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Die vertikale Dimension des Naturschutzes: Ein kostengünstiger Plan zur Einbeziehung unterirdischer Ökosysteme in die Biodiversitäts- und Klimaschutzagenden nach 2020

Subterrane Ökosysteme beherbergen eine breite Vielfalt spezialisierter und endemischer Organismen, die einen einzigartigen Bruchteil der globalen Vielfalt ausmachen. Darüber hinaus leisten sie entscheidende Beiträge der Natur für die Menschen – insbesondere die Bereitstellung von Trinkwasser für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung. Diese unsichtbaren Ökosysteme werden jedoch bei den Biodiversitäts- und Klimaschutzzielen für die Zeit nach 2020 übersehen. Nur 6,9 % der bekannten subterranen Ökosysteme überschneiden sich mit dem ´Netzwerk von Schutzgebieten. Zwei Haupthindernisse sind für diesen Mangel an Schutz verantwortlich. Erstens bleiben subterrane Biodiversitätsmuster weitgehend unkartiert. Zweitens fehlt uns ein mechanistisches Verständnis der Reaktion subterraner Arten auf vom Menschen verursachte Störungen. Das DarCo-Projekt zielt darauf ab, subterrane Biodiversität in ganz Europa zu kartieren und einen expliziten Plan zur Einbeziehung subterraner Ökosysteme in die Biodiversitätsstrategie der Europäischen Union (EU) für 2030 zu entwickeln. Zu diesem Zweck haben wir ein multidisziplinäres Team führender Wissenschaftler in subterraner Biologie und Makroökologie zusammengestellt und Naturschutz aus einem breiten Spektrum europäischer Länder. Das Projekt gliedert sich in drei Arbeitspakete, die der direkten Forschung gewidmet sind (WP2-4), plus ein viertes (WP5), das darauf abzielt, die Verbreitung der Ergebnisse und das Engagement der Interessengruppen für die praktische Umsetzung des Naturschutzes zu maximieren. Zunächst werden wir durch die Zusammenstellung bestehender Datenbanken und die Nutzung eines kapillaren Netzwerks internationaler Mitarbeiter Verbreitungsdaten, Merkmale und Phylogenien für alle wichtigen subterranen Tiergruppen sammeln, einschließlich Krebstiere, Mollusken, Insekten und Wirbeltiere (WP2). Diese Daten werden dazu dienen, die Reaktionen von Arten auf menschliche Bedrohungen mithilfe der hierarchischen Modellierung von Artengemeinschaften (WP3) vorherzusagen. Die Vorhersagen der Modelle zur Veränderung der biologischen Vielfalt werden die Grundlage für eine erste dynamische Kartierung des subterranen Lebens in Europa bilden. Durch die Verschneidung von Karten von Diversitätsmustern, Bedrohungen und Schutzgebieten werden wir einen Plan zum Schutz der subterranen Biodiversität entwerfen, der das aktuelle EU-Netzwerk von Schutzgebieten (Natura 2000) ergänzt und gleichzeitig klimabedingte Veränderungen in subterranen Ökoregionen berücksichtigt (WP4). Schließlich versuchen wir durch gezielte Aktivitäten in WP5, das gesellschaftliche Bewusstsein für subterrane Ökosysteme zu schärfen und Interessengruppen einzuladen, die subterrane Biodiversität in multilaterale Vereinbarungen einzubeziehen. In Übereinstimmung mit dem europäischen Plan S werden wir alle Daten offen und wiederverwendbar machen, indem wir eine zentralisierte und offene Datenbank zum subterranen Leben entwickeln – die Subterranean Biodiversity Platform.

Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Wissenschaftliche Begleitforschung zur Gestaltung und Evaluierung der Architektur von Klimaallianzen und ihrer Schnittstellen mit anderen Klimaschutzinstrumenten, -maßnahmen und -initiativen

In Ergänzung zu multilateralen Übereinkommen sollen freiwillige Zusammenschlüsse den globalen Klimaschutz verstärken und beschleunigen. Die Analyse der Architektur solcher internationaler Klimaallianzen soll aufzeigen, wie diese Zielstellung abgesichert werden kann. Es sollen in einem interdisziplinären Projektrahmen Erfolgsfaktoren, Hindernisse und Entwicklungspfade analysiert und Bausteine für zukünftige Allianzen entwickelt werden. Dies soll ermöglichen neue Initiativen zielgerichtet aufzubauen und fundiert evaluieren zu können. Klimaallianzen betten sich in ein bestehendes und teils dynamisch entwickelndes Umfeld von interagierenden Klimaschutzinstrumenten und -initiativen auf nationaler und internationaler Ebene ein, sodass Wechselwirkungen entstehen. Diese Schnittstelleneffekte sind für die Wirkung von Klimaallianzen aber auch für den komplementären Politikrahmen von großer Bedeutung und sollen als Forschungsschwerpunkt berücksichtigt werden. Abschließend soll ein Mechanismus für ein Monitoring der Auswirkungen bzw. Zielerreichung erarbeitet werden.

Quo Vadis Klimakommunikation? - Neue methodische Ansätze als Teil einer Kommunikationsstrategie für den (internationalen) Klimaschutz

Als wissenschaftliche Bundesbehörde hat das UBA u.a. die Aufgabe, vertrauenswürdige und wissenschaftlich fundierte Informationen für unterschiedliche Zielgruppen aufzubereiten und zu veröffentlichen, um so den Zugang zu Wissen zu erleichtern, das gesellschaftliche Interesse zu fördern und das Verständnis von komplexen Zusammenhängen zu erhöhen. Ziel des Projektes ist die Erarbeitung eines umfassenden und innovativen Kommunikationskonzepts zum Thema internationaler Klimaschutz, welches durch die gezielte Nutzung von vielfältigen Medien auch vorher nicht erreichte Zielgruppen anspricht. Im Fokus steht dabei die breite Öffentlichkeit, die in sozialen Medien häufig mit Falschinformationen konfrontiert wird, schlussendlich für das Gelingen der Transformation aller Sektoren und die Erreichung der Treibhausgasneutralität die politischen Maßnahmen mittragen muss. Eine Lückenanalyse soll aufzeigen, welche relevanten Themen im Bereich des internationalen Klimaschutzes in der Öffentlichkeitsarbeit bisher unterrepräsentiert sind. Ein wichtige Frage ist, wie die komplexen Prozesse der UNFCCC verständlich für die Öffentlichkeit erklärt werden und zum ACE ('Action for Climate Empowerment') Ansatz der UNFCCC beitragen/darauf aufbauen können. Zudem sollen bestehende und neue Inhalte Zielgruppenspezifisch aufbereitet und die Nutzung von alternativen und-wo zielführend-interaktiven Medien geprüft und nach Möglichkeit exemplarisch umgesetzt werden. Zudem soll eruiert werden, wie Grundlagenwissen zu biogeochemischen Prozessen mit Einfluss auf den Klimawandel, Informationen zu internationalen politischen Bemühungen wie multilateralen Abkommen als auch nationalen Maßnahmen sowie historische und aktuelle Daten sinnvoll verknüpft und leicht zugänglich dargestellt werden können. Diese Maßnahmen sollen garantieren, dass die ÖA des UBA weiterhin aktuell, umfassend und sachgerecht Grundlagen im Themenfeld des (internationalen) Klimaschutzes vermittelt und zugleich die Reichweite erhöht wird.

