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Energieoptimierte Produktion mit grünen Digitalen Zwillingen, Teilvorhaben: Grüne Digitale Energiezwillinge und Lastmanagement

Das Projekt "Energieoptimierte Produktion mit grünen Digitalen Zwillingen, Teilvorhaben: Grüne Digitale Energiezwillinge und Lastmanagement" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering.

Klimarisikoanalyse 2028, Teil 1: Vorbereitung

Das Projekt "Klimarisikoanalyse 2028, Teil 1: Vorbereitung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Umweltbundesamt.Das Vorhaben bereitet die nächste Klimarisikoanalyse für Deutschland vor. Es soll ein schlanker Ansatz gewählt werden, beispielsweise soll sich die quantitative Untersuchung von Klimawirkungen auf Klimadaten konzentrieren und die fachlichen Analysen größtenteils literaturbasiert erfolgen. Nach ISO 14091 soll die Risikoanalyse in 3 Schritten durchgeführt werden: 1. Vorbereitung, 2. Durchführung, 3. Kommunikation. Neue Forschungsaspekte umfassen unter Schritt 1 'Vorbereitung' die Weiterentwicklung der Methodik durch die Reduktion auf ein wesentliches Minimum, die verstärkte Verschneidung mit dem Monitoringbericht, sowie sozioökonomische Szenarien als Narrative mit Fokussierung auf ausgewählte Zukunftsthemen und -trends. Im Hinblick auf Schritt 2 'Durchführung' sollen die Bewertung der Klimarisiken und die Ableitung der Handlungsbedarfe die neuen Anpassungsziele berücksichtigen, in der integrierten Auswertung sollen die Kaskadeneffekte auch im Hinblick auf vulnerable Gruppen und Systeme untersucht werden, und die Anpassungskapazitätsbewertung sollen mit vorhandenen ex-ante Maßnahmenbewertung enger verschnitten und auf Lücken und Bedarfe ausgerichtet werden. Im 2. Schritt 'Kommunikation' stehen zielgruppenspezifische Kommunikationsprodukte im Vordergrund. Um die dynamische wissenschaftliche Entwicklung besser abzubilden, wird die KRA in 2 Slots ausgeschrieben werden: Teil I: 2023-2025 Vorbereitung KRA 2028; Teil II: 2024-2028 Durchführung und Kommunikation KRA 2028.

Forstökonomisches Monitoring

Das Projekt "Forstökonomisches Monitoring" wird/wurde ausgeführt durch: Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Agrar- und Forstökonomie.Im Rahmen dieses langfristigen Forschungsvorhabens (einer Mischung aus Eigenprojekt und Auftragsforschung) werden forstliche Testbetriebsnetze im österreichischen Klein- und Großwald betreut und regelmäßig ausgewertet. Dabei obliegen dem Institut insbesondere auch Systemadministration und Systementwicklung der 'Forstberichts-Datenbank'. Auf Basis von Erhebungen in rund 200 Forstbetrieben, die überwiegend von den Projektpartnern durchgeführt werden, werden jährlich forstliche Betriebsabrechnugen erstellt und an der BOKU zu Gruppenmittelwerten verdichtet. Diese aggregierten Kennzahlen sind wichtige, empirische Datengrundlagen für die forstpolitischen Akteure ebenso wie für die forstökonomische Forschung und Lehre an der BOKU und fließen unter anderem in den jährlichen Waldbericht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ein.

Anpassung an die Folgen der Klimaänderungen

Das globale Klima ändert sich und damit ändern sich auch die Lebensbedingungen in Deutschland. Das Umweltbundesamt fördert die aktive Anpassung an den Klimawandel. Das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) ist Wegweiser und Ansprechpartner für Anpassungsaktivitäten in Deutschland und fungiert als Schnittstelle zwischen Klimafolgenforschung, Gesellschaft und Politik. Klimawandel und Anpassung in Deutschland Der ⁠ Klimawandel ⁠ ist längst da, auch in Deutschland spüren wir ihn schon. Die Folgen sind vielfältig: Der Klimawandel hat Einfluss auf unser Wohnen, Arbeiten und unsere Gesundheit. Alle vier Jahre gibt der Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie einen Überblick über Folgen des Klimawandels und Anpassung in Deutschland. Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 (KWRA) des Bundes ist die umfangreichste Analyse zu Risiken und Wirkungen des Klimawandels in Deutschland (siehe Themen-Artikel: Risiken und Anpassungspotential ). ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ hilft, besser mit dessen Folgen umzugehen, Schäden zu verringern und gegebenenfalls existierende Chancen zu nutzen. Vor diesem Hintergrund betreiben Bund und Länder eine aktive und vorausschauende Anpassungspolitik (siehe Themen-Artikel Anpassung an den Klimawandel und Klimafolgen und Anpassung ). Auf den Internetseiten des Kompetenzzentrums Klimafolgen und Anpassung im Umweltbundesamt (KomPass) finden Sie einen Überblick über die aktuellen Tätigkeiten des Bundes und der Länder. Zusätzlich können Sie auf eine Vielzahl von Informationen zu Klimaanpassung, möglichen Maßnahmen und Beispielen zugreifen. In der Tatenbank werden konkrete Projekte und zahlreiche Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland vorgestellt. Mit dem Bundespreis „Blauer Kompass“ werden regelmäßig Projekte zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Rahmen eines Wettbewerbs Blauer Kompass prämiert. Der Klimalotse ist ein Leitfaden, der Entscheidungsträger in Städten und Gemeinden etwa in Umweltämtern oder in der Stadtplanung dabei unterstützt, die Risiken des Klimawandels zu umschiffen und Chancen gezielt zu verfolgen. Klimawandel und Anpassung in der EU Als deutsche Anlaufstelle für die Belange der ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ ist ⁠ KomPass ⁠ auch Partner für EU-weite Aktivitäten und Projekte zum Thema. KomPass kooperiert eng mit den nationalen Umweltämtern unserer Nachbarstaaten, der Europäischen Umweltagentur sowie der Europäischen Kommission, DG for Environment und DG Clima (Themenartikel: Anpassung auf EU-Ebene ). Auf europäischer Ebene unterstützt die gemeinsame Plattform der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur Climate-ADAPT den Anpassungsprozess in Europa. Klimaanpassung International Das Umweltbundesamt ist auch international in die Themen ⁠ Klimawandel ⁠ und ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ eingebunden und speist die deutsche Expertise in Vorhaben des UNFCCC und OECD ein.

