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SENONA, Strukturelle Integration von Brennstoffzelle, elektrischem Energiespeicher und Wasserstofftank in einen laminaren Flügel großer Streckung und begleitende numerische Simulationen am Gesamtsystem Flügel zum Erfüllen der strukturellen, aerodynamischen und aeroelastischen Anforderungen

Sachsen-Anhalt bei der Internationalen Grünen Woche 2023 Die wichtigsten Sachsen-Anhalt-Termine der IGW 2023 Aussteller und Hallenplan Standort Sachsen-Anhalt Tickets

Internationale Grüne Woche 2023 (IGW): Zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie findet in Berlin wieder die traditionsreiche Messe für Ernährung, Landwirtschaft & Gartenbau statt. Sachsen-Anhalt stellt sich dort auf mehr als 2000 Quadratmetern mit 90 Unternehmen und Institutionen aus den Bereichen Land- und Ernährungswirtschaft, Direktvermarktung und Tourismus vor. Sie zeigen: Sachsen-Anhalt ist landwirtschaftlich, touristisch und wirtschaftlich attraktiv und ein Land mit genussvoller Kulinarik. 18. Januar: Eröffnungspressekonferenz 20. Januar: Marktplatz Sachsen-Anhalt 21. Januar: Tag der Altmark 22. Januar: Marktplatz Sachsen-Anhalt 23. Januar: Sachsen-Anhalt-Tag, Sachsen-Anhalt-Abend, Verleihung des Bio-Regionalpreises der EDEKA 24. Januar: Tag der Börde 25. Januar: Marktplatz Sachsen-Anhalt 26. Januar: Tag der Wirtschaft 27. Januar: Tag der Landwirtschaft 28. Januar: Marktplatz Sachsen-Anhalt 29. Januar: Marktplatz Sachsen-Anhalt » Zum vollständigen IGW-Messeprogramm Die Aussteller aus Sachsen-Anhalt sind dabei: Altmärker Fleisch und Wurstwaren GmbH, Stendal Altmärkischer Regionalmarketing-und Tourismusverband, Tangermünde Braune's GmbH & Co. KG, Sülzetal OT Altenweddingen Burgenlandkreis, Zeitz Café am Markt, Wernigerode Eismanufaktur Guse, Magdeburg Erste Salzwedeler Baumkuchenfabrik, Salzwedel Fallstein Destillerie Demmel & Cie.GmbH, Osterwieck OT Rohrsheim frischli Milchwerk Weißenfels GmbH, Weißenfels Halberstädter Würstchen- und Konservenvertriebs GmbH, Halberstadt Hallgloria, Zerbst Hasseröder Brauerei GmbH, Wernigerode HelloFresh Deutschland Produktion SE & Co. KG, Barleben Hochschule Anhalt Präsidialbüro/MuK, Köthen Hövelmann Logistik GmbH Co. KG, Haldensleben Jahn & Jahns GbR/Lemsdorfer, Magdeburg KATHI Rainer Thiele GmbH, Halle (Saale) Kaffeerösterei Hannemann/Matteo, Köthen Kelles Klädener Suppenmanufaktur GmbH, Bismark/Altmark OT Kläden Keunecke Feinkost GmbH, Ballenstedt OT Badeborn Museums-und Traditionsbrauerei Wippra Gehring GbR, Sangerhausen OT Wippra KiekinPott, Zerbst Konditorei Stehwien GmbH, Tangermünde "Kulinarisches Mitteldeutschland" Schloss Gerbstedt GmbH, Gerbstedt Landesweingut Kloster Pforta GmbH, Naumburg OT Bad Kösen Landkreis Anhalt-Bitterfeld Wirtschaftsentwicklungs- und Tourismusamt, Bitterfeld Landkreis Börde, Haldensleben Landkreis Jerichower Land, Burg Magdeburger Mühlenwerke GmbH, Magdeburg Matteos Eismanufaktur GmbH, Bitterfeld-Wolfen Motorsport Arena Oschersleben GmbH, Oschersleben NutriPur GmbH & Co. KG, Halle (Saale) Pension und Restaurant "Zum Harzer Jodlermeister" (Thale OT Lindhorst) Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH, Freyburg/Unstrut Saale-Unstrut-Tourismus e. V., Naumburg Spezialitätenbrauerei Eckart, Colbitz OT Lindhorst Spieß Netzwerk GmbH c/o Hanfbörse, Halberstadt Sporthotel Wallwitz GbR, Zerbst/Anhalt Standortentwicklungsgesellschaft Mansfeld-Südharz mbH, Sangerhausen Sudenburger Brauhaus Magdeburger Getränkekombinat GmbH, Magdeburg Voigt Pflanzen GmbH, Raguhn-Jeßnitz OT Priorau WelterbeRegion Anhalt-Dessau-Wittenberg e. V., Lutherstadt Wittenberg Wernigerode Tourismus GmbH, Wernigerode WIKANA Keks und Nahrungsmittel GmbH, Lutherstadt Wittenberg Wimex/Bördegarten, Baasdorf/Köthen Winzervereinigung Freyburg-Unstrut e. G., Freyburg/Unstrut ZUEGG Deutschland GmbH Betriebsstätte Zörbig, Zörbig

