The datasets includes 1) the noise exposure data, 2) the noise contours data, 3) razterized noise contours data and 4) potential quiet areas all under the terms of the Environmental Noise Directive (END). Data covers the EEA32 member countries and the United Kingdom (excluding Turkey for the third round of noise mapping in 2017).
Der vorliegende Text erläutert aufgrund der engen inhaltlichen Bezüge die beiden Karten 07.02 Straßenverkehrslärm und 07.04 Schienenverkehrslärm. Die vorliegenden Karten stellen eine Aktualisierung des Datenstandes 1993/1994 (vgl. Karten 07.02 und 07.04 Ausgabe 1997 dar und enthalten über die Darstellung der Lärmbelastung durch PKW, LKW, Busse und Straßenbahnen hinaus nunmehr in einer eigenen Darstellung auch die von S- und Fernbahn sowie der U-Bahn in oberirdischer Streckenführung ausgehenden Lärmimmissionen. Lärm ist, gerade in einer Großstadt wie Berlin, zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Der Verkehr und hierbei insbesondere der Kraftfahrzeugverkehr stellt dabei den Hauptverursacher dar. In den letzten Jahren hat sich daher die Erkenntnis immer mehr durchgesetzt, dass Lärm eine ernstzunehmende Umweltbelastung ist. Durch den Lärm kann es direkt und indirekt zu Wirkungen auf das Wohlbefinden und auch auf die Gesundheit des Einzelnen kommen. Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung weisen darauf hin, dass bei Beurteilungspegeln zwischen 55 und 60 dB(A) tags die Lästigkeit des Verkehrslärms ansteigt, über 60 bis 65 dB(A) erkennbar zunimmt und ab 65 dB(A) vermutlich Gesundheitsrisiken beginnen, die ab 70 dB(A) tags signifikant belegt sind. Als Ursache für gesundheitsschädigende Auswirkungen sehen die Lärmwirkungsforscher des Umweltbundesamtes im Wesentlichen die nächtlichen Lärmbelastungen über 55 dB(A) an, weil Schlafstörungen in besonderem Maße zu Belastungen des Herz-Kreislauf-Systems führen (vgl. Ising et al, 1997). Wie entsteht Lärm Physikalisch gesehen entsteht Schall durch schwingende Körper, d. h. durch Druckschwankungen innerhalb von elastischen Medien (Gase, Flüssigkeiten, feste Körper). Die Anregung von Druckschwankungen kann durch Schlag, Reibung oder strömende Gase (Prinzip aller Musikinstrumente) ausgelöst werden. Die entstandenen Druckschwankungen breiten sich im Umgebungsmedium Luft mit hoher Geschwindigkeit (330 m/s) aus und können bei ausreichender Intensität vom Ohr wahrgenommen werden, wenn die Zahl der Schwingungen pro Sekunde (gemessen in Hertz [Hz]) mehr als 16 und weniger als 20.000 beträgt. Der vom menschlichen Ohr wahrnehmbare Bereich der Druckschwankungen in der Luft (Schwingungsamplitude oder Lautstärke) liegt zwischen 20 µPa (Hörschwelle) und 200.000.000 µPa (Schmerzgrenze). Mikropascal (µPa) ist die Maßeinheit für den Druck. Zur Vermeidung des Umgang mit derartig großen Zahlen wurde ein logarithmischer Maßstab eingeführt, die sog. Dezibel (dB) – Skala. Dabei entsprechen 20 µPa, also der Hörschwelle, 0 dB und 200.000.000 µPa (Schmerzgrenze) 140 dB. Die Dezibelskala, die den “Schalldruckpegel” beschreibt, ist damit keine absolute Maßeinheit, wie z. B. das Gramm oder das Meter, sondern sie gibt nur das Verhältnis zur Hörschwelle wieder, d. h. sie sagt aus, um wieviel ein bestimmtes Geräusch die Hörschwelle übersteigt. Geräusche bestehen in der Regel aus einem Gemisch von hohen, mittleren und tiefen Frequenzanteilen. Das menschliche Ohr nimmt diese Frequenzanteile mit einer unterschiedlichen Empfindlichkeit wahr. Um diese Eigenschaften des Ohres nachzubilden, sind Messgeräte mit Bewertungsfiltern ausgestattet. Das Bewertungsfilter “A” zeigt für die üblichen Umweltgeräusche die beste Übereinstimmung zwischen Ohr und Messgerät. Die korrigierten Schalldruckpegel werden deshalb in “dB(A)” angegeben. In unserer Umwelt vorhandene Geräusche, z. B. auch der Verkehrslärm, sind selten gleichförmig, sondern schwanken sowohl kurzzeitig als auch in ihrem Tages- und Wochengang (vgl. Karte Verkehrsmengen 07.01 Ausgabe 2001). Zur Beurteilung