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Lärmbelästigungssituation in Deutschland

Umgebungslärm ist eine der bedeutsamsten Umweltprobleme der heutigen Zeit, die sich schädlich auf die menschliche Gesundheit auswirkt. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehen 587 000 gesunde Lebensjahre aufgrund von Belästigung von Umgebungslärm verloren. Belästigung ist eine komplexe Reaktion auf Geräusche, die durch emotionale und kognitive Reaktionen sowie eine Störung des Verhaltens gekennzeichnet ist. Die Lärmbelästigungssituation in Deutschland wurde bislang turnusmäßig alle zwei Jahre vom Umweltbundesamt ohne Kenntnis der Exposition erfasst. Darüber hinaus sind viele Forschungsvorhaben auf die Untersuchung der Lärmwirkung einzelner zentraler Lärmquellen beschränkt. In diesem Forschungsprojekt wurde eine Lärmbelästigungserhebung geplant und durchgeführt, die repräsentativ im Hinblick auf die Verteilung der Umgebungslärmbelastung in Deutschland ist und die von den unterschiedlichen Umgebungslärmquellen ausgehende Belästigung erfasst. Als Untersuchungsgebiete wurden bundesweit stellvertretende Großräume im Norden, Osten, Süden und Westen der Bundesrepublik genutzt. Innerhalb der Großräume wurde die Lärmbelästigungssituation für unterschiedliche Verdichtungsräume (Innenstadt, städtisches Randgebiet, ländliche Lage/Raum) erhoben. Für die Verkehrslärmquellen Straßen, Schienen- und Luftverkehr wurden adressgenaue Berechnungen von Geräuschpegeln durchgeführt, bei Vorliegen von den Umgebungslärmquellen Industrie und Gewerbe wurden abgeschätzte Pegel verwendet und vorhandene Windenergieanlagen wurden vermerkt. In der Belästigungsbefragung wurde neben der Belästigung für alle hier untersuchten Lärmquellenarten weitere Faktoren wie Wohnbedingungen, Schlafstörungen und soziodemographischen Faktoren erfasst. Die Umweltbewusstseinsstudie des Umweltbundesamtes zeigt wiederholt, dass sich viele Menschen neben Straßenverkehrslärm insbesondere auch durch Nachbarschaftslärm belästigt fühlen (BMU/UBA, 2019; 2017; 2012; 2010). Dieser ist jedoch aufgrund vielfältiger Geräuschkomponenten schwierig zu erfassen. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, wurde im Vorfeld der Befragungsstudie eine qualitative Annäherung an Nachbarschaftslärm in Form von Fokusgruppen durchgeführt. Dabei wurde mit Anwohnenden unterschiedlicher räumlicher Gebiete (Land, Randlage, Innenstadt) die Wahrnehmung und Erfahrung von und mit Nachbarschaftslärm diskutiert. Die Ergebnisse wurden bei der Erstellung des Fragebogens integriert. In diesem Bericht sind Konzept und Durchführung der Studie dargestellt. Die erhobenen Daten wurden nach Aufbereitung und Verknüpfung der Befragungs- und Geräuschpegeldaten als anonymisierte Datensätze zur Auswertung an das Umweltbundesamt weitergeleitet. Quelle: Forschungsbericht