Luftreinhaltung in Baden-Württemberg – Ergebnisse und Ursachen 2018

2018 wurde an 15 Punkten in 13 Städten und Gemeinden der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 überschritten. Die PM10-Grenzwerte und PM2,5-Grenzwerte wurden an allen Standorten eingehalten. An 10 Spotmesspunkten und an 5 Verkehrsmessstationen wurde der NO2-Jahresmittelgrenzwert überschritten. Ursache für die Überschreitungen an den Messpunkten ist vor allem der Straßenverkehr. Zwischen 55 % und 75 % trägt diese Quellengruppe zu der gesamten NO2-Belastung bei. Weitere Quellengruppe sind mit 9 % bis 21 % Kleine und Mittlere Feuerungsanlagen. Aber auch die Industrie, der Offroad-Verkehr (Schienen-, Schiffs-, Flugverkehr und Motorsport), Biogene Systeme (Nutztierhaltung und Landwirtschaft) und Sonstige Technische Einrichtungen wie Geräte der Land- und Forstwirtschaft und Maschinen tragen zur Luftbelastung durch Stickstoffdioxid bei. Die Ursachenanalyse wurde für alle Messpunkte mit Grenzwertüberschreitungen durchgeführt. Die NO2-Quellen für den Messpunkt Stuttgart am Neckartor stellen sich beispielsweise wie folgt dar: Abbildung zeigt: Die Verursacher der NO2-Immissionsbelastung am Messpunkt Stuttgart Am Neckartor im Jahr 2018. 75 % der Belastung gehen auf den Straßenverkehr zurück. Feuerungsanlagen machen 11 % aus, Offroad-Verkehr und Industrie tragen 6 % und der großräumige Hintergrund 8 % bei. In der neuen Publikation „ Luftreinhaltepläne für Baden-Württemberg- Grundlagenband 2018 “ werden die Ergebnisse der Messungen, eine detaillierte Ursachenanalyse sowie die Entwicklung der früheren Jahre dargestellt. Auch die örtlichen Gegebenheiten der einzelnen Punkte und die Schutzziele der Kommunen werden näher beleuchtet. Mehr zum Thema: Bildnachweis Titelbild: XXLPhoto/shutterstock.com

Internationale Befähigungsnachweise für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen nach Resolution Nr. 40 ECE

