INSPIRE Schutzgebiete in Hessen (PS, Schema Protected Sites Simple, DE7, DE-HE) - Datensatz HMLU/HessenForst über HLNUG - Download EPSG 3044 (EPSG 25832 mit vertauschten X/Y-Koordinaten)
<p>Kraftwerke: konventionelle und erneuerbare Energieträger </p><p>Die Energiewende ändert die Zusammensetzung des deutschen Kraftwerksparks. Die Anzahl an Kraftwerken zur Nutzung erneuerbarer Energien nimmt deutlich zu. Kraftwerke mit hohen Treibhausgas-Emissionen werden vom Netz genommen. Gleichzeitig muss eine sichere regionale und zeitliche Verfügbarkeit der Stromerzeugung zur Deckung der Stromnachfrage gewährleistet sein.</p><p>Kraftwerkstandorte in Deutschland</p><p>Die Bereitstellung von Strom aus konventionellen Energieträgern verteilt sich unterschiedlich über die gesamte Bundesrepublik. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> stellt verschiedene Karten mit Informationen zu Kraftwerken in Deutschland zur Verfügung.</p><p>Kraftwerke und Verbundnetze in Deutschland, Stand August 2025.<br> Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf.</p><p>Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland, Stand August 2025<br> Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf.</p><p>Karte Kraftwerke und Windleistung in Deutschland, Stand Juni 2025<br> Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf.</p><p>Karte Kraftwerke und Photovoltaikleistung in Deutschland, Stand Juni 2025<br> Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf.</p><p>Installierte Kraftwerksleistung in Deutschland 2024 (Stand: Januar 2025)<br> Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf.</p><p>Kraftwerke auf Basis konventioneller Energieträger</p><p>Der deutsche Kraftwerkspark beruhte vor der Energiewende vor allem auf konventionellen Erzeugungsanlagen auf Grundlage eines breiten, regional diversifizierten, überwiegend fossilen Energieträgermixes (Stein- und Braunkohlen, Kernenergie, Erdgas, Mineralölprodukte, Wasserkraft etc.). Die gesamte in Deutschland installierte Brutto-Leistung konventioneller Kraftwerke ist basierend auf Daten des Umweltbundesamtes in der Abbildung „Installierte elektrische Leistung von konventionellen Kraftwerken ab 10 Megawatt nach Energieträgern“ dargestellt. Die aktuelle regionale Verteilung der Kraftwerkskapazitäten ist in der Abbildung „Kraftwerksleistung aus konventionellen Energieträgern ab 10 Megawatt nach Bundesländern“ dargestellt.</p><p> </p><p>In den letzten Jahrzehnten hat sich die Energiebereitstellung aus erneuerbaren Energien sehr dynamisch entwickelt. Gleichzeitig wurden mit dem im Jahr 2023 erfolgten gesetzlichen Ausstieg Deutschlands aus der Nutzung der Kernenergie und dem fortschreitenden Ausstieg aus der Braun- und Steinkohle konkrete Zeitpläne zur Reduktion konventioneller Kraftwerkskapazitäten festgelegt (siehe Tab. „Braunkohlen-Kraftwerke in Deutschland gemäß Kohleausstiegsgesetz“ im letzten Abschnitt). Unabhängig davon übt der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CO2#alphabar">CO2</a>-Preis einen wesentlichen Einfluss auf die Rentabilität und insofern den Einsatz fossiler Kraftwerke aus.