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Advancing REACH - REACH and sustainable chemistry

Sustainable chemistry contributes to positive, long-term sustainable development. Chemicals regulations such as ⁠ REACH ⁠ can support several aspects of sustainable chemistry. The report gives a systematic analysis on the relations between main elements of REACH (e.g. Registration or Information in the supply chain) and main elements of sustainable chemistry (e.g. substitution of hazardous substances or corporate social responsibility of companies). From data on problematic properties of chemicals up to information for consumers on substances of very high concern (SVHC) in articles: REACH supports already today sustainable chemistry in many ways. The report describes 12 recommendations for a stronger support of sustainable chemistry by REACH: from a higher efficiency of REACH processes up to an increase in exchange and capacity building. Veröffentlicht in Texte | 147/2020.

Von der menschenrechtlichen zur umweltbezogenen Sorgfaltspflicht

In den letzten Jahren hat die Debatte über die gesetzliche Verankerung einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen zusehends an Bedeutung gewonnen. Diskutiert wird dabei eine gesetzliche Regelung im Recht des „Heimatstaates“, die Unternehmen verpflichtet, insbesondere in Bezug auf ihre globalen Wertschöpfungsketten besondere Sorgfalt walten zu lassen, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Vergleichsweise wenig Beachtung hat in der Debatte bislang das Parallelproblem des Umweltschutzes gefunden. Der vorliegende Teilbericht aus dem Forschungsvorhaben „Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung“ (FKZ 3718 13 102 0) untersucht vor diesem Hintergrund, inwieweit das Konzept einer gesetzlich geregelten menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht auf Umweltbelange übertragen werden kann. Veröffentlicht in Texte | 49/2020.

Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung - Zwischenbericht

Durch die Globalisierung spielen Unternehmen weltweit eine immer größere Rolle im Kontext von Politik, Umwelt und Gesellschaft. Unternehmen sind für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung damit einerseits unabdingbar. Gleichzeitig werden ihnen immer wieder Umweltschäden, Menschenrechtsverletzungen und unethische Geschäftspraktiken vorgeworfen. In diesem Zusammenhang hat das Konzept der Sorgfaltspflichten („due diligence“) in jüngeren Jahren an Bedeutung gewonnen. Der vorliegende Zwischenbericht aus dem Forschungsvorhaben „Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung“ (FKZ 3718 13 102 0) widmet sich einer ausführlichen Analyse bestehender Standards und Rechtsvorschriften zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Er liefert zudem eine theoretische Einordnung des Konzepts, stellt Zusammenhänge zu Umweltmanagementsystemen und Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung her und zeigt anhand von Fallbeispielen die vielfältigen Verknüpfungen zwischen dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Achtung von Menschenrechten auf. Der Bericht richtet sich an Akteure aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Veröffentlicht in Texte | 102/2019.

Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung

Von international tätigen Unternehmen wird zunehmend erwartet, dass sie die Risiken für Mensch und Umwelt entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten erkennen und angemessen adressieren, um damit ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen. Der vorliegende Bericht gibt Empfehlungen zur verbesserten Umsetzung insbesondere umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Der erste Teil des Berichtes zeigt Möglichkeiten auf, wie umweltbezogene Sorgfaltspflichten in nationale Aktionspläne, Branchen- und Multistakeholder-Initiativen, Umweltmanagementsysteme oder Nachhaltigkeitsberichtsstandards eingehen können. Der zweite Berichtsteil untersucht, wie eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht im deutschen Recht geregelt werden kann. Im Ergebnis wird ein branchen- und schutzgutübergreifendes Gesetz empfohlen, das sowohl Menschenrechte als auch Umweltbelange umfasst. Veröffentlicht in Texte | 138/2020.