Internationale Befähigungsnachweise für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen nach Resolution Nr. 40 ECE Voraussetzungen für die Ausstellung (Interner Link) eines internationalen Befähigungsnachweises für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen Bilddateien der in den UNECE -Mitgliedstaaten ausgestellten ICC können auf der Internetseite der UNECE unter www.unece.org/trans/main/sc3/icc_resolution_40.html (Externer Link) eingesehen werden. Übersicht der Staaten, die die Resolution Nummer 40 ECE anwenden Republik Österreich Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (Binnen- und Küstenschifffahrt) Motorsport und Seefahrtsverband Österreich ( MSVOE ) (bis 31. Dezember 2011) Dienststellen der Regionalregierungen (nur Binnenschifffahrt) Österreichischer Segel-Verband ( ÖSV ) (bis 31. Dezember 2011) Ja via donau - Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH (ab 01. Januar 2012) Republik Weißrussland Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Aufsichtsbehörde für kleine Schiffe Aufsichtsbehörde für kleine Schiffe Königreich Belgien Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Abteilung für Seeverkehr des Föderalen Öffentlichen Diensts für Mobilität und Transportwesen Abteilung für Seeverkehr des Föderalen Öffentlichen Diensts für Mobilität und Transportwesen Republik Bulgarien Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Bulgarische Schifffahrtsverwaltung Bulgarische Schifffahrtsverwaltung Republik Kroatien Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Büro des Hafenmeisters ( Lučka Kapetanija Sisak, Lučka Kapetanija Slavonski Brod, Lučka Kapetanija Osijek und Lučka Kapetanija Vukovar ) Büro des Hafenmeisters ( Sisak, Slavonski Brod, Osijek und Vukovar ) Tschechische Republik Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Staatliche Schifffahrtsverwaltung ( Štátni Plavebni Správa ) Staatliche Schifffahrtsverwaltung Republik Finnland Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Finnische Transport und Kommunikations Agentur ( TRAFICOM ) Finnische Transport und Kommunikations Agentur (TRAFICOM) Französische Republik Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Nein Bundesrepublik Deutschland Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Bundesministerium für Digitales und Verkehr Deutscher Motoryachtverband e. V. ( DMYV ) Vinckeufer 12 - 14 47119 Duisburg Ja Bundesministerium für Digitales und Verkehr Deutscher Segler-Verband e. V. ( DSV ) Gründgenstraße 18 22309 Hamburg Republik Ungarn Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Nationale Verkehrsbehörde ( Nemzeti Közlekedési Hatóság ) Nationale Verkehrsbehörde Republik Irland Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Ministerium für Verkehr, Tourismus und Sport Irish Sailing Association ( ISA ) Ja Ministerium für Verkehr, Tourismus und Sport I nternational Yacht Training (früher bekannt unter der Bezeichnung " International Yachtmaster Training ") Ja Ministerium für Verkehr, Tourismus und Sport Irish Waterski and Wakeboard Federation ( IWWF ) Italienische Republik Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Nein Republik Lettland Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Straßenverkehrssicherheitsbehörde Straßenverkehrssicherheitsbehörde Litauen Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Litauische