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Wärmedämmung - Anpassung Nachbarschaftsrecht

Konflikte wegen Überbaus, Verfassungsmäßigkeit konditionierter Duldungspflichten, mögliche Anpassungen des rheinland-pfälzischen Nachbarschaftsrechts; Berichterstattung der Landesregierung im Rechtsausschuss

Ortsueblichkeit und Bauleitplanung

Das Projekt "Ortsueblichkeit und Bauleitplanung" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Göttingen, Juristische Fakultät.Ausgangspunkt ist das Verhaeltnis der Ortsueblichkeit in Paragraph 906 BGB zum oeffentlichen Baurecht und Immissionsschutzrecht. Darueberhinaus sollen allgemein der Inhalt und die Reichweite des zivilrechtlichen Nachbarrechts unter besonderer Beruecksichtigung der sogenannten negativen und ideellen Auswirkungen und das Verhaeltnis des zivil- und oeffentlichen Nachbarrechts dargestellt werden. Dabei wird mit im Vordergrund die Frage stehen, inwieweit das zivilrechtliche Nachbarrecht einen Beitrag zum Umweltschutz leistet oder leisten kann.

Lärmhypothek - 2. Phase

Das Projekt "Lärmhypothek - 2. Phase" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Umwelt, Lärmbekämpfung, Luftfahrt, Militär, Gesundheit.Kurzbeschreibung: Der Auftrag soll die Grundlagen zu einer wirkungsvolleren Lärmbekämpfung schaffen, indem Anreizinstrumente zur Reduktion des Umweltlärms entwickelt und deren Konsequenzen aufgezeigt werden. Projektziele: Mit der Lärmhypothek soll die Gewährung von Erleichterungen unmittelbar mit einer finanziellen Leistung des Anlageinhabers an die Lärmbetroffenen verknüpft werden, damit: - einerseits der Druck auf die Lärmverursacher erhalten bleibt, ihre Emissionen zu verringern und - andererseits die Lärmbetroffenen durch eine renten-ähnliche, finanzielle Abgeltung ('Zinsen der Hypothek') solange entschädigt werden, als die übermäßigen Immissionen anhalten. Dabei könnte die Lärmhypothek nur durch eine Verminderung der Lärmbelastung abgebaut werden. Das Projekt soll Modelle zur Ausgestaltung der Verknüpfung von Erleichterungen und finanziellen Leistungen darlegen und deren Konsequenzen und Umsetzbarkeit beurteilen. Insbesondere sollen beschrieben werden, wie die Anspruchsvoraussetzungen gesetzt werden müssten, um eine optimale Wirksamkeit des Instrumentes zu erzielen. Bei den verschiedenen Modellen ist neben den wirtschaftlichen Konsequenzen auch auf die soziale Akzeptanz einzugehen. Die Modelle sollen so ausgestaltet sein, dass sie die heutige Regelung der Enteignungen von Nachbarrechten gänzlich ablösen und gleichzeitig auch Anreize für lärmminderndes Verhalten bilden soll. Bei den Arbeiten sind alle Infrastrukturen zu berücksichtigen (insb. Flughäfen, Strasse, Schiene).

