In den Karten werden Solarthermieanlagen und PV-Anlagen dargestellt. Bei den Solarthermie-Anlagen handelt es sich ausschließlich um solche Anlagen, die bei den verschiedenen Förderinstitutionen bekannt sind. Einen eigenen, hier nicht erfassten Datenbestand bilden die sogenannten PV-Inselanlagen, also z. B. solarbetriebene Parkautomaten oder Beleuchtungsanlagen und ähnliche netzferne Systeme. In Berlin sind mit Stand 31.12.2024 41.723 PV-Anlagen registriert, wovon der Großteil Kleinanlagen unter 30 kWp sind (40.234) und nur 329 größere Anlagen (> 100 kWp) sind. Sie haben eine installierte Leistung von insgesamt etwa 380,64 MWp, wovon auf die genannten größeren Anlagen etwa 22 % (84,75 MWp) der Gesamtleistung in Berlin fallen. Mit Abstand die meisten Anlagen und die größte Gesamtleistung befinden sich in den drei Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick und Pankow. Hinsichtlich der installierten Leistung fällt auch der Bezirk Lichtenberg mit 35,4 MWp auf, hier wird die deutlich geringere absolute Anlagenzahl durch einzelne Anlagen mit hoher installierter Leistung ausgeglichen. Bei Betrachtung der feinräumigeren Ebene der Postleitzahlbereiche zeigt sich, dass die randstädtischen Einzelhaussiedlungen mit ihrer hohen absoluten Anlagenzahl die meisten PLZ-Bereiche mit Leistungen über 1.000 kWp aufweisen. Auf den Gebäuden der öffentlichen Hand waren zum Datenstand 31.03.2024 insgesamt 1.021 PV-Anlagen mit einer Leistung von 61,94 MWp installiert. Mit 190 Anlagen sind im Bezirk Lichtenberg die meisten PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden zu finden, gefolgt von Marzahn-Hellersdorf (158) und Pankow (138). Die höchste installierte Leistung erzielt der Bezirk Lichtenberg mit 11,32 MWp, dicht gefolgt von Charlottenburg-Wilmersdorf (8,76 MWp) und Marzahn-Hellersdorf (8,39 MWp). Die öffentliche Hand unterhält auch Gebäude außerhalb Berlins, auf denen vier PV-Anlagen installiert sind, die eine Leistung von 1,14 MWp haben. Tab. 1: Anzahl der PV-Anlagen und die installierte Anlagenleistung in den Bezirken Berlins (Erfassungsstand Anlagenentwicklung PV-Anlagen 06.03.2025, Anlagen auf öffentlichen Gebäuden je Bezirk 31.03.2024, Stand der Stromeinspeisung 17.01.2024), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur Da die Anlagen oft mehr Strom produzieren als zur Eigenversorgung benötigt wird, wird der überschüssige Strom ins Stromnetz eingespeist. Dabei hat sich die eingespeiste Menge seit 2012 kontinuierlich von ca. 43 GWh in 2012 auf den Wert von 78,402 GWh in 2023 gesteigert (siehe Abb. 5). Die absolut höchsten Mengen an Strom speisen entsprechend dem aktuellen Datenstand die Bezirke Marzahn-Hellersdorf (13.836,8 MWh) und Treptow-Köpenick (10.278,8 MWh) ein (vgl. Tab. 3). Deutlich ist ein Schwerpunkt der Stromeinspeisung in den nördlichen und östlichen Bezirken zu erkennen. In Friedrichshain-Kreuzberg wird am wenigsten Strom in das Netz eingespeist, dort befinden sich aber auch die wenigsten Anlagen mit einer geringen Gesamtleistung. Auf der kleinteiligeren Ebene der Postleitzahlenbereiche heben sich, wie bereits bei der installierten Leistung der Anlagen, erwartungsgemäß wieder deutlich die durch Einzelhausbebauung geprägten Wohngebiete hervor. Abb. 5: Stromeinspeisung der Photovoltaikanlagen auf der Ebene der Bezirke Berlins (Erfassungsstand 01.07.2024), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Die relativen Deckungsraten der Photovoltaik schwanken in den Bezirken zwischen 2,4 % in Mitte und 12 % in Marzahn-Hellersdorf (vgl. Tab. 4). Die ermittelten relativen Deckungsraten zwischen Potenzial und Bestand für die Bezirke und Postleitzahlengebiete fallen auf den ersten Blick verhältnismäßig niedrig aus. Die Gründe dafür liegen jedoch in der Abweichung des theoretisch berechneten vom technisch realisierbaren Potenzial, die, um verlässliche Aussagen treffen zu können, im Einzelnen durch weitere Untersuchungen und Berechnungen