Genehmigungs- und Überwachungsdaten

Geruchsrastermessung in Pankow-Wilhelmsruh und Reinickendorf Genehmigungsbescheide nach IED Überwachungsdaten nach § 52 BImSchG Überwachungsdaten für IED-Anlagen nach § 52a BImSchG Überwachungen gemäß § 52a Abs. 5 BImSchG Unten angefügt sind Angaben zu Genehmigungen und Überwachungen nach §§ 52 und 52a BImSchG für Anlagen, die nach den §§ 4 ff Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind und für die im Land Berlin die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Genehmigungsbehörde ist. Diese Informationen sind unterteilt in: An dieser Stelle werden Genehmigungsbescheide für Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie (IED) unterliegen, dauerhaft veröffentlicht. Die Überwachungsdaten werden monatlich aktualisiert (Stand: 01.04.2025). Auskünfte zu Daten für genehmigungsbedürftige Anlagen erhalten Sie unter E-Mail: BImSchG-Anlagen@SenMVKU.berlin.de Mit Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL 2010/75/EU) in deutsches Recht ergeben sich für besonders umweltrelevante Anlagen (sog. IED-Anlagen) gesonderte Anforderungen u.a. an die Anlagenüberwachung und die Berichterstattung. So ist für die behördliche Überwachung von IED-Anlagen ein Überwachungsplan aufzustellen. Gegenstand des Überwachungsplans für das Land Berlin sind die Überwachungsaufgaben nach §§ 52 und 52a BImSchG für Anlagen nach der IE-RL, für welche die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gemäß Anlage 1 Nr. 10 Abs. 3 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) die zuständige Behörde ist. Die Erstellung des Überwachungsplans für Heiz-/Kraftwerke sowie Feuerungsanlagen einschließlich Dampfkessel und Gasturbinen mit einer Vorlauftemperatur von mehr als 110 °C erfolgt durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi). Die Umsetzung des § 9 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) erfolgt separat durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung Integrativer Umweltschutz. Der Überwachungsplan trifft Aussagen über die wichtigsten Umweltprobleme im Land Berlin und stellt das Verfahren für die Aufstellung von anlagenbezogenen Programmen für die Überwachung dar. Der Plan wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Auf der Grundlage des Überwachungsplanes für das Land Berlin wurde gemäß § 52a Abs. 2 BImSchG das Überwachungsprogramm erstellt. Dieses enthält den zeitlichen Abstand (Überwachungsintervall), in dem eine Vor-Ort-Besichtigung der Anlage durchzuführen ist, sowie das Datum der letzten Überwachung. Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer Anlage erstellt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einen Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und der Nebenbestimmungen nach § 12 BImSchG sowie mit Schlussfolgerungen, ob Maßnahmen notwendig sind (Handlungsbedarf). Hier finden Sie die Berichte aus folgenden Jahren: Berichte 2024 Berichte 2023 Berichte 2022 Berichte 2021 Berichte 2020 Berichte 2019 Berichte 2018 Berichte 2017 Berichte 2016 Berichte 2015