Straßenverkehrslärm in Grün- und Freiflächen 1992

Das Grundgeräusch in deutschen Großstädten wird heute überwiegend durch Verkehrslärm bestimmt. Demgemäß wird von den Bundesbürgern bei Umfragen zur Lärmbelästigung durch unterschiedliche Geräuschquellen häufig der Straßenlärm an erster Stelle genannt. Belastungen durch Lärm im Wohn- und Arbeitsbereich sind offenkundig. Doch auch in der Freizeit, in der sich die Menschen erholen wollen, beeinträchtigt der Lärm das Wohlbefinden. Viele Park- und Grünanlagen, aber auch große Teile der Naherholungsgebiete sind so verlärmt, dass sie für ruhige Erholungsnutzung stark eingeschränkt sind. In den letzten Jahren sind zwar mittels technischer Neuerungen die Fahrgeräusche der einzelnen Kraftfahrzeuge leicht zurückgegangen, doch ist durch die steigende Anzahl und die Zunahme der Geschwindigkeit der Autos der Lärm insgesamt gestiegen. Neben dem Lärm von Kraftfahrzeugen, Bahn und Flugzeugen treten auch Lärmbelastungen durch Industrie, Gewerbe und Bautätigkeit auf. Hinzu kommen Nachbarschaftslärm (z.B. Geräusche von Haushalts- und Musikgeräten und Rasenmähern) sowie Lärm bei Sport- und Freizeitbetätigungen und -veranstaltungen. Die Stärke der Belästigung durch die verschiedenen Geräuschquellen wurde vom Umweltbundesamt untersucht (vgl. Abb. 1). Als Lärm bezeichnet man Schallereignisse , die von der überwiegenden Zahl der Menschen als störend eingestuft werden. Schallereignisse sind Luftdruckschwankungen mit einem Wechsel von 20 bis 20 000 Hz, die durch das menschliche Ohr wahrgenommen werden können. Die Wahrnehmbarkeit von Schallereignissen durch das menschliche Ohr reicht von der Hörschwelle mit einem Effektivwert der Luftdruckschwankungen von 0,00002 Pascal (0,0002 µbar) bis zur Schmerzschwelle mit einem Effektivwert von 20 Pascal (= 200 µbar). Um eine dem menschlichen Vorstellungsvermögen gemäße Skalierung zu erhalten, wird der Schalldruck in einem logarithmischen Maßstab als Schalldruckpegel mit der Einheit Dezibel (dB) angegeben. In dieser Werteskala reicht der genannte Wahrnehmbarkeitsbereich des menschlichen Ohres von 0 bis 120 dB. Die Lautstärkewahrnehmung des Menschen wird bestimmt durch das Zusammenspiel von physikalischem Schalldruckpegel (0 bis 120 dB) und der Frequenz (20 bis 20 000 Hz). Die größte Empfindlichkeit besitzt das menschliche Ohr im mittleren Bereich zwischen 1 000 und 4 000 Hz. Diesem Umstand trägt die mit A-Bewertung benannte Frequenzbewertung Rechnung. Geräusche tiefer (20 bis 1 000 Hz) und hoher (4 000 bis 20 000 Hz) Frequenzlagen werden bei der Ermittlung des sogenannten A-Schallpegels mit einer geringeren Gewichtung als mittlere Frequenzen berücksichtigt. A-Schalldruckpegel werden in Dezibel (A) – dB(A) – angegeben. Die bei verschiedenen Geräuschquellen auftretenden typischen A-Schallpegel sind in Abbildung 2 dargestellt. Die Störwirkung von Geräuschen wird subjektiv sehr unterschiedlich bewertet. So kann ein open air Popkonzert mit einem Schalldruckpegel von 100 dB(A) in der ersten Reihe vom Konzertbesucher als angenehm und in 1 000 m Entfernung mit einem Schalldruckpegel von 60 dB(A) von einem Anwohner als störend empfunden werden. Unfreiwillig mitgehörte, störende Geräusche sind Lärm. Verkehrsbedingte Geräusche werden durch die Mehrzahl der Bevölkerung als störend und damit als Lärm eingestuft. Lärm wird nach heutigem Erkenntnisstand als Risikofaktor betrachtet, der sich nachteilig auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden des Menschen auswirken kann. Allein und im Zusammenwirken mit anderen Belastungsgrößen kann Lärm gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen. Folgende Wirkungen können unterschieden werden: Verminderung der Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit Herabsetzung der Beobachtungsfähigkeit Beeinträchtigung von Schlaf und Erholung Überreizung des Nervensystems Bluthochdruck Herz-Kreislauf-Beschwerden Schädigung des Hörvermögens. Die im Alltag auftretenden Geräusche sind häufig großen Schwankungen ausgesetzt. Ihre Belästigungsstärke wird durch den Beurteilungspegel beschrieben. Der Beurteilungspegel wird durch einen Mittelwert, den Mittelungspegel, bestimmt. Dieser wird in einem etwas komplizierten Umrechnungsverfahren berechnet, in dem die Lautstärke (Schalldruckpegel) der auftretenden Geräusche und die jeweilige Zeitdauer ihrer Einwirkung in ein Verhältnis mit der Zeitdauer des Beurteilungszeitraums gesetzt werden, z.B. die 16 Stunden am Tag von 6.00 bis 22.00 Uhr, die Nachtzeit von 22.00 bis 6.00 Uhr. Beim Straßenverkehrslärm ist der Mittelungspegel meist identisch mit dem Beurteilungspegel. An ampelgeregelten Kreuzungen und Einmündungen ergibt sich der Beurteilungspegel durch einen Zuschlag auf den Mittelungspegel, wodurch die besondere Lästigkeit der Brems- und Anfahrgeräusche berücksichtigt wird. Der Beurteilungspegel ist ein Maß für die durchschnittliche Langzeitbelastung. Er beschreibt ein (theoretisches) Dauergeräusch von konstanter Lautstärke, das – tritt es real auf – das gleiche Maß an Belästigung hervorruft, wie die realen unterschiedlich lauten Geräusche bei ihrem zeitlich verteilten Einwirken über den gleichen Zeitraum. Mit diesem Wert sind in der städtebaulichen Planung anzustrebende Zielwerte oder in der Gesetzgebung fixierte Grenzwerte zu vergleichen. Änderungen in der Verkehrsstärke führen zu Änderungen der Beurteilungspegel. Die Beeinflussung sowie die Beurteilung dieser Änderung durch den Menschen sind in Tabelle 1 dargestellt. Bei der städtebaulichen Planung sind nach der DIN 18005 vom Mai 1987 für die Lärmbelastung schalltechnische Orientierungswerte angegeben. Der angegebene Wert für Grün- und Freiflächen lautet (tags und nachts) und ist mit den in der Karte dargestellten Beurteilungspegeln zu vergleichen. In dem Gutachten “Studie der ökologischen und stadtverträglichen Belastbarkeit der Berliner Innenstadt durch den Kfz-Verkehr” wurden 1991 folgende Werte für Erholungszonen empfohlen: Die Lärmschutzverordnung der Schweiz sieht für Erholungszonen folgende Werte vor: Der gemäß DIN 18005 für Grün- und Freiflächen anzustrebende Orientierungswert von 55 dB(A) wird mit Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung begründet. Danach treten bis zu diesem Schalldruckpegel kaum vegetative Reaktionen und keine körperlichen Schäden auf. Auch die psychischen und sozialen Beeinträchtigungen liegen in einem akzeptablen Rahmen. Bei normaler Sprechweise ist für Gesprächspartner mit 2 m Abstand eine zufriedenstellende Sprachverständlichkeit gegeben.

Nachbarschaftslärm und Lärm von Anlagen

Nachbarschaftslärm und Lärm von Anlagen Lärmbelästigung in Deutschland in Prozent In Deutschland ist die Bevölkerung dem Lärm einer Vielzahl von Geräuschquellen ausgesetzt. Straßen, Schienenwege, Flugplätze, Gewerbeanlagen, Nachbarn, Sportanlagen und vieles mehr führen nicht selten zu Lärmproblemen bei den Betroffenen. Laut der Umweltbewusstseinsstudie aus dem Jahr 2020 fühlen sich rund 57 Prozent der Befragten durch Geräusche der Nachbarn und 50 Prozent durch industrielle und gewerbliche Anlagen in ihrem Wohnumfeld gestört oder belästigt. Die Geräusche der Nachbarn und die Anlagengeräusche sind somit bedeutende Ursachen für Lärmbelästigungen. Der Lärm von Industrieanlagen und Gewerbe wird grundsätzlich im Rahmen behördlicher Genehmigungen reguliert. Dazu zählen auch der Lärm von Sport- und Freizeitanlagen sowie Baustellen. Demgegenüber ist beim sogenannten Nachbarschaftslärm eine behördliche Genehmigung nur selten notwendig oder überhaupt möglich, was sehr häufig zu Beschwerden führt. Lärmquellen aus der Nachbarschaft mit besonders hoher Störwirkung sind Gartengeräte wie Rasenmäher, gebäudetechnische Anlagen wie Wärmepumpen und persönlicher Lärm, der zum Beispiel bei privaten Feiern entsteht. Auch von Kommunalfahrzeugen können beträchtliche Geräuschemissionen ausgehen. Als relevante Geräuschquellen sind Antriebsmotor, Pumpen, Hydrauliksysteme, Nebenantriebe und Schüttung zu nennen. Grundsätzlich sollten lärmarme Kommunalfahrzeuge eingesetzt werden. Anforderungen an lärmarme Müllfahrzeuge und Kehrfahrzeuge sind für das Umweltzeichen „Blauer Engel“ in DE-UZ 59a definiert. Zur Reduzierung des Lärms von Produkten und Anlagen können unterschiedliche Maßnahmen getroffen werden. Hierzu gehören technische Maßnahmen zur Geräuschminderung direkt an der Quelle, leisere Betriebsweisen und eine optimale Ausgestaltung des baulichen Schallschutzes. In der Praxis ist zumeist eine Kombination dieser Maßnahmen erforderlich, um eine deutliche Minderung des Lärms zu erzielen. In vielen Fällen kann zudem die vorherige Information des Nachbarn über eine laute Aktivität, wie zum Beispiel eine Feier, die Belästigung verringern.

