<p> <p>Der nationale Emissionshandel (nEHS) ist in Deutschland seit 2021 ein zentrales Klimaschutzinstrument, um die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu reduzieren. Er bepreist Kohlendioxid-Emissionen aus Brennstoffen in den Bereichen außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1).</p> </p><p>Der nationale Emissionshandel (nEHS) ist in Deutschland seit 2021 ein zentrales Klimaschutzinstrument, um die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu reduzieren. Er bepreist Kohlendioxid-Emissionen aus Brennstoffen in den Bereichen außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1).</p><p> Emissionssituation im nationalen Emissionshandel <p>Seit seiner Einführung 2021 erfasst der nationale Emissionshandel (nEHS) Brennstoffemissionen, die nicht vom Europäischen Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) abgedeckt werden. Dies betrifft insbesondere die Sektoren Wärme und Verkehr, seit 2024 werden auch Abfallverbrennungsanlagen erfasst. 2028 wird der nEHS in den Europäischen Emissionshandel für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2) überführt. Die damit verbundene Lenkungswirkung hin zu emissionsarmen Alternativen im Wärme- und Verkehrsbereich leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nEHS-verstehen/nehs-verstehen_node.html">nEHS verstehen</a> der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Die DEHSt ist die zuständige Behörde für die Umsetzung des nEHS.</p> <p>Im Jahr 2024 betrugen die Emissionen im nEHS nach <a href="https://nehs-register.dehst.de/coreweb/info/reporting/compliance/list.action?token=I9ID5O55FDSRHYRR8HS9QOQL782QKFFN">Daten des nEHS-Registers</a> ca. 294,8 Millionen Tonnen CO2 (Mio. t CO2). Werden die erstmals 2024 erfassten Emissionen aus Abfallverbrennungsanlagen herausgerechnet, lagen die Emissionen bei ca. 281,6 Mio. t CO2 und sind damit verglichen mit dem Vorjahr nahezu unverändert. </p> <p>Werden die Emissionen mit dem Verlauf der Emissionsobergrenze bzw. dem Cap verglichen, ist für das Berichtsjahr 2024 erstmals eine deutliche Überschreitung des Caps zu verzeichnen (siehe Abb. „Verlauf des nEHS-Caps für 2021 bis 2026 im Vergleich zu den Emissionen“). Die Überschreitung des Caps ist im nEHS dadurch möglich, dass während der Festpreisphase die angebotene Menge an nationalen Emissionszertifikaten (nEZ) in den Verkaufsterminen nicht beschränkt ist. Ein nEZ entspricht dabei einer Tonne CO2 (siehe hierzu auch <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nEHS-verstehen/nehs-verstehen_artikel.html?nn=284536#doc284546bodyText4">Wie wird das Mengenziel der Treibhausgasemissionen bestimmt?</a>).</p> <p>Das 2024 erheblich gewachsene Defizit im nEHS spiegelt sich auch in den deutschen Emissionen wider, die unter dem europäischen Klimaschutzgesetz (Effort Sharing Regulation – ESR) reguliert werden. Von diesen deckt der nEHS einen Großteil (knapp 75 Prozent) ab. Ausweislich der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/ergebnisse_kompakt_2025_2_auflage.pdf">aktuellen Projektionen des UBA</a> wird das deutsche Defizit im Rahmen der ESR in den folgenden Jahren immer größer, sodass Deutschland seine ESR-Ziele bis 2030 deutlich zu verfehlen droht. Um Ausgleichszahlungen an andere EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden, sind wirkungsvolle Minderungsmaßahmen in den Sektoren Gebäude und Verkehr dringend erforderlich. Der EU-ETS 2 und die Einnahmen aus dem nEHS spielen hierbei eine maßgebliche Rolle. 2024 beliefen sich die Erlöse aus dem nEHS auf rund 13 Milliarden Euro, die vollständig in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung geflossen sind und dort eine Vielzahl an Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen (siehe unten im Abschnitt zu Verkauf und Abgabe nationaler Emissionszertifikate).