und zum Vergleich von Geräuschen benutzt man deshalb zweckmäßigerweise einen “Einzahlwert”, der als Mittelwert des Schalldruckpegelverlaufes gebildet wird. Mit anderen Worten: ein innerhalb eines bestimmten Zeitabschnittes schwankendes Geräusch wird durch ein Dauergeräusch mit konstantem Pegel und gleicher Energie ersetzt. Der “Mittelungspegel” wird deshalb auch als (energie-) “äquivalenter Dauerschallpegel” bezeichnet. Der Mittelungspegel ist also nicht als arithmetisches Mittel zu verstehen, sondern entspricht physikalisch gesehen dem energetischen Mittel. Bei diesem Verfahren werden Lärmspitzen besonders berücksichtigt. Für Rechenoperationen mit Schalldruckpegeln gelten die Logarithmengesetze. So erhöht z. B. die Verdoppelung einer Zahl gleichlauter Schallquellen (Fahrzeuge) den Schalldruckpegel um 3 dB (entspricht 10·log 2); eine Verdreifachung um 5 dB (entspricht 10·log 3), eine Verzehnfachung um 10 dB (10·log 10). Ein Geräusch mit einem um 10 dB(A) höheren Pegel wird etwa doppelt so laut empfunden. In gleicher Weise wirken sich auch Vervielfachungen der Einwirkzeiten von Geräuschen innerhalb eines bestimmten Beurteilungszeitraumes (Tag bzw. Nacht) aus. Das heißt, eine Verlängerung der Geräuscheinwirkung, z. B. von 10 auf 20 Minuten oder von 2 auf 4 Stunden, erhöht den Mittelungspegel um 3 dB. Eine Verkürzung der Einwirkungsdauer eines Geräusches von 600 auf 60 Minuten entspräche dann einer Pegelsenkung von 10 dB. Im Vergleich mit Grenz- oder Richtwerten wird üblicherweise der sog. “Beurteilungspegel” angegeben. Dieser unterscheidet sich vom Mittelungs- bzw. äquivalenten Dauerschallpegel durch bestimmte Zu- oder Abschläge, die die unterschiedliche Lästigkeit der Geräusche berücksichtigen. Beim Straßenverkehrslärm wird die erhöhte Lästigkeit der Brems- und Anfahrgeräusche im Bereich von Lichtsignalanlagen durch entfernungsabhängige Zuschläge berücksichtigt. Der empirisch belegten geringeren Lästigkeit des Schienenverkehrslärms wird durch einen Abschlag, dem sog. Schienenbonus, entsprochen. Gesetzliche Regelungen Das Bundes-Immissionsschutzgesetz behandelt in den §§ 41 bis 43 die Lärmvorsorge, d. h. die Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen. Konkretisiert wurden diese Vorschriften durch die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und die Verkehrswege- Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV). Wenn im Rahmen der beim Neubau, bzw. wesentlichen Änderung von Verkehrswegen notwendigen Planverfahren eine Überschreitung der in Tabelle 1 genannten Grenzwerte prognostiziert wird, muss entsprechend den genannten Verordnungen Lärmvorsorge durchgeführt werden, d. h. in der Regel Bau von aktiven oder passiven Schallschutzmaßnahmen. Für bestehende Straßen gibt es keine verbindlichen gesetzlichen Regelungen, die die Einhaltung bestimmter Lärmbelastungen vorschreiben. Bei Straßen in der Baulast des Bundes – in Berlin Autobahnen sowie Bundesfernstraßen – bestehen dagegen Lärmsanierungsmöglichkeiten nach den “Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes-VLärmSchR 97” durch eine freiwillige Verpflichtung des Bundesministers für Verkehr. Lärmsanierung, insbesondere durch Schallschutzfenster, ist hiernach dann möglich, wenn der Beurteilungspegel einen der folgenden Richtwerte übersteigt. Die nach diesen Richtlinien möglichen Lärmsanierungsmaßnahmen sind in Berlin weitgehend umgesetzt. Eine analoge Regelung zur Lärmsanierung auf freiwilliger Basis gibt es seit kurzem auch für Bahnstrecken. Hier ist zunächst eine Lärmsanierung für Bereiche mit besonders hohen Belastungen beabsichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Schallschutzmaßnahmen im Bereich des Straßenverkehrs auch über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen nach § 45 StVO möglich. Danach kann die Straßenverkehrsbehörde straßenverkehrsrechtliche Anordnungen – wie z. B. LKW-Fahrverbot oder Geschwindigkeitsreduzierung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen anordnen.
