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Transformatorenwerk Rummelsburg

Das Grundstück wurde seit den 20er-Jahren bis 1953 zunächst durch die Elektrometallurgische Werke Rummelsburg bzw. Berliner Elektrizitätswerke genutzt. Nachfolgend diente es bis 1992 dem VEB TRO Karl Liebknecht, hauptsächlich zur Herstellung von Strom- und Spannungswandlern. Seit 1992 befindet sich das Grundstück im Besitz der ALSTOM T&D GmbH (Nutzung: Fertigung von Wandlern und Hochspannungsschaltgeräten sowie Kundenservice). Im Rahmen der Erkundungsmaßnahmen wurden Boden- und Grundwasserkontaminationen vorrangig durch MKW, Cyanide und untergeordnet Schwermetalle und BTEX, die nachweislich bis 1992 eingetragen wurden, in mindestens 5 Schadstoffeintragsbereichen festgestellt. Bedingt durch größere Schwankungen der Grundwasserstände hat eine erhebliche vertikale Verlagerung der Verunreinigungen durch MKW in die grundwassergesättigte Bodenzone stattgefunden. Im Rahmen des Monitorings wurde eine geringmächtige, dem Grundwasser aufsitzende Ölphase festgestellt. Ziel der Sanierungsmaßnahmen war vordringlich eine umfassende Frachtbeseitigung (“hot-spots”) zur Verhinderung einer Verlagerung der Kontaminanten in Richtung der Wasserfassungen des Wasserwerkes Wuhlheide . Seit 1991 erfolgten zunächst verschiedene Maßnahmen zur Altlastenerkundung der Umweltkompartimente Boden, Bodenluft und Grundwasser, die sich mit fortschreitendem Kenntnisstand auf die Eingrenzung lokaler Belastungsschwerpunkte beschränkten. In dem Zeitraum Oktober 1996 bis Anfang 1997 und von Herbst 2001 bis Juni 2003 wurden in den Sanierungsbereichen zuerst eine Tiefenenttrümmerung und im Anschluss die Sanierung des Boden durch Bodenaushub (z.T. als Nassbaggerung) durchgeführt. Dabei sind folgende Kubaturen Boden als besonders überwachungsbedürftiger Abfall (Zuordnungswert >Z2) ausgehoben und entsorgt worden: 5.000 t cyanidhaltiger Boden 23.000 t MKW-haltiger Boden (reine MKW-Fracht: 250 t) Parallel zu den Bodenaustauschmaßnahmen wurde die dem Baugrubenwasser aufsitzende Ölphase (ca. 250 m³) mittels Skimmersystem abgesaugt. Als Nachsorgemaßnahme einschließlich Sanierungserfolgskontrolle wurde auf dem Grundstück ein 35 Einzelpegel umfassendes Messnetz errichtet. Zur Verifizierung des Sanierungserfolges wurde das Grundwassermonitoring bis 2012 fortgeführt. Da sich dabei in einem Bereich eine LCKW-Kontamination dauerhaft nachweisen ließ, wurde hier im Jahr 2011 noch eine kleinräumige Sanierung durch Großlochbohrungen durchgeführt. Dabei wurden ca. 400 t Boden mit einer LCKW-Fracht von 28 kg ausgetauscht. Für die Bodensanierung wurden Mittel in Höhe von 3,7 Mio. € aufgewendet. Die begleitende Baugrubenwasserhaltung/Grundwassersanierung sowie GW-Monitoring und Management kostete ca. 0,68 Mio. €. Seit der Beendigung der Sanierungsmaßnahmen wird das Grundstück gewerblich durch mehrere Firmen genutzt.

Bodenabbau, Nassabbau im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nassabbau befinden. Im Landkreis Nienburg/Weser wird in einem erheblichen Umfang Sand- und Kiesabbau mit Grundwasserfreilegung betrieben bzw. geplant. Die größte Dichte an Abbaustätten besteht in folgenden Gebieten des Landkreises: - westlich der Weser südlich von Stolzenau in der Gemarkung Raddestorf an der B 215, Samtgemeinde Uchte, bis Diethe-Langern, Gemeinde Stolzenau, - nördlich von Stolzenau westlich der Weser zwischen Stolzenau „Große Brinkstraße" und der Gemeindeverbindungsstraße Landesbergen-Anemolter, - östlich der Weser zwischen der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen im Süden und dem „Kleinen Maschsee", Gemarkung Landesbergen, im Norden, - Weiter nördlich wurde ein Bodenabbau in der Gemarkung Estorf begonnen. Außerdem baut eine Firma in der Gemarkung Schweringen östlich der Weser großflächig Sand und Kies ab.