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-05-21.png"> </a> <strong> Verlauf des nEHS-Caps für 2021 bis 2026 im Vergleich zu den abgabepflichtigen Emissionen </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (42,60 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (30,80 kB)</a></li> </ul> </p><p> Einordnung in die Gesamtemissionssituation in Deutschland <p>Bei Betrachtung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/finale-daten-fuer-2024-emissionen-um-drei-prozent">deutschen Gesamtemissionen</a> (2024 circa 650 Mio. t CO2-Äq) deckt der nEHS rund 45 Prozent ab. Der Anteil der Emissionen der deutschen Anlagen im EU-ETS 1 lag bei ca. 42 Prozent (siehe Abb. „Gesamtemissionen in Deutschland 2023 und 2024 und Anteile der beiden Emissionshandelssysteme (EU-ETS 1 und nEHS“). Insgesamt unterlagen damit im Jahr 2024 etwa 87 Prozent der deutschen Gesamtemissionen einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/co2">CO2</a>- Bepreisung durch den EU-ETS 1 oder den nEHS. Nicht erfasst sind insbesondere die nicht brennstoffbedingten Emissionen der Landwirtschaft, die vorwiegend durch Tierhaltung (Methanemissionen) und Stickstoffdüngung der Böden (Lachgasemissionen) entstehen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-05-21.png"> </a> <strong> Gesamtemissionen in Deutschland 2023 und 2024 und Anteile der beiden Emissionshandelssysteme </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (50,45 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (34,85 kB)</a></li> </ul> </p><p> Verkauf und Abgabe nationaler Emissionszertifikate <p>Im nEHS ist der Preis der nationalen Emissionszertifikate (nEZ) in den ersten Jahren von 2021 bis 2025 festgelegt (2021 lag der Preis bei 25 Euro und bis 2025 stieg er schrittweise auf 55 Euro). Im Jahr 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro, der einen Übergang zur freien Preisbildung im Europäischen Emissionshandelssystem 2 (EU-ETS 2) darstellt.</p> <p>Im Jahr 2024 wurden an der von der European Energy Exchange (EEX) betriebenen Verkaufsplattform insgesamt knapp 295 Millionen nationale Emissionszertifikate (nEZ) im Gesamtwert von über 13 Milliarden Euro veräußert. 2023 lag die Gesamtverkaufsmenge bei rund 358 Millionen nEZ im Gesamtwert von über 10,7 Milliarden Euro (siehe <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/Auswertungen-Berichte/auswertungen-berichte_node.html#doc284354bodyText5">Verkaufsberichte</a> der DEHSt und Abb. „Erlöse durch den Verkauf von nationalen Emissionszertifikaten in den Jahren 2023 bis 2025“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-05-21.png"> </a> <strong> Erlöse durch den Verkauf von nEZ in den Jahren 2022 bis 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (43,62 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (28,09 kB)</a></li> </ul> </p><p> Überblick Verantwortliche und Emissionen <p>Rechtsgrundlage für den nEHS ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Dieses verpflichtet die sogenannten BEHG-Verantwortlichen, wie zum Beispiel Gaslieferanten, über die von ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffmengen und -emissionen zu berichten und in entsprechender Höhe nationale Emissionszertifikate (nEZ) abzugeben. Im Berichtsjahr 2024 gab es rund 2.000 BEHG-Verantwortliche. </p> <p>In folgender Abbildung (siehe Abb. „Vergleich Anzahl BEHG-Verantwortliche nach Größenklassen mit Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2024“) ist zu sehen, dass der nEHS eine große Gruppe an Unternehmen mit einem jeweils geringen Umfang in Verkehr gebrachter CO2-Emissionen abdeckt. Hier handelt es sich zum Beispiel um kleinere Energieversorgungsunternehmen. Auf der anderen Seite deckt der nEHS eine verhältnismäßig kleine Gruppe mit jeweils sehr hohen Emissionen ab, die in Summe für einen Großteil der nEHS-Emissionen verantwortlich sind. So sind die zehn größten BEHG-Verantwortlichen mit rund 132 Millionen Tonnen CO2 für fast die Hälfte (45 Prozent) der abgabepflichtigen Emissionen im nEHS im Jahr 2024 verantwortlich. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um große Unternehmen der Mineralölbranche, die in der Regel Raffinerien betreiben und sehr hohe Brennstoffmengen in Verkehr bringen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-05-21.png"> </a> <strong> Vergleich Anzahl BEHG-Verantwortliche nach Größenklassen mit Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle (88041 Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (44,44 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (31,55 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Umweltökonomische Gesamtrechnungen 76,7 Milliarden Euro an umweltbezogenen Steuern im Jahr 2024 Seite teilen 01. Juni 2026 - Im Jahr 2024 belief sich das Aufkommen an umweltbezogenen Steuern auf 76,7 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr bedeutete dies einen leichten Anstieg um +0,5 %. Der Anteil der umweltbezogenen Steuern an den gesamten Steuereinnahmen des Staates lag für das Jahr 2024 bei 7,6 %; am Bruttoinlandsprodukt bei 1,8 %. Gesamtaufkommen aus umweltbezogenen Steuern 2023 und 2024 Merkmale 2023 1 in Millionen Euro 2024 1 in Millionen Euro Veränderung 2024 gegenüber 2023 in % 1: Vorläufige Daten. 2: Die umweltbezogenen Steuern sind zum Zeitpunkt der Steuerentstehung und nicht nach Zahlungseingang verbucht (periodengerechte statt kassenmäßige Verbuchung). 3: Erlöse aus Versteigerungen zwischen dem 1. Oktober eines Jahres und 30. September des Folgejahres (gesetzlicher Abgabetermin); für 2023 einmalige Verbuchung der Versteigerungserlöse zwischen 1. Mai und 30. September aufgrund der Verschiebung des Abgabetermins. 4: Entsprechend der nationalen Steuerliste (NTL, National Tax List). - = Nichts vorhanden. X = Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll ist. Quellen: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Statistik über das Steueraufkommen, Jahresabrechnungen der Übertragungsnetzbetreiber, Geschäftsberichte des Erdölbevorratungsverbands, Verkaufs- und Versteigerungsdaten der European Energy Exchange AG, nEHS-Register der Deutschen Emissionshandelsstelle, Haushaltspläne und Haushaltsrechnungen beziehungsweise Rechnungsergebnisse der öffentlichen Haushalte. Umweltbezogene Steuern 2 76 316 76 735 0,5 Energiebezogene Steuern: Energiesteuer 36 796 36 579 -0,6 Energiebezogene Steuern: Stromsteuer 6 621 5 806 -12,3 Energiebezogene Steuern: Kernbrennstoffsteuer - - X Energiebezogene Steuern: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Umlage - - X Energiebezogene Steuern: Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)-Umlage 1 213 851 -29,9 Energiebezogene Steuern: Offshore -Netzumlage 1 994 2 144 7,6 Energiebezogene Steuern: Beitrag zum Erdölbevorratungsverband 253 249 -1,5 Emissionsbezogene Steuern: Verkäufe des Staates von Zertifikaten des nationalen Emissionshandels 8 484 13 285 56,6 Emissionsbezogene Steuern: Versteigerung des Staates von Zertifikaten des europäischen Emissionshandels 3 9 184 5 497 -40,1 Verkehrsbezogene Steuern: Kraftfahrzeugsteuer 9 514 9 667 1,6 Verkehrsbezogene Steuern: Luftverkehrsteuer 1 510 1 877 24,3 Ressourcen- und sonstige umweltbezogene Steuern: Verpackungssteuer 1 1 X Ressourcen- und sonstige umweltbezogene Steuern: Abwasserabgabe 276 313 13,7 Ressourcen- und sonstige umweltbezogene Steuern: Wasserentnahmeabgabe 468 463 -1,1 Ressourcen- und sonstige umweltbezogene Steuern: Walderhaltungsabgabe 1 3 X Steuereinnahmen insgesamt 4 979 602 1 012 186 3,3 Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen 4 219 310 4 328 970 2,6 Nachrichtlich: Anteil der umweltbezogenen Steuern an den Steuereinnahmen insgesamt 4 (in %) 7,8 7,6 X Nachrichtlich: Anteil der umweltbezogenen Steuern am Bruttoinlandsprodukt (BIP) (in %) 1,8 1,8 X Die Energiesteuer war 2024 mit 47,7 % die bedeutendste umweltbezogene Steuer und beeinflusste damit das Gesamtergebnis maßgeblich. An zweiter Stelle folgten mit 17,3 % die Einnahmen des nationalen Emissionshandels und auf Platz drei mit 12,6 % die Kraftfahrzeugsteuer. Gestiegene oder rückläufige Steuereinnahmen können bedingt sein durch geänderte Steuersätze oder durch Änderungen der zugrundeliegenden Bemessungsgrundlage. Bei den energiebezogenen Steuern sanken die Einnahmen des Staates. Die Energiesteuer blieb auf annähernd gleichem Niveau. Infolge gesunkener Stromentnahmen sanken die Stromsteuer