Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nassabbau befinden. Im Landkreis Nienburg/Weser wird in einem erheblichen Umfang Sand- und Kiesabbau mit Grundwasserfreilegung betrieben bzw. geplant. Die größte Dichte an Abbaustätten besteht in folgenden Gebieten des Landkreises: - westlich der Weser südlich von Stolzenau in der Gemarkung Raddestorf an der B 215, Samtgemeinde Uchte, bis Diethe-Langern, Gemeinde Stolzenau, - nördlich von Stolzenau westlich der Weser zwischen Stolzenau „Große Brinkstraße" und der Gemeindeverbindungsstraße Landesbergen-Anemolter, - östlich der Weser zwischen der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen im Süden und dem „Kleinen Maschsee", Gemarkung Landesbergen, im Norden, - Weiter nördlich wurde ein Bodenabbau in der Gemarkung Estorf begonnen. Außerdem baut eine Firma in der Gemarkung Schweringen östlich der Weser großflächig Sand und Kies ab.
Die Alois Omlor GmbH beantragte mit Schreiben vom 16. Mai 2023 eine Erweiterung ihres Sand- und Kiesabbaubetriebes in Groß-Rohrheim auf bislang anderweitig, vorwiegend landwirtschaftlich, genutzte Flächen um ca. 18,33 ha sowie die Vertiefung von Teilen der bestehenden Abbaufläche und Änderung der Rekultivierung. Es entsteht im Zuge der Abbautätigkeit ein Gewässer. Die Erweiterung schließt an die bestehenden Abbauflächen in südöstlicher Richtung in der Gemarkung Groß-Rohrheim, Flur 4 Flurstücke Nr. 18, Nr. 19, Nr. 20, Nr. 21, Nr. 22, Nr. 23, Nr. 24, Nr. 25, Nr. 26, Nr. 27, Nr. 28, Nr. 29, Nr. 30, Nr. 31, Nr. 32, Nr. 33, Nr. 34/1 (teilweise), Nr. 37 (teilweise), Nr. 38 (teilweise), Nr. 45 (teilweise), Nr. 47/1 (teilweise), Nr. 47/2, Nr. 48, Nr. 54, Nr. 56, Nr. 57, Nr. 58 an. Die bestehende Kiesgrube in der Gemarkung Groß-Rohrheim wird auf Flur 4, Flurstücke Nr. 39/1 (teilweise), Nr. 39/2 (teilweise), Nr. 39/3 (teilweise), Nr. 40/1 (teilweise), Nr. 40/2 (teilweise), Nr. 45 (teilweise), Nr. 47/1 (teilweise) und Flur 5, Flurstücke Nr. 11/4 (teilweise) und Flur 6 21/2 geändert. Es werden insbesondere folgende Maßnahmen beantragt: • Die Herstellung eines Gewässers (Erweiterung des bestehenden Abgrabungsgewässers) von ca. 14,75 ha mit einer maximalen Wassertiefe von 60 m im Zuge des Sand- und Kiesabbaus, • die Vertiefung von Teilen des bestehenden Gewässers auf eine maximale Wassertiefe von 60 m im Zuge der Vergrößerung der Abbautiefe, • die Rohstoffgewinnung mittels Saugbagger entsprechend der bisherigen Abbauweise im Nassabbau in der Erweiterungsfläche und in Teilen des bestehenden Gewässers bis zu einer Endtiefe von maximal 29 m ü. NHM (entspricht 60 m Wassertiefe), • die Aufbereitung und Lagerung des gewonnenen Materials entsprechend der bisherigen Weise, somit Weiternutzung der bestehenden Aufbereitungsanlage, Verwaltungs- und Sozialräume, Werkstätten und Lager für den Planungszeitraum, • die maximale Abbauleistung (Output) von bis zu 450.000 t Rohstoff (Sand und Kies) jährlich, • die Änderung der bestehenden Rekultivierungsplanung. Die Erweiterung der Abbaufläche stellt einen Gewässerausbau i.S.d. § 67 Abs. 2 S. 1 WHG dar. Der beantragte Gewässerausbau bedarf gemäß § 68 Abs. 1 WHG einer Zulassung über ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren. Im vorliegenden Fall besteht die UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 3 S. 2 UVPG. Eine sog. Vorprüfung, also die Feststellung durch die Planfeststellungsbehörde gemäß § 5 UVPG, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wurde nicht durchgeführt, da der Vorhabenträger bereits die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt hat und die Planfeststellungsbehörde das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat, da vom Vorhabenträger ein UVP-Bericht vorgelegt wurde. In dem Planfeststellungsverfahren erfolgt auch die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für einzuschließende oder mitzuerteilende Entscheidungen wie unter anderem die Zulassung eines naturschutzrechtlichen Eingriffs gemäß § 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 15 BNatSchG sowie die Zulassung einer Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG von den Verboten des § 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG. Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/DA 41.1 - Grundwasser zuständig.
