API src

Found 1113 results.

Similar terms

s/nachhaltige-konsummuster/Nachhaltige Konsummuster/gi

Stärkerer Schutz vor Greenwashing in deutsches Recht umgesetzt

<p> <p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p> </p><p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p><p> <p>Ziel der Bestimmungen ist es, dass Verbraucher*innen besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit von Produkten treffen können und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Denn immer mehr Unternehmen versuchen, sich und ihren Produkten mit gezielten Marketing-Maßnahmen ein umweltfreundliches Image zu geben. Verbraucher*innen können dabei in die Irre geführt werden, wenn bestimmte Umweltvorteile im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten suggeriert werden, obwohl diese Vorteile gar nicht vorhanden oder zumindest nicht ausreichend nachgewiesen sind.</p> <p>Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202400825">„EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) </a>ändert und ergänzt die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet „Empowering consumers for the green transition“, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden. Mit zwei Gesetzen hat Deutschland im Februar 2026 die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt: Mit dem <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/43/VO.html">„Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“</a> setzte Deutschland Artikel 1 der EU-Richtlinie um. Im <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/28/VO">„Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“</a> erfolgte die Umsetzung des Artikels 2 der EU-Richtlinie.</p> <p>Die Änderungen sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor. So sind <strong>Textaussagen</strong> in Zukunft nur noch mit Begründung möglich, bestimmte Klimaclaims sind gar nicht mehr zulässig. Zudem wird sich durch neue Anforderungen an<strong> Siegel,</strong> wie zum Beispiel öffentlich zugängliche Kriterien und ein Dritt-Zertifizierungssystem, der Markt der Siegel bereinigen. Mit diesen Änderungen werden den Konsument*innen, den Marktakteuren, Verbraucherverbänden und Gerichten genauere Maßgaben an die Hand gegeben, um zu beurteilen, ob ein Fall unlauterer umweltbezogener Werbung gegeben ist.</p> <p>Herausgehoben werden zudem „anerkannt hervorragende Umweltleistungen“ wie das „<a href="https://eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a>“ und offiziell anerkannte, nationale oder regionale Umweltzeichen nach ISO 14024, wie der „<a href="https://www.blauer-engel.de/">Blaue Engel“</a> oder auch Produkte aus der höchsten Effizienzklasse des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">Energielabels</a>. &nbsp;Für so gekennzeichnete Produkte oder Dienstleistungen gibt es Erleichterungen bei den Kommunikationsanforderungen.</p> <p>Die wichtigsten Änderungen in Kürze:</p> Änderungen an der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) <p>Die Richtlinie regelt das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und insbesondere die Zulässigkeit von Werbeaussagen.</p> Generelle Verbote bestimmter Geschäftspraktiken (Änderung in der Liste der unlauteren Geschäftspraktiken / Anhang I) <ul> <li>Allgemeine Umweltaussagen (z.B. „grün“, „öko“) als geschriebener oder gesprochener Text werden bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aber mit einer klaren Spezifizierung und Begründung sind solche Umweltaussagen weiterhin zulässig.</li> <li>Die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln wird verbessert. So sind Kennzeichnungen mit einem Nachhaltigkeitssiegel, das weder von staatlichen Stellen stammt, noch auf einem Dritt-Zertifizierungssystem beruhen, in Zukunft verboten. Zudem müssen Siegel allen Unternehmen zugänglich sein und ihre Bewertungsmaßstäbe veröffentlichen.</li> <li>Umweltaussagen über das gesamte Produkt, obwohl diese nur einen Teil betreffen, werden verboten.</li> <li>Produktbezogene Klimaaussagen, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, werden in die Liste unlauterer Praktiken aufgenommen und damit stark eingeschränkt. Dies bedeutet, dass Hersteller und Händler nicht mehr damit werben können, dass ein solches Produkt hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn dies auf Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette beruht. Unternehmensbezogene Aussagen sind von der neuen Regel nicht erfasst.</li> <li>Auch die Bewerbung von gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen als Besonderheit zu kommunizieren, ist verboten.</li> <li>Um die Haltbarkeit und Reparierbarkeit als Kriterium für die Kaufentscheidung transparenter zu gestalten, sind die folgenden Dinge verboten:</li> </ul> <ol> <li>Informationen zurückzuhalten, dass sich Softwareaktualisierungen negativ auf das Funktionieren der Waren auswirken können.</li> <li>eine Softwareaktualisierung als notwendig darzustellen, wenn sie lediglich der Verbesserung der Funktionalitätsmerkmale dient.</li> <li>kommerzielle Kommunikation über eine Ware zu tätigen, die ein zur Begrenzung ihrer Haltbarkeit eingeführtes Merkmal enthält, obwohl dem Gewerbetreibenden Informationen über das Merkmal und seine Auswirkungen auf die Haltbarkeit der Ware zur Verfügung stehen.</li> <li>eine falsche Behauptung zu tätigen, dass eine Ware unter normalen Nutzungsbedingungen eine bestimmte Haltbarkeit hinsichtlich der Nutzungszeit oder -intensität hat.</li> <li>Produkte als reparierbar zu präsentieren, wenn eine solche Reparatur nicht möglich ist.</li> <li>Verbraucher*innen zu veranlassen, Betriebsstoffe einer Ware früher zu ersetzen oder aufzufüllen, als dies aus technischen Gründen notwendig ist.</li> <li>Informationen darüber zurückzuhalten, dass die Funktionalität von Waren beeinträchtigt wird, wenn Betriebsstoffe, Ersatzteile oder Zubehör verwendet werden, die nicht vom ursprünglichen Hersteller bereitgestellt werden, oder die falsche Behauptung, dass eine solche Beeinträchtigung eintreten wird.</li> </ol> Folgende Tatbestände wurden in den Artikeln 6 (irreführende Handlungen) und 7 (irreführende Unterlassungen) ergänzt: <ul> <li>Explizite Klarstellung, dass ökologische und soziale Merkmale sowie Zirkularitätsaspekte, wie etwa Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit, nicht irreführend dargestellt werden dürfen.</li> <li>Behauptungen in Bezug auf eine künftige Umweltleistung (wie z.B. ein zukünftig klimaneutrales Unternehmen) müssen transparent und überprüfbar sein.</li> <li>Bei vergleichenden Umweltaussagen müssen die Vergleiche objektiv sein und unter Anwendung einer einheitlichen Methode und einheitlicher Annahmen erfolgen.</li> <li>Irrelevante Merkmale oder Merkmale, die nicht unmittelbar mit einem Merkmal des jeweiligen Produkts oder der jeweiligen Geschäftstätigkeit zusammenhängen, dürfen nicht beworben werden.</li> </ul> Änderungen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) <p>Die Verbraucherrechterichtlinie hat zum Zweck, in den zwischen Verbraucher*innen und Unternehmern geschlossen Verträgen ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen.</p> <p>Die Änderungen an der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen vorvertragliche Pflichtinformationen, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Aktualisierungen sowie über gewerbliche Garantien und gesetzliche Gewährleistungen.</p> <ul> <li>Verbraucher*innen sollen Informationen über gewerbliche Haltbarkeitsgarantien in Form einer harmonisierten Kennzeichnung zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen über das Bestehen und die Dauer einer gewerblichen Haltbarkeitsgarantie informiert werden, wenn sie vom Hersteller ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware und für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren gewährt wird. Um zu verhindern, dass Verbraucher*innen ggf. eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie und das gesetzliche Gewährleistungsrecht verwechseln, sollen Verbraucher*innen zudem auf der harmonisierten Kennzeichnung darauf hingewiesen werden, dass sie auch das gesetzliche Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen können. Der EU-Kommission werden zudem die Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Kennzeichnung übertragen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen über den Mindestzeitraum informiert werden, für den sich der Hersteller verpflichtet, Softwareaktualisierungen zur Verfügung zu stellen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen vor Vertragsschluss Informationen über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienstleistungen, einschließlich Reparaturdienstleistungen, erhalten.</li> <li>Ist ein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmen diesen Verbraucher*innen zur Verfügung stellen. Ist kein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmer andere relevante Reparaturinformationen zur Verfügung stellen (Informationen über die Verfügbarkeit, die geschätzten Kosten und das Verfahren für die Bestellung von Ersatzteilen, Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsanleitungen und über Reparatureinschränkungen).</li> <li>Zudem sollen die Verbraucher*innen über die Verfügbarkeit umweltfreundlicher Lieferoptionen informiert werden.  </li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Wassernutzung privater Haushalte