und die Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz- (KWKG)-Umlage. Während der Steuersatz der Stromsteuer unverändert bei regulär 20,50 Euro pro Megawattstunde (MWh) lag, wurde die Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz- (KWKG)-Umlage reduziert von 3,57 auf 2,75 Euro pro MWh. Der Umlagesatz der Offshore -Netzumlage stieg hingegen von 5,91 auf 6,56 Euro pro Megawattstunde (MWh). Die gezahlten Mitgliederbeiträge zum Erdölbevorratungsverband sanken um -2,1 %. Bei einem unveränderten Beitragssatz von 3,56 Euro pro Tonne ist dies durch einen Rückgang der beitragspflichtigen Erdölerzeugnisse bedingt. Während der Verkaufspreis für nationale Emissionszertifikate von 30,00 Euro auf 45,00 Euro stieg, sank der Versteigerungspreis für europäische Zertifikate des deutschen Staates von durchschnittlich 83,66 Euro im Jahr 2023 auf 65,00 Euro im Jahr 2024. Zugleich führte die Verlegung des Rückgabetermins vom 30. April auf den 30. September zu einer kurzfristigen Erhöhung der Einnahmen des Staates aus dem europäischen Emissionshandel. Die abgabepflichtigen Emissionen unter dem nationalen Emissionshandel waren zuletzt leicht um +4,0 % gestiegen, während die des europäischen Emissionshandels um rund -1,7 % sanken - trotz Einbezug des Seeverkehrs ab 2024. Insgesamt sanken die Treibhausgasemissionen Deutschlands gegenüber dem Vorjahr (siehe SDG -Indikator 13.2.2 " Gesamte Treibhausgasemissionen pro Jahr "). Die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer lagen nahezu unverändert bei 9,7 Milliarden Euro. Wesentlich bestimmt sind diese durch Personenkraftwagen (77,5 %). Da die Steuersätze zwischen 2021 und 2024 unverändert blieben, ist der leichte Anstieg von +1,6 % auf Änderungen des Fahrzeugbestandes zurückzuführen. Die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer stiegen erneut deutlich um +24,3 % gegenüber dem Vorjahr auf nahezu 1,9 Milliarden Euro und übertrafen damit das Niveau vor der Pandemie. Der Anstieg gegenüber 2023 resultierte vor allem aus gestiegenen Passagierzahlen. Diese liegen jedoch weiterhin unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gegenüber 2019 wurden zudem die Steuersätze in allen Distanzklassen angehoben. Neu in diesem Jahr wurden kommunale sowie Landessteuern in die Rechnungen der umweltbezogenen Steuern integriert. Hierzu zählen die Abwasserabgabe, die Wasserentnahmeabgabe, die Walderhaltungsabgabe und die Verpackungssteuer. Diese Steuern trugen zu 1,0 % zum Gesamtergebnis bei. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechnungen der umweltbezogenen Steuern finden Sie unter " Häufig gestellte Fragen " sowie im Qualitätsbericht .
Die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) ist die zentrale Verordnung zum Vollzug des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Die BEHV vom 17. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3026), die durch Artikel eins der Verordnung vom 21. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 163) geändert worden ist, wird durch diese Verordnung erneut geändert. Zentrale Regelungsgegenstände dieser zweiten Änderungsnovelle zur BEHV sind ausgestaltende Regelungen zur nationalen CO 2 -Bepreisung ab dem Jahr 2026. In der derzeit geltenden BEHV ist bislang nur der Verkauf von BEHG-Zertifikaten in der sogenannten "Festpreisphase" für die Jahre 2021 bis 2025 geregelt. Mit der Änderungsnovelle werden nunmehr Regelungen ergänzt zur Versteigerung von Emissionszertifikaten im sogenannten "BEHG-Preiskorridor 2026", in dem Zertifikate in einem gesetzlich vorgegebenen Preisbereich zwischen 55 und 65 Euro je Tonne CO 2 versteigert werden, zum Verkauf von Emissionszertifikaten zu einem marktbasierten Preis ab dem Jahr 2027 für die dann – parallel zum Start des europäischen Brennstoffemissionshandels ("ETS 2") – noch im BEHG verbleibenden Brennstoffemissionen. Daneben werden mit der Änderungsnovelle noch Anpassungen der Regelungen zum nationalen Emissionshandelsregister vorgenommen, die den Vollzug erleichtern beziehungsweise den Aufwand auf Unternehmensseite reduzieren.
