Rechtliche Regelungen und Grenzwerte für den Bereich der niederfrequenten Felder im europäischen Vergleich Im Jahr 1999 hat der Rat der Europäischen Union ( EU ) eine Empfehlung zum Schutz der Bevölkerung bei Einwirken elektromagnetischer Felder (1999/519/EG) verabschiedet. Diese stützt sich auf die EMF -Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz ) der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection ( ICNIRP ) aus dem Jahr 1998. Die EU -Ratsempfehlung enthält unter anderem Empfehlungen bezüglich der einzuhaltenden Grenzwerte und daraus abgeleiteter Referenzwerte für die Stromversorgung. Als Referenzwerte für die Stromversorgung (50 Hertz ) sind festgelegt: für elektrische Felder : 5 Kilovolt pro Meter (5 kV/m) für Magnetfelder: 100 Mikrotesla (100 µT ) ICNIRP hat die Guidelines im Jahr 2010 geändert und empfiehlt für die Frequenz 50 Hz einen Referenzwert von 200 µT für Magnetfelder. Die EU -Ratsempfehlung wurde aber nicht geändert, es bleibt bei dem Referenzwert von 100 µT . Innerhalb der Europäischen Union ( EU ) und in angrenzenden Ländern gibt es einen uneinheitlichen Umgang mit den Ratsempfehlungen. In den nachfolgenden Tabellen sind die verschiedenen Herangehensweisen dargestellt. Gruppe 1 In Gruppe 1 wurden die Empfehlungen des Europäischen Rats in bindende nationale Regelungen umgesetzt. Es gelten die von der EU festgelegten Referenzwerte, wobei teilweise noch Zusatzregelungen angewandt werden. Gruppe 1 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Estland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Griechenland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Österreich 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung (umgesetzt in ÖNORM (Vornorm) S1119) Portugal 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Rumänien 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Slowakei 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Tschechien 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Ungarn 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Zypern 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Zusätzliche Beschränkungen Deutschland 5 100 Es gilt die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( BImSchV ) novelliert im August 2013 (Grenzwerte wie EU -Ratsempfehlung) Für bestimmte Anlagen der Stromversorgung und der Bahn gilt: keine Überschreitung der Grenzwerte unter Höchstlast kurzfristige (5 % des Tages) und kleinräumige Überschreitungen um das Doppelte bleiben außer Betracht Vorsorge: Emissionen sind zu minimieren. Keinerlei Überschreitung der Grenzwerte in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Kinderhorten, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen Bei Neubau einer Höchstspannungstrasse (>220 kV , 50 Hz ): keine Überspannung von zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und Gebäudeteilen. Belgien (Brüssel) 5 100 kurzfristige Überschreitungen bis 1000 µT erlaubt, neue Transformatorstationen: Richtwert 0,4 µT Grenzwert für Wohnbereiche, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser: 10 µT Belgien - 10 Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Belgien (Wallonien) 5 7 10 - Wohngebiete Straßen sonstige Orte Belgien (Flandern) 0,2 - 10 Innenräume Finnland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung elektrische und magnetische Felder in der Nähe von Menschen möglichst gering halten kurzfristige Überschreitungen bis 15 kV/m und 500 µT erlaubt Frankreich 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung: gelten nur für neue beziehungsweise geänderte Anlagen Kroatien 5 2 100 40 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Luxemburg 5 - 100 1 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Abstandsregelung