Staatsgrenzen und die Anwendung nationalen öffentlichen Rechts

Das Projekt "Staatsgrenzen und die Anwendung nationalen öffentlichen Rechts" wird/wurde ausgeführt durch: Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V..Das Forschungsprojekt 'Staatsgrenzen und die Anwendung nationalen öffentlichen Rechts' behandelt Problemkreise des internationalen öffentlichen Rechts. Es soll mit Blick auf die nachfolgend aufgeführten Fragestellungen überprüfen, ob das nationale öffentliche Recht an den staatlichen Grenzen Halt machen muss oder darüber hinaus Wirkungen entfalten kann. Ebenso gilt es zu klären, welche Auswirkungen Sachverhalte bzw. Gegebenheiten, die außerhalb des Hoheitsgebiets auftreten, für die Anwendung des nationalen öffentlichen Rechts innerhalb des Staatsgebiets haben. Neben verfassungsrechtlichen Fragen bietet es sich zunächst an, das internationale öffentliche Recht unter dem Blickwinkel der grenzüberschreitenden Planung näher zu betrachten. Auf der Ebene der Bauleitplanung könnte dabei die Pflicht zur Konsultation eines betroffenen Nachbarstaats gem. Paragraph 4a Abs.1 BauGB oder die Beteiligung von Behörden oder Gemeinden anderer Staaten und deren Öffentlichkeit im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen gemäß Paragraph 4a Abs.2 BauGB eine Rolle spielen. Auf der Ebene der Landesplanung wird Paragraph 16 ROG in die Untersuchung mit einzubeziehen sein, der eine Abstimmung mit den involvierten Nachbarstaaten nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit und Gleichwertigkeit vorschreibt. Ein weiteres Forschungsfeld könnten die so genannten 'offshore Windparks' außerhalb der Drei-Meilen-Zone bilden. Ihre Besonderheit liegt darin, dass die Projekte außerhalb eines bestimmten hoheitlichen Territoriums verwirklicht werden, gleichwohl aber Auswirkungen auf die nationalen Interessen haben und vor diesem Hintergrund einen rechtlosen Raum unbefriedigend erscheinen lassen. Der deutsche Gesetzgeber hat insofern bereits reagiert und beispielsweise in Paragraph 38 BNatSchG Regelungen zum Schutz von Meeresflächen im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone getroffen. Demnach dürfte Paragraph 38 BNatSchG für das deutsche Verständnis des internationalen öffentlichen Rechts wichtige Hinweise liefern. Letztlich könnte zudem untersucht werden, welche Regeln für die Bekanntgabe von hoheitlichen Akten im Ausland zu gelten haben, ob und wie nationale Verwaltungsakte im Ausland wirken und welche Vollstreckungsmöglichkeiten dem nationalen Hoheitsträger außerhalb seines Territoriums offen stehen. Hierbei werden auch Fragen zur grenzüberschreitenden Behörden- wie auch Öffentlichkeitsbeteiligung von Interesse sein.

Gemeindenachbarliches Abstimmungsgebot im Recht der Bauleitplanung

Das Projekt "Gemeindenachbarliches Abstimmungsgebot im Recht der Bauleitplanung" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung.Obwohl die kommunale Bauleitplanung auf das eigene Gemeindegebiet beschränkt ist, entfaltet sie oft faktische Wirkungen, die über die Gemeindegrenzen hinausgehen. Die sich aus Paragraph 2 Abs. 2 BauGB ergebende Pflicht benachbarter Gemeinden zur Abstimmung ihrer Bauleitpläne, die unverträgliche Planungen verhindern soll, wirft eine Reihe rechtlicher Probleme auf, welche häufig zu erheblichen Belastungen der nachbarlichen Beziehungen betroffener Kommunen führen. Zudem werden die kommunalen Abstimmungspflichten aus Paragraph 2 Abs. 2 BauGB durch die im Entwurf des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vorgesehene Vorschrift des Paragraph 2 Abs. 2 S. 2 BauGB ergänzt. Diese soll zum Ausdruck bringen, dass bei der Abstimmung auch die den Gemeinden durch die Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie die Auswirkungen einer Bauleitplanung auf die Erhaltung und Entwicklung ihrer zentralen Versorgungsbereiche zu berücksichtigen sind. Die Studie beschäftigt sich mit Voraussetzungen, Umfang und Grenzen der insoweit erweiterten Abstimmungspflicht nach Paragraph 2 Abs. 2 BauGB unter besonderer Berücksichtigung aktueller Anwendungsprobleme und Rechtsschutzmöglichkeiten benachbarter Gemeinden.

