Förderung Antragsstellung Über das Agrarinvestitionsförderpro- gramm (AFP) ist eine Förderung mög- lich. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen: • Gefördert werden Kleinstunterneh- men, kleine und mittlere Unterneh- men der Landwirtschaft mit einem Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro. Dabei müssen die Prosperitäts- grenzen beachtet werden. Der Antrag ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zu stellen. Hier finden Sie die Richtlinie und die Antragsformulare. • Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses mit einem Fördersatz von 20 Prozent. • Eine Premiumförderung mit einem Fördersatz von 40 Prozent ist bei Stallbauinvestitionen für eine beson- ders tiergerechte Haltung möglich. Impressum: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg poststelle@mule.sachsen-anhalt.de Stand: 03/2021 Bilder: Manuel Pape, MULE • Nachzuweisen ist die fachliche Quali- fikation für das ordnungsgemäße Führen eines landwirtschaftlichen Betriebes. • Vorzulegen sind ein detailliertes In- vestitionskonzept und Buchführungs- abschlüsse. • Die investive Maßnahme muss be- sondere Anforderungen in mindes- tens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt-, oder Klimaschutz erfüllen Zu beachtende gesetzliche Grundlagen • Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt • Tierschutzgesetz • Tierschutz-Nutztierhaltungs- verordnung • Vermarktungsnormen für Eier aus Freilandhaltung (VO (EG) Nr. 589/2008 ANHANG II) und Leitlinien für die Auslaufgestaltung und -beschränkung Hier finden Sie die Vermarktungsnormen für Eier aus Freilandhaltung Haltung von Legehennen in mobilen Hühnerställen Was bringt die Mobilität? In den letzten Jahren konnte die Zahl der mobilen Haltungseinrichtungen für Legehennen kontinuierlich gesteigert werden. Diese besonders artgemäße und umweltschonende Haltungsform für Hühner ist ein großer Gewinn für das Tierwohl in der Eierproduktion. Durch das regelmäßige Versetzen von Stall und Auslauf erhalten die Tiere eine frische Futtergrundlage, die Belastung der Auslaufflächen mit Parasiten und deren Entwicklungsstufen sinkt. Zudem werden neue Vermarktungswege eröffnet. Der enorme Zuspruch in der Direktvermarktung stärkt die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und schafft eine Zukunftsperspektive. Die Lebensmittelerzeugung wird für den Verbraucher transparent. Gesetzesgrundlage Durch die Veröffentlichung des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA, in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013) ist die ver- fahrensfreie Errichtung, Änderung oder Aufstellung von ortveränderlich genutzt und fahrbereit aufgestellten Geflügel- ställen ab dem 1. März 2021 möglich. Verfahrensfrei sind demnach, gemäß § 60 Abs.1 Nr. 15 f BauO LSA, mobile Hühnerställe zum Zweck der Freilandhaltung oder der ökologisch- biologischen Geflügelhaltung, wenn diese • einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, • auf einer landwirtschaftlichen Fläche aufgestellt werden, • jeweils nicht mehr als 120 m³ Brutto- Rauminhalt vorweisen und • eine Auslauffläche haben, die mindestens 7 m² je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt beträgt. Anforderungen Anforderungen an Haltungseinrich- tungen, die regelmäßig zur Nutzung von mehreren Ausläufen versetzt werden: • Mindesthöhe mobiler Hühnerställe von 2 m entfällt. Kontrolle, Behandlung und Versorgung der Tiere muss uneingeschränkt möglich sein. • Jedes Tier muss über ausreichende Möglichkeiten zum erhöhten Sitzen, Flattern und Aufbaumen verfügen. • Den Tieren muss ein Auslauf im Freien zur Verfügung stehen. • Elektrische Einzäunung des Auslaufs ist zulässig (zum Schutz vor Bodenräubern). Die Legehennen sollen jedoch vor der direkten Stromeinwirkung geschützt werden. • Verletzungen oder sonstige Gefährdungen der Tiergesundheit sind so sicher auszuschließen, wie dies nach Stand der Technik möglich ist. Vor Inbetriebnahme eines Mobilstalles sollte im Rahmen eines individuellen „Notfallplans“ überlegt werden, welche Maßnahmen im Falle eines tierseuchen- rechtlichen Aufstallungsgebotes (kann zu Stress und Langeweile mit Feder- picken und/oder Kannibalismus führen) zu ergreifen sind. Unabhängig vom Haltungssystem gelten für alle Nutztiere die allgemeinen Anforderungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und der Tierschutz-Nutztier- haltungsverordnung (TierSchNutztV). Sollten die Eier als Freilandware vermarktet werden, sind die Vorgaben der VO (EG) Nr. 589/2008 ANHANG II hinsichtlich der Auslauffläche zu beachten, insbesondere: • Legehennen müssen tagsüber uneingeschränkten Zugang zu einem Auslauf im Freien haben, zeitlich befristete Einschränkungen am Morgen sind gestattet. • Ein Schutz vor Beutegreifern ist zu gewährleisten. • Die Auslauffläche muss zum größten Teil bewachsen sein und darf nicht zu anderen Zwecken, außer als Obstgarten, Wald oder Weide genutzt werden, sofern es von der jeweils zuständigen Behörde genehmigt ist. • Die Auslauffläche umfasst mindestens 4 m² pro Henne. Erfolgt jedoch ein Umtrieb und stehen bei gleichmäßigem Zugang zur Gesamtfläche während der Lebensdauer des Bestandes mindestens 10 m² je Henne zur Verfügung, so müssen in jedem benutzten Gehege jederzeit mindestens 2,5 m² je Henne verfügbar sein.