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Erweiterung der Kiesgrube Groß-Rohrheim Abbauabschnitte II und III der Firma Alois Omlor GmbH" in Groß-Rohrheim

Die Alois Omlor GmbH beantragte mit Schreiben vom 16. Mai 2023 eine Erweiterung ihres Sand- und Kiesabbaubetriebes in Groß-Rohrheim auf bislang anderweitig, vorwiegend landwirtschaftlich, genutzte Flächen um ca. 18,33 ha sowie die Vertiefung von Teilen der bestehenden Abbaufläche und Änderung der Rekultivierung. Es entsteht im Zuge der Abbautätigkeit ein Gewässer. Die Erweiterung schließt an die bestehenden Abbauflächen in südöstlicher Richtung in der Gemarkung Groß-Rohrheim, Flur 4 Flurstücke Nr. 18, Nr. 19, Nr. 20, Nr. 21, Nr. 22, Nr. 23, Nr. 24, Nr. 25, Nr. 26, Nr. 27, Nr. 28, Nr. 29, Nr. 30, Nr. 31, Nr. 32, Nr. 33, Nr. 34/1 (teilweise), Nr. 37 (teilweise), Nr. 38 (teilweise), Nr. 45 (teilweise), Nr. 47/1 (teilweise), Nr. 47/2, Nr. 48, Nr. 54, Nr. 56, Nr. 57, Nr. 58 an. Die bestehende Kiesgrube in der Gemarkung Groß-Rohrheim wird auf Flur 4, Flurstücke Nr. 39/1 (teilweise), Nr. 39/2 (teilweise), Nr. 39/3 (teilweise), Nr. 40/1 (teilweise), Nr. 40/2 (teilweise), Nr. 45 (teilweise), Nr. 47/1 (teilweise) und Flur 5, Flurstücke Nr. 11/4 (teilweise) und Flur 6 21/2 geändert. Es werden insbesondere folgende Maßnahmen beantragt: • Die Herstellung eines Gewässers (Erweiterung des bestehenden Abgrabungsgewässers) von ca. 14,75 ha mit einer maximalen Wassertiefe von 60 m im Zuge des Sand- und Kiesabbaus, • die Vertiefung von Teilen des bestehenden Gewässers auf eine maximale Wassertiefe von 60 m im Zuge der Vergrößerung der Abbautiefe, • die Rohstoffgewinnung mittels Saugbagger entsprechend der bisherigen Abbauweise im Nassabbau in der Erweiterungsfläche und in Teilen des bestehenden Gewässers bis zu einer Endtiefe von maximal 29 m ü. NHM (entspricht 60 m Wassertiefe), • die Aufbereitung und Lagerung des gewonnenen Materials entsprechend der bisherigen Weise, somit Weiternutzung der bestehenden Aufbereitungsanlage, Verwaltungs- und Sozialräume, Werkstätten und Lager für den Planungszeitraum, • die maximale Abbauleistung (Output) von bis zu 450.000 t Rohstoff (Sand und Kies) jährlich, • die Änderung der bestehenden Rekultivierungsplanung. Die Erweiterung der Abbaufläche stellt einen Gewässerausbau i.S.d. § 67 Abs. 2 S. 1 WHG dar. Der beantragte Gewässerausbau bedarf gemäß § 68 Abs. 1 WHG einer Zulassung über ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren. Im vorliegenden Fall besteht die UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 3 S. 2 UVPG. Eine sog. Vorprüfung, also die Feststellung durch die Planfeststellungsbehörde gemäß § 5 UVPG, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wurde nicht durchgeführt, da der Vorhabenträger bereits die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt hat und die Planfeststellungsbehörde das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat, da vom Vorhabenträger ein UVP-Bericht vorgelegt wurde. In dem Planfeststellungsverfahren erfolgt auch die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für einzuschließende oder mitzuerteilende Entscheidungen wie unter anderem die Zulassung eines naturschutzrechtlichen Eingriffs gemäß § 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 15 BNatSchG sowie die Zulassung einer Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG von den Verboten des § 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG. Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/DA 41.1 - Grundwasser zuständig.