Bauleitplanung: Offenburg

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November 9. November | 2021 Fragen und Stellungnahmen 2020 9. November | 2019 9. November | 2018 9. November | 2017 9. November | 2016 9. November | 2015 9. November | 2014 9. November | 2013 9. November | 2012 9. November | 2011 9. November | 2010 Wertsachen. Was uns zusammenhält. Kreativ-Wettbewerb KREA 3 Preisträgerinnen und Preisträger Klasse 1 - 4 Hugo Samantha Fiona Preisträgerinnen und Preisträger Klasse 5 - 9 Sukaina Lina-Sophie Lena Tara Preisträgerinnen und Preisträger Klasse 10 - 13 Lina Preisträgerinnen und Preisträger mit Kriegserfahrungen Eva-Maria Ranzinger Daria Bilokon Preisträgerinnen und Preisträger Erwachsene Natali Bergen Christina Setz Annika Huber Christian Möhle Jury KREA 2 Preisverleihung am 4. Juli 2019 Preisträgerinnen und Preisträger Klasse 1 - 4 Preisträgerinnen und Preisträger Klasse 5 - 9 Preisträgerinnen und Preisträger Klasse 10 - 13 Teilnahmebedingungen KREA 1 Preistragende Klasse 1 - 4 Preistragende Klasse 5 - 9 Preistragende Klasse 10 - 13 Preistragende XXS-Klasse Fotos Preisverleihung Offene Ateliers Offenburg Teilnehmer*innen 2024 Teilnehmer*innen 2023 Teilnehmer*innen 2022 Teilnehmer*innen 2021 Teilnehmer*innen 2020 TeilnehmerInnen 2019 TeilnehmerInnen 2018 TeilnehmerInnen 2017 TeilnehmerInnen 2016 Facebook Infos Europäischer Übersetzerpreis Offenburg Übersetzerpreis 2018 Preisverleihung „Wort für Wort ist längst kein Satz“ Begleitprogramm Shakespeare. Eine Liebesgeschichte in Bildern Alfred Kerr. Ein Deutscher im Exil Tasty and trendy: Fish ‚n‘ Chips Der Gläserne Übersetzer- Schulveranstaltungen Monty Python’s Spamalot Der Gläserne Übersetzer – Öffentliche Veranstaltungen Der Gläserne Übersetzer – Öffentliche Veranstaltungen Übersetzerpreis 2016 Schirmherrin 2016 Hauptpreisträger 2016 Entdeckerpreisträgerin 2016 Festredner 2016 Laudator 2016 Preisverleihung 2016 Deutsch-Niederländischer Abend 2016 Begleitprogramm Übersetzerpreis 2014 Preisträger 2014 Festredner 2014 Laudator 2014 Preisverleihung 2014 Literaturabend 2014 Begleitprogramm Übersetzerpreis 2012 Preisträgerinnen 2012 Festredner 2012 Laudatorin 2012 Preisverleihung 2012 Literaturabend 2012 Buchmesse Leipzig 2012 Übersetzerpreis 2010 Preisträger 2010 Festredner 2010 Laudator 2010 Literaturabend 2010 Übersetzerpreis 2008 PreisträgerIn 2008 Übersetzerpreis 2006 Preisträgerinnen 2006 Juror & Laudator 2006 Festrednerin 2006 Idee und Konzept Findungskommission Kontakt Creative HUG | 19.04.2018 Slam was DU willst #Freiheit 100 Jahre Open Air Silent Disco Lange Nacht der Kultur 2024 Freiheitsstadt Offenburg Der Salmen Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung Zeittafel Adresse und Kontakt Führungen Der Salmen bei Facebook Interview mit Hans-Joachim Fliedner Salmengespräche Salmengespräch 2019 Salmengespräch 2018 Salmengespräch 2017 Salmengespräch 2016 Salmengespräch 2015 Salmengespräch 2014 Salmengespräch 2013 Referenten Schulprojekt Beirat der Salmengespräche Die 13 Forderungen Lieder für die Freiheit Offenburger Freiheitsfest Freiheitsfest 2018 Programm 2018 Internationaler Tag der Demokratie Freiheitsfest 2016 Programm Freiheitshock Freiheits-Tanzbar Freiheitschor Freiheitsfest 2014 Programm Sponsoren Freiheitshock Freiheitschor Freiheitstag 2012 Programm Sponsoren Ausstellung und Vortrag Ausstellungsführung im Museum Salmengespräch und Hock Mitwirkende Freiheitschor Medien-Download Fotos und Impressionen Facebook Salmen-Magazin #1 Salmen-Magazin #2 Salmen-Magazin #3 Salmen-Magazin #4 Salmen-Magazin #5 Salmen-Magazin #6 Salmen-Magazin #7 Salmen-Magazin #8 Salmen-Magazin #9 Salmen-Magazin #10 Salmen-Magazin #11 Salmen-Magazin #12 Salmen-Magazin #13 Das Gefängnis als Ort der Freiheitsgeschichte Veranstaltungen Kulturförderung Der Salmen Kulturbüro Museum im Ritterhaus Stadtarchiv Offenburg Stadtbibliothek Offenburg Städtische Galerie Offenburg Kunstschule Offenburg Musikschule Volkshochschule Institut für deutsche Sprache (IDS) I-Punkt Kulturforum Offenburg Kultur bei Facebook Kulturforum Flo#Markt Offenburg Teilnahmebedingungen CANVAS 22 Nutzungsinteresse CANVAS 22 Heimattage 2022 in Offenburg Sport & Freizeit OffenburgCard Sport Sportvereine Sportstätten Richtlinien Entgelt-Richtlinien Sportförderrichtlinien Ehrungs-Richtlinien Sport-Spaß-Broschüre/Sportkurse Veranstaltungen Freizeit Freizeitbad Stegermatt Naherholungsgebiete Gifizsee + Strandbad Burgerwaldsee Stadtwald Alter Flugplatz Schuckshof, Fessenbach Sauweide, Zunsweier Grillplätze Weinlehrpfade Radtouren Wanderstrecken FORUM - Kinoprogramm Eislaufhalle Sprung-Park Nordic-Walking Zentrum Ortenau Durbach Runde 1 Durbach Runde 2 GEK Runde 1 GEK Runde 2 MediClin Staufenburg Klinik Runde 1 MediClin Staufenburg Klinik Runde 2 Umedia Runde 1 Umedia Runde 2 Mountainbike-Paradies Offenburg Karten und Infomaterial Junioren-Stadtmeisterschaften im Hallenfußball Laufstrecken im Offenburger Stadtwald Zuschussanträge Gut schwimmen Sportentwicklungsplanung Einkaufen Zu Gast in Offenburg Touristinfo Offenburg ist Vielfalt, Lebensfreude und Freiheitsgefühl Stadtinformation Panoramabilder Geschichte I Geschichte II Geschichte III Geschichte IV Geschichte V Geschichte VI Offenburg - mitten in Baden Offenburg und Umgebung Offenburg - vitales Oberzentrum im Eurodistrikt Lageplan/Anreise Geschichte Offenburg im Überblick Stadtgebiet Verkehr Geschichte Denkmale Kultur/Freizeit Kultur im Überblick Events und Einrichtungen Veranstaltungssuche Stadtbibliothek Freizeit aktiv Soziales/Kliniken/Kirchen Weitere Daten und Fakten Bildung Stadtführungen Innenstadtführung Kirchenführung Besichtigung der Mikwe Führung in der Oststadt Glasmalerei Kleindenkmale in der Offenburger Innenstadt Führung über den Historischen Waldbachfriedhof Führung ins unterirdische Offenburg Führung Vinzentiusgarten/ Lapidarium Führung um die Stadtmauer Führung im Salmen Führung über das Kulturforum Weinstadtführungen Termine Behindertengerechte Stadtführung Sehenswertes Salmen - Denkmal von nationaler Bedeutung Kulturdenkmal Salmen Architektur Salmensaal Zeittafel Zwischen Geselligkeit und Politik Wiege der Demokratie Schauplatz der badischen Demokratiebewegung 12. 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Neue Nutzungen auf Bahnflächen Strukturkonzept 2003/2010 Ehemaliges Ausbesserungswerk Güterbahnhofareal an der Okenstraße Entwicklung "Kronenquartier" in der Oststadt Ziele für das städtebauliche Konzept Städtebaulicher Wettbewerb Baugebiet "Seitenpfaden" Städtebaulicher Wettbewerb "Seitenpfaden" Entwurf des 1. Preisträgers Grüngürtel Abgeschlossene Projekte Entwicklung "Kronenwiese" Nutzungskonzept Städtebaulicher Wettbewerb Henco-Areal Konversionsfläche Holderstock Konversionsfläche La Horie Konversionsfläche Südoststadt Neuer Marktplatz Burgerhof-Areal Baugebiet "Krestenweg-Süd" Baugebiet "Lerchenberg" Baugebiet "Schleichgässchen" Baugebiet "Hinter den Gärten / An den Gräben" Baugebiet "Vorderer Brand" Flächennutzungsplan Allgemeine Informationen zum Flächennutzungsplan Aufstellungsverfahren des Flächennutzungsplans Flächennutzungsplan-Gesamtfortschreibung 2009 Umweltbericht zur Flächennutzungsplan-Gesamtfortschreibung 2009 Aktuell rechtswirksamer Flächennutzungsplan 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2024 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2021 Thematische Entwicklungskonzepte Vergnügungsstättenkonzept Stadtteilrahmenpläne und Ortsentwicklungskonzepte Allgemeine Information Ortsentwicklungskonzept Rebland Ortsentwicklungskonzept Bohlsbach Ortsentwicklungskonzept Bühl Ortsentwicklungskonzept Waltersweier Ortsentwicklungskonzept Weier Rahmenplan Nordweststadt Rahmenplan Albersbösch 1. Veranstaltung zur Bürgerbeteiligung Bebauungspläne Allgemeine Informationen zum Bebauungsplan Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplans Rechtskräftige Bebauungspläne Offenburg Bohlsbach Bühl Elgersweier Fessenbach Griesheim Rammersweier Waltersweier Weier Windschläg Zell-Weierbach Zunsweier Satzungen Landschaftsplan Funktionen und Aufgaben des Landschaftsplans Prozess der Landschaftsplan-Neuaufstellung Grundzüge des Landschaftsplanentwurfs Bestandserfassung und Bewertung, Zielkonzept Maßnahmenkonzeption Landschaftsplan - Downloads Aktuelle Offenlagen BPlan 21 "Feuerwehrhaus Rebland", Zell-Weierbach BPlan 19 "Schulen Zell-Weierbach", Zell-Weierbach