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Bodenabbau, Nassabbau im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nassabbau befinden. Im Landkreis Nienburg/Weser wird in einem erheblichen Umfang Sand- und Kiesabbau mit Grundwasserfreilegung betrieben bzw. geplant. Die größte Dichte an Abbaustätten besteht in folgenden Gebieten des Landkreises: - westlich der Weser südlich von Stolzenau in der Gemarkung Raddestorf an der B 215, Samtgemeinde Uchte, bis Diethe-Langern, Gemeinde Stolzenau, - nördlich von Stolzenau westlich der Weser zwischen Stolzenau „Große Brinkstraße" und der Gemeindeverbindungsstraße Landesbergen-Anemolter, - östlich der Weser zwischen der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen im Süden und dem „Kleinen Maschsee", Gemarkung Landesbergen, im Norden, - Weiter nördlich wurde ein Bodenabbau in der Gemarkung Estorf begonnen. Außerdem baut eine Firma in der Gemarkung Schweringen östlich der Weser großflächig Sand und Kies ab.

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls für die Erweiterung des Bodenabbaus Walchum (Kies und Sand) - Herzogsee II um eine Abbaufläche von ca. 2,16 ha

Die Heeren-Herkener Kiesbaggerei GmbH, Hahnerfeld 8a, 46419 Isselburg, beabsichtigt am Standort Walchum (Herzogsee II) den Bodenabbau (Sand und Kies) im Nassabbauverfahren zu erweitern. Die geplante Erweiterung umfasst eine Abbaufläche von ca. 2,16 ha, so dass die Abbaufläche auf zukünftig insgesamt ca. 24,80 ha anwächst. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Walchum, Flur 33, Flurstücke 36, 37/2, 39, 40/5, 40/2, 40/4, 40/3, 38 und 37/1. Für dieses Vorhaben war gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 2 NUVPG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Wasserrechtliche Planfeststellung und wasserrechtliche Erlaubnis - Erweiterung und Rekultivierung des Kiesabbaugebietes der Koch GmbH & Co. KG auf der Gemarkung Rißtissen, Stadt Ehingen (Donau)

Die Koch GmbH & Co. KG, Ziegeleistr. 19, 72555 Metzingen, hat am 09.05.2025 die Erweiterung des bestehenden Kiesabbaugebietes auf der Gemarkung Rißtissen, Stadt Ehingen, beantragt. Das beantragte Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: die Erweiterung des Kiesabbaus auf der Fläche „Fischerwert“ im Nordwesten des „Rötelfelds“ (brutto 9,6 ha, netto-Abbaufläche max. 7 ha), die Erweiterung des Kiesabbaus auf der Fläche „Ersinger Straße“ im Südosten des „Rötelfelds (brutto 17,8 ha, netto-Abbaufläche max. 15 ha), die Wiederherstellung der Erweiterungsfläche „Fischerwert“ durch Verfüllung und die Rekultivierung des gesamten Abbaugebietes (inkl. „Rötelfeld“ und „Ach“). Die geplante Vorhabensdauer der Erweiterung liegt bei ca. 20 Jahren. Der aktuelle Regionalplan „Donau-Iller“ weist die Vorhabensfläche als Vorranggebiet für den Abbau von Rohstoffen aus. Nach Abschluss des Nassabbaus werden neue Seeflächen verbleiben, sodass die Erweiterung des Kiesabbaugebietes als Gewässerausbau nach § 67 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der wasserrechtlichen Planfeststellung nach § 68 WHG bedarf. Die naturschutzrechtliche Genehmigung für den Eingriff und die Rekultivierung nach § 19 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg wird in die Planfeststellung konzentriert. Für die Verfüllung der Erweiterungsfläche „Fischerwert“ wird eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 WHG beantragt.

