.0. Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.

Anlage 4 Anlagenverzeichnis RSEB - Antrag auf Fahrwegbestimmung nach § 35a Absatz 3 der GGVSEB

Anlage 4 Antrag auf Fahrwegbestimmung nach § 35a Absatz 3 der GGVSEB (Name und Anschrift des Antragstellers) An die nach Landesrecht zuständige Behörde/Stelle1) ()(Beladung) ()(Entladung) ()(Endender Autobahnabschnitt) Betr.: Antrag auf Fahrwegbestimmung nach § 35a Absatz 3 der GGVSEB 1. Folgende gefährliche Güter sollen befördert werden: Gefahrzettel (Klasse) ggf. Verpackungsgruppe (UN-Nummer und Benennung des Gutes) Gefahrzettel (Klasse) ggf. Verpackungsgruppe (UN-Nummer und Benennung des Gutes) Gefahrzettel (Klasse) ggf. Verpackungsgruppe (UN-Nummer und Benennung des Gutes) 2. Beladeort (Gemeinde, Straße, Hausnummer, ggf. sonstige Lagebeschreibung) 3. Entladeort (Gemeinde, Straße, Hausnummer, ggf. sonstige Lagebeschreibung) 4.Die dem Beladeort (Nummer 2) nächstgelegene Autobahnanschlussstelle 5.Die dem Entladeort (Nummer 3) nächstgelegene Autobahnanschlussstelle 6.Vorschlag des Fahrwegs zwischen dem Beladeort und der nächstgelegenen Autobahnanschlussstelle (Beschreibung des Fahrwegs durch Angabe der Straßennamen oder -bezeichnungen, wie beispielsweise Straßenklasse und -nummer) 7. Vorschlag des Fahrwegs zwischen der dem Entladeort nächstgelegenen Autobahnanschlussstelle und dem Entladeort (Beschreibung des Fahrwegs durch Angabe der Straßennamen oder -bezeichnungen, wie beispielsweise Straßenklasse und -nummer) 8. Vorschlag des Fahrwegs zwischen Autobahnabschnitten (nur bei "unterbrochenen Autobahnen") (Beschreibung des Fahrwegs durch Angabe der Straßennamen oder -bezeichnungen, wie beispielsweise Straßenklasse und -nummer) 9. Zeitraum, in dem die Fahrwegbestimmung gültig sein soll (Ort, Datum) 1) Siehe auch Nummer 35.2.2.S der RSEB (Unterschrift) -2- Die nach Landesrecht zuständigen Behörden/Stellen sind in Baden-Württemberg die unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter und Stadtkreise); Bayern die Kreisverwaltungsbehörden; Berlin die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (Abteilung Verkehrsmanagement); Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörde; Bremen die Senatorin für Wissenschaft und Häfen; Hamburg die Behörde für Inneres und Sport; Hessen die Landräte und in den kreisfreien Städten die Oberbürgermeister; Mecklenburg-Vorpommern die Landräte und in den kreisfreien Städten die Oberbürgermeister (Bürgermeister); Niedersachsen die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte; Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörde; Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltungen, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte; Saarland die unteren Straßenverkehrsbehörden (bei den Landräten, dem Regionalverband Saarbrücken, der Landeshaupt- stadt Saarbrücken sowie den Mittelstädten); Sachsen die Landkreise und kreisfreien Städte; Sachsen-Anhalt die unteren Verwaltungsbehörden (Landkreise und kreisfreien Städte); Schleswig-Holstein die Landräte und in den kreisfreien Städten die Oberbürgermeister (Bürgermeister); Thüringen die Landkreise und kreisfreien Städte.

Wernigerode_L%C3%A4rmaktionsplan.pdf

Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneStadt Wernigerode BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Wernigerode Gemeinde 15085370 Stadt Wernigerode Marktplatz 1 38855 Wernigerode info@wernigerode.de www.wernigerode.de 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der 1 Lärmaktionsplan aufgestellt wird Beschreibung der Gemeinde Wernigerode ist eine Mittelstadt und liegt im Landkreis Harz im westlichen Teil des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Zur Stadt Wernigerode gehören die 5 Ortsteile (Benzingerode, Minsleben, Reddeber, Silstedt, Schierke) mit insgesamt 31.943 (Stand: 31.12.2023) Einwohnerinnen und Einwohnern auf einer Fläche von 170,2 km². Innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Wernigerode verlaufen die Hauptverkehrsstraßen A 36 (10,22 km), B 244 (2,05 km), L 82 (1,7 km), L 85 (1,79 km), L 86 (2,0 km) und L 100 (3,42 km) mit einer Gesamtlänge von 21,18 km. Der Betrachtungsrahmen - sowohl der Lärmkartierung als auch der hierauf aufbauenden Lärmaktionsplanung - beschränkt sich auf Hauptverkehrsstraßen (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV > 8.200 Kfz/Tag). Dies sind definitionsgemäß Verkehrswege, die den in Klammer stehenden Schwellenwert überschreiten. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansja Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansnein vom: 1.3 Rechtlicher Hintergrund 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Die EU-Umgebungslärmrichtlinie selbst beinhaltet keine Immissionsgrenz-, Auslöse- oder Richtwerte. Ausgehend von den nationalen Auslösewerten für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen in der Baulast des Bundes dienen vorliegend die Lärmbelastungspegel LDEN = 65 dB(A) sowie LNight = 55 dB(A) als orientierende Kenngrößen für die Lärmaktionsplanung. Es sollte sichergestellt werden, dass an Wohngebäuden sowie Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten zumindest diese Belastungspegel unterschritten werden. Belastungen oberhalb dieser Schwellenwerte sind Auslöser für in Betracht zu ziehende Maßnahmen zur Lärmminderung. Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 1.982 >50-54 1.061 >55-59 1.302>60-64 998>65-69 890>70-74 243 > 55-59 871>60-64 471>65-69 2>70 0 >75 2 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 55 - 64 16,11 1095 1 0 2 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 65 - 74 3,54 540 0 1 >75 0,66 1 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Fälle ischämischer Herzkrankheiten Anzahl 1 Fälle starker BelästigungFälle starker Schlafstörung 624162 2.2 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten 4 Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet… … einer Lärmbelastung ab 55 dB(A) LDEN durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: … einer Lärmbelastung ab 50 dB(A) LNight durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: 3.435 1.344 Seite 3