Ansprechpartner Denkmalschutz Grünflächen bio.og Die Gewinner*innen vom Fotowettbewerb: Die Natur als Vorbild stehen fest Blumenwiese Tipps für Haus und Garten Gestaltungsbeirat 34. Sitzung 21.11.2024 (nichtöffentlich) 33. Sitzung 23.07.2024 (nichtöffentlich) 32. Sitzung 06.12.2023 31. Sitzung 19.06.2023 30. Sitzung 30.06.2022 29. Sitzung 17.03.2022 28. Sitzung 02.12.2021 27. Sitzung 16.09.2021 26. Sitzung 10.06.2021 25. Sitzung 02.03.2021 24. Sitzung 17.12.2020 23. Sitzung 28.09.2020 22. Sitzung 09.07.2020 21. Sitzung 10.03.2020 20. Sitzung 10.12.2019 19. Sitzung 26.06.2019 18. Sitzung 12.03.2019 17. Sitzung 13.12.2018 16. Sitzung 27.06.2018 15. Sitzung 14.03.2018 14. Sitzung 13.12.2017 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Neubau Einkaufsquartier Rée-Carré Seniorenwohnungen Maria-und-Georg-Dietrich-Strasse Mehrfamilienhaus Prinz-Eugen-Strasse Niederschrift 13. Sitzung 20.09.2017 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben 1. Neubau Verwaltungsgebäude Beim Alten Ausbesserungswerk 2. Wohnbebauung Seitenpfaden Baufeld 7B 3. Wohnbebauung Seitenpfaden Baufeld 2B 4. Neubau Einkaufsquartier Ree-Carre Gustav-Ree-Anlage 5. Neubau GUT Offenburg Güterbahnhof Nord 2 6. Hotelneubau Holiday Inn Express Niederschrift 12. Sitzung 13.07.2017 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Ree Carre, Gustav Ree Anlage Neubau Gut, Güterbahof 2 Neubau Hotel Holiday Inn Express Niederschrift 11. Sitzung 22.03.2017 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Neubau GUT Offenburg Neubau Einkaufsquartier "Rée Carré" Niederschrift 10. Sitzung 14.12.2016 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Neubau Finanzamt Offenburg Niederschrift 9. Sitzung 12.10.2016 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Pflegeheim im Kreuzschlag Wohn- und Geschäftshaus im Seitenpfaden Niederschrift 8. Sitzung 13.07.2016 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Pflegeheim im Kreuzschlag Hotel Schutterwälder Straße Wohnbebauung im Seitenpfaden Baufeld 1A und 1B Wohn- und Geschäftshaus im Seitenpfaden Baufeld 1C Niederschrift 7. Sitzung 09.12.2015 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Hochschule Nord Regionales Innovationszentrum Wohnbebauung Seitenpfaden Niederschrift 6. Sitzung 30.09.2015 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Wiedervorlage BIZZZ Kronenwiese Hotel Kronenwiese Wiedervorlage Wohn + Geschäftshaus Zunsweier Niederschrift 5. Sitzung 17.06.2015 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Wiedervorlage Wohnbebauung Kronenwiese Breisgau Grund und Boden Wiedervorlage BIZZ Kronenwiese Wohn + Geschäftshaus Zunsweier Niederschrift 4. Sitzung 25.03.2015 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Wiedervorlage Wohnbebauung Seitenpfaden, Baufeld 5B Wiedervorlage Wohn- und Bürogebäude Gustav-Reé-Anlage Wiedervorlage Wohnhauserweiterung Franz-Volk-Str. 34 Wohnbebauung Seitenpfaden, Baufeld 2B Neubau Möbelhaus Braun Wohnbebauung Kronenwiese Gemibau Wohnbebauung Kronenwiese Breisgau Grund&Boden BIZZ Kronenwiese Parkhaus Kronenwiese Hotel Alte JVA Grabenallee Niederschrift 3. Sitzung 03.12.2014 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Wiedervorlage Wohn-und Geschäftshaus Gustav-Reé-Anlage Wiedervorlage Wohnhauserweiterung Kulturdenkmal Franz-Volk-Str. 34 (Windeck) Wohnbebauung Seitenpfaden Cluster 2B Neubau Möbelhaus Heinrich-Hertz-Straße Niederschrift 2. Sitzung 24.09.2014 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Wiedervorlage Wohn-und Bürogebäude Gustav-Reé-Anlage Wiedervorlage Wohnbebauung Seitenpfaden Cluster 4B Wiedervorlage Wohnbebauung Seitenpfaden Cluster 5B Wohnhauserweiterung Franz-Volk-Straße 34 Niederschrift 1. Sitzung 25.06.2014 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Wohnbebauung Seitenpfaden Cluster 3A Wohnbebauung Seitenpfaden Cluster 4A Wohnbebauung Seitenpfaden Cluster 4B Wohnbebauung Seitenpfaden Cluster 5A Wohnbebauung Seitenpfaden Cluster 5B Wohnbebauung Seitenpfaden Cluster 6A Sparkasse Nördliche Innenstadt Wohn- und Geschäftsgebäude Gustav-Rée-Anlage Niederschrift Hütten im Außenbereich Veröffentlichungen Umweltschutz Baumpflege und Verkehrssicherung Auskunft aus dem Altlastenkataster Entwicklung Innenstadt Entwicklung nördliche Innenstadt Verkehr Aktuelle Projekte, Informationen B33-Autobahnzubringer Offenburg-Süd Veranstaltung des Regierungspräsidiums Freiburg, 09.07.2019 Masterplan Verkehr OG 2035 Verkehr in Offenburg Bus und Bahn Radverkehr Spielregeln - Das Radwege-ABC Guter Rat ums Rad Fahrradförderung Fußverkehr Schulwegpläne Mobilitätsstationen Ampeln, Schilder, Markierung Ampeln Markierung, Beschilderung, Wegweisung Parken Parkleitsystem Parkmöglichkeiten Straßenbau Aktuelle Baustellen Straßenhöhen Aufgrabungen im Straßenraum Barrierefreier Verkehrsraum Bordsteinabsenkungen und Schlaglöcher Straßennutzung Winterdienst Straßenreinigung Straßenschäden/Straßenkontrolle Straßenbeleuchtung Rückschnitt von Bewuchs auf öffentlichen Straßen Sondernutzungen Verkehrsrecht Verkehrsüberwachung Lärmschutz Lärmaktionsplan Schienenverkehrslärm Ausbau der Rheintalbahn Aktuelles, Termine, ... Informationen Links Sanierungsgebiet "Bahnhof-Schlachthof" Mitmachen, Beteiligen und Aktuelles Info-Tanke und Quartiersmanagement Mikroprojekte Urban Gardening auf dem Canvas-Areal Sanierung und Förderung Siegerentwurf für Kreativkita Klinikneubau Offenburg Gemeinderat und Stadtverwaltung Bekanntmachungen Ergänzende Bekanntmachungen nach dem BauGB Gemeinderat Sitzungstermine CDU/FDP-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion FWO-Fraktion AfD-Fraktion SPD-Fraktion FBO-Fraktion DIE LINKE Ehrungen Rathaus Stadtverwaltung Oberbürgermeister Marco Steffens Amtskette Biografie 1. Beigeordneter Oliver Martini Beigeordneter Hans-Peter Kopp Standorte Organisation Mitarbeitendensuche Ortsteile Städtische Gesellschaften, Eigenbetriebe und Beteiligungen Leitbild Themen Bürgersprechstunden Notdienste Ortsrecht - Satzungen, Verordnungen E-Mail-Kontakte Zentraler E-Mail Eingang Bürgerbriefkasten Anträge nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Virtuelle Poststelle) Partnerstädte Das Goldene Buch Ehrenbürgerschaften und Auszeichnungen Feuerwehr Offenburg Eurodistrikt Finanzen Fachbereichsleitung Haushalt Abteilungsleitung Neues kommunales Haushaltsrecht Haushaltsplan Ansprechpartner Steuern Abteilungsleitung Grundsteuer Berechnung Beginn/Ende der Steuerpflicht Fälligkeit Eigentumswechsel Ansprechpartner Gewerbesteuer Berechnung Beginn/Ende der Steuerpflicht Fälligkeit Ansprechpartner Hundesteuer Steuersätze Beginn/Ende der Steuerpflicht Fälligkeit Steuerermäßigung Steuerbefreiung Hundesteuermarke Ansprechpartner Vergnügungssteuer Berechnung Beginn/Ende der Steuerpflicht Festsetzung und Fälligkeit Steuerbefreiung Ansprechpartner Stadtkasse Abteilungsleitung Bankverbindung Finanzbuchhaltung/Mahnungen Ansprechpartner Forderungsmanagement Ansprechpartner Städtische Beteiligungen und Stiftungen Stabstellenleitung Beteiligungscontrolling Beteiligungsunternehmen Stiftungen Presse Offen. Gesagt! Der Podcast der Stadt Offenburg Pressemeldungen Stadträte vorgestellt Offenburg in Social Media Netiquette Offenburg im Internet Womit Offenburg punktet OFFENBLATT (Amtsblatt) E-Paper-Anmeldung Fotos Offenburg Neujahrsempfang 2025 Wahlen Europa- und Kommunalwahl 2024 Bundestagswahl 2025 Leben in Offenburg Bürgerservice Katastrophenhilfe und Bevölkerungsschutz Online-Dienste Offenburg A bis Z BürgerBüro Alphabetischer Wegweiser Suche nach Lebenslagen Verkehr Leben mit Behinderung AusländerBüro BürgerBüroBauen Gewerbe, Sicherheit und Ordnung Standesamt Wohngeld- und Rentenstelle Formularservice Fundsachen online suchen Graffiti Formular Qualifizierter Mietspiegel Offenburg 2024 Kommunalstatistik Terminbuchung Familie Offenburger Modell Familienwegweiser Familienpass, Sozialpass, Seniorenpass Stadtteil- und Familienzentren i-punkt Kinderbetreuung Kinder und Jugend FemmesTische Zuständig in der Stadtverwaltung Beschäftigungsprogramme Gesundheitsförderung und Suchtprävention Soziales Projekt Raumteiler im Rahmen des Bündnisses für Wohnen Älterwerden in Offenburg Nachbarschaftshilfen Leben mit Behinderung Offenburg hilft Barrierefreies Internetangebot nutzen? 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Unser Leben wird immer lauter Expertentelefon am "Tag für die Ruhe"

