Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nassabbau befinden. Im Landkreis Nienburg/Weser wird in einem erheblichen Umfang Sand- und Kiesabbau mit Grundwasserfreilegung betrieben bzw. geplant. Die größte Dichte an Abbaustätten besteht in folgenden Gebieten des Landkreises: - westlich der Weser südlich von Stolzenau in der Gemarkung Raddestorf an der B 215, Samtgemeinde Uchte, bis Diethe-Langern, Gemeinde Stolzenau, - nördlich von Stolzenau westlich der Weser zwischen Stolzenau „Große Brinkstraße" und der Gemeindeverbindungsstraße Landesbergen-Anemolter, - östlich der Weser zwischen der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen im Süden und dem „Kleinen Maschsee", Gemarkung Landesbergen, im Norden, - Weiter nördlich wurde ein Bodenabbau in der Gemarkung Estorf begonnen. Außerdem baut eine Firma in der Gemarkung Schweringen östlich der Weser großflächig Sand und Kies ab.
Der Antragsteller möchte auf den Grundstücken Flur Nr. 966 und 962/2, Gemarkung Martinszell, Kies im Nassabbau gewinnen. Die beantragte Fläche umfasst ca. 1,1 Hektar, die Gesamtmenge an abbaubarem Kies beläuft sich auf ca. 42.860 m³. Der Abbau soll dabei bis zum Grundwasserstauer erfolgen. Der entstehende Baggersee bleibt unverfüllt mit Rohkiesböschungen bestehen. Als Abbauzeitraum werden fünf Jahre genannt.
Die Firma Beuerlein GmbH & Co. KG, Volkach, betreibt im Landkreis Würzburg den Tagebau "Obereisenheim" zur Gewinnung von Quarzsand. Zur Sicherung der Rohstoffversorgung beabsichtigt der Unternehmer den Tagebau "Obereisenheim" durch eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme von etwa 11,75 ha zu erweitern. Antragsgegenstand ist die Gewinnung von Quarzsand im Nassabbau, unmittelbar an den bestehenden Tagebau angrenzend. Der Abbau soll von Süden nach Norden erfolgen. Es ist nicht vorgesehen Abbauabschnitte zu bilden. Anlagen und Geräte, die für den Abbaubetrieb und für die marktgerechte Aufbereitung des Rohsandes erforderlich sind, sind auf dem bestehenden Betriebsgelände bereits vorhanden und werden weiter genutzt. Die Gewinnungsfläche sind verkehrstechnisch über asphaltierte Wirtschaftswege in Richtung Fahr sowie auf die WÜ62 angebunden.
Die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG betreibt auf der Gemarkung Leiberstung in der Gemeinde Sinzheim auf der Grundlage bergrechtlicher Zulassungen den Tagebaubetrieb „Baggersee Leiberstung“ zur Gewinnung von Quarzsand und Quarzkies im Nassabbauverfahren. Mit Schreiben vom 22.12.2022 beantragt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG die Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des bestehenden Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“ und für die Erweiterung der Abbauflächen um 9,1 ha gegen Südwesten sowie für die zusätzliche Vertiefung des nordwestlichen Teils des bestehenden Baggersees. Der Antrag auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans schließt folgende Anträge mit ein: a) Antrag auf Genehmigung zum Bau einer Werksstraße gemäß § 57a Bundesberggesetz. b) Antrag auf Genehmigung zur Verlegung des Schmutzwasserkanals, der Telekomleitung, Frischwasserleitung, Datennetzleitung sowie zum Neubau eines Pumpwerks für den verlegten Schmutzwasserkanal gemäß § 49 Landesbauordnung. c) Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für den Ausbau des Baggersees und für die Verlegung des Bannwaldgrabens gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz. d) Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für betriebliche Zwecke gemäß § 12 Wasserhaushaltsgesetz. e) Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung nach § 15 Bundnaturschutzgesetz i. V. m. § 17 Abs. 1 Bundnaturschutzgesetz. f) Antrag auf Ausnahme nach § 30 Abs. 3 Bundnaturschutzgesetz von den Verboten des § 30 Abs. 2 Bundnaturschutzgesetz für gesetzlich geschützte Biotope. g) Antrag auf Genehmigung für die dauerhafte Waldumwandlung von ca. 5.708 m² Wald gemäß § 9 Landeswaldgesetz. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und § 57c BBergG i. V. m. § 1 Ziff. 1 b) aa) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung berg-baulicher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Planfeststellungsbehörde. Es liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Bodenbewertung und Bodenschutzkonzept, Schalltechnische Untersuchung, Artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan und Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Natura 2000-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Limnologisches Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht Für dieses Planfeststellungsverfahren erfolgte bereits im Jahr 2023 eine Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Bekanntmachung des Vorhabens und Auslegung des Antrages. Im Wege des Zulassungsverfahrens wurde die Änderung des Vorhabens notwendig. Die Änderung besteht darin, dass die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG von der zusätzlichen Vertiefung des nordwestlichen Teils des Baggersees absieht und dies nun nicht mehr Gegenstand des Antrages ist. Weiter umfasst die Planänderung einen Betrieb der Tagebaustätte von 20 Jahren anstatt der vorgesehenen 15 Jahre. Mit Schreiben von 31.07.2025 legt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG den geänderten Antrag einschließlich der überarbeiteten Planunterlagen vor.
Erweiterung eines Sandabbaus im Nassabbauverfahren in Bockhorn-Bredehorn um 6,1 ha
Die Firma Kieswerk Krinke GmbH & Co. KG, In der Neustadt 1, 31737 Rinteln hat beim Landkreis Verden als zuständiger Planfeststellungsbehörde die Erteilung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung in der Gemeinde Thedinghausen, Gemarkung Werder, Flur 8, Flurstück 19 im Zuge der 3. Erweiterung eines bestehenden Kiessandabbaus beantragt.Die Antragstellerin beabsichtigt, auf dem o. g. Flurstück Kiessand im Nassabbauverfahren mit Freilegung des Grundwassers zu gewinnen. Die Fläche der 3. Erweiterung grenzt unmittelbar südöstlich an den bestehenden Bodenabbau Werder an und liegt auf dem Flurstück 19 der Flur 8 (Gemarkung Werder) mit einer Fläche von 3.17 ha, von denen etwa 2.0 ha abgebaut werden. Das vorhandene Betriebsgelände soll beibehalten werden. Für diesen Gewässerausbau ist ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 67ff. WHG und §§ 107ff. NWG durchzuführen. Als unselbstständiger Teil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG und dem NUVPG durchgeführt.
Die Firma Kiesgesellschaft Josephsthal OHG betreibt im Raum Pressath den durch das Bergamt Nordbayern genehmigte Quarzsand-Tagebau Zunderschlag I und plant einen Neuaufschluss zur Gewinnung von Sand und Kies im Nassabbau im Abbaugebiet "Zunderschlag II" auf der Fl.Nr. 476 Gemarkung Dießfurt, Stadt Pressath im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab. Das zum Abbau vorgesehene Grundstück umfasst eine Fläche von gut 10 ha. Abzüglich der Abstandsflächen zu den angrenzenden Flurstücken und Verkehrswegen verbleibt eine Netto-Abbaufläche von rund 8,04 