World Health Organization (WHO) published the Guidelines for Community Noise in 1999 and the Night Noise Guidelines for Europe in 2009. Significant new research in the area of environmental noise and health has taken place since then. As well, new noise sources of concern for public health, such as wind turbines, were not addressed in previous guidelines. For these reasons, WHO is currently engaged in the revision of all pertinent literature and will provide recommendations for the protection of public health as part of WHO Environmental Noise Guidelines for the European Region. The guidelines will focus on the WHO European Region and provide guidance to its Member States that is compatible with the noise indicators used in the European Union (EU) Directive on Environmental Noise. We systematically review the effects of noise on the following health outcomes: effects on sleep, annoyance, cognitive impairment, cardiovascular disease, hearing impairment, tinnitus, adverse birth outcomes, and mental health and wellbeing. The guidelines will consider the evidence on health effects of environmental noise related to the following various sources: aircraft, railway, road traffic, wind turbines and leisure noise. They will address exposure to noise in such relevant settings as residences, hospitals, learning establishments and public venues. Additionally, they will review the potential health benefits from noise mitigation and interventions to decrease noise levels. The process of developing the guidelines involves the synthesis and interpretation of the available evidence by a large group of scientists from across the world under the coordination of WHO. The Guidelines will provide up-to-date information on the health risks from environmental noise and evidence-based recommendations in order to support WHO Member States in their efforts to prevent and control exposure to excessive environmental noise. Copyright © (2015) by EAA-NAG-ABAV, ISSN 2226-5147 All rights reserved
Zusammenfassung der Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen für die 3. Stufe der EU-Lärmkartierung gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutz- gesetz (BImSchG) Berichterstattung der Stadt/Gemeinde Coswig (Anhalt) vom 22.11.2019 (Stand: Entwurf) 1 Allgemeine Angaben 1.1 Für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde: Regionalschlüssel/Gemeindekennziffer: Ansprechpartner: Adresse: Telefon: E-Mail: Internetadresse: 1.2 Coswig (Anhalt) 150910060060/15091060 Herr Sonntag, Leiter Bauamt Am Markt 1, 06869 Coswig (Anhalt) 034903-610-112 bauamt@coswig-online.de www.coswigonline.de Beschreibung der Stadt/Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, die zu berücksichtigen sind: Die Stadt Coswig (Anhalt) liegt auf halber Strecke zwischen Berlin und Leipzig, im westlichen Teil des Landkreises Wittenberg. Westlich grenzt das Oberzentrum Dessau-Roßlau, östlich des Mittelzentrum Wittenberg an. Südlich befindet sich die Elbe und mit dem Biosphärenreservat Mittlere Elbe, nördlich der Naturpark Flä- ming. Coswig (Anhalt) zählt mit 295,7 km² flächenmäßig zu den größten Gemeinden des Bundeslandes. Die Einwohnerzahl liegt aktuell bei ca. 12.000 Einwohner und ist leicht rückläufig. Neben der Kernstadt gehören insgesamt 16 Ortschaften zur Ein- heitsgemeinde. Die Kernstadt ist als Grundzentrum festgelegt und nimmt damit die Nahversorgungsfunktion für das gesamte Stadtgebiet war. Hauptverkehrsstraße(n): -BAB 9 -B 187 Roßlauer Straße, Zerbster Straße, Schloßstraße, Goethestraße, Puschkinstraße, Johann-Sebastian-Bach-Straße, Wittenberger Straße -B 107 Luisenstraße, Göritzer Landstraße -L 121 Geschwister-Scholl-Straße 1.3 Rechtlicher Hintergrund Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG. Gemäß § 47d BImSchG stellen die zuständigen Behörden bis zum 18. Juli 2018 Lärmaktionspläne auf, mit denen die Lärmprobleme gemindert werden sollen, die sich aus den Ergebnissen der ausgearbeiteten Lärmkarten gemäß § 47c BImSchG ergeben haben. Die Zuständigkeit der Gemeinde ist in der Immi-ZustVO vom 08.10.2015 LSA gere- gelt. 1.4 Geltende Auslösewerte: Eine Prüfung der Lärmaktionsplanung ist in Sachsen-Anhalt dann erforderlich, wenn bei der 3. Stufe der Lärmkartierung (2017) Einwohner an Hauptverkehrsstra- ßen mit nächtlichem Beurteilungspegel LNight > 55 dB(A) ermittelt worden sind. 2 Bewertung der Ist-Situation 2.1 Zusammengefasste Daten