Monitoringbericht für den Wolf in Sachsen-Anhalt

Halle (Saale), 01.02.2017 Monitoringbericht für den Wolf in Sachsen-Anhalt Monitoringjahr 2015/2016 Seit dem Jahr 2008 sind in Sachsen-Anhalt Wölfe wieder heimisch geworden. Ihr Bestand wird durch ein intensives Monitoring des Landesamtes für Um- weltschutz gemeinsam mit einem sich kontinuierlich erweiternden Kreis von Kooperationspartnern (s. Hintergrund) überwacht. Der Bestandstrend ist weiterhin steigend. Es wurden innerhalb des Monito- ringjahres 2015/16 zehn Rudel und drei territoriale Wolfspaare in Sachsen- Anhalt festgestellt. Die Territorien der Rudel bzw. Wolfspaare liegen teilweise im Grenzbereich zu den benachbarten Bundesländern Brandenburg, Nieder- sachsen und Sachsen. Zum Vergleich: Im Monitoringjahr 2014/2015 wurden sieben Rudel, zwei territoriale Wolfspaare und ein territorialer Einzelwolf nach- gewiesen. Ebenfalls zugenommen hat die Zahl der Welpen. Im Monitoringjahr 2015/16 wurden mindestens 41 Welpen geworfen und erfolgreich aufgezogen. Die Mehrzahl davon wird aus den Elternrudeln im zweiten Lebensjahr abwandern. Insgesamt wurde zum Ende des Monitoringjahres innerhalb der Wolfsterritori- en eine Gesamtzahl von 78 Wölfen (2014: 64) aller Altersklassen nachgewie- sen. Als Populationsgröße wird europaweit einheitlich die Anzahl erwachsener, geschlechtsreifer Tiere (Alter > 2 Jahre) innerhalb der territorialen Ansiedlun- gen herangezogen, da nur diese Tiere für die Reproduktion in Frage kommen. Im Monitoringjahr 2015/2016 wurden 31 erwachsene, geschlechtsreife Wölfe innerhalb der Rudel nachgewiesen, im Vorjahr waren es noch 22. Darunter sind neben den Elterntieren der Rudel auch einige ältere Tiere aus früheren Würfen. Im Monitoringjahr wurden insgesamt 2.857 Hinweise auf Wölfe aufgenommen und bewertet. Dies stellt eine erhebliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr mit 1.989 Hinweisen dar. Weitere Wölfe durchwanderten das Land, ohne sich dauerhaft anzusiedeln. Die Anzahl dieser nicht residenten Wölfe kann nicht seriös geschätzt werden und bleibt bei der Populationsgröße unberücksichtigt, da diese Tiere nicht zum reproduzierenden Bestand gehören. Nach vorsichtigen Schätzungen dürfte es sich um ca. 100 Tiere handeln. Genetische Untersuchungen wurden als Bestandteil des Monitorings intensi- viert. Durch Analysen des Senckenberg-Instituts für Wildtiergenetik in Geln- hausen im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz wurden von 2008 bis April 2016 insgesamt 122 Wölfe individuell genetisch nachgewiesen. Für etli- che dieser Tiere konnten Herkunft und Verwandtschaftsverhältnisse ermittelt werden. Alle Tiere gehören zur zentraleuropäischen Flachlandpopulation. Zwei Wölfe wurden im Monitoringjahr Verkehrsopfer an Straßen in Sachsen- Anhalt, ein Wolf wurde illegal geschossen. Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Nr.: 03/2017 E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1 Hintergrund: Die Ergebnisse aller Beobachtungen und Untersuchungen werden jährlich in einem Monitoringbericht zu- sammengefasst, der die wesentlichen Fakten und daraus abgeleiteten Bewertungen auf wissenschaftlich nachvollziehbare Weise darstellt. Der Monitoringbericht umfasst jeweils den Zeitraum vom 01. Mai bis zum 30. April des Folgejahres. Kooperationspartner waren die Bundesforstbetriebe Nördliches Sachsen-Anhalt und Mittelelbe, die Refe- renzstelle Wolfsschutz des Landes Sachsen-Anhalt, der Landesforstbetrieb und das Landeszentrum Wald, der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt, der WWF Deutschland, die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe und der Freundeskreis freilebender Wölfe. Die Tätigkeit ehrenamtlicher Naturschützer spielt im Monitoring eine wichtige Rolle. Der Bericht steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: http://www.lau.sachsen- an- halt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Wir_ueber_uns/Publikationen/Berichte_des_L AU/Dateien/170131_Monitoringbericht_2015_2016_LAU.pdf 2/2