Internationale Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz

Internationale Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz Weltweit arbeiten Länder im radiologischen Notfallschutz zusammen. Deutschland kooperiert sowohl bilateral mit Nachbarländern als auch europaweit und weltweit. Geregelt sind Schnellinformationsverfahren innerhalb der europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft sowie Verfahren für gegenseitige Hilfeleistungen. Über gemeinsame Plattformen tauschen die Kooperationspartner*innen europaweit und weltweit radiologischen Messdaten permanent aus. Um einen radiologischen Notfall zu bewältigen, ist die länderübergreifende Zusammenarbeit im Notfallschutz wichtig – denn von Ländergrenzen lässt sich ionisierende Strahlung nicht stoppen. Aus vergangenen Katastrophen wie etwa dem Unfall von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) haben viele Länder gelernt und sich auf europaweiter und internationaler Ebene zum frühzeitigen, kontinuierlichen und verlässlichen Informations- und Datenaustausch bei einem Unfall verpflichtet. Diese Verpflichtungen sind in verschiedenen Vereinbarungen und Verträgen sowohl multilateral (zwischen vielen Ländern) als auch bilateral (zwischen zwei Ländern) festgehalten. Deutschland kooperiert bilateral, europaweit und weltweit Deutschland arbeitet im radiologischen Notfallschutz bilateral mit seinen Nachbarländern zusammen und kooperiert zudem multilateral auf europäischer und auf internationaler Ebene mit weiteren Ländern. Die dieser Zusammenarbeit zugrundeliegenden Vereinbarungen und Verträge werden von den jeweiligen Regierungen der beteiligten Länder unterschrieben. Auf deutscher Seite der Abkommen sind je nach Ebene unterschiedliche Behörden beteiligt: Auf internationaler Ebene sind das vor allem Bundesbehörden, auf bilateraler Ebene sind grenznah auch kommunale Behörden beteiligt. Betreiber von kerntechnischen Anlagen wie zum Beispiel Kernkraftwerken sind in Deutschland keine Vertragspartner dieser internationalen Abkommen, jedoch über gesetzliche Vorgaben dazu verpflichtet, bestimmte Meldeanforderungen und Aufgaben im radiologischen Notfallschutz zu erfüllen. Multilaterale Abkommen der IAEA mit deutscher Beteiligung Mit Stand November 2024 sind an der Internationalen Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA ) 180 Mitgliedstaaten und verschiedene weltweit aktive Organisationen wie etwa die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO ) oder die Weltorganisation für Meteorologie (World Meteorological Organisation, WMO) beteiligt. Die IAEA ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation innerhalb des Systems der Vereinten Nationen und hat ihren Sitz in Wien. Angebote der IAEA Für den radiologischen Notfallschutz bietet die IAEA ihren Mitgliedsstaaten unter anderem ein rund um die Uhr besetztes Notfallzentrum ( Incident and Emergency Center , IEC), ein passwortgeschütztes Web-System für den Austausch von dringenden Meldungen ( Unified System für Information Exchange in Incidents and Emergencies , USIE) und radiologischen Messdaten (International Radiation Monitoring Information System, IRMIS) sowie den technischen Austauschstandard IRIX ( International Radiological Information Exchange ), der vom BfS mitentwickelt wurde und auch im deutschen integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (kurz IMIS ) genutzt wird, sowie Trainings und Symposien zur Verbesserung von Informations-Austausch und internationaler Zusammenarbeit an und stellt Leitlinien und Guides zu unterschiedlichen Aspekten des radiologischen Notfallschutzes zur Verfügung. Multilaterale Abkommen der IAEA zum radiologischen Notfallschutz Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung Übereinkommen über die Unterstützung Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen Im "Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen" ( Convention on Early Notification of a Nuclear Accident ) vom 28. September 1986 verpflichten sich Mitgliedstaaten der IAEA zur zeitnahen Information der IAEA bei einem radiologischen Notfall mit Austritt von Radioaktivität bei dem möglicherweise andere Staaten in Mitleidenschaft gezogen werden. Bislang wurde das Abkommen von 127 Mitgliedsstaaten ratifiziert. Deutschland stimmte dem Übereinkommen im Mai 1989 zu. Übereinkommen über die Unterstützung Übereinkommen über die Unterstützung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen Im "Übereinkommen über die Unterstützung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen" ( Convention on Assistance in the Case of a Nuclear Accident or Radiological Emergency ) vom 26. September 1986 ist vereinbart, dass Mitgliedstaaten der IAEA bei einem radiologischen Notfall andere Mitgliedsstaaten um Hilfe bitten können. Bislang wurde das Abkommen von 122 Mitgliedsstaaten der IAEA ratifiziert. Deutschland stimmte dem Übereinkommen im Oktober 1989 zu. Auf Grundlage dieses Übereinkommens gründete die IAEA im Jahr 2000 das Netzwerk RANET ("Response and Assistance Network"), mit dessen Hilfe sich beteiligte Mitgliedsstaaten der IAEA gegenseitig in einem radiologischen Notfall spezielle Unterstützung in Form von Personal und Equipment bereitstellen. Deutschland ist seit 2013 offiziell an RANET beteiligt. Multilaterale Abkommen in Europa Auf europäischer Ebene existieren verschiedene multilaterale Abkommen zur länderübergreifenden Zusammenarbeit im internationalen Notfallschutz. ECURIE Mit dem Beschluss für ein „System der Europäischen Gemeinschaft für den Informationsaustausch in radiologischen Notsituationen“ (European Community Urgent Radiological Information Exchange, kurz: ECURIE) haben sich alle Staaten der Europäischen Union sowie die Schweiz und Nord Mazedonien zur länderübergreifenden Zusammenarbeit in einem radiologischen Notfall verpflichtet. Rechtliche Grundlagen dafür sind die EU Euratom Treaty von 1957, die EU Council Decision 87/600 von 1987 und die EU BSS ( Basic Safety Standards ) Directive 2013/59/EURATOM von 2013. Umgesetzt wird ECURIE u.a. mithilfe eines europäischen Meldesystems Web-ECURIE und einer Austausch-Plattform für radiologische Daten ( European Radiological Data Exchange Platform , kurz: EURDEP), die das BfS mitentwickelt hat. Die Plattformen Web-ECURIE und EURDEP sind mit den Systemen der IAEA gekoppelt. In EURDEP sind 39 Staaten verbunden (Stand 2024) – neben den EU -Mitgliedsstaaten auch Länder außerhalb der Europäischen Union, die als sogenannte "informelle Partner" ohne rechtliche Verpflichtung die Plattform nutzen. Mitgliedsstaaten von ECURIE verpflichten sich im Falle eines radiologischen Notfalls die Europäische Kommission und betroffene Nachbarstaaten frühzeitig über relevante Daten und für die Öffentlichkeit wichtige Informationen zu unterrichten – zum Beispiel darüber, welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerungen getroffen wurden oder welche Messdaten vorliegen, Meldungen (zum Beispiel im Rahmen der Alarmierungspflicht bei radiologischen Notfällen) mithilfe der Online-Melde-Plattform Web-ECURIE auszutauschen, um so u.a. die Alarmierungspflicht der Europäischen Kommission gegenüber den nationalen Behörden in den Mitgliedsstaaten zu erfüllen und wesentliche Änderungen in Echtzeit nachvollziehbar mitzuteilen, ihre Messdaten, insbesondere Messungen der Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ), permanent auf der gemeinsamen Plattform EURDEP als Teil der Webplattform zur Überwachung der Umweltradioaktivität (Radioactivity Environmental Monitoring Online, kurz: REMon) auch für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen, die Verfügbarkeit der nationalen Kontaktpartner – in Deutschland sind dies das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) als nationales Fachlagezentrum für den Bevölkerungsschutz in Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums sowie als fachlicher Kontaktpartner das Bundesumweltministerium mit seinem Radiologischen Lagezentrum des Bundes - rund um die Uhr zu gewährleisten, gemeinsame Übungen durchzuführen und sich gegenseitig beim radiologischen Notfallschutz zu unterstützen und fachlich zusammenzuarbeiten. Zusammenarbeit im Ostseerat Ein weiteres multilaterales Abkommen haben an die Ostsee angrenzende Staaten abgeschlossen, die sich im Ostseerat (Council of Baltic Sea States, CBSS), einem zwischenstaatlichen politischen Forum für regionale Zusammenarbeit, zusammengeschlossen haben. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten des Ostseerates unter anderem, sich gegenseitig die Messergebnisse ihrer Ortsdosisleistungsmessnetze und die Ergebnisse ihrer Luftaerosolmessungen automatisiert zur Verfügung zu stellen. Bilaterale Abkommen mit deutschen Nachbarstaaten Um gemeinsam radiologische Ereignisse in grenznahen kerntechnischen Anlagen bewältigen zu können, hat Deutschland zusätzlich zu internationalen und multilateralen Abkommen mit 8 seiner Nachbarländern Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz und Tschechische Republik bilaterale Abkommen für die Regelung zum Informationsaustausch über grenznahe nukleare Einrichtungen geschlossen. In diesen bilateralen Abkommen ist üblicherweise eine kürzere Zeitbasis für die Alarmierung und den Austausch der Daten und Information vereinbart als in den multilateralen Abkommen zur Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz. Die bilateralen Abkommen mit den acht Nachbarstaaten bestehen zum Teil schon sehr lange und beinhalten mandatierte, themenspezifische Arbeitsgruppen, die sich mindestens jährlich für den direkten Austausch und die Diskussion von Vorkommnissen, nationalen Regeländerungen, wissenschaftlichen, technischen und politischen Entwicklungen für den Notfallschutz, Strahlen- und Arbeitsschutz austauschen. Auf deutscher Seite sind in den Kommissionen Vertreter von Bund sowie lokaler und regionaler Behörden der dem Nachbarstaat angrenzenden Bundesländer beteiligt. Die bilaterale Zusammenarbeit wird in regelmäßigen, gemeinsamen Übungen geprobt. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 19.12.2025