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Erweiterung der Sand- und Kiesabbaustätte der Firma H. Krichbaum GbR“ in 64832 Babenhausen

Die H. Krichbaum GbR beantragte mit Schreiben vom 21. Juni 2022 eine Erweiterung ihres Sand- und Kiesabbaubetriebes in Babenhausen auf bislang anderweitig, vorwiegend landwirtschaftlich, genutzten Flächen. Die Planunterlagen sehen vor, dass die Rohstoffgewinnung im Trocken- und Nassabbau erfolgen soll. Hierdurch entsteht ein Neuaufschluss, welcher südöstlich unmittelbar an den bestehenden Abbau angrenzt und in der Gemarkung Langstadt, Flur 4 die Flurstücke 19/2, 44/1, 45/1, 84/1 und 85/1 umfasst. Außerdem sollen der Bau einer neuen Betriebszufahrt sowie ein Geländeabtrag zur morphologischen Anpassung des Bestandsgeländes in der Gemarkung Hergershausen, Flur 3, Flurstück 63/2 und Gemarkung Langstadt, Flur 4, Flurstück 73/2 erfolgen. Die Vorhabenfläche umfasst insgesamt ca. 6,5 ha, die eigentliche Gewinnungsfläche ca. 5,5 ha. Durch den Nassabbau entsteht ein neues Gewässer von ca. 2,9 ha. Es werden insbesondere folgende Maßnahmen beantragt: • Die Herstellung eines Gewässers von 2,9 ha mit einer maximalen Wassertiefe von 6,8 m im Zuge des Sand- und Kiesabbaus auf einer Fläche von 5,5 ha bis zu einer Endtiefe von 118 m ü. NHM, • die Rohstoffgewinnung mittels Radlader und Hydraulikbagger entsprechend der bisherigen Abbauweise im Trocken- und Nassabbau, • die Gewinnungsmenge von bis zu 15.000 m³ Sand und Kies jährlich, • die Herstellung der neuen Betriebszufahrt und • ein Geländeabtrag zur morphologischen Anpassung des Bestandsgeländes. Die Erweiterung der Abbaufläche stellt einen Gewässerausbau i.S.d. § 67 Abs. 2 S. 1 WHG dar. Der beantragte Gewässerausbau bedarf gemäß § 68 Abs. 1 WHG einer Zulassung über ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren. Im vorliegenden Fall besteht die UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 3 S. 2 UVPG. Eine sog. Vorprüfung, also die Feststellung durch die Planfeststellungsbehörde gemäß § 5 UVPG, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wurde nicht durchgeführt, da der Vorhabenträger bereits die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt hat und die Planfeststellungsbehörde das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat, da vom Vorhabenträger ein UVP-Bericht vorgelegt wurde. In dem Planfeststellungsverfahren erfolgt auch die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für einzuschließende oder mitzuerteilende Entscheidungen wie unter anderem die Zulassung eines naturschutzrechtlichen Eingriffs gemäß § 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 15 BNatSchG sowie die Zulassung einer Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG von den Verboten des § 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG. Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/DA 41.1 - Grundwasser zuständig.

Erweiterung Sandgewinnung Geestgottberg

Die Gilde GmbH führt aktuell die Sandgewinnung als Seitenentnahme für die Errichtung der Bundesautobahn A 14 in der Gemarkung Geestgottberg auf einer Fläche < 10 ha (9,9 ha) aus. Die Grundlage hierzu wird gebildet durch die Antragsunterlagen vom 25.06.2024 und die daraufhin erteilte wasserrechtliche Plangenehmigung gemäß § 68 WHG vom 29.01.2025. Da gemäß Aufmaß mit Stand Mai 2025 die Sandgewinnung bereits auf 5,2 ha und damit bereits auf mehr als der Hälfte der Gewinnungsfläche (9,9 ha) fortgeschritten ist, besteht ein kurzfristiger Bedarf zur Erweiterung des Abbaus. Antragsgegenstand ist daher die Erweiterung des Gewässerausbaus im Zuge der Sandgewinnung (Nassbaggerung) mit einer resultierenden zusätzlichen Wasserfläche von ca. 2,3 ha (insgesamt ca. 12,0 ha).