Bernburg. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze hat heute gemeinsam mit dem Landestierschutzbeauftragten Dr. Marco König den Tierschutzpreis 2022 des Landes Sachsen-Anhalt vergeben. Das Thema des diesjährigen Wettbewerbs lautete: „Artgerechte Haltung von Nutztieren“. Den mit 1.500 Euro dotierten ersten Preis erhielt der Kirschhof Ines Leonhardi in Bad Schmiedeberg (Landkreis Wittenberg). Gewürdigt wurde die Bio-Legehennenhaltung des Betriebes. Platz zwei (1.300 Euro) ging an Brockenbauer Uwe Thielecke (Tanne/Landkreis Harz) und dessen bio-zertifizierte Mutterkuhhaltung. Auf einem gemeinsamen dritten Rang landeten die Haldensleber WiesenEi Produktions GmbH & Co. KG aus Neuenhofe (Landkreis Börde, Freiland-Legehennenhaltung) und der Landhof Christoph Kurt Klamroth aus Thale (Landkreis Harz, Milchviehbetrieb). Beide erhielten ein Preisgeld von je 500 Euro. „Die prämierten Betriebe zeigen in vorbildlicher Weise, wie moderne, artgerechte Tierhaltung funktionieren kann. Eine gesellschaftlich akzeptierte und wettbewerbsfähige Haltung von Nutztieren muss in Deutschland eine Zukunft haben. Insbesondere mit Blick auf die dafür notwendige langfristige Finanzierungsperspektive muss der Bund zeitnah handeln“, so Landwirtschaftsminister Sven Schulze. Hintergrund : Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober wird in zweijährigem Rhythmus der Tierschutzpreis des Landes Sachsen-Anhalt als öffentliche Würdigung herausragender Initiativen und Verdienste auf dem Gebiet des Tierschutzes im Land verliehen. In diesem Jahr lag der Fokus auf der art- und verhaltensgerechten Nutztierhaltung. Teilnehmen konnten Betriebe, die Rinder, Schweine oder Geflügel halten. Eine Bewertungskommission überprüfte die Einhaltung sämtlicher tierschutzrechtlicher Mindestvorschriften und beurteilte Kriterien wie das Haltungssystem, Stallbereiche, Auslauf, natürliche Körperbewegung und Sozialverhalten, Tränk- und Fütterungsvorrichtungen, Regionalität in der betrieblichen Produktionskette (u.a. beim Erwerb der Jungtiere, des Futters), die Transportwege während der Nutzungsdauer und die Schlachtung. Hinzu kamen spezifische Kriterien je nach Tierart für Legehennen, Mutterkühe, Milchkühe und Mastschweine (u.a. Beschäftigungsmaterial, Platzangebot je Tier, Fortpflanzungsmanagement). Die Bewertungskommission bestand aus: Dr. Gerd Heckenberger (Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt, Leiter des Zentrums für Tierhaltung und Technik Iden), Miriam Schöttge (Amtliche Tierärztin des Landkreises Harz), Mirjam Karl-Sy (Vorstandsmitglied des Landesverbandes des Deutschen Tierschutzbundes). Die Gewinner des Tierschutzpreises im Überblick: Erster Preis: Kirschhof Ines Leonhardi, Bad Schmiedeberg Der bio-zertifizierte Legehennenbetrieb (Demeter-Betrieb) besteht seit 2015. Die Inhaberin bewirtschaftet auf 16 Hektar zwei Mobilställe mit jeweils 300 Legehennen. Bemerkenswert ist insbesondere die Aufzucht von Junghennen und männlichen Tieren. Unabhängig vom Geschlecht kauft Ines Leonhardi 900 Eintagsküken einer Zweinutzungsrasse ein und zieht diese zunächst zusammen auf. Die männlichen Küken werden als Bruderhähne weiter gemästet und mit etwa 21 Wochen und zwei Kilogramm Gewicht geschlachtet. Die weiblichen Küken werden zu Legehennen aufgezogen und mehrere Legezeiten genutzt. Ines Leonhardi zeichnet sich durch eine sehr hohe Empathie für ihre Tiere aus. In verschiedenen Ausläufen mit Ställen versucht sie, den jeweiligen Ansprüchen und Bedürfnissen der einzelnen Tiere entsprechend ihres Alters gerecht zu werden. Ihre Produkte vermarktet die Unternehmerin über die Abgabe von Eiern, Fleisch und Fleischfertigprodukten, Nudeln und Eierlikör in den Fachhandel, geringe Mengen auch im eigenen Hofladen. Zweiter Preis: Brockenbauer Uwe Thielecke, Tanne Die bio-zertifizierte Mutterkuhhaltung besteht seit 1996. Familie Thielecke hält derzeit über 400 Tiere des Roten Harzer Höhenviehs auf 600 Hektar Grünland im Oberharz. Die Mutterkühe kalben ab Mai bis Juli auf den Weiden und verbringen nur die Wintermonate im Stall. Die Kälber verbleiben zehn Monate bei ihren Müttern. Ihre Produkte vermarktet der Familienbetrieb im Hofladen mit eigener Schlachterei, im Hofcafé und im Restaurant. Bemerkenswert ist die Leidenschaft und das Engagement, mit der die Tierhaltung betrieben wird. Ziel ist es, die Bedürfnisse der Tiere ständig zu erfüllen. Zudem sorgt der Betrieb mit der Zucht für die Sicherung einer vom Aussterben bedrohten Haustierrasse. Die Kombination von Tierhaltung und Naturschutz durch