der Lärmkarten aus 2017: Zum vollständigen Bericht über die durchgeführte Lärmkartierung an Hauptverkehrs- straßen: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/laerm-und-erschuetterungen/3-stufe- der-eu-laermkartierung/berichte-dritte-stufe-der-eu-laermkartierung-an-hauptver- kehrsstrassen/ Geschätzte Zahl der von Nachtlärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Einwohner: Gemeinde 50-55 100 2.2 Einwohner in den Pegelklassen LNight [dB(A)] 55-60 60-65 65-70 200 300 80 >70 0 Verbale Beschreibung von vorherrschenden Lärmproblemen: Die Lärmprobleme innerhalb des Stadtgebiets sind am drängendsten entlang der auch in den Nachtstunden sehr stark befahrenen BAB 9 und der B 187. Das Stadtgebiet wird in Nord-Süd-Richtung von der BAB 9 gequert. Mit Coswig und Köselitz bestehen zwei Anschlussstellen. Vom Verkehrslärm der BAB ist der unmittelbar östlich der Trasse gelegene Ortsteil Buro am stärksten betroffen. Die ersten Wohnhäuser des Dorfes befinden sich weniger als 300m von der Fahrbahn entfernt. Durch die Hauptwindrichtung West sowie fehlende Lärmschutzmaßnah- men entlang der BAB 9 wird der Verkehrslärm innerhalb von Buro stark wahrge- nommen. In Teilen des Ortes gibt es nachts Lärmwerte von über 50 dB(A). Auch die Bewohner in der Streubebauung „Bernauer Mark“ sind vom Verkehrs- lärm, der von der BAB 9 ausgeht, betroffen. Des Weiteren verlaufen die Bundesstraßen 187 und 107 durch Coswig (Anhalt), wobei insbesondere die innerörtliche Führung der B 187 durch die Kernstadt er- hebliche Lärmbelästigung verursacht. Dieser Abschnitt der B 187 dient als Haupt- zubringer der Lutherstadt Wittenberg zur A9 und in Richtung Roßlau. Aufgrund der erfolgreichen Ansiedlung bzw. Erweiterung von Gewerbe und Industrie im Ortsteil Piesteritz der Lutherstadt Wittenberg hat in den vergangenen Jahren der Anteil am Schwerlastverkehr auf der B 187 deutlich zugenommen. Die Bundesstraße wird wegen der beengten örtlichen Verhältnisse in der Innenstadt im Einrichtungsver- kehr geführt (Innenstadtring). Tagsüber liegen die Lärmwerte auf der gesamten Ortsdurchfahrt bei über 70 dB(A), nachts bei 60 dB(A). Da die B 187 eng mit Wohngebäuden bebaut ist, sind vergleichsweise viele Bewohnerinnen und Bewoh- ner Coswigs den erheblichen Lärmbelästigungen ausgesetzt. Auf den innerstädtischen Abschnitten der B 107 und der L 121 sind die Verkehrs- belegungszahlen deutlich niedriger als auf der B187. Überschreitungen der Immis- sionsgrenzwerte sind dennoch zu erwarten. Konkrete Ermittlungsergebnisse liegen der Stadt nicht vor, da diese Straßen bei der bisherigen Lärmkartierung nicht be- trachtet wurden. 3 Maßnahmenplanung 3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung (auch passiver Art): - punktuelle passive Schallschutzmaßnahmen durch Einbau von Schallschutzfens- tern bei Wohnhäusern - regelmäßige Fahrbahnsanierung durch den Straßenbaulastträger 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre: Ortsdurchfahrt B 187: - Reduzierung der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h in den mit Wohn- gebäuden bebauten Abschnitten - Einbau von Schallschutzfenstern - Ortseingang B 187 aus Richtung Wittenberg: Einordnung einer Querungshilfe in Höhe Friedhof Coswig mit geschwindigkeitsreduzierender Wirkung 3.3 Langfristige Strategien zur Lösung von Lärmproblemen: Neubau Ortsumgehung B 187n Coswig/Griebo 3.4 Schutz „Ruhiger Gebiete“, falls solche ausgewiesen werden sollen! / Fest- legung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz: Spezielle Ausweisung ruhiger Gebiete ist derzeit nicht vorgesehen. Vorschläge sind im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung möglich. Planung und Bau der OU B 187n dürfen nicht zur Verlagerung der Lärmprobleme von der Innenstadt auf bisher ruhige Gebiete wie die Eigenheimsiedlung östlich der B 107 führen. Es sind Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. 3.5 Schätzwerte für die erfolgte Reduzierung der Zahl vom Lärm betroffener Einwohner: 600- 800 4 Formelle Informationen 4.1 Beginn der Information der Öffentlichkeit über die geplante Prüfung zur Aufstellung eines Entwurfs zur Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen: Datum des Beginns der Öffentlichkeitsbeteiligung: 22.08.2017 https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/laerm-und-erschuetterungen/laerm- aktionsplanung/
