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Requirements for the façade sound insulation for different types of outdoor noise

Buildings are exposed to a wide variety of external noise situations. The time course of the sound pressure level and the frequency response of external noise can vary greatly between the vicinity of roads compared to the vicinity of airports or railways. The sound insulation of facades protect the indoor space s and the residents against external noise day and night. The German standard DIN 4109 "Sound insulation in building constructionâ€Ì contains the minimum requirements for sound insulation for all new buildings in Germany. All requirements are b ased on a single number value, the equivalent sound pressure level, without adequate respecting to the particularities of the frequency response and time structure of a sound source. The presentation shows the German standard values in building acoustics and the subject of external noise. The results of measurements of different sound sources will be shown. A new approach and an outlook for further possibilities to protect inhabitants appropriately to the noise situation will be discussed. Quelle: http://pub.dega-akustik.de

Exposure to road traffic noise and children's behavioural problems and sleep disturbance: Results from the GINIplus and LISAplus studies

Background<BR>Exposure to transportation noise showed negative health effects in children and adults. Studies in children mainly focussed on aircraft noise at school.<P>Objectives<BR>We aimed to investigate road traffic noise exposure at home and children's behavioural problems and sleeping problems.<P>Methods<P>872 10-year-old children from Munich from two German population-based, birth-cohort studies with data on modelled façade noise levels at home and behavioural problems were included. Noise was assessed by the day-evening-night noise indicator Lden and the night noise indicator Lnight. Behavioural problems were assessed by the Strengths and Difficulties Questionnaire (SDQ). A subgroup (N=287) had information on sleeping problems. Continuation ratio models (logistic regression models) adjusted for various covariates were applied to investigate the association between interquartile range increases in noise and SDQ scales (sleeping problems).<P>Results<BR>Noise measured by Lden at the most exposed façade of the building was related to more hyperactivity/inattention (continuation odds ratio (cOR)=1.28(95%-confidence interval(CI):1.03-1.58). Noise at the least exposed façade increased the relative odds for having borderline or abnormal values on the emotional symptoms scale, especially the relative odds to have abnormal values for a subject with at least borderline values (Lden:cOR=2.19(95% CI:1.32-3.64). Results for Lnight were similar. Nocturnal noise at the least exposed façade was associated with any sleeping problems (odds ratio (OR)=1.79(95% CI=1.10-2.92)).<P>Conclusions<BR>Road traffic noise exposure at home may be related to increased hyperactivity and more emotional symptoms in children. Future longitudinal studies are required to explore noise exposure and behavioural problems in more detail, especially the role of sleep disturbances.<BR>Quelle: http://www.sciencedirect.com/