Rechtsfragen im Kontext einer Lieferkettenregulierung

Die rechtliche Verankerung umweltbezogener und menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten ist ein Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung in globalen Wertschöpfungsketten. Dieser Ansatz ist in den letzten Jahren zunehmend Gegenstand wissenschaftlicher Arbeiten geworden. Politische und schließlich gesetzgeberische  Initiativen zur Schaffung eines Lieferkettengesetzes folgten. Das vorliegende rechtswissenschaftliche Autorenpapier soll einen Beitrag zur aktuellen Diskussion leisten. Der Papier adressiert zahlreiche Bedenken und entwickelt ein differenziertes Verständnis umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Es wird deutlich, dass ein Gesetz im Sinne der gerade diskutierten Entwürfe schon heute ein gut austariertes Gefüge unterschiedlicher Pflichten schaffen kann, die – in Kombination mit unterschiedlichen Durchsetzungsmechanismen – eine faire, praktikable und effektive Regulierung der Lieferkette sicherstellen . Veröffentlicht in Fact Sheet.

Environmental due diligence in EU law

Die Debatte über nachhaltigkeitsbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen in globalen Wertschöpfungsketten hat in letzter Zeit erheblich an Dynamik gewonnen, insbesondere auf EU-Ebene. Allerdings wurde sie bislang von der Konzentration auf menschenrechtliche Sorgfaltspflichten dominiert. Den Besonderheiten einer eigenständigen umweltbezogenen Sorgfaltspflicht wurde dagegen vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit geschenkt. In dieser Hinsicht besteht die größte Herausforderung weiterhin darin, einen materiellen normativen Umweltstandard ("materieller Gegenstand") zu definieren, auf den sich die Sorgfaltspflicht bezieht. In diesem Bericht wird untersucht, wie eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht für Unternehmen in der Europäischen Union gestaltet und im EU-Recht verankert werden kann. Der Bericht skizziert überblicksartig denkbare Konzepte zur Ausgestaltung des "materiellen Gegenstandes" einer umweltbezogenen Sorgfaltspflicht. Dazu gehören im Einzelnen eine positive und eine negative Generalklausel sowie verschiedene Arten der Bezugnahme auf materielle Umweltnormen (internationale Umweltabkommen, lokales Recht am Erfolgsort, heimatstaatliches Recht und soft law). Anschließend wird untersucht, wie die Problematik in dem vom Europäischen Parlament am 10. März 2021 verabschiedeten Entwurf für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen gelöst wurde: Die entsprechende Vorschrift kann dabei als eine Kombination aus Verweisen auf internationale (Hard- und Soft-)Law-Instrumente sowie auf EU-Umweltnormen eingeordnet werden, die jeweils in einem Anhang zur Richtlinie aufgelistet werden sollen. Dieser Ansatz stellt eine wesentliche Änderung gegenüber dem von der Berichterstatterin im ursprünglichen Berichtsentwurf vorgeschlagenen Ansatz (einer negativen Generalklausel) dar. Dieser Bericht schlägt jedoch vor, anstatt sich für eine der beiden Grundkonzepte zu entscheiden, beide miteinander zu kombinieren. Quelle: Forschungsbericht