Im Bereich des unmittelbar stromab der Stadt Pirna befindlichen sogenannten „Pirnaer Elbebogen“ lagert auf der rechten Elbseite ein ausgedehntes Kiessandvorkommen. Der Abbau dieser Lagerstätte begann bereits vor 1990 im Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz, welcher nach 1990 fortgeführt wurde. Die Beendigung der Bergaufsicht für die Abbaufelder I, II und teilweise III erfolgte 1995. Die Planfeststellung des Kiessandtagebaus Pratzschwitz-Copitz mit Aufbereitungsanlage (Kieswerk Borsberg) erfolgte im Jahr 1996, der Aufschluss im Jahr 1997. Der Aufschluss eines weiteren Tagebaus, der Kiessandtagebau Söbrigen, wurde im Jahr 1999 planfestgestellt, aber nicht begonnen. Mit dem Ziel der Koordinierung der Gewinnung in den Kiessandtagebauen Pratzschwitz-Copitz, Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld und Söbrigen erarbeitete der Bergbauunternehmer einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan für das Gesamtvorhaben „Kies Pirnaer Elbebogen“ und beantragte hierfür im Jahr 2006 beim Sächsischen Oberbergamt die Planfeststellung. Mittlerweile ist der Abbau im Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz bis auf das Ostfeld beendet. Die Aufbereitungsanlage wurde zurückgebaut und wesentliche Teilflächen des Tagebaus sind aus der Bergaufsicht entlassen. Aus den nicht mehr unter Bergaufsicht stehenden Abbaufeldern ist das Badegewässer Birkwitz entstanden. Die Gewinnung im Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld erfolgt derzeit ausschließlich im Trockenabbau. Der Rohstoff wird über eine Bandtrasse zum Kieswerk Borsberg transportiert. Der Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz ist weitestgehend ausgekiest. Aktuell erfolgt die Gewinnung von Sanden und Kiesen auf Restflächen im Trocken- und Nassabbau. Der Abschlussbetriebsplan zur Wiedernutzbarmachung ist bereits zugelassen (Bescheid vom 29. November 2021). Die Planungen des Rahmenbetriebsplanes aus dem Jahr 2006, insbesondere zum Standort der Aufbereitungsanlage am Kiessandtagebau Söbrigen sowie dem Rohstofftransport dorthin, haben sich wesentlich geändert. Deshalb wurde auf Antrag des Vorhabenträgers das im Jahr 2006 begonnene Planfeststellungsverfahren im Jahr 2021 eingestellt. Mit dem aktuellen obligatorischen Rahmenbetriebsplan 2021 „Kies Pirnaer Elbebogen“ strebt das Unternehmen nach dem Ablauf der Befristungen der Planfeststellungsbeschlüsse die Weiterführung des Rohstoffabbaus in der Kiessandlagerstätte des Pirnaer Elbebogens an. Das Gesamtvorhaben besteht wie bisher aus drei Einzelvorhaben mit folgenden wesentlichen Komponenten: - Weiterführung Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz (Einzelvorhaben 1), Größe ca. 36 ha: - Weiterbetrieb des Kieswerkes Borsberg mit Tagesanlagen, - Änderung und Wiedernutzbarmachung des Gewässers 1.2 N durch Entnahme von Waschwasser für und die Einspülung von Waschwasser aus der Aufbereitungsanlage des Kieswerkes Borsberg, - Weiterführung der Verfüllung im Abbaufeld 1.3 N. - Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld (Einzelvorhaben 2), Größe ca. 9 ha: - Kiessandabbau im Nassschnitt Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld und - Wiedernutzbarmachung für das Ostfeld mit Herstellung eines ca. 3,6 ha großen Gewässers. - Neuaufschluss Kiessandtagebau Söbrigen (Einzelvorhaben 3), ca. 48 ha: - Kiessandabbau im Trocken- und Nassschnitt im neu aufzuschließenden Tagebau Söbrigen, - Errichtung von Aufenthalts- und Sanitäreinrichtungen, Betreiben eines Abraumzwischenlagers, - Errichtung einer Landbandanlage vom Kiessandtagebau Söbrigen zum Kieswerk Borsberg mit begleitender - Betriebsstraße bzw. Wartungsweg, Querung von Straßen und Wegen durch Untertunnelung und Wiedernutzbarmachung mit Herstellung eines ca. 27,4 ha großen Gewässers. Durch das Vorhaben können ca. 7.750 kt Sande und Kiese gewonnen und in der Aufbereitungsanlage des Kieswerkes Borsberg zu hochwertigen Baumaterialien aufbereitet werden. Bei einer Jahresproduktion von 500 kt ist eine Laufzeit für die Kiesgewinnung von ca. 15 Jahren vorgesehen. Der beantragte räumliche Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplans beträgt insgesamt 92,7 ha. Für das Bergbauvorhaben, für landschaftspflegerische sowie naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke in den Gemarkungen Pillnitz und Oberpoyritz der Landeshauptstadt Dresden und Flurstücke in den Gemarkungen Pratzschwitz und Birkwitz der Stadt Pirna beansprucht. Die Planunterlagen in Form des obligatorischen Rahmenbetriebsplans wurden bereits im Jahr 2022 öffentlich ausgelegt. Nachfolgend wurden die Planunterlagen überarbeitet, ergänzt und aktualisiert. Der Vorhabenträger, die Kieswerke Borsberg GmbH, hat den o.g. obligatorischen Rahmenbetriebsplan vom 21. Dezember 2021 in der Fassung der II. Tektur vom 31. Mai 2024 beim Sächsischen Oberbergamt eingereicht.