Stand der Auswertung des Wolfsmonitorings im Monitoringjahr

Halle (Saale), 07.08.2018 Stand der Auswertung des Wolfsmonitorings im Monitoringjahr Mai 2017 bis April 2018 Der Wolfsbestand wird durch ein intensives und international standardisiertes Monitoring durch das Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI) in Zusammenarbeit mit zahlreichen Kooperationspartnern erfasst und überwacht. Neben dem aktiven Monitoring in den bekannten Territorien und Suchräumen werden alle im WZI eingehenden Meldungen im Rahmen des passiven Moni- torings erfasst und ausgewertet. Ziel des Monitorings ist es, das aktuelle Vor- kommen des Wolfes in Sachsen-Anhalt zu dokumentieren, die Anzahl der ter- ritorial lebenden Wölfe zu ermitteln und genetisches Material der freilebenden Wölfe zur Klärung der Rudelstrukturen zu sammeln. Für das Monitoringjahr 2017/18 (01.05.2017 bis zum 30.04.18) liegen Nach- weise über insgesamt 95 Wölfe in Sachsen-Anhalt vor. Diese Anzahl umfasst 26 geschlechtsreife Tiere, welche insgesamt 13 territorialen Ansiedlungen (davon 2 grenzübergreifend) zuzuordnen sind. Für 11 Rudel konnte der Re- produktionsnachweis erbracht werden. Demzufolge wurden 47 Welpen nach- gewiesen. Außerdem sind 12 Jährlinge sowie 10 weitere Individuen belegt, deren Altersklasseneinordnung jedoch nicht eindeutig erfolgen konnte. In 2 Ansiedlungen (Altengrabow und Coswig) konnten bisher keine Welpen nach- gewiesen werden, daher ist deren Rudelstatus für das Monitoringjahr 2017/18 zur Zeit unklar. Diese Daten wurden an die die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) übermittelt. Für weitere Gebiete liegen kon- tinuierliche Wolfsnachweise vor, jedoch ist derzeit der Status, also ob es sich um einen territorialen Einzelwolf, ein territoriales Paar oder um ein Rudel han- delt, noch unklar. Wenn durch die genetische Analyse, durch neue Meldungen oder die weitere Auswertung der vorliegenden Hinweise eine konkrete Bewer- tung dieser Vorkommen möglich ist bzw. weitere Tiere sicher nachgewiesen werden können, wird diese Zahl nach oben korrigiert und an die DBBW ge- meldet. Alle Erkenntnisse fließen schließlich in den Monitoringbericht 2017/2018 für Sachsen-Anhalt ein, der im IV. Quartal veröffentlicht wird. Hintergrund Das Monitoringjahr richtet sich am biologischen Rhythmus des Wolfes aus, es beginnt am 1.Mai jeden Jahres und endet am 30. April des darauffolgenden Jahres. Für das abgelaufene Monitoringjahr 2017/18 laufen derzeit noch die Auswertungen der in diesem Zeitraum erfassten Daten. Etwa 75 Prozent aller Hinweise sind derzeit bearbeitet, so dass ein Überblick über den vorläufigen Stand der Auswertungen möglich ist. Die Präsidentin PRESSEMITTEILUNG Nr.: 10/2018 E-Mail: Praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1 Als Populationsgröße wird europaweit einheitlich die Anzahl erwachsener, geschlechtsreifer Tiere (Alter mehr als 2 Jahre) innerhalb der territorialen Ansiedlungen herangezogen, da nur diese Tiere für die Re- produktion in Frage kommen. Die genetischen Untersuchungen werden deutschlandweit durch das Referenzlabor am Senckenberg- Institut für Wildtiergenetik in Gelnhausen durchgeführt. Das garantiert die Vergleichbarkeit der Ergeb- nisse im internationalen Austausch, ermöglicht die Analyse der Verwandtschaftsbeziehungen und Ru- delstrukturen und gibt Aufschluss über die Wanderungsbewegungen einzelner Individuen. So ist zum Beispiel ein weiblicher Nachkomme des Göritzer Territoriums zunächst im Winter 2016/17 im Territori- um Altengrabow nachgewiesen und dann im April 2017 im dänischen Jütland wiedergefunden worden. Das WZI bittet um Meldung aller Wolfshinweise, gern auch historischer Daten. Dies dient der möglichst genauen Abbildung der Populationsentwicklung in den einzelnen Monitoringjahren im räumlichen und zeitlichen Gesamtkontext und dient dem Wolfsmanagement. Der Wolfsmonitoringbericht 2016/17 ist online verfügbar. Kontaktdaten des Wolfskompetenzzentrums Iden: Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI) Lindenstraße 18, 39606 Iden Tel.: +49 3939 06481 E-Mail: wzi@lau.mlu.sachsen-anhalt.de Notfallnummer: + 49 162 3133949 Internet: https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/das-wolfskompetenzzentrum-wzi/ 2/2