Pilot screening of the environmental hazard potentials of mine sites

Mit dem Ziel, einen wissensbasierten Beitrag zur Debatte um eine verantwortungsvolle Rohstoffversorgung zu leisten, liefert das Projekt validierte Daten und transparente Bewertungen zu Umweltaspekten der mineralischen Rohstoffgewinnung. Dazu werden die Umweltgefährdungspotenziale von 100 Bergbaustandorten mit der in einem Vorläuferprojekt entwickelten standortbezogenen ÖkoRess Evaluierungsmethode bewertet. Ergänzend werden Informationen über den Standort selbst, die Governance-Situation im Land und die Corporate Social Responsibility des Bergwerkseigentümers erhoben und die Ergebnisse gemeinsam in einer interaktiven Online-Karte auf der UBA-Website veröffentlicht. Mit der Anwendung der standortbezogenen ÖkoRess-Bewertung erweitert das Projekt die Wissensbasis und optimiert das Bewertungssystem. Empfehlungen zur Verbesserung der Messanweisungen, die die Grundlage des ÖkoRess-Bewertungssystems bilden, wurden erarbeitet, und soweit möglich bereits auf die 100 Evaluierungen angewendet. Für dieses Pilotscreening wurden 100 Bergwerke der drei Massenmetallrohstoffe Eisenerz, Kupfererz und Bauxit ausgewählt. Die Auswahl basiert auf zwei Kriterien: erstens, einen möglichst großen Anteil der globalen Jahresproduktion abzudecken und zweitens, den Anteil an den jeweiligen globalen Reserven zu maximieren. Der Bericht deckt sowohl den Auswahlprozess der Minenstandorte als auch die Beschreibung des standortbezogenen ÖkoRess-Bewertungsprozesses und seiner Ergebnisse ab. Es werden Analysen und Überlegungen vorgestellt, die zu einer Optimierung der Messanleitung in ihrer 2. Auflage geführt haben. Die Ergebnisse nach Bergwerksstandorten werden in einer interaktiven Karte auf der UBA-Website dargestellt. Vom Nutzer als relevant erachtete Informationen können ausgewählt und individuell angezeigt werden, ergänzt durch herunterladbare Fact Sheets zu den einzelnen Standorten. Das Projekt bietet somit umfassende Informationen über 100 Bergwerksstandorte weltweit für die drei Massenmetallrohstoffe Eisenerz, Kupfererz und Bauxit sowie eine verbesserte Bewertungsmethode für Umweltgefährdungspotenziale auf Bergwerksstandortebene. Quelle: Forschungsbericht

Klima- und Umweltberichterstattung deutscher Unternehmen

Seit dem Geschäftsjahr 2017 sind europaweit bestimmte Unternehmen verpflichtet Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen. In dieser Studie wird die Berichtspraxis der rund 250 großen kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland zu Umwelt und ⥠Klima⥠in den Blick genommen. Es wird untersucht, in welchem Umfang, in welcher Tiefe und Qualität die Unternehmen über verschiedene Umweltthemen berichteten. Ausgewertet wurden die zur Erfüllung der Berichtspflicht veröffentlichten Unternehmensberichte für die Jahre 2018 und 2019. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass aufgrund fehlender oder unklarer gesetzlicher Vorgaben, in den Berichten oft noch große Lücken bestehen. Sie zeigt aber auch, dass es bereits viele Beispiele guter Berichtspraxis gibt. Auf Grundlage der empirischen Untersuchung werden konkrete Empfehlungen gemacht, wie die Berichtspflicht im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes weiterentwickelt werden kann. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Cost allocation and incentive mechanisms for environmental, climate protection and resource conservation along global supply chains

Das vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Forschungsprojekt "Kostenallokation und Anreizmechanismen für Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz entlang globaler Lieferketten" (Forschungskennzahl 3722 14 101 0) analysiert (Fehl-)Anreize und Barrieren für die Umsetzung von Umweltmaßnahmen sowie den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Akteur*innen entlang ausgewählter globaler Lieferketten. Das Projekt konzentriert sich auf fünf Lieferketten, die Schlüsselsektoren der deutschen Industrie mit einem hohen Potenzial für Umwelt- und Menschenrechtsrisiken darstellen und betrachtet diese vom Rohstoff bis zum Endprodukt: Baumwolle / Konfektionsware, Zinn / Lötzinn, Naturkautschuk / Autoreifen, Kaffee / Konsumkaffee, Eisenerz / Qualitätsstahl für die Automobilindustrie. Dieser Bericht fasst die Ergebnisse des ersten Arbeitspakets zusammen, das darauf abzielt, ein umfassendes Verständnis der derzeitigen Funktionsweise der ausgewählten Lieferketten sowie der bestehenden Machtstrukturen, der Hindernisse und Anreize und des institutionellen Rahmens für Umweltschutz, Informationsaustausch und Kosten-Nutzen- Verteilung zu gewinnen. Nach einer Einführung in die Relevanz der Globalisierung von Produktion und Handel und deren Auswirkungen auf die Umwelt folgt ein kurzer Überblick über die relevanten Teildisziplinen der Management- und Wirtschaftsliteratur, die sich mit der Steuerung von Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten befassen. In Abschnitt 3 werden die Profile der Lieferketten der einzelnen Rohstoffe/Waren bis zum Endprodukt vorgestellt. Die Profile stellen die typische Lieferkette vom Rohstoff bis zum Endprodukt dar, analysieren die Markt- und Machtstrukturen, ermitteln die wichtigsten Umweltauswirkungen, zeigen aktuelle Trends und Entwicklungen auf und ordnen jede Lieferkette in den institutionellen Rahmen ein, der Anreizmechanismen und Hindernisse für den Umweltschutz bietet. Der Bericht basiert auf einer umfassenden qualitativen Analyse von relevanten Studien, Berichten, Datenbanken und Online-Tools. Um die vorhandenen Daten und Quellen zu ergänzen, führte das Team Interviews mit Experten aus verschiedenen Segmenten der Lieferketten und mit Organisationen der Zivilgesellschaft, die in den jeweiligen Lieferketten aktiv sind. Quelle: Forschungsbericht