die Bergwiesenbeweidung auf zahlreichen kleinen Weiden ist ein weiterer Pluspunkt. Durch diese optisch präsente Beweidung wird zudem der Tourismus über die Region hinaus spürbar belebt. Dritter Preis: Haldensleber Wiesenei Produktions GmbH & Co. KG, Neuenhofe Der noch sehr junge Betrieb besteht als konventionelle Freiland-Legehennenhaltung seit 2020. Derzeit werden 900 Legehennen inkl. Hähnen in einem Mobilstall gehalten. Die Eier und Eiprodukte wie Nudeln und Eierlikör werden über Regiomaten in der direkten Umgebung vermarket. Hervorzuheben ist die hohe Motivation, die Legehennen bestmöglich unterzubringen und zu versorgen. Die Mobilställe wurden durch Umbauten an die Bedürfnisse und rechtlichen Erfordernisse so erfolgreich angepasst, dass die Herstellerfirma diese Umbauten ins Angebotsprogramm übernommen hat. Auffällig ist der hohe Grad der Digitalisierung der Tierhaltung. Der Mobilstall ist mit Überwachungsmodulen und Kameras ausgestattet, sodass eine externe Steuerung und Kontrolle jederzeit möglich ist. Dritter Preis: Landhof Christoph Kurt Klamroth, Thale Der konventionell betriebene Milchviehbetrieb besteht seit 2014. 2015 wurde ein Laufstall mit zahlreichen innovativen Ideen und Anpassungen für die fast 130 Milchkühe neu gebaut. Dafür erhielt der Betrieb bereits 2018 den zweiten Preis beim Tierschutzpreis des Landes. Seitdem sind weitere Veränderungen bei der Tierhaltung vorgenommen worden. Spürbar ist hier die sehr hohe Motivation und Kontinuität beim Umgestalten der gesamten Stallanlage. So ist in diesem Jahr die Kälberhaltung auf eine Einzel- und Gruppenigluhaltung geändert worden. Alle Tiere haben Außenklimakontakt oder Auslauf im mit Stroh eingestreuten Laufhof. Trotz der momentan unsicheren Rahmenbedingungen investiert Herr Klamroth beständig in Tierwohl und Wohlbefinden seiner Tiere. Lobende Erwähnungen erhielten zudem: Leicoma KG, Raunitzer Agrar GmbH , Schweinehaltung mit Auslauf in Wettin, Saalekreis Biohof Koch , Bio-Mutterkuhhaltung in Seehausen, Landkreis Stendal
Magdeburg. Mobile Hühnerställe haben in der letzten Zeit auch in Sachsen-Anhalt zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es handelt sich um eine sehr tierwohlgerechte Haltungsform: Die Hühner haben viel Auslauf und immer frisches Grün zum Picken. Das ist der Tiergesundheit förderlich. Die tierhaltenden Betriebe hatten deshalb gefordert, die Baugenehmigungsverfahren für mobile Hühnerställe zu vereinfachen.Seit dem 02. August 2018 kommt daher im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr eine vereinfachte Regelung zur Zulassung von mobilen Hühnerställen zur Anwendung, die eine deutliche Entlastung für die Tierhalter darstellt. Bauminister Thomas Webel sagte hierzu: ?Wir haben hier eine einfache und praxisnahe Lösung gefunden. Sie hilft den Haltern, weiter hohe Qualität zu produzieren.?Die Vereinfachung sieht vor, dass eine Baugenehmigung gleichzeitig für mehrere zur Nutzung vorgesehene Standorte auf einem Betriebsgelände erteilt werden kann. Diese Baugenehmigung entfaltet eine Dauerwirkung. Sie kann also auch in den Folgejahren weitergenutzt werden. Für den Bauantrag ist in der Regel kein Bauvorlagenberechtigter erforderlich. Weiterhin sind für die Einreichung des Bauantrages regelmäßig keine bautechnischen Nachweise vorzulegen. Die Prüfung des Bauantrages reduziert sich somit grundsätzlich auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Standorte. Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert freute sich über die vereinfachten Vorschriften und ergänzte: ?Die Menschen wollen Eier von glücklichen Hühnern. Es entspricht dem natürlichen Verhalten von Hühnern, frei herumzulaufen und im grünen Gras zu picken. Mit mobilen Hühnerställen, die nach Bedarf umgesetzt werden können, wird der Hühnerhalter dem Tierwohl ganz besonders gerecht. Wir brauchen mehr davon im Land. Mit der vereinfachten Genehmigungspraxis unterstützen wir diese Entwicklung.? Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Die Gefahr von Feld- und Waldbränden ist in den vergangenen sehr trockenen Jahren während der Getreideernte im ganzen Land stark gestiegen. Die Feuerwehren sind dadurch in erhöhter Alarmbereitschaft. Brände auf Feld und im Stall sind oftmals mit hohen Schadenssummen verbunden. Die Ursachen für einen Feldbrand sind vielgestaltig. Landwirtschaftliche Betriebe sind daher in dieser Situation besonders gefordert, Vorsorge zu treffen, um die Brandgefahr so gering wie möglich zu halten. Die beste Vorsorge ist, Feld- und Waldbrände von vornherein zu verhindern. Daher wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres und Sport sowie durch das Institut für Brand- und Katastrophenschutz eine Broschüre zum vorbeugenden Brandschutz in der Landwirtschaft erarbeitet. Mit dieser Broschüre wird den Landwirtinnen und Landwirten in Sachen Brandschutz ein Leitfaden und eine Orientierung an die Hand gegeben. Die Broschüre finden Sie hier . Deutlich mehr als die Hälfte der Fläche Sachsen-Anhalts wird landwirtschaftlich genutzt. Die Landwirte produzieren auf sehr heterogenen Flächen - von den wertvollsten Böden Deutschlands in der Magdeburger Börde bis zu den sandigen Böden der Altmark und des Flämings. Die ca. 1,2 Mio. Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche umfassen insbesondere knapp eine Million Hektar Ackerland, ca. 173.000 Hektar Wiesen und Weiden als Dauergrünland, etwa 1.500 Hektar Baum- und Beerenobst (einschließlich Nüssen), 680 Hektar Rebflächen. Interessierte können sich hier über den Bodenmarkt in Sachsen-Anhalt und aktuelle Pachtpreise informieren. Sachsen-Anhalts Acker- und Pflanzenbau gehört bei den Erträgen und den Qualitäten zu den Spitzenreitern in Deutschland: Typisch für Sachsen-Anhalt sind Getreide-, Raps- und Zuckerrübenfelder. Daneben gibt es bedeutende Betriebe der Saat- und Pflanzgutvermehrung und Spezialkulturen wie Hopfen, Arznei- und Gewürzpflanzen. Nicht zu vergessen sind Spargel und Zwiebeln. Im Süden des Landes haben der Obst- und der Weinbau eine lange Tradition. Gute Weine aus Deutschlands nördlichstem Weinbaugebiet mit den Steillagen an Saale und Unstrut sind unter Kennern beliebt. Sachsen-Anhalt unterstützt den Weinbau mit dem Nationalen Stützungsprogramm Wein und einem Förderprogramm zur Erhaltung des Steillagenweinbaus . Aktuelle Zahlen zu Bodennutzung, Anbauflächen, Wachstumsstand und Ernte werden durch das Statistische Landesamt erhoben und veröffentlicht. Zeitreihen zu Anbau und Erträgen enthält der Bericht zur Lage der Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt . Der Ökolandbau in Sachsen-Anhalt ist weiter gewachsen. In den letzten zwei Jahren ist die ökologisch bewirtschaftete Fläche noch einmal um rund 12.300 Hektar gestiegen. 670 landwirtschaftliche Betriebe wirtschafteten 2022 nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus auf ca. 121.000 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Weitere Zahlen und Informationen sind auf der Internetseite zum Ökolandbau in Sachsen-Anhalt zu finden. Bei einer Durchschnittsgröße von 268 Hektar sind die landwirtschaftlichen Betriebe etwa 4,5 mal so groß wie im Bundesdurchschnitt (circa 63 Hektar). Die ca. 4.400 landwirtschaftlichen Betriebe im Land sind sehr unterschiedlich aufgestellt: vom Nebenerwerbsbetrieb über Einzelunternehmen im Haupterwerb, Personengesellschaften bis hin zu juristischen Personen, von der konventionellen Landbewirtschaftung über den leistungsstarken Ökobetrieb bis zu Gemischt- und Spezialbetrieben kann man hier alles finden. Die Landwirtschaft bietet rund 25.000 Menschen einen Arbeitsplatz. Ausführliche Informationen zum Beispiel über Unternehmensstrukturen, Flächenausstattungen der Betriebe, Arbeitskräfte und Betriebsergebnisse bietet der Bericht zur Lage der Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt 2020 . In der Landwirtschaft steht ein Generationenwechsel an. Es werden engagierte junge Menschen benötigt, die in den Dörfern Sachsen-Anhalts etwas bewegen wollen und Verantwortung übernehmen. Deshalb unterstützt das Land junge Menschen beim Aufbau eines eigenen Betriebes mit bis zu 70.000 EURO über 5 Jahre über die "Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte". Damit werden die ländlichen Räume gestärkt, Wertschöpfung ermöglicht und Arbeitsplätze direkt vor Ort geschaffen. Insgesamt wurden 53 Junglandwirtinnen und Junglandwirte seit 2017 mit 3,59 Mio. EURO gefördert. weiterlesen Im Vergleich zu anderen Bundesländern hat Sachsen-Anhalt wenig Nutztiere, aber sehr leistungsstarke Tierhaltungsbetriebe. Bei Qualität und Quantität zählen die Tierleistungen sowie die Züchtungsergebnisse zu den Besten in Deutschland. Der Tierschutz in Nutztierhaltungen ist ein Schwerpunkt in Sachsen-Anhalt. Umfangreiches Zahlenmaterial zu Viehwirtschaft und tierischen Erzeugnissen ist auf den Internetseiten des Statistischen Landesamtes eingestellt. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für Eier aus der ökologischen Freilandhaltung, vor allem dann, wenn die Produkte aus der Region kommen. Eine Chance für Öko-Betriebe, in diesen Markt einzusteigen, bieten mobile Hühnerställe. Diese besonders artgemäße und umweltschonende Haltungsform für Hühner ist ein großer Gewinn für das Tierwohl in der Eierproduktion. Über das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) ist eine Förderung der mobilen Hühnerhaltung möglich. Alle Informationen dazu gibt es im Flyer "Haltung von Legehennen in mobilen Hühnerställen" . Die Verarbeitung von Nahrungsmitteln gehört zu den stärksten Wirtschaftszweigen des Landes . Viele Marken haben ihren Weg in die Regale der Lebensmittelhändler in ganz Deutschland gefunden. Beispielhaft ist hier die Sektmarke „Rotkäppchen“. Sie hat sich über die Jahre zum Marktführer in Deutschland entwickelt. Der Kauf von Nahrungsmitteln direkt vom Erzeuger liegt im Trend. Über 300 landwirtschaftliche Betriebe verkaufen ihre Produkte in hoher Qualität und mit zunehmendem Erfolg direkt an den Endverbraucher. Informationen rund um das Thema Direktvermarktung hält die Agrarmarketinggesellschaft mbH (AMG) bereit. Interessierte können sich hier unter anderem zu Weiterbildungsveranstaltungen , zu einem Förderprogramm für Marketingmaßnahmen bzw. zu bestehenden Direktvermarktervereinen erkundigen. Der Bericht zur Lage der Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt wird laut Landwirtschaftsgesetz alle zwei Jahre dem Landtag vorgelegt. Er fasst Zahlen und Fakten zur Entwicklung der Branche zusammen. Beispielsweise werden Informationen zu den Rahmenbedingungen der Landwirtschaft, zur Struktur landwirtschaftlicher Unternehmen, zur Arbeitskräfteentwicklung, zur Entwicklung der pflanzlichen und tierischen Erzeugung sowie zum Ökologischen Landbau dargestellt. Zum Nachlesen: Bericht zur Lage der Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt 2022 (pdf, 6 MB, barrierearm).
Der ökologische Landbau ist eine umweltschonende Form der Landbewirtschaftung. Zu den Grundsätzen der ökologischen Wirtschaftsweise gehören insbesondere: ein möglichst geschlossener Betriebskreislauf (die Tierhaltung ist mit der zur Verfügung stehenden Fläche gekoppelt), eine natürliche Bodenfruchtbarkeit und Artenvielfalt (es werden eigene Wirtschaftsdünger genutzt, Zwischenfrüchte und Feldfutter - insbesondere Hülsenfrüchte - werden angebaut und es gibt weite und abwechslungsreiche Fruchtfolgen), eine tiergerechte Haltung (arteigene Bedürfnisse der Tiere werden bestmöglich berücksichtigt, es wird artgemäß gefüttert, für die Tiere gibt es Einstreu und Auslauf, die Lebendtransportzeiten sind kurz), Ressourcenschutz (durch Verzicht auf chemisch-künstliche Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche Mineraldünger werden Wasser, Luft und Boden geschont), keine gentechnisch veränderten Kulturpflanzen und Tiere, in Folge keine Erzeugnisse mit gentechnisch veränderten Inhaltsstoffen. Bislang werden rund 119.000 Hektar Fläche ökologisch bewirtschaftet, das sind 10,4 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Seit Anfang der neunziger Jahre entscheiden sich immer mehr Betriebe, auf die Erzeugung, die Verarbeitung und den Handel von Öko-Produkten umzusteigen. Aktuell stagniert die Entwicklung jedoch. Nach der vorliegenden Jahresmeldung für 2023 (Stichtag 31.12.2023) waren insgesamt 985 Öko-Unternehmen gemeldet. Davon sind 634 landwirtschaftliche Betriebe (Erzeugerbetriebe). Neben den landwirtschaftlichen Betrieben gibt es in Sachsen-Anhalt 297 Verarbeitungsunternehmen, neun Unternehmen, die Futtermittel, Mischfuttermittel und Futtermittelausgangserzeugnisse aufbereiten sowie 43 Handelsunternehmen und einen Importeur in der Ökobranche. Insgesamt wurden in Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 ca. 119.600 Hektar ökologisch bewirtschaftet. Das sind rund 1.400 Hektar weniger als im Vorjahr. Der Anteil ökologisch wirtschaftender Unternehmen an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Unternehmen des Landes beträgt 15,7 Prozent. Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes umfasst derzeit 10,4 Prozent. Die durchschnittliche Flächenausstattung je Betrieb beträgt in Sachsen-Anhalt rund 187 Hektar. Einen Überblick zur Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt bietet die Koordinierungsstelle ökologische Produktion. Wenn eine Umstellung des landwirtschaftlichen Unternehmens auf ökologischen Landbau in Betracht gezogen wird, ist es ratsam sich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Herausforderungen bei der Umstellung und den praktischen Ökolandbau zu informieren. Es ist empfehlenswert, das Gespräch mit einem erfahrenen Ökoberater zu suchen, um gemeinsam zu prüfen, ob