Die Koch GmbH & Co. KG, Ziegeleistr. 19, 7255 Metzingen, hat am 16.12.2024, ergänzt am 09.05.2025, die Erweiterung des bestehenden Kiesabbaugebietes auf der Gemarkung Rißtissen, Stadt Ehingen, beantragt. Das beantragte Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: die Erweiterung des Kiesabbaus auf der Fläche „Fischerwert“ im Nordwesten des „Rötelfelds“ (brutto 9,6 ha, netto-Abbaufläche max. 7 ha), die Erweiterung des Kiesabbaus auf der Fläche „Ersinger Straße“ im Südosten des „Rötelfelds (brutto 17,8 ha, netto-Abbaufläche max. 15 ha), die Wiederherstellung der Erweiterungsfläche „Fischerwert“ durch Verfüllung und die Rekultivierung des gesamten Abbaugebietes (inkl. „Rötelfeld“ und „Ach“). Die geplante Vorhabensdauer der Erweiterung liegt bei ca. 20 Jahren. Der aktuelle Regionalplan „Donau-Iller“ weist die Vorhabensfläche als Vorranggebiet für den Abbau von Rohstoffen aus. Nach Abschluss des Nassabbaus werden neue Seeflächen verbleiben, sodass die Erweiterung des Kiesabbaugebietes als Gewässerausbau nach § 67 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der wasserrechtlichen Planfeststellung nach § 68 WHG bedarf. Die naturschutzrechtliche Genehmigung für den Eingriff und die Rekultivierung nach § 19 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg wird in die Planfeststellung konzentriert. Für die Verfüllung der Erweiterungsfläche „Fischerwert“ wird eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 WHG beantragt.
Die Firma Kalksandsteinwerk Bookholzberg GmbH & Co. KG, Ganderkesee, hat mit den eingereichten Unterlagen beim Landkreis Oldenburg als zuständiger Planfeststellungsbehörde die wasserrechtliche Planfeststellung für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung im Rahmen eines Sandabbaus in der Gemeinde Ganderkesee, Gemarkung Ganderkesee, Flur-stücke 128/4, 129/5, 137/1, 467/137, 468/137, 469/137, 753/138 der Flur 9 (Phase 1a) sowie Flurstücke 216/1, 219/1, 555/220, 220/1, 220/2, 220/3, 220/4 teilweise der Flur 9 (Phase 1b), gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Nds. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die unselbstständiger Teil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist (§ 4 UVPG). Am 12.06.2020 ist in einer Antragskonferenz zur Festlegung von Umfang und Methodik der Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend § 5 UVPG die UVP-Pflicht festgestellt worden. Ein schriftlich durchgeführtes Scoping-Verfahren unter Einbe-ziehung der Träger öffentlicher Belange wurde am 12.03.2021 durchgeführt. Die ca. 9,87 ha große Abbaustätte ist in der Rohstoffsicherungskarte Niedersachsen überwiegend als Lagerstätte 1. Ordnung ausgewiesen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ganderkesee (Stand 01.01.2019) ist das Planungsgebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Auf den o. g. Flurstücken soll in 2 Abbauphasen (Phase 1a und 1b) Sand im Nassabbauverfahren mit Freilegung des Grundwassers gewonnen werden.