Kiesabbau auf den Grundstücken Fl.Nrn. 258, 259 und 259/1 Gemarkung Schönach, Gemeinde Mötzing

Die Firma Hans Wolf GmbH & Co. KG beabsichtigt, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 258, 259 und 259/1 Gemarkung Schönach auf einer Fläche von ca. 7,7 ha (bei einer Gesamtfläche von 8,9 ha) Sand und Kies im Nassabbau abzubauen. Die geplante Abbaufläche ist im derzeit gültigen Regionalplan als Vorbehaltsfläche für Kies- und Sandabbau (KS 32 S „nordöstlich Schönach“) sowie als landschaftliches Vorbehaltsgebiet Nr. 17 „Talräume der Großen Laber“ ausgewiesen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Mötzing ist die Fläche als „Sondergebiet Kiesabbau-Erholung-Biotopentwicklung nördlich Schönach“ dargestellt. Außerdem hat die Gemeinde Mötzing für das betreffende Gebiet den Bebauungsplan „SO Kiesabbau-Erholung-Biotopentwicklung nördlich Schönach, Westteil“ aufgestellt. In einem Zeitraum von ca. 4 Jahren sollen ca. 330.000 m³ Sand und Kies für die örtliche Bauwirtschaft gewonnen werden. Die Fläche soll nach Abbau gemäß den Vorgaben des Regional-, Flächennutzungs- und Bebauungsplans als Gewässerbiotop mit Wechselwasserbereichen, Schilf-Wasserröhrichten, Staudenfluren mäßig trockener und nasser Standorte und Heckenbereichen gestaltet werden und als Ausgleichsfläche für die übrigen Abbaumaßnahmen im Abbaugebiet dienen, bei denen aufgrund der geringen Abraummächtigkeit die Möglichkeit der naturnahen Gewässergestaltung eher begrenzt ist. Dafür soll der im Abbaugebiet anfallende Abraum und nicht verwertbares Abbaugut sowie bei Bedarf auch Fremdmaterial (aus anderen Abbaubereichen der Firma Wolf) verwendet und die durch den Abbau entstehende Wasserfläche in großen Teilen wieder teilweise verfüllt werden.

Ausbau eines Gewässers durch den Abbau von Sand und Kies - Kieswerk Eggen in Waltenhofen

Der Antragsteller möchte auf den Grundstücken Flur Nr. 966 und 962/2, Gemarkung Martinszell, Kies im Nassabbau gewinnen. Die beantragte Fläche umfasst ca. 1,1 Hektar, die Gesamtmenge an abbaubarem Kies beläuft sich auf ca. 42.860 m³. Der Abbau soll dabei bis zum Grundwasserstauer erfolgen. Der entstehende Baggersee bleibt unverfüllt mit Rohkiesböschungen bestehen. Als Abbauzeitraum werden fünf Jahre genannt.

Rahmenbetriebsplan Erweiterung Quarzsandtagebau Obereisenheim, Beuerlein GmbH & Co.KG, Landkreis Würzburg

Die Firma Beuerlein GmbH & Co. KG, Volkach, betreibt im Landkreis Würzburg den Tagebau "Obereisenheim" zur Gewinnung von Quarzsand. Zur Sicherung der Rohstoffversorgung beabsichtigt der Unternehmer den Tagebau "Obereisenheim" durch eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme von etwa 11,75 ha zu erweitern. Antragsgegenstand ist die Gewinnung von Quarzsand im Nassabbau, unmittelbar an den bestehenden Tagebau angrenzend. Der Abbau soll von Süden nach Norden erfolgen. Es ist nicht vorgesehen Abbauabschnitte zu bilden. Anlagen und Geräte, die für den Abbaubetrieb und für die marktgerechte Aufbereitung des Rohsandes erforderlich sind, sind auf dem bestehenden Betriebsgelände bereits vorhanden und werden weiter genutzt. Die Gewinnungsfläche sind verkehrstechnisch über asphaltierte Wirtschaftswege in Richtung Fahr sowie auf die WÜ62 angebunden.