Verkehrssicherheitsverwaltung Litauischer Yachtverband Großherzogtum Luxemburg Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Commissariat aux Affaires Maritimes (Luxemburger Schifffahrtsregister) Commissariat aux Affaires Maritimes (Luxemburger Schifffahrtsregister) Königreich der Niederlande Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Stichting VAMEX ( Stiftung "Vaarbewijs en Marifoonexamens" ) Stichting VAMEX (Stiftung " Vaarbewijs en Marifoonexamens ") Königlich Niederländischer Frendenverkehrsverband ( Koninklijke Nederlandse Toeristenbond ) ( ANWB ) Königlich Niederländischer Wassersportverband ( Koninklijke Nederlandse Watersport Verbond ) ( KNWV ) Königlich Niederländischer Motorbootclub ( Koninklijke Nederlandse Motorboot Club ) ( KNMC ) Niederländischer Wasserskiverband ( Nederlandse Waterskibond ) ( NWB ) Königreich Norwegen Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Norwegisches Schifffahrtsdirektorat Norsk Test AS Republik Polen Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Nein Republik Moldau Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Nein Republik Rumänien Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Rumänische Schifffahrtsbehörde Rumänische Schifffahrtsbehörde Russische Föderation Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Nein Republik Serbien Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Ministerium für Bau, Verkehr und Infrastruktur der Republik Serbien Büro des Hafenmeisters, Belgrad Slowakische Republik Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Verkehrsbehörde ( Dopravny úrad ) Verkehrsbehörde, Abteilung für Binnenschifffahrt (Letisko M.R. Stefanika, 823 05 Bratislawa, E-Mail: plavba@nsat.sk ) Republik Südafrika Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Südafrikanische Seefahrtssicherheitsbehörde ( SAMSA ) Südafrikanische Seefahrtssicherheitsbehörde (SAMSA) Ja Südafrikanische Seefahrtssicherheitsbehörde (SAMSA) Südafrikanischer Segelverband ( SAS ) Schweizerische Eidgenossenschaft Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Bundesamt für Verkehr ( BAV ), 3003 Bern; Kantone, vertreten durch deren Straßenverkehrs- und Schifffahrtsämter (vollständige Liste unter www.vks.ch/de/heroes/services-de-lanavigation/html/ (Externer Link) Cruising Club Schweiz (Cruising Club de Suisse, CCS ), Marktgasse 9, 3011 Bern Verband der Schweizerischen Motorboot- und Segelschulen (Association des Ecoles Nautiques Suisses, AENS ), Al Lago, 6614 Brissago Bundesamt für Verkehr (BAV), 3003 Bern Regionale Straßenverkehrs- und Schifffahrtsämter (der Kantone) Cruising Club Schweiz ( Cruising Club de Suisse , CCS) Swiss Yachting Association ( SYA ) St. Alban-Rheinweg 94, 4052 Basel Straßenverkehrs- und Schifffahrtsämter der Kantone Republik Ukraine Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Staatsdienst der Ukraine für Verkehrssicherheit Staatsdienst der Ukraine für Verkehrssicherheit Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Maritime and Coastguard Agency ( MCA ) Royal Yachting Association ( RYA ) Ja Maritime and Coastguard Agency (MCA) British Water Ski and Waterboard Ja Maritime and Coastguard Agency (MCA) International Yachtmaster Training Ja Maritime and Coastguard Agency (MCA) British Sub Aqua Club Vereinigte Staaten von Amerika Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Nein Stand: 15. September 2022

