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Neues Maßnahmenpaket für saubere Luft in Europa

In der EU ist die schlechte Luftqualität Hauptursache umweltbedingter vorzeitiger Todesfälle. Mit den am 18. Dezember 2013 verabschiedeten neuen Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung reagiert die Kommission auf diese Situation. Das verabschiedete Paket setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Dazu gehören: ein neues Programm „Saubere Luft für Europa“, eine überarbeitete Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen mit strengeren nationalen Emissionshöchstmengen für die sechs wichtigsten Schadstoffe und ein Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Verringerung der Verschmutzung durch mittelgroße Feuerungsanlagen. Durch das Maßnahmenpaket zur Luftqualität sollen bis 2030 im Vergleich zu einem Szenario, bei dem alles beim Alten bleiben würde, schätzungsweise: 58000 vorzeitige Todesfälle vermieden werden, 123 000 km² von Ökosystemen vor übermäßiger Stickstoffbelastung bewahrt werden, 56 000 km² Natura-2000-Schutzgebiete vor übermäßiger Stickstoffbelastung bewahrt werden, 19 000 km² von Waldökosystemen vor der Versauerung bewahrt werden. Das verabschiedete Paket ist das Endergebnis einer umfassenden Überprüfung der EU-Politik zur Luftqualität, die Anfang 2011 eingeleitet wurde.