Zusammenfassung der Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen für die 3. Stufe der EU-Lärmkartierung gemäß $ 47d Bundes-Immissionsschutz- gesetz (BImSchG) Berichterstattung der Stadt Leuna vom 28.11.2019 1 1.1 Allgemeine Angaben Für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde:Leuna Regionalschlüssel/Gemeindekennziffer: Ansprechpartner:150880205205 Frau Lux, Herr Lämmerhirt Adresse: Telefon: E-Mail: Internetadresse:Rathausstraße 1, 06237 Leuna 03461-840276 info.leuna.de www.leuna.de 1.2 Beschreibung der Stadt/Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, die zu berücksichtigen sind: Hauptverkehrsstraßen: B 91, B 181, L 182 1.3 Rechtlicher Hintergrund Die Aktionsplanungerfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren Umsetzungin 88 47 a-f BImSchG. Gemäß $ 47d BImSchG stellen die zuständigen Behörden bis zum 18. Juli 2018 Lärmaktionspläne auf, mit denen die Lärmprobleme gemindert werden sollen, die sich aus den Ergebnissen der ausgearbeiteten Lärmkarten gemäß $ 47c BImSchG ergeben haben. Die Zuständigkeit der Gemeinde ist in der Immi-ZustVO vom 08.10.2015 LSA gere- gelt. 1.4 Geltende Auslôsewerte: Eine Prüfung der Lärmaktionsplanung ist in Sachsen-Anhalt dann erforderlich, wenn bei der 3. Stufe der Lärmkartierung (2017) Einwohner an Hauptverkehrsstra- Ren mit nachtlichem Beurteilungspegel Lnignt > 55 dB(A) ermittelt worden sind. 2 Bewertung der Ist-Situation 2.1 Zusammengefasste Daten der Lärmkarten aus 2017: Zum vollständigen Bericht über die durchgeführte Lärmkartierung an Hauptverkehrs- straßen: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/laerm-und-erschuetterungen/3-stufe- der-eu-laermkartierung/berichte-dritte-stufe-der-eu-laermkartierung-an-hauptver- kehrsstrassen/ Geschätzte Zahl der von Nachtlärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Einwohner: Einwohnerin den Pegelklassen Gemeinde Gemeindegebiet Leuna 2.2 | Luignt [dB(A)] 50-5555-6060-6565-70>70 30020020000 Verbale Beschreibung von vorherrschenden Lärmproblemen: In den kartierten Gemeindegebieten von Leuna ergebensich größere Konfliktzonen dort wo hochfre- quentierte Hauptverkehrsstraßen durch die bestehenden Stadt- bzw. Ortsbereiche verlaufen. Auf- grund der z. T. nahe an die Straßen heranreichenden Wohnhausfassaden sind damit entsprechend hohe Lärmbelastungen, direkt durch die Kfz-Vorbeifahrten bzw. auch durch Schallreflexionen an den gegenüberliegenden Gebäudefassaden, verbunden. Eine Analyse der Lärmkartierung zeigt, dass insbesondere die Einwohner entlang der B 181 in den Ortsteilen Zöschen und Günthersdorf durch die somit erhöhten Lärmbelastungen betroffen sind. Innerhalb des betrachteten Stadtgebietes Leunaist insbesondereder Bereich entlang der Friedrich- Ebert-Straße hervorzuheben, in dem durch den vorhandenenPflasterbelag eine zusätzliche Anhe- bung der Straßenverkehrsgeräuscheverursacht wird. 3Maßnahmenplanung 3.1_Bereits vorhandene Maßnahmen zur Larmminderung (auch passiver Art): im Zeitraum nach Durchführung der Lärmkartierung für die Stadt Leuna wurdeinnerhalb der Ortsteile Zöschen und Günthersdorf auf der Trasse der Bundesstraße B 181 die mittlerweile beschädigte As- phaltschicht (Schlaglöcher, Risse, ...) durch einen neuen Belag ausgetauscht. Dabei wurden eben- falls die Rad- und Fußwege an den Straßenrändern erneuert. Zuvor wurde bereits im Jahr 2007 auf der innerstädtischen Friedrich-Ebert-Straße (L 182) auf dem Abschnitt Industrietor — Leunatorstraße auf einer Länge von ca. 400 m der vormalige Pflasterbelag durch Asphalt ersetzt. 3.2 Geplante Maßnahmenzur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre: Im Rahmen von geplanten Straßenbaumaßnahmen im Stadtgebiet Leuna soll u. a. schrittweise die Friedrich-Ebert-Straße (L 182) erneuert werden. In einem 1. Bauabschnitt ist innerhalb der nächsten 5 Jahre der Umbau der v. g Straße im Abschnitt Kötzschener Weg bis Leunatorstraße vorgesehen. Hierbei soll z. T. die Straßenführung geändert sowie der vorhandene Pflasterbelag auf dem betref- fenden Abschnitt durch Asphalt ersetzt werden. Zudem soll der Knotenpunkt Friedrich-Ebert-Straße / Industrietor im Zusammenwirken mit der Stadt Leuna und der HAVAG (Hallesche Verkehrs AG) zu einem Kreisverkehrsplatz umgestaltet werden. 