Fortführung und Erweiterung des Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“, Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG, Gemarkung Leiberstung, Gemeinde Sinzheim, Landkreis Rastatt

Die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG betreibt auf der Gemarkung Leiberstung in der Gemeinde Sinzheim auf der Grundlage bergrechtlicher Zulassungen den Tagebaubetrieb „Baggersee Leiberstung“ zur Gewinnung von Quarzsand und Quarzkies im Nassabbauverfahren. Mit Schreiben vom 22.12.2022 beantragt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG die Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des bestehenden Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“ und für die Erweiterung der Abbauflächen um 9,1 ha gegen Südwesten sowie für die zusätzliche Vertiefung des nordwestlichen Teils des bestehenden Baggersees. Der Antrag auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans schließt folgende Anträge mit ein: a) Antrag auf Genehmigung zum Bau einer Werksstraße gemäß § 57a Bundesberggesetz. b) Antrag auf Genehmigung zur Verlegung des Schmutzwasserkanals, der Telekomleitung, Frischwasserleitung, Datennetzleitung sowie zum Neubau eines Pumpwerks für den verlegten Schmutzwasserkanal gemäß § 49 Landesbauordnung. c) Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für den Ausbau des Baggersees und für die Verlegung des Bannwaldgrabens gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz. d) Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für betriebliche Zwecke gemäß § 12 Wasserhaushaltsgesetz. e) Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung nach § 15 Bundnaturschutzgesetz i. V. m. § 17 Abs. 1 Bundnaturschutzgesetz. f) Antrag auf Ausnahme nach § 30 Abs. 3 Bundnaturschutzgesetz von den Verboten des § 30 Abs. 2 Bundnaturschutzgesetz für gesetzlich geschützte Biotope. g) Antrag auf Genehmigung für die dauerhafte Waldumwandlung von ca. 5.708 m² Wald gemäß § 9 Landeswaldgesetz. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und § 57c BBergG i. V. m. § 1 Ziff. 1 b) aa) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung berg-baulicher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Planfeststellungsbehörde. Es liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Bodenbewertung und Bodenschutzkonzept, Schalltechnische Untersuchung, Artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan und Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Natura 2000-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Limnologisches Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht Für dieses Planfeststellungsverfahren erfolgte bereits im Jahr 2023 eine Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Bekanntmachung des Vorhabens und Auslegung des Antrages. Im Wege des Zulassungsverfahrens wurde die Änderung des Vorhabens notwendig. Die Änderung besteht darin, dass die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG von der zusätzlichen Vertiefung des nordwestlichen Teils des Baggersees absieht und dies nun nicht mehr Gegenstand des Antrages ist. Weiter umfasst die Planänderung einen Betrieb der Tagebaustätte von 20 Jahren anstatt der vorgesehenen 15 Jahre. Mit Schreiben von 31.07.2025 legt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG den geänderten Antrag einschließlich der überarbeiteten Planunterlagen vor.

Nicht vom Bergrecht erfasster Abbau von Bodenschätzen

Erweiterung eines Sandabbaus im Nassabbauverfahren in Bockhorn-Bredehorn um 6,1 ha

Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß §§ 67ff. des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) und §§ 107ff. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung in der Gemeinde Thedinghausen im Zuge der 3. Erweiterung durch die Firma Kieswerk Krinke GmbH & Co. KG, In der Neustadt 1, 31737 Rinteln

Die Firma Kieswerk Krinke GmbH & Co. KG, In der Neustadt 1, 31737 Rinteln hat beim Landkreis Verden als zuständiger Planfeststellungsbehörde die Erteilung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung in der Gemeinde Thedinghausen, Gemarkung Werder, Flur 8, Flurstück 19 im Zuge der 3. Erweiterung eines bestehenden Kiessandabbaus beantragt.Die Antragstellerin beabsichtigt, auf dem o. g. Flurstück Kiessand im Nassabbauverfahren mit Freilegung des Grundwassers zu gewinnen. Die Fläche der 3. Erweiterung grenzt unmittelbar südöstlich an den bestehenden Bodenabbau Werder an und liegt auf dem Flurstück 19 der Flur 8 (Gemarkung Werder) mit einer Fläche von 3.17 ha, von denen etwa 2.0 ha abgebaut werden. Das vorhandene Betriebsgelände soll beibehalten werden. Für diesen Gewässerausbau ist ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 67ff. WHG und §§ 107ff. NWG durchzuführen. Als unselbstständiger Teil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG und dem NUVPG durchgeführt.

Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung zur Gewinnung von Sand und Kies im Abbaugebiet "Zunderschlag II", Gemeinde Pressath, Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Die Firma Kiesgesellschaft Josephsthal OHG betreibt im Raum Pressath den durch das Bergamt Nordbayern genehmigte Quarzsand-Tagebau Zunderschlag I und plant einen Neuaufschluss zur Gewinnung von Sand und Kies im Nassabbau im Abbaugebiet "Zunderschlag II" auf der Fl.Nr. 476 Gemarkung Dießfurt, Stadt Pressath im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab. Das zum Abbau vorgesehene Grundstück umfasst eine Fläche von gut 10 ha. Abzüglich der Abstandsflächen zu den angrenzenden Flurstücken und Verkehrswegen verbleibt eine Netto-Abbaufläche von rund 8,04 ha. Hiervon wurde ein Teil (Bereich A) mit einer Größe von 5,15 ha bereits trocken ausgebeutet, sodass hier nur noch ein Nassabbau stattfinden wird. Die weitere Fläche wird in einem zweiten Bereich (B) zunächst trocken und anschließend nass abgebaut. Zur Genehmigung dieses Vorhabens beantragt die Kiesgesellschaft Josephsthal OHG die Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes und die damit verbundene Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern -. Das Abbaugebiet „Zunderschlag II“ grenzt westlich an das Abbaugebiet „Zunderschlag“ an und liegt süd-westlich des Ortsteils Dießfurt zwischen der Bundesstraße B470 und dem Ortsrand. Dießfurt befindet sich im Gemeindegebiet der Stadt Pressath im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab. Im Rahmen von weiteren Untersuchungen des gewinnbaren Bodenschatzes wurde festgestellt, dass eine bergrechtliche Genehmigung notwendig ist. Das geplante Abbauvorhaben wird in Form eines Tagebauaufschlusses durchgeführt. Auf einer Teilfläche, die bereits vor mehreren Jahren trocken abgebaut wurde, erfolgt nun ein Nassabbau. Die weitere, westliche Teilfläche wird zunächst trocken und anschließend ebenso nass abgebaut. Eine Freilegung des Grundwassers erfolgt insgesamt in einem Bereich von rund 7,90 ha. Durch eine teilweise Wiederverfüllung verbleibt eine Wasserfläche von maximale 5,25 ha. Durch Ufergestaltungsmaßnahmen im Rahmen der Renaturierung reduziert sich diese Fläche noch um bis zu 5.000 m². Zur Wiederherstellung einer Waldfläche wird ein Teilbereich während des Abbaugeschehens sowie in den darauffolgenden Jahren mit nicht verwertbaren Lagerstättenbestandteilen sowie unbelastetem Fremdmaterial verfüllt. Der Abbau erfolgt in mehreren Abschnitten, die dazu erforderlichen Rodungsarbeiten finden ebenfalls abschnittsweise statt. Der vorhandene Abraum wird später zur Ufergestaltung sowie Überdeckung einer wiederverfüllten Teilfläche verwendet. Der Abbau erfolgt mittels Schleppschaufelbagger. Die Aufbereitung des Rohstoffes erfolgt in nahegelegenen Wasch- und Sortieranlagen. Darüber hinaus kommen Hydraulikbagger, Radlader, Dumper und Lastkraftwagen zum Einsatz. Die Gesamtdauer für den Abbau beträgt zwischen 6 bis 9 Jahren.

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