Luftschadstoff Emissionskataster

Im Rahmen des Emissionskatasters Baden-Württemberg werden die Jahresemissionen für alle wesentlichen Quellen natürlichen und anthropogenen Ursprungs seit 1990 erfasst. Getrennt nach einzelnen Quellengruppen werden die Emissionen der relevanten Stoffe bzw. Stoffgruppen räumlich differenziert ausgewiesen. Quellen sind dabei definiert als Teile der Quellengruppen mit einheitlichem Emissionsverhalten und damit in der Regel auch vergleichbarer Erfassungsweise. Die räumliche Auflösung der Emissionen umfasst je nach Datenlage der einzelnen Quellengruppen Punkt-, Linien- oder Flächenquellen. In einigen Fällen erlauben die Eingangsdaten nur Aussagen zu größeren räumlichen Aggregationen. In allen Fällen wird ein Bezug zur kommunalen Ebene hergestellt. Die Untersuchungen umfassen die Quellengruppen: Kleine Feuerungsanlagen in Haushalten und bei Kleinverbrauchern sowie mittlere Feuerungsanlagen gemäß der 1. BImSchV, Verkehr (Straßen-, Schienen-, Schiffsverkehr und Flughäfen mit dem bodennahen Flugverkehr sowie Motorsport), Industrie und Gewerbe (Bereich Industrie: erklärungspflichtige Anlagen gemäß der 11. BImSchV, Bereich Gewerbe: nicht erklärungspflichtige Anlagen in kleingewerblichen Betrieben), Biogene Systeme (i. W. Landwirtschaft, Nutztierhaltung, Böden, Vegetation, Gewässer) und Sonstige Technische Einrichtungen (i. W. Abfallwirtschaft, Abwasserreinigung, Produktanwendung, Gasverteilung, Biogasanlagen, mobile Geräte und Maschinen). Weitere Informationen zu den Erhebungsmethoden der einzelnen Quellengruppen und die Beschreibung der Unsicherheiten bei der Berechnung der Emissionsdaten sind in den Berichten Luftschadstoff-Emissionskataster Baden-Württemberg auf der LUBW-Internetseite unter https://pudi.lubw.de/ zu finden. Im Rahmen des Emissionskatasters Baden-Württemberg werden die Jahresemissionen für alle wesentlichen Quellen natürlichen und anthropogenen Ursprungs seit 1990 erfasst. Getrennt nach einzelnen Quellengruppen werden die Emissionen der relevanten Stoffe bzw. Stoffgruppen räumlich differenziert ausgewiesen. Quellen sind dabei definiert als Teile der Quellengruppen mit einheitlichem Emissionsverhalten und damit in der Regel auch vergleichbarer Erfassungsweise. Die räumliche Auflösung der Emissionen umfasst je nach Datenlage der einzelnen Quellengruppen Punkt-, Linien- oder Flächenquellen. In einigen Fällen erlauben die Eingangsdaten nur Aussagen zu größeren räumlichen Aggregationen. In allen Fällen wird ein Bezug zur kommunalen Ebene hergestellt. Die Untersuchungen umfassen die Quellengruppen: Kleine Feuerungsanlagen in Haushalten und bei Kleinverbrauchern sowie mittlere Feuerungsanlagen gemäß der 1. BImSchV, Verkehr (Straßen-, Schienen-, Schiffsverkehr und Flughäfen mit dem bodennahen Flugverkehr sowie Motorsport), Industrie und Gewerbe (Bereich Industrie: erklärungspflichtige Anlagen gemäß der 11. BImSchV, Bereich Gewerbe: nicht erklärungspflichtige Anlagen in kleingewerblichen Betrieben), Biogene Systeme (i. W. Landwirtschaft, Nutztierhaltung, Böden, Vegetation, Gewässer) und Sonstige Technische Einrichtungen (i. W. Abfallwirtschaft, Abwasserreinigung, Produktanwendung, Gasverteilung, Biogasanlagen, mobile Geräte und Maschinen). Weitere Informationen zu den Erhebungsmethoden der einzelnen Quellengruppen und die Beschreibung der Unsicherheiten bei der Berechnung der Emissionsdaten sind in den Berichten “Luftschadstoff-Emissionskataster Baden-Württemberg“ auf der LUBW-Internetseite unter https://pudi.lubw.de/ zu finden.

Energieoptimale, intelligente Lenkkraftunterstützung für elektrische Fahrzeuge - e2-Lenk, Teilvorhaben: Regelungstechnische Auslegung der neuartigen Lenkkraftunterstützung