</p><p>Kraftwerke auf Basis erneuerbarer Energien</p><p>Im Jahr 2024 erreichte der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland einen neuen Höchststand: In diesem Jahr wurden über 20 Gigawatt (GW) an erneuerbarer Kraftwerkskapazität zugebaut. Dieser Zubau liegt damit nochmals höher als die vorherige Ausbaurekord aus dem Jahr 2023. Insgesamt stieg damit die Erzeugungskapazität erneuerbarer Kraftwerke auf 188,8 GW. (siehe Abb. „Installierte Leistung zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“)</p><p>Getragen wurde der Erneuerbaren-Zubau in den vergangenen Jahren vor allem von einem starken Ausbau der <strong>Photovoltaik</strong> (PV). Seit Anfang 2020 wurden mehr als 50 GW PV-Leistung zugebaut, damit hat sich die installierte Leistung in den letzten fünf Jahren verdoppelt. Mit einem Zubau von über 16,7 GW wurde im Jahr 2024 darüber hinaus ein neuer Zubaurekord erreicht. Nach den Ausbaustarken Jahren 2011 und 2012 war der Photovoltaikausbau zunächst stark eingebrochen, seit etwa 10 Jahren wächst der Zubau aber kontinuierlich mit einer deutlichen Beschleunigung innerhalb der letzten fünf Jahre. Um das im EEG 2023 formulierte PV-Ausbauziel von 215 GW im Jahr 2030 zu erreichen, wurde ein Ausbaupfad festgelegt. Das Zwischenziel von 89 GW zum Ende des Jahres 2024 wurde deutlich übertroffen. In den Folgejahren bis 2030 bleibt allerdings ein weiterer Zubau von jährlich fast 20 GW zur Zielerreichung notwendig.</p><p>Auch wenn das Ausbautempo bei <strong>Windenergie</strong> zuletzt wieder zulegt hat, sind die aktuelle zugebauten Anlagenleistungen weit von den hohen Zubauraten früherer Jahre entfernt. Im Jahr 2024 wurden 3,4 GW neue Windenergie-Leistung zugebaut (2023: 3,3 GW; 2021: 2,4 GW). In den Jahren 2014 bis 2017 waren es im Schnitt allerdings 5,5 GW. Insgesamt lag die am Ende des Jahres 2023 installierte Anlagenleistung von Windenergieanlagen an Land und auf See bei 72,8 GW. Um die im EEG 2023 festgelegte Ausbauziele von 115 GW (an Land) und 30 GW (auf See) im Jahr 2030 zu erreichen, ist jeweils eine deutliche Beschleunigung des Ausbautempos notwendig.</p><p>Durch die Abhängigkeit vom natürlichen Energiedargebot unterscheidet sich die Stromerzeugung der erneuerbaren Erzeugungsanlagen teilweise beträchtlich. So kann eine Windenergieanlage die vielfache Menge Strom erzeugen wie eine PV-Anlage gleicher Leistung. Ein einfacher Vergleich der installierten Leistungen lässt deshalb noch keinen Schluss über die jeweils erzeugten Strommengen zu. Neben Photovoltaik- und Windenergieanlagen mit stark witterungsabhängiger Stromerzeugung liefern Wasserkraftwerke langfristig konstant planbaren erneuerbaren Strom, sowie Biomassekraftwerke flexibel steuerbare Strommengen. Beide Energieträger haben in Deutschland aber nur ein begrenztes weiteres Ausbaupotential.</p><p>Weitere Informationen und Daten zu erneuerbaren Energien finden Sie auf der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen">Themenseite „Erneuerbare Energien in Zahlen“</a>.</p><p>Wirkungsgrade fossiler Kraftwerke</p><p>Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Brutto-Wirkungsgrad#alphabar">Brutto-Wirkungsgrad</a> ist im Vergleich zum Netto-Wirkungsgrad der Eigenverbrauch der Kraftwerke enthalten. Insgesamt verbesserte sich der durchschnittliche Brutto-Wirkungsgrad des eingesetzten deutschen Kraftwerksparks seit 1990 um einige Prozentpunkte (siehe Abb. „Durchschnittlicher Brutto-Wirkungsgrad des fossilen Kraftwerksparks“). Diese Entwicklung spiegelt nicht zuletzt die kontinuierliche Modernisierung des Kraftwerksparks und die damit verbundene Außerbetriebnahme alter Kraftwerke wider.</p><p>Der Brennstoffausnutzungsgrad von Kraftwerken kann durch eine gleichzeitige Nutzung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung, KWK) gesteigert werden. Dies kann bei Großkraftwerken zur Wärmebereitstellung in Industrie und Fernwärme, aber auch bei dezentralen kleinen Kraftwerken wie Blockheizkraftwerken lokal erfolgen. Dabei müssen neue Kraftwerke allerdings auch den geänderten Flexibilitätsanforderungen an die Strombereitstellung genügen, dies kann beispielsweise über die Kombination mit einem thermischen Speicher erfolgen.