<p> <p>Im Schnitt nutzt jede Person in Deutschland täglich 126 Liter Trinkwasser im Haushalt. Für die Herstellung von Lebensmitteln, Bekleidung und anderen Bedarfsgütern wird dagegen so viel Wasser verwendet, dass es 7.200 Litern pro Person und Tag entspricht. Ein Großteil dieses indirekt genutzten Wassers wird für die Bewässerung von Obst, Gemüse, Nüssen, Getreide und Baumwolle benötigt.</p> </p><p>Im Schnitt nutzt jede Person in Deutschland täglich 126 Liter Trinkwasser im Haushalt. Für die Herstellung von Lebensmitteln, Bekleidung und anderen Bedarfsgütern wird dagegen so viel Wasser verwendet, dass es 7.200 Litern pro Person und Tag entspricht. Ein Großteil dieses indirekt genutzten Wassers wird für die Bewässerung von Obst, Gemüse, Nüssen, Getreide und Baumwolle benötigt.</p><p> Direkte und indirekte Wassernutzung <p>Jede Person in Deutschland verwendete im Jahr 2022 im Schnitt täglich 126 Liter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/wasserwirtschaft/oeffentliche-wasserversorgung">Trinkwasser</a>, etwa für Körperpflege, Kochen, Trinken, Wäschewaschen oder auch das Putzen (siehe Abb. „Trinkwasserverwendung im Haushalt 2023“). Darin ist auch die Verwendung von Trinkwasser im Kleingewerbe zum Beispiel in Metzgereien, Bäckereien und Arztpraxen enthalten. Der überwiegende Anteil des im Haushalt genutzten Trinkwassers wird für Reinigung, Körperpflege und Toilettenspülung verwendet. Nur geringe Anteile nutzen wir tatsächlich zum Trinken und für die Zubereitung von Lebensmitteln.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_trinkwasserverwendung-hh_2024-09-10.png"> </a> <strong> Trinkwasserverwendung im Haushalt 2023 </strong> Quelle: Umweltbundesamt und Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_trinkwasserverwendung-hh_2024-09-10.pdf">Diagramm als PDF (53,22 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_trinkwasserverwendung-hh_2024-09-10.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (44,41 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p>Die tägliche Trinkwassernutzung im Haushalt und Kleingewerbe ging von 144 Liter pro Kopf und Tag im Jahr 1991 lange Jahre zurück bis auf täglich 123 Liter pro Kopf im Jahr 2016. 2019 wurden von im Schnitt täglich 128 Liter pro Person verbraucht, 2022 waren es 126 Liter. Der Anstieg im Vergleich zu 2016 begründet sich durch den höheren Wasserbedarf in den jeweils heißen und trockenen Sommermonaten (siehe Abb. „Tägliche Wasserverwendung pro Kopf“).</p> <p>Doch wir nutzen Wasser nicht nur direkt als Trinkwasser. In Lebensmitteln, Kleidungstücken und anderen Produkten ist indirekt Wasser enthalten, das für ihre industrielle Herstellung eingesetzt wurde oder für die Bewässerung während der landwirtschaftlichen Erzeugung. Dieses Wasser wird als virtuelles Wasser bezeichnet. Virtuelles Wasser zeigt an, wie viel Wasser für die Herstellung von Produkten benötigt wurde.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_wasserverwendung-pro-kopf_2024-09-10.png"> </a> <strong> Tägliche Wasserverwendung pro Kopf </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_wasserverwendung-pro-kopf_2024-09-10.pdf">Diagramm als PDF (44,46 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_wasserverwendung-pro-kopf_2024-09-10.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (26,41 kB)</a></li> </ul> </p><p> Deutschlands Wasserfußabdruck <p>Das virtuelle Wasser ist Teil des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/wasser-bewirtschaften/wasserfussabdruck">„Wasserfußabdrucks“</a>, der die direkt und indirekt verbrauchte Wassermenge einer Person, eines Unternehmens oder Landes angibt. Das Besondere des Konzepts ist, dass die Wassermenge, die in den Herstellungsregionen für die Produktion eingesetzt, verdunstet oder verschmutzt wird, mit dem Konsum dieser Waren im In- und Ausland in Verbindung gebracht wird. Der Wasserfußabdruck macht deutlich, dass sich unser Konsum auf die Wasserressourcen weltweit auswirkt. Der durch Konsum verursachte, kurz konsuminduzierte Wasserfußabdruck eines Landes, wird auf folgende Weise berechnet; in den Klammern werden die Werte des Jahres 2021 für Deutschland in Milliarden Kubikmetern (Mrd. m³) ausgewiesen:</p> <p><strong>Nutzung heimischer Wasservorkommen – Export virtuellen Wassers (= 30,66 Mrd. m³)&nbsp;+ Import virtuellen Wassers (188,34 Mrd. m³) = konsuminduzierter Wasserfußabdruck (219 Mrd. m³)</strong></p> <p>Bei einem Wasserfußabdruck von 219 Milliarden Kubikmetern hinterlässt jede Person in Deutschland durch ihren Konsum einen Wasserfußabdruck von rund 2.628 Kubikmetern jährlich – das sind 7,2 Kubikmeter oder 7.200 Liter täglich. 