Muster-Rahmenlehrplan

Muster-Rahmenlehrplan Lehr-/Lernschwerpunkte: 1. Einführung Lehr-/Lerninhalte S / E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Überblick über Entstehung und Entwicklung der Gefahrgutvorschriften Vortrag medienunterstützt I 1 Internationale und nationale Organisationen wie UNO , IMO , IAEA , UNECE , ZKR , ADN -Sicherheitsausschuss, UNECE/WP.15 , OTIF , RID -Fachausschuss, GT Internationale und nationale Regelwerke wie UN -Modellvorschriften, ADR , RID, ADR- AusnV (Multilaterale Vereinbarungen), RID-AusnV (Multilaterale Sondervereinbarungen), IMDG-Code , ADN, ICAO-TI , EU -Richtlinien, Gesetz zum ADR, GGBefG , GGVSEB , GGVSee , GGAV , GGKontrollV , GbV , GGKostV , RSEB , Technische Richtlinien, ODV Insbesondere EU-Richtlinie 2008/68/ EG (in der jeweils aktuellen Fassung) 2. Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise GGBefG Überblick über die §§ 1 - 12 Vortrag medienunterstützt IV 2 § 1 Geltungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 2 Begriffsbestimmungen: vertieft behandeln (siehe amtliche Begründung) § 3 Ermächtigungen § 5 Zuständigkeiten § 6 Allgemeine Ausnahmen § 7 Sofortmaßnahmen zu § 7 ggf. aktuelle Sofortmaßnahme VO nennen § 8 Maßnahmen der zuständigen Behörden (Sicherungsmaßnahmen, Zurückweisung von Gefahrguttransporten) §§ 8 und 9: Ermächtigungsgrundlagen für Kontrollen darstellen (Verweis auf Zuständigkeiten gem. §§ 6 - 16 GGVSEB), Länderzuständigkeiten, GüKG § 9 Überwachung §§ 8 und 9: Ermächtigungsgrundlagen für Kontrollen darstellen (Verweis auf Zuständigkeiten gem. §§ 6 - 16 GGVSEB) § 9a Amtshilfe und Datenschutz § 10 Ordnungswidrigkeiten § 10 Ordnungswidrigkeiten: eigenständige Bußgeldnormen nach Absatz 1 Nummer 2 bis 5 Zusammenhang mit §§ 4, 17 - 35a und 37 GGVSEB Hinweis auf Verjährungsfrist § 11 Strafvorschriften Konkurrenz § 11 GGBefG zum § 328 StGB ansprechen § 12 Kosten GGKostV 3. Bestimmungen der GGVSEB Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise GGVSEB mit Hinweis auf Erläuterungen in der RSEB Überblick über §§ 1 bis 38 sowie Anlagen 2 und 3 Vortrag IV 5 § 1 Geltungsbereich § 1 als Bindeglied zwischen GGBefG und Gesetz zum ADR/COTIF im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Überwachungsmaßnahmen darstellen § 2 Begriffsbestimmungen § 2 Begriffsbestimmungen können ggf. in dem Schwerpunkt "Begriffsbestimmungen und Definitionen" zusammen mit den Begriffsbestimmungen des GGBefG und des ADR/RID behandelt werden. § 3 Zulassung zur Beförderung § 4 Allgemeine Sicherheitspflichten Hinweis auf § 37 § 5 Ausnahmen Hinweis auf § 5 Absatz 7 (Zuständigkeit zum Erlass von Ausnahmen für andere Ressorts) §§ 6 - 16 Zuständigkeiten §§ 17 - 34a Pflichten vertiefte Behandlung unter Verantwortlichkeiten § 35 Verlagerung § 35a Fahrweg im Straßenverkehr § 35b Gefährliche Güter, für deren Beförderung die §§ 35 und 35a gelten § 35c Ausnahmen zu den §§ 35 und 35a Zu § 35 ff (Überblick) und Hinweis auf § 37 eingangs nur Hinweis: § 35 ff sollte als Einzelthema mit mind. 2 UE in der zweiten Seminarwoche behandelt werden § 36 Prüffrist für Feuerlöschgeräte S § 36a Beförderung gefährlicher Güter als behördliche Asservate § 36b Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe § 36b in Verbindung mit Anlage 3 soll beim Lernschwerpunkt 13 (Beförderung in loser Schüttung) vertieft werden vertiefte Behandlung der Verantwortlichkeiten § 37 Ordnungswidrigkeiten Hinweis auf Anlage 7 RSEB (Buß- und Verwarnungsgeldkatalog) § 38 Übergangsbestimmungen Anlage 2 Anwendbarkeit der Anlagen im nationalen/internationalen Verkehr zu Anlage 2 (Überblick) materielle Einzelregelungen der Anlage 2 sind bei den speziellen Themenbereichen des ADR/RID jeweils anzusprechen Anlage 3 Festlegung der Anforderungen für besonders ausgerüstete Fahrzeuge/Wagen und Container/Großcontainer nach Abschnitt 7.3.3 Sondervorschrift VC 3 zur Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe der UN-Nummern 3257 und 3258 ADR/RID Vertiefung beim Lernschwerpunkt 13 (Beförderung in loser Schüttung) 4. Bestimmungen des Gesetzes zum ADR Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) S Vortrag medienunterstützt IV 1 Artikel des Übereinkommens kurz besprechen und Bezug zu entsprechenden Bestimmungen des GGBefG herstellen Hinweis auf die Möglichkeit von Multilateralen Vereinbarungen geben (Artikel 4 Nummer 3 des Übereinkommens) Artikel 2 des Gesetzes zum ADR als Schnittstelle zur GGVSEB 4. Bestimmungen des Übereinkommens zum COTIF Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) Anhang B ( CIM ) Anhang C (RID) Gesetz zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) E Vortrag medienunterstützt IV I Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) CIM: Artikel 6 Beförderungsvertrag Artikel 7 Inhalt des Frachtbriefes 5. Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) / Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Aufbau und Systematik Überblick über die Teile 1 bis 9 ADR und Teile 1 bis 7 RID Vortrag III 2 Systematik und Gliederung der einzelnen Teile darstellen Inhaltsverzeichnis als Hilfsmittel verwenden Beförderungsvorgang vom Absender bis zum Empfänger (Teile 1 bis 9) darstellen Systematik der Tabelle A Teil 1 Allgemeine Vorschriften Teil 2 Klassifizierung Teil 3 Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen Teil 4 Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks Teil 5 Vorschriften für den Versand Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel ( IBC ), Großverpackungen, Tanks und Schüttgut-Container (nur "S": Auf Besonderheiten des Kapitels 6.12 ( MEMU ) eingehen) 2010/35/EU ( TPED-- Transportable Pressure Equipment Directive ) und ODV Teil 7 Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung Teil 8 Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation S Teil 9 Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge S 6. Gefahreneigenschaften und Klassifizierung Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Teil 2 ADR/RID - Klassifizierung Experimentalvortrag AV -Medien Video Gefahrgutversuche zur Klasseneinteilung II 4 Kapitel 2.1 - Allgemeine Vorschriften Einteilung in Klassen 1 bis 9 Grundsätze der Klassifizierung Anwendung der Tabelle der überwiegenden Gefahr (Unterabschnitt 2.1.3.10) Zuordnung von Proben, Klassifizierung von Gegenständen als Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten, n.a.g. und Klassifizierung von Altverpackungen, leer, ungereinigt (Abschnitte 2.1.4 bis 2.1.6) Sicherheitsdatenblatt vorstellen Kapitel 2.2 - Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Kriterien der einzelnen Klassen (Eigenschaften und Klassifizierungscodes) Unterklassen (Klasse 1) Klassifizierungsdokumentation (Klasse 1) nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen (Entscheidungsbäume) Klassifizierungscode für die Anwendung erläutern 7. Relevante Begriffsbestimmungen, Maßeinheiten und Abkürzungen Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Kapitel 1.2 ADR/RID § 2 GGVSEB Vortrag II 1 nationale Unterschiede zu § 2 GGVSEB darstellen 8. Allgemeine Sicherheitspflichten/Sicherheitsvorsorge, Sicherung Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Abschnitt 1.4.1 ADR/RID § 4 GGVSEB Kapitel 1.10 ADR/RID Vorschriften für die Sicherung Vortrag II 1 Leitfaden der Verbände beachten (siehe RSEB zu Abschnit 1.10.3) 9. Begleitpapiere nach Gefahrgutvorschriften Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Abschnitt 8.1.2 ADR Vortrag Gruppenarbeit IV 8 Relevante Papiere (GGVSEB/ADR/RID) Präsentation von Musterpapieren Beförderungspapier (Abschnitt 5.4.1 ADR/RID) Hinweis auf § 36a GGVSEB Schriftliche Weisungen (Abschnitt 5.4.3 ADR/RID) Dokumente mit Angaben über begaste Güterbeförderungseinheiten (Unterabschnitt 5.5.2.4 ADR/RID) Dokumente im Zusammenhang mit der Beförderung von Fahrzeugen/Wagen oder Containern, die Trockeneis oder zu Kühl- oder Konditionierungszwecken verwendete Stoffe enthalten haben und vor der Beförderung nicht vollständig belüftet wurden (Unterabschnitt 5.5.3.7 ADR/RID) ADR-Schulungsbescheinigung (Abschnitt 8.2.1 ADR) S Lichtbildausweis (Abschnitt 8.1.2 und Kapitel 1.10) Ggf. Hinweis auf RSEB zu Unterabschnitt 1.10.1.4 ADR/RID Zulassungsbescheinigung (Abschnitt 9.1.3 ADR) S Verlagerung und Fahrweg im Straßenverkehr (§§ 35 und 35a GGVSEB) Fahrwegbestimmung Bescheinigung EBA / GDWS S Hinweis auf Eintragung im Beförderungspapier nach § 35 Absatz 2 Satz 2 GGVSEB Ausnahmen (§ 5 GGVSEB, GGAV) Zeitweilige Abweichungen (Kapitel 1.5 ADR/RID) Transportgenehmigung ADR/RID (Absatz 5.4.1.2.1 c., 5.4.1.2.3.3, 2.2.41.1.13, 2.2.52.1.8) Sonstige Unterlagen Überblick über die nach anderen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Unterlagen z. B. Abfallbegleitschein, Sprengstoffbefähigungsschein (siehe auch RSEB) (Hinweis auf Container-/Fahrzeugpackzertifikat nach Abschnitt 5.4.2 ADR/RID (siehe auch IMDG-Code)) 10. Beförderungsarten Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Versandstücke Lose Schüttung Tanks Vortrag Bilder II 1 Begriffsbestimmungen erläutern Unterschiede und Gemeinsamkeiten der materiellen Einzelfallregelungen bei der jeweiligen Beförderungsart vertiefen (z. B. Abgrenzung IBC - Tankcontainer: Anwendbarkeit Unterabschnitt 1.1.3.6, Schulungsbescheinigung) 11. Beförderung in Versandstücken Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Begriffsbestimmungen in Abschnitt 1.2.1 Inhalte der Tabelle A Spalten 4, 7 bis 9b im Zusammenhang mit Versandstücken Spalte 6 - Sondervorschriften in Kapitel 3.3 im Zusammenhang mit Verpackungen Vortrag Gruppenarbeit Einzelne Verpackungen anhand von Mustern/Bildern zeigen IV 20 auf Besonderheiten der Klassen 1 und 7 nur hinweisen Kapitel 4.1 Verwendungsvorschriften Allgemeine Grundsätze für Verpackungen in Abschnitt 4.1.1 bis 4.1.3 Spalten 8 und 9a - System der Verpackungsanweisungen in Abschnitt 4.1.4 Sondervorschriften in Abschnitt 4.1.5 bis 4.1.9 Spalte 9b - Sondervorschriften für die Zusammenpackung in Abschnitt 4.1.10 Kapitel 6.1 bis 6.6 Bau- und Prüfvorschriften Video Zuständige Behörden gemäß §§ 6 - 16 GGVSEB benennen Codierung erläutern auf Prüfbericht hinweisen Kapitel 5.1 Allgemeine Grundsätze für den Versand von Gefahrgut Kennzeichnung und Bezettelung von Umverpackungen bei Behandlung von Kapitel 5.2 erläutern Kapitel 5.2 Kennzeichnung und Bezettelung Video Bilder Hinweis auf Kennzeichnung und Bezettelung von Umverpackungen (Unterabschnitt 5.1.2.1) Zusätzliche Vorschriften in Unterabschnitt 5.2.1.5 bis 5.2.1.10 und Absatz 5.2.2.1.9 bis 5.2.2.1.12 Spalte 6 i. V. m. SV nach Kapitel 3.3 für Kennzeichnung durch Gefahrzettel Kapitel 5.3 Anbringen von Großzetteln (Placards) und Kennzeichnungen Besonderheiten der Wechselbehälter erläutern (nur für "S") Kapitel 5.4 Dokumentation Inhalt des Abschnitts "Begleitpapiere nach Gefahrgutvorschriften" wiederholen Kapitel 5.5 Sondervorschriften für begaste Güterbeförderungseinheiten für die Beförderung von Trockeneis (UN 1845) und für Versandstücke, Fahrzeuge/Wagen und Container mit Stoffen, die bei der Verwendung zu Kühl- oder Konditionierungszwecken eine Erstickungsgefahr darstellen können für gefährliche Güter in Geräten, die während der Beförderung verwendet werden oder für eine Verwendung während der Beförderung bestimmt sind und die an Versandstücken, Umverpackungen, Containern oder Ladeabteilen angebracht sind oder in diese eingesetzt sind Kapitel 7.1 Allgemeine Vorschriften Gruppenarbeit nur allgemeine Hinweise zu Teil 7 CSC -Übereinkommen erläutern Abschnitt 7.1.7 Besondere Vorschriften für die Beförderung selbstzersetzlicher Stoffe der Klasse 4.1, organischer Peroxide der Klasse 5.2 und anderer Stoffe (als selbstzersetzliche Stoffe und organische Peroxide), die durch Temperaturkontrolle stabilisiert werden Kapitel 7.2 Vorschriften für die Beförderung in Versandstücken Kapitel 7.5 Vorschriften für die Be- und Entladung und für die Handhabung Empfehlung: das Thema "Ladungssicherung" in einem besonderen Seminar vertiefen Besonderheiten im Eisenbahnverkehr beachten (Schutzabstände) Kapitel 7.6 Vorschriften für den Versand als Expressgut E i. V. m. Unterabschnitt 1.1.2.2 RID Kapitel 7.7 Huckepackverkehr in gemischten Zügen (kombinierter Personen- und Güterverkehr) E i. V. m. Unterabschnitt 1.1.4.4 RID Kapitel 8.1 Allgemeine Vorschriften für die Beförderungseinheiten und das Bordgerät S auf nationale Regelungen in Anlage 2 zur GGVSEB