Das Projekt widmet sich einem neuartigen Konzept der Lenkkraftunterstützung. Bei konventionellen Fahrzeugen beschleunigt der Verbrennungsmotor nicht nur den Wagen, sondern versorgt auch die Hilfssysteme an Bord mit Energie; etwa die Lenkkraftunterstützung, die dem Fahrer viel Mühe am Lenkrad abnimmt. Bei Elektrofahrzeugen kommt diese Energie aus der Batterie und reduziert dadurch auch die Reichweite. Im Forschungsprojekt der beiden beteiligten Partner Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und Schaeffler wird durch geschickte Regelung der Antriebsmomente der einzelnen Räder die Lenkung energieeffizient unterstützt. Die neuartige Lenkkraftunterstützung würde mit weniger Systemkomponenten im Elektrofahrzeug auskommen, Gewicht und Energie im Elektrofahrzug könnten dadurch eingespart werden, Dadurch würde ein Elektroauto natürlich günstiger und hätte eine größere Reichweite. Durch die mögliche Bau- und Gewichtsoptimierung könnten Materialien und Fertigungsschritte eingespart werden. Die Grundidee des Projekts e2-Lenk ist einfach: Statt wie im Verbrennungswagen alle Räder mit der gleichen Antriebskraft zu versorgen, sollen im Elektroauto Elektromotoren die Räder individuell antreiben. Wenn die Räder auf der linken Seite mehr Antriebsmoment auf die Straße übertragen als auf der rechten Seite, ergibt sich bereits eine Beschleunigung des Wagens in eine Rechtskurve, ohne die Vorderräder einzuschlagen oder zusätzlich Energie für das Lenken aufzubringen. Nach dem gleichen Prinzip lenken auch Kettenfahrzeuge oder Quadrokopter. Durch geschickte Ansteuerung und eine geeignete Radaufhängung lässt sich eine Lenkunterstützung während der Fahrt realisieren. Lediglich die Lenkung im Stand ist bei konventioneller Auslegung noch eine Herausforderung. Die Lenkkraftunterstützung wird durch unseren Ansatz Teil des Antriebstranges. Das Einlenken der Vorderräder erfolgt ohne zusätzliche Energie. Damit soll auch die Fahrqualität deutlich erhöhet werden. Kundennutzen, Komfort, Sicherheit und Zuverlässigkeit gehen hier Hand in Hand. Im Rahmen des Vorhabens werden Funktionsdemonstratoren aufgebaut, mit denen die Konzepte dann experimentell validiert und optimiert werden. Eine Umsetzung im Vorjahresmodell des Formula-Student-Rennwagens der KIT-Hochschulgruppe KA-RaceIng unter Beteiligung der Studenten ist ebenfalls beabsichtigt. Das Verbundprojekt wird am Campus Ost des KIT in einem gemeinsamen Projektbüro des SHARE am KIT und dem Institut für Fahrzeugsystemtechnik (FAST) bearbeitet.

Rechtsfragen des Salzburgringes

Darstellung und kritische Wuerdigung der veranstaltungsrechtlichen, vereins- und gewerberechtlichen, raumordnungs- und baurechtlichen sowie wasserrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Salzburgring (einer Rennstrecke).

Innovative, material-effiziente Produktion von Titangroßbauteilen mittels Titanfeinguss

Die Titan-Aluminium-Feinguß GmbH (Tital) ist seit über 30 Jahren einer der führenden Hersteller von hochwertigen Feingussprodukten aus Titan- und Aluminiumlegierungen. Ihre Produkte werden in der Luft- und Raumfahrtindustrie, Elektronik und Optik, Industrie- und Medizintechnik sowie im Motorsport eingesetzt. Das Unternehmen plant erstmals eine Herstellung von Titan-Großbauteilen (bis zu einem Durchmesser von 1500 Millimetern), die im Schwerkraftgießverfahren mit Hilfe eines Vakuumlichtbogengießofens in einem Stück gegossen werden sollen. Bisher war dies nur im Schleudergießverfahren für Bauteile bis 600 Millimeter möglich. Größere Teile waren von der Tital im Gießverfahren nicht herstellbar und werden von Unternehmen, die die Zerspanung einsetzen, aus Blöcken gefräst oder aus Einzelkomponenten zusammengesetzt. Dabei entsteht nicht nur viel Abfall, auch der Energieverbrauch ist erheblich. Problematisch für die Zerspanung sind unter anderem die schlechten Wärmeleiteigenschaften und die große Zähigkeit von Titan, die beim Fräsen zu einer hohen Temperaturbelastung an der Schneide führen. Es werden große Mengen Kühlschmiermittel benötigt, um die Schneide vor übermäßigem Verschleiß zu schützen. Das Fräsen von Titan führt außerdem zu einem hohen Anteil von Abfällen. Da die Frässpäne mit Kühlschmierstoffen versetzt sind, ist ein Recycling nur unter erheblichem Aufwand möglich. Dank der Innovation entfallen diese energie- und materialintensiven Vorgänge. Beim angewendeten Vakuumlichtbogenschmelzen wird eine Elektrode unter Vakuum in einem wassergekühlten Kupfertiegel abgeschmolzen. Das Besondere daran ist, dass Reaktionen der Schmelze mit dem Tiegelmaterial vermieden werden. Kommt die Schmelze mit dem Tiegel in Kontakt, erstarrt sie und bildet eine Randschale. Ist die gewünschte Schmelzmenge erreicht, wird die Elektrode zurückgezogen und der Tiegel zum Gießen gekippt. Die gebildete Randschale verbleibt im Tiegel und kann einfach wieder verwendet werden. Mit dieser Technologie lassen sich voraussichtlich Materialeinsparungen von bis zu 50 Prozent sowie eine Energieeinsparung von 65 Prozent pro Tonne Endprodukt im Vergleich zur Zerspanung erzielen. Über 50 neue Arbeitsplätze sollen durch das Vorhaben geschaffen werden.