86 % des Wassers, das man für die Herstellung der in Deutschland konsumierten Waren benötigt, wird im Ausland verbraucht. Für Kleidung sind es sogar nahezu 100 %.</p> </p><p> Grünes, blaues und graues Wasser <p>Beim Wasserfußabdruck wird zwischen „grünem“, „blauem“ und „grauem“ Wasser unterschieden. Als „grün“ gilt natürlich vorkommendes Boden- und Regenwasser, welches Pflanzen aufnehmen und verdunsten. Als „blau“ wird Wasser bezeichnet, das aus Grund- und Oberflächengewässern entnommen wird, um Produkte wie Textilien herzustellen oder Felder und Plantagen zu bewässern. Vor allem Agrarprodukte haben einen großen Anteil am blauen Wasserfußabdruck von Deutschland (siehe Abb. „Sektoren mit den höchsten Beiträgen blauen Wassers zum Wasserfußabdruck von Deutschland“). Der graue Wasserfußabdruck veranschaulicht die Verunreinigung von Süßwasser durch die Herstellung eines Produkts. Er ist definiert als die Menge an Süßwasser, die erforderlich ist, um Gewässerverunreinigungen so weit zu verdünnen, dass die Wasserqualität die gesetzlichen oder vereinbarten Anforderungen einhält.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_sektoren-hoechste-beitraege-blaues-wasser_2022-10-14.png"> </a> <strong> Sektoren mit den höchsten Beiträgen blauen Wassers zum Wasserfußabdruck Deutschland </strong> Quelle: Umweltbundesamt und Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_sektoren-hoechste-beitraege-blaues-wasser_2022-10-14.pdf">Diagramm als PDF (34,56 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_sektoren-hoechste-beitraege-blaues-wasser_2022-10-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (25,94 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p>Bei den nach Deutschland eingeführten Agrarrohstoffen und Baumwollerzeugnissen sind die Anteile an grünem, blauem und grauem Wasser auch bei gleichen Produkten je nach Herkunft unterschiedlich hoch:</p> <ul> <li>Für ein Kilogramm Kartoffeln aus Deutschland werden 119 Liter Wasser benötigt. Davon ist mit 84 Litern der größte Teil grünes Wasser. Für die gleiche Menge an Kartoffeln aus Israel werden 203 Liter eingesetzt. Davon sind 103 Liter blaues und 56 Liter graues Wasser. Für Kartoffeln aus Ägypten werden 418 Liter benötigt. Mit 278 Litern blauem und 118 Litern grauem Wasser steckt damit im Vergleich zu israelischen Kartoffeln sogar noch das Zweieinhalbfache blauen und grauen Wassers in ihnen. Daher ist der Kauf dieser Kartoffeln am problematischsten.</li> <li>Obwohl in Usbekistan für den Anbau der Baumwolle mit 13.160 Litern pro Kilogramm weniger Wasser benötigt wird als in Afrika, wo man für dieselbe Menge Baumwolle 22.583 Liter pro Kilogramm einsetzt, ist der Anbau in einem regenreichen afrikanischen Land wie Mosambik weniger problematisch: Mit 22.411 Litern an grünem Wasser und 172 Litern an grauem Wasser sind die Auswirkungen für den Anbau von einem Kilogramm Baumwolle weniger gravierend als in Usbekistan mit nur 203 Litern grünem Wasser. Dort werden 12.943 Liter des verwendeten Wassers als problematisch eingeschätzt, weil mit 11.126 Litern der Großteil des Bewässerungswassers dazu beiträgt, dass die geringen Wasserressourcen des Landes durch den Baumwollanbau bedroht sind. Außerdem verursacht ein Anteil von 1.817 Litern grauem Wasser am Wasserfußabdruck von einem Kilogramm Baumwolle aus Usbekistan eine beträchtliche Verschmutzung.</li> </ul> <p>Bei der Entnahme von blauem Wasser zur Bewässerung von Plantagen kann es zu ökologischen Schäden und lokalen Nutzungskonflikten kommen. Ein bekanntes Beispiel ist der Aralsee: Der einst viertgrößte Binnensee der Erde war im Jahr 1960 mit einer Fläche von 67.500 Quadratkilometern nur etwas kleiner als Bayern. Heute bedeckt er aufgrund gigantischer Wasserentnahmen für den Anbau von Baumwolle und Weizen nur noch etwa 10 % seiner ehemaligen Fläche. Bis 2014 verlor er 95 % seines Wasservolumens bei einem gleichzeitigen Anstieg des Salzgehalts um das Tausendfache. Auch in weiteren Gebieten auf der ganzen Welt trägt der Konsum in Deutschland dazu bei, dass deren Belastbarkeit überschritten wird (siehe Karte „Hotspots des Blauwasserverbrauchs mit Überschreitung der Belastbarkeitsgrenzen durch Konsum in Deutschland“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3630/bilder/5_karte_hotspots-blauwasserverbr_2022-10-14.jpg"> </a> <strong> Karte: Hotspots des Blauwasserverbrauchs mit Überschreitung der Belastbarkeitsgrenzen durch Konsum </strong> Quelle: Umweltbundesamt und Statistisches Bundesamt </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