Straßenverkehrslärm / Schienenverkehrslärm 2004

Der vorliegende Text erläutert aufgrund der engen inhaltlichen Bezüge die beiden Karten 07.02 Straßenverkehrslärm und 07.04 Schienenverkehrslärm. Die vorliegenden Karten stellen eine Aktualisierung des Datenstandes 1993/1994 (vgl. Karten 07.02 und 07.04 Ausgabe 1997 dar und enthalten über die Darstellung der Lärmbelastung durch PKW, LKW, Busse und Straßenbahnen hinaus nunmehr in einer eigenen Darstellung auch die von S- und Fernbahn sowie der U-Bahn in oberirdischer Streckenführung ausgehenden Lärmimmissionen. Lärm ist, gerade in einer Großstadt wie Berlin, zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Der Verkehr und hierbei insbesondere der Kraftfahrzeugverkehr stellt dabei den Hauptverursacher dar. In den letzten Jahren hat sich daher die Erkenntnis immer mehr durchgesetzt, dass Lärm eine ernstzunehmende Umweltbelastung ist. Durch den Lärm kann es direkt und indirekt zu Wirkungen auf das Wohlbefinden und auch auf die Gesundheit des Einzelnen kommen. Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung weisen darauf hin, dass bei Beurteilungspegeln zwischen 55 und 60 dB(A) tags die Lästigkeit des Verkehrslärms ansteigt, über 60 bis 65 dB(A) erkennbar zunimmt und ab 65 dB(A) vermutlich Gesundheitsrisiken beginnen, die ab 70 dB(A) tags signifikant belegt sind. Als Ursache für gesundheitsschädigende Auswirkungen sehen die Lärmwirkungsforscher des Umweltbundesamtes im Wesentlichen die nächtlichen Lärmbelastungen über 55 dB(A) an, weil Schlafstörungen in besonderem Maße zu Belastungen des Herz-Kreislauf-Systems führen (vgl. Ising et al, 1997). Wie entsteht Lärm Physikalisch gesehen entsteht Schall durch schwingende Körper, d. h. durch Druckschwankungen innerhalb von elastischen Medien (Gase, Flüssigkeiten, feste Körper). Die Anregung von Druckschwankungen kann durch Schlag, Reibung oder strömende Gase (Prinzip aller Musikinstrumente) ausgelöst werden. Die entstandenen Druckschwankungen breiten sich im Umgebungsmedium Luft mit hoher Geschwindigkeit (330 m/s) aus und können bei ausreichender Intensität vom Ohr wahrgenommen werden, wenn die Zahl der Schwingungen pro Sekunde (gemessen in Hertz [Hz]) mehr als 16 und weniger als 20.000 beträgt. Der vom menschlichen Ohr wahrnehmbare Bereich der Druckschwankungen in der Luft (Schwingungsamplitude oder Lautstärke) liegt zwischen 20 µPa (Hörschwelle) und 200.000.000 µPa (Schmerzgrenze). Mikropascal (µPa) ist die Maßeinheit für den Druck. Zur Vermeidung des Umgang mit derartig großen Zahlen wurde ein logarithmischer Maßstab eingeführt, die sog. Dezibel (dB) – Skala. Dabei entsprechen 20 µPa, also der Hörschwelle, 0 dB und 200.000.000 µPa (Schmerzgrenze) 140 dB. Die Dezibelskala, die den “Schalldruckpegel” beschreibt, ist damit keine absolute Maßeinheit, wie z. B. das Gramm oder das Meter, sondern sie gibt nur das Verhältnis zur Hörschwelle wieder, d. h. sie sagt aus, um wieviel ein bestimmtes Geräusch die Hörschwelle übersteigt. Geräusche bestehen in der Regel aus einem Gemisch von hohen, mittleren und tiefen Frequenzanteilen. Das menschliche Ohr nimmt diese Frequenzanteile mit einer unterschiedlichen Empfindlichkeit wahr. Um diese Eigenschaften des Ohres nachzubilden, sind Messgeräte mit Bewertungsfiltern ausgestattet. Das Bewertungsfilter “A” zeigt für die üblichen Umweltgeräusche die beste Übereinstimmung zwischen Ohr und Messgerät. Die korrigierten Schalldruckpegel werden deshalb in “dB(A)” angegeben. In unserer Umwelt vorhandene Geräusche, z. B. auch der Verkehrslärm, sind selten gleichförmig, sondern schwanken sowohl kurzzeitig als auch in ihrem Tages- und Wochengang (vgl. Karte Verkehrsmengen 07.01 Ausgabe 2001). Zur Beurteilung und zum Vergleich von Geräuschen benutzt man deshalb zweckmäßigerweise einen “Einzahlwert”, der als Mittelwert des Schalldruckpegelverlaufes gebildet wird. Mit anderen Worten: ein innerhalb eines bestimmten Zeitabschnittes schwankendes Geräusch wird durch ein Dauergeräusch mit konstantem Pegel und gleicher Energie ersetzt. Der “Mittelungspegel” wird deshalb auch als (energie-) “äquivalenter Dauerschallpegel” bezeichnet. Der Mittelungspegel ist also nicht als arithmetisches Mittel zu verstehen, sondern entspricht physikalisch gesehen dem energetischen Mittel. Bei diesem Verfahren werden Lärmspitzen besonders berücksichtigt. Für Rechenoperationen mit Schalldruckpegeln gelten die Logarithmengesetze. So erhöht z. B. die Verdoppelung einer Zahl gleichlauter Schallquellen (Fahrzeuge) den Schalldruckpegel um 3 dB (entspricht 10·log 2); eine Verdreifachung um 5 dB (entspricht 10·log 3), eine Verzehnfachung um 10 dB (10·log 10). Ein Geräusch mit einem um 10 dB(A) höheren Pegel wird etwa doppelt so laut empfunden. In gleicher Weise wirken sich auch Vervielfachungen der Einwirkzeiten von Geräuschen innerhalb eines bestimmten Beurteilungszeitraumes (Tag bzw. Nacht) aus. Das heißt, eine Verlängerung der Geräuscheinwirkung, z. B. von 10 auf 20 Minuten oder von 2 auf 4 Stunden, erhöht den Mittelungspegel um 3 dB. Eine Verkürzung der Einwirkungsdauer eines Geräusches von 600 auf 60 Minuten entspräche dann einer Pegelsenkung von 10 dB. Im Vergleich mit Grenz- oder Richtwerten wird üblicherweise der sog. “Beurteilungspegel” angegeben. Dieser unterscheidet sich vom Mittelungs- bzw. äquivalenten Dauerschallpegel durch bestimmte Zu- oder Abschläge, die die unterschiedliche Lästigkeit der Geräusche berücksichtigen. Beim Straßenverkehrslärm wird die erhöhte Lästigkeit der Brems- und Anfahrgeräusche im Bereich von Lichtsignalanlagen durch entfernungsabhängige Zuschläge berücksichtigt. Der empirisch belegten geringeren Lästigkeit des Schienenverkehrslärms wird durch einen Abschlag, dem sog. Schienenbonus, entsprochen. Gesetzliche Regelungen Das Bundes-Immissionsschutzgesetz behandelt in den §§ 41 bis 43 die Lärmvorsorge, d. h. die Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen. Konkretisiert wurden diese Vorschriften durch die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und die Verkehrswege- Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV). Wenn im Rahmen der beim Neubau, bzw. wesentlichen Änderung von Verkehrswegen notwendigen Planverfahren eine Überschreitung der in Tabelle 1 genannten Grenzwerte prognostiziert wird, muss entsprechend den genannten Verordnungen Lärmvorsorge durchgeführt werden, d. h. in der Regel Bau von aktiven oder passiven Schallschutzmaßnahmen. Für bestehende Straßen gibt es keine verbindlichen gesetzlichen Regelungen, die die Einhaltung bestimmter Lärmbelastungen vorschreiben. Bei Straßen in der Baulast des Bundes – in Berlin Autobahnen sowie Bundesfernstraßen – bestehen dagegen Lärmsanierungsmöglichkeiten nach den “Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes-VLärmSchR 97” durch eine freiwillige Verpflichtung des Bundesministers für Verkehr. Lärmsanierung, insbesondere durch Schallschutzfenster, ist hiernach dann möglich, wenn der Beurteilungspegel einen der folgenden Richtwerte übersteigt. Die nach diesen Richtlinien möglichen Lärmsanierungsmaßnahmen sind in Berlin weitgehend umgesetzt. Eine analoge Regelung zur Lärmsanierung auf freiwilliger Basis gibt es seit kurzem auch für Bahnstrecken. Hier ist zunächst eine Lärmsanierung für Bereiche mit besonders hohen Belastungen beabsichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Schallschutzmaßnahmen im Bereich des Straßenverkehrs auch über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen nach § 45 StVO möglich. Danach kann die Straßenverkehrsbehörde straßenverkehrsrechtliche Anordnungen – wie z. B. LKW-Fahrverbot oder Geschwindigkeitsreduzierung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen anordnen.