Freisetzung von Luftschadstoffen seit der Wende stark rückläufig

Schwefelemissionen am stärksten gesunken - Feinstaub bleibt das Sorgenkind Die Emissionen von Luftschadstoffen in Deutschland sind seit 1990 teilweise drastisch gesunken: Bei Schwefelverbindungen (SO2) war 2010 ein Rückgang von 91,5 Prozent gegenüber 1990 zu verzeichnen, beim Staub 85,6 Prozent und beim Kohlenmonoxid 73,1 Prozent (jeweils im gleichen Zeitraum). Auch Schwermetalle und persistente organische Schadstoffe gelangen deutlich weniger in die Umwelt. Dies zeigt eine neue Erhebung des Umweltbundesamtes (UBA). Der gesundheitsschädliche Feinstaub und weitere Problemschadstoffe trüben aber weiter das insgesamt positive Gesamtbild: Die Feinstaubemissionen sinken zwar deutschlandweit, allerdings ist der Rückgang mit nur 30 Prozent gegenüber 1990 deutlich geringer als bei anderen Luftschadstoffen. Immer noch zu hoch sind auch die Emissionen der Stickstoffoxide und des Ammoniaks (minus 54,2 Prozent beziehungsweise minus 20,8 Prozent). UBA-Präsident Jochen Flasbarth drängt deshalb zu weiteren Anstrengungen: „Die Luftreinhaltung in Deutschland kennt zahlreiche Erfolgsgeschichten. Was uns beispielsweise beim Schwefeldioxid an großartigen Minderungen gelungen ist, müssen wir nun bei Feinstaub, Stickoxiden und Ammoniak fortsetzen.“ Den Grundstein für gesunde Luft in Europa legte die Genfer Luftreinhalte-Konvention, ein internationales Abkommen, das sich bereits 1979 über den „Eisernen Vorhang“ hinweg grenzüberschreitend wirkenden Luftschadstoffen annahm. Die EU-weite Festlegung nationaler Emissionshöchstmengen und der Umbau des Wirtschaftssystems in Osteuropa nach 1990 waren weitere Meilensteine. Zunehmend wurde auch die schwefelhaltige Braunkohle durch emissionsärmere Brennstoffe wie Steinkohle und Erdgas ersetzt - Kraftwerke wurden mit einer Abgasreinigung ausgestattet. Strengere Grenzwerte gab es auch für die Emissionen aus Industrieanlagen. Beim Straßenverkehr konnte die Festlegung sogenannter Euro-Normen (1 bis 5 für Pkw und I bis V für Lkw) die Emissionen aus Fahrzeugabgasen deutlich verringern. Für die Zukunft sind hier weitere Maßnahmen vorgesehen - etwa die Euro 6/VI-Norm für Personen- und Lastkraftwagen - die die Stickstoffoxidemissionen zusätzlich senken werden. Der Verkehr spielte auch bei der Abnahme der Schwermetallemissionen eine entscheidende Rolle. War 1990 verbleites Benzin noch an jeder Tankstelle zu haben, so ist seit dem Verbot des Verkaufs 1998 eine signifikante Reduktion der Emissionsmengen zu beobachten; zwischen 1990 und 2010 sanken die Bleiemissionen in Deutschland um nahezu 91 Prozent. Damit die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft sinken, ist eine konsequente Anwendung der guten fachlichen Praxis nötig, also Einhaltung der Ausbringungsvorschriften für Düngemittel, sowie bei der Lagerung von Wirtschaftsdünger. Helfen können auch die Verbraucher, indem sie weniger Fleisch konsumieren. Die ⁠ Emission ⁠ schädlicher Schwermetalle wie Cadmium und Quecksilber ist mit minus 69 Prozent und minus 67 Prozent stark rückläufig. Die Trendverläufe für persistente organische Schadstoffe zeichnen ein ähnlich erfreuliches Bild - die Bandbreite reicht hier von ebenfalls minus 91 Prozent für ⁠ Dioxine ⁠ über minus 78 Prozent bei Benzo-a-Pyren (das durch unvollständige Verbrennung organischer Stoffe wie Holz oder Kohle entsteht) bis zu minus 35 Prozent für Hexachlorbenzol (dieses entsteht als unerwünschtes Nebenprodukt bei der Verbrennung organischer Materialien in Gegenwart von Chlorverbindungen). Das ⁠ UBA ⁠ aktualisiert seine Emissionsinventare für Luftschadstoffe jährlich. In diesem Jahr liegen erstmals Informationen für die gesamten zwei Dekaden seit der Wiedervereinigung vor. Hintergrund ist die Berichterstattung im Rahmen der Genfer Luftreinhaltekonvention. In diesem Rahmen werden die Emissionsfreisetzungen berechnet und an die internationalen Organisationen berichtet. Diese beinhalten dabei für den Zeitraum von 21 Jahren über 20 verschiedene Schadstoffe aus allen relevanten Emissionsquellen - von großen Kraftwerken über den Verkehr, Konsumprodukten bis hin zur Viehhaltung und Abfallwirtschaft.

Critical Loads for terrestrial ecosystems

The exceedance of critical loads is a measure to determine whether current political regulations and actions are sufficient to protect the environment from harmful effects of air pollutants. The pollution of ecosystems was one of the reasons for updating the legally-binding regulations on air pollution control in Europe, e.g. the Directive 2016/2284 on national emission ceilings for certain atmospheric pollutants (NEC Directive) adopted in 2016. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.

Critical Loads for terrestrial ecosystems

The exceedance of critical loads is a measure to determine whether current political regulations and actions are sufficient to protect the environment from harmful effects of air pollutants. The pollution of ecosystems was one of the reasons for updating the legally-binding regulations on air pollution control in Europe, e.g. the Directive 2016/2284 on national emission ceilings for certain atmospheric pollutants (NEC Directive) adopted in 2016. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

German Informative Inventory Report 2023

The Informative Inventory Report (IIR) is providing complementary information to Germany's air pollution inventories under the Geneva Convention on Long-range Transboundary Air Pollution of the United Nations Economic Commission for Europe (UNECE/CLRTAP) as well as the EU's National Emission Ceiling Directive (NECD). Germany's air pollution inventory includes emission data in consistent time-series ranging from 1990 (1995 for PM10, PM2.5 and 2000 for Black Carbon) to the latest reported year (2 years back) for nine air pollutants and priority heavy metals & persistent organic pollutants (POP). This report includes a comprehensive analysis of the inventory data, descriptions of methods, data sources, and carried out QA/QC activities. It follows the outline established by the latest guidelines for estimating and reporting of emission data and all data presented in this report were compiled according to those same guidelines. Quelle: Bericht