konkretisiert werden müssten. Tab. 2: Relative Deckungsrate PV-Leistung in den Bezirken Berlins , Datenquelle: Solarcity Monitoringbericht, basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur, Stand 06.03.2024 Die aktuellsten Informationen über Photovoltaikanlagen in Berlin, wie beispielsweise ihre Standorte oder statistische Auswertungen zum Ausbau in den Bezirken, sind im Energieatlas Berlin in Form von Karten und Diagrammen abrufbar: https://energieatlas.berlin.de/ . Eine detaillierte Analyse des Solarausbaus in Berlin wird jährlich im Rahmen des Monitorings zum Masterplan Solarcity in einem gesonderten Bericht veröffentlicht: https://www.berlin.de/solarcity/solarcity-berlin/was-ist-der-masterplan-und-wo-stehen-wir/monitoring/ . Von den knapp 536.000 untersuchten Gebäuden eignen sich rund 421.000 Gebäude für die solare PV-Nutzung. Wenn die 45,7 km² theoretisch geeigneter Modulfläche für die Stromerzeugung mittels PV genutzt würden, könnten über PV-Anlagen mit 19,5 % Wirkungsgrad 7.929 GWh/a Strom erzeugt und 4,3 Mio. t CO2 eingespart werden. Tab. 3: Ergebnisse der Solarpotenzialanalyse für Photovoltaik auf Dachflächen in Berlin (Flachdächer werden mit einer aufgeständerten Installation gen Süden berücksichtigt) (IP SYSCON 2022) Da kein zentrales Register existiert, steht derzeit kein umfassender Datensatz zur Anzahl der solarthermischen Anlagen in Berlin zur Verfügung. Im Rahmen des Monitorings des Masterplans Solarcity werden daher unterschiedliche Methoden entwickelt, um die Datenbasis zu verbessern. Auf Grundlage dieser methodischen Ansätze wird die Zahl der Solarthermieanlagen im Jahr 2024 auf etwa 8.900 geschätzt, bei einer gesamten Kollektorfläche von rund 94.300 m². Sowohl die kleinräumige Darstellung der Einzelanlagen als auch die Aggregation auf die Raumbezüge Postleitzahl- und Bezirksebene verdeutlichen, dass die größte Anzahl der Anlagen im Außenbereich der Stadt installiert sind. Auf Bezirksebene ist zu sehen, dass Schwerpunkte in den Bezirken Steglitz-Zehlendorf (1.224), Treptow-Köpenick (1.155), Marzahn-Hellersdorf (1.133) und Reinickendorf (1.122 ) in vorliegen (vgl. Tab. 6), hierbei handelt es sich vergleichbar zu der Situation im PV-Anlagenbereich um kleinere Objekte auf Ein- und Zweifamilienhäusern in privater Nutzung. Im Innenstadtbereich, in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg (76 Anlagen), Mitte (104 Anlagen) und Charlottenburg-Wilmersdorf (209 Anlagen) sind dagegen deutlich weniger Anlagen installiert, dafür jedoch auch solche mit großem elektrischen Leistungs- bzw. Wärmegewinnungspotenzial (Kollektorfläche im Mittel 15-37 m²). Diese befinden sich auf Gebäuden mit öffentlicher oder industriell-gewerblicher Nutzung. Tab. 4: Anzahl der Solarthermie-Anlagen in den Bezirken Berlins (Erfassungsstand 31.03.2024) sowie der Solarthermie-Anlagen der öffentlichen Hand (Erfassungsstand 20.02.2024) im Jahr 2023 Datenquelle: Energieatlas Berlin . Die aktuellsten Informationen über Solarthermieanlagen in Berlin, wie beispielsweise ihre Standorte oder statistische Auswertungen zum Ausbau in den Bezirken, sind im Energieatlas Berlin in Form von Karten und Diagrammen abrufbar: https://energieatlas.berlin.de/ . Eine detaillierte Analyse des Solarausbaus in Berlin wird jährlich im Rahmen des Monitorings zum Masterplan Solarcity in einem gesonderten Bericht veröffentlicht: https://www.berlin.de/solarcity/solarcity-berlin/was-ist-der-masterplan-und-wo-stehen-wir/monitoring/ . Ergebnisse der Potenzialstudie zur Solarthermie Von den knapp 536.000 untersuchten Gebäuden eignen sich mehr als 464.000 Gebäude für die solare Thermie-Nutzung mit einer Modulfläche von insgesamt 66,2 km². Tab. 5: Ergebnisse der Solarpotenzialanalyse für Solarthermie zur Warmwasserbereitung auf Dachflächen in Berlin (Flachdächer werden mit einer gen Süden aufgeständerten Installation berücksichtigt) (IP SYSCON 2022). Die berechneten Werte der globalen Einstrahlung als