Noise data reported under Environmental Noise Directive (END)

The datasets includes 1) the noise exposure data, 2) the noise contours data, 3) razterized noise contours data and 4) potential quiet areas all under the terms of the Environmental Noise Directive (END). Data covers the EEA32 member countries and the United Kingdom (excluding Turkey for the third round of noise mapping in 2017).

Abatement of rail noise - especially for infrastructure

Environmental noise is an important issue causing one of the most common public complaints in Germany and within the EU. Noise causes health threats, like cardiovascular effects and cognitive impairment and has an enormous negative economic impact. The most important source for rail noise is freight trains that operate around the clock. The enormous ecological "Achilles' heel" of railway traffic is the noise. Especially during the nights, the noise impairment is up to 25 dB(A) above the threshold, which is to be aspired in terms of a precautious health protection of the people. Noise is of high relevance with respect to any expansion, upgrade or construction measures for railway infrastructure. Therefore, it is agreed to increase noise protection measures to a wide degree. There are a number of technical noise abatement measures for the locomotive, the wagon and also the infrastructure available. Some of these measures on the infrastructure to abate railway noise are already and widespread used in Germany, especially noise barriers. In this presentation, we give an overview on further technical measures for infrastructure to efficiently abate railway noise, for example high-speed grinding or rail web shielding. Quelle: http://www.ingentaconnect.com/