</p><p>Obwohl bei konventionellen Kraftwerken in den letzten Jahren technisch eine Steigerung der Wirkungsgrade erreicht werden konnte, werden die dadurch erzielbaren Brennstoffeinsparungen nicht ausreichen, um die erforderliche Treibhausgasreduktion im Kraftwerkssektor für die Einhaltung der Klimaschutzziele zu erreichen. Dafür ist ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung notwendig.</p><p>Kohlendioxid-Emissionen</p><p>Folgende Aussagen können zum Kohlendioxid-Ausstoß von Großkraftwerken für die Stromerzeugung getroffen werden:</p><p>Weitere Entwicklung des deutschen Kraftwerksparks</p><p>Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Kraftwerkskapazitäten notwendig.</p><p>Um den Herausforderungen der Energiewende begegnen zu können, wird es außerdem einen zunehmenden Fokus auf Flexibilisierungsmaßnahmen geben. Dabei handelt es sich um einen Ausbau von Speichern (etwa Wasserkraft, elektro-chemische Speicher, thermische Speicher) sowie um den Ausbau der Strominfrastruktur (Netzausbau, Außenhandelskapazitäten) und Anreize zur Flexibilisierung des Stromverbrauchs.</p>
Das Auerhuhn ist eine stark gefährdete Brutvogelart der Schweiz. Veränderungen in der Zusammensetzung und Nutzung des Waldes haben dazu geführt, dass sich die Bestände dieses Raufusshuhns in den letzten drei Jahrzehnten halbiert haben. Deshalb sollen die Lebensraumansprüche des attraktiven Waldvogels vermehrt in der Planung und Umsetzung von Waldreservaten und der Bewirtschaftung von Wäldern der höheren Lagen berücksichtigt werden. Auf der kleinen räumlichen Ebene sind die Habitatsansprüche der Art durch Untersuchungen in West- und Mitteleuropa (Storch 1993, 2002, Schroth 1994) und Skandinavien relativ gut bekannt. Dagegen werden die Populationsprozesse auf der Ebene der Landschaft erst in Ansätzen verstanden (Sjöberg 1996, Kurki 2000). Entsprechend konnte man die Bestandsrückgänge in den meisten Gebieten Europas noch nicht stoppen, da einerseits genauere Kenntnisse über das Zusammenspiel und die relative Bedeutung der einzelnen Faktoren fehlen (Habitatqualität, Störungen, Prädatoren, Witterung-Klima, Huftierkonkurrenz), und andererseits noch nicht versucht wurde, die Bestandsentwicklung im grossen landschaftlichen Massstab als Metapopulationsdynamik zu verstehen. Es ist das primäre Ziel dieses Projekts, ein räumlich explizites Metapopulationsmodell des Auerhuhns für einen grossen Landschaftsausschnitt der Schweizer Alpen zu erarbeiten. Dabei sollen die erwähnten Einflussfaktoren möglichst umfassend berücksichtigt werden. Die Arbeit soll modellhaft zeigen, dass für das Verständnis von Populationsvorgängen von raumbeanspruchenden Wildtierarten eine Analyse und Bewertung von lokal bis überregional wirksamen Einflussfaktoren notwendig sind. Die Ergebnisse sollen zudem als konzeptionelle Grundlage für den Nationalen Aktionsplan Auerhuhn und für regionale Artenförderungsprojekte dienen. Folgende Fragen und Themen sind für das Projekt von zentraler Bedeutung: Wie gross ist das landschaftsökologische Lebensraumpotenzial für das Auerhuhn in den Alpen, wie ist es räumlich verteilt? Wie verteilen sich die lokalen Auerhuhnpopulationen in diesen Potenzialgebieten? Wie gross sind die Bestände? Welche Faktoren beeinflussen den Status von Lokal- und Regionalpopulationen? Welche Populationen haben abgenommen oder sind verschwunden, welche sind stabil (Source-Sink-Mechanismen)? Zwischen welchen räumlich getrennten Populationen besteht ein Austausch? Welche Landschaftselemente wirken als Barrieren? Entwickeln einer nicht-invasiven Methode für die genetische Differenzierung von Populationen, sowie für Bestandsschätzungen und Monitoring.