bei Neuanlagen: für 65-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 20 Meter, für 100- beziehungsweise 220-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 30 Meter San Marino 5 - 100 0,4 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung 24-Stunden-Vorsorgewert nach oben Gruppe 2 In der zweiten Gruppe ist die Empfehlung des Europäischen Rats nicht in rechtliche Regelungen umgesetzt. Es gelten höhere Referenzwerte im Vergleich zur EU -Ratsempfehlung, beziehungsweise lediglich Empfehlungen oder andere oder gar keine Regelungen. Gruppe 2 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Bulgarien - - Keine gesetzliche Regelung betriebsspannungsabhängige Abstandsregelung für Leitungen in Wohnbebauung Großbritannien - - Keine gesetzliche Regelung. National Radiological Protection Board (NRPB) empfahl 5 kV/m für das elektrische Feld und 100 µT für das Magnetfeld Schutz der Bevölkerung vor Mikroschocks durch Referenzwert von 5 kV/m Irland - - Keine gesetzliche Regelung Island - - Keine gesetzliche Regelung Lettland - - Keine gesetzliche Regelung Malta - - Keine gesetzliche Regelung Monaco - - Keine gesetzliche Regelung Norwegen 5 200 Gesetzliche Regelung beruht auf der aktuellen ICNIRP -Empfehlung zusätzlich gilt: Magnetfeld >0,4 µT --> ALARA Schweden 5 100 Keine gesetzliche Regelung Empfehlungen der schwedischen Strahlenschutzbehörde von 2009 entsprechen der EU -Ratsempfehlung Spanien - - Keine gesetzliche Regelung Errichtungsverbot für neue Hochspannungsleitungen in der Nähe von Wohnbebauungen, Schulen und öffentlichen Plätzen. nach oben Gruppe 3 Die dritte Gruppe hat strengere Grenzwerte und/oder Referenzwerte, die auf dem Vorsorgeprinzip beruhen oder aufgrund der Forderung der Bevölkerung nach niedrigeren Grenzwerten eingesetzt wurden. Gruppe 3 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Dänemark - - Keine gesetzliche Regelung Magnetfeldmessung durch Stromversorger bei Neuanlagen: Ziel, Jahresdurchschnitt soll 0,4 µT nicht überschreiten keine Kindergärten und Neubauten in der Nähe einer Hochspannungsleitung Italien 5 100 Dekret vom 8. Juli 2003 (elektrische und magnetische Felder von Stromleitungen): Eingreifwert/Schwellenwert 10 µT für bestehende Anlagen bei Kinderspielplätzen, Wohnungen, Schulen und Gebieten, in denen sich Menschen 4 Stunden und länger pro Tag aufhalten. Qualitätsziel = 3 µT für neue Leitungen und für Planungen. Strengere Richtlinien in drei Regionen: 0,2 µT Liechtenstein 5 100 Umweltschutzgesetz vom 29. Mai 2008 ( bzw. geänderte Version von 2010) Verordnung vom 9. Dezember 2008 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Es wird zwischen alten (vor 2010 errichtet) und neuen Anlagen unterschieden. Auch alte Anlagen müssen Grenzwerte einhalten oder binnen fünf Jahren saniert werden - 1 Anlagegrenzwert für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung maximale Überschreitung um das 1,5-fache an höchstens fünf Tagen im Jahr; systematische und periodische Überschreitungen nicht zulässig sensible Bereiche sind extra auszuweisen Litauen 0,5 20 Innerhalb von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden und Büros 1 40 Außerhalb darf die Feldstärke maximal um das Zweifache höher sein Niederlande 8 120 Empfehlung des Gezondheitsraads für Begrenzung der Exposition gegenüber niederfrequenten Feldern - 0,4 Empfehlung des Ministeriums für Bau, Raumplanung und Umwelt zu Hochspannungsfreileitungen von 2005, bekräftigt 2008: an Orten, an denen sich Kinder für lange Zeit aufhalten, sollen bei neu geplanten Leitungen 0,4 µT nicht überschritten werden. für bestehende Leitungen gilt diese Regelung nicht Polen 1 75 Referenzwerte unterscheiden sich von EU -Ratsempfehlung: Wohnbereiche 10 75 Allgemein zugängliche Bereiche Schweiz 5 100 Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV vom 1. Februar 2000) Immissionsgrenzwerte entsprechen der EU -Ratsempfehlung. Unterscheidung zwischen neuen und alten Anlagen. - 1 Vorsorgliche Grenzwerte für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung: nach dem 1. Februar 2000 installierte Anlagen werden als neu bezeichnet und haben vorsorgliche Emissionsbegrenzungen (Anlagegrenzwert). Serbien 2 40 Referenzwerte niedriger als EU -Ratsempfehlung Slowenien 0,5 10 für neue und modifizierte Anlagen in der Nähe von Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Sanatorien, Spielplätzen, Parks, Erholungszonen, öffentlichen Gebäuden und Ausflugzielen 10 100 Allgemein zugängliche Bereiche Stand: 19.03.2026
EEA has reprojected the grid used by EMEP for analyses on air emissions (150*150 km2 and 50*50 km2 grids covering Europe)
EEA has reprojected the grid used by EMEP for analyses on air emissions (150*150 km2 and 50*50 km2 grids covering Europe)
The original EMEP grids have been reprojected into the European standard projection in order to facilitate re-use of EMEP information on air emissions, deposition and critical loads in EEA map products. Organisations responsible for delivering national data to EMEP should always use the grid in polar stereographic projection as provided by EMEP (http://www.emep.int/grid/index.html). EEA has reprojected the grid used by EMEP for analyses on air emissions (150*150 km2 and 50*50 km2 grids covering Europe)
The European Red Lists of species is a review of the conservation status of more than 10 000 European species (mammals, birds, reptiles, amphibians, freshwater and marine fishes, butterflies, dragonflies, freshwater molluscs, selected groups of beetles, terrestrial molluscs, vascular plants including medicinal plants, bees, grasshoppers, locusts and crickets, lycopods and ferns), according to IUCN regional Red Listing guidelines applied to the EU28 and to the Pan-European level.
Eine kosteneffiziente Gewinnung der Wertstoffe aus sekundären Lagerstätten setzt die Kenntnis der Konzentrationen der Wertstoffe voraus. Neben der hochpräzisen Analyse von repräsentativen Proben im Labor bietet sich die Messung mit Röntgenfluoreszenz im Feld an. Die J&C Bachmann GmbH verfügt über große Erfahrung bei der Messung der Qualitäten von Steinkohle auf dem Förderband mit Röntgenfluoreszenz-Analyse. Hierbei wird der Röntgenfluoreszenz-Sensor auf einen Schlitten montiert, der so an Parallellenkern über dem Förderband montiert ist, dass der Schlitten jeweils parallel auf der Oberfläche des Materialstroms gleitet. Eine hochfeste Schleißplatte reduziert Abrasion. FUGRO verfügt mit ihrer CPT-XRF-Sonde über ein ideales Werkzeug, um eine Vorort-Untersuchung sekundärer Lagerstätten durchzuführen. Diese in den Vereinigten Staaten entwickelte Sonde nutzt im Wesentlichen die gleichen Elemente, die auch in der von J&C Bachmann entwickelten Sonde entwickelt wurden. Aufgrund der gewählten Bauform der Sonde ist jedoch eine analoge Signalübertragung zwischen der Sonde und der auswertenden Elektronik erforderlich, die den Einsatz der Sonde in der Tiefe stark limitiert. Beide Sonden (J&C Bachmann sowie FUGRO Consult) werden mit der von der J&C Bachmann entwickelten Software-Suite MONACO betrieben. Zielsetzung dieses Vorhabens ist es, die Sonde der J&C Bachmann GmbH so in den Abbauprozess zu integrieren, dass der abbauende Bagger über die Signale der Messtechnik gesteuert werden kann. Hierzu ist das on-belt-Messsystem an die Messung von Cu-Tailings anzupassen. Ferner soll die CPT-XRF-Sonde so modifiziert werden, so dass sie auch in größeren Tiefen verwendet werden kann.