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 082/02 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 082/02 Magdeburg, den 18. April 2002 Unser Leben wird immer lauter Expertentelefon am "Tag für die Ruhe" Knall der Spielzeugpistole ist wie 6 Wochen Arbeit im Waggonbau ohne Gehörschutz Während Luft, Flüsse und Seen in den vergangenen 10 Jahren immer sauberer geworden sind, nimmt der Lärm als einzige, große und wahrnehmbare Umweltbelastung noch immer zu. Das belegen die jährlichen Umfragen des Umweltbundesamts ebenso wie die Lärmkarten, die es inzwischen für etwa 400 Städte in Deutschland, davon fast 40 in Sachsen-Anhalt, gibt. Darauf soll der 5. bundesweite Tag für die Ruhe am 24. April aufmerksam machen. Minister Keller: "Lärm ist in einer industrialisierten, mobilen Gesellschaft nicht völlig zu vermeiden. Aber wir können als Auto- oder Motorradfahrer, als rasenmähender oder radiohörender Nachbar mehr Rücksicht aufeinander nehmen." Auf Initiative des Umweltministeriums können lärmgeplagte Bürger am 24. April Experten am Telefon um Rat fragen. Unter der Schirmherrschaft von Minister Konrad Keller beschäftigt sich an diesem Tag auch der 43. Umwelttisch mit dem Thema Lärm unter dem Motto: "Was Ohren alles hören müssen". Lärm ist eine der am stärksten empfundenen Umweltbeeinträchtigungen. Nach der jüngsten Umfrage des Umweltbundesamtes fühlen sich bundesweit mehr als zwei Drittel der Bevölkerung vom Straßenverkehrslärm belästigt, an zweiter Stelle steht der Fluglärm, gefolgt vom Schienenverkehrslärm, Industrielärm, Nachbarschaftslärm und Sportlärm. Auch in Sachsen-Anhalt registrieren die Umweltbehörden eine zunehmende Zahl von Lärmbeschwerden. Das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt fördert seit 1992 den Einbau von Schallschutzfenstern und den Einsatz von Abschirmelementen an Verkehrswegen, die nicht in der Baulast des Bundes liegen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Von 1992 bis 2001 konnten in Sachsen-Anhalt für den Einbau von Schallschutzfenstern rund 21,5 Mio. Euro und für den Bau von Schallschutzwänden/-wällen rund 2,7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Seit 1990 legt die Verkehrslärmschutz-Verordnung für neue Straßen Immissionsgrenzwerte fest. Bei überschreiten der Werte muss der Eigentümer der Straße (Bund, Land oder Kommune) Lärmschutzwälle oder -wände errichten. Ist dies technisch nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer, werden den Grundstückseigentümern Aufwendungen für Schallschutzfenster erstattet. Tückisch ist auch der "freiwillige" Lärm, dem sich vor allem Kinder und Jugendliche mit lautstarker Musik aussetzen. So riskieren bereits Jugendliche einen Gehörschäden. Wer beispielsweise seinem Kind eine Spielzeugpistole kauft, riskiert schon bei seinem Nachwuchs irreparable Gehörschäden. Ein Knall wirkt wie vier bis sechs Wochen Arbeit im Waggonbau (85 Dezibel) ohne vorgeschriebenen Gehörschutz. Lärmarme Produkte (Autoreifen, Rasenmäher und andere Gartengeräte) erkennt man übrigens an dem blauen Umweltengel. Wie erreicht man die Telefonhotline ? Landesamt für Umweltschutz 0345 / 5704 690 Regierungspräsidium Magdeburg 0391 / 567 2000 Regierungspräsidium Halle 0345 / 514 1422 Regierungspräsidium Dessau 0340 / 6506 363 und 0340 / 6506 364. Die Experten beraten von 9 bis mindestens17 Uhr Was kann durch zuviel Lärm passieren? Durch Lärm kommt es häufig zu Schlafstörungen, Behinderung der Kommunikation, Minderung der Konzentration, Herabsetzung der Lern- und Leistungsfähigkeit und Beeinträchtigung der Erholung und Entspannung. Durch hohen Dauerlärm wird das Herz-Kreislauf-System belastet, auch Schwerhörigkeit ist eine häufige Folge. Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Lärm ist einzige zunehmende Umweltbelastung Experten raten am "Tag gegen den Lärm"