Klimatischer Jahresrückblick 2024

null Klimatischer Jahresrückblick 2024 GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES MINISTERIUMS FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG UND DER LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG „Land unter“ in Baden-Württemberg: Heftige Starkregenereignisse und außergewöhnliche Hochwasser prägten das Jahr 2024, während der Aufwärtstrend der Temperaturen unvermindert anhielt. Der klimatische Jahresrückblick der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) zeigt einmal mehr, wie stark die Folgen des Klimawandels inzwischen im Land spürbar sind. Klimaschutz bleibt zentrale Aufgabe „Die Konsequenzen des Klimawandels zeigen sich überdeutlich und wir alle spüren sie am eigenen Leib. Das macht vielen zu schaffen. Es muss in erster Linie aber Ansporn sein, zu handeln. Wir dürfen auf keinen Fall in unseren Anstrengungen zum Schutz des Klimas nachlassen. Und wir müssen uns bestmöglich aufstellen, um uns gegen die bereits sichtbaren Folgen des Klimawandels zu wappnen. Wir haben Möglichkeiten, uns besser gegen Hitze, Dürre und Wassermassen zu schützen. Diese Instrumente gilt es zu nutzen“, erklärt Umweltministerin Thekla Walker. Wetterextreme mit verheerenden Folgen Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, fasst die Wetterextreme des Jahres 2024 zusammen: „Im vergangenen Jahr sorgten intensive Dauer- und Starkregen in Teilen des Landes für ein heftiges Hochwassergeschehen. Zugleich wurde eine hohe Jahresmitteltemperatur verzeichnet. Es kam zu gravierenden Überschwemmungen, die zu Todesfällen und enormen Schäden führten. Auch die Ökosysteme litten unter den extremen Wetterbedingungen.“ Maurer ergänzt: „Es gilt, unsere Städte und Gemeinden gezielt auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten. Die LUBW unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabe mit ihrem Kompetenzzentrum Klimawandel.“ Ausnahmezustand im Mai und Juni Heftige Regenfälle Ende Mai/Anfang Juni 2024 führten zu außergewöhnlichen Hochwassern insbesondere in östlichen Neckarzuflüssen sowie in den Bodensee- und Donauzuflüssen im Raum Oberschwaben. Rund 60 Prozent der Landespegel registrierten erhöhte Wasserstände. An 18 Messstellen wurden sogar 100-jährliche Hochwasserabflüsse erreicht, das heißt Abflüsse, wie sie statistisch nur alle 100 Jahre oder seltener vorkommen. Die Überschwemmungen hatten zwei Todesfälle im Rems-Murr-Kreis zur Folge und Schäden in dreistelliger Millionenhöhe. Auch am Bodensee stieg der Pegel bis zum Niveau eines zehnjährlichen Hochwassers und überschwemmte Uferbereiche. Insgesamt war das Jahr 2024 mit 1069 Millimetern Niederschlag um neun Prozent feuchter als das langjährige Mittel. Der Mai lag 90 Prozent über dem Monatsmittel der Referenzperiode 1961 – 1990 und verzeichnete somit einen neuen Rekord als feuchtester Monat seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Hohe Temperaturen, früher Sommer, späte Fröste Mit einer Jahresmitteltemperatur von 10,6 Grad Celsius war 2024 das drittwärmste Jahr in Baden-Württemberg seit Messbeginn 1881. Damit lag das Jahr 2024 nur knapp hinter den Temperaturrekorden der vorherigen beiden Jahre. Alle Monate lagen über den Monatswerten der Referenzperiode 1961 – 1990. Besonders der Februar fiel auf: Er war 6,1 °C wärmer als das Februarmittel der Referenzperiode und damit der wärmste Februar seit Beginn der Aufzeichnungen in 1881. Der Erwärmungstrend zeigte sich auch deutlich in einer erneut verringerten Anzahl an Frost- und Eistagen sowie eine weiter angestiegene Zahl an Heißen Tagen. Ungewöhnlich früh im Jahr wurden Sommertage registriert, zugleich traten bis in den April Fröste auf. Wetterextreme setzen Landwirtschaft und Ökosysteme unter Druck Die Vegetationsperiode erreichte 2024 eine neue Rekordlänge und übertraf den bisherigen Höchstwert von 2020 um sechs Tage. Besonders auffällig war die Apfelblüte, die 26 Tage früher als im langjährigen Mittel einsetzte. Dies hatte Folgen für die Landwirtschaft: Ende April führten Kälteeinbruch zu Spätfrostschäden und damit lokal zu erheblichen Ernteausfällen im Obst- und Weinbau. Für Tagfalter war 2024 das zweite Negativrekordjahr in Folge. Die starken Regenfälle im Mai und Juni trafen viele Arten in ihren Entwicklungsphasen – Eier, Raupen und Puppen waren der anhaltenden Feuchtigkeit ausgesetzt, was zu drastischen Bestandseinbrüchen führte. Hintergrundinformationen Die LUBW beobachtet und analysiert fortlaufend die Wetterdaten und Umweltindikatoren im Land. Der Klimatische Jahresrückblick 2024 fasst aktuelle Erkenntnisse zu Temperaturentwicklung, Niederschlagsmustern, Wasserständen und Luftqualität zusammen. Er dient als Grundlage, um Trends zu erkennen und Vorsorgemaßnahmen zu planen. Die anhaltende Erwärmung, veränderte Niederschlagsverteilung und frühere Vegetationsphasen unterstreichen den Einfluss des Klimawandels auf Baden-Württemberg und die Notwendigkeit wirksamer Anpassungsmaßnahmen. Die Landesregierung hat im Jahr 2023 die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel fortgeschrieben. Die Strategie fasst klimatische Veränderungen und die Auswirkungen von Hitze, Trockenheit und Niedrigwasser, Starkregen und Hochwasser sowie Wandel von Lebensräumen und Arten in Baden-Württemberg zusammen. In rund 100 Maßnahmen sind für 11 Handlungsfelder Anpassungsschritte zum Umgang mit dem Klimawandel formuliert. Noch vor der Sommerpause wird ein Monitoringbericht zur Umsetzung der Strategie vorgelegt. Klimatischer Jahresrückblick 2024: https://pd.lubw.de/10731 Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Wolfsmonitoring in Sachsen-Anhalt Wolfsvorkommen in Sachsen-Anhalt im Monitoringjahr 2023/2024 Was ist Monitoring? Wo kann ich Wolfssichtung/-hinweise melden? Was passiert mit meinen gemeldeten Daten? Woran erkenne ich eine Wolfsspur? Woran erkenne ich Wolfskot? Wie verhalte ich mich bei einer Wolfssichtung? Ist mein Hund auf Spaziergängen im Wolfsgebiet gefährdet? Gibt es in Sachsen-Anhalt Wolf-Hund-Mischlinge?