Jahressummenwerte streuen in Berlin – betrachtet über alle Oberflächen der Stadt – zwischen einem Maximum von etwa 1220 kWh/(m²/a) und einem Minimum um 246 kWh/(m²/a). Die vom Deutschen Wetterdienst DWD angesetzte mittlere Jahressumme für Berlin beträgt 1032 kWh/(m²/a). Sehr niedrige Werte werden auf Dachflächen nur dann ermittelt, wenn Überdeckungen durch Bäume oder Verschattungen aus anderen Gründen vorliegen (vgl. Abb. 6). Abb. 6: Einfluss von Überdeckungseffekten durch Bäume sowie durch die Dachausrichtung auf die berechneten solaren Einstrahlungswerte von Gebäudedächern (Werte als mittlere Jahressummen in kWh/(m²/a)). Oben: berechnete Einstrahlungswerte der Oberflächenraster in der Auflösung 0,5 * 0,5 m², schwarz: Gebäudeumringe. Unten: links: Luftbildausschnitt Februar 2021, rechts: Luftbildauschnitt August 2020. Bilder: Luftbilder: Geoportal Berlin, DOP20RGBI (unten links); TrueDOP20RGB – Sommerbefliegung (unten rechts) Die höchsten Werte erreichen dagegen unbeschattete bzw. nicht überdeckte und nach südlichen Himmelsrichtungen ausgerichtete geneigte Dachflächen. Offene und unbeschattete vegetationsbedeckte Flächen wie das Tempelhofer Feld erreichen ebenfalls hohe Werte um 1000 kWh/(m²/a). Waldgebiete und baumbestandene Areale dagegen vermindern durch ihre Struktur und Schattenwurf die Einstrahlungswerte beträchtlich bis in den Bereich der niedrigsten Einstrahlungen um 250-300 kWh/(m²/a). HHier ist eine direkte Beziehung zu stadtklimatischen Effekten zu sehen, wie sie zum Beispiel in den Analysekarten der Klimamodellierung gezeigt werden (vgl. Umweltatlaskarte Klimaanalysekarten: Oberflächentemperatur 2022 ). Insofern deckt die Karte „Solarpotenzial – Einstrahlung“ (08.09.3) ein breites Anwendungsspektrum ab.
Das Vorhaben unterstützt die Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) wissenschaftlich. Dazu werden für die Implementierung notwendige Konkretisierungen in der Ausgestaltung von Maßnahmen/Instrumenten entwickelt und mit Stakeholdern auf Praxistauglichkeit geprüft. Zudem wird ein Fahrplan entwickelt, der den Umsetzungsprozess zeitlich strukturiert. Wichtige Grundlage ist das Vorläuferprojekt 'Wissenschaftliche Unterstützung zur NKWS' (FKZ 3722 31 105 0) und der die Erarbeitung einer NKWS begleitende Stakeholderprozess. Zur Überprüfung des Umsetzungsfortschrittes ist ein Monitoring vorgesehen, für das in diesem Vorhaben sowohl ein Indikatorenset zur Überprüfung der NKWS-Ziele, als auch ein Tool für ein Maßnahmenmonitoring entwickelt werden. Ein erster Monitoringbericht zeigt ggf. Weiterentwicklungsbedarfe der NKWS auf.
Das Vorhaben bereitet die nächste Klimarisikoanalyse (KRA) für Deutschland vor. Nach ISO 14091 soll eine Risikoanalyse in 3 Schritten durchgeführt werden: 1. Vorbereitung, 2. Durchführung, 3. Kommunikation. Neue (Forschungs-)aspekte umfassen: 1. Vorbereitung: 1.1 Weiterentwicklung der Methodik durch Reduktion auf ein wesentliches Minimum, Verschneidung mit Monitoringbericht und verstärkte Standardisierung, 1.2 Sozioökonomische Szenarien sollen qualitativ berücksichtigt werden durch die Fokussierung auf ausgewählte Zukunftsthemen und -trends, die für die in der KRA identifizierten Systembereiche bedeutsam sind; 2. Durchführung: 2.1 die Bewertung der Klimarisiken und die Ableitung der Handlungsbedarfe sollten die neuen Anpassungsziele berücksichtigen, 2.2 in der integrierten Auswertung sollen verstärkt Kaskadeneffekte u.a. auch im Hinblick auf vulnerable Gruppen und Systeme sowie die Klimarisiken für das Natur- und Kulturerbe untersucht werden, 2.3 Anpassungskapazitätsbewertung soll mit ex-ante Maßnahmenbewertung enger verschnitten werden und auf grundsätzliche Lücken sowie Bedarf nach transformativen Maßnahmen ausgerichtet werden; 3. Kommunikation: 3.1 Kommunikationsprodukte sollen zielgruppenspezifischer und journalistischer gestaltet werden, 3.2 Ergebnisse sollen in u.a. in Form von online verfügbaren Karten dargestellt werden.