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 086/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 086/03 Magdeburg, den 28. April 2003 Lärm ist einzige zunehmende Umweltbelastung Experten raten am "Tag gegen den Lärm" Während Luft, Flüsse und Seen seit 1990 immer sauberer geworden sind, hat der Lärm, insbesondere der Verkehrslärm drastisch zugenommen. Darauf soll der 6. bundesweite Tag gegen den Lärm am 30. April aufmerksam machen. Umweltministerin Petra Wernicke: "Der Lärm ist heute die einzige, große und wahrnehmbare Umweltbelastung, die noch zunimmt. Da wir Lärm in einer industrialisierten, mobilen Gesellschaft nur bedingt vermeiden können, müssen wir wenigstens mehr Rücksicht aufeinander nehmen. Das gilt beim Auto- oder Motorradfahren genauso wie beim Rasenmähen oder Radiohören." Seit 1992 hat das Umweltministerium den Einbau von ca. 15.000 Schallschutzfenstern und von Schallschutzwänden an Verkehrsadern in Wohngebieten gefördert. Auf Initiative des Umweltministeriums können lärmgeplagte Bürger auch in diesem Jahr am "Tag gegen den Lärm", dem 30. April, Experten am Telefon um Rat fragen. Das Lärm eine der am stärksten empfundenen Umweltbeeinträchtigungen ist, belegen die jährlichen Umfragen des Umweltbundesamts ebenso wie die Lärmkarten, die es inzwischen für etwa 400 Städte in Deutschland, davon fast 40 in Sachsen-Anhalt, gibt. Dabei steht der Straßenverkehrslärm an der Spitze, gefolgt von Fluglärm, Schienenverkehrslärm, Industrielärm, Nachbarschaftslärm und Sportlärm. Auch in Sachsen-Anhalt registrieren die Umweltbehörden eine zunehmende Zahl von Lärmbeschwerden. Tückisch ist auch der "freiwillige" Lärm, dem sich vor allem Kinder und Jugendliche mit lautstarker Musik oder sogar Spielzeug aussetzen. So riskieren bereits Jugendliche einen Gehörschäden. Der Knall einer Spielzeugpistole direkt am Ohr schädigt das Gehör genauso, wie vier bis sechs Wochen Arbeit im Waggonbau (85 Dezibel) ohne vorgeschriebenen Gehörschutz. Lärmarme Produkte (Autoreifen, Rasenmäher und andere Gartengeräte) erkennt man übrigens an dem blauen Umweltengel. Hintergrund Die Lärmschutzexperten stehen im - Regierungspräsidium Magdeburg 0391/567 2000 ( 9:00 ¿ 17:00 Uhr) - Regierungspräsidium Halle 0345/514 1422 (9:00-12:00 und 14:00- 17:00) - Regierungspräsidium Dessau 0340/6505 565 und 0340/6505 566 (9:00- 17:00) bereit. Was kann durch zuviel Lärm passieren? Durch Lärm kommt es häufig zu Schlafstörungen, Behinderung der Kommunikation, Minderung der Konzentration, Herabsetzung der Lern- und Leistungsfähigkeit und Beeinträchtigung der Erholung und Entspannung. Durch hohen Dauerlärm wird das Herz-Kreislauf-System belastet, auch Tinitus und Schwerhörigkeit sind häufige Folgen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Sonstige Schallquellen