hinweisen: Überwachung der Fahrzeuge und Container Kapitel 8.2 Vorschriften für die Schulung der Fahrzeugbesatzung S Kapitel 8.3 Verschiedene Vorschriften, die von der Fahrzeugbesatzung zu beachten sind S Kapitel 8.4 Vorschriften für die Überwachung der Fahrzeuge S Kapitel 8.5 Zusätzliche Vorschriften für besondere Klassen oder Güter S Kapitel 8.6 Straßentunnelbeschränkungen für die Durchfahrt von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern S Teil 9 ADR - Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge S auf Besonderheiten für die Klassen 4.1 und 5.2 hinweisen Kapitel 7.2 und 7.5 bei Kapitel 9.3 und 9.6 erläutern Kapitel 9.1 Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für die Zulassung von Fahrzeugen S Kapitel 9.2 Vorschriften für den Bau von Fahrzeugen S Kapitel 9.3 Ergänzende Vorschriften für EX/II - /EX/III -Fahrzeuge S Kapitel 9.4 Ergänzende Vorschriften der Aufbauten vollständiger oder vervollständigter Fahrzeuge S Kapitel 9.6 Ergänzende Vorschriften für vollständige oder vervollständigte Fahrzeuge zur Beförderung von Stoffen unter Temperaturkontrolle S 12. Beförderung in Tanks Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Begriffsbestimmungen in Abschnitt 1.2.1 Darstellung der Tankbauarten anhand von AV-Medien Vortrag Einzel-/Gruppenarbeit IV 12 Unterscheidungsmerkmale zwischen Tankcontainer und ortsbeweglichem Tank sowie die Abgrenzung zu IBC darstellen Kapitel 4.2 bis 4.5 Verwendungsvorschriften für Tanks Inhalte der Tabelle A Spalten 10 bis 14 Abgrenzung zu MEMU (Kapitel 4.7) Anwendung der Tankcodierung und der Tankhierarchie vertieft darstellen Zusammenhänge mit den Sondervorschriften erläutern Beförderungsverbot für Tankcontainer bzw. Tanks gemäß Unterabschnitt 4.3.3.6 ADR/RID im Eisenbahnverkehr besonders beachten: Füllungsgrad berechnen (Unterabschnitt 4.3.2.2) Betrieb (Unterabschnitt 4.3.2.3) Kontrollvorschriften für Flüssiggas-Kesselwagen (Unterabschnitt 4.3.3.4) Bestimmung der Haltezeit (Unterabschnitt 4.3.3.5) Kapitel 6.7 bis 6.13 Bau- und Prüfvorschriften Zuständige Behörden gemäß GGVSEB benennen Schwerpunkte: Ausrüstung (Unterabschnitt 6.8.2.2) Prüfungen (Unterabschnitt 6.8.2.4) Kennzeichnung (Unterabschnitt 6.8.2.5) Sondervorschriften (Abschnitt 6.8.4) Besonderheiten Klasse 2 (Abschnitt 6.8.3) Besonderheiten Kapitel 6.7 Besonderheiten Saug-Druck-Tanks (Kapitel 6.10 i. V. m. GGAV Nummer 22 (S, E)) darstellen Kapitel 6.9 und 6.13 nur im Überblick darstellen Kapitel 5.1 Allgemeine Grundsätze für den Versand von Gefahrgut Kapitel 5.3 Anbringen von Großzetteln (Placards) und Kennzeichnungen Abweichungen zwischen Eisenbahn- und Straßenverkehr darstellen Kapitel 5.4 Dokumentation Abweichungen zwischen Eisenbahn- und Straßenverkehr darstellen Inhalt des Abschnitts "relevante Begleitpapiere" wiederholen Kapitel 7.1 Allgemeine Vorschriften nur allgemeine Hinweise zu Teil 7 Abschnitt 7.1.7 Besondere Vorschriften für die Beförderung selbstzersetzlicher Stoffe der Klasse 4.1, organischer Peroxide der Klasse 5.2 und anderer Stoffe (als selbstzersetzliche Stoffe und organische Peroxide), die durch Temperaturkontrolle stabilisiert werden Umfassende Besprechung bei der Beförderung in Versandstücken; hier Hinweis auf die bei der Beförderung in Tanks betroffenen UN-Nummern Kapitel 7.4 Vorschriften für die Beförderung in Tanks (Spalte 14) S Kapitel 7.5 Vorschriften für die Be- und Entladung und die Handhabung die relevanten Regelungen darstellen (Abschnitt 7.5.1, Unterabschnitt 7.5.5.3, Abschnitt 7.5.10) Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung S Anlage 2 GGVSEB Kapitel 8.1 Allgemeine Vorschriften für die Beförderungseinheiten und das Bordgerät S Anlage 2 GGVSEB Kapitel 8.2 Vorschriften für die Schulung der Fahrzeugbesatzung S Kapitel 8.3 Verschiedene Vorschriften, die von der Fahrzeugbesatzung zu beachten sind S Kapitel 8.4 Vorschriften für die Überwachung der Fahrzeuge S Anlage 2 GGVSEB Kapitel 8.5 Zusätzliche Vorschriften für besondere Klassen oder Güter S Kapitel 8.6 Straßentunnelbeschränkungen für die Durchfahrt von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern S Kapitel 9.1 Allgemeine Vorschriften für die Zulassung von Fahrzeugen S Kapitel 9.2 Vorschriften für den Bau von Fahrzeugen S Anwendung aller Tank- und Fahrzeugvorschriften (Teil 9) Kapitel 9.7 Ergänzende Vorschriften für Tankfahrzeuge S 13. Beförderung in loser Schüttung Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Begriffsbestimmungen in Abschnitt 1.2.1 Fahrzeuge anhand von AV-Medien zeigen Vortrag Einzel-/Gruppenarbeit IV 8 für die Anwendung der Tankvorschriften, Regelungen in der RSEB erläutern Verknüpfung zu Kapitel 7.3 herstellen Inhalte der Tabelle A Spalten 10 und 17 im Zusammenhang mit Beförderung in loser Schüttung (Kapitel 7.3) S Abgrenzung von Beförderung in loser Schüttung (Tabelle A Spalte 17) zu Beförderung fester Stoffe in Tanks (Tabelle A Spalte 14) nach Kapitel 4.3 und 6.8 Kapitel 5.1 Allgemeine Grundsätze für den Versand von Gefahrgut Kapitel 5.3 Anbringen von Großzetteln (Placards) und Kennzeichnungen Kapitel 5.4 Dokumentation Besonderheiten im Eisenbahnverkehr darstellen Inhalt des Abschnitts "Begleitpapiere nach Gefahrgutvorschriften" wiederholen Kapitel 6.11 Vorschriften für Auslegung, Bau und Prüfung von Schüttgut-Containern Kapitel 7.1 Allgemeine Vorschriften nur allgemeine Hinweise zu Teil 7 Hinweis: CSC Übereinkommen erläutern Kapitel 7.3 Beförderung in loser Schüttung Sondervorschriften VC und AP Vertiefung § 36b in Verbindung mit Anlage 3 GGVSEB Kapitel 7.5 Vorschriften für die Be- und Entladung und die Handhabung Teil 8 Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung S Anlage 2 GGVSEB Hinweis auf § 36 GGVSEB Kapitel 8.1 Allgemeine Vorschriften für die Beförderungseinheiten und das Bordgerät S Anlage 2 GGVSEB Hinweis auf § 36 GGVSEB Kapitel 8.2 Vorschriften für die Schulung der Fahrzeugbesatzung S Kapitel 8.3 Verschiedene Vorschriften, die von der Fahrzeugbesatzung zu beachten sind S Anlage 2 GGVSEB Kapitel 8.4 Vorschriften für die Überwachung der Fahrzeuge S Anlage 2 GGVSEB Kapitel 8.5 Zusätzliche Vorschriften für besondere Klassen oder Güter S Kapitel 8.6 Straßentunnelbeschränkungen für die Durchfahrt von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern S Kapitel 9.1 Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für die Zulassung von Fahrzeugen S Kapitel 9.2 Vorschriften für den Bau von Basisfahrzeugen S bei Unterabschnitt 9.2.1.1 Satz 2 ansprechen Kapitel 9.5 Herstellung von Aufbauten vollständiger oder vervollständigter Fahrzeuge S 14. Beförderung nach Vorschriften anderer Verkehrsträger Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Beförderung in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung einschließt IV 1 Verwendung der für den Seeverkehr zugelassenen ortsbeweglichen Tanks des IMO-Typs Unterabschnitt 1.1.4.4 Huckepackverkehr E Unterabschnitt 1.1.4.7 Wiederbefüllbare Druckgefäße, die vom Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika zugelassen wurden 15. Freistellungen Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise ADR/RID Teil 1 Vortrag, Gruppenarbeit erarbeitender Unterricht IV 8 Freistellungen mit der Anwendung des Gefahrgutrechts verknüpfen Unterabschnitt 1.1.3.1 Art der Beförderungsdurchführung Bemerkungen (z. B. Absatz 2.2.62.1.1) beachten Unterabschnitt 1.1.3.2 Beförderung von Gasen Unterabschnitt 1.1.3.3 Beförderung von flüssigen Brennstoffen Unterabschnitt 1.1.3.4 Sondervorschriften oder mit in begrenzten oder freigestellten Mengen verpackten gefährlichen Gütern Kapitel 3.3 Sondervorschriften Konkurrenzen zu Freistellungen ansprechen Kapitel 3.4 Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern Kapitel 3.5 Beförderung von in freigestellten Mengen verpackten gefährlichen Gütern Unterabschnitt 1.1.3.5 Ungereinigte leere Verpackungen Unterabschnitt 1.1.3.6 Mengen je Beförderungseinheit Unterabschnitt 1.1.3.7 Freistellung in Zusammenhang mit der Beförderung von Einrichtungen zur Speicherung und Erzeugung elektrischer Energie u. a. für Lithiumbatterien Unterabschnitt 1.1.3.8 Anwendung der Freistellung bei Beförderung gefährlicher Güter als Handgepäck, Reisegepäck oder in oder auf Fahrzeugen i. V. m. Unterabschnitt 1.1.2.3 RID Unterabschnitt 1.1.3.9 Freistellungen in Zusammenhang mit gefährlichen Gütern, die während der Beförderung als Kühl- oder Konditionierungsmittel verwendet werden Unterabschnitt 1.1.3.10 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Leuchtmitteln, die gefährliche Güter enthalten 16. Übergangsvorschriften Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Kapitel 1.6 Anwendung von Übergangsvorschriften Vortrag, Gruppenarbeit erarbeitender Unterricht IV 1 Abschnitt 1.6.1 Verschiedene Übergangsvorschriften Abschnitt 1.6.2 Druckgefäße, Gefäße Klasse 2 Abschnitt 1.6.3 Festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge (ADR) Abschnitt 1.6.3 Kesselwagen, Batteriewagen (RID) Abschnitt 1.6.4 Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und MEGC Abschnitt 1.6.5 Fahrzeuge Hier erfolgt nur ein zusammenfassender Überblick; Die ausführliche Behandlung der einzelnen Übergangsvorschriften erfolgt jeweils beim entsprechenden Einzelthema. 17. Ausnahmen Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Überblick über die Ausnahmen vom Gefahrgutrecht Vortrag IV 4 Artikel 6 der Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland GGBefG § 6 Allgemeine Ausnahmen GGVSEB § 5 Ausnahmen ADR/RID Abschnitt 1.5.1 Zeitweilige Abweichungen Abschluss von Multilateralen Vereinbarungen/Sondervereinbarungen Hinweis auf § 5 Absatz 9 GGVSEB GGAV 18. RSEB und sonstige Vollzugshinweise Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise 1 Einzelregelungen der RSEB und der sonstigen Vollzugshinweise bei den materiellen Einzelthemen behandeln 19. Sicherheitsberater/Gefahrgutbeauftragter Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Abschnitt 1.8.3 ADR/RID GbV Vortrag II 3 Aufnahme der Vorgaben der EG-Richtlinie zur Kontrolle auf der Straße und in den Unternehmen (gilt auch für die Schiene) Befreiungen von der GbV Stellung des Gefahrgutbeauftragten im Betrieb / im Verhältnis zu den Ermittlungsbehörden 20. Unterweisung von Personen/Schulungsverpflichtung Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Kapitel 1.3 ADR/RID II 1 21. Besondere Verfahren für Konformitätsbewertungen und Prüfungen Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Abschnitt 1.8.6 und 1.8.7 ADR/RID II 1 2010/35/EU (TPED) und ODV Eventuell Abschnitt 1.8.8 ADR/RID 22. Ermittlung des Verantwortlichen, Verfolgung und Ahndung Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Kapitel 1.2 ADR/RID Kapitel 1.4 ADR/RID § 9 GGBefG § 10 GGBefG § 4 GGVSEB §§ 17 - 35a GGVSEB § 37 GGVSEB Amtshilfe nach Abschnitt 1.8.2 ADR/RID § 8 GbV angrenzende Rechtsbereiche Vortrag Gruppenarbeit IV 4 Pflichten werden bei den Einzelthemen behandelt die Verantwortlichkeiten (Sicherheitspflichten) werden definiert mit dem Ziel, einen reibungsloseren Verkehr und schnellere behördliche Kontrollen vor Ort durchzuführen Verantwortlichkeiten = Normadressaten Unfallberichte gemäß Abschnitt 1.8.5 ADR/RID Haftungs-/Vertrags-/Speditionsrecht z. B. StVO , StVZO , AEG / EBO § 12a StVG HGB §§ 9, 14, 130 OWiG §§ 324 ff StGB (Straftaten gegen die Umwelt) 23. Kontrollablauf Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Zuständigkeiten Eingriffsgrundlagen Verantwortlichkeiten IV 5 länder- und behördenabhängig § 4 GGVSEB §§ 17 - 34, Hinweis auf § 35 ff Eigensicherung/Arbeitsschutz Anwendung von Prüfkatalogen und Checklisten Erfassung der Kontrolldaten Bewertung von Verstößen Sicherungs-/Gefahrenabwehrmaßnahmen Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV) Einstufung in Gefahrenkategorien Durchführung spezifischer Schwerpunktkontrollen Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Straftaten Ermittlung und Sachbearbeitung §§ 17 - 35a und § 37 Hinweis auf Anlage 7 RSEB (Buß- und Verwarnungsgeldkatalog) länder- und behördenabhängig Gefahrgutproben Prävention Kostenerhebung z. B. GGKostV Aufbau und Durchführung einer Kontrolle 24. Praktische Ausbildungskontrolle Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise 7 spezielle Ausrüstung und Kleidung 25. Lernzielkontrolle Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise 2 Summe Unterrichtseinheiten: 104 Stand: 19. Juni 2025

