r11y~1n.a11~'-••- •c'-11111~cnt: aunaesanStalt DECKBLATT Projekt PSP-Element Obj. Kenn. Funktion Komponente Baugn.,ppe NAAN NNNNNNNNNN NNNNNN NNAAANN AANNNA AANN 9K Aufgabe UA Ud. Nr. i Flev. XAAXX AA NNNN GE ntel der Unterlage BGR-Beri· cht RB N N O 002 1 00 Seite I. "Revision von Tiefbohrungen" (Band 1 bis 7, 1 Anlagenband) Stand 12/1988 lfd. Nr. 232 Ersteller BGR Textnummer Stempelfeld PSP-Element TP 2: 9K/212ass zu Plan-Kapitel: Frei9abe Nil Betton:ten J.9.5 Freigaoe im Projekt Diese Unlerlage wttcrheg, umt L u~ e '- so••• der c:hl zur verualilie II ung auc:I\ bei 8eförderun1 und Vemic:haan1 und darf vom Empfing« nur au(npbaogcn 1111111w. vcr,ieltlltiat und Oriucn iu11n1tic:h gemach& •erden. Eine andueVerwendun1 lmcl Weiwaabe bedarf der ausdtQc"1ic:h4rll Zuswnmuna d« PTB. REVISIONS BLATT ProJekt PSP-Element Obj. Kenn. Funktion Komponente Baugruppe NAAN NNNNNNNNNN NNNNNN NNAAANN AANNNA AANN 9K Titel der Unterlage AufgabeUALfd. NrRev XAAXXA ANNNNN N GERB0002 BGR-Bericht "Revision von Tiefbohrungen" (Band 1 bis 7, 1 Anlagenband) 00 II. Stand 12/1988 lfd. Nr. 232 Rev. Revisionsst. Datum verant. Stelle Gegenzeichn. rev. Name Seite Kat. ") Erläuterung der Revision i i 1 i. ! Kategorie R - redaktionelle Korrektur Kategorie V - verdeutlichende Verbesserung Kategorie S - substantielle Änderung > .._Mindestens _ _ _ _ _bei __ _Kategorie _...;;;..;...;...,_....;..;_....;. _ _ _.;......;;..;;;.;.;;..;... .........;.,.;.;;..... ~ der S müssen Erläuterungen angegeben werdene _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.. N ;;; : ") BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE HANNOVER R-e vision von Tiefbohrungen - GeolQgischer Beri~ht - - Bai'ld 1.,. S Tabellen, 1 Abbildung, l .Anlagenband mit 27 Anlagen 6 Bände mit revidierten Schichtenverzeichnissen (TK 3528 1;1nd 3529, TK 3628 und 3629, TK 3728 und 3729, TK l827 und 3828, TK 3928) Sachbearbeiter: Datum: Archiv-Nr. : Tagebuch-Nr. : Dezember 1988 100 547/1 12505/88
Liebe Leserin, lieber Leser, Umweltschutz schützt unsere Lebensgrundlagen, sorgt für ein angenehmes Leben mit sauberer Luft und gesundem Wasser und macht unsere Wirtschaft durch Innovationen international wettbewerbsfähig. Unsere Umfrage zum Umweltbewusstsein in Deutschland zeigt, dass dies viele Menschen so sehen. Wie sehr die hiesigen Umwelt- und Verbraucherschutzbestimmungen geschätzt werden, zeigt auch die Diskussion um das Freihandelsabkommen TTIP. In einem Positionspapier erklären wir, welche Chancen und Risiken es für die Umwelt birgt. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Umweltschutz: Schlüssel für eine gute Zukunft Barbara Hendricks und Maria Krautzberger stellen die Umweltbewusstseinsstudie 2014 vor Quelle: Martin Ittershagen / UBA Der Schutz von Umwelt und Klima ist kein Hemmschuh, sondern – im Gegenteil – Voraussetzung für Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze. Das sehen immer mehr Menschen in Deutschland so, wie die aktuelle „Umweltbewusstseinsstudie 2014“ des UBA zeigt. Fast zwei Drittel der Befragten gaben an, dass sie den Umwelt- und Klimaschutz für eine grundlegende Bedingung halten, um Zukunftsaufgaben wie die Globalisierung zu bewältigen. Besonders Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren (85 Prozent) sorgen sich darum, in welchen Umweltverhältnissen unsere Kinder und Enkel wahrscheinlich später leben müssen. Ein großes Umwelt- und Gesundheitsproblem ist laut der Studie der Lärm: Zwei Drittel der Befragten fühlen sich durch Lärm mittelmäßig oder etwas, jeder Zehnte sogar stark oder äußerst stark gestört. Hauptursache ist der Straßenverkehr. Dazu passt, dass 82 Prozent dafür sind, Städte und Gemeinden so umzugestalten, dass man kaum noch auf ein Auto angewiesen ist. Bei „grünen Produkten“ ist das Interesse an Haushaltsgeräten und Leuchtmitteln besonders groß: Fast Dreiviertel der Befragten gaben an, immer oder sehr häufig nach der energieeffizienten Alternative zu greifen. In anderen Bereichen stimmt schlicht das Angebot noch nicht. Bei umweltfreundlich hergestellter Kleidung etwa gibt es bisher viel zu wenig Auswahl. 148 Auch im Jahr 2014 hat der Einsatz erneuerbarer Energien wieder in hohem Umfang Treibhausgase vermieden: insgesamt rund 148 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Auf den Stromsektor entfielen knapp 109 Millionen Tonnen. Davon sind rund 80 Millionen Tonnen auf die Strommenge mit Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zurückzuführen. Durch die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmesektor wurden Treibhausgase in Höhe von rund 34 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente vermieden, durch Biokraftstoffe etwa 5 Millionen Tonnen. Weitere interessante Daten und Fakten zum Ausbau der erneuerbaren Energien finden Sie im aktuellen Hintergrundpapier der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat). In der UBA-Publikation „Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger 2013“ lassen sich die Methoden und Eingangsdaten der jährlich vom UBA aktualisierten Berechnungen nachlesen. … ein Kreuzworträtsel neben dem UBA Dessau? Hier kann jeder miträtseln: Kreuzworträtsel am UBA-Hauptsitz in Dessau-Roßlau Quelle: Matthias Honert Das Kreuzworträtsel aus Terrakottaplatten, das Sie gerne mit den bereitliegenden Kreiden lösen können, ist eins der drei „Kunstwerke am Bau“ am UBA-Hauptgebäude Dessau-Roßlau. Kunst rund um das Thema Umwelt hat im UBA eine lange Tradition. Ist sie doch ein Mittel, Themen wie Nachhaltigkeit oder Ressourcenschonung einmal anders auszudrücken, von anderen Seiten zu beleuchten und den Austausch darüber zu fördern. Neben der dauerhaften „Kunst am Bau“ finden im UBA wechselnde Ausstellungen statt. Während der Eröffnungsveranstaltungen können Sie mit den Künstlerinnen und Künstlern ins Gespräch kommen. Auf unserer Internetseite „Kunst und Umwelt“ stellen wir Ihnen unsere Kunstprojekte vor. Noch bis zum 27. Mai 2015 können Sie im UBA Dessau-Roßlau die Ausstellung „River Tales – Fotografische Narrative entlang des Nils“ besuchen. Die gut 50 Aufnahmen aus Ägypten, Äthiopien und dem Sudan entstanden in einem vom Goethe-Institut initiierten Workshop für professionelle Nachwuchsfotografen aus der Region. Sie erzählen vom Leben der Menschen entlang des Flusses, einer der ältesten Kulturregionen Afrikas.