Die zwischenstaatliche Organisation CIESM (Commission International pour lExploration Scientifique de la Mèr Mediterranee) mit Sitz in Monaco koordiniert die wissenschaftliche Erforschung des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres. CIESM wurde bereits 1910 auf Anregungen des Kieler Professors Otto Krümmel sowie des Italieners Decio Vinciguerra gegründet. Die Schirmherrschaft übernahm Albert I, Fürst von Monaco, gefolgt von Albert II. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1969 Mitglied von CIESM. CIESM leistet einen wichtigen Beitrag bei der Vorbereitung und Abstimmung von Forschungsaktivitäten, unterstützt den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch durch Workshops und koordiniert wissenschaftliche Programme und Infrastruktureinsätze für ausgewählte thematische Fragestellungen. Die regelmäßige Präsenz deutscher Forschungsschiffe dokumentiert das erhebliche Interesse deutscher Wissenschaftsgruppen an der Erforschung der beiden Meeresregionen Mittelmeer und Schwarzes Meer. Seit 2002 hat GEOMAR den Auftrag übernommen, die Bundesrepublik Deutschland bei CIESM zu repräsentieren. GEOMAR unterstützt kontinuierlich diese nationale Aufgabe mit Personalmitteln (Nationaldelegierter und Unterstützung eines Sekretariats) und berichtet jährlich dem BMBF und der Senatskommission für Ozeanographie. CIESM organisiert im dreijährigen Rhythmus internationale Tagungen, die von den einzelnen Mitgliedsstaaten ausgetragen werden. Deutschland hat sich um die Ausrichtung des CIESM Kongresses 2016 erfolgreich beworben. Der 41. CIESM Kongress wird in der Zeit vom 12. bis 16. September 2016 in Kiel stattfinden. Die wissenschaftliche Tagung wird mehrere Großthemen umfassen: - Marine Geowissenschaften - Physik und Klima des Mittelmeeres - Marine Biogeochemie - Marine Mikrobiologie und Biotechnologie - Lebende Ressourcen und marine Ökosysteme - Küstensysteme und Meerespolitik. Alle diese übergeordneten Themen werden in mehrere Einzelthemen aufgegliedert, so dass gegenwärtig von 70 Teilsessions ausgegangen werden kann. Am Standort Kiel werden das Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung GEOMAR zusammen mit der Christian Albrechts Universität zu Kiel die Vorbereitung des Kongresses übernehmen.
Zum ersten Mal hat ein Solarschiff die Welt umrundet. Die MS Tûranor PlanetSolar legte am 4. Mai 2012 nach einer 584 tägigen Reise im Hafen des Fürstentums Monaco an. Dort war der im norddeutschen Kiel gebaute Katamaran am 27. September 2010 gestartet.
Am 27. September 2010 um 14.30 Uhr startete das weltgrößte Solarboot MS TÛRANOR PlanetSolar in Monaco auf seine Reise um die Welt. Mit dieser Expedition wollen die Initiatoren des Projekts auf die Bedeutung erneuerbarer Energien für den Erhalt der Umwelt aufmerksam machen.
Die Vereinten Nationen haben ihr Ziel erreicht, als Beitrag für den Klimaschutz für jeden der sieben Milliarden Menschen auf der Erde einen Baum anzupflanzen. Nachdem China 2,6 Mrd. zusätzliche Bäume angepflanzt hat, ist die Zahl der Pflanzungen im Rahmen der UN-Aktion "Für eine Milliarde Bäume" weltweit auf 7,3 Mrd.Bäume gestiegen, erklärte das UN-Umweltprogramm UNEP am 21. September 2009 auf ein Pressekonferenz in New York in Anwesenheit von Prinz Albert II von Monaco, Schirmherrin Wangari Maathais und Achim Steiner, dem Exekutivdirektor des UN-Umweltprogramms UNEP. 167 Ländern haben sich bis jetzt an dieser weltweiten Klimaschutz-Aktion beteiligt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 9 |
| Weitere | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 6 |
| unbekannt | 6 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1 |
| Offen | 9 |
| Unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 10 |
| Englisch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 3 |
| Keine | 3 |
| Webseite | 12 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 9 |
| Lebewesen und Lebensräume | 15 |
| Luft | 11 |
| Mensch und Umwelt | 15 |
| Wasser | 12 |
| Weitere | 13 |