3.3_ Langfristige Strategien zur Lösung von Lärmproblemen: Im Zuge der weiteren Erneuerung der Friedrich-Ebert-Straße (L 182) soll in einem längerfristig ge- planten 2. Bauabschnitt, im Bereich vom Kötzschener Weg (Grenze BA 1) bis zur Stadtgrenze nach Merseburg (Ortsschild), das Straßenpflaster durch Asphaltbelag ausgetauscht werden. Insbesondere aufgrund der großflächigen Verbesserung der Straßenqualität in dem v. g. Abschnitt kann eine spür- bare Reduzierung der Straßenverkehrsgeräusche an den umliegenden Wohnhäusern in diesem Be- reich erwartet werden. In den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 wurde unter der Rubrik "Neue Vorhaben - Vordring- licher Bedarf (VB)" das Vorhaben "B 181 Ortsumgehung (OU) Zöschen-Wallendorf-Merseburg" auf- genommen. Die Planungen sehen dabei den Bau einer neuen Trasse der Bundestraße B 181, be- zeichnet als B 181n, von Merseburg bis Günthersdorf südlich der bestehenden Streckenführung, auf einer Länge von 11,8 km, vor. Mit Umsetzung dieser Maßnahme ist eine Entlastung des Straßenverkehrsaufkommens innerhalb der im Rahmender Lärmkartierung Leuna erfassten Ortsbereiche Zöschen und Göhren zu erwarten. Die dadurch erzielbare Minderung der Verkehrslärmeinwirkung auf die betroffenen Einwohner wäre auf der Grundlage konkreter Daten für das künftige Kfz-Aufkommen auf der bestehenden Trasse, insbesondere durchdie v. g. Ortsteile sowie auf der neuen Straßenführung B 181n, zu ermitteln. Der Ortsteil Günthersdorf ist nicht Bestandteil der v. g. Maßnahme. Hier ist somit mit keiner Verkehrsent- lastung zu rechnen. 3.4 Schutz „Ruhiger Gebiete“, falls solche ausgewiesen werdensollen! / Fest- legung und geplante Maßnahmenzu deren Schutz: Im Zusammenhang mit den v. g. Straßenbaumaßnahmenin den kartierten Gemeindebereichen kann davon ausgegangen werden, dass damit innerhalb ruhiger Gebiete von Leuna (Wohngebiete, Park- anlagen, ...) keine ZunahmedesVerkehrslärmes durch die betrachteten Bundes- und Landesstraßen zu erwartenist. Mit Umsetzung der Vorhabenist dagegen eher eine Verbesserung der Lärmsituation in den angrenzendenOrtsbereichen zu erwarten. Bzgl. der geplanten Umgebungsstraße B 181n können die geräuschrelevanten Auswirkungen auf bewohnte Gebiete im Umfeld der neuen Trassenführung erst auf Basis detaillierter Untersuchungen zu den Verkehrslärmauswirkungen benannt werden. 3.5 Schätzwerte für die erfolgte Reduzierung der Zahl vom Lärm betroffener Einwohner: Die Auswirkung der v. g. Straßenbaumaßnahmenauf die Verkehrsgeräuschsituation an den umlie- genden Wohngebäuden wäre dann auf Grundlage detaillierter Planungen zu spezifizieren.
Buildings are exposed to a wide variety of external noise situations. The time course of the sound pressure level and the frequency response of external noise can vary greatly between the vicinity of roads compared to the vicinity of airports or railways. The sound insulation of facades protect the indoor space s and the residents against external noise day and night. The German standard DIN 4109 "Sound insulation in building constructionâ€Ì contains the minimum requirements for sound insulation for all new buildings in Germany. All requirements are b ased on a single number value, the equivalent sound pressure level, without adequate respecting to the particularities of the frequency response and time structure of a sound source. The presentation shows the German standard values in building acoustics and the subject of external noise. The results of measurements of different sound sources will be shown. A new approach and an outlook for further possibilities to protect inhabitants appropriately to the noise situation will be discussed. Quelle: http://pub.dega-akustik.de
Um - im Sinne des Nachhaltigkeitskonzepts - der Umweltperspektive eine zur Wirtschaftsperspektive gleichwertige Bedeutung zu geben, ist es notwendig, die Umweltbelastungen des Luftverkehrs kritisch zu würdigen, Umweltziele zu konkretisieren und ein Szenario zu entwickeln, dass diese Ziele erreichen kann. Dazu ist auch eine kritische Auseinandersetzung mit dem unterstellten Wachstum im Luftverkehr Deutschland notwendig. Die vorliegende Studie erarbeitet ein Positivszenario und ergänzt die Überlegungen des BMVI zum Luftverkehrskonzept. Daraus wird ersichtlich, dass eine einseitige Ausrichtung auf betriebswirtschaftliche Wachstumsziele nicht nachhaltig ist und insbesondere die Umweltziele damit nicht erreicht werden. Von großer Bedeutung sind die sich ergebenden Konflikte zwischen umweltseitigen und betriebswirtschaftlichen Zielen auf den Flughäfen mit Hub-Funktion, weil durch eine einseitige Orientierung an