Anhang 2: Liste der Teilnehmer am Workshop zum Forschungs- und Entwicklungsbedarf der BGE als Vorhabenträgerin nach §3 StandAG Anrede Herr HerrTitelName Altmaier ArnoldVorname Marcus Thuro HerrDr.BaumannTobias Dr.Bertrams BittdorfNiklas Holger Herr HerrProf.Bollingerfehr BosbachWilhelm Dirk Herr Herr HerrDr. Dr. Dr.Brendler Charlier ChaudryVinzenz Frank Saleem Herr Herr II 11 II II II Frau Herr Dr. Dehmer Deissmann r Frau Dr. Frau Frau Dr. Herr Dagmar Guido 1 EckhardtAnne EpkenhansIda FahlandSandra FischerCornelius HerrDr.Fischer-AppeltKlaus FrauDr.FlüggeJudith II 11 Frau Herr Herr Dr. Frau Herr Herr Frau Frau Herr Dr. Dr. Göbel Güting HeroldAstrid Nils Philipp HeroldMartina Hund Jobmann Kallenbach-Herbert Kalmbach KanitzWilhelm Michael Beate Karena Steffen FrauDr.KaufholdAnnette HerrProf. Dr.KausBoris J. P. Frau HerrDr. Dr.Klimke KochJennifer Rüdiger HerrProf. Dr.KolditzOlaf Herr HerrDr. Prof.Kuhn LehmannSebastian Bodo HerrDr.-Ing.LehnenFelix Institution KIT - Karlsruher Institut für Technologie - INE Helmholtz-Zentrum Dresden - Rossendorf e. V. Johannes Gutenberg Universität Mainz Institut für Geowissenschaften BGE Technology GmbH KIT - Karlsruher Institut für Technologie - PTKA-WTE TÜV Rheinland ISTec GmbH - Institut für Sicherheitstechnologie BGE Technology GmbH Forschungszentrum Jülich GmbH Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Helmholtz-Zentrum Dresden - Rossendorf e. V. RWTH Aachen, NET Öko-Institut e. V. Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH Leiter der Abteilung Endlagerforschung - Bereich Endlagerung BGE - Bereichsleitung Unternehmenskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Forschungszentrum Jülich GmbH Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH Abteilung Entsorgungssicherheit/ Bereich Stilllegung und Entsorgung risicare GmbH Technische Universität Braunschweig Institut für Grundbau und Bodenmechanik Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf | Forschungsstelle Leipzig Abteilung Reaktiver Transport | Institut für Ressourcenökologie Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH Leiterin der Abteilung Standortauswahl im Bereich Endlagerung KIT - Karlsruher Institut für Technologie - INE BGE - Standortauswahl LBEG - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie BGE Technology GmbH Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit SV 3 - Geowissenschaftliche Standorterkundung BGE - Bereichsleitung F&E/Wissensmanagement BGE Technology GmbH BGE- Kaufmännische Geschäftsführerin Technische Universiteit Eindhoven BGE - Stellv. Vorsitzender der Geschäftsführung Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) FA 1 - Koordinierung von Forschung und internationaler Zusammenarbeit Johannes Gutenberg Universität Mainz Institut für Geowissenschaften BGE - Standortauswahl LBEG - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Helmholtz Centre for Environmental Research (UFZ) Department of Environmental Informatics (ENVINF) TÜV Rheinland ISTec GmbH - Institut für Sicherheitstechnologie - Abteilung Entsorgung DMT GmbH & Co. KG Brenk Systemplanung GmbH Geschäftsbereichsleiter Endlagerung, Bergbau und Umweltmanagement Herr Lerch r Christian 1 HerrDr.LommerzheimAndree HerrDr.LüthStefan HerrDr.MetzVolker II I Herr 1 u MohlfeldMatthias Mönig Müller Müller Müller-Hoeppe NagelJörg Johannes Christian Nina Thomas OsterlandJulia Reichert Reyer Rienäcker-Burschil Röhlig RühaakBarbara Dorothea Julia Klaus-Jürgen Wolfram FrauSchmidtNadine FrauSchubarth-EngelschallNicole FrauSeidelLisa FrauSiegfriedLydia Frau Herr HerrStamer Stampehl SteinhoffFrauke Tobias Mathias Herr Herr Herr Frau Herr Dr. Dr. Dr. Dr. Prof. Dr. Frau II Frau Frau Frau Herr Herr Prof. Dr. Dr. Prof. Dr. II u HerrProf. Dr.SträterOliver Herr Herr HerrDr. Dr. Dr.Tietze Tiggemann VölzkeJörg Anselm Holger Herr Herr Frau Herr 11 Wirth Wittenberg Wolf Zehrt 1 Holger Dieter Johanna Christian Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Fachgebietsleiter FA 2 BGE Technology GmbH Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ Telegrafenberg Sektion 2.7 Oberflächennahe Geophysik/Near Surface Geophysics TU Clausthal KIT - Karlsruher Institut für Technologie - INE Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte TU Braunschweig Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Sv 3 - Geowissenschaftliche Standorterkennung Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH LBEG - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie BGE Technology GmbH BGE Technology GmbH Technische Universität Bergakademie Freiberg Universität Kassel Arbeits- und Organisationspsychologie Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Universität Bonn - Institut für Geowissenschaften und Meteorologie-Geologie BGE - Standortauswahl