eine Umstellung grundsätzlich möglich ist, welche Maßnahmen getroffen werden müssen und welche Auswirkungen diese auf den Betrieb haben werden. Ist die Entscheidung zur Umstellung gefallen, sollte ein Umstellungsplan für mindestens drei Jahre aufgestellt und ein Kontrollvertrag mit einer privaten, staatlich zugelassenen Kontrollstelle über die Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln des Ökolandbaus eingegangen werden. Im Hinblick auf einzuhaltende Rahmenbedingungen und Vermarktungsabsichten sollte abgewogen werden, ob der Betrieb als EU-Ökobetrieb oder als Mitglied in einem Anbauverband wirtschaften soll. Detaillierte Informationen zur Umstellung auf ökologischen Landbau sind auf der Seite der Koordinierungsstelle ökologische Produktion abrufbar. Um den Ökolandbau in Sachsen-Anhalt zu stärken, hat das damalige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) gemeinsam mit der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau des Landes Sachsen-Anhalt (LLG), den Bio-Verbänden, dem Bauernverband, dem Bauernbund und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft einen Öko-Aktionsplan mit Umsetzungskonzept entwickelt. 2018 wurde ein zeitlich befristeter Kompetenzkreis unter Leitung des Fachreferates im damaligen MULE eingerichtet. Dieser begleitete das Umsetzungskonzept. Die Bearbeitung der im Umsetzungskonzept formulierten Aufgaben erfolgte in vier Arbeitsgruppen (AG): AG 1 "Förderung, Beratung, Agrar-Umwelt-Klimaschutz-Maßnahmen (AUKM)" AG 2 "Umsetzung der Öko-Verordnung" AG 3 "Marketing, Vermarktung, Verbraucheraufklärung" AG 4 "Vernetzung der Forschung (Versuchswesen) und Bildung". Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Betrieben mit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Land Zuwendungen zur Förderung ökologischer Anbauverfahren. Diese Förderung wird in Form einer Flächenprämie bei der Umstellung eines Betriebes auf ökologischen Landbau und bei der Beibehaltung dieser Bewirtschaftungsform nach Abschluss des jeweiligen Förderjahres ausgezahlt. Der Antrag auf Förderung ist rechtzeitig und vollständig bei dem zuständigen ALFF zu stellen. Die Antragsunterlagen dazu sind auf den Seiten zum Elektronischen Agrarantrag zu finden. Außerdem können die ökologisch wirtschaftenden Betriebe die Möglichkeiten der einzelbetrieblichen Förderung für landwirtschaftliche Betriebe nutzen. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für Eier aus der ökologischen Freilandhaltung, vor allem dann, wenn die Produkte aus der Region kommen. Eine Chance für Öko-Betriebe, in diesen Markt einzusteigen, bieten mobile Hühnerställe. Diese besonders artgemäße und umweltschonende Haltungsform für Hühner ist ein großer Gewinn für das Tierwohl in der Eierproduktion. Über das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) ist eine Förderung der mobilen Hühnerhaltung möglich. Alle Informationen dazu gibt es im Flyer "Haltung von Legehennen in mobilen Hühnerställen" . Zuständige Behörde für den Vollzug der Öko-Verordnungen in Sachsen-Anhalt ist die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG). Von hier aus nimmt die Koordinierungsstelle ökologische Produktion die grundlegenden Aufgaben des Ökolandbaus landesweit wahr. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Unternehmen wird in Sachsen-Anhalt durch 19 zugelassene private Kontrollstellen geprüft. Eine Kontrollstelle davon (Grünstempel EU-Ökoprüfstelle) hat ihren Sitz im Land. Eine Übersicht zu den in Sachsen-Anhalt tätigen Kontrollstellen ist auf der Internetseite der LLG eingestellt (Koordinierungsstelle ökologische Produktion). Die rechtlichen Grundlagen für den zertifizierten Ökolandbau sind mit Wirkung vom 1.1.2022 in der Verordnung (EU) 2018/848 und den dazu gehörigen Durchführungsregelungen neu aufgestellt. Die Basisverordnung 2018/848 wurde durch zahlreiche delegierte Rechtsakte geändert, berichtigt oder konkretisiert. Eine Übersicht der geltenden Rechtsgrundlagen ist auf der Homepage des BMEL eingestellt. In Sachsen-Anhalt sind die sieben folgenden Öko-Anbauverbände aktiv: Bioland e.V. Demeter e.V. Verbund Ökohöfe e.V. Naturland e.V. Biopark e.V. Biokreis e.V. und Gäa e.V. Mit der Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. gibt es einen Förderverein für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft. Der Verein arbeitet im Interesse aller Erzeuger, Verarbeiter und Vermarkter unabhängig von deren Verbandszugehörigkeit. Mitglied der Biohöfegemeinschaft sind unter anderem Unternehmen aller in Sachsen-Anhalt tätigen Ökoverbände.