Evaluierung und Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung

Das UBA-Vorhaben "Evaluierung und Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung" (Forschungskennzahl 3719 14 102 0) ist in dem Zeitraum Juli 2020 bis Januar 2022 vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung in Zusammenarbeit mit der Arqum GmbH und dem Fair Finance Institute durchgeführt worden. Der vorliegende Abschlussbericht baut auf den bereits veröffentlichten Texten des Vorhabens auf, insbesondere der Studie "Klima- und Umweltberichterstattung deutscher Unternehmen - Evaluierung der CSR-Berichtspflicht für die Jahre 2018 und 2019" (Lautermann et al. 2021a) und dem Policy Paper "Empfehlungen für die Gestaltung von Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)" (Lautermann et al. 2021b). Er fasst deren Inhalte zusammen und enthält eine Übersicht über die Ziele, Vorgehensweise und wesentlichen Ergebnisse. Dazu zählt zunächst eine systematische Auswertung der bestehenden Studien zur Umsetzung der sog. Corporate Social Responsibility (CSR)-Berichtspflicht in Deutschland. Darauf aufbauend folgt eine Kurzdarstellung der im Rahmen des Vorhabens durchgeführten Vertiefungsstudie zur nichtfinanziellen Berichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen für die Berichtsjahre 2018 und 2019 mit einem Schwerpunkt auf Umweltbelange. Empirisch beruht die Studie auf einer Primärerhebung nichtfinanzieller Erklärungen bzw. gesonderter nichtfinanzieller Berichte sowie Interviews mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten. Der Abschlussbericht umfasst die wesentlichen Inhalte der Studie, ergänzt um einige (methodische) Hintergrundinformationen. Ein weiterer wesentlicher Baustein des Vorhabens war die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der CSR-Berichtspflicht, die in Form eines Policy Papers in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht worden sind. Schließlich enthält der Abschlussbericht die Dokumentation einer internationalen Fachtagung zu dem Projektthema, die am 18. Dezember 2020 beim Bundesumweltministerium stattgefunden hat. Die Ergebnisse des Vorhabens umfassen zum einen eine empirisch fundierte Bestandsaufnahme der Umsetzung der CSR-Berichtspflicht durch die betroffenen Unternehmen in Deutschland. Dabei werden sowohl Schwächen und Lücken als auch gute Praktiken in der Berichterstattung identifiziert. Zum anderen geben die Projektergebnisse Orientierungen dafür, wie im Zuge der Novellierung der CSR-Berichtspflicht die Ausgestaltung von Berichterstattungsstandards zu einer hochwertigen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung beitragen können, die zudem die Anforderungen der Finanzbranche erfüllen. Quelle: Forschungsbericht

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