BGE - Standortauswahl TU Clausthal BGE - Standortauswahl Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) BGE - Standortauswahl BGR - Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe B3.2 – Geologisch-geotechnische Erkundung BGE - Standortauswahl Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) Referat PB 1 - Planung, Controlling, Unterstützung der Amtsleitung Geschäftsstelle des Nationalen Begeltigremiums BGE - Standortauswahl BGE - Standortauswahl Universität Kassel Arbeits- und Organisationspsychologie BGE - Bereichsleitung Standortauswahl BGE - Standortauswahl Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) BGE Technology GmbH Leibniz Universität Hannover Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) DMT GmbH & Co. KG BGE Technology GmbH BGE - Standortauswahl
SÄCHSISCHES OBERBERGAMT MIK /IM@ Freistaat SACHSEN an / ),(4)41 Poststelle 0 Z SeP, 2020 Bereich Sächsisches Oberbergamt Postfach 13 64 1 09583 Freiberg ndortauswahl \--7 A 4 J f, üv Ihrte Ansprechpartner/-in Bundesgesellschaft für EndlagerungDurchwahl Telefon: +49 3731 372- Telefax: +49 3731 372- Eschenstr. 55 31224 Peine@ oba.sachsen.de* Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 07.Juli 2020 Kategorisierung von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeoIDG) Daten des Sächsischen Oberbergamtes Sehr geehrter wir möchten darauf hinweisen, dass die durch das Sächsische Oberbergamt bereitgestellten Daten zu Gebieten mit unterirdischen Hohlräumen und Bergbaugebieten („Datentypen zu früherer bergbaulicher Tätigkeit") im We- sentlichen nicht im Rahmen einer geologischen Untersuchung im Sinne von § 3 Abs. 2 GeolDG gewonnen worden und daher nicht als geologische Da- ten einzuordnen sind. Ausnahmen könnten beim AK B20 vorliegen, wenn die Fläche von Einwirkungen, Schäden oder Beeinflussungen nicht allein mark- scheiderisch ermittelt wurden, sondern geologische Messungen oder Metho- den bei der Bewertung zum Einsatz kamen, wie z.B. geomechanische Mes- sungen und Berechnungen oder hydrogeologische Untersuchungen. Die Filterung solcher Daten ist allerdings nur sehr schwer möglich. Zudem wird AK B20 für die beiden hier relevanten Datentypen nicht als „Begründungs- kürzel AK" durch Sie angegeben. Nach § 63 BBergG hat der Unternehmer für jeden Gewinnungsbetrieb und untertägigen Aufsuchungsbetrieb ein Risswerk anzufertigen und nachzutra- gen. Das Risswerk ist die Gesamtheit der markscheiderischen Darstellungen für bergmännische Zwecke; es dient der Produktions- und Grubensicherung. Es enthält zum Teil Informationen zur Geologie (z.B. Geologischer Riss gern. Marksch-BergV, Anlage 3 Ziffer 16). Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 GeoIDG sind jedoch Daten, die zur Durchführung der Produktion gewonnen werden, nicht vom Anwendungsbereich des GeolDG erfasst. Vom GeolDG erfasst werden hingegen solche Daten, die neue Erkenntnisse über den Untergrund erbrin- gen (§ 2 Abs. 3 GeolDG). § 2 Abs. 7 GeolDG regelt, dass bergrechtliche Bestimmungen unberührt bleiben. Die der BGE gemäß § 12 Absatz 3 StandAG im Zuge der Datenabfragen zur Anwendung der Ausschlusskriterien nach § 22 StandAG bereitgestellten Daten aus bergbaulicher Tätigkeit fallen demnach nicht unter das GeolDG. Demzufolge ist für diese Daten keine Kategorisierung vorzunehmen. Sollten Seite 1 von 2 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-4141/3760/2-2020/22427 Freiberg, 28. August 2020 Hausanschrift: Sächsisches Oberbergamt Kirchgasse 11 09599 Freiberg Lieferanschrift: Brennhausgasse 8 09599 Freiberg www.oba.sachsen.de Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeiten: +49 151 16133177 Besuchszeiten: nach Vereinbarung Parkmöglichkeiten für Besucher können gebührenpflichtig auf dem Untermarkt und im Parkhaus an der Beethovenstraße genutzt werden. *Informationen zum Zugang für ver- schlüsselte / signierte E-Mails / elektro- nische Dokumente sowie De-Mail unter http://www.oba.sachsen.de/258.htm. SÄCHSISCHES OBERBERGAMT NIL MIM im Rahmen der untertägigen Aufsuchung geologische Daten wie z.B. Störungen o.ä. erhoben worden sein, so werden diese überwiegend bereits unter anderen Datentypen kategorisiert. Wir weisen in diesem Zusammenhang zudem auf das Antwortschreiben des Regie- rungspräsidiums Freiburg vom 17. Juli 2020 auf Ihr Schreiben vom 2. Juni 2020 hin. Mit freundlichen Grüßen und Glückauf Oberberghauptmann Dieses Dokument wurde elektronisch gezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig. Seite 2 von 2 Freistaat SADA SEN