CODES globales Momentum: Strategische Begleitforschung zur nachhaltigen globalen Gestaltung des digitalen Wandels im Rahmen der Coalition for Digital Environmental Sustainability (CODES)

Ziel des Vorhabens ist es das UBA als Co-Champion in der CODES Allianz begleitend zu unterstützen. Das Vorhaben soll helfen die möglichen Umsetzungspfade von CODES-Initiativen fachlich zu konkretisieren und transdisziplinär methodisch voranzutreiben. Das Vorhaben soll das nationale UBA-CODES- und das transnationale CODES-Team unterstützen die relevantesten Hebel, Politikarenen wie auch Grenzen der nachhaltigen Gestaltung digitalen Wandels auf internationaler Ebene zu identifizieren (Stichwort 'Gestaltung D+N im Handlungsraum globaler Governance'). Im Zentrum der Untersuchung und transdisziplinären Prozessbegleitung steht die Frage: Was sind konkrete nächste Schritte rund um den Summit of the Future 2024 für die Stärkung und Weiterentwicklung des CODES-Agenda-Setting- und CODES-Implementations-Ansatzes?

Identifizierung und Systematisierung von Einflussfaktoren auf Umweltpolitiktransfer

Weltweit steigt der ökologische Problemdruck, während die Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik bislang nur begrenzte Wirksamkeit entfalten konnte. In diesem Kontext können zwischenstaatliche umweltpolitische Beratungs- bzw. Transferprojekte eine zusätzliche Dynamik für eine anspruchsvolle Umweltpolitik erzeugen. Politiktransfer und internationales Politiklernen können dabei helfen, multilaterale Abkommen umzusetzen, nationale Politikprozesse voranzutreiben, umweltpolitische Innovationen zu befähigen und nationale Hemmnisse für Umweltpolitik zu überwinden. In vielen Bereichen und auf unterschiedlichen politischen Ebenen wurde und wird Politiktransfer bereits praktiziert. Vor diesem Hintergrund bereitet der vorliegende Bericht den Stand der Forschung zu zwischenstaatlichem Politiktransfer und Politiklernen auf. Ziel ist es, Ansatzpunkte für einen verbesserten Umweltpolitiktransfer zu identifizieren. Angesichts des weitreichenden Gestaltungsbedarfs werden auch die Fragen beleuchtet, ob und wie ein Transfer transformativer Politik gelingen kann und wie Umweltpolitik in laufenden Transformationsprozessen gestaltet werden kann. Ergänzend zur Politiktransferforschung werden daher zwei weitere Forschungsstränge ausgewertet, die sich mit Transformationsprozessen beschäftigen. Darüber hinaus fließen Erkenntnisse aus elf Interviews mit Expert*innen ein, die praktische Erfahrungen mit der Förderung und/oder Durchführung von umweltpolitischen Beratungs- bzw. Transferprojekten zwischen Deutschland und anderen Ländern gesammelt haben. Nach einer kurzen Einführung in das Thema (Kapitel 1) gibt der Bericht in Kapitel 2 einen Überblick über die unterschiedlichen Verständnisse von Politiktransfer und fachverwandten Konzepten (Politikdiffusion, Politikkonvergenz und Politiklernen). Kapitel 3 skizziert zwei Stränge von Transformationsforschung und arbeitet ihre jeweiligen Schnittstellen zum Thema (Umwelt-)Politiktransfer heraus: die Forschung zu postsozialistischen Transformationsprozessen in Mittel- und Osteuropa sowie die Forschung zu Nachhaltigkeitstransformationen. Kapitel 4 analysiert die Gegenstände von Politiktransfer, u.a. Politikziele, Instrumente und Instrumentenbündel (Policy-Mixe), Wissen, Narrative und Diskurse sowie administrative Strukturen und Organisationen. In Kapitel 5 werden Einflussfaktoren dargelegt, die sich fördernd oder hemmend auf (den Erfolg von) Politiktransfer auswirken. Kapitel 6 gewährt einige Einblicke in ausgewählte umweltpolitische Transferinstrumente und -prozesse. Kapitel 7 präsentiert Schlussfolgerungen, die sich aus der Sichtung der - oft relativ abstrakten - Literatur und den gewonnenen Einblicken der Interviews für die konkrete Transferpraxis von Ministerien und nachgeordneten Behörden ergeben. Quelle: Forschungsbericht

Ausnahme 18 (S) - Beförderungspapier

Ausnahme 18 (S) - Beförderungspapier Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 1 der GGVSEB in Verbindung mit Abschnitt 5.4.0 und 5.4.1 ADR dürfen gefährliche Güter ohne Beförderungspapier befördert werden oder darf im Beförderungspapier auf folgende Angaben verzichtet werden: aa. Empfänger, bb. Gesamtmenge der gefährlichen Güter, wenn die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden. Befreiung vom Beförderungspapier 2.1 Gefährliche Güter in Versandstücken und ungereinigte leere Verpackungen, die für die Beförderung nicht an Dritte übergeben werden, dürfen ohne Beförderungspapier befördert werden, wenn die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR nicht überschritten ist und eine Ausnahme dieser Verordnung, nach § 5 der GGVSEB oder eine multilaterale Vereinbarung nach Abschnitt 1.5.1 ADR nicht angewendet wird. Für gefährliche Güter nach Unterabschnitt 1.1.3.6 Beförderungskategorie 4 ADR, ausgenommen ungereinigte leere Verpackungen, sind für die Bestimmung der höchstzulässigen Gesamtmenge die Mengenangaben der Beförderungskategorie 3 in Verbindung mit Absatz 1.1.3.6.4 ADR anzuwenden. 2.2 Bei der Beförderung von ungereinigten leeren Tankfahrzeugen, ungereinigten leeren Fahrzeugen, ungereinigten leeren Aufsetztanks, ungereinigten leeren ortsbeweglichen Tanks, ungereinigten leeren Tankcontainern, ungereinigten leeren Containern, ungereinigten leeren Schüttgut-Containern, ungereinigten leeren Batterie-Fahrzeugen, ungereinigten leeren MEGC-- Gascontainer mit mehreren Elementen oder ungereinigten leeren MEMU darf das Beförderungspapier für das zuletzt darin enthaltene Gut mitgeführt werden. Verzicht auf Angaben im Beförderungspapier 3.1 Bei örtlich begrenzten Beförderungen (Verteilerverkehr, einschließlich Sammelverkehr) darf auf die Angabe des Empfängers verzichtet werden, wenn die Beförderung nicht verpflichtend nach ADR als geschlossene Ladung befördert werden muss und nicht nach den §§ 35 und 35a der GGVSEB durchgeführt wird, der Gesamtmenge verzichtet werden, wenn der Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR nicht angewendet wird und die übrigen Vorschriften des ADR eingehalten sind. Satz 1 darf nicht angewendet werden für Beförderungen von Gütern der Klasse 1, ausgenommen solcher der Klassifizierung 1.4S, sowie der Klasse 5.2. 3.2 Zusätzlich zu den sonst vorgeschriebenen Angaben ist im Beförderungspapier zu vermerken: "Ausnahme 18". Sonstige Vorschriften Diese Ausnahme darf nicht angewendet werden für Beförderungen von Gütern der Klasse 7. Befristung Die Ausnahme 18 ist bis zum 30. Juni 2027 befristet. Stand: 01. Januar 2021