In Sachsen-Anhalt wird ein flächendeckendes Monitoring durchgeführt, um die Ausbreitung und den Populationsstatus der Wölfe in Sachsen-Anhalt zu dokumentieren. Mit dieser Dokumentation kommt das Land Sachsen-Anhalt seiner Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Kommission (gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie über die Bestandssituation und den Erhaltungszustand des Wolfes) nach. Das Wolfsvorkommen wird nicht nach dem Kalenderjahr erfasst, sondern orientiert sich an dem biologischen Jahr des Wolfes. Da die Welpen ungefähr Ende April/ Anfang Mai geboren werden, verläuft ein Wolfsjahr vom 01.05. bis zum 30.04. des Folgejahres. Das Wolfsvorkommen in Sachsen-Anhalt aus dem letzten, abgeschlossenen Monitoringjahr 2023/2024 ist in nebenstehender Karte dargestellt. Zusätzlich zu der Übersichtskarte veröffentlicht das Landesamt für Umweltschutz jedes Jahr einen umfangreichen Monitoringbericht in dem alle wichtigen Details zum Wolfsvorkommen in unserem Bundesland aufgeführt und erklärt werden. Unter Monitoring versteht man die wissenschaftliche Erfassung verschiedener Daten zur Ausbreitung einer Tierart. Im Wolfsmonitoring wird zwischen aktivem und passivem Monitoring unterschieden. Das passive Monitoring findet kontinuierlich auf der gesamten Landesfläche statt. Dabei werden alle anfallende Beobachtungen und Hinweise (ohne eine gezielte Hinweissuche im Gelände) erfasst, überprüft und bewertet. Das aktive Monitoring findet auf bekannten, vom Wolf territorial besiedelten Flächen und in Verdachtsgebieten statt, wo eine permanente Besiedlung vermutet wird. Dabei wird eine gezielte Hinweissuche im Gelände durchgeführt, um aussagekräftige Informationen über das jeweilige Vorkommen zu erhalten. Bei der Datenerfassung für das Monitoring in Sachsen-Anhalt kommen verschiedene Methoden zum Einsatz: Regelmäßige Geländebegehung mit Hinweisaufnahme Einsatz von Wildkameras unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regeln in § 48b LJagdG Landesnorm Sachsen-Anhalt Genetische Untersuchung von Proben durch externe Institute Nahrungsanalyse Die Ergebnisse der Monitorings können Sie im jährlichen Monitoringbericht nachlesen. Wolfssichtungen, Losungs- und Spurenfunde sollten immer an das Wolfskompetenzzentrum direkt gemeldet werden. Dies ist zum Beispiel mit unseren Meldeformurlaren, aber auch telefonisch unter der Nummer +49 3939 06-486 während der gängigen Bürozeiten oder über unsere E-Mail -Adresse (gerne mit Foto/Video) möglich. Jede Meldung hilft dabei, das Wolfsaufkommen in Sachsen-Anhalt bestmöglich abzubilden. Lesen Sie sich bitte vor der Kontaktaufnahme mit uns (dem Landesamt für Umweltschutz) die datenschutzrechtlichen Hinweise durch. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Meldung einer Sichtung bzw. eines Fundes, unabhängig von der Meldeart (z. B. per E-Mail , Telefon ) in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einwilligen. Wolfssichtung online melden Andere Hinweise auf einen Wolf online melden Daten, die für das Monitoring relevant sind, werden in die Datenbank aufgenommen und nach den international angewandten Kriterien bewertet. Anschließend fließen sie in die Auswertung des Montoringjahres mit ein und stellen einen wichtigen Beitrag zur Beurteilung des Wolfsvorkommens in Sachsen-Anhalt dar. Alle erhobenen Daten werden unter Berücksichtigung des Daten- und Personenschutzes erfasst und ausschließlich für eventuelle Rückfragen aufbewahrt. Zugesendete Fotos werden nur zum Zweck der Beweispflicht in die Datenbank aufgenommen. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben und Bildrechte bleiben beim Eigentümer. Generell ist die Unterscheidung zwischen einer Hunde- und einer Wolfsspur schwierig und am Einzelabdruck unmöglich. Nach den international angewandten Monitoringstandards ist eine Wolfsspur nur im geschnürten Trab nachzuweisen. Diese Gangart wird von vielen Wildtierarten angewandt und ermöglicht eine relativ hohe Geschwindigkeit bei geringem Energieaufwand. Dabei tritt das Tier mit der etwas kleineren Hinterpfote exakt in den Abdruck der größeren Vorderpfote. Somit entsteht ein Spurverlauf mit Doppelabdrücken, die schnurgerade, wie an einer Perlenkette aufgereiht sind. Woran erkenne ich Wolfskot? Der Kot von Wildtieren wird fachbezogen als Losung bezeichnet. Charakteristisch für eine Wolfslosung ist ein hoher Anteil an enthaltenen Tierhaaren und Knochenresten. Außerdem markieren Wölfe ihre Territorien mit Losungen und platzieren diese oftmals an oder auf Wegen, bevorzugt an Kreuzungen und auf Erhöhungen. Auch am Geruch lässt sich eine Wolfslosung von Hundekot unterscheiden. Die Bewertung inwieweit es sich bei einem Losungsfund um Wölfe handeln kann, basiert auf den international angewandten Monitoringstandards . Einem wilden Wolf zu begegnen ist äußerst selten, kann aber mit der voranschreitenden Ausbreitung der Wölfe in Deutschland häufiger werden. In der Regel sind Wölfe dämmerungs- und nachtaktiv, wodurch ein Zusammentreffen mit Menschen generell nicht sehr wahrscheinlich, aber möglich ist. Man sollte nicht auf den Wolf zugehen und darf ihn auf keinen Fall anlocken oder füttern . Dadurch