Geräusche weiterer Schallquellen Neben den Geräuschen, die einer konkreten "Anlage" zuzuordnen sind, existieren auch "Schallquellen" im öffentlichen und privaten Bereich, für die der Anlagenbegriff nicht anwendbar ist, dazu gehören z.B. der Straßenmusikant in der Fußgängerzone oder die spontane Grillfeier der Nachbarn. Landes-Immissionsschutz-Gesetz Das Landes-Immissionsschutz-Gesetz für NRW (LImschG) legt grundsätzlich fest, daß sich jeder so zu verhalten hat, daß schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden. Für alle nicht dem Anlagenbegriff unterliegenden Geräuschquellen wird eine von 22 bis 6 Uhr einzuhaltende Nachtruhe festgelegt. Generelle Ausnahmen kennt das LImSchG lediglich für Ernte- und Bestellarbeiten zwischen 22 und 23 Uhr sowie für im öffentlichen Interesse oder Bedürfnis stehende Arbeiten oder Veranstaltungen. Ausnahmen vom LImSchG erteilt das lokale Ordnungsamt. Ordnungsrecht Nachbarschaftslärm, 8. BImSchV, Gaststätten Mit Fragen oder Beschwerden zu Lärm, der dem Ordnungsrecht unterliegt, z.B. verursacht durch die Nachbarschaft, den Betrieb von lauten Rasenmähern oder durch Gaststätten und deren Gäste kann man sich an das lokale Ordnungsamt wenden. Die meisten Gemeinden haben für diese Bereiche eigene ordnungsbehördliche Verordnungen aufgestellt, deren Inhalt vor Ort erfragt werden muß. Der Betrieb von Gaststätten hat i.a. die oben genannten Anforderungen der TA Lärm einzuhalten. Die besondere Stellung von Kinderspielplätzen Kinderspielplätze sind ein von der Gesellschaft ausdrücklich erwünschter und fester Bestandteil des Wohnumfeldes. Der dadurch verursachte Lärm ist daher von den Anliegern weitgehend hinzunehmen, er darf jedoch nicht deren Gesundheit gefährden. Mit auftretenden Fragen und evtl. Beschwerden kann man sich bei städtischen Spielplätzen an das zuständige Schul- oder Jugendamt wenden, bei privaten Spielplätzen liegt die Zuständigkeit zumeist beim Ordnungsamt. Landesverteidigung Auch die der Landesverteidigung dienenden Anlagen besitzen aufgrund ihrer gesellschaftlichen Funktion eine besondere Stellung im Immissionsschutz. Das Üben der Bedienung und des Umgangs mit den Waffensystemen gilt als unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildung der Truppenteile und wird daher politisch und juristisch als hoheitliche Tätigkeit angesehen. Insofern werden den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Belästigungen auch über das bei gewerblichen Anlagen hinausgehende Maß zugemutet, die Gesundheit der Menschen in der Nachbarschaft darf jedoch nicht gefährdet werden. Die Überwachung der durch militärische Anlagen verursachten Immissionen obliegt nach 14. BImSchV dem Bundesminister der Verteidigung. Daher sollten Beschwerden über Lärmbelästigung aus militärischen Anlagen direkt an das Bundesministerium der Verteidigung Presse- und Informationsstab Stauffenbergstr. 18 10785 Berlin oder das Bürgertelefon des BMVg +49 (0) 301824 - 24242 herangetragen werden (militärischer Fluglärm s.a. Verkehrsgeräusche). Maschinenlärm-Verordnung Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung Mit der Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung wird eine europäische Richtlinie (2000/14/EG) in deutsches Recht umgesetzt. Sie gilt für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, von Baumaschinen wie etwa Betonmischer und Hydraulikhämmer, über Bau- und Reinigungsfahrzeuge, darunter Transportbetonmischer und Kehrmaschinen, bis hin zu Landschafts- und Gartengeräten, wie Kettensägen, Laubbläser und Rasenmäher. Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten wird. Die lautesten Geräte- und Maschinenarten müssen zusätzlich Geräuschgrenzwerte einhalten, die in vier Jahren weiter gesenkt werden. Über die Vorgaben der EU hinaus enthält die deutsche Lärmschutzverordnung Regelungen, die den Gebrauch der Maschinen und Geräte in bestimmten empfindlichen Bereichen einschränken, etwa in Wohngebieten, an Sonn- und Feiertagen sowie während der Abend- und Nachtzeiten. So gilt zum Beispiel für reine Wohn-, Kur- und Klinikgebiete, dass die Geräte und Maschinen sonn- und feiertags gar nicht und an Werktagen in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Für besonders laute Geräte wie Laubbläser und -sauger gelten auch an Werktagen weitere zeitliche Einschränkungen. Ausnahmen sind dann nur noch unter engen Voraussetzungen zulässig. In als empfindlich eingestuften Gebieten können die Landesbehörden weitergehende Betriebseinschränkungen festlegen.