Das Projekt "Teilvorhaben 1: Materialanalysen und -entwicklung; Konzeptionierung holzbasierter Stallkomponenten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde , Professur für Chemie und Physik des Holzes sowie chemische Verfahrenstechnik durchgeführt. Gesamtziel des hier beschriebenen Vorhabens ist die Verbesserung des Tierwohls von Hühnern und anderen Geflügel durch die gezielte Substitution von erdölbasierten Materialien (Kunststoffen) im Stall durch biobasierte-nachwachsende Rohstoffe. Dazu werden unterschiedliche Holzarten, Material- und Modifikationskombinationen, neue Konstruktionen, sowie ökologische Beschichtungen, sowie der Einsatz von alternativen biobasierten Rohstoffen in festen und mobilen Hühnerställen an exemplarischen Stallkomponenten (z.B. Sitzstangen, Bodenplatte, Nester etc.) untersucht. Dabei werden im vorliegenden Projekt exemplarische Stallkomponenten auf Basis nachwachsender Rohstoffe neu konzipiert und unter realen Bedingungen die Auswirkungen auf das Tierwohl näher untersucht.
Das Projekt "Teilprojekt 3" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen durchgeführt. Mobilställe, die sich in der ökologischen und konventionellen Eiererzeugung mit großer Dynamik verbreiten, entsprechen Konsumentenerwartungen an Sichtbarkeit und Art der Tierhaltung vermutlich sehr weitgehend und weisen, bei ausreichend häufigem Versetzen, Vorteile hinsichtlich Umweltwirkungen und Tierverhalten auf. Inwiefern sie auch positiv auf die Tiergesundheit, einen wichtigen Aspekt des Tierwohls, wirken, ist bisher nicht nachgewiesen. Sie verfügen sowohl über risikomindernde als auch -fördernde Faktoren für verschiedene Tierwohlprobleme. Dabei hat das stallspezifische Management eine große Bedeutung. Daher ist es ein Ziel des Vorhabens, die Tiergerechtheit verschiedener Typen von Mobilställen zu überprüfen und ggf. spezifische Managementanforderungen, auch in Bezug auf die Prädatorenabwehr im Freiland, zu identifizieren sowie die Wirkung gezielter Beratung einzuschätzen. Da ein wirtschaftlich erfolgreicher Einsatz von Mobilställen davon abhängt, ob ein Zusatznutzen gegenüber stationären Ställen an Konsumenten vermittelt werden kann, sollen darüber hinaus faktenbasierte und zielgruppenspezifische Vermarktungsstrategien entwickelt werden. Neben der Frage der Eiervermarktung ist die Akzeptanz von Mobilställen in der Bevölkerung ein Erfolgsfaktor. Deshalb werden mögliche Konflikte bei der Errichtung von Ställen ebenso wie die Einschätzung von Anwohnern hinsichtlich der Umwelt- und gesundheitlichen Wirkungen von Mobilställen im Nahbereich untersucht. Insgesamt sollen mit dem Projekt Informationen und Handlungsempfehlungen für ein Zukunftsfeld der Legehennenhaltung bereitgestellt und damit ein innovatives Haltungsverfahren in den Blick genommen werden, das den Kontakt zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft fördert.
