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Moorschutzprogramm Teil II 1986 Niedersachsen

Restliche 263 erfasste Hochmoore des Flachlandes ergänzend zum Moorschutzprogramm Teil I; es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Teilflächen außerhalb der Kleinsthochmoore, differenziert nach den Kategorien "natürliches und naturnahes Hochmoor" sowie "degeneriertes oder stark verändertes Hochmoor". Die Kleinsthochmoore sind nicht digital erfasst; räumliche Ausdehnung: Niedersachsen

Moorschutzprogramm Abgrenzung Hochmoorkomplex 1981 Niedersachsen

Abgrenzung des Hochmoorkomplexes; geologisch definierte Hochmoorgrenzen (Grenze der Torflager mit mindestens 30 cm Mächtigkeit) der Moore des MSP I; räumliche Ausdehnung: Niedersachsen

Moorschutzprogramm Neubewertung 1994 Niedersachsen

Naturschutzfachliche Neubewertung der niedersächsischen Hochmoore 1994; es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen außerhalb der Bereiche mit Abbaugenehmigungen; räumliche Ausdehnung: Niedersachsen

Umweltmonitoring - vergleichende, flaechendeckende Landnutzungsklassifizierung Niedersachsens mit den Schwerpunkten Moor und Gruenland

Ziel: Entwicklung einer operationellen Methode zum oekologischen Monitoring der Moor- und Gruenlandgebiete durch multitemporale und multisensorale Fernerkundung. Methode: Fernerkundungsanalyse, Digitale Bildverarbeitung, GIS-Operationen. Das Forschungsprojekt hat im Rahmen des Moormonitorings die Moeglichkeiten und Grenzen der Fernerkundung zu einer differenzierten Bestimmung des oekologischen Zustandes und der Nutzung von Moorflaechen aufgezeigt. Es konnte ein operationelles Monitoringkonzept erstellt werden. Durch ein mehrstufiges hierarchisches Klassifizierungsverfahren der Landsat-Daten konnte eine Biotoptypendifferenzierung erstellt werden, die von Seiten des Naturschutzes als besonders hilfreich eingestuft wird und in das Moorschutzprogramm eingeht. Die Erkennung folgender Biotoptypen kristallisierte sich bei einem landesweiten Ansatz heraus: Wasser, De- und Gegenerationsstadien, Torfabbauflaechen (z.B. Fraestorf), Bewaldungsstadien, Gruenland-Ackerlandbereiche, wiedervernaesste Flaechen. Das Projekt ist mit dem Abschlussbericht fuer die Deutsche Agentur fuer Raumfahrtangelegenheiten abgeschlossen worden. Ein Teilabschlussbericht 'Umweltmonitoring von Zustand und Nutzung der Hochmoore. Auswertung der Satellitendaten fuer das Niedersaechsische Moorschutzprogramm' ist vom Niedersaechsischem Umweltministerium herausgegeben worden.