Globalisierung und nachhaltige Entwicklung - Ansatzpunkte fuer eine staerkere Beruecksichtigung von Umweltbelangen bei Auslandsinvestitionen

Die zunehmende Verflechtung der nationalen Wirtschaftsraeume, die in dem Begriff der Globalisierung zum Ausdruck kommt, aeussert sich nicht nur in einem starken Anstieg des internationalen Handels mit Waren und Dienstleistungen, sondern auch in einem veraenderten Investitionsverhalten der Unternehmen. Insbesondere Grossunternehmen verstehen sich zusehends als 'global player', die ihre Investitionen weltweit diversifizieren. Welche Rueckwirkungen von dieser Entwicklung auf die Umwelt ausgehen, wird kontrovers diskutiert. Einerseits wird haeufig behauptet, dass die Unternehmen zunehmend Produktionen in das Ausland verlagern, um hohe Umweltschutzstandards im Inland zu umgehen. Andererseits koennen Auslandsinvestitionen jedoch auch dazu beitragen, dass sich die internationale Verbreitung umweltvertraeglicherer Produkte und Produktionsverfahren beschleunigt, wobei den in die Entwicklungslaender fliessenden Auslandsinvestitionen besondere Bedeutung zukommt. Durch das Vorhaben soll zunaechst anhand theoretischer Ueberlegungen und einer Auswertung der vorliegenden empirischen Untersuchungen untersucht werden, welche Motive fuer die Vornahme von Auslandsinvestitionen massgeblich sind und wie der Trend zu steigenden Auslandsinvestitionen aus Umweltsicht zu bewerten ist.ufbauend auf diesen analytisch-empirischen Ueberlegungen soll im zweiten Teil des Vorhabens der Frage nachgegangen werden, welche Moeglichkeiten fuer eine staerkere Integration von Umweltbelangen bei Auslandsinvestitionen bestehen. Dabei sind sowohl Massnahmen auf nationaler als auch auf internationaler Ebene einzubeziehen. Bei der Diskussion von Massnahmen auf internationaler Ebene sollten insbesondere die Aktivitaeten zur Erarbeitung multilateraler Investitionsabkommen beruecksichtigt werden.