#WareWunder – UBA startet Kampagne für nachhaltigen Konsum

<p> <p>Mit #WareWunder initiiert das Umweltbundesamt (UBA) ab Juni 2025 eine Kampagne, um nachhaltige Produkte stärker in den Alltag der Verbraucher*innen zu integrieren. Fokussiert werden sieben umweltentlastende Produkte, die weitere Vorteile bieten, wie Kostensparen, Komfort und Gesundheit. Kommunen, Unternehmen und NGOs werden dazu aufgerufen, sich an der Kampagne zu beteiligen.</p> </p><p>Mit #WareWunder initiiert das Umweltbundesamt (UBA) ab Juni 2025 eine Kampagne, um nachhaltige Produkte stärker in den Alltag der Verbraucher*innen zu integrieren. Fokussiert werden sieben umweltentlastende Produkte, die weitere Vorteile bieten, wie Kostensparen, Komfort und Gesundheit. Kommunen, Unternehmen und NGOs werden dazu aufgerufen, sich an der Kampagne zu beteiligen.</p><p> <strong>Was steckt hinter #WareWunder?</strong> <p>Im Rahmen der Multi-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stakeholder">Stakeholder</a>-Kampagne #WareWunder werden sieben Produkte präsentiert, die im Alltag und in Sachen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> wahre Wunder vollbringen. Sie verbinden Nachhaltigkeit mit Qualität und Alltagstauglichkeit und sind ein Gewinn für jeden Einzelnen und die Welt. Zudem können sie als Türöffner dienen und Verbraucher*innen dazu motivieren, sich auch in anderen Bereichen nachhaltiger zu verhalten.</p> <p>Das Umweltbundesamt stellt für interessierte Akteure – sowohl aus öffentlichen Institutionen wie Kommunen, der Privatwirtschaft oder NGOs – kostenfrei professionell gestaltete Kommunikationsmaterialien zur freien Verwendung bereit. Die Kampagne ist dezentral konzipiert. Auf der Website <a href="https://www.umweltbundesamt.de/warewunder">www.umweltbundesamt.de/warewunder</a> können interessierte Akteure die Materialien downloaden, ggf. an das eigene Design anpassen und für ihre Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Umso mehr Multiplikatoren sich an der Kampagne beteiligen, desto größer wird die Ausstrahlungskraft sein.</p> <strong>Die sieben Produkte der Kampagne</strong> <p>Von Juni 2025 bis März 2026 wird <strong>monatlich eins von sieben nachhaltigen Produkten</strong> fokussiert, mit einer Sommer- und Weihnachtspause.</p> <ul> <li>Juni 2025: <strong>Balkonkraftwerke</strong> – Kleine Solaranlagen für zuhause helfen, den eigenen Stromverbrauch zu senken.</li> <li>September 2025: <strong>Carsharing</strong> – Gemeinschaftlich genutzte Fahrzeuge reduzieren den individuellen Autobesitz und schonen Ressourcen.</li> <li>Oktober 2025: <strong>Programmierbare Heizkörperthermostate</strong> – Effiziente Temperaturregelung senkt den Energieverbrauch in Haushalten.</li> <li>November 2025: <strong>Sparduschköpfe</strong> – Sparen Wasser und Energie, ohne auf Komfort zu verzichten.</li> <li>Januar 2026: <strong>Pflanzendrinks</strong> –Alternativen zu Kuhmilch mit geringerer Umweltbelastung in vielfältigen Geschmacksrichtungen</li> <li>Februar 2026: <strong>Jeans mit Nachhaltigkeitssiegeln</strong> – Umweltfreundlich hergestellte Kleidung mit fairen Produktionsbedingungen.</li> <li>März 2026: <strong>Torffreie Blumenerde</strong> – Reduziert den Abbau von Moorböden und trägt zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> bei.</li> </ul> <strong>Wie läuft die Kampagne ab?</strong> <p>Durch diesen gemeinsamen Zeitrahmen wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Verbraucher*innen auf verschiedenen Kanälen mit den nachhaltigen Produkten in Berührung kommen – sei es durch Online-Beiträge, Plakate in Geschäften oder Gespräche im Bekanntenkreis. Zu den bereitgestellten Materialien gehören:</p> <ul> <li><strong>Sharepics:</strong> fünf bis acht Infografiken pro Produkt mit Postingvorschlägen für jegliche Social-Media-Aktivitäten</li> <li><strong>Textbausteine:</strong> konzipiert als Baukasten für Print- und Online-Medien (Zeitschriften, Amtsblätter, Webseiten, etc.)</li> <li><strong>Plakate: </strong>ein Plakat pro Produkt zum Aushängen oder Abdruck in Printmedien</li> <li><strong>Kampagnen-Leitfaden:</strong> Vorstellung sämtlicher Materialien sowie Tipps für die Erstellung weiterer Materialien und Aktionsideen vor Ort</li> </ul> <p>Der Hashtag #WareWunder sorgt zudem für eine Vernetzung in den sozialen Medien, sodass Verbraucher*innen ihre eigenen Erfahrungen teilen und sich gegenseitig inspirieren können.</p> <strong>Teilnahme flexibel gestaltbar</strong> <p>Die Kampagne #WareWunder bietet maximale Flexibilität für alle teilnehmende Akteure. Die Multiplikatoren können selbst entscheiden, bei welchen der sieben nachhaltigen Produkte sie mitwirken möchten – sei es nur in einem einzelnen Aktionsmonat oder über alle sieben Produkte hinweg. Auch der Umfang der Beteiligung ist individuell anpassbar:</p> <ul> <li>Kleine Maßnahmen wie das Teilen eines Social-Media-Posts oder eines Artikels in einem Newsletter</li> <li>Mittelgroße Aktionen wie ein Bericht in einer Kundenzeitschrift oder ein Hinweis in einem Amtsblatt</li> <li>Groß angelegte Kampagnen wie Vor-Ort-Veranstaltungen oder Kooperationen mit lokalen Handelspartnern</li> </ul> <p>Alle Kampagnenmaterialien stehen kostenfrei zur Verfügung, um die Teilnahme so einfach wie möglich zu gestalten.</p> <strong>Warum jetzt?</strong> <p>Mit #WareWunder setzt das Umweltbundesamt einen wichtigen Impuls zur Umsetzung der <a href="https://unric.org/de/17ziele/">UN-Nachhaltigkeitsziele</a> (SDG 12). Laut der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte-der-bundesregierung/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846?enodia=eyJleHAiOjE3MzkxODYxNDgsImNvbnRlbnQiOnRydWUsImF1ZCI6ImF1dGgiLCJIb3N0Ijoid3d3LmJ1bmRlc3JlZ2llcnVuZy5kZSIsIlNvdXJjZUlQIjoiMTkzLjE3NC4xNjkuNjYiLCJDb25maWdJRCI6IjhkYWRjZTEyNWZkMmMzOTMyYjk0M2I1MmU5ZDJjZDY1MDU3NTRlMTYyMjEyYTJjZTFiYjVhZjE1YzBkNGJiZmUifQ==.XfnT-layyoSmGZL5jdrEbtZ8BKaNkwb909EOaaqLZo0=">Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a> und dem <a href="https://nachhaltigerkonsum.info/nationales-programm/ueber-das-knk">Nationalen Programm für Nachhaltigen Konsum </a>soll der Konsum in Deutschland umweltschonender und sozial gerechter gestaltet werden. Allerdings empfinden viele Verbraucher*innen nachhaltigen Konsum oft als kompliziert oder teuer. Hier setzt die Kampagne an: Statt langer Erklärungen bietet sie konkrete, alltagstaugliche Lösungen, die nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch andere Vorteile bieten, wie Kosten sparen, Komfort und Gesundheit.</p> <strong>Jetzt mitmachen!</strong> <p>Machen Sie mit und tragen Sie dazu bei, nachhaltige Produkte in den Mainstream zu bringen! Materialien und Informationen sind kostenfrei auf der Webseite des Umweltbundesamtes verfügbar.</p> <p>Weitere Informationen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/warewunder">www.umweltbundesamt.de/warewunder</a></p> <p>Kontakt: <a href="mailto:warewunder@uba.de">warewunder@uba.de</a></p> <p>Telefon: 0340 2103-22 00</p> <p>&nbsp;</p> </p><p>Informationen für...</p>

Sustainable Consumption and Production for Low Carbon Economy Low Emission Public Procurement and Eco-Labelling (SCP4LCE) - Advisory Services on Eco-Labelling in Thailand and the ASEAN-region