ha. Hiervon wurde ein Teil (Bereich A) mit einer Größe von 5,15 ha bereits trocken ausgebeutet, sodass hier nur noch ein Nassabbau stattfinden wird. Die weitere Fläche wird in einem zweiten Bereich (B) zunächst trocken und anschließend nass abgebaut. Zur Genehmigung dieses Vorhabens beantragt die Kiesgesellschaft Josephsthal OHG die Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes und die damit verbundene Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern -. Das Abbaugebiet „Zunderschlag II“ grenzt westlich an das Abbaugebiet „Zunderschlag“ an und liegt süd-westlich des Ortsteils Dießfurt zwischen der Bundesstraße B470 und dem Ortsrand. Dießfurt befindet sich im Gemeindegebiet der Stadt Pressath im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab. Im Rahmen von weiteren Untersuchungen des gewinnbaren Bodenschatzes wurde festgestellt, dass eine bergrechtliche Genehmigung notwendig ist. Das geplante Abbauvorhaben wird in Form eines Tagebauaufschlusses durchgeführt. Auf einer Teilfläche, die bereits vor mehreren Jahren trocken abgebaut wurde, erfolgt nun ein Nassabbau. Die weitere, westliche Teilfläche wird zunächst trocken und anschließend ebenso nass abgebaut. Eine Freilegung des Grundwassers erfolgt insgesamt in einem Bereich von rund 7,90 ha. Durch eine teilweise Wiederverfüllung verbleibt eine Wasserfläche von maximale 5,25 ha. Durch Ufergestaltungsmaßnahmen im Rahmen der Renaturierung reduziert sich diese Fläche noch um bis zu 5.000 m². Zur Wiederherstellung einer Waldfläche wird ein Teilbereich während des Abbaugeschehens sowie in den darauffolgenden Jahren mit nicht verwertbaren Lagerstättenbestandteilen sowie unbelastetem Fremdmaterial verfüllt. Der Abbau erfolgt in mehreren Abschnitten, die dazu erforderlichen Rodungsarbeiten finden ebenfalls abschnittsweise statt. Der vorhandene Abraum wird später zur Ufergestaltung sowie Überdeckung einer wiederverfüllten Teilfläche verwendet. Der Abbau erfolgt mittels Schleppschaufelbagger. Die Aufbereitung des Rohstoffes erfolgt in nahegelegenen Wasch- und Sortieranlagen. Darüber hinaus kommen Hydraulikbagger, Radlader, Dumper und Lastkraftwagen zum Einsatz. Die Gesamtdauer für den Abbau beträgt zwischen 6 bis 9 Jahren.
Die Glöckle GmbH & Co. KG Besitzgesellschaft hat beim Landratsamt Schweinfurt Antragsunterlagen zum Vorhaben zur Förderung und Gewinnung von Sand und Kies als Rohstoff östlich der Gemeinde Grafenrheinfeld eingereicht und die wasserrechtliche Planfeststellung beantragt. Durch die Glöckle GmbH & Co. KG Besitzgesellschaft wird die Förderung von Sanden und Kiesen im Nassabbauverfahren auf einer Fläche von rd. 45,3 ha in der Gemarkung Grafenrheinfeld beantragt. Im Zusammenhang mit der geplanten Rohstoffgewinnung soll ein Zwischenlager für Abraum (Oberboden, bindiger Unterboden) auf einer ehemaligen als Ackerfläche rekultivierten angrenzenden Abbaufläche errichtet werden. Hier soll eine Fläche von rd. 1,9 ha, die unmittelbar an das bestehende Kieswerk der Fa. Glöckle angrenzt, genutzt werden. Das gesamte Vorhabengebiet umfasst somit 47,2 ha. Das überplante Gebiet liegt im östlichen Teil des Gemeindegebietes Grafenrheinfeld, südwestlich der Stadt Schweinfurt und erstreckt sich zwischen der Siedlungsbebauung Grafenrheinfelds im Westen und dem Vogelschutzgebiet „Maintal zwischen Schweinfurt und Dettelbach“ sowie Bereichen ehemaliger Rohstoffgewinnungsgebiete im Osten. Nördlich grenzen die Kreisstraße SW 3 und südlich weitere Ackerflächen an das Vorhabengebiet an.