ist vor allem bei jungen Tieren die Gefahr einer Gewöhnung an den Menschen sehr groß, wodurch sie ihre Scheu verlieren können. Sichtungen von Wölfen sollten außerdem immer an das Wolfskompetenzzentrum Iden gemeldet werden. Prägen Sie sich dafür (wenn möglich) das Aussehen des Tieres genau ein oder versuchen Sie ein Foto zu machen, wenn es die Situation zulässt. Im Folgenden haben wir eine Übersicht erstellt, wie man sich in verschiedenen Situationen verhalten sollte, wenn man auf einen Wolf trifft: Wie soll ich mich verhalten, wenn ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bin und einen Wolf sehe? Ruhig bleiben, das Tier im Auge behalten und weiter gehen. wenn ich im Auto/ Traktor sitze und einen Wolf sehe? Ruhig bleiben, auf den Straßenverkehr achten, das Tier im Auge behalten und weiterfahren. wenn ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bin und der Wolf mich beobachtet? Ruhig bleiben, stehen bleiben und dem Wolf Zeit geben, sich zurückzuziehen. Wenn man sich unwohl fühlt oder Angst hat, kann man auch in die Hände klatschen und laut rufen. wenn ich im Auto/ Traktor sitze und der Wolf mich beobachtet? Ruhig bleiben, auf den Straßenverkehr achten und weiterfahren. Wenn das Tier auf der Straße steht, sollte man sich so verhalten, wie bei jedem anderen Wildtier auch. Kommt es zum Zusammenstoß, sollte man, wie bei jedem Wildunfall, die Polizei verständigen und am Unfallort auf diese warten. wenn ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bin und der Wolf auf mich zukommt? Vor allem bei jungen Tieren kann es vorkommen, dass sie sich aus Neugierde einem Menschen nähern. Dieses Verhalten ist in der Regel keinesfalls artfremd oder auffällig, der Fall sollte aber an das WZI gemeldet werden. In einem solchen Fall, sollte man Ruhe bewahren, stehen bleiben und das Tier ansprechen. Wenn es sich daraufhin nicht zurückzieht, kann man in die Hände klatschen und laut rufen. wenn ich im Auto/ Traktor sitze und der Wolf auf mich zukommt? Befindet sich ein Mensch in einem Fahrzeug, nimmt der Wolf den Menschen selbst gar nicht wahr. Nähert sich ein oder mehrere Wölfe dem Gefährt handelt es sich auch hier keinesfalls um ein auffälliges oder artuntypisches Verhalten. Zumeist sind es auch hier Jungwölfe, die noch nicht viele Erfahrungen mit Menschen bzw. Auto/Traktor gemacht haben und neugierig sind. In einem solchen Fall, sollte man ruhig bleiben, auf den Verkehr achten und weiter fahren. Befindet man sich mit seinem Gefährt nicht in Bewegung, sollte man das Tier mit Hupen oder lauten Rufen vertreiben. wenn ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad mit meinem Hund unterwegs bin und einem Wolf begegne? Vielerorts gilt in Sachsen-Anhalt in Wäldern und vor allem Naturschutzgebieten eine Leinenpflicht. Darüber hinaus ist es laut § 28 LWaldG Landesnorm Sachsen-Anhalt verboten, „Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlichen Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1.März bis 15.Juli anzuleinen.“  Hunde sollten grundsätzlich in Wolfsgebieten angeleint sein. Es kann vorkommen, dass sich freilebende Wölfe für ihren Artgenossen, den Hund, interessieren. Treffen Sie zusammen mit Ihrem Hund auf einen Wolf, sind Sie der größte Schutz für Ihren Hund. Denn der Wolf interessiert sich zwar für seinen domestizierten Artgenossen, hat aber trotzdem seine natürliche Scheu vor Menschen nicht abgelegt. Dementsprechend besteht für Ihren Hund keine Gefahr, wenn er sich in Ihrer Nähe aufhält. Somit kann man die gleichen Verhaltenstipps empfehlen wie in 1, 3 und 5 erläutert. Hunde sollten in Wolfsgebieten grundsätzlich an der Leine gehalten werden. Darüber hinaus ist es laut § 28 LWaldG Landesnorm Sachsen-Anhalt verboten, „Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlichen Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen.“ Es ist möglich, dass sich freilebende Wölfe für ihren Artgenossen, den Hund, interessieren und ihn womöglich als Eindringling in ihrem Territorium ansehen. Daher ist es wichtig, dass Hunde unter der direkten Einwirkung des Menschen bleiben. Kreuzungen zwischen wildlebenden Wölfen und Haushunden, auch ‘Hybriden‘ genannt, sind bisher in Deutschland nur in zwei Fällen aufgetreten; Im Herbst 2003 in Sachsen und im Oktober 2017 in Thüringen.  In Sachsen-Anhalt sind bisher keine Wolf-Hund-Mischlinge in Erscheinung getreten. Verpaarungen zwischen Wölfen und Haushunden lassen sich zum einen durch genetische Untersuchungen feststellen. Zum anderen lassen sie sich anhand von morphologischen und physiologischen Merkmalen von Wölfen unterscheiden. Somit ist ein gut funktionierendes und flächendeckendes Wolfsmonitoring unerlässlich, um etwaige Kreuzungen frühzeitig aufzudecken. Eine sehr wichtige Rolle spielen dabei Meldungen aus der Bevölkerung. In welcher Art und Weise bei einem Nachweis von Wolfshybriden in Sachsen-Anhalt vorgegangen wird, ist in der ‘ Leitlinie Wolf ‘ festgehalten. Weitere Informationen zum Umgang mit Hybriden und zu den bisherigen Fällen in Deutschland finden Sie auf der Internetseite der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (kurz: DBBW) . Letzte Aktualisierung: 15.01.2025