Analyse der novellierten NEC-Richtlinie bezüglich der erweiterten Anforderungen an die Berichterstattung von Schadstoffemissionen in die Luft

Vor dem Hintergrund der novellierten „NEC“-Richtlinie (2016/2284/EU) hat Ökopol Verbesserungen des Inventars zu ⁠PCB⁠-Emissionen aus dem Baubereich erarbeitet. PCB-Verwendung und Verbleib in Deutschland sowie der Stand der Forschung zu Emissionsfaktoren und Sekundärquellen wurden aufgearbeitet und auf dieser Basis Emissionen berechnet. Die Zeitreihe der PCB-Menge im Bestand wird mit einem jährlichen Emissionsfaktor von 0,07 % dieser Mengen bewertet. Zusätzlich wird vorgeschlagen, die Spanne von 0,05 % bis 0,1 % zu untersuchen. Im Ergebnis dieses Ansatzes zur Emissionsberechnung sind für das Jahr 2017 PCB-Emissionen zwischen 5,4 und 15,7 t plausibel.

Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft und Stickstoffüberschuss

Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft und Stickstoffüberschuss Stickstoff ist ein essenzieller Nährstoff für alle Lebewesen. Im Übermaß in die Umwelt eingebrachter Stickstoff führt aber zu enormen Belastungen von Ökosystemen. Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft Eine Maßzahl für die Stickstoffeinträge in Grundwasser, Oberflächengewässer, Böden und die Luft aus der Landwirtschaft ist der aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz ermittelte Stickstoffüberschuss (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“). Die Stickstoff-Gesamtbilanz setzt sich zusammen aus den Komponenten Flächenbilanz (Bilanzierung der Pflanzen- bzw. Bodenproduktion), Stallbilanz (Bilanzierung der tierischen Erzeugung) und der Biogasbilanz (Bilanzierung der Erzeugung von Biogas in landwirtschaftlichen Biogasanlagen). Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ergibt sich aus der Differenz von Stickstoffzufuhr in und Stickstoffabfuhr aus dem gesamten Sektor Landwirtschaft (siehe Schaubild „Schema der Stickstoff-Gesamtbilanz der Landwirtschaft“). Der ⁠ Indikator ⁠ wird vom Institut für Pflanzenbau und Bodenkunde des Julius Kühn-Instituts und dem Umweltbundesamt berechnet und jährlich vom ⁠ BMEL ⁠ veröffentlicht (siehe BMEL, Tabellen zur Landwirtschaft, MBT-0111-260-0000 ). Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ist als mittlerer Überschuss aller landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland zu interpretieren. Regional können sich die Überschüsse jedoch sehr stark unterscheiden. Grund dafür sind vorrangig unterschiedliche Viehbesatzdichten und daraus resultierende Differenzen beim Anfall von Wirtschaftsdünger. Um durch ⁠ Witterung ⁠ und Düngerpreis verursachte jährliche Schwankungen auszugleichen wird ein gleitendes 5-Jahresmittel errechnet. ___ * jährlicher Überschuss bezogen auf das mittlere Jahr des 5-Jahres-Zeitraums (aus gerundeten Jahreswerten berechnet) ** 1990: Daten zum Teil unsicher, nur eingeschränkt vergleichbar mit Folgejahren. *** Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, bezogen auf das 5-Jahres-Mittel, d.h. auf den Zeitraum 2028 bis 2032 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 2024, Statistischer Monatsbericht Kap. A Nährstoffbilanzen und Düngemittel, Nährstoffbilanz insgesamt von 1990 bis 2022 (MBT-0111260-0000) Die Ergebnisse der Bilanzierung zeigen einen abnehmenden Trend bei den Stickstoffüberschüssen über die erfasste Zeitreihe (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“). Im Zeitraum 1992 bis 2020 ist der Stickstoffüberschuss im gleitenden 5-Jahresmittel von 117 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und Jahr (kg N/ha*a) auf 77 kg N/ha*a gesunken. Das entspricht einem jährlichen Rückgang von 1 % sowie einem Rückgang über die Zeit um 34 %. Die Reduktion des