Handbuch Sport und Umwelt

Das Projekt "Handbuch Sport und Umwelt" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Büro für Umweltforschung und Umweltplanung Schemel und Partner.Die Diskussion ueber Sport und Umwelt wird seit Jahren kontrovers gefuehrt: Der DSB fordert den 'Sportplatz um die Ecke', waehrend Anwohner von Sportanlagen unter Berufung auf ihr Nachbarrecht gegen den 'unzumutbaren Laerm' klagen. Die Diskussion wird dabei weniger mit Sachargumenten gefuehrt als aufgrund interessenbedingter Einstellungen und Standpunkte. Das F+E-Vorhaben soll in diesem Zusammenhang zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen, um hier einen Interessenausgleich zwischen Sport und Umwelt herbeizufuehren. Dabei sollten nicht nur diese Akzeptanzprobleme im bebauten und unbebauten Innenbereich beruecksichtigt werden, sondern ein - insbesondere in der Zukunft - weitaus wichtigerer Bereich ist die Verhinderung und Verringerung der Belastung der Umwelt, der Natur und Landschaft, im Aussenbereich. Das Vorhaben soll die Erstellung eines Handbuches zum Ziel haben, das als leicht verstaendliches Nachschlagewerk der Oeffentlichkeit, Vertretern des DSB und Planungsbehoerden dient.

Gentechnik und oekologischer Landbau

Das Projekt "Gentechnik und oekologischer Landbau" wird/wurde ausgeführt durch: IUR Institut für Umweltrecht GbR.Gutachterliche Stellungnahme zu dem Theama: 'Welche Ansprueche stehen einem oekologisch wirtschaftenden Landwirt gegen den auf seinem Grundstueck gentechnisch manipuliertes Saatgut fuer Rapsausbringenden Nachbarn zu, wenn es dadurch zu Uebertragungen gentechnisch veraenderter Erbinformationen kommt, die auf der Grundstuecksflaeche (z.B. Rapssamen im Boden) oder in der aufstehenden Feldfrucht des Oeko-Bauern nachgewiesen werden?'

Die Harmonisierung des privatrechtlichen und des oeffentlich rechtlichen Nachbarrechts und des Nachbarschutzrechts

Das Projekt "Die Harmonisierung des privatrechtlichen und des oeffentlich rechtlichen Nachbarrechts und des Nachbarschutzrechts" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Es wird/wurde ausgeführt durch: Buchner.Das private Nachbarrecht ist teils im Buergerlichen Gesetz, teils in speziellen Landesnachbarrechtsgesetzen geregelt. Es ist vom oeffentlichen Nachbarrecht und vom allgemeinen zivilen deliktischen und negatorischen Rechtsschutz bei Verstoessen gegen nachbarschuetzende Baurechtsnormen des oeffentlichen Rechts zu unterscheiden. Eine reformgesetzliche Neuregelung des Bauordnungsrechts wird auf eine sorgfaeltige Abstimmung mit den genannten einschlaegigen Nachbarrechtsgebieten Bedacht nehmen muessen. Deshalb sollten entsprechende Gesetzeskorrekturen bei den ebenfalls in den Zustaendigkeitsbereich der Landesgesetzgeber fallenden Nachbarrechtsgesetzen mit in die Reformueberlegungen einbezogen werden.

