A)Problemstellung: Nach den Vorgaben des EG-Rechts haben die Mitgliedstaaten bei den nationalen Allokationsplänen für die 2. Handelsperiode (2008-2012) die Möglichkeit, 10 Prozent der Emissionsberechtigungen zu verkaufen (anstelle der kostenlosen Verteilung). Auch für eine mögliche 3. Handelsperiode wird diese Option diskutiert. In der 2. Handelsperiode sollen laut Entwurf NAP II 2 Mio. Berechtigungen pro Jahr vom Reserveanteil zur Deckung von Verwaltungskosten am Markt angeboten werden. In einem ersten Schritt sollen zunächst die Rechtsfragen (inklusive interne Verfahrensregeln) untersucht werden, die für die konkrete Umsetzung des im NAP II geplanten Verkaufs und ggf. einer weiteren Auktionierung relevant sind. In einem zweiten Schritt sind allgemeine verfassungsrechtliche Fragen (rechtmäßige Veräußerung eines Auktions-Anteils (Art. 3, 12, 14 GG), Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Vorbehalt des Gesetzes) zu untersuchen. Es soll ggf. ein einfachgesetzlicher Rahmen mit möglichen Variationen für einen Verkauf oder eine Auktionierung entworfen werden, der in den bestehenden Gesetzesrahmen eingepasst werden kann. B) Handlungsbedarf: Die rechtlichen und administrativen Anforderungen an eine entgeltliche Abgabe von Emissionsberechtigungen müssen vor dem Beginn der 2. Handelsperiode geklärt sein und feststehen. C) Ziel des Vorhabens ist, die für den Klimaschutz im NAP II relevanten Vorgaben rechtlich umzusetzen. Es soll konkret herausgearbeitet werden, in welchem rechtlichen Rahmen ein Verkauf/Auktionierung von Emissionsberechtigungen durchgeführt werden kann und welche Variante am besten und effektivsten rechtlich umgesetzt werden kann. Bestehende Untersuchungen des NAP II - FuE-Projekts sollen berücksichtigt werden.
A) Problemstellung: Am 1. Januar 2008 beginnt die zweite Handelsperiode/Zuteilungsperiode (2008-2012) im Rahmen des europäischen Emissionshandelsystems. Die rechtliche Vorbereitung für die zweite Handelsperiode läuft in Deutschland zurzeit auf Hochtouren. In den nächsten Monaten müssen aufbauend auf den Vorgaben des NAP II, den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für die zweite Handelsperiode und den gemachten Vollzugserfahrungen in der ersten Handelsperiode, die für die Durchführung und Weiterentwicklung des Emissionshandelsystems erforderlichen rechtlichen Regelungen in Deutschland geschaffen werden. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Das BMU muss die erforderlichen gesetzlichen Regelungen schaffen. C) Ziel des Vorhabens ist: Ziel des Forschungsprojekts ist es, die für die Durchführung des Emissionshandels in Deutschland in der zweiten Handelsperiode erforderlichen rechtlichen Regelungen vorzubereiten und das BMU bei der Erarbeitung der Gesetze und Verordnungen zu unterstützen. Hierbei geht es vor allem um folgende Rechtsetzungsarbeiten: - Erarbeitung des ZuG 2012 nebst erforderlicher Rechtsverordnungen; - Novellierung des TEHG und Schaffung weiterer Rechtsverordnungen; -Novellierung des ProMechG und Schaffung weiterer Rechtsverordnungen.