Rechtsvorschriften und Organisation Übersicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) Rechtsvorschriften zur Kreislaufwirtschaft Bestätigung der Anspruchsberechtigung nach Einwegkunststofffondsgesetz Gemeinsam für ein sauberes Sachsen-Anhalt - Strafen für illegale Beseitigung von Abfällen

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (ÖRE) für die Entsorgung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenen Abfälle verantwortlich. Sie erheben für ihre Leistungen auf der Grundlage von Satzungen Gebühren, soweit nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Magdeburg Halle Dessau-Roßlau Altmarkkreis Salzwedel Landkreis Anhalt-Bitterfeld Landkreis Börde Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR Landkreis Jerichower Land Landkreis Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Landkreis Stendal Landkreis Wittenberg Rechtsgrundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zum Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen. Es wird ergänzt durch das Abfallgesetz Sachsen-Anhalts. In der Regel sind die unteren Abfallbehörden für den Vollzug des Abfallrechts verantwortlich. In der Zuständigkeitsverordnung für das Abfallrecht sind die Zuständigkeiten separat genannt, die nicht der Regelzuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte als unterer Abfallbehörde zuzuordnen sind. Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung  erhoben. Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung im Zusammenhang mit abfallrechtlichen Angelegenheiten richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung Sachsen-Anhalts. Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen nach § 18 KrWG sind in der Regel beim Landesverwaltungsamt anzuzeigen. Die Anzeige hat spätestens 3 Monate vor ihrem beabsichtigten Beginn zu erfolgen. Das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln nicht gefährlicher Abfälle nach § 53 KrWG ist dem jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt am Hauptsitz in Sachsen-Anhalt anzuzeigen. Bei gefährlichen Abfällen ist dort einen Erlaubnis nach § 54 KrWG zu beantragen. Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung regelt unter anderem die Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie Sach- und Fachkunde. Sie bestimmt auch die Anzeige- und Erlaubnisverfahren in Papierform und elektronisch sowie die Mitführungspflichten. Mit der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung wurde die Entsorgungsfachbetriebeverordnung aktualisiert und für Entsorgungsfachbetriebe das freiwillige Zertifizierungssystem angepasst. Es wurden die Grundlagen für einen elektronischen Austausch von Zertifikaten und Überwachungsberichten geschaffen und ein einheitliches Entsorgungsfachbetrieberegister eingerichtet. Weitere Informationen sind bei der zuständigen Behörde (in Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz ) zu erhalten. Für die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften und Zustimmung zu Überwachungsverträgen ist die von der LAGA entwickelte Vollzugshilfe M 36 anzuwenden. Außerdem wurde die Abfallbeauftragtenverordnung novelliert. Der Kreis der zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichteten Unternehmen wurde überarbeitet und erweitert. Das Landesverwaltungsamt hat Vollzugshinweise und ein Formular für Anträge bereitgestellt. Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verpflichtet Hersteller von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten zur Finanzierung von Entsorgungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen im Rahmen ihrer erweiterten Herstellerverantwortung . Das Umweltbundesamt erhebt die Sonderabgabe bei den verpflichteten Unternehmen und zahlt aus dem Fonds Mittel an öffentlich-rechtliche Anspruchsberechtigte aus, die entsprechende Leistungen erbracht haben. Für die Verwaltung und Abwicklung der Sonderabgabe hat das Umweltbundesamt einen Einwegkunststofffonds sowie die digitale Plattform DIVID für die Registrierung der pflichtigen Hersteller und der Anspruchsberechtigten eingerichtet: https://www.einwegkunststofffonds.de/de . Wer kann Mittel aus dem Fonds erhalten? Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, die aufgrund landesrechtlicher Regelungen Entsorgungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen nach § 3 Nummer 12 bis 15 EWKFondsG durchführen, können eine Kostenerstattung geltend machen. Hierfür müssen sie sich beim Umweltbundesamt als Anspruchsberechtigte registrieren und fristgerecht melden, welche erstattungsfähigen Leistungen sie im Vorjahr erbracht haben. Zuständige Landesbehörde nach § 15 Abs. 4 EWKFondsG Zu den erforderlichen Registrierungsunterlagen gehört eine von der zuständigen Landesbehörde ausgestellte Bestätigung der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung. Die Bestätigung erteilt für den Kommunalbereich das Landesverwaltungsamt. Anträge können unter Nutzung des bereitgestellten Formulars hier eingereicht werden: EWKFondsG(at)LVwA.Sachsen-Anhalt.de . Dem Landesverwaltungsamt obliegt jedoch nur die Bestätigung der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung. Die inhaltliche Prüfung der geltend gemachten Ansprüche übernimmt das Umweltbundesamt. Für die Registrierung von Anspruchsberechtigten sieht das EWKFondsG keine Frist vor. Jedoch ist die Registrierung die Voraussetzung für die Leistungsmeldung (§ 17 Absatz 1 EWKFondsG). Nur registrierte Anspruchsberechtigte können auf der EWKFonds-Plattform DIVID ab 2025 bis zum 15. Mai eines jeden Jahres eine Leistungsmeldung abgeben. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes . Abfälle am Straßenrand und Plastikmüll auf den Wegen sind eine ernstzunehmende Umweltverschmutzung und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Bußgeldkatalog zur Ahndung der illegalen Beseitigung von Abfällen Sachsen-Anhalts ermöglicht einen landesweit einheitlichen Rahmen, um illegale Beseitigung zu sanktionieren. Zum Schutz unserer Umwelt und zur Schonung endlicher Ressourcen müssen Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Verantwortung und die Pflicht trifft alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Weitere Informationen können dem Flyer (pdf 3 MB) entnommen werden.

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