Planfeststellungsverfahren für die Umgestaltung zum Weiterbetrieb des Tagebaus „Marx“ in 26446 Friedeburg OT Marx-Horsten

Die Quarzwerke Marx AG plant den Abbau von Quarzsand im Nassabbauverfahren durch Erweiterung und Vertiefung einer bestehenden Gewinnungsstätte auf einer Fläche im Landkreis Wittmund in der Gemeinde Friedeburg (Ortsteil Marx-Barge). Die Fläche befindet sich nordöstlich der B437 (Marxer Hauptstraße) sowie nordwestlich der K45 (Straße Hohemoor). Vorgesehen ist die Erweiterung der bestehenden Sand-Gewinnungsstätte. Da die Ausschöpfung der bestehenden Abbaurechte bereits weit fortgeschritten ist, wird diese Planung im Rahmen der langfristigen Standortsicherung erforderlich. Der geplante Tagebau (Gewinnungsstätte) hat eine Größe von 80,7 ha. Davon entfallen etwa 28 ha auf die Erweiterungsfläche. Überschlägig ist durch die Erweiterung eine Abbaumenge von 7 Mio. m³ zu erwarten. Nach dem Ende des Tagebaus ist die Herrichtung der Gewinnungsfläche als naturnahes Stillgewässer (Folgenutzung Natursee) vorgesehen. Aufgrund des Flächenbedarfs von mehr als 25 ha und der Erweiterung des Abbaugewässers ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan erforderlich, für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren gem. § 1 Nr. 1 b) aa) und bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) i.V.m. §§ 57a und 57c BBergG) durchzuführen ist. Die Quarzwerke Marx AG hat diesen Rahmenbetriebsplan beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eingereicht und dessen Zulassung beantragt. Die Antragsunterlagen enthalten u.a. einen UVP-Bericht, einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie Gutachten zur Hydrogeologie, Geotechnik, Lärm- und Staubemissionen. Die Planfeststellungsunterlagen haben vom 09.04.2025 bis zum 09.05.2025 öffentlich zur Einsicht ausgelegen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte bis zum 10.06.2025 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Der Erörterungstermin wird in Form einer Onlinekonsultation nach § 27c VwVfG durchgeführt. Diejenigen, die Einwendungen und Stellungnahmen eingebracht haben sind bekannt und erhalten eine persönliche Einladung zur Erörterung in Form einer Onlinekonsultation. Auch Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bis zum 18.09.2025 schriftlich oder per E-Mail beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld E-Mail: pfv-qstb-marx@lbeg.niedersachsen.de unter Nennung des Stichwortes „L1.4/EÖ-Online-Konsultation PFV Marx“ ihre Betroffenheit anzeigen und den Zugang zur Erörterung in Form einer Onlinekonsultation beantragen. Gleiches gilt für Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung über das Vorhaben einzulegen. Die Erörterung in Form einer Onlinekonsultation findet vom 19.09.2025 bis einschließlich 06.10.2025 statt. Nähere Informationen können dem Bekanntmachungstext (Downloaddokument)entnommen werden.