Stickstoffüberschusses zu Beginn der 1990er Jahre ist größtenteils auf den Abbau der Tierbestände in den neuen Bundesländern zurückzuführen. Der durchschnittliche Rückgang des Stickstoffüberschusses über die gesamte Zeit von 1992 bis 2020 beruht auf Effizienzgewinnen bei der Stickstoffnutzung (Effizienterer Einsatz von Stickstoff-Düngemitteln, Ertragssteigerungen in der Pflanzenproduktion und höhere Futterverwertung bei Nutztieren). In den Jahren seit 2015 ist der Überschuss besonders stark gesunken. Grund dafür sind neben einer veränderten und wirksameren Gesetzgebung, gesunkene Tierzahlen sowie Dürrejahre und höhere Mineraldüngerpreise und der damit einhergehende verminderte Einsatz von Mineraldüngern. Im Jahr 2016 wurde in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (BReg 2016) ein Zielwert von 70 kg N/ha*a für das gleitende 5-Jahresmittel von 2028-2032 verankert. Von 2016 bis 2020, also in 4 Jahren, wurde somit bereits etwa dreiviertel der angestrebten Reduktion erreicht. Bewertung der Entwicklung Wenn die Stickstoffüberschüsse weiterhin so schnell sinken wie in den letzten Jahren bzw. auf dem aktuellen Niveau bleiben wird das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie voraussichtlich in den nächsten zwei bis drei Jahren erreicht werden. Für einen umfassenden Schutz von Umwelt und ⁠ Klima ⁠ ist dies aber noch nicht ausreichend. Die in 2016 in Kraft getretene EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (⁠ NEC-Richtlinie ⁠) verpflichtet Deutschland bis 2030 dazu 29 % der Ammoniak-Emissionen im Vergleich zum Jahr 2005 zu reduzieren. Bis zum Jahr 2022 wurde hier nur eine Minderung von 18 % erreicht. Da der Sektor Landwirtschaft der größte Verursacher von Ammoniak-Emissionen ist, sind hier also noch weitere Maßnahmen für die Zielerreichung nötig. Aber auch für das Erreichen von weiteren Zielen, wie Nitrat im Grundwasser, Stickstoffeintrag über die Zuflüsse in Nord- und Ostsee und ⁠ Eutrophierung ⁠ der Ökosysteme wird voraussichtlich das Erreichen des 70 kg-Ziels nicht ausreichen, denn hier kommt es weniger auf den durchschnittlichen nationalen Stickstoffüberschuss, sondern eher auf die regionale Verteilung der Stickstoffüberschüsse an. Einen Überblick über die Verteilung der Überschüsse finden Sie hier . Stickstoffzufuhr und Stickstoffabfuhr in der Landwirtschaft Die Stickstoffzufuhr zur landwirtschaftlichen Gesamtbilanz berücksichtigt Mineraldünger, Wirtschaftsdüngerimporte, Kompost und Klärschlamm, atmosphärische Stickstoffdeposition, Stickstoffbindung von Leguminosen, Co-Substrate für die Bioenergieproduktion sowie Futtermittelimporte. Die Stickstoffabfuhr berücksichtigt pflanzliche und tierische Marktprodukte. Im Durchschnitt lag die Stickstoffzufuhr zwischen 1990 und 2022 bei 187 Kilogramm pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und Jahr (kg N/ha*a), mit einem Maximum von 209 kg N/ha*a im Jahr 1990 und einem Minimum von 151 kg N/ha*a im Jahr 2022. Die Zufuhr hat sich bis 2017 kaum verändert. Lediglich in den letzten 5 Jahren gab es einen mittleren Rückgang von 8 kg N/ha*a. Die Stickstoffabfuhr betrug im gesamten Betrachtungszeitraum durchschnittlich 87 kg N/ha*a, mit einem Maximum von 103 kg N/ha*a im Jahr 2014 und einem Minimum von 67 kg N/ha*a im Jahr 1990. Im gleitenden 5-Jahresmittel stieg die Abfuhr von 73 kg N/ha*a im Jahr 1992 auf 88 kg N/ha*a im Jahr 2020 an. Dies entspricht einem Anstieg des über tierische und pflanzliche Produkte abgefahrenen Stickstoffs von etwa 21 %. 2022 stammten 44 % der Stickstoffzufuhr der Landwirtschaft aus Mineraldüngern, 25 % aus inländischem Tierfutter sowie 14 % aus Futtermittelimporten. Wirtschaftsdünger und betriebseigene Futtermittel werden in der Flächenbilanz, nicht aber in der Gesamtbilanz berücksichtigt. 