s/nationales-recht/Nationales Recht/gi
Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommisson in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete - FFH-Gebiete. (Entscheidung der Kommisssion vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008). Stand: Meldung Juni 2006 (letzte Korrektur: Februar 2012) Bemerkungen: 1. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SAC) zu bezeichnen. 2. Das Gebiet 0916-391 Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete reicht im Norden bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestl. von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommisson in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete - FFH-Gebiete. (Entscheidung der Kommisssion vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008). Stand: Meldung Juni 2006 (letzte Korrektur: Februar 2012) Bemerkungen: 1. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SAC) zu bezeichnen. 2. Das Gebiet 0916-391 Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete reicht im Norden bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestl. von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 3. Berichtszyklus. In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für häufig) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für mittel) ein 100-jährliches und das extreme Ereignis (Kennzeichnung: E für extrem) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und beim Extremereignis wird ein extrem hoher Wasserstand (7,68 m NHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 3. Berichtszyklus zum 22.12.2025 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 3. Berichtszyklus (2028-2033) werden hier als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC Feature API bereitgestellt.
Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält den Verbund der Fließgewässer, der aus den Prioritären Gewässer mit den Prioritäten 1 bis 6 zur Umsetzung der WRRL sowie den (z.T. lagegleichen) Laich- und Aufwuchsgewässern und den überregionalen Wanderrouten besteht. Die Fließgewässer gehören zu den landesweit bedeutsamen Biotopverbundkorridoren (gemäß § 21 Abs. 4 und 5 BNatSchG). Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes, die sich aus den Achsen des länderübergreifenden Biotopverbundes in Deutschland (BfN) und ausgewählten Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans (BUND) zusammensetzen. Die Verbundachsen gehören zu den landesweit bedeutsamen Biotopverbundkorridoren (gemäß § 21 Abs. 4 und 5 BNatSchG). Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Quellennachweis: © Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021, © BUND Niedersachsen e. V., © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus. In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 m NHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2022-2027) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält das Biosphärenreservat (BSR) nach Landesgesetz gemäß § 25 BNatSchG aus der landesweiten Schutzgebietskulisse. Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Nutzungsbeschränkung: Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 BNatSchG aus der landesweiten Schutzgebietskulisse. Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Nutzungsbeschränkung: Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 BNatSchG aus der landesweiten Schutzgebietskulisse. Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Nutzungsbeschränkung: Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die schutzwürdigen Bereiche mit landesweiter Bedeutung für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung aus der landesweiten Schutzgebietskulisse, die die Voraussetzung als Landschaftsschutzgebiet erfüllen. Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 310 |
| Kommune | 10 |
| Land | 178 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 12 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 21 |
| Förderprogramm | 165 |
| Gesetzestext | 20 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Text | 158 |
| unbekannt | 101 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 188 |
| offen | 270 |
| unbekannt | 9 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 464 |
| Englisch | 49 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 23 |
| Bild | 12 |
| Datei | 27 |
| Dokument | 130 |
| Keine | 170 |
| Unbekannt | 19 |
| Webdienst | 23 |
| Webseite | 200 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 260 |
| Lebewesen und Lebensräume | 409 |
| Luft | 235 |
| Mensch und Umwelt | 467 |
| Wasser | 233 |
| Weitere | 405 |