Marktdaten: Sonstige Konsumgüter

<p> <p>Textilien, Papiere oder Reinigungsmittel belasten in der Herstellung und Nutzung in vielfältiger Weise die Umwelt – nicht zuletzt durch Einträge gefährlicher Stoffe in die Umwelt. Neben einem sparsamen Verbrauch tragen auch Umweltlabel wie der Blaue Engel als Wegweiser zu umweltfreundlicheren Produktalternativen zur Senkung der Umweltbelastung bei.</p> </p><p>Textilien, Papiere oder Reinigungsmittel belasten in der Herstellung und Nutzung in vielfältiger Weise die Umwelt – nicht zuletzt durch Einträge gefährlicher Stoffe in die Umwelt. Neben einem sparsamen Verbrauch tragen auch Umweltlabel wie der Blaue Engel als Wegweiser zu umweltfreundlicheren Produktalternativen zur Senkung der Umweltbelastung bei.</p><p> Textilien: Öko und Fairtrade <p>Der Marktanteil von Textilien und Bekleidung mit einem Sozial- und Umweltlabel betrug im Jahr 2024 rund 2,2&nbsp;% (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von Textilien mit Sozial- und Umweltlabel“). Bis 2016 enthält die Abbildung nur die Daten der Label GOTS und Fairtrade. Ab 2018 sind auch die Daten weiterer Umweltlabel berücksichtigt, ab 2020 auch Daten für das neue staatliche Siegel <a href="https://gruener-knopf.de/">„Grüner Knopf</a>“. Die Daten stammen aus dem YouGov Haushaltspanel (ehemals Gesellschaft für Konsumforschung (GfK)).&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_%C3%96kotextilien_2026-05-06.png"> </a> <strong> Umsatz und Marktanteil von Textilien mit Sozial- und Umweltlabel </strong> Quelle: Consumer Panel Fashion Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_%C3%96kotextilien_2026-05-06.pdf">Diagramm als PDF (283,93 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_%C3%96kotextilien_2026-05-06.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (30,21 kB)</a></li> </ul> </p><p> Hygienepapiere aus Recyclingpapier <p>Der Marktanteil von&nbsp;<a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/hygienepapiere">Hygienepapieren mit dem Blauen Engel</a> ist von 2014 bis 2024 um über 10 Prozentpunkte auf nur noch 7 % deutlich zurückgegangen (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von Hygienepapier (Blauer Engel)“). Hygienepapiere beinhalten dabei v.a. Toilettenpapiere sowie Küchenrollen und Papiertaschentücher. Die Daten stammen aus dem YouGov Haushaltspanel (ehemals Gesellschaft für Konsumforschung (GfK)) und beinhalten nur die Ausgaben privater Haushalte. In den Zahlen nicht enthalten ist demnach z. B. die Verwendung von Toilettenpapier in öffentlichen Einrichtungen oder in Unternehmen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Hygienepapiere_2026-05-06.png"> </a> <strong> Umsatz und Marktanteil von Hygienepapier (Blauer Engel) </strong> Quelle: Consumer Panel Fashion Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Hygienepapiere_2026-05-06.pdf">Diagramm als PDF (309,57 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Hygienepapiere_2026-05-06.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (26,63 kB)</a></li> </ul> </p><p> Wasch- und Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel <p>Der Marktanteil von <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/waschmittel">Wasch- und Reinigungsmitteln mit dem Blauen Engel</a> beträgt weniger als 1 % (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von Wasch- und Reinigungsmitteln (Blauer Engel)“). Der Umsatz ist von zwei Millionen Euro in 2015 auf 29 Millionen Euro in 2020 gestiegen und stagniert seitdem. Die Daten stammen aus dem YouGov Haushaltspanel (ehemals&nbsp;Gesellschaft für Konsumforschung (GfK)) und beinhalten nur die Ausgaben privater Haushalte.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Waschmittel_2026-05-06.png"> </a> <strong> Umsatz und Marktanteil von Wasch- und Reinigungsmitteln </strong> Quelle: Consumer Panel Fashion Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Waschmittel_2026-05-06.pdf">Diagramm als PDF (313,82 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Waschmittel_2026-05-06.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (26,50 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Indikator: Nachhaltiger Konsum

<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>2024 wurden in den Produktbereichen mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln 8,9 % des Umsatzes mit besonders umweltfreundlichen und sozialverträglichen Produkten gemacht.</li> <li>Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte bis 2030 einen Marktanteil von 34 % haben sollen.</li> <li>Insbesondere bei Lebensmitteln, Bekleidung und Pkw sind größere Anstrengungen nötig, um dieses Ziel zu erreichen.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Haushalte können nachhaltigen Konsum direkt und indirekt fördern. Zum einen benötigen energieeffiziente Fahrzeuge oder gedämmte Häuser bei der Nutzung weniger Energie und verursachen einen geringeren Ausstoß von Treibhausgasen. Zum anderen nehmen Verbraucher*innen durch die Bevorzugung entsprechender Produkte indirekt Einfluss auf die Emissionen und die Sozialverträglichkeit der Herstellung.</p> <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> erfasst die Marktanteile von Produkten mit anspruchsvollen Umweltzeichen. Dabei werden bisher ausschließlich staatlich regulierte Nachhaltigkeitssiegel betrachtet: Energieverbrauchskennzeichnung (Pkw, Haushaltsgroßgeräte, Leuchtmittel und Fernseher), Bio-Siegel (Lebensmittel), Grüner Knopf (Bekleidung) sowie Blauer Engel (Hygienepapiere, Wasch- und Reinigungsmittel). Mit Hilfe des Indikators kann festgestellt werden, ob umweltfreundliche und sozialverträgliche Produktvarianten konventionelle Produktvarianten im Markt ersetzen. Denn nachhaltiger Konsum erfordert, nicht-nachhaltige Konsumweisen durch nachhaltige zu ersetzen.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>2024 hatten umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte einen Marktanteil von 8,9 % in den erfassten Produktgruppen. Damit entwickelt sich der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> entgegen der Zielrichtung. Dies hat im Wesentlichen mit dem Marktanteil von energieeffizienten Pkw zu tun. Nach dem Höchststand im Jahr 2021 sank der Marktanteil von A+-Pkw sank er in den Folgejahren. 2024 wurde das neue Pkw-CO2-Label mit neuen Anforderungen eingeführt, das eine direkte Vergleichbarkeit mit den Jahren davor verhindert.</p> <p>Pkw mit dem besten Label (A) hatten 2024 einen Marktanteil von 15,7 %. Bei Biolebensmitteln hat sich in den letzten 5 Jahren wenig getan (6 bis 7 % Marktanteil). Bei den Haushaltsgroßgeräten sind seit der Einführung der neuen Effizienzkategorien wieder teilweise deutliche Verschiebungen hin zu effizienteren Kategorien zu erkennen. Bei den Hygienepapieren sind die Marktanteile bei Privathaushalten in den letzten 10 Jahren um über 10 Prozentpunkte auf nur noch 6,7&nbsp;% gesunken. Innerhalb der verschiedenen Produktgruppen unterscheiden sich die Marktanteile teilweise deutlich: 79,5 % der verkauften Waschmaschinen waren 2024 bereits mit der höchsten Effizienzkategorie A ausgezeichnet. Kühlschränke, Gefriergeräte und Geschirrspüler kommen an diese Größenordnung nur heran, wenn man die Kategorien A-D zusammenrechnet. Bei Elektroherden und Backöfen oder bei Klimageräten ist hohe Energieeffizienz hingegen weiterhin ein Nischenthema.</p> <p>Um das Ziel der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Nachhaltigkeitstrategie</a> von 34 % Marktanteil bis 2030 erreichen zu können, sollte die sehr geringe Nachfrage nach umweltfreundlichen und sozialverträglichen Produkten neu belebt werden.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Für die Berechnung des Indikators wurden für jeden Konsumbereich besonders umwelt- und sozialrelevante Produktgruppen identifiziert, für die Marktdaten verfügbar sind. Da die Märkte der einzelnen Produktgruppen unterschiedlich groß sind, werden die Marktanteile mit dem Umsatzvolumen des jeweiligen Gesamtmarktes gewichtet. Dies garantiert, dass hohe Marktanteile in kleinen Nischenmärkten den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> nicht verzerren.</p> <p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11321"><strong>"Grüne" Produkte: Marktzahlen.</strong></a></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Statt Plastiktüten: Eigene Beutel mitnehmen und mehrfach verwenden