WHO Environmental noise guidelines for the European Region

World Health Organization (WHO) published the Guidelines for Community Noise in 1999 and the Night Noise Guidelines for Europe in 2009. Significant new research in the area of environmental noise and health has taken place since then. As well, new noise sources of concern for public health, such as wind turbines, were not addressed in previous guidelines. For these reasons, WHO is currently engaged in the revision of all pertinent literature and will provide recommendations for the protection of public health as part of WHO Environmental Noise Guidelines for the European Region. The guidelines will focus on the WHO European Region and provide guidance to its Member States that is compatible with the noise indicators used in the European Union (EU) Directive on Environmental Noise. We systematically review the effects of noise on the following health outcomes: effects on sleep, annoyance, cognitive impairment, cardiovascular disease, hearing impairment, tinnitus, adverse birth outcomes, and mental health and wellbeing. The guidelines will consider the evidence on health effects of environmental noise related to the following various sources: aircraft, railway, road traffic, wind turbines and leisure noise. They will address exposure to noise in such relevant settings as residences, hospitals, learning establishments and public venues. Additionally, they will review the potential health benefits from noise mitigation and interventions to decrease noise levels. The process of developing the guidelines involves the synthesis and interpretation of the available evidence by a large group of scientists from across the world under the coordination of WHO. The Guidelines will provide up-to-date information on the health risks from environmental noise and evidence-based recommendations in order to support WHO Member States in their efforts to prevent and control exposure to excessive environmental noise. Copyright © (2015) by EAA-NAG-ABAV, ISSN 2226-5147 All rights reserved

Cardiovascular effects of environmental noise exposure

The role of noise as an environmental pollutant and its impact on health are being increasingly recognized. Beyond its effects on the auditory system, noise causes annoyance and disturbs sleep, and it impairs cognitive performance. Furthermore, evidence from epidemiologic studies demonstrates that environmental noise is associated with an increased incidence of arterial hypertension, myocardial infarction, and stroke. Both observational and experimental studies indicate that in particular night-time noise can cause disruptions of sleep structure, vegetative arousals (e.g. increases of blood pressure and heart rate) and increases in stress hormone levels and oxidative stress, which in turn may result in endothelial dysfunction and arterial hypertension. This review focuses on the cardiovascular consequences of environmental noise exposure and stresses the importance of noise mitigation strategies for public health. Quelle: http://eurheartj.oxfordjournals.org

Lärmkarten im Internet/Bürgertelefon zum "Tag gegen den Lärm"