Bebauungspläne der Städte und Gemeinden im Landkreis Leer: Stadt Leer, Stadt Weener, Stadt Borkum, Gemeinde Bunde, Gemeinde Jemgum, Gemeinde Moormerland, Gemeinde Uplengen, Gemeinde Westoverledingen, Gemeinde Rhauderfehn, Gemeinde Ostrhauderfehn, Samtgemeinde Jümme, Samtgemeinde Hesel
Bebauungspläne in der Gemeinde Ostrhauderfehn
Klimaschutzministerin Katrin Eder stellt aktuellen Umsetzungsstand der Energiewende in Rheinland-Pfalz auf Energie- und Klimaschutzkongress vor – Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft erörtern Möglichkeiten für Energiewende von Wasserstoff bis KI „Rheinland-Pfalz ist mit einem Anstieg der mittleren Temperatur im Zeitraum 1995 bis 2024 im Vergleich zur Referenzperiode 1881 bis 1910 von inzwischen ca. 1,8 Grad stark vom Klimawandel betroffen. Das merken wir zum Beispiel an der Hitzeperiode in der vergangenen Woche. Die Hitze beeinträchtigt nicht nur die Umwelt, sondern auch unsere Gesundheit, Arbeit und Freizeitgestaltung. Darum ist es wichtig, dass wir die Erderhitzung durch eine Reduktion von Treibhausgasen begrenzen. Dazu leistet die Energieversorgung einen wesentlichen Beitrag. Rheinland-Pfalz ist schon auf einem guten Weg zu einer klimaneutralen Energieversorgung. Die Herausforderung der nächsten Jahre ist es, den zunehmenden Anteil an Strom aus Wind und Sonne sicher und kostengünstig in das Energiesystem einzubinden und das Stromnetz entsprechend zu modernisieren. Dazu dient der Austausch auf dem Energie- und Klimaschutzkongress“, so Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder bei der Eröffnung des Energie- und Klimaschutzkongresses Rheinland-Pfalz in Mainz-Hechtsheim. Am Energie- und Klimaschutzkongress nahmen verschiedene Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft teil. In ihren Vorträgen erörterten sie Themen wie die notwendigen nächsten Schritte zu einem vollständig klimaneutralen Energieversorgungssystem, Chancen von KI für die Energiewende oder den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft. Bei der Energiewende liegt Rheinland-Pfalz auf Kurs, wie Katrin Eder in ihrer Rede darlegt: Im Jahr 2023 wurde der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch des Landes auf rund 50 Prozent gesteigert. Im Vergleich zum Jahr 2010 hat sich die im Land regenerativ erzeugte Strommenge mehr als verdreifacht. Fast zwei Drittel der rheinland-pfälzischen Stromerzeugung erfolgte in 2023 aus erneuerbaren Energien. Mit zahlreichen Maßnahmen in den Bereichen Windkraft, Photovoltaik und Stromnetzausbau, wie zum Beispiel die Übertragung der Zuständigkeit für die Genehmigung von Windenergieanlagen auf die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd, das Landessolargesetz oder die Datenwerkstatt Rheinland-Pfalz, hat das Land den Ausbau der regenerativen Stromerzeugung unterstützt. Essenziell für eine Begrenzung des Klimawandels ist auch eine gelungene Wärmewende. Hier gehört Rheinland-Pfalz zu den ersten Bundesländern, das die Vorgabe des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes erfüllt und ein Ausführungsgesetz auf Landesebene erarbeitet hat. So schafft das Land Planungssicherheit für die Kommunen, die nun mit der Wärmeplanung beauftragt sind. Zusätzlich unterstützt das Land die Kommunen mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation bei Maßnahmen für den Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel. Dafür stellt es 250 Millionen Euro zur Verfügung. Die aktuell größte Elektrolyse-Anlage zur Erzeugung von grünem Wasserstoff in Deutschland wurde mit Unterstützung des Landes in Rheinland-Pfalz errichtet und in diesem Jahr in Betrieb genommen. Katrin Eder