Entwicklung eines Modells zur Berechnung des Kraftstoffverbrauchs und der Luftschadstoffemissionen von mobilen Maschinen und Geraeten

Der sogenannte 'Off-road-Bereich', wie Baumaschinen, land- und forstwirtschaftliche Maschinen, motorbetriebene Garten-, Freizeit- und Sportgeraete sowie weitere mobile Maschinen und Geraete mit Verbrennungsmotoren, ist in der Energiebilanz bisher nicht extra ausgewiesen, sondern Teil der Emittentengruppe 'Haushalte und Kleinverbraucher'. Im Rahmen des Vorhabens ist eine Datenbasis zum Bestand, zum Kraftstoffverbrauch und zu den Nutzungsmustern mobiler Maschinen und Geraete zu erarbeiten. Darueber hinaus sind auf der Basis von Emissionsmessungen repraesentative Emissionsfaktoren der wichtigsten Luftschadstoffe bereitzustellen. Hierauf aufbauend sind die Gesamtemissionen dieses Bereichs fuer den Zeitraum 1980-2020 zu quantifizieren. Das Berechnungsmodul ist in das UBA-Modell zur Berechnung der Verkehrsemissionen (TREMOD) zu integrieren.

Aufgearbeitete carbonfaserverstärkte Kunststoffkomponenten Aufgearbeitete carbonfaserverstärkte Kunststoffkomponenten

Die Herstellung von kohlenstofffaserverstärkten Kunststoffen (CFK) bedarf eines hohen energetischen Aufwands, der über eine Rück- bzw. Kreislaufführung des CFK gerechtfertigt werden kann. Viele Recyclingtechnologien für CFK (z. B. Pyrolyse) sind jedoch weder wirtschaftlich noch ressourceneffizient und verkürzen die zurückgewonnenen Fasern. Ein Unternehmen stellt CFK-Komponenten für Fahrräder, den Motorsport und die Medizintechnik her. Da die Firma einen Nischenmarkt bedient, besteht ein enges Kundenverhältnis, über das gebrauchte oder defekte Produkte zum Unternehmen zurückgelangen. Die zurückgegebenen Produkte werden demontiert und unterliegen einer Prüfung. Häufig wird der defekte CFK-Bereich, meist Röhren oder CFK-Oberflächen, vom Rest des Produkts entfernt und durch ein neues CFK-Teil ersetzt. Die Herausforderung liegt in der erneuten Verbindung des vorhandenen und neu eingesetzten CFK-Bereichs, die viel Know-how und technischer Erfahrung bedarf. Während des Remanufacturing-Prozesses werden die aufgearbeiteten Komponenten permanent geprüft. Am Prozessende unterliegen die Komponenten einer finalen Prüfung, um die Funktion und die Leistungsfähigkeit des aufgearbeiteten Produkts zu gewährleisten, wobei die Herstellungskosten in einigen Fällen um 70 % bis 80 % gesenkt werden können.

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