Moorbodenmanagement – Moorbodenmanagement in Brandenburg

Bild vergrößern Brandenburg gehört mit rund 264.000 Hektar zu den moorreichsten Bundesländern. Das Land hat einen Anteil an der Moorfläche Deutschlands von circa 15 Prozent. Die Moore werden oft als „Luch“ bezeichnet, ein Begriff aus dem Plattdeutschen, der sich auch in vielen Orts- und Gebietsbezeichnungen in Brandenburg findet, wie zum Beispiel Rhinluch, Havelländisches Luch und Rauhes Luch. Viele der Flächen sind jedoch für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung entwässert und heute kaum noch als Moore erkennbar. Die langfristige Sicherung natürlicher Wasserressourcen auf Moorböden ist ein zentrales Ziel des Moorbodenmanagements in Brandenburg. Dadurch sollen sowohl die Moorböden als auch ihre wirtschaftliche Nutzbarkeit erhalten bleiben. Bild vergrößern Brandenburg gehört mit rund 264.000 Hektar zu den moorreichsten Bundesländern. Das Land hat einen Anteil an der Moorfläche Deutschlands von circa 15 Prozent. Die Moore werden oft als „Luch“ bezeichnet, ein Begriff aus dem Plattdeutschen, der sich auch in vielen Orts- und Gebietsbezeichnungen in Brandenburg findet, wie zum Beispiel Rhinluch, Havelländisches Luch und Rauhes Luch. Viele der Flächen sind jedoch für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung entwässert und heute kaum noch als Moore erkennbar. Die langfristige Sicherung natürlicher Wasserressourcen auf Moorböden ist ein zentrales Ziel des Moorbodenmanagements in Brandenburg. Dadurch sollen sowohl die Moorböden als auch ihre wirtschaftliche Nutzbarkeit erhalten bleiben. Das nachhaltige Wassermengenmanagement auf Moorböden stärkt den Landschaftswasserhaushalt und ist zusätzlich ein wichtiges Instrument für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Nach Prognosen von Klimamodellen werden die Niederschläge in Brandenburg zwar auf niedrigem Niveau in etwa gleichbleiben, aber es ist eine Zunahme von Extremereignissen wie anhaltenden Dürre- und Hitzeperioden sowie extremen Starkregenereignissen zu erwarten. Durch die Anhebung von Wasserständen auf entwässerten Moorböden können diese extremen Wetterereignisse besser ausgeglichen und die natürlichen Wasserressourcen langfristig gesichert werden. Wasserrückhalt auf Moorböden kann die Schäden bei Niedrigwasser minimieren. Die Fortführung der Entwässerung auf Moorböden wird mittel- bis langfristig zum Verlust der Bewirtschaftbarkeit vieler Moorstandorte durch Degradation und Sackung führen. Gleichzeitig trägt der Wasserrückhalt auf Mooren erheblich zum Klimaschutz bei. Durch die Anhebung von Wasserständen wird der Zersetzungsprozess von Torf verlangsamt und die Freisetzung von Treibhausgasen erheblich reduziert. Hierfür bedarf es individueller, an den Standort und die Bewirtschaftung angepasster Lösungen, die immer mit den Akteuren vor Ort gemeinsam gefunden werden müssen. Am 14. März 2023 verabschiedete das Brandenburger Kabinett das Moorschutzprogramm und vereinbarte Ziele, Handlungsbedarf und die künftige Herangehensweise für die Umsetzung des Moorschutzes im Land.  Mit dem Moorschutzprogramm kommt die Landesregierung dem Auftrag des Landtags mit Beschluss vom 14. Mai 2020 ( Drucksache 7/1122-B ) nach. Das Moorschutzprogramm bildet den abgestimmten Rahmen für alle weiteren Aktivitäten zum Moorbodenmanagement im Land. Es stellt die Fachgrundlagen des Moorschutzes, wasserwirtschaftliche und wasserrechtliche Grundlagen, bereits ergriffene und geplante Maßnahmen sowie vorhandene Förderinstrumente im Jahr 2023 zusammenfassend dar. Zudem greift das Programm die Ziele der Bund-Länder-Zielvereinbarung „Klimaschutz durch Moorbodenschutz“ vom September 2021 und die bereits vom Kabinett am 23. August 2022 beschlossenen Sektorziele für den Klimaplan auf, der am 5. März 2024 verabschiedet wurde. An folgende Grundsätze sieht sich das Land bei der Umsetzung von Moorbodenmanagement in Brandenburg insbesondere gebunden: Das Moorbodenmanagement wird im Rahmen der Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes Brandenburg mitbetrachtet und integriert. Das Landesniedrigwasserkonzept enthält umfangreiche Maßnahmen, die notwendig sind, um durch Wasserrückhalt in der Landschaft und ressourcenschonenden Umgang mit Wasser die Vorsorge vor Niedrigwasser zu verbessern und mit denen das Management von extremen Niedrigwasserereignissen verbessert werden soll. Die Umsetzung erfolgt in den 16 Flussgebieten des Landes Brandenburg. Das nachhaltige Wassermengenmanagement auf Moorböden stärkt den Landschaftswasserhaushalt und ist zusätzlich ein wichtiges Instrument für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Nach