nutzte den Energie- und Klimaschutzkongress aber auch, um Forderungen an die neue Bundesregierung zu stellen: „Investitionen brauchen Planungssicherheit und Vertrauen in verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen. Daher fordere ich von der neuen Bundesregierung, die aktuell günstigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wärmewende wie auch für den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung als essentielle Grundlage für eine klimaneutrale Energieversorgung weiterzuführen und nicht aus parteipolitischen Erwägungen wieder zu verschlechtern. Die fluktuierende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien muss sinnvoll in das bisherige Stromnetz eingebunden werden. Eine Stromzwischenspeicherung durch Batterien oder Power-to-Gas-Anlagen – idealerweise in Nachbarschaft zu den Erzeugungsanlagen – verringert die Netzausbaukosten und erhöht die regionale Wertschöpfung. Die Förderbedingungen für Investitionen in die Erzeugung und die Verwendung insbesondere von grünem Wasserstoff müssen auf den Ebenen von EU und Bund verstetigt werden. Außerdem müssen die von der Bundesregierung geplanten Gaskraftwerke ausschließlich Wasserstoff-ready gebaut werden. Die Energieministerkonferenz hatte zudem auf Initiative von Rheinland-Pfalz bereits auf ihrer Herbsttagung 2023 die Bundesregierung gebeten, hocheffiziente dezentrale Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stärker bei der Weiterentwicklung des Strommarktdesigns sowie bei der Ausgestaltung der Kraftwerksstrategie zu berücksichtigen.“
Das Thema 'Environmental health' erfordert die enge Zusammenarbeit zwischen Verantwortlichen des Gesundheits- und des Umweltsektors. Um diesen Querschnittsbereich auch mit begrenzten Ressourcen erfolgreich zu bearbeiten, besteht - wie inzwischen weithin anerkannt - ein hoher Bedarf an neuen Formen des Informationsaustausches, der Abstimmung und Kooperation. Die sich entwickelnden Strukturen und Abläufe müssen evaluiert und optimiert werden. Vor diesem Hintergrund entstand auf europäischer Ebene eine Serie ministerieller Konferenzen 'Umwelt und Gesundheit'. Zur zweiten Europäischen Ministerkonferenz in Helsinki (1994) legte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den europäischen Aktionsplan Umwelt und Gesundheit (EHAPE) vor. Auf der Konferenz verpflichteten sich die teilnehmenden Mitgliedsstaaten, bis 1997 sogenannte Nationale Aktionspläne Umwelt und Gesundheit (National Environmental Health Action Plans, NEHAPs) zu erarbeiten. Im Jahre 1999 waren 40 der 51 Staaten dieser Verpflichtung nachgekommen. Das deutsche Aktionsprogramm - zu dem auch eine umfangreiche Dokumentation gehört - wurde unmittelbar vor der dritten Europakonferenz in London (1999) vom Bundesministerium für Umwelt und vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht. Gemäß NRW-Koalitionsvereinbarung 'Eine Allianz für Nordrhein-Westfalen' (Abschnitt I.3.11) vom Sommer 2000 wird nunmehr auch für NRW ein Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit entwickelt. Zur Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung des Programms auf Landesebene fördert das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem 1.10.2000 das Kooperationsprojekt 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW', an dem die Universität Bielefeld und das Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beteiligt sind. Projektaufgabe ist es, bei der Vorbereitung und Betreuung des Aktionsprogramms mitzuwirken und als wissenschaftliche Geschäftsstelle für das Aktionsprogramm zu fungieren. Das 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW' soll sich an