Lärmarten und Lärmschutz

Bei der Herkunft von Lärm und beim Lärmschutz wird in der Gesetzgebung nach Verursachern unterschieden, wie Straßen- und Schienenverkehrslärm, Fluglärm, Nachbarschaftslärm, Gewerbelärm, Freizeitlärm oder Lärm am Arbeitsplatz. Hinter jeder dieser Lärmarten steht eine spezifische Gesetzgebung mit speziellen Regelungen und Zuständigkeiten und mit Grenz- und Richtwerten zum Schutz gegen Einwirkungen. Die im Einzelfall z. B. für Betroffene geltenden Regelungen sind darum oftmals schwierig zu identifizieren, insbesondere wenn sie mehreren Lärmarten gleichzeitig ausgesetzt sind. Der Schutz vor Lärm ist eine staatliche Aufgabe, die bis in die Kommunen hineinreicht. Gleichzeitig kann jeder in Eigenverantwortung durch sein individuelles Verhalten einen Beitrag zur Lärmreduzierung leisten – darin liegen erhebliche Lärmminderungspotenziale. Jeder Lärmbetroffene ist in irgendeiner Form auch Lärmverursacher. Gegenseitige Rücksichtnahme und ein respektvoller Umgang miteinander sind darum auch bei Lärmproblemen oftmals der Schlüssel zur Problemlösung. Über das Seitenmenü gelangen Sie zur Darstellung der verschiedenen Lärmarten und der spezifischen Maßnahmen zum Schutz vor Lärm. Hinweise zu Zuständigkeiten und Ansprechpartnern bei Lärmproblemen finden sich auf der Seite Ansprechpartner .

Rechtliche Grundlagen Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung Delegierte EU-Richtlinie 2021/1226 EU-Richtlinie 2020/367 - Methoden zur Bewertung gesundheitlicher Auswirkungen von Umgebungslärm Verordnung (EU) 2019/1243 Verordnung (EU) 2019/1010 - Angleichung der Berichtserstattungspflichten EU-Richtlinie 2015/996 - Anwendung einheitlicher Berechnungsverfahren nach 34. BImSchV Verordnung (EG) 1137/2008

Im Juni 2002 verabschiedete das Europäische Parlament die EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Die Richtlinie betrifft den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land oder in der Umgebung von Schulgebäuden und Krankenhäusern ausgesetzt sind. Den Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie verursachen vor allem Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie Industriegebiete in Ballungsräumen. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte durch den sechsten Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( BImSchG ) und die 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ( 34. BImSchV - Verordnung über die Lärmkartierung). Weitere lärmrelevante Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz sind nachfolgend aufgeführt: 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung 24. BImSchV - Schallschutzmaßnahmenverordnung 32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Mit der Sechsten Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ( Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm ), die ihre Grundlage im § 48 BImSchG findet, wird dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche Rechnung getragen. Sie findet Anwendung, wenn Lärm von einem Gewerbe bzw. Industrieanlagen ausgeht. Eine Übersicht zu weiteren Regelungen und Gesetzlichkeiten u.a. zu den Themenfeldern Bau, Luftverkehrslärm, Nachbarschaftslärm, Sport- und Freizeitlärm sind der Internetseite des Umweltbundesamtes zu entnehmen. Letzte Aktualisierung: 11.02.2022

Nachbarschaftslärm

Hundegebell, Klavierüben oder Rasenmäher – es gibt viele Methoden, seine Nachbarn akustisch zu belästigen. Doch wer taub ist für die Klagen seiner Nachbarn, den kann das Gesetz zur Ordnung rufen. Für Feste von Nachbarn und Alltagsbelästigungen im Mietshaus gelten die Regelungen des zivilen Nachbarschaftsrechts. Danach kann der Lärmgeplagte auf der Grundlage des § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Unterlassung der jeweiligen Belästigung verlangen, wenn diese ihn „wesentlich beeinträchtigt“ (§ 906 BGB oder § 823 BGB). Wann das der Fall ist, muss das Gericht entscheiden. Die Zivilkammer des Amtsgerichts regelt Ansprüche auf Unterlassung oder Beseitigung von Lärmeinwirkungen. Doch zunächst empfiehlt es sich, mit dem Störer ruhig (!) zu reden. Er muss den Lärm stoppen und kann nicht erwarten, dass sein Nachbar sich selbst schützt; zum Beispiel im Hochsommer die Fenster geschlossen hält. In akuten Notfällen wie bei rauschenden Festen greift die Polizei ein. Generell ist bei uns nach 22 Uhr Schluss mit lauten Festen und Veranstaltungen. Auch tagsüber ist Rücksichtnahme geboten: So sollten Fernseher und Stereoanlage auf Zimmerlautstärke laufen. Beim Musizieren ist allerdings Toleranz gefragt. Denn die meisten Gerichte halten tagsüber zwei- bis vierstündiges Üben für vertretbar, egal ob Profis oder Laien am Werk sind. Mietverträge und Hausordnungen betonen häufig, dass in der Zeit von 13 bis 15 Uhr Mittagsruhe einzuhalten ist. Mieter müssen ihr Recht übrigens nicht selbst einklagen, sondern können sich an ihren Vermieter wenden. Der muss sich im Rahmen seiner allgemeinen Schutzpflicht darum kümmern (§ 536 BGB). Die Nutzung von Wärmeenergie aus Luftwärmepumpen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Geräte werden meist dezentral zur Beheizung von Einzelhäusern eingesetzt und können sowohl im Haus als auch in seiner Nähe aufgestellt werden. Hauptlärmquellen sind die Geräusche von Ventilatoren und Kompressoren. Die Wärmepumpen unterliegen den Vorschriften der TA Lärm. Aufgrund der anspruchsvollen Immissionsrichtwerte in Wohngebieten und der oft engen Bebauung ist eine sorgfältige schalltechnische Planung der Anlagen erforderlich. Nur so können Überschreitungen der Immissionsrichtwerte an den maßgeblichen Immissionsorten und Beschwerden vermieden werden. Für weitere Informationen über den Lärmschutz bei Wärmepumpen sind folgende Veröffentlichungen empfehlenswert: Mach' es richtig! Lärmschutz bei Luftwärmepumpen (pdf, 2,5 MB) Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen Leitfaden Tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld LAI-Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten (2020) (pdf, 770 KB) Interaktiver Assistent zum LAI-Leitfaden Für die Ruhe im Freien sorgt auch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ( 32. BImSchV ), nach der die meisten technischen Helfer in Wohngebieten von Montag bis Samstag nur in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr laufen dürfen. Vom Bohrgerät über den Rasenmäher und die Heckenschere bis hin zum Schredder fallen zahlreiche Geräte unter diese Verordnung. Noch mehr Ruhezeiten haben besonders laute Gartenhelfer: Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen nur an Werktagen zwischen 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr arbeiten. Hinweise des Ministeriums für Verkehr zu Lärm von Geräten und Maschinen Bild: Angabe des garantierten Schallleistungspegels an einer Motorsäge

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