Die Firma Christian Siebels & Co. GmbH plant die Erweiterung und Vertiefung Ihres bestehenden Tagebaus in der Stadt Wittmund (Ortsteil Ardorf-Hohebarg), um Quarzsand im Nassabbauverfahren zu gewinnen. Die Fläche befindet sich östlich der Straße Sliepershörn sowie südlich der Straße Am Rillenmoor. Der geplante Tagebau hat eine Gesamtgröße von 34,2 ha. Unter Einhaltung erforderlicher Abstände ergibt sich eine Gewinnungsfläche von ca. 27,0 ha. Aufgrund des voraussichtlichen Flächenzuschnitts und zu erwartender Abbauböschungen ergibt sich nach derzeitigem Stand eine maximale Abbautiefe von ca. 30 m unter Wasserspiegel (-25,00 m NHN). Überschlägig ist durch die Erweiterung eine Abbaumenge von 1,99 Mio. m³ zu erwarten. Nach Beendigung des Abbaus ist die Herrichtung der Gewinnungsfläche als naturnahes Stillgewässer (Folgenutzung Natursee) vorgesehen. Am 23.08.2023 ging der Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans mit Umweltverträglichkeitsprüfung beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie ein. Die Antragsunterlagen enthalten u.a. einen UVP-Bericht, einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie Gutachten zur Hydrogeologie, Geotechnik, Lärm- und Staubemissionen. Die Antragsunterlagen wurden zwischen dem 02.10.2023 und dem 01.11.2023 (jeweils einschließlich) für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Der Erörterungstermin wird durch eine Online-Konsultation nach § 27c VwVfG ersetzt. Dabei ist nur den zur Teilnahme Berechtigten Zugang zur Online-Konsultation zu gewähren (§ 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG). Diejenigen, die Einwendungen und Stellungnahmen eingebracht haben sind bekannt und erhalten eine persönliche Einladung zur Online-Konsultation. Auch Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bis zum 02.08.2024 schriftlich oder per E-Mail beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld E-Mail: poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de unter Nennung des Stichwortes „L1.4/Online-Konsultation PFV Ardorf-Hohebarg“ ihre Betroffenheit anzeigen und den Zugang zur Online-Konsultation beantragen. Nähere Informationen sind der Bekanntmachung der Online-Konsultation (unter "Informationen zum Erörterungstermin") entnehmen.
Beim Landratsamt Donau-Ries wurde die Änderung der bestehenden Plangenehmigung für die Erweiterung des Abbaugebiets um die Fl.-Nrn. 497 und 498 der Gemarkung Nordheim durch die Firma Wanner + Märker GmbH & Co. KG beantragt. Die Herstellung eines oberirdischen Gewässers durch Kiesabbau auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 481, 482, 495, 496, 497 und Teilflächen des Grundstücks Fl.-Nrn. 478, 483, 500 der Gemarkung Nordheim mit anschließender Teilverfüllung im Rahmen der Renaturierung ist bereits mit Bescheid vom 21.02.2022, Az.: 42-64-46/2.20 des Landratsamtes Donau-Ries genehmigt. Die Firma Wanner + Märker GmbH & Co. KG konnte nun noch zwei Grundstücke erwerben, sodass diese mit abgebaut werden sollen und daher in die bestehende Genehmigung mit aufzunehmen sind. Die bisher genehmigte Kiesabbaufläche von 8,53 ha vergrößert sich um 1,1 ha auf 9,6 ha. Dabei soll auf einer Gesamtfläche von 8,54 ha Kies im Trocken- und Nassabbau gewonnen werden. Im Rahmen der Renaturierung erfolgt eine ökologische Gestaltung. Durch eine teilweise Wiederverfüllung entsteht mäßig extensiv genutztes, artenreiches Grünland und eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche. Die verbleibende Wasserfläche (gesamt ca. 6 ha) wird wie bisher als Landschaftssee belassen.