Berlin unter den recyclingpapierfreundlichsten Städten Deutschlands

Berlin ist eine der recyclingpapierfreundlichsten Städte Deutschlands. Im Papieratlas-Städtewettbewerb der Initiative Pro Recyclingpapier (IPR) erreicht Berlin gemeinsam mit Amberg und Singen den fünften Platz. Die „Recyclingpapierfreundlichste Stadt“ 2024 ist Bremen. In diesem Jahr beteiligten sich insgesamt 99 Groß- und Mittelstädte mit einer durchschnittlichen Recyclingpapierquote von 90 Prozent. Berlin nutzt in der Verwaltung, den Schulen und der Hausdruckerei konsequent zu 100 Prozent Blauer-Engel-Papier und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Im Vergleich zu Frischfaserpapier bewirkte die Stadt im vergangenen Jahr eine Einsparung von fast 90 Millionen Litern Wasser und mehr als 20 Millionen Kilowattstunden Energie. Die Wassereinsparung entspricht dem täglichen Bedarf von über 743.000 Menschen. Die eingesparte Energie könnte den jährlichen Strombedarf von rund 5.800 Drei-Personen-Haushalten decken. Marc Gebauer, Sprecher der IPR, würdigt das Engagement: „Die Stadt Berlin ist Vorreiter bei der Nutzung von Recyclingpapier mit dem Blauen Engel und erzielt damit messbare ökologische Einspareffekte. Indem die Stadt Berlin ihre nachhaltige Papierbeschaffung im Papieratlas transparent macht, regt sie auch andere Kommunen zur Nachahmung an.“ Umweltsenatorin Ute Bonde: „Wir alle haben es selbst in der Hand, unseren Alltag so zu organisieren, dass wir möglich schonend mit den natürlichen Ressourcen umgehen. Das gilt auch und gerade im Büro, in der Verwaltung, in unseren Schulen. Nicht jede Mail muss ausgedruckt werden, und wenn, dann bitte umweltfreundlich. Dass unsere Stadt hier auf dem besten Weg ist, beweist einmal mehr der Papieratlas. Auf das Ergebnis dürfen wir ruhig ein bisschen stolz sein.“ Der Papieratlas dokumentiert seit 2008 jährlich den Papierverbrauch und die Recyclingpapierquoten in deutschen Städten, seit 2016 auch in Hochschulen und seit 2018 in Landkreisen. Kooperationspartner sind das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Hochschulverband. In diesem Jahr erreicht der Papieratlas gesteigerte Recyclingpapierquoten und eine neue Rekordbeteiligung von 244 Kommunen und Hochschulen. Alle Ergebnisse stehen unter www.papieratlas.de zum Download zur Verfügung.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz INSPIRE SL Bodennutzung Bebauungspläne Völklingen

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Dieser INSPIRE-Datensatz enthält ins INSPIRE Datenmodell „Landuse“ transformierte Umringe der Bebauungspläne der Mittelstadt Völklingen. Die Transformation erfolgte gemäß der Inspire Richtlinie Landuse (Planned Land Use) in der Version 4.0. Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Eintragspfade von Mikroverunreinigungen und Resistenzen in Oberflächengewässer

Der Datensatz stammt aus einem Forschungsvorhaben mit dem Ziel die Einleitungen organischer Mikroverunreinigungen, anorganischer Schadstoffe, pathogener Keime und von Antibiotikaresistenzen in Oberflächengewässer besser zu verstehen. Der Datensatz enthält Daten aus chemischen und molekularbiologischen Analaysen von Proben aus den Abläufen von Kläranlagen (Einzelne Tagesmischproben), Mischwasserentlastungen (ereignisbezogene Probennahme) und Regenwasserkanälen (ereignisbezogene Probenahme) aus drei verschiedenen Regionen in Deutschland (eine kleine Mittelstadt sowie zwei Großstädte). Die Extrakte von wässrigen Proben und Schwebstoffproben wurden mittels Flüssigkeitschromatographie gekoppelt an Tandem-Massenspektrometrie (LC–MS/MS) auf 87 ausgewählte organische Spurenstoffen analysiert. Zusätzlich wurden 16 polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, 12 Metall(oid)e sowie die Begleitparameter Gesamt- und gelöster organischer Kohlenstoff (TOC und DOC) nach standardisierten DIN-Verfahren untersucht. Weiterhin enthält der Datensatz Ergebnisse von 16S-Sequenzierungen (PacBio Sequel IIe) der Proben nach Membranfiltration und DNA-Extraktion.

Orientierungswerte für öffentliches Grün

Rund 60 % aller Bundesbürger*innen leben heute in Groß- und Mittelstädten. Die Bewältigung aktueller Herausforderungen dieser Städte hängt direkt oder indirekt mit dem dortigen Grünbestand zusammen. So korreliert die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels inklusive gesundheitlicher Auswirkungen bis hin zu Hitzetoten, der Erhalt von Biodiversität oder die Schaffung von mehr Umweltgerechtigkeit mit dem Vorhandensein und der Qualität des Stadtgrüns.

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