Im Rahmen dieses langfristigen Forschungsvorhabens (einer Mischung aus Eigenprojekt und Auftragsforschung) werden forstliche Testbetriebsnetze im österreichischen Klein- und Großwald betreut und regelmäßig ausgewertet. Dabei obliegen dem Institut insbesondere auch Systemadministration und Systementwicklung der 'Forstberichts-Datenbank'. Auf Basis von Erhebungen in rund 200 Forstbetrieben, die überwiegend von den Projektpartnern durchgeführt werden, werden jährlich forstliche Betriebsabrechnugen erstellt und an der BOKU zu Gruppenmittelwerten verdichtet. Diese aggregierten Kennzahlen sind wichtige, empirische Datengrundlagen für die forstpolitischen Akteure ebenso wie für die forstökonomische Forschung und Lehre an der BOKU und fließen unter anderem in den jährlichen Waldbericht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ein.
Sachstand des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 26 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Sachstand Aktuelle Klimaschutzziele auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene Nominale Ziele und Rechtsgrundlagen © 2018 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 009/18[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 2 WD 8 - 3000 - 009/18 Aktuelle Klimaschutzziele auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 009/18 Abschluss der Arbeit: 18.1.2018 Fachbereich: WD 8: Fachbereich für Umwelt, Forschung, Reaktorsicherheit Bil- dung und Forschung Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 3 WD 8 - 3000 - 009/18 Inhaltsverzeichnis 1. Globale Klimaschutzziele: Das Kyoto-Protokoll (für 2020) und das Pariser Klimaschutzübereinkommen (erste Zielsetzung für 2030) als völkerrechtlich bindende Verträge 4 1.1. Das Kyoto-Protokoll 4 1.2. Das Pariser Klimaschutzübereinkommen 5 2. EU-Klimaziel 2050 und Zwischenziele 2020 und 2030 7 2.1. Das Langfristziel 2050 8 2.2. Das 2020-Zwischenziel der EU aus dem „Klima- und Energiepaket 2020“ 9 2.3. Das 2030-Zwischenziel der EU aus dem „Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ 11 2.4. Projektionen zum Erreichen des europäischen 2020- Klimaschutzziels 13 3. Nationale Klimaschutzziele: Energiekonzept 2010 und Klimaschutzplan 2050 16 3.1. Das nationale 2020-Klimaschutzziel: Meseberger Beschlüsse, „Energiekonzept 2010“ und „Vierter Monitoringbericht zur Energie der Zukunft“ 17 3.2. „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“: Verstärkung der Anstrengungen 18 3.3. „Klimaschutzplan 2050“ von 2016: Emissionsminderungsziele nach Sektoren 19 3.4. Tabellarischer Vergleich der nationalen und europäischen Klimaschutzziele 22 3.5. Aktuelle Emissionsdaten Deutschlands 22 3.6. Projektionen zum Erreichen des nationalen 2020-Klimaschutzziels 25
Geruchsrastermessung in Pankow-Wilhelmsruh und Reinickendorf Genehmigungsbescheide nach IED Überwachungsdaten nach § 52 BImSchG Überwachungsdaten für IED-Anlagen nach § 52a BImSchG Überwachungen gemäß § 52a Abs. 5 BImSchG Unten angefügt sind Angaben zu Genehmigungen und Überwachungen nach §§ 52 und 52a BImSchG für Anlagen, die nach den §§ 4 ff Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind und für die im Land Berlin die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Genehmigungsbehörde ist. Diese Informationen sind unterteilt in: An dieser Stelle werden Genehmigungsbescheide für Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie (IED) unterliegen, dauerhaft veröffentlicht. Die Überwachungsdaten werden monatlich aktualisiert (Stand: 01.12.2025). Auskünfte zu Daten für genehmigungsbedürftige Anlagen erhalten Sie unter E-Mail: BImSchG-Anlagen@SenMVKU.berlin.de Mit Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL 2010/75/EU) in deutsches Recht ergeben sich für besonders umweltrelevante Anlagen (sog. IED-Anlagen) gesonderte Anforderungen u.a. an die Anlagenüberwachung und die Berichterstattung. So ist für die behördliche Überwachung von IED-Anlagen ein Überwachungsplan aufzustellen. Gegenstand des Überwachungsplans für das Land Berlin sind die Überwachungsaufgaben nach §§ 52 und 52a BImSchG für Anlagen nach der IE-RL, für welche die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gemäß Anlage 1 Nr. 10 Abs. 3 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) die zuständige Behörde ist. Die Erstellung des Überwachungsplans für Heiz-/Kraftwerke sowie Feuerungsanlagen einschließlich Dampfkessel und Gasturbinen mit einer Vorlauftemperatur von mehr als 110 °C erfolgt durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi). Die Umsetzung des § 9 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) erfolgt separat durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung Integrativer Umweltschutz. Der Überwachungsplan trifft Aussagen über die wichtigsten Umweltprobleme im Land Berlin und stellt das Verfahren für die Aufstellung von anlagenbezogenen Programmen für die Überwachung dar. Der Plan wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Auf der Grundlage des Überwachungsplanes für das Land Berlin wurde gemäß § 52a Abs. 2 BImSchG das Überwachungsprogramm erstellt. Dieses enthält den zeitlichen Abstand (Überwachungsintervall), in dem eine Vor-Ort-Besichtigung der Anlage durchzuführen ist, sowie das Datum der letzten Überwachung. Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer Anlage erstellt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einen Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und der Nebenbestimmungen nach § 12 BImSchG sowie mit Schlussfolgerungen, ob Maßnahmen notwendig sind (Handlungsbedarf). Hier finden Sie die Berichte aus folgenden Jahren: Berichte 2025 Berichte 2024 Berichte 2023 Berichte 2022 Berichte 2021 Berichte 2020 Berichte 2019 Berichte 2018 Berichte 2017 Berichte 2016 Berichte 2015
<p>Mit Ökostrom das Klima schützen</p><p>So können Sie Ihre Stromnutzung umweltbewusster gestalten</p><p><ul><li>Wechseln Sie zu einem gelabelten Ökostromtarif (Grüner Strom-Label, ok-power-Label).</li><li>Senken Sie Ihre Stromkosten durch energieeffiziente Geräte und bewusstes Verhalten.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Die Stromerzeugung verursacht in Deutschland hohe Treibhausgasemissionen. Strom aus erneuerbaren Energien kann diese stark senken.</p><p><strong>Gelabelte Ökostromtarife:</strong> Die Situation auf dem Ökostrommarkt ist eine besondere: Es wird in manchen Ländern Europas mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als explizit über Ökostromtarife nachgefragt wird. Deshalb ist es wichtig, dass man bei der Wahl eines Ökostromtarifs auf gelabelte Produkte zurückgreift. Das <a href="https://www.gruenerstromlabel.de/">"Grüner Strom"-Label</a> sowie das <a href="https://www.ok-power.de/">ok-power-Label</a> garantieren, dass durch den Ökostrombezug Neuanlagen gefördert werden. Zusätzlich ist es möglich, die Geschäftspolitik des Ökostromanbieters zu beachten: Setzt sich das Unternehmen für den Vorrang der erneuerbaren Energien ein? Mit der Wahl eines Ökostromtarifs kann man somit ein wichtiges politisches Signal zugunsten der erneuerbaren Energien senden.</p><p>Wenn Sie dazu Ihr Wissen testen und vertiefen möchten, dann schauen Sie bei unserer <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/orientierung#labelschungel">Denkwerkstatt Konsum</a> vorbei.</p><p><strong>Beim Anbieter- bzw. Tarif-Wechsel zu beachten: </strong>Ein Anbieter- bzw. Tarifwechsel geht in der Regel einfach und schnell: Sie schließen einen Vertrag mit Ihrem neuen Anbieter ab oder ändern den Tarif bei Ihrem jetzigen Anbieter. Dieser kümmert sich um alles Weitere, einschließlich Kündigung beim alten Anbieter. Klappt etwas nicht, hat der zuständige Grundversorger an Ihrem Wohnort die Pflicht, Sie weiterhin zu versorgen. Sie brauchen also keine Angst zu haben, beim Anbieter-bzw. Tarifwechsel plötzlich im Dunkeln zu sitzen.</p><p>Achten Sie auf die Stromkennzeichnung des Anbieters. Manche Stromlieferanten verkaufen hauptsächlich Strom aus Kohle- oder Gaskraftwerken und nur einen geringen Teil erneuerbaren Strom über einen Ökostromtarif. Dann nicht nur den Tarif wechseln! Der Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten ist in diesem Fall wirkungsvoller als nur der Wechsel zu einem Ökostromtarif beim selben Anbieter. Wechseln Sie zu einem Stromlieferanten, der insgesamt viel erneuerbaren Strom im Angebot hat.</p><p>Wenn Sie mehr und ausführlichere Informationen zur Stromkennzeichnung benötigen, schauen Sie gern auf unserer Seite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/hintergrundwissen-oekostrom-stromkennzeichen">Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis</a>.</p><p><strong>Stromkosten sparen:</strong> Bei den Stromkosten gibt es in den meisten Haushalten noch sehr große Einsparpotenziale. Beachten Sie hierzu unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen unter den Rubriken <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete">Elektrogeräte</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen%20">Heizen & Bauen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet-reisen">Mobilität</a>. Auch die <a href="https://www.stromspiegel.de/">Stromsparinitiative</a> gibt hilfreiche Hinweise.</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation</strong>: Durch die Nutzung der erneuerbaren Energien in Deutschland konnten im Jahr 2024 Treibhausgasemissionen in Höhe von rund <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase#undefined">256 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten (Mio. t CO2e) vermieden werden</a>. Davon entfielen <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/erneuerbare-energien-in-de-tischvorlage-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=8">205 Mio. t CO2e auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien</a>. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist somit eine der wichtigsten Strategien zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wiederum ist das zentrale Instrument, das den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland vorantreibt. 