LENA GmbH Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Pressekontakt: Anja Hochmuth E-Mail hochmuth@lena-lsa.de Tel. 0391 5067-4045 Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Magdeburg | 17. Februar 2023 Hightech im sanierten Einfamilienhaus: Grüne Hausnummer PLUS in Muldestausee verliehen Familie Kremser aus Muldestausee, einer Gemeinde im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, darf sich nun über eine „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS“ freuen. Das individuell angefertigte Haus- nummernschild aus Emaille sowie eine Urkunde zur Würdigung ihres Engagements in Sachen Klimaschutz wurden der Familie am Freitag, dem 17. Februar 2023, überreicht. Das ausgezeichnete Einfamilienhaus von Familie Kremser wurde 2022 umfassend saniert. Neben der umfangreichen Dachsanierung erfolgte die Erneuerung der Wärmedämmung durch Holzfaser- dämmplatten. Darüber hinaus wurde eine kontrollierte Wohnraumbelüftung nachgerüstet, eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 17,49 kWp sowie eine Luft-Wärmepumpe installiert. Innovatives Wasserstoff-Solar-System bildet Kern der umfangreichen Sanierung Den eigentlichen Kern der Sanierung und ausschlaggebender Grund für die Verleihung des Zusatz- prädikats „PLUS“ stellt die Verwendung des innovativen Systems „PICEA“ der Firma HPS Home Power Solutions dar. Dabei handelt es sich um das erste Solar-Wasserstoff-System für den Privat- gebrauch. Im Sommer wird mittels eines Elektrolyseurs und unter Zuhilfenahme des überschüssi- gen Stroms grüner Wasserstoff produziert und in eigenen Tanks gespeichert. Die dabei anfallende Abwärme wird dem Brauchwasserkreislauf zugeführt. Im Winter wird mittels einer Brennstoffzelle und dem verfügbaren Wasserstoff Strom erzeugt. Durch Kopplung von Brennstoffzelle, Wärme- pumpe und Pufferspeicher wird eine Erwärmung des Heiz- und Brauchwassers erwirkt, die den externen Energiebezug auf ein Minimum reduziert. Überreicht wurde die Grüne Hausnummer PLUS durch den Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Armin Willingmann, den Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle, Dirk Neumann, den Geschäftsführer der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA), Marko Mühlstein, sowie Nils Boenigk als Vertreter der HPS Home Power Solutions AG. Energie- und Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann betonte: „Das umfassend modernisierte Eigenheim von Familie Kremser zeigt, wie man sich mit einem guten Mix aus innovativer Anlagen- technik nahezu unabhängig von fossilen Energieträgern machen kann. Mit der Grünen Haus- nummer würdigen wir dieses beispielhafte Engagement für bezahlbare, sichere und klimafreund- liche Energie in Sachsen-Anhalt.“ LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Wir machen Energiegewinner. „Erstmals wurde in Sachsen-Anhalt ein Gebäude mit einer Grünen Hausnummer ausgezeichnet, bei dem Wasserstoff einen maßgeblichen Beitrag zur Energieautarkie leistet. Wir hoffen, dass noch viele weitere solcher Beispiele im Land folgen werden“, ergänzt LENA-Geschäftsführer Marko Mühlstein. Hintergrund zum Auszeichnungswettbewerb „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ Der von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ins Leben gerufene Auszeich- nungswettbewerb um die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ und die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS“ startete im November 2017 und würdigt Gebäudeeigentümerinnen und - eigentümer, die nach dem 1. Dezember 2009 besonders innovativ, energieeffizient, nachhaltig oder wohngesund saniert oder gebaut haben. Seit 2021 richtet sich der Wettbewerb nicht mehr ausschließlich an private, sondern auch an gewerbliche Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die von einer Jury geprüfte Qualitätskriterien erfüllen, erhalten ein individuell angefertigtes Hausnummernschild. Bei der Auszeichnung von Familie Kremser handelt es sich um die insgesamt 34. Verleihung einer „Grünen Hausnummer“ oder einer „Grünen Hausnummer PLUS“ in Sachsen-Anhalt und um die dritte Auszeichnung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Alle Informationen zum Wettbewerb und zur Bewerbung erhalten Sie unter www.gruene- nummer.de.
Das ist Re-Use Berlin Re-Use Berlin ist eine Initiative der Berliner Senatsumweltverwaltung. Sie startete in 2018 mit Sammeltagen auf Märkten sowie Verkaufsstellen in einem Pop-up-Store im Rollbergkiez und in Sozialkaufhäusern und eröffnete 2020 den Re-Use Superstore in der Galerie Herrmannplatz. Sie wollen wissen, wie es weitergeht? Weitere Informationen Bild: SenMVKU / PEPERONI Der Re-Use Superstore Es gibt sie im gesamten Stadtgebiet: Geschäfte, die Gebrauchtwaren oder daraus hergestellte Produkte anbieten und gleichzeitig als Plattform für den Austausch über nachhaltigen Konsum wirken. Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Nils Stelte Ideenwettbewerb – Die Gewinnerinnen und Gewinner stehen fest! Im Jahr 2023 haben wir über unseren Ideenwettbewerb Mehrweglösungen für den Transport von Lebensmitteln gesucht. Unter allen Einsendungen wurden die drei besten Ideen von einer 5-köpfigen Jury hinsichtlich konkreter Kriterien ausgewählt. Die Preisverleihung fand im September statt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Re-Use Projekt: Haus der Materialisierung Das Haus der Materialisierung ist ein Zusammenschluss verschiedener Initiativen und Institutionen, die zu den Themen des nachhaltigen Wirtschaftens und klimagerechter Ressourcennutzung forschen, praktizieren und zum Mitmachen einladen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Sammelboxen Re-Use hat eine Box zur Sammlung von gebrauchten Druckerpatronen und -kartuschen entwickelt. Die gespendeten Patronen und Kartuschen werden einer Aufbereitung zugeführt. Den Patronen und Kartuschen wird ein zweites Leben geschenkt, wertvolle Ressourcen können dem Rohstoffkreislauf erhalten bleiben. Sie finden hier ebenfalls Standorte von Boxen für den Tausch und die Wiederverwendung von Versandmaterial. Weitere Informationen Bild: Andrea Bos Projekt: A–GAIN GUIDE Der A–GAIN GUIDE ist der persönliche Wegweiser zur Wiederverwendung und zum Recycling von gebrauchter Kleidung in Berlin. Mittels einer digitalen Karte werden die kreativsten und effizientesten Wege zur Reparatur, zur Wiederverwendung, zum Up-/Recycling von gebrauchten Kleidungsstücken aufgezeigt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Textile Stoffkreisläufe Die Re-Use Initiative liefert viele gute Antworten auf die Frage, wie Berlinerinnen und Berliner gemeinsam mit Politik und Wirtschaft die Mode- und Textilverschwendung stoppen und eine zirkuläre Kreislaufwirtschaft aufbauen können. Einen Überblick bietet das Video „Zirkuläre Textilwirtschaft in Berlin“. Weitere Informationen Bild: BUND Berlin e.V. Projekt: ReMap Berlin Auf der ReMap des BUND sind die Akteure und Veranstaltungen von Re-Use Berlin auf einen Blick mit ihren Standorten abgebildet. Außerdem bietet die ReMap einen Überblick über viele weitere Re-Use Angebote und Akteure in Berlin. Weitere Informationen Fachdialoge Schwindende Rohstoffvorräte und steigende Abfallmengen zeigen, dass ein grundlegendes Umdenken im Umgang mit Rohstoffen und Abfällen notwendig ist: weg vom Prinzip „nehmen, nutzen, entsorgen“ hin zum zirkulären Wirtschaften. Weitere Informationen Weitere Partner Re-Use Berlin ist ein Projekt, das von vielen unterschiedlichen Partnern unterstützt wird. Weitere Informationen
Neustadt a. Rbge – Die Vorarbeiten sind gemacht, jetzt kann die Umsetzung erfolgen: Am Freitag übergab Stefanie Nöthel, zuständige Geschäftsbereichsleiterin beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), den Planfeststellungsbeschluss für den Hochwasserschutz in Bordenau an Nils Jacobs, Leiter des Fachbereiches Stadtentwicklung, Bau und Umwelt der Stadt Neustadt. In ihren Stellungnahmen im Rathaus verwiesen alle Verantwortlichen auf die Dringlichkeit der Maßnahme in dem direkt an der Leine gelegenen Neustädter Stadtteil. Ein Hochwasser wie 1946 würde auch heute noch 130 Wohn- und 115 Wirtschaftsgebäude überfluten. Um dies zu verhindern sollen die Schutzvorrichtungen an ein Hochwasser angepasst werden, das statistisch gesehen alle einhundert Jahre einmal auftritt. Im Einzelnen sehen die nun genehmigten Planungen vor, dem Verlauf der derzeitigen Verwallung im Wesentlichen zu folgen. "Die Dämme werden um 40 bis 50 Zentimeter auf im Regelfall zwei Meter erhöht und deutlich verstärkt.", erklärte Stefanie Nöthel vom NLWKN. "In der eng bebauten Ortslage werden sie zudem durch Spundwände ergänzt.". Deiche, Spundwände und Geländeerhöhungen erstrecken sich insgesamt über eine Länge von rund 1,7 Kilometern, die Deiche bestehen aus einem Sandkern mit Mutterbodenauftrag und einer Böschungsneigung von 1:3. Zur Wasserseite erhalten sie eine 60 Zentimeter starke Dichtung aus bindigem Boden und einen circa einen Meter tiefen Lehmdorn. Die Kronenbreite der Schutzwälle beträgt zwei Meter. Am Fuß der Binnenseite sind Deichverteidigungswege mit Zufahrten und Wendeplätzen vorgesehen. "Diese Anlagen vergrößern natürlich den Flächenbedarf der Gesamtmaßnahme, was nicht von allen Grundstückseigentümern gutgeheißen wurde" ergänzte Nöthel. "Dennoch sind diese Verkehrswege aus Gründen der Deichsicherheit unerlässlich." Als Maßnahmenträger beziffert die Stadt Neustadt am Rübenberge die Kosten mit mehr als einer Million Euro. "Wir erhalten einen Landeszuschuss von etwa 70 Prozent. Des Weiteren wollen wir so bald wie möglich einen Deichverband gründen, in dessen Obhut die Hochwasserschutzanlagen dann übergehen.", betonte Jacobs. Ebenfalls so rasch wie möglich soll der Baubeginn erfolgen, damit noch in diesem Jahr ein Teil des Vorhabens fertig gestellt werden kann.