Prognosen von Klimamodellen werden die Niederschläge in Brandenburg zwar auf niedrigem Niveau in etwa gleichbleiben, aber es ist eine Zunahme von Extremereignissen wie anhaltenden Dürre- und Hitzeperioden sowie extremen Starkregenereignissen zu erwarten. Durch die Anhebung von Wasserständen auf entwässerten Moorböden können diese extremen Wetterereignisse besser ausgeglichen und die natürlichen Wasserressourcen langfristig gesichert werden. Wasserrückhalt auf Moorböden kann die Schäden bei Niedrigwasser minimieren. Die Fortführung der Entwässerung auf Moorböden wird mittel- bis langfristig zum Verlust der Bewirtschaftbarkeit vieler Moorstandorte durch Degradation und Sackung führen. Gleichzeitig trägt der Wasserrückhalt auf Mooren erheblich zum Klimaschutz bei. Durch die Anhebung von Wasserständen wird der Zersetzungsprozess von Torf verlangsamt und die Freisetzung von Treibhausgasen erheblich reduziert. Hierfür bedarf es individueller, an den Standort und die Bewirtschaftung angepasster Lösungen, die immer mit den Akteuren vor Ort gemeinsam gefunden werden müssen. Am 14. März 2023 verabschiedete das Brandenburger Kabinett das Moorschutzprogramm und vereinbarte Ziele, Handlungsbedarf und die künftige Herangehensweise für die Umsetzung des Moorschutzes im Land.  Mit dem Moorschutzprogramm kommt die Landesregierung dem Auftrag des Landtags mit Beschluss vom 14. Mai 2020 ( Drucksache 7/1122-B ) nach. Das Moorschutzprogramm bildet den abgestimmten Rahmen für alle weiteren Aktivitäten zum Moorbodenmanagement im Land. Es stellt die Fachgrundlagen des Moorschutzes, wasserwirtschaftliche und wasserrechtliche Grundlagen, bereits ergriffene und geplante Maßnahmen sowie vorhandene Förderinstrumente im Jahr 2023 zusammenfassend dar. Zudem greift das Programm die Ziele der Bund-Länder-Zielvereinbarung „Klimaschutz durch Moorbodenschutz“ vom September 2021 und die bereits vom Kabinett am 23. August 2022 beschlossenen Sektorziele für den Klimaplan auf, der am 5. März 2024 verabschiedet wurde. An folgende Grundsätze sieht sich das Land bei der Umsetzung von Moorbodenmanagement in Brandenburg insbesondere gebunden: Das Moorbodenmanagement wird im Rahmen der Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes Brandenburg mitbetrachtet und integriert. Das Landesniedrigwasserkonzept enthält umfangreiche Maßnahmen, die notwendig sind, um durch Wasserrückhalt in der Landschaft und ressourcenschonenden Umgang mit Wasser die Vorsorge vor Niedrigwasser zu verbessern und mit denen das Management von extremen Niedrigwasserereignissen verbessert werden soll. Die Umsetzung erfolgt in den 16 Flussgebieten des Landes Brandenburg. Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung eines nachhaltigen Moorbodenmanagements bieten sowohl das Land Brandenburg als auch der Bund an. Mit der Förderung des Wasserrückhalts auf landwirtschaftlichen Flächen und für die Einstellung von moorschonenden Wasserständen bietet Brandenburg landwirtschaftlichen Betrieben einen Anreiz, klima- und umweltgerechte Bewirtschaftung von Moorböden auf Grün- und Ackerland durch hohe Stauhaltung und bestimmte Nutzungsbeschränkungen umzusetzen ( Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ). Mit der Förderrichtlinie Klima-/Moorschutz investiv , schafft das Land Anreize für Investitionen, die eine moor- und klimafreundliche Bewirtschaftung von Grün- und Ackerland ermöglichen, sowie Anreize für dezentrale Verwertungsverfahren für Biomasse aus Feucht- und Nassstandorten. Für die Beweidung von angestautem Grünland können Landwirtinnen und Landwirte eine Flächenförderung erhalten. Auch die Umstellung von Ackerflächen auf Moorgebieten zu Paludikulturen (Schilf und Rohrkolben) ist förderfähig. Für dieses Programm stehen insgesamt 12,3 Millionen Euro für den Zeitraum von sechs Jahren aus dem Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg (ZiFoG) zur Verfügung. Das Land Brandenburg fördert kooperative Maßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die den Klimaschutz und die Biodiversität verbessern ( Richtlinie zur Förderung kooperativer Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und von der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzen Flächen ). Zudem kann über die Förderrichtlinie „Netzwerke, Kooperationen und regionale Wertschöpfungsketten“ des Landes Brandenburg die Initiierung und Stärkung von praxisorientierten Netzwerken und anderen kooperativen Strukturen, welche zu einer ressourcen-, umwelt- und klimaschonenden beziehungsweise klimaangepassten Landnutzung beitragen, unterstützt werden. Es wird die Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte, Strategien und Projekte gefördert und zu deren Bekanntmachung und Verbreitung beigetragen. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und Nukleare Sicherheit (BMUKN) bietet im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) ebenfalls Fördermöglichkeiten, die dem Moorbodenschutz dienen und eine klimaschonende Bewirtschaftung von Moorböden unterstützen. Die Förderrichtlinie „Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden“ ( Förderrichtlinie InAWi ) soll die notwendigen Voraussetzungen für die Vorbereitung und Begleitung flächenbezogener Wasserstandsanhebungen fördern. Hervorzuheben ist die Möglichkeit für Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen (zum Beipiel Ämter oder Wasser- und Bodenverbände) Moorbodenschutzmanagerinnen und -manager zur Steuerung und Koordinierung von Prozessen und Erstellung von Konzepten zu beantragen. Ebenfalls aus dem ANK und derzeit antragsfähig ist die Förderrichtlinie für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore ( Förderrichtlinie 1.000 Moore ). Diese Förderrichtlinie richtet sich an Akteure, die über kleine, naturschutzbedeutsame und nicht land- und forstwirtschaftliche genutzte Moore verfügen und diese renaturieren wollen. Derzeit laufen folgende Pilotprojekte: Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung eines nachhaltigen Moorbodenmanagements bieten sowohl das Land Brandenburg als auch der Bund an. Mit der Förderung des Wasserrückhalts auf landwirtschaftlichen Flächen und für die Einstellung von moorschonenden Wasserständen bietet Brandenburg landwirtschaftlichen Betrieben einen Anreiz, klima- und umweltgerechte Bewirtschaftung von Moorböden auf Grün- und Ackerland durch hohe Stauhaltung und bestimmte Nutzungsbeschränkungen umzusetzen ( Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ). Mit der Förderrichtlinie Klima-/Moorschutz investiv , schafft das Land Anreize für Investitionen, die eine moor- und klimafreundliche Bewirtschaftung von Grün- und Ackerland ermöglichen, sowie Anreize für dezentrale Verwertungsverfahren für Biomasse aus Feucht- und Nassstandorten. Für die Beweidung von angestautem Grünland können Landwirtinnen und Landwirte eine Flächenförderung erhalten. Auch die Umstellung von Ackerflächen auf Moorgebieten zu Paludikulturen (Schilf und Rohrkolben) ist förderfähig. Für dieses Programm stehen insgesamt 12,3 Millionen Euro für den Zeitraum von sechs Jahren aus dem Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg (ZiFoG) zur Verfügung. Das Land Brandenburg fördert kooperative Maßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die den Klimaschutz und die Biodiversität verbessern ( Richtlinie zur Förderung kooperativer Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und von der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzen Flächen ). Zudem kann über die Förderrichtlinie „Netzwerke, Kooperationen und regionale Wertschöpfungsketten“ des Landes Brandenburg die Initiierung und Stärkung von praxisorientierten Netzwerken und anderen kooperativen Strukturen, welche zu einer ressourcen-, umwelt- und klimaschonenden beziehungsweise klimaangepassten Landnutzung beitragen, unterstützt werden. Es wird die Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte, Strategien und Projekte gefördert und zu deren Bekanntmachung und Verbreitung beigetragen. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und Nukleare Sicherheit (BMUKN) bietet im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) ebenfalls Fördermöglichkeiten, die dem Moorbodenschutz dienen und eine klimaschonende Bewirtschaftung von Moorböden unterstützen. Die Förderrichtlinie „Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden“ ( Förderrichtlinie InAWi ) soll die notwendigen Voraussetzungen für die Vorbereitung und Begleitung flächenbezogener Wasserstandsanhebungen fördern. Hervorzuheben ist die Möglichkeit für Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen (zum Beipiel Ämter oder Wasser- und Bodenverbände) Moorbodenschutzmanagerinnen und -manager zur Steuerung und Koordinierung von Prozessen und Erstellung von Konzepten zu beantragen. Ebenfalls aus dem ANK und derzeit antragsfähig ist die Förderrichtlinie für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore ( Förderrichtlinie 1.000 Moore ). Diese Förderrichtlinie richtet sich an Akteure, die über kleine, naturschutzbedeutsame und nicht land- und forstwirtschaftliche genutzte Moore verfügen und diese renaturieren wollen. Derzeit laufen folgende Pilotprojekte: Informationen des Bundes Informationen des Bundes Informationen des Landesamts für Umwelt Brandenburg Informationen des Landesamts für Umwelt Brandenburg