betriebswirtschaftlichen Zielen insbesondere die lärmkritischen Nachtrandzeiten belastet werden und das Wachstum die Klimaemissionen erhöht wird. Das Positivszenario umfasst insbesondere die Internalisierung der externen Klimakosten (Market-Based Mea-sures, Emissionsshandel, etc), die Beibehaltung der Luftverkehrssteuer, lärmoptimierte Betriebszeiten und eine Intermodalitätsregel, die dafür sorgt, dass Reisen mit einer Distanz unter 600 km mit der Bahn erfolgen (kostenoptimierte Distanz, in der aus gesamtwirtschaftlicher Sicht die Schiene günstiger ist als die Luftfahrt). Im Vergleich zum Trend führt das Szenario bis 2030 immer noch zu einem beträchtlichen Wachstum der Flugpassagiere um über 50% ggü. heute. Die Wertschöpfung steigt von 10 Mrd EUR auf 18,6 Mrd EUR, die Beschäftigung (direkter Effekt auf den Flughäfen) um 65.000 bis 70.000 Vollzeitaequivalente. Im Vergleich zum Wachstumsszenario von DIW Econ et al. (2015) ergibt sich aber für die Luftfahrt ein geringeres Wachstum von 11%. Dieses wird kompensiert durch die Stärkung der Schiene (Umlagerungseffekt) und durch weniger Wertschöpfungsabfluss im Bereich Touris-mus (weil weniger Deutsche ins Ausland reisen). Insbesondere aber sinken die Klimaemissionen und die Lärmbelastungen bei den Flughäfen. Insgesamt können dadurch die formulierten Nachhaltigkeits-ziele besser erreicht werden, als im Trendszenario. Quelle: Forschungsbericht
Zu s am m en f as s u n g d er L är m ak t i o n s p l an u n g an Hau p t ver k eh r s s t r aßen für die 3. Stufe der EU-Lärmkartierung gemäß § 47d Bundes- Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) Berichterstattung der Stadt/Gemeinde Halberstadt vom 11.10.2018 1 1.1 Allgemeine Angaben Für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde: Stadt Halberstadt Regionalschlüssel/Gemeindekennziffer:150850135135/15085135 Ansprechpartner: Herr Martin Habsick Adresse: Domplatz 49 Telefon: 03941/55-1620 E-Mail: habsick@halberstadt.de lnternetadresse: www.halberstadt.de 1.2 Beschreibung der Stadt/Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, die zu berücksichtigen sind: Hauptverkehrsstraße(n): B79; B81 1.3 Rechtlicher Hintergrund Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren Umsetzung in §§ 47 a-f BlmSchG. Gemäß § 47d BlmSchG stellen die zuständigen Behörden bis zum 18. Juli 2018 Lärmaktionspläne auf, mit denen die Lärmprobleme gemindert werden sollen, die sich aus den Ergebnissen der ausgearbeiteten Lärmkarten gemäß § 47c BlmSchG ergeben haben. Die Zuständigkeit der Gemeinde ist in der Immi-ZustV0 vom 08.10.2015 LSA gere- gelt. 1.4 Geltende Auslösewerte: Eine Prüfung der Lärmaktionsplanung ist in Sachsen-Anhalt dann erforderlich, wenn bei der 3. Stufe der Lärmkartierung (2017) Einwohner an Hauptverkehrsstraßen mit nächtlichem Beurteilungspegel LNight > 55 dB(A) ermittelt worden sind. 2 Bewertung der Ist-Situation 2.1 Zusammengefasste Daten der Lärmkarten aus 2017: Zum vollständigen Bericht über die durchgeführte Lärmkartierung an Hauptverkehrs- straßen: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/laerm-und-erschuetterungen/3-stufe- der-eu-laermkartierunp/berichte-dritte-stufe-der-eu-laermkartierunci-an- hauptverkehrsstrassen/ Geschätzte Zahl der von Nachtlärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Einwohner: Gemeinde 50-55 478 2.2 Einwohner in den Pegelklassen LNight rdB(A)] 65-70 60-65 55-60 15 177 643 >70 0 Verbale Beschreibung von vorherrschenden Lärmproblemen: Die B81 verläuft von Magdeburg (Anschluss an A14) nach Heimburg (Anschluss an „Nordharzauto- bahn" B6n) und stellt in Sachsen-Anhalt eine wichtige Verbindung zwischen der Landeshauptstadt und dem Hochharz dar. Die B81 durchkreuzt das Gemeindegebiet von Nordosten nach Südwesten, wobei sie den Verkehr durch bebautes Stadtgebiet führt. Innerhalb der östlichen Innenstadt Halber- stadts (am Heine-Platz) kreuzt die B81 die B79. Der Verkehr auf der B81 verursacht erhebliche Lärm- und Luftbelastungen, die zu einer erhöhten Stickstoffdioxid-Belastung an der Messstelle in der Friedenstraße führten. Ein Luftreinhalteplan für die Stadt Halberstadt wurde im Jahr 2015 erstellt und im Jahr 2016 veröffentlicht. Die B79 verbindet das Verwaltungsgebiet der Stadt Halberstadt mit dem nordöstlich gelegenen Wol- fenbüttel (Anschluss an A395) und dem südöstlich gelegenen Quedlinburg (Anschluss an „Nordharz- autobahn" B6n). Entsprechend ftihrt die B79 von Nordwesten