Aktuelle Änderungen

Aktuelle Änderungen RS-Handbuch (03/26) Änderungen, die im Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz vollzogen werden, finden Sie hier. Aktuelle Änderungen im Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz werden hier chronologisch aufgelistet. Zusätzlich zu der geänderten Regelung erfahren Sie, in welchem Kapitel des RS-Handbuchs diese Regelung zu finden ist. Ältere Änderungen finden Sie im Archiv unter der Tabelle. Änderungen im RS-Handbuch Datum geänderte Regelung geändertes RSH-Kapitel 27.03.2026 3-364 ÄSt.en 3-363 3 Bekanntmachungen des BMUKN , Stand 03/26 09.03.2026 3-362 Leitfaden Referenzwerte Röntgendiagnostik 3 Bekanntmachungen des BMUKN , Stand 03/26 02.10.2025 3-361 QS-RL Röntgendiagnostik 3 Bekanntmachungen des BMUKN , Stand 10/25 02.10.2025 1C-1.7 1C - Transportrecht , Stand 10/25 01.10.2025 3-52.1 3 Bekanntmachungen des BMUKN , Stand 10/25 30.09.2025 1A-17 AtSMV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht , Stand 09/25 22.08.2025 1F-1.21 1F-4.7 1F - Recht der EU , Stand 08/25 22.08.2025 1B-20 1B - Weiteres Recht , Stand 08/25 30.07.2025 3-19 3 Bekanntmachungen des BMUKN , Stand 07/25 24.07.2025 1E-6.1.1 1E - Multilaterale Vereinbarungen , Stand 07/25 24.07.2025 6-2.2 SSK-Empfehlungen 6 - Wichtige Gremien , Stand 07/25 09.07.2025 1F-1.27 1F - Recht der EU , Stand 07/25 24.04.2025 3-359.1 SV-RL-Anlagen 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 04/25 01.04.2025 3-85.1 QS RL 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 04/25 01.04.2025 3-360 Rahmen-RL QS 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 04/25 28.02.2025 3-359 Rahmen-RL SV 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 02/25 19.02.2025 1A-8 StrlSchV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht , Stand 02/25 04.02.2025 6-2.2 SSK-Empfehlungen 6 - Wichtige Gremien , Stand 02/25 22.01.2025 1A-5.1 StrlSchG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht , Stand 01/25 17.01.2025 1A-21 AtSKostV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht , Stand 01/25 2024 12.11.2024 1C-4.4 BinSchStrO 1C-5.2 LuftVG 1C-6.3 SeeSchStrO 1C - Transportrecht , Stand 11/24 12.11.2024 1B-3 UVPG 1B-5 BBergG 1B-20 MessEG 1B - Weiteres Recht , Stand 11/24 07.11.2024 3-358 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 11/24 23.10.2024 3-30 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 10/24 18.10.2024 1F-3.17 1F - Recht der EU , Stand 10/24 25.09.2024 1F-3.1.2 1F - Recht der EU , Stand 09/24 04.09.2024 3-30.1 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 09/24 04.09.2024 1C-4.4 1C - Transportrecht , Stand 09/24 27.08.2024 1E-6.3 1E - Multilaterale Vereinbarungen , Stand 08/24 27.08.2024 1C-4.3 1C - Transportrecht , Stand 08/24 27.08.2024 3-23 REI 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 08/24 29.07.2024 1F-3.10.1 1F-3.1.2 1F-3.1.1 1F - Recht der EU , Stand 07/24 29.07.2024 1E-6.10 1E-6.1.1 1E-1.4 1E - Multilaterale Vereinbarungen , Stand 07/24 29.07.2024 1A-34 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht , Stand 07/24 21.06.2024 3-23 REI 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 06/24 10.06.2024 1B-1 VwVfG 1B-3 UVPG 1B-11 StGB 1B-29 BNatSchG 1B-35 ArbStättV 1B-39 LFGB 1B-41 BedGgstV 1B-44 UmwRG 1B-47 AMG 1B-56 FuAG 1B - Weiteres Recht , Stand 06/24 05.06.2024 3-357 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 06/24 29.05.2024 3-80 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 05/24 29.05.2024 1A-8 StrlSchV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht , Stand 05/24 08.05.2024 1F-1.19 1F-3.11 1F - Recht der EU , Stand 05/24 08.05.2024 6-2.2 SSK-Empfehlungen 6 - Wichtige Gremien , Stand 05/24 30.04.2024 3-112 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 04/24 30.04.2024 1C-4.9 RheinSchPEV 1C-4-11 MoselSchPEV 1C-6.1 SeeAufgG 1C-6.2 SchSG 1C - Transportrecht , Stand 04/24 30.04.2024 1B-28 AbwV 1B - Weiteres Recht , Stand 04/24 15.04.2024 A.18 Kerntechnische Anlagen in Deutschland "In Stilllegung" Anhang , Stand 04/24 26.02.2024 3-354 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 02/24 21.02.2024 3-356 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 02/24 14.02.2024 6-2.2 SSK-Empfehlungen 6 - Wichtige Gremien , Stand 02/24 05.01.2024 A.21 Stellungnahmen der Kommission der EU Anhang , Stand 12/23 03.01.2024 A.18 Kerntechnische Anlagen in Deutschland "In Stilllegung" Anhang , Stand 01/24 2023 08.12.2023 3-355 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 12/23 28.11.2023 3-19 3-353 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 11/23 14.11.2023 6-1.2 RSK-Empfehlungen 6-2.2 SSK-Empfehlungen 6 - Wichtige Gremien, Stand 11/23 24.10.2023 A.21 Stellungnahmen der Kommission der EU Anhang, Stand 10/23 18.10.2023 3-151 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 10/23 28.09.2023 1A-10 AtVfV 1A-25 StandAG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 09/23 26.09.2023 1F-2.13 1F-2.15.2 1F-2.17 1F-3.5 1F-3.10 1F-3.11 1F-3.13 1F-3.17 1F-3.20 1F-3.21 1F - Recht der EU, Stand 09/23 18.09.2023 1F-1.11 1F-1.18.1 1F-1.20 1F-1.21 1F-1.22 1F-1.23 1F-1.25 1F-2.1 1F-2.2 1F-2.3 1F-2.4 1F-2.6 1F-2.9 1F - Recht der EU, Stand 09/23 14.09.2023 Englische Übersetzung 3-73 Decommissioning Guide A.1 - Englische Übersetzungen des Regelwerkes, Stand 09/23 12.09.2023 1E-1.3 1E-4.5 AWG 1E-4.6 AWV 1E - Multilaterale Vereinbarungen, Stand 09/23 08.09.2023 1C-5.4 LuftVZO 1C-6.3 SeeSchStrO 1C - Transportrecht, Stand 09/23 08.09.2023 1B-29 BNatSchG 1B-39 LFGB 1B-41 BedGgstV 1B-44 UmwRG 1B - Weiteres Recht, Stand 09/23 04.09.2023 1F-2.10 1F-2.17 1F-3.2 1F-4.7 1F - Recht der EU, Stand 09/23 04.09.2023 1E-4.7 1E - Multilaterale Vereinbarungen, Stand 09/23 30.08.2023 1C-2.1 1C-2.3 GGVSEB 1C-4.1 1C - Transportrecht, Stand 08/23 25.08.2023 1A-8 StrlSchV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 08/23 24.08.2023 1F-3.1.1 1F-3.1.2 1F - Recht der EU, Stand 08/23 24.08.2023 1C-1-3 GbV 1C-2.4 GGVSEB 1C-4.2 BinSchAufgG 1C-4.4 BinSchStrO 1C-4.9 RheinSchPEV 1C - Transportrecht, Stand 08/23 24.08.2023 1B-47 AMG 1B - Weiteres Recht, Stand 08/23 21.08.2023 1C-5-6 LuftSiSchulV 1C - Transportrecht, Stand 08/23 21.08.2023 1B-4 UAG 1B - Weiteres Recht, Stand 08/23 21.08.2023 1A-16 AMRadV 1A-17 AtSMV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 08/23 27.07.2023 5 KTA 5 - Kerntechnischer Ausschuss, Stand 07/23 27.07.2023 1B-3 UVPG 1B-5 BBergG 1B-14 ROG 1B-15 RoV 1B-17.1 1B-17.3 1B-23 NachwV 1B-27 WHG 1B-40 TabakerzG 1B-53 MPAV 1B - Weiteres Recht, Stand 07/23 27.07.2023 1A-1 GG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 07/23 12.07.2023 1C-1-2 GGAV 1C-1-3 GbV 1C-1-5 GGKostV 1C-2-3 GGVSEB 1C - Transportrecht, Stand 07/23 12.07.2023 1B-32 TrinkwV 1B - Weiteres Recht, Stand 07/23 05.07.2023 1E-1.1 1E-1.2 1E - Multilaterale Vereinbarungen Stand (07/23) 05.07.2023 1C-3-1 1C - Transportrecht, Stand 07/23 05.07.2023 1B-32 TrinkwV 1B - Weiteres Recht, Stand 07/23 05.07.2023 1A-6 NiSV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 07/23 06.06.2023 1C-4.3 BinSchStrEV 1C-4.9 RheinSchPEV 1C-4.10 RheinSchPV 1C-4.11 MoselSchPEV 1C - Transportrecht, Stand 06/23 06.06.2023 1B-53 MPAV 1B - Weiteres Recht, Stand 06/23 03.05.2023 1D 1D - Bilaterale Abkommen, Stand 11/22 09.01.2023 1A-32 1A-33 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 01/23 04.01.2023 3-19 3-63.2 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 01/23 2022 08.12.2022 1A-3 AtG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 12/22 24.10.2022 3-63.2 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 10/22 24.10.2022 1A-17 AtSMV (Anlage 1) 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 10/22 26.07.2022 3-17 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 07/22 26.07.2022 1A-31 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 07/22 18.07.2022 1C-2-4 1C - Transportrecht, Stand 07/22 15.06.2022 1A-2.4 BfkEG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 06/22 11.05.2022 6-1.2 RSK-Empfehlungen 6 - Wichtige Gremien, Stand 05/22 11.05.2022 1C-3-1 1C-5.3 1C - Transportrecht, Stand 05/22 11.05.2022 1A-5.1 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 05/22 29.04.2022 3-63.3 3-112 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 04/22 18.03.2022 6-2.2 SSK-Empfehlungen 6-3.2 ESK-Empfehlungen 6 - Wichtige Gremien, Stand 03/22 04.03.2022 2.3- ESK-Empfehlungen 1C-4.3 BinSchStrEV 1C-4.4 BinSchStrO 1C-4.9 RheinSchPEV 1C-4.10 RheinSchPV 1C-4.11 MoselSchPEV 1C-4.12 MoselSchPV 1C-6.1 SeeAufgG 1C-6.2 SchSG 1C - Transportrecht, Stand 03/22 22.02.2022 1F-3.1.1 1F - Recht der EU, Stand 02/22 21.02.2022 1A-5.1.1 IMIS-ZustV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/22 17.02.2022 1A-11 AtDeckV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/22 10.02.2022 3-351 3-352 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 02/22 07.02.2022 3-78 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 02/22 31.01.2022 1C-2.1 Anlagen zum ADR 1C - Transportrecht, Stand 01/22 17.01.2022 3-63.1 3-63.2 3-99.1 3-99.2 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 01/22 10.01.2022 3-73 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 01/22 04.01.2022 1E-5.1 Pariser Übereinkommen 1E-5.2 Brüsseler Zusatzübereinkommen 1E - Multilaterale Vereinbarungen, Stand 01/22 2021 16.12.2021 1A-8 StrlSchV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 12/21 10.12.2021 1A-7 OStrV 1A-18 AtAV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 12/21 09.12.2021 1B-11 StGB 1B-16 BImSchG 1B-21 MessEV 1B-32 TrinkwV 1B-39 LFGB 1B-41 BedGgstV 1B-47 AMG 1B-54 BKost-MPG 1B-57 EMV-FTEKostV 1B - Weiteres Recht, Stand 12/21 03.12.2021 1A-14 RöV 1A-15 LMBestrV 1A-16 AMRadV 1A-19 AtZüV 1A-21 AtSKostV 1A-26 EntsorgFondsG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 12/21 30.11.2021 1A-10 AtVfV 1A-27 EntsorgÜG 1A-28 TransparenzG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 11/21 15.11.2021 1C-6.5.2 EmS-Leitfaden 1C - Transportrecht, Stand 11/21 29.10.2021 1A-5.1 StrlSchG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 10/21 20.10.2021 1A-2.3 BAStrlSchG 1A-2.4 BfkEG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 10/21 06.10.2021 1A-1 GG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 10/21 06.10.2021 1B-33 8. ProdSV 1B - Weiteres Recht, Stand 10/21 05.10.2021 1B-1 VwVfG 1B-2.1 UIG 1B-3 UVPG 1B-4 UAG 1B-5 BBergG 1B-11 StGB 1B-13 EMVG 1B-14 ROG 1B-15 RoV 1B-16 BImSchG 1B-17 BImSch-Verordnungen 1B-18 EinhZeitG 1B-20 MessEG 1B-21 MessEV 1B-23 NachwV 1B-24 KrWG 1B-25 AVV 1B-27 WHG 1B-28 AbwV 1B-29 BNatSchG 1B-30 ChemG 1B-31 GefStoffV 1B-32 TrinkwV 1B-33 ProdSG 1B-34 BetrSichV 1B-35 ArbStättV 1B-36 LärmVibrationsArbSchV 1B-39 LFBG 1B-40 TabakerzG 1B-42.1 