Kartendienst Naturschutz

Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung. Schutzgebiete NAGBNatSchG: Naturparke NP Nationalparke NLP Nds. Wattenmeer und Harz Biosphaerenreservat BSR Naturschutzgebiete NSG Naturdenkmal ND ND in schmaler Laengsausdehnung Naturdenkmal kleiner 1 ha Landschaftsschutzgebiete (LSG) DTK25 Landschaftsschutzgebiete (LSG) in schmaler Längsausdehnung DTK25 geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) Flächen DTK25 geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) in schmaler Längsausdehnung DTK25 geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) kleiner 1 Hektar DTK25 Natura 2000: FFH-Gebiete EU-Vogelschutzgebiete Naturschutzprogramme und GR-Gebiete: Moorschutzprogramm Teil I von 1981 Hochmoorgrenzen Moorschutzprogramm Teil I Moorschutzprogramm Teil II von 1986 Moorschutzprogramm Neubewertung 1994 Gebiete mit gesamtstaatlich repraesentativer Bedeutung Wertvolle Bereiche: Landesweite Biotopkartierung 1984 - 2004 Fauna - wertvolle Bereiche Gastvögel - wertvolle Bereiche 2018 Brutvögel - wertvolle Bereiche 2010 (ergänzt 2013) Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften: Naturschutzfachlich besonders bedeutsame Gebiete mit Auenbezug (Punkt) Fließgewässer Auen der WRRL-Prioritätsgewässer Naturschutzfachlich besonders bedeutsame Gebiete mit Auenbezug (Fläche) Allgemeine Daten: Naturräumliche Regionen DTK50 Naturräumliche Regionen und Unterregionen DTK50 Untere Naturschutzbehörden Landesgrenze inkl. 12 Seemeilen-Zone Bestandserfassung für den Naturschutz Quadranten Raster TK25 Minutenfelder Raster TK25 Kohlenstoffreiche Böden mit Klimaschutzpotenzial AUKM: AN 4 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern AN 5 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Feldhamstern AN 6 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ortolanen AN 7 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Rotmilanen AN 9 Anlage von Feldvogelinseln (Kiebitzinseln) GN 2 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung in bestimmten Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes GN 3 Weidenutzung in Hanglagen GN 4 Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten BB Maßnahmen zum Schutz Besondere Biotoptypen (BB 1 Beweidung besonderer Biotoptypen; BB 2 Mahd besonderer Biotoptypen) NG Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel (NG A Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland; NG GL Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Dauergrünland) Nutztierschäden: Wolfsrudel Territorien alle Nutztierschäden: alle Nutztierschäden - alle Jahre alle Nutztierschäden - 2024 alle Nutztierschäden - 2023 alle Nutztierschäden - 2022 alle Nutztierschäden - vor 2022 Ziege: Ziege - alle Jahre Ziege - 2024 Ziege - 2023 Ziege - 2022 Ziege - vor 2022 Pferde: Pferde - alle Jahre Pferde - 2024 Pferde - 2023 Pferde - 2022 Pferde - vor 2022 Gatterwild: Gatterwild - alle Jahre Gatterwild - 2024 Gatterwild - 2023 Gatterwild - 2022 Gatterwild - vor 2022 Rinder: Rinder - alle Jahre Rinder - 2024 Rinder - 2023 Rinder - 2022 Rinder - vor 2022 Schafe: Schafe - alle Jahre Schafe - 2024 Schafe - 2023 Schafe - 2022 Schafe - vor 2022 Sonstige Tiere: Sonstige Tiere - alle Jahre Sonstige Tiere - 2024 Sonstige Tiere - 2023 Sonstige Tiere - 2022 Sonstige Tiere - vor 2022 Systemumgebung: ArcGIS-Server; Erläuterung zum Fachbezug: Die Datengrundlage der Förderkulissen wird jährlich aktualisiert. Die übrigen Fachdaten werden je nach Bedarf aktualisiert. Grenzen der Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützten Landschaftsbestandteile und Naturschutzgebiete werden originär von den Unteren Naturschutzbehörden (UNB)vorgehalten. Für diese Themen liegt ein vom Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz harmonisierter landesweiter Datenbestand zugrunde, der auf den Zulieferungen der UNB basiert. Grenzen der Nationalparke, Naturparke und des Biosphärenreservats basieren auf Daten des Landes.

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