API src

Found 27 results.

Related terms

Nutzung der Dioxin- und Furandaten des UNECE/LRTAP POPs Protokolls zum Reporting unter der Stockholm Konvention, Artikel 5 – Annex C

Mit der Ratifizierung des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POP) hat die Bundesrepublik Deutschland Verpflichtungen über Berichtspflichten gemäß Artikel 5 und Annex C zur Freisetzung von polychlorierten Dibenzodioxinen und - furanen (PCDD/PCDF) (kurz „Dioxininventare“) übernommen. Berichte müssen alle fünf Jahre erstellt werden. In Entscheidung SC-6/9 ist das Format für die Berichterstattung festgelegt. Dieses Format beinhaltet zehn Hauptkategorien, die in verschiedene Quellenkategorien von Emissionen eingeteilt sind. Jede der Hauptkategorien ist wiederum in Unterkategorien unterteilt und berichtet Emissionen in fünf Vektoren (Luft, Wasser, Land, Produkte und Rückstände). Die erforderliche Berichterstattung gemäß Stockholm Konvention weicht erheblich von der aktuellen Berichtspraxis in Deutschland ab. Letztere richtet sich derzeit nach dem EMEP/EEALeitfaden für Emissionsinventare im Rahmen des UNECE-Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung und der EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen. Mit dem Projekt werden die Emissionsdaten, die seitens des Umweltbundesamtes unter dem UNECE POPs Protokoll erhoben und berichtet werden, auf das Toolkit-Format des Stockholmer Übereinkommens übertragen und die fehlenden Vektoren (Wasser, Land, Produkte, Rückstände) unter Benutzung der Default-Emissionsfaktoren, ergänzt. Das Ergebnis soll für den 6. Nationalen Bericht zur Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens in Deutschland genutzt werden, wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen. Zum Schließen von Informationslücken werden Lösungsvorschläge erarbeitet.

Inhaltliche Vorbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms

Die im nationalen Luftreinhalteprogramm der Bundesrepublik Deutschland (Berichtspflicht gemäß Art. 6 und Art. 10 der Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe sowie gemäß §§ 4 und 16 der 43. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) vorgesehenen Maßnahmen zur Reduktion der nationalen Emissionen von Luftschadstoffen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Luftqualität werden im Rahmen des Vorhabens so aufbereitet, dass sie von einer breiten Öffentlichkeit nachvollzogen und für die Öffentlichkeitsbeteiligung für eine fortgeführte Maßnahmenauswahl im Rahmen der Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms verwendet werden können.

German Informative Inventory Report 2023

The Informative Inventory Report (IIR) is providing complementary information to Germany's air pollution inventories under the Geneva Convention on Long-range Transboundary Air Pollution of the United Nations Economic Commission for Europe (UNECE/CLRTAP) as well as the EU's National Emission Ceiling Directive (NECD). Germany's air pollution inventory includes emission data in consistent time-series ranging from 1990 (1995 for PM10, PM2.5 and 2000 for Black Carbon) to the latest reported year (2 years back) for nine air pollutants and priority heavy metals & persistent organic pollutants (POP). This report includes a comprehensive analysis of the inventory data, descriptions of methods, data sources, and carried out QA/QC activities. It follows the outline established by the latest guidelines for estimating and reporting of emission data and all data presented in this report were compiled according to those same guidelines. Quelle: Bericht

Critical Loads for terrestrial ecosystems

The exceedance of critical loads is a measure to determine whether current political regulations and actions are sufficient to protect the environment from harmful effects of air pollutants. The pollution of ecosystems was one of the reasons for updating the legally-binding regulations on air pollution control in Europe, e.g. the Directive 2016/2284 on national emission ceilings for certain atmospheric pollutants (NEC Directive) adopted in 2016. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.

Ergänzende Untersuchungen zur Erstellung von Emissionsszenarien zur Umsetzung der NEC-RL

a) Das Vorhaben 'Strukturen und Inhalte der nationalen Luftreinhalteprogramme' (FKZ 3716 51 2020) des UFOPLANs 2016 aktualisiert die projizierte Entwicklung der nationalen Luftschadstoffemissionen und schreibt diese bis ins Jahr 2030 fort. In einigen Quellgruppen (Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft, Luftschadstoffemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen und Emissionen der nationalen Fahrzeugflotte (siehe HBEFA 3.3)) gibt es über den Aktualisierungsbedarf der Projektionen hinaus weiteren Bedarf der Aufarbeitung methodischer Schwächen sowie zur Bewertung von Minderungspotenzialen weiterer Emissionsminderungsmaßnahmen. Durch den modularen Aufbau der im genannten Forschungsvorhaben aktualisierten Emissionsszenarienrechnungen können Emissionsprojektionen einzelner Quellgruppen zukünftig gezielt durch die jeweilige Fachexpertise weiterentwickelt werden. Besonderer Fokus soll dabei zunächst im hier beschriebenen Vorhaben auf der Quellgruppe Landwirtschaft liegen. Die resultierenden verbesserten Szenarien können noch direkt in das erste nationale Luftreinhalteprogramm einfließen. b) Verbesserte Emissionsszenarien für das nationale Luftreinhalteprogramm.