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 024/08 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 024/08 Magdeburg, den 3. März 2008 Lärmkarten im Internet/Bürgertelefon zum "Tag gegen den Lärm" Magdeburg. Mit der Veröffentlichung von Lärmkarten im Internet ist in Sachsen-Anhalt jetzt die erste Stufe der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie abgeschlossen. Die Lärmkarten wurden an Bundesstraßen und Bundesautobahnen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kfz im Jahr erstellt. Somit liegen jetzt Karten vor für 22 Gemeinden entlang von Bundesstraßen und für über 100 Gemeinden an den Bundesautobahnen A2, A9 und A14. Danach sind in Sachsen-Anhalt 850 Menschen an Autobahnen und rund 19 500 Menschen an Bundesstraßen von erheblichem Nachtlärm (ab 55 dB) betroffen. Zusätzlich zu den Lärmkarten wurden die Zahl der betroffenen Einwohner in den einzelnen Pegelklassen  sowie die Größen der verlärmten Flächen ermittelt. Die Lärmkarten stehen auf den Seiten des Fachbereichs 3 des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (www.lau-st.de , genaue Adresse siehe unten).  Sie lassen sich soweit vergrößern, dass sogar einzelne Gebäude zu erkennen sind. Die Karten zeigen die mittlere Lärmbelastung für Tag und Nacht. Bis zum 18. Juli 2008 müssen die betroffenen Gemeinden prüfen, ob durch die Aufstellung von Lärmaktionsplänen geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, um die Lärmbelästigung spürbar zu senken. Die Ausarbeitung dieser Aktionspläne soll mit tatkräftiger Unterstützung der Einwohner der betroffenen Gemeinden realisiert werden. Der diesjährige ¿Tag gegen Lärm¿ am 16. April wird sich schwerpunktmäßig mit der Lärmkartierung und ¿aktionsplanung befassen. Dazu wird es an diesem Tag für die Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts ein ¿Lärm-Info-Telefon¿ geben. Von 10.00 bis 14.00 Uhr sind die Fachleute vom Landesamt für Umweltschutz unter der Rufnummer 0345 5704586 zu erreichen. Sie geben Auskunft zu den Lärmkarten  und der laufenden Lärmaktionsplanung. Die Adresse lautet:  https://www.mu.sachsen-anhalt.de/start/fachbereich03/laerm/eu_umgebungslaem_rl/kart_ergebnisse/main.htm. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Umwelt-Staatssekretär Aeikens: Lärm als Gesundheitsgefahr nicht unterschätzen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 038/08 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 038/08 Magdeburg, den 1. April 2008 Umwelt-Staatssekretär Aeikens: Lärm als Gesundheitsgefahr nicht unterschätzen Magdeburg. Auf einer Tagung zur Lärmaktionsplanung der Gemeinden heute in Magdeburg hat Umwelt-Staatssekretär Onko Aeikens davor gewarnt, Lärm als Gesundheitsgefahr zu unterschätzen. Auch wenn er nicht unmittelbar das Gehör schädige, greife Lärm  die Gesundheit an, zitierte er eine Studie des Umweltbundesamtes, laut der es einen Zusammenhang zwischen langjähriger Verkehrslärmbelastung und Herzinfarktrisiko gibt. Der Kampf gegen den Umgebungslärm bleibe eine der wichtigsten Aufgaben im Umweltbereich. In den EU-Staaten habe der Umgebungslärm ein nicht mehr akzeptables Niveau erreicht. Es genüge nicht mehr, einzelne Lärmquellen leiser zu machen: ¿Dies gelingt zwar in vielen Bereichen, doch wird dies aufgefressen durch eine ständig wachsende Zahl von Lärmquellen.¿  ¿Klar ist aber auch: Wenn wir über Lärmbekämpfung reden, müssen wir über Geld reden¿, so Aeikens. Er begrüßte die Absicht des Bundes, den Ländern für die Lärmaktionsplanung zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Aeikens lobte die bisherige Zusammenarbeit zwischen den für die Lärmaktionsplanung zuständigen Gemeinden und dem Landesamt für Umweltschutz. Sachsen-Anhalt sei neben Mecklenburg-Vorpommern das einzige Land, das die Lärmkartierung ohne Nachforderungen durch das Bundesumweltministerium abschließen konnte. Hintergrund: Mit der Veröffentlichung von Lärmkarten im Internet ist in Sachsen-Anhalt die erste Stufe der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie abgeschlossen. Die Lärmkarten wurden an Bundesstraßen und Bundesautobahnen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kfz im Jahr erstellt. Somit liegen jetzt Karten vor für 22 Gemeinden entlang von Bundesstraßen und für über 100 Gemeinden an den Bundesautobahnen A2, A9 und A14. In Sachsen-Anhalt sind rund 850 Menschen an Autobahnen und rund 19 500 Menschen an Bundesstraßen von erheblichem Nachtlärm (ab 55 dB) betroffen. Bis zum 18. Juli 2008 müssen die betroffenen Gemeinden nun prüfen, ob durch die Aufstellung von Lärmaktionsplänen geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, um die Lärmbelästigung spürbar zu senken Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Datenblatt Weil der Stadt

Lärmkartierung Baden-Württemberg 2017 Belastungsstatistik 1) Gemeinde: Gemeinde-Nr.: Weil der Stadt 8115050 Straßenlärm (Hauptverkehrsstraßen) Lärmbelastete Einwohner 2) LDEN in dB(A) (24 Stunden)Belastete EinwohnerLNight in dB(A) (22 bis 6 Uhr) Belastete Einwohner ––> 50 bis 55329 > 55 bis 60450> 55 bis 60214 > 60 bis 65312> 60 bis 6561 > 65 bis 70196> 65 bis 702 > 70 bis 7549> 700 > 750–1007Summe Summe – 606 Lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude 3) Fläche in km2Wohnungen> 553,643800 > 650,910700 > 750,1000 LDEN in dB(A) Schulen Krankenhäuser 1)Ermittlung der Lärmbelastung durch Umgebungslärm gemäß der „Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)“ 2)Anzahl der lärmbelasteten Einwohner für verschiedene Lärmpegelbereiche. Es wird unterschieden zwischen der 24-stündigen Lärmbelastung (LDEN) über 55 dB(A) und der nächtlichen Lärmbelastung von 22 bis 6 Uhr (LNight) über 50 dB(A). 3)Größe der lärmbelasteten Fläche und die Anzahl der lärmbelasteten Wohnungen und Gebäude für verschiedene Lärmpegelbereiche der 24-stündigen Lärmbelastung (LDEN) über 55 dB(A). Die Anzahl der Wohnungen wurde aus der Anzahl der Einwohner und der durchschnittlichen Wohnungsgröße abgeleitet. Sie stellt daher nur eine Schätzung dar. Berücksichtigt wurden Schul- bzw. Krankenhaus- gebäude, die gemäß ALK/ALKIS als solche gekennzeichnet sind. Stand 30.11.2018

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