3 % des Stickstoffs wurden über den Luftpfad eingetragen (⁠ Deposition ⁠ aus Verkehrsabgasen und Verbrennungsanlagen) und 2 % stammte aus Kofermenten für die Biogasproduktion. 10 % sind der biologischen Stickstofffixierung von Leguminosen (zum Beispiel Klee oder Erbsen) anzurechnen, die Luftstickstoff in erheblichem Maße binden. Etwa 1 % der Stickstoffzufuhr stammte aus Saat- und Pflanzgut. Die Stickstoffabfuhr fand zu 32 % über Fleisch, Schlachtabfälle und sonstige Tierprodukte und zu 68 % über pflanzliche Marktprodukte statt. Umweltwirkungen der Stickstoffüberschüsse Überschüssiger Stickstoff aus landwirtschaftlichen Quellen gelangt als Nitrat in Grund- und Oberflächengewässer und als Ammoniak und Lachgas in die Luft. Lachgas trägt als hochwirksames ⁠ Treibhausgas ⁠ zur Klimaerwärmung bei. Der Eintrag von Nitrat und Ammoniak in Land- oder Wasser-Ökosysteme kann weitreichende Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben. Diese sind unter anderem eine Nitratbelastung des Grundwassers, eine ⁠ Versauerung ⁠ der Böden und Gewässer und somit eine Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt sowie eine Nährstoffanreicherung (⁠ Eutrophierung ⁠) in Wäldern, Mooren, Heiden, Oberflächengewässern und Meeren. Im Mittel der Jahre 2012 bis 2016 wurden rund 480 Kilotonnen Stickstoff pro Jahr in die deutschen Oberflächengewässer eingetragen (siehe „Einträge von Nähr- und Schadstoffen in die Oberflächengewässer“ ). Durchschnittlich stammten in diesem Zeitraum 74 % dieser Einträge aus landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Düngeverordnung Die Düngeverordnung definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie . Nach der Düngeverordnung dürfen Landwirtinnen und Landwirte Pflanzen nur entsprechend ihres Nährstoffbedarfs düngen. Die Düngeverordnung wurde 2017 und 2020 novelliert um Strafzahlungen als Folge des Urteils des EuGHs gegen Deutschland wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie zu verhindern. Dieses Ziel wurde vorerst erreicht. Die kurzfristige Wirkung der Maßnahmen der novellierten Düngeverordnung werden aktuell im Rahmen eines Effizienzmonitorings geprüft, um die mit Nitrat belasteten und von ⁠ Eutrophierung ⁠ betroffenen Gebiete zu identifizieren und eine schnelle Nachsteuerung von Maßnahmen in diesen Gebieten zu erreichen. Informationen zu den Novellierungen finden Sie hier . Weitere Maßnahmen zur Verringerung der Überschüsse Um das Ziel der Bundesregierung zum Stickstoffüberschuss und der damit untrennbar verbundenen Umweltziele zu Nitrat im Grundwasser, ⁠ Eutrophierung ⁠ von Ökosystemen sowie Oberflächengewässern und zu Emissionen von Luftschadstoffen zu erreichen, muss die Gesamtstickstoffzufuhr in der Landwirtschaft verringert und der eingesetzte Stickstoff effizienter genutzt werden. Die Voraussetzung dafür ist das Schließen des Stickstoffkreislaufs. Dafür müssen Maßnahmen umgesetzt werden, die dazu führen, dass die Anwendung von Mineraldünger reduziert wird, importierte Futtermittel durch heimische ersetzt werden und die Anzahl von Nutztieren reduziert wird. Zudem muss die Effizienz der Stickstoffnutzung durch weitere Optimierungen des betrieblichen Nährstoffmanagements, wie standortangepasste Bewirtschaftungsmaßnahmen, geeignete Nutzpflanzensorten und passende, vielfältige Fruchtfolgen verbessert werden. Dabei ist am Ende nicht nur die Verringerung der durchschnittlichen Überschüsse entscheidend, sondern auch die Verteilung der Nährstoffe in die Fläche, denn nur so können die genannten Umweltziele erreicht werden. Um diese Verteilung zu erreichen müssen große Tierbestände reduziert und die Tiere gleichmäßiger auf die gesamte landwirtschaftliche Fläche verteilt werden.