Bauleitplanung: Hagen am Teutoburger Wald

Bekanntmachung Schnellnavigation Seitenkopf leer Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss Seitenkopf <![CDATA[ .fil2 {fill:black} .fil1 {fill:#009556} .fil21 {fill:#009DDA} .fil13 {fill:#00B7E4} .fil24 {fill:#262626} .fil3 {fill:#56C0E7} .fil27 {fill:#6A7472} .fil20 {fill:#6EC6E9} .fil28 {fill:#737575} .fil4 {fill:#8CC099} .fil19 {fill:#A0D3EE} .fil11 {fill:#B19677} .fil22 {fill:#B8A777} .fil6 {fill:#C0DAC3} .fil17 {fill:#C3DFF3} .fil26 {fill:#CACACA} .fil25 {fill:lightgrey} .fil14 {fill:#DDF1FA} .fil15 {fill:#DFEBF5} .fil12 {fill:#E91720} .fil16 {fill:#EEF1F9} .fil23 {fill:#FDFDFD} .fil9 {fill:#FEFEFE} .fil8 {fill:#FFE0A4} .fil5 {fill:#FFE8A4} .fil18 {fill:#FFE8C2} .fil7 {fill:#FFF3AE} .fil10 {fill:#FFF9D0} .fil0 {fill:white} ]]> Suche in diesem Bereich: unchecked Suche unchecked Menü öffnen Menü Kirschvielfalt in Hand © Gemeinde Hagen a.T.W. Kirschlehrpfad mit Blick auf Hagen © Gemeinde Hagen a.T.W. Blütenpracht © Gemeinde Hagen a.T.W. Hof Kasselmann Hagen a.T.W. Osnabruecker Land Spitzensport Reitturnier Horses & Dreams © Hof Kasselmann Borgberg_Aussicht nach Hagen © Gemeinde Hagen a.T.W. Blick ins Forellental_Hagen © Gemeinde Hagen a.T.W. Schöne Aussicht vom Borgberg © Gemeinde Hagen a.T.W. <![CDATA[ .quick_nav_icon_c1 {fill:#ffffff} ]]> OpenR@thaus <![CDATA[ .sys_icon_c1 { fill: rgba(0,0,0,1); } ]]> Bekanntmachungen <![CDATA[ .sys_icon_c1 { fill: rgba(0,0,0,1); } ]]> Newsletter <![CDATA[ .quick_nav_icon_c1 {fill:#000000} ]]> 24 h Gemeinde Notdienst <![CDATA[ .quick_nav_icon_c1 {fill:#ffffff} ]]> Mängelmeldung <![CDATA[ .sys_icon_c1 { fill: rgba(0,0,0,1); } ]]> Bürgerservice <![CDATA[ .daily-life_icon_c1 {fill:#000000} ]]> Ratsinformation <![CDATA[ .daily-life_icon_c1 {fill:#000000} ]]> Jobs und Karriere <![CDATA[ .sys_icon_c1 { fill: rgba(0,0,0,1); } ]]> Förderung Umweltmaßnahmen .sys_icon_c1 {fill: rgba(0,0,0,1);} Glasfaserausbau <![CDATA[ .quick_nav_icon_c1 {fill:#ffffff} ]]> <![CDATA[ .quick_nav_icon_c1 {fill:#000000} ]]> <![CDATA[ .quick_nav_icon_c1 {fill:#ffffff} ]]> <![CDATA[ .quick_nav_icon_c1 {fill:#ffffff} ]]> <![CDATA[ .quick_nav_icon_c1 {fill:#ffffff} ]]> <![CDATA[ .quick_nav_icon_c1 {fill:#ffffff} ]]> <![CDATA[ .quick_nav_icon_c1 {fill:#ffffff} ]]> Bekanntmachung Inhaltsbereich An dieser Stelle veröffentlicht die Gemeinde Hagen a.T.W aktuelle Bekanntmachungen und Ausschreibungen. Vergebene Aufträge Vergebene Aufträge gemäß § 19 bzw. § 20 VOB/A und § 19 VOL/A (ex-post-Transparenz) Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren von der Gemeinde Hagen a.T.W. Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) überschreitet. Vergabeübersicht: Vergebene Aufträge 12.11.2024 Vergebene Aufträge Vergabe Nr.:2024-300-2 Sanierungn Kläranlage - TGA Betriebsgebäude Mitarbeiter Vergebene Aufträge vor dem 01.04.2022 01.04.2022 Vergebene Aufträge gemäß § 19 bzw. § 20 VOB/A und § 19 VOL/A (ex-post-Transparenz) Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren von der Gemeinde Hagen a.T.W. Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) überschreitet. Vergabeübersicht: Auftraggeber: Gemeinde Hagen a.T.W., Schulstraße 7, 49170 Hagen a.T.W. Telefon: 05401/977-0 Fax: 05401/977-60 E-Mail: info@hagen-atw.de leer Seitenfuss Gemeinde Hagen a.T.W. Schulstraße 7 49170 Hagen am Teutoburger Wald Telefon: 05401 977-0 Email: info@hagen-atw.de Öffnungszeiten Mo., Di., Do., Fr. 8.00 bis 12.30 Uhr Montag & Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr Hagen a.T.W. 2025 Kontakt Impressum Datenschutz Sitemap Navigation Suche in diesem Bereich: Startseite Unser Hagen a.T.W. Hagen a.T.W. stellt sich vor Geschichte Partnergemeinden Zertifikate Familiengerechte Kommune Nachhaltige Kommune Familienfreundlicher Arbeitgeber Staatlich anerkannter Erholungsort Wir gehen den Niedersächsischen Weg EU Förderung „Perspektive Innenstadt“ Nachhaltiges Mobilitätskonzept Endlich wieder feiern! Zurück in die Zukunft Facelifting im Ortskern Impressionen Imagefilm Rathaus und Politik Bürgerservice Unsere Dienstleistungen OpenR@thaus Wegweiser Mängelmeldung Organigramm Ansprechpartner*innen von A-Z Formulare und Downloads Ratsinformation Ortsrecht Leben in Hagen a.T.W. 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Bauleitplanung: Grasberg