2024 wurden in Deutschland insgesamt 284 Terawattstunden (TWh) Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt (ebd.). Ausführliche Informationen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen">hier</a>.</p><p><strong>Gesetzeslage</strong>: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert in der Regel den Erzeugern erneuerbaren Stroms die Abnahme des Stroms zu festen Preisen. Es ist das wichtigste Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Der Strom wird über Haushaltsmittel finanziert (seit 01.07.2022) und kann somit nicht einzelnen Stromkunden "zugeordnet" werden. Strom, der über das EEG gefördert wird, darf deshalb nicht als Ökostrom angeboten werden. Es besteht aber zum Teil die Möglichkeit der Vermarktung als Regionalstrom mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/regionalnachweisregister-rnr">Regionalnachweisen</a> (s.u.).</p><p>Damit Ökostrom nicht mehrfach verkauft wird, gibt es das sogenannte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr">Herkunftsnachweisregister (HKNR)</a> für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. In Deutschland wird das HKNR vom Umweltbundesamt geführt. Für die Produktion von erneuerbarem Strom, der nicht gefördert wurde, stellt das HKNR Herkunftsnachweise aus. Für verkauften Ökostrom müssen die Stromlieferanten in entsprechender Menge Herkunftsnachweise entwerten. Nur dann darf der Stromlieferant Ökostrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Die Stromkennzeichnung wird in Deutschland auf der Stromrechnung für alle Verbraucher*innen aufgezeigt. Hier wird aufgeführt, aus welchen Quellen der verkaufte Strom stammt.</p><p>Seit 2019 ermöglicht das Regionalnachweisregister (RNR) die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-geförderten Strom. Im RNR werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-geförderten Anlage (zum Beispiel ein Windpark) im Umkreis von 50 km zum Verbrauchsort eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Stromlieferanten können damit EEG-Strom regional vermarkten und ihren Kund*innen Regionalstromprodukte anbieten. Je kWh verkauften Regionalstroms aus erneuerbaren Energien entwerten die Stromlieferanten Regionalnachweise im RNR. Damit können sie die Lieferung von erneuerbarem Regionalstrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Ziel des Regionalstroms ist es, dadurch eine erhöhte Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erreichen. Nähere Informationen finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/regionalnachweisregister-rnr">hier</a>.</p><p>Dies erläutern wir Ihnen in einem kurzen Film.</p><p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Der Marktanteil von Ökostrom ist stetig steigend. Lag der Marktanteil 2008 noch bei rund 4 %, ist er inzwischen auf rund 25,8 % gestiegen (Bundesnetzagentur 2024, <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> berechnet anhand der Nettostromerzeugung 482,4 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=TWh#alphabar">TWh</a> gesamt und der Abgabe von 124,3 TWh an alle Ökostromkunden). Insgesamt gab es laut <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/10_2025_cc.pdf">Marktanalyse Ökostrom III</a> in 2024 809 Stromlieferanten, die Ökostromtarife anboten, d. h. knapp 80 % aller Stromlieferanten haben im genannten Zeitraum mindestens ein Ökostromprodukt im Angebot geführt (S. 43).</p><p>Die Verbraucher*innen können dementsprechend aus einer sehr hohen Vielfalt wählen. Auf den Haushaltssektor entfielen im Jahr 2023 gut 54 % (Bundesnetzagentur 2024; <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> S. 201) des gelieferten Ökostroms, der Rest entfiel auf Unternehmen, die öffentliche Hand und andere Letztverbraucher (ebd.). Zum Vergleich: Im Jahr 2022 entfielen auf den Haushaltssektor gut 43 % des gelieferten Ökostroms (Bundesnetzagentur 2024; <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> S. 201).</p><p>Im Zuge des Forschungsprojektes "Marktanalyse Ökostrom und Herkunftsnachweise" (UBA 2019) führten die Auftragnehmer mit 2.031 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung durch. Dort wurde sichtbar, dass jeder vierte Deutsche sich für ein entsprechendes Ökostromprodukt interessiert. Zudem ist die Nachfrage nach Ökostrom in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für 2024 wurden in Deutschland Herkunftsnachweise für die gelieferte Ökostrommenge 221.187.921 MWh entwertet (Quelle: Herkunftsnachweisregister Umweltbundesamt).</p><p><strong>Die gelieferte Menge Ökostrom steigt seit 2013.</strong></p><p>Neben dem steigenden Interesse an Ökostrom wächst auch die Nachfrage nach Regionalstrom. Im Zuge des Forschungsprojektes "Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung" (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> 2021) führten die Auftragnehmenden mit 2.200 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung zu regionalem Grünstrom durch. Dort wurde sichtbar, dass die Mehrheit der Verbraucher*innen sich für Strom aus erneuerbaren Energien aus der Region statt generell aus Deutschland oder Europa entscheiden würde. 