Die Fa. Zürcher Bau GmbH beantragt mit Schreiben vom 20.05.2021 und Planunterlagen mit letzter Änderung im Juni 2025 die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für den Neuaufschluss zur Gewinnung von Quarzkies und Quarzsand einschließlich der Errichtung eines Kieswerkes zur Aufbereitung des gewonnenen Rohstoffes im Gewann Riedmatten, Gemarkung Meißenheim im Ortenaukreis Da im Zuge des Rohstoffabbaus in den Grundwasserhorizont eingeschnitten wird und hierbei ein grundwassergespeister Baggersee entsteht, soll die Rohstoffgewinnung im Nassabbau erfolgen. Für die Aufbereitung des gewonnenen Rohstoffmaterials im Kieswerk am neuen Werksstandort wird zudem die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und für die Errichtung des Werkhofes, Boothauses und Sanitärcontainers die baurechtliche Genehmigung beantragt. Die Betriebsfläche umfasst insgesamt ca. 22,78 ha, wovon die unmittelbare Abbaufläche (Baggerseefläche) ca. 11,90 ha einnimmt. Für den Rohstoffabbau wird ein Zeitraum von 15 Jahren veranschlagt. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Im Zulassungsverfahren ist auch über die immissionsschutzrechtliche und baurechtliche Genehmigung zu entscheiden. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Planfeststellungsbehörde. Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung i. V. m. § 1 Nr. 1b) bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Zum Zeitpunkt des Beginns des Zulassungsverfahrens liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Bodengutachten, schalltechnisches Gutachten, Staubprognose, Bauantrag, immissionsschutzrechtlicher Antrag, Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura 2000-Erheblichkeitsvorprüfungen, hydrogeologischer Fachbeitrag, UVP-Bericht.
Die Firma Hans Wolf GmbH & Co. KG Kieswerk - Betonwerk, Ittlinger Straße 175, 94315 Straubing, beantragte mit den Unterlagen von August 2025 eine wasserrechtliche Planfeststellung für die Erweiterung des Kiesabbaus "Steinach-Südwest" (Flur Nrn. 249/0, 249/1, 250/0, 251/0, 252/0, 253/0, 254/0 und 255/0, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, genehmigt mit Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 26.09.2016, Az.: 42-6413/1). Die geplante Erweiterung der Herstellung eines Gewässers durch Nassabbau von Kies mit Rekultivierung der Uferbereiche ist auf den Grundstücken Flur Nrn. 248/0 und 249/0 (Teilfläche), Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, vorgesehen. Das zur Erweiterung vorgesehene Flurstück 248/0 liegt südlich des bereits genehmigten Bereiches. Zusätzlich kommen ca. 2.100 qm Abbaufläche im Randbereich der bereits genehmigten Abbaufläche Flur Nr. 249/0 hinzu. Die Abbaufläche liegt zwischen den Ortschaften Kirchroth, Münster und Kößnach im südwestlichen Teil der Gemeinde Steinach. Die nächstgelegene Ortschaft Münster befindet sich in etwa 800 m Entfernung in nördlicher Richtung. Die nächsten Kiesweiher liegen östlich der SR8 sowie etwa 150 m weiter südlich bzw. 400 m weiter westlich. Als Nachfolgenutzung ist für den bisher genehmigten Bereich und auch für die gegenständliche Erweiterung Sportfischerei vorgesehen. Eine Wiederverfüllung erfolgt nicht. Gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist bei der Herstellung eines Gewässers eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Bei der beabsichtigten Maßnahme handelt es sich um keine Ausbaumaßnahme im Sinne der Nr. 13.18.2 des UVPG. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Den Antragsunterlagen wurden Unterlagen entsprechend Anlage 2 des UVPG beigefügt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 10 |
| Kommune | 7 |
| Land | 83 |
| Weitere | 1 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 7 |
| Text | 5 |
| Umweltprüfung | 78 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 81 |
| Offen | 8 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 93 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5 |
| Bild | 1 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 74 |
| Keine | 17 |
| Webseite | 10 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 80 |
| Lebewesen und Lebensräume | 73 |
| Luft | 24 |
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| Wasser | 56 |
| Weitere | 79 |