Die Firma Valet u. Ott GmbH & Co. KG, Beton-, Kies- und Splittwerke, Uferweg 25, 88512 Men-gen-Rulfingen, beabsichtigt eine Erweiterung ihres bestehenden Kiesabbaus am Standort Otterswang in östlicher Richtung. Die Erweiterungsfläche wird derzeit überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt. Das Vorhabengebiet beläuft sich auf eine Fläche von ca. 15,5 ha. Auf dem Abbaugebiet mit einer Fläche von ca. 14,3 ha sieht die Konzeption der Vorhabenträgerin Trocken- und teilweisen Nassabbau vor. Nach Beendigung des Abbaus im geplanten Erweiterungsgebiet soll der Abbau im aktuellen Abbaugebiet weitergeführt werden. Das Abbauvolumen soll ca. 1.977.000 m3 im Trockenabbau und ca. 681.000 m3 im temporären Nassabbau, insgesamt also ca. 2.658.000 m3 betragen. Abbau und Rekultivierung sollen wie bislang abschnittsweise (drei Abbauabschnitte) und sukzessive durchgeführt werden und etwa 15 Jahre sowie weitere drei Jahre Endrekultivierungszeit in Anspruch nehmen. Die bestehenden Betriebsanlagen sind genehmigt und sollen weiter genutzt werden. Der Transport des Rohmaterials zu den Aufbereitungsanlagen soll über ein Förderband erfolgen. Der außerbetriebliche Transport soll wie bisher durch LKW überwiegend über die Kiestransportstraße Richtung Glashütte nach Osten und zur L 456 Richtung Pfullendorf nach Süden sowie Richtung Krauchenwies Richtung Norden erfolgen. Im Teilregionalplan „Oberflächennahe Rohstoffe 2003“ liegt die Vorhabenfläche teilweise in einem Sicherungsgebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe und einer „weisen Fläche“. Im Regionalplanentwurf ist die Erweiterungsfläche als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe vorgesehen. Daher war zunächst ein Raumordnungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen durchzuführen. Mit Entscheidung vom 18. Dezember 2020 (Az.: 21-10a/2437.3/Otterswang) hat das Regierungspräsidium Tübingen als höhere Raumordnungsbehörde unter Ziffer 1 des Tenors der raumordnerischen Beurteilung festgestellt, dass das Erweiterungsvorhaben der Vorhabenträgerin unter bestimmten Nebenbestimmungen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Die Zulassung des Vorhabens erfordert ein bau- und naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren mit einer integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit liegt beim Landratsamt Sigmaringen als untere Naturschutzbehörde. Gemäß § 13 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG) hat die Genehmigungsbehörde vor Beginn des Verfahrens eine Unterrichtung über Inhalt und Umfang der gemäß §§ 7 Abs. 3, 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beizubringenden Unterlagen über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens durchzuführen. Mit der Unterrichtung werden entsprechend dem Planungsstand des Vorhabens Inhalt und Umfang der beizubringenden Unterlagen festgelegt. Das Vorhabengebiet wurde bereits im Raumordnungsverfahren einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Ziel dieses Scopingverfahrens soll nun sein, die bisherigen Erkenntnisse und Informationen zu bündeln und durch weitere Untersuchungen gemäß dem Scopingpapier der Firma Planstatt Senner abzurunden. Zur Festlegung der Inhalte dieser Unterrichtung gibt die Genehmigungsbehörde der Vorhabenträgerin und den zu beteiligenden Behörden nach § 13 Abs. 3 UVwG Gelegenheit zu einer Besprechung, die sich auch auf den Gegenstand, den Umfang und die Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung erstrecken soll. Die aktuelle Vorhabensplanung, die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsuntersuchung des Raumordnungsverfahrens und die Ergänzungsvorschläge des Scopingspapiers sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen werden sodann beim Scopingtermin im Landratsamt Sigmaringen am Donnerstag, dem 28. Oktober 2021, um 09:30 Uhr im Besprechungszimmer 1108 A - 1110 C vorgestellt und erörtert.
Antrag auf Planfeststellung gem. § 68 WHG zur Erweiterung und Abbauvertiefung im Nassabbauverfahren des bestehenden Sandabbaus in der Gemeinde und Gemarkung Holdorf, in der Flur 10, auf den Flurstücken 5, 7, 8/9, 9/2, 10/2, 12/10, 12/11, 13, 14/2, 15/3, 15/4, 17/2, 18/2, 19 und 20 sowie Umnutzung von Teilflächen der Flurstücke 10/1, 12/10, 14/2 und 15/3 durch die Firma Kalksandsteinwerk Holdorf Theodor Schnepper GmbH & Co. KG, Weißer Stein 12, D-49451 Holdorf.
Die JOHANN BUNTE Bauunternehmung GmbH & Co. KG beabsichtigt in der Elbaue im Stadtgebiet Wittenberge, Gemarkung Wittenberge eine Sandabbaustätte mit Nassabbau zu erschließen. Das Ab-bauvorhaben soll im Rahmen des Baus der Bundesautobahn BAB A 14 erfolgen, um die erforderlichen Dammschütt- und Frostschutzmaterialien bereitstellen zu können. Im Rahmen einer Kompromisslösung mit der Stadt Wittenberge wurde die ursprünglich geplante Abbaufläche von 13 ha auf 9,15 ha verringert.
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