in südöstlicher Richtung durch die Gemarkung Halberstadt. Dabei führt sie durch den Ortsteil Athenstedt, tangiert den Ortsteil Aspens- tedt und durchläuft das bebaute Stadtgebiet Halberstadts von Nordwesten nach Südosten. Aufgrund der Verkehrsbelegung auf der B79 treten entlang der Bundesstraße in einigen Bereichen des bebauten Stadtgebietes erhöhte Lärmbelastungen auf. 3 Maßnahmenplanung 3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung (auch passiver Art): Instandhaltung und bauliche Maßnahmen an der Fahrbahnoberfläche Wichtigste Maßnahme der Straßenbauverwaltung zur Reduzierung der Verkehrsgeräusche ist stets die Instandhaltung bzw. die Erneuerung der Straßen. Maßnahmen derzeit in Umsetzung: • • Seit 2017: Magdeburger Straße B8I (Lärmschwerpunkt 4) Seit 2018: Quedlinburger Straße B79 (kein Lärmschwerpunkt, aber lärmkartierter Bereich mit Lärmpegeln über dem Grenzwert) Passive Lärmschutzmaßnahmen Von der Möglichkeit, Fördermittel zur Finanzierung passiver Schallschutzmaßnahmen (Schallschutz- fenster) in Anspruch zu nehmen, wurde in Halberstadt in der Vergangenheit Gebrauch gemacht. Gefördert wurden im Rahmen der Lärmvorsorge und Lärmsanierung passive Schallschutzmaßnah- men an 41 Gebäuden1. Räumlich verteilen sich die Schallschutzmaßnahmen auf 30 Gebäude entlang der B81 und 11 Gebäude entlang der B79. Im Bereich des Lärmschwerpunktes 1 (siehe Tabelle 5) wurden Schallschutzmaßnahmen an zwei Gebäuden gefördert. Im Bereich des Lärmschwerpunktes 2 flossen Fördermittel für Schallschutzmaßnahmen an sechs Gebäuden. Im Bereich des Lärmschwer- punktes 4 wurden Schallschutzmaßnahmen an vier Gebäuden gefördert. Wie viele Einwohner oder Wohnungen durch diese Maßnahmen vor Lärm geschützt wurden, ist ohne erheblichen Erhebungs- aufwand nicht nachvollziehbar. In gewissen Fällen spricht der Denkmalschutz gegen den Einbau von Schallschutzfenstern. 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre: In Halberstadt existiert ein moderner Verkehrsrechner, der nach Abschluss der „Einlaufphase" so programmiert wird, dass der Verkehrsfluss verstetigt wird. Von dieser Maßnahme werden lärmmindernde Auswirkungen für das gesamte Stadtgebiet erwartet. Im Bau befindet sich zurzeit die Ortsumfahrung B79 Halberstadt-Harsleben. Diese wird dazu beitra- gen, die Verkehrsstärke innerhalb des Stadtgebietes zu senken, so dass auch mittelfristig die Lärmemissionen des Durchgangsverkehrs verringert werden. Die Ortsumfahrung B79 Halberstadt- Harsleben wird auch im Luftreinhalteplan für Halberstadt als die am besten geeignete Maßnahme zur Verringerung der Konzentration an Schadstoffen in der Luft angeführt. Von dieser Maßnahme werden lärmmindernde Auswirkungen für das gesamte Stadtgebiet erwartet. Weitere kurz- und mittelfristige Maßnahmen seitens der LSBB Regionalbereich West sind nicht ge- plant Zur Erarbeitung und Bearbeitung von Plänen und Konzepten, die der Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes dienen sollen, wurde im Oktober 2017 ein Verkehrsplaner für die Stadt Hal- berstadt eingestellt. Im Zuge dessen wird momentan ein Integriertes Verkehrskonzept für die Innen- stadt erarbeitet. In den kommenden Jahren soll ein Radverkehrskonzept die zukünftige Gestaltung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes unterstützen. ' Aufgrund von Gebietsreformen und Wechsel der Zuständigkeiten ist die Förderung von Schallschutzmaßnah- men heute nicht mehr vollständig nachvollziehbar. Die genannten Objekte wurden im Rahmen der Prüfung von Maßnahmen der Lärmvorsorge oder Lärmsanierung erfasst bzw. haben diese Objekte Fördermittel ftir Lärm- schutzmaßnahmen erhalten. Die genannte Anzahl an geförderten Objekten erhebt keinen Anspruch auf Vollstän- digkeit.
Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm von 2007 legt die Bundesregierung im Jahr 2017 dem Deutschen Bundestag einen Bericht über dieses Gesetz vor. Dabei sollen insbesondere die Schutzzonenwerte des Lärmschutzbereiches unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik bewertet werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, über diesen gesetzlichen Auftrag hinauszugehen und eine umfassende Prüfung der Regelungen zum Schutz vor Fluglärm vorzunehmen. Zur Vorbereitung dieser Aufgabe hat das Umweltbundesamt diesen ausführlichen Bericht verfasst. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/
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