IFG 1B-44 UmwRG 1B-45 ZSKG 1B-47 AMG 1B-48 MPG 1B-50 MPBetreibV 1B-53 MPAV 1B-56 FuAG 1B-60 SchuTSEV 1B-61 FreqV 1B - Weiteres Recht, Stand 10/21 04.10.2021 1A-3 AtG 1A-17 AtSMV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 10/21 10.09.2021 1A-17 AtSMV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 09/21 10.09.2021 1B 1B - Weiteres Recht, Stand 09/21 10.09.2021 1A-5.1 StrlSchG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 09/21 04.06.2021 1F-3.1.1 REACH 1F - Recht der EU Stand 06/21 21.04.2021 1D 1D - Bilaterale Abkommen, Stand 04/21 11.03.2021 1A-6 NiSG 1A-27 EntsorgÜG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 03/21 01.02.2021 Neuaufnahme 3-112 3 - Bekanntmachungen des BMUB, Stand 02/21 01.02.2021 1A-3 AtG 1A-13 EndlagerVIV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/21 26.01.2021 1A-5.1 StrlSchG 1A-25 StandAG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 01/21 2020 30.07.2020 1D 1D - Bilaterale Abkommen, Stand 06/20 14.04.2020 1A-27 EntsorgÜG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 04/20 14.04.2020 1B-29 BNatSchG 1B - Weiteres Recht, Stand 04/20 13.03.20 1C-1.5 GGKostV 1C-6.4.1 GGVSee 1C - Transportrecht, Stand 03/20 13.03.20 1B-30 ChemG 1B - Weiteres Recht, Stand 03/20 02.03.20 1A-28 TransparenzG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 03/20 02.03.20 1B-4 UAG 1B - Weiteres Recht, Stand 03/20 02.03.20 1C-5.4 LuftVZO 1C - Transportrecht, Stand 03/20 26.02.20 1A-13 EndlagerVlV 1A-21 AtSKostV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/20 14.02.20 1A-5.1 StrlSchG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/20 14.02.20 6-2.2 SSK-Empfehlungen 6 - Wichtige Gremien, Stand 02/20 07.02.20 1A-2.25 StandAG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/20 05.02.20 1A-2.4 BfkEG 1A-3 AtG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/20 31.01.20 1A-17 AtSMV (Meldeformular) 1A-1 GG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 01/20 2019 26.09.19 3-21 BMU Richtlinien 3 - Bekanntmachungen des BMUB, Stand 09/19 24.07.19 6-2.2 SSK Richtlinien 6 - Wichtige Gremien, Stand 07/19 17.07.19 1C-4.1 ADN 1C-4.9 RheinSchPEV 1C-4.10 RheinSchPV 1C - Transportrecht, Stand 07/19 17.07.19 5 KTA 5 - Kerntechnischer Ausschuss, Stand 07/19 15.07.19 1C-2.4 GGVSEB 1C - Transportrecht, Stand 07/19 21.06.19 1C-2.1 ADR 1C - Transportrecht, Stand 06/19 21.06.19 1A-17 AtSMV (Meldeformular) 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 09/19 17.06.19 1B-16 LFGB 1B-47 AMG 1B - Weiteres Recht, Stand 06/19 17:06.19 1C-2.3 GGAV 1C-1.3 GbV 1C-1.5 GGKostV 1C-4.11 MoselSchPEV 1C-4.12 MoselSchPV 1C - Transportrecht, Stand 06/19 17.06.19 1D 1D - Bilaterale Abkommen, Stand 06/19 14.06.19 1C-2.3 GGVSEB 1C - Transportrecht, Stand 06/19 14.06.19 1B-16 BImSchG 1B - Weiteres Recht, Stand 06/19 14.06.19 1A-1 AtG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 06/19 20.03.19 1A-8 StrlSchV 1A-3 AtG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 03/19 14.03.19 1A-6.1 NiSV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 03/19 14.03.19 A.12 Katastrophenschutz Anhang Stand 03/19 14.03.19 1E-2.1.1 1E - Multilaterale Vereinbarungen Stand (03/19) 11.03.19 A.2 DIN Normen Anhang Stand 03/19 11.03.19 A.1 A.1 Englische Übersetzungen des Regelwerkes Stand 03/19 05.03.19 1A-17 AtSMV 1A-2.3 BAStrlSchG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 03/19 05.03.19 3-52.1 3 - Bekanntmachungen des BMU, Stand 03/19 05.03.19 A.2 DIN Normen Anhang Stand 03/19 01.03.19 1A-17 AtSMV 1A-30 AtEV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 03/19 22.02.2019 1B-1 VwVfG 1B-2.1 UIG 1 B-3 UVPG 1B-4 UAG 1B-5 BBergG 1B-6 ABBergV 1B-7 UVP-V 1B-10 UmweltHG 1B-11 StGB 1B-13 EMVG 1 B-14 ROG 1B-15 RoV 1B-16 BImSchG 1B-17.1 4.BImSch-V 1B-17.2 5.BImSch-V 1B-17.3 9.BImSch-V 1B-17.4 11.BImSch-V 1B-17.5 12.BImSch-V 1B-17.6 42.BImSch-V 1B-17.7 26.BImSch-V 1B-17.8 32.BImSch-V 1B-17.9 39.BImSch-V 1B-21 MessEV 1B-23 NachwW 1B-24 KrWG 1B-25 AVV 1B-27 WHG 1B-28 AbwV 1B-29 BNatSchG 1B-30 ChemG 1B-31 GefStoffV 1B-32 TrinkwV 1B-34 BetrSichV 1B-35 ArbStättV 1B-36 LärmVibrationsArbSchV 1B-37.3 DGUV 1B-44 UmwRG 1B-47 AMG 1B-48 MPG 1B-50 MPBetriebV 1B-51 MPSV 1B-53 MPAV 1B-55 BEMFV 1B-56 FuAG 1B-59 AnerkV 1B-61 FreqV 1B - Weiteres Recht, Stand 02/19 15.02.2019 1A-9.1 NDWV 1A-13 EndlagerVlV 1A-21 AtSKostV 1A-29 NachhG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/19 12.02.2019 1A-19 AtAV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/19 12.02.2019 A-17 A-18 Anhang Stand 02/19 11.02.2019 1A-10 AtVfV 1A-11 AtZüV 1A-19 AtDeckV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/19 10.01.2019 1A-17 Aktualisierung Meldeformular 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 01/19 2018 26.10.2018 A3 GA-B Anhang Stand 10/18 29.08.2018 6-2.2 Wichtige Gremien Stand 08/18 29.08.2018 A3 GA-B Anhang Stand 08/18 29.08.2018 Berichtigung 2-8-26 BImSchV 2 Allgemeine Verwaltungsvorschriften Stand 08/18 25.07.2018 1A-3 AtG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 07/18 23.07.2018 Neuaufnahme 1A-28.1 RückBRTransparenzV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 07/18 17.07.2018 1B-17.6 BImSchV 1B - Weiteres Recht, Stand 02/18 17.07.2018 1C-3.1 COTIF 1C - Transportrecht, Stand 05/18 09.07.2018 3-30 3-31 3 - Bekanntmachungen des BMU, Stand 05/18 23.05.2018 1C-4.9 RheinSchPEV 1C-10 RheinSchPV 1A-27 MoselSchPEV 1A-28 MoselSchPV 1C - Transportrecht, Stand 05/18 11.05.2018 6-2.2 Wichtige Gremien Stand 04/18 11.05.2018 A.3 Anhang Stand 04/18 16.03.2018 3-111 3 - Bekanntmachungen des BMUB, Stand 03/18 05.03.2018 1C-6.4.1 GGVSee 1C-2.4 GGVSEB 1C - Transportrecht, Stand 03/18 05.03.2018 3-47 3 - Bekanntmachungen des BMUB, Stand 03/18 21.02.2018 1F-3.2 (EU) 2017/2268 1F-3.10 (EU) 2018/217 1F - Recht der EU, Stand 02/18 21.02.2018 5 KTA 5- Kerntechnischer Ausschuss, Stand 02/18 12.02.2018 1C-6.5.2 EmS 1C - Transportrecht, Stand 02/18 12.02.2018 3-81 3 - Bekanntmachungen des BMUB, Stand 02/18 12.02.2018 5 KTA 5- Kerntechnischer Ausschuss, Stand 02/18 26.01.2018 1F-3.1.1 (EU) 2017/1510 1F- 4.11 (EU) 2017/2058 1F - Recht der EU, Stand 01/18 24.01.2018 5 KTA 5 - Kerntechnischer Ausschuss, Stand 01/18 24.01.2018 A-3 G-BA A - Anhang Stand, 01/18 2017 29.12.2017 1B-17.3 BImSchV 1B-21 MessEV 1B-29 BNatSchG 1B - Weiteres Recht, Stand 12/17 29.12.2017 1C-6.4.1 GGVSee 1C-1.5 GGKostV 1C - Transportrecht, Stand 12/17 19.12.2017 1A-1 GG 1A-17 AtSMV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 12/17 19.12.2017 1B-11 StGB 1B-16 BImSchG 1B - Weiteres Recht, Stand 12/17 19.12.2017 1C-6.1 SeeAufG 1C-6.2 SchSG 1C - Transportrecht, Stand 12/17 06.11.2017 1B-56 FuAG 1B - Weiteres Recht, Stand 11/17 06.11.2017 1C-2.1 ADR 1C-2.3 GGVSEB 1C-3.1 COTIF 1C-4.2 BinSchAufgG 1C - Transportrecht, Stand 11/17 02.11.2017 1A-3 AtG 1A-26 EntsorgFondsG 1A-27 EntsorgungsübergangG 1A-28 TranzparenzG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 11/17 26.10.2017 1A-5 StrVG 1A-5.1 StrlSchG 1A-29 NachhG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 10/17 05.07.2017 1B-11 StGB 1B - Weiteres Recht, Stand 07/17 28.06.2017 1A-3 AtG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 06/17 06.06.2017 1A-25 StandAG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 06/17 20.04.2017 1B-17.5 Störfallverordnung 1B-47 AMG 1B - Weiteres Recht, Stand 04/17 20.04.2017 1C-2.3 GGVSEB 1C-1.3 GbV 1C-1.5 GGKostV 1C-1.2 GGAV 1C-4.9 RheinSchPEV 1C-4.11 MoselSchPEV 1C-5.2 LuftVG 1C-5.5 LuftSiG 1C - Transportrecht, Stand 04/17 21.02.2017 Englische Übersetzung Decommissioning Guide A.1 - Englische Übersetzungen, Stand 02/17 20.02.2017 Neuaufnahme - noch nicht in Kraft 1A-26 EntsorgFondsG 1A-27 Entsorgungsübergangsgesetz 1A-28 Transparenzgesetz 1A-29 Nachhaftungsgesetz 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/17 16.02.2017 1F-3.1.1 REACH 1F - Recht der EU, Stand 02/17 13.02.2017 Änderungen traten in Kraft 1B-27 WHG 1B-29 BNatSchG 1B - Weiteres Recht, Stand 02/17 01.02.2017 1F-3.2 Verordnung (EG) 428/2009 1F - Recht der EU, Stand 02/17 01.02.2017 1E-4.7 Verordnung (EG) 428/2009 1E - Multilaterale Vereinbarungen, Stand 02/17 19.01.2017 1B-17.1 4. BImSchV 1B-17.3 9. BImSchV 1B-17.4 11. BImSchV 1B-17.5 12. BImSchV 1B - Weiteres Recht, Stand 01/17 13.01.2017 1C-6.5 IMDG Code 1C - Transportrecht, Stand 01/17 2016 30.12.2016 Neuaufnahme Bilaterales Abkommen mit Belgien 1D - Bilaterale Abkommen, Stand 12/16 30.12.2016 1C-4.3 BinSchStrEV 1C-4.4 BinSchStrO 1C-4.8 DonauSchPV 1C - Transportrecht, Stand 12/16 30.12.2016 1B-11 StGB 1B-13 EMVG 1B-25 AVV 1B-47 AMG 1B - Weiteres Recht, Stand 12/16 30.12.2016 Englische Übersetzung 12/16 Atomic Energy Act A1 - Englische Übersetzungen, Stand 12/16 30.12.2016 1A-3 AtG 1A-16 AMRadV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 12/16 30.12.2016 1E-4.6 AWV 1E - Multilaterale Vereinbarungen, Stand 12/16 14.12.2016 1F-3.1.1 REACH 1F - Recht der EU Stand 12/16 13.12.2016 Aktualisierung 6-1.1 RSK Stellungnahmen 6-3.2 ESK Stellungnahmen 6-5.1 ICRP Publikationen 6 - Wichtige Gremien, Stand 12/16 13.12.2016 1A-7 OStrV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 12/16 13.12.2016 Aktualisierung A.3 GBA A.12 Katastrophenschutzgesetze A.16 SV 02 12-5 A.21 EU Stellungnahmen Art. 37 Anhang, Stand 12/16 12.12.2016 1C-4.1 ADNÄndV 1C-6.3 SeeSchStrO 1C - Transportrecht, Stand 12/16 12.12.2016 1B-3 UVPG 1B-5 BBergG 1B-16 BImSchG 1B-35 ArbStättV 1B-39 LFGB 1B-44 UmwRG 1B - Weiteres Recht, Stand 12/16 30.11.2016 Neuaufnahme 3-110 Mustergenehmigung 3 - Bekanntmachungen des BMUB einschließlich Stichwortverzeichnis, Stand 11/16 30.11.2016 1F-3.2 (EG) 428/2009 1F-3.17 (EU) 1272/2008 1F - Recht der EU, Stand 11/16 30.11.2016 Neuaufnahme 1B-63 EMFV 1B - Weiteres Recht, Stand 11/16 30.11.2016 1B-31 GefStoffV 1B-34 BetrSichV 1B-36 LärmVibrationsArbSchV 1B-47 AMG 1B - Weiteres Recht, Stand 11/16 30.11.2016 1C-3.1 RID 1C - Transportrecht, Stand 11/16 10.11.2016 1B-11 StGB 1B - Weiteres Recht, Stand 11/16 10.11.2016 1C-2.1 ADR 1C-4.1 ADN 1C - Transportrecht, Stand 11/16 10.11.2016 4-7 Ergänzungsband PSA 4 - Relevante Vorschriften und Empfehlungen, Stand 11/16 31.10.2016 3 - 109 Rundschreiben BMUB zur RöV 3 - Bekanntmachungen des BMUB, Stand 10/16 28.10.2016 1F-3.17 1F - Recht der EU, Stand 10/16 28.10.2016 1C-6.1 SeeAufgG 1C - Transportrecht, Stand 10/16 28.10.2016 1B-3 UVPG 1B-29 BNatSchG 1B - Weiteres Recht, Stand 10/16 17.10.2016 1B-17.9 39. BImSchV 1B - Weiteres Recht, Stand 10/16 13.10.2016 1F-3.1.1 REACH 1F - Recht der EU, Stand 10/16 13.10.2016 1B-49 MPV 1B-50 MPBetreibV 1B-51 MPSV 1B - Weiteres Recht, Stand 10/16 Archiv Archiv der Änderungen im RS-Handbuch Herunterladen (PDF, 605KB, barrierefrei⁄barrierearm)

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