Im Rahmen dieses Projekts wird modelliert, wie sich verschiedene CO2-Preise im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sowie weitere Annahmen auf die Zielerreichung im Jahr 2030 auswirken. Dies wird mit einer iterativen Modellierung der Sektoren Verkehr, Industrie und Gebäude umgesetzt. Im Rahmen dieses Modellierungsansatzes werden den Sektormodellen CO2-Preispfade im BEHG exogen vorgegeben. Ausgangspunkt ist das Klimaschutzprogramm 2030 einschließlich aller zuvor eingeführten klima- und energiepolitischen Instrumente. Diese und sonstige Annahmen bleiben im Vergleich zur Bewertung der Treibhausgasminderung des Klimaschutzprogramms 2030 unverändert. Neben der Wahl des CO2-Preispfades unterscheiden sich die Sensitivitäten in Bezug auf ihren Planungshorizont bei Neuinvestitionen. So können Akteure bei Ihrer Investitionsentscheidung lediglich die aktuellen CO2-Preise berücksichtigen. Es wird jedoch auch die Auswirkung von Planungshorizonten von bis zu 20 Jahren untersucht. Darüber hinaus wird in einigen Sensitivitäten ein vorzeitiger Austausch von Investitionsgütern (z.B. Heizungssysteme oder Fahrzeuge), d.h. vor Ablauf der Lebensdauer, angenommen. In sechs der zehn CO2-Preissensitivitäten wird die BEHG-Höchstmenge im Jahr 2030 (abgeleitet aus dem zum Zeitpunkt der Modellierung geltenden ESR-Minderungsziel von -38 % bis 2030 ggü. 2005) eingehalten. Jedoch garantiert eine Einhaltung der Höchstmenge im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) allein nicht gleichzeitig die Einhaltung der zulässigen Emissionen der EU-Klimaschutzverordnung (ESR), da die ESR weitere Emissionen umfasst, wie beispielsweise Emissionen aus Tierhaltung, Abfallwirtschaft oder F-Gasen. In keiner Sensitivität wird die gesamt zulässige Emissionsmenge gemäß des seit 2021 geltenden Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) erreicht. In zwei Sensitivitäten erreicht der Gebäudesektor sein neues KSG-Sektorziel für 2030. Die Sektoren Verkehr und Industrie erreichen hingegen in keiner der CO2-Preissensitivitäten ihr neues Sektorziel im Jahr 2030. Des Weiteren ist zu beachten, dass den Emissionsrückgängen in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr ein nicht unerheblicher Anstieg der Emissionen der Energiewirtschaft gegenübersteht, insbesondere durch erhöhte Strom- und Fernwärmenachfragen in öffentlichen Kraftwerken und Heizwerken. Durch diesen Effekt werden je nach Sensitivität bis zu 50 % der in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr eingesparten Emissionen in der Energiewirtschaft zusätzlich ausgestoßen. Quelle: Forschungsbericht
Wie wirken unterschiedliche CO 2 -Preispfade in den vom Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) betroffenen Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie? Die Analyse zeigt, dass selbst hohe CO 2 -Preispfade im BEHG alleine nicht ausreichen, damit diejenigen Investitionsentscheidungen getroffen werden, welche die 2030er Klimaziele in den Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes erreichen. Erfolgt die Minderung der Treibhausgasemissionen ausschließlich über den Preismechanismus im BEHG, so ist von sprunghaft ansteigenden Zertifikatspreisen nach Ablauf der Festpreisphase und entsprechend späten Investitionen auszugehen. Stattdessen wird deutlich, dass ein breiter Instrumenten-Mix benötigt wird, um Klimaschutzhemmnisse zu überwinden. Beispielsweise sind Investitionen in Infrastruktur wesentliche Voraussetzungen für die Verlagerungswirkung und die Akzeptanz des CO 2 -Preises. Ein Instrumenten-Mix kann also dazu beitragen, dass der CO 2 -Preis weniger stark ansteigen muss. Erwartungen über zukünftige Preisentwicklungen spielen eine wichtige Rolle bei Investitionsentscheidungen. Dass Millionen von Akteuren (sowohl Unternehmen als auch Autofahrende und Hauseigentümer*Innen) in ihren Entscheidungen zukünftige Preissteigerungen von fossilen Energien berücksichtigen, ist ein wichtiger Teil von Klimaschutzpolitik und gesellschaftlichen Diskursen. In diesem Bericht werden darüber hinaus weitere Forschungsbedarfe deutlich, insbesondere zu empirischen Erkenntnissen über Investitionsentscheidungen, wenn fossile Energiepreise langfristig ansteigen oder diese erwartet werden. Veröffentlicht in Climate Change | 19/2022.
Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember 2020 ein erstes Verordnungspaket zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) auf den Weg gebracht. Teil dieses Pakets sind zum einen die Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHV) und zum anderen die Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2021 und 2022 (EBeV 2022). Mit dem im Dezember 2019 in Kraft getretenen BEHG wird ein nationales Emissionshandelssystem für die nicht vom europäischen Emissionshandelssystem erfassten Sektoren eingeführt. Das nationale Emissionshandelssystem bildet die Grundlage für eine Bepreisung der CO2-Emissionen aus dem Einsatz von Brennstoffen insbesondere in den Bereichen Verkehr und Wärme ab dem 1. Januar 2021. Das beschlossene Verordnungspaket stellt eine unverzichtbare Grundlage für den Start des Systems dar. Mit der BEHV werden konkretisierende Regelungen zur Durchführung des BEHG getroffen. Sie enthält vor allem nähere Bestimmungen über den Verkauf von Emissionszertifikaten zum Festpreis und zur Einschaltung einer beauftragten Stelle für die Durchführung des Verkaufs. Ein weiterer Abschnitt der BEHV enthält die Durchführungsregelungen für das nationale Emissionshandelsregister.
Die EU-Emissionshandelsrichtlinie ermöglicht Industrie- und Verbrennungsanlagen mit geringen Treibhausgas-Emissionen die Befreiung vom EU-Emissionshandel. Im Gegenzug müssen diese Kleinemittenten Ausgleichszahlungen leisten oder Maßnahmen zur spezifischen Emissionsminderung ergreifen. Bis zum 23.01.2012 konnten Anlagen einen Antrag als Kleinemittent stellen, vom 27.02. bis 26.03.2012 kann die interessierte Öffentlichkeit Stellung zu den beantragten Befreiungen nehmen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat die Kürzung der Zuteilung für die Energiewirtschaft in der 2. Handelsperiode für rechtens erklärt und die Klage des Energieversorgers RWE gegen die sogenannte Veräußerungskürzung für Energieanlagen abgewiesen. Das BVerwG bestätigte damit in dieser grundlegenden Frage des Emissionshandels die Urteile der Vorinstanzen sowie seine Urteile von Oktober und Dezember 2012. Hier hatten in verschiedenen Verfahren insgesamt sechs Unternehmen geklagt.
Die CO2-Emissionen der 1627 emissionshandelspflichtigen Energie- und Industrieanlagen in Deutschland liegen im Jahr 2012 knapp über dem Niveau des Vorjahres. Sie belaufen sich auf 452,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid. 2011 betrug der Ausstoß 450,3 Millionen Tonnen. Auffällig ist eine unterschiedliche Entwicklung in der Kohle- und Erdgasverarbeitung. Während im Energiesektor die Kohlendioxidemissionen aus der Verbrennung von Braunkohle (plus 4 Prozent) und Steinkohle (plus 4 Prozent) stiegen, sanken die Emissionen aus Erdgas deutlich um 8 Prozent. Da Erdgas weniger klimaschädlich ist als Kohle, stecken in einer stärkeren Nutzung von Gaskraftwerken große CO2-Einsparpotenziale. Bei den energieintensiven Industrieanlagen gehen die Emissionen um rund 3 Prozent zurück.
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| Bund | 31 |
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