<p> So vermeiden Sie den Einsatz unnötiger Plastiktüten im Alltag <ul> <li>Nutzen Sie mehrfach verwendbare Taschen, Körbe oder Rucksäcke.</li> <li>Stecken Sie einen Reservebeutel in Ihre Einkaufs- oder Arbeitstasche und in den Kofferraum Ihres Autos.</li> <li>Verwenden Sie alle Tüten – ob (Baumwoll-)Beutel, Plastik- oder Papiertüten – so oft wie möglich.</li> <li>Achten Sie darauf, dass Plastiktüten nicht in die Landschaft oder in Gewässer gelangen.</li> </ul> Gewusst wie <p>Plastiktüten werden meist nur kurz genutzt und sind dann Abfall, der häufig auch in der Umwelt zu finden ist. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 ein Verbot, "normale" Plastiktüten in Verkehr zu bringen. Bestimmte "Hemdchenbeutel" und Plastiktüten mit größerer Wandstärke (&gt; 50 µm) sind weiterhin erlaubt. Das Problem mit Plastiktüten ist vor allem deren Eintrag in die Natur. Sie gehören zu den am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Abfällen. Viele Kunststoffe zersetzen sich erst nach Jahrhunderten. Der Plastikabfall verschmutzt unter anderem die Meere und gefährdet die dort lebenden Tiere.</p> <p><strong>Taschen statt Tüten:&nbsp;</strong>Als Ersatz für Plastiktüten sollten Sie nicht zu Einwegtüten aus anderen Materialien greifen. Auch diese belasten die Umwelt mehr als notwendig. Viel besser ist die Verwendung von Mehrwegtaschen, -körben, -netzen oder sonstigen Tragehilfen wie Rucksäcke, Satteltaschen oder Einkaufskisten, die viele Male genutzt werden und damit unnötige Abfälle vermeiden. Gewöhnen Sie sich deshalb an, nicht nur den Einkaufszettel, sondern auch eine Einkaufstasche oder ähnliches mitzunehmen.</p> <p><strong>Mehrwegnetze statt Hemdchenbeutel:&nbsp;</strong>Dünne Hemdchenbeutel können den Einsatz von wesentlich aufwändigeren Verpackungen beispielsweise bei Obst und Gemüse vermeiden und sind deshalb nicht verboten. Auch sie können aber meist leicht eingespart werden. Legen Sie Obst oder Gemüse nach Möglichkeit lose in den Einkaufswagen. Wenn Sie einen Beutel benötigen, können Sie auch auf Mehrwegnetze und -beutel zurückgreifen. Diese werden inzwischen von vielen Händlern angeboten.</p> <p><strong>Reservebeutel griffbereit:&nbsp;</strong>Achten Sie darauf, immer eine kleine zusammenfaltbare Tasche dabei zu haben. So können Sie auch spontane Einkäufe ohne Einwegtüte bequem mit nach Hause nehmen. Der Reservebeutel lässt sich in der Arbeitstasche, im Handschuhfach oder auch in der Einkaufstasche gut verstauen. Das kann ein Stoffbeutel oder aber auch eine mehrfach verwendbare Kunststofftasche sein.</p> <p><strong>Mehrmals nutzen:&nbsp;</strong>Unabhängig von der Art der Tüte oder des Beutels gilt: So häufig wie möglich wiederverwenden! Einwegtüten – egal aus welchem Material – führen zu unnötigen Abfällen und müssen jeweils neu produziert werden, was immer auch Umweltbelastungen verursacht. Jede nochmalige Verwendung führt hingegen zu einer Verringerung der Umweltbelastungen.</p> <p><strong>Plastiktüten nicht in die Natur:</strong> Ausgediente Plastiktüten haben in der freien Natur nichts verloren. Da der Wind die leichten Tüten schnell verteilt, ist es eine gute Tat, wenn Sie "herrenlose" Plastiktüten aufheben und entsorgen, auch wenn sie nicht von Ihnen stammen. Über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne können ausgediente Plastiktüten dem Recycling zugeführt werden. Tüten aus biologisch abbaubaren Kunststoffen gehören ebenfalls nicht in die Natur, sondern in den Abfall. Ihr Zersetzungsprozess in der freien Natur dauert viel zu lange. Sie werden auch nicht recycelt und können sogar das Recycling der herkömmlichen Kunststoffe stören.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Falls Sie keine Tasche oder keinen Rucksack dabei haben, können Sie kleinere Einkäufe, zum Beispiel aus der Apotheke, in der Jackentasche mitnehmen.</li> <li>Ungefragt erhaltene Tüten, egal aus welchem Material, dürfen Sie ruhig den Verkäufer*innen zurückgeben. Das ist nicht unhöflich und ein einfacher Schritt zur Bewusstseinsbildung.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/supermarktkasse_kadmy_fotolia_81999009_m.jpg"> </a> <strong> Sind Plastiktüten, wie bereits im Supermarkt, kostenpflichtig, setzt das Anreize zur Müllvermeidung. </strong> Quelle: Kadmy / Fotolia.com Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Landen Plastiktüten in der Umwelt, verfangen sie sich in Bäumen und Sträuchern oder gelangen in die Gewässer. Die Abbauzeit von Plastik ist sehr lang. Plastiktüten zersetzen sich häufig in immer kleinere Teile, sogenanntes Mikroplastik. Tiere verwechseln Plastiktüten und Mikroplastik häufig mit Nahrung. Die Plastikfragmente können Tieren schaden oder sie sogar töten. Da Mikroplastik Schadstoffe in hoher Konzentration adsorbiert, gelangen Schadstoffe dadurch in die Nahrungskette.</p> <p>Biologisch abbaubare Kunststoffe bieten bisher keine ökologischen Vorteile gegenüber konventionellen Kunststoffen und sind von dem Verbot ebenfalls umfasst. Sie können zudem das Recycling der konventionellen Kunststoffe stören. In Kompostierungsanlagen werden in der Regel alle Kunststoffe generell als Störstoff aussortiert. Denn – entgegen ihrer Bezeichnung – reicht die Rottezeit in vielen industriellen Kompostierungsanlagen oftmals nicht für eine Zersetzung biologisch abbaubarer Kunststoffe aus. Eine zeitnahe Zersetzung im Heimkomposter oder gar in der Umwelt, z.B. im Wald oder im Meer, ist ebenfalls nicht nachgewiesen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> In Deutschland hat das Bundesumweltministerium ein Verbot für spezifische Plastiktüten in das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/">Verpackungsgesetz (VerpackG)</a> aufgenommen. Das Inverkehrbringen von Plastiktüten, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Ware gefüllt zu werden, und eine Wandstärke von weniger als 50 µm aufweisen, ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 verboten. Ausgenommen sind Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 µm ("Hemdchenbeutel"), die aus Hygienegründen erforderlich oder als Erstverpackung für lose Lebensmittel vorgesehen sind, sofern dies zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beiträgt. Für die nicht verbotenen Plastiktüten müssen die Hersteller und Vertreiber Beteiligungsentgelte an die dualen Systeme zahlen. So finanzieren sie die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Tüten.