Analyse der novellierten 'National Emission Reduction Commitment' (NERC) Richtlinie bezüglich der erweiterten Anforderungen an die Berichterstattung von Schadstoffemissionen in die Luft

Aufgabenbeschreibung: Für den Sommer 2016 und vorbehaltlich erfolgreich abgeschlossener Verhandlungsprozesse auf EU-Ebene, plant die EU-Kommission die Veröffentlichung der neuen 'National Emission Reduction Commitment' (NERC) Richtlinie, welche die bestehenden 'National Emission Ceilings' (NEC) Richtlinie aktualisiert und die Anforderungen an die Mitgliedsstaaten teils deutlich erhöht. Neben neuen Zielen für die Emissionsminderung bis 2030 enthält der (Entwurfs-)Text eine Reihe von erweiterten technischen Aufgaben, die sehr umfängliche Anforderungen an die Berichterstattung stellen. Diese müssen in Zukunft aus dem bestehenden System der Emissionsberechnung und -berichterstattung bedient werden, so dass hier eine entsprechende Ertüchtigung notwendig ist. Im Projekt soll eine umfassende Analyse des finalen Richtlinientexts vorgenommen werden, die zwischen verpflichtenden und optionalen Anforderungen deutlich unterscheiden. Anschließend erfolgt die Defizitbestimmung mittels des Vergleichs mit den aktuellen Fähigkeiten des deutschen Systems zur Emissionsberichterstattung. Schließlich stellt das Projekt Handlungsoptionen dar, die zur Beseitigung der Defizite bestehen. Dabei erfolgt eine detaillierte Betrachtung der zeitlichen Zwänge und der sich ggf. ergebenden Ressourcenbedarfe. Im Zentrum des Vorhabens steht die Ertüchtigung des Systems zur Emissionsberichterstattung. Die Bewertung und nationale Umsetzung der inhaltlichen Ziele der Richtlinie bezüglich der Minderung von Emissionen bzw. die Erstellung neuer Projektionen etc. ist nicht vorgesehen.

Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Maßnahmen und Strategien zur Verbesserung der Luftqualität auf Basis einer integrierten Stickstoffbilanzierung

Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft tragen wesentlich zu negativen Umweltwirkungen bei. Ein wichtiger Gradmesser für die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft ist der Stickstoffbilanzüberschuss (N-Saldo der Gesamtbilanz für D in kg/ha LN*a) und seine räumliche Verteilung. Trotz langjähriger Anstrengungen wurden in den letzten Jahren stickstoffbezogene Umweltqualitäts- und -handlungsziele verfehlt (z. B. Nationale Emissionshöchstmengen gemäß NEC-Richtlinie und UNECE CLRTAP, Stickstoffüberschussziel der nationalen Nachhaltigkeits- und Biodiversitätsstrategie). Ein nachhaltiges Stickstoffmanagement auf regionaler und nationaler Ebene, auf Basis einer integrierten Stickstoffbilanzierung und effizienter Maßnahmen, ist deshalb nach wie vor von hoher Bedeutung. Im Rahmen des Vorhabens sollen deshalb, auf Grundlage einer detaillierten Analyse und weiterentwickelten Bilanzierung, landwirtschaftliche Instrumente und Maßnahmen abgeleitet werden. Ziel ist es, die Emission reaktiver Stickstoffverbindungen aus den relevanten Quellen der landwirtschaftlichen Produktion zu minimieren und damit zur Einhaltung und ambitionierten Setzung erreichbarer gesetzlicher Vorgaben beizutragen (z.B. NEC, Luftqualitätswerte, anlagenbezogene Regelungen, landwirtschaftliches Fachrecht). Dabei steht die Optimierung des regionalen und des betrieblichen Stoffmanagements im Vordergrund, um die Minderungspotentiale der einzelnen Maßnahmen in der Landwirtschaft besser auszuschöpfen. Bei der Ableitung effektiver Maßnahmen sollen insbesondere deren Kosten und Nutzen, mögliche Verlagerungseffekte, deren Wirksamkeit in der Emissionsberichterstattung, regionale Besonderheiten und die Umsetzbarkeit im Ordnungs- und Förderrecht beachtet werden.