Aktuelle Bauleitplanverfahren - Gemeinde Grasberg Suche: OK Kontakt | Impressum | Datenschutz Startseite | Aktuelles | Rathaus | Online-Serviceportal | Online-Terminvereinbarung | Die Gemeinde | Freizeit und Kultur | Wirtschaft | Tourismus | Grasberger Stiftung Beringhoff | Familienfreundliches Grasberg | Branchenbuch | Kindertagesstätten und Schulen | Wahlen Verwaltungsstruktur Ansprechpartner / Durchwahlnummern Was erledige ich wo? Grundsteuerreform Anträge und Formulare Satzungen Bauverwaltung Aktuelle Bauleitplanverfahren Übersicht über die Bauleitplanung der Gemeinde Grasberg Flächennutzungsplan der Gemeinde Grasberg Auskunft über Bodenrichtwerte Baugenehmigung (Bauantrag) Bebauungspläne und Satzungen Energiewende 2030 Nachbarrecht Ratsinformation für Bürger Auftragsvergaben Ausschreibungen Fundbüro Online Stellenangebote Schriftgröße Bebauungsplan 28 "Gewerbegebiet Kirchdamm-Seehausen", 5. Änderung Bekanntmachung B-Plan 28 "Kirchdamm/Seehausen", 5. Änderung frühzeitige Bürgerbeteiligung Bebauungsplan 28 "Gewerbegebiet Kirchdamm-Seehausen", 5. Änderung Begründung zum Bebauungsplan Nr. 28, 5 Änderung "Kirchdamm/Seehausen" 34. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 55 "Solarpark Wilstedtermoor" Freiflächen Photovoltaik-Anlagen Katalog zur Festlegung von Kriterien für die Ausweisung von Standorten für Freilächen-PV-Anlagen (FF-PV) 31. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 52 "Wörpedorfer Straße 31 Cordes-Grasberg" Bekanntmachung des Aufstellungbeschlusses / der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 18.8.2023 Bebauungsplan Nr. 52 "Wörpedorfer Straße 31, Cordes-Grasberg" - Entwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 52 "Wörpedorfer Straße 31 Cordes-Grasberg" - Entwurf 31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bebauungsplan Nr. 52 "Wörpedorfer Straße 31, Cordes-Grasberg" - Vorentwurf Begründung zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Bebauungsplan Nr. 52 "Wörpedorfer Straße 31 Cordes-Grasberg - Vorentwurf Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan Nr. 52 "Wörpedorfer Straße 31" Bekanntmachung öffentliche Auslegung vom 19.3.2024 31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bebauungsplan Nr. 52 "Wörpedorfer Straße 31, Cordes-Grasberg" Entwurf Begründung zur 31. Ändeurng des Flächennutzungsplanes (Bereich Bebauungsplan 52 "Wörpedorfer Straße 31 Cordes-Grasberg" Entwurf Bebauungsplan 52 "Wörpedorfer Straße 31, Cordes-Grasberg" Entwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 52 "Wörpedorfer Straße 31 Cordes-Grasberg" Entwurf Entscheidungsvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen zur 31. Flächennutzungsplanänderung "Wörpedorfer Straße 31, Cordes-Grasberg Entscheidungsvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen zum Bebauungsplan Nr. 52 "Wörpedorfer Straße 31, Cordes-Grasberg" Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan Nr. 52 "Wörpedorfer Straße 31" Schalltechnische Beratung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 "Wörpedorfer Straße 31, Cordes-Grasberg" Verkehrsuntersuchung 31. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 Entscheidungsvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen Bebauungsplan 52 "Wörpedorfer Straße 31, Cordes-Grasberg" Entscheidungsvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen 31. Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. 52 "Wörpedorfer Straße 31, Cordes-Grasberg" Bekanntmachung erneute Beteiligung 13.12.2024 Bebauungsplan 52 "Wörpedorfer Straße 31, Cordes-Grasberg" Entwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 52 "Wörpedorfer Straße 31 Cordes-Grasberg" Entwurf erneute öffentliche Auslegung Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan 52 "Wörpedorfer Straße 31" 33. Änderung des Flächennnutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 54 "Kirchdamm / Seehausen II" Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 9.2.2024 33. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 54 "Kirchdamm-SeehausenII) - Vorentwurf Begründung zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich des Bebauungsplanes Nr. 54 "Kirchdamm / SeehausenII) - Vorentwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 54 "Kirchdamm / Seehausen II)" Vorentwurf Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß € 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 4.7.2024 33. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich Bebauungsplan Nr. 54 "Kirchdamm-Seehausen II" 'Entwurf Begründung zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich des Bebauungsplanes Nr. 54 "Kirchdamm / SeehausenII") Entwurf 33. Änderung des Flächennutzungsplanes Entscheidungsvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen Bebauungsplan 54 "Kirchdamm - Seehausen II" Entwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 54 "Kirchdamm / Seehausen II" Entwurf Bebauungsplan Nr. 54 "Kirchdamm / Seehausen II" Entscheidungsvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Erweiterung der Finkeisen GmbH am Standort Wörpedorfer Ring 8, 28879 Grasberg vom 11.12.2023 Bebauungsplan Nr. 50 "Eickedorfer Vorweiden II" mit örtlichen Bauvorschriften Bebauungsplan 50 "Eickedorfer Vorweiden II" mit örtlichen Bauvorschriften - Vorentwurf - Begründung zum Bebauungsplan Nr. 50 "Eickedorfer Vorweiden II" mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung - Vorentwurf - Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan Nr. 50 "Eickedorfer Vorweiden II" Geruchsimmissionen Gutachten zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses / Bürgerinfo vom 15.6.2022 Bekanntmachung öffentliche Auslegung 29. Ändeurng des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 50 "Eickedorfer Vorweiden II" Bebauungsplan Nr. 50 "Eickedorfer Vorweise II" mit örtlichen Bauvorschriften - Entwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 50 "Eickedorfer Vorweide II" mit örtlichen Bauvorschriften - Entwurf 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Bebauungsplan Nr. 50 "Eickedorfer Vorweiden II") 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Bebauungsplan Nr. 50 "Eickedorfer Vorweiden II" ) - Vorentwurf Begründung zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Bebauungsplan Nr. 50 Eickedorfer Vorweiden II") Vorentwurf Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan Nr. 50 "Eickedorfer Vorweiden II" Geruchsimmissionen Gutachten zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses / Bürgerinfo vom 15.6.2022 Bekanntmachung öffentliche Auslegung 29. Ändeurng des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 50 "Eickedorfer Vorweiden II" 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Bebauungsplan Nr. 50 "Eickedorfer Vorweiden II" - Entwurf Begründung zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Bebauungsplan Nr. 50 Eickedorfer Vorweiden II") - Entwurf Bekanntmachung Genehmigung der 29. Flächennutzungsplanänderung (Bereich Eickedorfer Vorweide II) 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Bebauungsplan Nr. 50 "Eickedorfer Vorweiden II" ) - Abschrift Begründung zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Bebauungsplan Nr. 50 Eickedorfer Vorweiden II") Abschrift Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan 50 "Eickedorfer Vorweiden II" Geruchsimmissionen Gutachten zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Entscheidungsvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen Zusammenfassende Erklärung gem. § 6a BauGB zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Grasberg 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 51 "Gewerbegebiet Grasberg West" Bekanntmachung 19.12.2020 Flächennutzungsplan 30. Änderung Bereich Bebauungsplan Nr. 51 "Gewerbegebiet Grasberg West" - Vorentwurf - Bebauungsplan Nr. 51 "Gewerbegebiet Grasberg Westt" Kurzbegründung 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 51 "Gewerbegebiet Grasberg West" (Zugleich teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Gewerbegebiet Wörpedorfer Straße") Flächennnutzungsplan 30. Änderung Bereich Bebauungsplan 51 "Gewerbegebiet Grasberg West" Entwurf Begründung zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich des Bebauungsplanes Nr. 51 "Gewerbegebiet Grasberg West" Entwurf Bebauungsplan 51 "Gewerbegebiet Grasberg West" Entwurf Begründung zum Bebauungsplan 51 "Gewerbegebiet Grasberg West" Entwurf Schallgutachten (Anhang 1 F-Plan + B-Plan) Verkehrsuntersuchung (Anhang 2 F-Plan + B-Plan) FFH Verträglichkeitsprüfung (Anhang 3 F-Plan + B-Plan) Konzept für die Oberflächenentwässerung (Anhang4 F-Plan + B-Plan) Baugrunderkundung für das Baugebiet südlich der Wörpedorfer Straße (Anhang 5 F-Plan + B-Plan) Einzelhandelkonzept (Anhang 6 F-Plan + B-Plan) Standort-, Markt- und Auswirkungsanalyse (Anhang 7 F-Plan + B-Plan) Geruchsimmissionen / Gutachten (Anhang 8 F-Plan + B-Plan) Potenialabschätzung (Anhang 9 F-Plan und Anhang 12 B-Plan Grünordnungsplan (Anhang 9 B-Plan) B-Plan 14 (Anhang 10) Biotoptypenkarte (Anhang 11 B-Plan) Entscheidungsvorschläge - Beteiligung der Öffentlichkeit 30. F-Plan Änderung Entscheidungsvorschläge - Beteiligung der Behörden (Scoping) 30. F-Plan Änderung Entscheidungsvorschläge - Beteiligung der Öffentlichkeit B-Plan 51 Entscheidungsvorschläge - Beteiligung der Behörden (Scoping) B-Plan 51 Vermerke frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 18.01.2021 Bekanntmachung 30. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 51 "Grasberg West" öffentliche Auslegung vom 15.01.2024 Gemeinde Grasberg · Speckmannstraße 30 · 28879 Grasberg · Telefon 0 42 08 / 91 75 - 0 · Fax 0 42 08 / 91 75 - 76 · E-Mail info@grasberg.de

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