28 % würden sogar mehr für ein Stromprodukt bezahlen, wenn dieses nachweislich aus der eigenen Region stammt.</p><p>Im Regionalnachweisregister haben die Stromlieferanten für das Jahr 2019 Regionalnachweise für 54.569 MWh entwertet (Quelle: Regionalnachweisregister Umweltbundesamt). Im Jahr 2020 wurde bereits die vierfache Menge Regionalstrom geliefert und für 220.409 MWh Regionalnachweise entwertet. In den folgenden Jahren lagen die jährliche Entwertungsmengen zwischen gut 620.000 MWh und 412.000 MWh.</p><p>Jeder Herkunftsnachweis steht für 1 MWh erneuerbare Energie. Entwertete Herkunftsnachweise geben wieder, welche Menge an Ökostrom an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde.</p><p>Jeder Regionalnachweis steht für 1 KWh erneuerbare Energie, die in einer EEG-geförderten Anlage erzeugt worden ist. Entwertete RN geben wieder, welche Menge an Strom aus EEG-geförderten regionalen Erneuerbaren-Energien-Anlagen an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde.</p><p><strong>Weitere Informationen finden sich unter:</strong></p><p><strong>Quellen:</strong></p>
Die Wolfspopulation wächst in Sachsen-Anhalt langsamer als in den Vorjahren. Das geht aus dem aktuellen Wolfsmonitoringbericht 2024/2025 hervor, den das Umweltministerium und das Landesamt für Umweltschutz (LAU) am heutigen Montag gemeinsam veröffentlicht haben. Der Bericht ist ab sofort online abrufbar. So ist die Zahl der im Land lebenden Wölfe im Berichtszeitraum von Mai 2024 bis April 2025 lediglich um 12 auf 276 gestiegen. Im Vorjahreszeitraum lag der Zuwachs noch bei 58 Wölfen. Die Zahl der Territorien im Land ging erstmalig um eines auf insgesamt 38 zurück. Auch wenn die Zahl der Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere im aktuellen Berichtszeitraum wieder zurück ging, will sich Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann für einen konsequenteren Schutz von Weidetieren einsetzen. „Wo Wölfe hinreichenden Herdenschutz überwinden, muss es möglich sein, sie rechtssicher zu entnehmen“, betonte der Minister. Er begrüßt deshalb auch die von der Bundesregierung geplante Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz: „Vor einem Jahr haben wir in Sachsen-Anhalt bereits die Möglichkeit für Schnellabschüsse per Erlass geschaffen, um dem Spannungsverhältnis zwischen Nutztierhaltung und Wolfsschutz Rechnung zu tragen. In der Praxis hat sich aber bislang gezeigt, dass die Hürden für Entnahmen trotz Erlasslage noch immer zu hoch sind. Mit Blick auf die vom Bund geplanten Regelungen bin ich aber zuversichtlich, dass wir zeitnah zu einem pragmatischeren Umgang mit Problemwölfen kommen.“ In Sachsen-Anhalt wurde bislang kein Wolf per Schnellschuss-Erlass entnommen. Mitte Oktober 2025 hatte zwar das Landesverwaltungsamt nach mehreren Übergriffen auf Nutztiere eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes im Landkreis Wittenberg erteilt. Nach einem Eilantrag wurde die Genehmigung aber durch das Verwaltungsgericht Halle wieder ausgesetzt. Grund für diese Entscheidung war die nach Ansicht des Gerichtes unzureichende Anwendung von Alternativen. Im entschiedenen Fall war der Zaun nicht wie empfohlen 1,20 Meter hoch. Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) soll den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements gegeben werden. Das bedeutet: Wo der günstige Erhaltungszustand festgestellt wurde, können Managementpläne aufgestellt und so die Zahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden. Der günstige Erhaltungszustand ist gegenwärtig mit Ausnahme der alpinen Region für ganz Deutschland festgestellt worden. Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist nach den Plänen der Bundesministerien für Landwirtschaft und Umwelt künftig auch eine leichtere, rechtssichere Entnahme der Wölfe möglich. „Nach wie vor wichtig ist es, dass es keine planlose Jagd auf den Wolf geben wird, das wäre völlig unangemessen“, betonte Willingmann. „Aber dort, wo Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere immer häufiger verletzt oder getötet werden, sollten Entnahmen künftig schneller und unkomplizierter möglich sein.“ Die Zahl der Übergriffe ist im Monitoringjahr 2024/2025 insgesamt zurückgegangen. So wurden 48 Übergriffe mit 159 getöteten Nutztieren offiziell registriert – so wenige wie seit neun Jahren nicht mehr. 86,7 Prozent der getöteten Tiere waren Schafe, 6,7 Prozent Rinder und weitere 6,7 Prozent Gehegewild. Die 276 im Land lebenden Wölfe verteilen sich aktuell auf 31 Rudel (-2), fünf Paare (+/- 0) und zwei Einzeltiere (+1). 