Critical Loads for terrestrial ecosystems

The exceedance of critical loads is a measure to determine whether current political regulations and actions are sufficient to protect the environment from harmful effects of air pollutants. The pollution of ecosystems was one of the reasons for updating the legally-binding regulations on air pollution control in Europe, e.g. the Directive 2016/2284 on national emission ceilings for certain atmospheric pollutants (NEC Directive) adopted in 2016. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

UBA-Einschätzung zu Leopoldina-Gutachten

<p>Die Wissenschaftsakademie Leopoldina hat im Auftrag der Bundesregierung Stellung zur Debatte um Grenzwerte für Luftschadstoffe genommen und den Untersuchungsbericht „Stickstoffoxide und Feinstaub in der Atemluft“ veröffentlicht. Der Bericht der Leopoldina bestätigt in weiten Teilen die Einschätzung des Umweltbundesamtes (UBA) zur Luftbelastung und deren Ursachen.</p><p>Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Ich freue mich, dass die Leopoldina klarstellt, dass die Gesundheitsrisiken durch NO2 keinesfalls zu vernachlässigen und die EU-Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung einzuhalten sind. Auch das Umweltbundesamt hält die aktuelle Feinstaubbelastung für ein größeres Risiko für die Gesundheit. Wir erarbeiten gegenwärtig einen Vorschlag für ein nationales Luftreinhalteprogramm, wie es auch die Leopoldina empfiehlt.“</p><p>Zu einigen weiteren Punkten aus dem Bericht:</p><p>Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ stimmt der Aussage zu, dass die Gesundheitsrisiken durch NO2 keinesfalls zu vernachlässigen sind und eine Einhaltung des EU-Grenzwertes zum Schutz der Bevölkerung erforderlich ist, gleichzeitig die aktuelle Feinstaubbelastung aber dennoch ein größeres Risiko darstellt. Eine Verschärfung der Feinstaubgrenzwerte sieht das UBA als notwendig für den vorsorglichen Schutz der Gesundheit an.</p><p>Gleichfalls teilt das UBA die Einschätzung, dass sich Luftreinhalteplanung nicht zu kleinräumig auf einzelne Straßen beziehen sollte. Das UBA empfiehlt, weiträumige Umweltzonen einzurichten, die die gesamten Kerngebiete der Innenstädte umfassen.</p><p>Die Leopoldina empfiehlt ein Nationales Luftreinhalteprogramm: Dieses wird bereits vom UBA erarbeitet in Umsetzung der EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (kurz ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=NEC-Richtlinie#alphabar">NEC-Richtlinie</a>⁠) und in Kürze veröffentlicht.</p><p>Das UBA begrüßt, dass die Leopoldina klar Dieselfahrzeuge, die noch nicht dem neuesten Abgasstandard entsprechen, als Verursacher der NO2-Grenzwertüberschreitung benennt, bzgl. des Feinstaub aber auch die wesentlichen anderen Verursacher wie Holzverbrennung und Landwirtschaft anführt.</p><p>Der im Gutachten aufgestellte Maßnahmenkatalog zur Erreichung der NO2-Grenzwerte entspricht weitestgehend den Empfehlungen des UBA. Hier ist nach unserer Auffassung eine Priorisierung und Konkretisierung sowie die Beschreibung der Wege für eine konsequente Umsetzung erforderlich.&nbsp;&nbsp;</p><p>Die Leopoldina stellt zutreffend dar, dass die Wahl der Probenahmestandorte die Messwerte beeinflusst. Sie führt aber richtigerweise auch aus, dass sich diese Unschärfen grundsätzlich nicht vermeiden lassen. Das UBA hat bereits in der Vergangenheit betont, dass diese Variationen nur wenige Mikrogramm betragen und daher lediglich bei geringen Grenzwertüberschreitungen von Belang sind.</p>

Analyse der novellierten NEC-Richtlinie bezüglich der erweiterten Anforderungen an die Berichterstattung von Schadstoffemissionen in die Luft

Vor dem Hintergrund der novellierten „NEC“-Richtlinie (2016/2284/EU) hat Ökopol Verbesserungen des Inventars zu ⁠PCB⁠-Emissionen aus dem Baubereich erarbeitet. PCB-Verwendung und Verbleib in Deutschland sowie der Stand der Forschung zu Emissionsfaktoren und Sekundärquellen wurden aufgearbeitet und auf dieser Basis Emissionen berechnet. Die Zeitreihe der PCB-Menge im Bestand wird mit einem jährlichen Emissionsfaktor von 0,07 % dieser Mengen bewertet. Zusätzlich wird vorgeschlagen, die Spanne von 0,05 % bis 0,1 % zu untersuchen. Im Ergebnis dieses Ansatzes zur Emissionsberechnung sind für das Jahr 2017 PCB-Emissionen zwischen 5,4 und 15,7 t plausibel.

1 2 3