den WHO-Vorgaben, an bereits vorliegenden NEHAPs und am bundesdeutschen Aktionsprogramm orientieren. In Anlehnung an Modalitäten der Gesundheitsberichterstattung ist geplant, Teilaufträge vergeben werden, die der Erstellung schriftlicher Beiträge für das Aktionsprogramm dienen oder auf andere Weise die Erarbeitung der Aktionsprogrammes unterstützen. Es ist vorgesehen, daß das 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW' in einem breit angelegten Informations- und Diskussionsprozeß - z.B. in einem zu schaffenden Forum - erarbeitet und unter den Beteiligten mit dem Ziel weitgehender Konsensbildung abgestimmt wird. Eine Evaluation des Vorhabens ist ebenfalls geplant.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantragt das << Adresse entfernt >> Zugang zu Umweltinformationen gem. § 4 Abs. 1 SächsUIG über die Informationen aus den Aufzeichnungen der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten nach § 11 Abs. 1 S. 1 PflSchG. Der Antrag richtet sich auf die Daten aller landwirtschaftlichen Nutzflächen (Acker, Grünland, Sonstiges) im Bundesland Sachsen. Wir beantragen die Herausgabe der Daten der Jahre 2021, 2022 und 2023. Das Umweltinstitut München begehrt die Informationen (gem. § 4 Abs. 2 S. 2 SächsUIG auf bestimmte Art und Weise) in elektronischer, maschinenlesbarer (also digitalisierter) Form. Bevorzugt in Form von vektoriellen Geodaten, wie GIS-konformen Shapefiles. Alternativ können uns die Daten auch als CSV- oder EXCEL-Datei zur Verfügung gestellt werden. Die Zusendung der Daten kann auf für elektronische Daten passende Art (bspw.: E-Mail, USB-Stick, CD-R o.ä.) erfolgen. Wir bitten um Zusendung innerhalb der aus § 3 Abs. 3 UIG hervorgehenden Frist. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bei den geforderten Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmittel durch die beruflichen Verwender handelt es sich um solche des § 11 Abs. 1 S. 1 PflSchG i.V.m. Artikel 67 Abs. 1 UAbs. 1 S. 2 der VO 1107/2009 EG. Personenbezogene Informationen sind dabei nicht von Interesse, weshalb die Daten anonymisiert werden könnten. Allerdings weisen wir vorsorglich darauf hin, dass es sich bei den angefragten Daten um „Informationen über Emissionen“ handelt und deshalb nach dem einschlägigen Umweltinformationsgesetz unter Umsetzung des Art. 4 Abs. 2 Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG eine Berufung auf schützenswerte personenbezogene Daten zur Verweigerung des Auskunftsersuchens nicht möglich ist. Eine Schätzung der personenbezogenen Daten ist daher rechtlich nicht zwingend erforderlich. Die Informationen sollten vergleichbar und auswertbar sein. Dazu ist es besonders wichtig, dass der Datensatz jeweils einheitliche Maßeinheiten und Parameter verwendet. Die angeforderten Informationen aus den Pestizidanwendungsdaten sollten Folgendes enthalten: 1. Bezeichnung des verwendeten Pflanzenschutzmittels. 2. Anwendungsdatum und gegebenenfalls Uhrzeit. 3. verwendete Menge. 4. Bezeichnung der Lage der Anwendungsfläche, anhand derer die Fläche geografisch identifizierbar ist (bspw.: Kreis, Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer; oder eine andere Bezeichnung, die der antragstellenden Organisation eine eindeutige geografische Lokalisierung ermöglicht). 5. Größe der behandelten Fläche. 6. Bezeichnung der Kulturpflanzen und Flächennutzung 7. Angaben zur Indikation der durchgeführten Anwendung. 8. Falls vorhanden: a. Angaben zur Witterung. b. Informationen zur Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes (IPS). c. Handelt es sich um eine Anwendung in einem Schutzgebiet, die durch eine Ausnahmegenehmigung erlaubt wurde? Wenn ja, was war der Grund für die Ausnahmegenehmigung. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Zugänglichmachung auf eine andere als die beantragte Form des Informationszugangs nur aus gewichtigen Gründen zulässig ist und wenn dies angemessen ist (vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 SächsUIG). Dem Anspruch auf Informationszugang können insbesondere nicht die aus § 6 SächsUIG hervorgehenden Ablehnungsgründe (der personenbezogenen Daten, des geistigen Eigentums und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) entgegengehalten werden, da es sich bei den geforderten Informationen um Umweltinformationen über Emissionen handelt (Art. 4 Abs. 2 Umweltinformationsrichtlinie). Auch der § 11 Abs. 3 PflSchG kann aufgrund der Unionsrechtswidrigkeit dem Anspruch auf Informationszugang nicht entgegensteht. (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 – 10 S 2422/20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 – 10 S 1348/20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 – 10 S 3972/20.) Ungeachtet der Frage, ob die folgenden Ausführungen für den Antrag notwendig sind, soll kurz die Bedeutung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten für die Öffentlichkeit sowie das << Adresse entfernt >> erläutert werden: An dem Zugang zu den Informationen besteht ein hohes öffentliches Interesse. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist seit jeher Gegenstand gesellschaftlicher und politischer Diskussionen und spielt beispielsweise bei der Transformation der Landwirtschaft und insbesondere beim Biodiversitätsschutz eine bedeutende Rolle. Auch in parlamentarischen Gesetzgebungsprozessen und Strategien sowie deren konkreten Umsetzungen, wie bspw. der nationalen Umsetzung der Verordnung über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung (SAIO, VERORDNUNG (EU) 2022/2379) und der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/564, des Nature Restoration Law (NRL) und der (bisher nicht erfolgreichen) Sustainable Use Regulation (SUR) im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie der EU oder des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP) und des derzeit vom BMEL in Ausarbeitung befindlichen Zukunftsprogramms Landwirtschaft sind die Pflanzenschutzmittel-Anwendung und deren Aufzeichnungen Gegenstand aktueller Debatten. Die hier angefragten Informationen können dazu beitragen, die öffentlichen und parlamentarischen Debatten zu bereichern und auf eine stärkere Faktenbasis zu stellen sowie die laufenden Prozesse mit neuen Erkenntnissen zu unterfüttern. Wissenschaftler:innen, Umweltorganisationen, Wasserverbände, Behörden (bspw. das Umweltbundesamt), etc. bemängeln seit Langem, dass Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch Pflanzenschutzmittel ohne genaue Daten über die realen Pflanzenschutzmittel-Anwendungen in der landwirtschaftlichen Praxis nicht ausreichend erforscht und bewertet werden können. Auch das Erreichen von Pflanzenschutzmittel-Reduktionszielen, wie das in der Farm-to-Fork-Strategie genannte Ziel, den Pestizideinsatz EU-weit bis 2030 zu halbieren, kann nicht überprüft werden, solange der Status Quo dessen, was ausgebracht wird, unbekannt ist. Das Umweltinstitut München möchte einen (anonymisierten) Teil der Informationen veröffentlichen und somit jeder Person einen Zugang zu den Daten verschaffen. Wenn die Qualität der Daten dies ermöglicht, kann auch ein kartografisches Online-Portal nach kalifornischem Vorbild erstellt werden und erste Auswertungen erfolgen. Darüber hinaus werden die Daten insbesondere der Wissenschaft und den Wasserverbänden zur