UBA-Einschätzung zu Leopoldina-Gutachten

UBA-Einschätzung zu Leopoldina-Gutachten Die Wissenschaftsakademie Leopoldina hat im Auftrag der Bundesregierung Stellung zur Debatte um Grenzwerte für Luftschadstoffe genommen und den Untersuchungsbericht „Stickstoffoxide und Feinstaub in der Atemluft“ veröffentlicht. Der Bericht der Leopoldina bestätigt in weiten Teilen die Einschätzung des Umweltbundesamtes (UBA) zur Luftbelastung und deren Ursachen. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Ich freue mich, dass die Leopoldina klarstellt, dass die Gesundheitsrisiken durch NO2 keinesfalls zu vernachlässigen und die EU-Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung einzuhalten sind. Auch das Umweltbundesamt hält die aktuelle Feinstaubbelastung für ein größeres Risiko für die Gesundheit. Wir erarbeiten gegenwärtig einen Vorschlag für ein nationales Luftreinhalteprogramm, wie es auch die Leopoldina empfiehlt.“ Zu einigen weiteren Punkten aus dem Bericht: Das ⁠ UBA ⁠ stimmt der Aussage zu, dass die Gesundheitsrisiken durch NO2 keinesfalls zu vernachlässigen sind und eine Einhaltung des EU-Grenzwertes zum Schutz der Bevölkerung erforderlich ist, gleichzeitig die aktuelle Feinstaubbelastung aber dennoch ein größeres Risiko darstellt. Eine Verschärfung der Feinstaubgrenzwerte sieht das UBA als notwendig für den vorsorglichen Schutz der Gesundheit an. Gleichfalls teilt das UBA die Einschätzung, dass sich Luftreinhalteplanung nicht zu kleinräumig auf einzelne Straßen beziehen sollte. Das UBA empfiehlt, weiträumige Umweltzonen einzurichten, die die gesamten Kerngebiete der Innenstädte umfassen. Die Leopoldina empfiehlt ein Nationales Luftreinhalteprogramm: Dieses wird bereits vom UBA erarbeitet in Umsetzung der EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (kurz ⁠ NEC-Richtlinie ⁠) und in Kürze veröffentlicht. Das UBA begrüßt, dass die Leopoldina klar Dieselfahrzeuge, die noch nicht dem neuesten Abgasstandard entsprechen, als Verursacher der NO2-Grenzwertüberschreitung benennt, bzgl. des Feinstaub aber auch die wesentlichen anderen Verursacher wie Holzverbrennung und Landwirtschaft anführt. Der im Gutachten aufgestellte Maßnahmenkatalog zur Erreichung der NO2-Grenzwerte entspricht weitestgehend den Empfehlungen des UBA. Hier ist nach unserer Auffassung eine Priorisierung und Konkretisierung sowie die Beschreibung der Wege für eine konsequente Umsetzung erforderlich. Die Leopoldina stellt zutreffend dar, dass die Wahl der Probenahmestandorte die Messwerte beeinflusst. Sie führt aber richtigerweise auch aus, dass sich diese Unschärfen grundsätzlich nicht vermeiden lassen. Das UBA hat bereits in der Vergangenheit betont, dass diese Variationen nur wenige Mikrogramm betragen und daher lediglich bei geringen Grenzwertüberschreitungen von Belang sind.