Announcement - Asse II minesite 22 September 2017: Fire service exercise with complex fire scenario takes place A fire in a building on the Asse II shaft mine operational site, several missing persons in the building and a severe accident in the car park involving an escape of radioactive fluid: this was the scenario faced on Wednesday evening by the on-site fire service and the mine rescue team from the Asse II shaft mine, as well as the fire services from Schöppenstedt and Remlingen. In this major exercise, which also involved the Wolfenbüttel district authorities, the fire services tested their management of a complex fire situation. At 18:22, the fire alarm was triggered automatically by smoke detectors. The on-site fire service ascertained that persons were missing. When a further accident was then reported in the car park, the fire services in the neighbouring districts were called and these arrived with aerial ladders and various rescue vehicles. In the car park, the scenario involved an accident between a fork-lift truck and a private car that had been crushed against a lorry. Driver and passenger were trapped and had to be freed from the vehicle using heavy-duty spreaders. In the scenario, the lorry was loaded with a fluid that was escaping due to the damage caused by the vehicle. The lorry was marked with a radioactivity symbol. Fire officers cordoned off the accident site after they had ascertained that the fluid was wetting the car park. The mine rescue team, which has radiation protection training, thereafter locked in persons and material, so that the radioactivity would not be spread. The fire officers, who were tasked with rescuing the persons, thereafter continued their work wearing marks for their own protection. However, this part of the scenario is highly unlikely because radioactive fluid is transported only in quantities between one and two litres, due to its potential to cause damage. At 19:48, the exercise was concluded. The injured were rescued, the missing persons were found and the fire was extinguished. Two employees from the LBEG mining authority, Frank Printz from the Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) and the Operation Manager of Asse-GmbH, Harald Hegemann, took part in the exercise as silent observers. Major exercises like this serve primarily to identify weaknesses so that these can be addressed. In the current exercise, the mine rescue team were not able to be called at the same time as the on-site fire service. “This seems to be a previously unknown software problem,” said Frank Printz. In addition, there were communication problems between the internal fire officers and the external services. The on-site fire service was not permitted to be incorporated into the digital communication among the local fire services. However, this is already under discussion, with the aim of legally converting the on-site fire service into a works fire service that is permitted to use the digital radio network. But these discussions have not yet reached a conclusion. Following the exercise, the observers praised the handling of events. Frank Printz and Harald Hegemann were particularly satisfied that the radiation protection barriers had been maintained during the exercise and that masks were worn without complaint for the entirety of the major exercise. After the exercise, the exercise leader from the on-site fire service, Nils Bialojahn, said: “Thank you for the great scenario. It got pretty warm under my hat!” The fire service of Remlingen and Schöppenstedt have approached with heavy equipment In this scenario, the accident victims had to be freed from the car after a suspected leak of a radioactive liquid. Links on the topic Overview of all reports and press releases from the BGE
25/2 2021 Aus dem Inhalt: Nina Grube/Eva-Maria Hoyer u.a. Zur Phase I des Standortauswahlverfahrens nach § 13 StandAG Prof. Dr. Walter Frenz Einklagbarer Anspruch auf mehr Klimaschutz Judith Schäfer/Susan Wilms Wasserstoffherstellung: Aktuelle Rechtsfragen rund um die Genehmigung von Elektrolyseuren Micha Klewar/Sophia-Charlotte Grawe Zum Investitionsbeschleunigungsgesetz: Wegfall der aufschiebenden Wirkung und Zuständigkeit des OVG für beklagte WEA-Genehmigungen? Dr. Peter Becker/Prof. Dr. Lorenz J. Jarass Was läuft schief mit der Energiewende? Rezension zu Henrik Paulitz: StromMangelWirtschaft EuGH Zu einem Kahlschlag als Verstoß gegen das Tötungs- und Störungsverbot mit Anmerkung von Maximilian Schmidt und Frank Sailer BGH Zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor OVG Rheinland-Pfalz Zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets per Rechtsverordnung: geringfügige Änderungen ggü. Auslegungsfassung, künftige Wasser- versorgung, Mindestschutzniveau mit Anmerkung von Guido Morber Wissenschaftlicher Beirat Prof. Dr. Gabriele Britz Heinz-Peter Dicks Prof. Dr. Martin Eifert Peter Franke Anne-Christin Frister Dr. Stephan Gatz Prof. em. Dr. Reinhard Hendler Prof. Dr. Georg Hermes Dr. Volker Hoppenbrock Prof. Dr. Lorenz Jarass Prof. Dr. Claudia Kemfert Prof. Dr. Wolfgang Kirchhoff Prof. Dr. H.-J. Koch Prof. Dr. Silke R. Laskowski Prof. Dr. Uwe Leprich Prof. Dr. Kurt Markert Prof. Dr. Bernhard Nagel Prof. Dr. Alexander Roßnagel Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. F. J. Säcker Prof. Dr. Sabine Schlacke Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski Prof. Dr. Joachim Wieland Redaktion OVG Münster Zur artenschutzrechtlichen Ausnahme vom TötungsverbotRA Dr. Peter Becker (Schriftleiter) RA Dr. Martin Altrock Prof. Dr. Edmund Brandt RA Dr. Hartwig von Bredow RA Dr. Wieland Lehnert Dr. Volker Oschmann RAin Dr. Heidrun Schalle Dr. Nina Scheer, MdB RA Franz-Josef Tigges VG Koblenz Zu einer pauschalen Abstandsvorgabe eines LEP als entgegenstehendem Ziel der Raumordnung nach § 35 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 BauGB mit Anmerkung von Dr. Nils Wegner, LL.M. (Stockholm)ZNER · Jahrgang 25 · Nr. 2 April 2020 · S. 117 – 236 ISSN: 1434-3339 OVG Münster Zum Stopp für Einbauverpflichtung intelligenter Messsysteme dfV Mediengruppe · Frankfurt am Main Grube/Hoyer/Vortmeyer/Kreye/Kanitz/Seidel/Rühaak, Salzstock Gorleben-Rambow kein Teilgebiet ZNER 2/21 117 Aufsätze N. Grube, E.