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Lehr- und Forschungsgebiet Nutztierwissenschaften, Fachgebiet Nutztierethologie und Tierhaltung durchgeführt. Mobilställe, die sich in der ökologischen und konventionellen Eiererzeugung mit großer Dynamik verbreiten, entsprechen Konsumentenerwartungen an Sichtbarkeit und Art der Tierhaltung vermutlich sehr weitgehend und weisen, bei ausreichend häufigem Versetzen, Vorteile hinsichtlich Umweltwirkungen und Tierverhalten auf. Inwiefern sie auch positiv auf die Tiergesundheit, einen wichtigen Aspekt des Tierwohls, wirken, ist bisher nicht nachgewiesen. Sie verfügen sowohl über risikomindernde als auch -fördernde Faktoren für verschiedene Tierwohlprobleme. Dabei hat das stallspezifische Management eine große Bedeutung. Daher ist es ein Ziel des Vorhabens, die Tiergerechtheit verschiedener Typen von Mobilställen zu überprüfen und ggf. spezifische Managementanforderungen, auch in Bezug auf die Prädatorenabwehr im Freiland, zu identifizieren sowie die Wirkung gezielter Beratung einzuschätzen. Da ein wirtschaftlich erfolgreicher Einsatz von Mobilställen davon abhängt, ob ein Zusatznutzen gegenüber stationären Ställen an Konsumenten vermittelt werden kann, sollen darüber hinaus faktenbasierte und zielgruppenspezifische Vermarktungsstrategien entwickelt werden. Neben der Frage der Eiervermarktung ist die Akzeptanz von Mobilställen in der Bevölkerung ein Erfolgsfaktor. Deshalb werden mögliche Konflikte bei der Errichtung von Ställen ebenso wie die Einschätzung von Anwohnern hinsichtlich der Umwelt- und gesundheitlichen Wirkungen von Mobilställen im Nahbereich untersucht. Insgesamt sollen mit dem Projekt Informationen und Handlungsempfehlungen für ein Zukunftsfeld der Legehennenhaltung bereitgestellt und damit ein innovatives Haltungsverfahren in den Blick genommen werden, das den Kontakt zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft fördert.
Das Projekt "Legehennen in Mobilställen: Chance oder Risiko für Tierwohl, Markt- und Bürgerakzeptanz?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Lehr- und Forschungsgebiet Nutztierwissenschaften, Fachgebiet Nutztierethologie und Tierhaltung durchgeführt. Mobilställe, die sich in der ökologischen und konventionellen Eiererzeugung mit großer Dynamik verbreiten, entsprechen Konsumentenerwartungen an Sichtbarkeit und Art der Tierhaltung vermutlich sehr weitgehend und weisen, bei ausreichend häufigem Versetzen, Vorteile hinsichtlich Umweltwirkungen und Tierverhalten auf. Inwiefern sie auch positiv auf die Tiergesundheit, einen wichtigen Aspekt des Tierwohls, wirken, ist bisher nicht nachgewiesen. Sie verfügen sowohl über risikomindernde als auch -fördernde Faktoren für verschiedene Tierwohlprobleme. Dabei hat das stallspezifische Management eine große Bedeutung. Daher ist es ein Ziel des Vorhabens, die Tiergerechtheit verschiedener Typen von Mobilställen zu überprüfen und ggf. spezifische Managementanforderungen, auch in Bezug auf die Prädatorenabwehr im Freiland, zu identifizieren sowie die Wirkung gezielter Beratung einzuschätzen. Da ein wirtschaftlich erfolgreicher Einsatz von Mobilställen davon abhängt, ob ein Zusatznutzen gegenüber stationären Ställen an Konsumenten vermittelt werden kann, sollen darüber hinaus faktenbasierte und zielgruppenspezifische Vermarktungsstrategien entwickelt werden. Neben der Frage der Eiervermarktung ist die Akzeptanz von Mobilställen in der Bevölkerung ein Erfolgsfaktor. Deshalb werden mögliche Konflikte bei der Errichtung von Ställen ebenso wie die Einschätzung von Anwohnern hinsichtlich der Umwelt- und gesundheitlichen Wirkungen von Mobilställen im Nahbereich untersucht. Insgesamt sollen mit dem Projekt Informationen und Handlungsempfehlungen für ein Zukunftsfeld der Legehennenhaltung bereitgestellt und damit ein innovatives Haltungsverfahren in den Blick genommen werden, das den Kontakt zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft fördert.
Das Projekt "Entwicklung von holzbasierten Stallkomponenten zur Verbesserung des Tierwohls im Stall" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde , Professur für Chemie und Physik des Holzes sowie chemische Verfahrenstechnik durchgeführt. Gesamtziel des hier beschriebenen Vorhabens ist die Verbesserung des Tierwohls von Hühnern und anderen Geflügel durch die gezielte Substitution von erdölbasierten Materialien (Kunststoffen) im Stall durch biobasierte-nachwachsende Rohstoffe. Dazu werden unterschiedliche Holzarten, Material- und Modifikationskombinationen, neue Konstruktionen, sowie ökologische Beschichtungen, sowie der Einsatz von alternativen biobasierten Rohstoffen in festen und mobilen Hühnerställen an exemplarischen Stallkomponenten (z.B. Sitzstangen, Bodenplatte, Nester etc.) untersucht. Dabei werden im vorliegenden Projekt exemplarische Stallkomponenten auf Basis nachwachsender Rohstoffe neu konzipiert und unter realen Bedingungen die Auswirkungen auf das Tierwohl näher untersucht.
Origin | Count |
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Bund | 10 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 10 |
Text | 2 |
unbekannt | 3 |
License | Count |
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Deutsch | 15 |
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Unbekannt | 2 |
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Boden | 13 |
Lebewesen & Lebensräume | 15 |
Luft | 6 |
Mensch & Umwelt | 15 |
Wasser | 6 |
Weitere | 15 |