Verfügung gestellt, um den Missstand der eingeschränkten Möglichkeit zur Erforschung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu verbessern. Das Umweltinstitut München möchte damit nicht zuletzt den hohen Gütern und dem Sinn und Zweck des Umweltinformationsrechts zuträglich sein, insbesondere der möglichst weitreichenden öffentlichen Zugänglichkeit und Verbreitung der Umweltinformationen (u.A. Erwägungsgrund 9 der Umweltinformationsrichtlinie (UIRL, RICHTLINIE 2003/4/EG). Denn: „Der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser Informationen tragen dazu bei, das Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und letztendlich so den Umweltschutz zu verbessern“ (Erwägungsgrund 1 der UIRL). Zusätzlich können auch weitere Erkenntnisse über unzureichende Standardisierung und Harmonisierung der Führungsverpflichtungen der Pflanzenschutz-Anwendungsdaten sowie Defizite bei Überprüfungen und der Zugangsgewährung bezüglich dieser Umweltinformationen von großer Bedeutung sein. Das << Adresse entfernt >> hat in den letzten Jahren intensiv zum Thema der Umweltbelastung durch Pestizide aus der industriellen Landwirtschaft gearbeitet und dabei auch Erfahrungen mit Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten gesammelt: Die 2023 durch uns veröffentlichte Analyse eines Datensatzes aus dem Südtiroler Vinschgau ermöglichte erstmals ein Bild vom tatsächlichen Ausmaß des Pestizideinsatzes im dortigen Apfelanbau. Die Ergebnisse der Auswertung verdeutlichen den massiven Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden und deren erhebliche Risiken für Umwelt und Gesundheit. Die Arbeit unterstreicht die Notwendigkeit politischer Maßnahmen zur Offenlegung und Auswertung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten als Grundlage für eine Reduktion des Pestizideinsatzes. Gerade als Naturschutz- und Umweltschutzvereinigung kommt das „UMWELTINSTITUT MÜNCHEN, Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V.“ mit alledem seinen satzungsgemäßen Aufgaben nach. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitten wir Sie, ihn an die zuständige Stelle weiterzuleiten und uns darüber zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen Jurek Vengels Vorstand
Der Metadatensatz beschreibt alle einheitlich zu entwickelnden und zu pflegenden Gebiete, die großräumig sind, überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung vorgesehen sind, der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern (§ 27 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz). Z. Zt. ist im Vogtlandkreis 1 Gebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 474 Quadratkilometer ausgewiesen. Zuständig für die Ausweisung ist das Landratsamt Vogtlandkreis als Untere Naturschutzbehörde.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 594 |
| Kommune | 13 |
| Land | 239 |
| Schutzgebiete | 4 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 49 |
| Daten und Messstellen | 16 |
| Ereignis | 13 |
| Förderprogramm | 332 |
| Gesetzestext | 36 |
| Text | 97 |
| Umweltprüfung | 13 |
| unbekannt | 265 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 251 |
| offen | 399 |
| unbekannt | 139 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 770 |
| Englisch | 136 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 13 |
| Bild | 5 |
| Datei | 52 |
| Dokument | 114 |
| Keine | 315 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 4 |
| Webdienst | 13 |
| Webseite | 381 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 386 |
| Lebewesen und Lebensräume | 413 |
| Luft | 232 |
| Mensch und Umwelt | 786 |
| Wasser | 224 |
| Weitere | 749 |