-M. Hoyer, C. Vortmeyer, P. Kreye, S. Kanitz, L. Seidel und W. Rühaak Die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Schritt 1 der Phase I des Standortauswahlverfahrens: Salzstock Gorleben-Rambow kein Teilgebiet gemäß § 13 StandAG 1 Einleitung Das 2017 auf der Grundlage der Empfehlungen der „Kommis- 1 sion Lagerung hochradioaktiver Abfälle“ novellierte „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für 2 hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG) “ regelt einen Auswahlprozess, der zu einem ersten Zwischen- ergebnis geführt wurde: Ende September 2020 hat die Bundes- gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)3mit dem Zwischen- bericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG Gebiete ausgewie- sen, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in einem der drei Wirts- gesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein erwarten lassen. Die Ausweisung dieser Teilgebiete erfolgte gemäß Standortauswahlgesetz durch Anwendung der in § 22 Stan- dAG (Ausschlusskriterien), § 23 StandAG (Mindestanforde- rungen) und § 24 StandAG (Geowissenschaftliche Abwä- gungskriterien) festgelegten geowissenschaftlichen Anforde- rungen und Kriterien. Im Ergebnis der gemäß § 24 Abs. 1 S. 2 StandAG durchzuführenden sicherheitsgerichteten Abwägung der Ergebnisse zu allen geowissenschaftlichen Abwägungskri- terien wurden insgesamt 90 Teilgebiete4 mit einer Fläche von 2 insgesamt ca. 240 874 km ausgewiesen , in welchen günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung ra- dioaktiver Abfälle zu erwarten sind. Da sich diese Teilgebiete in erdgeschichtlich unterschiedlichen Einheiten befinden, überlagern sie sich teilweise. Berücksich- tigt man die Überlagerung einiger Teilgebiete, ist in Deutsch- 2 land eine Fläche von ca. 194 157 km , also ein Anteil von ca. 54% der Landesfläche als Teilgebiet ausgewiesen worden. In der medialen Diskussion, in der Kommunikation der Akteu- re des Verfahrens, der lokalen Politik und der breit gefächerten (Fach-)Öffentlichkeit hat neben der flächenhaften Ausdeh- nung 5einiger Teilgebiete die Nachricht, dass der Salzstock Gor- leben nicht als Teilgebiet ermittelt wurde, zu einer erheb- lichen Resonanz geführt. Entsprechend der Regelung des § 36 Abs. 1 S. 5 Nr. 1 StandAG scheidet der Salzstock Gorleben- Rambow aus dem Standortauswahlverfahren aus. 1 2 3 4 5 Eingesetzt von 2014-2016, im Folgenden auch „Endlagerkommission“. Im Folgenden StandAG. https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/. Übersichtskarte und interaktive Karte der Teilgebiete auf https://www. bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/. Genaugenommen handelt es sich um den Salzstock Gorleben-Ram- bow, dieser wird häufig kurz als Salzstock Gorleben bezeichnet, da der in der Vergangenheit als Endlager erkundete Bereich des Salz- stocks einzig im westlich der Elbe liegenden Gorleben lag, nicht im östlichen Teil Rambow, welcher bis 1990 zum Staatsgebiet der DDR gehörte. Im Folgenden wird insbesondere aufgezeigt, wie entsprechend der Vorgaben des Standortauswahlgesetzes die sicherheitsge- richtete Abwägung der Ergebnisse zu allen Kriterien für den Salzstock Gorleben-Rambow keine günstige Bewertung der geologischen Gesamtsituation zum Ergebnis hatte. 2 Das Standortauswahlverfahren Das Standortauswahlverfahren stellt gemäß § 1 Abs. 2 Stan- dAG ein partizipatives, wissenschaftsbasiertes, transparentes, selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren dar; Ziel des Standortauswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Standorts mit der bestmöglichen Sicherheit für die Endlagerung hoch- radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen. Die BGE ist gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 StandAG i. V. m. § 9a Abs. 3 S. 2 Hs. 2 Atomgesetz (AtG) und Bescheid des damaligen Bun- desministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor- sicherheit vom 24. April 2017 Vorhabenträgerin für das in drei Phasen gestaffelte Standortauswahlverfahren (siehe Abbil- dung 1), ihr obliegt die Durchführung des Standortauswahl- verfahrens, mithin • die bereits erfolgte Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 StandAG (Schritt 1, Phase I) • die Erarbeitung von Vorschlägen für die Auswahl von Standortregionen für die übertägige Erkundung gemäß § 14 StandAG (Schritt 2, Phase I) und für die untertägig zu erkundenden Standorte gemäß § 16 StandAG (Phase II), • die Erarbeitung standortbezogener Erkundungsprogramme gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 2 StandAG sowie Prüf- kriterien nach § 16 Absatz 2, • die Durchführung der übertägigen und untertägigen Erkun- dung gemäß §§ 16, 18 StandAG, • die Durchführung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchun- gen gemäß § 27 StandAG und § 26 StandAG, der Verord- nung über Anforderungen an die Durchführung der vor- läufigen Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahl- verfahren für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle (Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung – Endl- SiUntV) und der Verordnung über Sicherheitsanforderun- gen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle (Endla- gersicherheitsanforderungsverordnung – EndlSiAnfV) und • die Erarbeitung des Standortvorschlags für ein Endlager gemäß § 18 Abs. 3 StandAG. Des Weiteren obliegt der BGE als Vorhabenträgerin die Infor- mation der Öffentlichkeit über die im Standortauswahlverfah- ren vorgenommen Maßnahmen. Für die Öffentlichkeitsbetei- ligung ist gemäß § 5 Abs. 2 StandAG das Bundesamt für die 118 ZNER 2/21 Grube/Hoyer/Vortmeyer/Kreye/Kanitz/Seidel/Rühaak, Salzstock Gorleben-Rambow kein Teilgebiet Abbildung 1: Schematisch dargestellter Ablauf des Standortauswahlverfahrens. Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zuständig. Der Präsident des Bundesamtes hat den Aufgabenbereich des Am- tes und auch die Rollen und Aufgaben der weiteren Akteure Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Si- cherheit (BMU) und Nationales Begleitgremium (NBG) im Standortauswahlverfahren in dieser Zeitschrift bereits vorge- 6 stellt. (s. Abb. 1) 2.1 Von der „weißen Landkarte“ zu den Teilgebieten Ausgehend von der gesamten Bundesrepublik Deutschland startete die Suche nach dem Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle am 5. September 2017 mit dem Schritt 1 der Phase I, der Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 StandAG. Im Zuge dessen wurden auf Basis der von Bundes- und Landesbehörden gemäß § 12 Abs. 3 StandAG zur Verfügung zu stellenden Daten deutsch- landweit die Ausschlusskriterien gemäß § 22 StandAG ange- wendet. Im Ergebnis wurden ausgeschlossene Gebiete ermittelt, welche mit Blick auf den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren nicht als Endlagerstandort geeignet sind. Auf der verbleibenden Fläche wurden nunmehr von der BGE mittels der in § 23 StandAG festgelegten Mindestanforde- rungen identifizierte Gebiete ermittelt. Das Gesetz trägt der sich mit fortschreitendem Verfahren verbessernden Datenlage Rechnung und regelt in § 23 Abs. 3 StandAG die überschät- zende Annahme der Erfüllung von Mindestanforderungen. Bei unzureichender gebietsspezifischer Datenlage für die Bewer- tung einer Mindestanforderung ist diese unter der Maßgabe, dass die ansonsten für ein Gebiet vorhandenen Daten dies erwarten lassen, bis zum Zeitpunkt der Möglichkeit einer da- tenbasierten Bewertung als erfüllt zu betrachten. In der Be- 7 gründung des Gesetzentwurfes werden die Bedeutung dieser Regelung insbesondere für die ausschließlich auf der Grund- lage von Bestandsdaten durchzuführende Phase I der Stand- ortauswahl und der Zweck herausgestellt: Kein potentiell ge- eignetes Gebiet darf im trichterförmig angelegten Verfahren 6 7 König (2020). BT-Drs. 18/11398 (2017), S. 69. frühzeitig ausscheiden. Vor dieser gesetzlichen Maßgabe 8 er- klären sich die teils sehr großen identifizierten Gebiete , die dann gemäß § 13 Abs. 2 S. 2 StandAG Gegenstand der geo- wissenschaftlichen Abwägung geworden sind. Jedes identifizierte Gebiet wurde anhand der geowissenschaft- lichen Abwägungskriterien im Ganzen bewertet. Mit Blick auf die Bestandsdatenlage hat sich die Vorhabenträgerin gegen eine Aufteilung der identifizierten Gebiete in unterschiedlich günstige Bereiche entschieden. Damit diese Methode keine Re- lativierung günstiger Eigenschaften in einem Teil des Gebietes zur Folge hat, wurde jedes Gebiet allein nach der Eignung der jeweils günstigsten Teile und nicht nach9 der durchschnitt- lichen Eignung für ein Endlager beurteilt. Durch die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwä- gungskriterien gemäß § 24 StandAG wurden im Ergebnis jene Gebiete als Teilgebiete ermittelt, welche eine günstige geolo- gische Gesamtsituation für die sichere Endlagerung radioakti- ver Abfälle erwarten lassen. Das Standortauswahlgesetz gibt keine Detailtiefe für die Ermittlung der Teilgebiete und für den zu veröffentlichenden Zwischenbericht vor. Der folgenden Darstellung der Anwendung der geowissen- schaftlichen Abwägungskriterien in Schritt 1 der Phase I soll noch eine Einordnung vorangestellt werden. Die BGE hat im Zuge der Ermittlung von Teilgebieten keine Gebiete ausgewie- sen, „die aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten nicht eingeordnet werden können“ (§ 13 Abs. 2 S. 4 Hs. 2 Stan- dAG), womit die Empfehlung zum weiteren Umgang entfällt. Während der Salzstock Gorleben-Rambow in dem ersten Schritt der Bewertung kein Ausschlusskriterium und alle Min- destanforderungen erfüllt und somit von der BGE als identifi- ziertes Gebiet ermittelt wurde, hat die sicherheitsgerichtete geowissenschaftliche Abwägung für diesen Salzstock keine „günstige geologische Gesamtsituation“ ergeben. Damit wird der Salzstock Gorleben-Rambow in der weiteren Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle nicht weiter betrachtet. 8 9 Übersichtskarte identifizierte Gebiete: https://www.bge.de/fileadmin/ user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenberich t_Teilgebiete/Ausgeschlossene_Gebiete_A3.jpg. Gaßner und Buchholz (2019), S. 34 ff.
Bundesamt für Strahlenschutz Genehmigungsunterlagen Konrad EU 504 Gesamte Blattzahl dieser Unterlage: D ie Obere ins timmung der ,o.slehendeu Abschrifr -eunugsneiseu Ab5cl11 iR - .fotokepie - mit der Urschrift wird begla ubigt. Hannover, den 1• 5. Jan. 98 30 Blatt BfS Bunclesa1nt fiir Strahlenschutz - 001 Deckblatt Pr?,iekt_ ! PSP·Ele~~.nl N A A 1~ 1 N N N N N N N N N N i 9K ! Lfd.Ur.Asv N NNNNN i XA A XX ! AA : NNNN i Obi Kenn. . , /\ulgabe : U/1 : Nil F ! Seite: TV! 0003 01 Stand: EU 504 31.01.97 Titel der Unterlage: Spezifikation Baugrund Tagesanlagen. Verkehrsanbindung Textnummer: Ersteller: DBE Stempelfeld: Unterlage stimmt mit Original überein f Archiv Peine Datum: Unterschrift: Frei gabe für Behörden: Freigabe im Projekt: Diese Unterlage unterliegt snrnt Inhalt dem Schutz des Urheberrechts sowie der Pflicht zur vertraulichen Behandlung auch bei Beförderung und Vernichtung und tfarf vorn Empfänger nur aullragsbezogen genutzt. vervielfältigt und Dritten zugänglich gemach t werden. Eine andere Verwendung und Wei tergabe bedarf der ausdrücklichen Zustimmun g des BIS. BfS 002 Bunclesa1nt für Stral1Ienschutz - Revisionsblatt Pro jeU • - l'SP-El•m~nt - NAAN • Obj Kenn • l·t N N N N N N N N ll • /\ulgabe , IJ/\ ' : nev lfd.Nr Seite: 1 N N N N N N I X A /\ X X i A A · fl N J.I ll , N N ' F 9K ! i TV; 0003 1 00 EU 504 Stand: Titel der Unterlage: Spezifikation Baugrund Tagesanlagen. Verkehrsanbindung Rev. 01 Rev.-Stand Datum UVST Prüferrev .Kat . (Kürzel)Seite~) 31.01.97 ET-8 F Erläuterung der Revision siehe Revision der DBE auf Blatt 2 01 vom 31.01.97 •i Kategorie R ~ redak tion elle Korrektur ~ CD Kategori e V ~ verdeutlichende Verbesserung Kategorie S "' substantielle Revision mindestens bei der Kategorie S müssen Erläuterungen angegeben werden. II 26.01 .96
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