Obligatorischer Rahmenbetriebsplan 2021 im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Kies Pirnaer Elbebogen, auf den Gemarkungen Pillnitz und Oberpoyritz der Landeshauptstadt Dresden und auf den Gemarkungen Pratzschwitz und Birkwitz der Stadt Pirna, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Im Bereich des unmittelbar stromab der Stadt Pirna befindlichen sogenannten „Pirnaer Elbebogen“ lagert auf der rechten Elbseite ein ausgedehntes Kiessandvorkommen. Der Abbau dieser Lagerstätte begann bereits vor 1990 im Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz, welcher nach 1990 fortgeführt wurde. Die Beendigung der Bergaufsicht für die Abbaufelder I, II und teilweise III erfolgte 1995. Die Planfeststellung des Kiessandtagebaus Pratzschwitz-Copitz mit Aufbereitungsanlage (Kieswerk Borsberg) erfolgte im Jahr 1996, der Aufschluss im Jahr 1997. Der Aufschluss eines weiteren Tagebaus, der Kiessandtagebau Söbrigen, wurde im Jahr 1999 planfestgestellt, aber nicht begonnen. Mit dem Ziel der Koordinierung der Gewinnung in den Kiessandtagebauen Pratzschwitz-Copitz, Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld und Söbrigen erarbeitete der Bergbauunternehmer einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan für das Gesamtvorhaben „Kies Pirnaer Elbebogen“ und beantragte hierfür im Jahr 2006 beim Sächsischen Oberbergamt die Planfeststellung. Mittlerweile ist der Abbau im Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz bis auf das Ostfeld beendet. Die Aufbereitungsanlage wurde zurückgebaut und wesentliche Teilflächen des Tagebaus sind aus der Bergaufsicht entlassen. Aus den nicht mehr unter Bergaufsicht stehenden Abbaufeldern ist das Badegewässer Birkwitz entstanden. Die Gewinnung im Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld erfolgt derzeit ausschließlich im Trockenabbau. Der Rohstoff wird über eine Bandtrasse zum Kieswerk Borsberg transportiert. Der Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz ist weitestgehend ausgekiest. Aktuell erfolgt die Gewinnung von Sanden und Kiesen auf Restflächen im Trocken- und Nassabbau. Der Abschlussbetriebsplan zur Wiedernutzbarmachung ist bereits zugelassen (Bescheid vom 29. November 2021). Die Planungen des Rahmenbetriebsplanes aus dem Jahr 2006, insbesondere zum Standort der Aufbereitungsanlage am Kiessandtagebau Söbrigen sowie dem Rohstofftransport dorthin, haben sich wesentlich geändert. Deshalb wurde auf Antrag des Vorhabenträgers das im Jahr 2006 begonnene Planfeststellungsverfahren im Jahr 2021 eingestellt. Mit dem aktuellen obligatorischen Rahmenbetriebsplan 2021 „Kies Pirnaer Elbebogen“ strebt das Unternehmen nach dem Ablauf der Befristungen der Planfeststellungsbeschlüsse die Weiterführung des Rohstoffabbaus in der Kiessandlagerstätte des Pirnaer Elbebogens an. Das Gesamtvorhaben besteht wie bisher aus drei Einzelvorhaben mit folgenden wesentlichen Komponenten: - Weiterführung Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz (Einzelvorhaben 1), Größe ca. 36 ha: - Weiterbetrieb des Kieswerkes Borsberg mit Tagesanlagen, - Änderung und Wiedernutzbarmachung des Gewässers 1.2 N durch Entnahme von Waschwasser für und die Einspülung von Waschwasser aus der Aufbereitungsanlage des Kieswerkes Borsberg, - Weiterführung der Verfüllung im Abbaufeld 1.3 N. - Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld (Einzelvorhaben 2), Größe ca. 9 ha: - Kiessandabbau im Nassschnitt Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld und - Wiedernutzbarmachung für das Ostfeld mit Herstellung eines ca. 3,6 ha großen Gewässers. - Neuaufschluss Kiessandtagebau Söbrigen (Einzelvorhaben 3), ca. 48 ha: - Kiessandabbau im Trocken- und Nassschnitt im neu aufzuschließenden Tagebau Söbrigen, - Errichtung von Aufenthalts- und Sanitäreinrichtungen, Betreiben eines Abraumzwischenlagers, - Errichtung einer Landbandanlage vom Kiessandtagebau Söbrigen zum Kieswerk Borsberg mit begleitender - Betriebsstraße bzw. Wartungsweg, Querung von Straßen und Wegen durch Untertunnelung und Wiedernutzbarmachung mit Herstellung eines ca. 27,4 ha großen Gewässers. Durch das Vorhaben können ca. 7.750 kt Sande und Kiese gewonnen und in der Aufbereitungsanlage des Kieswerkes Borsberg zu hochwertigen Baumaterialien aufbereitet werden. Bei einer Jahresproduktion von 500 kt ist eine Laufzeit für die Kiesgewinnung von ca. 15 Jahren vorgesehen. Der beantragte räumliche Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplans beträgt insgesamt 92,7 ha. Für das Bergbauvorhaben, für landschaftspflegerische sowie naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke in den Gemarkungen Pillnitz und Oberpoyritz der Landeshauptstadt Dresden und Flurstücke in den Gemarkungen Pratzschwitz und Birkwitz der Stadt Pirna beansprucht. Die Planunterlagen in Form des obligatorischen Rahmenbetriebsplans wurden bereits im Jahr 2022 öffentlich ausgelegt. Nachfolgend wurden die Planunterlagen überarbeitet, ergänzt und aktualisiert. Der Vorhabenträger, die Kieswerke Borsberg GmbH, hat den o.g. obligatorischen Rahmenbetriebsplan vom 21. Dezember 2021 in der Fassung der II. Tektur vom 31. Mai 2024 beim Sächsischen Oberbergamt eingereicht.