&nbsp;</p> <p>Vorangegangen waren Bemühungen des EU-Parlament, den übermäßigen Verbrauch an Plastiktüten zu verringern. In einer Ergänzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, entweder den Verbrauch von Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 50 µm bis Ende 2019 auf höchstens 90 Stück und bis Ende 2025 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner und Jahr zu begrenzen oder Instrumente zu erlassen, die sicherstellen, dass leichte Kunststofftragetaschen nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Gemeint sind Tüten aus Kunststoff mit einer geringeren Wandstärke als 0,05 Millimeter. In einem ersten Schritt hatte das Bundesumweltministerium in Deutschland 2016 eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/vereinbarung-handel-macht-plastiktueten">Vereinbarung mit dem Handel</a> abgeschlossen, um das Erreichen dieser Ziele sicherzustellen. Die Vereinbarung sah vor, dass mindestens 80 Prozent der in Verkehr gebrachten Kunststofftüten nur noch gegen ein angemessenes Entgelt abgegeben werden. Diese Vereinbarung wurde nun durch das Verbot "normaler" Plastiktüten ersetzt.&nbsp;</p> <p><strong>Marktbeobachtung:&nbsp;</strong>Immer weniger Kund*innen setzen auf Tragetaschen aus Kunststoff. Der Verbrauch der inzwischen verbotenen Plastiktüten hat vom Jahr 2015 bis 2020 um rund 85 Prozent abgenommen. Er lag in Deutschland im Jahr 2023 bei etwa 0,7 Milliarden Stück beziehungsweise 9 Plastiktüten pro Einwohner*in. Mit den etwa 1,8 Milliarden Hemdchenbeuteln aus dem Selbstbedienungsbereich sind das insgesamt rund 2,6 Milliarden Stück oder 31 Plastiktüten mit einer Wandstärke kleiner 50 µm pro Einwohner in 2023 gewesen. Dazu kommen noch 1,5 Mrd. Papiertragetaschen und 100 Mio. Plastiktüten mit einer höheren Wandstärke.</p> <p><strong>Weitere Informationen finden Sie unter:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.bmuv.de/faqs/plastiktueten-verbot">Plastiktüten-Verbot</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmuv">BMUV</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/38290">Meeresmüll: Mikroplastik aus Kosmetika nur Spitze des Eisbergs</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Seite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/41552">Maßnahmen gegen Meeresmüll</a> (UBA-Pressemitteilung)</li> </ul> <p><strong>Quellen</strong></p> <p>NABU (2020): <a href="https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/konsumressourcenmuell/201027-nabu-studie-vorverpackungen.pdf">Vorverpackungen bei Obst und Gemüse: Zahlen und Fakten 2019</a></p> <p>UBA (2025): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2023</p> <p>UBA (2021): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aufkommen-verwertung-von-verpackungsabfaellen-in-15">Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland</a> im Jahr 2019</p> <p>UBA (2021): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/biobasierte-biologisch-abbaubare-einwegverpackungen">Biobasierte und biologisch abbaubare Einwegverpackungen?</a> Keine Lösung für Verpackungsmüll!</p> <p>Detzel, Andreas (IFEU Heidelberg) (2014): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/24918">Überlegungen zur Ökobilanzierung von Tragetaschen</a> (UBA-Bericht)</p> <p>UBA (2012): Untersuchung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/7952">Umweltwirkungen von Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen</a></p> <p>Deutsche Umwelthilfe (2015): <a href="https://www.duh.de/uploads/media/Einwegplastiktueten_Hintergrundpapier_2015_01.pdf">Hintergrundpapier zu Plastiktüten</a></p> </p><p> So vermeiden Sie den Einsatz unnötiger Plastiktüten im Alltag <ul> <li>Nutzen Sie mehrfach verwendbare Taschen, Körbe oder Rucksäcke.</li> <li>Stecken Sie einen Reservebeutel in Ihre Einkaufs- oder Arbeitstasche und in den Kofferraum Ihres Autos.</li> <li>Verwenden Sie alle Tüten – ob (Baumwoll-)Beutel, Plastik- oder Papiertüten – so oft wie möglich.</li> <li>Achten Sie darauf, dass Plastiktüten nicht in die Landschaft oder in Gewässer gelangen.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Plastiktüten werden meist nur kurz genutzt und sind dann Abfall, der häufig auch in der Umwelt zu finden ist. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 ein Verbot, "normale" Plastiktüten in Verkehr zu bringen. Bestimmte "Hemdchenbeutel" und Plastiktüten mit größerer Wandstärke (&gt; 50 µm) sind weiterhin erlaubt. Das Problem mit Plastiktüten ist vor allem deren Eintrag in die Natur. Sie gehören zu den am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Abfällen. Viele Kunststoffe zersetzen sich erst nach Jahrhunderten. Der Plastikabfall verschmutzt unter anderem die Meere und gefährdet die dort lebenden Tiere.</p> <p><strong>Taschen statt Tüten:&nbsp;</strong>Als Ersatz für Plastiktüten sollten Sie nicht zu Einwegtüten aus anderen Materialien greifen. Auch diese belasten die Umwelt mehr als notwendig. Viel besser ist die Verwendung von Mehrwegtaschen, -körben, -netzen oder sonstigen Tragehilfen wie Rucksäcke, Satteltaschen oder Einkaufskisten, die viele Male genutzt werden und damit unnötige Abfälle vermeiden. Gewöhnen Sie sich deshalb an, nicht nur den Einkaufszettel, sondern auch eine Einkaufstasche oder ähnliches mitzunehmen.</p> <p><strong>Mehrwegnetze statt Hemdchenbeutel:&nbsp;</strong>Dünne Hemdchenbeutel können den Einsatz von wesentlich aufwändigeren Verpackungen beispielsweise bei Obst und Gemüse vermeiden und sind deshalb nicht verboten. Auch sie können aber meist leicht eingespart werden. Legen Sie Obst oder Gemüse nach Möglichkeit lose in den Einkaufswagen. Wenn Sie einen Beutel benötigen, können Sie auch auf Mehrwegnetze und -beutel zurückgreifen. Diese werden inzwischen von vielen Händlern angeboten.</p> <p><strong>Reservebeutel griffbereit:&nbsp;</strong>Achten Sie darauf, immer eine kleine zusammenfaltbare Tasche dabei zu haben. So können Sie auch spontane Einkäufe ohne Einwegtüte bequem mit nach Hause nehmen. Der Reservebeutel lässt sich in der Arbeitstasche, im Handschuhfach oder auch in der Einkaufstasche gut verstauen. Das kann ein Stoffbeutel oder aber auch eine mehrfach verwendbare Kunststofftasche sein.</p> <p><strong>Mehrmals nutzen:&nbsp;</strong>Unabhängig von der Art der Tüte oder des Beutels gilt: So häufig wie möglich wiederverwenden! Einwegtüten – egal aus welchem Material – führen zu unnötigen Abfällen und müssen jeweils neu produziert werden, was immer auch Umweltbelastungen verursacht. Jede nochmalige Verwendung führt hingegen zu einer Verringerung der Umweltbelastungen.</p> <p><strong>Plastiktüten nicht in die Natur:</strong> Ausgediente Plastiktüten haben in der freien Natur nichts verloren. Da der Wind die leichten Tüten schnell verteilt, ist es eine gute Tat, wenn Sie "herrenlose" Plastiktüten aufheben und entsorgen, auch wenn sie nicht von Ihnen stammen. Über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne können ausgediente Plastiktüten dem Recycling zugeführt werden. Tüten aus biologisch abbaubaren Kunststoffen gehören ebenfalls nicht in die Natur, sondern in den Abfall. Ihr Zersetzungsprozess in der freien Natur dauert viel zu lange. Sie werden auch nicht recycelt und können sogar das Recycling der herkömmlichen Kunststoffe stören.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Falls Sie keine Tasche oder keinen Rucksack dabei haben, können Sie kleinere Einkäufe, zum Beispiel aus der Apotheke, in der Jackentasche mitnehmen.