Luftschadstoff-Emissionen in Deutschland

Luftschadstoff-Emissionen in Deutschland Luftschadstoff-Emissionen aus unterschiedlichsten Quellen beeinträchtigen die Luftqualität, können in der Umwelt Säuren bilden oder die übermäßige Anreicherung von Nährstoffen (Eutrophierung) in Ökosysteme vorantreiben. Auch die menschliche Gesundheit kann belastet werden. Entwicklung der Luftschadstoffbelastung Emissionen werden durch den Verkehr, die Energieerzeugung, Industrieprozesse, die Landwirtschaft und viele andere Aktivitäten verursacht. Die seit 1990 erzielten deutlichen Erfolge bei der Emissionsminderung einzelner Luftschadstoffe zeigt die Abbildung „Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe“. Daraus geht hervor, dass bei vielen Luftschadstoffen die stärksten Minderungen in der ersten Hälfte der 1990er Jahre erzielt werden konnten. Ermittlung der Emissionsmengen Die jährlichen Emissionen werden im Umweltbundesamt aus den verfügbaren Daten (Statistiken der Länder und des Bundes, Informationen von Verbänden und Betrieben, Modelle) für alle Quellen berechnet. Die Schadstoffemissionen werden dann Verursachergruppen, so genannten Quellkategorien, zugeordnet. Diese Aufteilung ist in der Tabelle „Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe nach Quellkategorien“ zu sehen, unerheblich ist dabei der Ort des Verbrauchs. Beispielsweise werden die Emissionen aus der Stromproduktion bei dieser Systematik den Produzenten (hier: Kraftwerke) und nicht den Verbrauchern zugerechnet. Die Tabelle stellt Angaben zu Stickstoffoxiden (NO x ), Ammoniak (NH 3 ), leichtflüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan (⁠ NMVOC ⁠), Schwefeldioxid (SO 2 ) und Staub – einschließlich der Feinstaubanteile PM 10 und PM 2,5 – sowie Kohlenmonoxid (CO) zusammen. Außerdem werden die Säurebildner SO 2 , NH 3 und NO x unter Berücksichtigung ihres Säureäquivalents erfasst. Die Berechnungen erfolgen nach den internationalen Berichtsvorschriften unter der UNECE Luftreinhaltekonvention . Zum Zweck der Harmonisierung der Berichterstattung haben sich diese an den Vorgaben des Intergovernmental Panel on Climate Change der Vereinten Nationen (⁠ IPCC ⁠) für die Treibhausgase orientiert. Minderung von Emissionen durch die europäische National Emission Ceilings (NEC)-Richtlinie und das Göteborg-Protokoll In der europäischen ⁠ NEC-Richtlinie ⁠ ( EU 2016/2284 ) sind für die EU-Mitgliedstaaten Emissionsminderungsverpflichtungen für die wichtigsten Luftschadstoffe (SO 2 , NO x , NH 3 , ⁠ NMVOC ⁠ und PM 2,5 ) festgelegt, die ab dem Jahr 2020 relativ zu 2005 einzuhalten sind. Auch das von den Parteien der Genfer Luftreinhaltekonvention beschlossene Göteborg-Protokoll enthält analoge Minderungsziele für diese Schadstoffe. Dabei sind die Reduktionsverpflichtungen für den Zeitraum 2020 bis 2029 in beiden Regelungen identisch. Unter der NEC-Richtlinie sind ab dem Jahr 2030 dann deutlich höhere Reduktionen vorgesehen. Die Tabelle „Reduktionsverpflichtungen der NEC-Richtlinie; Emissionen im Jahr 2022“ zeigt die beschlossenen Emissionshöchstmengen und stellt sie den Emissionsdaten für das Jahr 2022 gegenüber. Bei der Überprüfung der Zielerreichung werden nach der NEC Richtlinie die Emissionen aus der Düngewirtschaft und landwirtschaftlichen Böden nicht berücksichtigt.

13. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I Seite 1021, 1023, 3754), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2017 (BGBl. I Seite 4007) geändert worden ist. Am 2. Mai 2013 wurde die Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Verordnung setzt das Kapitel III der europäischen Industrieemissions-richtlinie (RL 2010/75/EU) aus dem Jahre 2010 um und löst die aus dem Jahre 2004 stammende Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen ab. Sie gibt Betreibern und Behörden Rechts- und Planungssicherheit bei der Anlagengenehmigung und stärkt den Schutz der menschlichen Gesundheit. Ziel der Verordnung ist es, vor allem den Ausstoß von Staub und Stickstoffoxiden aus großen Feuerungsanlagen zu senken – wie zum Beispiel aus Kraftwerken. Während in der Vergangenheit die Emissionen von Schwefeldioxid erfolgreich abgesenkt werden konnten, gibt es bei der Verminderung von Stickstoffoxiden und vor allem beim Staub noch Defizite. Die neue Verordnung definiert strengere Anforderungen und trägt dazu bei, dass sowohl die nationalen Emissionshöchstmengen als auch die von der EU festgesetzten Grenzwerte für Staub in der Atemluft eingehalten werden können. Zusammen mit der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und der Verordnung über die Verbrennung von Abfällen schreibt sie den gegenwärtigen Stand der Technik von Feuerungsanlagen fest. Die neue Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen ist ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung. Danach sind alle umweltrelevanten Aspekte einer Anlage so zu betrachten, dass insbesondere keine Verlagerung von Umweltbelastungen aus der Luft in das Wasser oder den Boden erfolgt. Zur Absicherung von Luftqualitätsanforderungen enthält die Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen über den Stand der Technik hinausgehende zusätzliche Anforderungen zur Reduzierung von Stickstoffdioxid-, Staub- und Quecksilberemissionen. Beim Einsatz fester oder flüssiger Brennstoffe dürfen Großfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr 50 MW bis 100 MW im Jahresmittel nicht mehr als 250 mg/m³ Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, angegeben als Stickstoffdioxid, emittieren; Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 100 MW dürfen im Jahresmittel nicht mehr als 100 mg/m³ emittieren. Die Staubemissionen werden auf 10 mg/m³ im Jahresmittel begrenzt. Mit Blick auf die Minimata-Konvention dürfen die Quecksilberemissionen 0,01 mg/m³ im Jahresmittel nicht überschreiten. Die letzte Änderung der 13. BImSchV vom 19. Dezember 2017 dient der Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse der Europäischen Kommission über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas (2014/738/EU) sowie in Bezug auf die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton (2014/687/EU) in das nationale Recht. Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) Minimata-Konvention Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das 13. BImSchV.

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