Antrag auf Planfeststellung zur Erweiterung eines Bodenabbaus im Nassabbauverfahren in der Gemeinde Holdorf

Antrag auf Planfeststellung gem. § 68 WHG zur Erweiterung und Abbauvertiefung im Nassabbauverfahren des bestehenden Sandabbaus in der Gemeinde und Gemarkung Holdorf, in der Flur 10, auf den Flurstücken 5, 7, 8/9, 9/2, 10/2, 12/10, 12/11, 13, 14/2, 15/3, 15/4, 17/2, 18/2, 19 und 20 sowie Umnutzung von Teilflächen der Flurstücke 10/1, 12/10, 14/2 und 15/3 durch die Firma Kalksandsteinwerk Holdorf Theodor Schnepper GmbH & Co. KG, Weißer Stein 12, D-49451 Holdorf.

Kiesabbau und Herstellung eines Gewässers auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 481, 482, 495, 496, 497 und Teilflächen der Fl.-Nrn. 478, 483, 500 der Gemarkung Nordheim; hier: Antrag auf Änderung des Bescheids vom 21.02.2022 wg. Erweiterung des Abbaugebiets um die Fl.-Nr. 497 (komplett) und Fl.-Nr. 498 der Gemarkung Nordheim durch die Wanner + Märker GmbH & Co. KG

Beim Landratsamt Donau-Ries wurde die Änderung der bestehenden Plangenehmigung für die Erweiterung des Abbaugebiets um die Fl.-Nrn. 497 und 498 der Gemarkung Nordheim durch die Firma Wanner + Märker GmbH & Co. KG beantragt. Die Herstellung eines oberirdischen Gewässers durch Kiesabbau auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 481, 482, 495, 496, 497 und Teilflächen des Grundstücks Fl.-Nrn. 478, 483, 500 der Gemarkung Nordheim mit anschließender Teilverfüllung im Rahmen der Renaturierung ist bereits mit Bescheid vom 21.02.2022, Az.: 42-64-46/2.20 des Landratsamtes Donau-Ries genehmigt. Die Firma Wanner + Märker GmbH & Co. KG konnte nun noch zwei Grundstücke erwerben, sodass diese mit abgebaut werden sollen und daher in die bestehende Genehmigung mit aufzunehmen sind. Die bisher genehmigte Kiesabbaufläche von 8,53 ha vergrößert sich um 1,1 ha auf 9,6 ha. Dabei soll auf einer Gesamtfläche von 8,54 ha Kies im Trocken- und Nassabbau gewonnen werden. Im Rahmen der Renaturierung erfolgt eine ökologische Gestaltung. Durch eine teilweise Wiederverfüllung entsteht mäßig extensiv genutztes, artenreiches Grünland und eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche. Die verbleibende Wasserfläche (gesamt ca. 6 ha) wird wie bisher als Landschaftssee belassen.

Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben "Herstellung eines Gewässers im Zuge der Ausführung eines Sandabbauvorhabens" westlich von Wittenberge

Die JOHANN BUNTE Bauunternehmung GmbH & Co. KG beabsichtigt in der Elbaue im Stadtgebiet Wittenberge, Gemarkung Wittenberge eine Sandabbaustätte mit Nassabbau zu erschließen. Das Ab-bauvorhaben soll im Rahmen des Baus der Bundesautobahn BAB A 14 erfolgen, um die erforderlichen Dammschütt- und Frostschutzmaterialien bereitstellen zu können. Im Rahmen einer Kompromisslösung mit der Stadt Wittenberge wurde die ursprünglich geplante Abbaufläche von 13 ha auf 9,15 ha verringert.

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