15 Wölfe wurden im aktuellen Berichtszeitraum tot aufgefunden und dem Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI) gemeldet. Davon wurden zwei Tiere notgetötet (ein fortgeschritten an Babesiose erkrankter Welpe und ein Welpe, welcher einen Verkehrsunfall mit schwersten Verletzungen zunächst überlebte). Außerdem wurden vier Nachweise illegaler Tötungen, sechs weitere Verkehrsunfälle und drei bisher unklare Todesursachen registriert. Für den Monitoringbericht ist eine breite Datengrundlage von großer Bedeutung. Hinweise oder Sichtungen können über das Tierartenmeldeportal direkt online an das Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI) gemeldet werden. Dazu erklärte LAU-Präsidentin Dr. Sandra Hagel: „Für den aktuellen Monitoringbericht wurden mehr als 6.000 Ereignisse ausgewertet, viele Hinweise davon stammen aus Forstbetrieben, der Jägerschaft oder kommen direkt aus der Bevölkerung. Sichtungen, andere Wolfshinweise oder Rissverdacht sollten daher stets gemeldet werden. Nur so kann der Bericht die Verhältnisse bestmöglich abbilden.“ Das aktuelle Wolfsmonitoring ist auf den Internetseiten des Landesamtes für Umweltschutz abrufbar unter: https://lau.sachsen-anhalt.de/publikationen/berichte-und-fachinformationen/wolfsmonitoringberichte Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Informations- und Beratungsprojekte BEK-Monitoríng Das Land Berlin hat sich das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2045 gesetzt. Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) definiert hierzu eine Vielzahl an Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung. Ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen, Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, Unternehmen oder Privathaushalte – für die Erreichung der Klimaschutzziele bedarf es der Mitwirkung vieler Akteure. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt setzt daher zahlreiche Informations- und Beratungsprojekte um, die darauf abzielen, bei der Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu unterstützen. Aktionswoche „Berlin spart Energie“ Entdecken Sie unzählige Best-Practice-Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung von Klimaschutz und Energieeffizienz in Gebäuden und im Alltag. Weitere Informationen BAUinfo Berlin BAUinfo Berlin ist die zentrale Anlaufstelle des Landes bei Fragen rund um das nachhaltige Bauen und Sanieren. Egal ob Neubau oder Bestandsimmobilie – das Team des BAUinfo Berlin berät Eigentümerinnen und Eigentümer kostenlos, neutral und kompetent. Weitere Informationen Berliner Impulse-Programm Das Berliner Impulse-Programm ist ein vielschichtiges Kommunikationsprogramm, das zentrale Fragen des Klimaschutzes und der Berliner Klimapolitik adressiert. Weitere Informationen Klimaneutrale Veranstaltungen Der Handlungsleitfaden „Alles im Grünen Bereich!“ dient als eine Arbeitshilfe und Inspirationsquelle für Veranstaltende von Freiluftveranstaltungen im öffentlichen Raum. Weitere Informationen Klimaschutz 100 Pro – CO₂ im Alltag vermeiden Das Land Berlin hat im Projektzeitraum bis Oktober 2023 mit „Klimaschutz 100 Pro“ ein Beratungsangebot entwickelt, das Berlinerinnen und Berlinern helfen soll, in ihrem Alltag CO₂-Emissionen zu vermeiden. Weitere Informationen Bild: everigenia - stock.adobe.com Klimaschutz und Bebauungsplanung – Leitfaden Der Leitfaden stellt eine Orientierungshilfe dar im Umgang mit den klimaschutzrelevanten Regelungsmöglichkeiten, die das BauGB bietet. Er adressiert in erster Linie die in der verbindlichen Bauleitplanung tätigen Fachleute in Berlin. Weitere Informationen Servicestelle energetische Quartiersentwicklung Auch die Berliner Quartiere sollen dazu beitragen, Energie und Kohlenstoffdioxid (CO2) einzusparen. In diesem Rahmen hat die Senatsverwaltung eine Service- und Beratungsstelle für energetische Quartiersentwicklung eingerichtet. Weitere Informationen ZuHaus in Berlin Kostenlose und anbieterunabhängige Energieberatung für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer. Weitere Informationen Bild: travelwitness - Fotolia.com Berlin packt das! Gemeinsam durch die Energiekrise Der Berliner Senat hat vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise unter anderem auch umfassende Informationen zum Thema Energie sparen zusammengestellt. Weitere Informationen Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (BEK 2030) erfolgt durch die zuständigen Verwaltungen unter Beteiligung einer Vielzahl von Akteuren. Detaillierte Informationen zum Umsetzungsstand finden sich im digitalen Monitoring- und Informationssystem des BEK 2030 sowie in den einzelnen Monitoringberichten. Digitales Monitoring- und Informationssystem (diBEK) diBEK soll die Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Berlin überprüfen und darstellen. Darüber hinaus dient es dem Monitoring unmittelbarer Folgen des Klimawandels. Weitere Informationen BEK-Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (BEK) sowie zur Verwendung der BEK-Haushaltsmittel Weitere Informationen
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