</li> <li>Ungefragt erhaltene Tüten, egal aus welchem Material, dürfen Sie ruhig den Verkäufer*innen zurückgeben. Das ist nicht unhöflich und ein einfacher Schritt zur Bewusstseinsbildung.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/supermarktkasse_kadmy_fotolia_81999009_m.jpg"> </a> <strong> Sind Plastiktüten, wie bereits im Supermarkt, kostenpflichtig, setzt das Anreize zur Müllvermeidung. </strong> Quelle: Kadmy / Fotolia.com </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Landen Plastiktüten in der Umwelt, verfangen sie sich in Bäumen und Sträuchern oder gelangen in die Gewässer. Die Abbauzeit von Plastik ist sehr lang. Plastiktüten zersetzen sich häufig in immer kleinere Teile, sogenanntes Mikroplastik. Tiere verwechseln Plastiktüten und Mikroplastik häufig mit Nahrung. Die Plastikfragmente können Tieren schaden oder sie sogar töten. Da Mikroplastik Schadstoffe in hoher Konzentration adsorbiert, gelangen Schadstoffe dadurch in die Nahrungskette.</p> <p>Biologisch abbaubare Kunststoffe bieten bisher keine ökologischen Vorteile gegenüber konventionellen Kunststoffen und sind von dem Verbot ebenfalls umfasst. Sie können zudem das Recycling der konventionellen Kunststoffe stören. In Kompostierungsanlagen werden in der Regel alle Kunststoffe generell als Störstoff aussortiert. Denn – entgegen ihrer Bezeichnung – reicht die Rottezeit in vielen industriellen Kompostierungsanlagen oftmals nicht für eine Zersetzung biologisch abbaubarer Kunststoffe aus. Eine zeitnahe Zersetzung im Heimkomposter oder gar in der Umwelt, z.B. im Wald oder im Meer, ist ebenfalls nicht nachgewiesen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> In Deutschland hat das Bundesumweltministerium ein Verbot für spezifische Plastiktüten in das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/">Verpackungsgesetz (VerpackG)</a> aufgenommen. Das Inverkehrbringen von Plastiktüten, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Ware gefüllt zu werden, und eine Wandstärke von weniger als 50 µm aufweisen, ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 verboten. Ausgenommen sind Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 µm ("Hemdchenbeutel"), die aus Hygienegründen erforderlich oder als Erstverpackung für lose Lebensmittel vorgesehen sind, sofern dies zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beiträgt. Für die nicht verbotenen Plastiktüten müssen die Hersteller und Vertreiber Beteiligungsentgelte an die dualen Systeme zahlen. So finanzieren sie die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Tüten.&nbsp;</p> <p>Vorangegangen waren Bemühungen des EU-Parlament, den übermäßigen Verbrauch an Plastiktüten zu verringern. In einer Ergänzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, entweder den Verbrauch von Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 50 µm bis Ende 2019 auf höchstens 90 Stück und bis Ende 2025 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner und Jahr zu begrenzen oder Instrumente zu erlassen, die sicherstellen, dass leichte Kunststofftragetaschen nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Gemeint sind Tüten aus Kunststoff mit einer geringeren Wandstärke als 0,05 Millimeter. In einem ersten Schritt hatte das Bundesumweltministerium in Deutschland 2016 eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/vereinbarung-handel-macht-plastiktueten">Vereinbarung mit dem Handel</a> abgeschlossen, um das Erreichen dieser Ziele sicherzustellen. Die Vereinbarung sah vor, dass mindestens 80 Prozent der in Verkehr gebrachten Kunststofftüten nur noch gegen ein angemessenes Entgelt abgegeben werden. Diese Vereinbarung wurde nun durch das Verbot "normaler" Plastiktüten ersetzt.&nbsp;</p> <p><strong>Marktbeobachtung:&nbsp;</strong>Immer weniger Kund*innen setzen auf Tragetaschen aus Kunststoff. Der Verbrauch der inzwischen verbotenen Plastiktüten hat vom Jahr 2015 bis 2020 um rund 85 Prozent abgenommen. Er lag in Deutschland im Jahr 2023 bei etwa 0,7 Milliarden Stück beziehungsweise 9 Plastiktüten pro Einwohner*in. Mit den etwa 1,8 Milliarden Hemdchenbeuteln aus dem Selbstbedienungsbereich sind das insgesamt rund 2,6 Milliarden Stück oder 31 Plastiktüten mit einer Wandstärke kleiner 50 µm pro Einwohner in 2023 gewesen. Dazu kommen noch 1,5 Mrd. Papiertragetaschen und 100 Mio. Plastiktüten mit einer höheren Wandstärke.</p> <p><strong>Weitere Informationen finden Sie unter:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.bmuv.de/faqs/plastiktueten-verbot">Plastiktüten-Verbot</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmuv">BMUV</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/38290">Meeresmüll: Mikroplastik aus Kosmetika nur Spitze des Eisbergs</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Seite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/41552">Maßnahmen gegen Meeresmüll</a> (UBA-Pressemitteilung)</li> </ul> <p><strong>Quellen</strong></p> <p>NABU (2020): <a href="https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/konsumressourcenmuell/201027-nabu-studie-vorverpackungen.pdf">Vorverpackungen bei Obst und Gemüse: Zahlen und Fakten 2019</a></p> <p>UBA (2025): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2023</p> <p>UBA (2021): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aufkommen-verwertung-von-verpackungsabfaellen-in-15">Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland</a> im Jahr 2019</p> <p>UBA (2021): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/biobasierte-biologisch-abbaubare-einwegverpackungen">Biobasierte und biologisch abbaubare Einwegverpackungen?</a> Keine Lösung für Verpackungsmüll!</p> <p>Detzel, Andreas (IFEU Heidelberg) (2014): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/24918">Überlegungen zur Ökobilanzierung von Tragetaschen</a> (UBA-Bericht)</p> <p>UBA (2012): Untersuchung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/7952">Umweltwirkungen von Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen</a></p> <p>Deutsche Umwelthilfe (2015): <a href="https://www.duh.de/uploads/media/Einwegplastiktueten_Hintergrundpapier_2015_01.pdf">Hintergrundpapier zu Plastiktüten</a></p> </p><p>Informationen für...</p>

Regionale Netze zur Wieder- und Weiterverwendung von Fahrrädern (ReUse-Velo)

ReUseVelo ist ein Netzwerk aus Unternehmen, Einrichtungen und Projekten unterschiedlichster Aufgabenfelder und Rechtsformen. Das Projekt zielt auf die Entwicklung eines nachhaltigen und ökonomisch tragfähigen Konzepts zur Wieder- und Weiterverwendung von Gebrauchträdern. Durch die Kaufentscheidung für ein ReUseVelo, soll Nachhaltigkeit im Alltag erlebbar und praktikabel werden.

Nutzung der unerforschten Vielfalt des Roggens durch genombasierte Züchtung für eine klimaresiliente Getreideproduktion, Teilvorhaben A

Nutzung der unerforschten Vielfalt des Roggens durch genombasierte Züchtung für eine klimaresiliente Getreideproduktion, Teilvorhaben B

1 2 3 4 5110 111 112